| 2001-04-15 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart begründet der Hinweis des Gerichts, dass ein Antrag in der ursprünglichen Form keine Erfolgsaussicht hat, nicht die Besorgnis der Befangenheit (19 W 69/2000 6. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg kann die Übernahme von Lagerkosten für die Möbel eines Häftlings sozialhilferechtlich als Sicherung der Unterkunft notwendig sein (4 M 3681/2000 4. Dezember 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist die Erhebung einer Verwaltungsgebühr (170 DM) für einen Fehlalarm rechtmäßig (9 A 795/1999 8. März 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen kann einem Steuerpflichtigen nicht entgegengehalten werden, seine auf die Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift gestützte Klage sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig und hat die Gefahr der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes die staatliche Finanzverwaltung zu tragen (11 K 4503/2000 15. Januar 2001). |
| Klaus Liesen 70. |
| Ernst Horber verstorben. |
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| 2001-04-14 |
| Flohr, Eckhard, Franchise-Vertrag, 2. A. 2001 |
| Däbritz, Erich, Patente, 2. A. 2001 |
| Bielenberg, Walter/Koopmann, Klaus-Dieter/Krautzberger, Michael, Städtebauförderungsrecht (Lbl.), 2001 |
| Mauer, Reinhold/Krämer, Andreas, Marketingstrategien für Rechtsanwälte, 2. A. 2001 |
| Wolfram-Korn, Margit/Schmarsli, Peter, Außergerichtliche Streitschlichtung in Deutschland, 2001 |
| Franzen, Hans, Anwaltskunst, 3. A. 2001 |
| Computerrechts-Handbuch (Lbl.), hg. v. Kilian, Wolfgang/Heussen, Benno, 2001 |
| Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (Lbl.), hg. v. Schäffer, Heinz, 2001 |
| Dagmar Schuchardt wird zum 1. Juni 2001 als Nachfolgerin Klaus Kastners Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth. |
| Helmut Engler 75. |
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| 2001-04-13 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlandsverletzt die Aufhebung der Tarife im Binnenschiffsverkehr nicht die Verfassung, weil sie kein subjektives Recht auf Erhaltung des durch Berufsregelungen abgesicherten Geschäftsumfangs und weiterer Erwerbsmöglichkeiten kennt (1 BvR 422/1994 29. November 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der dem Korrespondenzanwalt den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils zwecks Rechtsmittelfristberechnung mitteilende erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte die Richtigkeit der Angabe selbst überprüfen und muss der dem zweitinstanzlichen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag erteilende Korrespondenzanwalt die Rechtsmittelfrist selbst prüfen (VI ZB 34/2000 13. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der behandelnde Arzt für sein dem medizinischen Standard zuwiderlaufendes Verhalten einstehen (VI ZR 34/2000 13. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss bei neuen mündlichen Beurteilungen eines Sachverständigen auch der sachverständigen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und notfalls die mündliche Verhandlung wieder eröffnet werden (VI ZR 271/1999 13. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Revisionsbeklagte die Aufnahme eines im Revisionsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Prozesses bis zur Entscheidung über die Annahme der Revision durch einen Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der zweiten Instanz erklären (VII ZR 47772000 8. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Gläubiger bei einer Vereinbarung mit dem Schuldner über die Folgen des Leistungsunvermögens seine Interessen nicht zurückstellen (V ZR 429/1999 2. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein nur einen Teil des Markts mit einem Kontrollnummernsystem überwachender Hersteller den Weitervertrieb nach Entfernung der Kontrollnummern nur verhindern, wenn die Entfernung der Kontrollnummern auch ein Eingriff in die Substanz der Ware, des Behältnisses oder der Verpackung ist (I ZR 1/1998 5. Oktober 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm liegt es für den Fall, dass kein geeignetes Familienmitglied zur Fortführung eines Unternehmens zur Verfügung steht, nahe, dass der Gründer dem Erhalt der Einheit des Unternehmens Vorrang geben will (8 U 220/1998 3. November 1999). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ist das Landesamt Thüringens zur Regelung einzelner Vermögensfragen in einem Einzelfall (willkürliches Todesurteil mit Vermögenseinziehung) verpflichtet, festzustellen, dass ein Rückgabeausschlussgrund nicht vorliegt und der Alteigentümer bzw. sein erbrechtlicher Rechtsnachfolger grundsätzlich rückgabeberechtigt ist (5 K 748/1993). |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs haftet der Straßenmaut verlangende Straßenbetreiber für leichte Fahrlässigkeit. |
| Günter Hermann Roth 60. |
