Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das sechste und siebente Stadtbuch Dresdens (1505-1535), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 3). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2011. 794 S. Ill. Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den besonders erfreulichen Folgen der1990 erfolgten Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik kann der Rechtshistoriker die vertiefte Beschäftigung mit den zeitweise hinter dem Eisernen Vorhang schlummernden älteren deutschen Rechtsquellen zählen. Dazu gehören auch die noch nicht oder noch nicht kritisch edierten Stadtbücher. Deswegen konnte bereits vor einigen Jahren mit großer Freude festgestellt werden, dass die Stadt Dresden sehr erfolgreich eine Edition ihrer Stadtbücher in Angriff genommen hat (ZRG GA 127 [2010] 33).
Davon erschien 2007 der erste Band mit den drei ältesten Stadtbüchern von 1404 bis 1476. Bereits ein Jahr später schloss sich dem der zweite Band an, der die Jahre von 1477 bis 1505 betraf. Als Band drei wurden dem 2009 die Stadtbücher Altendresdens von 1412 bis 1528 angeschlossen, so dass 2011 mit dem sechsten und siebten Stadtbuch Dresdens von 1505 bis 1535 das gesamte Wagnis in kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Die Herausgeber wie die Bearbeiter sind erfreulicherweise die gleichen geblieben. Dem entspricht auch eine grundsätzlich einheitliche Gestaltung einschließlich eines Geleitworts Ralf Lunaus als fördernden Beigeordneten für Kultur. Erfasst sind nunmehr einschließlich des Protocollum (1491-1528) zusätzlich 1282 Dresdener bzw. 752 und 286 Altdresdener Einträge, die beispielsweise ein Verzeichnis |
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Die Staufer und Italien. Drei Innovationsregionen im mittelalterlichen Europa, hg. v. Wieczorek, Alfred/Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan, Band 1 Essays. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Bereits 2009 haben die Herausgeber das Werk Verwandlungen des Stauferreichs. Drei Innovationsregionen im mittelalterlichen Europa, hg. v. Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan/Wieczorek, Alfried. Theiss, Stuttgart 2009. 496 S., Abb. (Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 129 2012 30. IT) vorgelegt. In Parallele dazu bieten sie einen beeindruckend ausgestatteten Katalog mit zugehörigen Essays. Davon gliedert sich der Essayband in die sechs Abteilungen Staufermythen, Aufstieg einer Familie, Italien als Vorbild und Faszination, drei Kraftregionen, gelebte Vielfalt und Verwandlungen des Stauferreichs.
Sie enthalten insgesamt 42 Einzelbeiträge. Sie sind in ihrer Breite und Vielfalt kaum zu übertreffen. Sie beginnen mit Heilserwartung und Wiederkehrglaube (Alexander Schubert) und enden mit konkurrierenden Herrschaftskonzepten und Ordnungsvorstellungen in den Stauferreichen nördlich und südlich der Alpen (Stefan Weinfurter).
Aus subjektiver Sicht lässt sich etwa Stefan Burkhardts Betrachtung der Anfänge der Staufer nördlich der Alpen mit den normannischen Wurzeln im Süden hervorheben. Für die Macht des Wissens dieser Zeit sind Bologna und Neapel von besonderer Bedeutung. Als wichtige Grundlage eines allgemeinen, in vielen Abbildungen veranschaulichten Aufschwungs lässt sich die Monetarisierung Europas in staufischer Zeit (Bernd Kluge) verstehe - wüssten die Staufer, von dieser umfassenden Weise heutigen Gedenkens an sie, wären sie sicher ebenso erfreut wie die gegenwärtige Geschichte über sie und ihre glanzvollen, wenn auch nicht in jeder Hinsicht erfolgreichen Taten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Traditionsurkunden des Klosters Garsten. Kritische Edition, hg. v. Haider, Siegfried, (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 8 = Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs 20). Oldenbourg, München 2011. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das erstmals 985 urkundlich erwähnte Garsten im Traunviertel bei Steyr in Oberösterreich ist vor allem durch das 1107 gegründete Benediktinerkloster bekannt, in dem sich in der Gegenwart die Justizanstalt Garsten befindet. Bereits 2008 legte Siegfried Haider Studien zu den Traditionsbüchern des Klosters Garsten vor, die in ZRG GA 126 (2009) angezeigt werden konnten. Nach weiterer intensiver Arbeit konnten dem die Traditionsurkunden selbst folgen, deren Edition durch den jetzigen Herausgeber ursprünglich nicht vorgesehen war.
Die ausführliche Bestandsaufnahme, Beschreibung, Untersuchung und Interpretation der erhaltenen Überlieferung ist bereits in den Studien erfolgt. Deswegen kann sich die knappe, sachkundige Einleitung auf die Kurzbeschreibung der Handschriften A (54 Folien, 205 Notizen) und B (57 Folien, mindestens 183 Notizen, Grundstock wahrscheinlich unter Abt Konrad I. [vor 1175?-1182]) beschränken (insgesamt 388 Traditionsnotizen, von denen 139 gleichlautend und in beiden Traditionsbüchern eingetragen sind, meist Gütergaben, 22 Kaufakte) und sich auf Ausführungen über die inneren Merkmale der Urkunden konzentrieren. Dabei zeigt sich etwa, dass die Traditionsnotizen in der Regel objektiv in der Form der dritten Person und in der Vergangenheitsform abgefasst und nur geringe volkssprachige Elemente (sazzunge, winzurl) eingefügt sind.
Die anschließende Edition behält für die Handschrift A die originale Reihenfolge der Notizen in den meisten Teilen bei und bietet Traditionen der Handschrift B gemäß der Rekonstruktion. Sie beginnt dementsprechend mit einer Bitte Erzbischof Adalberts (III.) von Salzburg an Papst Alexander (III.) um Bestätigung von |
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Die Ukraine. Prozesse der Nationsbildung, hg. v. Kappeler, Andreas. Böhlau, Köln 2011. XIV, 453 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Die Ukraine, nach Russland der flächenmäßig größte Staat Europas, liegt nach wie vor jenseits der Aufmerksamkeitsschwelle des europäischen Publikums, zumal die Ukraine – anders als die Türkei – derzeit nicht einmal ansatzweise als Kandidat für einen Beitritt zur Europäischen Union gehandelt wird. Dementsprechend gering ist das Wissen, das in Europa über die 1991 aus der damals zerfallenden Sowjetunion als unabhängiger Staat ausgeschiedene Ukraine vorhanden ist. Dem will ein auf eine Tagung zurückgehender Sammelband abhelfen, der die Ereignisse seit 1993, die Gegenstand eines früheren, ebenfalls von Armin Kappeler edierten Bandes waren, bilanzierend und handbuchartig zusammenführen möchte.
Die Beiträge deutscher, russischer und ukrainischer Historiker verorten die Nationswerdung der Ukrainer vor dem Hintergrund in Westeuropa entwickelter Nationsbildungstheorien, denen zufolge die Ukrainer – ungeachtet ihrer numerischen Größe – zu den verspäteten und „kleinen“, nichtdominanten Nationen zählen. Die einzelnen zwischen 10 und 15 Seiten langen Aufsätze sprechen zum einen historische Themen an, insbesondere die Aufspaltung der ukrainischen Ethnie auf den Osten das habsburgischen Kronlandes Galizien und das Zarenreich, dem eine konfessionelle Spaltung korrespondierte. Es erschließt sich so die schwierige ukrainische Ethnogenese im geographischen Dreieck Polen-Russland-Ukraine, in allen Bereichen mächtig vorangetrieben durch den Ersten Weltkrieg, in dessen Folge erstmals für kurze Zeit eine unabhängige Ukraine das Licht der Welt erblickte.
Nachdem ab 1945 alle von Ukrainern besiedelten Gebiete in der Sowjetunion vereinigt waren, galt die Auseinandersetzung bis etwa 1990 den virulenten Russifizierungstendenzen, die aber niemals nennenswerte Resultate zeitigten. Der zweite Teil des Bandes widmet sich den höchs |
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Die Universität Tübingen im Nationalsozialismus, hg. v. Wiesing, Urban/Brintzinger, Klaus-Rainer/Grün, Bernd/Junginger, Horst/Michl, Susanne (= Contubernium 73). Steiner, Stuttgart 2010. 1136 S., 27 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die 1476/1477 errichtete Universität Tübingen begann ausgehend von einer Reihe kritischer Artikel in der Tübinger Studentenzeitung „Notizen“ die Beschäftigung mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit im Wintersemester 1964/1965 mit einer Vorlesungsreihe. Ihr folgten vor allem weitere Publikationen anlässlich der 500-Jahrfeier im Jahre 1977. Danach ist das zugehörige Schrifttum in der Folge so angeschwollen, dass eine im weiteren Rahmen des vorliegenden Bandes durch Johannes Michael Wischnath erarbeitete Bibliographie einen derartigen Umfang annahm, dass ein Abdruck im ohnehin bereits außerordentlich gewichtigen Band diesen gesprengt hätte, so dass sie auf die selbständige elektronische Publikation verwiesen werden musste (http://www.nationalsozialismus.uni-tuebingen.de, http://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/stabsstellen/universitaetsarchiv.html ).
Obwohl damit die Universität bereits in den 1960er und 1970er Jahren eine gewisse Vorreiterrolle übernommen hatte, gründete der Rektor 2001 auf Vorschlag einzelner Professoren noch den besonderen Arbeitskreis Universität Tübingen im Nationalsozialismus als Ort zur Initiierung weiterer Forschung und zum Austausch von Forschungsergebnissen. Der Arbeitskreis verfasste verschiedene Berichte zu einschlägigen Fragen und veranstaltete im Wintersemester 2004/2005 eine Ringvorlesung, welche die Thematik breiteren Kreisen vorstellen sollte. Im Anschluss hieran erhob sich für die Mitglieder des Arbeitskreises die Frage, in welcher Form sie die Forschungsergebnisse publizieren sollten.
Nach umfangreicher Erörterung einigten sich die Herausgeber - nicht zuletzt mit Hinblick auf die Tatsache, dass sich trotz umfangreicher Bemühungen für bestimmte Fakult |
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Die Universität Wien im Konzert europäischer Bildungszentren 14.-16. Jahrhundert, hg. v. Mühlberger, Kurt/Niederkorn-Bruck, Meta (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 56). Oldenbourg, München 2010. 278, 2 S., 26 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die 1365 gegründete Universität Wien nimmt im deutschsprachigen Raum einen besonderen Rang ein. Angesichts des allmählich näher rückenden 650-Jahr-Jubiläums der Alma Mater Rudolphina Vindobonensis wurde 2007 der Wiener Arbeitskreis für Universitätsgeschichte als eine Kooperation des Instituts für österreichische Geschichtsforschung und des Archivs der Universität Wien ins Leben gerufen und als erster Schritt eine Tagung veranstaltet, zu der angesehene Historikerinnen und Historiker aus verschiedenen Ländern eingeladen wurden, die sich mit modernen universitäts- und wissenschaftsgeschichtlichen Fragen beschäftigen. Der vorliegende Band zeigt die vorbildlichen Ergebnisse dieses erfreulich erfolgreichen Bemühens.
Er enthält insgesamt fünfzehn Beiträge, die in vier Abteilungen gegliedert sind. Dabei befassen sich mit der Gründung und Verankerung im Umfeld Karl Ubl (Die Universität als Pfaffenstadt), Harald Berger (Personen, Lehrveranstaltungen und Handschriften aus der Frühzeit), Christian Lackner (Wissen für den Hof) und Kurt Mühlberger (Universität und Stadt). Auf Lehrende, Lernende und Lehrinhalte gehen Christine Glassner (Wiener Universitätshandschriften in Melk), Christian Hesse (Die Anziehungskraft der Universität auf Studenten und Gelehrte), Meta Niederkorn-Bruck (Die Stimme Wiens im Wissenskonzert) und Ulrike Denk (Studentische Armut) weiterführend ein.
Zweimal findet sich ein dritter Abschnitt zu Quellen und Quellenerschließung sowie zu humanistischen und jesuitischen Einflüssen. Juristen treten in diesem Konzert anscheinend weder als Solisten noch als Gruppe besonders hervor. Möge das durch Abbildungen veranschaulichte und durch ein Nam |
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Die Urkunden der lateinischen Könige von Jerusalem, hg. v. Mayer, Hans Eberhard. Altfranzösische Texte erstellt von Richard, Jean, 4 Bände (= MGH Diplomata regum Latinorum Hierosolymitanorum). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. X, 499, 501-1014, 1015-1516, 1517-1812 S., 12 Taf. Besprochen von Christof Paulus. |
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Die vorliegende vierbändige Edition ist die erste Gesamtausgabe der Urkunden der lateinischen Könige von Jerusalem und steht am Ende intensiver Forschungen seit dem Jahre 1964. Sie tritt damit an die Stelle der bisher gebräuchlichen Röhricht-Regesten von 1904, die ohnedies nur einen unvollständigen Ersatz zu einer kritischen Edition boten. Insgesamt berücksichtigt die 870 Nummern starke Ausgabe 29 Aussteller und einen Zeitraum von knapp 200 Jahren (1099–1291). Die Anordnung erfolgt chronologisch – beginnend bei Herzog Gottfried von Bouillon und endend mit König Heinrich II. von Jerusalem und Zypern – und integriert, entgegen den Monumenta-Gepflogenheiten, Deperdita, Spuria und Konsense in die jeweiligen königlichen Aussteller- bzw. Ausstellerinnenblöcke.
