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2026-03-01 Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Einstufung der Alternative für Deutschland als gesichert rechtsextrem bis zu dem Ende des Hauptverfahrens vorläufig untersagt, weil die von dem Verfassungsschutz dafür bisher vorgelegten Beweise nicht ausreichen (13 L 1109/2025 26. Februar 2026).