Die Behandlung der Sozial- und Gesundheitspolitik in den thüringischen Landtagen seit der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, hg. v. Thüringer Landtag, red. v. Mittelsdorf, Harald (= Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 30). Wartburg-Verlag, Weimar 2012. 517 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der vorliegende Band vereinigt Einzeldarstellungen zur Behandlung der Sozial- und Gesundheitspolitik in den thüringischen Staaten (bis 1919 mit zehn Landtagen und neun Staatsregierungen) und im thüringischen Teil der preußischen Provinz Sachsen (Erfurter Gebiet). In der Weimarer Zeit umfasste das neu gebildete Land Thüringen noch nicht die preußischen Teile Thüringens, die erst 1945/1946 zu Thüringen kamen, das 1952 aufgelöst wurde und 1990 als Bundesland wieder entstand. Der Band wird eingeleitet durch eine Überblicksdarstellung von Barbara Anna Heinevetter: „Sozial- und Gesundheitspolitik in Thüringen seit über 100 Jahren und der Einfluss der gesellschaftspolitischen Entwicklung auf deren Gestaltung“ (S. 9-54). Nach einer Kennzeichnung des Territoriums des Gebiets Thüringen werden behandelt die Anfänge der Sozialpolitik in Thüringen (S. 19-25) und der Strukturwandel der Sozial- und Gesundheitspolitik bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs (S. 25ff.). In diesem Zusammenhang geht es um die Arbeitsämter, die berufliche Bildung Jugendlicher, die Sozialversicherung, die Gesundheitsfürsorge und den Arbeitsschutz. Ein weiterer Abschnitt behandelt die „gravierenden Veränderungen“ in der Sozialpolitik von 1945-1952 (S. 39ff.). Der zweite Abschnitt für die Zeit von 1816 bis 1918 bringt acht Einzeldarstellungen zur Sozial- und Gesundheitspolitik in den kleinstaatlichen Landtagen Thüringens. Die Beiträge sind unterschiedlich strukturiert, entweder nach Sachgebieten oder stärker chronologisch orientiert. Stephen Schröder erörtert für Sachsen-Weimar-Eisenach folgende Bereiche: Medizinalordnungen, „Irrengesetzgebung“, Hebammenwesen sowie Heimatgese |
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Die Eheberedungen des Amts Stadthagen im Staatsarchiv Bückeburg. Ein analytisches Verzeichnis, bearb. v. Sturm-Heumann, Margarete. Teil 3 1712-1740. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. 441 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit dem Erwerb von mehr und mehr Gütern während der allmählichen Entwicklung des Menschen stellte sich auch die Frage, wem das Vermögen bei Eingehung einer Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gehören sollte, weil auch Frauen nicht nur Güter schaffen, sondern auch Güter erben konnten. Aus diesem Themenkreis heraus ist allmählich der Ehevertrag entstanden, über dessen formlose Anfänge erwartungsgemäß keine Quellen überliefert sind. Für die besondere Bezeichnung Eheberedung ist dies deswegen anders, weil sie nach Ausweis des deutschen Rechtswörterbuchs erst am Beginn der Neuzeit geschaffen wurde (Kassel 1505/1506).
Da seit dieser Zeit zahllose Ehen geschlossen wurden und dabei vielfach eine besondere Beredung über die Vermögensverhältnisse zweckmäßig erschien, sind in den neuzeitlichen Quellen zahlreiche Eheberedungen überliefert. Soweit sie dem Amt Stadthagen zugehören, haben sie seit mehreren Jahren das besondere Interesse der Bearbeiterin erweckt. Deswegen konnte sie bereits 2004 einen die (61) Jahre von 1582 bis 1642 betreffenden ersten Band und 2007 einen die (63) Jahre von 1649 bis 1711 erschließenden zweiten Band vorlegen, dem nun für die 29 Jahre von 1712 bis 1740 ein dritter Band folgt.
Er umfasst insgesamt die (etwa? 1640) Regesten zwischen den Nummern 3260 (9. 1. 1712) und 4902 (17. 12. 1740) und damit durchschnittlich etwas mehr mehr als 50 Eheberedungen im Jahr. Die Bearbeitungsweise konnte auf Grund der Gleichförmigkeit der Quellen und der reichen Erfahrung der Bearbeiterin unverändert bleiben. Eine sachkundige Einleitung, drei sorgfältige Register, einige wertvolle Anhänge (darunter vier ausgewählte Eheberedungen im vollständigen Wortlaut) bereichern den gelungenen, im Druck von der histo |
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Die Entwicklung des Zivilprozessrechts in Mitteleuropa um die Jahrtausendwende, Reform und Kodifikation – Tradition und Erneuerung, hg. v. Sutter-Somm, Thomas. Schulthess, Zürich 2012. XIV, 208 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das Centenarium der ungarischen Zivilprozessordnung war Anlass für eine Fachtagung in Wien im Oktober 2011, die einen Überblick über die neuesten Entwicklungen des Zivilprozessrechts Mittel- und Osteuropas vermitteln sollte. Das Tagungsthema lehnt sich an die von Walther H. Rechberger (Universität Wien) organisierte Tagung von 2008 über die „Entwicklung des Zivilprozessrechts in Mittel- und Südeuropa seit 1918“ (Wien 2011) an. Der von dem Wiener Prozessrechtler Rechberger und der Budapester Prozessrechtlerin Viktória Harsági herausgegebene Band bringt zunächst einen Beitrag Rechbergers unter der Überschrift: „Die österreichische ZPO 1895 – (k)ein Vorbild für die ungarische ZPO 1911?“ (S. 1ff.). In dem Beitrag geht es einmal um die Abkehr Österreichs von den festgefahrenen Verfahrensgrundsätzen der allgemeinen Gerichtsordnung Josef II. durch das von Franz Klein entwickelte Prozessverfahren der ZPO von 1895 (aktive Gestaltung des Prozesses durch den Richter, Heranziehung von Beweismitteln auch von Amts wegen, Wahrheitspflicht der Parteien und Novenverbot in der Berufungsinstanz). Es folgt ein Abschnitt über das Fortwirken Kleinschen Gedankenguts in der ZPO-Novelle von 2002 (S. 91ff.) und über die Einflüsse der österreichischen ZPO auf die ungarische ZPO von 1911, in deren Motiven sich 40 Bezugnahmen auf das österreichische Recht finden. Die ungarische Zivilprozessordnung von 1911 würdigt Miklós Kengyel als ein „Meisterwerk von Sándor Plósz“ (S. 17ff.), dessen erste ZPO-Entwürfe auf dem Muster der deutschen CPO von 1877 beruhten. Seit dem Entwurf von 1902 kamen erhebliche Einflüsse der österreichischen ZPO von 1895 hinzu (richterliche Aktivität, Offizialmaxime, Wahrheitspflicht). Nicht übernommen wurde das Novenverbot i |
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Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Band 24 Das Fürstentum Siebenbürgen. Rechtsgebiet und Kirche der Siebenbürger Sachsen, bearb. v. Armgart, Martin unter Mitwirkung von Karin Meese. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIV, 534 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie der Herausgeber in seinem kurzen Vorwort deutlich macht, waren bei der Vorstellung des Editionsprogramms der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts im Jahre 1902 durch Emil Sehling an Territorien außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches zwar die Ostseeprovinzen, Österreich und die Schweiz einbezogen, war aber Siebenbürgen nicht berücksichtigt. Demgegenüber regte bei der Wiederaufnahme der Arbeiten nach Ende des zweiten Weltkriegs der aus Siebenbürgen gebürtige Heidelberger Diakoniewissenschaftler Paul Philippi auch die Aufnahme dieses Landes an. Konkretisiert wurde dies aber erst bei der Evaluierung der 2002 eingerichteten Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften im Jahre 2006 zwecks Vermeidung eines endgültigen Datenverlusts.
Nach Übernahme der dafür erforderlichen Kosten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Referat wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa konnte Martin Armgart im April 2008 mit der notwendigen Arbeit beginnen. Zwar gelang ihm der fristgerechte Abschluss des Manuskripts im Wesentlichen bereits bis zum Juni 2010. Wegen der durchgängigen Unzulänglichkeit und Fehlerhaftigkeit derabgelieferten Vorlage war aber eine aufwendige Überprüfung aller Texte erforderlich, die Karin Meese anvertraut wurde, wodurch schließlich die Publikationsfähigkeit der Edition erreicht wurde.
Gegliedert ist das die Gesamtedition zahlenmäßig als Band 24 abschließende Werk in die beiden Teile das Fürstentum Siebenbürgen und das Rechtsgebiet und die Kirche der Siebenbürger Sachsen. Nach je einer ausführlichen Einleitung enthält d |
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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 9 Hessen II: Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582 - 1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar, bearb. v. Arend, Sabine. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XV, 705 S. Karte. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Essen 1860 als Sohn eines Eisenbahngeometers geborene Emil Sehling begann bereits 1877 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, von wo aus er nach Leipzig wechselte und Schüler Emil Friedbergs wurde. Nach Promotion und erster juristischer Staatsprüfung (1881) sowie Habilitation für Kirchenrecht (1885) und zweiter juristischer Staatsprüfung (1888) wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig und wechselte rasch nach Kiel und 1889 nach Erlangen.
Bleibende Verdienste erwarb er sich durch die Edition der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, die bisher 22 Bände umfasst und seinen Namen über seinen Tod hinaus in Erinnerung halten lässt. Der gewichtige vorliegende Band ist in insgesamt 9 Abteilungen gegliedert. Sie betreffen jeweils nach einer sachkundigen Einleitung der Bearbeiterin zwei Ordnungen Hessen-Marburgs, elf Ordnungen Hessen-Kassels, drei Ordnungen Hessen-Darmstadts, 23 Ordnungen Waldecks, sieben Ordnungen von Solms-Braunfels, drei Ordnungen von Solms-Lich, sechs Ordnungen der Grafschaft Erbach, eine Kirchenordnung für die Pfarrei Königstein, 18 Ordnungen für die Reichstadt Frankfurt am Main, vier Ordnungen für Reichsburg und Reichsstadt Friedberg in der Wetterau, drei Ordnungen für Gelnhausen und fünf Ordnungen für Wetzlar.
Register der Bibelstellen, der Personen von Abel, Jost bisHuldrych Zwingli, der Orte von Aachen bis Zwingenberg, der Lieder und Gesänge sowie der Sachen von Abendmahl bis Zwinglianer schließen den gediegenen Band vorteilhaft auf. Eine Karte am Ende veranschaulicht die Verteilung der evangelischen Terr |
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Die höchsten Reichsgerichte als mediales Ereignis, hg. v. Amend-Traut, Anja/Baumann, Anette/Wendehorst, Stephan u. a. (= bibliothek altes Reich 11). Oldenbourg, München 2012. 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit dem Siegeszug der digitalen Elektronik hat sich die Bedeutung der Medien für die menschliche Gesellschaft so sehr erhöht, dass in der Gegenwart von der Mediengesellschaft gesprochen wird, in der die Medienpräsenz größtes Gewicht hat. Deswegen kommt medialen Ereignissen besondere Aufmerksamkeit zu. Das Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit hat dem Rechnung getragen, indem es seine achte, in Wetzlar vom 8. bis 9. Oktober 2009 abgehaltene Tagung dieser Vorstellung widmete.
Insgesamt enthält der aus dieser Veranstaltung hervorgegangene, schmale, mit einem kleinen Ausschnitt aus einem um 1735 geschaffenen Kupferstich Peter Fehrs zu einer Audienz am Kammergericht in Wetzlar geschmückte Band elf Beiträge. Hiervon umreißt Steffen Wunderlichs Einleitung in höchste Reichsgerichtbarkeit (!) als mediales Ereignis den allgemeinen Rahmen. Danach schildert etwa Andreas Deutsche das Bild der höchsten Reichsgerichtsbarkeit in Chroniken, erläutert Maria von Loewenich die Visualisierung der Reichskammergerichts am Beispiel der Audienz oder stellt Alexander Denzler die Visitation des Reichskammergerichts in die Spannung zwischen Arkanum und Öffentlichkeit.
