| 2005-01-20 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein hinsichtlich des Alters für ein Überbrückungsgeld Männer und Frauen ungleich behandelnder Sozialplan keine unzulässige Diskriminierung, wenn sich Männer und Frauen nach den nationalen Vorschriften in unterschiedlichen Lagen befinden (C-19/2002 9. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das (aus dem Vertrag mit der DENIC e. G. folgende, relativ wirkende) Nutzungsrecht an einer Internetdomain durch markenrechtliche und kennzeichenrechtliche Unterlassungsansprüche beschränktes Eigentum im Sinne des Art. 14 GG (1 BvR 1306/2002 24. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der gesetzliche Ausschluss von Amtshaftungsansprüchen bei Pflichtverletzungen der Bankenaufsicht nicht rechtswidrig, weil die Bankenaufsicht keine Amtspflicht gegenüber Einzelnen hat (III ZR 48/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt ein beendeter Versuch keine Kenntnis des Täters vom sicheren Todesverlauf, sondern nur Kenntnis von der nahe liegenden Möglichkeit des Erfolgseintritts voraus (4 StR 326/2004 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt das Unterlassen des Hinweises auf (notwendige) Kontrolluntersuchungen durch einen Arzt nach einer Notfalluntersuchung als grober Behandlungsfehler regelmäßig zu einer Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Betroffenen (VI ZR 328/2003 16. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann ein Grundstück mittelbar auch durch Überlassung der zum Erwerb erforderlichen Geldmittel geschenkt werden (II R 44/2002 10. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist der gewöhnliche Aufenthalt im Staatsangehörigkeitsgesetz entsprechend § 30 III 2 SGBI und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auszulegen (1 B 24/2004 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die gleichzeitige Pflichtmitgliedschaft einer Steuerberatungsgesellschaft bei der Steuerberaterkammer und bei der Industrie- und Handelskammer rechtmäßig (6 B 60/2004 21. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann ein Käufer einer Aktie auch noch elf Monate nach einer falschen, für den Kauf mitursächlichen Ad-hoc-Mitteilung Schadensersatz verlangen (30 U 335/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig darf die Falun-Gong-Bewegung auf Grund der Meinungsfreiheit als Psychosekte bezeichnet werden (10 O 3919/2004). |
| Frankreich liefert Ludwig-Holger Pfahls an Deutschland aus. |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichts der Ukraine ist die Stichwahl um das Präsidentenamt rechtmäßig abgelaufen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika hat ein Gefangener in Guantánamo keinen Anspruch auf Überprüfung seiner Inhaftierung durch ein Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika. |
| Die Zahl der Spätaussiedler nach Deutschland ist 2004 auf rund 59000 gesunken. |
| Die Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft hat bisher 3,85 Milliarden Euro an 1,614 Millionen Antragsteller gezahlt. |
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| 2005-01-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Berufungsgericht einen neuen unstreitigen Tatsachenvortrag auch bei Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme berücksichtigen (IX ZR 229/2003 18. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind vom Schutzbereich der Warnung vor Überschwemmungen Schäden an in einem Keller befindlichen Gegenständen dann ausgeschlossen, wenn ein Betreten des Kellers nur unter Missachtung der Warnung hätte erfolgen können (III ZR 200/2003 11. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Rechtsanwalt Honorarforderungen ohne Zustimmung des Auftraggebers an einen anderen, den Mandanten zuvor in einem Kostenfestsetzungsverfahren vertretenden Rechtsanwalt abtreten (IX ZR 240/2003 11. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Einberufungspraxis der Bundeswehr verfassungsgemäß (6 C 9/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Erfolgsbeteiligung für einen werthaltigen Hinweis eine steuerpflichtige Einkunft (IX R 53/2002 26. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf eine Gemeinde in einem Bebauungsplan die Errichtung bestimmter Einzelhandelsbetriebe in Randgebieten zur Sicherung des Stadtzentrums als Standort ausschließen (8 S 1076/2004 4. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken darf ein Unternehmer (z. B. Praktiker) nicht mit Preissenkungen für kurz zuvor preislich erhöhte Waren werben (7 II O 5/2005 18. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln hängt der Austritt aus einer Gesellschaft nicht von der Zahlung der vereinbarten Abfindung ab (82 O 98/2004 20. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz muss ein Professor einer Fachhochschule Einnahmen aus Vorträgen für eine Steuerberaterkammer (als Einnahmen aus Lehre) abführen (7 K 1239/2003). |
| Die Bundesregierung Deutschlands stimmt der Benennung des Bundesgrenzschutzes als Bundespolizei zu. |
| Die Europäische Kommission verhängt ein Bußgeld von 217 Millionen Euro gegen Akzo Nobel, Atofina und Hoechst wegen rechtswidriger Kartellabsprachen bei Monochloressigsäure. |
