| 2005-03-22 |
| Die Nationalversammlung Frankreichs billigt die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 48 Stunden in der Woche. |
| Pro Sieben Sat.1 Media AG erwirbt Euvia Media für 155 Millionen Euro. |
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| 2005-03-21 |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands können stille Gesellschafter eines Unternehmens der Göttinger Gruppe wegen ungenügender Aufklärung ihre Einlage zurückverlangen, wenn ihr Vertrag nach dem 1. Januar 1998 geschlossen wurde und eine (möglicherweise rechtswidrige) spätere Auszahlung des Guthabens in Form einer Rente vorsieht (II ZR 124/2003 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Feuer legender Feuerwehrmann zu lebenslanger Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen genügen eine Konzession der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder eine Buchmachererlaubnis Österreichs nicht für die Veranstaltung von Glücksspielen in der Bundesrepublik Deutschland (1 ME 369/2003). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird kein Ermittlungsverfahren gegen sechs Londoner Wertpapierhändler der Citigroup im Zusammenhang mit umstrittenen Anleihegeschäften im August 2004 eingeleitet. |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft München soll Stefan Raab 150000 Euro Strafe zahlen, weil er zu einem Bild einer türkischen Frau mit Schultüte gesagt haben soll Unglaublich, wie perfekt sich die Drogendealer heute tarnen. |
| Nach einer Entscheidung des Verbandsgerichts der deutschen Triathlon Union wird die Dopingsperre Nina Krafts auf ein Jahr verkürzt. |
| Die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einigen sich auf eine Abänderung des Stabilitätspakts. |
| Die Schweiz beschließt im Nationalrat die Beibehaltung und mögliche Weiterentwicklung der neuen Rechtschreibung. |
| Nach einem Gesetz der Vereinigten Staaten soll ein Bundesgericht über die Lebenserhaltung Terri Schiavos entscheiden. |
| Medicis Pharmaceutical Corp. übernimmt für 2,8 Milliarden Dollar Inamed Corp. |
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| 2005-03-20 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es (mangels Konsenses in den Vertragsstaaten) zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder wünschenswert noch möglich, abstrakt die Frage zu beantworten, ob das ungeborene Kind ein Mensch im Sinne von Art. 2 EMRK ist, und kann bei Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten (z. B. Verwechslung zweier vietnamesischer Frauen in Frankreich) der Staat seiner Verpflichtung aus Art. 2 EMRK dadurch nachkommen, dass er dem Betroffenen die Möglichkeit einer Klage auf Schadensersatz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten gibt (53924/2000 8. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss Getränkesteuer (in Österreich vom Staat) nicht zurückgezahlt werden. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann es zur Verpflichtung des Gerichts zur Verfahrensbeschleunigung bei überlanger Dauer eines Verfahrens (z. B. seit 1989) auch gehören, dass der Berichterstatter sich von der Verpflichtung zur Leitung von Arbeitsgemeinschaften entbinden lässt (1 BvR 1977/2004 6. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens das Zwangsmittelverbot (nemo tenetur se ipsum accusare) nicht die Unterlassung der Abgabe von Steuererklärungen für nachfolgende Besteuerungszeiträume, kann aber ein strafrechtliches Verwendungsverbot für zutreffende Angaben rechtfertigen (5 StR 191/2004 12. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fehlt es bei einer fehlerhaften behördlichen Entscheidung an einem haftungsbegründenden Verschulden des Amtsträgers, wenn sich von mehreren die Entscheidung selbständig tragenden Begründungen auch nur eine als unverschuldet erweist (III ZR 263/2004 9. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Vernehmung auch die Befragung der Angehörigen des Angeklagten im Sinne von § 52 I StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe (3 StR 185/2004 21. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die außerordentliche Beschwerde gegen unanfechtbare Entscheidungen wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (2 B 90/2004 5. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein (durchaus zulässiger) kollektiver Widerspruch nach § 613a VI BGB gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein, wenn er dazu eingesetzt wird, andere Zwecke als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers herbeizuführen (8 AZR 462/2003 30. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zählt eine Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts in aller Regel nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähigen Prozesskosten und sind Abmahnkosten keine Kosten des Rechtsstreits, deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden könnte (6 W 9/2005 24. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist der Beschluss auf Feststellung der Unwirksamkeit der Rücknahme einer Berufung gemäß § 305 S. 1 StPO nicht anfechtbar (3 Ws 1221/2004 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Kontrolle eingehender, ordnungsgemäß gekennzeichneter Verteidigerpost nur zulässig, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass das Schreiben vom Verteidiger stammt, beziehungsweise konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Verteidigerpost zum Einschmuggeln unzulässiger Beilagen (z. B. Geld, Rauschgift) bestehen (3 Ws 599-615/2004 23. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz dürfen auf Grund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses (z. B. Karnevalsveranstaltung, Kirmes) erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten Musikdarbietungen unter Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) in der Regel allenfalls bis 24 Uhr zugelassen werden (6 A 10949/2004 14. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Leichtathletikverbands Griechenlands (Segas) sind Konstantinos Kenteris und Ekaterini Thanou zu der von ihnen versäumten Dopingkontrolle nicht ordnungsgemäß geladen gewesen. |