Weiter werden Reichshofratsagenten, reichsstädtische Reichshofratsprozesse, Reichskammergerichtszeugenverhöre, Religionsfriedenstatbestände und die Kommunikationsstrategie in causa der Wasservögel am Beispiel der Fugger gezeigt. Stefan Andreas Stodolkowicz greift auf das Oberappellationsgericht Celle, Ignacio Czeguhn auf die Real Cancilleria und Audiencia von Granda aus. So bietet der eines Registers entbehrende Band insgesamt viele einzelne Hinweise darauf, wie Gerichte und Rechtsprechung in der frühen Neuzeit vermittelt wurden, so dass ihn jede nachfolgende Gesamtuntersuchung als an |
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Die Ingelheimer Haderbücher. Spätmittelalterliche Gerichtsprotokolle, Band 1 Das Oberingelheimer Haderbuch 1476-1485, hg. v. Marzi, Werner im Auftrag der Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz, bearb. v. Grathoff, Stefan (Transkription)/Schäfer, Regina (Übertragung). Stadt Ingelheim am Rhein/Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 2011. 89 S., 240 fol. (ca. 1060 S.). Besprochen von Reinhard Schartl. |
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Ab der Mitte des 14. Jahrhunderts sah man im Reich eine Notwendigkeit, Gerichtsfälle und Gerichtsentscheidungen in Bücher einzutragen, um den Schöffen die Erinnerung an ihre frühere Rechtsprechung zu erleichtern und den betroffenen Parteien erforderlichenfalls das Urteil nachweisen zu können. Im mittelrheinischen Gebiet hatte die Reichsstadt Frankfurt am Main bereits 1330 begonnen, sowohl ein Gerichtsbuch und als auch davon getrennt ein Insatzbuch zu führen. Die Gerichtsbücher der südhessischen Stadt Babenhausen reichen bis 1355 zurück und sind heute noch ungewöhnlich vollständig vorhanden. Kaum erschlossen sind die Gerichtsprotokolle des Burggerichts Friedberg in Hessen, die mit dem Jahr 1369 einsetzen. Dazu passt, dass der Ingelheimer Oberhof seit 1366 seine Oberhofsprüche protokollierte. Neben dem so bedeutsamen Oberhof wurde die örtliche Rechtsprechungstätigkeit des Ingelheimer Gerichts für die Orte Ober-Ingelheim, Nieder-Ingelheim und Groß-Winternheim bislang kaum beachtet. Die von dem örtlichen Gericht geführten Haderbücher aus der Zeit von 1387 bis in das frühe 16. Jahrhundert fand Hugo Loersch 1870 in 33 Bänden vor, von denen heute durch Kriegsverluste und aus anderen Gründen noch 19 vollständige Bände und sechs Fragmente vorhanden sind. Insgesamt 165 Haderbucheinträge publizierte bereits Anna Saalwächter in ihrer Dissertation „Das Recht des Ingelheimer Oberhofs“ (1934). Das Institut für geschichtliche Landeskunde der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat nunmehr, gefördert von den Gesellschaftern des Industrieunternehmens Boehringer Ingelhei |
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Die Juden in Franken, hg. v. Brenner, Michael/Eisenstein, Daniela F. (= Studien zur jüdischen Geschichte und Kultur in Bayern 5). Oldenbourg, München 2012. VI 295 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das territorial lange Zeit sehr zerstückelte Franken etwa zwischen Main und Donau war nach der kurzen Einführung der beiden Herausgeber des Sammelbands eine bedeutende Wiege jüdischer Geschichte und Kultur in (dem etwa von den Mittelgebirgen bis zu den Alpen reichenden Süddeutschland. In Erinnerung hieran wurde in den Räumen von Shalom Europa in Würzburg vom 15. bis 17. Juli 2007 eine Tagung zur Geschichte der Juden in Franken abgehalten. Fünfzehn dort vorgetragene Referate stellt der unaufdringliche, mit einem Foto des Vereins Teschuoh in Fürth zum Andenken an das Chanukkafest vom 29. Dezember 1918 geschmückte Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung.
Den Beginn bildet unter dem Titel Alltag und Tradition eine fränkisch-jüdische Geographie Steven M. Lowensteins, die als drei Hauptepochen das Mittelalter, die Neuzeit bis 1945 und den anschließenden Neuanfang unterscheidet und von den 53208 Juden in Bayern im Jahre 1818 fast zwei Drittel Franken zuordnet, wobei in Fürth etwa 2500 Juden ungefähr ein Fünftel der Bevölkerung ausmachte. Danach stellt etwa Johannes Heil Meir von Rothenburg oder Ittai J. Tamari Elijahu ha-Lewi als fränkischen Juden in Italien vor. Für Stadt - Land- und Dorf bietet Christoph Daxelmüller Anmerkungen zur jüdischen Identität in der Neuzeit.
Auf die Memorbücher der jüdischen Gemeinden weist Aubrey Pomerance besonders hin, auf die Judenwege in Franken Barbara Rösch. Das Leben der vielen bitter beklagten Juden in Fürth schildert die Herausgeberin, die Emigration nach Amerika im 19. Jahrhundert Cornelia Wilhelm, das jüdische Leben in Franken während des Nationalsozialismus Yaakov Borut. Mit den jüdischen Displaced Persons etwa im Finkenschlag im Fürther Eigenen Heim in den ersten Jahren nach dem zweiten |
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Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 20 1967, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg, München 2010. 762 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 20 1967, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg, München 2010. 762 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zwanzig Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit legt das Bundesarchiv den 20. Band der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschlands vor, nachdem 1982 der das Jahr 1949 betreffende erste Band publiziert worden war. Gegenstand sind die Sitzungsniederschriften, die in Form von Kurzprotokollen über die Sitzungen des Bundeskabinetts von Referenten des Bundeskanzleramts angefertigt und bis 1998 als geheime Verschlusssache in der Registratur des Bundeskanzleramts verwahrt wurden. Nach und nach werden dementsprechend die damaligen Geheimnisse gelüftet.
Bedeutsam für dieses Jahr ist zunächst die gegen die außerparlamentarische Opposition durchgeführte Notstandsgesetzgebung. Gewicht hat auch die von der ersten großen Koalition geschaffene Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik. mit der konzertierten Aktion, dem Stabilitätsgesetz, der mittelfristigen Finanzplanung, der Finanzverfassungsreform und kreditfinanzierten Investitionsprogrammen. Wichtige außenpolitische Beratungspunkte waren die Verbesserung der Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten, die Vorbereitung des Atomwaffensperrvertrags und die Devisenausgleichsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien.
Ausführlicher sind die Inhalte in der Einleitung der Herausgeber dargestellt. Erfasst sind insgesamt 47 Sitzungen von der 61. Sitzung am Mittwoch, dem 11. Januar 1967 bis zur 107 Kabinettssitzung am Mittwoch, dem 20. Dezember 1967. Umfangreiche Register schließen den interessanten Band für den Benutzer hilfreich auf.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Matrikel der Universität Leipzig, hg. v. Blecher, Jens/Wiemers, Gerald, Teilband 4 Die Jahre 1876 bis 1884. Verlag und Datenbank für Geisteswissenschaften, Weimar 2009. 625 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Matrikel der Universität Leipzig, hg. v. Blecher, Jens/Wiemers, Gerald, Teilband 4 Die Jahre 1876 bis 1884. Verlag und Datenbank für Geisteswissenschaften, Weimar 2009. 625 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Begonnen hatte alles, so schreibt Rektor Franz Häuser in seinem kurzen Geleitwort des leider als Rezensionsexemplars vom Verlag nicht gelieferten Werkes, mit kaum zwei Dutzend Studenten, die nach Streit um die politisch und konfessionell gewollte Strukturierung der ältesten deutschen Universität im Dezember 1409 ihren Lehrern auf dem Weg von Prag nach Leipzig gefolgt waren. Da sich aber die Studentenfreundlichkeit Leipzigs bald herumsprach, waren am Ende des ersten Semesters fast 400 Studenten eingeschrieben. Seitdem zählte Leipzig meist zu den größeren deutschen Universitäten.
Seine Matrikel erweckt daher naturgemäß besonderes Interesse. Leider ordnen die Herausgeber ihre vorliegende, sehr verdienstliche Leistung nicht leicht verständlich in die Gesamtgegebenheiten ein, so dass der Nutzer selbst sich darüber unterrichten muss, dass ältere Ausgaben für die Jahre von 1409 bis 1559 und von 1559 bis 1809 vorausgehen. Dem jetzigen Teilband 4 von 1876 bis 1884 sind drei Teilbände von 1809ff., 1832ff. und 1864 ff. vorangestellt. Der vierte Teilband, in dessen dürrem Vorwort Carl Victor Fricker, Wilhelm Wundt, Franz Delitzsch, Rudolf Kittel und Adolf Harnack besonders hervorgehoben werden, verzeichnet insgesamt rund 16000 Studenten.
Aufgenommen sind nach den editorischen Kurzhinweisen rektoratsjahrgangsweise fortlaufende Nummer, Tag der Inskription, vollständiger Vorname und Zuname, Geburtsort, Vaterland, Alter, Religion, Stand des (eventuell bereits verstorbenen) Vaters, Ausländereigenschaft, letzter Aufenthalt vor der Ankunft, Studien (Theologie, Rechte, Medizin, Chirurgie, Pharmazie, Kameralien, Philosophie, Sprachstudien), Wohnung am Universitätsort und Rektoratsanmerkungen. Der gewichtige Band beginnt mit Henri Iacott |
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Die Matrikel der Universität Wien, hg. v. Mühlberger, Kurt, bearb. v. Denk, Ulrike/Knieling, Nina/Maisel, Thomas/Steindl, Astrid (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, 6. Reihe Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 1. Abteilung, Band 7 1715/16-1745/46). Oldenbourg/Böhlau, München/Wien 2011. XXXIX, 500 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Matrikel der Universität Wien, hg. v. Mühlberger, Kurt, bearb. v. Denk, Ulrike/Knieling, Nina/Maisel, Thomas/Steindl, Astrid (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, 6. Reihe Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 1. Abteilung, Band 7 1715/16-1745/46). Oldenbourg/Böhlau, München/Wien 2011. XXXIX, 500 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 12. März 1365 erhält Wien vielleicht rund 250 Jahre nach Beginn eines Unterrichts im antiken römischen Recht in Italien eine zwischen Hofburg und Schottenstift angesiedelte Universität, an der aber das Studium des römischen Rechts eigentlich erst am Ende des 15. Jahrhunderts möglich wird. Die1377 einsetzende Matrikel der damit (nach Prag) ältesten deutschen Universität wird verdienstvollerweise seit dem Jahre 1954, in dem der Text der Original-Codices 1 und 2 der Allgemeinheit in einem ersten, die (83) Jahre von 1377 bis 1450 einschließenden Band gedruckt zugänglich gemacht wurde, in einem Langzeitvorgang veröffentlicht. Band 2 umfasst die (67) Jahre 1451-1518/I, Band 3 die /61) Jahre 1518/II-1579/I, Band 4 die (79) Jahre 1579/II-1658/1659, Band 5 die (30) Jahre 1659/1660-1688/1689, Band 6 die (25) Jahre 1689/1690-1714/1715 (nicht -174/15!) und der vorliegende Band 7 die (31) Jahre 1715/1716-1745/1746 des 365 Folien aufweisenden Originalbands 9 der Hauptmatrikel (Universitätsarchiv Wien Cod. M 9).
Nach der klaren und kurzen Einleitung des großformatigen Werkes amtierten in dieser Zeit in einem festen Turnus der vier Fakultäten 31 Rektoren, welche die Universitätsbesucher an Hand laufender Aufzeichnungen grundsätzlich nach Ablauf der meist am 30. November des jeweiligen Jahres endenden Amtszeit (erstmals) geordnet nach Familiennamen eintrugen bzw. durch anonym gebliebene Kanzleischreiber eintragen ließen. In der einschlägigen Zeit wurden 6764 Studierende eingetragen, woraus sich ein Durchschnitt von jährlich 218 Immatrikulierten errechnen lässt, von denen 42 |
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis. Im Auftrag der Universität Wien hg. v. Mühlberger, Kurt, Archiv der Universität Wien, bearb. v. Seidl, Johannes unter Mitarbeit v. Bracher, Andreas/Maisel, Thomas (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Reihe 6 Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 6. Reihe, 3. Abteilung, Band 1 1402-1442). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2011. XXVIII S.., 2 Abb., 153 S., 4 Gra |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis. Im Auftrag der Universität Wien hg. v. Mühlberger, Kurt, Archiv der Universität Wien, bearb. v. Seidl, Johannes unter Mitarbeit v. Bracher, Andreas/Maisel, Thomas (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Reihe 6 Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 6. Reihe, 3. Abteilung, Band 1 1402-1442). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2011. XXVIII S.., 2 Abb., 153 S., 4 Graf. und Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 12. März 1365 bekräftigte Herzog Rudolf IV. von Österreich die Gründungsurkunde für ein Generalstudium mit Promotionsrecht in allen erlaubten Wissenschaften in Wien nach dem Vorbild der Universität Paris. Am 18. Juni 1365 stimmte dem Papst Urban V zwar zu, verweigerte jedoch eine theologische Fakultät. 1384 erweiterte Herzog Albrecht III. die Gründung seines Bruders zu einer Universität mit den vier Fakultäten für Theologie, Jurisprudenz, Medizin und freie Künste.
Während nach den ältesten Statuten der juridischen Fakultät vom 1. April 1389 eine gesonderte Matrikelführeung durch den Dekan der Juristen noch nicht vorgesehen war und deswegen nur von einer Einschreibung in die allgemeine Universitätsmatrikel auszugehen ist, wurde auf Antrag der Juristenfakultät aus dem Jahre 1401 auf Grund eines Beschlusses der Universitätsversammlung vom 8. März 1402 ein eigenes Matrikelbuch der Juristen in Wien eingeführt. Es ist die älteste derartige Quelle zur Geschichte des juristischen Studiums im deutschen Sprachraum und verdient deswegen besonderes Interesse. Der älteste Teil befindet sich im Archiv der Universität Wien (Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis) unter der Signatur J 1 als Pergamenthandschrift im Format 23 x 17,5 cm mit 36 Blättern in vier Lagen.
