2025-04-19 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein Verweis für eine Kommandeurin der Bundeswehr wegen der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (spontan, lustvoll, trans, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex, all genders welcome) rechtmäßig einen (durch Zeitablauf erledigten) Verweis (2 BvR 110/2023 16. April 2025).