| Nach einem Vergleich mit dem Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zahlt Wal-Mart wegen der Beschäftigung illegaler Einwanderer 11 Millionen Dollar. |
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| 2005-03-19 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann ein Mitgliedstaat (z. B. Niederlande) die Anerkennung des Aufenthaltsrechts eines Empfängers von Dienstleistungen, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, nicht davon abhängig machen, dass der Betroffene einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegt, sofern seine Identität und seine Staatsangehörigkeit zweifelsfrei mit anderen Mitteln nachgewiesen werden können, und darf ihn bei einem solchen Nachweis nicht abschieben (C-215/2003 17. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands begründet die sachliche, vollständige und juristisch zumindest vertretbare Unterrichtung eines Strafgefangenen über seine Rechte in einer (kritischen) Broschüre ebenso wenig wie der Besitz einer juristischen Fachzeitschrift oder eines juristischen Kommentars eine Gefahr, die ein Anhalten der Broschüre rechtfertigt (2 BvR 2219/2001 15. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber und einem Lizenznehmer nach § 50 II TKG 1996 (§ 69 I TKG 2004) über die Kostenlast bei Verlegung, Änderung oder Sicherung von Telekommunikationslinien öffentlichrechtlich (III ZB 47/2004 27. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird die Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nicht durch Rückführung des Zahlungsrückstands unter die für die Androhung der Kündigung erforderliche Rückstandsquote vor Ausspruch der Kündigung ausgeschlossen (VIII ZR 90/2004 26. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht der Vorbehalt in den Einkaufsbedingungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, dass der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht berechtigt ist, seine Kaufpreisforderungen gegen die Gesellschaft abzutreten, einem Abtretungsausschluss nach § 354a HGB gleich (VIII ZR 275/2003 26. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands entscheidet über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz bei dem Bundesgerichtshof der Senat, nicht ein hier institutionell nicht vorgesehener Einzelrichter (V ZR 218/2004 13. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fehlt einer die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffenden Bezeichnung die Unterscheidungskraft nur, wenn sie einen so engen beschreibenden Bezug zu den einzelnen angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aufweist, dass der Verkehr ohne Weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen erfasst und deshalb in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (I ZB 12/2002 16. Dezember 2004 BerlinCard). |
| Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Testamentsvollstreckung keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, so dass eine Bank oder ein Steuerberater für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben dürfen (I ZR 213/2002 11. November 2004, I ZR 182/2002 11. November 2004 Steuerberater). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat der Betriebsrat über die Einrichtung einer generell verkürzten Ausbildung mitzubestimmen (1 ABR 28/2003 24. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist bei einem Kommanditistenwechsel ein Rechtsnachfolgevermerk in das Handelsregister einzutragen, doch kann die Wortfassung (z. B. Gesamtrechtsnachfolge) der zutreffenden Anmeldung nicht deswegen mit einer Zwischenverfügung beanstandet werden, weil sie mit der vom Registergericht für richtig gehaltenen Formulierung der vorzunehmenden Eintragung (Sondererbfolge) nicht übereinstimmt (15 W 304/2004 16. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein Gastwirt, der mit wertvollem Schmuck seiner Gäste rechnen muss, auf nicht ohne Weiteres erkennbare Sicherheitsmängel seines Zimmersafes hinweisen (12 U 142/2004 27. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München berechtigt die Notwendigkeit der Verwendung eines teueren Brennstoffs (als im Prospekt eines Kraftfahrzeugherstellers angegeben) zum Rücktritt vom Kaufvertrag (18 U 2176/2004 15. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart besteht eine gemeinsame Betriebsstätte typischerweise nicht zwischen Fahrer und Beifahrer, weil nur der Beifahrer dem Risiko ausgesetzt ist, durch das Fahrverhalten des Fahrers zu Schaden zu kommen (7 U 96/2004 14. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Gießen ist ein sein Personal unzureichend unterrichtender Verkäufer wegen eines Organisationsmangels wie ein bedingt vorsätzlich täuschender Verkäufer zu behandeln (4 O 269/2004 1. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Offenbach sind (verschiebbare) Strohballen kein ausreichender Schutz von Zuschauern eines Seifenkistenrennens vor Verletzungen (1 S 65/2004 23. Dezember 2004). |
| Musielak, Hans-Joachim, Grundkurs BGB, 9. A. 2005 |
| Arzthaftungsrecht, hg. v. Ehlers/Broglie, 3. A. 2005 |
| Binz, Mark K./Sorg, Martin H., Die GmbH & Co. KG, 10. A. 2005 |
| Ringleb, Henrik-Michael/Kremer, Thomas/Lutter, Marcus/Werder, Axel von, Deutscher Corporate Governance Kodex, 2. A. 2005 |
| Benfer, Jost, Rechtseingriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft, 3. A. 2005 |
| Eicher/Spellbrink, SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2005 |
| Doukoff, Norman, Die zivilrechtliche Berufung, 3. A. 2005 |
| Lohner, Erwin/Lutje, Nikolaus, Gebührenberechnung, 2005 |
| Flöther, Lucas/Smid, Stefan/Wehdeking, Silke, Die Eigenverwaltung in der Insolvenz, 2005 |