Vom Sommersemester 1402 bis zum Sommersemester 1442 sind 1442 Eintragungen enthalten, von denen 332 Promotionen (186 Ba |
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Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, bearb. v. Furtwängler, Martin, Band 1 Die provisorische Regierung November 1918-März 1919 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg, Teil 1, Band 1). Kohlhammer, Stuttgart 2012. IXIC, 357 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, bearb. v. Furtwängler, Martin, Band 1 Die provisorische Regierung November 1918-März 1919 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg, Teil 1, Band 1). Kohlhammer, Stuttgart 2012. IXIC, 357 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Nachdem die Kommission für die geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg für die Zeit von 1945 bis 1952 die Herausgabe der Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern übernommen hat (erschienen sind für Baden zwei Bände für die Zeit bis 1949), hat sie sich 2008 auch dazu entschlossen, die Protokolle der Regierungen der Republik Baden und des Volksstaates Württemberg von 1918 bis 1933 herauszugeben. Der vorliegende Band erschließt die Protokolle der provisorischen Regierung Badens von November 1918 bis März 1919, die am 9./10. November 1919 aus Mitgliedern der SPD, der USPD, des Zentrums und zwei weiterer Parteien gebildet worden war. Auf eine Bestallung der Minister durch den Großherzog Friedrich II., der erst am 22. 11. 1918 abdankte, wurde verzichtet. Die Regierung, die den Vorrang gegenüber den Räten sowie des Militärs durchsetzte, führte bereits am 5. 1. 1919 die Wahlen zur Badischen Nationalversammlung durch, die das Kabinett am 15. 1. 1919 bestätigte (S. XXI). Der Herausgeber Furtwängler behandelt in der Einleitung (S. IX-XCIX) die Bildung und Anerkennung der provisorischen Regierung, die Schwerpunkte der Regierungsarbeit sowie die Arbeitsweise des Kabinetts und die Biographien der Mitglieder der provisorischen Regierung. Ministerpräsident war Anton Geiß (SPD); Justizminister war Otto Marum (SPD; geb. 1882; 1934 im KZ Kislau ermordet), der auch der Nationalversammlung und dessen Verfassungsausschuss angehörte. Marum, von 1928 bis 1933 Mitglied des Reichstags, trat für eine Humanisierung des Rechtslebens, insbesondere für die Abscha |
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Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken der Oberpfalz und Tschechiens, bearb. v. Bulach, Doris (= Regesta Imperii 7 Die Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern - 1314-1347 - , hg. v. Menzel, Michael, Heft 9). Böhlau, Wien 2012. XXXV, 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in München an der Jahreswende 1281/1282 geborene und in Puch bei Fürstenfeldbruck gestorbene Ludwig IV., der seit 1294 Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein war, trat 1314 als Kandidat des Hauses Luxemburg zur Wahl des deutschen Königs an, konnte sich gegen seinen in der Doppelwahl gewählten Gegenkönig aber erst 1322 nach der Schlacht bei Mühldorf durchsetzen. Er geriet rasch in Gegensatz zu Papst Johannes XXII. und wegen seiner Hausmachtpolitik auch zu vielen Reichsfürsten. Deswegen wurde er 1324 mit dem Kirchenbann belegt und wurde 1346 Karl IV. von fünf Kurfürsten als Gegenkönig gewählt, so dass insgesamt das Urteil über den nur vom römischen Volk bestätigten Kaiser trotz unbestreitbarer Verdienste geteilt ist.
Die Regesten seiner zahlreichen Urkunden erscheinen in neuer Form seit 1991. Aus praktischen Überlegungen sind sie regional geordnet (Württemberg, Baden, Kloster- und Stiftsarchive im bayerischen Hauptstaatsarchiv und in der bayerischen Staatsbibliothek in München, Elsass, Regierungsbezirk Schwaben Bayerns, Schweiz, Oberbayern und Niederbayern, Österreich). Hieran schließt das neunte Heft überzeugend an, dessen Bearbeiterin bereits durch Untersuchungen zu Quedlinburg, Greifswald oder der Germania Slavica hervorgetreten ist.
Das vorliegende Heft umfasst 409 Nummern aus 27 staatlichen, kommunalen, kirchlichen und privaten Archiven und Bibliotheken, wobei etwa 60 oberpfälzische und 30 tschechische Archive konsultiert wurden und sich Amberg und Regensburg am ergiebigsten erwiesen, wenngleich wegen des Territorialprinzips rund 200 im bayerischen Hauptstaatsarchiv gelagerte Urkunden der Reichsstadt Regensburg und des Hochstifts Regensburg |
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Die Urkunden der Arnulfinger, hg. v. Heidrich, Ingrid (= Monumenta Germaniae Historica Diplomata maiorum domus regiae e stirpe Arnulforum). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. LII, 161 S. Besprochen von Christof Paulus. |
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Seit ihrer im „Archiv für Diplomatik 1965/1966“ erschienenen Dissertation mit der Thematik befasst, veröffentlicht Ingrid Heidrich nun mit anzuzeigender Edition die Urkunden der Arnulfinger/Pippiniden (Grimoald d. Ä., Pippin d. M., Karl Martell, Karlmann, Pippin d. J.). Zuvor war bereits eine „dynamische Edition“ auf dem Webserver der Universität Bonn zugänglich gewesen. Den insgesamt 24 echten Urkunden, beginnend mit einer in Abschrift des Jahres 714 erhaltenen Schenkung Grimoalds um 650 (DArnulf. 1) und endend ebenfalls mit einer Schenkung des Hausmeiers Pippin von 741–751 (DArnulf. 24) – in dem Brief aus einer Chartularabschrift schickt Pippin den Mönchen von Flavigny Elfenbeintafeln und ein Wasserbecken – folgen zwölf zum Teil stark verfälschte Urkunden sowie die stattliche Anzahl von 57 Deperdita.
Quantitativ an der Spitze stehen Besitzverfügungen und Gerichtsurkunden. Es folgen Muntbriefe/Schutzurkunden. Jeweils nur ein überliefertes Beispiel findet sich für eine Immunitätsverleihung und die Befreiung vom fodrum, wobei DArnulf. 19, in dem Pippin 747?–751 dem Kloster Honau das fodrum erlässt, die älteste bekannte Urkunde für diesen Rechtsakt darstellt. Ebenfalls nur einmal überliefert ist das Protokoll einer Güterrestitution. Aus den Urkunden sind ferner Indizien für ein „Kanzleiweisen“ der Arnulfinger zu gewinnen, welches eigenständig gegenüber den merowingischen Diplomata steht und Marculf relativ frei benutzt. Frühester Beleg für das Führen eines Ringsiegels liegt für Grimoald d. J. vor (DArnulf. 61, ca. 700–709).
In der vorangestellten Einleitung trägt Heidrich auf prägnante Weise Ergebnisse nicht zuletzt ihrer eigenen Forschungen zusammen, zur überlieferungsbedingt herausragenden Stellung Pippins d. M., zur Streuung der |
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Die Urkunden der Arnulfinger, hg. v. Heidrich, Ingrid (= Monumenta Germaniae Historica Diplomata maiorum domus regiae e stirpe Arnulforum). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. LII, 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Vorwort des die vorbildliche Leistung der Herausgeberin an richtiger Stelle sichernden Werkes berichtet die Bearbeiterin sachlich und zugleich persönlich über ihre fünfzigjährige, optimale Bewahrung verdienende Beschäftigung mit dem Gegenstand seit der Vorbereitung ihrer Dissertation. Danach war die Edition ursprünglich ein Auftrag der Monumenta Germaniae Historica, von dem sich die Bearbeiterin angesichts der ihrer überzeugenden Zielsetzung einer parallelen, frei zugänglichen dynamischen Internetversion zuwiderlaufenden Verlegerpraxis lösen musste. Weitblick, Beharrlichkeit und Langmut Rudolf Schieffers führten zehn Jahre nach einer eigenen Erstveröffentlichung zur erfreulichen Aufnahme einer verbesserten Auflage im bergenden Schoß der Monumenta, in den sie von Anfang eigentlich gehörte.
In ihrer Einleitung unterrichtet die Herausgeberin sachkundig über Urkundenbestand, zeitliche Streuung, Empfänger, Überlieferung, Rechtsgehalt, Hoftage, Krisenzeiten, Gefolgsleute, Kirchengut, den formalen Aufbau und Formularbestand der Urkunden mit privatrechtlichem Charakter, der Urkunden mit hoheitsrechtlichem (oder hoheitlichem) Charakter und der Placita, über die „Kanzlei“, die Fälschungen und ihre Einrichtung der Edition. Dem folgen die Ausgabe der 24 echten Urkunden, der zwölf gefälschten Urkunden, die Nennung der 57 verlorenen, im Umfang von 8 Stücken aber auf falschen oder zweifelhaften Nachrichten beruhenden Urkunden und der Abdruck vierer moderner Fälschungen. Namenregister, Wortregister, Empfängerverzeichnis, archivalische Übersichten, Verzeichnisse von Abkürzungen, Quellen und Literatur sowie Konkordanz runden die große Leistung vorzüglich ab.
Insgesamt umfasst die Edition 92 Privaturkunden und einen |
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Die Verfolgten der politischen NS-Strafjustiz in Hessen. Ein Gedenkbuch, hg. v. Form, Wolfgang/Schiller, Theo/Brandes, Karin (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 65, 3). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2012. 438 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der gediegene, eine bisherige Lücke schließende Band wird nach einer Ablichtung des Landgerichts Darmstadt und des Regierungs- und Justizgebäudes am früheren Schlossplatz in Kassel mit einem Geleitwort des hessischen Staatsministers der Justiz, für Integration und Europa eröffnet, in dem er sich zu Menschenwürde, persönlicher Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie als grundlegenden Werten der Verfassungsordnung bekennt. Danach leiten die Herausgeber sachkundig und überzeugend in den Sachgegenstand ein. Dabei schildern sie die Organisation der Justiz, die Verfahrenswege, den Volksgerichtshof (Ablichtung des Strafurteils gegen den Händler Heinrich Johannes Schäffner S. XVII), die Oberlandesgerichte und die Justiz als Teil des nationalsozialistischen Unterdrückungssystems unter Beifügung wissenschaftlicher Anmerkungen.
Es folgen Hinweise zur Benutzung, die das Dokumentationsgebiet (das neue Hessen mit notwendigen Hinweisen auf Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen), die trotz Kriegsverlusten gute Quellenlage, das Personenverzeichnis und den genaueren Verfahrenshintergrund betreffen. Sie werden an ausgewählten Beispielen verständlich gemacht. Sehr hilfreich ist das zusätzliche Verzeichnis der Wohnorte der Betroffenen.
Das die Namen und Schicksale von 3834 Männern und Frauen wach haltende, in aufwendiger Arbeit rechtswidrige Auswirkungen nationalsozialistischer Politik dokumentierende Verzeichnis beginnt dann mit dem am 26. 7. 1900 in Elz bei Limburg geborenen, wegen seiner Zugehörigkeit zur KPD verfolgten Johann Jakob Abel, dem unmittelbar Dr. Wolfgang Abendroth wegen seiner Verbindung zur Einheitsfront folgt. Es endet bei Clemens Zylka. Insgesam |
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Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 2 Deutsches Reich 1938-August 1939, bearb. v. Heim, Susanne. Oldenbourg, München 2009. 864 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die 2008 eröffnete, auf 16 Bände angelegte, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in großzügiger Weise geförderte Edition ist auf die Veröffentlichung einer thematisch umfassenden, wissenschaftlich fundierten Auswahl von Quellen gerichtet. Ihr Schwerpunkt liegt auf den Gebieten, in denen vor Beginn des zweiten Weltkriegs die meisten Juden gelebt haben. Der erste Band behandelte das Deutsche Reich 1933-1937 (bearb. v. Gruner, Wolf. Oldenbourg, München 2008. 811 S.).
Der zweite Band schließt daran unmittelbar an. Er erfasst die Judenverfolgung in den 20 Monaten zwischen Januar 1938 und dem 31. August 1939, in denen nach der ausführlichen Einleitung das Deutsche Reich im März 1938 Österreich „annektierte“ sowie im Oktober 1938 den vorwiegend deutsch besiedelten Rand des böhmischen Beckens, das Sudetenland, und im März 1939 durch die Wehrmacht Prag besetzte, ehe es am 1. September 1939 den Angriff auf Polen begann. Am Beginn dieses Zeitraums lebten nach der in den fünf vorhergehenden Jahren erfolgenden Auswanderung von 130000 Juden noch etwa 400000 Juden im Deutschen Reich, davon 140000 in Berlin.
Die Einleitung stellt nacheinander die Lage der deutschen Juden am Anfang des Jahres 1938, die Kriegsvorbereitung und Judenverfolgung, das KZ-System, die Judenexperten bei Polizei und Sicherheitsdienst, das Judentum und den Antisemitismus in Österreich, den Anschluss Österreichs, die „Arisierung“ und Vertreibung in Österreich, die Strategie des Anschlusses, die Zwangsemigration, die Erfassung, Ausgrenzung und Zwangsarbeit, die Abschiebung der polnischen Juden und das Novemberpogrom, die „Entjudung“ der Wirtschaft sowie die Zeit zwischen Pogrom und Kriegsbeginn übersichtlich dar. Die anschließende E |
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Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 3 Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941, bearb. v. Löw, Andrea. Oldenbourg, München 2012. 796 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Im Auftrag des Bundesarchivs, des Instituts für Zeitgeschichte sowie der Lehrstühle für Neuere und Neueste Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und für Geschichte Ostmitteleuropas der Freien Universität Berlin entsteht seit 2008 unter Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine auf 16 Bände projektierte Edition, welche die Verfolgung und Ermordung des europäischen Judentums durch die Machthaber des Dritten Reiches in ausgewählten, zeitlich und territorial geordneten Quellentexten dokumentiert und sich künftig unter der Sigle VEJ in der wissenschaftlichen Literatur zitiert wissen will. Erschienen sind mittlerweile, neben der aktuellen Publikation, vier Bände: Deutsches Reich 1933 - 1937 (Bd. 1), 1938 - August 1939 (Bd. 2), Polen September 1939 – Juli 1941 (Bd. 4) sowie Sowjetunion mit annektierten Gebieten I (Bd. 7).
