| 2003-05-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist einem trotz Wiedervorlage der Handakten die weitere Bearbeitung vergessenden Rechtsanwalt auch bei besonderem Arbeitsanfall vorzuwerfen, dass er nicht sofort die Fristensicherung klärte oder an seinem Arbeitsplatz für eine Erinnerung an die Dringlichkeit der Sache sorgte (V ZR 422/2000 13. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschland kann einer Partei aus den alten Bundesländern der Kostenerstattungsanspruch in einem Verfahren vor Gerichten der neuen Bundesländer nicht deswegen gekürzt werden ,weil sie sich nicht von einem (kostengünstigeren) Rechtsanwalt aus den neuen Bundesländern vertreten lässt (XI ZB 21/2002 4. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird der Bürge durch den formularmäßigen Ausschluss der Aufrechenbarkeit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung des Hauptschuldners unangemessen benachteiligt (IX ZR 171/2000 16. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein am Sonntag das nicht ordnungsgemäße Zurpostbringen des Postausgangs am Freitag erkennendes Sozietätsmitglied den Ausgang auf Fristen überprüfen, ehe es die Post in den Briefkasten gibt (XII ZB 104/2001 13. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann das Fehlen der Unterschrift unter der Begründungsschrift für eine Nichtzulassungsbeschwerde ausnahmsweise unschädlich sein (1 B 92/2002 27. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands setzt Verhandeln im Sinne des § 333 ZPO einen Sachantrag voraus (5 AZR 556/2001 4. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands steht dem Steuerfiskus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Bauabzugsteuer nur die nach Insolvenzrecht zu ermittelnde Quote zu (I B 147/2002 13. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands muss der Verzicht auf mündliche Verhandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (XI R 67/2000 4. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin hat ein Rechtsanwalt fehlende Kenntnis tarifvertraglicher Ausschlussfristen zu vertreten (VerfGH 8/2002 24. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist gegen die Festsetzung der Vergütung des im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Erinnerung nach § 128 III BRAGO statthaft (7 VA 1/2002 4. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Beiordnung eines Opferanwalts im Jugendstrafverfahren zulässig (1 Ws 1184/2002 17. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg sind die Reisekosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn sie aus der Sicht einer vernünftigen kostenorientierten Prozesspartei erforderlich waren (8 W 85/2002 19. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München setzt die Heranziehung eines Haftungsschuldners durch Haftungsbescheid wegen hinterzogener Gewerbesteuer rechtswidrige, vorsätzliche Hinterziehung voraus (4 CS 878/2002 4. Juli 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken gehören zu groben Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts hartnäckige Bummelei und Untätigkeit bei der Mandatsbearbeitung (AnwGH 3/2003 31. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist bei Zusammenschluss mehrerer Anwaltskanzleien zu einer überörtlichen Sozietät eine Zustellung an die Kanzlei am Ort des Prozessgerichts wirksam (58 S 361/2002 23. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln darf die Beratung des Vertragspartners eines sich mit Prozessfinanzierung befassenden Unternehmens nur mit Berechtigung nach dem Rechtsberatungsgesetz durchgeführt werden (81 O 78/2002 4. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist eine Klausur in der ersten juristischen Staatsprüfung eines eine Gesetzessammlung (z. B. Schönfelder) mit vielen umkringelten Buchstaben (A, R, F, EQ, u. a. p f v für positive Forderungsverletzung) verwendenden (, mit 9,54 Punkten bestehenden) Kandidaten mit 0 Punkten bewertbar (7 K 502/2002 11. Dezember 2002). |
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| 2003-05-24 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands besteht ein besonderer Anlass für einen Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gemäß § 76 I Nr. 2 BVerfGG erst, wenn die zu bestätigende Norm von den dafür zuständigen Stellen wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder mit sonstigem Bundesrecht nicht angewandt, nicht vollzogen oder in sonst relevanter Weise missachtet und ihre Geltung damit in ihre Wirksamkeit beeinträchtigender Weise in Frage gestellt wird (2 BvF 3/1999 7. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Einwilligung des zuständigen Vertretungsorgans einer juristischen Person zur Inbrandsetzung einer Sache unwirksam, wenn der Vertreter damit seine Vertretungsmacht offensichtlich missbraucht (1 StR 549/2002 26. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist es einem Träger der Regionalplanung nicht verwehrt, die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich einzelner Gemeinden auszuschließen (4 C 4/2002 13. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands verletzt ein einem Ziel der Regionalplanung widersprechender Bebauungsplan das Anpassungsverbot des § 1 IV BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist (4 CN 14/2001 30. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote des § 9 VerpackungsVO durch die Bundesregierung ein feststellender, für das Wirksamwerden der Rücknahmepflicht und Pfandpflicht konstitutiver Verwaltungsakt (7 C 31/2002 16. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist Kindern eines Asylberechtigten Familienasyl auch dann zu gewähren, wenn sie wegen der Dauer des Asylverfahrens des Stammasylberechtigten eigene Asylanträge erst nach Eintritt ihrer Volljährigkeit stellen können (1 C 10/2002 17. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten und Arbeitsstätten gemäß § 165 III 1 Nr. 2 BauGB gegeben, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt (4 CN 7/2001 12. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg entfällt nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit für eine Leistungsklage das Rechtschutzbedürfnis, doch kann eine Feststellungsklage weiter verfolgt werden (7 U 37/2002 11. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kann der einstweilige Ausschluss des Umgangsrechts nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (10 WF 783/2002 10. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann bei der Betreuung eines minderjährigen Kindes bis zu 6 Jahren ein pauschaler Betreuungsbonus von 300 Euro im Monat vom Einkommen abgezogen werden (bis 10 Jahre 200 Euro, bis 14 Jahre 150 Euro) (9 WF 25/2003 30. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken sind Dritte gegen die Ablehnung des Einschreitens des Vormundschaftsgerichts gegen das Verhalten eines Betreuers nicht beschwerdebefugt (3 W 23/2003 17. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder darf ein Verwaltungsgericht keine Akteneinsicht in ihm unter Geheimhaltungsvorbehalt vorgelegte Akten kraft alleiniger Entscheidung gewähren (4 E 10/2003 27. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln unterliegt die Praxiseinrichtung eines 60jährigen, seine Praxis fortsetzen wollenden Arztes nicht dem Insolvenzbeschlag (71 IN 25/2002 14. April 2003). |
| Zum Jahresanfang 2003 bestanden 159 Gesellschaften mit beschränkter Haftung von Rechtsanwälten und 900 Partnerschaften. |
| Weitnauer, Wolfgang, Management Buy-Out, 2003 |
| Thume, Karl-Heinz/Motte, Harald de la, Transportversicherungsrecht, 2003 |
| Gassner, Erich/Bendomir-Kahlo, Gabriele/Schmidt-Räntsch, Annette/Schmidt-Räntsch, Jürgen, Bundesnaturschutzgesetz, 2. A. 2003 |
| Schmidt, L., Einkommensteuergesetz, 22. A. 2003 |
| Weber, Klaus, Betäubungsmittelgesetz, 2. A. 2003 |
| Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, hg. v. Römermann, Volker/Paulus, Christoph, 2003 |
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| 2003-05-23 |
| Die von den Vereinigten Staaten von Amerika geführte Verwaltung des Irak löst die Streitkräfte des Irak, die republikanischen Garden und das Verteidigungsministerium des Irak auf. |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Weitergabe von Einkommensdaten von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes durch eine öffentliche Einrichtung an einen Rechnungshof (z. B. Österreichs) nicht europarechtswidrig, wenn sie im Hinblick auf das Ziel der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Mittel notwendig und angemessen ist (C-465/2000 20. Mai 2003). |
| Die Stadtwerke Schwäbisch Hall nehmen die eine Klärung der Frage, ob ein kommunales Energieversorgungsunternehmen seinen Erdgasbedarf langjährig von einem Ferngasunternehmen beziehen muss, ermöglichende Revision zum Bundesgerichtshof im Verfahren gegen die Gasversorgung Süddeutschland im Vergleichsweg zurück (KZR 12/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof Deutschlands besteht bei selbstverschuldeter Trunkenheit eines Mörders oder Diebs kein Grund für eine Strafmilderung (3 StR 435/2002 27. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein Arbeitnehmer bei einer am 30. November gewährten Sonderleistung von weniger als einem Monatsgehalt nicht über den 31. März des nächsten Jahres hinaus gebunden werden (10 AZR 390/2002 21. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands genügt für die vorbehaltlose Annahme des in einer Änderungskündigung enthaltenen Angebots, dass der Arbeitgeber vor dem Tag annimmt, an dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist letztmalig hätte kündigen können (2 ATR 674/2001 6. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands müssen die gesetzlichen Krankenkassen bei (anzurechnenden) Zinseinkünften (mitversicherter Familienangehöriger) den Sparerfreibetrag des Einkommensteuergesetzes berücksichtigen (z. B. 1601 Euro für Ledige) (B 12 KR 13/2002 R). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die Bundeswehr bei der Anschaffung von Bekleidung an das Vergaberecht und die Ausschreibungspflicht gebunden. |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm dürfen DNA-Daten eines Sexualtäters auch gespeichert werden, wenn die Straftaten mehr als zehn Jahre zurückliegen (2 Ws 111/2003 14. Mai 2003). |
| Nach einem Beschluss der Europäischen Kommission müssen Manager für die Richtigkeit der Unternehmensbilanzen haften und können mit einem europaweiten Berufsverbot belegt werden. |
| Nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist die Festlegung der Arzneimittelfestbeträge durch die Krankenkassen Deutschlands europarechtswidrig, wenn nicht der Bundesgerichtshof Deutschlands feststellt, dass die finanzielle Stabilität der Krankenkassen dies erfordert (C-264/2001). |
| Nach einer Entscheidung der amerikanischen Patentbehörde unterliegt die Bayer CropScience AG im Patentstreit über ein gegen Unkrautvernichtungsmitteln widerstandsfähiges Getreide dem Monsanto-Konzern. |
| Die Grünen entscheiden sich mit Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder (57 Prozent) für den Verzicht auf die Trennung von Amt und Mandat bei zwei von sechs Parteivorstandsmitgliedern. |