Hamza, Gábor, Iura antiqua ac iura moderna methodo comparativa investigata - Opera selecta = Ausgewählte Schriften zur antiken Rechtsgeschichte, zur Rechtsvergleichung und zum geltenden Recht, Band 1. Elte Eötvös Kiadó, Budapest 2010. 337 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
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Aus Anlass des 60. Geburtstages Gábor Hamzas ist der erste Band seiner „Ausgewählten Schriften“ erschienen. Er enthält Abhandlungen zum römischen Recht und zu dessen Fortleben.
Im ersten Teil („Römisches Recht und die Antike“) finden sich zwei Arbeiten zu Cicero, eine Studie zum Begriff des ius naturale bei Cicero (S. 19ff.) sowie der «optimus status civitatis» in der Staatslehre Ciceros (S. 47ff.) mit einer umfassenden Bibliographie.
Im Beitrag zur Frage einer rechtsgeschäftlichen Vertretung im römischen Recht (S. 65ff.) wird auf die Rolle der Reederklage, der actio exercitoria, sowie der Geschäftsleiterklage, der actio institoria, eingegangen. Die Erweiterung derselben zur actio ad exemplum institoriae actionis wurde von Ernst Rabel als „Ruhmesblatt Papinians“ bezeichnet. Diese erweiterte Klage begründet eine Haftung des Geschäftsherrn für den Fall, dass nicht ein institor, sondern ein häuslicher Vermögensverwalter (procurator) Geschäftsschulden in seinem Tätigkeitsbereich eingegangen ist[1]. Hamza (S. 100f.) betont das in sozialer Hinsicht gegebene hierarchische Verhältnis zwischen dominus und procurator, welches die Theorie des sogenannten „Organgedankens“ bekräftige.
Ein weiterer Beitrag ist der Frage der Sachmängelhaftung beim Kauf im nachklassischen römischen Recht gewidmet (S. 127ff.). Hamza kommt zum Ergebnis, dass die Mängelhaftung bereits im klassischen Recht entwickelt war, in der Zeit der Nachklassik weitgehend unverändert blieb und in das justinianische Gesetzeswerk übernommen wurde.
Die knappen Beobachtungen über die kommerzielle Praxis im römischen Recht (S. 151ff.) haben vor allem actio exercitoria und institoria zum |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 2 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 1. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XXIV, 1462 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit ist schwer zu präzisieren und doch ist er jedem geläufig, wie sich spätestens dann zeigt, wenn ein Kassenbon im Wert weniger Cents ein Urteil über das Ende einer Arbeitsbiographie begründen soll. Die kontinentaleuropäische wissenschaftliche Rechtsfindung tut sich nicht leicht mit der richtigen – gerechten – Einordnung, ist doch Ausgangspunkt der Rechtsfindung das Gesetz, dessen Korrektur durch die Epikie nicht willkürlich verlaufen, andererseits aber auch nicht fehlen darf. Seit jeher benötigt die Rechtsordnung ein kritisches Potential, an dem die gesetzlichen Normen gemessen werden können, mit dessen Hilfe letztlich die Gerechtigkeit des Rechts festgestellt werden kann. Über Jahrhunderte hinweg bediente man sich dazu des Naturrechts in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Das 19. Jahrhundert überlagerte und verdrängte gewissermaßen diese Funktion des Naturrechts mit der geschichtlichen Betrachtung des Rechts. Und diese wich auf dem Höhepunkt staatlichen Denkens im 20. Jahrhundert der Verfassung. Nicht unähnlich dem Grafen Münchhausen, der sich am eigenen Schopfe aus einem Sumpf zu retten vermag, schickt sich die Rechtswissenschaft an, aus sich heraus, aus dem positiven Verfassungsrecht heraus die Aufgabe der Rechtskritik zu erledigen. Alles gesetzte Recht unterliegt dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit, auch wenn man mit europäischem Recht durch geschickte Winkelzüge, die hier nicht thematisiert werden können, zu anderen Ergebnissen kommt, wie die Antidiskriminierungspolitik le |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit ist schwer zu präzisieren und doch ist er jedem geläufig, wie sich spätestens dann zeigt, wenn ein Kassenbon im Wert weniger Cents ein Urteil über das Ende einer Arbeitsbiographie begründen soll. Die kontinentaleuropäische wissenschaftliche Rechtsfindung tut sich nicht leicht mit der richtigen – gerechten – Einordnung, ist doch Ausgangspunkt der Rechtsfindung das Gesetz, dessen Korrektur durch die Epikie nicht willkürlich verlaufen, andererseits aber auch nicht fehlen darf. Seit jeher benötigt die Rechtsordnung ein kritisches Potential, an dem die gesetzlichen Normen gemessen werden können, mit dessen Hilfe letztlich die Gerechtigkeit des Rechts festgestellt werden kann. Über Jahrhunderte hinweg bediente man sich dazu des Naturrechts in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Das 19. Jahrhundert überlagerte und verdrängte gewissermaßen diese Funktion des Naturrechts mit der geschichtlichen Betrachtung des Rechts. Und diese wich auf dem Höhepunkt staatlichen Denkens im 20. Jahrhundert der Verfassung. Nicht unähnlich dem Grafen Münchhausen, der sich am eigenen Schopfe aus einem Sumpf zu retten vermag, schickt sich die Rechtswissenschaft an, aus sich heraus, aus dem positiven Verfassungsrecht heraus die Aufgabe der Rechtskritik zu erledigen. Alles gesetzte Recht unterliegt dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit, auch wenn man mit europäischem Recht durch geschickte Winkelzüge, die hier nicht thematisiert werden können, zu anderen Ergebnissen kommt, wie die Antidiskriminierungspolitik le |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 6,1 Europäische Grundrechte I. C. F. Müller, Heidelberg 2010. XXXVI, 1444 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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60 Jahre nach der Unterzeichnung der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ durch die damaligen Mitglieder des Europarates am 4. November 1950 ist der erste Teilband des Handbuchs der Grundrechte, der sich speziell mit den „Europäischen Grundrechten“ beschäftigt, erschienen. Er geht dem Halbband 2 [zu diesem vgl. meine Rezension in dieser Zeitschrift, Bd. 127 (2010), S. ▌▌] systematisch voraus, auch wenn er ihm zeitlich nachfolgt, da die so wichtige Europäische Grundrechtecharta erst mit dem Vertrag von Lissabon 2009 positivrechtliche Bedeutung erlangt hat. Es war sinnvoll, diesen Zeitpunkt abzuwarten und erst dann den Band zu veröffentlichen. Die Dynamik der Europäisierung dürfte wohl aus der Perspektive späterer Generationen der für die Rechtsentwicklung bedeutsamste Vorgang in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sein. So ist es verdienstvoll, dass das Handbuch der Grundrechte die europäische Entwicklung so fundiert aufnimmt.
Gegenstand des hier anzuzeigenden Bandes des Handbuchs der Grundrechte sind die Grund- und Menschenrechte vor allem auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Unionsrechts, insbesondere auch der Grundrechtecharta. Stets stellt sich auch die Frage nach der Grundrechtsdurchsetzung, die in zwei Abschnitten behandelt wird (§§ 150, 165). Vorangestellt ist ein Grundsatzartikel über die Grundrechte als europäische Leitvorstellung (Axel Frhr. von Campenhausen, § 136, S. 3-43), der hier nähere Betrachtung verdient. Sein Zugriff ist historisch und deutet die Grundrechte im Sinne einer „Großerzählung“ als ein Produkt von Judentum, Christentum und griechisch-römischer Antike. Reizvoll ist es, sich auf den Europabegriff einzulassen (Rn. 3ff.), den von Cam |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band 5 Rechtsquellen, Organisation, Finanzen, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XLIII, 1662 S. Besprochen von Andreas Kley |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley.
Der fünfte Band beschäftigt sich mit den Mitteln des staatlichen Handelns. Das Thema eröffnet ein beeindruckender Grundlagenartikel Paul Kirchhofs (S. 3-134). Der Mitherausgeber und Autor sieht die Idee des Rechtsstaats als eines „Schleusenbegriffs“ im Schutz der Freiheit des einzelnen. Diese gewährleistet er durch „rechtliche Gewährleistungen und Rechtsinstitute“ und durch die Sicherung des individuellen Handelns mittels staatlicher Einrichtungen (S. 4). Er wehrt auch Störungen ab, sorgt für die Durchsetzung des Gemeinwohls und „plant und lenkt Entwicklungen des öffentlichen Lebens“ (S. 4). Kirchhof deutet Gefährdungen schon ganz am Anfang an, indem er den Kausalzusammenhang herstellt: „Je mehr das Recht (…) an gestaltender Kraft verliert (…), desto mehr muss der Staat die Kraft zu Frieden und Recht zurückgewinnen“. Der Autor wird freilich bald konkreter, indem er die Gefahren direkt nennt: Die Normenflut und die Normenänderungsflut „machen das Gesetzesrecht unübersichtlich und widersprüchlich, verweigern dem Bürger rechtliche Planungssicherheit, nehmen dem Recht Vertrautheit und damit Vertrauen“ (S. 5). Der Wille des Gesetzgebers und gesellschaftlicher Gruppen, jeden Einzelfall im Gesetz zu regeln, machen die Gesetzgebung und ihre Anwendung anfällig für Willkür und verletzen in der Sache das Verbot des Einzelfallgesetzes gemäss Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Abhilfe rät der Autor, dass sich das Gesetz auf das „Wesentliche zu beschränken habe und dadurch Gestaltungsmacht zurückzugewinnen vermöge (S. 7).
Damit s |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley. |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley.
Der fünfte Band beschäftigt sich mit den Mitteln des staatlichen Handelns. Das Thema eröffnet ein beeindruckender Grundlagenartikel Paul Kirchhofs (S. 3-134). Der Mitherausgeber und Autor sieht die Idee des Rechtsstaats als eines „Schleusenbegriffs“ im Schutz der Freiheit des einzelnen. Diese gewährleistet er durch „rechtliche Gewährleistungen und Rechtsinstitute“ und durch die Sicherung des individuellen Handelns mittels staatlicher Einrichtungen (S. 4). Er wehrt auch Störungen ab, sorgt für die Durchsetzung des Gemeinwohls und „plant und lenkt Entwicklungen des öffentlichen Lebens“ (S. 4). Kirchhof deutet Gefährdungen schon ganz am Anfang an, indem er den Kausalzusammenhang herstellt: „Je mehr das Recht (…) an gestaltender Kraft verliert (…), desto mehr muss der Staat die Kraft zu Frieden und Recht zurückgewinnen“. Der Autor wird freilich bald konkreter, indem er die Gefahren direkt nennt: Die Normenflut und die Normenänderungsflut „machen das Gesetzesrecht unübersichtlich und widersprüchlich, verweigern dem Bürger rechtliche Planungssicherheit, nehmen dem Recht Vertrautheit und damit Vertrauen“ (S. 5). Der Wille des Gesetzgebers und gesellschaftlicher Gruppen, jeden Einzelfall im Gesetz zu regeln, machen die Gesetzgebung und ihre Anwendung anfällig für Willkür und verletzen in der Sache das Verbot des Einzelfallgesetzes gemäss Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Abhilfe rät der Autor, dass sich das Gesetz auf das „Wesentliche zu beschränken habe und dadurch Gestaltungsmacht zurückzugewinnen vermöge (S. 7).
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Handbuch Ius Publicum Europaeum. Band III Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen, hg. v. Bogdandy, Armin/Cassese, Sabino/Huber, Peter M.. C. F. Müller, Heidelberg 2010. X, 636 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das voluminöse internationale Gemeinschaftswerk wurde im Jahre 2007 in der Absicht der Herausgeber, dem in Praxis und Theorie allenthalben spürbaren Prozess der Herausbildung eines „ius publicum europaeum" zunächst einmal eine solide Grundlage durch Darstellungen der nationalen Verfassungsrechte zu geben. Seine beiden ersten Bände wurden in dieser Zeitschrift von Michael Stolleis besprochen (ZRG GA 126 [2009]). Die drei folgenden Bände wollen nach dem Verfassungsrecht Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum erschließen. Davon behandelt der vorliegende Band ausgehend von Staat und Verwaltung die Grundlagen unter Verbindung rechtsvergleichender und rechtsornungsspezifischer Gesichtspunkte.
Nach der Zielsetzung der Herausgeber geht es dabei nicht darum, einen staatsrechtlichen Zugang zum ius publicum europaeum oder den Begriff Staat als disziplinbegründende Kategorie des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum zu gestalten. Anliegen ist vielmehr die Erfassung der geschichtlichen Ereignisse, theoretischen Konstrukte und dogmatischen Bestände, die mit Staat und Verwaltung in den verschiedenen Rechtsordnungen verbunden sind. Damit soll an Hand einer zu Grunde liegenden, in einem die Beiträge leitenden, auf den Seiten 80f. wiedergegebenen Fragebogen widergespiegelten Logik der Versuch unternommen werden, die mit Staat und Verwaltung verbundenen rechtswissenschaftlichen Konzeptionen anschlussfähig zu übertragen.
