Curilla, Wolfgang, Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2010. 1035 S., 23 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Curilla, Wolfgang, Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939-1945. Schöningh, Paderborn 2010. 1035 S., 23 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Nachdem Wolfgang Curilla 2006 sein über tausend Seiten starkes Opus zum Thema „Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrußland 1941-1944“ auf den Markt gebracht hatte, war Christian Hartmann von der Qualität dieser Publikation so angetan, dass er in seiner Besprechung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anregte, dass - bei aller Zurückhaltung, die in der Verwendung des Begriffes „Standardwerk“ angebracht sei, „der Curilla“ als unentbehrliches Nachschlagewerk wohl als solches zu gelten habe. Nun hat der 1942 geborene Verfasser, der als Jurist und Politiker in seiner Heimat Hamburg sowohl in der Bürgerschaft als auch im Senat lange Jahre wirkte, sein Augenmerk auf die Vorgänge in Polen gelegt und für diesen Raum eine nicht minder umfangreiche Arbeit vorgelegt.
Polen: darunter versteht die Studie „das Gebiet zwischen der polnischen Westgrenze vor 1939 und der polnischen Ostgrenze nach 1945“, also nur die Räume, „die zur Zeit des Holocaust bereits zu Polen gehörten und auch heute noch Polen sind“ (S. 12); die ehemals ostpolnischen und die ehemaligen deutschen Ostgebiete seien bereits an anderer Stelle ausführlich behandelt worden. Für den bezeichneten Raum, in dem auch die sechs Vernichtungslager Chelmno, Belzec, Sobibor, Treblinka, Majdanek und Auschwitz-Birkenau lagen, untersucht der Verfasser erstmalig flächendeckend den Einsatz der Ordnungspolizei, soweit er sich mit der Verfolgung und Vernichtung jüdischer Menschen, wovon dort 1939 und 1941 insgesamt rund 2 Millionen in die Gewalt der Deutschen fielen, befasste. Darunter fällt auch die Begleitung der zusätzlich aus dem ganzen Kontinent anrollenden Deportationstransporte in die Lager, womit dann „deutlich mehr als die Hälfte aller während des Zweiten Weltkriegs ermordeten Juden“ in diese |
|
Dalos, György, 1956. Der Aufstand in Ungarn. Deutsche Bearbeitung v. Zylla, Elsbeth. Beck, München 2006. 246 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Dalos, György, 1956. Der Aufstand in Ungarn. Deutsche Bearbeitung v. Zylla, Elsbeth. Beck, München 2006. 246 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geriet Ungarn unter die Herrschaft der Kommunistischen Partei. Geleitet vom Wunsch nach demokratischen Veränderungen führten die Studenten der Universitäten in Budapest am 23. Oktober 1956 eine friedliche Großdemonstration gegen die bestehenden Verhältnisse durch. In die schnell wachsende Menge ließ die Regierung am Abend schießen, woraufhin ein bewaffneter Kampf ausbrach.
Der sich dieser Ereignisse annehmende ungarische Schriftsteller Gyorgy Dalos wurde in Budapest 1943 geboren, war demnach zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre alt. Er hatte seine Kindheit nach dem Tode seines aus jüdischer Familie stammenden, 1945 an den Folgen eines Arbeitslagers sterbenden Vaters bei seiner Großmutter verbracht. Später studierte er von 1962 bis 1967 in Moskau Geschichte, arbeitete als Museumswissenschaftler in Budapest, wurde 1968 wegen maoistischer Umtriebe zu sieben Monaten Haft mit Bewährung verurteilt, arbeitete nach Berufsverbot als Übersetzer, nahm 1977 an der Begründung der demokratischen Oppositionsbewegung in Ungarn teil, wechselte in den Westen und lebte seit 1987 als freier Publizist in Wien und in Berlin. Nach einem Gedichtband des Jahres 1964 ist er durch zahlreiche zwischen Roman und Wissenschaft vermittelnde Darstellungen hervorgetreten.
Nach einer kurzen Einleitung behandelt sein den Aufstand in Ungarn im Jahre 1956 erfassendes, mit einem Wetterbericht in einer Gewerkschaftszeitung vom Ende Oktober beginnendes Werk den Versuch einer Rückblende, die Genesis eines Kriegszustands, das blutige Patt, den Aufstand der Namenlosen und die Ergebung der Regierung gegenüber dem Volk. Das daraus entstehende Gleichgewicht ist jedoch labil und nach einer kurzen Gnadenfrist tobt über Ungarn ein Wirbelsturm, der den Aufstand zerbricht und trotzdem die ungarisc |
|
Damme, Robert, >Vocabularius Theutonicus<. Überlieferungsgeschichtliche Edition des mittelniederdeutsch-lateinischen Schulwörterbuchs. Band 1 Einleitung und Register, Band 2 Text A-M, Band 3 Text N-Z (= Niederdeutsche Studien 54, 1-3. Böhlau, Köln 2011. X, 1-533, 1-523, 525-1046 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Damme, Robert, >Vocabularius Theutonicus<. Überlieferungsgeschichtliche Edition des mittelniederdeutsch-lateinischen Schulwörterbuchs. Band 1 Einleitung und Register, Band 2 Text A-M, Band 3 Text N-Z (= Niederdeutsche Studien 54, 1-3). Böhlau, Köln 2011. X, 1-533, 1-523, 525-1046 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Sachsenspiegel als das wohl bekannteste Rechtsbuchs des deutschen Mittelalters verdankt seine weite Verbreitung nicht zuletzt der Tatsache, dass Eike von Repgow sein ursprünglich lateinisches Werk auf Bitten des Grafen Hoyer von Falkenstein in das Deutsche wandte. Damit trug er maßgeblich zum Vordringen des Deutschen in die Rechtsquellen bei. Seine Darstellung des ostfälischen Gewohnheitsrechts des frühen 13. Jahrhunderts ist dementsprechend die älteste umfangreiche Quelle des Mittelniederdeutschen, so dass die mittelniederdeutsch-lateinischen Beziehungen auch dann das Interesse der Rechtsgeschichte verdienen, wenn sie dem Sachsenspiegel nicht vorausgehen, sondern ihm mit einiger Verspätung folgen.
Dementsprechend begründete William Foerste in der Mitte des 20. Jahrhunderts das Forschungsvorhaben Lateinisch-mittelniederdeutsches Glossariencorpus, das nach dem Vorbild Lorenz Diefenbachs aus Glossarhandschriften des 14. und 15. Jahrhunderts ein lateinisch-mittelniederdeutsches Glossenwörterbuch zur Ergänzung der bislang vorhandenen mittelniederdeutschen Wörterbücher anstrebte, aber wegen Materialfülle und Mittelmangel bisher nicht verwirklicht werden konnte. Demgegenüber gelang von einem überlieferungsgeschichtlichen Ansatz her die Edition des sachlich geordneten, etwa 9500 Einträge umfassenden Liber ordinis rerum vom Ende des 14. Jahrhunderts (1983), des alphabetisch geordneten, etwa 10500 Ansätze aufweisenden Universalwörterbuchs Vocabularius ex quo vom Beginn des 15. Jahrhunderts (1988ff.) und der Nominalwörterbücher des Fritsche Closener und Jakob Twinger von Königshofen (1995). Die Ausgabe des ohne zeitgenössi |
|
Daniels, Justus von, Religiöses Recht als Referenz. Jüdisches Recht im rechtswissenschaftlichen Vergleich. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XIII, 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Daniels, Justus von, Religiöses Recht als Referenz. Jüdisches Recht im rechtswissenschaftlichen Vergleich. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XIII, 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bernhard Schlink angestoßene und betreute, im Sommer 2008 an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin angenommene Dissertation des 1978 geborenen, in Rechtswissenschaft und Philosophie in Leipzig, Budapest, Berlin und New York ausgebildeten, durch das Bankhaus Sal. Oppenheim großzügig unterstützten Verfassers. Sie stieß unmittelbar bei ihrem Bekanntwerden auf das Interesse eines universal ausgerichteten Rezensenten. Da der Verlag aber kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen und der interessierte Rezensent in verschiedenen Fällen keine Rezension liefern konnte, muss der Herausgeber in wenigen Zeilen auf die Arbeit hinweisen.
Ihr Anliegen ist es, das jüdische Recht im juristischen Diskurs begreifbar zu machen und zu zeigen, in welchen Bereichen es auf Grund seiner alternativen Ausprägung als Referenzmodell oder Bezugspunkt für einen Rechtsvergleich dienen kann. Dazu führt der Verfasser zunächst in religiöses Recht an Hand des jüdischen Rechts ein, erläutert an Hand der Quellen (Thora, Mischna, Talmud, Mischna Thora, Schulchan Aruch, Responsen, Gesetzgebung) und der besonderen Strukturmerkmale des jüdischen Rechts (Religion und Recht, Divinität des Rechts, Pflichten statt Rechte, Gottebenbildlichkeit als Menschenbild, Zivilrecht und jüdisches Recht) die Grundlagen, behandelt als Vergleichsthemen das Biomedizinrecht, die Todesstrafe, die Kollision von Rechtsordnungen und die Interpretation und beschreibt danach (Ziele und) den Ertrag seines Rechtsvergleichs.
Insgesamt gelangt er zu der Überzeugung, dass die systematische Struktur des jüdischen Rechts der juristischen Struktur säkularer Ordnungen entspricht und sich letztlich dieselben juristischen Herausforderungen wie in anderen Systemen stellen. Una |
|
Darwin, John, Der imperiale Traum. Die Globalgeschichte großer Reiche 1400-2000, aus dem Englischen von Bayer, Michael/Juraschitz, Norbert. Campus, Frankfurt am Main 2010. 544 S., Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Darwin, John, Der imperiale Traum. Die Globalgeschichte großer Reiche 1400-2000, aus dem Englischen von Bayer, Michael/Juraschitz, Norbert. Campus, Frankfurt am Main 2010. 544 S., Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus.
Der Autor des Buches – es trägt im englischen Original den Titel ‘After Tamerlane. The Rise & Fall of Global Empires 1400-2000‘ – zählt heute zu den führenden britischen Empire-Historikern; er hat mehrere grundlegende Werke zur Dekolonisation und zum Ende des Kolonialreichs seiner Heimat verfasst. Am Nuffield College in Oxford lehrt er derzeit Geschichte des britischen Commonwealth. In seinem neuen Buch erweitert er die eigene Perspektive (und damit diejenige seiner Leser) noch einmal entschieden; er greift weit über die Grenzen von Commonwealth und Empire hinaus und nimmt in einer ungemein eindrucksvollen, materialreichen Darstellung die neuere Gesamtentwicklung der europäischen Großreiche seit dem 15. Jahrhundert zusammenfassend und vergleichend in den Blick.
Wohlinformiert führt er seine Leser, die Spezialisten ebenso wie die nicht fachlich Vorgebildeten, aber am Gegenstand Interessierten, in die neuere Geschichte der großen Reiche ein, die seit dem Ausgreifen der Europäer nach Asien und Amerika letztlich zu ‚Weltreichen‘ wurden. Bei näherer Erörterung zeigt sich – darauf weist der Verfasser immer wieder mit Nachdruck hin –, dass es vor allem die seetechnischen Fertigkeiten der Europäer waren, die ihnen seit Beginn der Neuzeit nach und nach die militärische ebenso wie die ökonomische Überlegenheit über die asiatischen Völker brachten. Vor allem die Möglichkeiten, die durch die konzentrierte und anhaltende Ausbeutung der immensen Bodenschätze des südamerikanischen Kontinents gegeben waren, sicherten zuerst den Spaniern und Portugiesen, später auch den anderen ‚Seemächten‘, die diesen Vorbildern nacheiferten, einen für Jahrhunderte kaum aufholbaren technischen und materiellen Vorsprung.
Ein entscheid |
|
Das Deutsche Kaiserreich 1890-1914, hg. v. Heidenreich, Bernd/Neitzel, Sönke. Schöningh, Paderborn 2011. 368 S., zahlr. Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Deutsche Kaiserreich 1890-1914, hg. v. Heidenreich, Bernd/Neitzel, Sönke. Schöningh, Paderborn 2011. 368 S., zahlr. Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ein - die Herausgeber eingeschlossen - von 18 Autoren und einer Autorin gestaltetes Forschungspanorama des Zweiten Deutschen Kaiserreiches der Nach-Bismarck-Ära bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs in den Bereichen Außenpolitik, Innenpolitik, Wirtschaft und Kultur entfaltet der vorliegende Sammelband, den Bernd Heidenreich als Hausherr (die Hessische Landeszentrale für Politische Bildung richtete im Mai 2008 die dem Buch zugrunde liegende Tagung in Berlin aus) und Sönke Neitzel als spiritus rector gemeinsam auf den Weg gebracht und mit einem Vorwort und einer rasche Orientierung schaffenden Einleitung versehen haben. Nicht erhebe man den Anspruch, so Neitzel, ein neues Bild des Kaiserreiches zu entwerfen, vielmehr wolle man für ein breites Publikum ein Spektrum skizzieren, „das in zentralen Bereichen neue Forschungsergebnisse und alte Gewissheiten zu einem prägnanten Bild verdichtet“ (S. 12). Nach Studium des Bandes verbleibt beim Leser tatsächlich der Eindruck, dass entgegen traditionell-dogmatischen, mit klaren Positionierungen operierenden Forschungsmeinungen heute für die Wilhelminische Ära salopp gesagt eher der Spruch gilt, dass man nichts Genaues (noch) nicht sagen könne; vieles, was ehedem Geltung als feststehende Erkenntnis beansprucht hat, wird heute aus einer differenzierten Perspektive mit guten Argumenten wieder infrage gestellt.
