Ipsen, Jörn, Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Boorberg, Stuttgart 2011. 491 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Am 1. November 1946 trat die Verordnung (ordinance) Nr. 55 der britischen Militärregierung in der britischen Besatzungszone des besetzten Deutschen Reiches in Kraft. Sie bestimmte in Artikel 1: Mit Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren die in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Länder (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe) ihre Selbständigkeit als Länder und werden Teile eines neuen Landes, welches die Bezeichnung Niedersachsen führt. Bereits durch die Verordnung Nr. 46 vom 23. August 1946 waren die preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und die Regierungsbezirke der Rheinprovinz Aachen, Düsseldorf und Köln als solche aufgelöst und dann in die Länder Schleswig-Holstein, Hannover und Nordrhein-Westfalen umgestaltet worden.
Die sieben Artikel umfassende Verordnung Nr. 55 ist „Geburtsurkunde des Landes Niedersachsen und erste Verfassung des neuen Landes zugleich. Ihr folgte das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der niedersächsischen Landesgewalt vom 11. Februar 1947 als „Notverfassung“ mit 13 Paragraphen. Am 1. Mai 1951 trat die vorläufige niedersächsische Verfassung in Kraft, die nach zwölf Änderungsgesetzen im Wege der Verfassungsänderung am 1. Juni 1993 durch eine neue niedersächsische Verfassung mit 78 Artikeln abgelöst wurde.
Für sie hat der 1944 geborene Osnabrücker Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht mit Unterstützung durch seine Mitarbeiter einen vorzüglichen Kommentar vorgelegt, welcher einer Renaissance des Landesrechts Rechnung tragen will. Nach einer klaren, kurzen Einleitung werden alle Artikel kommentiert, wobei der Verfasser übersichtlich in Entstehungsgeschichte, Erläuterungen und (entsprechend der Literaturlage knapp) Literatur unterscheidet und nach Möglichkeit auch die bisher spärliche einschlägige Staatsgerichtshofsjudikatur anführt. Ein |
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Iselt, Kathrin, „Sonderbeauftragter des Führers“ - Der Kunsthistoriker und Museumsmann Hermann Voss (1884-1969) (= Studien zur Kunst 20). Böhlau, Köln 2010. 516 S. Besprochen von Ralf Lunau. |
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Iselt, Kathrin, „Sonderbeauftragter des Führers“ - Der Kunsthistoriker und Museumsmann Hermann Voss (1884-1969) (= Studien zur Kunst 20). Böhlau, Köln 2010. 516 S. Besprochen von Ralf Lunau.
Dieses Buch, obwohl spürbar nicht darauf angelegt, macht ebenso vor Entsetzen stumm wie es zur Empörung herausfordert. Es schildert, wie Hermann Voss - ein geschätzter Kunsthistoriker und Museumsleiter, hervorragend ausgebildet bei Wilhelm Bode, der ihm den Einstieg in eine großartige Karriere eröffnet - den Pakt mit dem Teufel eingeht; wie die Liebe zu den schönen Künsten umschlägt in eine Gier, die jeden Maßstab verliert, sich in eine Ekstase des Anhäufens, des Zusammenraffens, des Verbergens und Versteckens steigert und nach der Katastrophe in kleinlich peinlicher Rechtfertigung und Schuldzuweisung an andere mündet.
Die Autorin beschreibt akribisch genau, wie ein bürgerlicher Kunstliebhaber zuerst die Freiheit der Kunst verrät, indem er sein Geschäft mit der Aktion „Entartete Kunst“ macht, sich anschließend als Büttel der Polizei an der Enteignung jüdischen Eigentums beteiligt, um auf dem Höhepunkt dieses räuberischen Treibens als „Sonderbeauftragter des Führers für Linz“ in allen möglichen Ecken des von Deutschland mit Krieg überzogenen Europa Kunstschätze zusammentragen zu lassen. Das ganze Ausmaß dieser intellektuellen Verwahrlosung wird deutlich, wenn immer wieder anklingt, wie Hermann Voss in der Zeit, in der er mit Hilfe eines mafiös anmutenden Netzes zahlreicher Agenten, staatlicher, militärischer und NSDAP-Institutionen, Händler sowie sonstiger Nutznießer Kunstwerk an Kunstwerk anhäufte, zugleich Direktor einer Dresdner Gemäldegalerie ist, deren Museumsbetrieb schon eingestellt werden musste; wenn beschrieben wird, wie er sich am Gezänk der rivalisierenden Nazibanden bei der Verteilung der Beute beteiligte; wobei es doch schon nur noch um Kunstwerke ging, die in immer tiefere Gemäuer, Keller und Bergwerke verbracht we |
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Islamische Stiftungen zwischen juristischer Norm und sozialer Praxis, hg. v. Meier, Astrid/Pahlitzsch, Johannes/Reinfandt, Lucian (= Stiftungsgeschichten 5). Akademie, Berlin 2009. 279 S., 3 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der von dem Kaufmannssohn Mohammed in Arabien nach dem Judentum und dem Christentum im frühen 7. Jahrhundert gegründete Islam, h. d. die Unterwerfung unter (oder Hingabe an) Gott, verbreitete sich im Laufe der Geschichte über weite Teile Afrikas und Asiens auf derzeit vielleicht 1,5 Milliarden Anhänger, erreichte aber das Herz des Abendlandes bis in das 20. Jahrhundert nicht wirklich. Sowohl die Globalisierung der Welt wie auch umfassende Wanderungsbewegungen etwa von Türken nach Deutschland führen vor allem seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs jedoch zu immer intensiverer Begegnung unterschiedlicher Menschen, Kulturen und Religionen. Damit ist auch das Interesse an islamischen Einrichtungen in der europäischen Forschung deutlich angestiegen.
Dem trägt ein Workshop Rechnung, der unter dem Titel Islamische Stiftungen und ihre sozialen Funktionen im Spannungsfeld von Stiftungsrecht und Stiftungspraxis an der Freien Universität Berlin im Dezember 2004 stattfand. Ziel der Zusammenkunft von Sachkennern aus dem deutschsprachigen Raum war es, die islamisch-rechtliche Institution Stiftung (waqf) in ihrer jeweils regional und zeitlich spezifischen Ausprägung vergleichend zu untersuchen. Die bei dieser Gelegenheit vorgetragenen 11 Studien stellt der Band der Allgemeinheit zur Verfügung.
Nach einer Einleitung der Herausgeber beginnt etwa Maria Macuch mit einer Gegenüberstellung der sasanidischen frommen Stiftung und des islamischen waqf, während Johannes Pahlitzsch christliche Stiftungen in Syrien und im Irak im 7. und 8. Jahrhundert unter dem Aspekt der Kontinuität zwischen Spätantike und Frühislam betrachtet. Auf dem vielfältigen, interessanten Weg durch die Zeit gelangt schließlich Franz Kogelmann bis zur Ent |
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Iustiniani Institutiones / Justiniánské Instituce [Die Institutionen Justinians]. Übersetzung aus dem Lateinischen ins Slowakische, Einleitung, Anmerkungen, Sachregister und Bibliographie v. Blaho, Peter. Übersetzung aus dem Slowakischen, Vorwort, Ergänzung der Anmerkungen, Personen- und Ortsregister sowie Revision des Textes v. Skřejpek, Michal (= Fontes Iuris Romani, hg. v. Skřejpek, Michal). Univerzita Karlova v Praze: Nakladatelství Karolinum, Prag 2010. 411 S. Besprochen von Inge Bily. IT |
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Es ist sehr zu begrüßen, dass mit vorliegender lateinisch-tschechischer Ausgabe der Institutionen Justinians durch Michal Skřejpek nun eine Übersetzung dieses für die europäische Rechtsgeschichte bedeutsamen Textes ins Tschechische zur Verfügung steht. Nicht nur unter tschechischen Studenten an rechtswissenschaftlichen Fakultäten wird das Werk bereits reichlich Interessenten gefunden haben.
Bewusst knüpft M. Skřejpek an die im Jahre 2000 erschienene lateinisch-slowakische Ausgabe der Institutionen, besorgt von Peter Blaho[1], an und übernimmt von dort auch die slowakische Einleitung (S. 7-15). Diese sei dem tschechischen Nutzer ebenfalls ausdrücklich empfohlen, denn hier wird die Beschreibung von Geschichte und Bedeutung der Institutionen mit der Darstellung wesentlicher Stationen der Geschichte des römischen Rechts verbunden. Folgende Schwerpunkte behandelt Peter Blaho in seiner Einleitung: I. (S. 9-12) Justinian und das Corpus Juris Civilis; II. (S. 7-8) Theoretische Bearbeitungen des römischen Rechts und römischrechtliche Schulen, vor allem die Schwerpunkte: die Schule der Glossatoren, die Schule der Kommentatoren, die Humanisten und die elegante Jurisprudenz, die naturrechtliche Schule und der Usus modernus Pandectarum, die rechtshistorischen Schulen; III. (S. 12-13) Charakter und Bedeutung der Institutionen, auch mit einer Vorstellung der Editionen und des Systems der Institutionen; IV. (S. 13-14) Die Welt der Institution |
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Jan, Libor/Janiš, Dalibor und Kollektiv, Ad iustitiam et bonum commune. Proměny zemského práva v českých zemích ve středověku a raném novověku [Wandlungen des Landrechts in den böhmischen Ländern im Mittelalter und in der frühen Neuzeit]. Vydala Matice moravská pro Výzkumné středisko pro dějiny střední Evropy: prameny, země, kultura a Historický ústav AV ČR, v.v.i. [hg. v. der Matice moravská für das Forschungszentrum für die Mittelalterliche Geschichte |
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Die zu rezensierende Publikation stellt ein Gemeinschaftswerk dar, das verschiedenen Aspekten der Geschichte des Landrechts in den böhmischen Ländern im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gewidmet ist. Es umfasst eine breite Zeitspanne vom Ende des 12. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts.
In einer kurzen einführenden Studie (S. 7-9) bieten Libor Jan und Dalibor Janiš eine kurzgefasste Übersicht der böhmischen, vor allem rechtshistorischen Forschung über die Geschichte des Landrechts und machen auf einige ausgewählte Quelleneditionen aufmerksam. Sie weisen darauf hin, dass das Landrecht den rechtlichen Umkreis im Sinne einer Schlüsselbedeutung darstellte, „…der auf entscheidende Weise den Gang des böhmischen Staates und seiner Gesellschaft zu bestimmen vermochte“ (S. 9).
Die Publikation besteht insgesamt aus vier thematischen Abteilungen, die sich anhand der Aktivitäten der Forscher und des fachlichen Interesses einzelner Mitautoren ergaben.
Der erste thematische Teil unter dem Titel Soudnictví a prameny zemského práva (Gerichtswesen und Quellen des Landrechts) eröffnet Libor Jan mit der analytischen Studie Hereditates a soudy statut Konráda Oty (Hereditates und Gerichte der Statuta von Konrad Otto) (S. 10-22). Der Verfasser versuch |
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Jan z Gelnhausenu, Příručka práva městského (Manipulus vel directorium iuris civilis). K vydání připravil Flodr, Miroslav [Johann von Gelnhausen, Handbuch des Stadtrechts >Manipulus vel directorium iuris civilis<, hg. v. Flodr, Miroslav] (= Prameny dějin moravských [Quellen zur Geschichte Mährens] 16). Matice Moravská, Brno (Brünn) 2008. 403 S. Besprochen von Petr Kreuz. |
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Das aus den 1350er Jahren stammende Brünner Rechtsbuch (Schöffenbuch) des Schreibers Johann gehört zweifelsohne zu den bedeutsamsten in den Böhmischen Ländern entstandenen mittelalterlichen Rechtsbüchern. Es handelt sich hierbei um ein Rechtsdenkmal, dass auch im breiteren mitteleuropäischen Kontext als sehr bedeutend anzusehen ist. Dank dieser Tatsache wurde das Brünner Rechtsbuch schon seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Gegenstand des Forscherinteresses (E. F. Roessler, J. A. Tomaschek, E. Ott, J. Čelakovský). Im vorigen Jahrhundert befassten sich mit dem Brünner Rechtsbuch mehr oder weniger systematisch manche deutsch (O. Peterka, G. Schubart-Fikentscher, W. Trusen) und tschechisch (M. Boháček, F. Hoffmann, J. Dřímal) schreibende Forscher.
In den letzten mehr als zwei Dezennien widmete sich systematisch der Erforschung des Brünner Rechtsbuches und des Brünner mittelalterlichen Stadtrechts Miroslav Flodr (geboren 1929), jetzt Professor emeritus für Historische Hilfswissenschaften an der Philosophischen Fakultät der Masaryk-Universität in Brünn. Er gab schon in den Jahren 1990-1993 eine umfangreiche dreibändige moderne kritische Edition des Brünner Rechtsbuches des Schreibers Johann heraus. Dem Brünner Stadtrecht in der Zeit von der Gründung der Stadt (1243) bis zum Ende des Wirken des Schreibers Johann (1359) galt Flodrs umfangreiche Monographie, die im Jahre 2001 veröffentlicht wurde. An diese Monographie knüpften in den Jahren 2006 und 2008 zwei weitere selbständige Publikationen an, in denen Flodr das Brünner |
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Jansen, Jörn-Christoph, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie - eine rechtshistorische und verfassungspolitische Untersuchung (= Rostocker rechtsgeschichtliche Reihe 10). Shaker, Aachen 2010. LX, 494 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die sachlich wohl klarer abfassbare und graphisch vielleicht benutzerfreundlicher gestaltbare Arbeit ist die von Ralph Weber betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Rostock im Sommersemester 2010 angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die Beziehung zwischen staatlichem Handeln und staatsfreiem Handeln auf dem Arbeitsmarkt. Deren Untersuchung gliedert sie insgesamt in fünf Teile.