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| 2005-01-18 |
| Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Regierungsabkommen zwischen Deutschland und Polen über die Abwicklung des deutschen Transferrubelguthabens vom 29. Juni 1994 nicht verfassungswidrig (2 BvR 890/2000 10. Dezember 2004 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein als Neuwagen verkauftes, unbenutztes, eine Tageszulassung oder eine Kurzzulassung auf den verkaufenden Kraftfahrzeughändler aufweisendes Kraftfahrzeug fabrikneu (VIII ZR 109/2004 12. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich ausschließender Ehevertrag älterer kinderloser Ehegatten nicht sittenwidrig (XII ZR 238/2003 12. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt bei nicht zu erwartender langsamer Telefaxübermittelung kein Verschulden des übermittelnden Rechtsanwalts am verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes vor (VII ZR 320/2003 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg wird durch eine per Fax an das Finanzamt gesandte Einkommensteuererklärung die dafür gesetzte Antragsfrist gewahrt (1 K 57/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen ist die Verkürzung der Abschreibungsdauer von Immobilien im Umsatzsteuerrecht europarechtswidrig (5 K 351/2004 28. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München muss ein privater Verkäufer eines gebrauchten, zehn Jahre alten Kraftfahrzeugs nicht auf sichtbare Mängel hinweisen (26 O 17856/2004 15. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München darf nur ein keine Gefahr für Mitbewohner eines Hauses darstellendes Minischwein in einer Wohnung gehalten werden (413 C 12648/2004). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichts der Ukraine ist die amtliche Veröffentlichung des Wahlergebnisses zulässig. |
| 24 Prozent Muttersprachler in Europa nutzen Deutsch, 16 Prozent Englisch, Französisch und Spanisch. |
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| 2005-01-17 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist das technische Ausfiltern von e-mails mit einem bestimmten Absender oder Empfänger durch eine nicht ausschließlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig werdende Hochschule wegen Verletzung des Postgeheimnisses strafbar (1 Ws 152/2004 10. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz können widersprüchliche (bzw. falsche) Angaben über den Standort eines gestohlenen bzw. beschädigten Kraftfahrzeugs den Verlust des Versicherungsschutzes bewirken (10 U 644/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München darf die EADS Astrium GmbH den Namen Galileo für ihr europäisches Satellitenprojekt wegen Verletzung des Namensrechts eines besser Berechtigten nicht mehr verwenden (29 U 2625/2004 14. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern ist ein Wärmeableser für Heizkörper im Zweifel selbständiger Unternehmer (5 KR 210/2003 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier darf ein ausländischer, ein gefälschtes Zeugnis über das Bestehen der deutschen Sprachprüfung vorlegender und dadurch eine Immatrikulationsbescheinigung erlangender Student ausgewiesen werden (5 L 1858/2004 4. Januar 2005). |
| Nach Entscheidungen des Amtsgerichts Heidelberg ist Gunther von Hagens wegen Führens des Professorentitels ohne den Zusatz VRC (Volksrepublik China) zu 312000 Euro Geldstrafe verurteilt. |
| Nach Entscheidungen des internationalen Kriegsverbrechertribunals in Den Haag sind zwei bosnische Serben wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren bzw. neun Jahren Haft verurteilt. |
| Österreich muss möglicherweise mit der Europarechtswidrigkeit seiner Hochschulzugangsregelung rechnen. |
| Denic will die ausgeschriebene Verwaltung der Internetdomains .net übernehmen. |
| Der Euro ist 1,3106 Dollar wert. |
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| 2005-01-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Verfahrensrecht so zu handhaben, dass die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entscheiden wird und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (z. B. ist das offenkundige versehentliche Fehlen einer fristwahrenden Unterschrift rechtzeitig mitzuteilen) (1 BvR 894/2004 22. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das nachträgliche Entsperren eines Mobiltelefons von einer Sperre bestimmter Netze durch einen Dritten eine die Erschöpfung des Markenschutzes ausschließende Produktveränderung ( I ZR 13/2002 9. Juni 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt es für eine Haftung eines Architekten wegen Mitwirkens an einer Vertiefung eines Grundstücks nur darauf an, ob er gegen die durch § 909 BGB konkretisierten allgemeinen Verhaltenspflichten verstoßen hat, die im Interesse des Eigentümers des von der Vertiefung betroffenen Grundstücks zu beachten sind (V ZR 310/2003 22. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wachsen Anteile ausscheidender Miterben den verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an (IV ZR 174/2003 27. Oktober 2004). |