Eine Klageinstruktion Heinrichs II. gegen die Templer (D. 749), zu datieren auf das Jahrfünft zwischen 1286 und 1291, deren Pariser Originalrotulus verloren ist, beschließt die Reihe der Könige. Es folgen die nicht sicher zu datierenden Königsurkunden sowie ab D. 763 die Urkunden der Regenten des Königreichs Jerusalem wie etwa Graf Raimund III. von Tripolis oder Johann I. von Ibelin. Die Appendix I enthält die Krönungseide, die Anhänge II und III sammeln moderne Fälschungen sowie die königsgleichen urkundlichen Interventionen der europäischen Herrscher, darunter etwa die Belehnung der Genueser Konsuln und der Kommune mit Rechten und Besitzungen in citramarinis vel ultramarinis partibus durch Barbarossa aus dem Jahr 1162 (App. III/2).
Nicht aufgenommen in die Sammlung wurden königliche Briefe ohne rechtssetzenden Charakter, Gesetze, die Verträge mit islamischen Mächt |
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Die Urkunden des Stifts Buchau. Regesten 819-1500, bearb. v. Seigel, Rudolf/Stemmler, Eugen/Theil, Bernhard (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 36). Kohlhammer, Stuttgart 2009. 728 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden des Stifts Buchau. Regesten 819-1500, bearb. v. Seigel, Rudolf/Stemmler, Eugen/Theil, Bernhard (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 36). Kohlhammer, Stuttgart 2009. 728 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf der Halbinsel im Federsee gründeten um 770 der aus Moselfranken stammende Graf Warin und seine vom Herzog Hildebrand von Spoleto abstammende Gemahlin Adelinde ein Frauenkloster, dessen anfänglicher Status wegen der spärlichen Überlieferung nicht sicher bestimmt werden kann. Seit 1347 hatte die Äbtissin fürstlichen Rang. 1803 fiel das freiweltliche adlige Reichsstift mit seinem zwischenzeitlich erworbenen kleinen Herrschaftsgebiet an Thurn und Taxis und wurde unter seiner Auflösung mit der Reichsstadt Buchau zu einem Oberamt zusammengeschlossen, das 1806 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam.
Dabei wurde das Archiv des Stiftes bereits im 19. Jahrhundert zerschlagen, so dass sich das Schriftgut in der Gegenwart zum größten Teil im Staatsarchiv Sigmaringen, aber auch teilweise im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befindet. Im Staatsarchiv Sigmaringen liegt seit Langem ein Arbeitsschwerpunkt in der Erschließung der ihm von den Fürsten von Thurn und Taxis anvertrauten Überlieferung der fürstlichen Herrschaften in Oberschwaben. Nachdem im Zuge der entsprechenden Arbeiten 1992 die Regesten der Urkunden der Grafschaft Friedberg-Scheer und 2005 die Regesten zu den Urkunden des Reichsstifts Obermarchtal veröffentlicht worden waren, liegt nunmehr in erfolgreicher Rekonstruktion des alten Urkundenbestands ein weiterer sehr gewichtiger Band vor.
In seiner ansprechenden Einleitung behandelt Rudolf Seigel unter hilfreicher Beigabe von 25 Abbildungen die Geschichte des Stifts, die Registratur und das Archivwesen, das Archiv und die Erschließung des Bestands Dep. 30/14 Stift Buchau im Staatsarchiv Sigmaringen. Die Regesten setzen |
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Die Urkunden Friedrichs II. 1218-1220, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 3). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XCI, 869 S., 32 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Staufer Friedrich II. (Jesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucera 13. 12. 1250) ist als stupor mundi für das Heilige Römische Reich und sas gesamte Europa von hervorragender Bedeutung. Deswegen besteht an den ihn betreffenden Quellen großes allgemeines Interesse, in das die Urkunden eingebunden sind, deren Edition das bisher umfangreichste Vorhaben im Rahmen der deutschen Kaiserdiplomatik darstellt. Aus diesem Grunde ist es besonders erfreulich, dass nach der Vorlage des ersten Teilbandes im Jahre 2002 und des zweiten Teilbandes im Jahre 2007 (s. dazu ZRG GA 127 [2010]) bereits 2010 ein dritter Teilband vorgelegt werden konnte und deswegen die Wissenschaftliche Kommission der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften dem erfolgreichen Unternehmen auf Antrag des emeritierten Ordinarius für geschichtliche Hilfswissenschaften in München eine Förderungslaufzeit bis in das Jahr 2034 in Aussicht gestellt hat.
Der dritte Teilband umfasst die Zeit von Januar 1218 bis zum August 1220, die noch zum ersten und längsten Aufenthalt des Königs nördlich der Alpen gehört. Für diesen Abschnitt ließen sich insgesamt 231 Urkundennummern ermitteln. Sie beginnen mit einem in Wimpfen am 3. Januar für den Deutschen Orden in Wiederholung einer Verfügung von 1216 gewährten Diplom (Nr. 427) und enden mit einer Bestätigung eines Zehnten für das Domkapitel zu Troia im Lager bei Innsbruck im August 1220 (Nr. 657) sowie einem Nachtrag wegen des Priorats von Offenbach (Nr. 303a).
Der kurzen Vorrede des Bearbeiters, welche die Unterstützung durch das eingespielte Team seiner Mitarbeiter zu Recht besonders unter |
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Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung, hg. v. Hedwig, Andreas/Neebe, Reinhard/Wenz-Haubfleisch, Annegret (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 24). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2011. 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer, so formulierte Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985, aber die Augen vor der Vergangenheit schließt, wird blind für die Gegenwart. Zwar zweifelt Andreas Herwig in seinem Vorwort, ob Richard von Weizsäcker selbst diesem moralischen Anspruch in der Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte hinreichend gerecht geworden ist. Er leitete für sich und andere aber daraus die Forderung ab, dass die öffentlichen Archive zum notwendigen Gedenken, das zuverlässig in die Zukunft wirkt, einen wichtigen Beitrag leisten können und müssen.
Dementsprechend präsentierte das Staatsarchiv Marburg im Jahr 2008 anlässlich der 70. Wiederkehr der in Hessen am 7. November 1938 beginnenden Pogromnacht die Ausstellung Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen hauptsächlich in Form von Archivalien. Die Ausstellungseröffnung im Landgrafensaal des Staatsarchivs mit Peter Steinbach als Hauptredner war für alle Beteiligten eine bewegende Veranstaltung. Sie führte zur Erkenntnis der Notwendigkeit eines Kolloquiums über die Verfolgung der Juden, das vom 23. bis 24. April im Staatsarchiv Marburg tatsächlich mit so großem Erfolg abgehalten werden konnte, dass eine Veröffentlichung der Beiträge in einem eigenen Sammelband sich als sinnvoll und zielführend erwies.
Dementsprechend fasst das Werk insgesamt 14 Studien zusammen. An der Spitze steht Peter Steinbachs Eröffnungsvortrag über die Andeutung des Vorstellbaren, der die Vorbereitung des Sonderrechts für die Juden durch den NS-Staat als Vorstufe der Endlösung schildert. Danach bieten fünf Untersuchungen Zeugnisse jüdischen Lebens. Einbezogen |
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Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten 1. Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien, bearb. v. Hoppe, Bert/Glass, Hildrun. Oldenbourg, München 2011. 896 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten 1. Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien, bearb. v. Hoppe, Bert/Glass, Hildrun. Oldenbourg, München 2011. 896 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 ist ein wissenschaftliches Großdokumentationsprojekt, das auf insgesamt 16 Bände ausgelegt ist (Deutsches Reich 3, Polen, West- und Nordeuropa 2, Deutsches Reich und Protektorat 2, Sowjetunion mit annektierten Gebieten 2, Polen Generalgouvernement, Polen eingegliederte Gebiete, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Südost- und Südeuropa, Ungarn, das KZ Auschwitz und die Zeit der Todesmärsche). Hiervon sind Band 1 im Januar 2008, Band 2 im Oktober 2009, Band 4 im Februar 2011 und Band 7 wohl vor wenigen Monaten erschienen. Die beiden letzten Bände hatten auch rasch sachkundige Interessenten gefunden, doch war die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht möglich, so dass der Verfasser auf Grund einer Ausleihe des Bandes 7 wenigstens in wenigen Zeilen auf das bedeutende Vorhaben hinweisen muss.
Vorangestellt ist der Edition nach einem Vorwort des Herausgeberkreises und einer editorischen Vorbemerkung eine rund 75 Seiten umfassende Einleitung. Sie setzt mit dem Satz ein, dass mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am Morgen des 22. Juni 1941 der größte Vernichtungskrieg der Neuzeit begann(, dem bei einer Gesamtzahl von mindestens 2,5 Millionengestorbener bzw. getöteter Juden wohl Mittelalter und Altertum quantitativ nicht viel Vergleichbares zur Seite zu stellen haben).. Danach werden behandelt die vergleichsweise spät in das russische Reich gelangten Juden, die Juden in der Sowjetunion, die Juden in den sowjetisch annektierten Gebieten 1939-1941, Evakuierung und Flucht, der Krieg gegen |
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Die Wiener rechtstheoretische Schule. Schriften von Hans Kelsen, Adolf Merkl, Alfred Verdross, 2 Bände hg. v. Klecatsky, Hans R./Marcic, René (†)/Schambeck, Herbert. Europa-Verlag, Wien 1968. Neudruck Verlag Österreich/Steiner, Wien/Stuttgart 2010. XIV, 982, IX, 983-1987 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Wiener rechtstheoretische Schule. Schriften von Hans Kelsen, Adolf Merkl, Alfred Verdross, 2 Bände hg. v. Klecatsky, Hans R./Marcic, René (†)/Schambeck, Herbert. Europa-Verlag, Wien 1968. Neudruck Verlag Österreich/Steiner, Wien/Stuttgart 2010. XIV, 982, IX, 983-1987 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Drei sehr unterschiedliche Professoren des Staatsrechtes waren es, die sich im Jahre 1968 zusammen fanden, um die wichtigsten Aufsätze von Kelsen, Merkl und Verdroß zu einer Anthologie zu vereinigen: Klecatsky aus Innsbruck war zu jener Zeit (1966-1970) Justizminister, Marcic hatte sich nicht nur als Rektor der Universität Salzburg (1966/1967) sondern vor allem als langjähriger Chefredakteur der „Salzburger Nachrichten“ einen Namen gemacht; Schambeck aus Linz stand damals am Beginn einer außergewöhnlichen politischen Karriere, fast 22 Jahre lang (1975-1997) sollte er den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im österreichischen Bundesrat inne haben. Was sie neben ihrer Bewunderung für die Wiener rechtstheoretische Schule vereinte, war vor allem ihre katholische Weltanschauung – eine bemerkenswerte, jedoch nur auf dem ersten Blick verblüffende Kombination. Die Textsammlung entwickelte sich zu einem Standardwerk, das schon bald vergriffen war; aber anlässlich des 90. Jahrestages der Beschlussfassung über das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz 1920 neu herausgebracht und bei einem Festakt im Parlament am 5. Oktober 2010, zu dem sowohl der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer als auch der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog kamen, präsentiert wurde. Von den Herausgebern waren nur mehr zwei anwesend: Marcic war bereits 1971 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen.
