| 2005-12-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung der Mutter eines dreijährigen getöteten Kindes und ihres ehemaligen Freundes durch das Landgericht Memmingen als zu mild aufgehoben, weil bei hemmungsloser systematischer Misshandlung auf bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann (1 StR 410/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist in Deutschland eine Erteilung eines Reiseausweises nach der Genfer Flüchtlingskonvention (Flüchtlingsausweises) auch nach bestandskräftiger Ausweisung und anschließender Duldung des Aufenthalts des Flüchtlings zulässig (1 C 36/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayerns kann eine Ernennung zum Beamten bei falschen Angaben zu den politischen Verbindungen zu einer rechtsextremen Organisation zurückgenommen werden (15 BV 3017/2003 24. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern kann eine unter Verschweigung eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erschlichene Staatsbürgerschaft Deutschlands auch bei folgender Staatenlosigkeit zurückgenommen werden (5 B 2462/2003 25. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist ein Streik der Ärzte in den Kliniken der Stadt Köln rechtswidrig (2 Ta 457/2005 12. Dezember 2005). |
| Das Bundeskartellamt Deutschlands mahnt Eon Ruhrgas wegen langfristig bindender Lieferverträge mit Stadtwerken ab. |
| Der oberste Gerichtshof Österreichs spricht die Verfasserin der Todesdrohungen von Umhausen vom Vorwurf der Brandstiftung frei. |
| Der Ministerrat Österreichs beschließt (nach Beendigung der letzten anhängigen Klagen) die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft. |
| Die Europäische Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen des Vorgehens der Notenbank bei dem Kauf zweier italienischer Banken (z. B. Banco Antonveneta) durch Ausländer ein. |
| Die Europäische Kommission beschließt (gegen die Ablehnung durch Zeitungsverleger) die Zulässigkeit vermehrter Werbeeinschaltungen und Product Placements in Fernsehsendungen. |
| Die Stallpflicht für Hühner, Enten und Gänse in Deutschland ist aufgehoben. |
| In den letzten fünf Jahren sind 7,9 Millionen Menschen in die Vereinigten Staaten von Amerika eingewandert, davon 3,7 Millionen unerlaubt (meist aus Mexiko). |
| In Kalifornien wird nach Ablehnung eines Gnadengesuchs das Todesurteil gegen Stanley Tookie Williams vollstreckt. |
| Indien verbietet durch Gesetz das Anbringen der Nationalflagge auf Unterwäsche und auf Kissen. |
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| 2005-12-12 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Klage der Europäischen Zentralbank auf Erstattung von Umsatzsteuer gegen Deutschland abgewiesen (C-220/2003 8. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein Rechtsanwalt nach einem schriftlichen Vergleich in einem anhängigen Zivilprozess Anspruch auf 1,2 Terminsgebühren (III ZB 42/2005 27. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist für eine (kirchensteuerpflichtige) Zugehörigkeit zu einer Kirche ein formalisierter Eintrittsakt nicht nötig (I R 85/2003 3. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet ein zusammengerechneter Aufenthalt eines Geschäftsführers aus Portugal von 43 Tagen im Jahr in Deutschland keine Betriebsstätte bzw. Betriebsstättenfiktion in Deutschland (I R 87/2004 3. August 2005). |
| Nach einer Mehrheitsentscheidung des Staatsgerichtshofs Hessens ist der Nachtragshaushalt des Landes Hessen für 2002 verfassungsgemäß. |
| Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessens ist die Verfassungsbeschwerde eines deutschen Studenten gegen die Rasterfahndung mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle muss ein Kraftfahrzeugführer auch während des Wartens auf die Grünphase an einer Ampel angegurtet sein und darf nicht mit dem Handy telefonieren (211 Ss 111/2005 [Owiz] 24. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz begründet ein Tinnitus als Unfallfolge eine Leistungspflicht der Unfallversicherung (10 U 1406/2003 8. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Benennung des Internationalen RettungsFlug e. V. mangels Betreibens von Flugrettung rechtswidrig (2 U 57/2005 8. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz muss ein Arbeitgeber die Kosten der Abschiebung eines die freiwillige Ausreise verweigernden und danach von ihm rechtswidrig beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers tragen (7 A 10817/2005 29. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist die Erhebung von Jagdsteuer in Baden-Württemberg verfassungsmäßig (11 K 3740/2004 7. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Jugoslawiens (Serbiens-Montenegros) sind zwölf Serben wegen Ermordung kroatischer Kriegsgefangener zu Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Verfahren um das Schmerzmittel Vioxx Merck & Co.s wegen Nichtentscheidung durch die Geschworenen beendet. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist der Vergleich zwischen Intershop und seinen Gläubigern genehmigt. |
