| 2007-01-03 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt es für die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Aussicht des voraussichtlichen Erfolgs in der Sache selbst, nicht nur des einzulegenden Rechtsmittels an (IX ZB 107/2005 12. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hat ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Zustimmung zum Anbringen eines Fernsehempfangsgeräts, wenn das Kabelangebot mehrere Programme in der Sprache seines Herkunftslands eröffnet (4 W 89/2006 10. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ein mit einer Beförderung verbundenes höheres Gehalt eines vor langer Zeit geschiedenen Ehegatten für die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägend und deswegen für den Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten ohne Bedeutung (2 UF 249/2005 28. Juli 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Kostendämpfungspauschale verfassungsgemäß (4 N 108/2005 21. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis muss die Abschiebung eines ehewilligen, aber nicht über die erforderlichen Eheschließungsunterlagen verfügenden Ausländers nicht ausgesetzt werden (2 W 33/2006 7. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg braucht eine Lebensversicherung bei falschen Angaben des an Lungenkrebs verstorbenen Versicherten über seinen Zigarettenverbrauch die Lebensversicherungssumme nicht an den Begünstigten zu zahlen (11 O 220/2006 18. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf die Erteilung einer weiteren Genehmigung zum Betrieb eines Taxis nicht wegen fehlenden Bedarfs, sondern nur bei Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs mit schwer wiegenden Folgen abgelehnt werden (4 K 329/2006 18. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Versetzung einer 22 Monate dienstunfähigen Leiterin einer Realschule in den Ruhestand rechtmäßig (6 K 257/2006 21. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis ist ein Fernsehgeräte und Hörgeräte im Rahmen von Sonderaktionen anbietender Verkäufer (z. B. Aldi) nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet (6 K 186/2006 24. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln begründen Fäkaliengestank und Ameisenbefall in einem Hotelappartement (z. B. auf Menorca) einen preismindernden Reisemangel (133 C 56/2005). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main darf einem ein Haltbarkeitsdatum mehrfach missachtenden Metzger fristlos gekündigt werden (7 Ca 5020/2005). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Essen muss Rudi Assauer 35000 Euro, Peter Peters 25000 Euro Buße wegen des Verkaufs des Parkstadions zahlen, damit ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bilanzfälschung eingestellt wird. |
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| 2007-01-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist die Festsetzung eines Entgelts für die Nutzung der Einrichtungen eines Universitätsklinikums für die Nebentätigkeiten eines leitenden Klinikarzts nicht verfassungswidrig (2 BvR 385/2005 8. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind rechtsmissbräuchliche Gestaltungen nach § 42 AO (1977) für die Besteuerung auch im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht weiterhin unbeachtlich (V R 43/2004 9. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 I Nr. 2 EStG durch § 23 III 8 EStG verfassungsgemäß (IX R 28/2005 18. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken muss eine Rechtsschutzversicherung Rechtsanwaltskosten auch bei einer nur drohenden Kündigung tragen (5 U 719/2005-107). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ist ein Werbemast in der Nähe eines technischen Denkmals (z. B. Förderturm der ehemaligen Grube Georg in Willroth) wegen der von ihm ausgehenden negativen optischen Wirkung rechtswidrig (1 C 10901/2006 7. Dezember 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Landes Niedersachsen ist der sofortige Vollzug des Ende November erlassenen Verbots des Internetangebots von Toto und Lotto aufgehoben. |
| Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beginnt in Berlin seine Tätigkeit, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. |
| Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Bundesjustiz Deutschlands hat sich 2006 von 141 auf 152 erhöht. |
| Ab Januar 2007 kann ein Rechtsanwalt in Deutschland die Qualität durch Fortbildung von der Bundesrechtsanwaltskammer bescheinigen lassen. |
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| 2007-01-01 |
| Ban Ki Moon ist neuer Generalsekretär der Vereinten Nationen. |
| Die Mehrwertsteuer Deutschlands steigt von 16 auf 19 Prozent. |
| Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland steigt von 42 auf 45 Prozent. |
| Deutschland übernimmt als Nachfolger Finnlands die Präsidentschaft der Europäischen Union. |
| Deutschland übernimmt den Vorsitz der G8-Staaten der acht größten Volkswirtschaften der Welt. |
| Berlin übernimmt den Vorsitz der Konferenz der Justizminister Deutschlands. |
| Seit 1. Januar 2007 sind Unternehmensregister und Handelsregister in Deutschland online einsehbar. |
| Rumänien und Bulgarien sind Mitglieder der Europäischen Union. |
| Eine Agentur für Menschenrechte der Europäischen Union nimmt in Wien die Arbeit auf. |
| Russland und Weisrussland einigen sich über die Preise für Gas. |
