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Fabisch, Dieter, Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht. Die Auswirkungen der von Hans Carl Nipperdey begründeten Lehre auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (= Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht 20). Lang, Frankfurt am Main 2010. XVIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Fabisch, Dieter, Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht. Die Auswirkungen der von Hans Carl Nipperdey begründeten Lehre auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (= Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht 20). Lang, Frankfurt am Main 2010. XVIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Wolfgang März betreute, 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Rostock angenommene Dissertation des in Röbel/Müritz 1978 geborenen, in Rostock ausgebildeten, seit 2005 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie beschäftigt sich mit einer gewichtigen Problematik der neueren Rechtsgeschichte. Diese betrifft die Bedeutung der Verfassung für das Privatrecht vor allem seit Entstehung des Grundgesetzes im Jahre 1949.

 

Der Verfasser gliedert seine Abhanlung nach kurzer Einleitung in Problemstellung, Ziel, Gang der Untersuchung und Terminologie in drei Abschnitte. Dabei greift er für seine Grundlagen bis zur Bill of Rights von Virginia und damit das Jahr 1776 zurück., legt aber den Schwerpunkt zutreffend auf die neuere deutsche Entwicklung. In den Mittelpunkt stellt er die Lehre Nipperdeys von der absoluten Wirkung der Grundrechte samt ihren möglichen Entstehungsgründen.

 

Im Anschluss hieran zeichnet er sorgfältig die Auswirkung dieser Gedanken in der Rechtsprechung des von Nipperdey geleiteten Bundesarbeitsgerichts nach. Zutreffend weist er darauf hin, dass sich Nipperdey mit der von ihm begründeten Lehre letztlich nicht durchsetzen konnte und das Bundesarbeitsgericht seine Ideen selbst in den 1980er Jahren wieder verließ.. Dessenungeachtet hebt er überzeugend hervor, dass Nipperdeys Vorstellungen für das Verhältnis der Verfassung zu den übrigen Rechtsgebieten in Deutschland von wegweisender Bedeutung waren.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler