| 2006-10-03 |
| Bosch kauft Tele-Alarm. |
| Die Arbeitslosigkeit des Euroraums beträgt 7,9 Prozent. |
| Das Rauchverbot Italiens bewirkt eine erkennbare Senkung der Zahl der Herzinfarkte. |
| Andrea Heck wird Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. |
| |
| 2006-10-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands wurde § 20 I Nr. 4 Alt. 2 nicht allein aus Gründen des Staatsschutzes erlassen und ist zur Anfechtung des Verbots eines Vereins nur der Verein selbst, nicht eines seiner Mitglieder berechtigt (6 VR 5/2005 18. Oktober 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin soll bei Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten für den Fall des gemeinsamen Versterbens einem allein überlebenden Ehegatten die Testierfreiheit erhalten bleiben (1 W 17/2005 29. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt ist ein Vertrag mit einer Kartenlegerin über die Vorhersage der Zukunft gegen geringes Entgelt wirksam, so dass der vermögenslose Versprechende sich eines Eingehungsbetrugs schuldig machen kann (2 Qs 69/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs sind Geldstrafen gegen zwei Innsbrucker Finanzbeamte wegen gewerblicher Buchhaltung ohne Nebentätigkeitsgenehmigung aufgehoben, weil statt der Nichtgenehmigung der Nebentätigkeit ein Disziplinarverfahren hätte eingeleitet werden können und gegebenenfalls auch müssen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist der ehemalige Vizepräsident der Region Roland Atz vom Vorwurf des Betrugs durch Anzeige eines selbst verursachten Blechschadens als fremd verursachten Blechschaden freigesprochen, weil der Tatbestand nicht besteht. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist ein weißrussisches Waisenkind von den Gasteltern an das Waisenhaus zurückzugeben. |
| Nach einer Entscheidung des Weltverbands der Gewichtheber sind die Sperren vierer Nationen für die Weltmeisterschaft wegen Dopings ihrer Sportler in Geldstrafen von 50000 Dollar umgewandelt. |
| In Finnland ist ein den Kauf sexueller Dienste gegenüber Opfern von Menschenhandel und Kuppelei strafbar. |
| Russland schließt wegen der Abschiebung dreier Offiziere als Spione seine Grenzen zu Georgien. |
| |
| 2006-10-01 |
| Entgegen allen Vorhersagen gewinnt die SPÖ die Nationalratswahlen in Österreich knapp vor der ÖVP. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beginnt der Lauf der Berufungsbegründungsfrist auch dann nach § 520 II 1 ZPO, wenn der Rechtsmittelführer wegen Kostenarmut Prozesskostenhilfe beantragt (III ZA 7/2006 29. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Schuldner nach Offenlegung einer Teilabtretung berechtigt, nachträglich zu bestimmen, dass seine an den bisherigen Gläubiger erbrachten Abschlagszahlungen vorrangig auf die dem Vorbehaltslieferanten zustehende Teilforderung anzurechnen sind (VII ZR 261/2004 11. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann bei Einstellung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens gegen eine Vorgesellschaft mit beschränkter Haftung eine unmittelbare Haftung der Gründungsgesellschafter bestehen (10 AZR 238/2005 25. Januar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist das teilweise Schwärzen von Kontenauszügen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Prozesskostenhilfe grundsätzlich unzulässig (9 WF 127/2006 10. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München beginnt die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei zu erwartender Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte wahrnehmen können (34 WX 2/2006 13. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken kann die besondere Schreckhaftigkeit eines Pferdes im Einzelfall zur Folge haben, dass der gestürzte Pferdehalter seinen Schaden allein zu tragen hat und die Tierhalterhaftung des Halters eines an sich eine Gefahr bildenden Hunderudels gänzlich zurücktritt (8 U 283/2004 14. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken haftet ein Scheingesellschafter nicht in analoger Anwendung des § 130 HGB für solche Altverbindlichkeiten der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die vor Setzung des Rechtsscheins einer Gesellschafterstellung entstanden sind (8 U 91/2005 22. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg sind Studienbeiträge bzw. Studiengebühren für Ortsfremde möglicherweise verfassungswidrig (3 Bs 61/2005 27. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen kann bei überdimensioniertem Feuerwehreinsatz eine Herabsetzung der zu tragenden Kosten geboten sein (5 UE 3736/2004 29. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis sind Ansprüche auf Unfallruhegehalt nicht unpfändbar (1 W 3/2006 24. Februar 2006). |
