| 2002-07-20 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist es nach geltendem Recht ausgeschlossen, das Bundesverwaltungsgericht im Weg der außerordentlichen Beschwerde anzurufen (6 B 28/2002 16. Mai 2002, 6 B 29/2002 16. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist eine eine subjektive Klageänderung(Wechsel vom Gesellschafter einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft zur bürgerlichrechtlichen Gesellschaft als Beklagtem) anbringende Berufung unzulässig, wenn nicht der Klageanspruch wenigstens teilweise gegen den bisherigen Beklagten weiter geltend gemacht wird (6 U 175/2001 5. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist der originäre Einzelrichter im Prozesskostenhilfeablehnungsbeschwerdeverfahren nicht schon deshalb zur Übertragung der Sache auf den Senat verpflichtet, weil die Entscheidung über die Beschwerde auch die Entscheidung in der Hauptsache beeinflussen kann (2 W 53/2002 12. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle kommt zwischen einem Reisenden und einem anderen Reiseveranstalter über eine Ausflugsleistung grundsätzlich ein eigener Reisevertrag zustande und beginnt eine Ausschlussfrist nach § 651g BGB gegen eine Sozialversicherungsträger erst nach Kenntnis des anspruchsbegründenden Vorgangs und der Person des Reiseveranstalters zu laufen (11 U 139/2001 31. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm enthält das Einverständnis eines Prozessbevollmächtigten mit der beweismäßigen Verwertung von Ermittlungsakten nicht ohne Weiteres den Verzicht auf eine beantragte Vernehmung des Zeugen im Zivilprozess (20 U 167/2001 6. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart liegt ein übertriebenes Anlocken erst vor, wenn der Kunde durch sachfremde Beeinflussung davon abgehalten wird, die Güte und Preiswürdigkeit einer Ware zu prüfen und seine Kaufentscheidung nur noch im Hinblick auf den in Aussicht gestellten Vorteil trifft (2 U 111/2001 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster kann bei Rücknahme einer Klage vor Zustellung ein Prozessrechtsverhältnis durch Zustellung der ursprünglichen Klage mit Rücknahmeerklärung und Kostenantrag erfolgt (5 T 389/2002 19. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg gehört zum Gebrauch einer Mietwohnung auch die Füllung der bereitstehenden Mülltonnen mit Restmüll beim Auszug, so dass der ausziehende Mieter keine Sonderleerung bezahlen muss (29 C 1324/2002 30. April 2002). |
| Westphalen, Friedrich Graf von, Allgemeine Einkaufsbedingungen nach neuem Recht, 3. A. 2002 |
| Westphalen, Friedrich Graf von, Allgemeine Verkaufsbedingungen nach neuem Recht, 4. A. 2002 |
| Heiß, Beate/Born, Winfried, Unterhaltsrecht (Lbl.), 24. A. 2002 |
| Grunewald, Barbara, Bürgerliches Recht, 5. A. 2002 |
| Berlit, Wolfgang, Vergleichende Werbung, 2002 |
| Praxiskommentar zum Urheberrecht, hg. v. Wandtke, Artur-Axel/Bullinger, Winfried, 2002 |
| Hanau, Peter/Steinmeyer, Heinz-Dietrich/Wank, Rolf, Handbuch des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, 2002 |
| Bayerische Bauordnung (Lbl.), hg. v. Simon, A./Busse, Jürgen, 2002 |
| Lebensmittelrechts-Handbuch (Lbl.), hg. v. Streinz, Rudolf, 19. A. 2002 |
| Das Orts- und Gerichtsverzeichnis, 7. A. 2002 |
| |
| 2002-07-19 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss eine Staatsanwaltschaft (Hamburg) die von ihr bei einer Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei bzw. Steuerberatungskanzlei beschlagnahmten, auch Angaben unbeteiligter Dritter enthaltenden Rechner und Datenträger bis zur endgültigen Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen zu teilweise vor Zugriffen geschützten Datenbeständen versiegeln und beim Amtsgericht hinterlegen (2 BvR 1027/2002 17. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands dürfen Frauen bei der Gründung von Handwerksbetrieben bevorzugt gefördert werden (3 C 53-56/2001 18. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist ein Notar nicht ohne weiteres in jedem Fall zu einem Hinweis auf die Steuerpflicht für einen Spekulationsgewinn bei einem Grundstücksverkauf verpflichtet (1 U 296/2001). |
| Nach einer der Entscheidung des Landgerichts München I folgenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München haben 55 Anleger keinen Anspruch auf rund 800000 Euro Schadensersatz gegen EM.TV wegen Kursverlusts und ist auch eine Revision nicht zugelassen (19 U 5360/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sind in Sanierungsgebieten behördliche Mietobergrenzen zum Schutz der angestammten Wohnbevölkerung unzulässig (13 A 424/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat Guido Westerwelle keinen Anspruch auf Teilnahme an Fernsehdiskussionen zwischen Gerhard Schröder und Edmund Stoiber. |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können die Privatanlegern im zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG zugeteilten Vorzugsaktien weder als Einkünfte aus Kapitalvermögen noch als sonstige Einkünfte besteuert werden (2 K 4068/2001 17. Juli 2002). |
