2026-01-07 Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat ein früherer afghanischer Staatsanwalt spätestens seit der öffentlichen Erklärung des Bundesinnenministeriums, kein Interesse mehr an der Aufnahme so genannter Überbrückungslistenkandidaten zu haben, für sich und seine Familie keinen Anspruch auf ein Visum (39 L 946/2025 V 12. Dezember 2025).