Die Persönlichkeiten der Herausgeber wie auch die Art der Präsentation des Bandes machen deutlich, wie sehr die Wiener rechtstheoretische Schule bereits Ansätze zu einer Art offizieller Rechtstheorie der Republik Österreich entwickelt hat. Da |
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Ditt, Thomas, „Stoßtruppfakultät Breslau“. Rechtswissenschaft im „Grenzland Schlesien“ 1933-1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 67). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIV, 318 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ditt, Thomas, „Stoßtruppfakultät Breslau“. Rechtswissenschaft im „Grenzland Schlesien“ 1933-1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 67). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIV, 318 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Universität Breslau (gegründet 1811) war 1909 noch die drittgrößte preußische Universität, nahm jedoch in der Weimarer Zeit nur noch den fünften Platz ein. Hinsichtlich der Zahl der Jurastudenten belegte die Jurafakultät 1936 den dritten Platz. Nach den Richtlinien für das Studium der Rechtswissenschaft vom Januar 1935 sollten beim Neuaufbau der Universitäten „zunächst die rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Kiel, Berlin und Königsberg“ bevorzugt werden, „die als politischer Stoßtrupp ausersehen sind“ (S. 1, 84). Mit seinen Untersuchungen, die von dem Begriff „Stoßtruppfakultät“ ausgehen, verfolgt Ditt weder eine Chronik der Breslauer Fakultät noch eine „Aufarbeitung“ der NS-Verstrickung der Breslauer Juristen (S. 2). Vielmehr ging es Ditt darum zu klären, „inwieweit die Breslauer Rechtsfakultät im Dritten Reich eine wie auch immer geartete Sonderrolle eingenommen hat“, nicht zuletzt auch unter dem Schlagwort „Grenzland-Universität“, als die sich die Breslauer Universität sah. In einem ersten, als „Prolog“ (S. 6-51) bezeichneten Abschnitt behandelt Ditt die Fakultät während der Weimarer Zeit und kennzeichnet in diesem Zusammenhang die politische Stellung der Professoren Axel Frhr. von Freytagh-Loringhoven, Hans Helfritz, Arthur Wegner und Ludwig Waldecker. Der Staatsrechtler Helfritz lehnte zwar die Weimarer Republik ab, nahm aber auch gegenüber dem NS-Regime eine kritische Haltung ein (S. 20ff., 31ff., 276ff.). Der aus dem Baltikum stammende Völkerrechtlicher Freytagh-Loringhoven wurde erst 1934 in die Fakultät als Ordinarius integriert, trat aber nicht der NSDAP bei. Gegen den Rechtslehrer jüdischer Abstammung Ernst Cohn, der am 5. 7. 1932 zum Professor ernannt worden war, wandte sich schon im August 1932 |
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Dokumente einer Freundschaft in schwieriger Zeit. Hermann Hupfeld und Johann Wolfgang Bickell Briefwechsel 1832-1848, hg. und mit einer Einleitung versehen v. Kaiser, Otto (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 23, 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 888 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Dokumente einer Freundschaft in schwieriger Zeit. Hermann Hupfeld und Johann Wolfgang Bickell Briefwechsel 1832-1848, hg. und mit einer Einleitung versehen v. Kaiser, Otto (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 23, 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 888 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hermann (Christian Karl Friedrich) Hupfeld (auf dem Umschlag rechts abgebildet) wurde als Sohn eines reformierten Pfarrers in Marburg am 31. März 1796 geboren, Johann Wilhelm Bickell (auf dem Umschlag links abgebildet) am gleichen Ort am 2. September 1799 als Sohn eines Oberförsters. Hupfeld immatrikulierte sich am Ende des Monats April 1813 in Marburg für das Studium der Theologie, Bickell am 23. September 1815 für das Studium der Jurisprudenz. Bickell wurde am 17. Juni 1820 zum Dr. iur. promoviert und am 2. September 1820 für Kirchenrecht habilitiert (1826 ordentlicher Professor), Hupfeld am 6. September 1817 zum Dr. phil. promoviert und am 16. September 1824 in Halle für Semitistik habilitiert (1827 ordentlicher Professor in Marburg).
Bereits am 3. Dezember 1816 hatte Hupfeld aber Jenaer Studenten nacheifernd in Marburg einen allgemeinen Studentenvereinbegründet. Ihm schloss sich Bickell an und nahm in der Folge an der Burschenfahrt zur Wartburg am 18. Oktober 1817 als einer der elf Vertreter Marburger Studenten teil. Über die vielfältigen interessanten Einzelheiten des Verhältnisses zwischen dem Alttestamentler Hupfeld und dem späteren Oberappellationsgerichtsrat, Präsidenten des Obergerichts Marburg und schließlichen Staatsrat und Vorstand des Justizministeriums Kurhessens berichtet der als später Nachfolger Hupfelds von 1960 bis 1993 in Marburg wirkende Herausgeber ansprechend in seiner klaren Einführung.
Das Original des anschließend veröffentlichten Briefwechsels der beiden bedeutenden, am 24. April 1866 bzw. bereits am 23. Februar 1848 verstorbenen hessischen Gelehrten befindet sich im hessisc |
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Domeier, Norman, Der Eulenburg-Skandal. Eine politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs (= Campus historische Studien 55). Campus, Frankfurt am Main 2010. 433 S. Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Domeier, Norman, Der Eulenburg-Skandal. Eine politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs (= Campus historische Studien 55). Campus, Frankfurt am Main 2010. 433 S. Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus.
Der Eulenburg-Skandal, der in den Jahren 1906 bis 1909 innerhalb und außerhalb Deutschlands großes Aufsehen erregte, zählt zu den bekanntesten politischen Skandalaffären der neuesten deutschen Geschichte, und daher war es längst überfällig, ihm eine eigene, die Vorgänge umfassend aufarbeitende Untersuchung zu widmen. Die neue Darstellung, die mit einem etwas hochtrabenden Untertitel daherkommt, bietet sicher keine „politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs“, sondern rekonstruiert – wie gleich zu Beginn zu sagen ist: im Ganzen zuverlässig – die Ereignisse jener zugleich politischen und gesellschaftlichen Affäre des späten Wilhelminismus. Leider beschränkt sich der Autor nicht darauf, den Skandal als das zu behandeln, was er vorrangig gewesen ist: ein Kampf um die politische Machtzentrale des Reiches und um den „Zugang zum Machthaber“ (Carl Schmitt), der in der einen oder anderen Weise mehr oder weniger auffällig in jedem politischen System geführt wird. Die sogenannten ‚Kamarillas‘, ‚Nebenregierungen‘ oder ‚Küchenkabinette‘ gab und gibt es in Monarchien, in Diktaturen und modernen Demokratien in gleicher Weise, und das Problem der ‚extrakonstitutionellen‘ Machtausübung oder Beeinflussung der Regierenden durch im System eigentlich nicht vorgesehene ‚Berater‘ und ‚Freunde‘ der Machthaber sind ein konstantes Problem politischer Herrschaftsausübung.
Genau das aber hat der Autor nicht ausreichend erkannt; er neigt, im Gegenteil, wie viele Doktoranden dazu, den Gegenstand seiner Untersuchungen weit zu überschätzen, sonst wäre er rasch darauf gekommen, dass auch außerhalb Deutschlands immer wieder um die politische Stellung von Persönlichkeiten in der Umgebung des Monarchen bzw. der Monarchin gestritten worden ist; es genügt dabei, scho |
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Dönninghaus, Victor, Minderheiten in Bedrängnis. Sowjetische Politik gegenüber Deutschen, Polen und anderen Diaspora-Nationalitäten 1917-1938. Oldenbourg, München 2009. 693 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Freiburg im Breisgau tätige Historiker ist bereits 1999 als Teilverfasser einer Bibliographie zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen und 2002 durch Arbeiten über Die Deutschen in der Moskauer Gesellschaft (1494-1941) und die Deutschen an der Wolga im ausgehenden Zarenreich hervorgetreten. Die vorliegende Arbeit entstand in den Jahren 2002-2005 mit Hilfe eines Habilitationsstipendiums des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Im Februar 2006 wurde sie als von Detlef Brandes und Dietmar Neutatz unterstützte Habilitationsschrift für osteuropäische Geschichte an der Universität Freiburg im Breisgau angenommen.
Der Verfasser erweitert dabei sein Bearbeitungsfeld von den Deutschen auf andere westliche Minderheiten in der Sowjetunion wie Polen, Letten, Litauer, Esten und Finnen. Er vertieft es zugleich für die Zwischenkriegszeit, in welcher der Stalinismus ausgebildet und umgesetzt wurde. Dieser Vorgang veränderte die Gesellschaft erheblich und begründete eine eigenständige rechtsferne Herrschaftsform.
Der Verfasser gliedert seine umfangreiche, für den Druck gekürzte, auf viele archivalische Quellen gestützte, weiterführende Untersuchung in vier Teile, Sie betreffen die konzeptionelle Entwicklung der Nationalitätenpolitik der Bolschewiken, das Verhältnis zwischen den Zentralorganen der Sowjetunion und den westlichen Minderheiten, in deren Mittelpunkt die Deutschen stehen, die Beziehungen zwischen dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei und den Minderheiten und den „großen Meister“, der zum Feind erklärte, wer nicht Freund sein wollte. Angehörigen der Minderheiten blieben in der von Stalin ausgelösten nationalistischen Bedrängnis vielfach nur Möglichkeiten der entwu |
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Duda, Sandra, Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR (= Europäische Hochschulschriften 2, 5126). Lang, Frankfurt am Main 2001. 206 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Markus Heintzen betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt einen interessanten Gegenstand. Zu Recht weist die Verfasserin bereits in der Einleitung darauf besonders hin. dass schon während des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik im Westen allgemeine Unkenntnis über ein Steuersystem dieses wirtschaftlich nicht unbedeutenden Staates bestand.
Dem hilft die in vier Kapitel gegliederte Untersuchung ab. Dabei werden zunächst die Steuern im Staatshaushaltssystem der DDR angesprochen und danach die Grundzüge des Steuersystems aufgezeigt. Im Anschluss hieran behandelt die Verfasserin die am 18. September 1970 auf der Grundlage der früheren Reichsabgabenordnung geschaffene Abgabenordnung der DDR und analysiert vor allem die einzelnen Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Handwerksteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kommissionshandelsteuer, Körperschaftsteuer, Beförderungsteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Umsatzsteuer und Vergnügungsteuer).
Insgesamt ergibt die sorgfältige Untersuchung, dass die abweichende politische und wirtschaftliche Entwicklung trotz der ursprünglich einheitlichen Ausgangslage nicht nur zu materiellrechtlichen Änderungen der anzuwendenden Steuergesetze führte, sondern auch zur Ausbildung eines abweichenden Steuersystems. Ziel des gegenüber dem Abführungsrecht der sozialistischen Wirtschaft stehenden Steuerrechts war im Kern die Absicherung der gesellschaftspolitischen Zielsetzungen. Bewusst beeinträchtigten vor allem die an Gewinn und Vermögen anknüpfenden Steuern die Substan |
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Dunkhase, Jan Eike, Werner Conze. Ein deutscher Historiker im 20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 194). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010. 378 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die mit einem Bild Werner Conzes von etwa 1979 geschmückte Arbeit ist die von Jürgen Kocka betreute, 2008 im Fach Geschichte an der Freien Universität in Berlin angenommene Dissertation des nach dem Studium in Heidelberg, Jerusalem und Frankfurt am Main 2002 zum M. A. in mittlerer und neuerer Geschichte, Philosophie und jüdischen Studien in Heidelberg graduierten, seit 2007 als Redakteur und Übersetzter an der Botschaft Israels in Berlin und seit Juni 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig tätigen Verfassers. Ihr Gegenstand ist der aus einer preußischen Gelehrtenfamilie entstammende, als Sohn eines Reichsgerichtsrats in Neuhaus an der Elbe am 31. Dezember 1910 geborene, 1933 der SA beigetretene, 1934 bei Hans Rothfels in Königsberg mit einer Untersuchung über Hirschenhof - die Geschichte einer deutschen Sprachinsel in Livland promovierte, 1939 zur Wehrmacht eingezogene, nach einer Verwundung 1940 seine Habilitationsschrift über die Hufenverfassung im ehemaligen Großfürstentum Litauen abschließende, 1943 wenige Wochen als Professor an der Universität Posen tätige, 1944 als Hauptmann schwer verwundete, im Juli 1945 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft entlassene, danach nach Göttingen, Münster und als ordentlicher Professor nach Heidelberg (1957) gelangte, dort am 28. April 1986 verstorbene bekannte Historiker Werner Conze. Sein Lebensweg gibt dem Verfasser historisch zu denken.
Nach einer kurzen Einleitung verfolgt er ihn in neun Kapiteln. Sie betreffen soziokulturelle Hintergründe, Lehrmeister und Lehrstätten (mit einem Übergang von der Rechtswissenschaft zur Geschichtswissenschaft), Volkstumskampf und Kriegsdienst (mit Volksgemeinscha |
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Dussel, Konrad, Deutsche Rundfunkgeschichte, 3. Aufl. Universitätsverlag Konstanz, Konstanz 2010. 336 S., 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das Werk des als Privatdozent und außerplanmäßiger Professor für neuere Geschichte an der Universität Mannheim lehrenden Verfassers ist aus Lehrveranstaltungen mit Studierenden der Geschichtswissenschaft, Medienwissenschaft und Kommunikationswissenschaft entstanden. Es wurde 1999 im Umfang von 313 Seiten erstmals der Öffentlichkeit vorgelegt und in dieser Zeitschrift von Margrit Seckelmann ausführlich besprochen (ZRG GA 119 2002). Danach folgte 2004 rasch eine zweite Auflage. Insgesamt erwiesen sich der Gegenstand und die Form seiner Behandlung durch den Autor als so interessant und brauchbar, dass eine dritte Auflage erforderlich wurde, die vor allem die Abschnitte zur Gegenwart aktualisiert und dabei zwecks ungefährer Beibehaltung des bisherigen Umfangs den Ausbau hauptsächlich des letzten Kapitels mit einigen Strichen im zweiten Kapitel über den Rundfunk der Weimarer Republik ausgleicht (bzw. nach dem Autor bezahlt).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhandschrift Cod. Pal. Germ. 164. Vollständige Faksimile-Ausgabe im Originalformat der Handschrift aus der Universitätsbibliothek Heidelberg. Kommentarband, hg. v. Kocher, Gernot/Munzel-Everling, Dietlinde (= Codices selecti Facsimile Vol. CXV, Commentarium Vol. CXV*). Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2010. 212 S. Besprochen von Hiram Kümper. |
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Über die Bedeutung des Sachsenspiegels Eikes von Repgow und seiner vier berühmten Bilderhandschriften braucht in dieser Zeitschrift wohl kein einleitendes Wort verloren werden. Der Heidelberger Codex picturatus, der nun in einer neuen, dreibändigen Faksimileausgabe vorgelegt worden ist, ist die älteste dieser vier Bilderhandschriften; er stammt wohl noch aus dem späten 13. oder ganz frühen 14. Jahrhundert. Zugleich ist der Erhaltungszustand verglichen mit den anderen drei Bilderhandschriften der am meisten fragmentierte: lediglich dreißig Blatt haben sich, freilich in insgesamt vergleichsweise gutem Zustand, erhalten. Anzuzeigen sind Text- und Kommentarband dieser neuen Ausgabe; das Faksimile selbst lag nicht vor und kann daher nicht besprochen werden.
