2026-02-14 Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße ist vier Klagen eines Access-Providers und einer Plattformbetreiberin gegen Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz wegen Fehlens einer ausreichenden Rechtsgrundlage stattgegeben (5 K 475/2024 13. Januar 2026 u. a.).