Dies gilt auf verschiedenen Ebenen zunächst einmal für die Kontinuitätsfrage, das viel strapazierte Bild eines wie auch immer gearteten „deutschen Sonderwegs“. Dem Diktum des im Holocaust endenden deutschen Sonderwegs nimmt Dieter Langenwiesche, der sich mit dem historischen Ort des Deutschen Kaiserreichs auseinandersetzt, die Überzeugungskraft, indem er unter Hinweis auf Arbeiten des jüdischen Historikers Yosef Hayin Yerushalmi und des |
|
Das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau zwischen 1159 und 2009. Geschichte und Geschichten anlässlich des 850. Ortsjubiläums und des Jubiläums der 800. urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow, hg. v. Lück, Heiner/Reichert, Erich (= Signa Iuris 4). Junkermann, Halle an der Saale 2009. 83 S. Abb. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eike von Repgow 800. Reppichau 850. Eine Nachlese zu den Feierlichkeiten vom 19.-21. Juni 2009, hg. v. Lück, Heiner/Reichert, Erich. Junkermann, Halle an der Saale 2009. 57 S. Abb.
Das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau zwischen 1159 und 2009. Geschichte und Geschichten anlässlich des 850. Ortsjubiläums und des Jubiläums der 800. urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow, hg. v. Lück, Heiner/Reichert, Erich (= Signa Iuris 4). Junkermann, Halle an der Saale 2009. 83 S. Abb. Besprochen von Hiram Kümper.
Zwei Hefte sind hier kurz anzuzeigen, die aus den Feiern des 800jährigen Jubiläums eines rechtshistorisch bedeutsamen Datums entstanden sind: der urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow. Beide wurden herausgegeben von dem in der Sachsenspiegelforschung einschlägig ausgewiesenen Hallenser Rechtshistoriker Heiner Lück und dem Reppichauer Bürgermeister Erich Reichert, dessen Gemeinde zugleich ihr 850jähriges Ortsjubiläum beging. Dem Anlass entsprechend finden sich eine Reihe von rechtshistorisch nicht weiter belangvollen Grußworten und vielen bunten Fotos, die das mediävalistisch aufgeladene Treiben der Festveranstaltungen und manche Orte der ‚Eike-Memoria’ in Reppichau dokumentieren. Vor allem in der „Nachlese“ findet sich – dem Anlass entsprechend – wenig Neues: Heiner Lück befasst sich in zwei Vorträgen, die hier abgedruckt sind, mit der Geschichte des Fläming und des flämischen Rechts in Mitteldeutschland sowie dem Gefeierten selbst: Eike von Repgow. Erwartungsgemäß wird man hier kaum etwas finden, worüber der Verfasser nicht anderswo ausführlicher gearbeitet hätte. Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch befasst sich in seinem Festvortrag mit dem Verhältnis von Richter und Gesetz. Rechtshistorisch interessanter als die „Nachlese“ ist der im selben Kontext entstandene vierte Band der neuen Signa Ivris-Reihe mit der unglücklich verrutschten 800 im Untertitel. Auch hier findet sich ein Überblicksbeitrag zu Eike un |
|
Das „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933. Quellen zur Geschichte und Interpretation des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“, hg. und bearb. v. Morsey, Rudolf, überarbeitete und ergänzte Neuauflage (= Dokumente und Texte 1). Droste, Düsseldorf 2010. 228 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933. Quellen zur Geschichte und Interpretation des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“, hg. und bearb. v. Morsey, Rudolf, überarbeitete und ergänzte Neuauflage (= Dokumente und Texte 1). Droste, Düsseldorf 2010. 228 S. Besprochen von Martin Moll.
Die vorzustellende Dokumentation ist bereits 1968 und dann nochmals 1992 in zwei seit langem vergriffenen, kürzeren Versionen erschienen. Die dritte, erheblich erweiterte Neuausgabe rechtfertigt eine vollwertige Besprechung dieser grundlegenden Dokumenten- und Textsammlung zu einem der wichtigsten legistischen Akte der NS-Diktatur, wenngleich sich deren Bedeutung aus der äußerst knappen Einleitung nur ansatzweise erschließt.
Sofort nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wurde der Reichstag aufgelöst; bei der Neuwahl Anfang März erzielte die NSDAP knapp 44 % der Stimmen, was ihr zusammen mit ihrem Koalitionspartner, der Deutschnationalen Volkspartei unter Führung Alfred Hugenbergs, eine absolute Mehrheit im Reichstag verschaffte. Nachdem bereits die am 28. Februar erlassene „Reichstagsbrandverordnung“ zentrale verfassungsrechtliche Grundrechte außer Kraft gesetzt hatte, legte die Regierung Hitler-Hugenberg dem neugewählten Reichstag am 20. März das verfassungsändernde Ermächtigungsgesetz vor, das die legislativen Kompetenzen des Parlaments für vier Jahre auf die Regierung übertragen sollte. Eine Annahme der Vorlage bedeutete offenkundig die Beseitigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, denn hinfort wären Exekutive und Legislative in der Hand der Regierung vereint, wobei diese obendrein ermächtigt würde, vom geltenden Verfassungsrecht abzuweichen.
Die in dem Band abgedruckten Quellen und publizierten Texte kreisen um das Thema aus drei Richtungen: Zum einen geht es um die Entwürfe des Ermächtigungsgesetzes sowie um dessen 1937, 1939 und 1943 ausgesprochenen Verlängerungen vor Ablauf der besagten vier Jahre |
|
Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 18 (Artikel 74 und 75), Teilband 2 Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75, bearb. v. Kramer, Jutta nach Vorarbeiten von Bachmann, Ulrich, Klostermann, Frankfurt am Main 2010. IV, 1215-2412 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 18 (Artikel 74 und 75), Teilband 2 Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75, bearb. v. Kramer, Jutta nach Vorarbeiten von Bachmann, Ulrich, Klostermann, Frankfurt am Main 2010. IV, 1215-2412 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das in loser sprachlicher Anknüpfung an ältere leges fundamentalses am 8. Mai 1949 für eine Übergangszeit beschlossene, mit dem 24. Mai in Kraft getretene Grundgesetz Deutschlands hat sich nicht zuletzt unter dem Einfluss des Bundesverfassungsgerichts zum wohl wichtigsten Gesetz der gegenwärtigen Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Gemäß Art. 146 GG verliert es seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Dieser Tag ist aber trotz der Herstellung deutscher Einheit bisher noch nicht eingetreten, so dass es trotz vieler Änderungen noch immer gilt.
Mit seiner Bedeutung hat auch seine Geschichte an Gewicht gewonnen, darunter insbesondere seine Entsteheung. Deswegen ist ein auf 32 Bände angelegtes Werk in Gang gesetzt worden, welches das bisherige Fehlen einer leicht zugänglichen, grundlegenden Dokumentation beenden soll. Hiervon sind nach den Angaben der Deutschen Nationalbibliothek bisher 9 Publikationen seit 1995 erschienen (Art. 29, 118, 24, 30-37, 40, 70-73, 74-75, 92-96, 105-107, 108-115).
Zu einem von ihnen hat sich Karsten Ruppert in ZRG GA 129 (2012) ausführlich geäußert. Auch wenn die Herausgeber den dortigen Bedenken ihre eigenen Begründungen entgegensetzen, muss festgestellt werden, dass ein Erscheinen eines Viertels ders Werkes in 15 Jahren eine Gesamterscheinungsdauer von 60 Jahren befürchten lässt. Möge den emsigen Herausgebern dieser lange Atem oder eine raschere Bearbeitung beschieden sein.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 26 (Artikel 108 bis 115), bearb. v. Schneider, Hans-Peter nach Vorarbeiten v. Lensch, Reinhard. Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XLVI, 1187 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 26 (Artikel 108 bis 115), bearb. v. Schneider, Hans-Peter nach Vorarbeiten v. Lensch, Reinhard. Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XLVI, 1187 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Seit 1995 publiziert die „Forschungsstelle für Zeitgeschichte des Verfassungsrechts“ in Hannover mit Unterstützung des Bundestages Quelleneditionen zur Entstehung einzelner Artikel des Grundgesetzes; bisher sind 9 voluminöse Bände vorgelegt worden. Der zu besprechende Band behandelt die Artikel 108 bis 115 über die Finanzverwaltung und das Haushaltswesen des Bundes. Er schließt die in Band 25 (Artikel 105 bis 107) begonnene Dokumentation über das Finanzwesen ab. Dieser 26. Band ist innerhalb des Unternehmens entgegen dem ersten Anschein noch von besonderer historischer Relevanz, da am Streit über die hier dokumentierten Artikel das fast fertige Grundgesetz beinahe noch gescheitert wäre. Denn während der Parlamentarische Rat einen starken Bundesstaat wollte, versuchten die Länder wie die Alliierten aus unterschiedlichen Gründen das zu verhindern. Allen war klar, dass bei der Formulierung der Artikel über Ertrag, Verwaltung und Gesetzgebungskompetenz der Steuern dafür die Weichen gestellt würden. Das Ergebnis war ein Kompromiss, welcher der Bundesrepublik ein kompliziertes Finanzsystem bescherte.
Schon 1951 ist eine Sammlung von Quellen zur Entstehung der Artikel des Grundgesetzes erschienen, welche die Herausgeber in ihrer Einleitung etwas zu herablassend behandeln. Denn hier wurde in zwei Jahren in Konzentration auf die Substanz der wichtigsten Quellen etwas zustande gebracht, was nun nochmals in einer beträchtlichen Ausweitung der Quellengrundlage mit hohen Ansprüchen, großen Kosten und einem auf Jahrzehnte angelegten Unternehmen versucht wird. Vergleicht man Aufwand und Ertrag beider Projekte, dann kommen erste Bedenken an dem gegenwärtigen auf; sie werden b |
|
Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte - Quellenbefunde - Deutungsrelevanz, hg. v. Dendorfer, Jürgen/Deutinger, Roman (= Mittelalter-Forschungen 34). Thorbecke, Ostfildern 2010. 488 S. Besprochen von Carsten Fischer. |
|
Das letzte Tabu - NS-Militärjustiz und „Kriegsverrat“, hg. v. Wette, Wolfram u. a. (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 685). Bundeszentrale für politische Bildung/Lizenz der Aufbau Verlag-Gruppe, Bonn/Berlin 2007. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Das letzte Tabu - NS-Militärjustiz und „Kriegsverrat“, hg. v. Wette, Wolfram u. a. (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 685). Bundeszentrale für politische Bildung/Lizenz der Aufbau Verlag-Gruppe, Bonn/Berlin 2007. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das letzte Tabu hat verschiedene Rezensenten lebhaft interessiert. Leider haben ihre Wünsche den Verlag aus unbekannten Gründen nicht mit Erfolg erreicht. Deswegen versucht der Herausgeber wenigstens einige Zeilen, um auf das Werk hinzuweisen, das ein politischer Appell an den Gesetzgeber sein will, der häufig nur über öffentliche Initiativen erreichbar ist, weil sich Partei- und Fraktionsinteressen nicht leicht auf unbegangene, keinen Wählerzuwachs versprechende Pfade lenken lassen.
Das Buch geht nach dem Vorwort Manfred Messerschmidts auf die am 25. Januar 1985 erfolgte Feststellung der Rechtsungültigkeit der Urteile des Volksgerichtshofs durch den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland zurück, auf deren Grundlage eine große Anfrage des Abgeordnete Ströbele und die Fraktion der Grünen im Bundestag erfolglos auf eine Rehabilitierung und Entschädigung der wegen Fahnenflucht, „Wehrkraftzersetzung“ und Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen zum Tode verurteilten Soldaten hinzuarbeiten versuchte. Die Dokumentation will hier Abhilfe schaffen. Sie gliedert sich in fünf um Anmerkungen, Bibliographie und Register angereicherte Teile.
Wolfram Wette untersucht zu Beginn die Todesurteile wegen Kriegsverrats (und ähnlicher Delikte) in der nationalsozialistischen Zeit und schließt daran den Kriegsverrat als Politikum an. Helmut Kramer geht in Teil C auf das Verfahren der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen den Generalrichter a. D. Manfred Roeder besonders ein. Im Anschluss hieran führen Wolfram Wette und Ricarda Berthold in die Dokumentation der dann dargestellten 39 Urteile wegen Kriegsverrats (von Strehlow/Rehmer/Krauss u. a. bis Robert Wolbank) ein, auf d |
|
Das preußische Kultusministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur (1817-1934) (= Acta Borussica Neue Folge, 2. Reihe Preussen als Kulturstaat, Abteilung 1), Band 2, 1 Das Kultusministerium auf seinen Wirkungsfeldern Schule, Wissenschaft, Kirchen, Künste und Medizinalwesen, Darstellung, Band 2, 2 Das Kultusministerium auf seinen Wirkungsfeldern Schule, Wissenschaft, Kirchen, Künste und Medizinalwesen, Dokumente. Akademie Verlag, Berlin 2009. XXXIII, 784, XXVIII, 820 S. Besprochen von Werner Sc |
Ganzen Eintrag anzeigen Das preußische Kultusministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur (1817-1934) (= Acta Borussica Neue Folge, 2. Reihe Preussen als Kulturstaat, Abteilung 1), Band 2, 1 Das Kultusministerium auf seinen Wirkungsfeldern Schule, Wissenschaft, Kirchen, Künste und Medizinalwesen, Darstellung, Band 2, 2 Das Kultusministerium auf seinen Wirkungsfeldern Schule, Wissenschaft, Kirchen, Künste und Medizinalwesen, Dokumente. Akademie Verlag, Berlin 2009. XXXIII, 784, XXVIII, 820 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nach der Darstellung der Geschichte des 1817 begründeten Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (seit 1918 Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung; sog. Kultusministerium) als Behörde in den Bänden 1.1 und 1.2 der Acta Borussica n. F., 2. Reihe: Preußen als Kulturstaat bringen die Bände 2.1 und 2.2 eine schwerpunktmäßig ausgerichtete Geschichte der wichtigsten Wirkungsfelder des Kultusministeriums bis zu dessen Auflösung 1934. Zu Beginn des Bandes 2.1 ist noch einmal die Einleitung des Leiters der Forschungsreihe Wolfgang Neugebauer wiedergegeben (S. XIII-XXIII). Eine spezielle Einleitung in den Band 2.1 erübrigte sich, da die Autoren des vorliegenden Bandes jeweils die Zielsetzung ihrer Beiträge aufzeigen. Der Darstellungsband wird eröffnet mit dem Beitrag von Bärbel Holtz, Christa Rathgeber, Hartwin Spenkuch und Reinhold Zilch über die Politik des Kultusministeriums gegenüber dem schulischen Bildungswesen (S. 1-134). Die drei Einzeldarstellungen befassen sich mit der Thematik für die Zeitabschnitte von 1817 bis 1866 (Lokale Schulhoheit und Intensivierung des Staatsdurchgriffs), von 1866 bis 1914/18 (kulturstaatliche Intervention, schulische Expansion und Differenzierung als Leistungsverwaltung) und von 1918 bis 1933/34 (Kulturstaat im partiellen Ausbau mit Verstaatlichung der Schule und Ausweitung der Erwachsenenbildung). Behandelt werden vor allem die Volks- und Mittelschulen sowie |
|
Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346, hg. v. Volkert, Wilhelm unter Verwendung der Vorarbeiten von Jaroschka, Walter und Lieberich, Heinz (= Bayerische Rechtsquellen 4). Beck, München 2010. XXX, 519 S., 9 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346, hg. v. Volkert, Wilhelm unter Verwendung der Vorarbeiten von Jaroschka, Walter und Lieberich, Heinz (= Bayerische Rechtsquellen 4). Beck, München 2010. XXX, 519 S., 9 Abb. Besprochen von Ulrich Oppitz.