Zunächst darf gefragt werden: warum eigentlich eine neue Faksimileausgabe? Bereits seit 1970 liegt eine vor, die 1989 noch einmal neu eingeleitet nachgedruckt wurde. Dem Interessierten steht ferner das gut kommentierte Insel-Bändchen „Der Sachenspiegel in Bildern“ Walter Koschorrecks mit einer Auswahl von Reproduktionen, seit einiger Zeit ein kostenfreies Volldigitalisat im Internet und schließlich seit kurzem auch eine Ausgabe auf CD-ROM zur Verfügung. Man könnte also meinen, die Handschrift ist hinreichend zugänglich gemacht. Über den Faksimileband selbst vermag der Rezensent keine Aussagen zu treffen. Das alte Faksimile von 1970/89 freilich würde heutigen Anforderungen an eine solche Ausgabe nicht mehr in jeder Hinsicht entsprechen; insofern steht zu hoffen und wohl auch zu erwa |
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Ein österreichischer General gegen Hitler. Feldmarschalleutnant Alfred Jansa - Erinnerungen, nach den Vorarbeiten von Herta und Claude-Maria-Alfred Jansa eingeleitet und hg. v. Broucek, Peter. Böhlau, Wien 2011. 830 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein österreichischer General gegen Hitler. Feldmarschalleutnant Alfred Jansa - Erinnerungen, nach den Vorarbeiten von Herta und Claude-Maria-Alfred Jansa eingeleitet und hg. v. Broucek, Peter. Böhlau, Wien 2011. 830 S. Besprochen von Martin Moll.
Buchtitel geben häufig den Inhalt nur eingeschränkt, bestenfalls zugespitzt wieder. Nicht anders verhält es sich bei der kommentierten Edition der umfangreichen Erinnerungen des Feldmarschalleutnants Alfred Jansa (bis 1919: Jansa Edler von Tannenau; geboren 1884 in Stanislau/Galizien, gestorben 1963 in Wien), deren Manuskript Jansa im Jahr vor seinem Tod abschloss. Die Memoiren umfassen somit nahezu acht Jahrzehnte und fünf politische Systeme: die Habsburgermonarchie, die Erste Republik Österreich, den austrofaschistischen Ständestaat 1934-1938, das „Dritte Reich“ sowie ab 1945 die Zweite Republik. Jansa diente als Berufsoffizier in den Heeren der drei erstgenannten Systeme, nahm am Ersten Weltkrieg teil und wurde 1935 Generalstabschef der österreichischen Streitkräfte. Nur Wochen vor dem „Anschluss“ der Alpenrepublik an NS-Deutschland wurde der erst 54-Jährige auf deutschen Druck hin pensioniert.
Trotz Jansas langem und erfülltem Leben konzentriert sich der Buchtitel auf seine Aktivitäten „gegen Hitler“, mithin einen Zeitraum von maximal fünf Jahren, denn bald nach dem „Anschluss“ wies das neue Regime Jansa das thüringische Erfurt als Aufenthaltsort zu, wo er sich wohlweislich ruhig verhielt, jedenfalls keinen Widerstand leistete. In der Tat taucht Jansa in der Historiographie als jener Mann auf, der während seiner kurzen Zeit als Generalstabschef alle Hebel in Bewegung setzte, um das kleine österreichische Bundesheer für den immer wahrscheinlicher werdenden Fall eines deutschen Einmarschs zu wappnen. Unbestritten war dies der zentrale Abschnitt in Jansas Leben, wenngleich seine Erinnerungen hierzu zwar viele Details, aber nichts grundlegend Neues mitteilen. Jansa selbst räumt den Jahren a |
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Eintausendachthundertelf-Zweitausendelf (1811-2011). Das Hamburgische Notariat in Geschichte und Gegenwart, .hg. v. Ancker, Bernt/Postel, Rainer im Auftrag der hamburgischen Notarkammer. Beck, München 2011. XIII, 221 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eintausendachthundertelf-Zweitausendelf (1811-2011). Das Hamburgische Notariat in Geschichte und Gegenwart, .hg. v. Ancker, Bernt/Postel, Rainer im Auftrag der hamburgischen Notarkammer. Beck, München 2011. XIII, 221 S. Besprochen von Werner Schubert.
Im September 1811 wurde in Hamburg das reichsrechtliche Notariat durch das französischrechtliche Notariat nach den Ventôse-Gesetzen von 1803 abgelöst und gleichzeitig eine Notarkammer errichtet, welche die vorliegende Festschrift zum 200jährigen Bestehen des Hamburger Notariats in Auftrag gab. Im ersten Beitrag des Bandes befasst sich Rainer Postel mit dem Notariat im Alten Reich unter Einbeziehung der Hamburger Entwicklung (S. 1ff.), das um 1800 einhundert Notare umfasste. Nach dem detaillierten Beitrag Burkhard Schmidts über die französische Zeit (S. 21ff.) erhielt Hamburg 1811 das Amt des öffentlichen Notars „als eine selbständige Einrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit den Aufgaben anderer staatlicher Ämter unvereinbar war“. Der Notar habe eine dem Richter der streitenden Gerichtsbarkeit weitgehend angenäherte Stellung erhalten (S. 31). Zwischen 1811 und 1813 wurden nicht mehr als 20 Notare ernannt (hierzu auch Jan Jelle Köhler, Französisches Zivilrecht und französische Justizverfassung in den Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen [1806-1815], Frankfurt am Main 2006, S. 137ff.). Die Institution des Nur-Notariats wurde entsprechend dem französischen Muster durch die Notariatsordnung vom 18. 12. 1815 beibehalten (hierzu und zur weiteren Entwicklung Rainer Postel, S. 43ff.). Allerdings genossen die notariellen Urkunden zunächst keinen öffentlichen Glauben mehr; die Beurkundungsexklusivität wurde beseitigt und das parallele gerichtliche Notariat wiederhergestellt, das erst durch das Hamburger FGG zum 1. 1. 1900 (mit Ausnahme für die Testamentserrichtung) aufgehoben wurde (Bernt Ancker, S. 90ff.). Nach dem Beitrag Jutta Bradens: „Juden im Hamburgischen Notariat 1782-1967“ (S. 85 |
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Eisenhardt, Moritz, Sanierung statt Liquidation. Die Geschichte des Vergleichs zur Abwendung des Konkurses unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 (= Rechtshistorische Reihe 423). Lang, Frankfurt am Main 2011. 413 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Eisenhardt, Moritz, Sanierung statt Liquidation. Die Geschichte des Vergleichs zur Abwendung des Konkurses unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 (= Rechtshistorische Reihe 423). Lang, Frankfurt am Main 2011. 413 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, 2009 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers, die es nach den eigenen Worten des Verfassers im kurzen Vorwort ohne seinen juristischen Mentor, Rechtsanwalt Peter Kitzmann, sicherlich nie gegeben hätte. Sie ist unter das Motto von Ernst Jägers Aussage im Lehrbuch des deutschen Konkursrechts (zitiert Jäger, Lehrbuch KO) gestellt, dass der Konkurs ein Wertvernichter schlimmster Art und obendrein das teuerste Schuldentilgungsverfahren ist. Sie ist auf die Entwicklung der (!) gerichtlichen Zwangsvergleichs zur Abwendung des Konkurses als Sanierungsinstrument und Alternative zur Liquidation unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 konzentriert, greift aber in die Vergangenheit und auch in die spätere Zeit weiter aus, weil nach der Erkenntnis des Verfassers die ältesten Quellen zu Regelungen mit insolvenzrechtlichem Charakter bis in das Dritte (!) Jahrtausend vor Christus zurückreichen.
Der Verfasser bearbeitet die Randbereiche vor allem an Hand der vorliegenden Literatur. Für den Kernbereich verwendet er Bestände aus dem Bundesarchiv, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bayerischen Staatarchiv sowie die stenographischen Berichte und Drucksachen des Reichstags, des Reichsrats, der Nationalversammlung 1919 und des Bundestags. Gegliedert ist die Untersuchung in acht zeitlich geordnete Abschnitte, von denen die Betrachtung Wilhelm Kiesows und Werner Vogels als Architekten der Vergleichsordnung von 1927/1935 in Abschnitt F zwei Seiten umfasst.
Sehr sorgfältig untersucht der Verfa |
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Elementa iuris. Vorträge zur feierlichen Eröffnung des Instituts, hg. v. Behrends, Okko/Pfordten, Dietmar von der/Schumann, Eva/Wendehorst, Christiane (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Georg-August-Universität 1). Nomos, Baden-Baden 2009. 62 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Elementa iuris. Vorträge zur feierlichen Eröffnung des Instituts, hg. v. Behrends, Okko/Pfordten, Dietmar von der/Schumann, Eva/Wendehorst, Christiane (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Georg-August-Universität 1). Nomos, Baden-Baden 2009. 62 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 16. Juni 2006 wurde in Göttingen an der juristischen Fakultät der Universität die Gründung des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung in einem feierlichen Festakt begangen. Damit endete ein bisheriger Abschnitt der Fakultätsgeschichte und zugleich wurde ein neuer Abschnitt eröffnet. Die Verbindung dreier Grundlagenfächer wird räumlich durch die gemeinsame Unterbringung im früheren Kollegienhaus am Botanischen Garten enger, zugleich wird die Trennung der Grundlagen von den übrigen Fächern räumlich vertieft und verfestigt.
Im Rahmen dieses Festakts wurden drei bedeutsame Studien vorgetragen. In ihnen handelte Okko Behrends, lebenslang mit Göttingen besonders eng verbunden, vom Sinn der institutionellen Verbindung der drei Grundlagenfächer. Ulfrid Neumann stellte abschließend die bedeutsame Frage, ob Rechtsphilosophie Theorie oder praktische Philosophie des Rechts ist.
In der Mitte untersuchte Arno Buschmann das Verhältnis von Naturrecht und geschichtlichem Recht an Hand Gustav Hugos, zu dessen besten Kennern er ohne Zweifel gezählt werden darf. Ausführlich und zugleich spannend trug er die in der bisherigen Literatur vorherrschende Ansicht von der besonderen Prägung Hugos durch Immanuel Kant vor. Darüber hinaus konnte er aber in eindringlicher Untersuchung nachweisen, dass Kants Philosophie für Hugo zwar die Begründung für die Abkehr von der Rechtsmetaphysik der traditionellen Natur- und Vernunftrechtslehre geliefert hat, Hugos eigene philosophische Lehre jedoch vor allem durch das Vorbild von Montesquieus Esprit des lois, den dort zugrunde gelegten Ansat |
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Engehausen, Frank, Kleine Geschichte der Revolution 1848/49 in Baden. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden Echterdingen 2010. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Engehausen, Frank, Kleine Geschichte der Revolution 1848/49 in Baden. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden Echterdingen 2010. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser ist am Historischen Seminar der Universität Heidelberg mit Schwerpunkten für politische Geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert und die neuere badische Landesgeschichte tätig. Da er selbst sich Neigung und Befähigung zur Anfertigung von Heldengesängen abspricht, behandelt er in seinem Überblick nicht die badische Revolution, sondern die Revolution 1848/49 in Baden. Damit will er dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verlauf der Revolution in Baden zwar Besonderheiten (z. B. Heckerzug, Struveputsch, Mairevolution 1849) aufweist, diese Besonderheiten aber einerseits von außerbadischen Entwicklungen abhängig waren und andererseits auch den allgemeinen Verlauf der Ereignisse in bedeutsamer Weise beeinflussten.
In chronologischer Ordnung beginnt der Verfasser mit Vorboten der Revolution einschließlich der Wirtschaftskrise der Jahre von 1845 bis 1847 und stellt dann die Märzrevolution, die Agrarunruhen und andere lokale Konflikte dar. Einen ersten badischen Höhepunkt bildet der gescheiterte Heckerzug, an den der Verfasser einen detaillierten Abschnitt über die Reformpolitik des Landtags anschließt. Auch Struveputsch und Mairevolution nimmt der Verfasser sorgfältig in Augenschein, bis er seine Untersuchung mit Erinnerung und Erinnerungsorte bis zum 150. Revolutionsjubiläum ausklingen lässt.