Zunächst behandelt der Verfasser Begriffe (hauptsächlich Arbeitsmarktpolitik), Komponenten (der Arbeitsmarktpolitik) und Zielsetzungen (der Arbeitsmarktpolitik) und schildert Gegenstand, Gang und Zielsetzung seiner Untersuchung. Danach beschreibt er die Entwicklung des Tarifvertrags und seiner Parteien von den Anfängen kapitalistischer Produktionsweise und der Gründungsphase der Gewerkschaften bis zur Bundesrepublik Deutschlands. Der dritte Teil der Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Entwicklung der Tarifautonomie, der vierte Teil mit dem Kern seiner Fragestellung.
Im Ergebnis stellt er fest, dass sich die Tarifautonomie sich in 150 Jahren - ab dem „Zeitpunkt, als Deutschland von der Industrialisierung heimgesucht wurde“ -deutlich gewandelt hat und fast nie frei von staatlichen Einflüssen war. Nach Ansicht des Verfassers sind die Sozialpartner in der Gegenwart bereit, ihnen übertragene Macht an den Staat zurückzugeben. Die Globalisierung werde den Staat dazu zwingen, das System zu reformieren, weil andernfalls „dieser unterlassene Eingriff dazu führen werde, dass die Tarifautonomie in ein Weimarer Schicksal lenkt.“
Innsbruck Gerhard Köbler
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Jansen, Nils, Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität. Eine historische und methodische Bestandsaufnahme. Mohr (Siebeck), Tübingen 2004. X, 111 S. Besprochen von Hans-Peter Benöhr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jansen, Nils, Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität. Eine historische und methodische Bestandsaufnahme. Mohr (Siebeck), Tübingen 2004. X, 111 S. Besprochen von Hans-Peter Benöhr.
1. Das kleine Werk, ursprünglich ein Vortrag, ist vorbildlich, und deswegen soll es hier vorgestellt werden. Es verbindet miteinander profunde rechtshistorische Forschung, breite Rechtsvergleichung, moderne Dogmatik und Rechtspolitik. Von diesen vier Punkten aus erörtert der Verfasser, welche Materien für eine gesamteuropäische Kodifikation schon reif sind und welche Methode zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rechts im Übrigen zur Verfügung steht.
Von dem „Ausgangspunkt“ (§ 1) der engen historischen und kulturellen Verbindung der europäischen Privatrechtsordnungen schreitet er fort zum „Markt“ für ein Europäisches Gesetzbuch (§ 2).
Unter dem Gesichtspunkt der „Identität“ (§ 3) erklärt er, dass das europäische Vertragsrecht auf dem Fundus grundlegender Gedanken und gemeinsamer Wertungen des 17. und 18. Jahrhunderts aufbaue. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist Jansen oft auf Gordley, The Philosophical Origins of Modern Contract Doctrine, und vornehmlich auf Zimmermann, Law of Obligations.
Desgleichen habe sich das Haftungsrecht, dem Jansen selbst eine große Monographie gewidmet hatte, im Wesentlichen auf Grund der lex Aquilia im Natur- und Vernunftrecht voll ausgebildet. Die Haftung ohne vorwerfbares Fehlverhalten sei jedoch in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt worden. Die europäische Rechtswissenschaft müsse jetzt erst einmal ein überzeugendes Grundverständnis des Haftungsrechts insgesamt entwickeln.
Auch die Bereicherungshaftung knüpfe an das römische Recht an und daneben an die spätscholastische Restitutionslehre. Heute sei vor allem unklar, ob es um den Ausgleich einer Entreicherung oder um die Abschöpfung einer Bereicherung gehe. Deswegen müssten die europäische Rechtswissens |
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Jansen, Nils, The Making of Legal Authority. Non-legislative Codifications in Historical and Comparative Perspective. Oxford University Press, Oxford 2010. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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1. Das kleine Werk, ursprünglich ein Vortrag, ist vorbildlich, und deswegen soll es hier vorgestellt werden. Es verbindet miteinander profunde rechtshistorische Forschung, breite Rechtsvergleichung, moderne Dogmatik und Rechtspolitik. Von diesen vier Punkten aus erörtert der Verfasser, welche Materien für eine gesamteuropäische Kodifikation schon reif sind und welche Methode zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rechts im Übrigen zur Verfügung steht.
Von dem „Ausgangspunkt“ (§ 1) der engen historischen und kulturellen Verbindung der europäischen Privatrechtsordnungen schreitet er fort zum „Markt“ für ein Europäisches Gesetzbuch (§ 2).
Unter dem Gesichtspunkt der „Identität“ (§ 3) erklärt er, dass das europäische Vertragsrecht auf dem Fundus grundlegender Gedanken und gemeinsamer Wertungen des 17. und 18. Jahrhunderts aufbaue. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist Jansen oft auf Gordley, The Philosophical Origins of Modern Contract Doctrine, und vornehmlich auf Zimmermann, Law of Obligations.
Desgleichen habe sich das Haftungsrecht, dem Jansen selbst eine große Monographie gewidmet hatte, im Wesentlichen auf Grund der lex Aquilia im Natur- und Vernunftrecht voll ausgebildet. Die Haftung ohne vorwerfbares Fehlverhalten sei jedoch in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt worden. Die europäische Rechtswissenschaft müsse jetzt erst einmal ein überzeugendes Grundverständnis des Haftungsrechts insgesamt entwickeln.
Auch die Bereicherungshaftung knüpfe an das römische Recht an und daneben an die spätscholastische Restitutionslehre. Heute sei vor allem unklar, ob es um den Ausgleich einer Entreicherung oder um die Abschöpfung einer Bereicherung gehe. Deswegen müssten die europäische Rechtswissens |
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Johann Gustav Droysen. Facetten eines Historikers, hg. v. Ries, Klaus (= Pallas Athene 34). Steiner, Stuttgart 2010. 230 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Johann Gustav Droysen. Facetten eines Historikers, hg. v. Ries, Klaus (= Pallas Athene 34). Steiner, Stuttgart 2010. 230 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit Johann Gustav (Bernhard) Droysen (Treptow an der Rega 6. Juli 1808-Berlin 19. Juni 1884) als einem Begründer der deutschen Geschichtswissenschaft hat sich zuletzt in einer Schilderung eines Lebens zwischen Wissenschaft und Politik Wilfried Nippel befasst, ohne eine Biographie zu schreiben (vgl. die Rezension Karsten Rupperts in ZRG GA 127 [2010]). Bereits zuvor hatte der Sonderforschungsbereich 482 (Ereignis Weimar-Jena. Kultur um1800) gemeinsam mit der Senatskommission zur Aufarbeitung der Jenaer Universitätsgeschichte im 20. Jahrhundert unter dem Titel „Was bleibt von der ,Historik’? Johann Gustav Droysen in Jena“ im Juli 2007 an der Universität Jena eine Tagung veranstaltet. Damit sollte daran erinnert werden, dass Droysen im Sommersemester 1857 erstmals seine methodologische Grundvorlesung Historik abgehalten hatte.
Da zugleich auf den 200. Geburtstag Droysens hingewiesen werden sollte, war die Tagung auch dem Menschen Droysen gewidmet, nicht dagegen dem Politiker der frühen Jahre. Ziel war eine Mischung von ideengeschichtlicher und lebensweltlicher Perspektive, bei der es in erster Linie um den Geschichtstheoretiker, der das hermeneutische Verfahren geschärft und eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des Verständnisses von Geschichte als Wissenschaft gelegt hat. Dem entsprechen die insgesamt 11 Beiträge, die sich überzeugend als Facetten verstehen.
Den Beginn bildet die Berufung Droysens nach Jena (Stefan Gerber), wo die Historik entsteht (Stephan Paetrow), die Helmut G. Walther zum Positivismus des deutschen Historismus bzw. Klaus Ries zur Tradtion der Aufklärungshistorie in Beziehung setzt. Hans-Christof Kraus betrachtet die historische Entfaltung der Freiheit, Falko Schnicke Droysens Biographik zwischen idealistischer Geschichtsphilosophie und kl |
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Jüdisches Vereinswesen in Österreich im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Adunka, Evelyn/Lamprecht, Gerald/Traska, Georg (= Schriften des Centrums für Jüdische Studien 18). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 295 S., Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jüdisches Vereinswesen in Österreich im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Adunka, Evelyn/Lamprecht, Gerald/Traska, Georg (= Schriften des Centrums für Jüdische Studien 18). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 295 S., Abb. Besprochen von Martin Moll.
Die „Jüdischen Studien“ sind eine junge, seit ihrer institutionellen Verankerung während der 1990er Jahre jedoch boomende Disziplin. Als Teil dieser Forschungs- und Publikationsbemühungen legt das an der Karl-Franzens-Universität Graz verankerte „Centrum für Jüdische Studien“ nunmehr bereits den Band 18 seiner Schriftenreihe vor, den Gerald Lamprecht, der Leiter des genannten Centrums, zusammen mit zwei Wiener Kollegen herausgegeben hat.
Dem Thema des Bandes: Jüdisches Vereinsleben in Österreich während der letzten 200 Jahre, liegt die Annahme zugrunde, dass die im Untersuchungszeitraum – trotz formalrechtlicher Emanzipation bzw. Gleichstellung – weiterbestehende Ausgrenzung der Juden aus den Mehrheitsgesellschaften dazu führte, dass assimilierte ebenso wie orthodoxe Juden ihr eigenes Vereinswesen ausbilden mussten, dies umso mehr, als sie seit den 1880er Jahren der sogenannte Arierparagraph aus zahlreichen Vereinen, denen sie bislang angehört hatten, ausschloss. Freilich lassen sich die Anfänge des jüdischen Vereinswesens bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen; die im Zeichen von Nationalismus und Antisemitismus zunehmende Segregation gab der Vereinsbildung jedoch einen massiven Impuls. Im Ergebnis hatte sich um 1900 eine reichhaltige jüdische Vereinslandschaft herausgebildet, die den religiösen, sozial-karitativen, künstlerisch-volksbildnerischen, weiblichen und sportlichen Bereich ebenso abdeckte wie akademische (Studenten-)Verbindungen.
Da sämtliche dieser Vereine nach dem „Anschluss“ Österreichs an NS-Deutschland liquidiert wurden, kreisen alle Beiträge dieses Sammelbandes um eine Spurensuche nach einer 1938 untergegangenen und nach 1945 nur rudimentär wiede |
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Junginger, Horst, Die Verwissenschaftlichung der „Judenfrage“ im Nationalsozialismus (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 19). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011 480 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Junginger, Horst, Die Verwissenschaftlichung der „Judenfrage“ im Nationalsozialismus (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 19). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011 480 S. Besprochen von Martin Moll.
Die Judenemanzipation, die in Mittel-, West- und Nordeuropa bis zum Ersten Weltkrieg zu einer rechtlichen und großteils auch faktischen Gleichstellung der jüdischen Minderheit geführt hatte, warf für gestandene Antisemiten das Problem auf, wie man in einem säkularen Zeitalter mit rasch nachlassenden religiösen Bindungen den Kampf gegen die Juden neu begründen und wie man die assimilierten, nicht mehr in Gettos lebenden jüdischen Menschen von ihrer Umwelt unterscheiden könne, um auf dieser als wissenschaftlich ausgegebenen Basis weitere Diskriminierungen fordern oder umsetzen zu können. An der „Verwissenschaftlichung der Judenfrage“ beteiligten sich zahlreiche akademische Disziplinen, allen voran die Rassenkunde, deren magere Resultate jedoch keinen praktikablen Ausweg aus dem Dilemma wiesen, die Judeneigenschaft einer Person nur über ihre oder ihrer Vorfahren Zugehörigkeit zum mosaischen Glauben festlegen zu können.
An diesem Punkt setzt der 2010 an der Universität Tübingen habilitierte Religionswissenschaftler Horst Junginger an. Anders als der Buchtitel nahelegt, befasst er sich lediglich mit einem schmalen Ausschnitt sämtlicher Bemühungen, die vielbeschworene Judenfrage auf vermeintlich sicheren, wissenschaftlichen Boden zu stellen. Sein eigentliches Thema ist der unheilvolle Beitrag der an der Universität Tübingen angesiedelten, protestantischen Religionswissenschaft. Die Auswahl von Disziplin und Ort begründet der Verfasser mit der ungebrochenen Linie des schwäbischen Antisemitismus, die sich nahtlos von der Universitätsgründung am Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 erstreckte; das Schlusskapitel behauptet sogar frappierende Kontinuitä |
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Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung. „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 17). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung. „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 17). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gilt allgemein als besonderes Beispiel des rechtswidrigen Umgangs nationalsozialistischer Politiker mit dem Recht. Deswegen hat das vorliegende Werk auch umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Da aus unerfindlichen Gründen die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht gelang, muss der Herausgeber wenigstens mit einigen Zeilen auf das Werk hinweisen.
Erörtert wird in dem Sammelwerk ein lange verdrängter, betrüblicher Gegenstand deutscher Justizgeschichte. Er betrifft mit etwa 400000 Opfern eine sehr große Zahl von Menschen. Deswegen ist die wissenschaftliche Behandlung der Anordnung der zwangsweisen Sterilisation durch deutsche Amtsgerichte zwischen 1934 und 1945 sehr gewichtig.
