| 2005-02-27 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. 1. 1996 nicht verfassungswidrig (II R 74/2000 20. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands gilt für den Beginn einer Frist für eine Gegenvorstellung gegen eine durch einfachen Brief bekannt gegebene Entscheidung ein Dreitageszeitraum für den Zugang und kann eine Gegenvorstellung bei dem Bundesfinanzhof nur von einer postulationsfähigen Person oder Gesellschaft erhoben werden (IV S 9/2003 30. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist die Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegeben, wenn schwerwiegende mittelbare Nachteile (z. B. Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) drohen (1 Ss 65/2004 9. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gilt die Gehörsrüge nach § 321a ZPO entsprechend für Berufungsurteile, gegen die kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist (21 U 75/2003 12. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat ein Schuldner ein Verschulden des von ihm mit einer Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragten Sachverständigen zu vertreten (14 U 173/2003 22. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Falle einer bestehenden Lebenspartnerschaft nicht gegeben (2 MB 153/2003 3. Februar 2004 u. a.). |
| Die Ermittlungen gegen den Finanzminister Österreichs wegen nicht entrichteter Schenkungsteuer sind eingestellt. |
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| 2005-02-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Durchsuchungsanordnung nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig, wenn ihr Zweck auch durch die (gegebenenfalls erfolglose) Aufforderung an den Angeklagten, dem Gericht die Beweismittel zeitnah vorzulegen, erreichbar ist (2 BvR 1034/2002 29. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat die Bestimmung von Pfändungsgrenzen unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu erfolgen (IXa ZB 142/2004 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands überwiegen die Interessen eines kranken Mieters die Interessen eines kranken Vermieters, wenn der Eigenbedarf gelten machende Vermieter seine Interessen auch durch bauliche Veränderungen wahren kann (VIII ZR 246/2003 20.Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands tritt bei Verstößen gegen § 623 BGB die Nichtigkeit nach § 125 S. 1 BGB auch dann ein, wenn allen Schutzzwecken auf andere Weise Genüge getan ist (2 AZR 659/2003 16. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands vertritt der den Betriebsrat und ein betroffenes Betriebsratsmitglied vertretende Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen (7 ABR 60/2003 25. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine identifizierende Berichterstattung nicht schon deswegen unzulässig, weil auch eine Berichterstattung ohne Namensnennung möglich gewesen wäre (9 U 162/2004 5. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat ein Steuerberater kein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen des Mandanten nach Mandatsbeendigung, wenn die Klärung seiner Gegenforderung schwierig und zeitraubend ist und dadurch die Durchsetzung des Herausgabeanspruchs des Mandanten auf unabsehbare Zeit verhindern kann (23 U 36/2004 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm können Erben ein in der Einsetzung eines Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung liegendes Schenkungsangebot des Erblassers widerrufen (20 U 132/2004 3, Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein sorgfältig einen Rechtsstreit führender Testamentsvollstrecker nicht selbst die Kosten des verlorenen Rechtsstreits tragen (14 U 87/2003 16. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein Inhaber eines Blumenhandels nicht ohne Weiteres mit einer telefonischen Werbeanfrage eines Weinhandels einverstanden (6 U 88/2004 5. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen begründet die Änderung einer in einem Bebauungsplanentwurf einer Gemeinde enthaltenen Festsetzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsunternehmen in einem Gewerbegebiet noch keine Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde auf Normenkontrolle (9 N 2247/2003 3. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim haftet ein Autoreisezugtransporte durchführendes Eisenbahnunternehmen für einen einem Personenkraftwagen während des Transports entstandenen Schaden (z. B. abgebrochener Außenspiegel) (18 C 199/2004 30. Dezember 2004). |
| Kogel, Walter, Strategien beim Zugewinnausgleich, 2005 |
| LPartG, hg. v. Bruns, Manfred/Kemper, Rainer, 2. A. 2005 |
| Lange, Knut Werner, Basiswissen ziviles Wirtschaftsrecht, 3. A. 2005 |
| Ekey, Friedrich L. u. a., Wettbewerbsrecht, 2. A. 2005 |
| Schallen, Rolf, Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, 4. A. 2004 |
| Schauhoff, S., Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. A. 2005 |
| Schwab, K./Walter, G., Schiedsgerichtsbarkeit, 7. A. 2005 |
| Bülow, A./Schmidt, J., Hinterlegungsordnung, 4. A. 2005 |