Insgesamt bietet der die Revolution von 1848/1849 im Jahre 2007 bereits in einem größeren Rahmen behandelnde und dadurch als besonderer Sachkenner ausgewiesene Verfasser ein gut verständliches Bild der seinerzeitigen politischen Ereignisse. Hilfreich hätten wohl auch Register sein können. Dessenungeachtet wird der mit zahlreichen Abbildungen und Vertiefungen ausgestattete Band jedermann sachgerecht und abgewogen über das damali |
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Engel, Thilo, Elterliche Gewalt unter staatlicher Aufsicht in Frankreich und Deutschland (1870-1924) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 262 = Lebensalter und Recht 5). Klostermann, Frankfurt am Main. 2011. XIII, 419 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Engel, Thilo, Elterliche Gewalt unter staatlicher Aufsicht in Frankreich und Deutschland (1870-1924) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 262 = Lebensalter und Recht 5). Klostermann, Frankfurt am Main. 2011. XIII, 419 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Untersuchung Engels ist entstanden im Rahmen der „Selbständigen wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe Lebensalter und Recht“ (Leitung von Stefan Ruppert) am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sie befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Beschränkung der elterlichen Gewalt und durch Etablierung staatlicher Instrumente wie Inspektionen, Zwangserziehung und Erziehungsanstalten in der französischen und deutschen Gesetzgebung. Die Untersuchungen stellen einen Beitrag zur historischen Rechtsvergleichung dar, die für das Verhältnis von französischer und deutscher Gesetzgebung immer noch ein stark vernachlässigtes Forschungsgebiet bildet. Mit Recht stellt Engel fest, dass es bislang keine Arbeit gegeben habe, welche die „Kinderschutzgesetzgebung in Frankreich und Deutschland vor 1933 gemeinsam behandelt“ (S. 25). Auf den weitgehend chronologischen Aufbau der Arbeit legt Engel besonderen Wert: „Da es sich um eine vergleichende Untersuchung handelt, ergeben auf dem einen Zeitstrahl beide Ländergeschichten eine einzige Geschichte. Als Mittel der Darstellung ist das ökonomisch, weil der Leser in einem in zwei Teilen über zwei Länder geteilten Buch zwei unabhängige Bücher finden würde, die ihn zweimal durch die gleichen Jahre führten“ (S. 24). Trotz des chronologischen Aufbaus hat Engel mit Recht die Entstehung und Inhalte der jeweiligen behandelten Gesetze getrennt voneinander behandelt.
S. 7ff. gibt Engel zunächst einen Überblick über die Entwicklung des Jugendrechts in Frankreich bis 1870. Der Erziehungsgedanke war maßgebend für das Gesetz von 1833 über das Grundschulwesen (S. 9; Einführung der Schulpflicht erst 1883). 1841 erging ein Gesetz, da |
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Englerth, Markus, Der beschränkt rationale Verbrecher. Behavioral Economics in der Kriminologie (= Kriminalwissenschaftliche Schriften 28). LIT, Münster 2010. XII, 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Englerth, Markus, Der beschränkt rationale Verbrecher. Behavioral Economics in der Kriminologie (= Kriminalwissenschaftliche Schriften 28). LIT, Münster 2010. XII, 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Engel betreute, vom Cusanuswerk und der Konrad-Redeker-Stiftung unterstützte, 2010 an der Universität Bonn angenommene Dissertation des während des Studiums von Recht und Wirtschaft in Bonn und London bei seinem Doktorvater als wissenschaftliche Hilfskraft und danach von 2006 bis 2008 als Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Werner Hoyer tätigen Verfassers. Sie wagt sich nach dem kurzen Vorwort auf bisher weitgehend unerschlossenes Gebiet. Sie will einen Beitrag zur ökonomischen Analyse kriminellen Verhaltens liefern und verfolgt dabei die Frage, in wie weit es sinnvoll ist, kriminelles Verhalten als „rational“ im Sinne der ökonomischen Theorie zu erklären.
Zu diesem Zweck gliedert der Verfasser nach einer kurzen Einführung in Ökonomik und Kriminalität, Themenbestimmung und Vorgehensweise sowie Thesen seine Untersuchung in zwei Teile. Zunächst betrachtet der die Ökonomik der Kriminalität von ihren historischen Ursprüngen in der klassischen Schule der Kriminologie bis zur Wiederentdeckung im 20. Jahrhundert. Danach behandelt er die Verhaltensökonomik des Verbrechens.
Insgesamt geht der Verfasser von Gary S. Beckers rationaltheoretischem Ansatz zum Verständnis kriminellen Verhaltens aus und verfolgt dessen anschließende Entwicklung vor allem auch im deutschsprachigen Raum. Dabei bejaht er wesentliche Erkenntnisfortschritte. Von daher bedauert er es, dass die Kriminologie bislang weitgehend darauf verzichtet hat, sich das Instrumentarium der Verhaltenökonomik zu Nutze zu machen, so dass man ihm nur eine Veränderung dieser Lage durch seine Ausführungen wünschen kann.
Innsbruck Gerhard |
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Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, im Auftrage der Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und des Bundesministers des Innern auf Grund der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates bearb. v. Doemming, Klaus-Berto/Füsslein, Rudolf Werner/Matz, Werner (= Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue FolgeBand 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 1951. XV, 941. Neuausgabe des Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart Band 1, hg. und eingeleitet v. Häberle, Peter. Mohr (Siebeck), Tü |
Ganzen Eintrag anzeigen Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, im Auftrage der Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und des Bundesministers des Innern auf Grund der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates bearb. v. Doemming, Klaus-Berto/Füsslein, Rudolf Werner/Matz, Werner (= Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue FolgeBand 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 1951. XV, 941. Neuausgabe des Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart Band 1, hg. und eingeleitet v. Häberle, Peter. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XXVI*, XV, 941 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie alles hat auch das am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seine Geschichte. Sie war den teilnehmenden Zeitgenossen besser bekannt als ihren Nachfahren. Deswegen war es höchst verdienstvoll, bereits im Jahre 1951 im Kampf gegen das Vergessen die Entstehungsgeschichte der einzelnen Artikel des Grundgesetzes aufzeichnen zu lassen.
Damals bearbeitete Werner Matz Einleitung, Überschrift, Präambel, Artikel 1-37, 74 und 75 und gestrichene Artikel zu Abschnitt I und II, Rudolf Werner Füsslein Artikel 38-49, 54-73, 76-91, 105-115, 120 und gestrichene Artikel zu Abschnitt VII sowie Klaus-Berto Doemming die Artikel 50-53, 116-119 und 121-146. Dies bedeutete bei rund 150 Artikeln im Durchschnitt 6 Seiten pro Artikel. Damit konnten naturgemäß nicht alle Einzelheiten erfasst werden, aber doch die grundlegenden Gegebenheiten.
Seit dieser Zeit sind bereits mehr als 60 Jahre vergangen. Die Zahl der möglichen Nutzer dürfte sich deutlich erhöht haben. Deswegen ist es sehr ehrenwert, dass sich der Verlag für eine Neuausgabe entschieden und Peter Häberle zu einer sachverständigen Würdigung in einer neuen Einleitung bereit erklärt hat, die den seit langem vergriffenen Band in Parallele zu viel umfangreicheren, langwierigeren Gesamtvorhaben wieder allgemein zugänglich und begreiflich macht.
Innsbruck |
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Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich. Bd. 11 Renaissance–Signatur, Bd. 12 Silber–Subsidien. Metzler, Stuttgart 2010. XXIII, 1192 Spalten, XXI, 1212 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich. Bd. 11 Renaissance–Signatur, Bd. 12 Silber–Subsidien. Metzler, Stuttgart 2010. XXIII, 1192 Spalten, XXI, 1212 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic.
Dem Unternehmen einer Enzyklopädie wird man sich mit Ehrfurcht zu nähern haben. Zu kühn erscheint ein derartiges Unterfangen in Anbetracht der Schwindel erregenden Vermehrung unseres Wissens in immer kürzeren zeitlichen Einheiten, übermächtig die Konkurrenz online verfügbaren, jedermann zugänglichen Wissens. Die von Diderot und d‘Alembert erarbeitete Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers (17 Textbände und 11 Bildtafelbände) und Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste (64 Bände, 2 Supplementbände) markieren im 18. Jahrhundert den Schritt hin zum modernen lemmatisierten enzyklopädischen Sammelwerk mit universalem Anspruch, alphabetischer Ordnung und einem Verweissystem.
Was dem Wissensdurstigen heute für die Altertumskunde der „Neue Pauly“ und für die Mediävistik das „Lexikon des Mittelalters“ bieten, will die Enzyklopädie der Neuzeit für die 400 Jahre von 1450 bis 1850 leisten, nur in der Konzeption moderner, im Auftritt anspruchsvoller. Selbstverständlich markiert der – gelegentlich kritisch diskutierte – zeitliche Rahmen keine strikten Grenzlinien im Denken, sodass sich die Beiträge sowohl zurück in die Vergangenheit als auch in die Zukunft hin öffnen. Interdisziplinarität und das Bewusstsein des Wandels sind die tragenden Maximen des von Friedrich Jaeger als Geschäftsführendem Herausgeber im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen gemanagten Großunternehmens, das sich im Einzelnen in zehn wiederum von kompetenten Fachherausgebern geführte Gebiete aufteilt. Neben den Bereichen „Staat, politische Herrschaft und intern |
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Epkenhans, Michael/Groß, Gerhard P./Köster, Burkard, Preußen. Aufstieg und Fall einer Großmacht. Theiss, Stuttgart 2011. 216 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Epkenhans, Michael/Groß, Gerhard P./Köster, Burkard, Preußen. Aufstieg und Fall einer Großmacht. Theiss, Stuttgart 2011. 216 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wer an Hand des Titels der zu besprechenden Publikation auf eine wissenschaftliche Monographie oder einen den letzten Forschungsstand darlegenden Sammelband schließt, irrt; das Buch vor Augen, findet sich der Leser in Gesellschaft eines großformatigen Überblickswerks in der Tradition gut gemachter Bildbände, dessen begleitender Text Konturen und Facetten des jeweiligen Themas herausarbeitet und den Leser zum genussvollen Flanieren durch die sorgfältig illustrierten Seiten einlädt.
Die kompetenten Väter dieser bibliophilen Freude wirken am Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) in Potsdam; neben den Forschungsbereichsleitern Gerhard P. Groß und Burkhard Köster verfügt besonders Michael Epkenhans nicht nur als Vorstand der Abteilung Forschung des MGFA, sondern vor allem auch als langjähriger Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter der Otto-von-Bismarck-Stiftung über vertiefte quellennahe Einsichten in die Entwicklung des preußischen Staatswesens, die dem Band zugute kommen.
Ihr Panorama preußischer Geschichte entfalten die Verfasser in zwei Schwerpunkten. Die erste, „Entwicklungen und Ereignisse“ überschriebene Hälfte des Buches stellt die politische und militärische Entwicklung Preußens von seinen mittelalterlichen Anfängen als „Streusandbüchse des Reiches“ bis zum alliierten Kontrollratsbeschluss Nr. 46 vom 25. Februar 1947, seiner endgültigen juristischen Tilgung von der Landkarte, in den Mittelpunkt der Betrachtung. In eigenen Kapiteln begegnen dem Leser die großen, oft tragischen Persönlichkeiten, natürlich Friedrich der Große, Otto von Bismarck, Wilhelm I., Wilhelm II. und Paul von Hindenburg, aber auch „Der Alte Dessauer“ Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau, Königin Luise, Henning von Tresckow und – obwohl besser in den kultu |
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Epos Zeitgeschichte. Romane des 20. Jahrhunderts in zeithistorischer Sicht. 10 Essays für den 100. Band, hg. v. Hürter, Johannes/Zarusky, Jürgen (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 100). Oldenbourg, München 2010. 197 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Dieser mit einem Manuskriptausschnitt Bernhard Schlinks geschmückte Band hat unmittelbar nach seinem Bekanntwerden sogleich das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Leider war dem Verlag eine Lieferung anscheinend nicht möglich. Deswegen muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen darauf aufmerksam machen.
Nach dem Vorwort haben sie vier Herausgeber und sechs Redakteure der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte bei Gelegenheit des Erscheinens des hundertsten Bandes der Schriftenreihe etwas erlaubt. Zehn Autoren sollten in 10 Essays hundert Bände in fünfzig Jahren feiern. Auf der Suche nach etwas Besonderen erwuchs die Idee, den Spieß einmal umzudrehen und nicht nach der Fiktionalität geschichtswissenschaftlicher Narrative gefragt werden, sondern nach dem geschichtlichen Kern fiktionaler Erzählungen.