Dem wissenschaftlichen Wettstreit zwischen dem Stadtarchiv München und dem Historischen Verein von Oberbayern einerseits und der Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften andererseits verdankt die rechtshistorische Forschung nach den Editionen von Hans Schlosser und Ingo Schwab (s. ZRG-GA 119, 2002, 326-342) und von Ingo Schwab allein (s. ZRG-GA 120, 2003, 600f.) nunmehr die „historisch-kritische Ausgabe des Rechtsbuchs Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346“. Sie beruht auf den Vorarbeiten Heinz Lieberichs und Jakob Gebhard Bildsteins, die bereits in den 1950er Jahren weit gediehen waren (s. ZRG-GA 76, 1959, 238) und schon zu einer Einleitung und einem Glossar führten. Walter Jaroschka setzte diese Arbeiten fort, indem er Lieberichs Ergebnisse gründlich erweiterte. Ihm verdanken wir den Variantenapparat der zehn frühesten Kodizes. Wilhelm Volkert konnte diese Vorarbeiten mit umfangreichen eigenen Ergänzungen zum Druck befördern.
Volkert sucht die bislang übliche Bezeichnung ‚Oberbayerisches Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346’ unter Verweis auf die in den Textzeugen verwandte Angabe durch die Bezeichnung als Rechtsbuch zu ersetzen. Das Oberbayerische Landrecht war ein „sehr frühes förmliches amtliches Gesetzeswerk, das von da ab nicht nur die praktische, sondern obligatorische Grundlage der Rechtsprechung“ bildete (Lieberich), welches die Aufgabe einer Sicherung der Landeseinheit hatte, und als eine der „bemerkenswertesten territorialen Rechtskodifikationen des deutschen Mittelalters“ (Jaroschka) bezeichnet wurde. Diese Zweckbestimmung grenzt den Text weiterhin aus dem seit fast 200 Jahren üblichen Begriff der deutschen Rechtsbüch |
|
Das Reich und seine Territorialstaaten im 17. und 18. Jahrhundert. Aspekte des Mit-, Neben- und Gegeneinander, hg. v. Klueting, Harm/Schmale, Wolfgang (= Historia profana et ecclesiastica 10). LIT, Münster 2004. IX, 236 S., graph. Darstellung. Besprochen von Wilhelm Brauneder. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Reich und seine Territorialstaaten im 17. und 18. Jahrhundert. Aspekte des Mit-, Neben- und Gegeneinander, hg. v. Klueting, Harm/Schmale, Wolfgang (= Historia profana et ecclesiastica 10). LIT, Münster 2004. IX, 236 S., graph. Darst. Besprochen von Wilhelm Brauneder.
Ein schmales Bändchen, ein großer Titel, unter dem sich erstaunlich Heterogenes subsumieren lässt: das Fach „Österreichische Reichsgeschichte“ (Ch. Gnant), Architekturfragen (Ch. Benedik), Propagandageschichte (W. Schmale), eine Fallstudie zur Schwarzenberg-Bank (D. Štefanová), Josefinische Klosteraufhebungen (H. Klueting) und sogar, nahezu abseits des Themas, „Sachsen-Polens Außenpolitik 1740–1748“ (R. Hanke). Ganz wenige Beiträge betreffen direkt den Titel: Reichshofrat und kaiserliche Reichspolitik (Gabriele Haug-Moritz), Kaiser und welfische Staaten (Christoph Römer), Kurpfalz und Kaiser (Matthias Schnettger). Ein einziges Wort des Untertitels wird erfüllt, nämlich „Aspekte“. Der rechtshistorische Ertrag bleibt punktuell und damit gering. Nicht alles, was wie in diesem Fall auf einer Tagung zum Titelthema vorgetragen wurde, muss (zumindest nicht gemeinsam) publiziert werden. Guten Beiträgen werden derartige Sammelbände zum Grab.
Wien Wilhelm Brauneder
|
|
Das sechste und siebente Stadtbuch Dresdens (1505-1535), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 3). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2011. 794 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das sechste und siebente Stadtbuch Dresdens (1505-1535), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 3). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2011. 794 S. Ill. Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den besonders erfreulichen Folgen der1990 erfolgten Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik kann der Rechtshistoriker die vertiefte Beschäftigung mit den zeitweise hinter dem Eisernen Vorhang schlummernden älteren deutschen Rechtsquellen zählen. Dazu gehören auch die noch nicht oder noch nicht kritisch edierten Stadtbücher. Deswegen konnte bereits vor einigen Jahren mit großer Freude festgestellt werden, dass die Stadt Dresden sehr erfolgreich eine Edition ihrer Stadtbücher in Angriff genommen hat (ZRG GA 127 [2010] 33).
Davon erschien 2007 der erste Band mit den drei ältesten Stadtbüchern von 1404 bis 1476. Bereits ein Jahr später schloss sich dem der zweite Band an, der die Jahre von 1477 bis 1505 betraf. Als Band drei wurden dem 2009 die Stadtbücher Altendresdens von 1412 bis 1528 angeschlossen, so dass 2011 mit dem sechsten und siebten Stadtbuch Dresdens von 1505 bis 1535 das gesamte Wagnis in kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Die Herausgeber wie die Bearbeiter sind erfreulicherweise die gleichen geblieben. Dem entspricht auch eine grundsätzlich einheitliche Gestaltung einschließlich eines Geleitworts Ralf Lunaus als fördernden Beigeordneten für Kultur. Erfasst sind nunmehr einschließlich des Protocollum (1491-1528) zusätzlich 1282 Dresdener bzw. 752 und 286 Altdresdener Einträge, die beispielsweise ein Verzeichnis |
|
Das Volkacher Salbuch, hg. v. Arnold, Klaus/Feuerbach, Ute. Band 1 Beiträge und Transkription, Band 2 Faksimile. Stadt Volkach, Volkach 2009. XVI, 385 S., 78 Bl. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Volkacher Salbuch, hg. v. Arnold, Klaus/Feuerbach, Ute. Band 1 Beiträge und Transkription, Band 2 Faksimile. Stadt Volkach, Volkach 2009. XVI, 385 S., 78 Bl. Besprochen von Gerhard Köbler.
Volkach am Main kommt 899 vom fränkischen König Arnulf von Kärnten an das Kloster Fulda, wird 1258 als Stadt erwähnt und gelangt 1328 in Teilen und bis 1510 ganz von den Grafen von Castell an das Hochstift Würzburg. Überörtlich bekannt ist es in der deutschen Rechtsgeschichte durch die vom Stadtschreiber Niklas Brobst von Effelt verfasste, in der Gegenwart vielfach als „Volkacher Salbuch“ bezeichnete Handschrift B 2 im Volkacher Stadtarchiv. Für sie ließ die 2004 ermöglichte Publikation ausgewählter Folioseiten auf der Internetplattform des Hauses der bayerischen Geschichte zur Landesausstellung „Edel und frei. Franken im Mittelalter“ das Anliegen von Stadtarchiv und Kulturamt Volkach nach einer begleitenden wissenschaftlichen Fundierung so stark wachsen, dass anlässlich des 750jährigen Stadtjubiläums am 4. und 5. Juli 2008 im bekannten Schelfenhaus der Stadt unter Leitung Klaus Arnolds, bis 2007 Inhaber des Lehrstuhls für mittelalterliche Geschichte an der Helmut Schmidt Universität der Bundeswehr in Hamburg, ein wissenschaftliches Kolloquium ausgerichtet wurde.
In dessen Rahmen erwuchs der Wunsch nach einer Faksimileausgabe und eines sie begleitenden Sammelbands mit ergänzenden Beiträgen und einer seitengleichen Transkription des Textes. Ziel sollte es sein, den Laien wie der Wissenschaft die Möglichkeit zu bieten, sich selbst ein Bild von den illuminierten Teilen der Handschrift zu machen. Dieses Vorhaben ist infolge vielseitiger Unterstützung in überschaubarer Zeit so gut gelungen, dass nunmehr ein Faksimile aller ausgeführten Illustrationen der Handschrift vorliegt, das durch insgesamt zehn wissenschaftliche Untersuchungen ergänzt wird.
Dabei schildert Ute Feuerbach als freischaffende Historikerin und Leiterin des Archivs der Sta |
|
Das Wesen der Rechtsgeschichte. Werner Ogris zum 75. Geburtstag, hg. v. Máthé, Gábor/Mezey, Barna. Gondolat, Budapest 2010. 140 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Wesen der Rechtsgeschichte. Werner Ogris zum 75. Geburtstag, hg. v. Máthé, Gábor/Mezey, Barna. Gondolat, Budapest 2010. 140 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2010 wurde Werner Ogris aus Anlass seines 75. Geburtstags bereits die hohe Ehre einer Festschrift mit dem Titel Grundlagen der österreichischen Rechtskultur. hg. v. Olechowski, Thomas/Neschwara, Christian/Lengauer, Alina. Böhlau Wien 2010. XII, 606 S. zu Teil. Am 5. November 2010 wurde diese Ehrung noch weiter europäisiert. Bei einem Aufenthalt in Budapest im Rahmen eines Austausches österreichischer und ungarischer Gelehrter erhielt der Geehrte zu seiner großen Überraschung und besonderen Freude eine weitere Festschrift mit dem anspruchsvollen Titel „Das Wesen der Rechtsgeschichte“ überreicht, mit der ungarische Rechtshistoriker ihre hohe Wertschätzung für den selbstlosen Helfer und Förderer der ungarischen Rechtsgeschichtswissenschaft, der an der Bestimmung gemeinsamer Forschungsthemen, an der wahren Vertiefung der österreichisch-ungarischen akademischen Beziehungen, an der Veranstaltung internationaler Konferenzen und an der Förderung einzelner Aufgaben über viele Jahrzehnte maßgeblich beteiligt war, dankbar zum Ausdruck brachten.
Wie die Herausgeber in ihrem kurzen Wort zum Geleit selbst ausführen, ging dieses Werk von einem einer beruflichen Begegnung in Budapest folgenden ungezwungenen Gespräch mit Werner Ogris über die Zukunft und den Inhalt der Rechtsgeschichte aus. Die dort geäußerten, Helmut Coings Studie über die Aufgaben des Rechtshistorikers nahestehenden Gedanken brachten sie auf die Idee, dem Jubilar in einer besonderen Form zu gratulieren. Deshalb beschlossen die Leiter der ungarischen Lehrstühle für Rechtsgeschichte, den Gedankenaustausch über ihr Bekenntnis zur Rechtsgeschichte sowie über Rolle und Methodik der Rechtsgeschichte in einer Festschrift für ihren österreichischen Freund fortzuführen und ihm auf diese sehr seltene Art und Weise ihren be |
|
David, Anke, Die Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert (= Schriften zum Strafrecht und Strafprozessrecht 102). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIV, 258 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen David, Anke, Die Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert (= Schriften zum Strafrecht und Strafprozessrecht 102). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIV, 258 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Manfred Maiwald angeregte und betreute, im Juli 2007 abgeschlossene Dissertation der zeitweise als wissenschaftliche Assistentin am Juristischen Seminar tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich außer in Einleitung und in Schlussbemerkungen in zwei Hauptteile. Auf der Grundlage des gemeinen Rechts im ausgehenden 18. Jahrhundert betrachtet die Verfasserin zunächst den Mordtatbestand in der Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts und geht danach auf besondere Ausprägungen und Umstände in Bezug auf den Mord über.
Für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts bezieht sie Bayern (Kleinschrod 1802, Strafgesetzbuch 1813), Oldenburg, Sachsen (Entwurf Tittmann 1811, Erhard 1816, Stübel 1824, Criminalgesetzbuch 1838), Württemberg, Hannover, Braunschweig, Hessen-Darmstadt, Kurhessen und Baden ein, für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts Preußen (Entwürfe 1827, 1830, 1833, 1836, 1843, 1845, 1846, 1847, 1850, Strafgesetzbuch von 1851), Sachsen (Strafgesetzbuch 1855), Bayern (1861), den Norddeutschen Bund (Entwurf 1869, Strafgesetzbuch 1870) und das Deutsche Reich (Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1851).. Dabei zeigt sich insgesamt als Ziel, die aus dem gemeinen Strafrecht überkommenen kasuistisch geregelten Mordtatbestände durch einen Mordtatbestand mit einem Merkmal Vorbedacht oder Überlegung abzulösen. Bei den besonderen Ausprägungen stellt die Verfasserin als Spezialregelungen den Zweikampf, die Tötung auf Verlangen und den Mord aus Lebensüberdruss heraus und befasst sich besonders mit dem Verhältnis von Mord und Zurechnungsfähigkeit und dem Menschen hinter dem Mord, wobei sie zwischen Mörder und Mörderin differenziert.