Nach einer kurzen Einführung durch die Leiterin der Dokumentations- und Forschungsstelle Justiz und Nationalsozialismus an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen befassen sich insgesamt 13 zwischen dem 6. und dem 8. Dezember 2006 in der Justizakademie vorgetragenen Beiträge mit den Folgen des Gesetzes vom 14. Juli 1933 im. Sie reichen von der Vorgeschichte über die Sterilisationsdiskurse in der Weimarer Republik, das Erbgesundheitsverfahren, die Umsetzung im bayerischen Schwaben, die Rolle des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, die Erbgesundheitsgerichte Stade und Verden, Wuppertal-Elberfeld, Mannheim, Wien und Berlin bis zu Wiederaufnahmeverfahren nach 1945, der Nachgeschich |
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Kaiser- und Königsurkunden der Staufer (1138-1268), hg. v. Koch, Walter/Friedl, Christian (= Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbilderarchiv älterer Originalurkunden 4 - deutsche Ausgabe). Eudora, Leipzig 2010. Mappe mit 10 S. und 35 Taf. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaiser- und Königsurkunden der Staufer (1138-1268), hg. v. Koch, Walter/Friedl, Christian (= Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbilderarchiv älterer Originalurkunden 4 - deutsche Ausgabe). Eudora, Leipzig 2010. Mappe mit 10 S. und 35 Taf. Besprochen von Hiram Kümper.
Tafelwerke sind unerlässlich für die paläographische und diplomatische Ausbildung des mediävistischen Nachwuchses; das wird wohl niemand bestreiten. Eine neue Reihe solcher Werke wird nun vom Leipziger Eudora-Verlag gemeinsam mit dem Marburger Lichtbildarchiv angeboten. Der Titelzusatz „digital“ mag dabei irreführen – zumal er nirgends erklärt wird; vermutlich ist damit das Reproduktions- oder Nachbearbeitungsverfahren gemeint, denn viele der Marburger Fotografien weisen ja schon ein stolzes Alter auf. Jedenfalls liegen die reproduzierten Urkundenbilder durchaus nicht auf CD-ROM oder online, sondern in hochwertigen s/w-Reproduktionen im A3-Format vor. Damit kann man gut arbeiten. Der besondere Vorteil dieser neuen Reihe aber ist ein ganz unmittelbar pragmatischer: sie wird nämlich vom Verlag neben einer in solidem Leinen ausgelieferten Bibliotheks- auch in einer preiswerten Studienausgabe in Einlegemappe angeboten. Das ist ein guter Gedanke, denn der hauptsächliche Nutzungsort solcher Tafelwerke wird weiterhin der paläographische respektive diplomatische Unterricht an der Hochschule sein – und die muss sich einen größeren Satz solcher Werke erst einmal leisten können. Das ist nun erheblich einfacher geworden. Was den hier vorliegenden, konkreten Band der Reihe, eine Auswahl von 35 Kaiser- und Königsurkunden der Staufer nämlich angeht, so findet sich ein ziemlich repräsentativer Schnitt durch die Urkundentätigkeit zwischen Konrad II. und Konradin: repräsentativ nicht so sehr mit Blick auf den Inhalt oder die Aussteller (hier überwiegen mit gutem Grund die beiden Friedriche), sondern – viel wichtiger – im Hinblick auf typisch paläographisch-diplomatische Aspekte (Schri |
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Kakoschke, Andreas, Die Personennamen in der römischen Provinz Gallia Belgica (= Alpha-Omega, Reihe A 255). Olms, Hildesheim 2010. IV, 565 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kakoschke, Andreas, Die Personennamen in der römischen Provinz Gallia Belgica (= Alpha-Omega, Reihe A 255). Olms, Hildesheim 2010. IV, 565 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der wertvolle, eine wichtige Lücke schließende, zeitlich auf die ersten drei nachchristlichen Jahrhunderte beschränkte Katalog des Verfassers, dessen gleichgerichtete Untersuchung über die Personennamen in der römischen Provinz Rätien (2008) in ZRG GA 128 (2011) vorgestellt wurde, bietet alle in der Gallia Belgica belegten Gentilnamen und Beinamen und die Namen von auswärts bezeugten Bewohnern aus der Provinz sowie einige sonst wegen eines begrenzten Aufenthalts in der Provinz hierher gehörige Namen. Die Sammlung beruht in erster Linie auf Steininschriften, während Belege aus der Literatur seltener sind. Regelmäßig ausgeschlossen blieben örtlich kaum zuordenbare Kleininschriften.
Erfasst sind die Gebiete von dreizehn gallischen Stämmen. Dies sind die Treveri, die Mediomatrici, die Remi, die Nervii, die Viromandui, die Atrebates, die Morini, die Menapii, die Catalauni, die Leuci, die Ambiani, die Bellovaci, die Silvanectes und die Suessiones. Eine Karte am Ende vermittelt die disbezügliche geographische Übersicht.
Geordnet sind die Namen alphabetisch, wobei Angaben zur Sprachzugehörigkeit beigefügt sind. Das Werk beginnt mit dem Gentilnomen Abullius (italisch) und endet nach 557 Gentilnomina und 1505 Cognomina mit Zurdiginus (thrakisch?). Ganz überwiegend sind die Gentilnamen einheimisch oder italisch, die Beinamen keltisch oder lateinisch (Einiges griechisch, Weniges semitisch und etruskisch, germanisch nur Haldavvo und Vellango, keltisch oder germanisch Atto, Dagillo, Dagillus, Gabso, Gaverius, Lemafto, Libo, lateinisch oder germanisch Marsus).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Karstens, Simon, Lehrer - Schriftsteller - Staatsreformer. Die Karriere des Joseph von Sonnenfels (1733-1817) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 106). Böhlau, Wien 2011. XII, 508 S. Besprochen von Stephan Wagner. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karstens, Simon, Lehrer - Schriftsteller - Staatsreformer. Die Karriere des Joseph von Sonnenfels (1733-1817) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 106). Böhlau, Wien 2011. XII, 508 S. Besprochen von Stephan Wagner.
Die von Helga Schnabel-Schüle betreute historische Dissertation widmet sich dem Leben und Wirken von Joseph von Sonnenfels, einem der bedeutendsten Vertreter der österreichischen Aufklärung. Die Arbeit erhielt im September 2009 vom Freundeskreis der Trierer Universität einen Förderpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie im Jahr 2010 vom Institut für Personengeschichte den erstmals verliehenen Forschungspreis.
I. Eine quellenbasierte Darstellung des Lebenslaufes von Sonnenfels stellt auch nach über 150 Jahren Sonnenfelsforschung immer noch ein Desiderat dar, wie Karstens nach einer instruktiven Zusammenfassung der Forschungsgeschichte zu Recht betont (Kap. 1.2, S. 12-19). Ebenso eingängig und übersichtlich ist der Überblick über die archivarische Überlieferung (Kap. 1.1, S. 7-12): Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten Sonnenfels’ auf unterschiedlichsten Gebieten stand der Autor dabei vor der Herausforderung, einen über verschiedene Archive und Bestände verteilten, überaus heterogenen Korpus von Quellen zu bearbeiten. Ähnliches gilt für die zahlreiche und spezialisierte Sekundärliteratur aus den verschiedenen Fachdisziplinen, die bis Herbst 2007 ausgewertet wurde (S. 12 Fn. 32).
Ausgangspunkt und zentrale Fragestellung ist für Karstens, auf welche Weise Sonnenfels als Reformer aus der zweiten Reihe „seine Ziele erreichte, wie er seine Karriere voranbrachte und wie er seine Ansichten durchsetzte, wenn er auf Widerstand traf“ (S. 2). Methodisch strebt die Untersuchung keine „narrative Biographie“ an, die einfach den Werdegang Sonnenfels’ „von der Wiege bis zur Bahre“ wiedergibt, sondern eine quellenbasierte „biographische S |
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Kasseckert, Christian, Straftheorie im Dritten Reich. Entwicklung des Strafgedankens im Dritten Reich (= Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen 21). Logos-Verlag, Berlin 2009. XVI, 215 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kasseckert, Christian, Straftheorie im Dritten Reich. Entwicklung des Strafgedankens im Dritten Reich (= Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen 21). Logos-Verlag, Berlin 2009. XVI, 215 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Frage nach dem Sinn und Zweck der Strafe ist so alt wie das Strafrecht selbst und hat im Lauf der Zeit verschiedene Theorien jeweils unterschiedlicher Akzentuierung evoziert. Moderne Interpretationen von Strafe präsentieren sich heute in aller Regel als Konglomerat, das Elemente der absoluten Theorien von Vergeltung und Sühne ebenso beinhaltet wie generalpräventive und spezialpräventive Gesichtspunkte mit positiver oder negativer Wirkungsrichtung.
Der Würzburger Dissertant Christian Kasseckert, Jahrgang 1977 und laut Verlag mittlerweile als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkten Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht in Erlangen tätig, untersucht anhand des eingangs dargestellten theoretischen Instrumentariums das spezifische Wesen der Strafe unter den politischen Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur. Als Ergebnis seiner Studie präsentiert er insgesamt neun Thesen, die er noch einmal übersichtlich zusammengefasst an prominenter Stelle - ganz am Ende der Arbeit (S. 199) – placiert. So hätten die Bemühungen der Strafrechtsexperten im Dritten Reich darauf abgezielt, die Interessen einer von den Machthabern definierten Volksgemeinschaft jenen der Individuen überzuordnen und den Schutz dieser Volksgemeinschaft als einen Hauptzweck des Strafrechts zu etablieren. Durch die Reduktion des Sühnebegriffs auf eine Reinigungsfunktion sei auch dieser zum Zweck des Schutzes instrumentalisiert worden. Zunächst auf bestimmte Tätertypen beschränkt und in weiterer Folge auf alle Gegner des Nationalsozialismus ausgeweitet, seien Aussonderung und Ausmerzung zum Schutz der Volksgemeinschaft und damit zur Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaft schließlich in der Rechtsprechung des Volksgerichtshofs zum alleinige |
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Kelsen, Hans, Werke, Band 3 Veröffentlichte Schriften 1911-1917, hg. v. Jestaedt, Matthias in Kooperation mit dem Hans-Kelsen-Institut,. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. X, 871 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
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Der vorliegende Band vereint fünfundzwanzig, nach Inhalt, Form und Umfang sehr unterschiedliche Arbeiten Kelsens, die er zwischen 1911 und 1917 veröffentlichte. Beruflich war er zu jener Zeit zunächst an der k.k. Exportakademie (der Vorläuferin der heutigen Wirtschaftsuniversität Wien), ab 1914 in verschiedenen Bereichen der Militärverwaltung, zuletzt als Berater des k.u.k. Kriegsministers, tätig. Diese äußeren Umstände spiegeln sich in Schriften wie jener über den „Buchforderungseskont und die inakzeptable deckungsberechtigende Tratte“ (S. 93–103) oder „Zur Reform der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wehrmacht Österreich-Ungarns“ (S. 615–629) wider. Aber auch viele bekannte(re) Arbeiten Kelsens finden sich hier, wie etwa das literarische Gefecht, das er sich mit Eugen Ehrlich zur Frage der Rechtssoziologie lieferte (S. 317–358, 607–612, 613–614), die Arbeit über „Rechtsstaat und Staatsrecht“ (S. 147–155), in der Kelsen bereits knapp vor der (erst 1920 explizit ausgesprochenen) Erkenntnis der Identität von Staat und Recht steht, sowie seine Untersuchung über „Reichsgesetz und Landesgesetz“ (S. 359–425), in der er das Verhältnis zweier Normensysteme zueinander untersucht – eine wichtige Vorarbeit für die ebenfalls erst 1920 ausformulierte Lehre von der Grundnorm! Besonders aufmerksam gemacht werden soll aber auch auf seine 1913 erschienene Arbeit über „Politische Weltanschauung und Erziehung“ (S. 112–145), die im Zusammenhang mit Kelsens damaliger Lehrtätigkeit im Volksbildungswesen steht, und in der er sich dafür ausspricht, schon an den Schulen (verfassungs)juristische Kenntnisse zu vermitteln, damit später die Staatsbürger in der Lage seien, aktiv am politischen Geschehen mitzuwirken. Insofern erweist sich Kelsen noch zur Zeit |
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Kempny, Simon, Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung (= Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXIII, 372 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Dieter Birk betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des 1982 geborenen, an den Universitäten Münster und Bristol ausgebildeten, 2003 bis 2005 als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Hilfskraft am Münsteraner Institut für Steuerrecht wirkenden, durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers. Seine Untersuchung betrifft einen gerade auch wegen der modernen Staatsverschuldung bedeutsamen rechtsgeschichtlichen Gegenstand. Dem Verfasser hat er so gut gefallen, dass er eine begleitende Quellenedition veröffentlichte, die noch vor der Dissertation erschien.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung klar und knapp in Einleitung, zwei Sachteile und Gesamtwürdigung. Im Rahmen des Abgabenwesens befasst er sich mit der Steuergesetzgebungshoheit und ihren Grenzen, der Steuerertragshoheit und der Steuerverwaltungshoheit. In Beziehung auf Staatsfinanzierung und Lastenverteilung trennt er einleuchtend zwischen Vorgaben für das Reich, die Einzelstaaten und die Gemeinden.
Zutreffend geht er davon aus, dass die Geschichte der bundesstaatlichen Finanzverfassung Deutschlands bereits 1848/1849 begann, auch wenn die Verfassung und die zugehörige Monarchie an den beharrenden Kräften scheiterten. Jedenfalls mussten die damit verknüpften Fragen aufgegriffen, erörtert und für den Text der Verfassung entschieden werden. Insgesamt ermittelt der Verfasser, der im Anhang die Verfassung im Abdruck wiedergibt und sein Werk auch durch ein Stichwortverzeichnis benutzerfreundlich aufschließt, das Finanzverfassungsrecht und Steuerverfassungsrecht der tatsächlich nicht wirksam gewordenen |
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Kimmich, Martin, Die Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes. Eine rechtsgeschichtliche, verfassungsrechtliche und rechtssoziologische Untersuchung (= Europäische Hochschulschriften 2, 4889). Lang, Frankfurt am Main 2009. 174 S., zahlr. Tab. und Graph. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Armin Höland betreute, 2008 an der Universität Halle-Wittenberg angenommene Dissertation des in Hamburg 1972 geborenen, von 2003 bis 2006 im Forschungsprojekt Regulierung des Arbeitsmarkts des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung mitarbeitenden und seit 2007 als politischer Sekretär der Industriegewerkschaft Metall tätigen Verfassers. Ihr Ziel ist in erster Linie die rechtssoziologische Überprüfung der kündigungsschutzrechtlichen Kleinbetriebsklausel, nach der für Kleinbetriebe der Kündigungsschutz eingeschränkt ist. Dabei geht der Verfasser insbesondere auch der Frage nach, welche Bedeutung empirischen Erkenntnissen für die verfassungsrechtliche Überprüfung von Rechtssätzen zukommt.