Zu diesem Zweck wurden von den Autoren unter Fragestellungen wie Kronzeuge des deutschen Sonderwegs oder Kopfzeilen wie The Killer Artist in chronologischer Reihenfolge Heinrich Manns Roman Der Untertan 1914 (Andreas Wirsching), Jewgeni Samjatins utorpischer Roman Wir 1920 (Helmut Altrichter), Hanns Falladas Roman Bauern, Bonzen, Bomben 1921 (Horst Möller), Ivo Andrićs Roman Die Brücke über die Drina 1945 (Johannes Hürter), Erst von Salomons Fragebogen 1951 (Hermann Graml), Wofgang Koeppens Roman Das Treibhaus 1953 (Udo Wengst), Giorgio Bassanis Roman Die Gärten der Finzi-Contini 1962 (Hans Woller), Siegfried Lenzs Roman Heimatmuseum 1978 (Manfred Kittel), Bernhard Schlinks Roman Der Vorleser 1995 (Jürgen Zarusky) und für die Anfänge des 21. Jahrhunderts Daniel Silvas Gabriel Allon-Romane (Hans-Peter Schwarz) ausgewählt. Dabei zeigt si |
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Ernst Moritz Arndt. Anstöße und Wirkungen, hg. v. Alvermann, Dirk/Garbe, Irmfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Forschungen zur pommerschen Geschichte 46). Böhlau, Köln 2011. 386 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Lieder mit patriotischem Pathos und dem Potential zum Volkslied - wie jenes vom „Gott, der Eisen wachsen ließ“, oder jenes, das die Frage aufwirft „Was ist des Deutschen Vaterland?“ - brachten den streitbaren Publizisten gegen Napoleon und für die Einigung Deutschlands einst in aller Munde. Heute ist der Name Ernst Moritz Arndts einer breiteren Öffentlichkeit kaum mehr ein Begriff; aufmerksame Beobachter mögen gerade noch die mehrjährigen, von Christian Peplow im vorliegenden Band (S. 371ff.) aus studentischer Perspektive knapp resümierten, antisemitische und antifranzösische Ressentiments thematisierenden Querelen um eine Namensänderung der nach Arndt benannten Greifswalder Universität, die sich dann doch am 17. März 2010 im Senat mehrheitlich für den Namenserhalt ausgesprochen hat, registriert haben. Dass es trotz einer bereits zu Lebzeiten verengten Wahrnehmung seines breiten publizistischen Schaffens Perioden einer besseren Arndt-Konjunktur gab, vermitteln unter anderem die hier versammelten Beiträge, welche die Essenz einer am 28./29. Mai 2010 von der Historischen Kommission für Pommern zu seinem 150. Todestag veranstalteten wissenschaftlichen Tagung vorstellen.
Drei Aufsätze behandeln wenig bekannte „Anstöße“ der geistigen Welt des am 26. Dezember 1769 zu Groß Schoritz auf Rügen (damals Schwedisch-Pommern) gebürtigen und nach einem langen und erfüllten Leben am 29. Januar 1860 in Bonn am Rhein verschiedenen Jubilars. Zunächst rückt Reiner Preul die in den „Fragmente(n) über Menschenbildung“ niedergelegte, kaum rezipierte Bildungslehre Arndts ins Licht, „die den derzeit gängigen Vorstellungen und Diskursen über Bildung völlig entgegengesetzt“ (S. 28) sei und gerade deshalb |
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Erwin, Holger, Machtsprüche. Das herrscherliche Gestaltungsrecht „ex plenitudine postestatis“ in der Frühen Neuzeit (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 25). Böhlau, Köln 2009. XXVIII, 333 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erwin, Holger, Machtsprüche. Das herrscherliche Gestaltungsrecht „ex plenitudine postestatis“ in der Frühen Neuzeit (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 25). Böhlau, Köln 2009. XXVIII, 333 S. Besprochen von Thomas Olechowski
„Machtsprüche“, so befindet der Verfasser dieser 2007 an der Universität Tübingen approbierten Dissertation, „sind ein zentrales Problemfeld der Rechtsgeschichte“, haben „jedoch vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit in der Rechtshistorie gefunden“ (S. 1). Zu sehr habe sich die Forschung auf den Müller Arnold-Prozess fixiert und von hier aus die gesamte Problematik erklären wollen. Den Blick zu weiten und das Phänomen „Machtspruch“ in seiner ganzen Komplexität erfassen zu wollen, ist zentrales Anliegen der Arbeit. Um dieses zu erreichen, wird dem Leser freilich gleich zu Beginn einiges zugemutet: Zunächst weitet Erwin die bisher üblichen Definitionen dahin aus, dass er unter einem Machtspruch ganz allgemein „die Einzelfallentscheidung einer Person oder Institution, die einen absoluten Machttitel in Anspruch nehmen kann, die aufgrund dieses höchsten Machttitels erlassen wird und im jeweiligen Kontext anerkannte Rechtsregeln außer Kraft setzt“, versteht (S. 23); zum anderen fordert er, „sich von der Verwendung des Wortes ‚Machtspruch’ zu lösen und zur Identifikation des relevanten Materials“ sich auf die obige Definition zu besinnen (S. 34). Somit löst sich der Autor sowohl von der Terminologie der Quellen als auch von der der rechtshistorischen Wissenschaft und muss sich die Frage gefallen lassen, ob das, worüber er schreibt, überhaupt noch als eine Untersuchung von Machtsprüchen bezeichnet werden kann.
Akzeptiert der Leser aber die angestrebte Ausweitung des Forschungsblickes, so wird er mitgenommen in eine faszinierende Entwicklungsgeschichte, die ihren Ausgang von der plenitudo potestatis der antiken römischen Kaiser nahm, dann von den Päpsten in das geistliche und mit Roncaglia 1158 wieder zu |
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Europa und der 11. September 2011, hg. v. Reiter, Margit/Embacher, Helga. Böhlau, Wien 2011. 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europa und der 11. September 2011, hg. v. Reiter, Margit/Embacher, Helga. Böhlau, Wien 2011. 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte der Menschheit besteht aus einer unbekannten Vielzahl großer und kleiner, schöner und schrecklicher, vorteilhafter und schädlicher Ereignisse, die in ihrer Gesamtheit nirgends erfasst werden können. Weniges hebt sich durch seine Art und Weise für längere Zeit bei vielen in der Erinnerung aus dem Gesamtgeschehen heraus.
Dazu gehört, dass am 11. September des Jahres 2001 um 8.46 Uhr Ortszeit ein von islamistischen Selbstmordattentätern entführtes Flugzeug der American Airlines mit größtmöglicher Geschwindigkeit in ein oberes Stockwerk des Nordturms des World Trade Center in New York raste, um 9.03 Uhr ein zweites Flugzeug der United Airlines in ein oberes Stockwerk des Südturms flog, um 9.37 Uhr ein drittes Flugzeug in das Pentagon in Washington stürzte, um 9.48 Uhr der Südturm des in das Mark getroffenen Gebäudes in sich zusammenfiel, um 10.03 Uhr ein viertes entführtes Flugzeug infolge Gegenwehr von Besatzung und Passagieren in Somerset County in Pennsylvanien abstürzte und um 10.28 Uhr der Nordturm zusammenbrach. Weltweit bemerkbar wurde der Großteil dieser Vorgänge dadurch, dass Filmaufnahmen von den Vorgängen am World Trade Center entstanden. Sie wurden anschließend in unzähligen Wiederholungen der gesamten Welt sichtbar gemacht.
Der Sammelband erhebt dieses unumkehrbare blutige Geschehen zehn Jahre danach zum Gegenstand historischer Betrachtung. Nach einer Einleitung der Herausgeber befassen sich insgesamt 10 Beiträge mit der Rückkehr in die Vergangenheit, Erinnerungen an das World Trade Center, der Aufnahme in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Polen und Österreich, den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa aus amerikanischer Sicht, der terroristischen Bedrohung und der Bedeutung der transnationalen Medien. Eine Chronologie, eine kurze Lit |
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EU Compendium. Fundamental Rights and Private Law. A Practical Tool for Judges, hg. v. Busch, Christoph/Schulte-Nölke, Hans. Forewords by Reding, Viviane/Zoll, Andrzej. Sellier, München 2011. XXV, 110 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen EU Compendium. Fundamental Rights and Private Law. A Practical Tool for Judges, hg. v. Busch, Christoph/Schulte-Nölke, Hans. Forewords by Reding, Viviane/Zoll, Andrzej. Sellier, München 2011. XXV, 110 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ziel des schmalen, konzentriert vorgehenden Heftes ist eine Einführung in das Zusammenwirken von Grundrechten und Privatrecht. Aufgezeigt werden sollen die Felder des allgemeinen und besonderen Privatrechts, auf denen sich Grundrechte auswirken. Illustriert wird dies an Hand einer größeren Zahl ausgewählter Fälle.
Dabei wird zunächst das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht in den Mitgliedstaaten behandelt, wobei die Vereinheitlichung des Privatrechts besonders berücksichtigt wird. Als Einzelfelder der Betrachtung werden anschließend das Recht der Verträge, der unerlaubten Handlung, des Eigentums, der Familie und des Erbes unter Heranziehung bedeutsamer Fallentscheidungen der jüngeren Rechtsentwicklung (z. B. BVerfGE 90, 27) ausgewählt. Der Abrundung dienen vier vergleichende Fallstudien etwa aus dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Medizinrecht.
An der Erarbeitung mitgewirkt haben rund 40 Teilnehmer aus Griechenland, Lettland, Italien, Schweden, Bulgarien, Deutschland, Rumänien, Belgien, Estland, Frankreich, Tschechien, Litauen, Polen, Finnland, den Niederlanden, Slowenien, Dänemark, Portugal, und Ungarn, während das britische Recht nur mittelbar vertreten ist. Möge sich die Zielsetzung des unter der Federführung Osnabrücks geschaffenen Werkes zum praktischen Nutzen aller auswirken. Die einheitliche Handhabung von Grundrechten kann der mehr und mehr fortschreitenden Rechtsangleichung nur vorteilhaft dienen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Sachen-, Familien- und Erbrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Convergences en droit des biens, de la famille et les successions?, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter Christian. Sellier, München 2011. IX, 313 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Sachen-, Familien- und Erbrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Convergences en droit des biens, de la famille et les successions?, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter Christian. Sellier, München 2011. IX, 313 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Band dokumentiert die erste Tagung des gemeinsamen Projekts Convergence des Droits/Differenzierte Integration der Universitäten Heidelberg, Nancy und Basel, die nut großzügiger Finanzierung aus dem Frontier-Programm der Universität Heidelberg im November 2009 im Heidelberger Internationalen Wissenschaftsforum stattfand. Das Projekt baut auf einem Symposion der Zeitschrift Gemeinschaftsprivatrecht auf, dessen Ergebnisse 2007 unter dem Titel Differenzierte Integration im Gemeinschaftsprivatrecht veröffentlicht wurden. Es verfolgt die Frage weiter, wie dann, wenn eine Vereinheitlichung des Privatrechts in der Europäischen Union nicht möglich ist, Integration in kleineren Gruppen erfolgen kann und sollte.
Die erste Tagung befasste sich mit Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Sie hatte Seminarcharakter, so dass nicht alle Beiträge auf Veröffentlichung an einer Stelle angelegt waren. Die veröffentlichten Texte geben jedoch die Diskussionslinien und Ergebnisse umfassend wieder und der beigefügte Tagungsbericht erschließt die vielfältigen Diskussionen.
Die insgesamt 18 Referate gliedern sich nach einer Einleitung über die Konvergenz als solche in fünf Teile. Diese betreffen Namensrecht, Ehe und Partnerschaft, Ehegüterrecht, Erbrecht und bestimmte Aspekte des Sachenrechts. Am Ende des durch einen Index erschlossenen Werkes ließ sich überzeugend feststellen, dass die differenzierte Integration Gegenstand neuer Tagungsformen sein kann und dass zumindest punktuell deutliche Fortschritte erzielt werden können, so dass weitere Tagungen auf dem Weg der Zusammenführung von Privatr |
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Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2011 ROM I-VO ROM II-VO. Sellier, München 2011. XXXVII 1059 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2011 ROM I-VO ROM II-VO. Sellier, München 2011. XXXVII 1059 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die geschichtliche Entwicklung europäischen Rechts schreitet weiter voran. Sie ist im Detail so komplex, dass der Außenstehende nur schwer den Überblick behalten kann. Deswegen bedarf er der verständlichen Unterstützung durch Sachkenner.
Für das europäische Zivilprozess- und Kollisionsrecht organisiert dies in einem Teilbereich der 1993 für internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie bürgerliches Recht nach Leipzig berufene Thomas Rauscher. Er hat zu diesem Zweck ein insgesamt vierbändiges Gesamtwerk vorgelegt. Der zweite, auf dem Stand des Jahres 2010 EG-VollstrTitelVO, EG-MahnVO, EG-BagatellVO, EG-ZustVO 2007, EF-BewVO und EG-InsVO kommentierende Band ist in ZRG GA 128 (2011) angezeigt.
