| 2005-01-01 |
| Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland sinkt von 16 auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent (Grundfreibetrag unverändert 7664 Euro). |
| Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Deutschlands steigt auf 5200 Euro (West) bzw. 4400 Euro (Ost), die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf einheitlich 3525 Euro. |
| Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3900 Euro, darüber besteht die Möglichkeit des Wechsels in eine private Krankenversicherung. |
| Kinderlose Beschäftigte müssen grundsätzlich 0,25 Prozentpunkte des Bruttoeinkommens in der Pflegeversicherung Deutschlands zusätzlich zahlen. |
| Anwartschaften auf Betriebsrenten können bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden. |
| Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige sind in Deutschland zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst (monatlicher Eckregelsatz für Alleinstehende im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro = Eckregelsatz der Sozialhilfe). |
| Ab 1. April 2004 können Finanzbehörden und einige Sozialbehörden Deutschlands bei Verdacht auch Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kontoverfügungsberechtigte) von Bankdatenbanken ohne Wissen der Banken einsehen. |
| Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wird in Deutschland als Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nur im Ausnahmefall (nicht z. B. bei Untersagung der Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit festen Gebühren) unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (1 BvR 2292/2004 27. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Anmeldung eines erheblichen Gesundheitsschadens (z. B. komplizierter Ellenbogenbruch eines von einer Mauer stürzenden Kindes) durch einen Reiseteilnehmer bei der örtlichen Reiseleitung als Anspruchsanmeldung gewertet werden, wobei eine alle nicht binnen Monatsfrist angemeldeten Ansprüche aus unerlaubter Handlung ausschließende allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist (X ZR 25/2003 7. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss das erkennende Gericht auch bei Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe für eine im Ausland erlittene Freiheitsentziehung einen Anrechnungsmaßstab festsetzen (2 StR 34/2004 11. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg kann ein nichteheliches Kind von seinem verheirateten Vater auch gegen dessen Willen (begleiteten) Umgang mit ihm verlangen (15 UF 233/2000 21. Januar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist bei Vorliegen eines europäischen Haftbefehls trotz fehlender nationaler Umsetzung des Rahmenbeschlusses (z. B. durch Italien) ein formelles Auslieferungsersuchen entbehrlich (1 AK 20/2004 26. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz liegt ein eheähnliches Verhältnis bei wesentlicher Verflechtung der wirtschaftlichen Situation auch bei Leben in zwei verschiedenen Wohnungen desselben Hauses vor (13 UF 567/2003 29. 3. 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig betreibt ein als Mediator eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeitender Diplompsychologe unerlaubte Rechtsberatung (5 O 1899/2004 19. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein kann ein sechsjähriger Radfahrer von einem aufsichtspflichtigen Erwachsenen nicht bei Fahren auf einem gegenüberliegenden Gehweg ordnungsgemäß beaufsichtigt werden (311 C 734/2004 27. Oktober 2004). |
| Klaus Adomeit 70. |
| Loewenheim, Ulrich/Meessen, Karl/Riesenkampff, Alexander, Kartellrecht, 2005 |
| Sodan, Helge/Ziekow, Jan, Grundkurs Öffentliches Recht, 2005 |
| Rehmann, Wolfgang/Wagner, Susanne, Medizinproduktegesetz, 2005 |
| SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, hg. v. Wulffen, Matthias von, 5. A. 2005 |
| Münder, Johannes u. a., Sozialgesetzbuch XII, 7. A. 2005 |
| Grube, Christian/Wahrendorf, Volker, SGB XII Sozialhilfe, 2005 |
| Formularbuch Recht und Steuern, 5. A. 2004 |
| Münchener Prozessformularbuch Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht, hg. v. Mes, Peter, 2. A. 2005 |