Das erste seiner drei Kapitel verfolgt rechtshistorisch die Entwicklung der Kleinbetriebsklausel vom Deutschen Reich über die Weimarer Reichsverfassung, das Betriebsrätegesetz 1920, das Dritte Reich, das Kündigungsschutzgesetz von 1951, die Beschäftigungsförderungsgesetze von 1985 und 1996 bis zur jüngsten Vergangenheit und ermittelt dabei das Fehlen betriebsbezogener Rationalität, aber auch einen allmählichen Verständniswandel. Kapitel 2 betrifft den verfassungsrechtlichen Rahmen. Auf dieser Grundlage untersucht der Verfasser abschließend die Annahmen über die Wirkungen der Kleinbetriebsklausel.
Da etwa im Jahre 2003 fast 5 Millionen Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten tätig waren, sind die Ergebnisse des Verfassers rechtspolitisch durchaus gewichtig. Zu Recht weist er dabei daraufhin, dass die Bewertung der Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung des § 23 I KSchG durch den |
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Kirchner, Hildebert, Gesammelte Schriften. Beiträge zur Rechts- und juristischen Zeitgeschichte, hg. v. Fischer, Detlev/Obert, Marcus (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 21). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2010. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der auf dem beigegebenen Lichtbild entschieden und erwartungsfroh nach vorne blickende Hildebert Kirchner wurde in Hildesheim am 8. November 1920 als Sohn eines Kaufmanns geboren. Aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst bis Ende 1944 freigestellt, studierte er von 1939 bis 1942 in Jena und Göttingen Rechtswissenschaft, wobei ihm nach den Worten der Herausgeber nach bestandener erster juristischer Staatsprüfung Wilhelm Ebel die Möglichkeit einer rechtsgeschichtlichen Habilitation eröffnete. Stattdessen zog es Kirchner freilich vor, bei Hans Niedermeyer und - nach Wehrdienst bei der Sanitätstruppe in Ostpreußen und kurzer Kriegsgefangenschaft in Dänemark - Wilhelm Felgenträger als Assistent zu arbeiten.
Als Verwalter der juristischen Seminarbibliothek in Göttingen entdeckte er seine Leidenschaft für die Bibliotheksarbeit und nahm daher nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung in Celle 1948 und kurzer Tätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Dienst das Angebot der Universitätsbibliothek Göttingen zur Ausbildung als Bibliotheksreferendar an. 1950 wurde er mit einer von Rudolf Smend betreuten Dissertation über die Geschichte der Begriffe öffentlich und öffentliches Recht promoviert, wechselte 1952 von Göttingen nach Karlsruhe und wurde 1956 mit 35 Jahren mit der Leitung der Bibliothek des Bundesgerichtshofs betraut.
Trotz seiner umfangreichen administrativen Aufgaben, die er zum Wohle der Allgemeinheit mit vorbildlichem Erfolg bis zum Ruhestand im Jahre 1985 bewältigte, verfasste er zahlreiche Beiträge zur Rechtsgeschichte, juristischen Zeitgeschichte und Rechtsbibliothekszeitgeschichte. Sechzehn dieser Studien vom Reichska |
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Kirschbaum, Jochen, Die Etablierung der Historischen Rechtsschule an der Ludoviciana (1814-1824) (= Rechtshistorische Reihe 419). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 380 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kirschbaum, Jochen, Die Etablierung der Historischen Rechtsschule an der Ludoviciana (1814-1824) (= Rechtshistorische Reihe 419). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 380 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Martin Lipp nach den Worten des Verfassers ausgewogen, engagiert und auch in menschlicher Hinsicht so angenehm wie offen unterstützte, im Sommersemester 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen angenommene, von der juristischen Studiengesellschaft Gießen e. V. ausgezeichnete und mit einem großzügigen Druckkostenzuschuss ausgestattete Dissertation des Verfassers. Sie greift ein sehr interessantes, wissenschaftsgeschichtliches Thema auf. In einer Einführung und vier Abschnitten mit insgesamt 8 Kapiteln nähert sie es angemessenen, wenn auch nicht grundstürzend neuen Ergebnissen.
Nach der Betrachtung Gießens zur Zeit der Schulgründung, des Untersuchungsgegenstands und des Diskussionsstands sowie der Erläuterung der angewandten Methode erörtert der Verfasser einige Thesen aus den Gründungsschriften und als relevante Kernthemen des Schulprogramms Erkenntnistheorie, Geschichtstheorie, Rechts- und Rechtsquellenlehre, Methode und letztlich nicht besonders wichtige Kodifikationsfrage. Es folgen die lokal-historischen Bedingungen (Stadt, Universität, Fakultät, Lehrpläne und Inhalte). Einzeln und teilweise sehr detailliert wendet sich der Verfasser dann Carl Theodor Welcker, Josef Ludwig Anton Schaumann, Egid von Löhr, Gustav Marezoll, Johann Adam Fritz und Johann Heinrich Bender zu.
Im Ergebnis stellt er anscheinend zu seiner Überraschung fest, dass sich die Etablierung der historischen Rechtsschule in dem Berlin nicht besonders nahen Gießen (in der Rechtsquellenlehre, der juristischen Methode und in der dogmatisch-systematischen Konstruktion) langsam und stufenweise über einen Zeitraum von elf (oder eher zwölf?) Jahren (1813-1824) vollzog. In zeitlicher Hinsicht sieht er vor allem bei Löhr |
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Kleibert, Kristin, Die juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin im Umbruch - die Jahre 1948 bis 1951 (= Berliner juristische Universitätsschriften. Reihe Grundlagen des Rechts 50) Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Rainer Schröder nachdrücklich geförderte, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität angenommene Dissertation der 1983 geborenen, von 2008 bis 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich abgesehen von Einleitung, Zusammenfassung, Anhang, Quellen- und Literaturverzeichnis und Register in insgesamt vier Teile, welche die Veränderung des Lehrkörpers in den Jahren 1948 bis 1951, Studium und Studenten im Umbruch der Jahre 1948 bis 1951, Forschung und Wissenschaft 1948 bis 1951 sowie die Gründe für den Umbruch an der Fakultät betreffen. Sie behandelt eine wichtige Frage unter Verwendung von Akten und 14 Interviews und schließt damit eine bisherige Lücke der neueren Rechtswissenschaftsgeschichte.
Die 1810 mit Savigny gegründete Berliner juristische Fakultät war nach dem ersten Weltkrieg die größte juristische Fakultät des Reiches, an der viele bekannte Juristen wirkten. Von ihnen wurde beispielsweise Carl Schmitt (Plettenberg 11. 7. 1888, 1. 10. 1933 Universität Berlin) im Dezember 1946 entlassen, starb Eduard Kohlrausch (Darmstadt 4. 2. 1874, 1898 Promotion Univ. Greifswald, 1902 Habilitation Heidelberg, 1903 Königsberg, 1906 Straßburg, 1919 Berlin) am 22. 1. 1948 und ging Heinrich Mitteis (Prag 26. 11. 1899-München 23. 07. 1952, 1913 Promotion Univ. Leipzig, 1919 Habilitation Univ. Halle, 1920 Univ. Köln, 1924 Heidelberg, 1934 München, 1935 Wien, 1940 Rostock, 1946 Berlin, 1. 4. 1948 München, 1952 Zürich) baldmöglichst nach München. Danach umfasste die Professorenschaft 1948 zehn Professoren (teils nur der neu |
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Kleineberg, Andreas/Marx, Christian/Knobloch, Eberhard/Lelgemann, Dieter, Germania und die Insel Thule. Die Entschlüsselung von Ptolemaios’ „Atlas der Oikumene“. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 176 S., 4 farbige Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kleineberg, Andreas/Marx, Christian/Knobloch, Eberhard/Lelgemann, Dieter, Germania und die Insel Thule. Die Entschlüsselung von Ptolemaios’ „Atlas der Oikumene“. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 176 S., 4 farbige Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die wichtigste Quelle für die Geographie Germaniens im Altertum ist die Geographike Hyphegesis des um 100 n. Chr. geborenen und um 170 n. Chr. gestorbenen griechischen Gelehrten Klaudios Ptolemaios, der sein Werk in Alexandria in Ägypten um 150 n. Chr. verfasste, wo ihm die bedeutendste Bibliothek des Altertums zur Verfügung stand. Er beschreibt in seinem Buch zunächst die theoretischen Grundlagen für seine maßstabgetreue kartographische Darstellung der Welt. Danach bietet er eine Überblickskarte und 10 Karten für Europa, vier für Afrika und zwölf für Asien mit rund 6300 koordinierten Ortsangaben sowie weiteren unkoordinierten Namen von Völkern und Landschaften in 84 Ländern bzw. Regionen.
Grundlage dieser Geographie ist das Werk des nicht weiter bekannten etwqas älteren Marinos von Tyros, das Ptolemaios durch Itinerare, Seeroutenbeschreibungen, Einzelkarten, Reiseberichte und astronomisch-geographische Fachliteratur ergänzt. Das ursprüngliche Ergebnis dieser Arbeit ist im Original verloren, so dass an seine Stellen 53 (bisher bekannte) griechische Handschriften bzw. Handschriftenfragmente treten müssen, die mit Ausnahme eines Papyrusfragments aus dem Anfang des dritten Jahrhunderts frühestens um 1300 entstanden sind. Auf dieser unsicheren Grundlage versuchen die Verfasser mit Hilfe moderner technischer Überlegungen eine neue Entschlüsselung der 137 Ortsangaben für die Germania magna, der 53 Orte und Geländemarken der Gallia Belgica, Germania Inferior und Germania Superior, der 23 Namen für Raetia und Vindelicia sowie der 18 Angaben für Noricum und außerdem eine Zuordnung des Namens Thule.
Dies beginnt mit der Mündung des Rhenus fluvius, in der die Verfasser |
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Kleinheyer, Gerd, Beiträge zur Strafrechtsgeschichte, hg. v. Dorn, Franz/Schmoeckel, Mathias/Schröder, Jan (= Rechtshistorische Reihe 424). Lang, Frankfurt am Main 2011. VII, 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kleinheyer, Gerd, Beiträge zur Strafrechtsgeschichte, hg. v. Dorn, Franz/Schmoeckel, Mathias/Schröder, Jan (= Rechtshistorische Reihe 424). Lang, Frankfurt am Main 2011. VII, 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Gerd Kleinheyer, der 2011 seinen achtzigsten Geburtstag feiern durfte, ist zuerst 1959 durch eine ertragreiche Untersuchung über Staat und Bürger im Recht auf der Grundlage der Vorträge Carl Gottlieb Svarez’ vor dem preußischen Kronprinzen in den Jahren 1791 und 1792 an die Öffentlichkeit getreten. Dem folgte 1968 sie wichtige Untersuchung über Geschichte, Wesen und Funktion der kaiserlichen Wahlkapitulationen. Bereits in seiner Bonner Antrittsvorlesung des Jahres 1967 hat er aber auch sein besonderes Interesse an der Geschichte des Strafrechts erkennen lassen, das ihn als einen der ersten einem lange vernachlässigten bedeutsamen Teilgebiet der Rechtsgeschichte zugeführt hat.
Diese Zielsetzung hat er erfreulicherweise auch dann beibehalten und sogar ausweiten können, als er umgehend nach Regensburg und von dort nach sechs Jahren nach Bonn berufen wurde. Während er sich in Regensburg vor allem mit der berühmten Constitutio Criminalis Carolina, der örtlichen Gerichtsordnung und der gemeinrechtlichen Strafrechtswissenschaft befasste, griff er später noch viel weiter aus. Insbesondere um eine sachgerechte Aufhellung des freiheitsschützenden Akkusationsverfahrens hat er sich dabei sehr verdient gemacht.
Bei Gelegenheit des 80. Geburtstages haben die Herausgeber aus diesen vielseitigen Untersuchungen einen interessanten und hilfreichen Sammelband geschaffen, der insgesamt acht strafrechtsgeschichtliche Studien in chronologischer Folge ihrer Entstehung umfasst. Er beginnt mit den Entwicklungsstufen des Grundsatzes „nulla poena sine lege“ und endet mit einem zwischen Macht und Recht verlaufenden Ehebruchsprozess bei dem Reichshofrat. Ein Personenregister von Albrecht IV. bis Zasius schließt den die verstreut publiz |
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Kleinschmidt, Harald, Legitimität, Frieden, Völkerrecht. Eine Begriffs- und Theoriegeschichte der menschlichen Sicherheit (= Beiträge zur politischen Wissenschaft 157). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 496 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kleinschmidt, Harald, Legitimität, Frieden, Völkerrecht. Eine Begriffs- und Theoriegeschichte der menschlichen Sicherheit (= Beiträge zur politischen Wissenschaft 157). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 496 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verlag schweigt sich im vorliegenden Werk über seinen Japan sehr nahestehenden Autor aus. Er hat überdies zwar zur Rezension eingeladen, konnte danach aber kein Exemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss der Herausgeber auf Grund Ausleihe wenigstens in einigen Zeilen auf die mit der Seefahrt im Jahr 1834 einsetzende Studie hinweisen.
