Weichbrodt, Stephan, Die Geschichte des Kammergerichts von 1913-1945. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2009. 410 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weichbrodt, Stephan, Die Geschichte des Kammergerichts von 1913-1945. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2009. 410 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Das Kammergericht (KG) gehörte zu den profiliertesten Oberlandesgerichten Preußens, das insbesondere über umfassende Zuständigkeiten im Bereich der FGG-Sachen (S. 27) und ab 1934 in Hoch- und Landesverratssachen (S. 39) verfügte. Mit der Geschichte des Kammergerichts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert hat sich Friedrich Holtze in Bd. 4 seiner „Geschichte des Kammergerichts“ (Bd. 4, Berlin 1904) und in der Festschrift von 1913: „Fünfhundert Jahre Kammergericht“ befasst. Friedrich Scholz hat 1982 unter dem Titel „Berlin und seine Justiz, Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945-1980“ eine umfassende Geschichte auch des Kammergerichts für die Nachkriegszeit vorgelegt. Mit dem neuen Werk Stephan Weichbrodts ist nunmehr die Geschichte des Kammergerichts für die Zeit des Ersten Weltkriegs, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit erschlossen.
Nach der Einleitung, die den „historischen Erwartungshorizont“ erschließt (Müller-Arnold-Prozess; Zopfschulzen-Fall, Fall des Turnvaters Jahn und Fall Jacoby; S. 18ff.) folgen Abschnitte über die Namens- und Baugeschichte (S. 25ff.), die Zuständigkeiten (S. 35ff.) und die Richter (Ausbildung, Diensteide, S. 47ff.). Für die Weimarer Zeit beschreibt Weichbrodt zwölf „Einzelereignisse“ (S. 83ff.), u. a. die Ablehnung jüdischer Richter, den Fall des Senatspräsidenten beim preußischen Oberverwaltungsgericht Grützner gegen den Kammergerichtsrat Dr. Fränkel und die Probleme, die mit der politischen Betätigung von Justizangehörigen zwischen 1930 und 1932 verbunden waren.
Auch für die NS-Zeit bringt Weichbrodt keine Gesamtdarstellung, sondern zunächst wiederum lediglich „Einzelereignisse“. Allerdings wäre es hilfreich gewesen, wenn er in diesem Zusammenhang und nicht erst im Schlusskapitel auf den neuen Kammergerichtspräsidenten Heinrich Hölscher, |
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Weißhuhn, Christian, Alfred Hueck 1889-1975 - Sein Leben, sein Wirken, seine Zeit (= Rechtshistorische Reihe 383). Lang, München 2009. XVI, 252 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. IT |
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Die von Gerhard Lingelbach (Jena) angeregte und betreute Dissertation verbindet die Darstellung einer Gelehrtenbiographie mit wissenschaftsgeschichtlichen Intentionen. Der Autor selbst sieht in ihr „eine Abhandlung zur Privatrechtswissenschaft im 20. Jahrhundert“ und in Alfred Hueck „eine(n) der führenden Zivilrechtler des 20. Jahrhunderts“ (S. 2). In der Tat verkörperte Hueck diese rechtswissenschaftliche Disziplin in einem über das Gewöhnliche hinausgehenden Maße. Untrennbar verbunden ist sein Name vor allem mit dem Arbeitsrecht. Sein – gemeinsam mit H. C. Nipperdey verfasstes – Lehrbuch und der gleichnamige Grundriss avancierten, auch gemessen an der Zahl ihrer Auflagen zwischen 1928 und 1970, zu Standardwerken des Fachs. Nicht minder erfolgreich war Hueck durch seine Arbeiten zum Handels- und Gesellschaftsrecht, die ebenfalls viele Auflagen erlebten.
Huecks akademische Laufbahn führte ihn von Münster, wo er sich 1918 mit einer Arbeit über eine schuldrechtliche Thematik habilitierte und bis 1925 als Privatdozent tätig war, zunächst auf einen Lehrstuhl für deutsches, bürgerliches, Handels- und Verkehrsrecht in Jena. Von dort folgte er 1936 einem Ruf nach München, wo er mit kurzer zwangsweiser Unterbrechung nach Kriegsende bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1958 als Ordinarius wirkte. Weißhuhn folgt anhand der Universitätsarchivalien und diverser anderer Quellen staatlicher Archive sowie Aussagen von Zeitzeugen diesen drei Stationen des akademischen Lebenswegs Alfred Huecks unter Einbeziehung und Bewertung seines jeweiligen wissenschaftlich-literarischen Schaffens. Er attestiert ihm eine „enorme schriftstellerische Aktivität“ (S. 34), deren Schwerpunkt in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg fiel. Sieht man von der episodenhaften Amtsenthebung Huecks 19 |
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Weller, Marc-Philippe, Die Vertragstreue. Vertragsbindung - Naturalerfüllungsgrundsatz - Leistungstreue (= Jus Privatum 142). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XXXI, 633 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Anzuzeigen ist die in Köln von Heinz-Peter Mansel betreute Habilitationsschrift Marc-Philippe Wellers. Gegenstand der Arbeit ist ein „Prinzip“, ein Maßstab, der, „ohne Regel zu sein, als Argument für individuelle Rechte dienen“ kann (S. 27 in Anlehnung an Dworkin) – aber nicht irgendein Prinzip, sondern eines, das nach der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ein „tragender Grundsatz jeder Rechtsordnung“ ist (EuGH, Urt. v. 16. 6. 1998, Rs. C-162/96 [Racke], Slg. 1998, I-3655, Tz. 49). Wellers Ziel ist es, „den dogmatischen Bedeutungsgehalt der Vertragstreue im heutigen Bürgerlichen Recht zu ermitteln“.
Zu den wichtigen Ergebnissen der Arbeit von Ilka Kauhausen über die Privatrechtswissenschaft in Deutschland seit 1945 gehört, dass der Versuch der dogmatischen Argumentation aus Prinzipien heraus in der privatrechtlichen Literatur (untersucht wurden vor allem die Lehrbücher) aus der Mode gekommen ist (vgl. meine Besprechung in dieser Zeitschrift 125 [2008], S. 1029-1035). Weller liefert nun einen profunden Beitrag, um die zivilrechtliche Dogmatik auf den Boden prinzipieller Überlegungen zu stellen. Auch wenn man ihm in Einzelheiten vielleicht nicht immer folgen möchte (vgl. z. B. die kritischen Bemerkungen von Ulrich Huber, Schadensersatz statt der Leistung, in: AcP 210 [2010], S. 319-353, insbesondere Fn. 2, 17), so ist es Weller doch gelungen, in einem breiten, rechtsvergleichenden Ansatz die Vertragstreue als Prinzip zu begreifen sowie seine Verankerung im und seinen Argumentationswert für das geltende Privatrecht herauszuarbeiten. Insofern ist die Arbeit von Weller wissenschaftsgeschichtlich bemerkenswert. Weller bezieht mit großer Klarheit Position.
Trotz zahlreicher historischer Reminiszenzen verfolgt die Untersuchung |
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Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts in Europa - Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon. Beck, München 2010. X, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Dieses Buch, so beginnt der bekannte Verfasser, wenige Tage nach der Machtübernahme in Hamburg geboren, nach dem Studium der klassischen Philologie in Hamburg (Bruno Snell) und der Rechtswissenschaft in München 1965 bei Wolfgang Kunkel über rhetorische Statuslehre und Gesetzesauslegung der römischen Juristen promoviert und 1968 mit einer in der romanistischen Abteilung dieser Zeitschrift (Band 85 [1868], 94) veröffentlichten Untersuchung zur dinglichen Wirkung der Rücktrittsvorbehalte des römischen Kaufs habilitiert, 1969 an die freie Universität in Berlin berufen und in unruhiger Zeit umgehend zum Vizepräsidenten gewählt, ergänzt die schon erschienene „Geschichte des Rechts“ (1997, 2. A. 2001, 3. A. 2006). Die beginnt mit der vorstaatlichen Welt von Stammesgesellschaften und der Entstehung von Herrschaft, beschreibt dann Mesopotamien, Ägypten, das alte Israel, Griechenland und Rom als größeres Bild einer antiken Rechtsgeschichte und verengt sich dann aber seit dem Mittelalter immer mehr auf den deutschen Sprachraum. Im jetzigen Buch, das nur mit jahrelanger Unterstützung durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und die Gerda Henkel-Stiftung möglich war, wird - ausgenommen einige kleinere Länder - die Geschichte des Rechts für ganz Europa beschrieben, das mit Griechen und Römern beginnt (also Stammesgesellschaften, Mesopotamien, Ägypten und das alte Israel vernachlässigen kann) und sich später (nicht auf den deutschen Sprachbereich verengt, sondern) ausdehnt von Spanien bis Norwegen und von England bis Russland(, die freilich zu einem erheblichen Teil von Griechen beeinflusst und zeitweise von Römern beherrscht sind).
Gegliedert ist das neue, mit einem Bezug auf Bruno Snell einsetzende Werk in elf Kapitel. Sie betreffen nacheinander Europa (mit einem Exkurs Europäis |
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Wilhelm Levison 1876–1947. Ein jüdisches Forscherleben zwischen wissenschaftlicher Anerkennung und politischem Exil, hg. v. Becher, Matthias/Hen, Yitzak (= Bonner historische Forschungen 63). Franz Schmitt-Verlag, Siegburg 2010, 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wilhelm Levison 1876–1947. Ein jüdisches Forscherleben zwischen wissenschaftlicher Anerkennung und politischem Exil, hg. v. Becher, Matthias/Hen, Yitzak (= Bonner historische Forschungen 63). Franz Schmitt-Verlag, Siegburg 2010, 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wilhelm Levison wurde in Düsseldorf am 27. Mai 1876 als Angehöriger einer seit dem späten 17. Jahrhundert in Siegburg ansässigen Familie und älterer Sohn des Textilhändlers Hermann Levison und seiner Ehefrau Josephine, geb. Goldschmidt, geboren. Nach dem frühen Tod des Vaters und dem Abitur des Jahres 1894 empfahl ihn der Direktor des städtischen Gymnasiums Düsseldorf dem Althistoriker Heinrich Nissen in Bonn, wo Levison das Studium der Geschichte und klassischen Philologie aufnahm und mit einer Dissertation über die Beurkundung des Civilstands im Altertum abschloss. Auf Grund einer weiteren Studie zur Geschichte des Frankenkönigs Chlodwig zog er die Aufmerksamkeit des an der Ausgabe von Quellen zur Geschichte des Merowingerreichs für die Monumenta Germaniae Historica arbeitenden Archivars Bruno Krusch auf sich und wurde 1899 Mitarbeiter Kruschs in Hannover.
Aus der Beschäftigung mit den merowingischen Quellen entstand die 1903 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Habilitationsschrift über Bischof Germanus von Auxerre und die Quellen zu seiner Geschichte. Unmittelbar danach begann Levison seine Lehrtätigkeit in Bonn, erhielt 1909 den Titel Professor, 1912 ein planmäßiges Extraordinariat und wurde 1920 im Zuge einer allgemeinen Universitätsreform in Preußen zum Ordinarius ernannt, woraufhin er aus dem Dienst der Monumenta Germaniae Historica ausscheiden konnte. 1935 wurde er in den Ruhestand versetzt und verließ Mitte April 1939 Bonn in Richtung England, wohin schon früher sein Bruder emigriert war und wo ihm die Universität Durham ab 16. April 1939 eine neue wissenschaftliche Heimstätte als Honorary Fellow bot.
Am 17. Januar 1947 ver |
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Wilhelm, Uwe, Das Deutsche Kaiserreich und seine Justiz. Justizkritik - politische Strafrechtsprechung - Justizpolitik (= Historische Forschungen 93). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 721 S. Besprochen von Hans Hattenhauer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wilhelm, Uwe, Das Deutsche Kaiserreich und seine Justiz. Justizkritik - politische Strafrechtsprechung - Justizpolitik (= Historische Forschungen 93). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 721 S. Besprochen von Hans Hattenhauer.
Es war an der Zeit, dass sich die Forschung eine umfassende Untersuchung der Justiz des zweiten deutschen Kaiserreichs zur Aufgabe machte, nachdem in den vergangenen Jahrzehnten eine Reihe von Einzeluntersuchungen dem vorgearbeitet hatte. Dazu bestand um so mehr Anlass, weil wir bei der Erforschung dieser Epoche nicht mehr allein auf den Bestand R 43 (Reichskanzlei) im Bundessarchiv angewiesen sind und wieder den damals schmerzlich vermissten Zugang zu sämtlichen einschlägigen Archivalien haben. Der Verfasser hat dieser Herausforderung entsprochen. Das Ergebnis ist eine materialreiche Darstellung von allen möglichen Aspekten der Justiz und Rechtspolitik dieser Zeit, so dass sein Werk, eine Habilitationsschrift der Freiburger Philosophischen Fakultät, auch dem mit diesem Zeitraum vertrauten Rechtshistoriker noch manche neue Einsicht zu vermitteln vermag. An gründlicher Auswertung der Archivalien aus dem Reich, Preußen, gelegentlich auch Bayern und Hannover, fehlt es nicht. Dass der Verfasser sich dagegen bei den gedruckten Quellen angesichts deren unübersehbaren Fülle auf eine Auswahl beschränken musste und dort vor allem aus Parlaments- und Presseberichten schöpfte, muss jeder Kundige billigen. Der juristische gebildete Rechtshistoriker muss es begrüßen, dass sich nun auch ein Vertreter der allgemeinen Geschichtswissenschaft auf diesem, von seiner Disziplin zumeist gemiedenen Feld umgesehen hat. Wird dabei der Gegenstand nicht mit dem Vorverständnis des Juristen untersucht, so kann es der Sache doch nur gut tun, wenn fachfremde Kritik dem Rechtshistoriker Fragen stellt und ihm Anlass gibt, sich der Sicht des Rechtslaien zu stellen und auf dessen Sichtweise einzugehen.