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| 2001-04-12 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands hat das Osterfest keine derartige Symbolkraft, dass eine sich zur Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts gedachte Versammlung an Ostern spezifische Provokationswirkung habe, da auch insbesondere Ostermärsche der Friedensbewegung herkömmlicherweise an Ostern stattfinden (1 BvQ 19/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts besteht, wenn das mit den Miteigentumsanteilen von zwei Speichern verbundene Sondereigentum wegen Widerspruchs zwischen Aufteilungsplan und Teilungserklärung nicht entstanden ist, ein gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von mit den isolierten Miteigentumsanteilen verbindbarem Sondereigentum (2 Z BR 21/2000 31. August 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf trifft bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung den Mieter gewerblicher Räumer nach fristloser Kündigung keine Betriebspflicht bis zur Räumung (24 W 49/2000 17. August 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist bei der Ermittlung des Werts einer Einbauküche auf den eingebauten Zustand und nicht auf einen hypothetischen ausgebauten Zustand abzustellen (19 U 43/2000 20. Oktober 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Beteiligung einer Industrie- und Handelskammer an der Betreibergesellschaft des Flugplatzes Fürstenfeldbruck rechtmäßig (22 B 2000.3253). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen ist Mobbing (gegen einen Geschäftsstellenleiter einer Sparkasse) ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit des Arbeitnehmers (5 Sa 403/2000 10. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist eine die Miete als Bruttomiete mit Vorauszahlungen für Betriebskosten ausweisende Formularmietvertragsklausel unklar, wenn die Umstellung auf eine Nettokaltmiete vorbehalten bleibt (64 S 137/2000 19. September 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist fristlose Kündigung gestattender Zahlungsverzug gegeben, wenn der Mieter (wegen eines behaupteten Rechenfehlers) fünf Prozent der Nettokaltmiete (30 DM) nicht rechtzeitig zahlt (334 S 53/2000 16. November 2000). |
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| 2001-04-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands darf eine Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts erwarten lassende Versammlung nur verboten werden, wenn strafbare Handlungen wie Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu befürchten sind und das Verbot verhältnismäßig ist (1 BvQ 13/2001). |
| Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union einigen sich auf nicht länger diskriminierende Einfuhrlizenzen für amerikanische Bananen und die Aufhebung amerikanischer Handelssanktionen. |
| Die Europäische Kommission empfiehlt die Eröffnung des freien Zutritts auf dem Arbeitsmarkt fünf Jahre, in besonderen Fällen sieben Jahre nach Beitritt osteuropäischer Länder zur Europäischen Union. |
| Die Schweiz bestätigt ihr Interesse an Verhandlungen mit der Europäischen Union über einen Abbau von Grenzkontrollen (Schengen-Abkommen) und über eine Mitwirkung bei der Erstasylregelung (Abkommen von Dublin). |
| Die Staatsanwaltschaft Mainz erhebt keine Anklage gegen einen Weihbischof wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs im Rahmen eines großen Exorzismus, weil zu seinen Gunsten von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der anzeigenden außerordentlichen Professorin auszugehen sei. |
| Ein Mitarbeiter der Deutschen Bank in New York ist wegen Entwendung von Kundengeldern in Höhe 8,5 Millionen Dollar zur Mindeststrafe von 46 Monaten Gefängnis verurteilt. |
| Nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Zürich zahlt Credit Suisse einem fristlos entlassenen, früher als andere vor einer Krise der Swissair warnenden Analysten 200000 Franken Entschädigung. |
| 8. September 2002 –12. September 2002 34. Deutscher Rechtshistorikertag in Würzburg CBIRR@JURA.UNI-WUERZBURG.DE |
| Arthur Kaufmann München 11. April 2001 gestorben. |
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| 2001-04-10 |
| Nach einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gehören entsprechend einer Entscheidung Großbritanniens vom Juli 1939 die Hawarinseln zu Bahrain, der Streifen von Zubara sowie Janan und Hadd Janan zu Katar. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Regelung, nach der eine Hypothek zur Sicherung einer in der Währung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union zahlbaren Forderung in inländischer Währung eingetragen sein muss, europarechtswidrig, doch wird die Eintragung einer mitgliedstaatsrechtlich unheilbar nichtigen Hypothek nicht durch den Beitritt eines Lands zur Europäischen Union geheilt (C-464/1999 11. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist der Ausschluss von Ärzten vom Anspruch auf Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung ab dem 55. Lebensjahr durch Gesetz (1989) verhältnismäßig, weil die Sicherung der finanziellen Stabilität der Krankenversicherung ein Gemeinwohlbelang von überragendem Gewicht ist (1 BvR 491/1996). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Berufungsbegründungsfrist gewahrt, wenn eine Berufungsbegründung per Telefax vollständig gesendet worden, aber infolge eines Papierstaus die Seite mit der Unterschrift des betreffenden Rechtsanwalts nicht fristgerecht ausgedruckt worden ist, der Gesamtinhalt des Schriftsatzes aber auf andere Weise einwandfrei ermittelt werden kann (XII ZR 51/1999 14. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Verbot einer Beteiligung (des Dierichs Verlags am Werra Verlag) auf Märkten mit hohem Konzentrationsgrad durch das Bundeskartellamt bereits dann rechtmäßig, wenn die Beteiligung eine geringe Beeinträchtigung des Restwettbewerbs zur Folge hat (KVR 18/1999 6. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist für Streitigkeiten über die von einem Untersuchungssausschuss in Amtshilfe verlangte Einsicht in Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (2 ARs 355/2000 12. Januar 2001). |