Im Ergebnis ermittelt die Verfasserin, wie als Folge der Aufklärung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die |
|
Davies, Norman, Die große Katastrophe. Europa im Krieg 1939-1945, aus dem Englischen v. Stadler, Harald.Droemer/Knaur, München 2009. 847 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDaviesdiegroßekatastrophe20111030 Nr. 13831 ZRG GA 129 (2012) 70
Davies, Norman, Die große Katastrophe. Europa im Krieg 1939-1945, aus dem Englischen v. Stadler, Harald.Droemer/Knaur, München 2009. 847 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Bolton in Lancashire 1939 geborene, in Oxford in Geschichte ausgebildete, durch eine Visaverweigerung der Sowjetunion zunächst auf Polen verwiesene, deswegen in Krakau 1973 mit einer Untersuchung über die britische Außenpolitik gegenüber Polen 1919-1920 (mit dem sachlichen Inhalt des von der Sowjetunion verleugneten sowjetisch-polnischen Krieges) promovierte, bis 1996 an der University of London tätige Verfasser ist vor allem durch eine 1981 erschienene zweibändige Darstellung der Geschichte Polens bekannt geworden. Dem folgten Untersuchungen über die Geschichte Europas (1996) und der britischen Inseln (1999), die besonderes Gewicht auf die Einbeziehung der Randgebiete legten. Sein Werk über die große Katastrophe erschien im Original 2006 unter dem Titel Europe at War (1939-1945) - No Simple Victory.
Es gliedert sich insgesamt in sieben Abschnitte. Sie gehen von fünf Faktoren aus, behandeln die Kriegführung (Kampfhandlungen in Europa), die Politik (vor, im und nach dem Krieg), die Soldaten und Zivilisten zwischen Leben und Tod, und die Darstellungen des zweiten Weltkriegs in Medien, Künsten und in der Geschichtsschreibung. Am Ende werden uneindeutige Schlüsse behandelt.
Insgesamt versucht der Verfasser eine eigenständige Stellungnahme gegenüber bisher überwiegenden Vorstellungen. Zu diesem Zweck betont er das Bündnis Stalins mit Hitler, das beiden die Aufteilung und Besetzung Polens ermöglichte. Außerdem hebt er, was andernorts aber auch bereits geschehen ist, die besondere Bedeutung des Ostens für den Ausgang des Zweiten Weltkriegs hervor, so dass der gewichtige, mit Bildern, Anmerkungen, Bibliographie und Register ausgestattete Band den Krieg in Europa zwar mit |
|
De Ruysscher, Dave, Naer het Romeinsch recht alsmede den stiel mercantiel de Antwerpse rechtbank (16de-17de eeuw). UGA, Kortrijk, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen De Ruysscher, Dave, Naer het Romeinsch recht alsmede den stiel mercantiel de Antwerpse rechtbank (16de-17de eeuw). UGA, Kortrijk, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist eine leicht veränderte Fassung der von F. Stevens betreuten, am 27. Mai 2009 an der juristischen Fakultät der Universität Leuven verteidigten Dissertation des Verfassers. Sie ist das Ergebnis einer sechsjährigen intensiven Beschäftigung mit dem Gegenstand. Sie befasst sich mit der interessanten Frage der Organisation von Antwerpener Handelssachen des Untersuchungszeitraums.
Gegliedert ist sie in insgesamt sieben Kapitel, die mit den allgemeinen Grundlagen wie der Problemstellung, der Methodik und der Beschreibung der verschiedenen, teilweise ungedruckten Quellen beginnen. Danach fragt der Verfasser nach einem Antwerpener Handelsrecht an Hand von Rechtssätzen im Stadtrecht und im Gewohnheitsrecht, betrachtet die Urteilspraxis der Antwerpener Schöffen, spürt das ius commune in Handelsprozessen auf, untersucht die Beziehungen zwischen Handelsbrauch und gelehrtem Recht, befasst sich mit den Seeversicherungen und wendet sich zum Abschluss dem Arrest und dem Konkurs zu. Jedes Kapitel beendet er mit einer klaren Zusammenfassung.
Am Ende fasst er seine vielfältigen neuen Erkenntnisse seiner eigenständigen, aus den verschiedenen Quellen erarbeiteten Untersuchung nochmals zusammen. Danach bestand bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als das einheimische Recht dem französischen Recht weichen musste, überwiegend eine enge Verbindung zwischen dem Recht der Kaufleute und dem allgemeinen Privatrecht, wobei eine Annäherung an das gemeine Recht erkennbar war. Handelsrecht wird nach den ansprechenden Erkenntnissen des Verfassers im frühmodernen Amsterdam nicht nur durch die Kaufleute, sondern auch durch Juristen geformt, die freilich die Handelspraxis zur Kenntnis nahmen und beachteten.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Denooz, Joseph, Nouveau lexique fréquentiel de latin (= Alpha-Omega, Reihe A 258). Olms, Hildesheim 2010. X, 455 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Denooz, Joseph, Nouveau lexique fréquentiel de latin (= Alpha-Omega, Reihe A 258). Olms, Hildesheim 2010. X, 455 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die moderne Datenverarbeitung ermöglicht oder erleichtert vieles, was früher nicht oder kaum möglich war. Dazu gehören auch die Indizes zu umfangreichen Texten. Dem bereits 1977 als Mitverfasser eines Index du Corpus Hermeticum hervorgetretenen Gelehrten ist es mit Hilfe einer Gruppe von Mitarbeitern gelungen, ein neues Häufigkeitswörterbuch des Lateinischen vorzulegen.
Dieses Werk beruht auf Texten mit einem Umfang von insgesamt 1706727 Wörtern. Sie stammen von Caesar (114866), Cato (19881), Catull (13024), Cicero (Auswahl von 467665 Wörtern aus besonders genannten Werken), Quintus Curtius Rufus (71671), Horaz (44904), Juvenal (25498), Lukrez (49870), Ovid (Auswahl von 100505 Wörtern), Persius (4633), Petronius (30665), Plautus (Auswahl von 60727 Wörtern), Plinius dem Jüngeren (Auswahl von 65380 Wörtern), Sextus Propertius (25625), Sallust (36022), Seneca (60655 Wörter der Tragödien, Auswahl von 250946 Wörtern der Prosa), Tacitus (164081), Tibull (12593) und Vergil (87516). Dadurch wird der Umfang des 1981 vom Laboratoire d’Analyse statistique de l’Université de Liège veröffentlichten Dictionnaire ´frequentiel et index inverse de la langue latine, der sich auf 794662 Wörter fünfzehner Autoren stützte, weit mehr als verdoppelt.
Die jetzige Liste der Lemmata beginnt mit ab und reicht in alphabetischer Ordnung bis zotheca. Am häufigsten sind belegt et (42251), sum Verb (41781), qui (41396), in (29813), que (27318), non (21393, hic (10106), is (18209), ego (14878), ille (14329), tu (13090), sum Hilfsverb (12637), ad (11830), quis Fragefürwort (11537), ut (11011), si (10896), omnis (10232), ab (10015), sui Personalpronomen (9639), sed (9562), possum (9053), cum (8993), ex (7946), ipse (7847), facio (7641), dicere (7489), suus (7140), als erstes Substantiv res (7041), etwas seltener h |
|
Der österreichische Staatsrat - Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums - 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Der österreichische Staatsrat 1) Verlag Österreich, Wien 2008. LXXXIII, 521 S. Besprochen von Wilhelm Brauneder. |
Ganzen Eintrag anzeigen
Der Österreichische Staatsrat - Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums - 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Der österreichische Staatsrat 1). Verlag Österreich, Wien 2008. LXXXIII, 521 S. Besprochen von Wilhelm Brauneder.
Gertrude Enderle-Purcel / Hanns Haas / Peter Mänder (Bearb.), Der österreichische Staatsrat. Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums 21. Oktober 1918 – 14. März 1919, Band 1, Verlag Österreich, Wien 2008, LXXXIII, 521 S.
Die Edition betrifft eine der wesentlichsten Epochen der österreichischen Geschichte, nämlich die Staatswerdung „der Republik“ im Jahre 1918. Hiebei spielte der Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung, seit 30. Oktober „Staatsrat“ benannt, eine wesentliche Rolle. Verdienstvoll ist es daher, dessen Protokolle der Forschung in einer oft penibel kommentierten Weise zugänglich gemacht zu haben. Allerdings ist der Forscher dringend dahin zu beraten, sich anhand dieser Quellen selbst ein Bild zu machen, da die „Historische Einleitung“ von Hanns Haas streckenweise völlig unzulänglich ist. Dies betrifft in erster Linie das verfassungsrechtliche Geschehen dieser Tage. In so gut wie völliger Außerachtlassung der zeitgenössischen Verfassungsliteratur, insbesondere Hans Kelsen, auch einschlägiger verfassungshistorischer Sekundärliteratur, wird der Umstand, dass in diesen Tagen ein neuer Staat begründet wurde, die Republik Deutschösterreich, nahezu unterschlagen. Dies manifestiert sich unter anderem schon in der unsicheren Terminologie, die zwischen „Übernahme der Regierungsgewalt“ (XXXV: Überschrift) und „Übernahme der Staatsgewalt“ (erste Zeile danach, etwa auch XXXVI) schwankt. Die Staatsgründung am 30. Oktober, plakativ gemacht durch die Aufnahme des entsprechenden Beschlusses in die erste Nummer des Staatsgesetzblattes, nachzules |
|
Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, hg. v. Reichardt, Sven/Seibel, Wolfgang. Campus, Frankfurt am Main 2011. 300 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, hg. v. Reichardt, Sven/Seibel, Wolfgang. Campus, Frankfurt am Main 2011. 300 S. Besprochen von Martin Moll.
Jahrzehntelang vertrat die Forschung zu Struktur und innerer Beschaffenheit des NS-Regimes nahezu unisono die Auffassung, dieses polykratische System sei durch einen „schwachen Führer“ (Hans Mommsen) und eine ausufernde Anarchie von Kompetenzkämpfen der NS-Granden untereinander gekennzeichnet gewesen; das Regime habe sich daher im personalisierten Zuständigkeitsgerangel von innen heraus gelähmt; eine geordnete, geschweige denn effiziente Verwaltung sei unter diesen Rahmenbedingungen unmöglich gewesen, der Staat habe sich aufgelöst und sei in untereinander unverbundene, sektorale und regionale Teilherrschaften zerfallen.
Obwohl auf der Hand liegt, dass bei dieser Annahme die mörderische Machtentfaltung des NS-Regimes, das in einem sechsjährigen Weltkrieg buchstäblich erst von einer „Welt von Feinden“ mit enormem Aufwand mühevoll niedergerungen werden konnte, nicht erklärbar ist, regte sich an den Prämissen des Polykratie-Modells und dessen überzogenen Schlussfolgerungen erst jüngst Kritik, die der hier vorzustellende Band auf den Punkt bringt. Seine Beiträge leitet die Einsicht, dass die bis zum Mai 1945 im wesentlichen funktionierende Staatsmaschinerie des „Dritten Reiches“ sowie die bis zum Ende weiterlaufende Vernichtungspolitik gegen die zu Gegnern des Regimes erklärten Gruppen nicht erklärbar wären, würde man die Selbst-Lähmung des Regimes durch internes Machtgerangel verabsolutieren. Ohne die vielfach belegten Kompetenzkämpfe in Abrede zu stellen, drängt sich ausweislich dieses Bandes vielmehr die Frage auf, ob sie nicht vielmehr effizienzsteigernd gewirkt haben könnten.
Sämtliche Beiträge, die teils einen allgemeinen Überblick, teils Fallstudien bieten, versuchen anhand theoretischer, vor allem aus der Systemtheorie Niklas Luhmanns abgeleiteten P |
|
Der Südwesten im Spiegel der Namen. Gedenkschrift für Lutz Reichardt, hg. v. Greule, Albrecht/Hackl, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschunten 184). Kohlhammer, Stuttgart 2011. VIII.263 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Südwesten im Spiegel der Namen. Gedenkschrift für Lutz Reichardt, hg. v. Greule, Albrecht/Hackl, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschunten 184). Kohlhammer, Stuttgart 2011. VIII.263 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der am 29. April 2009 verstorbene Lutz Reichardt, ehemals Bibliothekar an der Universitätsbibliothek Stuttgart, war bereits in seiner von Joachim Göschel in Marburg betreuten Dissertation über die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen mit den Ortsnamen in Berührung gekommen. Dem folgten seit 1982 Ortsnamenbücher über die Kreise Esslingen, Stuttgart/Ludwigsburg, Böblingen, Göppingen, Heidenheim, Tübingen, Reutlingen, den Rems-Murr-Kreis, den Ostalbkreis und den Alb-Donau-Kreis mit Ulm, die er 2003/2004 durch ein dialekthistorisches Register verband: In Würdigung dieser vorbildlichen Leistungen fand am 10. Dezember 1999 in Stuttgart ein Festkolloquium statt und verabredeten sich Freunde und Bewunderer zu einer inhaltsreichen Gedenkschrift, die Bilanz über die Geschichte, den Stand und die Planungen der südwestdeutschen Ortsnamenforschung zieht.