Der dritte Band befasst sich mit der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht und der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Bearbeiter sind Johannes Cziupka, Robert Freitag, Martin Fricke, Bettina Heiderhoff, Jan von Hein, Dominique Jakob, Peter Picht, Karsten Thorn und Hannes Unberath. Sie ermöglichen durch den umfangreichen, durch ein Register von Ablieferungsort bis Zuständigkeit aufgeschlossenen Band einen hilfreichen Zugang zu dem praktisch bedeutsamen Rechtsgebiet, das durch Wissenschaft und Rechtsprechung rasch weiterentwickelt werden wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Faulwetter, Stephan, Von der Zunft zur Handelskammer. Zur Entwicklung des Gewerberechts in thüringischen Staaten (= Rechtshistorische Reihe 422). Lang, Frankfurt am Main 2011. XLVIII, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Faulwetter, Stephan, Von der Zunft zur Handelskammer. Zur Entwicklung des Gewerberechts in thüringischen Staaten (= Rechtshistorische Reihe 422). Lang, Frankfurt am Main 2011. XLVIII, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach betreute, im Jahre 2010 von der Jenaer rechtswissenschaftlichen Fakultät angenommene Dissertation des 1979 geborenen, als Rechtsanwalt in Weimar tätigen Verfassers. Ihr Ziel besteht, wie der Verfasser in seinem kurzen Vorwort ausführt, darin aufzuzeigen, dass zwischen der Einführung der Gewerbefreiheit und dem Entstehen der Handelskammern ein Bezug besteht, bzw. Geschichte und Wesen der Handelskammern im Zusammenhang mit der Gewerbefreiheit zu untersuchen. Die Entwicklung des Gewerberechts in dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wurden nach den Worten des Verfassers einerseits auf Grund ihrer industriellen und gewerblichen Stärke sowie andererseits wegen ihrer Größe in dem thüringischen Staatenverbund als Schwerpunkt ausgewählt, da Eisenach, Gotha und Jena sowie die preußischen Gebiete im 19. Jahrhundert Zentren der gewerblichen Entwicklung in Mittelthüringen bildeten.
Gegliedert ist die Untersuchung in sechs Kapitel, von denen das erste Kapitel im Eingang Gewerbe aus heutiger Sicht als Betriebe versteht, deren Tätigkeiten - anders als beim Handel - im Be- und Verarbeiten bestimmter Grundstoffe besteht. Hier bringt der Verfasser eine Fußnote an, für die man eigentlich einen Literaturhinweis als Beleg erwartet. In der Anmerkung findet sich freilich als Inhalt nur die Wendung: Daher auch die Bezeichnung „produzierendes Gewerbe“.
Danach geht der Verfasser zur Gewerbefreiheit und dem Entstehen der Handelskammern in Preußen über und greift dabei auf die Ursprünge zurück. In der Folge untersucht er die Entstehung der Handelskammer im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha sowie die Gewerbegerichte und fasst seine Ergebnisse im |
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Fazy, James, De l’intelligence collective des sociétés. Cours de législation constitutionelle (= Collection Genevoise 128). Blanchard, Genf 1873, Neudruck, hg. v. Hottelier, Michel. Schulthess, Genf 2010. XLI, 450 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Fazy, James, De l’intelligence collective des sociétés. Cours de législation constitutionelle (= Collection Genevoise 128). Blanchard, Genf 1873, Neudruck, hg. v. Hottelier, Michel. Schulthess, Genf 2010. XLI, 450 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
James (Jean Jacob) Fazy wurde in Genf am 12. Mai 1794 geboren, ließ sich nach seiner Erziehung in Frankreich in Paris nieder und beteiligte sich als Journalist an liberalen Bewegungen. 1826 gründete er in Genf das Journal de Genève und kehrte nach mehrfacher Verfolgung in Frankreich 1833 in seine Heimatstadt zurück. Mit Hilfe der von ihm redigierten Revue de Genève organisierte er die radikale Bewegung vom 22. November 1841 und nach deren Scheitern den Aufstand vom 5. bis 8. Oktober 1846, in dessen Gefolge er mit kurzer Unterbrechung bis 1861 an die Spitze der Genfer Regierung trat.
Außer zahlreichen Zeitungsartikeln und politischen wie nationalökonomischen Broschüren veröffentlichte er während seines langen politischen Wirkens verschiedene bekannter gewordene Werke. Von diesen hat Michel Hottelier den kurz nach seiner Ernennung zum Professor an der Universität Genf veröffentlichten Cours de législation constitutionelle erfreulicherweise neu herausgegeben und dafür in der Einleitung den Weg vom Revolutionär zum Professor sorgfältig nachgezeichnet. Auf diese Weise ist eine wichtige politische Schrift eines bedeutenden Genfer Politikers wieder jedermann im Druck leicht zugänglich.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Feldkamp, Michael F., Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Die Entstehung des Grundgesetzes. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008. 266 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Feldkamp, Michael F., Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Die Entstehung des Grundgesetzes. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008. 266 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, am 8. Mai 1949 (nur) für eine Übergangszeit beschlossen, ist in mehr als 60 Jahren seines Bestandes zu einem der wichtigsten und bekanntesten Gesetze der deutschen Geschichte geworden. Seine eigene Geschichte hängt engstens mit dem Parlamentarischen Rat zusammen, der den von einem Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 geschaffenen Entwurf eines vorläufigen Organisationsstatuts überarbeitete. Von daher verdient der Parlamentarische Rat ungeteilte verfassungsgeschichtliche Aufmerksamkeit.
Diese hat ihr der 1962 in Kiel geborene, in Bonn in Geschichte, katholischer Theologie, Pädagogik und Philosophie sowie in Rom in Kirchengeschichte ausgebildete, 1992 bei Raymund Kottje mit einer Dissertation über die Kölner Nuntiatur und ihr Archiv - eine behördengeschichtliche und quellenkundliche Untersuchung zum Dr. phil. promovierte, 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Archiv des deutschen Bundestags aufgenommene Michael F. Feldkamp in besonderem Maße gewährt, seitdem er mit der Bearbeitung der Edition Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle betraut wurde. Fünf der insgesamt 14 Bände wurden von ihm bearbeitet. Auf Grund dieser Tätigkeit war es ihm bereits 1998 möglich, eine eingängige Darstellung des Parlamentarischen Rates vorzulegen.
Zehn Jahre später hat der Verlag ohne besonderen Hinweis eine überarbeitete Neuausgabe dieses Werkes mit einem Geleitwort des Bundestagspräsidenten veröffentlicht. Sie nimmt die sechzigjährige Wiederkehr der Einberufung des Parlamentarischen Rates zum Anlass, sich (erneut) mit der politischen Geschichte dieses ersten westdeutschen Nachkriegsparlaments zu befassen. Gegliedert ist das von dem vielseitig (darunter auch als Ghostw |
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Ferk, Janko, Brief an den Staatsanwalt. Edition Atelier, Wien 2008. 86 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Sankt Kanzian am Klopeiner See 1958 geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft, deutschen Philologie und Geschichte in Wien als Richter des Landesgerichts Klagenfurt und als Honorarprofessor für Literaturwissenschaft an der Universität Klagenfurt wirkende Verfasser ist seit 1981 (Der verurteilte Kläger) literarisch tätig und hat etwa 1999 den Titel Recht ist ein Prozess - über Kafkas Rechtsphilosophie vorgelegt. Von ihm auf das schmale Werk eigens aufmerksam gemacht, hat der Herausgeber auch Interessenten für den Band gefunden. Da ihm der Erhalt eines Rezensionsexemplars aus unbekannten Gründen leider nicht gelang, muss er nach Ausleihe wenigstens in einigen Zeilen auf den Recht und Literatur vereinigenden Band aufmerksam machen.
Vom Verfasser selbst ist das mit einem Akt einer Justizia geschmückte Buch als eine forensische Novelle charakterisiert, die sich von Montesquieu, John Rawls und Sándor Márai angesprochen fühlt. Es beginnt mit der Anrede Sehr geehrter Herr Staatsanwalt und endet mit der Feststellung; was uns zerstört, ist der Wunsch nach Zerstörung. Dazwischen versucht der Schreiber die Aufnahme eines Verständnis erheischenden Bezugs zu einem Staatsanwalt mittels eines einzigen langen Briefes.
Der sechsunddreißigjährige Schreiber ist an einem Septembertag von Schergen oder Helfershelfern, Bütteln oder Mitmachern des Staatsanwalts festgenommen worden und bestreitet eine nicht näher genannte Tat, deretwegen ihn der Staatsanwalt für einen arbeitsscheuen Betrüger, hinterhältigen Fälscher, mitleidlosen Räuber und kalten Mörder hält, nicht, hat aber nichts aus bösem Willen getan und will nur seine Geschichte, die er hat, erzählen.. Ausgehend von der elterlichen Herkunft entspinnt er literarisch eine zeitlose zarte Liebesgeschichte, die rechtsgeschichtlich am ehesten die Vorstellung eines gegenwärtigen ös |
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Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010, in Gemeinschaft mit Richardi, Reinhard und Wilhelm, Jan hg. v. Lobinger, Thomas. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XVII, 1382 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010, in Gemeinschaft mit Richardi, Reinhard und Wilhelm, Jan hg. v. Lobinger, Thomas. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XVII, 1382 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eduard Picker wurde in Koblenz am 3. November 1940 geboren und fand nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Universität Bonn und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zu Werner Flume, bei dem er seit 1969 Assistent war. Unter der erfolgreichen Führung dieses großen Romanisten und Dogmatikers wurde er 1971 über den negatorischen Beseitigungsanspruch promoviert und 1978 über die Drittwiderspruchsklage in ihrer geschichtlichen Entwicklung als Beispiel für das Zusammenwirken von materiellem Recht und Prozessrecht mit einer weiten Lehrbefugnis für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitiert. Wenig später wurde er nach Tätigkeiten in Kiel und Konstanz als Nachfolger von Dieter Medicus nach Regensburg berufen, von wo aus er 1986 nach Tübingen wechselte.
Von Anfang an hat sich Eduard Picker grundlegenden Fragen gewidmet und sie durch neue Perspektiven in beeindruckender Weise bereichert. Im Mittelpunkt standen dabei zunächst die Haftungssysteme des bürgerlichen Vermögensrechts in ihren Ordnungsfunktionen, Eigenarten und ihrem komplexen Zusammenspiel unter steter Berücksichtigung allgemeiner geschichtlicher Entwicklungen. Zunehmend hat er aber weit darüber hinaus ausgegriffen und Grundfragen des modernen Arbeitsrechts allgemein geschätzten Lösungen zugeführt.
Von der wissenschaftlichen Anerkennung dieses bedeutenden Lebenswerks zeugt die beeindruckend gewichtige Festschrift aus Anlass der Vollendung des 70. Lebensjahres des Geehrten. In nahezu 70 Beiträgen zollen Freunde, Schüler, Kollegen und andere Wegbegleiter vielfältige Anerkennung und Bewunderung auf den verschiedensten Rechtsgebiet |
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Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag, hg. v. Derschka, Harald Rainer/Hausmann, Rainer/Löhnig, Martin (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2009. 613 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag, hg. v. Derschka, Harald Rainer/Hausmann, Rainer/Löhnig, Martin (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2009. 613 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts aufgekommenen Festschriften haben den besonderen Zweck, im Wege eines privaten Geschenkes von Schülern, Freunden und Kollegen die Verdienste hervorragender Gelehrter öffentlich zu würdigen. Dementsprechend verdienen sie ohne jeden Zweifel auch die Aufnahme in die jeweilige Fachzeitschrift zwecks allgemeiner Kenntnisnahme. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn sie an vertrauter und damit zugleich auch etwas entlegener Stelle erschienen sind.
Aus diesem Grunde ist zumindest in wenigen Zeilen des Herausgebers auf die vornehm gestaltete, gehaltvolle Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz hinzuweisen, dessen einladendes Bild den Eingang ziert. Der in Miesbach am 1. November 1939 geborene, nach dem Studium der Rechte in München und Würzburg bei Paul Mikat mit einer Arbeit zur spätantiken Kirchenverfassung promovierte, 1970 als wissenschaftlicher Assistent Mikats in Bochum mit einer eindringlikchen Schrift über die Entwicklung der Treu und Glauben-Formel für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Kirchenrecht habilitierte, nach erfolgreicher Tätigkeit in Bochum 1977 an die wunderbar gelegene Universität Konstanz berufene Jubilar hat sich durch seine im Anhang in einem beeindruckenden Verzeichnis dargestellten vielfältigen Untersuchungen einen hervorragenden Namen gemacht. Dem entspricht der gelungene Strauß von 34 Beiträgen unterschiedlichster Thematik aus zahlreichen Fachgebiete.n
Dabei berichtet etwa Hans-Jürgen Becker über den Karlskult in Regensburg, Wilhelm Brauneder über das Ehegüterrecht als Spiegel von Österreichs Privatrechtsgeschichte, Ignacio Czeguhn über mittelalterliche spanische Höchstgerichtsbarkeit, Harald Derschka über Allmannsdorf und die Gründungsausstattung |
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Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft, hg. v. Grundmann, Stefan/Kloepfer, Michael/Paulus, Christoph G./Schröder, Rainer/Werle, Gerhard. De Gruyter, Berlin 2010. XX, 1422 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft, hg. v. Grundmann, Stefan/Kloepfer, Michael/Paulus, Christoph G./Schröder, Rainer/Werle, Gerhard. De Gruyter, Berlin 2010. XX, 1422 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die zum 200jährigen Bestehen der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erschienenen Festschrift beginnt mit einer Überblicksdarstellung Rainer Schröders über die Fakultätsgeschichte zwischen 1810 und 1945 (S. 3-113). Die Gliederung des Beitrags folgt der Chronologie, die ergänzt und unterbrochen wird durch Tabellen und Statistiken (u. a. Zahl der Promotionen an den juristischen Fakultäten Preußens zwischen 1887 bis 1892, Liste der Habilitationen, Spruchsachen von 1811-1892, Fakultätszusammensetzung, Dissertationen nach 1918 zum Arbeitsrecht sowie unter Heymann und Höhn). Schwerpunkte des Beitrags bilden u. a. die Promotions- und Habilitationsvoraussetzungen, Lehre und Examen, Verbindung der Berliner Professoren mit der Politik, Entstehung neuer Rechtsgebiete und Herausstellung wichtiger Rechtslehrer wie Savigny, Beseler, Gneist, Heymann und Hedemann. Kurze Überblicksaufsätze bringen Walter Pauly über das öffentliche Recht an der Berliner Fakultät 1933-1945 (S. 773ff.), Rosemarie Will über die Fakultät während der DDR (S. 797ff.), deren Geschichte vor allem eine Geschichte des Verhältnisses zur SED sei (S. 799), und Hans Meyer über die Anfänge der Fakultät von 1990-1993 („Erinnerungen nach Aktenlage“, S. 849ff.), die vier der DDR-Professoren auf Dauer übernahm.
