| 2003-05-20 |
| Die Deutsche Bahn AG verändert nach einem erheblichen Erlösrückgang ihr neues Preissystem, verlängert aber den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden. |
| Die Hauptversammlung von Glaxo Smith Kline lehnt eine Verdoppelung der Bezüge des Vorstandsvorsitzenden von 8 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro jährlich ab. |
| Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen Deutschlands stellt bei der BFI Bank Dresden den Entschädigungsfall fest. |
| Gert Mackenroth wird Staatssekretär im Justizministerium Sachsens. |
| Stefan Franke wird Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. |
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| 2003-05-19 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen gilt der Grundsatz der mündlichen Verhandlung und Hinwirkung auf eine gütliche Streitbeendigung (§ 44 I WEG) im Wohnungseigentumsverfahren auch im Beschwerdeverfahren (6 W 82/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg wurde nach Zahlung von je 10000 Euro Geldbuße das Strafverfahren gegen die drei wegen des Zugunglücks von Eschede angeklagten Techniker eingestellt. |
| Vertreter von 69 Staaten der internationalen Schifffahrtsorganisation vereinbaren die Einrichtung eines Fonds für Ölschäden. |
| Nach einer Entscheidung des Rats der Europäischen Union wird der Vertriebsweg von Drogenausgangsstoffen genau überwacht. |
| Der Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei unterstützt mit 38 von 45 Stimmen den Reformplan Agenda 2010 des Bundeskanzlers Deutschlands. |
| Brandenburg, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg beschließen Haushaltssperren. |
| Bund und Länder Deutschlands einigen sich auf eine vorläufige Senkung der Autobahnmaut für Lastkraftwagen von 15 Cent pro Kilometer auf 12,4 Cent. |
| Die Vereinigten Staaten wollen ab 1. Januar 2004 visumpflichtige Ausländer bei der Einreise biometrisch, fotografisch und daktyloskopisch registrieren und überprüfen. |
| Der Preis des Euro steigt auf 1,17 Dollar. |
| Der deutsche Aktienindex sinkt auf 2844 Punkte. |
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| 2003-05-18 |
| Bei einer Beteiligung von rund 52 Prozent stimmt eine überwältigende Mehrheit von 93 Prozent der Stimmberechtigten der Slowakei dem Beitritt des Staates zur Europäischen Union zu. |
| Die Mehrheit der Schweizer lehnt einen Ausstieg aus der Atomenergienutzung ab. |
| Die Türkei hebt ab 22. Mai 2003 das Einreiseverbot für griechische Zyprioten auf. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt eine Dauer der Untersuchungshaft von fünf Jahren und elf Monaten (z. B. in Deutschland) Art. 5 III EMRK und ist die Überwachung der Korrespondenz eines Häftlings mit seinem Verteidiger ausnahmsweise zulässig (38321/1997 5. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine gesetzliche Begrenzung des Auslagenerstattungsanspruchs eines Pflichtverteidigers auf erforderliche Auslagen grundsätzlich rechtmäßig (2 BvR 2099/2001 16. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass bei Vermögenszuwendungen zwischen nahe stehenden Personen durch einen Fremdvergleich das Vorliegen von Betriebsausgaben sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung abgegrenzt wird (2 BvR 483/2000 27. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss sich eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer geschäftsführenden Gesellschafter nach § 31 BGB zurechnen lassen und haben die Gesellschafter grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verpflichtungen der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner einzustehen (II ZR 385/1999 24. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands stellen sich bei einem leistungsberechtigten Schwerpflegebedürftigen die in Art. 1 PflegeVG geschaffenen Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 36ff. SGB XI nicht als Systemänderung dar (VI ZR 142/2002 3. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind auch in fernerer Zukunft entstehende oder fällige laufende Geldansprüche (z. B. eines 47-Jährigen) gegen einen Rentenversicherungsträger pfändbar (IX ZB 85/2002 21. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die gesetzlich (zum 1. Juli 2000) angeordnete Aussetzung der Rentendynamisierung verfassungsgemäß (B 4 RA 120/2000 31. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands bleibt bei einer Ausgliederung durch Neugründung der übertragende Rechtsträger Steuerschuldner (I R 99/2000 7. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine für sich gesehen nicht förderfähige Maßnahme im Rahmen einer einheitlichen Baumaßnahme dann mitbegünstigt, wenn zwischen ihr und einer förderfähigen Maßnahme ein zwangsläufiger Zusammenhang besteht (X R 89/1998 10. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands müssen bei Ansetzung der Nettokaltmiete für die Ermittlung des Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen Haus (auch) die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden (IX R 19/2000 19. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss das Revisionsgericht das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses im beschleunigten Verfahren nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge hin berücksichtigen (2a Ss 299/2002 – 93/2002 II 3. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat das für die Abgassonderuntersuchung zuständige Land nicht für einen bei der Durchführung aus einem unerkannt gebliebenen Defekt eines Verschleißteils entstehenden Schaden des Kraftfahrzeugs einzustehen (2 U 35/2002 31. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln muss der Hersteller für die aus einem Werkstoffmangel einer Gabelbrücke eines Mountainbikes entstehenden Schäden einstehen (3 U 116/2000 27. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist das Bestreben einer vollständigen, kinderreichen Familie, sich durch Berufstätigkeit beider Eltern eine wirtschaftliche Grundlage oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu schaffen und zu sichern (durch Gewährung von Tagespflege) förderungswürdig (4 ME 335/2002 15. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld ist ein mietvertraglicher Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters mit der Folge rechtswidrig, dass mit Dreimonatsfrist gekündigt werden kann (2 S 98/2002 26. Februar 2003). |
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| 2003-05-17 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss ein Verwaltungsgericht bei einer Fristsetzung in einem asylrechtlichen Eilverfahren berücksichtigen, dass auch ein gewissenhafter Verfahrensbevollmächtigter häufig erst nach einer gewissen Zeit tatsächliche Kenntnis von einer Fristsetzung erlangt (2 BvR 153/2002 5. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands enthält Sozialversicherungsbeiträge vor, wer sich in Kenntnis der Beitragspflicht für eine Erfüllung von Lohnansprüchen und gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen entscheidet (III ZR 305/2001 20. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterbricht die Zustellung eines Mahnbescheids auch bei Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Zustellung die Verjährung (VII ZR 48/2001 27. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist dienstliche Tätigkeit eines Bundeswehrsoldaten die zu seinem allgemeinen Aufgabenbereich gehörende oder damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, nach objektiven Gesichtspunkten äußerlich als Diensthandlung erscheinende und vom Willen dienstlicher Aufgabenerfüllung getragene Tätigkeit (2 StR 371/2002 19. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht bei Besitzverlust durch Zwangsvollstreckung kein Besitzstörungsanspruch (V ZR 276/2000 31. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann aus einer Häufung von Fehlern nicht auf das Fehlen erforderlicher Anweisungen oder ausreichender Kontrollen geschlossen werden (X ZB 7/2002 28. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird ein Bürge durch den formularmäßigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit auch für den Fall einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung des Hauptschuldners unangemessen benachteiligt (I ZR 119/2000 19. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verwertung von im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit in die persönlichen Unterlagen eines Handelsvertreters gelangten Namen von Kunden bei einer Ausübung seiner Geschäftstätigkeit außerhalb des Unternehmens unzulässig, doch ist dem Inhaber des neuen Geschäftsbetriebs das unbefugte Verhalten nicht über § 13 IV UWG zuzurechnen (I ZR 119/2000 19. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf Kinderspielplätze nicht unmittelbar anwendbar (7 B 88/2002 11. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist ein einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorkommender Abschluss eines Arbeitsverhältnisaufhebungsvertrags eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eines gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtigen (10 WF 726/2002 11. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln genügt für Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsprozess nicht der Vortrag des Beklagten, er wisse nicht, ob er der einzige Partner der Mutter gewesen sei (14 WF 155/2002 20. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln setzt eine Kostenentscheidung nach Klagerücknahme eine Klagezustellung nicht voraus (14 UF 193/2002 26. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin trägt für eine unaufklärbare Ursache der Schwärzung einer Wohnung der Vermieter die Beweislast (64 S 457/2001). |
| Bärmann, Johannes/Pick, Eckart/Merle, Werner, Wohnungseigentumsgesetz, 9. A. 2003 |
| Bröcker, Norbert/Weisner, Arnd, Übernahmeangebote, 2003 |
| Schmittmann, Jens M., Grundzüge der Werbung im Internet, 2003 |
| Handbuch Multimediarecht, hg. v. Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich, 4. A. 2003 |