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| 2004-12-31 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands widerspricht es nicht dem verfassungsrechtlichen Schutz vor erzwungener Selbstbelastung, dass nach der Auslegung durch den Bundesgerichtshof das Verwendungsverbot des § 393 II AO nicht eingreift, wenn der Steuerpflichtige eine allgemeine Straftat offenbart, die er zugleich mit der Steuerhinterziehung begangen hat (2 BvR 1316/2004 15. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind bei Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse auch durch Sachentnahmen diese Vorteile gegebenenfalls im Wege der Schätzung zu bewerten und in die Einkommensberechnung einzustellen (XII ZR 277/2002 9. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts können der Nacherbe und der Alleinerbe des Vorerben nicht eine Erbengemeinschaft nach dem Vorerben sein (2 Z BR 87/2004 6. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist bei drohendem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig (1 Ss 65/2004 9. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist eine Dienstbarkeit zur Nutzung eines Grundstücks nach Belieben unter Ausschluss des Eigentümers inhaltlich unzulässig (4 W 190/2004 15. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wird der Sturmversicherer von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Versicherte den Schaden vor der Schadensmeldung selbst beseitigt (20 U 88/2004 10. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm sind das Nichtbefolgen einer Weisung eines Polizeibeamten und das Zulaufen auf diesen regelmäßig keine ungewöhnliche und gefährliche allgemeine Betätigung (20 U 123/2004 25. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann die zehnjährige Dauer einer Abwicklungsvollstreckung die Entlassung eines Testamentsvollstreckers rechtfertigen (2 Wx 29/2004 27. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein Gewinnspiel einer Supermarktkette (z. B. Rewe) nicht wettbewerbswidrig, wenn die zur Teilnahme erforderliche Karte außerhalb des Verkaufsbereichs gescannt werden kann (6 U 85/2004 1. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann die Übernahme der Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch einen zuvor erwerbstätigen Ehegatten auch dann zu billigen sein, wenn der jetzige Lebenspartner nur über ein etwa gleich hohes Einkommen verfügt (12 UF 66/2004 2. November 2004). |
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| 2004-12-30 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschland ist die Umsetzung eines Arbeitnehmers aus einer zehn Jahre bestehenden Arbeitszeitregelung (z. B. Nachtschicht) in eine neue Arbeitszeitregelung (z. B. Dreischichtbetrieb) nur unter Anhörung des Betriebsrats rechtmäßig (5 AZR 559/2004 29. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss ein Arbeitnehmer nach mehreren (z. B. nur 3) folgenlosen Abmahnungen (z. B. wegen Verspätungen) eine weitere Abmahnung noch ernst nehmen (2 AZR 406/2003 16. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln kann ein Stellenbewerber 8,50 Euro für eine ausführliche Bewerbung und 2,50 Euro für eine Kurzbewerbung (bei insgesamt 338 Bewerbungen) als Werbungskosten von seinen Einkünften absetzen (7 K 932/2003). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens muss ein Zeitschriftenunternehmer 150000 Euro Schadensersatz an Gina Lollobrigida für die Veröffentlichung eines angeblich echten Nacktfotos zahlen. |
| Nach Entscheidungen des zuständigen Gerichts und der Wahlkommission der Ukraine sind alle Einsprüche Viktor Janukowitschs gegen die Gültigkeit der Stichwahl zum Präsidentenamt zurückgewiesen. |
| Der deutsche Aktienindex schließt 2004 bei 4256 Punkten etwa 7,3 Prozent über dem Stand des Jahresanfangs. |
| Die Trier Unternehmensgruppe Heister beantragt für die meisten ihrer 18 Autohäuser die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
| Lars Windhorst beantragt bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sein Privatvermögen. |
| Lettland bindet den Lat an den Euro (0,70 Lat). |
| Ein Euro ist 1,83 neue türkische Lira (YTL) wert. |
| † Helmut Kollhosser 22. April 1934-Münster 30. Dezember 2004. |
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| 2004-12-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein deutsches Gericht bei der Prüfung des Umgangsrechts eines türkischen Vaters mit seinem bei Pflegeeltern untergebrachten nichtehelich geborenen Kind die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen (1 BvR 2790/2004 28. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands dürfen nur über eine Aufenthaltsbefugnis in Deutschland verfügende Ausländer (z. B. Türkin) nicht generell vom Erziehungsgeld ausgeschlossen werden (1 BvR 2515/1995). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München sind verheimlichte Schmiergeldempfänge eines leitenden Angestellten (z. B. der Baubranche in Millionenhöhe) als Entgelt für Leistungen eines Selbständigen umsatzsteuerpflichtig (14 K 4355/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin besteht wegen der sog. Tempodromaffäre kein hinreichender Tatverdacht der Untreue gegen die Berliner Senatoren Sarrazin und Strieder (SPD). |