Von den insgesamt 18 Beiträgen beginnt Martina Winner mit einer sachkundigen Übersicht über Baden-Württemberg in Ortsnamenbüchern, während Anja Makrutzki und Jörg Riecke das Projekt eines südwestdeutschen Ortsnamenatlasses skizzieren und Wolfgang Janka Anmerkungen zur Gestaltung von Namenartikeln in historischen Ortsnamenbüchern insgesamt vorlegt. Weitere Beiträge betreffen einzelne Orte wie Heidelberg, Keltern, Neulingen, Remchingen, Straubenhardt, Zürich, Birtis, Rattis oder Rämpis , einzelne Landstriche wie Mittelbaden, das badische Hanauerland, das Elztal und obere Kinzigtal oder den Landkreis Neu-Ulm, besondere Namenbestandteile wie (h)lar, heim oder Personennamen und Sonderfragen wie Fernwegenamen, Wüstungsflurnamen oder Familiennamen. Einrahmende Ausläufer reichen sogar |
|
Der universale Leibniz. Denker, Forscher, Erfinder, hg. v. Reydon, Thomas A. C./Heit, Helmut/Hoyningen-Huene, Paul. Steiner, Stuttgart 2009. 189 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Der universale Leibniz. Denker, Forscher, Erfinder, hg. v. Reydon, Thomas A. C./Heit, Helmut/Hoyningen-Huene, Paul. Steiner, Stuttgart 2009. 189 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler
Der in Leipzig am 1. Juli 1646 als Sohn eines Notars und Professors der Moral geborene, in Hannover am 14. November 1716 mit 70 Jahren verstorbene universale Gelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz hat vierzig Jahre seines Lebens in Hannover verbracht. In Anerkennung dieser engen Verbundenheit mit der Stadt hat sich die viel jüngere, einer Technischen Hochschule von 1831 folgende Universität Hannover vor wenigen Jahren in Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover umbenannt. Weil der neue Name der Universität aber mehr sein sollte als bloß ein neues Etikett, wollten sich die Universitätsangehörigen und auch ein interessiertes öffentliches Publikum mit Leibniz besser vertraut machen.
Aus dieser Vorstellung heraus ist ein schlanker Sammelband mit insgesamt elf Beiträgen entstanden. Er beschreibt Leibniz als aktuellen Philosophen (Werner Eisner), als scheuen Weltverbesserer (Eike Christian Hirsch), als Historiker (Carl-Hans Hauptmeyer), als rational-christlichen Theologen (Wilhelm Schmidt-Biggemann), als präetablierte Harmonie erkennenden Philosophen (Hubertus Busche), als innovierenden Juristen (Hans-Peter Schneider), als die richtigen Gedanken zur richtigen Zeit anstrebenden Politikberater (Rolf Wernstedt), als Versicherungsdenker (Eberhard Knobloch). als vom Binärsystem zum Kontinuum fortschreitenden Mathematiker (Herbert Breger), als Sprach- und Denktheoretiker (Peter Schlobinski) sowie als Theorie mit Praxis verknüpfenden Erfinder (Erwin Stein). In allen Bereichen erlangten seine Überlegungen grundlegende Bedeutung.
Nach dem Vorwort (wohl der Herausgeber) sollen dieser dabei zu Tage getretene Reichtum der Forschungsthemen, die interdisziplinäre Vernetzung und der intensive internationale Austausch mit den zeitgenössischen Wissenschaftlern |
|
Der Warschauer Aufstand. Ereignis und Wahrnehmung in Polen und Deutschland, hg. v. Bömelburg, Hans-Jürgen/Król, Eugeniusz Cezary/Thomae, Michael. Schöningh, Paderborn 2011. 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Warschauer Aufstand. Ereignis und Wahrnehmung in Polen und Deutschland, hg. v. Bömelburg, Hans-Jürgen/Król, Eugeniusz Cezary/Thomae, Michael. Schöningh, Paderborn 2011. 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im September 1939 besetzte das Deutsche Reich unter Adolf Hitler, anfangs abgesichert durch einen Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion vom 23./24. August 1939, in kurzer Zeit Polen und beherrschte es durch starke Kräfte. Am 20. Juli 1944 schien der Führer durch ein Attentat unter Beteiligung zahlreicher Wehrmachtsoffiziere unmittelbar persönlich gefährdet. Unter dem Eindruck sowjetischer militärischer Erfolge wagten Polen daraufhin konkrete Vorbereitungen für einen Aufstand in Warschau, die am 31. Juli 1944 auf die Nachricht, sowjetische Panzer seinen in östlichen Vororten Warschaus gesehen worden, in einen Befehl der Leitung der Heimatarmee Polens zu einem Aufstand am 1. August 1944 um 17 Uhr mündeten, der allerdings weder von der Sowjetunion (aus Angst vor einer Stärkung der Exilregierung Polens in London) noch von den Westmächten (aus Solidarität mit der Sowjetunion) konkret unterstützt wurde und am 2. Oktober 1944 unter schätzungsweise 150000 bis 200000 Todesopfern endete.
In Polen ist der Warschauer Aufstand seit langem der zentrale Erinnerungsrahmen an den Zweiten Weltkrieg. In Deutschland blieb er jedenfalls bis etwa 2004 verhältnismäßig wenig beachtet. Demgegenüber will der Sammelband den Warschauer Aufstand als wichtigen Teil einer europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts verstehen, an dem beispielhaft die Verbindung von deutschem Terror, polnischem Widerstand, nationaler Verfeindung und Teilung Europas gezeigt werden kann.
Mit dieser Zielsetzung schildern zehn Beiträge deutscher und polnischer Autoren die umfangreiche Erinnerungsgeschichte von den politischen Gründen für die Auslösung des Aufstands bis zu seiner Wahrnehmung in den deutschen Öffentlichkeiten. Dabei wird die auffällige Karriere des 1 |
|
Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945, hg. v. Kirschner, Albrecht im Auftrag der Geschichtswerkstatt Marburg e. V. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission von Hessen 74). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 336 S., 50 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945, hg. v. Kirschner, Albrecht im Auftrag der Geschichtswerkstatt Marburg e. V. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 74). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 336 S., 50 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Würde es nicht so unpassend klingen, wäre man versucht zu sagen: Die Schlacht ist geschlagen. Bis Ende 2009 wurden sowohl in Deutschland als auch – wie immer nachhinkend – in Österreich nahezu sämtliche Urteile der vor allem während des Zweiten Weltkrieges tätigen Kriegsgerichte der deutschen Wehrmacht aufgehoben und die seinerzeit wegen Delikten wie Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung, Kriegsverrat usw. verurteilten Personen (keineswegs ausschließlich Soldaten!) rückwirkend rehabilitiert bzw. als nicht mehr vorbestraft eingestuft. Ein sich über Jahrzehnte erstreckendes Bemühen hat damit ein spätes Ende gefunden. Zeit für eine Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz, wie sie nunmehr die Geschichtswerkstatt Marburg vorlegt. Der Band ist aus dem Rahmenprogramm einer im Herbst 2009 in Marburger Rathaus gezeigten Wanderausstellung zur Wehrmachtsjustiz hervorgegangen. Er geht allerdings nur punktuell über den Kenntnisstand hinaus, den bereits der 2005 publizierte Überblick von Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtsjustiz 1933-1945, vermittelt.
Wenig verwunderlich, spiegelt der Sammelband das überaus kritische, ja geradezu vernichtende Urteil, das sich nach langen und heftigen Auseinandersetzungen mittlerweile als communis opinio über die Wehrmachtsjustiz als willfähriges Terrorinstrument des NS-Staates herausgebildet hat. Wenn nahezu alle Beiträger in zum Teil wortgleichen Ausführungen die von Wehrmachtsgerichten gegen Soldaten und Zivilisten praktizierte, gnadenlose Rechtsprechung mit ca. 30.000 verhängten und rund 20.000 tatsächlich vollstreckten Todesurteilen hervorheben, so ist dies nur verständlic |
|
Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Nürnberg 1542, bearb. v. Schweinzer-Burian, Silvia (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 13). Oldenbourg, München 2010. 970 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Nürnberg 1542, bearb. v. Schweinzer-Burian, Silvia (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 13). Oldenbourg, München 2010. 970 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit dem vorliegenden Band wird die Dokumentation der so genannten kleinen Reichstage zwischen 1541 und 1547/1548, von denen bisher Band 12 (Speyer 1542), Band 15 (Speyer 1544), Band 16 (Worms 1545) und 17 (Regensburg 1546) unter teilweiser Schließung einer bisher bestehenden Lücke fortgeführt. Der Nürnberger Reichstag fand vom 24. Juli 1542 bis 26. August 1542 Statt. Er setzte die Beratungen des in Speyer vom 9. Februar bis zum 11. April 1542 abgehaltenen Reichstags fort.
Hauptgegenstand war noch die Türkenhilfe. Daneben waren der braunschweigische Feldzug der Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes und der bevorstehende Beginn des Krieges zwischen dem abwesenden und durch König Ferdinand vertretenen Kaiser Karl V. und Frankreich sowie des Geldrischen Krieges von Bedeutung. Dahinter trat die Religionsangelegenheit in den Hintergrund.
Das zugehörige Schriftgut war wiederum sehr umfangreich. Deswegen erwiesen sich eine restriktive Auswahl nach neuen Grundsätzen und auch eine geänderte Präsentation als erforderlich, wenn die Erreichung des angestrebten Editionsziels (Abschluss der Edition der Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. in absehbarer Zeit) optimal gefördert werden sollte. Weil die Sammelarbeit in den Archiven noch nach einem vorgehenden, auf möglichst umfassende Dokumentation bedachten Konzept erfolgt war, musste die verdienstvolle Bearbeiterin einleuchtenderweise bemüht sein, den Benutzern bei aller gebotenen Kürze die Ergebnisse ihrer umfangreichen Ermittlungen in zahlreichen Archiven innerhalb der 209 gebotenen Nummern wenigstens insgesamt so gut wie möglich zu Gute kommen zu lassen, wofür ebenso zu danken ist wie für das von Aachen bis Zwolle reichende Personenregister und Ortsregister. |
|
Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 3 Berg und Braunschweig, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Heidelberg 2010. LIV, 2081 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 3 Berg und Braunschweig, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Heidelberg 2010. LIV, 2081 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das 19. Jahrhundert ist in Deutschland das erste Jahrhundert der formellen Verfassung nach dem Vorbild der Virginia Bill of Rights von 1776. Die deutschen Einzelstaaten folgen dabei Polen und Frankreich erst nach. Umso größer ist die Zahl aller deutschen Verfassungsdokumente zwischen dem Ende des Heiligen römischen Reiches und dem Ende des Ersten Weltkriegs, deren Erfassung sich Michael Kotulla zum großen und fernen Ziel gesetzt hat.
Der erste, Gesamtdeutschland, die anhaltischen Staaten und Baden umfassende Band konnte im Jahre 2006 vorgelegt werden. Dem folgte ein Jahr später Bayern, dessen Verfassungsgeschehen allein einen Band ausfüllte (s. die Besprechung durch Andreas Kley, ZRG GA 128 2011). Seit dem Erscheinen des zweiten Bandes ist erheblich mehr Zeit vergangen, als es sich der Verfasser und Herausgeber des Werkes ursprünglich vorgestellt hatte, doch dokumentiert der das Großherzogtum Berg und das Herzogtum Braunschweig betreffende dritte Band erfreulicherweise gleichwohl das zielstrebige Fortschreiten des gewichtigen Unternehmens.
Im Gesamtrahmen der Verfassungsentwicklung in den deutschen Einzelstaaten ist dem kurzlebigen, von Napoleon abhängigen Berg, dessen Dokumente die Nummern 490-540 umfassen und vom 15. März 1806 bis zum 5. April 1815 reichen, der Paragraph 14 zugeteilt (S. 233-594). Die unter § 15 folgenden Dokumente Braunschweigs beginnen mit einem Edikt vom 1. Mai 1794 (Nr. 541) und enden mit der vorläufigen Verfassung für den Freistaat Braunschweig vom 27. Februar/1. März 1919 (Nr. 705, S. 280), reichen also über die gesteckten Grenzen sogar noch hinaus. Umfangreiche historische Einführungen fügen diese zahlreichen, wichtigen Zeugnisse jeweils zu einer sachlichen und verständlichen geschichtlichen Ei |
|
Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 2, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 521 S. Besprochen von Bernd Rüthers. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 2, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 521 S. Besprochen von Bernd Rüthers.
I. Das 20. Jahrhundert ist von einem der bedeutendsten deutschen Historiker als „Zeit der Ideologien“ gekennzeichnet worden.[1] Der Versuch einer Ideengeschichte der Rechtswissenschaft in dieser Epoche dramatischer geistiger Umwälzungen trifft von vornherein auf gespannte Erwartungen. Die Kollegen Stefan Grundmann (HU Berlin) und Karl Riesenhuber (Bochum) haben an den Universitäten Berlin (HU), Bochum und Frankfurt/Oder zwischen 2006 und 2009 eine Ringvorlesung unter dem Titel „Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler – Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen“ organisiert. Die Vorträge der Schüler über 38 ausgewählte Zivilrechtsprofessoren sind unter dem genannten Titel, von den Organisatoren herausgegeben, in zwei zeitlich getrennt erschienenen Bänden veröffentlicht.[2]
Das Konzept einer solchen Ringvorlesung ist schon auf den ersten Blick reizvoll. Es hat daher auch den Sponsor (die Fritz Thyssen Stiftung) und die angesprochenen Schüler überzeugt. Darf man angesichts der dargestellten Persönlichkeiten auf ein „Gesamtbild“ der historischen Entwicklung der Zivilrechtswissenschaft in einem dramatisch verlaufenen Jahrhundert hoffen? Zweifellos ein großes und spannendes Ziel.