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| 2005-12-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Beschränkung der Befugnis zur Führung von Fachanwaltsbezeichnungen auf höchstens zwei Fachgebiete (§ 43c I 3 BRAO) mit Art. 12 I GG vereinbar (1 BvR 1188/2005 13. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz des Berufsbeamten mindestens 75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen müsste, und ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung (2 BvR 1387/2002 27. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt § 95 I 3 InsO die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordene Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus (VII ZR 117/2003 22. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besorgt ein die ihm durch Abtretung eingeräumten Sicherheiten verwirklichen wollendes Mietwagenunternehmen keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden (VI ZR 251/2004 20. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf die Gefährlichkeitsprognose dann besonderer Prüfung, wenn es sich um eine eher geringfügige Anlasstat handelt (4 StR 135/2005 14. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk sein (I ZR 227/2002 23. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschland kann eine bloße Teilnahme an Demonstrationen ein Ausweisungsgrund sein (1 C 26/2003 15. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands wird eine mündlich formnichtig vereinbarte Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch nach Vertragsbeginn erfolgte schriftliche Niederlegung nicht rückwirkend wirksam (7 AZR 289/2004 16. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands bedeutet die Zustimmung der Empfängerin von Unterhaltszahlungen zum Antrag auf Abzug der Zahlungen als Sonderausgaben keine Zustimmung für die Folgejahre (XI R 33/2003 14. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine etwaige Pflichtverletzung von Pflegeeltern bei der Betreuung eines Pflegekinds dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht als Amtspflichtverletzung zuzurechnen (4 U 81/2005 20. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz kann die Ausstrahlung eines dem Menschenbild des Grundgesetzes krass widersprechenden Wahlwerbespots abgelehnt werden (2 B 11269/2005 7. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach kann bei Nichtnachweisbarkeit eines Diebstahls und Nichtfeststellbarkeit der fehlenden Berechtigung des Verkäufers die nicht durchgeführte Nachforschung einem gutgläubigen Erwerb des Käufers eines Kraftfahrzeugs nicht entgegenstehen (2 O 36/2005 29. August 2005). |
| Mexiko schafft die seit 1961 nicht mehr vollstreckte Todesstrafe ab. |
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| 2005-12-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Strafbarkeit wegen Aufenthalts ohne Pass in Deutschland ohne Vorliegen eines unerlaubten Aufenthalts möglich (2 BvR 1361/2005 12. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann in den Fällen der Freiheitsentziehung (z. B. Beugehaft) trotz der Erledigung der Hauptsache ein fortwirkendes Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme auch in den Fällen bestehen, in denen eine solche Überprüfung typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (2 BvR 431/2002 9. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann ein Pflichtverteidiger Anspruch auf einen angemessenen Vorschuss haben (2 BvR 896/2005 23. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands können auch Handlungen wie das Festhalten an Gegenständen und das Stemmen der Füße gegen den Boden, mit denen ein Mensch sein Verbringen an einen anderen Ort verhindern will, als Widerstandshandlungen mittels Gewalt im Sinne von § 113 StGB angesehen werden und ist die Praxis der Revisionsgerichte, Verwerfungsbeschlüsse nach § 349 II StPO nicht zu begründen, verfassungsmäßig (2 BvR 1066/2005 23. August 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands tritt die Rechtskraft des Berufungsurteils bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses ein (VIII ZR 217/2004 19. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterliegen öffentlichrechtliche Gebührenansprüche eines ausländischen Staates (z. B. Russische Föderation) nicht dem inländischen Vollstreckungszugriff (VII ZB 9/2005 4. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein von einem Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegelds an Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Pflegekind ausgezahlter „Anerkennungsbeitrag unpfändbar (VII ZB 13/2005 4. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Schuldner mit dem Verfahren nach § 732 ZPO nur Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (VII ZB 54/2005 4. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können nicht existierende Rentenanwartschaften nicht aus Billigkeitsgründen zu Lasten des Rentenversicherungsträgers als fortbestehend fingiert werden (XII ZB 31/2003 28. September 2005). |