2026-03-10 2026-09-10 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gilt für eine Abschiebehaft eine Höchstdauer von sechs Monaten, doch müssen für die Berechnung dieser Dauer alle Haftzeiten einbezogen werden, die auf derselben Rückkehrentscheidung beruhen (C-150/2024 5. März 2026).