| 2005-03-12 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen kann die Zustimmung zu einer gemeinsamen Steuerveranlagung für Zeiträume, in denen Ehegatten noch zusammengelebt haben oder Ehegattenunterhalt gezahlt worden ist, nicht von einem Ausgleich des für den Zustimmungspflichtigen mit der Zusammenveranlagung verbundenen Nachteils abhängig gemacht werden (4 UF 67/2004 3. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle darf ein Reiseveranstalter bei der Einordnung der Unterbringung in Klassen nicht ohne deutlichen Hinweis von den üblicherweise von Reiseveranstaltern der jeweiligen Kennzeichnung zugeordneten Standards abweichen (11 U 170/2003 9. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg verletzt die Veröffentlichung der Abbildung des Privathauses eines bekannten Künstlers unter Bekanntgabe seines Namens und Angabe des zugehörigen Stadtteils grundsätzlich Art. 2 GG (7 U 60/2004 28. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen darf ein Sozialhilfeempfänger ein Erbe ausschlagen (7 T 99/2004 4. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main darf ein Apotheker mit einer Erstattung von Praxisgebühren werben (2/3 O 241/2004 11. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Mühldorf kann ein Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios bei Eintritt einer Schwangerschaft fristlos gekündigt werden (1 C 832/2004 12. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München darf ein Kraftfahrzeugnutzer die Standheizung seines Fahrzeugs nicht vor einem fremden Schlafzimmerfenster laufen lassen, wenn in ausreichendem Abstand öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht (123 C 3000/2003 7. Januar 2005). |
| Delp, Ludwig, Kleines Praktikum für Urheber- und Verlagsrecht, 5. A. 2005 |
| Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. A. Bd. 1ff. 2005f. |
| Verwaltungsgerichtsordnung, hg. v. Sodan, Helge/Ziekow, Jan, 2. A. 2005 |
| Niesel, Klaus, SGB III Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung, 3. A. 2003 |
| Formularbibliothek Zivilprozess, hg. v. Kroiß, Ludwig u. a., Bd. 1ff. 2005 |
| |
| 2005-03-11 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine mitgliedstaatliche Regelung (z. B. Großbritanniens) über den Abzug der Mehrwertsteuer für Arbeitnehmern vom Arbeitgeber erstattete Kraftstoffkosten europarechtswidrig (C-33/2003 10. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Vermietung von Autos eine Dienstleistung im Bereich Beförderung, weswegen für die Auflösung eines dafür geschlossene Fernabsatzvertrags Gebühren berechnet werden dürfen (C-336/2003 10. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands muss der nach dem gewaltsamen Tod seines Lebenspartners die Betreuung der gemeinsamen nichtehelichen Kinder Übernehmende und dafür auf eine Erwerbstätigkeit Verzichtende eine Versorgungsleistung nach dem Opferentschädigungsgesetz beanspruchen können, so dass das betreffende Gesetz bis 31. März 2006 verfassungsgemäß geändert werden muss (1 BvR 684/1998 9. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Revision des wegen Mordes, versuchten Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung (mit einem Samuraischwert) verurteilten Amokläufers von Pforzheim verworfen (1 StR 523/2004 26. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands müssen die Prämien einer der Tilgung eines Festdarlehens dienenden Lebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes nicht berücksichtigt werden (XI ZR 17/2004 18. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf eine Landesbehörde (z. B. Innenministerium Bayerns) nicht ohne Weiteres Daten an eine andere Behörde (z. B. Stadt München) weitergeben (6 C 3/2004 10. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz darf bei Getrenntleben von Ehegatten auf Grund einer Alzheimererkrankung eines Ehegatten das Einkommen des einen Ehegatten bei einem Anspruch des anderen Ehegatten auf Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet werden, weil die zum Wesen der Ehe gehörende geistige Gemeinschaft der Partner fehlt (1 AL 156/2004 27. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen müssen bei der Sozialauswahl Kinder der Arbeitnehmer stärker berücksichtigt werden als bisher (8 Ca 2824/2004 8. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts Deutschland darf die Rhön-Klinikum AG die beiden Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt und Mellrichstadt nicht erwerben (B 10 – 123/2004 10. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg muss Theo Müller (Müllermilch) zur Vermeidung eines Strafverfahrens wegen einer Rangelei mit Greepeaceaktivisten 45000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs erhält ein spielsüchtiger Unternehmer weitere 304000 Euro Schadensersatz von den Casinos Austria. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Polens ist eine Klage deutscher Spätaussiedler auf Rückgabe des dem Schatzamt vor Erhalt der Ausreisepapiere übertragenen Grundstückseigentums abgewiesen worden. |
