2025-11-24 Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union darf die Europäische Kommission Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel nicht automatisch verlängern, sondern muss eine Einzelfallprüfung durchführen (T-412/2022, T 94/2023, T 565/2023 13. November 2025).