| 2006-12-11 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat der ehemalige Präsident der Bundesbank einen monatlichen Pensionsanspruch von 12000 Euro (9 E 159/2006). |
| Der Bundespräsident Deutschlands lehnt die Unterzeichnung des Verbraucherinformationsgesetzes ab (8. Dezember 2006). |
| Die Zahl der Erasmusstudenten ist seit 1987 von 3244 auf rund 145000 Studierende (vor allem in Italien und Spanien) jährlich gestiegen. |
| Bei einem Bürgerentscheid in Aachen sprechen sich 56532 Bürger gegen den Bau des 31 Millionen teueren Bauhauses Europa aus. |
| Die Zahl der in Deutschland Inhaftierten oder Sicherungsverwahrten beträgt derzeit rund 65000 (5 Prozent Frauen, 22 Prozent Ausländer). |
| Seidl, Otto 75. |
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| 2006-12-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands stellt allein die gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen noch keine Verletzung der Menschenwürde dar (III ZB 89/2005 28. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erwerben bedingt unfruchtbare Partner durch eine notwendige medizinische Behandlung privat krankenversicherter Eheleute jeweils einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihren Versicherer (IV ZR 133/2005 13. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erwächst auch Rechtsanwälten von Streithelfern die Terminsgebühr bei Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung (VI ZB 13/2006 11. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Mieter die infolge eines Mangels der Mietsache an seinen Sachen eingetretenen Schäden nach Grund und Höhe beweisen (XII ZR 47/2004 7. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgerichts nach § 17a IV GVG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen (6 B 65/2006 8. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei Getrenntveranlagung auf Grund des Antrags eines Ehegatten auch der andere Ehegatte zwingend getrennt zu veranlagen (VI R 80/2004 21. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Bayern darf die Polizei von der Eingriffsbefugnis in Form der Durchsuchung mitgeführter Sachen im Rahmen der so genannten Schleierfahndung nur bei erhöhter abstrakter Gefahr Gebrauch machen (69-VI-2004 7. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin besteht bei Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Rede (167/2001 27. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg fehlt einem Antrag auf richterliche Anordnung der zwangsweisen Vorführung für die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Vorführung der Polizei unmittelbar gestattet ist (10 Wx 14/2005 6. Dezember 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann ein vom Abwickler für die Abwicklung eingerichtetes Anderkonto nicht im Wege der Zwangsvollstreckung der Befriedigung der Gläubiger des ehemaligen Rechtsanwalts dienen (9 W 365/2006 7. März 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist trotz Verhängung einer Strafe wegen derselben Handlung die Festsetzung von Ordnungsmitteln als Maßnahme der Zwangsvollstreckung zulässig, doch ist bei der Höhe des Ordnungsgelds die Verurteilung zu berücksichtigen (13 WF 118/2006 17. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist die Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren auch bei erstem Studienabschluss nicht wegen Rückwirkung rechtsstaatswidrig (5 ZU 2445/2005 22. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg ist das Grundgesetz Deutschlands in Kraft und existieren eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht ebenso wenig wie die Erde eine Scheibe ist (46 K 361/2004 26. Januar 2006). |
| Die Volkswagen AG will jedem in Brüssel freiwillig ausseicenden Mitarbeiter bis zu 144000 Euro Abfindung zahlen. |
| † Pinochet, Augusto, Diktator in Chile (3200 Tötungen, 28000 Verhaftungen, hunderttausende Vertreibungen im von den Vereinigten Staaten von Amerika unterstützten Kampf gegen den Marxismus). |