Nach einer der Einleitung (S. 15-34) wird |
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Will, Martin, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen von 1946 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 63). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Will, Martin, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen von 1946 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 63). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Land Hessen hat zwar eine wechselvolle Geschichte hinter sich, nimmt aber dessenungeachtet in der gesamten deutschen Verfassungsgeschichte einen führenden Rang ein. Zwar geht Bayern Hessen in diesem Punkt durch seine Konstitution vom 1. Mai 1808 voraus, durch die - nach Virginia, Polen, Frankreich und anderen - erstmals eine ständeunabhängige Volksvertretung in einem deutschen Staat eingeführt wurde, doch folgen sowohl Nassau (1./2. 9. 1814) wie Hessen-Darmstadt (1820) und auch Kurhessen (1831) mit nicht allzu großem Abstand. Die 1946 für das neu gestaltete Hessen in Kraft gesetzte Verfassung ist sogar die älteste in Kraft stehende Verfassung Deutschlands überhaupt.
Ihre Entstehung ist Gegenstand der von Gerd Hardach angeregten und mit großem Interesse begleiteten, im Sommersemester 2008 vom Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Universität Marburg angenommenen Dissertation des 1967 geborenen Verfassers. Dieser erwarb nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Sinologie 1997 in Cambridge den LL.M. und wurde 1999 zum Dr. iur. promoviert. Seit seiner 2007 erfolgten Habilitation ist er im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg als Privatdozent tätig.
In der kurzen und klaren Einleitung schildert der damit bestens ausgewiesene Verfasser den Forschungsstand, die Quellen und das Ziel seiner Untersuchung. Dabei kann er überzeugend darauf hinweisen, dass die Entstehung der hessischen Verfassung von 1946 bisher nicht umfassend erforscht ist. Ebenso bedeutsam ist seine Übersicht über die dafür an sich zur Verfügung stehenden, vielfach archivalischen Quellen, von denen ein Großteil der wichtigen Dokumente in der Dokumentensammlung die Entstehung der Hessischen Verfassung von 1946 |
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Willoweit, Dietmar, Deutsche Verfassungsgeschichte - Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ein Studienbuch (= Kurzlehrbücher für das juristische Studium), 6. Aufl. Beck, München 2009. XXXV, 486 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Willoweit, Dietmar, Deutsche Verfassungsgeschichte – Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ein Studienbuch (= Kurzlehrbücher für das juristische Studium). 6. Aufl., Beck, München 2009. XXXV, 486 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ein Klassiker geht in sein drittes Jahrzehnt: Die „Deutsche Verfassungsgeschichte“ Dietmar Willoweits liegt seit 2009 in sechster Auflage und in einem leicht vergrößerten Format vor. Mehrfach verändert und erweitert, hat dieses seit 1990 publizierte Studienbuch des gebürtigen Ostpreußen und nunmehrigen Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der zwanzig Jahre lang der Würzburger Rechtsgeschichte als Ordinarius die Richtung gewiesen hat, über mehrere Generationen Studierende der Rechtswissenschaft begleitet und instruiert.
Nach der Anführung des Inhaltsverzeichnisses und zweier weiterer Verzeichnisse - der Abkürzungen und der zitierten Zeitschriften, Reihen und Quellensammlungen – folgen eine einleitende Kurzdarstellung des Untersuchungsgegenstandes und ein Überblick über das aktuelle Schrifttum. Daran reihen sich in chronologischer Abfolge die jeweils weiter in Kapitel, Paragrafen, römisch bezifferte Abschnitte und arabisch gezählte Unterabschnitte unterteilten, insgesamt vier Hauptteile des Inhalts. Deren erster, „Vom Personenverband zur Reichsorganisation“, setzt in spätantik-frühmittelalterlicher Zeit mit dem Fortwirken römischer Verwaltungstraditionen und der Konstituierung des Reichs der Franken ein und führt herauf bis ins hohe Mittelalter und ans Ende der staufischen Herrschaft, wo die Fürstenprivilegien der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis (1220) und des Statutum in favorem principum (1232) fundamentale Rechtsgewährungen bezeichnen, von denen Willoweit sagt, dass sie zwar „lange Zeit nur als Ausdruck kaiserlicher Ohnmacht angesehen“ worden wären, es jedoch „bis heute nicht gelungen“ sei, sie „aus dem Rechtsdenken ihrer Zeit heraus zu begreifen“ (S. |
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Winter, Robert, Täter im Geheimen. Wilhelm Krichbaum zwischen NS-Feldpolizei und Organisation Gehlen. Militzke Verlag, Leipzig 2010. 189 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Winter, Robert, Täter im Geheimen. Wilhelm Krichbaum zwischen NS-Feldpolizei und Organisation Gehlen. Militzke Verlag, Leipzig 2010. 189 S. Besprochen von Martin Moll.
Bezüglich zweier in der Einleitung zu diesem schmalen Büchlein angesprochener Punkte ist dem Verfasser unbedingt Recht zu geben: Im Vergleich zu anderen Terrorinstrumenten des NS-Staates wie SS, Gestapo, Sicherheitsdienst (SD) und anderen ist unser Wissen über die Geheime Feldpolizei (GFP) der Wehrmacht und deren Beteiligung an Kriegsverbrechen insbesondere an der Ostfront eher bescheiden. Und zweitens: Noch aufklärungsbedürftiger ist, auf welchen Wegen und mit wessen Hilfe schwerbelastete GFP-, aber auch SS- und Gestapo-Angehörige nach 1945 bei der Organisation Gehlen, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND), und später bei diesem selbst Unterschlupf fanden. Vor diesem Hintergrund ist es prinzipiell zu begrüßen, dass Winter eine, wenn auch knappe Biographie Wilhelm Krichbaums vorlegt, die sowohl dessen Rolle als Chef der GFP wie auch dessen geheimdienstliche Tätigkeit in der Bundesrepublik behandelt.
Freilich ist der Forschungsstand nicht gar so trist, wie Winter behauptet. Sein nicht einmal vierseitiges Literaturverzeichnis belegt nämlich nicht weiße Flecken der Forschung, sondern die oberflächlichen Recherchen des Autors. Die großen Überblickswerke zur Besatzungspolitik in der UdSSR 1941-1944, die sehr wohl – wenn auch verstreute – Hinweise zur GFP enthalten, fehlen ebenso wie Michael Wildts grundlegende Studie über das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), in dem Krichbaum laut Winter eine prominente Stellung innehatte. Unverständlich ist im Zeitalter der Internet-Recherchen, wie der Verfasser den schon 2003 publizierten Aufsatz von Paul B. Brown: The Senior Leadership Cadre of the Geheime Feldpolizei, 1939-1945 (in: Holocaust and Genocide Studies 17, 2003, S. 278-304) übersehen konnte, obwohl er ausführlich die von Winter herausgestriche |
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Wojak, Irmtrud, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 23). Beck, München 2009. 638 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wojak, Irmtrud, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 23). Beck, München 2009. 638 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Fritz Bauer, der Frankfurter Generalstaatsanwalt, hat wie kaum ein anderer die Geschichte der Nachkriegsjustiz in ihrem Verhältnis zu den NS-Verbrechen entscheidend beeinflusst und geprägt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass der Auschwitzprozess in den sechziger Jahren seine vielfältige Wirkung als Dokumentation des Grauens, seine aufklärerische Funktion in der zeitgeschichtlichen und juristischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Klärung des Kernbereichs von Recht, an dem der Unrechtsstaat zu messen war, entfalten konnte. Die von der Historikerin Irmtrud Wojak vorgelegte, großangelegte und bedeutende Biografie (zugleich eine Habilitationsschrift, die auf einer Fülle historischer Quellen, aber auf keinem persönlichen Nachlass aufbauen kann) wird dem einzigartigen Lebenslauf des aus Deutschland vertriebenen jüdischen Juristen und Sozialisten im Kontext vor allem der Nachkriegsgeschichte in mehr als einer Hinsicht vollauf gerecht.
Der nach der Machtergreifung sofort ins Konzentrationslager eingesperrte junge Jurist konnte 1935 nach Dänemark und 1943 nach Schweden flüchten. Als er nach seiner Rückkehr nach Deutschland es sich zur Sysiphus-Aufgabe machte, die Deutschen „Gerichtstag halten“ zu lassen über sich selbst, geschah dies, wie die Verfasserin zeigt, zu einer Zeit, in der die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrechtssystem innenpolitisch wenig opportun erschien und sich ein zutiefst von idealistischem und humanem Geist geprägter, unentwegt mahnender Zeitgenosse, und sei er auch alsbald in exponierter und einflussreicher Position, im Geflecht und Gestrüpp der deutschen „Vergangenheitspolitik“ mehr Gegner als Freunde oder Bundesgenossen schaffen musste. Wojak will das Exemplarische des von den Katastrophen des 2 |
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Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300, unter Leitung von Kirschstein, Bettina/Schulze, Ursula erarb. v. Ohly, Sibylle/Schmitt, Peter. (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der bayerischen Akademie der Wissenschaften), 3 Bände. Erich Schmidt, Berlin 1994ff. XVI, 2619 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300, unter Leitung von Kirschstein, Bettina/Schulze, Ursula erarb. v. Ohly, Sibylle/Schmitt, Peter. (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der bayerischen Akademie der Wissenschaften), 3 Bände. Erich Schmidt, Berlin 1994ff. XVI, 2619 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Deutsche tritt bekanntlich nur langsam aus dem Dunkel der Geschichte hervor, indem es von der unmittelbar verklingenden Rede in die zumindest in manchen Fällen dauerhaftere Schrift überführt wird. Müssen seine Vorstufen des Indogermanischen und Germanischen entweder vollständig oder nahezu vollständig aus jüngerer Überlieferung wissenschaftlich-hypothetisch rekonstruiert werden, so erscheinen im Frühmittelalter wenigstens die ersten Rinnsale des Althochdeutschen, des Altsächsischen und des Altniederfränkischen neben anderen aus dem Germanischen erwachsenen Sprachen. Breiter wird der Fluss erst im Hoch- und Spätmittelalter, in dem freilich die lateinische Sprache noch lange als Medium der Aufzeichnungen vorherrscht.
Dennoch gibt es auf der Grundlage der Quellen seit dem 19. Jahrhundert Wörterbücher des Mittelhochdeutschen und des Mittelniederdeutschen, die lange Zeit zunächst als vorbildlich und dann wenigstens als befriedigend galten, ehe sie als mangelhaft und ersetzungsbedürftig eingestuft wurden. In ihrem Mittelpunkt standen von den Anfängen an die literarischen Texte, die sich etwa mit Namen wie beispielsweise Walther von der Vogelweide verbinden lassen. Erst von 1929 an ergänzte dies Friedrich Wilhelm grundsätzlich durch die erste Lieferung des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden des 13. Jahrhunderts, mit der er den herkömmlichen Literaturbegriff um einen bestimmten Typ der Gebrauchssprache erweiterte.
Dieses zunächst umstrittene, dann aber allmählich anerkannte Unternehmen ko |
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Wunder, Bernd, Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag. Leinfelden-Echterdingen 2009. 213 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wunder, Bernd, Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag. Leinfelden-Echterdingen 2009. 213 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Württemberg ist die 1081/1092 erscheinende Burg bei Esslingen, nach der sich Grafen benennen, welche die Landesherrschaft im östlichen Teil Schwabens erreichen, der bis 1951/1952 als selbständige politische Einheit währte, ehe er im größeren Bundesland Baden-Württemberg aufging. Bernd Wunder trat bereits 1971 durch seine Dissertation über Frankreich, Württemberg und den Schwäbischen Kreis während der Auseinandersetzungen über die Reunionen (1679-1697) als Sachkenner seiner Geschichte hervor und wirkte von 1977 bis 2003 als Professor für neuere Geschichte an der Universität Konstanz mit Forschungsschwerpunkten in der Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen sowie der Verfassungsgeschichte und der Verwaltungsgeschichte des 17. bis 19. Jahrhunderts. In der vorliegenden Darstellung kehrt er zu den Anfängen zurück.
Dementsprechend beginnt auch der mit einem Ausschnitt aus der Allianztafel der Häuser Habsburg und Württemberg von 1612 geschmückte Band mit den im Dunkeln gesehenen Anfängen der Dynastie der Grafschaft Württemberg und der raschen territorialen Expansion. Dem folgen die Begründung des Herzogtums, die Krise der Dynastie unter Herzog Ulrich am Beginn des 16. Jahrhunderts, die innere Festigung des Herzogtums seit Herzog Christoph, Kriege ohne Ende im 17. Jahrhundert, Land und Leute einschließlich Räuberbanden und Hexen, das Zeitalter des Absolutismus mit Kurwürde und Soldatenhandel und der Beginn einer neuen Epoche seit der französischen Revolution. Neben zahlreichen Abbildungen runden eine Zeittafel und Literaturhinweise das gut lesbare, informative Werk, das die Entwicklung der württembergischen Geschichte ab 1806 und ab 1918 anscheinend eigenen Darstellung(en) vorbehält, angenehm ab.
Innsbruck |
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Zang, Gert, Kleine Geschichte der Stadt Konstanz (= Regionalgeschichte . fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 240 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zang, Gert, Kleine Geschichte der Stadt Konstanz (= Regionalgeschichte . fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 240 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am dem bereits in der Jungsteinzeit besiedelten, verkehrsgünstig am Ausfluss des Rheines aus dem Bodensee gelegenen Ort wurde schon unter dem römischen Prinzeps Tiberius (14-37 n. Chr.) ein Stützpunkt angelegt, dessen im 6. Jahrhundert überlieferter Name Constantia war. Bis zur Gegenwart hat sich hieraus eine blühende Stadt mit mehr als 80000 Einwohnern entwickelt. Gert Zang, früher Archivar im Kulturamt des Bodenseekreises, hat sich mit ihr in vielen gewichtigen Veröffentlichungen befasst, so dass er für eine kleine Geschichte der Stadt Konstanz sehr gut ausgewiesen ist.
