| 2003-07-22 |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann für eine Einstufung in eine höhere Leistungsgruppe eines Rentenversicherten statt eines formalen Berufsabschlusses der Erwerb höherer Fähigkeiten durch langjährige Berufserfahrung genügen (B 4 RA 26/2002 14. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln darf Ryanair nicht mit dem 70 Kilometer entfernten Flughafen Niederrhein bei Weeze als bei Düsseldorf liegend werben. |
| Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover übt die Bertelsmann AG keinen beherrschenden Einfluss auf den Spiegel-Verlag aus (6 B 2458/2003 17. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz muss Deutschland Witwen und Waisen verunglückter Luftwaffenpiloten dann erhöhte Versorgung aus qualifiziertem Dienstunfall zahlen, wenn die Piloten auf Grund mangelhafter technischer Ausrüstung (z. B. Fehlen eines Nachtsichtgeräts) und unzureichender Ausbildung (z. B. Fehlen von Nachttiefflügen) einer außergewöhnlichen Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sind (9 K 3147/2002 9. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Russlands sind Konstantin Bacharew und Konstantin Sterledew von der Anklage wegen Verrats von Staatsgeheimnissen durch Nennung eines informellen Agenten der Miliz freigesprochen. |
| Nach einer mit 27 gegen 20 Stimmen getroffenen Entscheidung des Stadtrats Karlsruhes darf das Bundesverfassungsgericht räumlich ausgebaut werden. |
| Sieben führende Industrieversicherer Deutschlands sollen verbotene Preisabsprachen getroffen haben. |
| Nach einem Vergleich soll Micorosoft 1,1 Milliarden Dollar an bis zu 13 Millionen Verbraucher wegen Ausnutzung einer Monopolstellung zahlen. |
| http://www.ag-m.bayern.de (Amtsgericht München) |
| |
| 2003-07-21 |
| Die Verhandlungsführer der Parteien des deutschen Bundestags einigen sich über Eckpunkte einer Reform des Gesundheitssystems (Zusatzversicherung für Zahnersatz und Krankengeld). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein einen Briefkasten in Luxemburg mit 63 anderen Gesellschaften teilendes, sämtliche Geschäfte durch eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausführendes Briefkastenunternehmen in Luxemburg vor deutschen Gerichten trotz der sog. Luxemburgklausel des europäischen Gerichtsstandsübereinkommens verklagt werden (II ZR 134/2002 2. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein am Zugang auf das Grundstück gehinderter, auf seine Tatsachengrundlagen hinweisender Gutachter des Verkehrswerts eines zu versteigernden Grundstücks dem Eigentümer nicht zu Schadensersatz wegen seines auf falschen Tatsachen gegründeten Gutachtens verpflichtet (VI ZR 312/2002 20. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschland darf der Arbeitgeber bei einer Massenkündigung nicht den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und seine Sozialauswahl auf den verbliebenen Teil der Belegschaft einschränken (2 AZR 697/2001 5. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main dürfen zwei durch einen Mitarbeiter der Central Intelligence Agency nach Deutschland gelockte, der Unterstützung El Quaidas verdächtige Jemeniter an die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert werden (2 Ausl. A 5/2003 18. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die jeweils spätestens 48 Stunden nach der Aufnahme zu löschende Videoüberwachung um den Marktplatz Mannheims rechtmäßig (1 S 377/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen muss nicht jeder Steuerpflichtige seine Vermögensteuerpflicht kennen (1 K 59/2002 2. Juni 2003). |
| In dem Gebiet von Antalya in der Türkei ist die Belästigung von Touristen künftig strafbar. |
| |
| 2003-07-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Geschädigte die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Kraftfahrzeug tatsächlich wiederherstellen lässt (z. B. selbst wiederherstellt) und weiter nutzt (VI ZR 393/2002 29. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Realkredit auch dann zu üblichen Bedingungen gewährt sein, wenn der vereinbarte Zinssatz (z. B. 8,25 Prozent) die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesene obere Streubreitengrenze der Effektivverzinsung überschreitet (XI ZR 422/2001 18. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ein Hinweis nach § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ergeben (3 StR 222/2002 20. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist für eine ein Pfarrdienstverhältnis betreffende Klage (z. B. gegen die Versetzung in den Ruhestand) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet (2 C 23/2001 30. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein Arbeitszimmer in einem selbst genutzten Einfamilienhaus grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer (VI R 156/2001 26. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind, und beteiligt sich ein Steuerpflichtiger auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er Leistungen nur an einen einzigen Abnehmer erbringt und die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (X R 37/2000 22. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein Beleg über die Veröffentlichung einer Stellungnahme zu einem öffentlichen Erwerbsangebot unverzüglich zugesendet, wenn er innerhalb von drei Werktagen seit der Veröffentlichung bei der zuständigen Behörde eingeht (WpÜG-Owi 3/2002 22. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock kann gegen einen die Berufung zurückweisenden Beschluss die Gehörsrüge nach § 321a ZPO nicht erhoben werden (6 U 101/2002 9. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim kann der antragsgemäß von der Teilnahme am Versorgungswerk der Rechtsanwälte befreite Rechtsanwalt nach Fristablauf die Aufnahme nicht mehr erreichen (9 S 872/2002 28. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg ist eine Durchsuchung und Beschlagnahme einer vom Empfänger (noch) nicht abgerufenen e-mail-Nachricht auf dem Server des Providers zulässig (2 Qs 153/2002 9. Dezember 2002). |
