| 2002-06-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann ein Rechtsanwalt eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die Tätigkeit rechtsanwaltsspezifisch ist (3 Z BR 268/2001 17. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts liegt eine konkrete Förderung oder Erleichterung der Haupttat durch die Bestärkung des Tatentschlusses des Haupttäters regelmäßig nicht vor, wenn bei einem Dauerdelikt wie dem Vergehen des unerlaubten Aufenthalts der (kroatische) Täter zur Fortsetzung seines Verhaltens unter allen Umständen entschlossen ist (4 St RR 77/2001 25. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg sind für einen Rechtsstreit eines Rechtsanwalts gegen einen als Arbeitnehmer beschäftigten Rechtsanwalt über die Herausgabe von Mandantenakten die Arbeitsgerichte zuständig (14 W 10/2001 7. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu Gunsten einer verstorbenen Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten erfolgen (5 BS 272/2000 18. Januar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kann Pflegegeld für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum gewährt werden, wenn der Hilfe Suchende nur deshalb zunächst untätig geblieben ist, weil ihm der Sozialhilfeträger eine falsche Rechtsauskunft erteilt hat (12 A 3386/1998 20. Juni 2001). |
| Nach einem Beschluss des Parlaments des Irans erhält der Vater das Sorgerecht über den Sohn nicht mehr nach Vollendung des zweiten, sondern erst nach Vollendung des siebten Lebensjahrs, doch kann nach einem Gespräch mit dem Kind das Sorgerecht auch danach noch bei der Mutter verbleiben. |
| |
| 2002-06-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein privatschriftliches, als sofortige und weitere Beschwerde bezeichnetes, beim Landgericht gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegtes Rechtsmittel nicht in eine vom Bundesgerichtshof zu entscheidende Rechtsbeschwerde umgedeutet werden (XII ZB 27/2002 20. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Ausfallhaftung des § 31 III GmbHG (auch der nur durch Einverständnis mit dem Vermögensabzug an der Existenzvernichtung der Gesellschaft mitwirkenden Gesellschafter) auf den Betrag der Stammkapitalziffer beschränkt (II ZR 196/2000 25. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das Festhalten am Vertrag trotz Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung für den Verwender unzumutbar, wenn feststeht, dass er den Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen hätte (V ZR 26/2001 22. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht die Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer gegen einen ihr angehörenden Rechtsanwalt trotz der Möglichkeit berufsrechtlicher Mittel (z. B. belehrender Bescheid, Rüge) und entfällt die Vermutung der Wiederholungsgefahr nach klarstellender Gesetzesänderung über die Verbotenheit eines beanstandeten Verhaltens (I ZR 29/1999 25. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann ein Unternehmer einen zur gemischten Nutzung erworbenen Gegenstand (Personenkraftwagen) seinem Unternehmen ganz oder teilweise zuordnen, wobei die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ein Indiz für die Zuordnung zum Unternehmen ist (V R 25/1996 28. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe schließt ein einen Maklervertrag ablehnender Kunde nicht dadurch konkludent einen Maklervertrag, dass er dem Makler gestattet, für einen Erwerbsinteressenten eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen (15 U 9/2001 30. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München werden Pflichtangaben im Internet nicht geboten, wenn sie nur durch mehrere Schritte erforderliche Links erreichbar sind (29 U 5688/2001 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier ist bei einem Vergleich hinsichtlich der Berechtigung der Kostenregelung auf die Vergleichssituation abzustellen (3 S 171/2001 7. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz spricht die räumliche Zuordnung eines Personal Computers zu einem steuerlich bereits anerkannten Arbeitszimmer für eine überwiegend berufliche Nutzung (6 K 1960/1998). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann bei feststehender beruflicher Nutzung eines privaten Personal Computers der berufliche Anteil auf 35 Prozent geschätzt werden (5 K 1249/2000). |
| Herbert Schnoor 75. |
| Einführung in das neue Schuldrecht, hg. v. Schwab, Martin/Witt, Carl-Heinz, 2002 |
| Vygen, Klaus/Schubert, Eberhard/Lang, Andreas, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 4. A. 2002 |
| Schumann, Gerhard, Erbvertragsrecht, 2002 |
| The German Takeover Law, hg. v. Apfelbacher, Gabriele/Barthelmess, Stephan/Buhl, Thomas/Dryander, Christof von, 2002 |
| Markenrecht, hg. v. Schultz, Detlef von, 2002 |
| Römer, Wolfgang/Langheid, Theo, Versicherungsvertragsgesetz, 2. A. 2002 |
| Henrici, Horst, Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige, 2002 |