| Das Parlament Serbiens beschließt eine Kosovo als unverzichtbar erklärende Verfassung. |
| Der Senat der Vereinigten Staaten von Amerika billigt den Bau eines 1100 Kilometer langen Grenzzauns zu Mexiko zur Verhinderung von Einwanderung. |
| |
| 2006-09-30 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Massenentlassungsrichtlinie 1975/129/EWG dahin auszulegen, dass sie auf Massenentlassungen anwendbar ist, die durch die endgültige Einstellung der Tätigkeit eines Unternehmens oder Betriebs bedingt sind, die vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossen wurde und die ohne eine entsprechende vorherige Entscheidung erfolgt ist, ohne dass die in Art. 1 II lit. d vorgesehene Ausnahme ihre Anwendung ausschließen könnte (C-187/2005 7. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine mitgliedstaatliche Ausnahmeregelung für befristete Arbeitsverträge mit Arbeitgebern des öffentlichen Sektors nicht grundsätzlich ausgeschlossen (C-53/2004 7. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist einem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der versehentlich bei dem Landgericht eingereichte Antrag auf Berufungsbegründungsfristverlängerung nicht binnen 5 Tagen an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird (II ZB 24/2005 3. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Nichtandrohung der Ablehnung bei einem Verzugsschadensersatzanspruch eine Pflichtverletzung des betreffenden Rechtsanwalts (IX ZR 76/2004 29. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Mangel des Schimmelpilzbefalls eines Dachstuhls nicht beseitigt, wenn das Gebälk nach Vornahme der Mangelbeseitigungsarbeiten noch mit Schimmelpilzsporen behaftet ist (VII ZR 274/2004 29. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Besteller einer zu klein gebauten Lagerhalle unter Anrechnung des nicht bezahlten Werklohns bei Verhältnismäßigkeit der Aufwendungen Mehrkosten eines neuen Bauwerks geltend machen (VII ZR 86/2005 29. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei grober Namensverletzung (z. B. der Stadt Geldern durch einen privaten Auskunftsdienst) auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (I ZR 249/2003 14. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist gegen eine Mitteilung einer Nichtzulassung von Online-Seminaren zur gebotenen fachanwaltlichen Fortbildung seitens einer Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht zulässig (AnwZ [B] 38/2005 6. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann nur ein bei dem Tod eines Arbeitnehmers bereits entstandener Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan vererbt werden (1 AZR 322/2005 27. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe steuerlich abzugsfähig (VI R 5/2003 22. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Lohnrückzahlung kein rückwirkend zur Änderung des Einkommensteuerbescheids des Zuflussjahrs berechtigendes Ereignis (VI R 33/2003 4. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann eine durch Veröffentlichung eines Bildes von einem Einkauf in ihrem Recht am eigenen Bild verletzte Person der Zeitgeschichte nicht allgemein die Verbreitung von Bildern aus ihrem privaten Alltag untersagen (9 U 226/2005 28. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist eine ungefragt vorgenommene Sterilisation grundsätzlich weder von einer mutmaßlichen noch von einer hypothetischen Einwilligung der Patientin gedeckt (5 U 290/2006 13. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart spricht es nicht von vornherein gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten eines Sexualdelikts, wenn sie sich nach der Tat wieder freiwillig zum Täter begibt und dort längere Zeit aufhält (4 Ws 163/2005 8. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist eine Berufung als unzulässig zu verwerfen, denn die Wohnungsanschrift des Klägers im Berufungsverfahren unbekannt wird (3 Bf 245/2002 14. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist die vorgeschriebene Namensnennung bei Eigengeschäften kein rechtswidriger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (6 UE 2623/ 2004 3. Mai 2004). |
| *Köbler, Gerhard, Wie werde ich Jurist?, 5. A. 2007 |
| *Fikentscher, Wolfgang/Heinemann, Andreas, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 10. A. 2006 |
| *Klunzinger, Eugen, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 14. A. 2006 |
| *Habersack, Mathias, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. A. 2006 |
| *Siller, Christian, Kapitalmarktrecht, 2006 |
| *Bechtold, Rainer, Kartellgesetz, 4. A. 2006 |
| *Söllner, Alfred/Waltermann, Raimund, Arbeitsrecht, 14. A. 2006 |
| *Petersen, Jens, Medienrecht, 3. A. 2006 |