Er gliedert sein Werk in nahe liegender Weise chronologisch, wobei er die Besiedlung am höchsten Punkt der Stadt beginnen lässt. Vielleicht zwischen 550 und 590 wird der Ort Sitz eines Bischofs, der ihm um 900 das Marktrecht verleiht, aber danach den Ort an das Reich verliert. Zwischen 1414 und 1418 erlangt die Stadt als Sitz des 16. allgemeinen Konzils zur Überwindung des abendländischen Schismas europäische Bedeutung. Von 1548 bis 1805 fällt sie unter die Herrschaft Österreichs.
Der Verfasser zeichnet diese Entwicklungen sorgfältig nach und verfolgt sie über Revolution, glänzenden Aufstieg, das Hakenkreuz und die Not bis zum grenzenlosen Wachstum in der Bundesrepublik. Ziemlich detailliert vermag er dabei auch auf wichtige Einzelheiten einzugehen. Chronologie und Literaturhinweise runden die gut lesbare, interessante Darstellung ansprechend ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Zehetmayr, Roman, Urkunde und Adel. Ein Beitrag zur Geschichte der Schriftlichkeit im Südosten des Reichs vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 53). Böhlau, Wien 2010. 388 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zehetmayr, Roman, Urkunde und Adel. Ein Beitrag zur Geschichte der Schriftlichkeit im Südosten des Reichs vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 53). Böhlau, Wien 2010, 388 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Immer noch sind aus der Untersuchung hochmittelalterlicher Privaturkunden Erkenntnisse über die Nutzung und Verbreitung der Schriftlichkeit zu gewinnen. Wenn diese Untersuchungen, wie im vorliegenden Falle, sich überdies der schwierigen Frage zuwenden, wie und warum sich im nichtfürstlichen Adel die Siegelurkunde eigentlich durchgesetzt habe und welche Rolle dabei die Notare spielten, werden gleich zwei Fragestellungen berührt, für die eine einfache Antwort kaum zu geben ist. Zehetmayr hat sich dieser Fragen für das Gebiet der Herzogtümer Österreich und Steier in den Grenzen des ausgehenden 13. Jahrhunderts angenommen und hat näherhin die Urkundenüberlieferung der Herren von Stubenberg, Pettau, Liechtenstein und Kuenring sowie der Grafen von Hardegg behandelt, dazu auch einige weitere, kleinere und durchweg schlechter bezeugte Niederadelsfamilien vergleichend hinzugezogen.
Die Untersuchung behandelt das Thema in drei Schritten: Zunächst wird die Zeit der hochmittelalterlichen Notitiae untersucht (S. 19-85), sodann die Phase des im Einzelnen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgenden ersten Auftretens von Siegelurkunden bis etwa 1230 (S. 87-172) und endlich die Durchsetzung dieser neuen Beurkundungsart bis in die ersten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts (S. 173-289). Hinzuweisen ist darauf, dass die Zwischenergebnisse der einzelnen Untersuchungsschritte vorbildlich zusammengefasst werden, so dass die Lektüre auch für diejenigen von Interesse ist, welche die eigentlich lokalen und regionalen Verhältnisse nicht im Einzelnen nachvollziehen können oder wollen.
Die allgemeinen Ergebnisse sind folgende: Schon vor dem Aufkommen erster Siegelurkunden waren es |
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Zeindl, Gertraud, Meran im Mittelalter. Eine Tiroler Stadt im Spiegel ihrer Steuern (= Tiroler Wirtschaftsstudien 57). Wagner, Innsbruck 2009. 152 S., 24 Abb., 8 Tab. und der Edition des Stadtsteuerregisters vom Jahr 1492. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zeindl, Gertraud, Meran im Mittelalter. Eine Tiroler Stadt im Spiegel ihrer Steuern (= Tiroler Wirtschaftsstudien 57). Wagner, Innsbruck 2009. 152 S., 24 Abb., 8 Tab. und der Edition des Stadtsteuerregisters vom Jahr 1492. Besprochen von Gerhard Köbler.
Aus unbedeutenden Gefälligkeiten haben sich die Steuern weltweit allmählich zu bedrückenden Lasten entwickelt, mit deren Hilfe Entscheidungsträger ihre Macht zu sichern versuchen. Die dieser Entwicklung im Wege stehenden Hindernisse wurden von vielen Interessierten zu Lasten der Betroffenen nicht immer wirklich offen beseitigt. Umso interessanter sind einzelne detaillierte Einblicke in den Gang des nicht vollständig vorhersehbaren Geschehens auf der Grundlage lange Zeit für verhältnismäßig unwichtig angesehener Quellen.
Diese Möglichkeit ergreift dankenswerterweise Gertraud Zeindl in ihrer von Klaus Brandstätter betreuten Innsbrucker geschichtswissenschaftlichen Dissertation auf, mit der leider zugleich die Geschichte der bisher von der Wirtschaftskammer Tirol während eines halben Jahrhunderts unterstützten Tiroler Wirtschaftsstudien endet. Sie befasst sich mit einem sowohl hinsichtlich der Zahl der überlieferten Steuerregister als auch bezüglich der Fülle der Nachrichten über die Steuerverwaltung in Tirol hervorragenden Quellenbestand. Insgesamt sind für die Jahre zwischen 1438 und 1525 Steuerregister überliefert, welche die Verfasserin durch Steuerprotokolle noch ergänzt.
Ihrem eigentlichen Gegenstand nähert sich die Verfasserin in ihrer in sechs Abschnitte gegliederten Untersuchung vorsichtig an. Zunächst beschreibt sie in der Einleitung den Forschungsstand, das Tiroler Steuerwesen in der Geschichtswissenschaft und für die Meraner Steuerregister die Untersuchungsziele, die Problemstellung und die angewandte Methode. Danach behandelt sie Meran im späten Mittelalter, die Stadt und ihre Bewohner sowie das mittelalterliche Steuerwesen in den Städten allgemein, in Tirol und in |
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Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Generalregister zu den Bänden 101-125, hg. v. Ogris, Werner/Laufs, Adolf/Wadle, Elmar u. a., Namen-, Sach- und Quellenregister bearb. v. Borrmann, Kathrin. Böhlau, Wien 2010. VI, 881 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 00. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Generalregister zu den Bänden 101-125, hg. v. Ogris, Werner/Laufs, Adolf/Wadle, Elmar u. a., Namen-, Sach- und Quellenregister bearb. v. Borrmann, Kathrin. Böhlau, Wien 2010. VI, 881 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2008 erschien der 125. Band der Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Nur zwei Jahre später ist das Generalregister über diesen Band der Germanistischen Abteilung und seine 24 Vorgänger zusammen mit Band 127 ausgeliefert. Dies ist auch im digitalen Zeitalter eine bewundernswerte inhaltliche und technisch-organisatorische Leistung, zumal im Jahre 1984 die Arbeit mit den elektronischen Medien auf breiterer Grundlage eigentlich erst begann und die ersten der erfassten Bände noch nicht mit den dadurch eröffneten Möglichkeiten hergestellt werden konnten.
Das Hauptverdienst am beeindruckenden Gelingen kommt Joachim Rückert als verantwortlichem Herausgeber zu, der die verlegerische Notwendigkeit mit Hilfe der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Wien in die Tat umsetzen konnte. Er konnte als Bearbeiterin Kathrin Borrmann gewinnen, die bereits zuvor durch eine Erschließung des Bestands A 55., Darlehen und Schulden (1306-1485 (1501-1818 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und ihre Frankfurter Dissertation über gemeines deutsches Privatrecht bei Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hervorgetreten war. Die dabei gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten konnte sie in Abstimmung mit dem Herausgeber in idealer Weise in die neue Aufgabe einbringen.
Gemeinsam haben sich beide bemüht, auch den äußeren Zugriff im Verhältnis zu den früheren Generalregisterbänden zu verbessern. Den Hauptblock bilden nun die entsprechend der Entwicklung des rechtsgeschichtlichen Schrifttums angewachsenen Rezensionen mit Registern nach Rezensenten und rezensierten Schriften, die je rund 250 Seiten |
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Zelle, Karl-Günter, Hitlers zweifelnde Elite. Goebbels - Göring - Himmler - Speer. Schöningh, Paderborn 2010. 503 S., 20 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zelle, Karl-Günter, Hitlers zweifelnde Elite. Goebbels - Göring - Himmler - Speer. Schöningh, Paderborn 2010. 503 S., 20 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Hitlers Elite kann heute auf der Reichsebene als nahezu lückenlos und auf der Ebene der Gauleiter als immerhin weitgehend biographisch erforscht gelten. Dabei wurden diese Männer jedoch, wie es der Titel einer populären ZDF-Serie aus der Produktion Guido Knopps, „Hitlers Helfer“, treffend ausdrückt, durchgängig als Satrapen, Zuarbeiter, Vollstrecker, jedenfalls als willige Werkzeuge des Diktators gesehen, deren „Treue zum Führer“ – wenn überhaupt – erst in den letzten Kriegstagen ins Wanken geriet. Nur selten wurde gefragt, ob zumindest einige Führungsfiguren eigenständige politische Konzeptionen verfolgten und ob die Führer-Bindung angesichts des ab 1942 manifesten Weges in den Untergang erodierte. Der Niedergang des Hitler-Mythos wurde von dem britischen Historiker Sir Ian Kershaw schon vor drei Jahrzehnten untersucht; für die Elite des Regimes fehlen solche Studien bislang, was umso mehr erstaunt, als die meisten der zum innersten Kern der NS-Herrschaft zählenden Männer über beachtliche intellektuelle Kapazitäten verfügten, ihnen also in der zweiten Kriegshälfte klar sein musste, wohin die Reise ging: In die Katastrophe ihres Volkes, aber auch in ihren eigenen höchstpersönlichen Untergang.
Diese Lücke versucht die in Mainz bei Sönke Neitzel entstandene, nun im Druck vorliegende Dissertation Karl-Günter Zelles zu schließen, was ihm – dies sei vorweggenommen – auch gelingt. Zelles Ausgangspunkt ist einmal mehr das bekannte Charisma-Konzept Max Webers, das als Pendant zum charismatischen Herrscher dessen Gefolgschaft als zweiten Akteur eines bipolaren Modells ins Spiel bringt: Wenn die Jünger beginnen, ihren Messias in Frage zu stellen, bröckelt dessen Charisma ab, ist dieses doch mindestens langfristig an den Erfolg gebunden und verlässt üblicherweise den Scheiternden. Zelle ergän |
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Zivilrecht unter europäischem Einfluss. Die richtlinienkonforme Auslegung des BGB und anderer Gesetze – Kommentierung der wichtigsten EU-Verordnungen, hg. v. Gebauer, Martin/Wiedmann, Thomas, mit einem Geleitwort von Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine. 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart 2010. XXVIII, 2437 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die erste Auflage dieses bedeutsamen Werkes ist 2005 im Umfang von 1673 Seiten erschienen. Sie wurde in ZRG GA 123 (2005) so zeitnah angezeigt, wie dies bei jährlicher Erscheinungsweise möglich war. Der dort geäußerte Wunsch auf Erfolg ist in der Form einer nach fünf Jahren erschienenen zweiten Auflage in stark erweitertem Umfang in Erfüllung gegangen.
Für das Geleitwort ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an die Stelle Günter Hirschs getreten. Sie fasst die inzwischen eingetretene Entwicklung in wenigen Worten zusammen. Während es im Jahre 2005 noch nicht offenkundig gewesen sein mag, dass das Zivilrecht unter europäischem Einfluss steht, sei die Europäische Union im Zivilrecht inzwischen eindeutig angekommen, indem das internationale Privatrecht, beachtliche Teile des Verfahrensrechts und die Harmonisierung auf dem Gebiet des materiellen Privatrechts zu wesentlichen Politikfeldern der Gemeinschaft geworden seien.
Die auf Grund ihrer Leistung in der Zwischenzeit zum Professor und in die Europäische Kommission aufgestiegenen Herausgeber weisen in ihrem knappen Vorwort darauf hin, dass auf Grund des durchweg freundlichen Echos auf die Ersterscheinung der Plan zu einer Neuauflage seit langem gefasst gewesen sei. Allerdings habe sich die Verwirklichung als mühevoller erwiesen als gedacht. Erfreulicherweise konnte das Grundkonzept unverändert bleiben und mussten nur für Erweiterungen vor allem hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und für das materielle Kollisionsrecht der Verordnungen Rom I und Rom II auf Grund der eingetretenen rechtsgeschichtlichen Vorgänge gewichtigere |
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Zur Erforschung mittelalterlicher Bibliotheken. Chancen - Entwicklungen -Perspektiven, hg. v. Rapp, Andrea/Embach, Michael (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 97). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. 460 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zur Erforschung mittelalterlicher Bibliotheken. Chancen - Entwicklungen -Perspektiven, hg. v. Rapp, Andrea/Embach, Michael (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 97). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. 460 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das historisch-kulturwissenschaftliche Forschungszentrum der Universität Trier bündelt in interdisziplinärem Zusammenhang Forschungsaktivitäten mit einer historischen Ausrichtung aus verschiedenen kulturwissenschaftlichen Disziplinen. Die von Michael Embach und Andrea Rapp geleitete Arbeitsgruppe Medien und Methoden der Konstruktion von Wissensräumen befasst sich seit langem in diesem Rahmen mit der Erforschung historischer Bibliotheken und ihrer Bestände. Unter dieser Perspektive wurde in der Stadtbibliothek Trier am 23./24. November 2007 als zweite Trierer Handschriften- und Bibliothekstagung ein internationaler Workshop veranstaltet, der die mittelalterliche, bekanntlich noch ganz auf die Handschrift beschränkte Bibliothek in einer breit gefächerten Palette sich thematisch ergänzender Beiträge in den Blick nahm und sich hierfür in vier Sektionen (Glossen und Fragmente, Produzenten und Besitzer von Handschriften, Klosterbibliotheken sowie Digitalisierung und virtuelle Rekonstruktion) teilte.
Abgedruckt sind die insgesamt 18 Studien in alphabetischer Reihenfolge der Verfasser. Deswegen stehen am Beginn Evamarie Banges Wasserzeichen, die einem Sammelband über mittelalterliche Handschriften wichtige Hinweise liefern können. Der Band endet mit Bettina Wagners Beitrag über das Prämonstratenserkloster Windberg und seine Bibliothek im Spiegel der Ausgabenbücher des 15. Jahrhunderts.