II. Die Personenbilder namhafter, ganz überwiegend deutscher Zivilrechtler aus der Feder von Schülern können angesichts der Dargestellten und der bewegten Epochen, in denen sie gelebt und gewirkt haben, auf lebhaftes Interesse rechnen. Allerdings hat die Auswahl sowohl der 38 so Geehrten und ihrer Porträtisten, wie die Herausgeber selbst sagen, naturgemäß subjektive Züge. Ob die Einzelbilder im Ergebnis ein vertretbares „Gesamtbild“ der Zivilrechtswissenschaft in d |
|
Die Amerbachkorrespondenz XI (Schlussband). Die Briefe aus den Jahren 1559 – 1562, in 2 Halbbänden. Bd. XI/1: Aufgrund des von Hartmann, Alfred gesammelten Materials bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Dill, Uely unter Mitarbeit von Heiligensetzer, Lorenz, Bd. XI/2: bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Bodenmann, Reinhard/Heiligensetzer, Lorenz. Verlag der Universitätsbibliothek, Basel 2010. LXXXII, 1257 S. Besprochen von Hans-Erich Troje. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Amerbachkorrespondenz XI (Schlussband). Die Briefe aus den Jahren 1559 – 1562, in 2 Halbbänden. Bd. XI/1: Aufgrund des von Hartmann, Alfred gesammelten Materials bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Dill, Ueli unter Mitarbeit von Heiligensetzer, Lorenz, Bd. XI/2: bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Bodenmann, Reinhard/Heiligensetzer, Lorenz. Verlag der Universitätsbibliothek, Basel 2010. LXXXII, 1257 S. Besprochen von Hans-Erich Troje.
Fünfzehn Jahre nach Erscheinen von Band X/2 (siehe Rezension SZ Germanistische Abteilung 112, 1995, S. 554- 563) nun also die Briefe aus Bonifacius‘, der am 24. April 1562 verstarb, letzten drei Lebensjahren. Aus dem Vorwort ist viel zu lernen. Bis Ende September 1560, wo der erste Halbband endet, bilden die Briefe zwischen Vater und Sohn, erst zwischen Basel und Bourges[1], dann zwischen Basel und Speyer, weiterhin „das Rückgrat und Herzstück“ dieser Briefsammlung. Basilius verließ Bourges Mitte April 1559, kam am 9. Mai nach Basel, war zur Promotion (Dr. legum) am 15. Oktober gleichen Jahres in Bologna und ging Ende 1559 für das Praktikum am Reichskammergericht nach Speyer, von wo er auf allseitiges Drängen („fac ut redeas“) im Herbst 1560 definitiv nach Basel zurückkehrte. Dort wohnt er, seit Frühjahr 1561 mit Esther Rudin verheiratet[2], seit Mitte November Vater eines Sohnes und nach rund einem Jahr Ehe wieder verwitwet, mit dem Vater unter einem Dach. Und so wird Bonifacius auch Zeuge, wie der lang ersehnte Enkelsohn Bonifaciolus wenige Stunden nach der seit Wochen kranken Mutter am 5. April 1562 stirbt.
Viel von dem seit 1967 in den Einleitungen und Rezensionen zu den Bänden VI – X Geschriebenen gilt auch für diese Bände. Von den schon in Band X häufiger vorkommenden Korrespondenten sind insbesondere der Marchese d’Oria (Giovanni Bernardino Bonifacio, 12 Briefe), Celio Secondo Curione, Franҫois Hotman, Alban Fuchs (8 Briefe), Matteo Gribaldi, Johannes Oporin (5 Briefe), Georg Tanner |
|
Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, hg. v. Kelsen, Hans/Froelich, Georg/Merkl, Adolf. Deuticke, Wien 1922, Neudruck mit einem Vorwort und einer Einleitung v. Walter, Robert. Verlag Österreich, Wien 2003, Neudruck 2010. 12, X, 535 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, hg. v. Kelsen, Hans/Froelich, Georg/Merkl, Adolf. Deuticke, Wien 1922, Neudruck mit einem Vorwort und einer Einleitung v. Walter, Robert. Verlag Österreich, Wien 2003, Neudruck 2010. 12, X, 535 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Der Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung von Kelsen, Froehlich und Merkl nimmt in der verfassungsrechtlichen Literatur einen besonderen Platz ein, weil er nicht nur der erste überhaupt war, sondern weil er außerdem von drei Personen verfasst wurde, die alle an der Entstehung der Bundesverfassung (insbesondere Hans Kelsen als deren „Architekt“) maßgeblich beteiligt waren. Insofern ist dieser Kommentar mit jenem Franz von Zeillers zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vergleichbar. Das Werk von Kelsen, Froehlich und Merkl war während der gesamten Zwischenkriegszeit der einzige umfassende Kommentar zur Bundesverfassung und blieb das auch am Beginn der Nachkriegszeit.
Der Kommentar enthält nicht nur das Bundes-Verfassungsgesetz von 1920, sondern auch alle weiteren 1922 geltenden Verfassungsbestimmungen (Anhang I) sowie einen der Vorentwürfe zur Verfassung und den Bericht des Verfassungsausschusses über einen weiteren, darauf beruhenden Entwurf.
Bei den einzelnen Gesetzen ist durchwegs zuerst der gesamte Gesetzestext abgedruckt, auf den dann erst die Kommentierung folgt. Der Kommentar zum Bundes-Verfassungsgesetz beginnt mit einem vergleichsweise umfassenden Abschnitt über dessen Entstehung. Dieser Abschnitt ist nicht zuletzt deshalb von großem rechtshistorischem Interesse, weil Kelsen hier Vorgänge beschreibt, an denen er zum größten Teil unmittelbar beteiligt war. Außerdem sind dem eigentlichen Kommentar noch zwei jeweils kurze Abschnitte über die Bezeichnung der Verfassung (mit der berühmten Unterscheidung von Bundes-Verfassungsgesetz und Bundesverfassungsgesetz) und ihre Systematik vorangestellt.
Der Kommentar selbst enthält logisc |
|
Die deutsche Nation im frühneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle Identität?, hg. v. Schmidt, Georg (= Schriften des Historischen Kollegs 80). Oldenbourg, München 2010. XIII, 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die deutsche Nation im frühneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle Identität?, hg. v. Schmidt, Georg (= Schriften des Historischen Kollegs 80). Oldenbourg, München 2010. XIII, 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Alsfeld 1951 geborene, nach dem Studium der Geschichte, Politik und Pädagogik in Gießen und Tübingen 1982 bei Volker Press in Tübingen mit der Dissertation mit dem Titel Der Städtetag in der Reichsverfassung (1984) promovierte, 1989 mit der Arbeit Der Wetterauer Grafenverein habilitierte, 1993 zum Universitätsprofessor für Geschichte der frühen Neuzeit am Historischen Institut der Universität Jena ernannte Herausgeber war im Kollegjahr 2007/2008 mit Albrecht Cordes, Jörg Fisch, Jan Plamper und Martin Wrede Stipendiat des 2000 begründeten, von Staat und Stiftungen finanzierten Historischen Kollegs in München. Den Obliegenheiten der Stipendiaten gemäß hat er aus seinem Arbeitsbereich ein wissenschaftliches Kolloquium gehalten, das vom 13. bis zum 15. März 2008 stattfand. Die Ergebnisse sind im vorliegenden Band veröffentlicht.
Ausgehend von Lessing generalisiert der Herausgeber in seiner Einführung sein von ihm thematisiertes Problem in der Frage: Haben sich die Menschen in der frühen Neuzeit „nur“ in ihrem Stand, in ihrer Konfession, in ihrem Geschlecht oder ihrer Heimat bestimmt oder auch als deutsch? Damit will er die Lücke schließen, die sich daraus ergibt, dass die frühneuzeitliche deutsche Nation trotz des hohen Aufkommens des Wortes deutsch selten ein Thema der deutschen Geschichtsschreibung war. Dem sollen die in vier Blöcke gruppierten 15 Tagungsbeiträge dienen.
Sie beziehen sich zunächst auf Binnensichten mit Bezug auf Österreich, die Reichsverteidigung, den Reichspatriotismus und Rückblicke aus dem 19. Jahrhundert auf föderative Nation, kulturelle Identität und politische Ordnung sowie auf Außensichten bezüglich der russischen Ostseeprovinzen, Polen und Frankreich. Danach wird die F |
|
Die demokratische Revolution 1989 in der DDR, hg. v. Conze, Eckart/Gajdukowa, Katharina/Koch-Baumgarten, Sigrid. Böhlau 2009. 251 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die demokratische Revolution 1989 in der DDR, hg. v. Conze, Eckart/Gajdukowa, Katharina/Koch-Baumgarten, Sigrid. Böhlau 2009. 251 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vierzig Jahre nach ihrer Gründung aus der sowjetischen Besatzungszone des Deutschen Reiches durch Beschluss des Volkskongresses am 7. Oktober 1949 feierte die Deutsche Demokratische Republik äußerlich glanzvoll im Jahre 1989 ihren vierzigsten Geburtstag. Zwar hatte Michail Gorbatschow in der Sowjetunion in den vorangehenden Jahren Glasnost und Perestroika angestrebt. Aber der durchschnittliche westliche Betrachter erkannte darin keinerlei Gefahren für den Bestand eines allem Anschein nach vor allem sportlich, aber auch wirtschaftlich erfolgreichen Staates.
Dennoch trat er binnen weniger Wochen ein. Im - auch angesichts des Metatrends rasanter Beschleunigung in der Postmoderne - atemberaubenden Tempo, in historischer Zeitrechnung eigentlich im Verlauf von Sekunden, hörte - nach den Worten der Herausgeber - die als stabil geltende Parteidiktatur der Sozialistischen Einheitspartei in der Deutschen Demokratischen Republik auf zu existieren. Deswegen bedeutet das Jahr 1989 eine Zäsur in der deutschen, europäischen und globalen Geschichte.
Der von den Herausgebern geschaffene Sammelband nähert sich vielen Einzelheiten dieses grundstürzenden Vorgangs einschließlich einer Einleitung in insgesamt 15 Beiträgen über die Menschenrechtssituation im Alltag der Diktatur, über demokratische Revolution als friedliche Revolution und über Historisierung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie betreffen etwa Amnesty International, den Freikauf politischer Häftlinge, die Zerstörung von Biografien, das osteuropäische Umfeld, den Vorlauf der DDR Opposition, die 89er als 68er des Ostens, die deutsche Frage, den zentralen runden Tisch, die Auflösung des Staatssicherheitsdiensts, die Verfassungsdiskussion, die anschließende Strafjustiz, die Opfer und die Deutsche Demokratische |
|
Die Erzählung der Landschaft, hg. v. Binder, Dieter A./Konrad, Helmut, Staudinger, Eduard G. (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg 34). Böhlau, Wien 2011. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDieerzählungderlandschaft20110901 Nr. 15375 ZRG GA 129 (2012) 00
Die Erzählung der Landschaft, hg. v. Binder, Dieter A./Konrad, Helmut, Staudinger, Eduard G. (=Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg 34). Böhlau, Wien 2011. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf dem vorderen Umschlag stapfen einige ältere Herren mit geschulterten Skiern durch den Schnee unter den Bäumen vor einem Parkhotel, auf dem hinteren Umschlag legt ein Redner seine Vorstellungen seinen Zuhörern in den sommerlichen Bergen dar. Dazwischen legen neun Verfasser und eine Verfasserin Aspekte von Landschaft wie etwa Grenzen, Flüsse, Mauern, Erzählungen, magisch-tellurischer Bestimmung vor oder berichten von einzelnen Landschaften wie dem Salzkammergut, dem Ausseer Land, Pannonien, Burgenland, der Steiermark oder auch der multifunktionalen Stadtlandschaft des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Unterstützt von vielen Bildern wird dadurch der Leser multidisziplinär auf unterschiedliche Möglichkeiten der Landschaftswahrnehmung hingewiesen, die ihm in dieser Breite und Vielfalt vermutlich bisher nicht bewusst waren.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Die finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Vorschriften der Paulskirchenverfassung. Eine Quellenausgabe, hg. v. Kempny, Simon (= Wissenschaftliche Schriften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Reihe III, Band 2). Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG, Münster 2010. 106 S. Besprochen von Marc von Knorring. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Vorschriften der Paulskirchenverfassung. Eine Quellenausgabe, hg. v. Kempny, Simon (= Wissenschaftliche Schriften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Reihe III, Band 2). Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG, Münster 2010. 106 S. Besprochen von Marc von Knorring.
Eine moderne wissenschaftliche Edition der Paulskirchenverfassung liegt bislang nicht vor. Anliegen des Bearbeiters der zu besprechenden „Quellenausgabe“ ist es, hier zumindest für den Teilbereich der finanz- und steuerrechtlichen Vorschriften Abhilfe zu schaffen und dabei erstmals Ordnung in die teils verwirrende Vielfalt von Entwurfsfassungen zu bringen, was zweifellos Sinn macht und aus der Sicht einschlägig arbeitender (Rechts-) Historiker nur zu begrüßen ist. Die Rekonstruktion der Genese der einzelnen Bestimmungen darf dann auch als gelungen bezeichnet werden - problematisch ist allerdings die Form der Wiedergabe. Unverständlich bleibt zunächst, warum die Gliederung stur der Paragraphenzählung folgt, wo doch eine Gruppierung nach sachlichen Gesichtspunkten - wie sie die Einleitung auch in einem zusammenfassenden Überblick bietet - weit sinnvoller gewesen wäre. Je Paragraph werden dabei zunächst dessen endgültige Fassung, dann die einschlägigen Entwürfe (soweit in den Ausschüssen mit Mehrheit angenommen) wiedergegeben, beginnend mit dem ältesten, so dass am Ende eines jeden Abschnitts der Entwurf letzter Lesung, also die unmittelbare Vorstufe des endgültigen Wortlauts steht - ein umständliches und wenig übersichtliches Verfahren. Hier hätte der Herausgeber gut daran getan, die Abweichungen in den Vorstufen z. B. in einem Variantenapparat zu bündeln, anstatt die überlieferten Entwurfsfassungen auch bei nur minimalen Abweichungen und selbst bei völliger Übereinstimmung im Wortlaut nacheinander abzudrucken - zum Teil über mehrere Seiten hinweg -, was die Benutzung und damit den Erkenntnisgewinn im Vergleich deutlich ersc |
|
Die Fraktion als Machtfaktor. CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, hg. v. Schwarz, Hans-Peter. Pantheon Verlag, München 2009. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Fraktion als Machtfaktor. CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, hg. v. Schwarz, Hans-Peter. Pantheon Verlag, München 2009. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 1. September 1949 trat in Bonn im Bürgerverein unter der kurzzeitigen amtierenden Leitung des späteren ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland die CDU/CSU Bundestagsfraktion zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Im Hinblick auf diesen Zeitpunkt ergab sich in der Fraktion ein Interesse an einer unabhängigen, knappen, sachlichen Darstellung von sechzig Jahren Geschichte. Sie legte der in Lörrach 1934 geborene, als Verfasser einer Biographie Konrad Adenauers bestens ausgewiesene Herausgeber mit Unterstützung siebener sachkundiger Politologen, von denen drei im Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin bei Bonn beschäftigt sind und daher den einschlägigen Quellen sehr nahe stehen, in dem mit einem Foto des Plenarsaals des Bundestags rechtzeitig vor.