Dem Vorwort und den editorischen Vorbemerkungen folgt eine fünfzigseitige Deskription der historischen Geschehnisse im behandelten Zeitraum mit dem Fokus auf den gegen die als jüdisch definierten Bevölkerungsteile gerichteten Verfolgungshandlungen. Zunächst werden die Vorgeschichte, Entstehung und Verwaltung des sogenannten Reichsprotektorats Böhmen und Mähren (ab 16. März 1939) im Kontext antijüdischer Maßnahmen abgehandelt, bevor, gestützt auf einschlägige Fachliteratur, im Anschluss die mit Kriegsbeginn eskalierende Verfolgung der Juden im Deutschen Reich, denen „die Propaganda […] ohnehin die Schuld am Krieg […] zu(wies) und […] somit die Legitimierung für deren Entrechtung (lieferte)“ (S. 26), über den Terror, die „Euthanasie“, die jüdische Selbstverwaltung, erste Deportationen, den Madagaskar-Plan, die jüdischen Auswanderungsb |
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Die vergessene Revolution von 1918/19, hg. v. Gallus, Alexander. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Unter dem Namen des Verfassers wird in der Deutschen Nationalbibliothek eine Dissertation der Jahre 1989/1999 (!) an der Technischen Universität Chemnitz mit dem Titel Nationalneutralismus im Westen Deutschlands von 1945 bis zur Wiedervereinigung 1990 angezeigt. Das vorliegende, mit einer Verteidigungsstellung der Regierungstruppen (auf dem Brandenburger Tor?) geschmückte Taschenbuch weist den Herausgeber als Juniorprofessor für Zeitgeschichte an der Universität Rostock aus. Wikipedia beschreibt ihn als in Berlin 1972 geborenen Historiker, der nach dem Studium von Geschichte und Politikwissenschaft in Berlin und Oxford in Chemnitz promovierte und in Rostock seit 2006 wirkt.
Man wird ihm darin zustimmen müssen und können, dass die Revolution von 1918/19 in der öffentlichen Aufmerksamkeit nicht im Vordergrund steht. Das hängt mit ihren Gründen und ihren Wirkungen zusammen. Sie erwuchs vor allem ausr militärischen Niederlagen und nicht aus gesellschaftlichen Idealen, verdient aber gleichwohl die detaillierte, sorgfältige Untersuchung.
Um sie bemühen sich nach der kurzen Einleitung des Herausgebers neun einzelne Beiträge. Sie betreffen die Deutung, ein Erklärungsangebot, das Volk, das Stimmrecht, die Dolchstoßlegende, linke Sozialwissenschaftler am Kieler Institut für Weltwirtschaft, die KPD, die Zeit zwischen Krieg und Nachkrieg sowie die Historisierung. Auch wenn dadurch kein völlig neues Gesamtbild geschaffen wird, werden doch einzelne aktuelle Forschungstendenzen erfasst, Perspektiven ermittelt und geschichtliche Gegebenheiten eines bedeutsamen Geschehens neu ausgemessen, womit hoffentlich das vom Herausgeber angestrebte Ziel leichter erreicht wird als bisher.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Verteilung der Welt. Selbstbestimmung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. The World Divided. Self-Determination and the Right of Peoples to Self-Determination, hg. v. Fisch, Jörg unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des Historischen Kollegs 79). Oldenbourg, München 2011. XXI, 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Jörg Fisch, in Sankt Gallen 1947 geboren, ist Inhaber des Lehrstuhls für allgemeine neuere Geschichte an der Universität Zürich. Nach dem Studium der Geschichte und Philosophie an den Universitäten Zürich, Basel, Wien, Münster und Heidelberg wurde er 1976 in Heidelberg auf Grund seiner umfangreichen Untersuchung über Krieg und Frieden im Friedensvertrag (eine universalgeschichtliche Studie über Grundlagen und Formelemente des Friedensschlusses) promoviert und 1983 in Bielefeld auf Grund der Habilitationsschrift über die europäische Expansion und das Völkerrecht habilitiert. Über Mainz wechselte er 1987 nach Zürich. 2007/2008 war er als Förderstipendiat des Historischen Kollegs in München tätig.
In diesem Zusammenhang hielt er vom 14. bis 16. Februar 2008 ein wissenschaftliches Kolloquium ab, an dem 16 Wissenschaftler aus Bern, Princeton, Mainz, Köln, Bremen, Bochum, Innsbruck, Zürich, Tokio, Erfurt, München, Gießen, Würzburg und Birmingham teilnahmen. Ihre Referate macht der vorliegende Sammelband, den der Verlag einem interessierten Sachkenner leider nicht zur Rezension zur Verfügung stellen konnte, der Öffentlichkeit zugänglich. Gegliedert sind sie in die fünf Abteilungen Grundlagen, die frühe Neuzeit,, die französische Revolution und die Folgen, die Zeit der Weltkriege, UNO und Völkerrecht sowie neuere rechtlich-politikwissenschaftliche Ansätze und die Zukunft.
Dabei geht etwa Georg Kohler von Rousseau aus und untersucht der Herausgeber die Herausbildung des modernen Begriffs des Selbstbestimmungsrechts der Völker in Amerika. Im Ergebnis bleibt die Frage, ob das Selbstbestimmungs |
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Die Weimarer Staatsrechtsdebatte. Diskurs- und Rezeptionsstrategien, hg. v. Gangl, Manfred. Nomos, Baden-Baden 2011. 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Weimarer Staatsrechtsdebatte. Diskurs- und Rezeptionsstrategien, hg. v. Gangl, Manfred. Nomos, Baden-Baden 2011. 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
1922 gründete der in Leipzig 1868 als Sohn eines Prokuristen geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und Leipzig 1891 über das Interregnum (eine staatsrechtliche Untersuchung) promovierte, 1893 habilitierte, ab 1900 in Tübingen und ab 1913 in Berlin tätige und auf Grund seines langjährigen Wirkens allgemein anerkannte Heinrich Triepel die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, um eine politische Spaltung der Gelehrten seines Faches zu verhindern und einen wissenschaftlichen Gesprächskreis für die Behandlung der seit 1919 bestehenden Verfassungslage zu schaffen. Dementsprechend fanden in Jena 1924, in Münster 1926, in München 1927 und in Halle 1931 Fachtagungen statt. Auf ihnen entwickelte sich eine längerfristige Diskussion, der viele bedeutende wissenschaftliche Leistungen zugeschrieben werden.
Deswegen verdient sie auch eine geschichtliche Einordnung noch nach vielen Jahren.. Sie wird von dem 1947 geborenen, 1987 durch eine philosophische Monographie über politische Ökonomie und kritische Theorie (der Frankfurter Schule) und 1994 durch einen Sammelband über Intellektuellendiskurse in der Weimarer Republik hervorgetretenen, als Maître de Conférences in Angers tätigen Herausgeber geboten. Er führt dementsprechend sachkundig in einer ausführlichen Einleitung in den leider nicht durch ein Sachverzeichnis aufgeschlossenen Sachgegenstand ein.
Dem folgen neun einzelne Referate. Sie betreffen das Frühwerk Erich Kaufmanns, die Grundlagendiskussion zwischen Rudolf Smend und Hans Kelsen, Hans Kelsen und Carl Schmitt als Antipoden, Carl Schmitts Stellung zum Heidelberger Rechtspositivismus, Julius Binders Weg zum absoluten Rechtspositivismus, den Außenseiter Gustav Radbruch, das Dilemma des Nichtjuristen aus der Sicht Waldemar Gurians, Relat |
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Die Zwölf Artikel von 1525 und das „göttliche Recht“ der Bauern - rechtshistorische und theologische Dimensionen, hg. v. Hasselhoff, Görge K./Mayenburg, David von (= Studien des Bonner Zentrums für Religion und Gesellschaft 8). Ergon Verlag, Würzburg 2012. 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Weniger als zehn Jahre nach der Verkündung der religionsreformatorischen, auf besonderes Interesse der ärmeren Bevölkerungsschichten stoßenden Vorstellungen Martin Luthers kamen am 6. März 1525 in Memmingen etwa 50 Angehörige mehrerer oberschwäbischer Bauernhaufen in Memmingen zu einer Beratung über ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem Schwäbischen Bund zusammen. Am 15. und 20. März bereiten sie weiter und verkündeten am Ende zwölf, vielfach mit Bibelzitaten verbundene Artikel und eine Bundesordnung. Beide Texte wurden innerhalb zweier Monate in 25 Auflagen gedruckt und in schätzungsweise25000 Exemplaren breit gestreut verteilt.
Mit diesen Vorgängen befasste sich eine vom 3. bis 5. März 2010 an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn abgehaltene Tagung. Sie wollte in Zusammenarbeit von Juristen, Theologen und Historikern zu neuen Einsichten über den als erste Niederschrift von Freiheitsrechten in Europa (nach der Magna Charta libertatum) geltenden Text gelangen. Insbesondere sollte aufgehellt werden, in welchen juristischen und theologischen Diskurs die von den Bauern erhobenen Forderungen eingebettet waren.
Der vorliegende Band enthält nach einer Einführung der beiden Herausgeber und nach einer Einleitung Beter Blickles über das Scharnier zwischen Bauernkrieg und Reformation zunächst sechs Beiträge über die zwölf Artikel in exegetischer Einzelbetrachtung bezüglich des Schriftgebrauchs, des Pfarrerwahlrechts, der wirtschaftlichen Freiheit, der bäuerlichen Beschwerden, des Strafrechts und der rechtsgeschichtlichen Bedeutung. Dem folgt in fünf Studien die Wirkungsgeschichte im Hinblick auf Martin Luther |
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Diestelkamp, Bernhard, Ein Kampf um Freiheit und Recht. Die prozessualen Auseinandersetzungen der Gemeinde Freienseen mit den Grafen zu Solms-Laubach. Böhlau, Köln 2012. X, 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Diestelkamp, Bernhard, Ein Kampf um Freiheit und Recht. Die prozessualen Auseinandersetzungen der Gemeinde Freienseen mit den Grafen zu Solms-Laubach. Böhlau, Köln 2012. X, 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Urkundlich erstmals erwähnt wurde das Dorf Freyenseen im Seenbachtal am Rande des Vogelsbergs in einer Urkunde des Landgrafen Otto von Hessen am 26. Januar 1312, obgleich es durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1125-1190) den Titel freies Reichsdorf erhalten haben soll. Über dieses Dorf zu reden, würde nach dem Verfasser nicht lohnen, hätte nicht ein Teil seiner Bewohner seit der Mitte des 16. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert mit den Grafen zu Solms-Laubach hartnäckig darum prozessiert, nicht der gräflichen Landeshoheit unterworfen zu sein. Da dieser Streit auch vor dem 1495 eingerichteten Reichskammergericht ausgetragen wurde, ist der Altmeister der neueren Reichskammergerichtsforschung vorzüglich dazu berufen, die langwierigen Auseinandersetzungen monographisch ausführlich zu schildern.
Der Verfasser geht überzeugend davon aus, dass der Vorgang der Durchsetzung der Landeshoheit im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit nicht nur horizontal als Auseinandersetzung feudaler Kräfte untereinander zu verstehen ist, sondern dass er auch gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis der Herrschaftsunterworfenen zu den Herren hatte, das mehr und mehr verstärkt und verdichtet wurde, wogegen sich die Betroffenen bei Gelegenheit nach Kräften wehrten. Im Rahmen der für die Wetterau bereits untersuchten diesbezüglichen Untertanenprozesse interessierte ihn ein Bündel von fast 50 Verfahren, welche Freienseen vor dem Reichskammergericht, einigen Visitationskommissionen, dem Reichshofrat und schließlich vor dem Oberappellationsgericht in Darmstadt führte. Darin bestritten die Freienseener grundsätzlich, dass sie den Grafen untertan seien, weil sie nur Kaiser und Reich unterworfen seien.
In 20 Schritten stellt der Verfass |
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Dietz, Andreas, Das Primat der Politik in kaiserlicher Armee, Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr. Rechtliche Sicherungen der Entscheidungsgewalt über Krieg und Frieden zwischen Politik und Militär (= Ius publicum 210). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXVII, 780 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dietz, Andreas, Das Primat der Politik in kaiserlicher Armee, Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr. Rechtliche Sicherungen der Entscheidungsgewalt über Krieg und Frieden zwischen Politik und Militär (= Ius publicum 210). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXVII, 780 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1967 geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth 2003 mit der Dissertation über die Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten promoviert. Seit 2006 war er als Richter am Verwaltungsgericht Augsburg und als Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg tätig. Berufsbegleitend gelang im 2011 die von Rupert M. Stettner von der Universität der Bundeswehr eröffnete Habilitation, in deren Rahmen er das vorliegende, in der Drucklegung von der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung des deutschen Bundeswehrverbands unterstützte Werk verfasste.
Ausgangspunkt seines kurzen Vorworts sind die Bewertungen des Luftschlags der deutschen Bundeswehr bei Kunduz im Jahre 2009 durch Regierungskoalition und Opposition im Sommer 2011. Während die Regierungsparteien die Entscheidung des befehlshabenden deutschen Offiziers für nachvollziehbar hielten, sahen die Oppositionsparteien sie als ethisch und völkerrechtlich nicht vertretbar an. Hierin sieht der Verfasser ein grundsätzliches Problem, um dessen Klärung er sich in fünf grundsätzlich chronologisch geordneten Teilen mit insgesamt elf Kapiteln bemüht.