Dem dient zunächst in § 41 eine Einführung des Miterhausgebers Sabino Cassese von der Scuola Normale Superiore in Pisa über die Entfaltung des Verwaltungsstaates in Europa. Auf gemeinsamen Grundalgen unterscheidet er zwei Modelle von Staatlichkeit, deren Herkunft er mit En |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Aufl. hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 13 Herzog, Herzogtum-Insatz, Sp. 993-1248. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, nach 34 Jahren in erster Auflage 1998 in 5 Bänden mit 40 Lieferungen und mehr als 5000 Stichwörtern abgeschlossene, seit 2004 von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller in zweiter Auflage unter philologischer Beratung (Ruth Schmidt-Wiegand, Christa Bertelsmeier-Kierst) in verstärkter Einbeziehung der jüngeren Rechtsgeschichte und deutlicherer Betonung des europäischen Kontexts herausgegebene, von der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e. V. unterstützte, alphabetisch geordnete Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Es ist in dieser Zeitschrift kontinuierlich angezeigt worden, zuletzt in ZRG GA 128 (2011). Seitdem sind im Frühjahr 2011 und im Herbst 2011 zwei weitere Lieferungen erschienen.
Sie umfassen zusammen 512 Spalten oder 256 Seiten. Auf ihnen sind schätzungsweise 250 Artikel und Verweise untergebracht. Die rund 210 Artikel haben demnach eine durchschnittliche Länge von etwas mehr als einer Seite, schwanken dabei aber je nach Bedeutung des behandelten Gegenstands zwischen wenigen Zeilen und bis zu 10 Spal |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Aufl. hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 13 Herzog, Herzogtum-Insatz, Sp. 993-1248.
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, nach 34 Jahren in erster Auflage 1998 in 5 Bänden mit 40 Lieferungen und mehr als 5000 Stichwörtern abgeschlossene, seit 2004 von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller in zweiter Auflage unter philologischer Beratung (Ruth Schmidt-Wiegand, Christa Bertelsmeier-Kierst) in verstärkter Einbeziehung der jüngeren Rechtsgeschichte und deutlicherer Betonung des europäischen Kontexts herausgegebene, von der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e. V. unterstützte, alphabetisch geordnete Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Es ist in dieser Zeitschrift kontinuierlich angezeigt worden, zuletzt in ZRG GA 128 (2011). Seitdem sind im Frühjahr 2011 und im Herbst 2011 zwei weitere Lieferungen erschienen.
Sie umfassen zusammen 512 Spalten oder 256 Seiten. Auf ihnen sind schätzungsweise 250 Artikel und Verweise untergebracht. Die rund 210 Artikel haben demnach eine durchschnittliche Länge von etwas mehr als einer Seite, schwanken dabei aber je nach Bedeutung des behandelten Gegenstands zwischen wenigen Zeilen und bis zu 10 Spal |
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Hanisch, Ernst, Der große Illusionist Otto Bauer (1881-1938). Böhlau, Wien 2011. 478 S, 26 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hanisch, Ernst, Der große Illusionist Otto Bauer (1881-1938). Böhlau, Wien 2011. 478 S., 26 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Warum - so wird sich der Kenner der Materie fragen - mussten seit der Geburt Otto Bauers, der prägendsten intellektuellen Persönlichkeit der österreichischen Sozialdemokratie der Zwischenkriegszeit, 130 Jahre ins Land ziehen, bis endlich mit der vorliegenden Biographie sein Leben und Wirken unter die Lupe der kritischen Geschichtswissenschaft genommen worden ist? War der Hemmschuh gar sein Status als weithin verehrte Leitfigur der Linken, an deren Sockel man nicht zu rühren wagte, bange, dass womöglich etwas zutage käme, was das Bild des Heroen beschädigen könnte?
Mit Ernst Hanisch, emeritierter Professor für neuere österreichische Geschichte an der Universität Salzburg, hat sich nun ein Gelehrter im Alter jenseits der 70 dem Thema gestellt, der - bei aller merkbaren Sympathie und Wertschätzung für den Porträtierten, mit dem er sich immerhin „fünf Jahre intensiv“ beschäftigt hat (S. 15) - weltanschaulich über den Verdacht sozialdemokratischer Hagiographie erhaben ist. Auf annähernd 400 Druckseiten, ergänzt durch 60 Seiten Anmerkungen, geht der Verfasser dem Phänomen Otto Bauer nach, wobei er seinen Text in vier große, chronologisch definierte Abschnitte gliedert.
Unter dem Titel „Erfahrungsräume und Erwartungshorizonte“ widmet sich der erste Teil des Bandes der Zeit von der Geburt des Protagonisten bis zum Ende der Habsburgermonarchie; beleuchtet werden Bauers großbürgerliche Herkunft und seine jüdische Identität im Zeitalter des politischen Antisemitismus, sein Studium der Rechtswissenschaft und der Politischen Ökonomie, Wehr- und Kriegsdienst sowie seine politische Sozialisation mit der „Sozialdemokratie als Heimat und Utopie“ (S. 105ff.) und dem Beginn der politischen Karriere. Das Kapitel „Leidenschaft der Politik“ erfasst mit den Jahren von 1918 bis 1934 die Erste Republik bis zur Ausscha |
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Hans Kelsen anderswo. Hans Kelsen abroad. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre auf die Rechtstheorie in verschiedenen Ländern, Teil III, hg. v. Walter, Robert/Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 33). Manz, Wien 2010. X, 403 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hans Kelsen anderswo. Hans Kelsen abroad. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre auf die Rechtstheorie in verschiedenen Ländern, Teil III, hg. v. Walter, Robert/Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 33). Manz, Wien 2010. X, 403 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Dem Hans Kelsen-Institut ist in seinem Stiftsbrief von 1971 u. a. die Aufgabe gestellt worden, den „wissenschaftlichen Widerhall“ von Kelsens Reiner Rechtslehre „im In- und Ausland zu dokumentieren“. In diesem Sinne erschienen bereits 1978 und 1983 je ein Band in der Schriftenreihe des Instituts mit Länderberichten; die 2001 in der Schriftenreihe publizierte Monographie von Horst Dreier kann auch als eine Art Länderbericht, speziell zur Situation in Deutschland, angesehen werden. Mit dem vorliegenden Band 33 wird diese Tradition nun, mit etwas „flippigerem“ Titel, fortgesetzt. 18 Autorinnen und Autoren aus fünf Kontinenten berichten über die Situation der Rechtstheorie in 16 Staaten, berichten gegebenenfalls, ob und wann es persönliche Kontakte zu Hans Kelsen gegeben hat und wie seine Lehren aufgenommen, angenommen oder verworfen wurden.
Einige der hier porträtierten Länder wurden bereits in den zuvor genannten Sammelbänden behandelt, jedoch haben es die geänderte politische und damit wissenschaftliche Situation oder einfach die verflossene Zeit gerechtfertigt erscheinen lassen, einen weiteren Beitrag zu verfassen. Dies gilt für Italien (Nicoletta Bersier Ladavac), Japan (Ryuichi Nagao), Polen (Jan Woleński) und Uruguay (Oscar Sarlo). Frankreich, das 1978 gemeinsam mit Belgien behandelt worden war, erhielt nun gleich zwei Beiträge (beide von Sandrine Pina), die getrennt die Rezeption Kelsens und die seines Schülers Merkl behandeln; dagegen wird im Fall des schon 1978 behandelten Australien der Blick nunmehr auf Australasien ausgeweitet und deutlich gemacht, dass die Wirkung der Reinen Rechtslehre bis nach Fidschi reicht (Iain Stewart |
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Hansen, Thomas, Martin Wolff (1872-1953). Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 357 S. Besprochen von Eric Neiseke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hansen, Thomas, Martin Wolff (1872-1953). Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 357 S. Besprochen von Eric Neiseke.
Die von Klaus Luig betreute Dissertation widmet sich dem Rechtsgelehrten Martin Wolff, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wie kaum ein zweiter das deutsche Sachenrecht geprägt hat.
Hansen stellt zunächst in dem ersten Teil seiner Abhandlung Leben und Werk Martin Wolffs dar (S. 6-163), um anschließend im zweiten Teil die Frage nach dessen Privatrechtsmethode (S. 164-244) und Privatrechtsleitbild (S. 245-309) zu stellen.
Wolff war gebürtiger Berliner jüdischer Abstammung. Einhergehend mit dem Schulabschluss stand für ihn fest, Jura zu studieren. Mit Erfolg: Er promovierte, habilitierte und lehrte an der Berliner Fakultät sowie zwischenzeitlich in Marburg und Bonn. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten fand die außerordentliche Schaffensphase des Professors ein schleichendes Ende. Viel zu geduldig ertrug der Wissenschaftler die Erniedrigungen, die mit Hitlers Herrschaft einhergingen. Die antisemitisch geprägten Störungen seiner Vorlesungen häuften sich und machten seine Lehrveranstaltungen alsbald unmöglich. Es folgte die Entlassung aus seinen Ämtern als Hochschullehrer und Bibliotheksdirektor. Der 66-jährige Wolff emigrierte schließlich erstaunlich spät im Jahre 1938 nach England und sollte nie wieder nach Deutschland zurückkehren. Im Ausland fiel Wolff der Anschluss an die deutsche Rechtswissenschaft stetig schwerer, so dass er zwar nicht völlig vom Sachenrecht und Familienrecht Abstand nahm, sich aber stärker auf das Internationale Privatrecht konzentrierte. Wolff verstarb 1953 im Alter von 80 Jahren an einer bronchialen Erkrankung und Altersschwäche. Noch kurze Zeit vor seinem Tod plante er eine weitere Überarbeitung seines Lehrbuchs zum Sachenrecht.
Es ist der dürftigen Qu |
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Härtel, Reinhard, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (= Historische Hilfswissenschaften). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2010. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Härtel, Reinhard, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (= Historische Hilfswissenschaften). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2010. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Meersburg 1945 geborene, nach dem Studium der Geschichte und Germanistik in Graz 1969 promovierte, bei Hermann Baltl als Assistent am Institut für österreichische Rechtsgeschichte, seit 1971 bei Friedrich Hausmann als Vertragsassistent am Institut für historische Hilfswissenschaften sowie seit 1979 am Forschungsinstitut für historische Grundwissenschaften wirkende, 1979 mit einer Untersuchung über die älteren Urkunden des Klosters Moggio habilitierte Verfasser ist seit 1988 als außerordentlicher und seit 1998 als ordentlicher Professor in Graz tätig. Seine vielfältigen Arbeiten haben ihn zu der Erkenntnis geführt, dass die Privaturkunden des Mittelalters Geschichtsquellen von ungeheuerer Fülle, Streuung und Verschiedenheit sind, dass aber eine einführende Zusammenschau über sie seit Jahrzehnten (Redlich 1911, Boüard 1948) fehlt. Deswegen hat er ein neues und neuartiges Werk erstellt, das im Hinblick auf tatsächliche Bedürfnisse eine Entwicklungsgeschichte der Privaturkunden im Hinblick auf deren ,Sitz im Leben’ und eine systematische Darstellung der urkundlichen Erscheinungsformen einschließlich der methodischen Probleme bieten will und dabei Mitteleuropa zwischen dem Beginn des Frühmittelalters und der Mitte des 13. Jahrhunderts in den Mittelpunkt stellt.
Gegliedert ist das moderne technische Entwicklungen vorteilhaft aufgreifende Buch einleuchtend in drei Teile, von denen der einführende Teil Grundbegriffe der Urkundenlehre (Urkunden, Privaturkunden, Beteiligte, Urkundenarten, Überlieferungsformen, äußere Merkmale, innere Merkmale) darstellt und die Geschichte der Disziplin, den gegenwärtigen Stand und die Aufgaben beschreibt. Der geschichtliche Teil untersucht auf der Grundlage des römischen Erbes die notariellen Urkunden in der |
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Hartmann, Christian, Unternehmen Barbarossa. Der deutsche Krieg im Osten 1941-1945. Beck, München 2011. 128 S., 5 Karten, 6 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hartmann, Christian, Unternehmen Barbarossa. Der deutsche Krieg im Osten 1941-1945. Beck, München 2011. 128 S., 5 Karten, 6 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Der 70. Jahrestag des Beginns des Unternehmens Barbarossa, des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, hat in den Medien insbesondere Deutschlands und Russlands ein breites Echo gefunden und in seinem Vorfeld den Buchmarkt um etliche Neuerscheinungen bereichert. In Ergänzung voluminöser Spezialstudien legt Christian Hartmann, Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München, einen äußerst knappen, aber alle relevanten Aspekte ansprechenden und preiswerten Überblick vor, der sich an einen breiten Leserkreis richtet.
