2025-10-16 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht Deckungsschutz nicht nur für Ereignisse mit zugelassenen Kraftfahrzeugen, sondern auch für ein neues Kraftfahrzeug, so lange es der Gruppe des anfangs versicherten Kraftfahrzeugs entspricht (IV ZR 86/2024 15. Oktober 2024).