Er beginnt mit einem ersten allgemeinen Teil über das (bzw. den) Primat der Politik zwischen Kriegspolitik und militärischem Gehorsam, in dessen Rahmen er das Primat der Politik als Staatsprinzip einordnet. Im Abschluss hieran betrachtet er das Verhältnis von Armee und Politik im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Dritten reich und in der Bundesrepublik Deutschland sehr detailliert und sorgfältig., um am Ende daraus Lehren für die rech |
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Dirscherl, Stefan, Tier- und Naturschutz im Nationalsozialismus. Gesetzgebung, Ideologie und Praxis (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 10). V & R unipress (Vandenhoeck & Ruprecht), Göttingen 2012. 277 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dirscherl, Stefan, Tier- und Naturschutz im Nationalsozialismus. Gesetzgebung, Ideologie und Praxis (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 10). V & R unipress (Vandenhoeck & Ruprecht), Göttingen 2012. 277 S. Besprochen von Werner Schubert.
Während die Entstehungsgeschichte des Reichstierschutz- und des Reichsnaturschutzgesetzes bereits hinreichend erforscht ist (zu letzterem vgl. die gleichzeitig mit dem Werk von Dirscherl erschienene Darstellung von Jan C. Lorenzen, Das Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 1976, Frankfurt/Main 2012, S. 79ff.), gibt es für die von der nationalsozialistischen Ideologie weitgehend beeinflusste Praxis der genannten Regelungsbereiche noch keine zusammenhängende Darstellung. Es ist deshalb zu begrüßen, dass Dirscherl diese Materie zum Gegenstand seiner Untersuchungen gemacht hat. Hierzu hat Dirscherl die einschlägigen Fachzeitschriften und die nicht geringe Literatur zum Natur- und Tierschutz während der NS-Zeit ausgewertet. Im Abschnitt „Vorgeschichte“ (S. 25ff.) geht Dirscherl zunächst auf die Entstehung und Entwicklung des Natur- und Tierschutzes bis 1918 und in der Weimarer Zeit ein. Der folgende Abschnitt behandelt die Inhalte des Tierschutz- und des Naturschutzgesetzes sowie der Nebengesetze (Reichsjagdgesetz, Schlachtgesetz, Forstgesetze). Zu einem Reichsforstrecht lagen zwar Entwürfe vor, die jedoch in der Kriegszeit liegen blieben (S. 69). Das Schlachtgesetz vom 4. 4. 1933 verbot, ohne dies ausdrücklich zu sagen, das Schächten, womit man in erster Linie die jüdische Bevölkerung treffen wollte (S. 107). Der zweite Hauptteil des Werkes befasst sich mit der „Umsetzung der Gesetze“ (S. 79-205). Der Tierschutz wurde propagandistisch breit ausgeschlachtet und durch zahlreiche Aktivitäten gesellschaftlich breit verankert. Interessant sind die Passagen über den Kult der Kriegspferde aus dem Ersten Weltkrieg (S. 89) und die Einrichtung von Pferdelazaretten im Zweiten Weltkrieg. Auf S. 93ff. geht Dir |
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Dosch, Reinhold, Deutsches Freimaurerlexikon, 2. Aufl. StudienVerlag, Innsbruck 2011. 412 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die 1396 in Zusammenhang mit Zeugnissen der Kathedrale von Exeter für feinere Steinbildhauer belegte Bezeichnung freemason hat im 18. Jahrhundert erweiternde Anwendung gefunden, seit sich am 24. Juni 1717 mehrere bestehende Männerbünde zu einer Großloge mit den Idealen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität vereinigten. Wie die mittelalterlichen Handwerkerbünde fühlen sich die seitdem von Großbritannien auf viele andere Länder ausgreifenden Freimauerer der Geheimhaltung verpflichtet, so dass aus der regelmäßigen Tempelarbeit der weltweit in der Gegenwart etwa fünf Millionen Mitglieder zählenden Vereinigung, die von der katholischen Kirche wie dem Islam abgelehnt wird, wenig in der Allgemeinheit bekannt wird. Angesichts der allgemeinen Neugier des Menschen gegenüber Geheimnissen ist das Interesse an den Freimauerern daher groß.
Zu dessen Befriedigung legte der in Berlin 1926 geborene, an der Technischen Universität Berlin zum Experimentalphysiker ausgebildete, 1969 als Freimauerer aufgenommene Reinhold Dosch 1992 ein 92-seitiges, 150 Stichworte enthaltendes Treue Lexikon, Stichwort Freimaurer vor, dem er 1999 das Deutsches Freimaurerlexikon im Bauhütten Verlag, Bonn folgen ließ. Damit wollte er vor 1933 erschienene große Vorgänger nicht ersetzen, aber durch Erfahrungen, Ereignisse und neuere Auslegungen für Freimauerer ergänzen. Diese Zielsetzung hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass inzwischen eine zweite Auflage möglich und erforderlich wurde, die nach dem Geleitwort des Großmeisters der vereinigten Großlogen von Deutschland ein tieferes Verständnis für den Bund eröffnen soll.
Ihre mehr als 500 Stichwörter beginnen mit Allmächtiger Baumeister aller Welten (ABaW). und enden mit Zylinderhut oder hohem Hut als Zeichen des freien Mannes (in einigen Logen). Eine Stichwörterliste |
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Douglas, R. M., Ordnungsgemäße Überführung. Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus dem Englischen von Richter, Martin. Beck, München 2012. 556 S., 16 Abb., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Douglas, R. M., Ordnungsgemäße Überführung. Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus dem Englischen von Richter, Martin. Beck, München 2012. 556 S., 16 Abb., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Ende des zweiten Weltkriegs wurde abgerechnet. Die Deutschen, die 1939 unter ihrem Führer Adolf Hitler den Krieg in Europa entfesselt hatten, mussten für alles büßen, was ihre Truppen in den vorangegangenen Jahren an Tötung, Unterdrückung, Erniedrigung und Zerstörung vor allem im Osten Europas begangen hatten. Nicht alle, aber zumindest die Sudetendeutschen, Schlesier und Ostpreußen sowie andere Deutsche im Osten.
Deutsche Autoren müssen bei einer Befassung mit der gewichtigen und schwierigen Thematik mit dem Vorwurf der parteilichen Voreingenommenheit rechnen. Demgegenüber wird einem nichtdeutschen Verfasser eher eine objektive, sachgerechte Darstellung zugetraut. Dass der irische, an der Colgate University in Hamilton, New York tätige Historiker Douglas sie überzeugend geleistet hat, zeigt sich schon allein daran, dass bereits eine zweite Auflage seiner beeindruckenden Studie erforderlich geworden ist.
Der Verfasser gliedert sein gelungenes, sich auf die Jahre von 1939 bis 1949 und das Gebiet Polens und Tschechiens konzentrierendes, Anmerkungen an den Schluss stellendes, durch Bibliographie und Register abgerundetes Werk nach einer kurzen Einleitung in zwölf Kapitel. Am Beginn steht der Planer, der mit einem Foto von Edvard Beneš (und seines Gegenspielers Wenzel Jaksch) veranschaulicht wird.. Danach werden die Lage und das Verhalten der Volksdeutschen im Krieg, der Plan, die wilden Vertreibungen des Jahres 1945, die Lager und vieles mehr bis zur internationalen Reaktion und dem Neubeginn beschrieben. Das Ende bilden die Frage nach dem Recht, die bedeutungsmäßige Einordnung und das Problem der Erinnerung.
Im Ergebnis stellt der Verfasser auf Grund vor allem nichtdeutscher Quellen fest, dass die vo |
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Dreihundert (300) Jahre Oberlandesgericht Celle. Festschrift zum 300jährigen Jubliäum am 14. Oktober 2011, hg. v. Götz von Olenhusen, Peter. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011. 696 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Welfen sind ein bayerisches, schwäbisches oder fränkisches, seit der Mitte des 8. Jahrhunderts nördlich des Bodensees begütertes, 819 sicher nachweisbares Geschlecht, das 1070 erstmals die Würde des Herzogs von Bayern und 1137 auch die Würde des Herzogs von Sachsen gewann, beide Würden aber unter seinem bekanntesten Angehörigen, Heinrich dem Löwen, 1180 in der Auseinandersetzung mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlor und auf das Eigengut Braunschweig-Lüneburg beschränkt wurde. Dieses wurde 1235 ein neues, eigenes Herzogtum, das nach zwanzigjährigem Ringen am 22. März 1692 in der Person Herzog Ernst Augusts von Calenberg-Grubenhagen die durch anerkennenden Beschluss seitens der (acht) vorhandenen Kurfürsten neu vergebene Stellung als (neunter) Kurfürst des Heiligen römischen Reiches erhielt. Da Ernst August mit seinem in Celle regierenden Bruder (Heideherzog) Georg Wilhelm vereinbart hatte, dass nach dessen Tode die beiden Herzogtümer vereinigt wurden, konnte sein Sohn Georg Ludwig am 7. September 1708 feierlich in das kurfürstliche Collegium eingeführt werden, woraus sich auf Grund der Goldenen Bulle des Jahres 1356 die Notwendigkeit eines eigenen Oberappellationsgerichts für das neue Kurfürstentum ergab.
Zum Ausgleich für den mit der Vereinigung verbundenen Verlust der Residenz wurde (das auf eine Universität verzichtende) Celle zum Sitz dieses am 14. Oktober 1711 feierlich eröffneten, für die Kurlande, ab 1715 auch für die Herzogtümer Bremen und Verden sowie ab 1747 für das Herzogtum Lauenburg zuständigen Oberappellationsgerichts bestimmt. Seine Aufgabe hat es in einem dreistöckigen stattlichen Neubau mit großem Erfolg ausgeführt, auch wenn es nach seiner Umbenennung in Oberlandesgericht in jüngster |
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Drews, Rüdiger, Ludwig Windthorst. Katholischer Volkstribun gegen Bismarck. Eine Biographie. Pustet, Regensburg 2011.304 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der auf Gut Caldenhof in Ostercappeln bei Osnabrück am 17. Januar 1812 als einziger, mit acht Jahren in die Obhut eines verwandten Priesters gegebene Sohn seines als Advokat und Gutsverwalter tätigen, bereits 1822 verstorbenen Vaters geborene, durch Kleinwuchs mit verhältnismäßig übergroßem Kopf sowie schlechten Augen und Zugehörigkeit zum traditionellen Katholizismus im protestantischen Hannover eigentlich zum Außenseiter bestimmte, von der Mutter auf Grund ihrer Einkünfte aus dem Rentmeisteramt auf dem Gut des Reichsfreiherren Droste zu Vischering einer angemessenen Ausbildung zugeführte, in Berlin am 14. März 1891 gestorbene Ludwig Johann Ferdinand Gustav Windthorst ist schon mehrfach Gegenstand biographischer Ausführungen gewesen. Anfangs eher hagiographisch als Integrationsfigur des Zentrums erklärt, danach in der nationalsozialistischen Zeit entweder verschwiegen oder abgelehnt, wurde er 1988 wiederentdeckt, als die Konrad-Adenauer-Stiftung und eine neue Ludwig-Windthorst-Stiftung die von der Historikerin Margaret Lavinia Anderson in den Vereinigten Staaten veröffentlichte erste kritische Biographie Windthorsts in die deutsche Sprache übersetzen ließen. Unter Verwendung zahlreicher weiterer neuerer Erkenntnisse auch über erhaltene Briefe Windhorsts bietet der literarisch bisher kaum hervorgetretene Verfasser eine ansprechende zeitgemäße Einordnung.
Gegliedert ist das sachlich unterrichtende, gut lesbare, mit angehängten Fußnoten, Verzeichnissen und Registern versehene Werk nach einer späten Würdigung in acht Kapitel. Sie verfolgen das Leben Windthorsts als Schüler und Student der Rechtswissenschaft in Osnabrück, Göttingen und Heidelberg, die berufliche Karriere als Rechtsanwalt und Richter bis 1849, die Tätigkeit als Politiker (Abgeordneter und Minister) an der Seite der Ma |
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Duchhardt, Heinz, Frieden im Europa der Vormoderne. Ausgewählte Aufsätze 1979-2011 hg. und eingeleitet v. Espenhorst, Martin, Schöningh, Paderborn 2012. XV, 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Bad Berleburg 1943 geborene Verfasser promovierte nach dem Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Kunstgeschichte in Mainz, Bonn und Wien in Mainz 1968 mit einer Dissertation über den Mainzer Kurfürsten Philipp Karl von Eltz, der von 1732 bis 1743 Erzkanzler des Reiches war. 1974 wurde er mit einer Schrift über protestantisches Kaisertum und altes Reich habilitiert. 1984 wurde er nach Bayreuth, 1988 nach Münster und 1994 nach Mainz berufen, wo er vielfältige Veröffentlichungen über deutsche Verfassungsgeschichte, internationale Beziehungen, Europa am Vorabend der Moderne, Barock und Aufklärung sowie den preußischen Reformer Karl Freiherrn vom und zum Stein vorlegte.
Am Ende des Monats November 2011 wurde er vom Institut für europäische Geschichte in Mainz als Direktor der Abteilung für Universalgeschichte verabschiedet. Dieses Ereignis nahm der Herausgeber zum äußeren Anlass, eine Auswahl kleinerer Arbeiten des Verfassers über den Frieden im Europa der Vormoderne zu veröffentlichen. Damit sollte vor allem gewürdigt werden, dass der Verfasser zu den ersten und wirkungsmächtigsten Historikern zählt, die Theorie und Praxis vormoderner Friedensstiftung und Friedenswahrung in Europa erforschten.
