| 2001-08-20 |
| Marlies Mosiek-Urbahn tritt als Sozialministerin Hessens zurück. |
| Die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und China sind die wichtigsten Lieferanten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien und Südkorea sind die wichtigsten Abnehmer des 2000 rund 37 Milliarden DM Umsatz umfassenden internationalen Waffenhandels. |
| T-online bietet Surfen im Internet ohne Zeitlimit für 49 DM monatlich. |
| Bisher nutzen 27 Millionen Deutsche (60 Prozent Männer, 70 Prozent zwischen 14 und 29 Jahre alt) das Internet. |
| Der Deutsche Aktienindex sinkt auf 5125 Punkte. |
| Frauen verdienen in der Europäischen Union durchschnittlich um ein Viertel weniger als Männer. |
| Die ohne zusätzliche Zahlung empfangbare Fernsehübertragung (ran) der Fußballbundesliga Deutschlands wird nach beträchtlichen Zuschauerschwunden wieder von Samstags 20.15 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt. |
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| 2001-08-19 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die automatische Wiederaufnahme eines in Frankreich gegen den abwesenden Angeklagten vor einem Schwurgericht geführten Verfahrens nach freiwilliger oder erzwungener Anwesenheit kein Rechtsbehelf im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (29731/1996 13. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Mitwirkung bei der Erstellung der Befehle zur Grenzsicherung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik noch keine strafbare Beihilfe zu der an der Grenze erfolgten Tötung oder Verletzung von Menschen durch die dort verlegten Minen (4 StR 453/2000 8. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Nichtigkeitsklage der Staatsanwaltschaft gegen den gutgläubigen zweiten Ehegatten einer Doppelehe grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich (XII ZR 266/1998 17. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann der Fördergrundbetrag nach § 9 II 3 EigZulG bei mehreren Berechtigten nur entsprechend den Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden (IX B 111/1998 29. März 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringens endet der durch die Wahl erlangte Status als Abgeordneter des Landtags Thüringens nicht auf Grund der Aufdeckung einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (VerfGH 2/1999 25. Mai 2000). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Richters der Vereinigten Staaten von Amerika kann Mattel von Tom Forsythe nicht Schadensersatz wegen satirischer Verwendung der (in Deutschland erfundenen) Barbiepuppe verlangen. |
| Thüsing, Gregor, Wertende Schadensberechnung, 2001 |
| Werner/Pastor, Rechtsfragen beim Bauen, 11. A. 2001 |
| Büte, Dieter, Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern, 2001 |
| Schrader, Peter, Rechtsfallen in Arbeitsverträgen, 2001 |
| Emmerich, Volker/Sonnenschein, Jürgen/Habersack, Mathias, Konzernrecht, 7. A. 2001 |
| Lohr, Jörg-Andreas, Kapitalanlage nach der Unternehmenssteuerreform, 2001 |
| Verfassungen der deutschen Bundesländer, 7. A. 2001 |
| Dokumente zur neuesten deutschen Verfassungsgeschichte. Band III/2 Vorschläge, Entwürfe und in Kraft getretene Fassungen des Grundgesetzes 1949-1999, hg. v. Wilms, Heinrich, 2001 |
| Wietersheim, Mark von/Noebel, Thomas, Baustellenverordnung 2001 |
| Steuererlasse (Lbl.), 2001 |
| Hannich/Meyer-Seitz/Engers, Das neue Zivilprozessrecht, 2001 |
| Beck’sches Formularbuch für den Strafverteidiger, hg. v. Hamm, Rainer, 4. A. 2001 |
| Anwaltliche Berufsordnung, hg. v. Hartung, Wolfgang/Holl, Thomas, 2. A. 2001 |
| Gesetze des Landes Brandenburg (Lbl.), hg. v. Knöll, H., 2001 |
| Neues Verbraucherinsolvenzrecht Verlag C. H. Beck – Seminare – tel 089/38189/473, fax 089/38189/547, seminare@beck.de http://www.beck-seminare.de |
| Kreditsicherheiten in der Insolvenz Verlag C. H. Beck – Seminare – tel 089/38189/473, fax 089/38189/547, seminare@beck.de http://www.beck-seminare.de |
| Frank Lutz Bremen 6. Januar 1946-Bremen 19. August 2001. |
| Jörg Stein 27. Dezember 1952-19. August 2001. |
