| 2010-04-13 |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Schulgeldzahlungen für eine Logopädieschule einkommensteuerrechtlich nicht als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig (1 K 2338/2008 3. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach ist ein drei Menschen erschießender und einen Menschen lebensgefährlich verletzender, an einer schweren, nicht therapierbaren seelischen Störung leidender Rentner zu 15 Jahren Haft und anschließender Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg sind Haftbefehle gegen das Containerschiff Taipan einer Hamburger Reederei kapernde somalische Piraten ausgestellt. |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München ist der zur Tatzeit 17jährige Christoph T. wegen gefährlicher Körperverletzung von Kindern (vor dem Angriff Markus S.s und Sebastian L.s auf Dominik Brunner) zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Schweiz war die Veröffentlichung von Polizeifotos Hannibal Al-Gaddafis durch die Tribune de Genève rechtswidrig, doch besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. |
| Nach einer Entscheidung des Supreme Court Connecticuts ist ein Wiederaufnahmeantrag des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Michael Shakel wegen unzureichender Begründung abgelehnt. |
| Der Verkehrsminister Deutschlands erklärt die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2009 für nichtig, so dass (wegen Verhältnismäßigkeit) Verkehrsschilder im Wert von 400 Millionen Euro nicht durch sehr ähnliche neue Verkehrsschilder ersetzt werden müssen. |
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| 2010-04-12 |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Deutschlands verletzt das Verbot so genannter Raucherclubs im rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz ebenso wenig gegen die Verfassung Rheinland-Pfalzs wie die Zulassung des Rauchens in nur vorübergehend betriebenen Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten (B 60/2009 8. Märt 2010, B 70/2009 8. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war die Ingewahrsamnahme einer ein Gerichtsgebäude mit Kreide beschreibenden Umweltaktivistin im Juli 2009 rechtswidrig (20 W 264/2009 22. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist, wenn ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Personalcomputer betreibt, dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit (10 A 2910/2009 30. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg darf Theo Zwanziger die Sexaffäre um Manfred Amerell nicht mehr mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main kann die Klage eines Autokäufers gegen die Versagung einer Abwrackprämie wegen zu vieler so genannter Registrierzulassungen oder Tageszulassungen abgewiesen werden (1 K 3847/2009 F 12. April 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München muss die Videoüberwachung eines Mietshauseingangs durch gegenüber dem verletzten Persönlichkeitsrecht eines Mieters schwer wiegende Gründe gerechtfertigt sein (423 C 34037/2008 16. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bezirksgerichts Innsbruck hat der Gasversorger Tigas den Gaspreis durch Verwendung falscher Seehöhen arglistig falsch berechnet. |
| Die Staatsanwaltschaft Innsbruck zieht ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch Robert Hochstaffls vom Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück, so dass der Freispruch rechtskräftig ist. |
| Nach vierjährigen Rechtsstreit erhält der von der Arbeiterkammer Tirol entlassene Direktor Martin Hirner auf Grund eines Vergleichs seine volle Abfertigung und geht statt mit 65 Jahren mit 62 Jahren in Pension (rund 4000 Euro). |
| Nach einer Entscheidung des Hohen Rates der Niederlande muss die Staatskundig Gereformeerde Partij Frauen für öffentliche Wahlämter zulassen. |
| Die Bundesländer Österreichs neigen nach Zuständigkeitserweiterungen (Möglichkeit der Amtsbeschwerde zum Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof) gegen Entscheidungen zur Bejahung der Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen an Stelle der unabhängigen Verwaltungssenate. |
| Die Gläubigerversammlung Karstadts billigt einen Sanierungsplan, nach dem die Gläubiger auf 97 Prozent ihrer Forderungen verzichten. |
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| 2010-04-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungsansprüche und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen, nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht (V ZR 80/2009 15. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands können Bruchteilseigentümer eine gemeinsam mit einem Grundschuldgläubiger getroffene Sicherungsvereinbarung für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld nur gemeinsam ändern (V ZR 68/2009 20. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss sich der Fahrer eines Kraftfahrzeugs (z. B. Polizist), der nicht zugleich Halter des Kraftfahrzeugs ist, die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nur dann zurechnen lassen, wenn er seinerseits für Verschulden gemäß § 823 BGB oder für vermutetes Verschulden gemäß § 18 StVG haftet (VI ZR 58/2008 17. November 2009, VI ZR 64/2008 17. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind betriebliche Verbindlichkeiten, die bei dem Veräußerer auf Grund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanziert wurden, bei dem Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldenfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 I Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (I R 102/2008 16. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kommt eine die Anwendung des § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende minimale Teilleistung hinzukommt (IX R 11/2009 25. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist das Zurückhalten haftbefehlsreifer Tatvorwürfe durch die Staatsanwaltschaft zur Erlangung eines gesonderten Haftbefehls jedenfalls dann unzulässig, wenn die Taten ohne Weiteres bereits Gegenstand eines parallel als Haftsache geführten Strafverfahrens hätten sein und entsprechend hätten abgehandelt werden können (2 AK 6/2009 31. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kann, wenn ein Ehevertrag wegen Einschränkung des Kinderbetreuungsunterhalts auf der Basis des damals geltenden Altersphasenmodells für nichtig erklärt worden ist, ein Abänderungsbegehren nicht auf die durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz veränderten Kriterien zum Betreuungsunterhalt gestützt werden, weil es für die Frage der Nichtigkeit auf Rechtslage, Vorstellungen und Absichten der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (5 UF 25/2009 26. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist der Tod der Mutter ein triftiger Grund für eine Nichtteilnahme an einer Prüfung (10 N 57/2008 18. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kann eine von einem Rechtsanwalt eingelegte Berufung an Stelle eines Antrags auf Zulassung der Berufung nicht in einen Zulassungsantrag umgedeutet werden (9 B 38/2009 24. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen können nicht verbundene Verfahren dieselbe Angelegenheit bilden, wenn sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst wird, zwischen den Gegenständen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (18 E 111/2009 9. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erhält, wenn mehrere Verfahren zeitgleich verhandelt werden, ein Rechtsanwalt, der in jedem der Verfahren vertritt und vertretungsbereit anwesend ist, regelmäßig die Terminsgebühr in jeder der Sachen nach dem für sie jeweils geltenden Gegenstandswert (18 E 373/2009 9. Juli 2009). |
| † Sattler, Andreas 24. 06. 1931-Göttingen 06. 04. 2010. |
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| 2010-04-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt ein letztinstanzliches Hauptsachegericht (z. B. Bundesarbeitsgericht) Art. 101 I 2 GG, wenn es den ihm in Fällen, in denen zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts noch keine einschlägige Rechtsprechung vorliegt oder die entscheidungserhebliche Frage noch nicht erschöpfend beantwortet ist (z. B. Meldung einer beabsichtigten Massenentlassung bei den Arbeitsagenturen vor oder nach Befassung des Betriebsrats), zukommenden Beurteilungsrahmen überschreitet und eine eigene Lösung entwickelt, die nicht auf die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Gerichtshofs der Europäischen Union) zurückgeführt werden kann (1 BvR 230/2009 25. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt das vom Opfer wahrgenommene Einsetzen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach Vollendung, aber vor Beendigung der Raubtat zwecks weiterer Wegnahme für ein Verwenden „bei der Tat“ im Sinne des § 250 II Nr. 1 StGB auch dann, wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird (5 StR 542/2009 25. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elter mangels gesetzlicher Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen, doch kann das persönliche Erscheinen angeordnet und gegebenenfalls (trotz Anwesenheit eines Sachverständigen) durchgesetzt werden (XII ZB 68/2009 17. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die nach § 111i II StPO notwendige Feststellung in die Urteilsformel aufzunehmen und ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, wenn die Entscheidung gemäß § 111i II StPO nicht in der Urteilsformel sondern im Anschluss an die Urteilverkündung durch Beschluss getroffen ist (2 StR 524/2009 17. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bezieht sich das Einverständnis des Grundstückseigentümers nach § 118 II Nr. 2 SachenRBerG nur auf die Mitbenutzung, nicht auf ihre Unentgeltlichkeit, und kann auch konkludent erklärt werden (V ZR 127/2009 29. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands fällt für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an (VII ZB 74/2009 28. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt die Rechtsprechung, dass regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betrachte kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, auch für die Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt wurde (X Zr 86/2008 26. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Ersetzung eines Versäumnisurteils durch einen Prozessvergleich der bereits die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil betreibende Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollsteckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (XII ZB 147/2005 24. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands richtet sich der Umfang der einem Arzt vom Patienten stillschweigend erteilten Innenvollmacht zur Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 II1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist (III ZR 173/2009 14. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichteter ehemaliger Rechtsanwalt Namen und Anschriften seiner Mandanten und die Höhe der ihm gegen sie zustehenden Forderungen angeben (I ZB 65/2009 2. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 10 I 2 StromNEV im Verhältnis zu § 3 I 5 Halbs. 2 StromNEV keine abschließende Sonderregelung und können Verlustenergie, Ausgleichsenergie und Risikozuschlag bei der Festsetzung der Netzentgelte in Ansatz gebracht werden, Kosten für die Beschaffung von Ausgleichsenergie, Spenden und freiwillige soziale Aufwendungen dagegen nicht (ENVR 39/2008 29. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht eine im Hauptsacheverfahren angekündigte, noch nicht beschlossene Beweisanordnung der Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegen (19 W 48/2009 15. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der Beschluss betreffend die Anordnung oder Ablehnung einer Aussetzung des Zivilverfahrens (wegen eines laufenden Strafverfahrens) nur auf Verfahrensfehler, das formelle Vorliegen eines Aussetzungsgrunds und Ermessensfehler zu überprüfen (12 W 62/2009 26. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ist eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung zulässig (11 Sa 41/2009 12. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Bezirksschornsteinfegermeister Beamter im Sinne des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt, so dass Schadensersatzansprüche ihm gegenüber geltend zu machen sind (5 O 385/2008 23. November 2009). |
| *Führich, Ernst, Reiserecht, 5. A. 2010 |
| *Bundesjagdgesetz, hg. v. Schuck, Marcus, 2020*Niemann, Walter, MaBV-Prüfung, 2010 |
| *Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, 2010 |
| *60 Jahre Grundgesetz. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Stern, Klaus. 2010 |