Die insgesamt 15 wegweisenden Studien sind nach einer hilfreichen Einführung in vier Bündel zusammengefasst, in denen der Friede(n) im Mittelpunkt steht. Bei der Friedenswahrung geht es etwa um die Friedensvermittlung im Völkerrecht des 17. und 18. Jahrhunderts von Grotius bis Vattel, bei den Friedensverträgen um den westfälischen Frieden und das internationale System im ancien régime, bei der Friedensordnung um 14 Thesen über den Wandel vom fragilen System des westfälischen Friedens zum labilen System der Pentarchie der fünf Groß |
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Eckart, Wolfgang Uwe, Medizin in der NS-Diktatur. Ideologie, Praxis, Folgen. Böhlau, Wien 2012. 567 S., 48 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Schon seit den Anfängen der Menschen war ihnen ihre Gesundheit in wachsendem Maße von Bedeutung. Aus diesem Interesse erwuchs spätestens in der griechischen Antike ein gebündeltes hochstehendes Wissen, dem sich selbst in der Gegenwart die Fachvertreter noch durch einen beruflichen Eid verbunden fühlen. Über die lateinische Sprache wurde die Medizin danach ein universitäres Bildungsfach, dessen Kenntnisse dem Einzelnen wie der Gesamtheit so bedeutsam sind, dass die Politik dafür vielfach ein eigenes Ministerium eingerichtet hat.
Der Verfasser des vorliegenden, mit einem Foto des Reichsgesundheitsführers in der Uniform eines SS-Gruppenführers Leonardo Conti vor aufgeweckten Schulkindern mit freigemachtem Oberkörper geschmückten Werkes ist als Professor für Geschichte der Medizin in Heidelberg tätig. Geboren in Schwelm 1952, wurde er nach dem Studium von Geschichte, Medizin und Philosophie in Münster 1977 mit einer Dissertation über den Wittenberger Arzt Daniel Sennert (1572-1637) promoviert und 1986 auf Grund einer Schrift über deutsche Ärzte in Japan und China habilitiert. Als seine Forschungsschwerpunkte sind innerhalb der umfassenden Geschichte der Medizin, für die er 2005 die fünfte Auflage eines Standardwerks veröffentlicht hat, die Entstehung der neuzeitlichen Medizin im 16. und 17. Jahrhundert, die Medizin im europäischen Kolonialimperialismus und die Medizin in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus verzeichnet.
Für den letztgenannten Bereich gab es bisher zwar viele Einzelstudien, aber noch keine neue Gesamtdarstellung, wie sie der Verfasser nach einer kurzen Einleitung in sechs chronologisch-systematisch geordneten Kapiteln bietet. Dabei geht er von Ideen, Ideologien und politischen Orientierungen bis 1933 aus, behandelt danach die biodiktatorische Praxis nach 1933 |
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Eherecht 1811-2011. Historische Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen, hg. v. Kohl, Gerald/Olechowski, Thomas/Staudigl-Ciechowicz, Kamila/Täubel-Weinreich, Doris (= BRGÖ Jahrgang 2 Band 2012/1). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2012. 232 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der Sammelband über das österreichische Eherecht zwischen 1811 und 2011 vereinigt die Vorträge, die auf der gleichnamigen Tagung, ausgerichtet von der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Wiener Akademie, der Universität Wien, der Wiener Rechtsgeschichtlichen Gesellschaft und der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter am 16. und 17.6.2011 gehalten worden sind. Schwerpunkte sind das Eheschließungs-, Ehescheidungs- und Namensrecht. Stefan Schima stellt die Dreiteilung des Eherechts (für Katholiken, Akatholiken und Juden) dar (S. 13ff.), das hinsichtlich des Scheidungsrechts erst durch das Ehegesetz von 1938 abgelöst wurde. Der Beitrag Herbert Kalbs: „Das Eherecht in der Republik Österreich 1918-1978)“ behandelt im Schwerpunkt das „Ehechaos“ in der ersten Republik (ungarisches Eherecht im Burgenland mit der Möglichkeit der Ehescheidung auch von katholischen Ehepartnern. Dispensehe), das Ehekonkordatsrecht und das Ehegesetz vor und nach 1945 (S. 27ff.). Die Streichungen im Eherecht waren in Deutschland umfangreicher als in Österreich – der Scheidungsgrund der „Verweigerung der Fortpflanzung“ wurde erst 1999 aufgehoben (S. 38). Da nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch die Wiederverheiratung von Katholiken, deren Ehe dem Bande nach nicht aufgehoben werden konnte (lediglich Scheidung von Tisch und Bett), nicht zulässig war, wichen diese durch einen Wechsel des Wohnsitzes und oft auch der Staatsbürgerschaft auf eine erneute Eheschließung im Ausland aus. Hierüber berichtet Christian Neschwara in seinem lesenswerten Beitrag: „Eherecht und ‚Scheinmigration’ im 19. Jahrhundert: Siebenbürgische und ungarische, deut |
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Eherecht 1811-2011. Historische Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen, hg. v. Kohl, Gerald/Olechowski, Thomas/Staudigl-Ciechowicz, Kamila/Täubel-Weinreich, Doris (= BRGÖ Jahrgang 2 Band 2012/1). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2012. 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerEherecht1811-2011-20121015 Nr. 14476 ZIER 2 (2012) 89. IT
Eherecht 1811-2011. Historische Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen, hg. v. Kohl, Gerald/Olechowski, Thomas/Staudigl-Ciechowicz, Kamila/Täubel-Weinreich, Doris (= BRGÖ Jahrgang 2 Band 2012/1). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2012. 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Anlässlich des zweihundertjährigen Jubiläums des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs Österreichs versammelten sich auf Einladung der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Universität Wien, der Wiener rechtsgeschichtlichen Gesellschaft und der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter im kleinen Festsaal der Universität Wien am 16. und 17. Juni 2011 Vertreterinnen und Vertreter der Forschung und der Praxis, um über die geschichtliche Entwicklung des österreichischen Eherechts und über aktuelle Rechtsfragen zu sprechen. Insgesamt widmeten sich sechzehn Vorträge aus rechtsdogmatischer, rechtshistorischer und soziologischer Sicht diesem Gegenstand. Zeitlich erstreckten sie sich von der Entstehung des Gesetzbuchs bis zur Gegenwart.
Nach Ansprachen des Leiters der Zivilrechtssektion des Justizministeriums Österreichs und des Präsidenten der österreichischen Akademie der Wissenschaft sowie einer kurzen Einführung befasste sich eine erste Abteilung mit dem Eherecht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahre 1811 (Stefan Schima), mit dem Eherecht in der Republik Österreich zwischen 1918 und 1978 (Herbert Kalb) sowie mit dem Familienbild des Gesetzbuchs und der Lebenssituation von Scheidungsfamilien und Nachscheidungsfamilien. Dem folgten vier Referate über historische und aktuelle Entwicklungen des Eheschließungsrechts, in denen Dieter Schwab die rechtshistorische Entwicklung des Ehenamens, Astrid Deixler-Hübner aktuelle Probleme des Namensrechts, Melanie Goisauf und Rossalina |
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Eichmüller, Andreas, Keine Generalamnestie. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 93). Oldenbourg, München 2012. VI, 476 S., 6 Tab., Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eichmüller, Andreas, Keine Generalamnestie. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 93). Oldenbourg, München 2012. VI, 476 S., 6 Tab., Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Die Arbeit erwuchs aus der Beschäftigung des Verfassers im Institut für Zeitgeschichte mit einer EDV-Datenbank, die einen Überblick über die Strafverfahren ermöglichen soll, die seit 1945 durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in Westdeutschland und Westberlin wegen nationalsozialistischer Straftaten ermöglichen soll. 2002 und 2008 hat der Verfasser erste, Erwartungen weckende Eindrücke in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte vorgestellt, die er hier erweiternd darlegt. In der Einleitung beschränkt der Verfasser den Untersuchungszeitraum seiner Darstellung auf die Jahre 1950 bis 1958. Die Arbeit ist in zwei Hauptteile gegliedert: A) den Umgang der Politik und Öffentlichkeit mit der Strafverfolgung von NS-Verbrechen und B) die Justiz und die Strafverfolgung der NS-Verbrechen. Hauptteil A wiederum ist gegliedert in die erste Hälfte der 1950er Jahre und die zweite Hälfte der 1950er Jahre. Hauptteil B wird in die drei Teile I) Die Ermittlungsverfahren und ihr Verlauf, II) Die Behandlung ausgewählter Verbrechenskomplexe durch die Ermittlungsbehörden und III) Die besonderen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen wegen NS-Verbrechen unterteilt. Eine Schlussbetrachtung und ein Personenregister nebst anderen Verzeichnissen beschließen den Band.
Angesichts des enormen Umfangs der bisher zu den NS-Straftaten veröffentlichten Studien, die der Verfasser in Auswahl zitiert, ist es schwierig neue Ergebnisse zu erarbeiten und darzustellen. Wenn der Verfasser die gründliche Studie des ehemaligen Thüringer Generalstaatsanwalts Hoffmann, wohl einer nicht zitierten Rezension in der Frankfurter Rundschau vom 8. 4. 2002 durch Thomas Henne folgend, als „allein aus der Binnen-Sicht [Henne: Binnenperspekti |
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Einheit und Vielfalt in der Rechtsgeschichte im Ostseeraum - Unity and Plurality in the Legal History of the Baltic Sea Area. Sechster Rechtshistorikertag im Ostseeraum 3.-5. Juni 2010 Tartu (Estland)/Riga (Lettland) - 6th Conference in Legal History in the Baltic Sea Area, 3rd-5th June 1010 Tartu (Estonia)/Riga (Latvia), hg. v. Luts-Sootak, Marju/Osipova, Sanita/Schäfer, Frank L. (= Rechtshistorische Reihe 428). Lang, Frankfurt am Main 2011. X, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wasser trennt Länder und verbindet sie doch seit Erfindung der Seefahrt durch den Menschen zugleich. Aus dieser Erkenntnis ist Recht des Ostseeraums bereits im Mittelalter eine vielfältige, aber auch übergreifende Erscheinung. Diese Einsicht griffen Rechtshistoriker der Anrainerstaaten spätestens im Jahre 2000 erneut dadurch auf, dass sie zu einem eigenen Rechtshistorikertag für den Ostseeraum einluden, der im Frühjahr 2000 im Kulturzentrum des Landes Schleswig-Holstein in Salzau unter der Leitung Kjell Ǻ. Modéers zum ersten Mal und 2010 unter Förderung durch den deutsch-baltischen Hochschulkontor und die estnische Wissenschaftsstiftung in Tartu/Estland und Riga/Lettland zum sechsten Mal stattfand.
Der daraus erwachsene vorliegende Band vereint insgesamt 21 Studien in grundsätzlich alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen. Sie beginnen mit einer Untersuchung der kirchlichen Gesetzgebung in Estland und Livland zwischen 1686 und 1836 durch Andres Andresen und enden mit einem Vergleich der nordischen Einheit und der nordischen Höchstgerichte durch Ditlev Tamm, dem noch ein kurzer Nachruf auf Päivi Paasto (1958-2009) aus der Feder Marju Luts-Sootak angeschlossen ist. Auf ihre Vielfalt kann an dieser Stelle nur in einer kurzen subjektiven Auswahl hingewiesen werden.
So betrachtet etwa Lars Björne schwedisches und finnisches Recht nach 1809 unter dem Gesichtspunkt eines langen Abschieds, während Thomas Hoffmann das livische Recht in der spät |
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Eisenberg, Peter, Das Fremdwort im Deutschen. De Gruyter, Berlin 2011. 440 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eisenberg, Peter, Das Fremdwort im Deutschen. De Gruyter, Berlin 2011. 440 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Strausberg 1940 geborene Peter Eisenberg studierte nach dem Abitur in Kassel in Berlin seit 1963 an der staatlichen Hochschule für Musik, wo er 1968 Tonmeister wurde, und zeitgleich an der Technischen Universität Berlin, wo er 1969 als Diplomingenieur für Nachrichtentechnik und Informatik abschloss. Nach einem weiteren Studium der Sprachwissenschaft und Germanistik an der Freien Universität Berlin wurde er auf Grund einer Dissertation über Oberflächenstruktur und logische Struktur promoviert und 1977 in Hannover habilitiert. Über Berlin (1980) und Hannover (1992) wurde er 1993 als Professor für deutsche Sprache der Gegenwart nach Potsdam berufen, wo er bis 2005 insbesondere auf dem Bereich der deutschen Grammatik (Grundriss der deutschen Grammatik 1986, Duden Grammatik der deutschen Gegenwartssprache, 6. A. 1998)) sehr erfolgreich wirkte.
In seinem neuesten Werk widmet er sich der im Deutschen lange ausgesonderten Gruppe oder „Rasse“ der Fremdwörter unter der zutreffenden Vorstellung, dass sie Wörter der deutschen Sprache sind, aber ihre eigene Geschichte haben. Sie entstammen der berechtigten und sinnvollen Neugier des Menschen an allem Fremden, das seine Lebensbedingungen zumindest aus seiner jeweiligen Sicht verbessern könnte. In unzähligen Fällen übernehmen Menschen auch sprachlich für sie Neues von anderen Menschen, vielfach auch und gerade in Verbindung mit bisher unbekannten Gegenständen oder Vorstellungen.