Sie gliedert sich insgesamt in fünf Kapitel. Im ersten Abschnitt macht der Verfasser sein Ziel deutlich, die Bezüge aufzuzeigen, die zwischen den Begriffsflächen und Verfahrensfeldern der Sicherheit und Sicherheitsgewährung, der Legitimität und der Verfahren der Legitimitätsbestimmung, des Friedens und der Friedensschlüsse sowie des Völkerrechts und der europäischen Kolonialexpansion bestanden haben. Danach erörtert er europäische und japanische Friedenslehren der frühen Neuzeit im Vergleich. Anschließend untersucht er ungleiche Verträge, europäische Expansion und Staatensukzession im 19. und frühen 20. Jahrhundert.
Nach den tiefgründigen, vorsichtigen Erkenntnissen des Verfassers offenbart etwa der Überblick über ungleiche zwischenstaatliche Verträge und Freihandelsregime die Strategien der Regierungen europäischer Staaten wie der Vereinigten Staaten von Amerika in der Zeit ihrer als selbverständlich angesehenen, nicht begründungsbedürftigen Expansion nach Afrika, Asien und Ozeanien. Als wichtigste Konsequenz seiner Überlegungen im Ausblick sieht er es an, dass Institutionen des Staates nur begrenzt als Adressaten für Forderungen nach Gewährung von Sicherheit im umfassenden Sinn taugen, so dass er für einen Pluralismus von Sicherheitsanbietern in einem wettbewerblich organisierten Markt national wie transnational plädiert. Wer Frieden will, so |
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Klosa, Sven, Die Brandenburgische-Africanische Compagnie in Emden - eine Handelscompagnie des ausgehenden 17. Jahrhunderts zwischen Protektionismus und unternehmerischer Freiheit. Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klosa, Sven, Die Brandenburgische-Africanische Compagnie in Emden - eine Handelscompagnie des ausgehenden 17. Jahrhunderts zwischen Protektionismus und unternehmerischer Freiheit. Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die von Stefan Chr. Saar angeregte, im Wintersemester2009/2010 von der juristischen Fakultät der Universität Potsdam angenommene Dissertation des Verfassers vertieft nach der Studie Markus Söhnchens über die historische Entwicklung der rechtlichen Gründungsvoraussetzungen von Handels- und Aktiengesellschaften von 2005 und der unerwartet im Literaturverzeichnis unter G eingeordneten Untersuchung Katharina Jahntzs über privilegierte Handelscompagnien in Brandenburg und Preußen von 2006 die Geschichte des frühneuzeitlichen Gesellschaftsrechts an Hand eines interessanten Einzelfalls auf Grund von Archivalien aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, dem Stadtarchiv Emden, dem niedersächsischen Staatsarchiv in Aurich und zeitgenössischer Reiseberichten. Der Verfasser untersucht seinen in der Titelei Brandenburgische-Africanische Compagnie, im Text dagegen Brandenburgisch-Africanische Compagnie (B. A. C.) genannten Gegenstand in Kapitel 3, während er in den beiden ersten Kapiteln Handelsgesellschaften und Handelscompagnien sowie die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburg-Preußens in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts allgemein behandelt und vor seiner kurzen Schlussbetrachtung in Kapitel 4 die Verfassung der bekannten V. O. C. als Vorbild für die Regelungen der B. A. C. darlegt. Als Hauptproblem der im Ergebnis rasch scheiternden Compagnie sieht der im Anhang wichtige Quellen teils an Hand älterer Editionen, teils aber auch ohne leicht erkennbare Herkunftsangabe anfügende Bearbeiter die äußeren Einwirkungen der bekanntlich gefährlichen Seefahrt des 17./18. Jahrhunderts und die Schulden.
Innsbruck Gerhard |
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Kneip, Wolfgang, Die Staatsanwaltschaft Mannheim im 19. Jahrhundert (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 19). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2010. 69 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kneip, Wolfgang, Die Staatsanwaltschaft Mannheim im 19. Jahrhundert (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 19). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2010. 69 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Staatsanwalt gilt als eine in den deutschen Staaten im Laufe des frühen 19. Jahrhunderts allmählich aus Frankreich übernommene liberale Errungenschaft. Der in Mannheim zuletzt als Oberstaatsanwalt und Vertreter des Behördenleiters tätige Verfasser schildert diesen Vorgang für Baden an Hand einzelner, bisher nicht veröffentlichter Prozessakten. Dadurch bereichert er die strafverfahrensrechtliche Literatur um wichtige Einzelheiten, wobei er das Schwergewicht auf die Staatsanwaltschaft Mannheim auch deswegen legt, weil sie nicht nur für das Hofgericht Mannheim tätig war, sondern zugleich die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Oberhofgericht Mannheim als dem höchsten Gericht Badenswahrzunehmen hatte.
Nach einer kurzen allgemeinen Einleitung beginnt der Verfasser mit den Anfängen der mit einem Staatsanwalt besetzten Staatsanwaltschaft Mannheim, die 1832 zusammen mit drei weiteren Staatsanwaltschaften in Rastatt (später Bruchsal), Freiburg im Breisgau und Meersburg (später Konstanz) eingerichtet wurde. Die Aufgaben waren zunächst auf die Verfolgung von Pressedelikten beschränkt, weshalb der Verfasser zu Recht darauf hinweist, dass die Staatsanwaltschaft zwar nicht ausschließlich, aber doch auch dem Interesse des Monarchen diente. Dem entsprechen die anschließend geschilderten Anklagen gegen Karl Gutzkow vom 8. Dezember 1835 und gegen Gustav von Struve vom Oktober 1845.
Nach Justizreformen kommen aber weitere Zuständigkeiten hinzu, so dass bald Totschlag und Mord sowie Raub im Mittelpunkt stehen. Von den Details einzelner Verfahren greift der Verfasser daher auch insgesamt auf die personellen Veränderungen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim seit 1852 aus, auf die einzelnen Staatsanwälte in Mann |
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Köbler, Gerhard, Deutsches Universalwörterbuch, 2011ff. http://www.koeblergerhard.de/duwhinw.htm. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard, Deutsches Universalwörterbuch, 2011ff. http://www.koeblergerhard.de/duwhinw.htm
Die Geschichte der menschlichen Sprache gleicht der Geschichte der sie umgebenden Welt. Aus unbekannter Ursache nahm sie an einem unbekannten, aber wissenschaftlich schätzbaren Punkt der vorgegebenen Dimensionen Zeit (vor vielleicht 50000 Jahren) und Raum ihren Anfang. Mit wohl zunehmender Geschwindigkeit breitet sie sich in Richtung auf ein unbekanntes, aber irgendwann wahrscheinliches Ende aus.
Ihre Vergangenheit ist wegen der Flüchtigkeit menschlicher Gedanken nur so weit bekannt, wie diese in irgendeiner Form eine überlieferte Gestalt angenommen haben oder mit Hilfe wissenschaftlicher Überlegungen nachträglich vermutungsweise rekonstruiert werden können. Ihre Gegenwart besteht in den Gedanken und Werken aller an ihr teilnehmenden Menschen, ist in allen Einzelheiten aber wegen deren Menge für den Einzelnen nicht mehr wirklich erfassbar. Ihre Zukunft ist wie die Zukunft der Welt dem Menschen weder bekannt noch wirklich vorhersehbar.
In dieser Lage hat der Mensch sich für seine erkennbare Vergangenheit und Gegenwart stets um Übersicht bemüht. Für die Sprache ist dies einige Zeit nach Erfindung der Schrift in vielen Wörterbüchern geschehen, für die sich als Wegmarken für das Deutsche etwa nennen lassen der althochdeutsche Abrogans (mit rund 3670 deutschen Wörtern in etwa 14000 Belegen), das spätalthochdeutsche Summarium Heinrici (mit weit mehr als 4000 deutschen Glossen), Eberhard Gottlieb Graffs zwischen 1834 und 1842 vorgelegter althochdeutscher Sprachschatz (schätzungsweise 25000 Ansätze), Matthias Lexers Mittelhochdeutsches Wörterbuch (schätzungsweise 55000 Ansätze), Fritsche Closeners und Jakob Twingers (1408) Wörterbuch (10589 Ansätze), der Rusticanus terminorum (1482) (geschätzte 20000 Ansätze), Johann Christian Adelungs (1732-1806) Wörterbuch (58500 Ansätze), der Brüder Grimm Deutsches Wörterbuch des Wortschatzes von Lut |
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Köbler, Gerhard, Deutschsprachige Rechtslehrer zwischen 1933 und 1945. http://www.koeblergerhard.de/RechtwissenschaftimNationalsozialismus-HP/RechtswissenschaftimNationalsozialismus-Einfuehrung.doc Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard, Deutschsprachige Rechtslehrer zwischen 1933 und 1945. http://www.koeblergerhard.de/RechtwissenschaftimNationalsozialismus-HP/RechtswissenschaftimNationalsozialismus-Einfuehrung.doc Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 30. Januar 1933 ernannte der Reichspräsident des Deutschen Reiches den Nationalsozialisten Adolf Hitler als Führer der stärksten Reichstagsfraktion zum Reichskanzler, nach dessen Selbsttötung am 30. April 1945 das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 gegenüber den Alliierten des Zweiten Weltkriegs vollständig kapitulierte. In den dazwischen liegenden zwölf Jahren gab es zwar Recht, doch wurde dieses in vielfältiger Weise geschaffen, angewendet, gebraucht und missbraucht. Trotz vieler einzelner Untersuchungen steht eine Gesamtbetrachtung der dabei ablaufenden Einzelvorgänge auch in der Gegenwart noch aus.
Mit der Rechtswissenschaft im Nationalsozialismus befasste sich aus diesem Grunde eine von Thilo Ramm und Stefan Chr. Saar in Potsdam (bzw. Babelsberg) vom 6. Oktober 2011 bis 8. Oktober 2011 veranstaltete Tagung. In den dortigen Referaten wurden als nationalsozialistische Juristen rein tatsächlich am häufigsten Carl Schmitt, Ernst Rudolf Huber, Karl August Eckhardt, Karl Larenz, Franz Wieacker, Karl Michaelis, Heinrich Lange, Franz Gürtner, Julius Binder, Paul Ritterbusch, Hans Carl Nipperdey, Wilhem Saure und Friedrich Schaffstein erwähnt, doch fielen auch die Namen Baumbach, Beitzke, Berber, Blomeyer, Boehmer, Bumke, Busse, Conrad, Dahm, Dölle, Dohna, Dulckeit, Ebel, Emge, Georg Erler, Felgenträger, Flume, Frank, Freisler, Frick, Gerber, Gierke, Globke, Goerlitz, Grünhut, Hallstein, Hedemann, Hefermehl, Höhn, Kelsen, Kerrl, Guido Kisch, Wilhelm Kisch, Koellreuter, Koschaker, Köttgen, Kraus, Kunkel, Krause, Lammers, Heinrich Lehmann, Leibholz, Lösener, Manigk, Maunz, Herbert Meyer, Neumann, Nikolai, Palandt, Planitz, Reinhardt, Radbruch, Schlegelberger, Schmelzeisen, Schönfelder, Schulz, Schwinge, Siebert, Sie |
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Köbler, Gerhard, Geschichtliches Ortslexikon Deutschlands. 2011ff. Köbler, Gerhard, Geschichtliches Ortslexikon Deutschlands, 2011ff. http://www.koeblergerhard.de/GOLD-HP/Gold.htm. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Vor rund 10000 Jahren lernte der Mensch als Züchter und Bauer Tiere und Pflanzen besonders an sich zu binden, statt – wie zuvor – ihnen als Sammler und Jäger einfach zu folgen. Damit entstand auf der Suche nach besseren Lebensverhältnissen der Ort als fester Sitz, der Hütte, Haus, Hof, Weiler, Dorf, Burg oder Stadt sein konnte. Schon in der ältesten Überlieferung erscheinen zur Kennzeichnung dieser Örtlichkeiten einzelne Namen, die zu den frühesten Zeugnissen etwa des Germanischen oder der ihm folgenden germanistischen Sprachen zählen und auch rechtliche Sachverhalte erfassen können.
Deren Sammlung ist für Deutschland für das 19. Jahrhundert beispielhaft von Ernst Förstemann durchgeführt und in der ersten Auflage seines altdeutschen Namensbuchs 1856 der Öffentlichkeit vorgelegt worden. 1871 konnte eine zweite und 1911 eine dritte, bis zum Ende des 12. Jahrhunderts reichende Auflage mit etwa 37500 Orten folgen. Eine Neubearbeitung ist im späteren 20. Jahrhundert leider gescheitert und eine vollständige historische Erfassung der in Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches (6. Auflage 1935) auf eine Zahl von fast 60000 zu schätzenden und in Müllers Großem Deutschen Ortslexikon (Vollständiges Gemeindelexikon für die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, 11. Auflage 1956) mit mehr als 120000 bezifferten Ortsnamen steht überhaupt noch aus.
