Suchoptionen
Suchart:
Ganzes Wort
Wortanfang
Wortteil
Andere Optionen:
nur zeichengetreue Treffer suchen
nur am Zeilenanfang suchen
Anzahl der Ergebnisse pro Seite:
10
20
50


Anzahl der Suchtreffer: 9261
PDF
#ZWERGLiterature
601Außerstreitverfahren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) →freiwillige Gerichtsbarkeit
602aussetzen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1222 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) wegbringen
603Aussetzung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1348 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1358 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb aussetzen um 1222) ist in einer Bedeutung die bewusste Verbringung eines Menschen in eine Lage, in der ihm eine besondere Gefahr für das Leben droht. Nach dem römischen Zwölftafelgesetz ist die Aussetzung einer Missgeburt geboten, nach späterem römischem Recht und nach einzelnen frühmittelalterlichen Volksrechten ist die Aussetzung eines neugeborenen Kindes anscheinend erlaubt, doch lehnt die christliche Kirche die Aussetzung ab. Ob es Aussetzung als Strafe gegeben hat, ist streitig und eher fraglich. Davon abgesehen ist Aussetzung eine Straftat und eine Verfahrensmöglich...Kaser § 60; Hübner 52; Amira, K. v., Die germanischen Todesstrafen, 1922; Schwarz, H., Der Schutz des Kindes im Recht des frühen Mittelalters, 1993; Chilecki, S., Zur Dogmatik der Aussetzung (§ 221 StGB), 2010
604aussperren (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1250 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) ausschließen, an Arbeit nicht teilnehmen lassen
605Aussperrung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1691 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb ausssperren um 1250) ist in dem Arbeitsrecht die von Arbeitgeberseite seit dem 19. Jahrhundert unter Verweigerung der Lohnzahlung planmäßig vorgenommene Nichtzulassung einer Gruppe von Arbeitnehmern zu der Dienstleistung. Sie ist ein Mittel des Arbeitskampfs. Ihre Zulässigkeit ist nicht unbe-stritten.Wege zur Arbeitsrechtsgeschichte, hg. v. Steindl, H., 1984; Kalbitz, R., Die Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik Deutschland, Diss. phil. Bochum 1972
606ausstatten (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1458 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1458 an sechs Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.), geben
607Ausstattung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1543 bezeugt und in ältern deutschen Rechtsquellen um 1555 an sieben Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb 1458) ist die über den gewöhnlichen Unterhalt hinausgehende, mit Rücksicht auf die Verheiratung oder die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung erfolgende Zuwendung von Eltern an ein Kind. Sie geschieht wesentlich als →Abschichtung bei Verheiratung oder sonstiger Verselbständigung. Einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Ausstattung gewähren in Preußen das Allgemeine Landrecht von 1794 (II 2 §§ 232ff.) und in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811/1812 (§§ 1220, 1231).Hübner; Mitteis, H./Lieberich, H., Deutsches Privatrecht, 9. A. 1981; Torp, S., Das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern, 2000
608Ausstäupen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1540 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1530 [Zerbst] an fünf Stellen belegt und in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.und substantiviert N.) ist das mittels Rute, Stock oder Peitsche erfolgende Schlagen (an einem Pfahl [Staupe]?). Es findet sich sachlich als Rechtsfolge einer Tat früh für Unfreie, seit dem Hochmittelalter als Strafe des Diebstahls von geringerem Wert. Die Aufklärung erreicht bis 1848 die Beseitigung des Ausstäupens.Breithaupt, W., Die Strafe des Staupenschlags, 1938
609ausstellen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1391 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1550 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) hinausstellen, schreiben
610Aussteller (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1719 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1738 [Hayme] an zwei Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Verb ausstellen 1391) AusstellenderKöbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
611Aussteuer (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1494 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1494 [Schlesien] an elf Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb aussteuern um 1300) ist die früher in weitem Umfang übliche Zuwendung der zu der angemessenen Einrichtung eines Haushalts gehörenden Gegenstände (an eine Tochter durch Eltern oder nähere Verwandte), die auch als Heimsteuer, Brautschatz und vielleicht Mitgift bezeichnet werden kann. Sie ist wohl nur ausnahmsweise rechtlich notwendig (beispielsweise § 1220 ABGB, §§ 1620ff. BGB [1957 aufgehoben], nicht II 2 §§ 231ff. ALR). In der Gegenwart wird die Aussteuer vor allem durch die Gewährung einer Ausbildung verdrängt und ersetzt.Hübner 664; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.; Schumacher, S., Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, 1999; Torp, S., Das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern, 2000
612aussteuern (Wort in Grimm Deutsches Wörtebuch um 1300 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1276 [Augsburg] an sechzehn Stellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) geben
613Austin, John (1790-1859), von 1826 bis 1832 Professor in London, ist als Begründer der englischen analytischen Jurisprudenz (Recht als eine Form des Befehls) einer der bedeutendsten englischen Rechtstheoretiker (The Province of Jurisprudence, 1832).http://www.koeblergerhard.de/Fontes/Austin JohnTheprovinceofjurisprudencedetermined1832.pdf, Austin, John, The Province of Jurisprudence determined, 1832, Löwenhaupt, W., Politischer Utilitarismus und bürgerliches Rechtsdenken, 1972; Morison, W., John Austin, 1982
614Austrag (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1327 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1324 [Köln] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Verb austragen um 950) Durchführung, Abschluss, Entscheidung
615Austrägalinstanz (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und nicht – als Ansatz – älteren deutschen Rechtsquellen belegt, F., Austrägalgericht 1751, Austrägal latinisiert aus Austrag) ist seit dem 13./14. Jahrhundert ein zunächst einzeln vereinbartes, und durch die Reichskammergerichtsordnung von 1495 für Gefürstete, seit 1521 auch für den übrigen reichsunmittelbaren Adel anerkanntes Schiedsgericht für Streitigkeiten zwischen Reichsfürsten. Gegen die Entscheidungen der bis 1806 bestehenden Austrägalinstnz ist die Appellation an das →Reichskammergericht zulässig. Der Deutsche Bund kennt nach Art. XI der Deutschen Bundesakte bzw. Art. XXII der Wiener Schlussakte ebenfalls eine Austrägalinstanz für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Bundesstaaten bzw. Streitsachen der Bund...Köbler, DRG 153, 200; Leonhardi, P. v., Das Austrägalverfahren des Deutschen Bundes, Bd. 1f. 1838ff.; Stein, A., Die Austragsgerichtsbarkeit des deutschen Bundes, 1950; Frühauf, G., Die Austrägalgerichtsbarkeit im Deutschen Reich und im Deutschen Bund, Diss. jur. Mainz 1976; Meurer, N., Die Entwicklung der Austrägalgerichtsbarkeit bis zur Reichskammergerichtsordnung von 1495, (in) Prozesspraxis im alten Reich, hg. v. Baumann, A. u. a., 2005
616austragen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 950 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1258 [Bremgarten] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) hinaustragen, durchführen
617Australien (zu lat. australis, Adj., südlich) ist der in dem Südosten Asiens (südlich Indonesiens) gelegene, vor etwa 50000 Jahren erstmals von Menschen besiedelte, vermutlich bereits in dem 16. Jahrhundert auch von Europäern entdeckte, in der Gegenwart von 25 Millionen Menschen bewohnte Kontinent, der den sechstgrößten Staat der Gegenwart beherbergt.Voigt, J., Geschichte Australiens, 1988; Hughes, R., Australien, 1992; Babeck, W., Einführung in das australische Recht, 2011; Voigt, J., Geschichte Australiens und Ozeaniens, 2011; Gleeson, J. u. a., Historical Foundations of Australian Law, Bd. 1f. 2013; Bramston, T., The Whitlam Legacy, 2014
618Austrasien ist zeitweise ein besonderer (östlicher) Teil des fränkischen Reiches.Parisse, M., Austrasie, Lotharingie, Lorraine, 1990
619Austria (lat. [F.]) ist die an dem Ende des Frühmittelalters in Parallele zu →Austrien erscheinende Bezeichnung für ein Gebiet in dem Osten (des fränkischen oder deutschen Reiches oder eines sonstigen Standpunkts beispielsweise 996 →ostarrihhi, 1156 marchia Austrie, woraus sich →Österreich entwickelt).Köbler, DRG 76; Baltl/Kocher; Floßmann, U., Regnum Austriae, ZRG GA 89 (1972), 78; Krasa-Florian, S., Die Allegorie der Austria, 2007
620Austrien (N.) ist von dem 6. bis 8. Jahrhundert eine Bezeichnung für östliche Teile des Reiches der Franken.Lugge, M., Gallia und Francia im Mittelalter, 1960; Parisse, M., Austrasie, Lotharingie, Lorraine, 1990
Erste | ... | 30 | 31 | 32 | ... | Letzte