| 2006-04-20 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck haftet eine Privatklinik für die Schdigungen durch einen für einen in ihr tätigen eingemieteten Arzt, wenn sie den Eindruck ermöglicht, der Arzt sei ein Facharzt des Hauses. |
| Der Ölpreis übersteigt als Folge des Atomstreits mit Iran den Preis von 74 Dollar pro Fass. |
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| 2006-04-19 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf ein in anderen Sprachen beschreibenden Charakter habendes Wort (z. B. Matratze) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (z. B. Spanien) als nationale Marke eingetragen werden (C-421/2004 9. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Verweigerung einer künstlichen Befruchtung bei Häftlingen nicht menschenrechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind mit der Angabe Heuschnupfen gegenüber einem Versicherer mögliche Atembeschwerden offengelegt (7 U 220/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Auslieferung eines Drogenhändlers nach Peru trotz der Haftbedingungen in Peru rechtmäßig (3 Ausl 23/2004 7. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen müssen Lohnkostenzuschüsse für jugendliche Arbeitslose vor Einstellung beantragt werden (9 Al 108/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen haben auch ältere Arbeitnehmer keinen Bestandsschutz gegen gesetzliche Abschaffung der Arbeitslosenhilfe (8 AS 320/2005 19. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach dürfen Heinrich Maximilian Pallhuber GmbH & Co. keine Telefonwerbung für Wein bei Nichtkunden betreiben (5 O 39/2005 2. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist der Haftbefehl gegen Alexander Falk (erneut) aufgehoben. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I ist die Zwischennutzung einer fremden, aus ungeklärten Gründen frei gewordenen Internet-domain durch einen Dritten vorsätzlich sittenwidrige Schädigung (33 O 15828/2005 4. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Verden muss die Commerzbank einer falsch beratenen Kundin 12600 Euro Schadensersatz zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands müssen sechs Speditionen 2,4 Millionen Euro Bußgeld wegen verbotener Preisabsprachen zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts Italiens ist Romano Prodi Sieger der letzten Wahlen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika kann Microsoft nicht Unterlagen Novells zwecks Abwendung möglicher Strafen seitens der Kartellbehörde der Europäischen Union herausverlangen. |
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| 2006-04-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Ladung zu einer Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch e-mail am Vortag analog § 241 Nr. 1 AktG rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sind undurchsichtige Preisanpassungsvereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. eines Flüssiggaslieferanten) rechtswidrig (6 U 148/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg muss eine Internetapotheke die gesetzlichen Mindestangaben nach dem Heilmittelwerbegesetz auf den Webseiten mit den Artikel-Detailinformationen bieten (10 U 58/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist Christian Arnhold wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs zu neun Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen muss ein schwedisches Möbellager einen Bezug zu schwedischen Möbeln haben (43 O 133/2005 12. Januar 2006). |
| Am 1. Mai 2006 treten in Deutschland verschärfte Bestimmungen für zu kurze Mindestabstände im Straßenverkehr in Kraft. |
| Die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaften verdi und dbb Tarifunion vereinbaren eine mehr leistungsorientierte Vergütung der Angestellten. |
| Der Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland sinkt (wegen der Verlagerung auf den Dienstleistungsbereich?) von 3,6 Prozent auf 3,5 Prozent. |
| Akupunktur bei Rückenschmerzen und Knieschmerzen soll künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. |
| Jeder der rund 12,45 Millionen Schüler Deutschlands kostet den Staat jährlich 4600 Euro (Berufsschüler 3200, Grundschüler 3900, Gymnasiast 5400, Sonderschüler 11700). |
| Angela Kolb (SPD) wird Justizministerin Sachsen-Anhalts. |