Der Verfasser beginnt dabei sprachgeschichtlich und weist besonders auf Lateinisch, Griechisch, Französisch, Italienisch, Englisch und darüber hinaus auf manche andere fremde Sprache hin, denen das Deutsche viele Wörter verdankt, die wegen ihrer Herkunft als Fremdwörter (oder in bestimmten Fällen auch Lehnwörter) bezeichnet werden. Danach behandelt er in neuartiger Weise die Elemente oder Kennzeiche |
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Ellenberg, Stefan, Herrschaft und Reform. Zur Diskussion um die Aktienrechtsreform und den Konzern in der Weimarer Zeit (= Rechtshistorische Reihe 435). Lang, Frankfurt am Main 2012. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ellenberg, Stefan, Herrschaft und Reform. Zur Diskussion um die Aktienrechtsreform und den Konzern in der Weimarer Zeit (= Rechtshistorische Reihe 435). Lang, Frankfurt am Main 2012. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Tilman Repgen betreute, im Sommersemester 2011 der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vorgelegte Dissertation des in Portugal 1976 geborenen , nach der Ausbildung in Hamburg zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Medienunternehmens und danach als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie widmet sich einer aktienrechtsgeschichtlichen Lücke, auf die der im Literaturverzeichnis leider nicht nachgewiesene Gessler bereits 1965 hingewiesen hatte. Die in diesem Zusammenhang auftretenden, bisher nicht monografisch erörterten Fragen versucht die Arbeit zu klären.
Nach einer kurzen Einleitung über den Gegenstand der Untersuchung und den Gang der Darstellung gliedert der Verfasser sein Werk in drei Teile. Zunächst schildert er das Aktien- und Konzernrecht bis 1918 und trennt dabei zwischen Aktienrecht und Ergebnis. Danach widmet er sich ausführlich der Aktienrechtsreformdiskussion von der Inflation als ihrem Auslöser über die deutschen Juristentage 1924 und 1926, die Kommission des deutschen Juristentags, den Enquête-Ausschuss, die Reformarbeiten im Reichsjustizministerium, den ersten Entwurf 1930 und den revidierten Entwurf von 1931 bis zu den Beratungen des vorläufigen Reichswirtschaftsrats und schließt dann im dritten Teil das Konzernrecht an, dessen Anfänge in der Literatur er mit Geiler, Friedländer, Haussmann, Passow und ab 1925 zusätzlich mit Rosendorff und Hamburger verbindet.
Im Ergebnis kann er festhalten, dass die Ursprünge des Konzernwesens im Deutschen Reich bis in das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts zurückreichen und die Gefahren für Minderheitsaktionäre und Gläubiger abhängiger Aktiengesellschaften lange vor 1919 erkannt worden waren. Obgleich |
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Elliger, Lars, Das Massaker von Oradour. Die deutsche Rezeption des Prozesses in Bordeaux 1953. Bachelor + Master Publishing/Diplomica, Hamburg 2012. 54 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Elliger, Lars, Das Massaker von Oradour. Die deutsche Rezeption des Prozesses in Bordeaux 1953. Bachelor + Master Publishing/Diplomica, Hamburg 2012. 54 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Zerstörung des Dorfes Oradour-sur-Glane unweit von Limoges und die Ermordung seiner nahezu gesamten Bevölkerung - 642 Menschen, etwa zu gleichen Teilen Männer, Frauen und Kinder - durch Soldaten der 3. Kompanie (SS-Hauptsturmführer Otto Kahn) des I. Bataillons (SS-Sturmbannführer Adolf Diekmann) des Panzergrenadier-Regiments „Der Führer“ (SS-Standartenführer Sylvester Stadler) der 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ (SS-Brigadeführer Heinz Lammerding) am 10. Juni 1944 gilt gemeinhin als das zahlenmäßig größte Massaker des Zweiten Weltkriegs auf westeuropäischem Boden. Mehr als acht Jahre später, 1953, war das Verbrechen in Bordeaux Gegenstand eines Prozesses gegen 21 Angeklagte (und weitere 43 in Abwesenheit), wobei gegen die Anwesenden zwei Todesurteile und 18 Freiheitsstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren bei einem Freispruch ausgesprochen wurden; bereits 1958 befanden sich allerdings ausnahmslos alle Verurteilten wieder auf freiem Fuß.
In seiner schmalen, von der Universität Kassel als Staatsexamensarbeit angenommenen Studie beschäftigt sich Lars Elliger zunächst mit den bis heute nicht wirklich geklärten Motiven für die Bluttat und mit dem Ablauf dieses Ereignisses, danach mit dem französischen Strafverfahren gegen die (wenigen noch greifbaren) Tatverdächtigen. Im Zuge der Darstellung des Prozesses, seiner normativen Voraussetzungen und seiner Entwicklung wird der Primat des Politischen vor juristischen Gesichtspunkten herausgestrichen. Die 1948 durch die französische Nationalversammlung eigens verabschiedete, sogenannte Lex Oradour schuf die Rechtsgrundlage für eine Kollektivschuld bei von Gruppen verübten Kriegsverbrechen und wies die Beweislast den Angeklagten zu, womit nicht nur das Rückwirkungsverbot, sondern auch das Prinzip de |
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Elsner, Gine, Heilkräuter, „Volksernährung“, Menschenversuche. Ernst Günther Schenck (1904-1998). Eine deutsche Arztkarriere. VSA Verlag, Hamburg 2010. 142 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Elsner, Gine, Heilkräuter, „Volksernährung“, Menschenversuche. Ernst Günther Schenck (1904-1998). Eine deutsche Arztkarriere. VSA Verlag, Hamburg 2010. 142 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die in Hamburg 1943 geborene Verfasserin war bis 2009 Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Frankfurt am Main. Am Ende ihres arbeitsmedizinischen Berufslebens hat sie sich medizinzeitgeschichtlichen Untersuchungen zugewendet. In diesem Rahmen hat sie im vorliegenden Werk das Leben Ernst Günther Schencks betrachtet.
Der in Marburg am 3. August 1904 als Sohn eines Privatdozenten und späteren Professors der Chemie geborene Schenck wurde nach Abschluss seines Studiums von Medizin und Chemie in Münster, Freiburg im Breisgau und Heidelberg 1930 Assistenzarzt in Heidelberg und 1931 Oberassistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für medizinische Forschung in Heidelberg. 1933 trat er der SA bei, 1937 der NSDAP und später der SS. Nach seiner Ernennung zum Chefarzt in München wurde er 1943 verantwortlich für Ernährungsversuche im Konzentrationslager Mauthausen.
Die Verfasserin verfolgt seit dem 20. April 1989 auf Grund eines Hinweises auf Schencks Veröffentlichung „Patient Hitler“ diesen Werdegang sehr sorgfältig bis in die Nachkriegszeit, in der sich Schenck nach zehnjähriger Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion (2. 5. 1945-13. 12. 1955) ab 1955 für die Entschädigung von Kriegsgefangenen der Sowjetunion einsetzte. Ein gegen Schenck wegen seiner Ernähungsversuche 1965 eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde 1968 (wie rund 85000 von rund 95000 Ermittlungsverfahren gegen mögliche nationalsozialistische Straftäter) eingestellt. Insgesamt ordnet die Verfasserin den in Aachen am 21. Dezember 1998 verstorbenen Schenck als einen deutschen Arzt aus gutem bürgerlichem Hause ein, der bis zu seinem Tode trotz seines unbestreitbaren Wissens um tödliche Folgen der Vorenthaltung notwendiger Nahrungsmittelbestandteile niemals zugab oder zugege |
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Emling, Gisela, Johannes Heckel - Leben und Wirken (1889-1963) (= Rechtshistorische Reihe 418). Lang, Frankfurt am Main 2011. 254 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Emling, Gisela, Johannes Heckel - Leben und Wirken (1889-1963) (= Rechtshistorische Reihe 418). Lang, Frankfurt am Main 2011. 254 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Hermann Nehlsen betreute, 2010 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation der 1981 geborenen, nach der ersten juristischen Staatsprüfung 2005 als Assistentin am Lehrstuhl für bürgerliches Recht und nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 2008 als Rechtsanwältin tätigen Verfasserin. Sie befasst sich mit Leben und Wirken eines bekannten, vielseitigen Kirchenrechtlers des 20. Jahrhunderts. Damit schließt sie eine bisher bestehende Lücke.
Der am 24. November 1889 in Kammerstein bei Schwabach als Sohn eines Pfarrers geborene Johannes Heckel wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in München als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum 1920 auf Grund seiner Dissertation über das Dienststrafrecht der protestantischen Landeskirche Bayerns promoviert. Als Assistent Ulrich Stutzs wird er 1923 mit einer Untersuchung über die evangelischen Dom- und Kollegiatstifter in Preußen habilitiert. 1928 wurde er nach Bonn und 1934 nach München berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1947 verblieb.
Die Verfasserin verfolgt auf Grund auch ungedruckter Quellen und eines Interviews mit Martin Heckel den Werdegang in sechs Kapiteln von der Jugend über das Studium, die Zeit bis 1933, die Zeit ab 1933 und die Zeit nach 1945 bis zur Erkrankung an Parkinson und zum Tod in Tübingen am 15. 12. 1963. Dabei erweist sie Heckel als einen zielstrebigen, anfänglich liberalen, dann nationalsozialistisch-antisemitischen und schließlich geläuterten Forscher und Lehrer von hoher Begabung und eindrucksvoller Flexibilität (ausgezeichnet mit dem großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, teilweise alphabetisches Schriftenverzeichnis mit etwa 120 Veröffentlichungen). Kleinere Mängel (Todestag im tabell |
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Engel, Carolin, Der Schutz von Privatpersonen vor Presseveröffentlichungen durch das Reichspressgesetz im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Diss. Bonn 2011. XLIV, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Engel, Carolin, Der Schutz von Privatpersonen vor Presseveröffentlichungen durch das Reichspressgesetz im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Diss. Bonn 2011. XLIV, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die thematisch interessante Arbeit ist die von Wilhelm Rütten betreute, von Lutz Tillmanns vom Deutschen Presserat beratene Dissertation der Verfasserin. Sie hat nach ihrem Erscheinen umgehend die Aufmerksamkeit eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da sie aber nur im älteren Dissertationsdruck erschienen ist und die Universität kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf sie aufmerksam machen.
Gegliedert ist das Werk in vier Kapitel. Nach einer kurzen Einleitung beginnt die Verfasserin allgemein mit dem RPreßG (Reichspreßgesetz) und behandelt dabei im Rahmen des geschichtlichen Hintergrunds die Geschichte des Berichtigungsgedankens und die Geschichte der Preß- und Beleidigungsdelikte und fügt dem Überlegungen zu den Begriffen periodische Druckschrift und verantwortlicher Redakteur sowie zur Presse und zur gerichtlichen Zuständigkeit an. Das zweite Kapitel erörtert detailliert die Berichtigungspflicht (§ 11 RPreßG), das dritte Kapitel den strafrechtlichen Schutz (über die §§ 20ff. RPreßG) und das vierte Kapitel kürzer den Schutz durch andere Gesetze (Zivilrecht, Schutz durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht, Schutz durch Standesrecht der Presse).
Im Ergebnis stellt die etwa 300 Entscheidungen zwischen 1865 und 1958 einbeziehende Verfasserin fest, dass die Rechtsprechung zwar in einigen Teilbereichen sehr auf einen Schutz der Betroffenen bedacht war, insgesamt aber nicht zu einem funktionierenden Schutzsystem beigetragen hat. Zwar ermittelt sie, dass die Rechtsprechung in vielen Teilen nicht sehr pressefreundlich war. Diese Haltung wirkte sich, hauptsächlich wegen Fehlens eines einstweiligen Rechtsschutzes, allerdings nicht spiegelbildlich zum Vorteil der vo |
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Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 16 Register. Metzler, Stuttgart 2012. XI, 1220 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Der Nutzwert eines Nachschlagewerks hängt in nicht geringem Maß von der Qualität seines Schlüssels ab, mit dessen Hilfe sich der Interessierte erst gezielten Zugang zur gewünschten Information zu verschaffen vermag. Mit dem vorliegenden Registerband, der das bislang zur Verfügung stehende, elektronisch abrufbare Interimsregister komplettiert, erfährt die seit 2005 mit je zwei Bänden pro Jahr erscheinende, den Zeitraum von 1450 bis 1850 abdeckende „Enzyklopädie der Neuzeit“ (EdN) - das Gesamtprojekt wurde zuletzt im Rahmen der Besprechung des unlängst publizierten 15. Bandes hier bereits ausführlich gewürdigt - ihre gelungene Abrundung. Jeweils ein starkes Drittel der rund 1220 Spalten nehmen ein Sach- und ein Personenregister ein; dazu treten ein Ortsverzeichnis über 175 Spalten, ein nach Sachen, Personen und Orten gegliedertes Abbildungsregister im Umfang von 85 Spalten sowie ein Kartenverzeichnis.
