Schumacher, Meinolf, Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 144 S., 8 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Schumacher, Meinolf, Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 144 S., 8 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Dortmund 1954 geborene Verfasser wurde nach dem Studium von Germanistik, Philosophie, Ethnologie und Erziehungswissenschaften in Münster 1994 mit einer vom Cusanuswerk geförderten Untersuchung über Sündenschmutz und Herzensreinheit - Studien zur Metaphorik der Sünde in lateinischer und deutscher Literatur des Mittelalters promoviert. Im Jahre 2000 wurde er in Wuppertal mit einer in der Deutschen Nationalbibliothek anscheinend noch nicht verzeichneten Schrift habilitiert. Seit 2007 ist er als Universitätsprofessor für germanistische Mediävistik in Bielefeld tätig.
Seine Einführung gliedert er in fünf Teile, wobei er zunächst die Epoche Mittelalter an Hand von Lateinkultur, Kirchenkultur, Adelskultur und Handschriftenkultur mit einem klaren Einschnitt um 1500 bestimmt und in seinem Forschungsbericht zwischen der Rezeption mittelalterlicher Literatur vom Humanismus bis zur Postmoderne und dem Gegenstand Altgermanistik, germanistische Mediävistik und ältere deutsche Literaturwissenschaft trennt. Bei den Kontexten erörtert er Stimme, Gedächtnis, Schrift, Tafeln, Buchformen, Beschreibstoffe, Bild, Edition und Übersetzung sowie Gott und die Welt. Bei den Aspekten der Literatur behandelt er Rhetorik, Autor, Vers, Epik, Lyrik, Theatralität und pragmatische Schriftlichkeit.
Einem kleinen Ausblick, nach dem die mittelalterliche Literatur ganz aus dem Deutschunterricht zu verschwinden droht, folgen Bibliographie, Abkürzungen und Register. Insgesamt bietet der schmale, vor allem für Grundkurse in Bachelorstudiengängen gedachte Band einen realistischen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Faches. Man kann ihm nur wünschen, dass er die angesprochenen Leser tatsächlich findet.
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Schürmann, Maria Cornelia, Iurisprudentia Symbolica. Rechtssymbolische Untersuchungen im 18. und 19. Jahrhundert (= Rechtsgeschichtliche Studien 41). Kovač, Hamburg 2011. VIII, 301 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schürmann, Maria Cornelia, Iurisprudentia Symbolica. Rechtssymbolische Untersuchungen im 18. und 19. Jahrhundert (= Rechtsgeschichtliche Studien 41). Kovač, Hamburg 2011. VIII, 301 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Peter Oestmann betreute, im Projekt Symbole im Gerichtsverfahren des Sonderforschungsbereichs 496 verwirklichte Dissertation der einst bei Andreas Thier als studentische Hilfskraft wirkenden Verfasserin. In der kurzen Einleitung beschreibt sie Forschungsstand, Forschungsziel, Quellenlage und Vorgehensweise. Auf der Grundlage einleuchtender Spurensuche (u. a. unter symbol, symbolic, ritus, ritual, rechtssymbol und rechtsritual) in etwa 120000 Dissertationen behandelt sie im Kreise von insgesamt 22 einschlägigen Titeln zwischen 1673 und 1757, darunter 19 juristische Dissertationen aus Altdorf, Frankfurt an der Oder, Jena, Gießen, Kiel, Marburg, Rostock, Straßburg und Wittenberg, drei Werke zur iurisprudentia symbolica, die Rechtsaltertumsforschung Jacob Grimms und der Nachfahren August Ludwig Reyscher und Ferdinand Wolf und vergleicht beides miteinander.
Als Vertreter der iurisprudentia symbolica erscheinen vor allem Johann Tobias Hoffmann (1693-1742? Jena, Dissertation), Johann Wilhelm Hoffmann (1710-1739 Frankfurt an der Oder, Dissertation) und Everhard Otto (1685-1756, De iurisprudentia symbolica exercitationum trias, Utrecht 1730 364 Seiten, überwiegend sehr alte, insbesondere antike Quellen), wobei die Verfasserin diese Werke als eigenständige, insgesamt 14 Werke umfassende Richtung in der gelehrten Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts (zwischen 1673 und 1777) neben dem usus modernus einordnet. Wichtigstes Zeugnis der ebenfalls nur auf das vergangene Recht, nicht dagegen auf das Verständnis des geltenden Rechtes bezogenen Rechtsaltertumsforschung der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind Jacob Grimms (1785-1863) erstmals 1828 erschienene Deutsche Rechtsaltertümer. An Hand der sorgfältig |
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Schütterle, Juliane, Kumpel, Kader und Genossen. Arbeiten und Leben im Uranbergbau der DDR. Die Wismut-AG (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Lutz Niethammer betreute, im Dezember 2007 von der philosophischen Fakultät der Universität Jena angenommene, von der Wismut GmbH in Chemnitz und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur finanziell geförderte Dissertation der Verfasserin. Sie betrifft ein von Geheimdienstoffizieren Josef Stalins im Erzgebirge gegründetes Unternehmen, das ab 1947 mit mehr als 40000 Beschäftigten mehr als 40 Jahre Uranerz für Atomwaffen der Sowjetunion gefördert hatte. Als Folge der deutschen Einheit wurde es unter persönlichen Abfindungen von 20000 bis 20000 Mark in ein bundeseigenes Unternehmen umgewandelt, das mit einem Zehntel der bisherigen Belegschaft Abwicklung, Sanierung und Stilllegung des Uranerzbergbaus betrieb.
Gegenstand der Untersuchung ist der Mikrokosmos Wismut mit den Facetten Organisations- und Arbeitergeschichte, Geschichte der Arbeiter im Staatssozialismus und Sozialgeschichte eines besonderen Betriebs. Dementsprechend gliedert sich die Untersuchung außer in Einleitung (Fragen, Forschungsstand, Quellen) und Resümee in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Entwicklung des Uranerzbergbaus in der SBZ/DDR, die Arbeitsbeziehungen im Uranerzbergbau, die Sozialpolitik, die gesellschaftliche Einordnung und den Betriebsalltag.
Insgesamt kann die Verfasserin überzeugend zeigen, wie das Zehntausenden Arbeit und Tausenden Tod bringende, als drittgrößter Uranhersteller der Welt 230000 Tonnen reinen Urans gewinnende Unternehmen sich (aus einer Art Straflager) zu einem Staat im Staate und zu einem der am besten ausgestatteten Industriezweige entwickelte. Da die Bediensteten zahlreiche Vorteile genossen, stiftete die Zugehörigkeit zu Wismut Identität und Loyalität zu Staat und Partei, s |
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Schützenmeister, Axel, Franz Beyerle - Leben und Werk (= Leipziger juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 262 S., zusätzlich CD mit 166 S. Besprochen von Clausdieter Schott. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schützenmeister, Axel, Franz Beyerle - Leben und Werk (= Leipziger juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 262 S., zusätzlich CD mit 166 S. Besprochen von Clausdieter Schott.
Franz Beyerle (1885-1977) gehört zweifellos zu jenen Rechtshistorikern, denen auch seitens der nachfolgenden Generationen noch besondere Beachtung zuteil wird. Das mag zunächst einen äußeren Grund insofern haben, als an dem einen oder andern seiner zahlreichen akademischen Wirkungsorte das Interesse an der jüngeren Fakultätsgeschichte geweckt und wach gehalten wurde. Dies gilt vor allem für Frankfurt am Main, wo zunächst Bernhard Diestelkamp in mehreren Publikationen Beyerles Tätigkeit und Rolle in einem vorerst noch liberalen, später schwierigen Umfeld eingehend darstellte (aufgelistet im Literaturverzeichnis S. 211f.). Mit der gesamten Biographie Beyerles befasste sich sodann die Frankfurter Dissertation von Florian G. Dürselen („Franz Beyerle. Leben, Ära und Werk eines Rechtshistorikers, Frankfurt 2005, besprochen von Adolf Laufs in ZRG GA 123, 2006, S. 774f.). Wiederum Vita und Werk Beyerles sind nunmehr Gegenstand der vorliegenden Dissertation aus Leipzig, wo Beyerle in den Jahren 1934-1938 maßgeblich neben dem obligaten Bürgerlichen Recht und dem Handelsrecht die deutsche Rechtsgeschichte vertrat. Offensichtlich sind die Arbeiten von Dürselen und Schützenmeister streckenweise parallel entstanden und man darf dem späteren Bearbeiter anerkennend attestieren, dass er sich durch die überholende Publikation nicht hat abschrecken lassen, sondern in durchaus eigenständiger Weise sein Thema bewältigt hat.
Das Interesse an Beyerles Leben und Werk hat aber auch einen inneren Grund, gehörte er doch unstreitig zu den führenden Rechtshistorikern des 20. Jahrhunderts. Nicht zuletzt lädt jedoch sein eigenwilliges, aufgeschlossenes und vielseitiges Profil geradezu dazu ein, sich mit seiner Person und seiner Arbei |
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Schwanke, Bettina, Die verfassungsrechtliche Entwicklung des staatlichen Erziehungsrechts und der allgemeinen Schulpflicht im Spannungsfeld zur Glaubensfreiheit in der Schule (= Geist und Wissen 7). Verlag Ludwig, Kiel 2010. 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die unter das Motto „Der Wissende weiß, dass er glauben muss“ gestellte Arbeit ist die von der Universität Düsseldorf 2009 angenommene juristische Dissertation der nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum und einem Aufbaustudium Geschichte in Duisburg promovierten, als Rechtsanwältin und im Schulministerium Nordrhein-Westfalens sowie im Nebenamt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fach Staats- und Verfassungsrecht tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach dem Inhaltsverzeichnis in vier oder fünf Kapitel. Dabei stellt die Einleitung die Problemlage vor, in welcher der Buchtitel nach der Glaubensfreiheit noch um das elterliche Erziehungsrecht erweitert erscheint.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der normativen Ausgangslage und greift im Rahmen der rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Entwicklung des staatlichen Erziehungsauftrags und der staatlichen allgemeinen Schulpflicht bis zu Platon und Aristoteles zurück. Danach werden etwa Erasmus, Zasius, Luther, Locke, Grotius, Pufendorf, Fichte, Wolff, Kant, von Humboldt, Hegel, von Stein, Marx, Ruge oder Radbruch erfasst. Dieser durchaus verdienstvolle Überblick endet im 21. Jahrhundert bei dem neuen Landesschulgesetz.
Auf dieser Grundlage wendet sich die Verfasserin ausführlich ihrer Sachthematik verfassungsrechtlicher Grundsätze des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags in Abgrenzung zur Glaubensfreiheit und zum elterlichen Bildungsrecht zu und geht dabei besonders auf die Artikel 1, 3, 4, 6 un7 des Grundgesetzes ein. Im dritten Kapitel untersucht sie religiöse Symbole (Kruzifix und Kreuz, religiöse Bekleidung). Am Ende folgen unter V. ein Ausblick und (15) Thes |
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Schwarz, Erika, Juden im Zeugenstand - die Spur des Hans Globke im Gedächtnis der Überlebenden der Schoa (= Schriftenreihe des Centrum Judaicum 8). Hentrich& Hentrich, Berlin 2009. 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Schwarz, Erika, Juden im Zeugenstand - die Spur des Hans Globke im Gedächtnis der Überlebenden der Schoa (= Schriftenreihe des Centrum Judaicum 8). Hentrich& Hentrich, Berlin 2009. 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Berlin-Ost, der ehemaligen Hauptstadt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik begann in Abwesenheit des steckbrieflich gesuchten Angeklagten am 8. Juli 1963 ein Strafverfahren gegen Hans Josef Maria Globke (1898-1973), den ehemaligen Ministerialrat des Innenministeriums des Deutschen Reiches und Preußens und Mitverfasser eines Kommentars zum Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz und Ehegesundheitsgesetz (Stuckart/Globke), späteren Ministerialdirigenten im Bundeskanzleramt Konrad Adenauers und ab 1953 Staatssekretär, wegen Menschlichkeitsverbrechen, Kriegsverbrechen und Mitwirkung an der Vernichtung ganzer Völkergruppen und Millionen von Menschen. Zur Vorbereitung war die Idee entstanden, Zeitzeugen nach ihren persönlichen Erfahrungen aus der Zeit ihrer Verfolgungen, Vertreibungen und des Massenmordens mit dem Ziel zu befragen, prozessverwertbare Angaben zu erhalten, mit denen sich das dokumentarische Material der Anklage gegen Globke ergänzen und erhärten ließ. Dementsprechend führten vom 2. Mai 1963 bis zum 7. Juli 1963 73 Staatsanwälte und 48 Angehörige der Volkspolizei in 13 Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik an Hand einer Anleitung Befragungen von 336 Frauen und 300 Männern als Zeugen durch (Berlin 253, Dresden 28, Erfurt 70, Frankfurt an der Oder 23, Gera 2, Halle 2, Karl-Marx-Stadt 18, Leipzig 96, Magdeburg 75, Potsdam 54, Rostock 2, Schwerin 12, Suhl 1, Cottbus 0, Neubrandenburg 0).
