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2025-07-05 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden muss eine Sparkasse einem Kunden, der grob fahrlässig Opfer eines Betrugs wurde, wegen Mitverschuldens einen Teil des Schadens ersetzen, weil Passwort und Personal Identification Number ausreichen, um sich in das Online-Banking einzuloggen (8 U 1482/2024 5. Juni 2025).