| 2006-06-13 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss Argentinien Zinsen aus Staatsanleihen an Gläubiger zurückzahlen (8 U 107/039). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg müssen bei Erledigung des Streits um den Verkauf eines Mercedes A 140 mit dem falschen Schild A 160 beide Parteien die Streitkosten zur Hälfte tragen (6 W 49/2006 24. Mai 2006). |
| Nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis sind Anträge von Nachbarn von Windenergievorranggebieten gegen deren Festlegung abgewiesen (2 N 3/2005 18. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin kann bei einfachen gleichen Sachverhalten die Erhebung einer Sammelklage geboten sein (17 TA [Kost] 6012/2006 27. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln ist Klaus Heugel wegen Bestechlichkeit zu 42 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I hat ein Anleger von Trentec II AG keinen Schadensersatzanspruch gegen Max Strauß (31. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Wiesbaden hat ein monatlich 2000 Euro durch Internethandel erwerbender Arbeitsloser keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (16 AS 79/2006 ER). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg ist eine Verschiebung eines Reiseflugtermins am gleichen Tag kein (beachtlicher) Reisemangel (45 C 367/2005 6. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs sind die Schuldsprüche gegen Othmar Bruckmüller, Martin Kerscher und Robert Hochstaffl wegen unzureichender Begründung aufgehoben. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Belgiens ist ein Verbot der Vollverschleierung rechtmäßig. |
| Innsbruck kündigt seine Fondsveranlagung bei der Bawag in Höhe von 124 Millionen Euro. |
| Der Gemeinderat Kitzbühels vertagt seine Entscheidung wegen des Nutzungsverbots hinsichtlich der Grundstücksmiete des Finanzministers wegen geänderter Verhältnisse. |
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| 2006-06-12 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine für den Beginn einer Ausschlussfrist (statt auf die Fälligkeit eines Anspruches) allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellende allgemeine Arbeitsvertragsbedingung unangemessen (5 AZR 511/2005 1. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken verliert ein nach einem Diebstahl seines Kraftfahrzeugs den angeblichen Kaufpreis überhöht benennender Versicherter wegen vorsätzlicher Täuschung den Versicherungsschutz (5 U 306/2005-31). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern sind die gegenüber einem gewaltbereiten Fußballanhänger verhängten Betretungsverbote und Aufenthaltsverbote rechtmäßig (24 CS 1521/2006 9. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg darf ein Arbeitgeber (z. B. bei Ganztagsbetreuungsstätte) nach eigener Entscheidung ausschließlich Vollzeitarbeitstellen führen (5 Sa 224/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Karlsruhe ist eine haushaltsnahe Dienstleistung (z. B. Hausreinigung, Gartenpflege)auch bei Beauftragung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzbar (13 K 262/2004 17. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen ist ein 47jähriger Geldtransportfahrer wegen Unterschlagung von 1,3 Millionen Euro zu 46 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach Entscheidungen des Landgerichts Saarbrücken sind die sechs im Mordfall Pascal noch inhaftierten Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein kleineres Motorradkennzeichen (4 K 1442/2005 15. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist bei Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg die Fahrerlaubnis auch bei baldiger teilweiser Tilgung zu entziehen (3 L 455/2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße können bei mehrfachem Verstoß gegen genehmigte Betriebszeiten einer Gartenwirtschaft die Öffnungszeiten verkürzt werden (4 K 1919/2005 6. April 2006). |
| Berliner Polizeikraftfahrzeuge dürfen keine Flaggen führen. |
| Das Parlament Nepals schafft das Vetorecht des Königs bei der Gesetzgebung ab. |
| Die Europäische Kommisssion beginnt Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei. |
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| 2006-06-11 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren die vom obersten Gerichtshof Dänemarks gegen zwei Journalisten wegen Beleidigung eines Polizeihauptkommissars verhängten Strafen verhältnismäßig (49017/1999 17. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der betrugsrelevante Schaden nach der eingegangenen Verpflichtung der Fondsanleger und den darauf geleisteten Zahlungen zu bemessen, wenn das tatsächliche Konzept der Fondsmodelle von dem in den Anlageprospekten dargestellten und von den Anlegern verfolgten Zweck derart abweicht, dass die Anleger hieraus keinen Nutzen ziehen können (1 StR 379/2005 7. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen auch ein Fernwärme nicht herstellendes, sondern nur lieferndes Unternehmen (VIII ZR 138/2005 15. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einem Schadensersatzanspruch wegen unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs die Prognose erforderlich, ob aus damaliger Sicht von einer Gefährdung der Mutter im Sinne des § 218a II StGB auszugehen war und diese Gefahr nicht auf andere, für die Mutter zumutbare Weise hätte abgewendet werden können (VI ZR 135/2004 31. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Konfliktsituationen zu vermeiden suchender Mensch ein öffentliches Amt in der vorsorgenden Rechtspflege (z. B. Notar) nicht ausüben (NotZ 10/2005 11. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist ein an eine Erbengemeinschaft gerichteter Steuerbescheid wirksam, wenn in den Erläuterungen die Beteiligten namentlich aufgeführt sind (III R 8/2003 17. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands zieht bei einer Nurpensionszusage ohne Umwandlung eines anderweitig vereinbarten Barlohns die Zusage der Versorgungsanwartschaft eine Überversorgung nach sich (I R 89/2004 9. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss ein Finanzamt die Anerkennung einer Vaterschaft nach erfolgreicher Anfechtung einer Scheinvaterschaft bei der Entscheidung angefochtener Einkommensteuerbescheide berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile gewähren (III R 68/2004 28. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist Untreue gegeben, wenn ein Abschluss einer Vergleichsvereinbarung im Rahmen eines Verwaltungshandelns bei der aus ex-ante-Sicht objektiv gegebenen Sachlage nicht mehr vertretbar war (3 Ws 199/2004 13. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg gibt ein vorübergehend in einem Lastkraftwagen lebender Zustellungsadressat die bisherige Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts nicht auf (2 Ws 5/2005 18. Februar 2006). |
| Wolfgang Römer 70. |
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| 2006-06-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Nichtaufnahme wesentlich behinderter Kinder in einen integrativen Regelkindergarten nach § 12 II NdsKitaG nicht verfassungswidrig (1 BvR 91/2006 10. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wahrt eine Gegenvorstellung nicht die Frist für eine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 575/2005 8. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verfassungsbeschwerde nicht zulässig, wenn Verwaltungsgerichte eine Baunachbarklage auf den Zivilrechtsweg verweisen, obwohl das Oberlandesgericht indirekt den Verwaltungsrechtsweg für gegeben hält (1 BvR 2304/2005 7. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann im Einzugsermächtigungsverfahren der den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastenden, auf Widerspruch aber wieder gutschreibenden Schuldnerbank ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen (XI ZR 220/2005 11. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Werbender das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch die eindeutige Ankündigung, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern (disclaimer), einschränken (I ZR 24/2003 30. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt die Zusicherung einer der Prostitution nachgehenden Ehefrau, sie habe bei dem außerehelichen Geschlechtsverkehr immer zuverlässige Verhütungsmittel benutzt, den Anfang der mit der Kenntnis des Ehemanns von einem außerehelichen Geschlechtsverkehr beginnenden Anfechtungsfrist unberührt (XII ZR 207/2003 29. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind nicht genannte zusätzliche Kosten ein Prospektmangel (II ZR 329/2004 6. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine fehlende Unterschrift eines Richters nach Ablauf der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils nicht mehr nachgeholt werden (V ZR 243/2004 27. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss eine einem Schilderpräger Gewerbeflächen nahe der Kraftfahrzeugzulassungsstelle überlassende Gemeinde Wettbewerbern Hinweismöglichkeiten auf ihre Prägestellen eröffnen (KZR 21/2004 8. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands geht mangels inhaltlicher Kongruenz zwischen einem an die Stelle eines Vergütungsanspruchs getretenen Insolvenzgeld und einem Schadensersatzanspruch gegen den gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers dieser Anspruch nicht auf die Bundesagentur für Arbeit über (8 AZR 106/2005 15. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist auch bei Verwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker der Anteil an einer Erbschaft bei der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen (2 LA 103/2005 8. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind bei einer Vermögensübertragung durch Altenteilsvertrag vereinbart übernommene angemessene Grabmalskosten als dauernde Last vom Einkommen abziehbar (X R 5/2004 15. Februar 2006). |
| *Stummel, Dieter, Standardvertragsmuster zum Handels- und Gesellschaftsrecht Deutsch-Englisch, 3. A. 2006 |
| *Alheit, Helmward, Nachbarrecht, 11. A. 2006 |