Zur hilfsweisen Schließung dieser bedeutsamen geschichtlichen Lücke ist aufbauend auf dem Werk Förstemanns, auf Gerhard Köbler Historischem Lexikon der deutschen Länder (1988, 7. Auflage 2007) und auf weiteren modernen Einzelsammlungen eine digitale Fassung eines Geschichtlichen Ortslexikons Deutschlands begonnen worden, die seit kurzem in ihrer ersten, von A bis F reichenden Fassung im Internet einsehbar ist (http://www.koeblergerhard.de/G |
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Köbler, Gerhard, Neuhochdeutsch-Germanistisches Wörterbuch, 2011. http://www.koeblergerhard.de/ngwbhinw.html. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Als Jacob Grimm (1785-1863) und Wilhelm Grimm (1786-1859) 1837 als Mitverfasser des Protests gegen die Aufhebung der 1833 geschaffenen Verfassung durch König Ernst August I. von Hannover ihre Ämter als Professoren der Universität Göttingen verloren und des Landes verwiesen wurden, begannen sie auf Anregung der Verleger Karl Reimer und Salomon Hirzel in Leipzig 1838 mit der Erarbeitung eines als Belegwörterbuch auf die Entwicklungsgeschichte ausgelegten Deutschen Wörterbuchs, das nach dem siebenbändigen althochdeutschen Sprachschatz Eberhard Gottlieb Graffs (1834ff.) den gesamten neuhochdeutschen Sprachschatz darlegen sollte, soweit er in den Werken von Luther (1483-1546) bis Goethe (1749-1832) enthalten ist. Auf Grund von mehr als 600000 von 80 Mitarbeitern für die geplanten sechs bis sieben Bände gesammelten Belegen erschien am 1. Mai 1852 die erste Lieferung, wurde bis zum Tode Jacob Grimms der Buchstabe F (Frucht) erreicht und im Januar 1961 das Werk in 32 Bänden mit 380 Lieferungen, 67744 Textspalten und rund 320000 Stichwörtern sowie einem Band 33 als Quellenband abgeschlossen.
Wegen der in der Gegenwart als veraltet angesehenen ältesten Teile (von A bis F) wurde ab 1957 eine teilweise Neubearbeitung begonnen, deren erste Lieferung 1965 erschien. Die Buchstaben A, D, E und F sind abgeschlossen. Die Vervollständigung soll bis 2012 vollendet sein.
Verbunden mit dieser zeitlich bis 1832 reichenden, in 150 Jahren geschaffenen großen Leistung werden kann eine Invertierung des Zusammenfassenden Germanistischen Wörterbuchs, das in 332529 Ansätzen und Verweisen den Wortschatz der älteren germanisch-germanistischen Sprachstufen vom Neuhochdeutschen her aufschließt und unter http://www.koeblergerhard.de/zgwbhinw.html in seiner jeweiligen Fassung im Internet frei zugänglich ist. Dieses zeitlich nicht an die Grenze von 1832 |
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Köbler, Gerhard, Zusammenfassendes Germanistisches Wörterbuch. 2011 http://www.koeblergerhard.de/zgwbhinw.html Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bei einer ersten wissenschaftlichen Beschäftigung in einem Seminar Karl Kroeschells in Göttingen vor 50 Jahren musste festgestellt werden, dass trotz jahrhundertelanger philologischer Mühen und Erfolge der Bestand an allgemeinen, einfachen, innersprachlichen, offenen und umfassenden Wörterbüchern der für die deutsche Geschichte wichtigen lexikalischen Literatur verbesserungsfähig war. Diese Einsicht und die Erkenntnis, dass auch alle methodischen und dogmatischen Bemühungen von Sokrates bis Savigny nur bedingt zeitlosen Gewinn erzielen konnten, haben die Überzeugung bewirkt, dass eine gleichmäßige grundlegende Serie germanisch-germanistischer Lexika ihren eigenen Reiz und ihren besonderen Wert haben könnte. Aus diesem Grunde sind in 50 Jahren im Rahmen von 2000 Veröffentlichungen auf der Grundlage der vorliegenden Literatur gleichmäßig aufgebaute, beidseitig begehbare, digital benutzbare, jedermann verständliche, überall verfügbare, kostenlos verwendbare Wörterbücher erarbeitet worden.
Den Beginn bilden das nicht belegte, nur erschließbare Indogermanische der frühesten erkennbaren Anfänge mit 6742 Ansätzen und Verweisen und das ebenfalls nur mittelbar wissenschaftlich rekonstruierbare, dem überlieferten Griechischen und Lateinischen zeitlich zur Seite stehende Germanische mit 12891 Stichwörtern und Verweisen. Dem folgen für die ältere durch Quellen belegte Zeit Gotisch (5600), Altnordisch (Grundwortschatz 12482), Altenglisch (Grundwortschatz 25122), Altfriesisch (12533), Altniederfränkisch (2459), Altsächsisch (8265) und Althochdeutsch (40846). Für den mittleren Zeitabschnitt der deutschen Sprachgeschichte schließen sich dem das Mittelhochdeutsche (99290) und das Mittelniederdeutsche (106299) an, während Mittelniederländisch oder Mittelenglisch sowie die Sprachstufen der Neuzeit (Frühneuhochde |
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Kocka, Jürgen, Arbeiten an der Geschichte. Gesellschaftlicher Wandel im 19. und 20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 200). Vandenhock & Ruprecht, Göttingen 2011. 400 S., 5 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Jürgen Heinz Kocka wurde in Haindorf (Hejnice) 1941 geboren, wurde nach dem Studium der Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie in Wien, Berlin und North Carolina 1968 mit seiner Dissertation über Unternehmensverwaltung und Angestelltengesellschaft am Beispiel Siemens 1847-1974 promoviert, 1972 habilitiert und 1973 nach Bielefeld sowie 1998 an die Frei Universität Berlin berufen, wo er 2009 in den Ruhestand trat. Mit Hans-Ulrich Wehler gründete er die so genannte Bielefelder Schule. Sie stellte der herkömmlichen Geschichtswissenschaft eine historische Sozialwissenschaft gegenüber.
Der vorliegende Band vereint seine wichtigsten Aufsätze zur historischen Theorie, zur Sozialgeschichte und zur deutschen Geschichte. Er erweckte umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag aber nur ein e-Book liefern konnte, muss der Herausgeber auf das interessante Werk in wenigen Zeilen hinweisen.
Erfasst sind insgesamt 21 Studien, die bei chronologischer Reihung die interessengeschichtliche Entwicklung ihres Verfassers widerspiegeln könnten. Demgegenüber ist vom Verfasser eine sachliche Einteilung in Theorie und Geschichte (von Karl Marx und Maxweber bis heute) einerseits und Wirtschaft und Gesellschaft (von vorindustriellen Faktoren bis 1989 und seinen Folgen) andererseits mit einem neuen Ausblick auf den Kapitalismus und seine Krisen in historischer Perspektive getroffen worden. Insgesamt spiegeln die ausgewählten, erfreulicherweise um ein Register bereicherten Arbeiten nach eigener Einschätzung des Verfassers wie in einem Verkleinerungsspiegel viele der Fragen, Themen und Veränderungen wider, die in die vorangehenden 199 Bände der 1972 eröffneten, sehr erfolgrei |
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Köckritz, Moritz von, Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933-1945) (= Rechtshistorische Reihe 413). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 556 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Im Hauptteil (S. 31-468) bringt das Werk von Moritz von Köckritz – eine von Gerhard Köbler betreute Innsbrucker Dissertation – die Biographien der 65 OLG-Präsidenten Deutschlands aus der Zeit von 1933 bis 1945 sowie für die Zeit ab 1938 auch in den österreichischen und sudetendeutschen Gebieten. Grundlage der Biographien sind in erster Linie die meist erhalten gebliebenen, oft umfangreichen Personalakten. Mit ihrer Auswertung leistet die Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Justiz unter dem Nationalsozialismus, wie er bisher für die Leiter der Oberlandesgerichte, welche die „vordere Linie“ der Justiz – abgesehen vom Reichsgericht und dem Volksgerichtshof – bildeten, fehlte. In den allgemeinen Vorbemerkungen geht von Köckritz auf die rechtlichen Grundlagen der personellen Maßnahmen des Nationalsozialismus (Berufsbeamtengesetz, Reichsbürgergesetz und Deutsches Beamtengesetz), auf die Einflüsse der NSDAP auf die Personalpolitik und auf strukturelle Maßnahmen ein (S. 7ff.). Hierzu gehören insbesondere die Verreichlichung der Justiz und die veränderte Funktion der OLG-Präsidenten auch als Leiter der Justizverwaltung ihrer Bezirke. Es folgen kurze Abschnitte über die Einwirkung des Reichsjustizministeriums auf die richterliche Gewalt, über die sogenannte Euthanasiekonferenz in Berlin am 23./24. 4. 1941, an der alle OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte teilnahmen, sowie über die Entnazifizierung. Nach dem biographischen Teil erstellt von Köckritz auf der Basis der Biographien ein „Profil“ der Präsidenten (u. a. durchschnittliches Alter, soziale und regionale Herkunft, Konfessionszugehörigkeit, Personenstand, Kriegsteilnahme, Noten der Staatsexamina, politische Einstellung sowie Entnazifizierung und Betätigung nach dem Krieg, |
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Kofler, Astrid/Peterlini, Hans Karl, Bauernleben in Südtirol. 12 Porträts, 2. Aufl. Haymon, Innsbruck 2010. 200 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Welt ist in immer schnellerem Wandel. Wo um 1900 noch die Mehrzahl und um 1950 noch ein beachtlicher Teil der Menschen in der Landwirtschaft tätig war, sind die Bauern in der Gesellschaft der Gegenwart zu einer Randgruppe geworden und soll mehr als die Hälfte der Angehörigen eines Jahrgangs eine akademische Ausbildung durchlaufen, um danach im Dienstleistungssektor ein Auskommen zu finden. Nur in Randbereichen finden sich dementsprechend noch Überreste einer Vergangenheit, die überhaupt vom Vergessen bedroht ist.
Dementsprechend haben nicht nur Museumsdörfer einen guten Sinn, sondern auch Sammlungen von Lebensbeschreibungen aus dieser Welt. Astrid Kofler, geboren 1965 in Bozen, und Karl Peterlini, geboren 1961 in Bozen, gehören zwar selbst dieser Welt nicht mehr an, sondern betrachten sie als freie Journalisten, Filmemacher, Kulturwissenschaftler und Autoren. Sie vermitteln aber gleichwohl der Allgemeinheit einen guten, inzwischen in zweiter Auflage vorgelegten Einblick in das harte, entbehrungsreiche Alltagsleben auf dem Land, in das sie unter dem Titel Das Klima war meist rau, einfühlsam einführen.
Die zwölf Berichte von Bäuerinnen und Bauern beginnen mit dem Weinen für eine Milchsuppe und enden damit, dass wir nie mehr hungrig vom Tisch aufstehen müssen. Dazwischen wird von Vater und Mutter, von Mähen und Ernten, von Dirn und Knecht in anschaulichen Worten erzählt. Ein kurzes Glossar von abreden bis Ziggl erleichtert den Zugang, zahlreiche Abbildungen veranschaulichen das vielfältige, der Natur eng verbundene Geschehen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Konservative deutsche Politiker im 19. Jahrhundert. Wirken - Wirkung - Wahrnehmung, hg. v. Grothe, Ewald (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 75). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. XII, 195 S., 55 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Symbolisiert durch eine Karikatur Wilhelm Scholzs im Kladderadatsch vom 19. Januar 1850, die den Freiheitsbaum geschmückt mit den liberalen Errungenschaften der Unabhängigkeit der Richter, der Trennung von Staat und Kirche, der freien Presse, des Vereinsrechts, des Steuerbewilligungsrechts, des Jagdrechts, der Grundstuer und der Vereidigung des Heeres und bedroht durch Leopold von Gerlach, Julius von Stahl, Otto von Bismarck? und Joseph Maria von Radowitz auf derm Umschlag zeigt, legt der Herausgeber einen schlanken Sammelband vor, dessen Vorgeschichte 2007 begann. Während der Edition der Denkwürdigkeiten des früheren hessischen Ministers Ludwig Hassenpflug auf der Grundlage seines in Marburg aufbewahrten Nachlasses entstand die Idee einer Tagung über konservative deutsche Politiker in Verbindung mit einer Ausstellung aus den Beständen des hessischen Staatsarchivs in Marburg. Die Konferenz fand im Staatsarchiv Marburg am 7. November 2008 statt und wurde von der zeitgleichen Eröffnung der bis Januar 2009 zugänglichen Ausstellung über Ludwig Hassenpflug begleitet.
Der Band umfasst insgesamt neun Studien. Einführend betrachten Ewald Grothe und Edgar Liebmann konservative deutsche Politiker im 19. Jahrhundert im Überblick. Danach werden einzelne Konservative von Metternich (Hartwig Brandt) über Ludwig von der Marwitz (Ewald Frie), Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Bos du Till (Hans-Werner Hahn), Friedrich Landolin Karl von Blittersdorff (Hans-Peter Becht), Ludwig Hassenpflug (Ewald Grothe), Joseph Maria Ernst Christian Wilhelm von Radowitz (Brigitte Meier) und Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust (Josef Matzerath) bis zu Otto von Bismarck (Volker Ullrich) einfühlsam |
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Koop, Volker, In Hitlers Hand - die Sonder- und Ehrenhäftlinge der SS. Böhlau, Köln 2010. 295 S., 20 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
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Volker Koop hat bereits mehrere Bücher zu exotischen Themen aus der Geschichte des „Dritten Reiches“ vorgelegt. Nach Studien über den „Werwolf“ und die SS-Organisation „Lebensborn“ befasst sich seine neueste Veröffentlichung mit dem Schicksal jener prominenten Persönlichkeiten aus ganz Europa, die als Sonder- oder Ehrenhäftlinge von der SS gefangen gehalten wurden. Im Vordergrund stehen die Haftbedingungen an häufig wechselnden Orten sowie die Motive, aus denen heraus das NS-Regime diese Personen beiderlei Geschlechts zwar ihrer Freiheit beraubte, sie jedoch verglichen mit der Masse sonstiger KZ-Häftlinge weitaus besser behandelte, weshalb die meisten dieser Gefangenen die Haft überlebten.