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| 2006-04-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist Gründer einer terroristischen Vereinigung (z. B. Freikorps Havelland) jeder die Gründung wesentlich Fördernde (3 StR 263/2005 10. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands beurteilt sich die Zuständigkeit für polizeiliche Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Alt. 2 StPO nach den Landespolizeigesetzen (6 C 2/2005 23. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss der Arbeitgeber grundsätzlich für jede Kündigung ein eigenes Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG durchführen (2 AZR 623/2004 10. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands trifft bei Verletzung der Erörterungspflicht den Arbeitgeber die Darlegungslast dafür, dass ihm eine zumutbare Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war (9 AZR 632/2004 4. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern ist das rechtliche Gehör nicht verletzt, wenn ein Gericht in einer mündlichen Verhandlung einen Hinweis auf einen von den Parteien bisher übersehenen Gesichtspunkt gibt und die Parteien hierzu keine Schriftsatzfrist beantragen (130-VI-2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen ist die Belehrung über das Haustürgeschäftswiderrufsrecht des Verbrauchers im Immobilienstrukturvertrieb eine Verpflichtung der finanzierenden Bank (2 U 20/2002 2. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die Übertragung eines Erbbaurechts an einem mit einem Kaufhaus bebauten Grundstück von einer Konzernobergesellschaft an eine Konzernobjektgesellschaft rechtmäßig (15 W 296/2005 27. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel hat ein anerkannter Legastheniker im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung einen Anspruch auf eine angemessene Schreibzeitverlängerung (8 TG 3292/2005 3. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck ist die Prüfung der bei Überschreitung des Wiederbeschaffungswerts durch die Reparaturkosten entstehenden Rechtsfragen überdurchschnittlich schwierig (24 C 3901/2004 12. September 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Innenministers Tschechiens ist in Folge einer (2005 erfolgreichen) Klage vor dem Verfassungsgericht Tschechiens dem 1946 gestorbenen Fürsten Hugo Salm-Reifferscheidt in Anwendung des Dekrets 33/1945 die Staatsbürgerschaft entzogen. |
| Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland betrug im März 2006 2140 (vor allem aus Serbien und Montenegro, Irak und Türkei), wobei 0,9 Prozent der Anträge anerkannt wurden, 2,6 Prozent der Bewerber Abschiebeschutz erhielten und viele einfach ohne Anerkennung und Abschiebeschutz bleiben. |
| Die Präsidentin der Philippinen wandelt alle (etwa 1200) Todesurteile in Urteile auf lebenslängliche Haft um. |
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| 2006-04-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein erkälteter Rechtsanwalt seinen Stationsreferendar mit der Fristenüberwachung betrauen (VI ZB 13/2005 20. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht in einer allgemeinen Mietvertragsbedingung bei Vereinbarung einer Staffelmiete und Befristung auf mehr als vier Jahre rechtswidrig (VIII ZR 154/2004 23. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht in einer allgemeinen Mietvertragsbedingung bei Vereinbarung einer Staffelmiete und Befristung auf vier Jahre rechtmäßig (VIII ZR 154/2004 23. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht kein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses eines Mieters (z. B. Interesse auf Anbringung einer Parabolantenne) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters aus europäischem Recht (VIII ZR 5/2005 16. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Stilllegung des Betriebs ein dringendes betriebliches Erfordernis nach § 1 II KSchG (6 AZR 476/2004 16. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind im zeitlichen Anwendungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (X B 166/2005 1. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern bewirkt die Nichteinlegung der Gehörsrüge nach § 321a ZPO die Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung des Grundrechts des rechtlichen Gehörs (26-VI/2005 19. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern gewährleistet das Grundrecht auf Naturgenuss nicht die Benutzung privater Waldwege für gewerblich geführte Gruppenausritte und ist die Erwartung der Betreiber eines gewerblich genutzten Reiterhofs auf unentgeltliche Nutzung der umliegenden privaten Waldwege kein (verfassungsrechtlich geschütztes) Eigentum (84-VI/2004 28. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz erfordert ein Arzthaftungsprozess grundsätzlich keinen auswärtigen Spezialrechtsanwalt und sind die Kosten einer zusätzlichen Strafanzeige kein notwendiger Prozessaufwand (14 W 7/2006 4. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München darf ein Rechtsanwalt nicht darauf vertrauen, dass seine Angestellte einen falsch adressierten Schriftsatz auf seinen mündlichen Hinweis hin richtig adressiert (24 CS 3072/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach ist die Wohnungseigentümergemeinschaft insolvenzfähig (32 IN 26/2006). |
| Riesenkampff, Alexander 70. |