2026-02-15 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Verfassungsbeschwerde eines in dem Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel nicht zu einer Entscheidung angenommen (2 BvR 1626/2025 3. Februar 2026).