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2026-01-30 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung des Journalisten Arne Semsrott (Chefredakteur von Frag den Staat) wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach § 353d Nr. 3 StGB rechtmäßig (5 StR 78/2025 31. Juli 2025).