| 2002-12-03 |
| Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika wollen Berufung gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts im Fall Microsoft einlegen. |
| Dänemark lehnt die Auslieferung des tschetschenischen Politikers Sakajew an Russland ab. |
| Die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich nicht über die Zinsbesteuerung einigen. |
| Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Deutschlands darf die Deutsche Telekom von Wettbewerbern (z. B. Mediaways) keine höheren Gebühren verlangen, wenn diese das Telekommunikationsnetz für Internetverbindungen nutzen. |
| Hermann Kohlhase Bielefeld 24. April 1906-Düsseldorf 3. Dezember 2002. |
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| 2002-12-02 |
| Die Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschließen gegen (das von der Tabakindustrie und der Werbeindustrie bestimmte) Deutschland ein weitgehendes Verbot der Werbung für Tabakwaren. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haftet eine Gemeinde aus Amtspflichtverletzung für durch Steinschlag bei Rasenmähen entstehende Schäden (III ZR 122/2002 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Freispruch eines Betreibers von Fußballwetten wegen unzureichender Feststellungen des Landgerichts Bochum aufgehoben (4 StR 260/2002 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg darf ein Händler mit einem Rabatt von 20 Prozent auf sein gesamtes Angebot werben (1 U 107/2002 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bedarf der Betreiber einer Nerzfarm keiner tierschutzgesetzlichen Erlaubnis (2 K 2695/2001 28. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg darf PC-Welt behaupten, dass der Volks-PC von Plus die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte erheblich überschreitet. |
| Die Beitragssätze der Krankenkassen Deutschlands steigen auf durchschnittlich 14,5 Prozent. |
| Telekom verkauft 100 Millionen Aktien von T-Online für rund 600 Millionen Euro an institutionelle Anleger zur Verringerung von Schulden. |
| Der deutsche Aktienindex steigt auf 3400 Punkte. |
| Die Axel Springer Verlag AG gibt ihre Beteiligung an der Tiroler Tageszeitung zum 31. Dezember 2002 auf. |
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| 2002-12-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haben Aktionäre bei einem Rückzug eines Unternehmens (z. B. Macrotron AG) von der Börse (Delisting) einen Anspruch auf gerichtlich überprüfbare Abfindung (II ZR 133/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unzulässig (2 StR 62/2002 12. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erledigt sich der Antrag auf Freistellung nach den §§ 7 I, 10 GWB grundsätzlich mit dem Ausscheiden eines beteiligten Unternehmens aus dem geplanten Kartell (KVR 1/2001 9. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Beitrag eines Mischtonmeisters zum Klangbild eines Filmwerks eine urheberrechtlich schutzfähige Leistung sein und ihm die Rechtsstellung eines Miturhebers des Filmwerks verschaffen (I ZR 1/2000 13. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe nicht ausgegangen werden, wenn der Kläger im Bereich des Direktmarketings sich zum Zweck der Absatzförderung für die Kunden eines Call-Centers bedient und der Beklagte im Rahmen eines Inkassounternehmens ein Call-Center einsetzt (I ZR 230/1999 21. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Rücknahme einer Klage oder eines sonstigen Rechtsbehelfs bedingungsfeindlich, kann aber von innerprozessualen Vorgängen abhängig gemacht werden (4 BN 12/2002 10. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist wegen der engen Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Beschränkung eines Einspruchs auf das Fahrverbot unzulässig (3 Ws (B) 583/2001 9. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist § 400 AktG verfassungskonform dahin auszulegen, dass Erklärungen, die bei abstrakter Betrachtungsweise für Entscheidungen des von der Norm geschützten Personenkreises irrelevant sind, nicht tatbestandsmäßig sind (2 Ws 36/2002 19. Juni 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Berufungskläger zur Vermeidung einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 II ZPO die hinreichende Erfolgsaussicht seines Rechtsmittels dartun (2 U 149/2002 4. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Berufungskläger nach Rücknahme seiner Berufung die Kosten einer Anschlussberufung auch dann tragen, wenn der Anschließende zuvor eine unzulässige selbständige Berufung eingelegt hatte (6 U 25/2002 24. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Hamburg bestehen gegen die Verwendung einer orangeroten Kugel mit dem Zusatz Andersen Legal auf dem Briefkopf einer Rechtsanwaltskanzlei keine Bedenken (I ZU 6/2001 23. September 2002). |