Deren Organisation stellt sich folgendermaßen dar: Dem Indexbegriff folgt jeweils die Nennung der Artikel, in welchen er auftaucht, mit Band- und Spaltenzahl, bei einer Änderung des Kontextes innerhalb eines Beitrages wird der Begriff abermals genannt. Verweise des Sachregisters erfassen sowohl lemmatisierte Themen als auch – und das sei, weil den Wert dieses Hilfsmittels ganz erheblich steigernd, besonders betont – solche, denen aus Platzgründen kein eigener Beitrag gewidmet werden konnte. Da die Enzyklopädie auf Artikel zu Personen, Städten und Ländern verzichtet, erweisen sich die entsprechenden Register ebenfalls als außerordentlich fruchtbar, indem sie nicht weniger als 11.500 Personen und 3.200 Orte vernetzen. Die durchschnittlich 100 Abbildungen pro Band mit ihren Erläuterungen si |
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Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 15 (Wissen-Zyklizität, Nachträge). Metzler, Stuttgart 2012. XXII S., 1228 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Da eine Vorstellung des Großunternehmens der „Enzyklopädie der Neuzeit“ (EdN) an dieser Stelle bis dato aussteht, sei es gestattet, der Erörterung des Abschlussbandes einige allgemeine Hinweise zur Charakteristik des Gesamtprojekts voranzustellen. Diderots und d’Alemberts Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers (17 Text- und 11 Bildtafelbände) und Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste (64 Bände, 2 Supplementbände) haben im 18. Jahrhundert den Weg zum modernen lemmatisierten enzyklopädischen Sammelwerk mit universalem Anspruch, alphabetischer Ordnung und einem Verweissystem geebnet. Im Jahr 2001 als Idee geboren, hat die seit 2005 konsequent jährlich mit zwei Bänden erscheinende, auf insgesamt 16 Bände angelegte Enzyklopädie der Neuzeit (EdN) sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, das Wissen um die 400 Jahre von 1450 bis 1850 zusammenzutragen und auf dem aktuellen Stand der Forschung in gefälliger Aufmachung und moderner Konzeption zu präsentieren. Interdisziplinarität und das Bewusstsein des Wandels sind die tragenden Maximen des von Friedrich Jaeger als Geschäftsführendem Herausgeber im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen gemanagten Vorhabens, das sich im Einzelnen in zehn wiederum von kompetenten Herausgebern geführte Fachgebiete gliedert. Neben den Bereichen „Staat, politische Herrschaft und internationales Staatensystem“, „Globale Interaktion“, „Lebensformen und sozialer Wandel“, „Wirtschaft“, „Naturwissenschaften und Medizin“, „Bildung, Kultur und Kommunikation“, „Kirchen und religiöse Kultur“, „Literatur, Kunst und Musik“ und „Umwelt und technischer Wand |
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Erkens, Franz-Reiner, Die Fälschungen Pilgrims von Passau (= Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte, Neue Folge 46). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2011. 144*, 145 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erkens, Franz-Reiner, Die Fälschungen Pilgrims von Passau (= Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte, Neue Folge 46). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2011. 144*, 145 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der vermutlich väterlicherseits von den Sieghardingern, mütterlicherseits von den Aribonen und damit aus höchstem bayerischen Adel stammende, in Niederaltaich ausgebildete Pilgrim wurde 971 als Nachfolger Adalberts von Passau (achtzehnter) Bischof Passaus. Im Aufstand der Herzöge Heinrich II. von Bayern und Heinrich I. von Kärnten befand er sich auf der Seite des Kaisers, erhielt dafür Güter in der Mark im Osten und betrieb den Wiederaufbau nach feindlichen Einfällen der Ungarn. Von 985 bis 991 hielt er drei Diözesansynoden in Lorch, Mautern und Mistelbach bei Wels ab und strebte nach erzbischöflichen Rechten über Mähren und Ungarn, konnte sie aber bis zu seinem Tode in Passau am 21. Mai 991 nicht rechtmäßig erreichen.
Der in Köln 1952 geborene, nach dem Studium von Geschichte und Germanistik in Köln in Passau 1980 mit einer Untersuchung über den Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg promovierte, 1985 auf Grund einer Schrift über die Trierer Kirchenprovinz im Investiturstreit habilitierte, 1993 nach Leipzig und 2002 als Nachfolger Egon Boshofs nach Passau berufene Verfasser nahm das Werk Bischof Pilgrims von Passau bereits in den Blick, als er nach der Promotion auf der Suche nach einem Habilitationsthema war, verwarf aber nach seinem Vorwort den Gedanken an eine Auseinandersetzung mit der bereits häufig behandelten Thematik, weil sie ihm keine wesentlich neuen Erkenntnisse zu verheißen schien. Während seiner Mitarbeit an den Regesten der Bischöfe von Passau änderte sich diese Einschätzung aber allmählich. Nach vielen Jahren liegt ihr in sorgfältiger Auseinandersetzung gewonnenes Ergebnis nunmehr erfreulicherweise in ansprechender, sprachlich kunstfertig gestalteter Form der Allgemeinheit vor.
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Ernst, Wolfgang, Beschwörungen und Segen. Angewandte Psychotherapie im Mittelalter. Böhlau, Köln 2011. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst, Wolfgang, Beschwörungen und Segen. Angewandte Psychotherapie im Mittelalter. Böhlau, Köln 2011. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist ein vielfältiges Wesen, das sich in verschiedenster Weise mit sich selbst und seiner Umgebung befassen kann. Im Laufe seiner Entwicklung hat dies zu immer umfassenderen Erkenntnissen geführt, die mehr und mehr für sich selbst und die Mitmenschen in weniger vergänglichen Formen festgehalten wurden. Deswegen sind auch meist kürzere, eher praktischen als literarischen Bedürfnissen dienende Denkmäler aus dem Mittelalter erhalten geblieben, die der Verfasser unter dem modernen wissenschaftlichen Gesichtspunkt der Psychotherapie zusammenfasst.
Der Autor will dabei als erstes eine Dokumentation der Texte bieten, die nördlich der Alpen als Urformen oder Quellen von Psychotherapie und psychosomatischer Therapien gelten, aber bis zur Gegenwart auch in ihren berühmtesten Vertretern aus dem Allgemeinwissen verdrängt wurden. Darüber hinaus will er verdienstvollerweise durch Übersetzung und Erklärung für jeden Leser einen Zugang zu diesem Bereich schaffen. Schließlich soll die Vielfalt des Gebotenen die Gesamteinschätzung des Behandelten ermöglichen.
Seinen Stoff gliedert der Verfasser nach einer kurzen Einleitung in 33 Abschnitte der Spruchtexte. Sie betreffen in grundsätzlicher alphabetischer Ordnung Augenleiden, Bärmutterweh, Bauchgrimmen, Bewegungs- und Stützsystem, Blutungen, Epilepsie, Fieber, Geburt, Gynäkologie, Halskrankheiten, Liebe, Migräne, Pest, psychische Krankheiten, Schlaf, Tiere, Unfälle, Wunden, Würmer und Zahnschmerzen. An Hildegard von Bingen (1098-1179 schließt der Autor Arzt und Apotheker in den Segen an und bietet im Anhang seines durch 89 Abbildungen und 12 Tafeln bereicherten, die Beziehungen zwischen Leib und Geist des Menschen im Mittelalter erhellenden Sammelwerks eine Reihe hilfreicher Register, so dass jeder den ihn interessierenden oder für ihn nützliche |
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Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Unternehmensrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité - Convergences en droit de l’entreprise, hg. v. Cachard, Olivier/Nau, Liliane (= Konvergenz der Rechte 2).Sellier, München 2012. XIV, 362 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die auf dem Erdball lebenden Menschen schreiten technisch und wirtschaftlich immer schneller auf dem Wege der Globalisierung vorwärts. Diesen Veränderungen muss sich auch das Recht stellen. Dementsprechend erhebt sich immer drängender die Frage nach der Gestaltung des Privatrechts jenseits der nationalen europäischen Privatrechtskodifikationen in der Europäischen Union und auf Grund ihres relativen weltweiten Einflusses auch weit darüber hinaus.
Dieser Thematik dient beispielsweise ein Programm zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Universitäten Heidelberg, Nancy und Basel. Ein erstes Ergebnis konnte auf Grund einer im Jahre 2009 ausgerichteten wissenschaftlichen Tagung in Heidelberg 2011 unter dem Titel Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Sachen-, Familien- und Erbrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Convergences en droit des biens, de la famille et les successions?, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter Christian 2011 vorgelegt werden. Dem folgt als zweiter Schritt nunmehr auf Grund einer im Oktober 2010 in Nancy mit 26 Teilnehmern abgehaltenen Tagung der vorliegende Band.
Seine 24 Beiträge gliedern sich nach einer Übersicht Peter Jungs über Unternehmen und europäische Rechte in drei Teile. Sie betreffen die rechtsvergleichende Arbeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Cour de Cassation, die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und die freien Berufe sowie das Handelsrecht und die Handelsgesellschaften. Die dabei gewonnenen vielfältigen Einzelerkenntnisse ermutigen zu weiterer wissenschaftlicher Zusammenarbeit a |
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Ewert, Thomas, Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen. Die Richtlinie 2008/52/EF: Entstehung, Inhalt und Bedeutung für das deutsche Recht. (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 39). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsanstalt 2012. 300 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die um Anhänge und Register bereicherte Arbeit ist die von Ansgar Staudinger betreute, im Sommersemester 2011 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft eine Detailfrage moderner europäischer Rechtspolitik und Rechtsdogmatik. In diesem Zusammenhang geht der Verfasser auch auf die Entstehungsgeschichte ein.
Anlass der Untersuchung ist nach der kurzen Einleitung des Verfassers die am 13. Juni 2008 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über bestimmte Aspekte der Mediation. Mit ihr hat die Europäische Union Vorgaben für grenzüberschreitende Mediationsverfahren aufgestellt, für die der Grund bereits vor längerer Zeit gelegt wurde. Wegen der Dauer des Entstehungsvorgangs behandelt der Verfasser ihn überzeugend genauer.
Danach erörtert er sehr ausführlich die Einzelbestimmungen und schließt daran den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an. Zwar schätzt er im Ergebnis den aus der Richtlinie für den deutschen Gesetzgeber erwachsenden Handlungsbedarf als gering ein, doch weist er überzeugend darauf hin, dass der nationale Gesetzgeber aus sachlichen Gründen überschießende Umsetzungsbestimmungen erlassen sollte. Darüber hinaus ist nach seiner Ansicht die Entwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung noch lange nicht am Ende angelangt, so dass nicht nur künftige wissenschaftliche Beobachtungen sinnvoll, sondern auch weitere gesetzliche Eingriffe notwendig oder hilfreich sein könnten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Fabisch, Dieter, Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht. Die Auswirkungen der von Hans Carl Nipperdey begründeten Lehre auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (= Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht 20). Lang, Frankfurt am Main 2010. XVIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fabisch, Dieter, Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht. Die Auswirkungen der von Hans Carl Nipperdey begründeten Lehre auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (= Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht 20). Lang, Frankfurt am Main 2010. XVIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wolfgang März betreute, 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Rostock angenommene Dissertation des in Röbel/Müritz 1978 geborenen, in Rostock ausgebildeten, seit 2005 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie beschäftigt sich mit einer gewichtigen Problematik der neueren Rechtsgeschichte. Diese betrifft die Bedeutung der Verfassung für das Privatrecht vor allem seit Entstehung des Grundgesetzes im Jahre 1949.
Der Verfasser gliedert seine Abhanlung nach kurzer Einleitung in Problemstellung, Ziel, Gang der Untersuchung und Terminologie in drei Abschnitte. Dabei greift er für seine Grundlagen bis zur Bill of Rights von Virginia und damit das Jahr 1776 zurück., legt aber den Schwerpunkt zutreffend auf die neuere deutsche Entwicklung. In den Mittelpunkt stellt er die Lehre Nipperdeys von der absoluten Wirkung der Grundrechte samt ihren möglichen Entstehungsgründen.
Im Anschluss hieran zeichnet er sorgfältig die Auswirkung dieser Gedanken in der Rechtsprechung des von Nipperdey geleiteten Bundesarbeitsgerichts nach. Zutreffend weist er darauf hin, dass sich Nipperdey mit der von ihm begründeten Lehre letztlich nicht durchsetzen konnte und das Bundesarbeitsgericht seine Ideen selbst in den 1980er Jahren wieder verließ.. Dessenungeachtet hebt er überzeugend hervor, dass Nipperdeys Vorstellungen für das Verhältnis der Verfassung zu den übrigen Rechtsgebieten in Deutschland von wegweisender Bedeutung waren.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Faulstich, Werner, Die Mediengeschichte des 20. Jahrhunderts. Fink, Paderborn 2012. 461 S. 251 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Fulda 1946 geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Philosophie und Theologie 1973 in Frankfurt am Main mit einer Untersuchung über Bestseller promoviert. 1981 wurde er in Tübingen über Medienästhetik habilitiert und für Medienwissenschaft und englische Philologie lehrberechtigt. Nach einem Ruf des Jahres 1987 als außerordentlicher Professor an die Universität Siegen wechselte er 1989 auf den Lehrstuhl für Medienwissenschaft in Lüneburg.
Seit 1991 hat er zahlreiche Einführungen, Überblicke, Grundkurse, Kompendien und andere Werke über Medien, Medientheorien, Medienkulturen, Medienwissenschaft und Mediengeschichte vorgelegt. Darunter befindet sich auch eine Untersuchung über die Kultur der Pornographie als kleine Einführung in Geschichte, Medien, Ästhetik, Markt und Bedeutung. In seinem kulturwissenschaftlichen Zugang stehen übergreifende Kontexte, exemplarische Verdichtungen zwischen Tradition und Gegenwart sowie Wertebezug im Mittelpunkt.
Gegliedert ist die vorliegende, mit zahlreichen Abbildungen illustrierte Mediengeschichte in elf chronologische Einheiten. Dem Rückblick in das ausgehende 19. Jahrhundert mit dem Ende des Theaters als Medium, der Standardisierung und Ausdifferenzierung der traditionellen Printmedien und den ersten Tendenzen des Umschwungs zu den elektrischen Medien folgen Massenunterhaltung und Medienwerbung, Medienkultur zur Zeit des ersten Weltkriegs, Hochkultur in den Medien, dominante Medienkulturen der 20er Jahre, Mediensystem der Nationalsozialisten, Vielfalt der Medien im Wertevakuum der Nachkriegszeit, Fernsehen und mediale Alternativkultur, Wechseljahre der Medienkultur (Videokassette, Telefon, Computer), Niedergang und Aufschwung (Buch, e-mail., Internet) und Ausblick in das beginnende 21. Jahrhundert. Die dabei vor |