Dazwischen untersucht Rolf Bergmann die althochdeutschen Glossare in Zisterzienserklöstern, Rainer Berndt die Bibliothek der Abtei Saint-Victor zu Paris, Falk Eisermann mit Christoph Mackert den Handel mit Gebeten, Michael Embach Johannes Trithemius (1462-1516) und Kloster Sponheim, |
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Zur Sozial- und Kulturgeschichte der mittelalterlichen Burg. Archäologie und Geschichte, hg. v. Clemens, Lukas/Schmitt, Sigrid (= Interdisziplinärer Dialog zwischen Archäologie und Geschichte 1). Kliomedia, Trier 2010. 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Lange Zeit, so klagen die Herausgeber, erfolgte die Beschäftigung mit Burgen überwiegend in den Einzeldisziplinen Geschichtswissenschaft, Archäologie, Architekturgeschichte oder Kunstgeschichte oder blieb jedenfalls die mittelalterliche Geschichte in interdisziplinärer Burgenforschung ausgespart. Gerade die Mittelalterarchäologie habe aber in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche neue Erkenntnisse über Burgen gewonnen, die bislang nur ansatzweise von der historischen Forschung zur Kenntnis genommen worden seien. Deswegen sei der in Schloss Dhaun vom 22. bis 24. September 2005 neu aufgenommene interdisziplinäre Dialog zwischen Archäologie und Geschichte notwendig, auch wenn sich die Drucklegung aus verschiedenen Gründen verzögert habe und Beiträge von Horst Wolfgang Böhme über die Anfänge des mittelalterlichen Burgenbaus und Bernhard Metz über den Straßburger Adel und seine Burg (von der Stadt aufs Land) überhaupt fehlten.
Der mit vielen Bildern ausgestattete, auf gediegenem Papier gedruckte, glanzvolle schmale Band beginnt mit Starigard/Oldenburg im 10. Jahrhundert (Wolf-Rüdiger Tergen/Michael Schultz), dessen 178-280 Tote (bei etwa 40 gleichzeitig lebenden Bewohnern) überwiegend ältere Männer (, 173,6 cm, Fürsten) mit jüngeren Frauen (163 cm) waren, die zahlreiche Erkrankungen innerhalb einer gewalttätigen, von Männern dominierten Gesellschaft aufwiesen (16 Fälle von Karies). Danach beantwortet Norbert Gossler die Frage der Gleichsetzung von sozialer Stellung und materieller Kultur in der Form einer nichtlinearen Gleichung mit mehreren Variablen, die unterschiedliche Gewichtungen haben können. Reinhard Friedrich behandelt die Burgen im Mittelrheingebiet unter siedlungsgeschi |
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200 Jahre Code d’instruction criminelle - Le Bicentenaire du Code d'instruction criminelle, hg. v. Jung, Heike/Leblois-Happe, Jocelyne/Witz, Claude (= Saarbrücker Studien zum internationalen Recht 44). Nomos, Basen-Baden 2010. 248 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Code pénal et code d’instruction criminelle – Livre du bicentenaire. Dalloz, Paris 2010. XI, 828 S. Besprochen von Werner Schubert.
II. Du compromis au dysfonctionnement – les destinées du Code d’instruction criminelle, 1808-2008. Actes du colloque international, Lille, 24 et 25 janvier 2008 (organisé par) le Centre d’histoire judiciaire, réunis et présentées par Aboucaya, Chantal/Martinage, Renée, Lille, Centre d’histoire judiciaire 2009. 256 S. Besprochen von Werner Schubert.
III. 200 Jahre Code d’instruction criminelle – Le Bicentenaire du Code d’instruction criminelle, hg. v. Heike Jung/Jocelyne Leblois-Happe/Claude Witz (= Saarbrücker Studien zum internationalen Recht 44). Nomos, Baden-Baden 2010. 248 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Bicentenaire des Code d’instruction criminelle war Gegenstand von Tagungen in Lille im Januar 2008 und in Saarbrücken im März 2009. Im April 2010 ist eine umfangreiche Festschrift der Université Panthéon-Assas (Paris II) zum Code pénal, der 1810 erlassen wurde und zusammen mit dem Code d’instruction criminelle am 1. 1. 1811 in Kraft trat, erschienen. Die Festschrift von 2010 und der Saarbrücker Tagungsband berücksichtigen in weitem Umfang auch die Neukodifikationen des französischen Strafrechts im Code de procédure pénale von 1958 und im neuen Code pénal von 1992/94.
I. Die Pariser Festschrift umfasst 48 Beiträge von Hochschullehrern der Université Panthéon-Assas und hat ihren Schwerpunkt in einer kritischen, oft rechtspolitisch ausgerichteten Auseinandersetzung mit dem geltenden Strafprozess- und Strafrecht. Das in drei Teile gegliederte Werk (Des Mots et des Codes; Des hommes et des juges; Des délits et des crimes) beginnt mit einer Abhandlung von Y. Mayaud über „La loi pénale, instrument de valorisation sociale“, die sich mit den gesellschaftlichen Werten (valeurs sociales) bzw. den Grundlagen des Strafrechts befasst. Der folgende Beitrag von J.-L. Sourioux beschäftigt sich mit der Ve |
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Zweihundert (200) Jahre Wirtschaftsanwälte in Deutschland, hg. v. Pöllath, Reinhard/Saenger, Ingo, bearb. v. Heukamp, Markus. Nomos, Baden-Baden 2009. 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zweihundert (200) Jahre Wirtschaftsanwälte in Deutschland, hg. v. Pöllath, Reinhard/Saenger, Ingo, bearb. v. Heukamp, Markus. Nomos, Baden-Baden 2009. 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Woher kommen und wohin gehen die Wirtschaftsanwaltsfirmen in und aus Deutschland? fragt zu Beginn des vom Verlag leider für einen festen Rezensenten nicht zur Verfügung gestellten und deshalb ersatzweise vom Herausgeber nach Ausleihe angezeigten Werkes Reinhard Pöllath von P+P Pöllath und Partners. Nach seiner Ansicht gibt es seit 200 Jahren oder länger deutsche Wirtschaftanwaltsfirmen. Seit 1989 leben sie nach Beseitigung des Verbots der überörtlichen Grenzen und der Öffnung des eisernen Vorhangs in einer Welt ohne Grenzen, in der ihnen auch der durch die Schranken gewährte Schutz fehlt.
Als Kennzeichen des Wirtschaftsanwalts nennt er im Anschluss hieran die Spezialisierung auf das Rechtliche, die Erfahrung in solchen Vorgängen aus der Tätigkeit für andere und die Unabhängigkeit vom einzelnen Arbeitgeber. Danach legt er Grundthemen der Entwicklung deutscher Wirtschaftsanwälte dar (Aufbrüche und Einbrüche, räumliche Zerbrochenheit, Größe, Branchen-Konsolidierung). Seine anschließende Geschichte deutscher Wirtschaftsanwälte in Grundzügen behandelt drei Gründungswellen im 19. Jahrhundert (1822 Hamburg Knauth, 1840 Hamburg Noak, 1844 Hamburg Schroeder, 1858 Hamburg Israel (Cohen), 1873 Hamburg May, Mittelstrass, 1884 Hamburg Pels, 1890 Berlin Axster, 1895 Hamburg Utescher, 1895 Bielefeld Cramer, 1900 Frankfurt am Main Rohde), nach 1918 und nach 1945, angelsächsische Übernahmen und deutsche Ursprünge, regionale Verteilung, Kriege, Politik, Emigration, freiberufliche Hindernisse, hergebrachte Internationalität deutscher Wirtschaftsanwälte, Anwälte als Unternehmensleiter, Anwälte als Politiker, Wirtschaftsanwältinnen, Väter, Söhne und Verwandte, mit denen er den Kreis schließt, in dem deutsche Wirtschaftsanwälte seit 200 Jahren Bestandteil weltweiter ge |
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A Factual Assessment of the Draft Common Frame of Reference, hg. v. Antoniolli, Luisa/Fiorentini, Francesca, prepared by the Common Core Evaluating Group. Sellier, München 2011. XII, 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerAfactualassessmentofthedraft20111115 Nr. 13527 ZRG GA 129 (2012) 89
A Factual Assessment of the Draft Common Frame of Reference, hg. v. Antoniolli, Luisa/Fiorentini, Francesca, prepared by the Common Core Evaluating Group. Sellier, München 2011. XII, 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951/1952 wird das Recht in Europa zunehmend europäisiert. Dementsprechend begann kurz nach 1980 eine Gruppe von Wissenschaftlern um Ole Lando aus Dänemark mit der Ausarbeitung von Grundsätzen für ein europäisches Vertragsrecht. Auch wenn die Mitgliedstaaten ihre Souveränität und damit ihre Gesetzgebungshoheit so weit wie möglich zu wahren versuchen, forderte doch das Europäische Parlament bereits im Jahre 1989 erstmals die Schaffung eines europäischen Zivilgesetzbuchs.
Im Jahre 2009 veröffentlichten die Study Group on a European Civil Code und die Research Group on EC Private Law (Acquis Group) den gemeinsamen Draft Common Frame of Reference, der bis Mai 2011 von einer durch die Europäische Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe überarbeitet wurde (Feasibility Study).. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit bestehen aber noch Zweifel. Deswegen sind Machbarkeitsstudien und Einschätzungsverfahren sinnvoll und notwendig.
Im vorliegenden Werk führen die jungen Herausgeberinnen zunächst sorgfältig in die geschichtliche Entwicklung ein. Dem folgen an Hand von Fällen sachverständige Überprüfungen der Regeln für Unfair Terms, Change of Circumstances, Plurality of Debtors, Sales, Lease of Goods, Mandate, Personal Security, Non-contractual Liability Arising out of a Damage Caused to Another, Unjustified Enrichment, Acquisition and Loss of Ownership of Goods sowie eine Reihe kritischer Stellungnahmen von Seiten vierer Kritiker. Durch den sorgfältigen Vergleich zwischen mitgliedstaatlichen und gemeinschaftsrechtlichen Lösungen werden von den zwölf sachkundigen Bearbe |
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Adel in Hessen. Herrschaft, Selbstverständnis und Lebensführung vom 15. bis ins 20. Jahrhundert, hg. v. Conze, Eckart/Jendorff, Alexander/Wunder, Heide (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 70). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 639 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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„Die Welt des Adels ist omnipräsent – und doch ist sie eine fremde Welt. Aber sie ist keine Welt, die nicht durch unvoreingenommene Betrachtung und nüchterne Analyse erschlossen und entzaubert werden könnte. Im Gegenteil: Man kann, ja man muss den Adel und seine Welt erklären“ (S. 9). Mit diesem programmatischen Statement leitet Eckart Conze, Inhaber des Lehrstuhls für neuere Geschichte der Universität Marburg und langjähriger Sprecher der „Unabhängige(n) Historikerkommission – Auswärtiges Amt“, deren Endergebnis er unlängst zusammen mit Norbert Frei, Peter Hayes und Shlomo Zimmermann im Abschlussband „Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ (2010) auch publizistisch präsentieren konnte, als - neben Alexander Jendorff und Heide Wunder - federführender Herausgeber in das vorliegende Sammelwerk ein. Es materialisiert die Essenz zweier Tagungen, die unter der Ägide der Historischen Kommission für Hessen in Kooperation mit weiteren lokalen Forschungsinstitutionen vom 28. Februar bis zum 1. März 2008 in Marburg sowie vom 20. bis 22. November 2008 im Stift Kaufungen abgehalten wurden.
Diese von jeweils unterschiedlichen Tagungsschwerpunkten vorgegebene inhaltliche Teilung prägt sinnvoller Weise auch das Druckwerk: Nach einleitenden Ausführungen der Herausgeber zum Projekt und zum Forschungsstand vereinigt der erste Teil unter dem Rubrum „Adel, Herrschaft und politischer Wandel“ die Bereiche „Adel in Umbruchzeiten“ (3 Beiträge), „Adelige Selbstorganisation“ (5 Beiträge) und „Adeliges Selbstverständnis und Herrschaftsverständnis“ (7 Beiträge). Nahezu ständig berühren die Texte recht |
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Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben - Festschrift für Thomas Zotz zum 65. Geburtstag, hg. v. Bihrer, Andreas/Kälble, Mathias/Krieg, Heinz (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, B Forschungen, 175). Kohlhammer, Stuttgart 2009. XXIV, 438 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben - Festschrift für Thomas Zotz zum 65. Geburtstag, hg. v. Bihrer, Andreas/Kälble, Mathias/Krieg, Heinz (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, B Forschungen, 175). Kohlhammer, Stuttgart 2009. XXIV, 438 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der aus einer österreichischen Unternehmer- und Gelehrtenfamilie stammende, in Prag 1944 als Sohn des Prähistorikers Lothar Zotz geborene Thomas Zotz wurde nach dem Studium von Geschichte, Latein und Geographie in Freiburg im Breisgau, Wien und Hamburg 1972 in Freiburg im Breisgau bei Josef Fleckenstein mit einer Dissertation über den Breisgau und das alemannische Herzogtum (1974) promoviert. Wie sein Lehrer wechselte er danach an das Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen, wo er von 1973 bis zu seiner Berufung auf die Professur für mittelalterliche Landesgeschichte des deutschsprachigen Südwestens an der Universität Freiburg im Jahre 1989 wirkte. Nach einer Rufablehnung nach Marburg erhielt er 1999 den Lehrstuhl für früh- und hochmittelalterliche Geschichte und für mittelalterliche Landesgeschichte des deutschsprachigen Südwestens, von dem aus er 2007 die Leitung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte übernahm.
Angesichts dieses erfolgreichen Lebensverlaufs kann es kaum überraschen, dass ihm zu seinem 65. Geburtstag im Jahre 2009 eine weitere, gediegene, mit einem charakteristischen Bildnis geschmückte Festschrift gewidmet wurde. Sie umfasst 24 Beiträge, die in vier Themenbereiche gegliedert wurden. Diese betreffen als Grundlagen und Voraussetzungen die Alemannia im Frühmittelalter, Schwaben und das Reich unter Karolingern, Ottonen und frühen Saliern, politische und geistige Kräfte im hochmittelalterlichen Schwaben und Stadt, Adel und Königtum im spätmittelalterlichen Schwaben.