Auf gerade einmal 110 Seiten Text, ergänzt durch einige Landkarten und wenige, aber klug ausgewählte Abbildungen, ein Literaturverzeichnis sowie ein Orts- und Personenregister, gelingt es Hartmann meisterhaft, das komplexe Geschehen rund um diesen als kurzen Feldzug geplanten, vierjährigen mörderischen Krieg konzis und allgemein verständlich zu schildern. Hartmann leitet Hitlers Entschluss zum Angriff auf die UdSSR sowohl aus dessen langfristigen ideologischen Zielen als auch aus der strategischen Situation 1940/41 ab und hält fest, Stalin habe durch seinen Pakt mit Hitler vom August 1939 jene Lage mitgeschaffen, die sein Land zum Opfer eines Überfalls werden ließ. Nach dessen Beginn trugen beide Seiten – die deutsche mehr als die sowjetische – dazu bei, den Konflikt an der Front und im Hinterland zu einem Blutbad werden zu lassen. Dessen unterschiedliche Opfergruppen auf beiden Seiten werden sorgsam differenziert und quantifiziert, wobei hinsichtlich der von Stalin befohlenen Deportation diverser, der Kollaboration verdächtigter sowjetischer Ethnien auch weniger bekannte Fakten zur Sprache kommen.
Nahm man früher an, die Deutschen wären im Herbst 1941 einem Sieg recht nahe gekommen, betont Hartmann im Einklang mit neueren Forschungen, |
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Hartmann, Christian/Hürter, Johannes/Lieb, Peter/Pohl, Dieter, Der deutsche Krieg im Osten 1941-1944. Facetten einer Grenzüberschreitung (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 76). Oldenbourg, München 2009. IX, 404 S. Besprochen von Karsten Ruppert. IT |
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Die 1995 eröffnete und höchst umstrittene „Wehrmachtsausstellung“ hat in Wissenschaft und Öffentlichkeit eine breite Diskussion darüber ausgelöst, in welchem Umfang die Wehrmacht in ihrem Herrschaftsgebiet an den Verbrechen des Nationalsozialismus beteiligt gewesen war. Als eine Folge davon hat das Institut für Zeitgeschichte in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre ein umfassendes Projekt über die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg gestartet. Der Schwerpunkt lag eindeutig auf dem Krieg gegen die Sowjetunion, zu dem die Herausgeber dieses Bandes gewichtige Monographien beisteuerten. Gerade deswegen wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Chance genutzt worden wäre, eine komprimierte Fassung der Ergebnisse vorzulegen. Statt dessen werden hier aber bereits veröffentlichte Studien zu ganz unterschiedlichen Aspekten präsentiert. Sie reichen von Versuchen einer Bilanzierung bis zu biographischen, regionalen oder sachlichen Detailstudien. Sie basieren auf der teilweise nochmaligen intensiven Auswertung von persönlichen Aufzeichnungen beteiligter Offiziere wie der dienstlichen Berichterstattung, der Verarbeitung der jüngsten deutschen Forschung und gelegentlich auch der sowjetischen bzw. russischen. Die Autoren nutzen die Gelegenheit auch dazu, sich mit der Kritik an ihren Ergebnissen auseinanderzusetzen; dabei wird den Machern der ersten „Wehrmachtsausstellung“ angesichts nachgewiesenen Dilettantismus und Voreingenommenheit zu viel Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Fragestellung, die naheliegende Fokussierung auf den Krieg gegen die Sowjetunion und die arbeitspraktische Verengung auf das Heer müssen bewusst bleiben, um die Erkenntnisse richtig zu gewichten und um sie nicht vorschnell auf di |
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Hartmann, Wilfried, Kirche und Kirchenrecht um 900. Die Bedeutung der spätkarolingischen Zeit für Tradition und Innovation im kirchlichen Recht (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 58). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. XXXVI, 376 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
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Nachdem Wilfried Hartmann schon im Jahr 2007 einen Tagungsband zum Thema „Recht und Gericht in Kirche und Welt um 900“ veröffentlich hat[1], zieht er in dem hier zu besprechenden Buch die Summe aus seiner intensiven, jahrzehntelangen Forschung zum 9. und 10. Jahrhundert. Im Zentrum der Arbeit stehen der Stand und die Entwicklung des Kirchenrechts im Jahrhundert zwischen ca. 850 und 950, in dem das Karolingerreich in kleinere Teilreiche zerfällt. In sechs großen Kapiteln wird neben einer Einleitung (S. 1 6) und dem Schluss (S. 317-320) die Thematik des Buches entwickelt. Hartmann beginnt mit einer prägnanten, auf das Wesentliche beschränkten Darstellung der politischen, kirchlichen und kulturellen Situation in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts (S. 7-59). Hervorgehoben werden die intensive legislative Tätigkeit der Bischöfe und Synoden, die Bedeutung der Bischöfe für die Verwaltung des Reichs (S. 20ff.) und das Phänomen der Eigenkirchen (S. 23ff., auch S. 123ff.).
Das zweite Kapitel ist der Verbreitung und Nutzung der alten Normen gewidmet (S. 60-108). Zu Recht weist Hartmann darauf hin, dass die kirchlichen Normen keine Randexistenz fristeten, sondern Regeln für fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens darstellten (S. 2). Das Kirchenrecht wurde auf den Synoden und im Sendgericht in die Praxis umgesetzt und prägte so die gesellschaftliche Wirklichkeit (S. 3f., 18f., 21f., 71). Insbesondere im Sendgericht wurde das einfache Volk mit den Normen des Kirchenrechts konfrontiert, während die Fürstenspiegel aus geistlicher Hand für die königliche Herrschaft Verhaltensregeln und Ideale entwickelten. So formulierte Hinkmar von Reims im Krönungsordo von 877 |
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Hartung, Olaf, Kleine deutsche Museumsgeschichte. Von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Böhlau, Wien 2010. VIII, 166. S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das Museum als ursprüngliches Heiligtum der Musen als der griechischen Schutzgöttinnen der Künste und Wissenschaften begegnet zuerst für einen den Musen gewidmeten Stadtteil Alexandrias im vierten vorchristlichen Jahrhundert. In der Gegenwart gibt es allein in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 4700 Museen, von denen etwa 10 Prozent der Kunst dienen und ganz wenige dem Recht oder der Rechtsgeschichte und mehr als die Hälfte weniger als 5000 Besucher im Jahr zählt. Grundsätzlich sind sie öffentlicher Raum, der vor allem in der Zeit zwischen 1830 und 1870 entstanden ist.
Allen als selbverständlich bekannt, verdient das Museum auch eine eigene geschichtliche Betrachtung. Sie legt der in Peine vielleicht um 1970 geborene Verfasser vor, der nach dem Studium von Politikwissenschaft, Geschichte und Pädagogik in Bremen, Oldenburg und Florenz den Grad eines Magisters Artium in Geschichte und das Diplom im Fach Pädagogik in Oldenburg 1998 erworben hat, im Mai 2006 im Fach Geschichte in Kiel promoviert wurde und seit April 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Didaktik der Geschichte in Gießen tätig ist. Durch ein von 1999 bis 2001 am Rheinischen Industriemuseum absolviertes wissenschaftliche Volontariat und verschiedene Veröffentlichungen ist er für die Musumskunde bestens praktisch und literarisch bestens ausgewiesen.
Sein Werk gliedert sich in drei Abschnitte, die mit der Vielfalt der Museen beginnen. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Typen von Museen (Kunstmuseum, Gewerbemuseum, kulturhistorisches Museum, Heimatmuseum, Volksmuseum, völkerkundliches Museum, naturwissenschaftliches Museum, technisches Museum, Sozialmuseum und Wirtschaftsmuseum). Den Ausblick sieht der Verfasser des durch Anmerkungen und ein Namenregister abgerundeten Wer |
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Harvey, Elizabeth, „Der Osten braucht Dich“! Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik. Aus dem Englischen von Paula Bradisch. Hamburger Edition, Hamburg 2010. 479 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Bereits das Haus Habsburg war sich bekanntlich darüber klar, dass nicht nur mit Hilfe von Männern, sondern auch über oder durch Frauen erfolgreiche Politik gemacht werden konnte. Von der Welt des Hochadels auf das gesamte Volk übertragen haben diese Vorstellungen vor allem nationalsozialistische Politiker. Sie gingen zwar entschieden vom patriarchalischen Familienbild der Vorherrschaft der Männer aus, wussten aber durch geschickte Propaganda, materielle und ideelle Anreize und bei Bedarf auch gewissen Druck Frauen ebenfalls für sich zu begeistern.
Das von der in York tätigen, literarisch gut ausgewiesenen Verfasserin 2003 unter dem Titel Women and the Nazi East - agents and witnesses of Germanization vorgelegte Werk hat unmittelbar nach seiner Übersetzung ins Deutsche die Aufmerksamkeit mehrerer sachkundiger Interessenten gefunden. Leider war es dem Verlag gleichwohl nicht möglich, ein Rezensionsexemplar zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen auf das interessante, ein lange Zeit vernachlässigtes Untersuchungsfeld aufgreifende Buch hinweisen.
Gegliedert ist es hauptsächlich in acht Abschnitte, die sch auf vielfältige Quellen, darunter auch Interviews stützen. Sie beginnen mit der propagandistischen Warnung vor der polnischen Gefahr und dem damit als notwendig begründeten Einsatz deutscher Frauen in der Grenzlandarbeit, zeigen die Anwerbekampagne, erfassen die vielfach losen Vorstellungen deutscher Frauen vom Osten und beschreiben die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder als Siedlerbetreuer, Dorfschullehrerin, Kindergärtnerin oder Dorfberaterin. Die dem zugrundeliegenden Motivationen ermittelt die Verfasserin überzeugend als durchaus vielfältig, doch letztlich auch |
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Hauch, Gabriella, Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938 (= Studien zur Frauen- und Geschlechterforschung 10). Studienverlag, Innsbruck 2009. 308 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die in Salzburg 1959 geborene, nach dem Studium der deutschen Philologie und Geschichte in Salzburg 1990 mit einer Untersuchung über Affirmation und Widerstand - Frauenleben im Wiener Vormärz und der Revolution 1848 am Studienort promovierte und 1996 auf Grund einer Schrift mit dem Titel Vom Frauenstandpunkt aus - Frauen im Parlament 1918-1933 für neuere Geschichte und Zeitgeschichte in Linz habilitierte, seit 2000 als Universitätsprofessorin in Linz wirkende Verfasserin ist bereits durch zahlreiche weitere einschlägige Studien hervorgetreten. Ihr 2009 vorgelegtes Sammelwerk hat auch umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da die Lieferung eines Rezensionsexemplars aus unbekannten Gründen leider nicht glückte, muss der Herausgeber in wenigen Zeilen nachträglich auf den Band hinweisen.
Nach einer einleitenden Problemskizze gliedert er sich in insgesamt elf Abschnitte. Sie beginnen mit der Frauenbewegung als politischer Bewegung 1848 bis 1918 (Arbeit, Recht und Sittlichkeit). Sie enden mit dem Schreiben über eine Fremde, womit Therese Schlesinger, geb. Eckstein (1863-1940) erfasst wird.
Dazwischen werden Politik und Geschlecht im demokratischen Milieu 1848/1849, die sozialdemokratische Frauenbewegung vor 1918, Frauen und Gewerkschaften vor 1914, Frauen in der Politik der ersten Republik, die Geschlechterverhältnisse im politischen System, das Verhältnis zwischen den ersten Parlamentarierinnen und der höheren Mädchenbildung und die Ambivalenz der Geschlechterverhältnisse in Krieg, Kultur und Politik angesprochen. In vielfältiger Weise reflektiert die Verfasserin darin eine sie seit ihren Jugendjahren bewegende Thematik. Ein Literaturverzeichnis ermöglicht die Vertiefung in die gesamte Thematik der damit anges |
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Hausmann, Frank-Rutger, Die Geisteswissenschaften im „Dritten Reich“. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 981 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
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Seit langen Jahren legt der Freiburger Romanist Hausmann Monographie um Monographie zur Wissenschaftsgeschichte der Zeit des Nationalsozialismus vor. Dabei behandelte er einerseits die Geschichte einzelner Disziplinen (vor allem der Sprach- und Literaturwissenschaften), andererseits spezifische Organisationsformen der nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik. In dem umfänglichen Band, den hier im eigentlichen Sinne zu rezensieren unmöglich erscheint, fasst er die bisherigen Ergebnisse handbuchähnlich zusammen und zieht die beeindruckende Zwischenbilanz eines der erfolgreichsten Ein-Mann-Unternehmen im Bereich der Wissenschaftsgeschichte des vergangenen reichlichen Jahrzehnts.
Der Band gliedert sich in einen einführenden ersten Teil über „Die Organisation der nationalsozialistischen Universitäten“ (S. 35-98) sowie den eigentlichen Hauptteil über „Die Geisteswissenschaften in der nationalsozialistischen Universität“ (S. 99-882). Hinzu treten ein wichtiges Vorwort (S. 9-34) sowie Verzeichnisse und Register (S. 883-981), die als Who is Who der Geisteswissenschaften in der NS-Zeit benutzt werden können.