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| 2006-12-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands liegt bei Zahlung in der durch Abreden bei Kaufvertragsabschluss untermauerten und für den Empfänger erkennbaren Erwartung, dass Geld sei bei dem Empfänger sicher und könne bei Nichtlieferung der Kaufsache zurückgefordert werden, in der Annahme des Geldes die konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines Treuhandvertrags (III ZR 166/2005 5. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die neuen Grundsätze über die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf die Erbengemeinschaft nicht anwendbar, so dass die weder rechtsfähig noch parteifähig ist (VIII ZB 94/2005 17. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands umfasst der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht eines Abfallerzeugers regelmäßig nicht den das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietenden Besitzer (VI ZR 166/2005 26. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 41 V VBLS wegen Verletzung des Gleichheitssatzes verfassungswidrig (IV ZR 304/2004 20. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der eine Fehlerhaftigkeit einer Leistungsbeschreibung kennende und dennoch ein Angebot abgebende Bieter wegen des Fehlers der Ausschreibung keinen Anspruch aus culpa in contrahendo (X ZR 146/2003 1. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfasst die Kostentragungspflicht eines Straßenbaulastträgers nur Leitungen, die typischerweise in einer Straße verlaufen müssen, um Anliegergrundstücke zu versorgen (III ZR 257/2005 6. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist das Benutzen eines Handys vor roter Ampel bei ausgeschaltetem Motor keine Ordnungswidrigkeit (3 Ss OWi 105072006 27. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann der Reiseveranstalter dann, wenn die bereits erbrachten Leistungen für den Reisenden auf Grund einer Gesamtsituation (z. B. Tsunami) ohne Interesse sind, dafür keine Entschädigung verlangen (16 U 24/2006 7. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist ein Rechtsmittel durch einen Rechtsanwalt für einen anderen Rechtsanwalt nicht wirksam eingelegt, wenn der bezeichnete Rechtsanwalt nicht der dafür bevollmächtigte Vertreter des Beschwerdeführers war (34 Wx 29/2006 26. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock ist eine Aufnahme einer außerehelichen Beziehung nicht ohne weiteres ein Grund für die Unzumutbarkeit, das Trennungsjahr abzuwarten (11 WF 103/2006 15. Juni 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Eisleben muss ein Mieter in ländlicher Umgebung das Verschmutzen von Fenstern unterhalb von Schwalbennestern entschädigungslos hinnehmen (21 C 118/2006 21. September 2006). |
| *Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, hg. v. Heussen, Benno, 3. A. 2007 |
| *Gehrlein, M., Grundriss der Arzthaftpflicht, 2. A. 2006 |
| *Hacks, Susanne/Ring, Amelie, Schmerzensgeld-Beträge, 25. A. 2007 |
| *Lüderitz, Alexander /Dethloff, Nina, Familienrecht, 28. A. 2007 |
| *Münchener Anwalts-Handbuch Erbrecht, hg. v. Scherer, Stephan, 2. A. 2007 |
| *Hefermehl, Wolfgang/Köhler, Helmut/Bornkamm, Joachim, Wettbewerbsrecht, 26. A. 2007 |
| *Schilken, Eberhard, Zivilprozessrecht, 5. A. 2006 |
| *Becher, Herbert J., Wörterbuch Recht, Wirtschaft, Politik Spanisch-Deutsch Deutsch-Spanisch, 2007 |
| Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hg. v. Brambring, Günter/Mutter, Christoph, 2007 |
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| 2006-12-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Zahlung auf Grund eines rechtswidrigen Mietvertragsänderungsangebots keine konkludente Annahme (VIII ZR 199/2004 20. Juli 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine wirksame ordentliche Kündigung im Einzelfall nicht ausgeschlossen (VIII ZR 326/2004 22. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands betrifft die Änderung des Artikels 229 § 3 X EGBGB nur Kündigungen, die seit dem 1. Juni 2005 zugegangen sind (VIII ZR 367/2004 22. Juni 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss der Beschluss einer Hauptversammlung den Kapitalerhöhungsbetrag nicht mit einer Zahl benennen, wenn er durch eine Rechenoperation beschrieben wird (7 W 78/2006 7. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in einer neuen Satzung erteilte Startgutschriften für rentenahe Pflichtversicherte rechtmäßig (12 U 91/2005 7. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn ist eine Nutzung käuflich erworbener Kommunikationsdaten zum Zweck des Telefonmarketings nur bei hinreichender Aufklärung und ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Verbrauchers rechtmäßig (11 O 66/2006 31. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen sind erhöhte Steuersätze für Kampfhunde in Frankfurt am Main rechtswidrig, weil kein Grund für eine Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen und widerlegbar gefährlichen Hunderassen ersichtlich sei (5 UE 3545/2004 6. Dezember 2006). |
| Die Bundesregierung Deutschlands zieht das geplante bundesweite Rauchverbot für Gaststätten (angeblich nicht auf Druck der Lobby) zurück. |
| Hewlett-Packard zahlt auf Grund eines Vergleichs wegen Bespitzelung von Journalisten und Verwaltungsratsmitgliedern 14,5 Millionen Dollar. |