Dabei sucht beispielsweise Heiko Steuer interdisziplinär nach gemeinsam geltenden Bene |
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Adelsgruber, Paulus/Cohen, Laurie/Kuzmany, Börries, Getrennt und doch verbunden. Grenzstädte zwischen Österreich und Russland 1772-1918. Böhlau, Wien 2011. 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Adelsgruber, Paulus/Cohen, Laurie/Kuzmany, Börries, Getrennt und doch verbunden. Grenzstädte zwischen Österreich und Russland 1772-1918. Böhlau, Wien 2011. 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Buch ist das Ergebnis zweier vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung von 2004 bis 2009 geförderter Forschungsprojekte mit den Themen Multikulturelle Grenzstädte in der Westukraine 1772-1914 einerseits und Imperiale Peripherie: Religion, Krieg und die Szlachta andererseits. Die Projektleitung hatte Andreas Kappeler, die Projektdurchführung oblag den Verfassern. Gemeinsam haben sich die Beteiligten zu einer kollektiven Monografie und gegen eine Zusammenstellung mehrerer Einzelbeiträge entschieden.
Gegliedert ist das einheitliche Werk in acht Abschnitte. Einer kurzen Einleitung folgen der Blick auf die drei betrachteten Grenzstadtpaare (Brody und Radzivilov, Podwoloczyska und Voločisk sowie Husiaty und Gusjatin in Galizien, Wolhynien und Podolien), der Blick auf die Grenze, der auf dem Umschlag durch eine farbige Abbildung aus Brodny veranschaulicht wird, die Bedeutung der Grenze für den Handel und für die Religion sowie die Betrachtung der Wirkungen des Ersten Weltkriegs. Am Ende ziehen die Verfasser Schlussfolgerungen und fragen danach, was bleibt.
Ausgangspunkt der gesamten Fragestellung ist die erste Teilung Polen-Litauens im Jahre 1772, die Österreich und Russland zu Nachbarn machte. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde daraus teilweise eine Grenze zwischen Polen und Russland, nach dem Zweiten Weltkrieg verschwand die von den Autoren im Sommer 2006 begangene Grenze innerhalb der Ukrainischen Republik der Sowjetunion bzw. seit 1991 der Ukraine. Am Ende können die Verfasser überzeugend die Langlebigkeit historischer, sowohl trennender wie auch verbindender Grenzen feststellen, die sich zwar verwischen können, die aber als mentale Trennlinien auf den geistigen Landkarten - zumindest zeitweise - bestehen bleiben.
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Adolf Schärf. Tagebuchnotizen des Jahres 1952, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Veröffentlichungen der österreichischen Gesellschaft für historische Quellenstudien 2). StudienVerlag, Innsbruck 2010. IV, 7-399 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Adolf Schärf. Tagebuchnotizen des Jahres 1952, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Veröffentlichungen der österreichischen Gesellschaft für historische Quellenstudien 2). StudienVerlag, Innsbruck 2010. IV, 7-399 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Nikolsburg am 20. April 1890 geborene Adolf Schärf wurde nach der mit Auszeichnung bestandenen Reifeprüfung und dem mit der Promotion 1914 abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft in Wien Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei seines älteren Bruders, nach dem Wehrdienst im ersten Weltkrieg 1918 Sekretär bei dem Nationalratspräsidium bzw. bei den sozialdemokratischen Nationalratspräsidenten Karl Seitz, Matthias Eldersch und Karl Renner (1919 Ministerialvizesekretär, 1921 Ministerialsekretär, 1923 Sektionsrat, 1931 Hofrat, 1933 vom Landtag Wiens entsandter Bundesrat), nach der Pensionierung (1934, politische Haft vom 12. 2. 1934-17. Mai 1934) Rechtsanwalt (ab 12. März 1938 fünfzehn Tage in Polizeihaft, 1944 fünf Wochen Haft) und 1945 Abgeordneter zum Nationalrat und Vizekanzler sowie schließlich von 1957 bis zu seinem Tod in Wien am 28. Februar 1965 Bundespräsident Österreichs. Die bisher beste Beschreibung dieses wechselvollen erfolgreichen Lebens wurde 1982 von Karl R. Stadler vorgelegt. Seit 2005 wird die Allgemeinheit auch mit den Tagebuchnotizen des bedeutenden österreichischen Politikers vertraut gemacht.
Dem dabei zunächst edierten ersten Band über das Jahr 1955 folgt nun ein zweiter Band über das Jahr 1952. Auf schätzungsweise 150 Druckseiten wird dabei das von der Bearbeiterin mit zahlreichen hilfreichen Anmerkungen versehene öffentliche wie private Erleben eines mitteleuropäischen Spitzenpolitikers in einer angespannten Phase des kalten Krieges (vergebliche Bemühungen um einen Staatsvertrag mit den Alliierten und Ringen um die grundsätzliche Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der Republik) sichtbar gemacht, wenn auch oft nur stichwortartig. Für die Geschichte Österreich nac |
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Afscheid van de wereld. De autobiografie von Boudewijn Donker Curtius 1746-1832, hg. v. Van Boven, Maarten W. (= Egodocumenten 25). Verloren, Hilversum 2010. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Afscheid van de wereld. De autobiografie von Boudewijn Donker Curtius 1746-1832, hg. v. Van Boven, Maarten W. (= Egodocumenten 25). Verloren, Hilversum 2010. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Boudewijn (Baldwin) Donker Curtius wurde in Helmond am 4. April 1746 als einziger Sohn des Hendrik Donker und der Boudewina Curtius geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leiden von 1762 bis 1767 wurde er zunächst Rechtsanwalt in Den Bosch (s’Hertogenbosch). Ab 1795 stieg er in hohe Ämter (secretaris van het Comité te Lande, Mitglied der Kodifikationskommission des Jahres 1798, Kammerpräsident des Nationalen Gerichtshofs, des Kaiserlichen Hofes und des Hooggerechtshofs der Vereinigten Niederlande) auf.
Der 1944 geborene Herausgeber wurde 1990 in Nijmegen promoviert. Seine Dissertation betraf die Geschichte der Rechtssetzung über die Gerichtsorganisation in der Zeit zwischen 1795 und 1811. Er ist deswegen mit der Zeit bestens vertraut.
Seine Edition hat den Untertitel Het eigen levensverhaal von Boudewijn Donker Curtius, politicus, advocaat en rechter in de Bataafs-Franse tijd. Der Herausgeber schildert zunächst das bewegte interessante Leben des Verfassers aus eigener wissenschaftlicher Betrachtung und beschreibt dann die handschriftliche, 240 unnummerierte Folioseiten umfassende, 1819 niedergeschriebene Quelle. Dem folgt die verdienstvolle, durch 231 Anmerkungen, 2 Beilagen, ein Literaturverzeichnis und ein Personenverzeichnis von Ackersdijck bis Zeebergh reichendes Personenverzeichnis ansprechend abgerundet.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ahrens, Hans-Jürgen/McGuire, Mary-Rose, Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext Sellier, München 2011. XIV, 432 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ahrens, Hans-Jürgen/McGuire, Mary-Rose, Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext Sellier, München 2011. XIV, 432 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das römische Recht unterschied innerhalb der Sachen (res) zwischen körperlichen Sachen und unkörperlichen Sachen. Wenn es an der körperlichen Sache Eigentum und Besitz gab, lag es nahe, diese Institutionen auch für unkörperliche Sachen fruchtbar zu machen. Zwar waren hierbei die Ideen in Altertum und Mittelalter wirtschaftlich bedeutungslos, aber spätestens mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Gutenberg um 1450 hat sich dies mehr und mehr geändert, so dass in der Gegenwart der Inhaber einer Softwareproduktion viel leichter und schneller zu Reichtum gelangen kann als der Eigentümer einer Hardwarefabrikationsanlage.
Wohl seit dem Ende des 18. Jahrhunderts ist in diesem Zusammenhang in Naturrecht und Rechtsphilosophie die Vorstellung eines geistigen Eigentums (intellectual property) aufgekommen. Sie hat sich im deutschen Rechtsbereich bisher nicht wirklich durchgesetzt. Hier besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen und unterschiedlich benannten einzelnen Rechten an unkörperlichen Gegenständen, doch ist die Vorstellung eines einheitlichen geistigen Eigentums durchaus verlockend.
Die in Osnabrück und Mannheim (teilweise bereits für das Recht des geistigen Eigentums) beschäftigten Verfasser sehen darin eine aus ihrer Sicht schädliche Erschwernis für die praktische Umsetzung des übergeordneten Gemeinschaftsrechts der europäischen Union und die wissenschaftlich-theoretische Systembildung und Lückenfüllung. Um diesem Mangel abzuhelfen, schlagen sie ein ausformuliertes Modellgesetz für geistiges Eigentum vor. Gegliedert ist ihr interessantes Werk außer in eine umfangreiche Einleitung in insgesamt 10 Bücher (Allgemeiner Teil, Organisations- und Verfahrensrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Sortenschutz |
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Äldre Västgötalagen och dess bilagor i Cod. Holm. B 59, utgivna av Föreningen för Västgötalitteratur genom Wiktorsson, Per-Axel, Del I, II. Värnamo 2011. 264, 311 S. Besprochen von Dieter Strauch. |
Ganzen Eintrag anzeigen Äldre Västgötalagen och dess bilagor i Cod. Holm. B 59, utgivna av Föreningen för Västgötalitteratur genom Wiktorsson, Per-Axel, Del I, II. Värnamo 2011. 264, 311 S. Besprochen von Dieter Strauch.
Das ältere Recht der schwedischen Landschaft Västergötland ist den deutschen Rechtshistorikern bekannt durch die Übersetzung, die Claudius Freiherr von Schwerin (mit Uplandslagen) im Jahre 1935 in Weimar veröffentlicht hat. Sie fußt auf der Ausgabe des altschwedischen Textes von Hans Samuel Collin/Carl Johan Schlyter, welche die beiden als ersten Band der ‚Samling av Sweriges Gamla Lagar‘ im Jahre 1827 in Stockholm herausgebracht haben[1]. Gösta Holm fügte seinem 1976 in Lund veröffentlichten Neudruck im Anhang lediglich die Arbeit Ottos von Friesen ‚Vår älsta handskrift på fornsvenska‘ [unsere älteste altschwedische Handschrift] von 1904 hinzu. Neben anderen – teils normalisierten – Ausgaben und Übersetzungen (Del[2] I, S. 39f) hat Elias Wessén im Jahre 1950 eine Faksimile-Ausgabe der Haupthandschrift B 59 aus der Königlichen Bibliothek in Stockholm vorgelegt[3]. Seitdem hat die Rechtsgeschichte viele Einzelfragen des westgötischen Rechts beleuchtet[4], aber eine eindringende Neubearbeitung und Erläuterung dieser Handschrift fehlte bisher. Diese Lücke hat nun Per-Axel Wiktorsson in Verbindung mit mehreren Sachkennern Västergötlands und dessen Geschichte durch das vorliegende Werk geschlossen.
Teil I beginnt nach einem Vorwort mit der Einleitung Wiktorssons (S. 1 – 73) und einem Literaturverzeichnis. Den juristischen Inhalt erschließt Göran B. Nilsson: ‚Handskriften B 59 och Yngre Västgötalagen‘ [Die Handschrift B 59 und das jüngere Westgötenrecht, Del I, S. 45 – 59]. Einen namenkundlichen Beitrag liefert Svante Strandberg: ‚Namn på allmänningsvatten i Äldre Västgötalagens bilagor‘ [Die Namen der öffentlichen Gewässer in den Beilagen des älteren Westgötenrechts, (mit Literaturverzeichnis), Del I, S. 61 – 76]. Es folgen ein ausfüh |
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Amend-Traut, Anja, Die Spruchpraxis der höchsten Reichsgerichte im römisch-deutschen Reich und ihre Bedeutung für die Privatrechtsgeschichte (= Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Heft 36). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V., Wetzlar 2008. 32 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Amend-Traut, Anja, Die Spruchpraxis der höchsten Reichsgerichte im römisch-deutschen Reich und ihre Bedeutung für die Privatrechtsgeschichte (= Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Heft 36). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V., Wetzlar 2008. 32 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Anja Amend-Traut, schon während des Studiums der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main seit 1992 bei Hans-Peter Benöhr tätig, 1997 mit der von Hans-Peter Benöhr betreuten Dissertation über die Kunst, eine Steuerfrage aus einer Parteifrage in eine Finanzfrage zu verwandeln, promoviert, danach wissenschaftliche Assistentin, 2007 unter der Betreuung durch Albrecht Cordes mit der grundlegenden Habilitationsschrift über Wechselverbindlichkeiten vor dem Reichskammergericht (2009) für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung habilitiert und seit 2009 in Würzburg Professorin, hielt im Rahmen ihres Habilitationsverfahrens am 28. November 2007 ihre Antrittsvorlesung über die Spruchpraxis der höchsten Reichsgerichte im römisch-deutschen Reich und ihre Bedeutung für die Privatrechtsgeschichte. In erweiterter Fassung legte sie diese Studie wenig später im Rahmen der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung vor. Dies erscheint eine sehr gelungene Verbindung, obwohl der Vortrag über das Reichskammergericht hinaus auf die Spruchpraxis der höchsten Reichsgerichte insgesamt ausgreift.
Ausgangspunkt ist die Suche nach Frieden durch Recht, die Reichskammergericht und Reichshofrat, die beiden höchsten Reichsgerichte, nach den Eingangsworten der Verfasserin mit ihrer Amtsaufnahme 1495 leisten sollten. Vorrangig sollte in diesem Zusammenhang bei den Streitigkeiten des täglichen Lebens Frieden durch Recht geschaffen werden. Inwieweit dies wirklich gelang, versucht die Verfasserin in Füllung einer bisher bestehenden Forschungslücke rechtstatsächlich zu klären.
