| 2005-04-23 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Unternehmer einer Außenanlage nicht, wer nur mit Rodungsarbeiten und sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen (VII ZR 86/2004 24. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Bezugsbindung eines B-Händlers gegenüber einem Automobilvertragshändlers auch nichtig, wenn die Bezugspflicht nur dahin geht, sich um die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Neufahrzeugen zu bemühen (KZR 28/2003 22. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt eine für eine zugelassene und eingelegte Revision versehentlich eingereichte Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Revisionsbegründung, wenn sie den Anforderungen des § 551 III ZPO inhaltlich entspricht und den Umfang des Revisionsangriffs klar erkennen lässt (IX ZR 159/2003 17. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt die mehrheitliche Einlegung einer Berufung (z. B. bei verschiedenen Gerichten) zu einem einheitlichen Rechtsmittel (XI ZR 171/2004 15. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Recht eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraums nach Ablauf eines Jahres verwirkt (2 VAs 24/2004 9. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands werden im Verfahren um Grundsicherung nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom 26. Juni 2001 Gerichtskosten nicht erhoben (5 B 57/2004 1. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands trifft die Passivlegitimation für die Erstattung von Nothilfekosten den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (5 C 67/2003 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht zulässig (6 C 30/2003 27. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sind kinderpornographische Bilddateien erwerbende, besitzende oder versendende Lehrer aus dem Dienst zu entlassen (1 NDH M 10/2004 21. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg fällt eine nur nach islamischem Recht in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einer Ausländerin und einem Deutschen nicht in den Schutzbereich des Art. 6 I GG (2 ME 1326/2004 1. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main darf die Bewegungsfreiheit eines halbseitig gelähmten Heimbewohners im Heim nicht nach bloßem Gutdünken der Heimleitung beschränkt werden (2-1 S 178/2003 12. November 2004). |
| Grundstrukturen eines europäischen Bereicherungsrechts, hg. v. Zimmermann, Reinhard, 2005 |
| Handbuch des Fachanwalts Erbrecht, hg. v. Frieser/Sarres/Stückemann/Tschioflos, 2005 |
| Koller, Ingo/Roth, Wulf-Henning/Morck, Winfried, HGB Handelsgesetzbuch, 5. A. 2005 |
| Grunewald, Barbara, Gesellschaftsrecht, 6. A. 2005 |
| Schack, Haimo, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. A. 2005 |
| Frey/Pulte, Betriebsvereinbarungen in der Praxis, 3. A. 2005 |
| Firsching, K./)Hoffmann, B. v./Thorn, K., Internationales Privatrecht, 8. A. 2005 |
| Brühl, Albrecht/Sauer, Jürgen, Mein Recht auf Sozialleistungen, 19. A. 2005 |
| Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. A. 2005 |
| Böttcher, Roland, ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 4. A. 2005 |
| Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. A. 2005 |
| Meyer-Goßner, Lutz, Strafprozessordnung, 48. A. 2005 |
| Eisenberg, Ulrich, Kriminologie, 6. A. 2005 |
| Gaitanides, Charlotte, Das Recht der europäischen Zentralbank, 2005 |
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| 2005-04-22 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Regelung eines Mitgliedstaats (z. B. Deutschlands) europarechtswidrig, die festlegt, dass eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs (deswegen) keine Anwartschaft auf eine Versicherungsrente erwirbt, weil die Entstehung einer solchen Anwartschaft davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn erhält (C-356/2003 13. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt eine Verurteilung Armin Meiwes’ (Kannibale von Rotenburg) wegen Mordes (z. B. zur Befriedigung des Geschlechtstriebs) in Betracht (2 StR 310/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die selbständige Geltendmachung einer einzelnen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens nicht mutwillig (XII ZB 20/2004 10. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf eine rechtsberatend tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch bei Zulassung ihres Geschäftsführers als Rechtsanwalt einer eigenen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (XI ZR 41/2004 22. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Schaden nicht wegen unterlassener Wertangabe des Versenders einer Nachnahmesendung zu mindern, wenn der Frachtführer auf Grund des einzuziehenden Betrags den Wert der Sendung kennt (I ZR 276/2002 3. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschland kann eine ein Arbeitsverhältnis erbende Gemeinde den langjährig befristeten (und als Arbeitsvertrag bezeichneten und ausgestalteten) Arbeitsvertrag nicht wegen schlechter Haushaltslage außerordentlich kündigen, sondern nur die Erbschaft ausschlagen oder die Erbenhaftung beschränken (2 AZR 125/2004 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands müssen alle im Briefkopf und maschinenschriftlich in der Unterschriftszeile aufgeführten Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ein Kündigungsschreiben zu seiner Wirksamkeit (handschriftlich) unterschreiben (2 AZR 161/2004 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein Abfindungsanspruch ausgeschlossen, wenn ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung (z. B. bei einer privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung statt bei einem Landkreis) ablehnt, bei der im Vergleich zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit abweichende Vertragsbedingungen zugrundeliegen (6 AZR 361/2004 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind Auszug eines Mieters und Einstellung der Mietzahlungen eine konkludente Kündigung (2 AZR 125/2004 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München dürfen zwecks Verhinderung rechtswidrigen Parkens in Wohnanlagen Wohnwege durch Schranken versperrt werden (8 U 4257/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist Alexander Falk unter Auflagen aus der Haft entlassen. |
| Der Bundestag Deutschlands billigt die Entsendung fünfundsiebziger deutscher Militärbeobachter in den Sudan für möglicherweise sechs Jahre. |
| In Deutschland werden derzeit täglich rund 2000Abfragen von Bankkonten (durch Finanzbehörden) durchgeführt. |
| Beru muss rund 10 Millionen Euro Steuern nachzahlen. |
| Der Werkvertrag zwischen dem ehemaligen Lebensgefährten Petra Roths und dem Bundesamt für Strahlenschutz war auch ohne Ausschreibung rechtmäßig. |
| Nebojsa Pavković wird sich dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag für Jugoslawien stellen. |
| Walter Döring legt gegen einen auf neun Monate Haft lautenden Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage Einspruch ein. |
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| 2005-04-21 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gelten bei Abschluss eines Zusammenarbeitsvertrags mit einer Lebensversicherungsgesellschaft die übertragenen Backofficetätigkeiten nur dann als steuerfrei nach Richtlinie 1977/388/EWG, wenn es sich um für einen Versicherungsvertreter charakteristische Leistungen handelt (C-472/2003 3. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auf die Kündigung eines Lebenszeitvertrags mit einem Altenheimbewohner bei Betreuungsleistungen an das Heimgesetz angelehnte Regeln zu beachten (III ZR 293/2004 21. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Hinweise auf Anrechnungsansprüche und den Gang an die Presse zur Erreichung eines vorzeitigen Aufhebungsvertrags (z. B. über die Wartung der Trabrennbahn in München) nicht rechtswidrig (X ZR 15/2004 19. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein Betriebsübernehmer an eine Zusicherung der weiteren dynamischen Anwendbarkeit auch der Vergütungstarifverträge für den öffentlichen Dienst gebunden (4 AZR 292/2004 20. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann eine Strohfrau nicht als Unternehmerin angesehen werden, wenn das Unternehmen wesentlich durch die persönliche Arbeitsleistung des Mannes und dessen Unternehmerinitiative geprägt ist und die Strohfrau auf Grund des geringen Kapitaleinsatzes und des mangelnden wirtschaftlichen Risikos der Geschäftsabschlüsse wenig Unternehmerrisiko trägt (III R 21/2002 4. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann ein Versicherer Leistungsfreiheit nicht wegen Verschweigen eines durch ein Computerprogramm angezeigten Vorschadens erlangen (3 U 43/2004 15. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz kann das Landesuntersuchungsamt für die von ihm durchgeführten Rinderwahnsinnuntersuchungen von den für die Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben (12 A 10092/2005 22. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau ist Peter Jakobsson wegen gefährlicher Körperverletzung des Gegenspielers Jiri Selenka (mehrfacher Kieferbruch) zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. |