Von den 2004 noch lebenden damaligen Zeugen konnte sich kein einziger noch an seine Vernehmung im Jahre 1963 erinnern. Deswegen dient eine vom Bundesministerium des Innern finanziell unterstützte Veröffentlichung der damaligen Vernehmungsprotokolle der Dokumentation. Sie beschränkt sich auf Auszüge aus 128 |
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Schwelling, Birgit, Heimkehr - Erinnerung - Integration. Der Verband der Heimkehrer, die ehemaligen Kriegsgefangenen und die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft. Schöningh, Paderborn 2010. 326 S., 12 S. Bildteil mit 18 Abb.. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Schwelling, Birgit, Heimkehr - Erinnerung - Integration. Der Verband der Heimkehrer, die ehemaligen Kriegsgefangenen und die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft. Schöningh, Paderborn 2010. 326 S., 12 S. Bildteil mit 18 Abb.. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Buch ist die leicht überarbeitete und gekürzte Fassung der von Gesine Schwan betreuten, im Wintersemester 2007/2008 von der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Habilitationsschrift der nach dem Studium der politischen Wissenschaften und der qualitativen Methoden in den Sozialwissenschaften an der Freien Universität Berlin im Jahre 2000 auf Grund einer Dissertation über Wege in die Demokratie - eine Studie zum Wandel und zur Kontinuität von Mentalitäten nach dem Übergang vom Nationalsozialismus zur Bundesrepublik promovierten, seitdem in Frankfurt an der Oder und seit Oktober 2009 als Leiterin der Forschungsgruppe Geschichte - Gedächtnis der Universität Konstanz tätigen Verfasserin. Sie ist für den Übergang von den nationalsozialistisch bestimmten Jahren zur Bundesrepublik bestens ausgewiesen. Mit ihrer Arbeit über den Verband der Heimkehrer behandelt sie ein bisher vernachlässigtes Forschungsfeld.
Gegliedert ist das Werk hauptsächlich in 6 Sachkapitel. Nach der Einleitung über Forschungskontext, Gegenstand, theoretische Perspektive der politischen Erinnerung , Quellen und Gliederung erörtert die Verfasserin das Verhältnis des Verbandes zu den Kriegsgefangenen, die Erinnerungen als Grundlage kollektiver Identität (Wir im Verhältnis zu den anderen), das Verhältnis des Verbands zur wissenschaftlichen Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte, die politische Bildung und die Sozialpolitik. Am Ende steht die Frage der Bewahrung des Erbes nach dem natürlichen Auslaufen durch Versterben der Mitglieder, vor dem die Verfasserin gerade noch rechtzeitig auf die vorhandenen Quellen zugreifen konnte.
Insgesamt kann die Verfass |
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Schwennicke, Detlev, Europäische Stammtafeln Neue Folge, Band 27 Zwischen Maas und Rhein 3. Klostermann, Frankfurt am Main 2010. 240 S., 160 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Natürliche Verwandtschaft ist dem Menschen vorgegeben. Zwischen Verwandten bestehen in erster Linie wegen engen und langen Zusammenlebens vielfältige, überwiegend wohl positive zwischenmenschliche Beziehungen. Von erheblicher Bedeutung sind dabei die aus dem Familienrecht und dem Verwandtenerbrecht sich ergebenden Folgen.
Aus diesem Grunde sind die Verwandtschaften von Anfang auch von hohem geschichtlichem Interesse. Dies hat neben vielem Anderem auch zu einem Nachschlagewerk zur Genealogie geführt, das Wilhelm Karl Prinz von Isenburg (1903-1966) 1935/1936 unter Beschränkung auf die regierenden Familien Europas in zwei Bänden für die deutschen Staaten und die außerdeutschen Staaten unter dem Titel Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten veröffentlichte. Sein Erfolg bewirkte die Fortführung durch Frank Baron Freytag von Loringhoven (1910-1977), der 1955 und 1957 unter Erweiterung auf den Hochadel aus Deutschland und Österreich-Ungarn einen dritten und vierten Band der Europäischen Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten erstellte.
In seinem Nachlass fand sich ausreichend Material für einen von Detlev Schwennicke, geboren 1930 (nach GenWiki Pfarrer in Ruhestand), vorgelegten fünften Band. Der neue Bearbeiter begründete 1981 eine neue Folge, deren erster Band 1980, der Band 16 1995, die Bände 17ff. unter gekürztem Titel in den Folgejahren teilweise in Fortführung des Gesamtwerks, teilweise in Neuausgaben erschienen. Band 27 bietet insgesamt 160 Tafeln von La Maison d’Amanze en Maconnais bis zu den Grafen von Wittgenstein und den Grafen von Battenberg, wofür dem Bearbeiter trotz aller Unsicherheiten einzelner (übernommener) Forschungsergebnisse insgesamt sehr zu danken ist.
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Schwießelmann, Christian, Die Christlich-Demokratische Union in Mecklenburg und Vorpommern. Von der Gründung bis zur Auflösung des Landesverbandes (1945-1952) (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 58). Droste, Düsseldorf 2010. 512 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Über die Geschichte der CDU/Landes- und Provinzialverbände der SBZ/DDR gibt es bisher im Wesentlichen nur „ideologisch verfärbte Studien“ aus der DDR-Zeit (S. 20f.). Mit der Darstellung Schwießelmanns liegt nunmehr eine historisch-politikwissenschaftlich orientierte Geschichte der CDU in Mecklenburg und Vorpommern von 1945 bis 1952 vor. Im Vordergrund stehen drei Untersuchungsschwerpunkte: Kontinuitäten/Brüche in der Entwicklung der Partei und ihrer Folgen auf regionaler Ebene, das Spannungsverhältnis zwischen Widerstand und Anpassung sowie die Rolle von Personen, ihrem Handeln und die Wechselwirkungen mit den Parteistrukturen (S. 12). In diesem Zusammenhang wäre es nützlich gewesen, wenn Schwießelmann die wichtigsten Persönlichkeiten der Landes-CDU noch einmal zusammenfassend in Kurzbiographien zusammengestellt hätte. Schwießelmann geht von drei Entwicklungsphasen des CDU-Landesverbandes aus: Der Gründungsphase 1945/46, der Wachstums- und Konsolidierungsphase 1946-1949 und der Anpassungsphase 1949-1952. Die CDU war bis 1949 die zweitstärkste politische Kraft in Mecklenburg und Vorpommern (rd. 30.000 Mitglieder; 1946 34,1% des Stimmenanteils bei den Landtagswahlen gegenüber 49,5% der SED; 31 CDU-Abgeordnete von 90 Abgeordneten). Der Unionsgedanke beruhte bei Gründung der Partei auf vier politisch-gesellschaftlichen Strömungen, nämlich dem Liberalismus, dem Konservativismus, der sozialen bzw. gewerkschaftlichen Tradition und dem Föderalismus (S. 65ff.). Im Einzelnen behandelt Schwießelmann die Gründung der CDU und den Aufbau des Landesverbandes, die Kommunal- und Landtagswahlen 1946, die bereits nicht unerheblich behindert wurden und die CDU im Landtag und in der Regierung. |
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Science politique et droit public dans les facultés de droit européennes (XIIIe-XVIIIe siècles), hg. v. Krynen, Jacques/Stolleis, Michael (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 229). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. X, 630 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
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Die vorliegende Publikation veröffentlicht die Beiträge, die in September 2006 anlässlich einer gemeinsamen Tagung des Frankfurter Max Planck Instituts für europäische Rechtsgeschichte und des Centre toulousain d’Histoire du Droit et des Idées politiques vorgelegt worden waren. Die mehr als dreißig Aufsätze stammen aus der Feder von französischen, deutschen, italienischen, spanischen, niederländischen und englischen Rechtshistorikern, so dass der mehrsprachige Band sich bereits in Inhalt und Anlage als exemplarisches gesamteuroeuropäisches Projekt präsentiert. Zu ihm liegt schon die sehr positive Rezension von B. Basdevant-Gaudemet, in: Revue historique de droit français et étranger Bd. 86 (2008), S. 275-277 vor. In seiner Struktur folgt der Band in etwa einer chronologischen Ordnung die von der Zeit der Glossatoren bis zum 18. Jahrhundert reicht. Inhaltlich behandeln allen Beiträge die gemeinsame Fragestellung, die auch der erwähnten Tagung von 2006 zugrunde lag (siehe J. Krynen, Introduction, S. 1-5 sowie J. Verger, Conclusions, S. 625-629). Es geht im Kern um die Frage, in welcher Weise und in welchem Umfang Fragen und Themen der Staatsverfassung und des politischen Systems Gegenstand des Rechtsunterrichts an den europäischen Rechtsfakultäten vom 14. bis zum 18. Jahrhundert waren. Mit anderen Worten wollen alle Autoren hier den universitären Erscheinungsformen der langsamen europäischen Ausdifferenzierung einer autonomen Wissenschaft des öffentlichen Rechts nachgehen. Die römischen Rechtsquellen, Grundlage des damaligen Rechtsunterrichts, sind bekanntlich nach Gegenstand und Begriffsbildung meistens um privatrechtliche Themen zentriert. Dasselbe gilt für die Quellen des kanon |
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Sebald, Andrea Elisabeth, Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881-1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus (= Rechtshistorische Reihe 380). Lang, Frankfurt am Main 2008. 423 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
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Fuchs, Walter, Franz Exner (1881-1947) und das Gemeinschaftsfremdengesetz. Zum Barbarisierungspotenzial moderner Kriminalwissenschaft (= Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik 44).LIT, Berlin 2009. IV, 119 S.
Kruwinnus, Thorsten, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend-werkimmanente Vorstudie (Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik, Bd. 45). LIT Verlag, Münster 2009. 124 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz
In zunehmendem Maße werden Persönlichkeit und Werk von Strafrechtswissenschaftlern des 20. Jahrhunderts vorgestellt und analysiert, die in verschiedenen Epochen und Staatssystemen gelehrt und geforscht haben. In diesen Untersuchungen spielt namentlich die Frage eine bedeutsame Rolle, wie Gelehrte, die sich unter rechtsstaatlichem Vorzeichen – etwa im Geiste und Sinne der Weimarer Zeit – mit dem Strafrecht beschäftigt haben, sich mit Wissenschaft und Praxis der NS-Diktatur auseinandergesetzt haben. Die einschlägigen Studien über Eduard Kohlrausch, Edmund Mezger und Eberhard Schmidt sind gleichsam repräsentativ für diesen Zweig der zeitgeschichtlichen Forschung. Nunmehr ist auch der Strafrechtler und Kriminologe Franz Exner (1881-1947) in den Fokus dieser Forschungsrichtung geraten. Mehrere neuere Studien befassen sich mit seinem Leben und Werk im Ganzen oder sind gewichtigen Teilaspekten seiner wissenschaftlichen Arbeit gewidmet.
Umfassenden Charakter beansprucht die Darstellung Andrea Elisabeth Sebald, die aus einer Münchner Dissertation (2007) hervorgegangen ist. Sie schildert Leben und Werk Exners vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund verschiedener Epochen, die vom wilhelminischen Zeitalter über den ersten Weltkrieg, die Ära de |
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Seckel, Falk, Zur Geschichte des Gewässerschutzrechts in Sachsen (= Dresdner Schriften zum öffentlichen Recht 9). Lang, Frankfurt am Main 2010. XV, 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Seckel, Falk, Zur Geschichte des Gewässerschutzrechts in Sachsen (= Dresdner Schriften zum öffentlichen Recht 9). Lang, Frankfurt am Main 2010. XV, 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Joachim Lege betreute, im Sommersemester 2009 von der juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden angenommene, Literatur, Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Juli 2008 berücksichtigende Dissertation des 1977 in Dresden geborenen Verfassers. Sie beschäftigt sich unter Einbeziehung eines Hinweises auf den Codex Hammurapi mit dem Gewässerschutzrecht in Sachsen von der Landnahme der slawischen Stämme gegen Ende des 6. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Sie gliedert sich nach allgemeinen Vorüberlegungen in die vier zeitlich geordneten Abschnitte vorindustrielle Epoche, Epoche der Industrialisierung, Deutsche Demokratische Republik und Zeitraum seit 1990 sowie eine kurze Schlussbetrachtung und fügt drei Anlagen von 1800, 1811 und 1905/1909 an.
Für die ältere Zeit geht sie von der vorliegenden Literatur aus und gibt sie ansprechend wieder. Für die Epoche der Industrialisierung behandelt sie auf der Grundlage wichtiger wasserrechtlicher Regelungen insbesondere die sächsischen Wassergesetzentwürfe von 1845 und 1905 und das Wassergesetz vom 12. März 1909 sehr gründlich und weiterführend. Für die Deutsche Demokratische Republik stellt sie den durchaus bedeutsamen Regelungen in der Verfassung vom 6. April 1968, dem Landeskulturgesetz vom 14. Mai 1970 und den Wassergesetzen vom 17. April 1963 und 2. Juli 1982 deren Wirkungslosigkeit in der Rechtswirklichkeit gegenüber, in der nur noch 20 Prozent der Wasserläufe für die Trinkwasseraufbereitung mit normalen Aufbereitungstechnologien nutzbar waren, weil die Ökologie hinter der Ökonomie zurücktreten musste.
Insgesamt erweist der Verfasser ein Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen Nutzungsformen, dem Eigentümer- und Anliegergebrauch und hoheitlichen Verfügungsansprü |
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SED-Kader - Die mittlere Ebene. Biographisches Lexikon der Sekretäre der Landes- und Bezirksleitungen, der Ministerpräsidenten und der Vorsitzenden der Räte der Bezirke 1946-1989, hg. v. Niemann, Mario/Herbst, Andreas (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 592 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen SED-Kader - Die mittlere Ebene. Biographisches Lexikon der Sekretäre der Landes- und Bezirksleitungen, der Ministerpräsidenten und der Vorsitzenden der Räte der Bezirke 1946-1989, hg. v. Niemann, Mario/Herbst, Andreas (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 592 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Welt hinter dem Eisernen Vorgang war dem Westen in ihren Einzelheiten zwischen 1945/1946 bzw. 1949 und 1989 grundsätzlich unbekannt. Die mittlere Ebene der SED-Kader war ihm dementsprechend weitgehend fremd. Von daher eröffnet ein Lexikon mit insgesamt 543 Kurzbiographien dieses Bereichs in jedem Fall wichtige neue Erkenntnismöglichkeiten.
