2000-07-02 |
Engel, Johanna/Paul, Dietrich, Handbuch Kraftfahrzeugleasing, 2000 |
Langenberg, Hans, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 2. A. 2000 |
Planung, Finanzierung und Kontrolle im Familienunternehmen, hg. v. Jeschke, Dieter/Kirchdörfer, Rainer/Lorz, Rainer, 2000 |
Meyer-Stolte, Klaus/Bobenhausen, Dieter, Familienrecht, 4. A. 2000 |
Dose, Hans-Joachim, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2000 |
Kunz, Jürgen/Kunz, Petra, Freie Mitarbeiter, Scheinselbständige, arbeitnehmerähnliche Selbständige, 2000 |
Jahres-Handbuch Personal 2000, hg. v. Straub, 2000 |
Hertwig, Stefan, Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe, 2000 |
Henneke, Hans-Günther, Öffentliches Finanzwesen, Finanzverfassung, 2. A. 2000 |
Piduch, Bundeshaushaltsrecht (Lbl.), 2. A. 2000 |
Knemeyer, Franz-Ludwig, Bayerisches Kommunalrecht, 10. A. 2000 |
Stüer, Bernhard, Der Bebauungsplan, 2000 |
Gewerbeordnung, hg. v. Landmann/Rohmer (Lbl.), 2000 |
Haft, Fritjof, Strafrecht. Fallrepetitorium zum Allgemeinen und Besonderen Teil, 4. A. 2000 |
Eisenberg, Ulrich, Kriminologie, 5. A. 2000 |
Happ, Michael/Allesch, Erwin/Geiger, Harald/Metschke, Andreas, Die Station in der öffentlichen Verwaltung, 4. A. 2000 |
Pape, Irmtraut/Pape, Gerhard/Radtke, Henning, Ausgewählte Assessorklausuren im Zivilrecht, 2. A. 2000 |
|
2000-07-01 |
Die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes Deutschlands gelten für Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Fax, E-mail, Katalog, Teledienst, Mediendienst) abgeschlossen werden. Der Anbieter muss den Verbraucher in vorgeschriebener Weise unterrichten. Der Verbraucher kann nach § 361a BGB binnen zweier Wochen nach Erfüllung der Unterrichtungspflichten und vor Ablauf von vier Monaten nach Zusendung der Ware den Vertrag widerrufen. |
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird die Gleichbehandlungsrichtlinie nicht dadurch verletzt, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei ergänzenden Leistungen des Rentenwesens Unterschiede zwischen Männern und Frauen aufrechterhalten oder einführen (C-196/1998). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss sich auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts der das Handeln eines vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigende Vertretene die Kenntnis und das Verständnis des vollmachtlosen Vertreters vom Inhalt abgegebener Erklärungen zurechnen lassen (VIII ZR 81/19999 29. März 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Auslegung eines Schenkungsvertrags im Einzelfall ergeben, dass die Einstandspflicht für anfängliches Unvermögen abbedungen ist (X ZR 177/1997 23. März 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands haftet der Arbeitgeber nicht für von dritten Unternehmern durch Lackierungsarbeiten auf dem Betriebsgelände verursachte Lacknebelschäden am Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers (8 AZR 518/1999 25. Mai 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands genügt zur Fristwahrung die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers binnen zweier Wochen nach Kenntniserlangung von der Tatsache einer strafgerichtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers (2 AZR 852/1998 18. November 1999). |
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die Eintragung der Befreiung eines namentlich benannten Geschäftsführers vom Verbot des Selbstkontrahierens unzulässig (3 Z BR 77/2000 7. April 2000). |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz genügt zur Klagefristwahrung die Übermittlung der beglaubigten Abschrift der Klage durch Telefax, sofern der Eingang durch Sendeprotokoll und Empfangsprotokoll nachgewiesen ist (3 Ta 3/2000 24. Februar 2000). |
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin kann ein Auszubildender auch nach Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung die weitere Fortsetzung seiner Ausbildung verlangen (6 Sa 2448/1999 25. Februar 2000). |
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg kann der Vermieter vom übermäßig rauchenden Mieter Ersetzung eines durch Nikotin übermäßig vergilbten Teppichbodens verlangen (17 C 3320/1999 19. April 2000). |
Renten und Sozialhilfesätze Deutschlands steigen um 0,6 Prozent. |
Nach einem Beschluss der Vertreter von mehr als 160 Staaten soll bis 2015 die Zahl der ärmsten Menschen der Welt von 1,2 Milliarden auf 600 Millionen verringert werden. |
Zippelius, Reinhold, Einführung in das Recht, 3. A. 2000 |
Herwig Roggemann 65. |
|
2000-06-30 |
In New York werden die Verfahrens- und Beweisordnung sowie die Verbrechenselemente des Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet, dessen Statut bisher von 13 Staaten ratifiziert ist. |
Der Bundestag Deutschlands beschließt eine Rindfleischetikettierungspflicht ab 1. September 2000. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind die Strafvorschriften des Vereinsgesetzes nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig, weil sich die mit Strafe bedrohten Handlungen aus den Verbotsgründen ermitteln lassen (2 BvR 566/2000 5. Juni 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann jeder im Einverständnis der Gesellschafter auf sämtliche Geschäftsvorgänge bestimmenden Einfluss Nehmende wegen Gründungstäuschung oder Kapitalerhöhungstäuschung (§ 82 GmbHG) strafbar sein (3 StR 101/2000 10. Mai 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands muss Niedersachsen eine Umweltlotterie zulassen. |
Deutschlands Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft einigen sich auf ein durchgängig pauschaliertes Entgeltsystem ab 2003. |
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands verletzt der Arbeitgeber, der im Erziehungsurlaub befindliche Arbeitnehmer von der Gewährung einer freiwillig gezahlten Weihnachtsgratifikation ausnimmt, nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz (10 AZR 840/1998 12. Januar 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands kann ein Opfer von Gewalttaten nicht den Ersatz von Zusatzleistungen (z. B. Einbettzimmer) vom Staat verlangen (B 9 VG 4/1999 R 28. Mai 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands darf unter den drei im Rahmen privater Vermögensverwaltung erlaubten Objekten auch ein Mehrfamilienhaus sein (XR 130/1997 15. März 2000). |
Russlands Unterhaus verabschiedet ein Gesetz, das den Präsidenten dazu ermächtigt, die Gouverneure und Präsidenten der Teilrepubliken abzusetzen und die Regionalparlamente der 89 Subjekte der Russischen Föderation aufzulösen. |
Libro AG will mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung in Lion.cc zusammenarbeiten. |
Nach einer Aufstellung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) müssen die Steuergesetzgebungsberechtigten für 35 Steueroasen binnen Jahresfrist eine Änderung ihrer Steuergesetzgebung einleiten (z. B. Jersey, Guernsey, Man, Gibraltar, British Virgin Islands). |
Frankreich eröffnet durch Gesetz dem Staat die Möglichkeit, als nationales Erbe eingestufte Kulturgüter zu einem internationalen Marktpreis zu erwerben. |
Frankreich hebt zugunsten der Dienstleistungsfreiheit das Jahrhunderte alte Monopol der Auktionatoren auf. |
Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission darf Ford von BMW den Geländewagen Land Rover übernehmen. |
|
2000-06-29 |
Der Bundestag Deutschlands entscheidet sich für die Beibehaltung der deutschen Buchpreisbindung. |
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein Rechtsanwalt nicht dadurch in seinen Grundrechten verletzt, dass er als Verfahrenspfleger für einen psychisch Kranken oder Behinderten nur den Gebührensatz für Verfahrenspfleger von derzeit 60.- DM pro Stunde von einem Gericht zugesprochen erhält (1 BvR 23/2000 6. Juni 2000). |
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands dürfen Hörgerätehersteller ihre Geräte auch über Ärzte vertreiben (I ZR 59/1998). |
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen illegal einreisende Ausländer befördernde Fluggesellschaften auch die durch amtliche Begleitung der Ausländer auf dem Rückflug entstehenden Kosten tragen (1 C 24.1999). |