Die Hauptmasse des ersten Teils der Festschrift: „Geschichte der Fakultät“ bilden 29 wissenschaftliche Biographien von Berliner Professoren der Fakultät (geordnet nach ihren Ernennungsdaten, vgl. Inhaltverzeichnis IXff.), die vornehmlich von auswärtigen Hochschullehrern stammen. Jens Petersen stellt die rechts- und staatsphilosophischen Ideen Wilhelm von Humboldts heraus, die sich aus dessen 1 |
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Fisch, Jörg, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion (= Historische Bibliothek der Gerda Henkel-Stiftung). Beck, München 2010. 384 S., 2 Abb., 8 Kart. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fisch, Jörg, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion (= Historische Bibliothek der Gerda Henkel-Stiftung). Beck, München 2010. 384 S., 2 Abb., 8 Kart. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Der Autor, Inhaber des Lehrstuhls für allgemeine neuere Geschichte an der Universität Zürich, behandelt die Entwicklung eines politischen Schlagworts und völkerrechtlichen Begriffs, des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Die Untersuchung reicht von der in der frühen Neuzeit beginnenden Vorgeschichte dieses Begriffs und seiner Entstehung und Verbreitung im 19. Jahrhundert bis in die neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts.
Einem „Prolog: Nationale Einheit und Sezession in der Herrschaftssymbolik“ (S. 9ff.) folgt die „Einleitung: Ein Idealbegriff“ (S. 17ff.), in der Thesen skizziert werden, die für das gesamte Werk von grundlegender Bedeutung sind. Danach impliziert das Selbstbestimmungsrecht, also das Recht eines jeden Volkes, einen eigenen, unabhängigen Staat zu bilden, eine gerechte Weltordnung, in der die Völker herrschaftsfrei miteinander leben und frei über die weltweite Gebietsverteilung entscheiden. Das Selbstbestimmungsrecht enthalte ein Versprechen, das nicht eingelöst werden könne, es sei ein „utopischer Begriff“ (S. 23), eine „Illusion“, wie es im Untertitel des Buches heißt. In Wirklichkeit entscheide nicht das Recht, sondern die Macht. Die praktische Geschichte des Selbstbestimmungsrechts drehe sich nur noch um die Frage, „wer welche Einschränkungen zu wessen Gunsten durchsetzen kann“ (S. 23). Darin bestehe die „Domestizierung“ des Selbstbestimmungsrechts durch die Staatenpraxis, von der im Untertitel gesprochen wird.
Der Hauptabschnitt der Untersuchung umfasst zwei Teile: Teil I enthält eine „Theorie der Selbstbestimmung“, der weitaus umfangreichere, historische Teil II ist der „Praxis der Selbstbestimmung“ gewidmet. In Teil I (S. 25ff.) geht der Autor, wie schon in der Einleitung vorbereitet, au |
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Fischer, Andreas, Karl Martell. Der Beginn karolingischer Herrschaft (= Urban Taschenbuch 648). Kohlhammer, Stuttgart 2011. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Andreas, Karl Martell. Der Beginn karolingischer Herrschaft (= Urban Taschenbuch 648). Kohlhammer, Stuttgart 2011. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der zwischen 688 und 691 geborene, in der Königspfalz Quierzy am 22. Oktober 741 mit etwa 50 Jahren gestorbene Karl Martell ist trotz seiner ungünstigen Herkunft aus der Verbindung des Hausmeiers Philipp des Mittleren mit der Friedelfrau Chalpaida für das Reich der Franken und damit auch ganz Europa in zweifacher Hinsicht sehr bedeutend geworden. Nach außen hat er 732 unter Verwendung von Panzerreitern den Ansturm der über Nordafrika und Spanien eingedrungenen Araber bei Poitiers abgewehrt. Im Inneren hat er den Grund gefestigt für den Aufstieg seiner Familie vom Hausmeier zum König.
Sein Biograph legte nach dem ab 1994 betriebenen Studium von Geschichte, Englisch, Sozialkunde und Pädagogik in Marburg 1999 das erste Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien ab, wechselte danach aber an das Friedrich-Meinecke-Institut in Berlin, wo er 2005 mit der 2008 erschienenen Dissertation über Kardinäle im Konklave - die lange Sedisvakanz der Jahre 1268 bis 1271 promoviert wurde. Ab 2004 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte und Kunstgeschichte der Technischen Universität Berlin, seit 2006 am Friedrich-Meinecke-Institut, von dem aus er von September 2009 bis August 2010 unter Förderung durch die Volkswagenstiftung als Fellow an das Humanities Centre der Harvard University ging. Seine bisherigen Veröffentlichungen sind eher mit dem Hochmittelalter verknüpft.
Im vorliegenden, eine seit 1869 bestehende Lücke schließenden Werk beginnt er nach Vorwort und Einleitung mit den Pippiniden und Arnulfingern im Merowingerreich als den familiären Wurzeln und behandelt in chronologischer Abfolge danach die Herkunft des später mit dem Beinamen Martell (Hammer) ausgezeichneten Karl, den erfolgreichen, ab 714 ausgetragenen Kampf um die Herrschaft und die milit |
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Fischer, Hendrik K., Konsum im Kaiserreich. Eine statistisch-analytische Untersuchung privater Haushalte im wilhelminischen Deutschland (= Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte Beiheft 15). Akademie Verlag, Berlin 2011. 453 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Dem Konzept der Untersuchungen Fischers liegt die Annahme zugrunde, dass „sich die menschliche Gesellschaft aus ihren kleinsten Teilchen (nämlich den Haushalten) zusammensetzt, deren Anordnung von der Sozialstruktur, verstanden als einem ‚Wirkungszusammenhang sozialer Kräfte’“, bestimmt wird (S. 21). Grundlage der Untersuchungen ist ein aus bisherigen Veröffentlichungen ermittelter Datensatz von fast 4000 Haushaltsrechnungen aus der Zeit des Kaiserreichs (hierzu S. 351ff. das kommentierte Quellenverzeichnis), welche die jährlichen Ausgaben der erfassten Haushalte hinsichtlich ihrer Konsumstruktur (Nahrungs- und Genussmittel, Wohnen insgesamt, Kleidung, Ausgaben für Nicht-Grundbedürfnisse, S. 187) zusammenstellen. Als Ergebnis der clusteranalytischen Untersuchung der Konsumstrukturen hat Fischer vier deutlich voneinander abgrenzbare Typen von Konsumschemata herausgearbeitet (Typus des grundbedarfsfixierten Konsums, Typus des gehobenen Konsums, Typus des komfortablen Konsums und Typus des luxuriösen Konsums, jeweils mit einigen Untertypen). Als wichtigsten Ertrag der Arbeit stellt Fischer heraus, dass man sich von der „Vorstellung“ verabschieden müsse, „anhand der Berufsstellung eines Haushaltsvorstandes das Konsumverhalten eines Haushalts prognostizieren zu können“ (S. 272). Vielmehr zeige die „Verteilung der einzelnen sozioprofessionellen Gruppen auf verschiedene Konsummuster“, „dass eine andere Größe noch stärker als bisher in dieser Hinsicht berücksichtigt werden sollte: die des Einkommens“. Die Konsummuster sind nur zu 69% als Ergebnis einer Klassenbildung anzusehen (S. 273). Von einem „gespaltenen Konsum“ darf man sprechen, wenn etwa „bürgerliche Haushalte in der Absicht, den L |
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Fischer, Wolfgang, Heimat-Politiker? Selbstverständnis und politisches Handeln von Vertriebenen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag 1949 bis 1974 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 157). Droste, Düsseldorf 2010. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die ansprechende Untersuchung ist eine überarbeitete Fassung der von Eckart Conze betreuten, im Wintersemester 2006/2007 von der Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen angenommenen Dissertation des von der der Graduiertenförderung Baden-Württembergs unterstützten Verfassers. Er leitet sie mit vier Zitaten Walter Zawadils (FDP), Linus Kathers (CDU), Hans-Joachim von Merkatzs (DP) und Richard Reitzners (SPD) vom September und Oktober 1949 ein. Sie stehen stellvertretend für die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die durch Umsiedlung, Flucht, Vertreibung oder Ausweisung aus dem Osten in die westlichen Besatzungszonen gekommen waren.
Seine daran anschließenden, politisch bedeutsamen Fragen untersucht der Verfasser in insgesamt drei Kapiteln, die mit einer biographisch-statistischen Annäherung einsetzen. Danach wendet der Verfasser sich in einer parlamentarischen Diskursanalyse der Vertriebenenpolitik an Hand vor allem des Umsiedlungsgesetzes, des Feststellungsgesetzes, des Lastenausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge zu. Im Anschluss hieran untersucht er die Außen- und Deutschlandpolitik unter Bundeskanzler Adenauer, in den Jahren 1961-1969 und in der Auseinandersetzung um die Ostverträge zwischen 1969 und 1974.
Einbezogen werden von Annemarie Ackermann bis Ernst Zühlke insgesamt 182 Abgeordnete, von denen verhältnismäßig viele der Sozialdemokratischen Partei und nur sehr wenige der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei bereits vor 1933 angehörten. Für sie stellt der Verfasser zusammenfassend fest, dass es nicht die Vertriebenen unter den Bun |
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Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz’. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S.
II. Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S.
III. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierten Publikationen, die in den Jahren 2006-2008 vom Archiv der Stadt Brünn (Archiv města Brna) herausgegeben wurden, stellen weitere bedeutsame Veröffentlichungen aus der Feder Miroslav Flodrs, des emeritierten Professors der Historischen Hilfswissenschaften an der Masaryk-Universität in Brünn, dar. Sie sind das Ergebnis seines mehr als zwei Jahrzehnte währenden Forschungsinteresses für die Problematik des hoch- und spätmittelalterlichen Brünner Stadtrechts. Angesichts der Tatsache, dass das Brünner Rechtsbuch des Schreibers Johann vom Ende der 1350er Jahre, das M. Flodr von Neuem in der ersten Hälfte der 90er Jahre in einer umfassenden dreibändigen modernen kritischen Edition zugänglich machte, eine sehr bedeutende mittelalterliche Rechtsquelle auch in breiterem (mittel)europäischem Kontext darstellt, erscheinen weitere Erkenntnisse über das Brünner Stadtrechts im Mittelalter als sehr wünschenswert und notwendig. Alle drei hier besprochenen Veröffentlichungen tragen wesentlich zur besseren Erkenntnis bei.
I. Im ersten Teil seiner sich mit dem Brünner Stadtrecht in den Jahren 1359-1389 befassenden Publikation bietet Flodr eine Charakteristik des Zustandes des Stadtrechts und eine Übersicht über die Rechtsentwicklung in Brünn in den drei dem Ableben des Schreibers (Notars) Johann fol |
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Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S. Besprochen von Petr Kreuz. |
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II. Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S.
III. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierten Publikationen, die in den Jahren 2006-2008 vom Archiv der Stadt Brünn (Archiv města Brna) herausgegeben wurden, stellen weitere bedeutsame Veröffentlichungen aus der Feder Miroslav Flodrs, des emeritierten Professors der Historischen Hilfswissenschaften an der Masaryk-Universität in Brünn, dar. Sie sind das Ergebnis seines mehr als zwei Jahrzehnte währenden Forschungsinteresses für die Problematik des hoch- und spätmittelalterlichen Brünner Stadtrechts. Angesichts der Tatsache, dass das Brünner Rechtsbuch des Schreibers Johann vom Ende der 1350er Jahre, das M. Flodr von Neuem in der ersten Hälfte der 90er Jahre in einer umfassenden dreibändigen modernen kritischen Edition zugänglich machte, eine sehr bedeutende mittelalterliche Rechtsquelle auch in breiterem (mittel)europäischem Kontext darstellt, erscheinen weitere Erkenntnisse über das Brünner Stadtrechts im Mittelalter als sehr wünschenswert und notwendig. Alle drei hier besprochenen Veröffentlichungen tragen wesentlich zur besseren Erkenntnis bei.
I. Im ersten Teil seiner sich mit dem Brünner Stadtrecht in den Jahren 1359-1389 befassenden Publikation bietet Flodr eine Charakteristik des Zustandes des Stadtrechts und eine Übersicht über die Rechtsentwicklung in Brünn in den drei dem Ableben des Schreibers (Notars) Johann fol |