2025-06-25 Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union muss bei Champagner die Produktbezeichnung die Herkunft berücksichtigen, so dass die italienische Firma Nero Champagne nicht als Unionsmarke für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung Champagne eingetragen werden darf (T-239/2023 25. Juni 2025).
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main ist der Deutsche Fußball-Bund in dem so genannten Sommermärchen-Prozess wegen Steuerhinterziehung zu einer Verbandsgeldbuße von 111000 Euro verurteilt (5/2 KLs 11/2018 – 7750 Js 742375/2015).