In der zugehörigen Einleitung schildert Mario Niemann, Privatdozent am historischen Institut der Universität Rostock, Relevanz, Aufbau und Nutzen des Lexikons im Umfeld der bereits vorliegenden Werke, von denen das 1997 von Andreas Herbst (Mitarbeiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin) und anderen herausgegebene Werk Die SED - Ein Handbuch den bisher besten Zugriff bietet. Wegen seiner Schwächen und wegen des seitdem eingetretenen Zeitablaufs lagen Verbesserung und Aktualisierung nahe. Deswegen strebten die Herausgeber trotz der nicht mehr vollständigen Quellen eine möglichst umfassende zeitgemäße Übersicht an, die sich zeitlich vom Jahrgang 1879 (Otto Buchwitz) bis zum Jahrgang 1954 (Norbert Kertscher und Roland Claus) erstreckt, 37 Frauen (6,8 Prozent) einbezieht und 162 von 223 angesprochenen Funktionären zur Selbstauskunft bewegt.
Dem biographischen, mit durchschnittlich je einer Seite pro Funktionär von Adolphs bis Zylla reichenden Teil sind eine strukturelle Darstellung, Grundsätze der Kaderpolitik und ein Überblick über die personelle Zusammensetzung der Sekretariate vorangestellt. Im Ergebnis zeigen die Bearbeiter, dass die mit erheblichem materiellen und personellen Aufwand verbundene sozialistische Kaderpolitik der SED die mit ihr ve |
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Segesser, Daniel-Marc, Recht statt Rache oder Rache durch Recht? Die Ahdnung von Kriegsverbrechen in der internationalen wissenschaftlichen Debatte 1872-1945 (= Krieg in der Geschichte 38). Schöningh, Paderborn 2010. 472 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Segesser, Daniel Marc, Recht statt Rache oder Rache durch Recht? Die Ahndung von Kriegsverbrechen in der internationalen wissenschaftlichen Debatte 1872-1945 (= Krieg in der Geschichte 38). Schöningh, Paderborn 2010. 472 S. Besprochen von Werner Augustinovic
Die Einbandillustration der hier zu besprechenden Arbeit ist mit Bedacht gewählt: Während der Hintergrund mit der Urteilsverkündung am 30. September 1946 die entscheidende Szene des Internationalen Militärgerichtsverfahrens gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg festhält, findet sich, hervorgehoben am vorderen Einbanddeckel, auch ein Brustbild Johann Caspar Bluntschlis (1808-1881), des namhaften Schweizer Völkerrechtlers und Mitbegründers des Institut de Droit International in Gent. Der Rahmen von den ersten ernst zu nehmenden Bemühungen der rechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen bis hin zur De-facto-Realisierung dieser Zielsetzung im Weg eines rechtsstaatlichen Verfahrens im Nürnberger Prozess ist damit deutlich angezeigt, obwohl der Verfasser seine Betrachtungen erst im vorläufigen Endpunkt dieser langen Entwicklung, der Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag, dessen Statut, 1998 verabschiedet, mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, ausklingen lässt.
Daniel Marc Segesser, Eidgenosse wie Bluntschli, jedoch kein Rechtsgelehrter, sondern Historiker, was ihn laut Verlag in die Lage versetze, „den notwendigen Bezug der Debatte zu ihren politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen her(zustellen), ein Vorzug, der sein Buch vor bisherigen Studien aus der Feder von Juristen auszeichnet“, hat sich 2006 mit dieser Arbeit an der Universität Bern habilitiert, wo er am Historischen Institut als Privatdozent lehrt. Seine Untersuchung stützt er in erster Linie auf die Auswertung eines breiten Samples von gezählten 85 Fachperiodika europäischer und US-amerikanischer Provenienz.
Seit der Antike stand das Konzept des bellum iustum |
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Segev, Tom, Simon Wiesenthal. Die Biographie, aus dem Hebräischen übersetzt v. Lemke, Markus. W. J. Siedler, München 2010. 574 S., Abb. Besprochen von Hannes Ludyga. |
Ganzen Eintrag anzeigen Segev, Tom, Simon Wiesenthal. Die Biographie, aus dem Hebräischen übersetzt v. Lemke, Markus. W. J. Siedler, München 2010. 574 S., Abb. Besprochen von Hannes Ludyga.
Simon Wiesenthal (1908-2005), der sich in Österreich bisweilen ziemlich einsam fühlte,[1] gilt in der freien westlichen Welt als einer der großen Gerechten und zählt zu den geachtetsten Menschen des 20./21. Jahrhunderts. Geboren wurde er in Buczacz, einer Kleinstadt der Donaumonarchie. Der Großteil seiner galizisch-jüdischen Familie wurde im Holocaust ermordet und sein Überleben wurde ihm zum Auftrag. Er wollte an die Ermordeten erinnern, die Täter vor Gericht bringen und forderte ohne Hass zu schüren Recht, nicht Rache. Wiesenthal, der 1945 durch die US-Armee aus dem Konzentrationslager Mauthausen befreit wurde und – auch wenn er Zionist und großer Anhänger des Juristen sowie frühen Zionisten Vladimir Jabotynskij (1880-1940)[2] war - in der Folge in Österreich lebte, entging 1982 knapp einem Bombenanschlag von Neonazis und wurde nach seinem Tod 2005 in Israel bestattet. Sein Portrait ziert in Israel heute eine Briefmarke. Wiesenthal blieb nach 1945 in Österreich, da er dieses Land vom Antisemitismus befreien wollte und aufgrund seiner Herkunft aus Galizien Wien als seine spirituelle Heimat empfand. Dass er Österreich als seine Heimat betrachtete, haben ihm zahlreiche Österreicher bis heute nicht vergeben. Zuspruch und Ermunterung erhielt er aber immer wieder außerhalb Österreichs. So schrieb Elisabeth Taylor voller Verehrung an ihn: „Ich liebe Dich und wir alle brauchen dich.“ Anerkennend schrieb auch die britische Journalistin Hella Pick: „Wiesenthal ist ein Vorbild, und - ja - er ist ein Held des Lebens: nicht nur ein jüdischer Held, sondern ein Held unserer Zeit.“
Der 1945 in Jerusalem geborene prominente israelische Historiker Tom Segev, dessen Eltern 1935 aus Deutschland fliehen mussten und dessen Vater 1948 im israelischen Unabhängigkeitskrieg starb, schrieb ein |
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Seibel, Wolfgang, Macht und Moral. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, 1940-1944. kup konstanz university press/Wilhelm Fink Verlag, Paderborn/München 2010. 384 S., 5 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seibel, Wolfgang, Macht und Moral. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, 1940-1944. kup konstanz university press/Wilhelm Fink Verlag, Paderborn/München 2010. 384 S., 5 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Während in den Niederlanden insgesamt 73 Prozent der jüdischen Menschen (102.000 von 140.000) von den Deportationsmaßnahmen der deutschen Besatzer erfasst wurden, lag die Rate im nahen Frankreich bei vergleichsweise geringen 23 Prozent (75.000 von 320.000 im Herbst 1940 Registrierten), womit dieses Land mit rund 240.000 Überlebenden „eine der niedrigsten Opferzahlen unter der jüdischen Bevölkerung unter deutscher Besatzung zu verzeichnen“ hatte (S. 17). Der vorliegende Band widmet sich der Ergründung der Ursachen dieses ungewöhnlichen französischen Sonderwegs.
Seine profunde Fachkenntnis auf dem Gebiet der Verwaltungsgeschichte Frankreichs während des Zweiten Weltkriegs konnte Wolfgang Seibel nicht nur als Leiter des Forschungsprojekts „Holocaust und Polykratie in Westeuropa, 1940-1944“, aus dem auch die hier zu besprechende Studie unzweifelhaft schöpft, unter Beweis stellen; unter anderem wies der Konstanzer Ordinarius für Politik- und Verwaltungswissenschaft in seiner akribischen Besprechung von Götz Alys hochgelobtem Bestseller „Hitlers Volksstaat“ diesem zahlreiche peinliche, nicht nur terminologische Fehler im Hinblick auf die Einschätzung der französischen Verhältnisse nach.
Die Geschichte der Judenverfolgung im besetzten und unbesetzten (= „Vichy“) Frankreich kann, vor allem durch die Arbeiten von Serge Klarsfeld (1983/1985), Ahlrich Meyer (2000/2005/2010), Martin Jungius (2008) und zuletzt Michael Mayer (2010) als gut erforscht gelten. Deshalb will der Verfasser auch „keine weitere ‚Geschichte des Holocaust in Frankreich‘ vorlegen“, obschon der Untertitel eine solche Interpretation nahelegt; es gehe ihm „um die Rekonstruktion weniger Schlüsselentscheidungen, die das Schicksal der in Frankreich 1940-194 |
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Seils, Ernst-Albert, Weltmachtstreben und Kampf für den Frieden. Der deutsche Reichstag im Ersten Weltkrieg. Lang, Frankfurt am Main 2011. 764 S., zahlr. Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seils, Ernst-Albert, Weltmachtstreben und Kampf für den Frieden. Der deutsche Reichstag im Ersten Weltkrieg. Lang, Frankfurt am Main 2011. 764 S., zahlr. Abb. Besprochen von Martin Moll.
Nicht nur wegen des näher rückenden 100. Jahrestages des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges haben einschlägige Forschungen Konjunktur; ursächlich hierfür ist ebenso, dass sich insbesondere jüngere Historiker von älteren politik- und militärgeschichtlichen Fragestellungen gelöst und alltags- bzw. kulturgeschichtlichen Themen zugewandt haben. Die voluminöse Studie des bereits 1967 promovierten Ernst-Albert Seils steht nicht allein quer zu diesen aktuellen Trends, sie ist darüber hinaus von Methoden und Konzepten moderner Geschichtsforschung seltsam unberührt.
Titel und Untertitel geben den Inhalt nur teilweise korrekt wieder. Zum einen wird keine Geschichte des deutschen Reichstags während des Krieges geboten, denn dieses Gremium hatte, anders als Seils nahelegt, nicht allein die Friedensfrage und die Bewilligung von Kriegskrediten zu behandeln. Aufgegriffen wird also bestenfalls ein schmaler, wenngleich wichtiger Ausschnitt der Agenda des deutschen Parlaments. Zum zweiten dreht sich mindestens ein Drittel des Buches um Themen, die man selbst bei weitherziger Auslegung mit dem Titel nicht in Verbindung bringen kann. Seils setzt immer wieder zu einer histoire totale dieses Krieges an: Die Ursachen des Kriegsausbruchs (über die man allein ein vielbändiges Werk schreiben könnte), die Kämpfe an der Westfront, Lebensmittelversorgung, Lohn- und Preisentwicklung, Streiks und schließlich der Machtwechsel 1918 sowie die ersten Monate (!) danach werden in epischer Breite geschildert, ohne dass damit für das eigentliche Thema viel gewonnen wäre.
Anstatt sich für solche Randbereiche auf die vorhandene Literatur zu stützen und deren Resultate, soweit nötig, gerafft wiederzugeben, erfindet Seils das Rad ein weiteres Mal: Neben der – zumeist älteren, nur se |
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Selbstregulierung im 19. Jahrhundert. Zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsansprüchen, hg. v. Collin, Peter/Bender, Gerd/Ruppert, Steffen/Seckelmann, Margrit/Stolleis, Michael (= Moderne Regulierungsregime 1 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 259). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. IX, 340 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Regulierte Selbstregulierung, so beschreiben die Herausgeber in Einschränkung gegenüber dem Titel, ist für öffentliche Zwecke in Anspruch genommene Selbstorganisation, wie sie in der Gegenwart vielfach begegnet. Sie ist gekennzeichnet durch die Verbindung zwischen Freiheit und Zwang. Ziel ist die Wahrung möglichst vieler Vorteile zu möglichst geringen Kosten.