Der Reigen der Prominenten spannt sich vom gescheiterten Hitler-Attentäter Georg Elser, einem Schreiner, bis zu gekrönten Häuptern (König Leopold III. von Belgien) und deren Familienangehörigen. Zum einen ging es dem NS-Regime darum, prominenter Gegner und/oder deren Verwandtschaft habhaft zu werden, um sie als Faustpfänder für erhoffte Verhandlungen mit den Alliierten verwenden zu können. Teils durch Zufälle, teils durch gezielte Fahndung waren so selbst engste Verwandte des englischen und italienischen Königs, Churchills, de Gaulles und Stalins in deutsche Hand gelangt. Deren pflegliche Behandlung wurde bis Kriegsende fortgesetzt, obwohl der erhoffte Nutzen nicht einmal ansatzweise eintrat. Eine zweite Gruppe bildeten einstige, dann abgefallene Verbündete wie der ungarische Reichsverweser Horthy, die für ihren „Verrat“ zwar durch Haft bestraft, mit Rücksicht auf ihre Bekanntheit im Ausland aber geschont werden sollten. Einst führende Politiker der von Deutschland annektierten bzw. besetzten Länder, darunter der österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg sowie zahlreiche Franzosen, bildeten eine weitere Gruppe |
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Koops, Egbert, Vormen van subsidiariteit. Een historisch-comparatistische studie naar het subsidiariteitsbeginsel bij pand, hypotheek en borgtocht. Boom Juridische Uitgevers, Den Haag 2010. 4365 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Koops, Egbert, Vormen van subsidiariteit. Een historisch-comparatistische studie naar het subsidiariteitsbeginsel bij pand, hypotheek en borgtocht. Boom Juridische Uitgevers, Den Haag 2010. 4365 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von W. J Zwalve betreute, an der Universität Leiden am 15. April 2010 verteidigten Dissertation des in Utrecht 1979 geborenen, in Leiden ausgebildeten Verfassers, der seit 2003 einer Fachgruppe für geschichtliche Rechtsentwicklung angehört. Sie verfolgt die Subsidiarität in verschiedenen Formen von den ersten sicher erkennbaren Anfängen bis in die niederländische Gegenwart. Deswegen setzt sie mit dem römischen Recht ein, springt von der Novelle 4 über das bedeutungslose Frühmittelalter und gelangt damit zu dem gemeinen Recht zwischen 1150 und 1550, konzentriert sich danach auf das römisch-holländische und das römisch-friesische Recht bis 1800, vergleicht damit das französische Recht von 1250 bis 1955, fährt mit dem niederländischen Recht unter dem alten Bürgerlichen Gesetzbuch von 1798 bis 1992 fort und endet mit dem seit 1992 geltenden neuen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ausgangspunkt ist der durch ein Pfandrecht oder eine Hypothek gesicherte Gläubiger, der sich durch Geltendmachung seines Sicherungsrechts aus dem Erlös der Sache befriedigen kann. Solange der Schuldner auch Eigentümer der belasteten Sache ist, erwächst keine besondere Schwierigkeit. Im anderen Fall entsteht aber die vom Verfasser untersuchte Frage, ob der Gläubiger sich zuerst an den Schuldner wenden muss, ehe er (wie gegen einen Bürgen) gegen den Dritten vorgehen kann.
Von hieraus verfolgt er die Möglichkeit der Einrede einer Vorausklage. Dabei ermittelt er, dass der Code civil dem Dritten mit gutem Grund den Verweis auf einen vorrangigen Bürgen verwehrt hat. Dementsprechend sieht auch der Verfasser am Ende seiner sorgfältigen, ansprechenden Studie keinen einzigen guten Grund dafür, dem Dritten die Einrede de |
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Korth, Ulrich, Minderung beim Kauf (= Studien zum Privatrecht 10). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XVIII, 222 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Korth, Ulrich, Minderung beim Kauf (= Studien zum Privatrecht 10). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XVIII, 222 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Thomas Lobinger betreute, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation des 1978 geborenen, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Passau, London und Tübingen und den Staatsprüfungen als Assistent und nunmehr als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass Friedrich Carl von Savigny bei der actio quanti minoris an einen ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum anknüpfte, während Rudolf von Ihering diese Einrichtung als Ausdruck der Haftung des Verkäufers auf das positive Interesse einstufte. Auf dieser Grundlage fragt der Verfasser nach der Rechtsstellung des Verkäufers bei Minderung durch den Käufer.
Dabei behandelt der Verfasser nach einer kurzen Einleitung im ersten Kapteil die vertragliche Fundierung der Minderungsposition des Käufers an Hand der kaufvertraglichen Risikozuordnung, der kaufvertraglichen Gefahrtragungsordnung, der Gegenüberstellung der These zur Einordnung der Minderung mit anderen vertragsbezogenen Erklärungsmodellen und der Problematik der Minderungsposition des Käufers und der historischen Basis für die Berücksichtigung des rechtsgeschäftlichen Willens des Verkäufers. Das zweite Kapitel geht sehr sorgfältig auf das Widerspruchsrecht des Verkäufers ein und unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen der teleologischen Restriktion des Minderungsrechts und dem vom Verfasser bevorzugten Anfechtungsrecht des Verkäufers gemäß § 119 II BGB. Die Ausübung des Anfechtungsrechts verknüpft er mit dem Anspruch auf Schadensersatz aus § 122 I BGB.
Im dritten Kapitel bettet der Verfasser die Minderung beim Kauf in die Modellregeln für das europäische Privatrecht ein. Am Ende fasst er seine wesentlichen Ergebnisse kurz zusammen. Insgesamt bietet er eine anspre |
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Kosche, Kevin, Contra proferentem und das Transparenzgebot im Common Law und Civil Law. Eine rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsökonomische Analyse (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 267). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXVI, 700 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kosche, Kevin, Contra proferentem und das Transparenzgebot im Common Law und Civil Law. Eine rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsökonomische Analyse (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 267). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXVI, 700 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Hanno Merkt betreute, vom 1981 geborenen Verfasser nach dem Studium von Politikwissenschaft, neuerer Geschichte, neuester Geschichte und Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau erstellte und im April 2010 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg angenommene Dissertation des zeitweise auch am Department for Law & Economics der Boalt Hall Law School der Universität Berkeley in Kalifornien und bei Stefan Vogenauer in Oxford forschenden Verfassers. .Sie behandelt eine seit langem bedeutsame Rechtsfrage und spannt dabei einen weiten Bogen von der römischen Stipulation bis zum modernen Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegliedert ist sie klar und übersichtlich in vier Teile.
Zuerst verfolgt der Verfasser nach einem Überblick über die Vertragsauslegung die rechtshistorische Entwicklung von der römischen Frühzeit über das 19. Jahrhundert bis zum heutigen Recht. Danach nimmt er eine rechtsökonomische Analyse vor und untersucht das Verhältnis zwischen Form und Kontext. Schließlich stellt er culpa in contrahendo, contra proferentem und das Transparenzgebot einander gegenüber.
Im Ergebnis sieht die auf breiter Literaturgrundlage ruhende Untersuchung das Transparenzgebot nicht als Neuentwicklung der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg an, sondern schreibt ihm mit dem Ausgangspunkt Versicherungsrecht eine Geschichte von mehr als neunzig Jahren zu, in der es zu einem bedeutenden Grundsatz des deutschen Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen geworden ist. Dass dies bislang nicht wirklich bewusst war, verbindet er ansprechend mit dem tiefen Bruch seit der nationalsozialistisc |
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Kowalczuk, Ilko-Sascha, Endspiel. Die Revolution von 1989 in der DDR. Beck, München 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kowalczuk, Ilko-Sascha, Endspiel. Die Revolution von 1989 in der DDR. Beck, München 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auch wenn im nachhinein der Untergang der Deutschen Demokratischen Republik vielen folgerichtig erscheint, wurde er noch am 7. Oktober 1989 von den wenigsten Zeitzeugen vorhergesehen. Aus diesem Grunde sind Beschreibung und Erklärung dieses Vorgangs von vielen Seiten willkommen und hilfreich. Der 1967 in Ost-Berlin geborene Ilko-Sascha Kowalczuk absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Baufacharbeiter und arbeitete danach als Pförtner in einem Institut, um ab 1990 als Mitglied des Unabhängigen Historiker-Verbandes Geschichte zu studieren und damit auch die eigenen Erlebnisse wissenschaftlich zu erfassen und zu verarbeiten.
Sein Werk möchte das Paradoxon erklären zwischen der scheinbaren Stabilität und angeblichen Ruhe in der Deutschen Demokratischen Republik und dem anschließenden raschen Zerfall von Staat und System innerhalb weniger Wochen. Er versteht seine Schrift als ein Angebot über „1989“ etwas zu erfahren und darüber zu diskutieren. Ihm geht es um eine schlichte Darstellung, warum „1989“ kam und was sich bis zu den Wahlen am 18. März 1990 zutrug.
Zu diesem Zweck teilt er sein Werk klar in die drei Kapitel Bilder einer Gesellschaftskrise, in denen etwa das System Gorbatschow als unfreiwilliger Totengräber wirkt oder die Ossietzky-Affäre einen Keim setzt, den Übergang von der Gesellschaftskrise- zur Diktaturkrise, in dem der 9. Oktober 1989 in Leipzig den Tag der Entscheidung bildet, und in den Untergang der Diktatur, der am ehesten daraus verständlich wird, dass ein Lande zu demonstrieren lernt, ohne dass sich wirklich ergründen lässt, warum dies gerade in diesem Zeitpunkt geschieht. Seine durchaus subjektive Darstellung endet optimistisch mit der Zuversicht, dass sich spätere Forscher wundern werden, wie schwer ei sich die deutsche Gesellschaft und Geschichtsschreibung mit der Deutung der E |
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Kraushaar, Wolfgang, Verena Becker und der Verfassungsschutz. Hamburger Edition, Hamburg 2010. 202 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kraushaar, Wolfgang, Verena Becker und der Verfassungsschutz. Hamburger Edition, Hamburg 2010. 202 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Verena Becker wurde in West-Berlin am 31. Juli 1952 als eines von zehn Kindern des 1961 gestorbenen Bergbautechnikers Ewald Becker geboren, 1970 aus einer Realschule in Spandau ohne Erreichen der mittleren Reife entlassen, war seit Dezember 1971 polizeilich nicht mehr gemeldet und galt seit Januar 1972 als erwerbslos. 1972 verübte sie einen Bombenanschlag auf den Berlin British Yacht Club in Berlin-Gatow, bei dem ein Bootsmann ums Leben kam. Aus der deswegen verhängten Jugendstrafe von sechs Jahren wurde sie nach der Entführung des Berliner Vorsitzenden der CDU durch Mitglieder der Bewegung 2. Juni am 27. Februar 1975 zusammen mit Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ingrid Siepmann, Rolf Heißler und Rolf Pohle freigepresst und in die Demokratische Volksrepublik Jemen ausgeflogen, in Singen am 3. Mai 1977 im Zuge einer Polizeikontrolle, bei der ihr Begleiter Günter Sonnenberg durch neun Schüsse zwei Polizisten schwer verletzte und die Waffe sichergestellt wurde, die bei dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback benutzt worden war, festgenommen und später zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch nach zwölf Jahren Haft von Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1989 begnadigt.
Der 1948 geborene, seit 1987 am Hamburger Institut für Sozialforschung tätige Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar befasst sich seit langem mit der Untersuchung von Protestbewegungen, insbesondere der 68-er Bewegung. Dabei stellte er fest, dass keine andere Frage die deutsche Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Roten Armee Fraktion in der Vergangenheit stärker interessiert hat als die Frage, wer erschoss Siegfried Buback? Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen Begleitern verurteilt, Verena Becker und Günter Sonnenberg trotz schwerwiegender Verdachtsmomente nicht angeklagt |
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Krenz, Egon, Gefängnis-Notizen. edition ost, Berlin 2009. 238 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Krenz, Egon, Gefängnis-Notizen. edition ost, Berlin 2009. 238 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der als Sohn eines Schneiders in Kolberg in Pommern am 19. März 1937 geborene, 1944 von seinen Eltern auf die Flucht nach Damgarten mitgenommene Egon Krenz wurde 1953 in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Mitglied der Freien Deutschen Jugend und 1955 Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, studierte nach einer abgebrochenen Schlosserlehre (ab 1953) am Institut für Lehrerbildung in Putbus auf Rügen und beendete diese Ausbildung 1957 mit dem Staatsexamen. Nach seinem Dienst in der Nationalen Volksarmee wurde er 1959 zweiter, später erster Kreissekretär der FDJ in Rügen, nach einem Studium der Gesellschaftswissenschaften an der Parteihochschule des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion in Moskau 1967 Sekretär des Zentralrats der FDJ. Ab 1971 war er Abgeordneter der Volkskammer, ab 1973 Mitglied des Zentralkomitees der SED, ab 1981 Mitglied des Staatsrats, ab 1983 Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, ab 1984 Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrats und damit zweiter Mann hinter Erich Honecker.
Nach dem Rücktritt Erich Honeckers wurde Egon Krenz am 18. Oktober 1989 Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und am 24. Oktober 1989 Vorsitzender des Staatsrats. Nach dem Rücktritt des Zentralkomitees der SED am 3. Dezember 1989 gab er am 6. Dezember 1989 den Vorsitz des Staatsrats ab und legte im Januar 1990 sein Mandat in der Volkskammer nieder. 1997 wurde er in einem von ihm als ungerecht empfundenen Strafprozess zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet, nach wenigen Wochen wieder freigelassen, einige Jahre später aber doch zur Verbüßung der Strafhaft gezwungen.