Unter den organisatorischen Fragen werden diejenigen Dinge behandelt, die selbst dem eigentlichen Thema Fernerstehende mit den Stichworten „Nationalsozialismus“ und „deutsche Universitäten“ assoziieren werden, die aber bei genauerer Betrachtung den durchaus systematischen Charakter jedenfalls der nationalsozialistischen wissenschaftspolitischen Absichten deutlich hervortreten lassen: Gleichschaltung, Führerprinzip, Erneuerung der Hochschulen, Veränderung des Wissenschaftsbegriffs und der den Wissenschaften zugewiesenen gesellschaftlichen Funktion, Militarisierung sowie die Rolle der Reichsuniversitäten und einzelner Fakultäten, etwa der Theologien. Schon hier wendet Hausmann diejeni |
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Hawellek, Jeronimo, Die persönliche Surrogation. Eine vergleichende Untersuchung von Rechtsübergängen zu Regresszwecken in Deutschland, Spanien und England (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 248). Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XXIV, 463 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Jürgen Basedow angeregte und betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg angenommene Dissertation des 1976 geborenen, in Hamburg ausgebildeten und seit 2007 als Richter in Hamburg tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass sich in den gesetzgebenden Organen der Europäischen Gemeinschaft (oder Europäischen Union) seit einigen Jahren der politische Wille abzeichnet, von der bisherigen durch die beschränkten Zuständigkeiten verursachten sektoriellen, an Verbraucherschutzgesichtspunkten orientierten Regelungstechnik zu einer allgemeineren systembildenden Gestaltung des Privatrechts überzugehen, an deren Ende vielleicht ein europäisches Zivilgesetzbuch stehen könnte. Als Felder einer systematischen Vereinheitlichung werden dabei etwa das allgemeine Vertragsrecht, einzelne Vertragstypen, das Rechts der Kreditsicherheiten, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht behandelt, weil für eine europäische Zuständigkeit eine Erforderlichkeit zur Verwirklichung des Binnenmarkts gegeben sein muss, wofür wiederum grenzüberschreitende Vorgänge notwendig sind.
Für eine angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist dabei eine wissenschaftliche Vorbereitung sinnvoll. Zu diesem Zweck will der Verfasser für die persönliche Surrogation einen Beitrag zur Erarbeitung europäischer Rechtsprinzipien für den Derivativregress ermitteln. Ausgehend von den Rechtsfiguren des römischen Rechts stellt er dementsprechend Surrogationsfälle und die dahinter stehenden Rechtsvorstellungen im deutschen, spanischen und englischen Recht dar.
Die historische Entwicklung der Surrogation führt er i |
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Hayduk, Hanna Sofia, Rechtsidee und Bild. Zur Funktion und Ikonografie der Bilder in Rechtsbüchern vom 9. bis zum 16. Jahrhundert, Reichert, Wiesbaden 2011. VIII, 251, 112 S. (Tafeln, 115 Ill.). Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hayduk, Hanna Sofia, Rechtsidee und Bild. Zur Funktion und Ikonografie der Bilder in Rechtsbüchern vom 9. bis zum 16. Jahrhundert, Reichert, Wiesbaden 2011. VIII, 251, 112 S. (Tafeln, 115 Ill.). Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
In der Arbeit, die im Wintersemester 2007/2008 von der Universität Tübingen (ehemalige Fakultät für Kulturwissenschaften) als Dissertation angenommen wurde, will die Verfasserin, ausgehend vom Balthasar Behem-Kodex der Universität Krakau, die „Bezüge zwischen Bildern, Texten und dem Entstehungskontext der Handschrift“ aufzeigen. Nach einer Einführung in die Fragestellungen beschreibt die Verfasserin die Handschrift (Abschnitt II) und besonders ihre 25 Miniaturen (S. 13-95). Diese finden sich zwischen fol. 243v und fol. 313r in Verbindung mit Zunftordnungen und Privilegien. Manche dieser Miniaturen beziehen sich auf Zünfte, deren Regelungen in die Handschrift nicht aufgenommen sind. Im Abschnitt III Illustrierte Rechtsbücher handelt die Verfasserin über Rechtsquellen- und Bildtypen, Textinhalte und Bildthemen und Funktionstypen der Bilder. In Abschnitt IV (Schluß, S. 201-205) zieht sie ein Fazit ihrer Arbeit. Ein Literaturverzeichnis (S. 211-246), ein Verzeichnis der zitierten Handschriften und Drucke der behandelten Rechtsbücher (S. 248-51) und die 84 farbigen und 31 schwarz-weißen Abbildungen beschließen die Arbeit.
Die Verfasserin ging bei ihrer Arbeit von dem Abbildungsband aus, der 1988 <so Bibliotheken in Hannover und Wolfenbüttel> (oder 1990 ? <so Staatsbibliothek Hamburg>) erschien und dessen versprochener Kommentarband bislang nicht erschienen ist (Fn. 336). Eine Einsichtnahme in das Original war ihr nicht möglich. In ihrer Bemühung alle denkbaren Aspekte der Darstellung zu belegen, sind vom Leser 1077 Fußnoten zu berücksichtigen. Nicht alle Fußnoten sind im Literaturverzeichnis zu verfolgen (z. B. Fn. 1044 Ortloff 1960). In ungezählten anderen Fußnoten wird der Leser auf umfangreiche |
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Hecht, Michael, Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess. Die Salzstädte Lüneburg, Halle und Werl in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Städteforschung Reihe A, Darstellungen 79). Böhlau, Köln 2010. VIII, 377 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hecht, Michael, Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess. Die Salzstädte Lüneburg, Halle und Werl in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Städteforschung Reihe A, Darstellungen 79). Böhlau, Köln 2010. VIII, 377 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Freitag angeregte und betreute, während der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl geschaffene, im Sommersemester 2008 von der philosophischen Fakultät der Universität Münster angenommene, vom Sonderforschungsbereich 496 symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme geförderte Dissertation des Verfassers. Sie behandelt das wichtige und auch bereits vielfach erörterte Thema der Patriziatsbildung in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten. Schon zu Beginn stellt der Bearbeiter allerdings fest, dass die historische Forschung die Frage, wer in der vormodernen Stadt als Patrizier zu bezeichnen ist, bisher weitgehend ohne Berücksichtigung konkreter Einzelkonflikte zu beantworten gesucht hat.
Der Autor gliedert seine ansprechende Untersuchung nach theoretischen und methodischen Überlegungen und kurzer Betrachtung der einbezogenen Städte in der Vormoderne in insgesamt drei Abschnitte, wobei er mit den organisatorischen Grundlagen der Pfännerschaften beginnt. Danach ordnet er die Pfännerschaften unter den Zielsetzungen der Integration und Distinktion als institutionelle Mechanismen in die städtische Gesellschaft ein. Schließlich ermittelt er ständische Rollen und Karrieremuster der Pfänner.
Insgesamt nimmt er also die Zuordnung zu den Patriziern nicht in erster Linie an Hand ökonomischer und politischer Merkmale vor. Vielmehr berücksichtigt er besonders das Selbstverständnis der Handelnden. Dabei gelangt er auf der Grundlage umfangreicher Literatur sowie archivalischer Quellen in seiner innovativen, durch einen Index der Personennamen aufgeschlossenen, ältere Erkenntnisse ergänzenden Arbeit zu ansprechenden E |
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Heider, Mirjam, Die Geschichte der Vormundschaft seit der Aufklärung. (= Schriften zum Familien- und Erbrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 243 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heider, Mirjam, Die Geschichte der Vormundschaft seit der Aufklärung. (= Schriften zum Familien- und Erbrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 243 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk bringt eine umfassende Darstellung des Vormundschaftsrechts seit dem 18. Jahrhundert bis in die jüngste Zeit. Zunächst befasst sich Heider mit den Stellungnahmen der wichtigsten naturrechtlichen Autoren (Grotius, Pufendorf, Thomasius, Wolff) zum Vormundschaftsrecht. Es folgt ein Abschnitt über den Codex Maximilianeus Bavaricus civilis von 1756, der die vormundschaftlichen Rechte der Familie bereits zum Teil auf den Staat verlagerte, eine Entwicklung, die im preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 ihren Höhepunkt erreichte. Der Code civil überließ dagegen die Vormundschaft weitgehend der Regelung durch einen Familienrat, eine Institution, die in Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf große Sympathien stieß (hierzu Christoph Rachel, Die Diskussion um den französischen Familienrat in Deutschland im 19. Jahrhundert, Berlin 1994). Der badische Gesetzgeber wollte zunächst das Vormundschaftsrecht des Code civil übernehmen; doch entschied sich Baden im zweiten Einführungsedikt gegen die Übernahme des Familienrats und beließ die Vormundschaft bei der Verwaltung (vgl. W. Schubert, Französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts, 1977, S. 488ff.). Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811/1812 kannte in Übereinstimmung mit den naturrechtlichen Postulaten umfangreiche Eingriffsrechte der staatlichen Obrigkeit in die Führung der Vormundschaft. S. 105ff. wird das gemeinrechtliche, auf dem römischen Recht basierende Vormundschaftsrecht dargestellt. Es folgt ein Abschnitt über das Vormundschaftsrecht des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, das sich dem gemeinen Recht und der sächsischen Vormundschaftsordnung von 1782, die nicht näher herangezogen wird (vgl. S. 144), anschloss. Bahnbrechend für die weitere Entwic |
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Heller, Kurt, Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010. 688 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heller, Kurt, Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010. 688 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Der 90. Jahrestag der Beschlussfassung über das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 wurde allenthalben groß gefeiert. Auch wenn dieses Datum nicht wirklich auch als Geburtstag des Verfassungsgerichtshofes angesehen werden kann – nach Ansicht des Rezensenten käme dafür eher der 25. Jänner 1919 (vgl. S. 149), nimmt man auch den Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs, das Reichsgericht, dazu (S. 101), der 18. April 1869 in Frage – war der amtierende Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, dennoch der Ansicht, „dass es schön wäre“, wenn zu diesem Jubiläum auch „ein Buch über die Geschichte des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung stünde“ (S. 8). Mit Rechtsanwalt Kurt Heller konnte er kaum einen besser geeigneten Autor finden: Selbst von 1979 bis 2009 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, hat sich Heller auch rechtshistorisch bereits durch Publikationen hervorgetan, vereinigt also Insiderwissen mit handwerklichem Können. Zudem wurde er bei seinen Recherchearbeiten von einem „echten“ Rechtshistoriker, Josef Pauser, mittlerweile Leiter der Bibliothek des Verfassungsgerichtshofs, tatkräftig unterstützt. Heraus kam ein optisch ansprechendes, reich und doch nicht zu stark bebildertes Werk, mit wissenschaftlichem Apparat versehen, dabei in einer leicht fassbaren Sprache geschrieben, vor allem aber: die erste Monographie zur Geschichte des Verfassungsgerichtshofs überhaupt.
Doch ist die Freude nicht ungetrübt. Der Autor hatte, wie aus der Einleitung hervorgeht, aufgrund des Jubiläums nicht einmal eineinhalb Jahre Zeit für seine Arbeit, was bedeutet, dass er im Durchschnitt fast zwei Seiten pro Tag schreiben musste, um rechtzeitig fertig zu werden. So etwas bleibt nicht ohne Spuren; die zahlreich |
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Helmuth James und Freya von Moltke - Abschiedsbriefe Gefängnis Tegel. September 1944-Januar 1945, hg. v. Moltke, Helmuth Caspar von/Moltke, Ulrike von. Beck, München 2011. 608 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Helmuth James und Freya von Moltke - Abschiedsbriefe Gefängnis Tegel. September 1944-Januar 1945, hg. v. Moltke, Helmuth Caspar von/Moltke, Ulrike von. Beck, München 2011. 608 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Helmuth James Graf von Moltke, aus altem mecklenburgischem Adel, wurde auf dem Familiengut Kreisau in Schlesien am 11. März 1907 von einer Südafrikanerin britischer Abstammung geboren, studierte von 1927 bis 1929 Rechts- und Staatswissenschaft in Breslau, Wien und Berlin, heiratete 1931 die in Österreich kennengelernte Freya Deichmann, bestand 1934 die zweite juristische Staatsprüfung, wurde Rechtsanwalt in Berlin (Kanzlei Karl von Lewinski, dann Paul Leverkuehn, Vertretung jüdischer Mandanten) mit vielen Studienaufenthalten in Großbritannien, trat nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ein und wurde ab 6. September 1939 in der völkerrechtlichen Abteilung der Amtsgruppe Ausland/Abwehr, dem geheimen Nachrichtendienst der deutschen Wehrmacht unter Admiral Canaris, tätig. Im Januar 1944 wurde er von der geheimen Staatspolizei verhaftet und am 11. Januar 1945 von dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz Roland Freislers zum Tode verurteilt, weil er mit anderen darüber nachgedacht hatte, wie ein sich auf sittliche und demokratische Grundsätze besinnendes Deutschland in einer Zeit nach Hitler entstehen könnte. Am 23. Januar 1945 wurde er in Berlin-Plötzensee erhängt.