Die Ermittlung der historischen Dimensionen regulierter Selbstregulierung, der rechtlichen Ausformungen sowie der ökonomischen, kulturellen und sozialpolitischen Kontexte hat sich im Rahmen des Frankfurter Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ vor einigen Jahren eine am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte gebildete Arbeitsgruppe als Gegenstand gewählt. Sie will wesentliche Impulse aus der Einbeziehung anderer Wissenschaftler in der Form von Tagungen gewinnen und hat aus diesem Grunde vom 9. bis zum 11, Juli 2009 in Bad Homburg eine erste entsprechende Veranstaltung ausgerichtet, die ihr Hauptaugenmerk auf die Entstehung gesellschaftlicher Selbstorganisation in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts richtete. Die dort gehaltenen 14 Referate werden durch den zugehörigen Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Den Beginn bilden dabei Untersuchungen über Schlüsselbegriffe wie Selbstregulierung (Peter Collin), Gemeinsinn (Manfred Hettling) oder Privatautonomie (Sibylle Hofer). Rechtsvergleichend werden danach als europäische Perspektiven Frankreich (Klaus-Gert Lutterbeck), Großbritannien (Andreas Fahrmeir) und Italien (Thorsten Keiser) betrachtet. Als Referenzgebiete des Rechts werden |
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Senn, Marcel, Rechtsgeschichte - ein kulturhistorischer Grundriss, mit Bildern, Karten, Schemen, Register, Biographien und Chronologie, 4. Aufl. Schulthess, Zürich 2007. XXIII S., 3 Taf., 481 S., zahlr. Abb. Besprochen von Besprochen von Wilhelm Brauneder. IT |
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Nicht nur Rechtsgeschichte als solche, sondern diese als einen kulturhistorischen Grundriß will das Buch bieten. Das mag Besonderheiten in der Anlage und in der Durchführung erklären. Der Rahmen reicht jedenfalls von „Rom“ (S. 23ff.) bis zum „Europa nach dem Zweiten Weltkrieg“ (S. 433ff.). Im Namensregister finden wir nicht nur Jesus Christus, sondern auch (vornamenlos) Jelzin, Moses und Mussolini. Vermutet man nach den ersten vier Kapiteln zusammenhängende Beschreibungen vor allem von Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte in einzelnen Epochen wie etwa zu „Rom“ „Monarchischer Stadtstaat, Republik und Kaiserreich“ sowie „die justinianische Kompilation“ (1. Kapitel) oder später Stammes- und Landrecht, insbesondere den Sachsenspiegel sowie die Grundherrschaft (4. Kapitel), wandelt sich das Bild sodann erheblich. Im anschließenden Kapitel „Stadt und Wirtschaftsrecht“ rücken andere Schwerpunkte ins Bild wie etwa die „Stadt als Wirtschaftsraum“, nur wenig hören wir von Stadtrechtsfamilien (S. 146f.) und hier gar nichts von der größten, der Magdeburger. „Kölner Kauffrauen“ (S. 160) erscheinen hingegen wichtig. Nun springt die Gliederung zu Sachthemen: Es folgen „Universität und Rechtstheorie“. Hier sind auch mos italicus und mos gallicus untergebracht. Vermutet man unter „Problemorientierte Falllösung“ (S. 188f) etwas über die Bedeutung gerade des ersteren für die Praxis zu hören, sieht man sich enttäuscht: Allein der Merksatz von Gribaldus Mopha wird, ohne diesen im ansonsten namengesättigten Buch zu erwähnen, erläutert. Nichts also über die Ausbildung des Geteilten Eigentums, nichts über die Statutenlehre, wenngleich diese unterschwellig anderswo, ohne ihre Herkunft zu bezeichnen, strapaziert wird (S. 309) |
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Siegerist, Wiebke, Die Neujustierung des Kooperationsverhältnisses zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den mitgliedstaatlichen Gerichten - unter besonderer Berücksichtigung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht (= Europäische Hochschulschriften 2, 5074). Lang, Frankfurt am Main 2010. 187 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Kay Hailbronner betreute, im Wintersemester 2009/2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie betrifft die bedeutsame Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu europarechtswidrigen Entscheidungen nationaler (Höchst-)Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Besonderen geht es dabei um das Verhalten eines (obersten) Verwaltungsgerichtshofs, den erstens der Gerichtshof am 11. 3. 1998 unter Übermittelung des Urteils C-15/1996 um Mitteilung gebeten hatte, ob er es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachte, sein Vorabentscheidungsersuchen - gegebenenfalls in der vorläufigen Form aufrecht zu erhalten, der zweitens am 25. 3. 1998 seinerseits den Parteien mitteilte, dass er vorläufig davon ausgehe, dass durch das genannte Urteil die im Vorabentscheidungsverfahren anhängig gemachte Rechtsfrage tatsächlich zu Gunsten des Beschwerdeführers gelöst worden ist, und der drittens gleichwohl unter dem 24. 6. 1998, ohne zuvor auf die Möglichkeit der Änderung seiner Rechtsauffassung hinzuweisen, erstens den Beschluss fasste, das genannte Vorabentscheidungsersuchen vom 22. 10. 1997 nicht aufrecht zu erhalten, und zweites die Beschwerde - im Gegensatz zu seiner vorläufigen Ansicht - als unbegründet abwies.
In ausführlicher, selbständiger und gut formulierter Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und einer vorangehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte legt die Verfasserin dar, dass der Europäische Gerichtshof bei seiner |
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Škrubej, Katja, Pravo v zgodovini s poudarkom na razvoju na današnjem slovenskem prostoru: odlomki virov s komentarji [Das Recht in der Geschichte mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung im heutigen slowenischen Gebiet: Auszüge aus Quellen mit Kommentaren]. GV Založba, Ljubljana: 2010. 331 S. Besprochen von Inge Bily. |
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Die rechtshistorische Forschung in Slowenien kann auf beachtliche Ergebnisse[1] verweisen. Dies gilt für die Untersuchung und Auswertung von Rechtstexten ebenso wie für zusammenfassende Darstellungen.
Katja Škrubej, die Autorin der vorliegenden Arbeit, ist keine Unbekannte auf diesem Gebiet. In ihren Forschungen hat sie sich besonders auf die Verbindung rechts- und sprachhistorischer Schwerpunkte konzentriert, und dies zum Nutzen beider Disziplinen.[2] Nun legt sie eine Überblicksdarstellung vor, die vor allem auch die Studenten begrüßen werden, denn die Autorin fasst die Entwicklung der Rechtsgeschichte von ihren Anfängen bis in die Gegenwart zusammen. Schwerpunkte sind die Grundlagen der europäischen Rechtstradition sowie die Rechtsgeschichte Sloweniens.
Auf die Einleitung (Kapitel 1: S. 15-17) folgt als Kapitel 2 (S. 19-33) eine gelungene Überblicksdarstellung als Einführung in die Thematik. Daran schließen sich 17 Kapitel (Kap. 3-19) an, in denen das Recht von den Anfängen in Mesopotamien bis in die Gegenwart betrachtet wird. In Abhängigkeit von der jeweiligen historischen Überlieferung werden die Gebiete des heutigen Slowenien einer besonders gründlichen Analyse unterzogen. Hier kann die Autorin an die fundierten rechtshistorischen Untersuchungen Sergij Vilfans[3] anknüpfen. Abgesehen von der Einleitung sind alle Kapitel (Kap. 2-19) jeweils in einen Teil A Auszüge aus Quellen und einen Teil B Kommentar gegliedert. Letzterer bietet ausführliche Erläuterungen zu den im Teil A vorgestellten Rechtsdokumenten. Die behandelten inhaltlichen Schwerpunkte sowie die vorgestellten Quellen werden dabei sowohl in ihrer |
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Šlechtické spory o čest na raně novověké Moravě (Edice rokové knihy zemského hejtmana Václava z Ludanic z let 1541-1556). Historická studie a edice. K vydání připravila a historickou studií opatřila Janišová, Jana [Die adeligen Ehrenstreitigkeiten im frühneuzeitlichen Mähren >Edition des Buches der Gerichtsverhandlungen des Landeshauptmanns Václav von Ludanice aus den Jahren 1541-1556<. Historische Studie und Edition] (= Prameny dějin moravských [Quell |
Ganzen Eintrag anzeigen Šlechtické spory o čest na raně novověké Moravě (Edice rokové knihy zemského hejtmana Václava z Ludanic z let 1541-1556). Historická studie a edice. K vydání připravila a historickou studií opatřila Janišová, Jana [Die adeligen Ehrenstreitigkeiten im frühneuzeitlichen Mähren >Edition des Buches der Gerichtsverhandlungen des Landeshauptmanns Václav von Ludanice aus den Jahren 1541-1556<. Historische Studie und Edition] [= Prameny dějin moravských >Quellen zur Geschichte Mährens<) 14]. Matice Moravská, Brno 2007. 472 S.
Die zu besprechende Arbeit ging aus einer Dissertation der Autorin hervor, die im Jahre 2006 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Masaryk-Universität zu Brünn verteidigt wurde.
Die Veröffentlichung besteht aus zwei annähernd gleich umfangreichen Teilen. Den ersten Teil stellt eine monografische Studie über das Phänomen der adligen Ehre im böhmischen und mährischen Landrecht im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit dar, wobei im Mittepunkt des Interesses vor allem die Rechtspraxis des Landgerichts des Markgraftums Mähren am Anfang der Frühen Neuzeit mit dem Schwerpunkt im zweiten und dritten Viertel des 16. Jahrhunderts steht (S. 9-229). Den zweiten Teil der Publikation bildet eine kritische Edition des sogenannten roková kniha (etwa Buch des Gerichtsverhandlungen) des Landeshauptmanns von Mähren Václav von Ludanice aus den Jahren 1541-1556 und anderer ausgewählten Quellen zur Problematik der adeligen Ehre.
In dem ersten einführenden Kapitel der historischen Studie bietet Jana Janišová eine Übersicht der bisherigen Erforschung des Phänomens adelige Ehre. Sie untersucht, charakterisiert, gegebenenfalls unterzieht einer Kritik die bedeutsamsten Arbeiten der Forscher, vorwiegend Rechtshistoriker, die sich mit diesem Problemkreis in der Zeit zwischen den Kriegen und in der Nachkriegszeit befassten (R. Rauscher, F. Čáda, K. Malý, P. Kreuz, J. |
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Sokull, Jürgen Karl, Baurecht und kommunale Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert und ihr Einfluss auf die Stadterweiterung am Beispiel der Stadt Aachen. Diss. jur. Bonn 2010. XVII, 243 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_NextPart_01CBA5DD.103CB300" Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Webseite in einer Datei, die auch als Webarchivdatei bezeichnet wird. Wenn Sie diese Nachricht erhalten, unterstützt Ihr Browser oder Editor keine Webarchivdateien. Downloaden Sie einen Browser, der Webarchivdateien unterstützt, wie zum Beispiel Microsoft Internet Explorer. ------=_NextPart_01CBA5DD.103CB300 Content-Location: file:///C:/31541974/SokullJuergenKarl-Baurecht.htm Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Type: text/html; charset="us-ascii" Sokull, Jürgen Karl, Baurecht und kommunale Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert und ihr Einfluss auf die Stadterweiteru= ng am Beispiel der Stadt Aachen. Diss. jur. Bonn 2010. XVII, 243 S. Besprochen= von Werner Schubert.
Das (städtische) Baurecht war bereits im 19. Jahrhundert von großer Bedeutung, so dass die Untersuchung Sokulls= über die Praxis des Baurechts am Beispiel der Entwicklung der Stadt Aa= chen in der Zeit von 1792 bis 1919 zu begrüßen ist. Der Darstellung k= ommt zugute, dass Sokull vor seiner juristischen Ausbildung zunächst mehrere Jahre als Bauingenieur tätig war. Sokull hat sich zum Z= iel gesetzt, „im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts die für die preußische Rheinprovinz wichtigsten Rechtssetzungsakte auf dem Gebiet= des Baurechts und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts „darzustellen un= d am Beispiel Aachens“ zu untersuchen, „welchen Einfluss die kommuna= le Verwaltung und Selbstverwaltung im Rahmen der ihr zugestandenen rechtlichen Möglichkeiten auf die Erweiterung der Stadt“ hatte (S. 2). Als vorrangiges Ziel der Stadterweiterung stellt Sokull heraus, den Beda= rf von Bauwilligen nach Grundstücken zu decken, die zu einer Bebauung geeignet waren und auf denen unt |
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Sohoudé, Kuessi Marius, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit bei Heinrich von Kleist (= Studien zur deutschen und europäischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts 65). Lang, Frankfurt am Main 2010 217 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sohoudé, Kuessi Marius, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit bei Heinrich von Kleist (= Studien zur deutschen und europäischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts 65). Lang, Frankfurt am Main 2010 217 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz.
Leben und Werk des preußischen Dichters und Publizisten Heinrich von Kleist (1777-1811) sind sowohl unter literatur- als auch rechtswissenschaftlichen Vorzeichen fast in jeder Hinsicht und Richtung analysiert worden. Große Beachtung haben aus guten Gründen nicht zuletzt die vielfältigen rechtlichen Aspekte seiner literarischen Arbeiten gefunden. Deutlich geworden sind dabei vor allem drei grundlegende Topoi seines Selbstverständnisses und Wirkens: sein ausgeprägter Sinn für eine gerechte Gestaltung menschlichen Zusammenlebens, die Einbettung seiner Texte in ihre rechts- und zeitgeschichtlichen Zusammenhänge und die zutiefst empfundene Problematik, Gerechtigkeit in der „gebrechlichen Einrichtung der Welt“ zu verwirklichen.
Die vorliegende Studie, eine literaturwissenschaftliche Mainzer Dissertation (2009), hat es sich zum Ziel gesetzt, aus Kleists Werk genuin rechtsstaatliche Elemente im heutigen Verständnis herauszupräparieren, die vor allem Gesetzesbindung, Rechtssicherheit, Unabhängigkeit der Gerichte, Rechtsschutz und insgesamt Respektierung der Menschenwürde zum Gegenstand und zur Grundlage haben. Sie ist zwar aus der Perspektive des Literaturwissenschaftlers geschrieben, der sich jedoch in einschlägige juristische Aspekte in vertiefter Weise eingearbeitet hat. Das gilt sowohl für die von ihm herangezogenen rechtswissenschaftlichen Analysen als auch für die maßgebenden Schriften der zeitgenössischen Staatslehre. Kuessi Marius Sohoudé versteht seine Untersuchung als Beitrag zur entwicklungsgeschichtlichen Debatte, bei der es um „Aneignung“ oder „Fruchtbarmachung“ des „Fremden“ durch die Germanistik zum näheren Verständnis der Entstehungsgeschichte des Rechtsstaats in Deutschland g |
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Speck, Dieter, Kleine Geschichte Vorderösterreichs (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG/Braun, Leinfelden/Echterdingen/Karlsruhe 2010. 251 S., zahlr. Abb., Zeittaf., 5 Stammtaf. Besprochen von Clausdieter Schott. |
Ganzen Eintrag anzeigen Speck, Dieter, Kleine Geschichte Vorderösterreichs (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG/Braun, Leinfelden/Echterdingen/Karlsruhe 2010. 251 S., zahlr. Abb., Zeittaf., 5 Stammtaf. Besprochen von Clausdieter Schott.
