2026-02-02 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Wohnungsmakler einer wegen ihres ausländischen Namens (Humaira Waseem) nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladenen Frau 3000 Euro Schadensersatz leisten (I ZR 129/2025 29. Januar 2026).