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| 2006-12-31 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Ungleichbehandlung gemeinnütziger Stiftungen je nach ihrem Sitz und der damit verbundenen unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht (z. B. in Deutschland) europarechtswidrig (C-386/2004 14. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands folgt aus Art. 33 II der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung, wobei der verwaltungsrechtliche Eilrechtsschutz nur voraussetzt, dass die Auswahl des Bewerbers möglich erscheint (2 BvR 2364/2003 1. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verstößt der Tatrichter gegen die Grundsätze der innerprozessualen Bindung an die bei einer Zurückverweisung aufrechterhaltenen Feststellungen, wenn er diese teilweise in einen anderen Zusammenhang stellt, in das festgestellte Gesamtgeschehen weitere Handlungen einfügt und die Erheblichkeit der Gewalthandlungen des Angeklagten anders bewertet (5 StR 344/2005 30. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands enthält der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Antrag auf Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich ein schlüssiges Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 III ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts (XI ZB 1/2006 10. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Zurückweisung einer auf Verkürzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht gestützten Nichtzulassungsbeschwerde durch einen nicht begründeten Beschluss des Bundesgerichtshofs die daraufhin erhobene Anhörungsrüge unbegründet, wenn das Berufungsgericht bei ordnungsgemäßer Gewährung des rechtlichen Gehörs keine für den Rügenden günstige Entscheidung hätte fallen müssen (X ZR 178/2004 19. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck abgegeben, wenn ein (einseitig) privat gedruckter oder fotokopierter, dem amtlichen Muster entsprechender Vordruck verwendet wird (VI R 15/2002 22. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands enthält § 46 EStG keine Rechtsgrundlage für die Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide (VI R 17/2005 22. Mai 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin führt das Unterbleiben des Verlesens eines umfangreichen Inventarverzeichnisses bei der Beurkundung eines Unternehmenskaufvertrags nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags, wenn die Parteien den äußerlich erkennbaren Willen zum Ausdruck bringen, das vollständige Inventarverzeichnis zu den Notarnebenakten nehmen zu wollen (14 U 136/2004 4. November 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf verletzt eine Entscheidung über ein Richterablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter den grundrechtsgleichen Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (IV-5 Ss-OWi 175/2006 – [OWi] 127/2006 I 5. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart trägt der seine Beauftragung an den unrichtigen Adressaten richtende gewählte Strafverteidiger die Gefahr des rechtzeitigen Eingehens der Verteidigungsanzeige bei dem zuständigen Gericht und bindet die rechtsfehlerfrei getroffene Feststellung über die Kenntnisse eines ausländischen Angeklagten über die deutsche Sprache das Revisionsgericht (1 Sss 392/2006 18. September 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg darf eine Steuerberatungsgesellschaft auf ihren Alleingesellschafter (z. B. Verein) trotz § 19 VI 2 BOStB hinweisen und als Logo ein verfremdetes Paragraphenzeichen mit erklärendem textlichem Zusatz verwenden (8 LB 50/2003 8. Dezember 2005). |
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| 2006-12-30 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen in § 268 III 2 StPO als nicht revisible Ordnungsvorschrift anzusehen (5 StR 349/2006 9. November 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands genügt für die Bekanntmachung einer Satzung die Veröffentlichung in einer nur käuflich erwerbbaren Zeitschrift und muss ein Gericht in Entscheidungen seinen rechtlichen Prüfungsmaßstab offen legen und in tatsächlicher Hinsicht angeben, von welchem Sachverhalt es ausgeht und warum es gegebenenfalls dem Vortrag eines Beteiligten nicht folgt, sondern eine ihm ungünstige Tatsachenlage als erwiesen ansieht (9 B 6/2006 18. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist der von einem Betriebsrat mit einem Rechtsanwalt geschlossene Rechtsanwaltsvertrag grundsätzlich kein Vertrag mit Schutzwirkung für die Arbeitnehmer, so dass der Rechtsanwalt den Arbeitnehmern nicht auf Schadensersatz wegen einer etwaigen Schlechterfüllung des Rechtsanwaltsvertrags haftet (8 AZR 414/2005 24. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands geht bei Vereinbarung des Übergangs wesentlicher Betriebsmittel bestimmter Betriebsstellen (z. B. gewerblicher Abteilungen) eine hiervon organisatorisch abgegrenzte selbständige Verwaltungsabteilung nicht von dem Veräußerer auf den Erwerber über, weil der Betriebsübergang nicht aus dem Untergang der früheren Identität des Gesamtbetriebs folgt (8 AZR 556/2005 24. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist ein Widerspruch eines Ehegatten gegen die Ehescheidung nach Art. 166 III 2 ZGB der Türkei nur rechtsmissbräuchlich, wenn sich aus widersprüchlichem Verhalten des Antragsgegners ergibt, dass er die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erstrebt, da ihm entweder seinerseits die positive Einstellung zu ehelichen und familiären Verpflichtungen verloren gegangen oder er eine anderweitige Beziehung eingegangen ist (3 UF 19/2005 8. Februar 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main darf bei einem einmaligen Nichterscheinen eines Elters zu einem anberaumten Gerichtstermin nicht von seiner Anhörung im Sorgerechtsverfahren abgesehen werden (1 UF 196/2006 30. August 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München beginnt bei abgekürzter Abfassung der Urteilsgründe und Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung sowie späterer Bezeichnung des Rechtsmittels als Revision die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe frühestens mit dem wirksamen Übergang von der Berufung zur Revision (4 St RR 189/2006 10. Oktober 2006). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen kommt einem Widerspruch von Eltern gegen einen Kostenbeitragsbescheid im Jugendhilferecht aufschiebende Wirkung zu (10 TG 1915/2006 5. September 2006). |