„Vorderösterreich“ ist zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit den politischen Umwälzungen im deutschen Südwesten von der Landkarte verschwunden. Die aus der napoleonischen Neuordnung hervorgegangenen Nachfolgestaaten, insbesondere das Großherzogtum Baden und die Königreiche Württemberg und Bayern, zeigten sich wenig interessiert, die historische Erinnerung an eine Jahrhunderte lange Vergangenheit weiter im Bewusstsein zu erhalten, zumal die annektierten Gebiete aus ihrer Anhänglichkeit an Habsburg zunächst kein Hehl machten. Geblieben sind indessen sichtbare Reminiszenzen in Form von österreichischen Emblemen, etwa Wappen an historischen Gebäuden oder Grenzsteinen, sowie entsprechenden Gemeinde- und Kreiswappen oder Siegeln. Nicht zuletzt pflegt die Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau ihre altösterreichische Vergangenheit sowohl in ihrem Namen wie auch bildlich in den Insignien und Siegeln. Noch 1962 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit der Wiederaufnahme ihres älteren Siegels die badischen Wappen gegen Bindenschild und Adlerwappen eingetauscht. Inzwischen wird auch in Ausstellungen und Museen versucht, das Andenken an das „Ancien Régime“ wieder zu beleben. Als Beispiel sei die Stadt Endingen am Kaiserstuhl erwähnt, wo 1994 ein eigenes „Vorderösterreich-Museum“ eingerichtet wurde.
Als politisches Gebilde war Vorderösterreich in seinem jeweiligen Bestand ein Konglomerat von Besitzeinheiten und Gebieten verschiedenster Rechtstitel, für welche die Dynastie der Habsburger eine Klammer bildete. Gerade diese komplexe Zusammensetzung und die Verflechtung mit dem Herrscherhaus machen es schwer, die österreichischen Vorlande in ihren Kontinuitäten und Metamorphose |
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Spiegel, Sascha, Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht. LIT, Münster 2010. V, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Spiegel, Sascha, Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht. LIT, Münster 2010. V, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Becker angeregte und betreute, im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des Verfassers, mit der anlässlich der jüngsten Reformen des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die mit der Einführung der Gesellschaftsform ursprünglich verfolgten Ziele wieder in das Gedächtnis gerufen werden sollen. Sie hat auch umgehend das Interesse eines hervorragenden Sachkenners erweckt. Da der Lieferung eines Rezensionsexemplars unbekannte Gründe im Wege standen, muss der Herausgeber wenigstens mit einigen Zeilen auf das Werk aufmerksam machen.
Insgesamt ist nach den beiden Ländern geographisch gegliedert. Der Verfasser beginnt naheliegenderweise mit Deutschland und schildert in chronologischer Abfolge das Umfeld für die Entstehung des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, den Weg von der Diskussion über eine neue Gesellschaftsform bis zur Verabschiedung des sie betreffenden Gesetzes, die Gründe für die Schaffung der neuen Gesellschaftsform, die Entwürfe und Grundzüge im Allgemeinen und im Detail, die Auseinandersetzungen mit den Vorschlägen in der Literatur, das Gesetz und die gesetzlichen Änderungen bis zur Aufnahme der Rechtsform in der Schweiz (1937). In zeitlich versetzter Parallele hierzu befasst er sich anschließend mit dem wirtschaftlichen Umfeld in der Schweiz, bietet eine kurze chronologische Zusammenfassung, schildert die Gründe für die Einführung einer neuen Gesellschaftsform und legt schließlich die Entwicklung des Rechts in der Schweiz auf Grund der Kritik am deutschen Gesetz dar.
Dabei gelangt er nach sorgfältiger Darlegung der Entstehungsgeschichte zu dem Ergebnis, dass im Deutschen Reich die Frage der Gestaltung der Gesellschaftsform im V |
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Spoerr, Kathrin, Recht und Revolution. Deutsche Ökonomen und ihr Einfluss auf das Recht der Weimarer Republik - eine Zeitschriftenschau 1917-1920 (= Rechtshistorische Reihe 412). Lang, Frankfurt am Main 2011. 282 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Spoerr, Kathrin, Recht und Revolution. Deutsche Ökonomen und ihr Einfluss auf das Recht der Weimarer Republik - eine Zeitschriftenschau 1917-1920 (= Rechtshistorische Reihe 412). Lang, Frankfurt am Main 2011. 282 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die 1965 geborene Verfasserin studierte in Heidelberg Volkswirtschaftslehre und arbeitete anschließend als Journalistin, teils im postsowjetischen Russland, teils als Redakteurin in einer führenden deutschen Tageszeitung. Ihre Dissertation zwischen Ökonomie, Recht und Revolution hat Stefan Chr. Saar als benötigten großzügigen Doktorvater. Gewidmet ist sie ihren Kindern.
1918, so beginnt das kurze Vorwort mit einem Paukenschlag. Das Deutsche Reich bricht zusammen. Die Revolution schafft sich kraftvoll ein neues Reich, die Weimarer Republik, die nicht nur eine neue Verfassung bekommt, sondern ein weitgehend neues soziales Recht mit Achtstundentag, Tarifautonomie und Betriebsräten - was Arbeiter seit Jahrzehnten - durch wissenschaftliche Sprachrohre - gefordert hatten.
„Der erste Weltkrieg als wirtschaftliche und menschliche Katastrophe brachte eine bis dahin nicht gekannte Beschleunigung in die Gesellschaft mit sich, die im Kollaps und Zusammenbruch endete. Sie begann mit dem Ermächtigungsgesetz und endete im Zusammenbruch des Kaiserreichs“, wobei auch die Einstellung der Bürger zu Staat und Gesellschaft durch die Macht der Ereignisse und die Verheerungen der Zeit erschüttert wurden. Politik und Ökonomie, so stellt die Verfasserin am Ende ihrer engagierten, auf die „Auswertung der wissenschaftlichen Publikationen von 1917 bis 1920 gestützten“ Behandlung der interessanten Frage, wie aus glühenden Unterstützern der Arbeiterforderungen Mahner und Bremser wurden, die dem revolutionären Furor Einhalt geboten, fest, lieferten nun die Argumente in den Schlachten um die Gesetze.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Sprecher, Thomas, Literatur und Recht. Eine Bibliographie für Leser. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sprecher, Thomas, Literatur und Recht. Eine Bibliographie für Leser. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Poesie und Recht sind bereits bei Jacob Grimm engstens verwandt. Dementsprechend schwankten viele bekannte Persönlichkeiten der Geschichte zwischen Literatur und Rechtswissenschaft. Zahlreiche Hefte der deutschen Neuen Juristischen Wochzenschrift geben beredt Kunde davon, dass in der Brust mancher Juristen zumindest auch ein Dichter wohnt.
Von daher macht sich der Verfasser dieser umfangreichen Bibliographie in vielen Hinsichten sehr verdient, wenn er die von ihm anerkannten Bezüge zwischen Literatur und Recht übersichtlich geordnet der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Das von ihm gefundene Ergebnis wirkt dabei außerordentlich eindrucksvoll. Systematisch wird es von dem als Rechtsanwalt und Leiter des Thomas-Mann-Archivs an der ETH Zürich wirkenden Verfasser in die fünf Hauptgruppen Literatur und Recht, Sprache und Recht, Recht und Massenmedien, Sprache und Literatur in einzelnen Rechtsgebieten sowie Weiteres geteilt.
Das wertvolle Werk umfasst etwa 340 Autoren und Autorinnen von Aischylos bis Arnold Zweig und verwendet dabei auf Dostojewski, Goethe, Kafka, Kleist, Thomas Mann, Melville, Schiller und Shakespeare besonders viel Raum. Juristische Gattungen sind Gutachten, Protokoll, Urteil und Vertrag, juristische Institutionen Gericht, Richter, Rechtsanwalt, Scharfrichter, Henker, Staatsanwalt, Strafverteidiger und Zeuge. Die zwanzig Rechtsgebiete reichen vom Personenrecht bis zum Völkerrecht, das Weitere vom Allgemeinen bis zur Religion, so dass jeder Interessent mit Sicherheit auf vieles Interessante stoßen wird, wobei Register im Zeitalter der Elektronik einleuchtenderweise durch die Beigabe einer CD-ROM ersetzt sind, so dass das überreiche Material in kürzester Zeit nach allen Richtungen durchsucht und verwertet werden kann.
Innsbruck |
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Stadelmann-Wenz, Elke, Widerständiges Verhalten und Herrschaftspraxis in der DDR. Vom Mauerbau bis zum Ende der Ulbricht-Ära (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2009. 265 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stadelmann-Wenz, Elke, Widerständiges Verhalten und Herrschaftspraxis in der DDR. Vom Mauerbau bis zum Ende der Ulbricht-Ära (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2009. 265 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler.
In dieser fakten- und kenntnisreichen Darstellung geht es um die DDR der 1960er Jahre, oder wie es im Untertitel heißt, um die Zeit vom Mauerbau bis zum Ende der Ära Ulbricht. Der zentrale methodische Ansatz ist das Konzept des „widerständigen Verhaltens“. Es kommt nicht aus dem Nichts, sondern knüpft an bereits bekannte Überlegungen an. Die Berliner Historikerin Elke Stadelmann-Wenz schärft und erarbeitet ihr Konzept an den Überlegungen von Martin Broszat, Hubertus Knabe, Arnd Bauerkämper, Detlef Peukert, Ehrhart Neubert, Peter Hüttenberger und Ilko-Sascha Kowalczuk. Sie definiert widerständiges Verhalten als Handlungs- und Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Herrschaftsanspruch des SED-Regimes standen und zu Konflikten mit diesem Regime führten. Stadelmann-Wenz misst den Beherrschten in der DDR „Ressourcen“ zu, die ihnen aktives Handeln ermöglichten. - Die meisten herangezogenen Quellen sind solche des Partei- und Staatsapparats. Diese politisch einseitig gefärbten Materialien erfahren das notwendige Korrektiv durch das Heranziehen biographischer Werke von Opfern des Regimes, vor allem aber durch die besondere Aufmerksamkeit, welche die Autorin bei der Interpretation der so genannten Herrschaftsquellen walten lässt.
Die vielfältigen Erscheinungen des widerständigen Verhaltens in eine sinnvolle und ansprechende Ordnung zu bringen, ist keine einfache Aufgabe. Stadelmann-Wenz entscheidet sich auf der ersten Ordnungsebene für eine Dreiteilung. Und so lauten die drei Kapitel des Buches: 1. zentrale mobilisierende Ereignisse, 2. zentrale Konfliktfelder und 3. die politische Strafjustiz. – Zu den mobilisierende Ereignissen gehören der Bau der Mauer 1961, die Einführung der Wehrpflicht 1962 u |
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Staufer, Andreas Michael, Ludwig Ebermayer. Leben und Werk des höchsten Anklägers der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung seiner Tätigkeit im Medizin- und Strafrecht. (= Leipziger Juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung, Bd. 6). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2010, 375 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Beschäftigung mit Ludwig Ebermayer, dessen Leben und Werk Staufer nachgeht (S. 25ff., 159ff.), ist aus rechtshistorischer Sicht auch heute noch lohnend. Mit dem Namen Ebermayers sind u. a. die sog. Leipziger Kriegsverbrecherprozesse verbunden, mit denen er teils als Präsident des 2. Strafsenats des Reichsgerichts und anschließend als Oberreichsanwalt befasst war (S. 93ff.). Großen strafrechtlichen Wert hat der von Ebermayer begründete Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (erstmals 1920 erschienen), der bis zur 9. Auflage noch mit seinem Namen verbunden war. Ebermayer (1859-30.6.1933), geboren in Nördlingen als Sohn eines evangelisch-lutherischen Dekans, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und München und der Referendarausbildung von 1882 bis 1902 teils als Staatsanwalt, teils als Landgerichtsrat im bayerischen Justizdienst tätig gewesen. Zum 1. 7. 1902 kam er an das Reichsgericht (3. Strafsenat), wo er 1919 zum Präsidenten des 2. Strafsenats ernannt wurde. Vom 1. 4. 1921 bis zu seiner Pensionierung zum 31. 8. 1926 war er Oberreichsanwalt, anschließend hielt er Vorlesungen als ordentlicher Honorarprofessor an der Universität Leipzig (S. 134ff.). Als Oberreichsanwalt war er befasst mit dem Kapp-Lüttwitz-Putsch, mit dem Attentat auf Philipp Scheidemann, der Mordsache Walther Rathenau und mit der Parchimer Mordsache (S. 113ff.), die auch zu einer Verurteilung Bormanns führte.
Im zweiten Teil seiner Studie befasst sich Staufer mit dem juristischen Werk Ebermayers, das mehr als 300 Einzeltitel umfasst (S. 159ff., Nachweis der Publikationen S. 308ff.). Neben dem Leipziger Komment |
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Steckel, Sita, Kulturen des Lehrens im Früh- und Hochmittelalter. Autorität, Wissenskonzepte und Netzwerke von Gelehrten (= Norm und Struktur 39). Böhlau, Köln 2010. 1296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Steckel, Sita, Kulturen des Lehrens im Früh- und Hochmittelalter. Autorität, Wissenskonzepte und Netzwerke von Gelehrten (= Norm und Struktur 39). Böhlau, Köln 2010. 1296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verfasserin dieser auffallend umfangreichen, von Martin Kintzinger betreuten, im Februar 2006 an der Universität München verteidigten, für den Druck stark überarbeiteten Dissertation wurde in Berlin 1974 geboren. Von 1995 bis 2001 absolvierte sie ein Studium zum Magister Artium in München in mittelalterlicher Geschichte, neuere Geschichte und englische historische Sprachwissenschaft sowie Literatur des Mittelalters und wurde für die Promotion durch ein Stipendium der Gerda Henkel Stiftung gefördert. Seit 2004 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Doktorvaters am historischen Seminar in Münster, seit April 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Exzellenzcluster Religion und Politik.