Sie umfasst insgesamt 12 Studien. In chronologischer Reihenfolge beginnt der Herausgeber selbst mit der Ära Adenauer, der die Fraktion mit einem Fegefeuer verglich, lange Zeit aber die zugehörige Glut gut zu beherrschen verstand. Peter März schildert die Stürze der Kanzler Adenauer (1963) und Erhard (1966), Torsten Oppelland die Gegenüberstellung von amerikafreundlichen Atlantikern und frankophilen Gaullisten, Stefan Marx die erste große Koalition mit der SPD, Werner Link das Verhältnis zu einer neuen Ostpolitik, Wolfgang Jäger die Durchsetzungskraft Helmut Kohls, Hanns Jürgen Küsters die Fraktionsführung Alfred Dreggers, Hans-Peter Schwarz die Fraktionsführung Wolfgang Schäubles, Hans-Peter Schwarz die zweite Oppositionszeit und die zweite große Koalition bis 2009. Abschließend widmet sich Günter Buchstab der parlamentarischen Besonderheit der CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft, Hans-Peter Schwarz der Fraktion als Machtfaktor.
Der Zeitgenosse, |
|
Die Höchstgerichtsbarkeit im Zeitalter Karls V. Eine vergleichende Betrachtung, hg. v. Czeguhn, Ignacio/Lopez Nevot, José Antoni/Sánchez Aranda, Antonio/Weitzel, Jürgen (= Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 339 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Höchstgerichtsbarkeit im Zeitalter Karls V. Eine vergleichende Betrachtung, hg. v. Czeguhn, Ignacio/Lopez Nevot, José Antoni/Sánchez Aranda, Antonio/Weitzel, Jürgen (= Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 339 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Höchstgerichtsbarkeit zieht wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Feingestaltung des Rechts durch Einzelentscheidung seit langem das besondere Interesse der rechtsgeschichtlichen Forschung auf sich. Neu ist die Betrachtung eines einzelnen Herrschers, in dessen Machtbereich sich insgesamt fünf Höchstgerichte in Spanien, dem heutigen Belgien und dem Heiligen Römischen Reich befanden. Sie sind Gegenstand einer vergleichenden Betrachtung, die anlässlich eines Forschertreffens in Granada im Jahre 2008 durchgeführt wurde.
Der zugehörige Sammelband legt insgesamt 12 einschlägige Beiträge vor. Davon betreffen vier den deutschsprachigen Raum. Dabei beschreibt Jürgen Weitzel die Rechtsmittel zum und am Reichskammergericht, Wolfgang Sellert die Revision (Supplikation) gegen Entscheidungen des kaiserlichen Reichshofrats, Eva Ortlieb den Hofrat Kaiser Karls V. als Reichshöchstgericht und Ignacio Czeguhn die Organisation und Entwicklung des Reichskammergerichts zwischen 1495 und 1555.
Die übrigen Referate erörtern einzelne Fragen der spanischen Höchstgerichtsbarkeit. Ihre Referenten gehören überwiegend der Universität von Granada an. Leider weist der verdienstvolle, Rechtsvergleichung ermöglichende Band kein Register auf, das den reichen Inhalt auch dem deutschsprachigen Leser besser hätte aufschließen können.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Die Ingelheimer Haderbücher. Spätmittelalterliche Gerichtsprotokolle, Band 1 Das Oberingelheimer Haderbuch 1476-1485, hg. v. Marzi, Werner im Auftrag der Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz, bearb. v. Grathoff, Stefan (Transkription) und Schäfer, Regina (Übertragung). Stadt Ingelheim am Rhein/Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 2011. 89 S., 2-240 fol. (ca. 1060 S.) Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Ingelheimer Haderbücher. Spätmittelalterliche Gerichtsprotokolle, Band 1 Das Oberingelheimer Haderbuch 1476-1485, hg. v. Marzi, Werner im Auftrag der Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz, bearb. v. Grathoff, Stefan (Transkription) und Schäfer, Regina (Übertragung). Stadt Ingelheim am Rhein/Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 2011. 89 S., 2-240 fol. (ca. 1060 S.) Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Im Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz wurde unter Leitung von Werner Marzi durch Stefan Grathoff (Transkription) und Regina Schäfer (Übertragung) der erste Band eines Editionsprojektes zu den Ingelheimer Haderbüchern erarbeitet. Dem gewichtigen Band (5,3 kg, Format: 295 x 276 mm, 65 mm stark) ist seine Förderung durch die Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz und eine ortsansässige Pharmaziefirma anzusehen. Dank der Forschungen von H. Loersch, A. Erler und G. Gudian sind die materiellrechtlichen Fragen um die Prozesse am Ingelheimer Oberhof schon ausführlich behandelt. Die durch Loersch 1870 auf dem Dachboden des Rathauses entdeckten 33 Protokollbände und weitere Bände in Folio, in denen Rechtshandlungen der Ortsgerichte in Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim, Groß-Winternheim und Wackernheim aus den Jahren zwischen 1387 und 1534 ihren Niederschlag fanden, haben eine eigene Geschichte mit vielen Verlusten. Dennoch stellen sie mit den Bänden zum Ingelheimer Oberhof das größte Gerichtsarchiv dar, das in Deutschland aus dem Spätmittelalter erhalten ist. Anders als die Haderbücher des Fünfergerichts in Nürnberg, in denen die Verurteilten nebst ihrer Geldbußen registriert wurden, dokumentieren die Ingelheimer Bücher bereits vollzogene Prozesshandlungen und wirken damit als Beweisurkunden. Während sich im Jahre 2007 das Historische Seminar der Universität Köln unter Frau Professor Marita Blattmann mit der kodikologischen Bearbeitung der Handschriften, besonders mit dem Haderbuch Oberingelheim 1387-1391 befasste, hat sich die A |
|
Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, hg. v. Hummel, Karl-Joseph/Kißener, Michael, 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 2010. 317 S., 16 Abb. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, hg. v. Hummel, Karl-Joseph/Kißener, Michael, 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 2010. 317 S., 16 Abb. Besprochen von Christoph Schmetterer.
„Das Thema ‚Katholische Kirche und Drittes Reich‘ gehört bis heute zu den umstrittensten Teilbereichen der an Kontroversen keineswegs armen Geschichte des Nationalsozialismus“, schreibt Michael Kißener zu Recht gleich am Beginn des von ihm mitherausgegebenen Sammelbandes. Eine Besonderheit dieses Themas ist, dass die Kontroverse nicht von wissenschaftlichen Untersuchungen ausgelöst wurde, sondern von einem Theaterstück, nämlich Rolf Hochhuths Der Stellvertreter und bis heute von eindeutig populärwissenschaftlichen Werken wie John Cornwells „Pius XII. Der Papst der geschwiegen hat“ oder Daniel Goldhagens „Die katholische Kirche und der Holocaust“ dominiert wird. Der vorliegende Band hat den Anspruch, sich wissenschaftlich mit dem umstrittenen Thema auseinanderzusetzen.
Die ersten beiden Beiträge von Michael Kißener und Christoph Kösters sind der Einführung in das Thema gewidmet.
Wolfgang Altgold fragt in seinem Beitrag „Rassistische Ideologie und völkische Religiosität“ zunächst nach Schnittmengen zwischen Kirche und Nationalsozialismus, wie sie etwa der „Brückenbauer“ Alois Hudal betont hatte. Da ist neben Aspekten der Soziallehre und der Judenfeindschaft vor allem der Antibolschewismus zu nennen. Altgold legt aber gleich dar, worin sich der katholische und der nationalsozialistische Antibolschewismus unterschieden. Die Kirche richtete sich anders als die Nationalsozialisten nur gegen den Kommunismus, nicht aber gegen die Russen oder gar die „slawische Rasse“ an sich. Außerdem behandelt er die verschiedenen Spielarten neuheidnischer und nationaler religiöser Bewegungen. Altgold kommt zu dem Ergebnis, dass die völlige Abschaffung jeglicher Religion kein Ziel des Nationalsozialismus war, sehr wohl hingegen die Zerstörung der Kirch |
|
Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, hg. v. Rotzoll, Maike/Hohendorf, Gerrit/Fuchs, Petra u. a. Schöningh, Paderborn 2010. 463 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, hg. v. Rotzoll, Maike/Hohendorf, Gerrit/Fuchs, Petra u. a. Schöningh, Paderborn 2010. 463 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ende Oktober 1939, rückdatiert auf den 1. September, den Tag des Kriegsbeginns, unterzeichnete Adolf Hitler ein formloses Schreiben folgenden Wortlauts: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. Das unscheinbare Schriftstück bildete als sogenannter Euthanasiebefehl die formalrechtliche Basis für die in der ersten Phase von Januar 1940 bis August 1941 zentral gesteuerte, als Euthanasie kaschierte Tötung von 70.000 weiblichen und männlichen Psychiatriepatienten, sogenannten „Lebensunwerten“, durch Gas in sechs eigens dafür eingerichteten Anstalten (Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim, Sonnenstein). Mit der Organisation der Aktion federführend betraut war die Kanzlei des Führers, die zu diesem Zweck eine Zentraldienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4 einrichtete, von der sich die nicht zeitgenössische, aber heute gängige Bezeichnung „Aktion T4“ herleitet.
Bis in die 1990er Jahre war die Forschung zu diesem Thema von einem Fehl an Originaldokumenten gekennzeichnet, die man zum großen Teil vernichtet wähnte; erst nach der politischen Wende im Osten tauchte im Sonderarchiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen knapp die Hälfte der verschollen geglaubten Krankengeschichten der Opfer wieder auf und wurde unter der Signatur R 179 dem Bundesarchiv einverleibt. Zu ihrer Aufarbeitung hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2002 bis |
|
Die Normativität des Rechts bei Francisco de Vitoria. The Normativity of Law according to Francisco de Vitoria, hg. v. Bunge, Kirstin/Spindler, Anselm/Wagner, Andreas (= Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit II, 2). frommann-holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 2011. XVIII, 416 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Normativität des Rechts bei Francisco de Vitoria. The Normativity of Law according zo Francisco de Vitoria, hg. v. Bunge, Kirstin/Spindler, Anselm/Wagner, Andreas (= Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit II, 2). frommann-holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 2011. XVIII, 416 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der vorliegende Sammelband vereint die Beiträge einer Tagung des Frankfurter Exzellenzclusters 243 „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ aus dem Jahre 2008. Ziel des Bandes ist es, Vitorias Vorstellung von den normativen Geltungsbedingungen des Rechts zu ergründen. Die Gliederung umfasst vier Teile. Vorangestellt sind „philologische Vorbemerkungen“ von Joachim Stüben, dem erfahrenen Vitoria-Übersetzer, unter dem Titel „Wie soll man Vitoria übersetzen?“ (S. 3-37). Sie gewähren Einblick in Werk und Überlieferung des Vitoria, Aufbau, Stil und Gliederung seiner Vorlesungen, vor allem aber in die anspruchsvollen Hintergrundüberlegungen einer wissenschaftlichen Übersetzung. Der Aufsatz wiederholt und vertieft Gedanken aus der Einleitung von Stüben zu seiner Übersetzung von Vitorias „De lege“ (Stuttgart-Bad Cannstatt 2010, dazu meine Rezension in dieser Zeitschrift 2011, S. 690-692).
