1121 | Bundesakte (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie 1815 verwendet und in den Bestandteilen über das erschließbare Germanischen und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) →Deutsche Bundesakte | |
1122 | Bundesarbeitsgericht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie 1953 verwendet und in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen teilweise verbindbar, N.) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Sitz in Kassel bzw. Erfurt (1996). | 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, hg. v. Gamillscheg, F. u. a., 1975; Grunsky, W., Arbeitsgerichtsgesetz, 6. A. 1990; 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, hg. v. Oetker, H. u. a., 2004; Dieterich, T., Ein Richterleben im Arbeits- und Verfassungsrecht, 2016 |
1123 | Bundesexekution (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist in dem Deutschen Bund die Ausführung der Bundesakte, der Bundes-beschlüsse und gerichtlicher und gerichtsähnlicher Entscheidungen durch den Deutschen Bund gegenüber einem Bundesglied (beispielsweise 1830 gegen Braunschweig, 1834 gegen Frankfurt, 1864 gegen Dänemark sowie formlos 1866 gegen Preußen). | |
1124 | Bundesfinanzhof (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, 1950, M.) ist seit 1950 das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Finanzstreitigkeiten mit Sitz in München. Der Bundesfinanzhof ist Nachfolger des zu dem 1. 10. 1918 eingerichteten Reichsfinanzhofs. | Offerhaus, K., Der Bundesfinanzhof, 1985, 3. A. 1993, 7. A. 2009; 60 Jahre Bundesfinanzhof, hg. v. Bundesfinanzhof, 2010 |
1125 | Bundesgerichtshof (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, 1934 bzw. 1950) ist seit 1. 10. 1950 als Nachfolger des 1945 bei Ende des Zweiten Weltkriegs aufgelösten Reichsgerichts das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz (nicht wie von der Regierung Konrad Adenauer gewünscht in Köln, sondern) in Karlsruhe (Präsidenten 1950 Hermann Weinkauff, [zwischen 1954 und 1964 mehr als 70 Prozent aus der Zeit vor 1945 übernommene Richter und Staatsanwälte,] 1960 Bruno Heusinger, 1968 Robert Fischer, 1977 Gerd Pfeiffer, 1988 Walter Odersky 1996 Karlmann Geiß, 2000 Günther Hirsch, ... | Möhring, P., 25 Jahre Bundesgerichtshof, NJW 1975, 1820; 25 Jahre Bundesgerichtshof, hg. v. Krüger-Nieland, G., 1975; Otto, J., Bibliothek des Bundes-gerichtshofs, 1996 (rund 475000 Bände); Pieper, K., Palais im Park, 1999; Medicus, D., Entscheidungen des BGH als Marksteine für die Entwicklung des allgemeinen Zivilrechts, NJW 2000, 2921; Die Praxis des Bundesgerichtshofes im deutschen Rechtsleben, hg. v. Canaris, C. u. a., Bd. 1ff. 2000; Schubert, W./Glöckner, H., Vom Reichsgericht zu dem Bundesgerichtshof, NJW 2000, 2971; Fortitudo temperantia - Die Rechtsanwälte am Reichsgericht und beim Bundesgerichtshof, hg. v. d. Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte, 2000; Geiß, K., Fünfzig Jahre Bundesgerichtshof, 2001; Ohe, A. v. d., Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtsho... |
1126 | Bundesgerichtshof (in Österreich, Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar) ist das ab 15. 7. 1934 den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof ersetzende Gericht, das 1938 durch den Anschluss seine verfassungsgerichtliche Zuständigkeit verliert, durch Verordnung von dem 11. 1. 1940 in Verwaltungsgerichtshof in Wien umbenannt wird und 1941 in dem Reichsverwaltungsgericht (bis 1945) aufgeht. | |
1127 | Bundesgesetz (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) | |
1128 | Bundesgesetzblatt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar und 1867 verwendet, N.) ist das Gesetzblatt für Bundesgesetze (beispielsweise für den Norddeutschen Bund, in Deutschland oder in Österreich). | |
1129 | Bundesintervention (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist in dem Deutschen Bund (1815-1866) die Möglichkeit des Eingreifens des Bundes in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedstaats zu der Wahrung der inneren Sicherheit auf Ersuchen oder bei Handlungsunfähigkeit der Regierung. | |
1130 | Bundeskanzler (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1868 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der politische Führer der Regierung in Deutschland (1949, Richtlinienkompetenz) und Österreich (1920, seit 1929 durch Bundespräsidenten ernannt) sowie die Amtsbezeichnung Otto von Bismarcks in dem Norddeutschen Bund (von 1867 bis 1870/1871). | Die Bundeskanzler und ihre Ämter, hg. v. d. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland u. a., 2006; Milde, G., Entscheidungsprozesse von Spitzenpolitikern, 2016 |
1131 | Bundeskartellamt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar - 1957, N.) ist das 1957 in Deutschland gegründete Bundesamt für Kartellangelegenheiten. | 50 Jahre Bundeskartellamt, 2007 |
1132 | Bundesoberhandelsgericht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar - 1869, N.) ist das für Handelssachen durch Gesetz des Norddeutschen Bundes von dem 12. 6. 1869 gegründete und in Leipzig eingerichtete, nationalliberal besetzte Gericht (Präsident Heinrich Eduard Pape 1816-1888). 1871 wird es zu dem auch die süddeutschen Staaten erfassenden Reichsoberhandelsgericht, das 1879 in dem →Reichsgericht aufgeht. | Köbler, DRG 195; Behrend, J., Das Bundesoberhandelsgericht, Z. f. Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen, 3, 200; Müller, K., Der Hüter des Rechts, 1997; Weiss, A., Die Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts in Strafsachen, 1997; Winkler, S., Das Bundesoberhandelsgericht und das spätere Reichsoberhandelsgericht, 2001; Henne, T., Rechtsharmonisierung durch das „Reichsgericht“ in den 1870er Jahren, 2005 |
