2026-02-01 Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessen ist die Kommunalwahlreform Hessens (Rückkehr von dem Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zu dem Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt) verfassungswidrig (P.St. 3013 28. Januar 2026).
Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessen ist die Kommunalwahlreform Hessens (Rückkehr von dem Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zu dem Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt) verfassungswidrig (P.St. 3013 28. Januar 2026).