Die Arbeit gliedert sich in insgesamt 6 durch Einleitung, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie Indices eingerahmte Kapitel. Sie betreffen Ideale der Lehre und der gelehrten Wissensvermittlung im Umfeld der karolingischen Reformen, gelehrte Vernetzung im kommunitativen Netzwerk der Kirche (um 800-860). Autorität und Kontrolle gelehrten Schreibens in diesem Zeitraum, Veränderungen und Praktiken des Lehrens in den deutschen Kathedralschulen des 10. und 11. Jahrhunderts und gelehrte Autorität in der Transformation von der Lehre zur Theologie (um 1049-1148). Am Ende fasst die Bearbeiterin ihre Ergebnisse und Schlussüberlegungen über Gelehrte und Lehrer Europas zwischen Religion, Wissen und Politik zusammen.
Dabei sieht sie insgesamt ihre behandelte Zeit nicht als bloße Vorstufe späterer Wissenschaft. Nach ihren vielfältigen, weiterführenden Erkenntnissen vermitteln die Gelehrten und Lehrer der von ihr erfassten Zeit (Alkuin, Hrabanus Maurus, Lup |
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Steininger, Rolf, Berlinkrise und Mauerbau 1958 bis 1963. Mit einem Kapitel zum Mauerfall 1989. 4. Aufl. Olzog, München 2009. 416 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Rolf Steininger ist seit 1983 ordentlicher Professor in Innsbruck , war von 1984 bis zu seiner Emeritierung Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und wirkt seit 2008 auch an der Freien Universität Bozen. Er ist seit seiner Dissertation durch eine Vielzahl von Werken und internationalen Aktivitäten auf vielen Bereichen hervorgetreten. Insbesondere hat er sich um Südtirol und die jüngste deutsche Geschichte sehr verdient gemacht.
Vierzig Jahre nach dem Bau der Mauer seit den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 hat er eine Gesamtdarstellung des von ihm südlich von Barcelona per Radio life miterlebten, dramatischen ´Geschehens unter dem Titel der Mauerbau im Umfang von 411 Seiten vorgelegt, die sich vor allem auf amerikanische und britische sowie westdeutsche Akten stützte. Als „ganz hervorragendes Buch, sorgfältig recherchiert, überzeugend argumentierend und klar lesbar geschrieben“ bewertet, war es selbst in drei Auflagen rasch vergriffen. Der seit 2006 gefasste Plan der baldmöglichsten Veröffentlichung einer neuen Auflage mit neuen Erkenntnissen, einer Bildstrecke und einem Kapitel zum Mauerfall konnte 2009 in die Tat umgesetzt werden.
Die neue Fassung zeigt etwa auf Grund neu edierter Dokumente, dass Ostberlin und Moskau die Schließung der Grenzen in Berlin gemeinsam vorgenommen hatten, wobei Ostberlin mit Überlegungen und Vorbereitungen bereits ohne Einverständnis Moskaus begonnen hatte, sehr lange aber entsprechende Absichten öffentlich schlankweg leugnete. Inzwischen steht durch neue Untersuchungen östlicher Dokumente fest, dass Nikita Chruschtschow am 3. August 1961 in einer Besprechung mit Walter Ulbricht die Grenzschließung festgelegt hat. Auf dieser Grundlage kürzt der Verfasser sein erfolgreiches Werk an der entsprechenden Stelle, ergänzt es |
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Stern, Klaus, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 4/2 Die einzelnen Grundrechte, in Verbindung mit Sachs, Michael/Dietlein Johannes. Beck, München 2011. CXXXVII, 2235 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Mit Band IV/2 ist der letzte Teil des „Staatsrechts“ von Klaus Stern erschienen. Damit hat ein monumentales Werk seinen Abschluss gefunden, eine Art Parallelwerk zum „Anschütz/Thoma“ sollte es werden. Schon der jeweilige Umfang lehrt jedoch Unterschiede: kamen Anschütz/Thoma noch mit 1499 Seiten aus, um das Staatsrecht der Weimarer Zeit zu beschreiben, umfassen die Sternschen Bände 13167 Textseiten. An den Grundrechtsbänden waren Michael Sachs und Johannes Dietlein beteiligt, so auch in diesem Fall. Gegenstand des hier anzuzeigenden Bandes sind „einzelne Grundrechte“. Es geht um die „Freiheit der politischen Betätigung (Dietlein) – Kultur (Stern) – Schule und Bildung (Stern) – Kunst und Wissenschaft (Stern) – Religion, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Stern) – Gleichheitssätze (Sachs) – Rechtsschutz und Staatshaftung (Dietlein)“. Hinter jedem dieser Begriffe verbirgt sich ein Kosmos von Fragestellungen. Jeder berührt vielfältige Interessen rechtshistorischer Forschung. Schon das Thema „Freiheit der politischen Betätigung“ reicht weit hinein in die „Staatswissenschaft“, betrifft beispielsweise Fragen der Verbindung von Parteien und Massenmedien ebenso wie das Wahlrecht, also Fragen, die auch jenseits unseres Staates und der Gegenwart dauerhafte Relevanz besitzen. Auf den ersten Blick mag es erstaunen, ein solches Buch in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift zu besprechen. Nicht nur die zahlreichen „Ewigkeitsfragen“ etwa nach dem Verhältnis von Staat und Religion sind dafür ein Grund, sondern auch die Art und Weise ihrer Behandlung insbesondere durch Klaus Stern, der seine verfassungsrechtlichen Überlegungen stets in einen entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhang hineinstellt. Man könnte das Gesamtwerk du |
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Stierstorfer, Sabine, Das erste einheitliche deutsche Güterrecht. Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft (= Schriften zur Rechtsgeschichte 150). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 497 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Mit dem im Buchtitel genannten Entwurf eines einheitlichen Güterrechts sind primär die Vorschläge des Familienrechtsredaktors Gottlieb Planck von 1880/1884 zum gesetzlichen Güterrecht gemeint. Im ersten Teil der Untersuchung beschäftigt sich Stierstorfer mit der Frage, welche die Diskussionsteilnehmer vor der Schaffung einer einheitlichen Regelung zu klären hatten, nämlich „ob es aufgrund der vorgefundenen Situation möglich und sinnvoll sei, das Güterrecht einheitlich zu regeln“ (S. 21; S. 25-59). Obwohl maßgebende Juristen wie Otto von Gierke, Alfred Agricola, Paul Roth und Unger für das Regionalsystem eintraten, entschied sich Planck und mit ihm die erste BGB-Kommission in Übereinstimmung mit dem Deutschen Juristentag von 1875 im selben Jahr für einen einheitlichen Güterstand, und zwar für die Verwaltungsgemeinschaft, obwohl Richard Schröder in dem für die 1. Kommission angefertigten Gutachten für die partikuläre Gütergemeinschaft eintrat (vgl. W. Schubert [Hrsg.], Vorlagen der Redaktoren, Familienrecht, Teil 3, Berlin 1983, S. 847ff.).
Im zweiten Teil bespricht Stierstorfer die Vorschläge Plancks zur Regelung der Verwaltungsgemeinschaft in seinem Vorentwurf (S. 74-133) unter folgenden Gesichtspunkten: Eingebrachtes Gut der Frau, das der Nutznießung und Verwaltung des Mannes unterstehen sollte, das Vorbehaltsgut der Frau, das Vermögen des Mannes und die Schuldenhaftung. Nach Stierstorfer war Planck zwar bemüht, im Hinblick auf das eingebrachte Gut die Benachteiligung der Frau durch einige Regelungen abzumildern (S. 128). Diese Regelungen verfehlten jedoch insgesamt das Ziel, „das eingebrachte Gut der Frau abzusichern und ihr gleichwertige Entscheidung |
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Stiller, Werner, Der Agent. Mein Leben in drei Geheimdiensten, 3. Aufl. Ch. Links Verlag, Berlin 2010. 252 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Das ist kein wissenschaftliches Buch und noch viel weniger ein rechtshistorisches. Wohl aber sind die Erinnerungen des berühmtesten Überläufers aus dem Ministerium für Staatssicherheit eine zeitgeschichtliche Quelle, spannend wie wenige. Die dritte Auflage bietet zudem gegenüber den früheren den Vorteil, dass nach dem Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik Brisantes nicht mehr zurückgehalten werden musste; zudem konnte der Verfasser seine Erinnerungen mit Hilfe der Akten des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ergänzen. Doch ist dies dem Buch insofern nicht bekommen, als die drögen Verwaltungsakten meist ausführlich wiedergegeben werden und in der Regel schon Gesagtes wiederholen. Freilich spürt man schon allein beim Lesen auch jetzt noch, dass manches verschwiegen wird, sich Unstimmigkeiten finden und einiges passend gemacht wurde.
Werner Stiller hat nach einem Studium der Physik und Eintritt in die SED im Sommer 1972 beim Ministerium für Staatssicherheit, für das er schon einige Zeit Kommilitonen und Kollegen bespitzelt hatte, seinen Dienst in einer Abteilung der Hauptverwaltung Aufklärung angetreten, welche die westdeutsche Atomforschung auszuspionieren hatte. Ihn trieb dazu weder der Glaube an den Sozialismus noch sonst ein politisches Motiv, sondern die Sorge um sein Fortkommen, Abenteuerlust und eine schon fast manische Sucht nach dem Risiko, die sich auch in seiner privaten Lebensführung zeigte und ihn bis heute nicht losgelassen hat. Die Arbeitsbelastung verbunden mit der unerwartet umfangreichen bürokratischen Routine, die nicht erfüllte Hoffnung auf Westreisen (von erstaunlich hohem Stellenwert) und – das lässt sich zwischen den Zeilen lesen - auch Eheprobleme machen ihm schon nach 2 Jahren „klar“, dass er die falsche Entscheidung getroff |
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Stodolkowitz, Stefan Andreas, Das Oberappellationsgericht Celle und seine Rechtsprechung im 18. Jahrhundert (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 59). Böhlau, Köln 2011. XVI, 346 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die gelungene Arbeit ist die von Ulrike Müßig angeregte und betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Passau im Wintersemester 2009/2010 angenommene, von der Landschaft des Fürstentums Lüneburg und der Verwertungsgesellschaft Wort geförderte Dissertation des Verfassers. Ihr Gegenstand ist die Stellung des (in Celle 1711 gegründeten) Oberappellationsgerichts im frühneuzeitlichen Staat des 18. Jahrhunderts und seiner Gesellschaft. Dafür zieht der Verfasser nicht nur die Oberappellationsgerichtsordnung und die einschlägige Literatur heran, sondern auch die erhaltenen Prozessakten zwischen 1747 und 1816.
Allerdings sind umfangreiche Bestände bei einem alliierten Luftangriff am 8./9. Oktober 1943 im Hauptstaatsarchiv Hannover vernichtet worden. Dies betrifft auch die Prozessakten des Gerichts. Allerdings blieben die gesondert gelagerten Prozessakten des Herzogtums Lauenburg unversehrt, soweit sie 1816 nach Glückstadt abgegeben worden waren, so dass der Verfasser 443 Prozessakten und verschiedene ergänzende Unterlagen auswerten konnte.
Auf dieser in der Einleitung sorgfältig beschriebenen Grundlage wendet sich der Verfasser der rechtlichen und politischen Stellung des Oberappellationsgerichts im Kurstaat zu. Er untersucht zunächst das braunschweig-lüneburgische Appellationsprivileg, die Gründung des Gerichts und die Entstehung der Oberappellationsgerichtsordnung, deren Proömium, die personelle Besetzung und die selbständige Stellung. Danach behandelt er die Einflussmöglichkeiten des Landesherrn und schließt mit einer ansprechenden Bewertung.
Im dritten Kapitel befasst er sich mit dem gerichtlichen Verfahren und der Prozessdauer. Nach allgemeinen Verfahrensgrundsätz |
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Strafjustiz und DDR-Unrecht. Dokumentation, hg. v. Marxen, Klaus/Werle, Gerhard, Band 7 Gefangenenmisshandlung, Doping und sonstiges DDR-Unrecht, unter Mitarbeit v. Piel, Mario/Schäfter, Petra. De Gruyter, Berlin 2009. LXVII, 580 S. Besprochen von Thomas Vormbaum. |
Ganzen Eintrag anzeigen Strafjustiz und DDR-Unrecht. Dokumentation, hg. v. Marxen, Klaus/Werle, Gerhard, Band 7 Gefangenenmisshandlung, Doping und sonstiges DDR-Unrecht, unter Mitarbeit v. Piel, Mario/Schäfter, Petra. De Gruyter, Berlin 2009. LXVIII, 580 S. Besprochen von Thomas Vormbaum.
Die Edition mit den Erträgen des von den Herausgebern betriebenen Forschungsprojekts „Strafjustiz und DDR-Vergangenheit“ wird mit dem hier angezeigten Band abgeschlossen. Er behandelt neben den beiden im Titel genannten Komplexen die Bereiche „Denunziation“ und „sonstige (d. h. in anderen Bänden der Dokumentation noch nicht dargestellte) Wirtschaftsstraftaten“.
Wer das Stichwort Misshandlung von Gefangenen im Strafvollzug vernimmt, denkt (zumindest auch) an Fälle, die in den vergangenen Jahrzehnten die Presse der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt haben – beispielsweise die Misshandlungen von Strafgefangenen im Kölner „Klingelpütz“. Die Frage ist also – und damit ist das „Grundproblem der Fallgruppe“ angesprochen: „Sind diese Misshandlungen“ im Fall der DDR „als systembedingte Kriminalität oder als systemwidrige Exzesstaten von allerdings erschreckender Häufigkeit einzuordnen?“ (S. XXVII) Einen Teil der Antwort gibt bereits die Beschreibung der Organisation der DDR-Strafvollzugseinrichtungen: Sie waren ein Teil der „bewaffneten Organe“ und militärähnlich hierarchisiert (XXIX). Allerdings sah das Strafvollzugsgesetz von 1977 unter seinen Sicherungsmaßnahmen und Disziplinarmaßnahmen die körperliche Züchtigung Gefangener nicht vor. Doch war die Zahl der Misshandlungen so groß, dass der Anteil der betreffenden Verfahren an allen Verfahren wegen DDR-Unrechts immerhin 7,7% (79 Strafverfahren) ausmacht (XXXI).