Dies gelingt ihr im Rahmen ihrer k |
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Ammerer, Gerhard, Das Ende für Schwert und Galgen? Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren unter Joseph II. (1781-1787) (= Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs Sonderband 11). Studienverlag, Innsbruck 2010. 633 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
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Die vorliegende Habilitationsschrift, mit welcher der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer seine venia 2009 um das Fach „Rechtsgeschichte“ erweitert hat, hat ein Thema zum Gegenstand, das im Allgemeinen so bekannt ist, dass man sich nur wundern kann, dass erst jetzt eine umfassende Monographie vorliegt, welche die bis dahin noch offenen Forschungslücken geschlossen und so manche Legende in das Reich derselben verwiesen hat. Zentrales Anliegen des Verfassers ist, nachzuweisen, dass die viel gerühmte Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. weder eine vollständige war, noch zu einer Humanisierung des Strafrechts beigetragen hat – und dies ist ihm auch in ausgezeichneter Weise gelungen.
Nach einigen allgemeinen Feststellungen zur Todesstrafe und deren Aktualität im 21. Jahrhundert setzt die Darstellung mit der Constitutio Criminalis Theresiana von 1768/1769 ein, die noch ganz den Geist der Frühen Neuzeit atmete: „Verbrennen, Rädern und Vierteilen sowie Zusatzstrafen am lebenden und toten Körper wie etwa das Zwicken mit glühenden Zangen oder das Abtrennen und Ausstellen von Körperteilen am Ort des Richtplatzes – und das zu einem Zeitpunkt, als in der zeitgenössischen Literatur über die Zulässigkeit verschärfter Todesstrafen schon eine nahezu einheitliche ablehnende Meinung herrschte und auch bereits begonnen worden war, diese Sanktionen per se zur Disposition zu stellen“ (41). Besonders wird auf die Rolle Beccarias und Sonnenfels‘ aufmerksam gemacht, die sich schon unter Maria Theresia für eine teilweise Aufhebung der Todesstrafe stark gemacht hatten, was von der Regentin jedoch 1778 abschlägig entschieden wurde.
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Anno neun 1809-2009. Kritische Studien und Essays, hg. v. Reinalter, Helmut. Studien-Verlag, Innsbruck 2009. 506 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerAnnoneun20111028 Nr. 13829 ZRG GA 129 (2012) 50 IT
Anno neun 1809-2009. Kritische Studien und Essays, hg. v. Reinalter, Helmut. Studien-Verlag, Innsbruck 2009. 506 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als Folge der Niederlage des vereinigten Heeres Russlands, Englands und Österreichs in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz gegen Napoleon am 2. Dezember 1805 musste Österreich im Frieden von Pressburg am 26. Dezember 1805 die Grafschaft Tirol und Vorarlberg von Vorderösterreich an das Kursfürstentum Bayern, den Breisgau an Baden und den Rest Vorderösterreichs an Baden und Württemberg abtreten. Bayern führte wenig später Veränderungen ein und missachtete dabei die Tiroler Wehrverfassung (Landlibell Kaiser Maximilians I. von 1511) und kehrte zur josephinischen Kirchenreform zurück. Als es Tiroler Rekruten für die Armee Bayerns ausheben wollte, kam es am 9. April 1809 in Innsbruck zu einem Aufstand, wobei sich der Wirt und Viehhändler Andreas Hofer aus dem Passeiertal rasch an die Spitze setzte, aber nach verschiedenen kleineren Siegen seiner ungeübten Bauerntruppen geschlagen, verfolgt und in Mantua hingerichtet wurde.
Zweihundert Jahre nach diesen Vorgängen gedachte Tirol in verschiedenster Form seines Andreas Hofer. Außer einigen anderen Werken und sonstigen Festlichkeiten erschienen dabei auch kritische Studien und Essays, die Helmut Reinalter zusammengestellt hat. Sie gehen von einer anderen Perspektive zu Andreas Hofer und zur Erhebung Tirols 1809 aus, für welche viele Impulse aus der Innsbrucker Nachdenkgruppe Atlantis kamen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Erkenntnis, dass Andreas Hofer wohl eine gute Beurteilungskraft in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten hatte, für das Verständnis oder die Leitung irgendeines höheren Regierungsgeschäfts aber wenig fähig war und die Ideen der Aufklärung und der französischen Revolution als ernsthafte Bedrohung seiner angestammten Lebensform empfand. Dementsprechend |
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Apokalyptische Jahre. Die Tagebücher der Therese Lindenberg 1938 bis 1946, hg. v. Christa Hämmerle, Christa/Gerhalter, Li unter Mitarbeit von Brommer, Ingrid/Karner, Christine. Böhlau, Köln 2010. X, 389 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
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Die in diesem Buch veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen Therese Lindenbergs (1892-1980) sind der an der Universität Wien eingerichteten „Sammlung Frauennachlässe“ entnommen. Die Finanzierung der Arbeit wurde möglich durch eine ebenfalls an der Universität Wien geschaffene Forschungsplattform zur „Neuverortung der Frauen- und Geschlechtergeschichte im veränderten europäischen Kontext“, zu deren Aufgaben es gehört, Frauentagebücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu erschließen.
Die gründliche und detaillierte Einführung einer der beiden Herausgeberinnen, Christa Hämmerle, mit dem Titel „Trost und Erinnerung. Kontexte und Funktionen des Tagebuchschreibens von Therese Lindenberg (März 1938 bis Juli 1946)“ lässt erkennen, dass die Tagebuchautorin aus armen Verhältnissen stammte (ihre Mutter war eine Magd), die sich schon früh für Kunst, vor allem Musik und Dichtung, begeisterte, aber auch für Philosophie und Politik interessierte, sich zeitweise in der Sozialdemokratie engagierte und kleinere Textbeiträge in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichen konnte, während ihr die Publikation von Roman- und Dramenmanuskripten versagt blieb. Ihr Schicksal nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich (1938) wurde durch ihre Ehe mit dem Juden Jakob Lindenberg (1875-1952) geprägt, den sie 1915 geheiratet hatte. Die Tagebuchschreiberin selbst hatte zwar einen jüdischen Vater, war aber unehelich geboren und wurde später von ihrem (nicht-jüdischen) Stiefvater als eigenes Kind rechtlich anerkannt, so dass ihre Abstammung offiziell geheim blieb. Gemäß den „Nürnberger Gesetzen“ befanden sich die Autorin und ihr Mann in einer „nicht privilegierten Mischehe“. Während ihre Tochter nach Manila emigrieren |
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Appenzeller, Gerrit, Das Niedersächsische Wörterbuch. Ein Kapitel aus der Geschichte der Großlandschaftslexikographie (= Zeitschrift für Dialektologie und Linguistik Beiheft 142). Steiner, Stuttgart 2011. 480 S. CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Dieter Stellmacher (* 1939 Klosterheide, 1968 Promotion, 1975 Habilitation, 1976 Professor in Göttingen, 1982 Leiter der Arbeitsstelle Niedersächsisches Wörterbuch, 2005 Ruhestand ohne Nachbesetzung des Lehrstuhls für Plattdeutsch) betreute, im Wintersemester 2007/2008 von der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen angenommene, danach leicht überarbeitete, aktualisierte und durch einen Index erweiterte Dissertation des Verfassers. Ihr Ziel ist die Geschichte des 1935 begonnenen, alphabetisch geordneten, den rezenten Wortschatz der Großlandschaft Niedersachsen (mit Bremen) betreffenden Bedeutungswörterbuchs im Rahmen der niederdeutschen Dialektlexikographie im Vergleich mit anderen deutschsprachigen großlandschaftlichen Dialektwörterbüchern. Sie gliedert sich in einen kürzeren methodischen Teil und einen längeren dokumentierenden, auf Sicherung angelegten Teil.
Nach der Erkenntnis des Verfassers steht eine zusammenhängende Geschichte der Lexikographie des Deutschen bisher aus. Unabhängig davon ermittelt er eine Reihe brauchbarer Ansätze für eine Methodik der Wörterbuchgeschichte. Aus ihnen entwickelt der einen systematisierten Versuch einer Methodik der Wörterbuchgeschichte (für syntopische Dialektwörterbücher), nach dem bei einer zweigliederigen Konzeption der chronologische Teil dem thematischen Teil vorausgehen sollte.
Auf dieser Grundlage behandelt er nacheinander sorgfältig, verständlich und überzeugend die Forschungslage zum niedersächsischen Wörterbuch, die Literatur- und Quellenlage und die Geschichte des niedersächsischen Wörterbuchs. Der chronologische Teil setzt mit den lexikografischen Vorläufern, der Gründung der Arbeitsstelle und |
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Archivgesetz (ArchG-ProfE). Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes, hg. v. Schoch, Friedrich/Kloepfer, Michael/Garstka, Hansjürgen (= Beiträge zum Informationsrecht 21). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 439 S. Besprochen von Peter Collin. |
Ganzen Eintrag anzeigen Archivgesetz (ArchG-ProfE). Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes, hg. v. Schoch, Friedrich/Kloepfer, Michael/Garstka, Hansjürgen (= Beiträge zum Informationsrecht 21). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 439 S. Besprochen von Peter Collin.
Eine Arbeit zum geltenden Recht in dieser Zeitschrift zu rezensieren, mag zunächst ungewöhnlich erscheinen. Die behandelte Rechtsmaterie jedoch bestimmt zu einem Gutteil die Arbeitsbedingungen des Rechtshistorikers, so dass archivrechtliche Reformüberlegungen durchaus auch auf rechtsgeschichtliches Interesse stoßen dürften. Diese Reformbemühungen zielen auf eine erhebliche Umarbeitung des Bundesarchivrechts (welches übrigens seit der Publikation des besprochenen Bandes keine Änderung erfahren hat), strahlen aber auch auf das Landesarchivrecht aus, da sich die Regelungsprobleme dort in gleicher Weise stellen.
Das Werk von Schoch, Klöpfer und Garstka ist vierteilig aufgebaut. Dem Text des Entwurfs für ein Bundesarchivgesetz schließt sich ein Einleitungsaufsatz mit grundlegenden Überlegungen an („Archivrecht in der Informationsgesellschaft“), dem folgt die Begründung der Entwurfsregelungen, am Schluss steht ein Dokumentationsteil, der bundes- und europarechtliche Bestimmungen mit archivrechtlicher Relevanz sowie die Landesarchivgesetze enthält.
Reformüberlegungen zum Archivrecht beziehen ihre Impulse vor allem aus zwei Kontexten. Zum einen entstehen aufgrund des technischen Fortschritts völlig neue Möglichkeiten der Übertragung, Speicherung und Erschließung von Archivgut – Stichwort: Digitalisierung des Archivwesens. Zum anderen ist auch das Archivrecht in das Fahrwasser einer Diskussion geraten, die sich unter dem Oberbegriff „Transparenz“ zusammenfassen lässt.
Das Digitalisierungsproblem ist vielschichtig. Zugespitzt gesagt, sind die Archivare mit einem neuen Archivverständnis konfrontiert, das die Information aus der einzelnen Akte herausgelöst sieht und nur noch Datenbestände |
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Asche, Matthias, Von der reichen hansischen Bürgeruniversität zur armen mecklenburgischen Landeshochschule. Das regionale und soziale Besucherprofil der Universitäten Rostock und Bützow in der frühen Neuzeit (1500-1800), 2. Aufl. (= Contubernium Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 70). Steiner, Stuttgart 2010. XIX, 654 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
Ganzen Eintrag anzeigen Asche, Matthias, Von der reichen hansischen Bürgeruniversität zur armen mecklenburgischen Landeshochschule. Das regionale und soziale Besucherprofil der Universitäten Rostock und Bützow in der frühen Neuzeit (1500-1800), 2. Aufl. (= Contubernium Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 70). Steiner, Stuttgart 2010. XIX, 654 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Bei der vorliegenden Monographie handelt sich um die zweite, durchgesehene Auflage der von Anton Schindling betreuten Tübinger historischen Dissertation des Verfassers aus dem Jahre 1997. Der Verfasser, heute außerplanmäßiger Professor für Neuere Geschichte an der Universität Tübingen, ist ein bekannter Spezialist der deutschen Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte (Siehe von ihm zuletzt: Studentische Arkangesellschaften im 17. und 18. Jahrhundert. Landsmannschaftliche Studentenorden an deutschen Universitäten, Bensheimer Gespräche 2011, 14.-16. April 2011). Die erster Auflage der Dissertation war im Jahre 2000 in derselben Reihe (Contubernium - Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte; Bd. 52) erschienen. Dazu existiert bereits eine Vielzahl von positiven Rezensionen (Siehe etwa R. A. Müller, in: H.Soz.-u-Kult. 07.07.2000; G. Köbler, in dieser Zeitschrift, GA Bd. 126.2009, S. 586; W. Gerrit, in: Historische Zeitschrift Bd. 274.2002, S. 454-456; M. Maaser, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte Bd. 51.2001, S. 381-382; P. H. Wilson, in: English Historical Review Bd. 116.2001, S. 721-722). Der Forschungsstand hat sich seitdem beträchtlich verändert. Aus der inzwischen erschienenen umfangreichen Literatur zur Geschichte der Universität Rostock seien hier wenigsten die zwei wichtigen Monographien von Stephanie Irrgang, Peregrinatio academica. Wanderungen und Karrieren von Gelehrten der Universitäten Rostock, Greifswald, Trier und Mainz im 15. Jahrhundert (Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald Bd. 4), Stuttgart 2002 und von |
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Atlas zur Kirche in Geschichte und Gegenwart - Heiliges Römisches Reich - Deutschsprachige Länder, hg. v. Gatz, Erwin, in Zusammenarb. m. Becker, Rainald/Brodkorb, Clemens/Flachenecker, Helmut, Kartographie Bremer, Karsten. Schnell + Steiner, Regensburg 2009. 376 S., 197 farb. Hauptkart., 20 Nebenkart. Besprochen von Gudrun Pischke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Atlas zur Kirche in Geschichte und Gegenwart - Heiliges Römisches Reich - Deutschsprachige Länder, hg. v. Gatz, Erwin, in Zusammenarb. m. Becker, Rainald/Brodkorb, Clemens/Flachenecker, Helmut, Kartographie Bremer, Karsten. Schnell + Steiner, Regensburg 2009. 376 S., 197 farb. Hauptkart., 20 Nebenkart. Besprochen von Gudrun Pischke.
