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2026-02-01 Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessen ist die Kommunalwahlreform Hessens (Rückkehr von dem Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zu dem Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt) verfassungswidrig (P.St. 3013 28. Januar 2026).
Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessen ist die Kommunalwahlreform Hessens (Rückkehr von dem Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zu dem Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt) verfassungswidrig (P.St. 3013 28. Januar 2026).