Suchoptionen
Suchart:
Ganzes Wort
Wortanfang
Wortteil
Andere Optionen:
nur zeichengetreue Treffer suchen
Anzahl der Ergebnisse pro Seite:
50
100
200

Anzahl der Suchtreffer: 115593
PDF
Suchtreffer
2002-01-01
Bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe bleiben 520 Euro je vollendetes Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners Vermögen außer Betracht.
Die private Altervorsorge aller Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wird staatlich gefördert (zunächst ein Prozent des Bruttoeinkommens des Anlegers).
Der Höchstfördersatz für Vollzeitfortbildung des Meister-BAFöG steigt auf 612 Euro.
Existenzgründer müssen nur noch 25 Prozent des Förderdarlehens zurückzahlen, wenn sie innerhalb dreier Jahre ein Unternehmen gründen und mindestens zwei Mitarbeiter einstellen.
Die Pfändungsfreigrenze steigt auf 930 Euro und wird künftig automatisch im Zweijahresabstand an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst..
Im Zivilprozess wird der Einzelrichter vermehrt zur Entscheidung zuständig.
Das Berufungsgericht kann Rechtsmittel ohne Erfolgsaussicht einstimmig ohne mündliche Verhandlung zurückweisen.
Einsprüche gegen Patenterteilungen sind vom Bundespatentgericht zu entscheiden.
Der Übernahmebieter einer Aktiengesellschaft muss Aktionären und Arbeitnehmern eine umfassende Angebotsunterlage in deutscher Sprache vorlegen.
Minderheitsaktionäre können auf Grund Hauptversammlungsbeschluss gegen ihren Willen ausgeschlossen werden.
Zur Terrorismusbekämpfung dürfen Auskünfte bei Geldinstituten, Postdienstleistern, Telekommunikationsdienstleistern und Luftfahrtunternehmen verlangt werden.
In den Personalausweis dürfen biometrische Daten aufgenommen werden.
Versicherte können die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats kündigen, bleiben aber 18 Monate an ihre Wahl gebunden.
Ärzte sollen nur noch Wirkstoffe statt Medikamente verschreiben.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 4500 Euro im Monat im Westen und auf 3750 Euro im Monat im Osten, für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 3375 Euro.
Regelvoraussetzung für eine Berufung an eine Hochschule soll eine Juniorprofessur sein.
Professoren sollen nach Leistung bezahlt werden (Besoldungsgruppen W2, W3).
Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden verboten.
Kommunen dürfen Anwohnern Vorrechte beim Parken einräumen.
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog werden zusammengefasst.
Prostituierte können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung versichern und das vereinbarte Entgelt einklagen.
Frauen erhalten leichter das alleinige Nutzungsrecht an einer gemeinsamen Wohnung und gewalttätigen Männern kann die Annäherung an die Frau untersagt werden.
Teledienstanbieter unterliegen grundsätzlich nur den Bestimmungen ihres Niederlassungslands und müssen fremde Inhalte nicht überwachen oder nach Hinweisen auf rechtswidrige Tätigkeiten durchsuchen.
Überweisungen müssen innerhalb bestimmter Fristen ausgeführt werden, wobei die Geldinstitute die Verlustgefahr tragen.
Der Basiszinssatz wird von 3,62 Prozent auf 2,57 Prozent gesenkt.
Helmut Simon 80.
2001-12-31
Deutsche Mark, Franc, Lira, Gulden, belgischer Franc, luxemburgischer Franc, Peseta, Escudo, Drachme, Finnmark, irisches Pfund und Schilling verlieren ihre Gültigkeit als alleiniges amtliches Zahlungsmittel in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Irland und Österreich.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann tagesgleicher Handel mit Wertpapieren als Wette rechtlich unverbindlich sein (§ 764 BGB).
Der Akteinindex der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zeigt einen Jahresverlust von 19 Prozent.
In Deutschland sind 53,3 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen.
Stiftungsrecht in Europa, hg. v. Hopt, Klaus u. a., 2001
Rumke, Hans-Georg/Galdia, Wolfgang/Stuhlmann, Wolfgang/Schmitz, Michael, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen, 2001
Rechtshandbuch Immobilien (Lbl.), hg. v. Koeble, Wolfgang u. a., 2001
Kanzleiter, Rainer, Vereinbarungen unter Ehegatten, 6. A. 2001
Waldner, Wolfram, GbR, OHG, KG, 5. A. 2001
Scheffler, Eberhard, Bilanzen richtig lesen, 5. A. 2001
Schildbach, Thomas, Der Konzernabschluss, 6. A. 2001
Elster, Nico, Europäisches Kapitalmarktrecht, 2002
Weitnauer, Wolfgang, Handbuch Venture Capital, 2. A. 2001
Homann, Hans-Jürgen, Praxishandbuch Filmrecht, 2001
Schulte, Rainer, Patentgesetz mit Europäischen Patentübereinkommen, 6. A. 2001
Wolters, Gereon/Gubitz, Michael, Strafrecht im Assessorexamen, 2. A. 2001
2001-12-30
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss der Europäische Rat der Öffentlichkeit (bzw. Heidi Hautala) einen möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten in seinem Besitz gewähren (6. Dezember 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf sich eine Gemeinde bei einer zulässigen in mehreren zeitlich zusammenhängenden Teilschritten vollzogenen freiwilligen Baulandumlegung nicht einen den Umständen nach unangemessen hohen Geldbetrag als Vorteilsausgleich nach § 58 I 2 BauGB versprechen lassen (4 B 24/2001 17. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands endet bei Fehlen eines die Stilllegung eines Betriebs überdauernden Regelungsbedarfs mit der tatsächlichen Stilllegung des Betriebs und der darauf bezogenen Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Betriebsparteien (1 ABR 52/2000 14. August 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist bei Herstellung eines Gebäudes mit Wohnflächen und Gewerbeflächen die Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze sachgerecht (V R 52/2000 17. August 2001).
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann die Familienkasse die vorläufige Festsetzung des Kindergelds in einem bestandskräftigen Kindergeldbescheid aufheben (VI R 122/1999 26. Juli 2001).
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann eine Prokura nicht an eine juristische Person erteilt werden (1 E 6157/2000 23. Oktober 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kann die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei einer Verfahrensdauer von nur fünf Tagen von 25 Prozent auf 15 Prozent herabgesetzt werden (2 W 92/2001 25. September 2001).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle begründet eine zweimonatige Dauer einer vorläufigen Insolvenzverwaltung noch keine Heraufsetzung der Vergütung (2 W 53/2001 17. September 2001).
Erste | ... | 2120 | 2121 | 2122 | ... | Letzte