Trotz im Sinne von weiterführenden Anregungen (Vorwort S. 5) zu verstehender und unten genannter Kritik bietet dieses monumentale Werk zur Geschichte der Kirche in 13 Abschnitten 197 Karten zu 14 Jahrhunderten Kirchengeschichte in den – allerdings nie starren – Grenzen des Heiligen Römischen Reiches. Auf den im Spätmittelalter aufkommenden und seit der frühen Neuzeit gebräuchlichen Zusatz ‚deutscher Nation‘ ist erfreulicherweise verzichtet worden; statt dessen findet sich die unglückliche, weil für etliche Reichsteile in allen Himmelsrichtungen unzutreffende, Ergänzung „Deutschsprachige Länder“. Den kritischen Anregungen sei der Inhalt detaillierter vorangestellt, um Benutzern einen Leitfaden an die Hand zu geben, welche Themenbereiche der Atlas umfassend oder exemplarisch abdeckt. Jeder der nicht durchgezählten 13 Abschnitte beginnt mit einem Einführungstext und zu jeder Karte gehört ein Erläuterungstext, der in einigen Fällen über das zur Karte Erforderliche hinausgeht, in anderen Fällen – besonders hinsichtlich der Bistumsentwicklung – sehr knapp ausgefallen ist.
Hauptbestandteil sind die Karten der Bistümer bzw. Erzbistümer, und zwar – soweit entstanden – im Vergleich mit ihren Territorien, den Hoch- bzw. Erzstiften um 1500. Zu den 60 Erz-/Bistümern kamen noch drei bzw. fünf unselbständige Suffragane, die in den Reichsmatrikeln von 1422 bis 1521 auch erfasst sind, zweier Bistümer hinzu. In einem zweiten Zeitschnitt werden einige Bistümer/Hochstifte um 1750 berücksichtigt, hier wird die 1499 – offiziell 1648 – sich aus dem Heiligen Römischen Reich gelöste Eidgenossenschaft mit dem Bistum Chur herausge |
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Auf dem Weg in eine neue Moderne? - die Bundesrepublik in den siebziger und achtziger Jahren, hg. v. Raithel, Thomas/Rödder, Andreas (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Sondernummer). Oldenbourg, München 2009. 205 S., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Auf dem Weg in eine neue Moderne? - die Bundesrepublik in den siebziger und achtziger Jahren, hg. v. Raithel, Thomas/Rödder, Andreas (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Sondernummer). Oldenbourg, München 2009. 205 S., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der Erkenntnis der sachkundigen Herausgeber, die als Professoren für neuere und neueste Geschichte an der Universität Augsburg (Wirsching), als Professor für neueste Geschichte an der Universität Mainz (Rödder) und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte (Thomas Raithel) wirken, ist die jüngste Geschichte (neueste Geschichte, Zeitgeschichte) der westlichen Staaten durch (mindestens) einen fundamentalen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Transformationsprozess gekennzeichnet. Dabei könnten die siebziger und achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts eine besondere Bedeutung haben. Deswegen will der schmale Band diese Frage im Gespräch der Sachkenner erörtern.
Nach einer übersichtlichen Einleitung der Herausgeber werden zu diesem Zweck zunächst in drei Beiträgen Ökonomie und Technologien in den Blick genommen und dementsprechend sektoraler Wandel und internationale Verflechtung der bundesdeutschen Wirtschaft, Produktionsprozesse und Massenmedien untersucht. Im Bereich von Kultur und Gesellschaft werden in vier Studien Arbeit, Freizeit, Konsum, Erwerbsbiographien, Entkirchlichung und Abtreibung betrachtet. Bei der Politik werden in drei Beiträgen Sozialpolitik, politisches System und Semisouveränität thematisiert.
Im Ergebnis fragt Hans Maier nach Fortschrittsoptimismus oder Kulturpessimismus und erkennt in der deutschen Einheit ein die Pessimisten belehrendes und die Optimisten ermutigendes Signal. Andreas Rödder hält Moderne, Postmoderne und zweite Moderne für mögliche Deutungskategorien und sieht in der Weiterentwicklung von Moderne-Konzepten, die als Vorstellung einer Nach-Moderne weite Erklärungs |
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Ausbildung des Rechts. Systematisierung und Vermittlung von Wissen in mittelalterlichen Rechtshandschriften, hg. v. Böse, Kristin/Wittekind, Susanne. Lang, Frankfurt am Main 2009. 202 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ausbildung des Rechts. Systematisierung und Vermittlung von Wissen in mittelalterlichen Rechtshandschriften, hg. v. Böse, Kristin/Wittekind, Susanne. Lang, Frankfurt am Main 2009. 202 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der schmale Sammelband ist aus zwei Rechtshandschriftenkolloquien der Jahre 2005 und 2006 am Kunsthistorischen Institut der Universität Köln erwachsen, an dem Susanne Wittekind als Professorin für allgemeine Kunstgeschichte tätig ist, Kristin Böse als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Durch die graphische Gestaltung des Titels wird dabei zum Ausdruck gebracht, dass das Bild eine besondere Rolle in der interdisziplinären Bearbeitung spielt. Das Recht ist in erster Linie nur das Feld, in dem auf das Bild besonders geachtet wird.
Der Band umfasst insgesamt acht Beiträge. Nach einer kurzen Einführung schildern die Herausgeber zunächst die Eingangsminiaturen als Schwellen und Programm im Decretum Gratioani und in den Dekretalen Gregors IX. Danach entschlüsselt Martin Avenarius gekonnt Inhalt, Entstehungszusammenhang und Gestalt der Breviarhandschrift Cod. Vat. Reg. Lat. 1128, während die übrigen Mitwirkenden auf zahlreiche andere interessante Fragen sorgfältig eingehen.
Insgesamt betrachten die Bearbeiter illuminierte Handschriften aus Baltimore, Berlin, Cambridge, Dresden, Fulda, Graz, Halle, Heidelberg, Kurnik, München, Oldenburg, Rom, Sankt Gallen und Wolfenbüttel. Sie vermögen dabei verständlich zu machen, wie Bilder während des gesamten Mittelalters einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Recht leisten. Nach Ansicht der Verfasser tragen die Abbildungen dadurch auch erheblich zur Generierung und Systematisierung von Rechtswissen bei, was freilich auf diejenigen beschränkt gewesen sein muss, denen die wertvollen Handschriften vor Augen kamen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Auslandseinsätze der Bundeswehr, im Auftrag des militärgeschichtlichen Forschungsamtes hg. v. Chiari, Bernhard/Pahl, Magnus (= Wegweiser zur Geschichte). Schöningh, Paderborn 2010. 324 S. Kart., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Auslandseinsätze der Bundeswehr, im Auftrag des militärgeschichtlichen Forschungsamtes hg. v. Chiari, Bernhard/Pahl, Magnus (= Wegweiser zur Geschichte). Schöningh, Paderborn 2010. 324 S. Kart., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der gemeinschaftliche Einsatz (der Männer) einer Gruppe, Horde oder später eines Volkes zwecks Angriffs wie Abwehr war vermutlich schon frühgeschichtlich selbverständlich. In der allmählich arbeitsteiligen Gesellschaft hat sich daraus das Heer entwickelt. Dessen Organisationsformen wechselten in der Geschichte verschiedentlich, kehrten im 19. Jahrhundert aber zum Volksheer (der Männer) mit Wehrpflicht als Ausgleich des Wahlrechts zurück.
Nach 1918 wurde zwar zunächst das Heer des Deutschen Reiches durch die alliierten Siegermächte auf eine Stärke von 100000 Mann beschränkt, doch brach Adolf Hitler diese Einschränkung in kurzer Zeit auf. Am Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Heer jedoch ausgedient. 1956 wurde es im Zuge der politischen Auseinandersetzung zwischen Westmächten und Ostmächten freilich wieder zugelassen, allerdings nur unter dem Namen Bundeswehr etwa im Gegensatz zur Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Seit 1989 hat dieser politische Gegensatz aber an Bedeutung verloren und hat im Übrigen der Gleichheitsgedankeallmählich die sicheren Arbeitsplätze der aus öffentlichen Geldern finanzierten Bundeswehr auch für Frauen geöffnet. Auf der Suche nach einem Sinn der Bundeswehr ist nicht nur die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zunächst verlangt und 2011 tatsächlich auch beschlossen worden, sondern hat der Auslandseinsatz in internationalen Krisengebieten an wehrhafter Bedeutung gewonnen. Der Sammelband vereint verdienstvollerweise 23 Beiträge sachkundiger Autoren, wobei den Auslandseinsätzen im Wandel in einem ersten Teil Militär, Politik und Gesellschaft im zweiten Teil gegenübergestellt werden, so dass durch das militärgeschichtliche Forschungsamt |
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Austin, Greta, Shaping Church Law Around the Year 1000. The Decretum of Burchard of Worms. Ashgate, Farnham/Surrey 2009. XII, 344 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Austin, Greta, Shaping Church Law Around the Year 1000. The Decretum of Burchard of Worms. Ashgate, Farnham/Surrey 2009. XII, 344 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Greta Austin hat mit ihrer profunden Studie über das Dekret Burchards von Worms einen Grenzstein der Wissenschaftsgeschichte verschoben. Während die Forschung den Beginn methodisch-systematischer Kanonistik bisher im späten 11. und frühen 12. Jahrhundert verortert und mit den Namen Ivo von Chartres und Gratian verbunden hat, kann Greta Austin diesen Zeitpunkt nun in die Zeit kurz nach dem Jahr 1000 vorverlegen. Überzeugend gelingt ihr der Nachweis, dass die Kanonessammlung Burchards von Worms gegenüber den Vorgängerarbeiten nicht nur qualitativ einen erheblichen Entwicklungsschritt darstellt, sondern bereits die Schwelle zu wissenschaftlicher Kanonistik erreicht hat. Greta Austins Buch darf daher als bahnbrechend bezeichnet werden.
Schon die bisherige Forschung hatte das hohe Ansehen bemerkt, das Burchards Werk bei den Zeitgenossen während des ganzen 11. Jahrhunderts und bis weit in das 12. Jahrhundert hinein genoss (S. 15ff.). Horst Fuhrmann hat daher von der einflussreichsten rechtlichen Arbeit des 11. Jahrhunderts gesprochen. Unter dem Einfluss Paul Fourniers rühmte die Forschung jedoch einseitig die Praxistauglichkeit des Dekrets und bemängelte zugleich, der Sammlung Burchards fehle ein theoretischer Anspruch. Neuere Erkenntnisse zu frühen Handschriften des Dekrets[1], die heute in Frankfurt und in der Vatikanischen Bibliothek aufbewahrt werden, erlauben aber nunmehr Einblicke in den Entstehungsprozess des Dekrets und in die Arbeitsweise des Wormser Bischofs (S. 9ff.). Auf dieser Basis geht Greta Austin mit großer Entdeckerfreude zu Werke, die sich schnell auch auf den Leser überträgt. Die Einleitung spannt den Bogen von der Unzufriedenheit Burchards mit den zeitgenössischen Kompilationen des Kirchenrechts hin zu seinem Ziel einer in sich konsistenten, widerspr |
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Austria Judaica. Quellen zur Geschichte der Juden in Niederösterreich und Wien 1496-1671, bearb. v. Rauscher, Peter, unter Mitarbeit von Keil, Martha (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 7). Oldenbourg, München 2010. 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Austria Judaica. Quellen zur Geschichte der Juden in Niederösterreich und Wien 1496-1671, bearb. v. Rauscher, Peter, unter Mitarbeit von Keil, Martha (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 7). Oldenbourg, München 2010. 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber wurde vom Herbst 1998 bis zum Frühjahr 2005 am Institut für jüdische Geschichte Österreichs bzw. am Institut für die Geschichte der Juden in Österreich im Rahmen der Germania Judaica (IV) ein vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung finanziertes Vorhaben zur Erforschung der jüdischen Geschichte Österreichs im 16. und 17. Jahrhundert durchgeführt. Es schließt nach zwei Monographien, zwei Tagungsbänden und zahlreichen Einzelstudien mit einer Quellensammlung ab. Sie will das zweibändige, 1918 von Alfred F. Pribram herausgegebene Werk Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien ergänzen und weiterführen.
In der Einleitung führen die Bearbeiter in den weiteren Rahmen ein, in dem das Werk zu sehen ist, nämlich in das 1903 von der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums eröffnete Forschungsprojekt Germania Judaica, das ein historisch-topographisches Handbuch zur Geschichte der Juden in Deutschland erstellen sollte. Hiervon konnte 2003 mit dem letzten Teilband des dritten Bearbeitungszeitraums das Mittelalter abgeschlossen werden. Dem folgt unter anderer geographischer Einteilung Germania Judaica IV.
Insgesamt umfasst das mit dem vorliegenden Band geglückte Teilprojekt 226 Nummern. Sie beginnen nach einem Steueranschlag von 1614 und einer Zahlungsabrechung von 1623 mit einem Befehl Maximilians I. zur Aufnahme vertriebener Juden in Marchegg vom 11. Dezember 1496 und enden mit einem Befehl im Auftrag des Kaisers an die niederösterreichische Regierung, die illegal auf einigen Herrschaften in Niederösterreich lebenden Juden auszuweisen. Die dabei insgesamt in 8 Sachg |
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Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit. 15. Juli 2009 Symposium Frankfurt, hg. v. Reuß, Roland/Rieble, Volker. Klostermann, Frankfurt am Main 2009. 92 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerAutorschaftalswerkherrschaft20110920 Nr. 13838 ZRG GA 129 (2012) 80
Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit. 15. Juli 2009 Symposium Frankfurt, hg. v. Reuß, Roland/Rieble, Volker. Klostermann, Frankfurt am Main 2009. 92 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Google digitalisiert Bücher, ohne deren Autoren zu fragen. Google hat bei diesem innovativen Handeln selbstredend vor allem den Vorteil Googles im Auge. Mittelbar profitieren davon aber auch viele andere durch Ersparnis an Zeit und Geld und verlieren wiederum andere vor allem wohl Geld.