In dieser Haft in Moabit, Hakenfelde und Plötzensee führte er ein Tagebuch. Nach dem Vorbild von Erich Honeckers Moabiter Notizen legte er 2009 seine Gefäng |
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Krewer, Peter, Geschäfte mit dem Klassenfeind. Die DDR im innerdeutschen Handel 1949-1989. Kliomedia, Trier 2008. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Krewer, Peter, Geschäfte mit dem Klassenfeind. Die DDR im innerdeutschen Handel 1949-1989. Kliomedia, Trier 2008. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die auf ungedruckten wie gedruckten Quellen beruhende Arbeit ist die von Lutz Raphael betreute, im Wintersemester 2006/2007 vom Fachbereich III der Universität Trier angenommene Dissertation des in Saarburg 1961 geborenen, nach dem Studium der Geschichte und Germanistik als Lehrer tätigen Verfassers. Auf dem vorderen Umschlag zeigt sie Franz-Josef-Strauß im fröhlichen Gespräch mit Alexander Schalck-Golodkowski auf dem Leipziger Flughafen im Vorfeld der Herbstmesse 1985. Wohl derselbe bundesdeutsche Politiker findet sich rückseitig mit einem Heiligenschein in einer Karikatur zu einem Milliardenkredit an die Deutsche Demokratische Republik mit dem Text „Wer besitzt denn die unglaubliche Geschmacklosigkeit, zu behaupten, ich hätte etwas Unkeusches getan.“
In seiner Einleitung fragt der Verfasser: Wie kam denn die Standuhr aus Ostdeutschland ins KADEWE, und schildert die politisch-ökonomischen Rahmenbedingen für Geschäfte zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik, den Forschungsstand, seine Leitfragen und die Quellenlage. Der Hauptteil verfolgt sehr detailliert und sorgfältig den innerdeutschen, am Ende in einer tabellarischen Übersicht zusammengefassten Handel im geteilten Deutschland zwischen 1949 und 1989 in drei zeitlichen Einheiten (1949-1960, 1961-1972, 1973-1989 einschließlich der Kontinuität während Helmut Kohls Kanzlerschaft nach der Wende 1982). Am Ende fasst der Bearbeiter seine neuen Erkenntnisse zusammen.
Insgesamt kann der Verfasser die innerdeutsche Handelspolitik der Bundesregierungen einleuchtend grundsätzlich als sinnvoll bezeichnen, weil sie dazu beitrug, schädliche Folgen der durch die Besatzungsmächte verursachten Teilung zu begrenzen. Er weist aber zugleich auch deutlich auf die bedenklichen Folgen des westdeutschen Handels i |
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Krise, Reformen - und Kultur. Preußen vor und nach der Katastrophe von 1806, hg. v. Holtz, Bärbel (= Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, Neue Folge, Beiheft 11). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 318 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der Band enthält die Vorträge, die auf der Jahrestagung der Historischen Kommission im September 2008 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz gehalten worden sind. Er schließt den dreiteiligen Publikationszyklus der Kommission ab, die sich zunächst mit den Finanzen (Beiheft 9) und dem Militär (Beiheft 10) befasst hatte. Der Begriff „Kultur“ steht für die als geistiges und künstlerisches Leben zu begreifende Cultur, die in zunehmendem Maße Bestandteil staatlichen Handelns wurde (S. 11). Nach dem Überblick von Holtz: „Zur Forschung über Krise, Reformen – und Kultur“ (S. 9ff.) behandelt der erste Hauptteil des Bandes Fragen der „’Vor’-Reformen und Krise“ und der „Krise“ (S. 21ff.). Kloosterhuis beschreibt die Tätigkeit des „Generaldirektoriums“ als Kultursbehörde (bis 1808) insbesondere in der Gesundheits- und Medizinalverwaltung sowie in der Kirchen- und Schulverwaltung, für welch letztere auch der Geheime Etatsrat zuständig war, und stellt die einschlägigen Archivalien (S. 35ff.) zusammen. Stefan Samerski befasst sich mit Preußen und den Jesuiten, die funktional und personell im Schulwesen überlebten (S. 45ff.). Georg Manten stellt den Reformcharakter des Religionsedikts vom 9. 7. 1788 insbesondere im Hinblick auf das Toleranzprinzip und dessen Schranken, und auf den innerkirchlichen Frieden dar (S. 64ff.). Unter der Überschrift „Geschmacksreform. Zeichenunterricht und staatliche Gewerbeförderung an der Breslauer Provinzialkunstschule und dem Direktorat von Carl Bach“ geht es um die 1781 begründete Breslauer Kunstschule (S. 87 f.; Claudia Sedlarz).
Die Beiträge des zweiten Hauptteils befassen sich mit den Reformen von 1806-1815. Ausgehend von einer Antrittsvor |
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Krupar, Monika, Tschechische juristische Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts (= Schriften zur Rechtsgeschichte 152). Duncker & Humblot, Berlin 2011. 328 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Krupar, Monika, Tschechische juristische Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts (= Schriften zur Rechtsgeschichte 152). Duncker & Humblot, Berlin 2011. 328 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nach dem Überblicksaufsatz von Krupar (in: Michael Stolleis/Thomas Simon [Hg.], Juristische Zeitschriften in Europa, Frankfurt am Main 2006, S. 309-342) liegt nunmehr deren Monographie über die tschechischen juristischen Zeitschriften von 1861 bis 1948 vor. Ehe Krupar auf die juristische Fachpresse im Einzelnen eingeht, befasst sie sich mit den politischen, kulturellen und sprachlichen Voraussetzungen Böhmens einschließlich der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Entwicklung (S. 20-148). Die Arbeit geht aus von dem von Miroslav Hroch entwickelten „Drei-Phasen-Modell“ (1968; S. 15f.). In der ersten Phase (1790-1820) der tschechischen Nationsbildung ging es unter dem Einfluss von Herder um das intellektuelle Interesse einiger weniger Gelehrter an tschechischer Sprache, Kultur und Geschichte. In der zweiten Phase (1820-1860; sog. Agitationsphase) bildeten sich die Grundlagen einer gemeinsamen tschechischen Interessen- und Wertegemeinschaft heraus. In der dritten Phase (1860-1918) kann man von der Epoche der tschechischen Nationsbildung sprechen. Die Entwicklung der tschechischen Wissens- und Sprachkultur war bestimmt durch die Gründung von Gelehrtengesellschaften sowie die Entwicklung einer modernen tschechischen Hochsprache und Rechtsterminologie (S. 73ff.), die im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts bereits einen hohen Reifegrad erreichte. Erste Rechtsvorlesungen in tschechischer Sprache erfolgten 1848/49 (S. 97); 1861 wurden zwei Extraordinariate für Tschechisch an der Universität Prag eingerichtet; eine Professur erhielt der wohl herausragendste tschechische Rechtswissenschafter des 19. Jahrhunderts, Antonin (Anton) Randa, der gleichzeitig auch deutsch schrieb (S. 173ff.). Der erste tschechische Juristenverein Právnická Jednota wurde |
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Krüssmann, Walter, Ernst von Mansfeld (1580-1626). Grafensohn, Söldnerführer, Kriegsunternehmer gegen Habsburg im Dreißigjährigen Krieg (= Historische Forschungen 94). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 742 S. Frontispiz. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Krüssmann, Walter, Ernst von Mansfeld (1580-1626). Grafensohn, Söldnerführer, Kriegsunternehmer gegen Habsburg im Dreißigjährigen Krieg (= Historische Forschungen 94). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 742 S. Frontispiz. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die von Johannes Kunisch betreute, im Sommersemester 2007 von der philosophischen Fakultät der Universität zu Köln angenommene Dissertation des Verfassers, die er für den Druck nochmals überarbeitet hat, betrifft den im Eingang im Brustbild abgelichteten Grafen Peter Ernst II. von Mansfeld. Er wurde 1580 in Luxemburg geboren und starb im Alter von 46 Jahren 1626 in Rakovica. Er gilt als besonders bedeutender Heerführer im Dreißigjährigen Krieg.
Sein Leben schildert der Verfasser nach einleitenden Bemerkungen zur älteren Literatur (Rudolf Reuss, Villermont, Ütterodt) auf Grund ungedruckter und gedruckter Quellen in zehn grundsätzlich chronologisch geordneten Kapiteln. Dabei beginnt er mit dem natürlichen Sohn des Gouverneurs von Luxemburg und Chiny aus den spanischen Niederlanden, der schon mit 15 Jahren Kriegszeiten in Ungarn verbringt, 1604 aber wieder in die Niederlande zurückkehrt und 1610 von den Habsburgern abfällt. Danach beschreibt er den Obristen der Union (1610-1618), den General der böhmischen Stände (1618-1620), den General-Feldmarschall (1621), Kriegsgeschäfte und Reputation, rheinische Pfalz und Hagenauer Fürstentum (1622), den Wechsel in den niederländischen Krieg (1622), den Besatzer (1622-1624), den freien General-Kriegsunternehmer (1624) in Holland, Frankreich und England sowie den General der Könige von England und Frankreich (1624-1626), der geächtet am 30. November 1626 bei Sarajevo nach einem Blutsturz verstirbt.
Im Ergebnis sieht der Verfasser den entwurzelten Ernst von Mansfeld seit 1610 und seit 1619 unumkehrbar in eine persönliche Gegnerschaft zu dem übermächtigen, aber nicht unverwundbaren Hause Österreich verstrickt. Aussicht auf Erfolg hätte er nu |
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Kruwinnus, Thorsten, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend-werkimmanente Vorstudie (= Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik 45). LIT, Berlin 2009. 124 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sebald, Andrea Elisabeth, Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881-1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus (= Rechtshistorische Reihe 380). Lang, Frankfurt am Main 2008. 423 S.
Fuchs, Walter, Franz Exner (1881-1947) und das Gemeinschaftsfremdengesetz. Zum Barbarisierungspotenzial moderner Kriminalwissenschaft (= Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik 44).LIT, Berlin 2009. IV, 119 S.
Kruwinnus, Thorsten, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend-werkimmanente Vorstudie (Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik, Bd. 45). LIT Verlag, Münster 2009. 124 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz
In zunehmendem Maße werden Persönlichkeit und Werk von Strafrechtswissenschaftlern des 20. Jahrhunderts vorgestellt und analysiert, die in verschiedenen Epochen und Staatssystemen gelehrt und geforscht haben. In diesen Untersuchungen spielt namentlich die Frage eine bedeutsame Rolle, wie Gelehrte, die sich unter rechtsstaatlichem Vorzeichen – etwa im Geiste und Sinne der Weimarer Zeit – mit dem Strafrecht beschäftigt haben, sich mit Wissenschaft und Praxis der NS-Diktatur auseinandergesetzt haben. Die einschlägigen Studien über Eduard Kohlrausch, Edmund Mezger und Eberhard Schmidt sind gleichsam repräsentativ für diesen Zweig der zeitgeschichtlichen Forschung. Nunmehr ist auch der Strafrechtler und Kriminologe Franz Exner (1881-1947) in den Fokus dieser Forschungsrichtung geraten. Mehrere neuere Studien befassen sich mit seinem Leben und Werk im Ganzen oder sind gewichtigen Teilaspekten seiner wissenschaftlichen Arbeit gewidmet.
Umfassenden Charakter beansprucht die Darstellung Andrea Elisabeth Sebald, die aus einer Münchner Dissertation (2007) hervorgegangen ist. Sie schildert Leben und Werk Exners vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund verschiedener Epochen, die vom wilhelminischen Zeitalter über den ersten Weltkrieg, die Ära de |
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Kubben, Raymond, Regeneration and Hegemony. Franco-Batavian Relations in the Revolutionary Era, 1795-1803. (= Legal History Library 3). Martinus Nijhoff Publishers, Leiden 2011. XVII, 787 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kubben, Raymond, Regeneration and Hegemony. Franco-Batavian Relations in the Revolutionary Era, 1795-1803. (= Legal History Library 3). Martinus Nijhoff Publishers, Leiden 2011. XVII, 787 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1980 geborene, mit einer 127-seitigen Untersuchung über Eenheid in drievoud 2003 erstmals an die Öffentlichkeit getretene und 2009 in Tilburg promovierte Verfasser Raymond Maria Hubertus Kubben ist Assistenzprofessor für Geschichte und Theorie des internationalen Rechts und der internationalen Beziehungen in der Abteilung für öffentliches Recht, Jurisprudenz und Rechtsgeschichte der Tilburg Law School. Er widmet sein umfangreiches, am Ende durch ein kurzes Register von Adams bis Zuylen van Nyvelt aufgeschlossenes Werk seinen Großeltern unter Voranstellung eines Auszugs aus Leo Tolstoi. Darin wird nach der Aufzählung aller Schrecken einer zwangzigjährigen Kriegsperiode gefragt, was das alles bedeute, warum es geschehen sei und schließlich welche Kraft die Menschen zu ihrem Tun treibe.
Seine umfangreiche, auf ein vielfältiges, trotz der generellen Hinwendung zum Englischen beispielsweise auch Karl-Heinz Zieglser Völkerrechtsgeschichte von 2007 aufnehmendes Literaturverzeichnis gestützte Untersuchung gliedert der Verfasser in insgesamt vier Teile. Nach einer kurzen Einführung beschreibt er zunächst die grenzenlose Revolution in Frankreich von 1789 und bezieht dabei Stellung zu Macht und Recht in der internationalen Ordnung und zu dem Verhältnis der französischen Revolution zur gleichzeitigen Ordnung in Europa. Danach wendet er sich zwischen eisigen Flüssen unbd goldenen Ketten der französisch batavischen Allianz zu, in der Frankreich zunächst als Freund erscheint, aber erst nach Krieg und Frieden im Rahmen eingeschränkter Unabhängigkeit die Verbindung erneuert wird. Der dritte Teil befasst sich dann mit der Batavischen Republik und dem Kampf um Frieden.
Am Ende nimmt der Verfasser Stellung zu der revoluti |