| Karl Hillermeier 80. |
| Jürgen Westphal 75. |
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| 2002-11-30 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision nur in Fällen der Divergenz und der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen (UX ZR 443/2000 1. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Gläubiger nach einem außergerichtlichen Vergleich mit einem Insolvenzgläubiger über das Erlöschen einer durch Bürgschaft gesicherten Forderung den Bürgen nicht mehr in Höhe des erlittenen Ausfalls in Anspruch nehmen (IX ZR 443/2000 1. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ergibt sich aus einer längeren Geschäftsverbindung zwischen einer Bank und einem Kunden in Zusammenhang mit einem Girovertrag oder einem Darlehensvertrag noch kein eigenständiger allgemeiner Darlehensvertrag als Rahmenvertrag (XI ZR 345/2001 24. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands umfasst das Umgehungsverbot des § 19 V 2. Alt. GmbHG die einvernehmliche Verrechnung einer Einlageschuld mit einer Forderung auf Gewinnausschüttung, wenn dieses Vorgehen spätestens bei Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses vorabgesprochen worden ist (II ZR 1/2000 16. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hat ein von einem Dritten beauftragtes privates Hubschrauberunternehmen Österreichs gegen eine ausgeflogene deutsche Verunglückte nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch, wenn ein staatlicher Hubschrauber oder ein kostengünstigerer privater Hubschrauber nicht verfügbar waren (5 S 99/2001 6. Juni 2002). |
| In der 14. Legislaturperiode hat der Bundestag Deutschlands in 50 Plenarsitzungen 558 Gesetzesbeschlüsse gefasst, wobei von den 543 verkündeten Gesetzen 54,5 Prozent mit Zustimmungsformel verkündet wurden. |
| Schlüter, Uwe. Börsenhandelsrecht, 2. A. 2002 |
| Transplantationsgesetz, hg. v. Höfling, W., 2003 |
| Geiger, Rudolf, Grundgesetz und Völkerrecht, 3. A. 2002 |
| Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2002 |
| Koenig, Christian/Pechstein, Matthias/Sander, Claude, EU-/EG-Prozessrecht, 2. A. 2002 |
| Schlosser, Peter, EU-Zivilprozessrecht, 2. A. 2002 |
| Dau, Klaus, Wehrdisziplinarordnung, 4. A. 2002 |
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| 2002-11-29 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ausnahmsweise der Sonderkündigungsschutz nach § 15 SchwerbG bereits vor Antragstellung des Schwerbehinderten bei dem Versorgungsamt eingreifen, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung über seine körperliche Beeinträchtigung und die beabsichtigte Antragstellung unterrichtet hat (2 AZR 612/2000 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist der Abzug von Verlusten nach Maßgabe des § 10d EStG für die Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 15 I 1 SGB IV unbeachtlich (B 5 RJ 46/2000 R 16. Mai 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands wird ein Kind auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es neben dem Zivildienst ein Studium ernsthaft und nachhaltig betreibt (VIII R 61/2001 14. Mai 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz muss der Verkäufer Vorschäden eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ausreichend mitteilen (5 U 1878/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf zur grenzüberschreitenden Landesgartenschau 2004 in Kehl und Straßburg eine Brücke über den Rhein gebaut werden. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat der Widerspruch Hansjürgen Karges gegen seine Entlassung als Generalstaatsanwalt aufschiebende Wirkung (5 A 196/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden darf einem muslimischen Metzger die Ausnahmegenehmigung zum Schächten ohne Betäubung verweigert werden, wenn er nicht nachweist, dass nach seiner und seiner Kunden Glaubensüberzeugung der Verzehr von Fleisch zwingend eine betäubungslose Schlachtung erfordert (2 K 548/2002 28. 11. 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam muss nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die öffentlichrechtlichen, sich auf die Insolvenzmasse beziehenden Pflichten erfüllen (5 L 259/2001 19. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund dürfen bei der Ermittlung des Grads einer Schwerbehinderung altersbedingte Verschleißerscheinungen nicht berücksichtigt werden (S 7 SB 197/2000 30. Oktober 2002). |