| 2002-05-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Eigentümer von dem mittelbaren Besitzer einer Sache mit Rücksicht auf § 283 BGB Herausgabe nur verlangen, wenn der mittelbare Besitzer sein Unvermögen zur Herausgabe zu vertreten hat (II ZR 253/2000 28. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verliert der Zedent durch eine Sicherungsabtretung regelmäßig nicht die Befugnis, eine Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags mit Ablehnungsdrohung zu setzen, und haftet der zur Beschaffung der Baugenehmigung verpflichtete Unternehmer für die von ihm zu vertretende Verzögerung der Baugenehmigung und der Baufreigabe (VII ZR 490/2000 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands berührt ein Verwirkungstatbestand im Verhältnis zu einem Gesamtschuldner für sich allein nicht den Anspruch des Gläubigers gegenüber einem anderen Gesamtschuldner und kann die Weggabe eines wertvollen Vermögensgegenstands ein Indiz für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners ein (IX ZR 158/2000 6. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Berufung nicht hinreichend begründet, wenn nur die Gründe des angefochtenen Urteils wiederholt und als unzutreffend bezeichnet werden oder andere angemessene Verhaltensweisen nicht beachtet werden (X ZR 196/1999 18. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands trifft die Passivlegitimation für die Erstattung der Nothilfekosten den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (5 C 21/2000 14. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist die Klausel eines Internetauktionsplattformanbieters „Mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstanbieter ein Kaufvertrag zu Stande“ nicht rechtswidrig (29 U 30/2001 15. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg sind die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Kind Familienangehörige im Sinn des § 67 II VVG oder zumindest wie solche zu behandeln (14 U 104/2001 6. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist Privatperson im Sinne des § 475 StPO auch ein Zeuge, soweit er nicht wegen einer gleichzeitigen anderen Verfahrensstellung vorrangigen Regelungen des Auskunftsrechts oder Akteneinsichtsrechts (z. B. als Nebenkläger oder Verletzter) unterfällt (2 Ws 258/2001 3. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm besteht im Zivilprozess kein Recht auf Beiziehung von Strafakten, wenn die Parteien selbst zur Akteneinsicht berechtigt sind und dem Gericht wegen des Umfangs der Akten eine Beiziehung nicht zuzumuten ist (9 U 98/1994 31. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein Pensenschlüssel für Richter keine verbindliche Aussage über das normale Arbeitspensum eines Richters, sondern nur Anhaltspunkt für die verwaltungsinterne Berechnung des Richterbedarfs (1 A 4816/2000 19. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kommt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen gemäß § 114 S. 2 VwGO nicht mehr in Betracht, wenn der Rechtsstreit um die Aufhebung eines Verwaltungsakts in der Hauptsache erledigt ist und über einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zu entscheiden ist (18 A 1520/1992 20. Februar 2001). |
| An seinem letzten Arbeitstag als Beauftragter der Staatengemeinschaft in Bosnien-Herzegowina entlässt Wolfgang Petritsch (Nachfolger Paddy Ashdown) elf Richter wegen des Verdachts der Korruption und erlässt 42 Gesetze und Dekrete. |
| Michaela Schreyer entlässt die in der Europäischen Kommission für den Haushaltsplan zuständige Direktorin Marta Andreasen wegen öffentlicher Kritik bzw. grundsätzlicher Meinungsunterschiede (Warnung vor Irrtümern und Betrügereien). |
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| 2002-05-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands besteht kein Recht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Beratung und Verabschiedung einer Neuregelung und erneuten Festschreibung des Unterrichtsfachs Lebenskunde-Ethik-Religion im Schulgesetz Brandenburgs (1 BvR 1412/1997 23. April 2002, 1 BvQ 14/2002 23. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beginnt die Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung grundsätzlich nicht, bevor der Versicherungsnehmer die nach den Versicherungsbedingungen für den Eintritt der Fälligkeit erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat (IV ZR 40/2001 13. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begegnen erstmalige Darlegungen des Berufungsklägers in der Revision zur Vollmacht seines Berufungsanwalts nicht dem Einwand der Verspätung (VII ZR 193/2001 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der den Baubeginn nach Veräußerung eines abgetrennten Grundstücksteils des Bestellers vorsehende Bauvertrag dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird (VII ZR 434/1999 28. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Frist zur Vornahme einer Frist wahrenden Handlung unverschuldet versäumt, wenn die Handlung auf Grund wirtschaftlichen Unvermögens unterbleibt und die Partei bis zum Ablauf der Frist oder gegebenenfalls auch noch danach Prozesskostenhilfe beantragt (IX ZA 10/2001 21 Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist es grundsätzlich zulässig, in Eilfällen eine zivilrechtliche Unterbringung anzuordnen, ohne gleichzeitig einen Betreuer zu bestellen (XII ZB 191/2000 13. Februar 2002 unverzügliche Bestellung eines vorläufigen Betreuers genügt). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind auch bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers Haftungserleichterungen nicht ausgeschlossen, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (8 AZR 95/2001 15. November 2001 Schaden übersteigt drei Bruttomonatseinkommen). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Gesellschaft (Personengesellschaft) zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt ist, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später begründete Kapitalgesellschaft veräußert (V R 25/1996 28. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf das Beschwerdegericht nach Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses die Sache ausnahmsweise dann an die erste Instanz zurückverweisen, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem schweren Mangel leidet, der zum Verlust der ersten Tatsacheninstanz führen würde (z. B. Entscheidung durch einen mit Erfolg abgelehnten Richter 3 Z BR 34/2002 20. Februar 2002) |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erstreckt sich die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses auf alle Zuständigkeitsfragen, die das verweisende Gericht erkennbar geprüft und bejaht hat (2 Z AR 1/2001 1. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Verpflichtung eines Vermieters einer Eigentumswohnung zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden nicht im Wege der Ersatzvornahme vollstreckbar, wenn zunächst die in Gemeinschaftseigentum stehende Fassade abzudichten ist und darüber die Eigentümergemeinschaft zu beschließen hat (3 W 404/2001 13. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird ein Verbraucher durch Waren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum ohne aufklärenden Hinweis in Verkaufsregalen irre geführt (3 U 187/1999 1. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung Anspruch auf Versicherungsleistungen für medizinisch notwendige Behandlungskosten auch dann, wenn der behandelnde Arzt fachfremde Leistungen durchgeführt hat (2-21 O 151/1999 14. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an der Oder ist die Einstellung der Versorgung eines Mehrfamilienhauses durch ein Versorgungsunternehmen wegen Zahlungsverzugs des Vermieters keine verbotene Eigenmacht (6a S 75/2001 1. Februar 2002). |
| Dörner/Ebert/Eckert/Hoeren/Kemper/Saenger/Schulte-Nölke/Schulze/Staudinger, BGB, 2. A. 2002 |
| Schwab, Dieter/Wagenitz, Thomas, Familienrechtliche Gesetze, 4. A. 2002 |
| Bullerdiek, Thorsten/Greve, Manfred/Puschmann, Werner, Verwaltung im Internet, 2. A. 2002 |
| Verwaltungsgerichtsordnung (Lbl.), hg. v. Schoch, Friedrich/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Pietzner, Rainer, 7. A. 2002 |
| Kuhla, Wolfgang/Hüttenbrink, Jost, Der Verwaltungsprozess, 3. A. 2002 |
| Handbuch Mediation, hg. v. Haft, Fritjof/Schlieffen, Katharina Gräfin von, 2002 |
| Serwe, Andreas, Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2002 |
| Doucet, Michel/Fleck, Klaus E. W., Deutsch – Französisch, 6. A. 2002 |
| Romain, Alfred/Byrd, B. Sharon/Thielecke, Carola, Deutsch – Englisch, 4. A. 2002 |
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| 2002-05-24 |
| Die Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und Russlands unterzeichen einen Abrüstungsvertrag zur Verringerung der nuklearen Gefechtsköpfe ihrer Interkontinentalraketen (von etwa 6000) um etwa zwei Drittel (auf etwa 1700 bis 2200). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind die Arbeitsgerichte zur Entscheidung über Ersatzansprüche (der Bundesanstalt für Arbeit gegen die Geschäftsführer eines Unternehmens) wegen Insolvenzverschleppung nicht zuständig (5 AZB 25/2001 20. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein Rentenberater nicht auch zur Vertretung eines Sozialversicherten gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit nach Ablehnung eines Antrags auf eine Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit befugt (B 7 AL 64/2001 R 21. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss die in einem nachehelichen Unterhaltsstreit wegen Lebens in einer gefestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann gescheiterte Ehefrau dem ehemaligen Ehemann auch die zum Nachweis erforderlichen Detektivkosten (6650 Euro) ersetzen (11 WF 70/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg muss ein Frauenarzt nicht auf den Abbruch einer Schwangerschaft hinwirken, sondern nur die Eltern über eine vorhandene Behinderung angemessen aufklären. |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz darf eine Verbandsgemeinde die Berechnung eines Beihilfeanspruchs eines Beamten im Krankheitsfall nicht auf ein privates Unternehmen auslagern (2 A 10209/2002). |
| Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist die Vermutung, dass verwandtschaftliche Verhältnisse die Unbefangenheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beeinträchtigen, nur unter engen, ganz besonderen Umständen zu entkräften (VK 6/2002 30. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat ein Arbeitnehmer auch nach drei unzulässigen, auf falscher rechtlicher Beurteilung beruhenden Kündigungen nicht ohne weiteres ein Recht auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung (4 Ca 6885/2001). |
| Nach einer mehrheitlich getroffenen Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika hat ein Strafgefangener (William Gerber) in Kalifornien kein verfassungsmäßiges Recht auf Fortpflanzung durch Versendung von Sperma an seine Ehefrau zwecks künstlicher Befruchtung. |
| Nach Ansicht der Regierung Tschechiens gehören die Dekrete des Präsidenten der Republik aus den Jahren 1940-1945 (Beneš-Dekrete) zur europäischen Nachkriegsordnung, so dass die Forderung nach ihrer Aufhebung den Gedanken der europäischen Integration in Frage stellt. |
| Microsoft wird das Betriebssystem Windows XP so ausliefern, dass Hersteller und Anwender Microsoftprogramme auf einfachem Weg durch Programme von Wettbewerbern ersetzen können. |
| Die Europäische Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Rückversicherungsonlineplattform Inreon. |
| Unter Humboldtstipendiaten der letzten vier Jahre sind die Universitäten in München, Berlin und Heidelberg absolut und die Universitäten in München, Ulm, Heidelberg, Bayreuth, Karlsruhe, Stuttgart und Konstanz verhältnismäßig beliebtesten. |
| Das Parlament Finnlands beschließt mehrheitlich die Errichtung eines neuen Atomkraftwerkes (bei derzeit weltweit 438 in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken). |