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2026-02-17 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union sprechen die Flugsicherungsvorschriften der Europäischen Union dafür, dass der Staat einen wirtschaftlichen Schaden ersetzen muss, der einer Fluglinie dadurch entsteht, dass eine Fluglinie wie beispielsweise Austrian Airlines wegen einer Störung der staatlichen Flugsicherung (wie beispielsweise Austro Control in dem Sommer 2016) Flüge nicht durchführen kann (C-408/2024 12 Februar 2026).