1133 | Bundespräsident (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland (1949, Wahl durch besondere Bundesversammlung) und Österreich (1920, Wahl durch den Nationalrat, seit 1929 Wahl durch das Volk). | |
1134 | Bundesrat (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1504 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist (von 1867 bis 1870/1871 in dem →Norddeutschen Bund [eigentlich eher ein Fürstenhaus] und) in dem Deutschen Reich von 1871 das die Mitwirkung der Einzelstaaten an dem Bundesgeschehen ermöglichende Organ, das als Träger der obersten Gewalt den Gesamtstaat als Einheit repräsentiert (Staatenhaus der gescheiterten Reichsverfassung von 1848/1849). Von seinen 58 Stimmen entfallen 17 auf Preußen (Möglichkeit der Verhinderung jeder Ver-fassungsänderung), 24 auf 7 mittlere Staaten und je eine auf die übrigen 17 kleinen Länder. Mit dem →Reichstag erlässt de... | Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 174, 195, 220, 248, 257; Reincke, H., Der alte Reichstag und der neue Bundesrat, 1906; Maunz, T., Der Bundesrat in Vergangenheit und Gegenwart, Hist. Jb. 74 (1955), 446; Ziller, G. u. a., Der Bundesrat, 10. A. 1998; Der Bundesrat, hg. v. Bundesrat, 1974; Scholl, Udo, Der Bundesrat in der deutschen Verfassungsentwicklung, 1982; Vierzig Jahre Bundesrat, hg. v. Bundesrat, 1989; Klein, E., Die Rolle des Bundesrates und der Länder, 1998; Lilla, J., Föderalismus in historisch-vergleichender Perspektive, 2014 (725 Kurzbiographien); Haardt, O., Innenansichten des Bundesrates im deutschen Kaiserreich 1871-1918, (in) HZ 310 (2020), 333 |
1135 | Bundesrecht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, vor 1841, N.) ist das von dem Bund der Bundesrepublik Deutschland geschaffene bzw. übernommene Recht, in dem weiteren Sinn das Recht jeden Bundes. | Zachariä, H., Deutsches Staats- und Bundesrecht, Bd. 1f. 1841, 3. A. 1867; Bluntschli, J., Geschichte des schweizerischen Bundesrechts, 1875 |
1136 | Bundesregierung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1848 bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, F.) ist die Regierung eines Bundesstaats. | Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, hg. v. Booms, H., 1953ff.; Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, hg. v. Bundesarchiv, Bd. 1ff. 1979ff. (http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/index/html ; Die Mitglieder der Bundesregierungen, hg. v. Kempf, U. u. a., 2000; Kanzler und Minister 1949-1998, hg. v. Kempf, U., 2001 |
1137 | Bundesrepublik (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F 1949 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die föderalistische Republik (beispielsweise Österreich, Deutschland). | |
1138 | Bundesrepublik Deutschland ist der nach der Niederlage der Achsenmächte Deutsches Reich, Italien und Japan gegen die Alliierten (Vereinigte Staaten von Amerika, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) in dem Zweiten Weltkrieg (8. Mai 1945 Kapitulation des Deutschen Reiches), nach der Wiederverselbständigung des sich 1938 an das Deutsche Reich anschließenden Österreich und nach der Einteilung des Deutschen Reiches in vier Besatzungszonen aus diesen Besatzungszonen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs über die Bizone der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens (1946 bzw. 1. 1. 1947) und die Trizone (einschließlich der Besatzungszone Frankreichs 8. 4. 1948) auf Grund einer Londoner Konferenz zu dem 23. 5. 1949 gebildete deutsche Bundesstaat mit ... | Schwarz, H., Vom Reich zur Bundesrepublik, 1966; Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1ff. 1976ff.; Bewegt von der Hoffnung aller Deutschen, hg. v. Benz, W., 1979; Rupp, H., Politische Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 1979, 4. A. 2009; Roßnagel, A., Die Änderungen des Grundgesetzes, 1981; Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Bracher, K., Bd. 1ff. 1982ff.; Benz, W., Von der Besatzungsherrschaft zur Bundesrepublik, 1984; Morsey, R., Die Bundesrepublik Deutschland, 4. A. 2000; Schröder, J., 40 Jahre Rechtspolitik im freiheitlichen Rechtsstaat, 1989; 40 Jahre Bundesrepublik, hg. v. Nörr, K, 1990; Thränhardt, D., Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, 2. A. 1996; Kröger, K., Einführung in die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland,... |
1139 | Bundessozialgericht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische und das Lateinische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, 1954, N.) ist das an dem 11. 9. 1954 eröffnete oberste Gericht der Sozialge-richtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Kassel. | Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats – Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht, hg. v. Masuch, P. u. a., 2014 |
1140 | Bundessozialhilfegesetz (Wort 1962, N.) →Sozialhilfe | |