| Pfeiffer, Gerd, Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 4. A. 2002 |
| Bockemühl, Jan, Handbuch des Fachanwalts, 2. A. 2002 |
| Mock, Peter, Zweifelsfälle im Gebührenrecht, 2. A. 2002 |
| Selbmann, Ralf H., Das Mahnverfahren, 2. A. 2002 |
| |
| 2002-05-31 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bewirkt die Widerrufbarkeit eines an der Haustüre geschlossenen Immobilienfinanzierungsvertrags nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Grundstückskaufvertrags (XI ZR 91/1999 9. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf eine Rechtsanwaltskanzlei (Vossius & Partner) den Namen eines ursprünglich damit einverstandenen, ausgeschiedenen Rechtsanwalts (Patentanwalts) auch dann (unter Hinweis auf das Ausscheiden auch in einer Partnerschaft) fortführen, wenn der ausgeschiedene Rechtsanwalt unter seinem Namen eine neue Rechtsanwaltskanzlei eröffnet ( I ZR 195/1999 28. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf eine Zeitung (Handelsblatt) von einem Redakteur ohne Mitwirkung des Betriebsrats den Verkauf der Aktien der Unternehmen verlangen, über die der Redakteur regelmäßig berichtet (1 ABR 32/2001 /28. Mai 2002/4. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ist der Mindeststeuersatz Deutschlands von 25 Prozent für beschränkt Abgabenpflichtige (Niederländer) in Deutschland wegen Verletzung der Niederlassungsfreiheit (bzw. Diskriminierung) europarechtswidrig (11 K 5753/1999 E). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Verweigerung vollständiger Reiseunterlagen durch einen Reiseveranstalter gegenüber unter dem Vorbehalt rechtlicher Nachprüfung den Reisepreis zahlenden Kunden wettbewerbswidrig (6 U 50/2001 21. März 2002). |
| Der Bundesrat Deutschlands stimmt dem Stammzellgesetz, dem Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (Haftung von Kindern für von ihnen verursachte Verkehrsunfälle ab Vollendung des 10. Lebensjahrs, Schmerzensgeld unabhängig von Verschulden, Beweislast bei Arzneimittelschäden bei dem Hersteller), der Erleichterung von Stiftungen und dem Regionalisierungsgesetz zu. |
| Der Bundesrat Deutschlands ruft wegen des Waffengesetzes, wegen des Verbots von Studiengebühren, wegen des Tariftreuegesetzes und wegen vieler steuergesetzlicher Änderungen den Vermittlungsausschuss an. |
| Die Ford AG will ihre freien Aktionäre abfinden. |
| Die Kartellbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt die Übernahme der Aventis Crop Science durch die Bayer AG unter Auflagen. |
| Die Cargolifter Development AG stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Amtsgericht Cottbus. |
| Der Deutsche Gewerkschaftsbund will nicht mehr am Beschäftigungspakt Bayerns teilnehmen. |
| Christian Rollmann wird alleiniger Vorstand der Foris AG. |
| |
| 2002-05-30 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist eine einem Makler Doppeltätigkeit erlaubende allgemeine Geschäftsbedingung neben einem Makleralleinauftrag über 6 Monate ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände nicht rechtswidrig (5 U 707/2000 22. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Präsidenten des deutschen Bundestags muss die Sozialdemokratische Partei Deutschlands 493000 Euro Strafe für 482000 DM nicht ordnungsgemäß verbuchte und damit unerlaubt angenommene Spenden zahlen. |
| Das Europäische Parlament stimmt der Öffnung des Automarkts zu, so dass die Niederlassungsfreiheit für Autohändler vom 1. Oktober 2002 bis 31. Mai 2010 durch Verordnung der Kommission geregelt wird. |
| Nach einer Entscheidung der Bundesregierung Deutschlands wird der Einsatz deutscher Soldaten in Mazedonien um 4 Monate verlängert. |
| Sieben Verträge der Schweiz mit der Europäischen Union treten in Kraft, nach denen u. a. nach einer Übergangsfrist von zwei und drei Jahren Deutsche in der Schweiz ähnlich wie in Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiten und wohnen dürfen. |
| Christian Rollmann scheidet aus dem Vorstand der Foris AG aus. |
| Der Kurs der Aktie Deutschen Telekom sinkt auf 11,48 Euro, der Kurs der Aktie von MLP auf 42 Euro, der Kurs des DAX auf 4749 Punkte. |
| Israel dringt auf der Suche nach Straftätern immer wieder in unterschiedliche autonome Gebiete der Palästinenser ein. |
| |
| 2002-05-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist ein Vorlagebeschluss eines Gerichts (Bundessozialgerichts) wegen möglicher Verfassungswidrigkeit einer Rückwirkung einer neuen Gesetzesbestimmung unzulässig, wenn das Gericht nicht hinreichend geprüft hat, ob eine rückwirkende Anrechnung nicht bereits durch das geltende Verfahrensrecht ausgeschlossen ist (1 BvL 19/1997 20. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kann die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein, wenn nach der Art der gerügten Grundrechtsverletzung das Hauptsacheverfahren die Möglichkeit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (1 BvR 13/2002 18. Februar 2002). |