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| 2001-08-18 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann durch Vermächtnis ein Anspruch eines Bedachten unter der Voraussetzung einer Gegenleistung begründet werden, der durch Vormerkung gesichert werden kann (IV ZR 120/2000 27. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterliegt ein Schadensersatzanspruch eines Planers einer technischen Anlage gegen den Hersteller eines Geräts wegen fehlerhafter Beratung der allgemeinen Verjährung, die nicht durch einen Kaufvertrag zwischen Hersteller und einem Dritten verkürzt wird (VIII ZR 227/2000 27. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt die Bewertung eines ärztlichen Behandlungsfehlers als grob eine Sachverständigenbewertung als schlechterdings unverständliches Fehlverhalten voraus (VI ZR 286/2000 19. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Konkursverwalter nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht mit einem Anfechtungsanspruch gegen eine unanfechtbar begründete Forderung aufrechnen (IX ZR 134/2000 7. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist bei Zulassung einer Berufung wegen nachträglicher Divergenz die Berufung durch Bezugnahme auf den Zulassungsbeschluss begründet (1 C 33/2000 23. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein Antrag auf ordnungsgemäße Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses nicht hinreichend bestimmt (5 AZR 395/1999 25. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands begründet die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers nur bei Berufung des Betriebsrats auf die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts (2 AZR 580/1999 5. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann die bewusste Wahl eines den Arbeitnehmer besonders belastenden Kündigungszeitpunkts die Kündigung rechtsunwirksam machen (2 AZR 185/2000 5. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann die Satzung eines Vereins die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder bestimmen (3 Z BR 100/2001 18. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kann die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners durch eine Bescheinigung über eine länger zurückliegende fruchtlose Pfändung und die Nichtbegleichung laufender Beitragsverpflichtungen glaubhaft gemacht werden (13 W 0172/2001 23. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist der Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung berechtigt und verpflichtet, die Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (19 U 206/1999 11. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Äußerung „Die Telekom dominiert .. die Redaktion“ (eines Wirtschaftsmagazins) ehrverletzend und durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt (6 U 45/2001 23. Mai 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann ein Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer an ihn unter Anfechtungsvoraussetzungen abgetretenen Forderung aufrechnen (19 U 206/1999 17. November 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart besteht mangels Verwechslungsgefahr kein Namensschutz für den Nachnamen eines Sängers (Rebroff) gegenüber einer wortgleichen eingetragenen Marke für Spirituosen (2 U 204/2000 27. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken kann die rechtswidrige Eintragung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von Amts wegen gelöscht werden (3 W 15/2001 13. März 2001). |
| Norbert Horn 65. |
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| 2001-08-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Rechtsanwalt dann einen Mandanten nicht auf mögliche Schadensersatzansprüche und ihre Verjährung gegen ihn hinweisen, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährungsfrist sich bei einem anderen Rechtsanwalt über die mögliche Haftung unterrichtet (IX ZR 73/2000 21. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein den ersten und zweiten Versuch einer Abschlussprüfung innerhalb eines Jahres unternehmender Auszubildender die Abschlussprüfung auch ein drittes Mal versuchen (5 AZR 622/1998). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein Arbeitnehmer bei einem Spaziergang während einer Arbeitspause zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nur dann unfallversichert, wenn der Spaziergang durch plötzliche und unerwartet aufgetretene Gründe notwendig geworden ist (B 2 U 30/2000 26. Juni 2001). |