| 2004-12-21 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein Unternehmen von jedem anderen die Unterlassung der Nutzung einer teilweise seine Firma verwendenden Internetadresse verlangen (AZR 545/2003 7. September 2ßß4). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist eine chronische Gelenkentzündung (Tennisellenbogen) eines am Personal Computer arbeitenden Beamten weder ein Dienstunfall noch eine Berufskrankheit (2 K 1888/2004 15. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München trägt ein Netzbetreiber die Beweislast für die Funktionsfähigkeit seines Abrechnungssystems (26 O 10850/2003 16. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist das Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen angeblich unterbliebener Rückstellungen eingestellt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika sind europäische Angehörige der Opfer der Seilbahnbrandkatastrophe von Kaprun nicht in die Sammelklage der amerikanischen Hinterbliebenen eingeschlossen. |
| In Deutschland soll ab der Mitte des Jahres 2005 die zentrale Notrufnummer 116116 die rasche und einfache Sperre von Bankkarten und elektronischen Berechtigungen ermöglichen. |
| Das /Unterhaus Großbritanniens billigt die Einführung von Personalausweisen. |
| Die Justizbediensteten Baden-Württembergs dürfen die Datenbank beck-online am Arbeitsplatz verwenden. |
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| 2004-12-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Nichteinbeziehung von Lektoren in den Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrags verfassungsgemäß (6 AZR 129/2003 27. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen auch dann nicht rückgängig zu machen, wenn eine Pensionszusage später widerrufen wird (XI R 67/2003 28. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm müssen in einer Automobilwerbung Überführungskosten genau angegeben werden (4 U 137/2004 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hat ein muslimischer Metzger Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten zwecks Versorgung gläubiger Kunden (11 UE 317/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist Wolfgang Daschner wegen Androhung von Folter im Entführungsfall Jakob von Metzler unter Strafvorbehalt verwarnt worden (5/27 KLs 7570 Js 203814/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hat die top level domain .at keinen zwingenden Bezug zu Österreich, so dass die österreichische Sartorius GmbH von einem deutschen Domaininhaber die Freigabe der Domain sartorius.at nicht verlangen kann (10. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz darf ein Geldinstitut Darlehensforderungen gegen einen Darlehensnehmer trotz des Bankgeheimnisses verkaufen (3 O 496/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg muss ein in Hamm ansässiger Internetprovider den Zugang zu rechtsextremistischen Internetseiten entsprechend einer Anordnung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sperren (26. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung der Berufungskammer des Kriegsverbrechertribunals der Vereinten Nationen in Den Haag ist die Verurteilung Dario Korics zu 25 Jahren Haft rechtmäßig. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Chiles bleibt die Anklage gegen Augusto Pinochet trotz eines Schlaganfalls aufrecht. |
| Das Parlament Ungarns stimmt dem Verfassungsvertrag der Europäischen Union mit großer Mehrheit zu. |
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| 2004-12-19 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind eine Äußerung (z. B. Roger Garaudys) gegen die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention (und z. B. für pronationalsozialistische Politik) und eine Leugnung historischer Tatsachen (z. B. Holocaust) nicht durch Art. 10 EMRK geschützt (65831/2001 24. Juni 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands gewährleistet Art. 12 I GG nicht, dass das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung alle medizinisch zulässigen und erfolgreichen Leistungsangebote umfasst (1 BvR 1127/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Anrechte bei der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B im Anwartschaftsstadium als statisch und im Leistungsstadium als volldynamisch zu beurteilen (XII ZB 133/2004 6. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat eine sich nicht an der Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligende und den Beratungsschein ausstellende, aber allgemeine Beratung erbringende Beratungsstelle (z. B. Ortsgruppe des Sozialdiensts katholischer Frauen) Anspruch auf Förderung nach § 4 II SchKG (3 C 48/2003 15. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, als Werbungskosten von den Einkünften abziehbar (IX R 32/2001 27. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kann der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, nicht ohne Weiteres als acting in concert im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden (WpÜG 5/2003 25. Juni 2004 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind einem bestellten Kanzleiabwickler alle gerichtlichen Entscheidungen zuzustellen (2 Z BR 253/2003 16. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg können Flugkosten einer Botin einer Zustellung einer einstweiligen Verfügung ausnahmsweise notwendige Kosten sein (8 W 154/2004 7. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz unterliegen innerreligionsgemeinschaftliche Streitigkeiten (z. B. einer jüdischen Gemeinde) nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit (6 B 10891/2004 15. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster haftet der Vertreter für die Kosten einer Anfechtungsklage eines vor Erhebung der Anfechtungsklage verstorbenen Mandanten (15 A 3896/2002 30. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Naumburg sind Serienfälle im Sinne der Fachanwaltsordnung selbständige Fälle (1 AGH 19/2003 23. Januar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover rechtfertigt eine Beteiligung einer erwachsenen Schülerin an einer verabredeten Schlägerei einen zehnwöchigen Schulausschluss (6 B 3071/2004 30. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen ist eine negative Bewertung bei eBay eine Kaufvertragsnebenpflichtverletzung, wenn sie unsachliche, überspitzte und mehrdeutige Meinungsäußerungen enthält (z. B. also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen) (1 C 457/2004 26. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg handelt ein Student der Rechtswissenschaft ohne Betrugsvorsatz, wenn er auf Grund von Erörterungen in einem von einer Rechtsanwältin geleiteten Repetitorium annehmen kann, durch sein Verhalten werde ein tatbestandsrelevanter Irrtum nicht erregt (20 Ds 421/2003 3. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika müssen drei Unternehmem wegen Versendens unerwünschter e-mails einem Kläger eine Milliarde Dollar zahlen. |
| Die unbekannte Gruppe Baikal Finance Group in Twer ersteigert für 7,02 Milliarden Euro die Erdölfördergesellschaft Yuganskneftegas. |
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| 2004-12-18 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss die vor dem 1. Januar 1995 erlangte Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Arztes für Allgemeinmedizin im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems nicht als dem Erwerb des Nachweises über die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin gleichwertig angesehen werden (C-10/2002 18. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Recht auf den gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn bei Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs das Hauptsachegericht die gemeinschaftsrechtliche Rechtsfrage in zumindest vertretbarer Weise prüft und beantwortet (2 BvR 318/2003 18. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands müssen die Auswahlkriterien für Notare im Nebenamt geeignet sein, auf der Basis einer amtsangemessenen allgemeinen juristischen Befähigung die fachlich besten Bewerber zu ermitteln (1 BvR 702/2003 8. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Versagung der Prozesskostenhilfe für eine erstinstanzlich erfolgreiche Partei ohne Begründung für das Übergehen des Art. 119 I 2 ZPO willkürlich (1 BvR 964/2004 4. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die unterschiedliche Behandlung von Verwerfungen als unzulässig und Zurückweisungen als unbegründet durch den Gesetzgeber nicht willkürlich (1 BvR 173/2004 1. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann eine Verwendung von Formularen für gerichtliche Durchsuchungsvoraussetzungen zu oberflächlichen und zweifelhaften Darlegungen der Durchsuchungsvoraussetzungen führen (2 BvR 2105/2003 28. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein nicht zeitweise tatsächlich Verantwortung für ein Kind tragender und keine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind aufweisender leiblicher Vater durch die Abweisung seines Umgangsrechtsantrags nicht in seinem Grundrecht aus Art. 6 I GG verletzt (1 BvR 2073/2003 31. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht bei Kaufverträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher im Weg der sog. Internetauktion ein Widerrufsrecht des Verbrauchers (VIII ZR 375/2003 3. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auf einen Beitritt zu einer Gesellschaft die regeln über ein Haustürgeschäft anwendbar (II ZR 352/2002 18. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hat die Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 20 Minuten zwischen einem Trinkende und einer Alkoholmessung grundsätzlich die Nichtverwertbarkeit des Ergebnisses zur Folge (2 ObOWi 471/2004 2. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster kann eine Berufung auch telefonisch (zu Protokoll der Geschäftsstelle) eingelegt werden (15 Ns 622 Js 467/2004 11. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen kann bei Einstellung eines Strafverfahrens wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Tat die Bewährung nicht widerrufen oder die Bewährungszeit verlängert werden (9 Ds 35 Js 350/2002-178/2002 25. Oktober 2004). |
| Köbler, Gerhard, Juristisches Wörterbuch, 13. A. 2004 |
| Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, 2. A. 2004 |
| Hüffer, Uwe/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Weber, Martin, Anteilseigentum, Unternehmenswert und Börsenkurs, 2005 |