| 2006-11-05 |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Sachsen ist die Abgeordnetenklage gegen Peter Porsch aus formalen Gründen (Fristversäumnis) nicht zugelassen. |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis darf während eines nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens um die Besetzung einer Beamtenplanstelle der Dienstherr keine Beförderung vornehmen, was gegebenenfalls durch eine Zwischenregelung des Gerichts festzuschreiben ist (1 W 19/2006 30. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin ist eine Kündigung eines Redakteurs des Tagesspiegel in Zusammenhang mit der Entführung Susanne Osthoffs wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben (13 Sa 1492/2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ulm sind in einem nicht schneearmen Gebiet bei einem öffentlichen Parkplatz neben einem steilen Dach Schneegitter und gegebenenfalls Warnhinweise anzubringen (1 S 16/2006 31. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz kann ein Nachbar nicht die Unterlassung der Überwachung eines Grundstücks durch Kameras verlangen (12 S 17/2006 22. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts ist die Haftstrafe gegen Kim Woo Chong von 120 Monaten auf 82 Monate verringert. |
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| 2006-11-04 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat Österreich durch das Erfordernis einer EU-Entsendebestätigung Art. 49 EG verletzt (C-168/2004 21. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die richterliche Rechtsfortbildung der Anerkennung vererblicher vermögenswerter Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (postmortales Persönlichkeitsrecht) nicht verfassungswidrig (1 BvR 1168/2004 22. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf es zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete der Angabe der auf die Wohnung tatsächlich entfallenden Betriebskosten (VIII ZR 215/2005 12. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands rechtfertigt ein Irrtum über die Wirkung einer Ausschlagung auf den Pflichtteil die Anfechtung der Erbschaftsannahme (IV ZB 39/2005 5. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verschafft sich ein ausgeschiedener Mitarbeiter bei der Weiterbenutzung der von ihm im Unternehmen zusammengestellten Daten unbefugt das darin enthaltene Geschäftsgeheimnis (I ZR 126/2003 27. April 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hat der Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post AG kein Mitbestimmungsrecht bei der Zuweisung von Beamtenplanstellen an die einzelnen Betriebe (1 ABR 59/2004 28. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist auch der Betriebsrat an eine Einreihung einer Stelle durch die Urheber der Vergütungsordnung gebunden (1 ABR 2/2005 3. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist bei einem Gussfehler im Motorblock eines Neukraftfahrzeugs (sog. Lunker) die Nacherfüllung durch Nachlieferung eines gattungsmäßigen Ersatzfahrzeugs nach Wahl des Käufers nicht unverhältnismäßig (7 U 235/2005 28. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle darf ein Rechtsanwalt und Notar in einem kirchlichen Gemeindebrief seinem Namen die Bezeichnung Rechtsanwalt und Notar beifügen (Not 9/2006 19. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf bei Veröffentlichung eines Werbefotos ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Bildquellennachweis im Internet ein Aufschlag auf das Doppelte der Lizenzgebühr wegen fehlender Urheberbenennung zugesprochen werden (20 U 138/2005 9. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf ein Arzt trotz seines Rechtes auf werbliche Selbstdarstellung nicht auf Faltenbehandlung mit Botox hinweisen (6 U 118/2005 31. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist eine aus Ausbildungsgründen nicht erforderliche Verlängerung eines unentgeltlichen Praktikums zu Lasten eines Unterhaltsverpflichteten nicht zulässig (2 WF 87/2006 12. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin muss ein Unfallgeschädigter im Zweifel einen Schaden durch einen billigeres, nicht markengebundenes Reparaturunternehmen ausbessern lassen (58 S 75/2006 21, Juni 2006). |
| *Medicus, Dieter, Schuldrecht I Allgemeiner Teil, 17. A. 2006 |
| *Schattenkirchner, Silvia, Preisminderung bei Reisemängeln, 2006 |
| *Grziwotz, Herbert/Saller, Roland Rudolf, Bayerisches Nachbarrecht, 2006 |
| *Sanden/Völtz, Jürgen, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 8. A. 2006 |
| *Küppersbusch, Gerhard, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. A. 2006 |
| *Westermann, Ingo, Handbuch Know-how-Schutz, 2007 |
| *Krenzler, Michael, Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung, 4. A. 2006 |
| *Sarres, Ernst, Die Erbengemeinschaft, 2. A. 2006 |
| *Schwerdtfeger, Armin, Gesellschaftsrecht, 2006 |