Mit der Verlegung Moltkes aus dem Zellenbau des Konzentrationslagers Ravensbrück in das Strafgefängnis Tegel am Ende des Monats September 1944 begann ein bisher unveröffentlichter Briefwechsel zwischen den Eheleuten Moltke. Der protestantische Gefängnispfarrer Harald Poelchau brachte die geheimen Briefe in die Zelle und aus der Zelle. Freya Moltke versteckte sie in Kreisau und nahm sie über Südafrika und Berlin in den sechziger Jahren fast vollständig mit nach Vermont.
Als Freya Moltk |
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Henning, Eckart, Repetitorium heraldicum, 150 Fragen & Antworten zur Wappenkunde. BibSpider, Berlin 2010. 111 S. Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henning, Eckart, Repetitorium heraldicum, 150 Fragen & Antworten zur Wappenkunde. BibSpider, Berlin 2010. 111 S. Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Das Werk Hennings gibt, wie der Titel schon sagt, in Form von Fragen und Antworten eine fundierte Einführung in die Heraldik. Das Buch ist einfach und klar geschrieben. Das im Text theoretisch Erklärte wird durch einige Bildtafeln in der Mitte des Buches illustriert.
Der Autor erklärt im Vorwort, dass sein Buch aus einer Auswahl von Prüfungsfragen für angehende Historiker und Kunsthistoriker entstanden ist. Zur Prüfungsvorbereitung ist die Gliederung des Stoffes in Fragen und Antworten sicher sinnvoll; für den Leser, dem keine Prüfung bevorsteht, wäre eine durchgehende Darstellung wahrscheinlich angenehmer. Insgesamt erfüllt das Buch jedenfalls seinen Zweck, dem Nichtfachmann heraldisches Basiswissen zu vermitteln.
Innsbruck Christoph Schmetterer
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Herbers, Klaus/Neuhaus, Helmut, Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick (= UTB 3298 S). Böhlau, Köln 2010. 371 S., 6 Abb. Besprochen von Arno Buschmann. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herbers, Klaus/Neuhaus, Helmut, Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick (= UTB 3298 S). Böhlau, Köln 2010. 371 S., 6 Abb. Besprochen von Arno Buschmann.
Mit dieser Taschenbuchausgabe machen die Autoren den Text ihres erfolgreichen Werkes „Das Heilige Römische Reich. Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843-1806)“ erneut zugänglich, das in erster Auflage 2005 und in zweiter Auflage ein Jahr später erschienen ist und in höchst anschaulicher Weise die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches von seinen Anfängen im 9. Jahrhundert bis zu seinem Ende 1806 zu schildert. Die Autoren haben den Text geringfügig überarbeitet, unter weitgehendem Verzicht auf das umfangreiche Bildmaterial der ersten Auflagen für Studienzwecke nutzbar gemacht und auf diese Weise eine handliche Darstellung der Geschichte des Alten Reiches, wie das Heilige Römische Reich heutzutage vielfach genannt wird, geliefert.
Besonderer Vorzug des Buches, wie schon in der Rezension der ersten Auflage des Werkes in dieser Zeitschrift hervorgehoben wurde, ist die Darstellung des Heiligen Römischen Reiches als einer eigenen historischen Erscheinung statt ihrer Einordnung in eine wie auch immer beschaffene „Deutsche Geschichte“[1]. Terminologisch wird das Heilige Römische Reich als historische Erscheinung zwar erst im 12. Jahrhundert fassbar, worauf in der Einleitung von Klaus Herbers zutreffend hingewiesen wird, doch reicht seine tatsächliche Geschichte bis in das 9. Jahrhundert und damit in die Zeit des Fränkischen Reiches zurück. Ohne diese fränkische Tradition ist seine Geschichte nicht zu verstehen, ihre Elemente haben die Geschichte des Reiches sowohl im Mittelalter wie in der Neuzeit bis zum Ende des Reiches bestimmt.
Dementsprechend haben die Autoren ihre Darstellung nach einer Einleitung von Klaus Herbers in zwei Abschnitte eingeteilt, einen ersten, der von Herbers verantwortet wird und die Geschichte des Reiches im Mittelalter behandelt und einen zw |
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Herbert, Ulrich, Best. Biographische Studien über Radikalismus; Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, 5. Aufl. Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn, Dietz 2011. 704 S. Besprochen von Ulrich Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herbert, Ulrich, Best. Biographische Studien über Radikalismus; Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, 5. Aufl. Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn, Dietz 2011. 704 S. Besprochen von Ulrich Oppitz.
Nicht häufig ist es, dass eine Habilitationsschrift eine fünfte Auflage erlebt und dann erstmals in dieser Zeitschrift besprochen wird. Die wachsende Bedeutung der Rechtsgeschichte der neuesten Zeit mag eine Erklärung abgeben. Ulrich Herbert, seit 1995 Lehrstuhlinhaber für neuere und neueste Geschichte in Freiburg im Breisgau, hat die Arbeit zwischen 1987 und 1992 erstellt und wurde mit ihr an der Fernuniversität Hagen habilitiert. Werner Bests Lebensweg vom völkischen Studentenführer der 20er Jahre, zum Richter in Hessen, der Autor der Boxberger Dokumente war, danach zum Stellvertreter Heydrichs bei der Gestapo, im Krieg Chef der Innenverwaltung im besetzten Frankreich und Reichsbevollmächtigter im besetzten Dänemark wird sorgfältig und detailreich beschrieben. In diesem Lebensabschnitt war er der Prototyp des nationalsozialistischen „Schreibtischtäters“, der als Organisator an den Gewaltverbrechen der Zeit intensiv beteiligt war. Diesem Lebensabschnitt folgte die kurze Phase der Inhaftierung in Dänemark, nach der er Direktor eines Industrieunternehmens wurde und die Verteidigungsstrategie für zahlreiche Angeklagte der Prozesse um NS-Gewaltverbrechen mit konzipierte.
Herbert zeigt an diesem Beispiel Herkunft und Motivation einer Vielzahl von Menschen, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 bestimmend waren. Diese Personen kamen aus dem oberen Drittel der Bevölkerung, sie verbanden völkische Utopie mit zweckgebundener Rationalität. Da sie keine Außenseiter waren, konnten sie nach Kriegsende wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückkehren. Nachdem viele von ihnen Juristen waren, ist die Arbeit (auch) ein wertvoller Beitrag zur Geschichte von Juristen im 20. Jahrhundert.
Am Text der Arbeit wurden über die verschiedenen Aufla |
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Herntrich, Thomas, Thüringen - Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen - Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 89). Lang, Frankfurt am Main 2010. XXI, 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herntrich, Thomas, Thüringen - Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen - Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 89). Lang, Frankfurt am Main 2010. XXI, 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Gilbert Gornig angeregte und betreute, im Sommersemester 2010 am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg eingereichte Dissertation des Verfassers. Sie behandelt sehr sorgfältig einen geschichtlich nicht einfachen Gegenstand. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass Thüringer zwar schon - wenn auch in nicht völlig klarer Beziehung zu den Hermunduren - in germanischer Zeit belegt sind, dass ein Land Thüringen aber über viele Jahrhunderte hin nicht bestand und erst 1920 erneut gebildet wurde.
Der Verfasser verfolgt diese frühe Geschichte sehr sorgfältig an Hand der Literatur bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Hauptgegenstand seines Erkenntnisinteresses ist allerdings erst die anschließende Zeit. Sie gliedert der Verfasser in die Zeit bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes und in die Zeit unter deutscher Souveränität.
Im Einzelnen geht der Verfasser dabei insbesondere auf die verschiedenen Verfassungen der im thüringischen Gebiet bestehenden Kleinstaaten ein (Schwarzburg-Rudolstadt 1816, Sachsen-Weimar-Eisenach 1816, Sachsen-Hildburghausen 1818, Sachsen-Coburg-Saalfeld 1821, Sachsen-Meiningen 1824, Sachsen-Altenburg 1831, Schwarzburg-Sondershausen 1830, 1841, Sachsen-Gotha 1849, Reuß jüngere Linie 1849, Schwarzburg-Sondershausen 1849, Sachsen-Weimar-Eisenach 1850, Sachsen-Coburg und Gotha 1852, Schwarzburg-Sondershausen 1852, 1854, 1857, Reuß jüngere Linie 1852, 1856, Schwarzburg-Rudolstadt 1854, Reuß ältere Linie 1867, Reuß 1919, Schwarzburg-Sondershausen 1919, Sachsen-Weimar-Eisenach). Danach behandelt er die Verfassung des Landes Thüringen vom 11 |
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Hinter Gittern . Zur Geschichte der Inhaftierung zwischen Bestrafung, Besserung und politischem Ausschluss vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. v. Klewin, Silke/Reinke, Herbert/Sälter, Gerhard (= Zeitfenster. Beiträge der Stiftung sächsische Gedenkstätten zur Zeitgeschichte 3). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2010. 297 S., Abb. Besprochen von Thomas Krause. |
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Der Sammelband ist hervorgegangen aus einer gleichnamigen Tagung, die im November 2005 in der Gedenkstätte Bautzen stattfand und ihrerseits an ein erstes Kolloquium anknüpfte, das im Dezember 2002 in Köln das Thema „Gefängnis und andere Häuser – Geschichte und Gegenwart des Ein- bzw. Wegschließens von Menschen“ behandelt hatte (S. 30). Während die Kölner Vorträge (bisher) leider nicht veröffentlicht wurden, legen die drei Herausgeber Silke Klewin, Leiterin der Gedenkstätte Bautzen, der Kriminologe und Historiker Herbert Reinke sowie der Historiker und wissenschaftliche Mitarbeiter der Gedenkstätte Berliner Mauer Gerhard Sälter die Bautzener Referate nunmehr in publizierter Form vor.
Zunächst skizzieren sie selbst in einem umfangreichen Einleitungsbeitrag (S. 9ff.) das Thema der Tagung und resümieren in diesem Zusammenhang die sechzehn Einzelreferate. Diese sind den vier Themenkomplexen „Methodische Aspekte der Geschichte der Inhaftierung“ (Teil I: S. 33ff.), „Bessern, Erziehen und Reintegration durch das Einsperren ?“ (Teil II: S. 83ff.), „Politische Haft in den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts“ (Teil III: S. 159ff.) sowie „Kontexte der Inhaftierung im Nachkriegsdeutschland“ (Teil IV: S. 241ff.) zugeordnet. Obwohl fast alle Beiträge von Historikern stammen, sind etliche von ihnen auch rechtshistorisch relevant und interessant.
Dies gilt im ersten Teil vor allem für den Aufsatz Sylvia de Pasquales über den „Bau der Strafanstalt Brandenburg-Görden 1927-1935“ (S. 65ff.). Diese war nämlich die einzige im Deutschen Reich, die nach der Einführung des Stuf |
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Hitze, Guido, Verlorene Jahre? Die nordrhein-westfälische CDU in der Opposition 1975-1995. Teil 1 1975-1985, -Teil 2 1985-1990, Teil 3 1990-1995 (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 45). Droste, Düsseldorf 2010. 3583 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Parteien sind, wie ihr Name deutlich zum Ausdruck bringt, Teile des Volkes, die seit dem 19. Jahrhundert bewusst bestimmte politische Ziele wie Liberalismus, Sozialismus, Konservativismus oder Nationalismus vertreten und in der Demokratie verwirklichen wollen. Um die Mehrheit der Wähler für sich zu gewinnen, müssen sie anziehend erscheinende Vorstellungen bündeln, ohne dass sie im Sinne eines Vertrages später auch zur Umsetzung verpflichtet sein können. Setzen sie sich zu Lasten der Allgemeinheit zu sehr für die Belange ihrer Klientel ein, verärgern sie die dadurch Betroffenen und müssen damit rechnen, die Mehrheit bei der nächsten Abstimmung zu verlieren und in die Opposition gehen zu müssen, setzen sie sich zu wenig für die Anhänger ein, können diese aus Enttäuschung zu den Gegnern überlaufen, so dass auch dadurch die Majorität abhanden kommen kann.