| † Meinhard Heinze Aachen 7. Juni 1943-Bonn 20. Juli 2003. |
| |
| 2003-07-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands soll die Ablehnung einer Genehmigung zur Erteilung von Heimunterricht durch (den Besuch staatlicher Schulen aus religiösen Gründen ablehnenden) Eltern nicht verfassungswidrig sein (1 BvR 436/2003 29. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands setzt die Zulässigkeit einer Vertretung eines Kindes in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen eine Sorgerechtsentscheidung durch eine andere Person (z. B. den nichtsorgeberechtigten Elternteil) ein Bedürfnis für eine Pflegerbestellung voraus (1 BvR 305/2003 23. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt ein Ladengeschäft nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus (1 StR 70/2003 22. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine Revision auf eine fehlende Vereidigung eines Schöffen nur gestützt werden, wenn der Einwand in der Hauptverhandlung rechtzeitig erhoben worden ist (4 StR 21/2003 22. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine unwirksam beschränkt zugelassene Revision unbeschränkt zugelassen (XI ZR 248/2002 20. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich eine Unwirksamkeit einer Gesamtregelung aus dem Zusammenwirken zweier allgemeiner Geschäftsbedingungen auch dann ergeben, wenn eine der allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits für sich gesehen unwirksam ist (VIII ZR 308/2002 14. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird durch die Verletzung des gesetzlichen Verbots der Einschaltung eines Strohmannes bei dem Erwerb einer Spielhallenkonzession nicht der zum Erwerb und Betrieb der Spielhalle geschlossene Gesellschaftsvertrag unwirksam (II ZR 112/2001 5. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein fehlerhaft behandelnder Arzt auch für die Folgen eines Fehlers eines notwendigerweise nachbehandelnden Arztes einzustehen (VI ZR 112/2001 5. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf der optimale Frachtführer nicht auf die Richtigkeit einer in einer behördlichen Transportgenehmigung angesprochenen Durchfahrthöhe vertrauen (I ZR 229/2000 10. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann sich aus Art. 33 II GG ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst nur ergeben, wenn der Bewerber alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt und seine Einstellung die einzige rechtmäßige und ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn ist, und besteht kein Anspruch auf Wiederholung rechtswidrigen Verwaltungshandelns (7 AZR 67/2002 19. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist für die (nur für die Zukunft mögliche) Entscheidung über die Abänderung einer elterlichen Unterhaltsbestimmung der Richter zuständig (10 UF 284/2003 25. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg sind Testabonnements mit 35 Prozent Ersparnis Treupflichtverletzungen des Verlags gegenüber dem preisgebundenen Zeitschriftenhandel (5 U 85/2002 27. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann ein Gericht umgangswillige Eltern nicht zu einer Teilnahme an einer psychologisch-pädagogischen Behandlung verpflichten (20 WF 152/2002 17. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hat ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen unternehmerischen Spielraum bei der Frage der Fortbestehensmöglichkeit trotz Überschuldung (5 U 917/2002 27. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist die Phantasiebezeichnung Pro Videntia AG für eine Rechtsanwaltssozietät rechtswidrig (1 U 588/2003 10. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ist der Entschluss eines Rechtsanwalts zur Gründung einer Rechtsanwaltssozietät bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs nicht rechtswidrig (16 UF 242/2002 17. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt in Alicante kann Paul Green mit Mary Green in derselben Warenklasse (z. B. Schuhe) verwechselt werden (R 3077/2002 23. Oktober 2002). |
| Hentschel, P., Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung , Fahrverbot, 9. A. 2003 |
| Insolvenzordnung, hg. v. Eickmann, Dieter u. a., 3. A. 2003 |
| Kirchner, Hildebert/Butz, Cornelie, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. A. 2003 |
| |
| 2003-07-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands wiegt die Gefahr einer sehr schnellen Wiederholung brutaler Straftaten schwerer als ein zeitlich begrenzter Eingriff in ein Freiheitsrecht, so dass ein Eilantrag auf Entlassung aus nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung abzulehnen ist (2 BvR 1588/2002 27. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Suchdienst (z. B. Paperboy) Meldungen von Betreibern von Nachrichtenseiten (z. B. Handelsblattgruppe) nach bestimmten Begriffen absuchen und Nutzern einen direkten Link auf diese Seiten zur Verfügung stellen, weil ein urheberrechtlich geschützte Werke ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich machender Berechtigter selbst bereits Nutzungen möglich macht, die ein Abrufender vornehmen kann (I ZR 259/2000 17. Juli 2003). |