| *Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12. A. 2006 |
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| 2006-11-03 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands hat auch der nichteheliche Vater eines Kleinkinds ein Recht auf Besuchererlaubnis von bis zu einer Stunde je Woche (2 BvR 1797/2006 23. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das Verlangen der Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Berlin nicht verfassungswidrig (1 BvL 4/2000 11. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein im Absenderadressfeld von Werbeemails die Bezeichnung hotmail verwendender Betreiber von Internetseiten an Microsoft als dem Rechtsträger von hotmail Schadensersatz zahlen (6 U 35/2006 25. Oktober 2006). |
| Nach Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist die Begrenzung der Amtszeit eines Oberbürgermeisters (z. B. Idar-Obersteins) auf die Vollendung des 68. Lebensjahrs verfassungsgemäß, so dass die Neuwahl nicht zu untersagen ist (B 27/2006, A 28/2006 2. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO auch die Benutzung als Diktiergerät (1 Ss 82/2006 31. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist bei zwei mit Freiheitsstrafe zu ahndenden Taten des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Einziehung des Tatfahrzeugs im Wert von 14000 Euro nicht unverhältnismäßig (2 St OLG Ss 60/2006 30. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist die Anwendung einer mitgliedstaatlichen Regelung auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins trotz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall ausgeschlossen (2 TG 673/2006 3. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen muss ein Rechtsanwalt auch die Adressierung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das richtige Gericht überprüfen (6 TG 1526/2006 27. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg ist nicht jede Skinheadgeburtstagsfeier eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit (3 A 413/2005 27. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreichs besteht trotz Feststellung von Verletzungen des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (z. B. kein faires Verfahren, Befangenheit, überlange Verfahrensdauer) durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen aus dem Pakt und aus der europäischen Menschenrechtskonvention kein Anspruch auf Schadensersatz des Betroffenen gegenüber der Republik und einem Bundesland (25. September 2006 Zl. A 9/2006/4). |
| Der Bundesrat Deutschlands stimmt der Einführung des Elterngelds zu. |
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| 2006-11-02 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Österreich dem Standard und zwei Journalisten 73000 Euro u. a. wegen Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bestrafung wegen Stellungnahmen zu Jörg Haider zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 7 I 1 AsylbLG verfassungswidrig und muss der Gesetzgeber bis 30. Juni 2007 eine gesetzliche Neuregelung beschließen (1 BvR 293/2005 11. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein Geschädigter des Angriffs der NATO auf die Brücke von Varvarin (mit 10 Toten) keine Schadensersatzansprüche gegen Deutschland, dessen Flugzeuge nur den Luftraum überwacht haben, weil ein Einzelner einen Staat nicht verklagen kann (III ZR 190/2005 2. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg darf die Vermittlung privater Sportwetten in Berlin bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands untersagt werden (1 S 90/2006 25. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen muss ein Lehrer nicht ein im Unterricht verwendetes Schulbuch auf eigene Kosten anschaffen (5 B 188072006 25. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf muss ein Anbieter einer Schiffsreise ein Schiff grundsätzlich auf jedermann erkennbare Gefahren überprüfen, aber nicht auf verborgene Mängel (z. B. ein unter Strom stehendes Stahlseil in Indonesien) (11 O 322/2003 31. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern sind die Mutter des durch Füttern mit Rotkohl getöteten 17monatigen Justin und der Lebensgefährte der Mutter zu vier bzw. neun Jahren Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Handelsgerichts Wien darf Norbert Steger nicht mehr behaupten, dass Jörg Haider nach einer Fernsehsendung geweint habe. |
| Ute-Maria Kuder wird als Nachfolgerin des in das Sozialministerium wechselnden Erwin Sellering Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns. |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschlands darf einem Energieunternehmen einem Preiserhöhungen nicht zahlenden Verbraucher nicht mit einer Liefersperre drohen, einen günstigen Sondervertrag kündigen oder den Kunden in den teueren Grundversorgungstarif heraufstufen. |