Der 1967 geborene Guido Hitze war bereits während seines Studiums von Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft in Wuppertal und Eichstätt Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Schon vor seiner 1999 erfolgten Promotion über den katholischen Pfarrer und Politiker Carl Ulitzka (1873-1953), der als langjähriger Abgeordneter des deutschen Reichstags und Vorsitzender des oberschlesischen Zentrums die Geschichte Oberschlesiens im früheren 20. Jahrhunderts prägend mitbestimmte, wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung, 2008 Referent in der Landeszentrale für politische Bildung. Er stand damit der nordrhein-westfälischen CDU sehr nahe und war deshalb für eine vom Parlament geförderte, von der Präsidentin des Landtags mit einem anerkennenden Vorwort ausgestatte Geschichte dieser Partei in einem wichtig |
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Höbelt, Lothar, Kaiser Ferdinand III. Friedenskaiser wider Willen. Ares Verlag, Graz 2008. 488 S., 30 Ill. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Von Ferdinand III., dem Kaiser der letzten Phase der Dreißigjährigen Krieges und des Westfälischen Friedens, gibt es in der Tat bis heute keine wissenschaftliche Biografie. Die in den letzten Jahrzehnten veröffentlichten Lexikonartikel und Essays sind dafür kein Ersatz und die voluminöse Darstellung von M. Koch aus dem Jahre 1866 endet 1648 und entspricht in ihrer Mischung von habsburgischer Panegyrik und Apologie nicht mehr heutigen Standards. Um so mehr überrascht, dass sich mit Lothar Höbelt ein Historiker an das anspruchsvolle Unternehmen gewagt hat, der sich bisher nicht als Historiker der Epoche profiliert hat, sondern vor allem als Kenner der Habsburgermonarchie des 19. Jahrhunderts hervorgetreten ist. Nicht nur, aber auch deswegen nötigt die Art, wie Höbelt seine Aufgabe bewältigt, durchaus Respekt ab. Denn die zahlreichen Archive und Quellensammlungen sowie die umfangreiche Forschungsliteratur, die er ausgewertet hat, offenbaren den Ehrgeiz, ein Standardwerk vorzulegen, das sich allerdings wohl nicht nur an Wissenschaftler richtet.
Es gelingt Höbelt zunächst einmal, das bisher völlig vernachlässigte letzte Jahrzehnt der Regierungszeit Ferdinands III. aufzuhellen, wobei sich die Darstellung zu einem Überblick über die Lage der Erbländer weitet, freilich weniger struktur- als mehr personen- und familiengeschichtlich. Hier wie auch für die Zeit zuvor holt Höbelt weit aus. Einmal, indem er meist mehrere Schauplätze des europäischen Konflikts im Auge behält, doch zum andern auch dadurch, dass er sich in Details und Anekdoten verliert und gelegentlich doch recht weit abschweift. Schlachten, Entscheidungen und Verhandlungen werden breit nachvollzogen. Persönliche Rivalitäten, Intrigen, personale und familiäre Konstellationen am Hof, in denen sich die politischen Parteiungen widerspieglen, we |
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Hofmann, Gunter, Richard von Weizsäcker. Beck, München 2010. 295 S., 294 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der 1942 geborene Verfasser wurde nach dem Studium von Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie in Frankfurt am Main und Heidelberg mit einer Dissertation über Politik und Ethos bei Karl Jaspers in Heidelberg bei Dolf Sternberger promoviert. Als Journalist arbeitete der als Korrespondent der Stuttgarter Zeitung in Bonn und danach als Chefkorrespondent der Zeit in Berlin. 1988 porträtierte er Willi Brandt und schon 1992 zeigte er zusammen mit Werner A. Perger Richard von Weizsäcker im Gespräch, das er 1993 auch auf Heiner Geißler und filmisch auf Hans-Dietrich Genscher erweiterte.
War war oder sei er denn schon, lässt der Verfasser den ehemaligen Bundespräsidenten im kurzen Vorwort selbst sagen, ein Zeitungsleser, kein Regierungschef, außer in einer kurzen Episode im Schöneberger Rathaus als Regierender Bürgermester Berlins. Dennoch hat den jungen Journalisten als Bonnneuling, der zeitgleich mit Richard von Weizsäcker anfing, vom ersten Erscheinen auf der politischen Bühne Ende 1969 an die Frage gefesselt, wie Politik auch von denen beeinflusst wird, die einfach Stimme haben und Autorität, ohne über Institutionen zu gebieten und Machthebel zu bedienen. Deswegen wollte er dem ewig unverdrossenen, zuversichtlichen Zeitungsleser, mit dessen Familie ihm stets das Verhältnis von Macht und Moral verknüpft schien, zuhören und mit ihm sprechen.
Das danach allmählich entstandene Lebensbild beginnt mit alten Schwaben, die zu Preußen wurden, obwohl sie ursprünglich als Müller aus dem Bayrischen kamen, ehe sie sich im Fürstentum Hohelohe (oder eher Hohenlohe) niederließen. Danach verläuft das deutsche Leben zwischen Extremen, Umwegen, Ostverträgen und der Rede als am 23. Mai 1984 gewählter sechster Bundespräsident Deutschlands im Plenarsaal des deutschen Bundestags in Bonn am 8. Mai 1985, dem 40. Jahrestag der Beendigung d |
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Hofmann, Hasso, Recht und Kultur. Drei Reden (= Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 55). Duncker & Humblot, Berlin 2009. 92 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Hasso Heiner Hermann Hofmann, in Würzburg 1934 geboren, nach rechtswissenschaftlichen und philosophischen Studien in Heidelberg, München und Erlangen bei Kunkel, Forsthoff und Gadamer bei Alfred Voigt mit der Dissertation Legitimität gegen Legalität - Der Weg der politischen Philosophie Carl Schmitts (1964) promoviert, 1970 über Repräsentation habilitiert, seit 1976 in Würzburg und seit 1992 an der Humboldt-Universität in Berlin tätig, bündelt in dem schmalen Band seine Vorstellungen vom Recht als einer sozialen Technik zur Ordnung der Gesellschaft und zur Vermeidung und Lösung sozialer Konflikte, die als solche begriffen und gepflegt werden muss. Vom Verlag dem Herausgeber angeboten, bei diesem aber nie angelangt, muss das Werk wenigstens in einigen Zeilen angezeigt werden. Sein Text gehr auf Vorträge in Bayreuth (17. 11. 2005), Passau (7. 11. 2008) und Frankfurt an der Oder (28. 9. 2002) zurück, die bisher nur an verschiedenen Orten veröffentlicht sind.
Als erstes behandelt der Verfasser unsere Verfassungswerte und die christlich-weltanschaulichen Traditionen und nimmt dabei klar zu Freiheit und Gleichheit, Leben und Menschenwürde Stellung. Danach befasst er sich unter Bezugnahme auf Salomo mit der Geschichte des Begriffspaars Recht und Kultur und betrachtet etwa Kulturphilosophie als Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaften. Schließlich stellt er Recht, Politik und Religion nebeneinander und hält trotz der Wiederkehr des Religiösen in der säkularisierten Gesellschaft an der bewährten weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung fest, so dass insgesamt in seinen Überlegungen die moderne, mit der Aufklärung gewonnene Stellung des engeren Rechts in der weiteren Kultur auf traditioneller abendländischer Grundlage überd |
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Höller, Timo, Eine kritische Analyse der Unternehmensteuerreform 2008 im historischen Kontext (= Bochumer Schriften zum Steuerrecht 21). Lang, Frankfurt am Main 2011. 317 S., zahlr. Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Roman Seer betreute, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft in erster Linie die jüngste Steuerrechtsgeschichte. Sie ist darüberhinaus aber auch dadurch wertvoll, dass sie die Entwicklung bis zu den Anfängen zurückverfolgt.
Dementsprechend befasst sich der erste Teil eingangs mit den rechtssystematischen Wurzeln der heutigen Unternehmensbesteuerung. Danach betrachtet der Verfasser die grundlegenden Reformen der direkten Besteuerung m Ende des 19. Jahrhunderts, den Einfluss der Finanzreform Erzbergers und die Besteuerung im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit. Sowohl das System der körperschaftsteuerlichen Vollanrechnung wie das System der sog. Halbeinkünfteverfahrens problematisiert der Verfasser mit guten Gründen.
Der zweite Teil untersucht dann auf dieser Grundlage die Unternehmensteuerreform 2008 sehr kritisch. Dabei weist der Verfasser zu Recht darauf besonders hin, dass der Gesetzgeber der Gegenwart nicht grundsätzlich, sondern nur nach tagespolitischer Notwendigkeit handelt. Demgegenüber bietet der Verfasser abschließend zukünftige Perspektiven, eventuelle Nachbesserungsmöglichkeiten und etwaige Alternativmodelle, doch wird der von Geldnöten geplagte, Lobbyisten ausgelieferte Gesetzgeber kaum besonders auf diese grundsätzlich denkende Stimme der Wissenschaft hören wollen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Hömig, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Staatsmann und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Schöningh, Paderborn 2011. 689 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Obwohl die kirchenpolitischen und allgemeinpolitischen Aktivitäten sowie das schriftstellerische Werk Dalbergs (zu letzterem Carl von Dalberg. Ausgewählte Schriften, hg. v. Spies, H.-B., Aschaffenburg 1997) durch neuere Sammelbände und Teilmonographien gut erschlossen sind, fehlte bislang eine umfassende Biographie über Dalberg. Diese liegt nunmehr mit der Werk des Dortmunder und Kölner Historikers Hömig vor, das sämtliche Aktivitäten Dalbergs sowie Facetten seiner Persönlichkeit erschließt. Carl Theodor von Dalberg (geb. 1744 in Mannheim), der einem linksrheinischen Reichsfreiherrngeschlecht entstammte und zeitlebens den vorrevolutionären Leitvorstellungen des aufgeklärten Absolutismus verhaftet blieb (vgl. S. 585), war nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und einer Bildungsreise 1761/1762 in die Dienste von Kurmainz getreten (dort 1786 Domherr) und vom Mainzer Kurfürsten Emmerich Joseph (gest. 1773, Nachfolger: Friedrich Karl Joseph von Erthal) zum mainzischen Statthalter von Erfurt ernannt worden, ein Amt, das er bis 1802 ausübte. 1787/1788 wurde er zum Koadjutor der Bischöfe von Mainz, Worms und Konstanz (hier 1800 Fürstbischof) gewählt. Nach dem Tod Erthals wurde Dalberg sein Nachfolger als Kurfürst und Reichserzkanzler und behielt auch diese Ämter mit der Übertragung des Mainzer Stuhls auf die Domkathedrale von Regensburg im Jahre 1803 (S. 287). Als Kurfürst verfügte er über die Gebiete der ehemaligen Reichsstadt Wetzlar und die Herzogtümer Aschaffenburg und Regensburg. Sein Titel als Primas Deutschlands wurde vom Papst nicht anerkannt. Wenige Tage vor dem Untergang des Reichs trat Dalberg im Juli 1806 dem Rheinbund bei, dem er entsprechend der Rheinbundakte als Fürstprimas vorstand. Mit der Abtretung des Fürstentums Regensburg an Bayern wurde Dalberg Großherz |
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Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Auf den Spuren der Friedberger Juden von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. Lang, Frankfurt am Main 2009. 406 S. zahlr. Abb., zahlr. Tab. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Auf den Spuren der Friedberger Juden von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. Lang, Frankfurt am Main 2009. 406 S. zahlr. Abb., zahlr. Tab. Besprochen von Reinhard Schartl.
Die Neuauflage des erstmals 2002 erschienenen Werks wurde erforderlich, weil die Vorauflage vergriffen war. Dies gab dem Autor Gelegenheit, die in der Zwischenzeit publizierten wissenschaftlichen Einzeldarstellungen und ihm zugänglich gemachten Quellen zur Geschichte der Friedberger Juden einzuarbeiten. Wie der Autor einleitend hervorhebt, hatte die erstmals 1241 erwähnte Friedberger Judengemeinde, die kehillah kedoschah (heilige Gemeinde) genannt wurde, neben den Gemeinden in Worms und Frankfurt am Main besondere Bedeutung im deutschen Reich. Die in acht Kapitel gegliederte chronologische Darstellung befasst sich in den ersten vier Kapiteln mit der Zeit vom 13. Jahrhundert bis zur Revolution von 1848. Hier stellt Hoos die Erkenntnisse aus der bis ins späte 18. Jahrhundert zurückreichenden Literatur zusammen. In dieser Periode zeigte sich immer wieder das Spannungsverhältnis zwischen Reichsburg und Reichsstadt Friedberg in Bezug auf die Judengemeinde. Von besonderer und bis zum Ende des Alten Reiches währender Bedeutung war eine 1275 erlassene Anordnung König Rudolfs I. Sie wandte der Burg eine bislang der Stadt zustehende jährliche Abgabe zu, welche die Stadt von den Juden zu erheben hatte. Von jeder anderen Abgabe sollten die Juden zukünftig befreit sein. Zugleich wurden sie dem Schutz der Burg unterstellt, die zudem berechtigt war, wegziehende Juden durch andere, zahlungsfähige zu ersetzen. Die Rechte und Einkünfte verpfändete der König alsbald teilweise an die Grafen von Hanau. Trotz des Abgabenprivilegs wurden den Juden in der Folgezeit vom König und von der Stadt weitere Steuern auferlegt. Im Zuge der Judenpogrome in den Jahren 1348/1349 wurde auch die Friedberge |
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Hornung, Ela, Denunziation als soziale Praxis. Fälle aus der NS-Militärjustiz. Böhlau, Wien 2010. 377 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hornung, Ela, Denunziation als soziale Praxis. Fälle aus der NS-Militärjustiz. Böhlau, Wien 2010. 377 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten hat sich – ausgehend von Studien Robert Gellatelys, Klaus-Michael Mallmanns und Gerhard Pauls zur Geheimen Staatspolizei (Gestapo) des Dritten Reiches - die Denunziationsforschung als eigenes Feld etabliert. Ela Hornung will die bisher gewonnenen Erkenntnisse durch Untersuchung des Phänomens in der Endphase des Nationalsozialismus im Umfeld der Wehrmacht bereichern und dieses Ziel methodisch durch die Verknüpfung von schriftlicher und mündlicher Quellenauswertung – sie spricht selbst vom Versuch, „von einer Makro- zu einer Mikroauswertung zu spezifizieren“ (S. 10) - anpeilen.