Eine solide Argumentation hat das Landgericht Potsdam unterbreitet, das feststellen musste, ob die Misshandlungen im Strafvollzug der DDR unter die Bestimmungen über das Ruhen der Verjährung während der Zeit der DDR fielen; dies setzte voraus, dass die Straf |
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Strippel, Andreas, NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung Europas. Rassenpolitische Selektion der Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2011. 370 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Strippel, Andreas, NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung Europas. Rassenpolitische Selektion der Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2011. 370 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
In der überarbeiteten Druckfassung seiner 2009 von der Universität Hamburg approbierten Dissertation rückt der dort lehrende Verfasser Andreas Strippel mit der Einwandererzentralstelle (EWZ) des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes eine genuin nationalsozialistische - weil in typischer Art staatliche und Parteielemente quasi in Zwitterstellung verquickende - Verwaltungsinstitution ins Licht, der im Kontext der rassenideologisch motivierten Bevölkerungsverschiebungen während des Zweiten Weltkriegs eine Schlüsselrolle zukam. Unter dem Titel eines Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) steuerte und exekutierte Reichsführer-SS Heinrich Himmler seit Oktober 1939 in Hitlers Auftrag die NS-Volkstumspolitik über ein System unterschiedlicher Dienststellen, dem unter anderem das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) als Mutterbehörde der EWZ, das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (RuSHA), die Volksdeutsche Mittelstelle (VOMI) und das zunächst als Dienststelle Greifelt geführte, spätere Stabshauptamt (StHA/RKF) angehörten.
Dem Verfasser geht es darum zu zeigen, wie durch die Tätigkeit der Einwandererzentralstelle „zum Teil widersprüchliche Rassenvorstellungen über die Praxis miteinander verbunden wurden“ (S. 28), erwuchsen doch „aus den Ungereimtheiten und Leerstellen der Rassekonzepte […] nicht nur Widersprüche und Probleme für die praktische Politik, sondern auch immer wieder neue ‚Lösungen‘ (S. 54)“. Solche Lösungen hatte die EWZ über die gesamte Dauer des Zweiten Weltkriegs für Bevölkerungsbewegungen in einem geographisch weit gestreuten Raum anzubieten: 1939/40 zunächst für die Umsiedler aus dem Baltikum |
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Stroumsa, Sarah, Al-Andalus und Serafad. Von Bibliotheken und Gelehrten im muslimischen Spanien (= !2. Arye Maimon-Vortrag an der Universität Trier 5. Oktober 2009 = Arye Maimon-Institut für Geschichte der Juden, Studien und Texte 2). Kliomedia, Trier 2010. 73 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Stroumsa, Sarah, Al-Andalus und Serafad. Von Bibliotheken und Gelehrten im muslimischen Spanien (= !2. Arye Maimon-Vortrag an der Universität Trier 5. Oktober 2009 = Arye Maimon-Institut für Geschichte der Juden, Studien und Texte 2). Kliomedia, Trier 2010. 73 S.
Die nach dem Studium der arabischen Sprache und Literatur sowie der Geschichte des mittleren Ostens und der 1984 erfolgten Promotion an der Hebräischen Universität in Jerusalem seit 1986 als Professorin tätige Verfasserin befasst sich seit langem erfolgreich mit den geistesgeschichtlichen Beziehungen zwischen Juden, Christen und Muslimen. In dem zum Druck gebrachten Vortrag geht sie von den im dichten Nebel liegenden Anfängen (Ibn Masarra † 930) aus und schreitet von hier aus zu bekannteren Gefilden fort. Trotz aller damit verbunden Schwierigkeiten plädiert sie entschieden dafür, die Art und Weise zu rekonstruieren, in denen unterschiedliche Strömungen zu einem komplexen, im Hochmittelalter in Spanien erkennbaren, für die gesamte europäische Geistesgeschichte bedeutsamen Strudel beitragen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stüdemann, Andreas, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945. Kontinuität und Diskontinuität im Auslieferungsrecht am Beispiel der Rechtsentwicklung im NS-Staat (= Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 119). Lang, Frankfurt am Main 2009. XXX, 525 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stüdemann, Andreas, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945. Kontinuität und Diskontinuität im Auslieferungsrecht am Beispiel der Rechtsentwicklung im NS-Staat (= Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 119). Lang, Frankfurt am Main 2009. XXX, 525 S. Besprochen von Martin Moll.
Die Aktualität seiner Fragestellung leitet Stüdemann von gegenwärtigen Bestrebungen zur Vereinheitlichung und Effizienzsteigerung der Verbrechensbekämpfung innerhalb der Europäischen Union ab. Hierbei zeige sich, so der Verfasser, eine deutliche Kontinuität zur NS-Zeit, denn auch damals sei versucht worden, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf kriminalpolitischem Gebiet zu intensivieren und die Rechte der Betroffenen massiv einzuschränken – erstaunlicherweise auch durch die Bereitschaft der NS-Regierung, deutsche Staatsbürger ans Ausland auszuliefern.
Stüdemann hat umfangreiches Quellenmaterial zusammengetragen; insbesondere stützt er sich auf zeitgenössische Gesetze, Verordnungen, zwischenstaatliche Abkommen bzw. Verträge, publizierte Gerichtsentscheidungen, interne Anweisungen des Reichsjustizministeriums sowie das rechtswissenschaftliche Schrifttum. Unveröffentlichte Quellen wurden freilich nicht herangezogen und die zitierte historische Literatur ist teils lückenhaft, teils veraltet. In Summe fanden die Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme am Anfang des Jahres 1933 ein weitgehend ausdifferenziertes Auslieferungsrecht vor, das im Deutschen Auslieferungsgesetz (DAG) von 1930 sowie in zahlreichen, bis ins 19. Jahrhundert zurückreichenden völkerrechtlichen Verträgen kodifiziert und in der Praxis eingespielt war. An diesen normativen Grundlagen änderte sich nicht viel, wie eine bloß geringfügige Novellierung des DAG 1933 sowie die wenigen bis 1945 abgeschlossenen, neuen Auslieferungsverträge mit ausländischen Staaten belegen. Der wichtigste von Stüdemann |
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Sturm, Fritz, 200 Jahre Badisches Landrecht (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 23). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 70 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sturm, Fritz, 200 Jahre Badisches Landrecht (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 23). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 70 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Aus Anlass der Einführung des Badischen Landrechts vor 200 Jahren hielt Fritz Sturm am 27. Oktober 2009 vor der Karlsruher Rechtshistorischen Gesellschaft (Verein Rechtshistorisches Museum) einen stark beachteten Vortrag, der nun als selbständige Publikation mit einem umfangreichen Anmerkungsapparat erschienen ist. Fritz Sturm, ein sehr guter Kenner der badischen Geschichte und des Badischen Landrechts[1], bietet ein instruktives, lebendiges und anschauliches Bild der Entstehung, des Inhalts und der Bedeutung dieses Gesetzeswerkes.
In den beiden 1771 wiedervereinigten Landesteilen Baden-Baden und Baden-Durlach galten 1809 noch zwei verschiedene Landrechte; darüber hinaus bestand eine enorme Rechtszersplitterung, die mit den Gebietsgewinnen in den Jahren 1803, 1805 und 1806 (dann noch 1810) zusammenhing (S. 10ff.). So galt etwa in Teilen das revidierte württembergische Landrecht von 1610, das Mainzer Landrecht von 1755, das Josephinische Gesetzbuch von 1786 (Teil-ABGB) im Breisgau, kanonisches Recht in den vormals geistlichen Gebieten und gemeines römisches Recht in den reichsritterschaftlichen Gebieten (S.8ff.). Die Einführung des „Code Napoléon mit Zusäzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden“ im Jahre 1809 (S. 7f.) führte zu einer weitgehenden Rechtsvereinheitlichung, zu einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Badener Bevölkerung; es wurde durchaus positiv aufgenommen (S. 15).
Als der eigentliche Schöpfer des Landrechts (S. 33) ist der badische Staatsrat Johann Niklas Friedrich Brauer (1754 bis 1813) anzusehen[2]. Dieser passte den Code Napoléon den badischen Verhältnissen an, indem er den Code um 500 ergänzende Vorschriften (Landrechtssätze) vermehrte. Diese Zu |
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Tascher, Gisela, Staat, Macht und ärztliche Berufsausbildung 1920-1956. Gesundheitswesen und Politik. Das Beispiel Saarland (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 435 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Tascher, Gisela, Staat, Macht und ärztliche Berufsausbildung 1920-1956. Gesundheitswesen und Politik. Das Beispiel Saarland (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 435 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die dem am 24. November 1942 wegen seines antifaschistisch motivierten „Landesverrats“ in Berlin-Plötzensee hingerichteten Walter Hübner gewidmete Untersuchung ist die von Wolfgang U. Eckart betreute, von der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg im Wintersemester 2007/2008 angenommene, überarbeitete, ergänzte und Aktualisierte Fassung der Dissertation Gisela Taschers. Sie verfolgt die Entwicklung des Gesundheitswesens des Saargebiets und des Saarlands als Längsstudie an Hand ausgewählter Thesen. Im Mittelpunkt stehen die machtpolitischen und berufspolitischen Rahmenbedingungen für die ärztliche Berufsausübung während der nationalsozialistischen Herrschaft, wobei die zeitliche Abgrenzung auch die Erfassung von Kontinuitäten ermöglichen sollte.
Dementsprechend ist die auch auf unveröffentlichen Quellen aufbauende Untersuchung nach Vorwort, Danksagung und Einleitung in vier Abschnitte gegliedert. Sie betreffen den Aufbau des Gesundheitswesens von 1920 bis 1934 im Saargebiet (Verfassung, Verwaltungsorganisation, Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Wohlfahrtspflege, Einfluss des Deutschen Reiches), die Gleichschaltung des Gesundheitswesens im Deutschen Reich nach 1933, den Aufbau des Gesundheitswesens im Saarland von 1935 bis 1945 (Rückgliederung, Gleichschaltung im Verwaltungsaufbau, bei den Gesundheitsämtern, bei den ärztlichen Standesorganisationen, der Sozialversicherung und der Wohlfahrtspflege, Zwangssterilisation) und den Aufbau des Gesundheitswesens im Saarland von 1945 bis 1956 (einschließlich der Entnazifizierung). Am Ende erfolgt eine Zusammenfassung.
Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass bis 1933 die Regelungen im Saargebiet nur wenig von denen des Deutsch |
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Terhalle, Maximilian, Deutschnational in Weimar. Die politische Biographie des Reichstagsabgeordneten Otto Schmidt (Hannover) 1888-1971). Böhlau, Köln 2009. 449 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Terhalle, Maximilian, Deutschnational in Weimar. Die politische Biographie des Reichstagsabgeordneten Otto Schmidt (Hannover) 1888-1971). Böhlau, Köln 2009. 449 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser hat nach den nicht sehr enthüllenden Angaben des Verlags „zuletzt u. a. in Security Studies und International Affairs veröffentlicht und bereitet als Stipendiat der Fritz Thyssen Stiftung bei Yale University (New Haven, CT) eine Monographie vor (Arbeitstitel A Theory of Hierarchy in International Relations). Zuvor hat er bei Columbia University (New York City, NY) gelehrt und bei Cornell University (Ithaca, NY) ein post-doktorales Forschungsjahr verbracht. In Deutschland hat er 2006-2007 im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums gearbeitet.“
Nach dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek hat er 2006 in Bonn eine nicht für den Austausch bestimmte Dissertation über Otto Schmidt (1888.1971) - Gegner Hitlers und Intimus Hugenbergs im Umfang von 455 S. vorgelegt. Obgleich er in seiner Danksagung nur seinen geliebten Eltern unendlichen Dank sagt und die Fertigstellung seines Werkes auf die innigste Zu8neigung der Liebe seines Lebens als einer Fee, bei deren Lächeln jeder Anflug von Verzagen die Flucht ergriff, zurückführt, dürfte das vorliegende Buch die Druckfassung seiner Dissertation sein. Sie betrifft den Politiker Otto Schmidt, den der Verfasser in seiner Einführung als Pastorensohn, Generalstabsoffizier im Ersten Weltkrieg, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei, engsten Mitarbeiter Alfred Hugenbergs, letzten Vorsitzender der deutschnationalen Reichstagsfraktion, Aufsichtsratsmitglied des UfA-Konzerns während des Zweiten Weltkriegs und erfolglosen Bundestagskandidaten konservativer Parteien nach dem Zweiten Weltkrieg telegrammartig umreißt.
Er gliedert sein Werk außer in Einführung und Zusammenfassung chronologisch in Familie und Jugend, Militärzeit (1906-1919), den Weg in die Politik |
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Testamente aus der Habsburgermonarchie Alltagskultur, Recht, Überlieferung. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2011), hg. v. Olechowski, Thomas/Schmetterer, Christoph (= Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs, Band 1, 2011, 1-208). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Testamente aus der Habsburgermonarchie Alltagskultur, Recht, Überlieferung. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2011), hg. v. Olechowski, Thomas/Schmetterer, Christoph Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wissen wünscht Weitergabe von Mensch zu Mensch. Deswegen sind Sprache, Bild, Schrift, Buch, Druck, Zeitung, Funk, Fernsehen, Telefon, Telefax und Digitalisierung entstanden. In ihnen versucht jedes Individuum die Förderung des ihm Wichtigen (und die Beseitigung des ihm Lästigen).