Im zweiten Teil des Bandes geht es um den Geltungsgrund des Gesetzes vor dem Hintergrund „praktischer Rationalität“. Anselm Spindler („Vernunft, Gesetz und Recht bei Francisco de Vitoria“, S. 41-70) vertritt die These, dass – entgegen mancher moderner Kritik – die Naturrechtslehre des Thomas von Aquin wie auch darin folgend des Vitoria „aus einem selbständigen und methodisch reflektierten Konzept praktischer Wissenschaft“ hervorgehe. Vitoria sei mithin weder für eine vertragstheoretische Begründung des Naturrechts noch für ein metaphysisch begründetes Naturrecht zu vereinnahmen (S. 42). Aus juristischer Perspektive gewöhnungsbedürftig ist der von Spindler wie von anderen Philosophen benutzte Begriff des „subjektiven R |
|
Die Privaturkunden der Karolingerzeit, hg. v. Erhart, Peter/Heidecker, Karl/Zeller, Bernhard. Urs Graf Verlag, Dietikon-Zürich 2009. 287 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Privaturkunden der Karolingerzeit, hg. v. Erhart, Peter/Heidecker, Karl/Zeller, Bernhard. Urs Graf Verlag, Dietikon-Zürich 2009. 287 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Im Jahre 2006 veranstaltete das Stiftsarchiv St. Gallen eine Tagung zur Privaturkundendiplomatik der Karolingerzeit, deren reiche Erträge in diesem voluminösen und hervorragend ausgestatteten Band vorgelegt werden. Das Thema gehört zu den in der bisherigen diplomatischen Forschung durchaus reich behandelten Fragen, und deswegen wechseln sich in dem gehaltvollen Werk Überblicksartikel mit stark forschungsgeschichtlichen Ausrichtungen ab mit Detailstudien zu bisher wenig oder gar nicht beachteten Überlieferungen, vor allem der europäischen Peripherie. Zudem wird, anders als der Titel das vermuten lässt, über die Karolingerzeit zeitlich teilweise weit hinausgegriffen, einerseits bis in die Spätantike, andererseits bis in das 11. Jahrhundert. Die Zusammenstellung der Beiträge eröffnet einen weiten Horizont und schafft für den Interessierten die Möglichkeit, sich an einem Orte über den derzeitigen Forschungsstand zur Diplomatik frühmittelalterlicher Privaturkunden präzise zu informieren. Die in vier Sprachen abgedruckten 17 Aufsätze, ergänzt um zwei einführende und zwei abschließende Beiträge, sind in mehrere Blöcke eingeteilt, die hier statt einer ins Einzelne gehenden Erwähnung der Aufsatztitel genannt werden sollen: „Tradition und Überlieferung aus Spätantike und Mittelalter“ (S. 23-56) macht mit spätantiker Überlieferung aus Italien, dem Westgotenreich und dem Langobardenreich vertraut (Macino, Velázquez, Zielinski). „Der Süden des Karolingerreichs“ (S. 57-83) wird in zwei Beiträgen zum langobardischen und romanischen Italien behandelt (Mantegna, Santoni). „Einheit und Vielfalt“ (S. 85-101) ist der etwas kryptische Obertitel für zwei Aufsätze zu der Frage, ob und inwieweit es einen Versuch der Vereinheitlichung karolingischer Schriftlichkeit auch im Verwaltungsbereich gegeb |
|
Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 4 14. Oktober 1850 - 30. Mai 1851, bearb. und eingeleitet v. Kletečka, Thomas unter Mitarbeit v. Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. LVII, 576 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 4 14. Oktober 1850 - 30. Mai 1851, bearb. und eingeleitet v. Kletečka, Thomas unter Mitarbeit v. Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. LVII, 576 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Fünf Jahre nach Erscheinen von Band II/3 (vgl. meine Rezension in ZRG GA 125 [2008] 814–817) erfahren die Protokollbände zur Geschichte des Ministeriums Schwarzenbergs eine Fortsetzung um die Protokolle der zwischen dem 14. Oktober 1850 und dem 30. Mai 1851 abgehaltenen Sitzungen. Zentrales innenpolitisches Thema ist der Reichsrat, worunter damals noch kein Parlament, sondern ein Beratungsgremium nach Art des (Älteren) Staatsrates (1760–1848), zu verstehen ist. Am 19. Oktober 1850 erhält der bereits 70-jährige Karl Friedrich Freiherr Kübeck von Kübau vom Kaiser den Auftrag, einen Entwurf zu unterbreiten, wie die in § 96 der oktroyierten Reichsverfassung 1849 verankerte Institution ins Leben gerufen werden könne. Formaljuristisch gesehen, ist dies ein weiterer Schritt zur Durchführung der bislang nur rudimentär ausgeführten Verfassung; politisch ist es genau das Gegenteil, nämlich eine weitere Vorbereitungshandlung zur völligen Abkehr vom Konstitutionalismus. Es ist die Absicht des Kaisers, sich neben dem Ministerrat ein zweites Beratungsgremium aufzubauen und somit das erste zu entmachten. Die Frage nach dem Machtverhältnis zwischen Reichsrat und Ministerrat ist daher ganz entscheidend und wird letztlich, im Reichsratsstatut vom 13. April 1851, im Sinne der Gleichrangigkeit gelöst. Diese Entwicklung wird vom Bearbeiter der Protokolle in einer ausführlichen Einleitung unter Zuhilfenahme zahlreicher weiterer Quellen (bes. von Kübecks Tagebuch) übersichtlich dargestellt und dabei übrigens auf ein rechtshistorisch besonders interessantes Detail hingewiesen (XV, vgl auch ÖMR II/1, 921): Bereits a |
|
Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Blütezeit des Liberalismus begann unter Federführung Karl Marx’ der Aufstieg des die Armen befreien sollenden Kommunismus. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hatte diese Ideologie große Teile der gesamten Welt so unter ihre Herrschaft gebracht, dass der nichtkommunistische Rest um seinen Bestand bangen musste. Ziemlich unerwartet erfolgte 1989 in kürzester Zeit ein weitgehender Umschwung, der aus kommunistischen Planwirtschaften wieder mehr oder weniger freie Marktwirtschaften machte oder zu mindestens zu machen versprach.
Mit dieser Wende ergab sich auch die Notwendigkeit der rechtlichen Auseinandersetzung mit der totalitären, das Recht als entbehrlich verwerfenden Vergangenheit. Ihre Bilanzierung konnte nicht bereits im Augenblick des Geschehens erfolgen. Ein zeitlicher Abstand von zwanzig Jahren hat sie aber dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts für Ostrecht und seinem Geschäftsführer mit Unterstützung der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erlaubt.
Insgesamt legen sie nach einem einheitlichen Aufbau (Verurteilung der Vergangenheit, Umgang mit Tätern und Opfern, rechtliche Behandlung der früheren Staatspartei und der archivalischen Hinterlassenschaften der Regime von den Geheimdiensten bis zu den Parteiapparaten). 8 Beiträge von Sachkundigen vor. Sie betreffen in alphabetischer Reihenfolge Bulgarien (Stela Ivanova), Deutschland (Friedrich-Christian Schroeder/Herbert Kükker/Axel Bormann), Kroatien (Tomislav Pintarić), Polen (Tina de Vries), Rumänien (Axel Bormann), die Russische Föderation (Antje Himmelreich), die Tschechische Republik und die Slowakische Republik (Petr Bohata) sowie Ungarn (Herbert Küpper), wobei der Blick grundsätzlich über die gesetzliche Re |
|
Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik.
Das Buch stellt die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Konferenz vor, die im Rahmenprogramm einer vom Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Titel „Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des deutschen Volkes“ veranstalteten Wanderausstellung im Februar 2009 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Aus dieser Einbindung erklärt sich auch, dass die Konferenzbeiträge sich auf die juristische Abteilung der - seit 1914 - vereinigten Fakultät beschränken. Das Buch versteht sich als Versuch einer Fakultätsgeschichte in der Zeit von 1933 bis 1945, für die eine „grundlegende Quellenarbeit ... noch bevorsteht“ (S. 31). Wertvolle Anregungen und Ansätze für eine spätere systematische Darstellung bieten die Konferenzbeiträge allemal. Ihr vorrangiger Gegenstand ist der Lehrkörper der Fakultät in dem genannten Zeitraum. An eine einleitende Betrachtung von Heiner Lück über Zugänge, Probleme und Analysen (S. 15ff.) schließen sich Beiträge Armin Hölands („Spurensuche – Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in Halle zwischen 1933 und 1945“ – S. 34ff.), Michael Kilians („Die hallischen Staatsrechtslehrer in der Zeit des Nationalsozialismus“ – S. 55ff.) und Joachim Renzikowskis („Hallische Strafrechtswissenschaft im Nationalsozialismus – ein Panoptikum“ – S. 77ff.) an. Rolf Frassek untersucht die Durchsetzung der Studienordnung von 1935, in deren Ergebnis auch in Halle die bürgerlich-rechtlichen Vorlesungen zugunsten einer der nationalsozialistischen Ideologie verpflichteten Fächereinteilung reduziert wurden (S. 95ff.). Unter dem Titel „Zwölf Jahre ‚Dienst am Recht’?“ unternimmt Joachim Rückert den Versuch, „Bewegungsrä |
|
Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Ulrich Oppitz. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Ulrich Oppitz.
In den Kreis der rechtswissenschaftlichen Fakultäten, die sich mit ihrer Geschichte der Jahre 1933-1945 befassen, wie z. B. Bonn, Frankfurt am Main, Kiel und Münster, tritt mit der anzuzeigenden Schrift auch Halle/Saale. Ein studentischer Workshop im Januar 2009 und eine Tagung im Februar 2009 bereiteten das Thema vor und bildeten den Rahmen der vorgelegten Beiträge. Hinzu kamen zwei Vorträge, die im Rahmen der Ausstellung des Justizministeriums des Landes Sachsen-Anhalt „Justiz im Nationalsozialismus“ im Jahre 2009 gehalten worden waren.
Mitglieder des Lehrkörpers der Fakultät stellten die Fachvertreter ihrer Disziplinen vor. Heiner Lück gibt einen Überblick über „Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Halle in der NS-Zeit“ (S. 15-33). Ihm schließt sich Armin Höland „Spurensuche - Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in Halle zwischen 1933 und 1945“ (S. 34-54) an. Michael Kilian berichtet über „Die hallischen Staatsrechtslehrer in der Zeit des Nationalsozialismus“ (S. 55-76). Joachim Renzikowski widmet sich der „Hallische(n) Strafrechtswissenschaft im Nationalsozialismus“ (S. 77-94). Ralf Frassek stellt „Die nationalsozialistische Studienreform in Halle“ (S. 95-110) dar. Als Frankfurter Gast referiert Joachim Rückert über „Zwölf Jahre ‚Dienst am Recht’ ?“.
Wie es bei Sammlungen von Vorträgen ohne stringentes Lektorat häufig ist, findet man bei mehreren Autoren übereinstimmende Angaben, dies betrifft besonders die Angaben zu den persönlichen Daten der handelnden Personen. Bei Gustaf Klemens Schmelzeisen führt dies zu einer bemerkenswerten Beobachtung (S. 20 Anm. 22, S. 102 Anm. 29): Bevor er 1934 in Tübingen zur Habilitation kam |
|
Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, 4. Lieferung 1181-1190, nach Böhmer, Johann Friedrich neu bearb. v. Opll, Ferdinand (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, zweite Abteilung). Böhlau, Wien 2011. LIV. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, 4. Lieferung 1181-1190, nach Böhmer, Johann Friedrich neu bearb. v. Opll, Ferdinand (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, zweite Abteilung). Böhlau, Wien 2011. LIV. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich I. Barbarossa, der im Juni 1190 auf dem Weg in das Heilige Land im Fluss Saleph bei Seleucia (Silifke) ertrank, gehört, wie das kurze Geleitwort die allgemeine Meinung treffend zusammenfasst, zu den bekanntesten Herrschern des mittelalterlichen Europa. Zur 800. Wiederkehr seines Todesjahrs konnte Heinrich Appelt die fünfbändige Edition der Urkunden Friedrichs I. bei den Monumenta Germaniae historica abschließen. Bereits 1980 hatte der mit einer gelungenen Biographie des Kaisers hervorgetretene Appeltschüler Ferdinand Opll zusammen mit Hubert Mayr den ersten Teilband der Regesten Friedrichs I. in den Regesta Imperii veröffentlicht.
Das weitere Erscheinen hatte in dieser Zeitschrift ein ausgewiesener Sachkenner lange Zeit sachgemäß verfolgt. Leider ist für den nunmehr gelungenen Abschluss des eigentlichen Regestenwerks insofern eine technische Störung eingetreten, als die Bestellung eines Rezensionsexemplars leider den Verlag nicht erreicht hat. Als ein Exemplar schließlich doch an den Herausgeber gelangte, hatte der vorgesehene Rezensent sich bedauerlicherweise, aber verständlicherweise bereits bei einer anderen Zeitschrift zur Rezension verpflichtet, so dass in Ermangelung einer erfolgversprechenden Alternative der Herausgeber selbst auf das wichtige Werk in wenigen Zeilen aufmerksam machen muss.
Wenn ein einziger Bearbeiter 1991 den zweiten, 2001 den dritten und 2011 den vierten Teilba |
|
Die Schatzverzeichnisse des Fürstentums Göttingen 1418-1527, bearb. v. Dolle, Josef, Teil 1: Edition, Teil 2: Einführung und Handschriftenbeschreibung (= Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 54). 2 Bände. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2011. 1-641, 647-987 S., 4 sw. Abb., 4 farb. Abb.Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Schatzverzeichnisse des Fürstentums Göttingen 1418-1527, bearb. v. Dolle, Josef, Teil 1: Edition, Teil 2: Einführung und Handschriftenbeschreibung (= Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 54). 2 Bände. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2011. 1-641, 647-987 S., 4 sw. Abb., 4 farb. Abb.Besprochen von Gerhard Köbler.
Das 953 als Dorf Gutingi erstmals erwähnte Göttingen an der Leine gehörte sein 1235 zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Von 1291 bis 1292 und von 1345 bis 1463 war es Sitz des aus einer Teilung hervorgegangenen Fürstentums Göttingen, das von (Hannoversch) Münden bis Hahausen bei Bockenem reichte und in seinen Einzelheiten in Karten der Edition anschaulich dargestellt wird. Nach seiner Zerrüttung unter Otto dem Quaden gelangte es an das Fürstentum Calenberg des mittleren Hauses Braunschweig.
Ausgangspunkt der dieses territoriale Gebilde betreffenden Edition sind die im Stadtarchiv Göttingen unter der Signatur AB Ms 11,6,1-11,6,6 verwahrten Schatzverzeichnisse, die zumeist in Abschrift im Hauptstaatsarchiv Hannover überliefert sind. Sie sind der Forschung seit langem bekannt und wurden bereits für vielfältige Untersuchungen erfolgreich verwertet. Eine Edition fehlte bisher gleichwohl.
Umso verdienstlicher ist die jetzt der Allgemeinheit vorgelegte Ausgabe, deren Teil 2 sehr gründlich in das Vorhaben und sein erfreuliches Gelingen einführt, sind die ältesten Teile aus dem Jahre 1418 doch die frühesten Steuerlisten dieser Art im gesamten Niedersachsen. Die sehr sorgfältige Edition gliedert sich im Einzelnen in 25 Abschnitte mit verschiedenen Unterabschnitten. Ausführliche Verzeichnisse erschließen den bedeutsamen Inhalt in vorbildlicher Weise, so dass mit der Edition der gesamten Forschung zur Geschichte vor allem Südniedersachsens eine vorzügliche weitere Grundlage gegeben ist.
Innsbruck |