Die 1959 in Bamberg geborene Wissenschaftlerin, deren korrekter Name laut Website der Universität Wien eigentlich Michaela Hornung-Ichikawa lautet, ist Germanistin und Historikerin, wurde 1998 mit einer „biographischen Fallrekonstruktion“ promoviert, hat sich der Frauenforschung und der Oral History verschrieben und sich 2006 nach längerer Projektbeschäftigung mit dem Delikt der Wehrkraftzersetzung mit der nun im Druck vorliegenden Arbeit als Privatdozentin für Zeitgeschichte in Wien habilitiert. Darüber hinaus sei sie auch „Psychoanalytikerin in Ausbildung“. Wie zu zeigen sein wird, sind viele dieser hier angesprochenen Merkmale der individuellen Biographie der Verfasserin auf die eine oder andere Art in ihre Habilitationsschrift eingeflossen.
Bereits die Themenwahl verdeutlicht die offensichtliche Vorliebe Hornungs für exemplarische Darstellungen. Die Basis ihrer Arbeit bildet nämlich ein im Österreichischen Staatsarchiv lagernder, eng begrenzter Bestand von kapp 200 Akten der 1944 eingerichteten Außenstelle Wien des Zentralgerichts des Heeres Berlin zu Verfahren aus den Jahren 1939 bis 1945. Schon 1992 hat der namhafte Militärhistoriker Manfred Messerschmidt diesen Bestand für |
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Horvat, Stanislas, De vervolging van militairrechtelijke delicten tijdens Wereldoorlog I. De werking van het Belgische krijgsrecht. VUBPress, Brüssel 2009. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Horvat, Stanislas, De vervolging van militairrechtelijke delicten tijdens Wereldoorlog I. De werking van het Belgische krijgsrecht. VUBPress, Brüssel 2009. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die durch Abbildungen von Infanteristen im Schützengraben (1918) und des belgischen Kriegsauditorats in Bourbourg (1916) auf dem Außenumschlag veranschaulichte Arbeit ist die veröffentlichte Fassung der von Michel Magits betreuten, am 28. September 2009 an der Freien Universität in Brüssel verteidigten Dissertation des 1966 geborenen, als Rechtsanwalt in Brüssel und Assistent an der Freien Universität Brüssel tätigen, sachkundigen Verfassers. In seiner kurzen Einleitung stellt der Autor seine Quellen und seine Methode dar. Sein Arbeitsziel ist die noch fehlende Beschreibung des belgischen Militärstrafverfahrens im ersten Weltkrieg vom Anfang bis zum Strafvollzug.
Dazu bildet er insgesamt fünf Kapitel. Im ersten Kapitel greift er auf die allgemeinen Grundlagen aus und beschreibt etwa die Einwirkungen des Krieges auf die Streitkräfte Belgiens. Das Militärstrafprozessrecht stuft er als Relikt des 19. Jahrhunderts ein, wobei man allerdings nicht übersehen darf, dass im Jahre 1914 das 19. Jahrhundert nicht wirklich lange zurücklag und dass auch in anderen Staaten zwischen 1900 und 1914 keine grundlegenden Veränderungen auf diesem Rechtsgebiet stattfanden, zumal der erste Weltkrieg nicht wirklich vorhersehbar war.
Im zweiten Teil beschreibt die einzelnen Entwicklungsabschnitte des Kriegsablaufs und stellt die wichtigsten Militärstraftaten vor wie militärischer Ungehorsam, Meuterei, Fahnenflucht, Überlaufen, Dienstverweigerung, das Verlassen des Postens oder Spionage und Verrat. Kapitel drei befasst sich mit der Untersuchung, Kapitel vier mit dem gerichtlichen Verfahrensablauf, Kapitel 5 schließlich mit der Ausführung. Insgesamt bietet seine Untersuchung eine überzeugend geordnete, ausführliche Behandlung seines nicht unwichtigen und auch n |
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Hötzel, Yvonne, Debatten um die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990 (= Juristische Zeitgeschichte Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 41). De Gruyter, Berlin 2010. XI, 357 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hötzel, Yvonne, Debatten um die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990 (= Juristische Zeitgeschichte Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 41). De Gruyter, Berlin 2010. XI, 357 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Abschaffung der Todesstrafe durch das am 24. 5. 1949 in Kraft getretene Grundgesetz (Art. 102 GG) war international gesehen in dieser Zeit singulär; in der durch die Demoskopie ermittelten öffentlichen Meinung bildete sich jedoch eine stabile Mehrheit gegen die Todesstrafe erst seit den 70er Jahren im Gebiet der Bundesrepublik heraus. Beim Inkrafttreten des Grundgesetzes befürworteten noch 74%, 1951 noch 69% der Bevölkerung die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen. In der Hagener, von Thomas Vormbaum betreuten Dissertation geht Hötzel der parlamentarischen und öffentlichen Meinungsbildung zur Frage der Abschaffung bzw. Wiedereinführung der Todesstrafe nach. Hierzu wertete sie außer den parlamentarischen Debatten zahlreiche Periodika (Verzeichnis S. 354f.), die demoskopischen Erhebungen und die einschlägigen Akten des Bundesministeriums der Justiz, insbesondere die in den Akten enthaltenen zahlreichen Eingaben aus, die oft individuell beantwortet wurden. Insgesamt beschäftigte sich der Bundestag achtmal mit verschiedenen Begehren nach Einführung der Todesstrafe.
Das Werk ist in drei Teile mit 12 Kapiteln gegliedert. Im ersten Teil geht Hötzel den Gründen nach, aus denen die Mitglieder des Parlamentarischen Rats sich, für die Öffentlichkeit überraschend, für die Abschaffung der Todesstrafe entschieden (S. 8ff.). Der erste Antrag hierzu kam vom Abgeordneten Hellwege (Deutsche Partei), dem sich die Mehrheit des Hauptausschusses und im Mai 1949 auch das Plenum des Parlamentarischen Rats anschloss. Maßgebend hierfür waren wohl in erster Linie die Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Rechtsregime, unter dem nach Schätzu |
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Hundert (100) Jahre bernisches Obergericht in der vorderen Länggasse - 1909 bis 2009 - rechtshistorischer Überblick und architekturhistorische B etrachtungen, hg. v. Obergericht des Kantons Bern, Gesamtleitung Cavin, Marcel. Obergericht Bern, Bern 2009. 151 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hundert (100) Jahre bernisches Obergericht in der vorderen Länggasse - 1909 bis 2009 - rechtshistorischer Überblick und architekturhistorische Betrachtungen, hg. v. Obergericht des Kantons Bern, Gesamtleitung Cavin, Marcel. Obergericht Bern, Bern 2009. 151 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Christian Trenkel als amtierender Präsident des Obergerichts Bern beginnt sein kurzes Vorwort mit einigen zeitgenössischen Daten wie der Herrschaft Kaiser Wilhelms II. im deutschen Kaiserreich oder der Schweizer Fußballmeisterschaft von Y(oung) B(oys Bern), ehe er darauf zu sprechen kommt, dass das Obergericht des Kantons Bern im Frühjahr 1909 in das neu erbaute Gerichtsgebäude an der Hochschulstraße umziehen kann, für dessen Gestaltung unter 47 eingereichten Projekten der Entwurf „nach alter Bernerart“ der Architekten Bracher und Widmer ausgewählt wurde. In gewisser Weise sieht er das Jahr 1909 als eine andere Zeit an, in anderer aber vielleicht wieder auch nicht. Jedenfalls vertritt er die Ansicht, dass das Gebäude nach einer zurückhaltenden Renovation im Innern im Jahre 1989 auch nach hundert Jahren den betrieblichen Anforderungen eines modernen Gerichtsgebäudes noch weitgehend entspricht, in seiner Formensprache und seiner Ästhetik noch heute zu überzeugen vermag und darum weiterhin eine Zierde für Kanton und Stadt Bern bilden wird.
Dem folgen zum Einstieg kurze Betrachtungen eines amtierenden Mitglieds des Obergerichts (François Rieder), ehe Jürg Sollberger ausführlich das Obergericht im Wandel der Zeiten schildert. Dabei geht er detailliert ein auf die Schaffung eines Obergerichts und dessen Wesen und Wirken ab 1831, auf die Verfassungsrevision von 1846, die Gerichtsorganisation nach 1852, den Übergang zur Gerichtsorganisation des zwanzigsten Jahrhunderts, die Gerichtsorganisation von 1909, die Vereinheitlichung des materiellen Rechts an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, die Gesetzesrevisionen und die Anpassung des Gerichtsorganisation |
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Hunecke, Volker, Napoleon. Das Scheitern eines guten Diktators. Schöningh, Paderborn 2011. 419 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hunecke, Volker, Napoleon. Das Scheitern eines guten Diktators. Schöningh, Paderborn 2011. 419 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert.
In seinem Werk geht es Hunecke vor allem um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der napoleonischen Herrschaft, über die bis heute keine Verfassungsgeschichte des Konsulats und des Empire vorliegt. Hunecke geht davon aus, dass Napoleon mit dem Coup d’Etat vom 18. Brumaire (9. 11. 1799) als Erster Konsul die Diktatur übernommen habe, deren „vormoderne Form auf das Gemeinwohl zielte“. Wer damals „in einer Notlage des Staats die Einsetzung eines Diktators empfahl, hatte unweigerlich die temporäre Diktatur im Auge, zu der die Römer in den ersten Jahrhunderten der Republik wiederholt ihre Zuflucht genommen hatten, um eine akute Gefahr von ihrem Staatswesen abzuwenden“ (S. 9). Insgesamt hat Napoleon für Frankreich Großes geleistet: Beendigung des seit zehn Jahren andauernden Kriegs, innere Befriedung, Rückkehr der Emigranten, umfassende Reorganisation der staatlichen Institutionen und Erlass von Kodifikationen, die wesentliche Errungenschaften der Revolution beibehielten. Diesen bleibenden Leistungen Napoleons ist Teil I des Werkes unter der Überschrift: „Der Zivilist“ (S. 41-196) gewidmet. Im Einzelnen analysiert Hunecke die verfassungspolitischen Weichenstellungen in der Verfassung des Jahres VIII (Bändigung der Volkssouveränität), die „Erfindung“ des Sénatus-Consulte, mit dem der von Napoleon abhängige Senat verfassungsändernde Gesetze beschließen und eine mit der Legislative (Tribunat; Corps législatif) konkurrierende Gesetzgebung ausüben konnte (S. 113), das Konsulat auf Lebenszeit und die plebiszitäre Monarchie (Napoleon als Kaiser auf Lebenszeit). Rechtshistorisch wichtig ist der Abschnitt über den napoleonischen Nouveau Régime (S. 143ff.). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Formung der Notabelngesellschaft und die Wiederherstellung des Notariats- und Rechtsanwaltsstandes zu nennen. Im Absch |
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Huntebrinker, Jan Willem, „Fromme Knechte“ und „Garteteufel“. Söldner als soziale Gruppe im 16. und 17. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 22). UVK, Konstanz 2010. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Huntebrinker, Jan Willem, „Fromme Knechte“ und „Garteteufel“. Söldner als soziale Gruppe im 16. und 17. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 22). UVK, Konstanz 2010. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die auf vielen unterschiedlichen Anregungen und Gesprächen beruhende, von Gerd Schwerhoff betreute, von drei Dresdner „Mitdoktorranden“ (!) unterstützte, im Rahmen des Graduiertenkollegs Institutionelle Ordnungen, Schrift und Symbole entstandene Dissertation des in Dresden und Paris 2008 promovierten, als Leiter der Abteilung Bildung und Kommunikation am Historischen Museum Hannover tätigen Verfassers. Sie geht in erster Linie von illustrierten Flugblättern aus, von denen 54 im Anhang abgebildet sind. Daneben verwendet der Verfasser auch Militärgerichtsakten.
In seiner Einleitung behandelt er Forschungsstand und Problemstellung, Begriffserklärungen, Quellen und Methoden, den Aufbau und schließlich die Rahmenbedingungen des Söldnerwesens in seinem Untersuchungszeitraum. Danach setzt er mit Außensichten ein, in deren Rahmen Söldner als Gruppe in der Gesellschaft und als Typ behandelt werden, wechselt am Beispiel des Passports von der Außensicht zur Innensicht und stellt dafür den Gehorsam und die Konflikte in den Mittelpunkt. Unter dem Zeichen der Reformation der Kriegsdisciplin verfolgt er Aktualisierungen und Verstetigungen von Söldnerbildern.