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| 2005-02-25 |
| Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Russland wegen Nichtuntersuchung von Todesfällen und Foltervorwürfen in Tschetschenien Betroffenen Entschädigungen zwischen 12000 und 25000 Euro zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich eine Versicherung nicht auf die Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit hinsichtlich eines Vorunfalls berufen, wenn sie den früheren Unfallschaden reguliert hat (IV ZR 239/2003 26. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Vermieter bei einem Wasserschaden einen Gebäudeversicherer vorrangig vor dem Mieter in Anspruch nehmen (VIII ZR 28/2004 3. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen entlassen, der an Feiertagen für ihn arbeitet, aber wegen ständiger anderweitiger Beschäftigung keinen Ersatzruhetag nehmen kann (2 AZR 211/2004 24. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands darf die Einkünfteerzielungsabsicht eines zeitweise eine Ferienwohnung vermietenden Steuerpflichtigen bei Unterschreitung der durchschnittlichen Vermietungszeit um mehr als 25 Prozent an Hand einer Prognose überprüft werden (IX R 57/2002 26. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München bleibt Holger Pfahls in Untersuchungshaft. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin war die Ausweisung eines türkischen Imams an der Mevlana-Moschee in Berlin rechtmäßig (25 A 6/2005 22. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main sind Fälschungen der Arbeitszeiterfassung auch ohne Schadenseintritt ein Grund zur fristlosen Kündigung (18/2 Ca 4896/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf wird der Gleichheitsgrundsatz bei sozialrechtlich unterschiedlicher Behandlung unverheiratet zusammenlebender Heterosexueller einerseits und unverheiratet zusammenlebender Homosexueller andererseits verletzt (35 SO 28/2005 16. Februar 2005). |
| Der Bundestag Deutschlands billigt das den umfassenden elektronischen Rechtsverkehr ermöglichende Justizkommunikationsgesetz. |
| Der Innenminister Deutschlands verbietet den die Zeitung Anadoluda Vakit herausgebenden Verlag in Mörfeld-Waldorf. |
| Die Albertina Wien verleiht Gemälde nach Spanien ohne erforderliche staatliche Genehmigung. |
| Der Gründer (1961) von Amnesty International (Rechtsanwalt Peter Beneson) ist gestorben. |
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| 2005-02-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein überschuldeter Unterhaltsschuldner grundsätzlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen (XII ZR 114/2003 23. Februar 2005). |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands können (emotional begründete und unverhältnismäßige) Bürgschaften von Ehefrauen (z. B. trotz geplanter Mitarbeit in dem künftigen Betrieb an verantwortlicher Stelle) sittenwidrig und unwirksam sein (XI ZR 28/2004, XI ZR 325/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die katholische Kirche nicht die Unterlassung eines Verlagsprogramms Pro fide catholica verlangen, weil der Verleger catholica nur beschreibend und nicht kennzeichnend verwendet (I ZR 92/2002 2. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das gezielte Ansprechen von Passanten an öffentlichen Orten (z. B. im Eingangsbereich eines Kaufhauses) zu Werbezwecken (z. B. durch Arcor) ohne Erkenntlichmachung des Werbezweckes wettbewerbswidrig (I ZR 93/2003 9. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf ein abweichend vom Reinheitsgebot des Jahres 1516 in Deutschland 8mit Zucker) hergestelltes Bier als Bier vertrieben werden (z. B. Bier [Schwarzer Abt] der Brandenburger Klosterbrauerei Neuzelle) (3 C 5/2004). |
| Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 12. November 1203 über den Bau der Autobahn zwischen Leipzig und Chemnitz rechtmäßig (4 A 1/2004 23. Februar 2005 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat ein als Religionsgemeinschaft anerkannter, verfassungstreuer islamischer Verband einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Einführung von Religionsunterricht an Schulen (6 C 2/2004 23. Februar 2005). |
| Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind, wenn ein Unternehmen nach Abschluss von Altersteilzeitverträgen nach dem so genannten Blockmodell in die Insolvenz geht, die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen und die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche Masseverbindlichkeiten (10 AZR 600/2003 23. Februar 2005 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin muss der Streupflichtige auch bei andauerndem gefrierendem Regen grundsätzlich streuen (14 U 159/2002 30. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München dürfen Ärzte bei Einwilligung in die Entfernung eines Organs (z. B. Eierstock, Gebärmutter) unter dem Vorbehalt der Behaftetheit mit einem böswilligen Tumor das Organ nicht bereits entfernen, wenn sie einen bösartigen Tumor nicht ganz ausschließen können (9 O 12563/2002 4. August 2004). |