| Der Bundespräsident Deutschlands ernennt Peter Struck zum Verteidigungsminister. |
| Ludwig Stiegler wird als Nachfolger Peter Strucks Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Bundestag. |
| Der Kölner Entsorgungsunternehmer Trienekens ist gegen eine Bankbürgschaft von 100 Millionen Euro nach Geständnis verschiedener Straftaten aus der Untersuchungshaft entlassen. |
| Die Dachgesellschaft des Fernsehkabelnetzbetreibers Ish stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
| Der Dax sinkt auf 3880 Punkte. |
| |
| 2002-07-18 |
| Der Bundeskanzler Deutschlands entlässt Verteidigungsminister Rudolf Scharping. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf bei Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft (z. B. 130000 DM) die Haftung des Bürgen durch allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. Haftung auch für Zinsen, Provisionen und Kosten [in Höhe von rechtstatsächlich 100000 DM]) nicht über den Höchstbetrag hinaus erweitert werden (IX ZR 294/2000). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen wegen der durch das Bankgeheimnis beschränkten Kontrollwirklichkeit in Verletzung des Gleichheitssatzes verfassungswidrig (IX R 62/1999 16. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist eine unter Heizungskosten weitere Kosten für Klimaanlage und Wasser enthaltende und dies nicht unmittelbar ersichtlich machende Betriebskostenabrechnung nicht prüffähig (5/23 U 2557/2001 12. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg kann dem Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung Verwirkung entgegengehalten werden (2 Wx 51/1998 25. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist der Kauf einer Serieneinbauküche mit Einbau nach den Regeln des Werkvertrags zu beurteilen (3 U 93/2001 30. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig ist der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage nicht zur Kreditaufnahme wegen notwendiger Aufwendungen berechtigt, darf aber bei Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeldrückständen auch Sonderumlagen geltend machen (2 W 84/2001 16. Januar 2001). |
| Das Landgericht Köln hält im Bestechungsskandal beim Bau einer Müllverbrennungsanlage Strukturen organisierter Kriminalität für möglich. |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal muss Wal-Mart Germany GmbH & Co KG 2500 Euro Ordnungsgeld wegen Verweigerung der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000 im Handelsregister zahlen. |
| Die Europäische Kommission droht der Deutschen Telekom und anderen Telekommunikationsunternehmen Verfahren wegen überhöhter, wettbewerbsbehindernder Preise bei der Abrechnung von Auslandsgesprächen im Mobilfunknetz an. |
| Flötotto GmbH & Co KG stellt bei dem Amtsgericht Bielefeld Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
| Die Schweiz beantragt die Aufnahme in die Vereinten Nationen. |
| Hedda von Wedel 60. |
| Hubert Geischer gestorben. |
| |
| 2002-07-17 |
| Nach einer mit 5 zu 3 Stimmen getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist das gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennende Lebenspartnerschaftsgesetz Deutschlands mangels Verletzung der Schutzgarantien des Grundgesetzes für die Ehe, mangels der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und mangels eines Gesetzgebungsverfahrensfehlers nicht verfassungswidrig (1 BvF 1/2001, 1 BvF 2/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist es der Deutschen Fußballliga nicht untersagt, Eintracht Frankfurt die vom Schiedsgericht nachträglich gewährte Lizenz für das kommende Spieljahr zu erteilen. |
| Die Europäische Kommission beschließt eine neue, ab 1. Oktober 2002 geltende Gruppenfreistellungsverordnung für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen, nach der Hersteller die Wahl zwischen einem exklusiven und einem selektiven Vertrieb haben, Händler Kraftfahrzeuge mehrerer Hersteller anbieten dürfen, Verkauf und Wartung getrennt werden können, freie Werkstätten Zugang zu allen technischen Gegebenheiten der Fahrzeuge erhalten müssen, Werkstätten auch Ersatzteile von Zulieferern erhalten dürfen, Hersteller die Kündigung von Händlern schriftlich begründen müssen und ab 2006 Händler Niederlassungen im Ausland eröffnen dürfen. |
| Die Europäische Kommission beantragt bei dem Europäischen Gerichtshof ein Zwangsgeld von 160000 Euro täglich gegen Frankreich zur Erzwingung der Aufhebung des Einfuhrverbots von Rindfleisch aus Großbritannien. |
| Die Europäische Kommission stellt nach freiwilliger Verpflichtung der Gasunternehmer Norwegens zur Beendigung der Verkaufsstrategie über das zentrale Gas Negotiation Committee das förmliche Verfahren gegen Gasunternehmer Norwegens ein. |
| Die Dachverbände der Sozialpartner Europas einigen sich auf die Gleichstellung der Telearbeitnehmer mit den sonstigen Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber in der Europäischen Union. |