Insgesamt zeigt der Verfasser auf Grund seiner Bilder, wie am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit der Söldner als sozial nicht an eine bestimmte Herkunft gebundener Krieger sich als Angehöriger einer neuen sozialen Gruppe konstituiert. Zum einen kann er dabei seinen ausgewählten Quellen eine vorbildliche Sozialordnung, zum anderen aber zugleich auch eine bedrohliche Gegenordnung entnehmen. Letztlich wurde der wohl doch eher negativ belastete Söldner im Rechtsstaat des 19. und 20. Jahrhunderts zumindest überwiegend vom der gesetzlichen Wehrpfl |
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Hüpers, Bernd, Karl Larenz - Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart (= Berliner Juristische Universitätsschriften - Grundlagen des Rechts 49). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010. XXVI, 646 S. Besprochen von Bernd Rüthers. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hüpers, Bernd, Karl Larenz - Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart (= Berliner Juristische Universitätsschriften - Grundlagen des Rechts 49). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010. XXVI, 646 S. Besprochen von Bernd Rüthers.
Das Buch beruht auf einer durch Detlef Czybulka und Reinhard Singer betreuten bzw. bewerteten Rostocker Dissertation des Jahres 2008. Ein Anzeige erscheint angemessen, weil Titel und Umfang eine Analyse von Werk und Wirken des umstrittenen Methodenlehrers und Rechtsphilosophen Karl Larenz versprechen.
I. Die Arbeit ist in fünf Teile gegliedert: Der erste (S. 1-24) gibt Auskunft über Konzept und Methode des Autors, über seine Sicht von einer „immanenten und transzendenten Wertungsjurisprudenz“, den „Rahmen der Untersuchung“, die „zeitgeschichtliche Dimension“, „den Stand der Rezeptionsgeschichte“ der Schriften von Larenz, die Arbeiten dazu von F. Hartmann, R. Frassek und J. Kokert, Larenz‘ Verhältnis zum Nationalsozialismus sowie zur chronologischen Vorgehensweise des Autors und seiner doppelten Zielsetzung: Er will das Gesamtwerk von Larenz in seinen philosophischen, zeitgeschichtlichen und methodologischen Bezügen überschaubar und zusätzlich seine „ebenso diskursive wie investigative Untersuchung en détail nachvollziehbar … machen (Fernglas und Lupe). Auf diese Weise soll es ermöglicht werden, trotz des großen Spektrums „einzelne Gedankenlinien und Verhaltenscharakteristika von Larenz herauszupräparieren“. Der zweite Teil behandelt „Larenz‘ Rechtsphilosophie und Weltanschauung“ (S. 27-270), der dritte (S. 271-372) trägt den schlichten Titel „Philipp Heck“. Der vierte Teil (S. 373-475) behandelt „Larenz‘ Methodenlehre der Rechtswissenschaft“, der fünfte (S.477-538) bringt „Zusammenfassung und Ausblick“.
II. Der Titel der Arbeit deutet eine durchgängige Problematik an. Der Autor will einerseits das Gesamtwerk von Larenz in seiner zeitgeschichtlichen und methodologis |
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Ich habe es getan“. Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, mit Beiträgen v. Blasius, Rainer u. a. (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe Band 14). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen 2011. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen „Ich habe es getan“. Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, mit Beiträgen v. Blasius, Rainer u. a. (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe Band 14). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen 2011. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 8. November 1939 um 21.20 Uhr explodierte in München im Bürgerbräukeller eine von dem Schreiner Georg Elser aus Hermaringen eingebaute Bombe. Wegen des schlechten Wetters hatte Reichskanzler Adolf Hitler allerdings sein gewohntes Zusammentreffen mit „alten Kämpfern“ anlässlich des Jahrestags des Putsches von 1923 bereits zehn Minuten früher verlassen, um statt mit dem Flugzeug mit der Eisenbahn nach Berlin zu reisen, so dass die Explosion ihn nicht mehr traf. Nochmals eine halbe Stunde zuvor war Georg Elser bei seinem Versuch des illegalen Grenzübertritts in die Schweiz bei Konstanz verhaftet worden.
Der 70. Jahrestag des gescheiterten Attentats war der Anlass zu einem von Andreas Morgenstern vorbereiteten Symposion ausgewiesener Sachkenner im Ratssaal in Stuttgart. Es befasste sich ausgehend von Johann Georg Elser mit einigen, bisher weniger beachteten Aspekten des Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Seine insgesamt acht Beiträge stellt der schlanke, mit verschiedenen Abbildungen versehene Sammelband mit Anmerkungen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Inhaltlich geht es dabei um Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht und die zugehörige Diskussion, um Georg Elser im Kampf gegen Hitler und den Krieg und in Nachkriegsdeutungen, um die geheime Staatspolizei, um Fluchten, Fluchthilfen und Leben in der Schweiz, um Handlungsperspektiven vom Elsass nach Baden und um die Freiburger Kreise zwischen Verfolgung und Widerstand. Ein Literaturverzeichnis und verschiedene Register schließen das gedankenreiche Werk ansprechend auf. Möge es dem Kampf gegen Unrecht viels |
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Iglesia Ferreirós, Aquilino, Cataluña Medieval. Band 1 Estudio, Band 2 Edición. Assoiació Catalana d’Història del Dret “Jaume de Montjuïc. Barcelona 2008. (XIV,) 729, 599 S. Besprochen von Thomas Gergen. |
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Der Buchtitel „Mittelalterliches Katalonien“ lässt an die gesamte Fülle der Rechtsnormen denken, die in jenen Jahrhunderten Katalonien eigen waren und die bekanntlich sehr zahlreich erhalten sind. Es geht dem Autor, der Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Barcelona ist und seit Jahrzehnten zur Rechtsgeschichte des katalanischen Mittelalters forscht, indes nicht um eine Überblicksverschaffung in der betitelten Materie. Nein: Er greift das Barceloniner Gewohnheitsrecht heraus: die Usatges de Barcelona (Usatici Barchinonae).
Diese sind ein Rechtsbuch, das seine Wurzeln über mehrere Jahrhunderte hindurch ausbildete, sowohl in lateinischer als auch altkatalanischer Sprache vorhanden ist und oftmals aus anderen Quellen schöpfte, so dem westgotischen Liber Iudiciorum (Fuero Juzgo), den Etymologiae Isidors von Sevilla, dem Corpus Iuris Civilis und seinen Derivaten, dem Breviarium Alarici, den Exceptiones Legum Romanorum, den Schriften Yvos von Chartres und Gratians sowie der Abhandlung über das Lehensrecht von Umberto de Orto. Der Kern der Usatges (Usatici) entstand bereits in den 1060er Jahren. Die sog. Gran Constitució[1] von Ramon Berenguer I. (1035-1076) fiel bereits in das Jahr 1060. Die Usatges waren nicht das Gesetzeswerk eines einzigen Gesetzgebers, sie wurden auf verschiedenen Hoftagen und zu unterschiedlichen Zeiten verkündet und ergänzt[2]. Erst 1412 akzeptierten die Barceloniner Cortes, die Ferran I. zusammengerufen hatte, einige Juristen mit der Kompilation einer lateinischen Fassung und der katalanischen Übersetzung zu betrauen, die dann auch gegen Ende des 15. Jahrhunderts publiziert wurden.
Die Usatges umfassen sehr viele Lebensbereiche des mittelalterlichen Rechtssystems und waren auf diese Weise de |
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Im Bett mit der Macht. Kulturgeschichtliche Blicke in die Schlafzimmer der Herrschenden, hg. v. Giessauf, Johannes/Penz, Andrea/Wiesflecker, Peter. Böhlau, Wien 2011. 203 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Auf dem Außenumschlag lädt ein Schlafzimmer des Universalmuseums Joanneum Graz mit Lüstern und Leuchten, Stühlen und Hockern zwischen Deckengemälden, weinroten Wandbespannungen, Parkett, Kachelöfen und goldumrahmten Gemälden zu kulturgeschichtlichen Blicken in die Schlafzimmer der Herrschenden ein. Auf der Innenklappe geht es dann in Worten konkreter um die Erotik der Macht und die Macht der Erotik als möglicherweise naturgegebene und zeitlose Phänomene. Zehn Beiträge einer im Wintersemester 2008/2009 an der Universität Graz abgehaltenen Ringvorlesung versuchen danach in einem bewussten Konzept wider eine nicht selten öffentlichkeitsscheue Wissenschaft einen Dialog zwischen wissenschaftlicher Forschung und einer breiten Öffentlichkeit anzustoßen.
In etwa zeitlicher Reihenfolge führen sie von Anfängen bis in das 20. Jahrhundert, wobei vielleicht der Bart der Hatschepsut mit den vier Ehen der Kleopatra (Heribert Aigner) den Frauen der Adoptivkaiser (Sabine Tausend) auch hätten vorangestellt werden können. Nach einem weiten Sprung werden kuschelnde Khane (Johannes Giessauf) ebenso betrachtet wie die Macht des Harems (Gisela Procházka-Eisl) oder das (un)gewöhnliche Leben des Papstes Paul III. (Stefan Schima). Im Übrigen besteht die freie Wahl zwischen den Hengsten Europas (Peter Wiesflecker), Hanswursten von Hormonen (Beatrix Müller-Kampel), dem Wüstling Signior Dildo (Andrea Penz), der Prostitution und den feinen Leuten (Roland Girtler) und den Häusern Habsburg-Lothringens (Lorenz Mikoletzky).
Auf einen Überblick über Forschungsstand und Forschungstendenzen haben die Herausgeber angesichts der Überfülle der Blicke in Schlafzimmer bewusst verzichtet. Auch ein Register schien bei der der Internationalität von Betten und der In |
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In the embrace of France - the law of nations and constitutional law in the French satellite states of the Revolutionary and Napoleonic Age (1789-1815) - acts of the international conference held at Tilburg University on 27 & 28 April 2006, hg. v. Jacobs, Beatrix/Kubben, Raymond/Lesaffer, Randall (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 18). Nomos, Baden-Baden 2008. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das schmale, aber gehaltvolle Werk ist zwei Jahre nach der zugehörigen Tagung erschienen. Leider konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss der Herausgeber in wenigen Zeilen darauf hinweisen.
In seiner kurzen Einführung weist der 1968 geborene Randall Lesaffer, Jurist und Historiker, seit 1999 Professor für Rechtsgeschichte in Tilburg, mit seinen beiden Kollegen Mitglied der Tilburg Research Group on the History of International Law, darauf hin, dass im Rahmen der Befassung mit der rechtlichen Stellung der von Frankreich abhängigen Staaten während der Zeit der französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons die Zweihundertjahrfeier des Königreichs Holland samt der Thronbesteigung durch Napoleons jüngeren Bruder Louis im Juni 1806 den konkreten Anlass der Tagung bildete. Sie sollte freilich nicht auf dieses Ereignis allein beschränkt sein. Vielmehr sollte die rechtliche Struktur Europas unter dem Einfluss der Revolution und Napoleons insgesamt ins Auge gefasst werden.
Dem dienen in unterschiedlicher Art und Weise alle zwölf bei dieser Gelegenheit vorgetragenen Studien, die der Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Sie betreffen etwa die Entstehung der batavischen Verfassung von 1798, das Niederländische Interesse an amerikanischen Verfassungsentwicklungen, die Lüttcher Revolution von 1789-1791, die Revolution in Brabant, die deutschen Reaktionen, die Verfassungsentwicklung in Berg, die Arbeiten Matteo Galdis, die Bedeutung von Direktorium und Konsulat dieser Zeit, d |
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Interpretation in Polish, German and European Private Law, hg. v. Heiderhoff, Bettina/Żmij, Grzegorz. Sellier, München 2011. XII, 122 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Europäisierung des Rechtes schreitet ungeachtet aller damit verbundenen Hindernisse und Schwierigkeiten in kleinen Schritten voran. Ein wichtiger Weg hierfür ist die wissenschaftliche Befassung mit den nationalen Rechtsvorstellungen im Vergleich. Sie ermöglicht die Herausarbeitung von Unterschieden und Übereinstimmungen.
Im April 2010 fand in Kattowitz eine gemeinsame Tagung von polnischen und deutschen Teilnehmern über die Vertragsauslegung Statt. Die dabei erstatteten Referate stellt der schmale Sammelband der Öffentlichkeit in handlicher Form vor. Insgesamt vereinigt er sechs Angehörige der schlesischen Universität und Teilnehmer aus Hamburg und Leipzig.
Nach einer kurzen Einführung wird etwa rhetorisch die Frage gestellt, ob die Theorie der Vertragsauslegung auf einem Fehler beruht oder was eigentlich ihr Ziel ist. Danach werden beispielsweise deutsches Bürgerliches Gesetzbuch und europäischer Draft Common Frame of Reference einander gegenübergestellt. Schließlich vergleicht Bettina Heiderhoff verfassungskonforme Auslegung und europäische Auslegung des Privatrechts in Deutschland, so dass insgesamt ein vielfältiges Bild von Möglichkeiten und Zielvorstellungen der Auslegung in Europa vor Augen geführt wird, die zum Wohle aller vielleicht eines Tages in Gemeinsamkeiten münden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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