Dementsprechend eröffneten Savigny, Eichhorn und Göschen 1815 die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, als deren Erbe sich - ungeachtet verschiedener Brüche - noch heute die traditionsreiche Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte in allen ihren drei Abteilungen versteht. Im Zuge der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft vor allem seit Ende des Zweiten Weltkriegs sahen dann vor mehr als 30 Jahren jüngere Forscher wie Wilhelm Brauneder, Pio Caroni, Bernhard Diestelkamp, Clausdieter Schott und Dietmar Willoweit in dieser monopolen Zeitschrift ihrer wissenschaftlichen Ahnen die neuere Rechtsgeschichte und ihre Möglichkeiten zu wenig berücksichtigt und begründeten mit neuen Mitteln als neue Herausgeber eine neue Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte. Vielleicht wiederum das weitere Wachstum von Studien, Studenten und Stellen erweckte in der Gegenwart den weiteren Wunsch nochmals jüngerer Gelehrter nach einer weiteren (regionalen) Zeitschrift für (österreichische) Rechtsgeschichte, die in Wien am 8. September 2011 der Allgemeinheit im Rahmen einer Tagung vorgestellt wurde.
Ihre Protagonisten verkennen nach ihren eigenen Worten nicht, dass bereits bestehende deutschsprachige Periodika die Neugründung - wie im Übrigen auch jede andere, jedermann im Rahmen der individuellen Lebensplanung auf Grund der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Verwirkl |
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Thalhofer, Elisabeth, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Thalhofer, Elisabeth, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Untersuchung ist die von Rainer Hudemann betreute, im Januar 2008 unter dem Titel Entgrenzung der Gewalt - Die erweiterten Polizeigefängnisse der geheimen Staatspolizei 1943-1945 von der philosophischen Fakultät I der Universität Saarbrücken angenommene Dissertation der 1976 geborenen, nach dem Studium der neueren Geschichte, neueren deutschen Literaturwissenschaft und neueren deutschen Sprachwissenschaft am Lehrstuhl ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Nach einem Vorwort des Betreuers beschreibt die Verfasserin in ihrer Einleitung den Stand der Forschung, die Quellenlage einschließlich der Nachkriegsprozesse, die Fragestellungen und Ziele der Arbeit und stellt methodische Überlegungen an. Danach gliedert sie ihr eine Lücke schließendes Werk in zwei Teile.
Zunächst untersucht sie die Entgrenzung der Gewalt. Zu diesem Zweck beschreibt sie die geheime Staatspolizei am Ende des Zweiten Weltkriegs und hebt dabei den Übergang von der Kompetenzerweiterung zum Endphasenterror besonders hervor. Danach befasst sie sich mit den Konzentrationslagern der SS, den Arbeitserziehungslagern der seit Kriegsbeginn eigene Haftstätten aufbauenden, bis 1943 ein eigenes Lagergefüge errichtenden Gestapo und den Haftraumschwierigkeiten sowie dem Krieg nach innen.
Der zweite Teil zeigt die erweiterten Polizeigefängnisse als Gewalt selbverständlich anwendenden Haftstätten der Gestapo. Als einzelne Fallbeispiele wählt die Verfasserin Oderblick in Schwetig, Brätz, Klöchner-Werke AG in Hagen-Haspe und Neue Bremm besonders aus und stellt die Einrichtung der Lager, die Haftbedingungen, die Häftlinge, die sieben zugehörigen Kommandanten, das überwiegend aus der Bevölkerung angeworbene Personal sowie die Beziehungen zwischen Bevölkerung und |
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The History of Parliament-The House of Commons 1820-1832, hg. v. Fisher, David R., 7 Bände. Cambridge University Press, Cambridge 2009. 6512 S., 7 Farbabb. Besprochen von Roland Kleinhenz. |
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Das monumentale Forschungsprojekt einer Geschichte des englischen/britischen Parlaments seit seiner Gründung im 13. Jahrhundert nahm seinen Anfang mit der Idee des Unterhausabgeordneten Colonel Josiah Wedgwood, diese Geschichte in Form von Biografien aller Ober- und Unterhausmitglieder (Bischöfe, Peers und Abgeordnete) und aller Unterhauswahlkreise zu schreiben. 1928 stieß Wedgwood das Projekt offiziell zusammen mit über 200 Unterhausabgeordneten bei Premierminister Stanley Baldwin an. Dieser setzte 1929 eine aus Unterhausabgeordneten und Historikern bestehende Kommission ein, die im September 1932 ihren ersten und einzigen Bericht zu einem Bearbeitungszeitraum von 1264-1832, von der Gründung des Parlaments bis zur Verabschiedung der ersten großen Wahlkreisreform, erstattete (Interim Report of the Committee on House of Commons Personnel and Politics, 1264-1832, H.M.S.O., Cmd. 4130, London 1932). Das Projekt kam aber vor Beginn des Zweiten Weltkrieges kaum in Gang, weil nicht die notwendige finanzielle Ausstattung bereit gestellt worden war. Wedgwood forschte gleichwohl auf eigene Faust mit einigen Helfern an den Abgeordnetenbiografien für den Zeitraum von 1439-1509 und gab 1936 und 1938 jeweils einen Band heraus (Wedgwood, J. C., History of Parliament. Biographies of the Members of the Commons House, 1439-1509, London, 1936 und Wedgwood, J. C., History of Parliament. Register of the Ministers and of the Members of Both Houses, 1439-1509, London, 1938). Erst 1940 wurde mit der Errichtung des „History of Parliament Trust“ die rechtliche Plattform für das Forschungsvorhaben geschaffen. Es folgten die Wirren des Krieges, während dessen Wedgwood 1943 verstarb. Dann war es der an der Universität von Manchester lehrende und der Kommission von 1929 angehörende P |
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The Judicial House of Lords 1876-2009, hg. v. Blom-Cooper, Louis/Dickson, Brice/Drewry, Gavin. Oxford University Press, Oxford 2009. LXXXVI, 820 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Eine Randlage ermöglicht vielfach eigene Entwicklungen gegenüber Zentren und kann sich ihrerseits auch zu einem neuen eigenen Zentrum entwickeln. Seit die britischen Inseln mit der Eroberung durch Rom in etwas deutlicheres Licht gerückt wurden, dürften römische Gegebenheiten auch für sie bestimmend gewesen sein. Dementsprechend nahmen die Angeln und Sachsen auch in der Völkerwanderung ihr besonderes stammesmäßiges Volksrecht auf die Inseln mit.
Spätestens mit der normannischen Eroberung im Jahre 1066 begann aber die besondere Entwicklung eines angelsächsisch-normannischen Rechtssystems, das sich von den kontinentalen Vorgängen und Verhältnissen in vielfacher Hinsicht unterscheidet. Auch wenn Großbritannien 1973 den Europäischen Gemeinschaften beitrat, behielt es doch viele Besonderheiten bei, deren Gewicht durch die Verbreitung des englischen Rechts in den englischen Kolonien und die Entstehung eines eigenen angloamerikanischen Rechtskreises in der frühen Neuzeit noch wuchs. Zu diesen Besonderheiten zählt auch, dass das etwa durch die Magna Charta von 1215 und anderes besonders fortschrittliche „Mutterland der Demokratie“ lange Zeit weder die von Montesquieu 1748 vorgeschlagene Gewaltenteilung noch die in der Virginia Bill of Rights 1776 erstmals gelungene formelle Verfassung übernehmen wollte, so dass das britische Oberhaus fast bis in die Gegenwart nicht nur legislative sondern auch judikative Funktionen hatte.
Mit diesen befasst sich der von den Herausgebern zu Beginn des Jahres 2006 ins Auge gefasste, in kurzer Zeit in beeindruckender Weise gelungene Sammelband. Er gliedert seine 40 Teile der insgesamt 41 mitwirkenden, auf den Seiten XXVII-XXXIV vorgestellten Verfasser in die fünf Teile Institution (vor 1870, 1873-1876, the Judicial Office, the |
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The Post-war Restitution of Property Rights in Europe. Comparative Perspectives, hg. v. Veraart, Wouter/Winkel, Laurens. Scientia, Amsterdam 2011. V, 137 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Zwischen 1933 und 1945 ist weltweit, in erster Linie ausgelöst durch die vielfach menschenrechtswidrige nationalsozialistische Ideologie, unsägliches Unrecht geschehen. Gleichwohl wurde die Frage des Ersatzes der dabei verursachten individuellen Schäden bis 1989 nicht zielführend gestellt. Erst die Feststellung, dass Schweizer Banken noch fünfzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs eine beträchtliche Anzahl von Konten jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft führten, änderte die öffentliche Meinung.
Seitdem sind Entschädigungsforderungen in beträchtlichem Umfang gestellt und in einem gewissen Umfang auch befriedigt worden. Eine einfache Übersicht über diese Vorgänge versucht in rechtsvergleichender Betrachtung der vorliegende Band. Er enthält neun einzelne Beiträge, an deren Spitze eine von Wouter Veraart und Laurens Winkel gemeinsam erarbeitete, grundlegende Einführung in die Problematik der Thematik steht..
Die folgenden Untersuchungen betreffen etwa Frankreich (Claire Andrieu), die gegensätzlichen Konzepte Frankreichs und der Niederlande (Wouter Veraart), Österreich (Georg Graf), die Rückgabe von Edvard Munchs Alma Mahler-Werfel entzogener und dennoch in Wien an prominenter Stelle öffentlich ausgestellter Sommernacht am Strand (Franz-Stefan Meissel), Westdeutschland (Jürgen Lillteicher), Antwerpen (Veerle Vanden Daelen), den niederländischen Fall Goudstikker (Herman C. F. Schoordijk) und die Gefahren offener Normen (Arend Soeteman). Als roter Faden erscheint dabei der gefährliche Verlauf der Zeit, der unter dem Gesichtspunkt der Unfairnis zu ungewöhnlichen Lösungen drängt. Verschiedene Register schließen die dabei geäußerten Gedanken des schmalen, aber nichtsdestoweniger instruktiven und lesenswerten Bandes vorteilhaft |
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Thiemeyer, Guido, Europäische Integration. Motive - Prozesse - Strukturen (= UTB 3297 S). Böhlau, Köln 2010. 237 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Köln 1967 geborene, nach dem multidisziplinären Studium von Geschichtswissenschaften, Philosophie und Volkswirtschaftslehre 1997 mit der von Jost Dülffer betreuten Dissertation Vom Pool Vert zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Europäische Integration, Kalter Krieg und die Anfänge der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 1950-1957 promovierte, danach als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Europawissenschaften der Universität Kassel tätige und dort 2004 mit einer Untersuchung über Internationalismus und Diplomatie - Währungspolitische Kooperation im europäischen Staatensystem 1865-1900 habilitierte Verfasser ist für seine Thematik sehr gut ausgewiesen. In seiner Veröffentlichung ist er noch als Hochschuldozent für neuere Geschichte an der Universität Kassel geführt. Beweglichere Medien zeigen den ehemaligen Stipendiaten des Deutschen Historischen Instituts in Paris inzwischen nach Tätigkeiten in Innsbruck, Metz und Siegen als Professor für Zeitgeschichte an der Universität Cergy-Pontoise (Paris).
Sein informatives Taschenbuch gliedert er in vier Abschnitte. Eingangs fragt er sich und den Leser. was ist europäische Integration, um sofort festzustellen, dass es keine wissenschaftlich befriedigende Kurzdefinition europäischer Integration gibt. Er selbst scheidet dann zwischen einem politischen, gesellschaftlichen und einem kulturellen Begriff der europäischen Integration, lässt aber keinen Zweifel daran, dass das Phänomen nur durch interdisziplinäre Forschung tatsächlich in seiner gesamten Breite und Tiefe erforscht und verstanden werden kann.
Sein anschließender historischer Überblick setzt bereits1815 ein und reicht bis 2008. Motive und Antriebskräfte findet er in Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kultur. Am Ende wagt er auf dieser einleuchtenden G |
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Thronverzicht. Die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter in die Neuzeit, hg. v. Susan, Richter/Dirbach, Dirk. Böhlau, Köln 2010. 344 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Geschichte zeigt, dass viele Menschen die Macht über andere Menschen lieben. Deswegen ist Herrschaft begehrt und möglicherweise so selbverständlich wie Gesundheit. Demgegenüber ist der Machtverzicht eher so unwillkommen wie eine Krankheit, weshalb sich die Forschung mit diesem Ausnahmevorgang bisher auch nur am Rande befasst hat.
Der deswegen sehr begrüßenswerte Sammelband ist vor allem mit großzügiger Unterstützung der Fritz Thyssen Stiftung möglich gewesen, die im November 2007 in Heidelberg im Wissenschaftsforum eine Tagung über diesen Gegenstand finanzierte, die insbesondere dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine Plattform bieten sollte, sich der Fachwelt zu präsentieren. Insgesamt wurden dabei 17 von der einführenden Einleitung der Herausgeber eröffnete Beiträge geboten. Sie betrachten in drei Abteilungen die Abdankung als Rechtsakt, die (freiwillige) Abdankung in ihrem Spannungsverhältnis zur (unfreiwilligen) Absetzung und die Wirkung der Vorgänge auf die Öffentlichkeit.
Dabei leitet etwa Hans Hattenhauer in die Abdankung von Monarchen vom Mittelalter bis zur Gegenwart begriffsgeschichtlich ein oder behandelt Susan Richter die Abdankung Friedrich Carl Alexanders von Ansbach-Bayreuth im Jahre 1791, Wilhelm Brauneder den Verzicht Kaiser Karls am 11. November 1918 oder István Szabo die Abdankung König Karls IV. von Ungarn 1918. Andere Untersuchungen betreffen Oliver Cromwell, Georg Friedrich von Baden-Durlach, den Reichsdeputationshauptschluss, Napoleon, das Jahr 1848, das Risorgimenteo oder die Bundesfürsten des Deutschen Reiches im November 1918. Am Ende bieten Susan Richter und Michael Roth ein allgemeiner ausgerichtetes Quellenverzeichnis zum Thronverzicht, während ein Sachregister für die außer durch allgemeine Zeitströmungen auch und vor al |