Im März 2009sorgte sich deshalb ein unter www.textkritik.de/urheberrecht veröffentlichter Appell um die individuelle Freiheit des Autors. Wegen der durch ihn ausgelösten nationalen und internationalen Diskussion verbanden sich Frankfurter Allgemeine Zeitung, Institut für Textkritik und der Verlag Vittorio Klostermann zu einer wissenschaftlichen Erörterung der angesprochenen Frage in einer Tagung. Deren Referate druckt der schmale Band in klassischer Form in Parallele zu einer digitalen Version ab.
Nach einem kurzen Vorwort äußert sich Roland Reuß als Professor für neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Heidelberg zur Frage von Autorverantwortung und Text. Hans Dieter Beck behandelt die unauflösbare Spannung zwischen Verlagsfunktionen und Open Access aus der Sicht des erfolgreichen und verantwortungsbewussten Verlegers, Volker Rieble das Verhältnis zwischen Autorenfreiheit und Publikationszwang. Burkhard Hess schließlich weist auf die Gefahr einer weltweiten Amerikanisierung und Monopolisierung des Urheberrechts durch das bis heute noch nicht rechtskräftig zu Stande gekommene Google Book Settlement hin, so dass die grundlegende Problematik für den (damaligen Zuhörer und heutigen) Leser insgesamt aus unterschiedlichen Blickwinkeln vorzüglich ausgeleuchtet wird.
Innsbruck |
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Bar, Christian von, Ausländisches Privat- und Privatverfahrensrecht in deutscher Sprache. Systematische Nachweise aus Schrifttum, Rechtsprechung und Gutachten 1990-2011, 8. Aufl. Sellier, München 2011. XXXII, 945 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Köble4rBarausländischesprivatrecht8-20111014 Nr. 13850 ZRG GA 129 (2012) 89 IT
Bar, Christian von, Ausländisches Privat- und Privatverfahrensrecht in deutscher Sprache. Systematische Nachweise aus Schrifttum, Rechtsprechung und Gutachten 1990-2011, 8. Aufl. Sellier, München 2011. XXXII, 945 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Hannover 1952 geborene, in Göttingen 1976 promovierte und 1981 nach Osnabrück berufene Christian von Bar hat sich in vielen Jahren unter vielen Ehrungen um das Privatrecht Europas bzw. die Europäisierung des Privatrechts in vielfältiger Hinsicht besonders verdient gemacht. 1987 gründete er in Osnabrück das Institut für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, 2003 das European Legal Studies Institute. Seit 1999 ist er Vorsitzender der Study Group on a European Civil Code.
Wie man bereits allein hieran sehen kann, bedeutet die Europäisierung des Rechts auch die Ergänzung der deutschen Rechtssprache um eine angelsächsische Dimension. Mehr und mehr wird im europäischen Rechtsraum auf Englisch kommuniziert. Deshalb ist eine Sammlung des ausländischen Privat- und Privatverfahrensrechts in deutscher Sprache eine wichtige Aufgabe zur Unterstützung des Deutschen und seiner Verbindung mit der gesamten internationalen Staatenwelt.
Dieses 1992 begonnene, 2008 in siebter Auflage bei Heymann erschienene, erfolgreiche Werk ist zum 1. Juni 2011 in einer weiteren, zusammen mit Mitarbeitern verfassten Auflage in neuer Umgebung mit neuer Aufmachung erschienen. Sie verzeichnet aus gut 20 Jahren rund 25000 Publikationen und Entscheidungen, die auf insgesamt rund 40000 Einträge verschlüsselt sind, mit Afghanistan beginnen und mit Zypern enden. Möge das für jeden Internationalprivatrechtler und Rechtsvergleicher wichtige Werk, das die Bedeutung aller erfassten Staaten für deutschsprachige Juristen deutlich sichtbar messen lässt, mit möglichst gleichem Erfolg zum Wohle der internationalen Zus |
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Bastian, Daniell, Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945-1955) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 66). Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. X, 289 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Michael Stolleis - umsichtig und freizügig - betreute, im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main entstandene, im Sommersemester 2009 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt am Main angenommene, leicht überarbeitete Dissertation des 1975 geborenen, derzeit als Regierungsrat im hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung tätigen Verfassers. Sie bereitet eine Geschichte des öffentlichen Rechts der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in einem sachlichen und zeitlichen Teilbereich vor. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in zwei Teilen mit je zwei Kapiteln.
Ausgangspunkt der interessanten und wichtigen Studie ist das liberale und rechtsstaatliche Polizeiverwaltungsgesetz Preußens vom 1. Juni 1931, das unter der nationalsozialistischen Herrschaft und der mit ihr verbundenen Verdrängung der Freiheit des Einzelnen durch die ideologisch bestimmten Interessen der Volksgemeinschaft weitgehend ausgehöhlt wurde. Demgegenüber versuchten nach dem Kriegsende die amerikanischen und britischen Besatzungsbehörden einen Neuaufbau durch eine grundsätzlich kommunale Polizeiorganisation nach angelsächsischem Vorbild unter den Grundsätzen der Demilitarisierung, Denazifizierung, Demokratisierung und Dezentralisierung. Dieses Vorgehen stieß auf heftigen deutschen Widerstand und musste mit Beginn des Korea-Krieges im Juni 1950 veränderten Sicherheitsinteressen weichen.
Im Einzelnen behandelt der erste Teil dementsprechend die Entwicklung des Polizeirechts in den westlichen Besatzungszonen unter dem Einfluss der Alliierten. Davon betrifft Kapitel 1 die Neuorganisation der Polizei in den westlichen Besatzungszonen, die nur in |
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Bauer, Andreas, Die innere Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts - Eine rechtsgeschichtliche, rechtsvergleichende und soziologische Betrachtung (= Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht 246). Gieseking, Bielefeld 2008. XXXII, 299 S. Besprochen von Gerhard Otte. |
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Der erste Hauptteil der von Rainer Hausmann betreuten Konstanzer Dissertation ist in der Absicht geschrieben, die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. 4. 2005 keineswegs abgeschlossene Diskussion um das Pflichtteilsrecht in Deutschland durch einen Blick auf die Entwicklung des Pflichtteilsrechts in Neuseeland zu vertiefen. Dass der Verfasser nicht irgendein ausländisches, sondern gerade das neuseeländische Recht zum Vergleich heranzieht, hat seinen Grund darin, dass von allen Rechtsordnungen, die den nächsten Angehörigen des Erblassers eine von dessen Willen unabhängige Nachlassbeteiligung nicht schon kraft Gesetzes, sondern nur kraft richterlicher Entscheidung zubilligen, die neuseeländische sich zur pflichtteilsfreundlichsten entwickelt hat (S. 9f.). Im zweiten Hauptteil will der Verfasser dann rechtssoziologische Erkenntnisse über innerfamiliären und generationenübergreifenden Vermögenstransfer für die Beurteilung des Pflichtteilsrechts fruchtbar machen (S. 10). Die weiteren Abschnitte der Arbeit beziehen Stellung zu den in der rechtspolitischen Diskussion gemachten Reformvorschlägen und zu den pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen des (inzwischen mit „abgespecktem“ Inhalt Gesetz gewordenen) Entwurfs des Gesetzes zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts.
Der in dieser Rezension im Vordergrund stehende erste Hauptteil („Historischer und rechtsvergleichender Überblick“, S. 11-155) unterscheidet sinnvoll zwischen „Rechten mit gesetzlich bestimmter Nachlassbeteiligung“ (Beispiel: Deutschland), „Rechten mit gerichtlich bestimmter Nachlassbeteiligung“ (Beispiel: Neuseeland) und „Rechten ohne zwingende Nachl |
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Bauer, Peter M., Der Insolvenzplan. Untersuchungen zur Rechtsnatur anhand der geschichtlichen Entwicklung (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 18). LIT, Münster 2009. 420 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das geltende Insolvenzrecht von 1994 lässt mit dem Insolvenzplan eine Abweichung von dem Regelinsolvenzverfahren zu. Die Rechtsnatur dieses „Planes“ lässt sich aus dem Wortlaut der §§ 219ff. InsO nicht sicher ermitteln. Ziel der Augsburger Dissertation Bauers ist es, einige der wichtigsten Vorläufer der Insolvenzordnung von 1894 daraufhin zu untersuchen, ob sich Rückschlüsse „aus dieser Entwicklung auf die Beantwortung der Frage nach der Rechtsnatur des Insolvenzplans nach heute geltendem Recht“ gewinnen lassen. Bauer zeigt zunächst die für den „Insolvenzplan“ einschlägigen Begriffsbestimmungen und die möglichen Theorien zur Rechtsnatur des Insolvenzplans auf. Im ersten Hauptteil: „Die Vorgänger des heutigen Insolvenzrechts“ (S. 25-292) untersucht Bauer wichtige „Vorläufer der Insolvenzordnung“ unter dem Gesichtspunkt, ob sich in ihnen Ansätze zur gütlichen Beilegung des Konkursverfahrens bzw. deren Vermeidung finden. Bevor Bauer darauf näher eingeht, schildert er jeweils die Grundlagen und den Ablauf des Regelkonkursverfahrens. Für das römische Recht macht Bauer als mögliche Verfahren zur Verschonung vor der Vermögensexekution und dem drohenden Konkurs das hoheitliche bzw. privatrechtliche Moratorium, den Stundungs- und den Erlassvergleich aus. Für das mittelalterliche und das gemeine deutsche Konkursrecht sind dies im Wesentlichen die schon vom römischen Recht her bekannte cessio bonorum und der Akkord. Mit dem Insolvenzplan vergleichbar waren nach der preußischen Hypothekenordnung von 1722 der Zwangsvergleich (Indult) und das beneficium cessionis, nach dem Codex Juris Bavarici Judiciarii von 1753 waren dies die Rechtswohltat der Kompetenz, die Leistung an Erfüllung Statt, das Moratorium (Eisenbrief), die cessio bonorum sowi |
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Baumann, Stefanie Michaela, Menschenversuche und Wiedergutmachung. Der lange Streit um Entschädigung und Anerkennung der Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 98). Oldenbourg, München 2009. 217 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der technische Fortschritt der Menschheit seit der frühen Neuzeit hat den Menschen dazu gebracht, empirisch immer weitere Versuche zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Welt im Allgemeinen und sich im Besonderen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang hat mancher Wissenschaftler zu seinen Gunsten und zu Lasten der anderen Versuchsbeteiligten Grenzen überschritten, die er aus Achtung vor fremdem Leben nicht überschreiten hätte dürfen. Auf diesem Weg ist insbesondere während des Nationalsozialismus gegen oder zumindest ohne Willen der Betroffenen manches Verbrechen geschehen, das nach 1945 verleugnet oder von der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Mit einem Teilbereich dieses weiteren Vorgangs beschäftigt sich die von Hans Günter Hockerts betreute, im Sommersemester 2007 von der philosophischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation der von ihrem Betreuer in eine von der Volkswagenstiftung geförderte internationale Forschungskooperation zum Thema Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945-2000 aufgenommenen, als freie Journalistin arbeitenden Verfasserin. Sie gliedert ihre sachliche Untersuchung nach Vorwort und Einleitung in fünf jeweils durch eine Frage aufgeschlüsselte Abschnitte. Sie betreffen die Verfolgungsgeschichte, den Kabinettsbeschluss von 1951, die Wiedergutmachung im Zeichen der internationalen Politik (u. a. Ravensbrueck Lapins Project 1959/1960), den Kabinettsbeschluss von 1960 und die Globalabkommen zu Gunsten der Opfer von Menschenversuchen aus osteuropäischen Staaten sowie schließlich Sonderregelungen zu Gunsten der Opfer von Menschenversuchen nach 1989/1990.
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Beer, Mathias, Flucht und Vertreibung der Deutschen. Voraussetzungen, Verlauf, Folgen (= beck’sche reihe). Beck, München 2011. 205 S., 17 Abb., 7 Tab. 6 Kart. Besprochen von Martin Moll. |
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Die Auswahl historischer Themen für die boomenden Kurz- und Kürzest-Darstellungen, die fast alle großen Verlage in ihrem Programm haben, liefert ein untrügliches Indiz für die Aktualität eines Gegenstandes bzw. das öffentliche und mediale Interesse an ihm. Allein beim Verlag C.H. Beck bildet Mathias Beers Büchlein nunmehr bereits die dritte Synopse des Generalthemas „ethnische Säuberungen“. Der Autor stellt sich der Frage nach der Relevanz seines Stoffes: In seiner abschließenden Zusammenfassung beschreibt Beer „Flucht und Erinnerung“ als – vor allem deutschen – Erinnerungsort. Dieser sei, bei gewissen Schwankungen über die Jahre, immer präsent gewesen, denn es habe seit 1945 niemals ein Tabu existiert, darüber zu reden und zu schreiben (Ansätze hierzu in der DDR zeitigten kaum Resultate). Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 habe das Thema erneut an Bedeutung gewonnen, wenngleich nun die bis dahin theoretisch offene, deutsch-polnische Grenzfrage endgültig geklärt und die Integration der einstigen Vertriebenen längst abgeschlossen war. Um die Jahrtausendwende setzten dann Initiativen der unverändert höchst aktiven Vertriebenenverbände ein, ein Mahnmal oder Zentrum gegen Vertreibungen ins Leben zu rufen; ursprünglich als gesamteuropäisches Unternehmen gedacht, kam aufgrund der Zurückhaltung seitens Polens und der Tschechischen Republik 2008 eine deutsche Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ zustande.
Nicht nur im Schlusskapitel widmet dieser mit rund 160 Seiten recht kurze, mit zahlreichen Abbildungen und Grafiken versehene Text viel Raum den komplexen Fragen rund um die wissenschaftliche Deutung des Geschehens wie auch dessen Weiterwirken im kollektiven Gedächtnis. Das zweite und dritte Kapitel analysieren die Bedeutungsfelder der zentral |