| 2005-02-28 |
| Die internationale Argentine Bond Restructuring Agency stimmt dem Angebot Argentiniens auf Verzicht von drei Vierteln der Auslandsschulden des Landes zu. |
| Zwei Drittel der Dresdener bejahen eine neue Elbebrücke (für 157 Millionen Euro). |
| Das Parlament Frankreichs stimmt der Eröffnung einer Volksabstimmung über den europäischen Verfassungsvertrag (und weitere wichtige Vorgänge) zu. |
| Die Zahl der Arbeitslosen Deutschlands beträgt (offiziell) 5,216 Millionen. |
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| 2005-02-27 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist vor einer zulässigen Verfassungsbeschwerde gegen das Käfighaltungsverbot (der Tierschutznutztierhaltungsverordnung) eine (erfolglose) Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich (1 BvR 2057/2002 18. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haften die Väter mehrerer nicht aus einer Ehe hervorgegangenen Kinder für den Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter nach § 1606 III 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (XII ZR 26/2003 15. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Selbstbehalt in der Regel mit dem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 I BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 II BGB liegt (XII ZR 3/2003 1. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist § 1586 I BGB (Anspruchsentfall bei Wiederverheiratung) auf den Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt nach § 1615l I 1, II 1,2 BGB entsprechend anwendbar (XII ZR 183/2002 17. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands endet der Lauf der in Art. 9 I EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung im Anwendungsbereich des § 890 ZPO mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels (IXa ZB 18/2004 5. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann trotz eines Vermögensverfalls eines Rechtsanwalts ausnahmsweise eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegeben sein (AnwZ [B] 43/2003 18. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kommt ein Verlust einer Briefsendung auf dem Postweg als Fall höherer Gemacht im Sinne des europäischen Gemeinschaftsrechts in Betracht (3 C 27/2003 29. April 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist eine Auslegung eines Vergleichs durch ein Berufungsgericht vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (4 AZR 9/2004 15. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist die rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. 1. 1996 nicht verfassungswidrig (II R 74/2000 20. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands gilt für den Beginn einer Frist für eine Gegenvorstellung gegen eine durch einfachen Brief bekannt gegebene Entscheidung ein Dreitageszeitraum für den Zugang und kann eine Gegenvorstellung bei dem Bundesfinanzhof nur von einer postulationsfähigen Person oder Gesellschaft erhoben werden (IV S 9/2003 30. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist die Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegeben, wenn schwerwiegende mittelbare Nachteile (z. B. Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) drohen (1 Ss 65/2004 9. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gilt die Gehörsrüge nach § 321a ZPO entsprechend für Berufungsurteile, gegen die kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist (21 U 75/2003 12. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat ein Schuldner ein Verschulden des von ihm mit einer Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragten Sachverständigen zu vertreten (14 U 173/2003 22. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Falle einer bestehenden Lebenspartnerschaft nicht gegeben (2 MB 153/2003 3. Februar 2004 u. a.). |
| Die Ermittlungen gegen den Finanzminister Österreichs wegen nicht entrichteter Schenkungsteuer sind eingestellt. |
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| 2005-02-26 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist eine Durchsuchungsanordnung nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig, wenn ihr Zweck auch durch die (gegebenenfalls erfolglose) Aufforderung an den Angeklagten, dem Gericht die Beweismittel zeitnah vorzulegen, erreichbar ist (2 BvR 1034/2002 29. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat die Bestimmung von Pfändungsgrenzen unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu erfolgen (IXa ZB 142/2004 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands überwiegen die Interessen eines kranken Mieters die Interessen eines kranken Vermieters, wenn der Eigenbedarf gelten machende Vermieter seine Interessen auch durch bauliche Veränderungen wahren kann (VIII ZR 246/2003 20.Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands tritt bei Verstößen gegen § 623 BGB die Nichtigkeit nach § 125 S. 1 BGB auch dann ein, wenn allen Schutzzwecken auf andere Weise Genüge getan ist (2 AZR 659/2003 16. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands vertritt der den Betriebsrat und ein betroffenes Betriebsratsmitglied vertretende Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen (7 ABR 60/2003 25. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine identifizierende Berichterstattung nicht schon deswegen unzulässig, weil auch eine Berichterstattung ohne Namensnennung möglich gewesen wäre (9 U 162/2004 5. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat ein Steuerberater kein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen des Mandanten nach Mandatsbeendigung, wenn die Klärung seiner Gegenforderung schwierig und zeitraubend ist und dadurch die Durchsetzung des Herausgabeanspruchs des Mandanten auf unabsehbare Zeit verhindern kann (23 U 36/2004 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm können Erben ein in der Einsetzung eines Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung liegendes Schenkungsangebot des Erblassers widerrufen (20 U 132/2004 3, Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein sorgfältig einen Rechtsstreit führender Testamentsvollstrecker nicht selbst die Kosten des verlorenen Rechtsstreits tragen (14 U 87/2003 16. Juli 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein Inhaber eines Blumenhandels nicht ohne Weiteres mit einer telefonischen Werbeanfrage eines Weinhandels einverstanden (6 U 88/2004 5. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen begründet die Änderung einer in einem Bebauungsplanentwurf einer Gemeinde enthaltenen Festsetzung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsunternehmen in einem Gewerbegebiet noch keine Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde auf Normenkontrolle (9 N 2247/2003 3. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim haftet ein Autoreisezugtransporte durchführendes Eisenbahnunternehmen für einen einem Personenkraftwagen während des Transports entstandenen Schaden (z. B. abgebrochener Außenspiegel) (18 C 199/2004 30. Dezember 2004). |
| Kogel, Walter, Strategien beim Zugewinnausgleich, 2005 |
| LPartG, hg. v. Bruns, Manfred/Kemper, Rainer, 2. A. 2005 |
| Lange, Knut Werner, Basiswissen ziviles Wirtschaftsrecht, 3. A. 2005 |
| Ekey, Friedrich L. u. a., Wettbewerbsrecht, 2. A. 2005 |
| Schallen, Rolf, Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, 4. A. 2004 |
| Schauhoff, S., Handbuch der Gemeinnützigkeit, 2. A. 2005 |
| Schwab, K./Walter, G., Schiedsgerichtsbarkeit, 7. A. 2005 |
| Bülow, A./Schmidt, J., Hinterlegungsordnung, 4. A. 2005 |
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| 2005-02-25 |
| Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Russland wegen Nichtuntersuchung von Todesfällen und Foltervorwürfen in Tschetschenien Betroffenen Entschädigungen zwischen 12000 und 25000 Euro zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich eine Versicherung nicht auf die Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit hinsichtlich eines Vorunfalls berufen, wenn sie den früheren Unfallschaden reguliert hat (IV ZR 239/2003 26. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Vermieter bei einem Wasserschaden einen Gebäudeversicherer vorrangig vor dem Mieter in Anspruch nehmen (VIII ZR 28/2004 3. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen entlassen, der an Feiertagen für ihn arbeitet, aber wegen ständiger anderweitiger Beschäftigung keinen Ersatzruhetag nehmen kann (2 AZR 211/2004 24. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands darf die Einkünfteerzielungsabsicht eines zeitweise eine Ferienwohnung vermietenden Steuerpflichtigen bei Unterschreitung der durchschnittlichen Vermietungszeit um mehr als 25 Prozent an Hand einer Prognose überprüft werden (IX R 57/2002 26. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München bleibt Holger Pfahls in Untersuchungshaft. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin war die Ausweisung eines türkischen Imams an der Mevlana-Moschee in Berlin rechtmäßig (25 A 6/2005 22. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main sind Fälschungen der Arbeitszeiterfassung auch ohne Schadenseintritt ein Grund zur fristlosen Kündigung (18/2 Ca 4896/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf wird der Gleichheitsgrundsatz bei sozialrechtlich unterschiedlicher Behandlung unverheiratet zusammenlebender Heterosexueller einerseits und unverheiratet zusammenlebender Homosexueller andererseits verletzt (35 SO 28/2005 16. Februar 2005). |
| Der Bundestag Deutschlands billigt das den umfassenden elektronischen Rechtsverkehr ermöglichende Justizkommunikationsgesetz. |
| Der Innenminister Deutschlands verbietet den die Zeitung Anadoluda Vakit herausgebenden Verlag in Mörfeld-Waldorf. |