| Der Bundestag Deutschlands beschließt die Verschärfung des § 130 StGB (Volksverhetzung, Strafbarkeit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft) und des Versammlungsrechts. |
| In Argentinien ist der frühere Leiter der Colonia Dignidad festgenommen. |
| Die Ärzte im Kanton Solothurn dürfen ihren Patienten weiterhin Medikamente abgeben. |
| Der Kabelnetzbetreiber Iesy will für 1,6 Milliarden Euro den Kabelnetzbetreiber Ish übernehmen. |
| |
| 2005-03-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Musikgruppe Landser eine kriminelle Vereinigung (3 StR 233/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann der Betrieb eines (auch Spiele ermöglichenden) Internetcafés eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erfordern (6 C 1/2004 9. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber versehentlich zweimal gezahltes Gehalt nach Ablauf einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist behalten (6 AZR 217/2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf das Deutsche Rote Kreuz (tarifvertragsgemäß) die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nicht auf 49 Stunden pro Woche verlängern, ohne nachzuweisen, dass in die tägliche Arbeitszeit regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens drei Stunden fällt (5 AZR 385/2002 9. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann das Vorliegen eines Versorgungsvertrags, auf Grund dessen ein Rehabilitationsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringt, steuerfreie Leistungen der selbständig arbeitenden Fachkräfte (Physiotherapeuten) begründen (V R 44/2002 25. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann unter Umständen eine Rückstellung für die Kosten des Abbruchs einer Windkraftanlage rechtmäßig sein (6 K 1075/2001 13. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Abschiebung eines psychisch Erkrankten bei Reisefähigkeit rechtmäßig (3 L 72/2005.KO 22. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München kann eine automatisch R-Gespräche vermittelnde Telefongesellschaft die Kosten eines auf einem Münzfernsprecher empfangenen R-Gesprächs nicht dem Inhaber des Geräts berechnen (213 C 1948/2004 14. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Spaniens ist der sog. Kartenmörder von Madrid wegen sechser Morde und dreier Mordversuche zu 142 Jahren Haft verurteilt. |
| Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nicht länger bereit, sich der Gerichtsbarkeit des internationalen Gerichtshofs in Den Haag in Streitigkeiten über die Verletzung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen zu beugen und haben deshalb (aus Sorge über die internationale Einmischung in Todesstrafeverfahren) den Rücktritt von einem entsprechenden Protokoll erklärt. |
| |
| 2005-03-09 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz ist die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Hai trotz der früher eingetragenen Marke Shark mangels Verwechslungsgefahr rechtmäßig (T-33/2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlegerberatung aus Vertrag und Schutzgesetzverletzung innerhalb von drei Jahren, bei vorsätzlicher Beratungspflichtverletzung in 30 Jahren (XI ZR 170/2004 8. März 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist das Mittel Viridal bei seelisch bedingter Erektionsstörung beihilfefähig (2 K 2236/2004 23. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen ist Friedrich Hennemann wegen Steuerhinterziehung zu 18000 Euro Geldstrafe verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin ist die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Johannes Weinrichs vom Vorwurf des sechsfachen Mordes aus Mangel an Beweisen zurückgenommen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Italiens ist der Zigarettenhersteller Ente Tabacchi Italiani zu 200000 Euro Entschädigung für die Angehörigen eines an Krebs gestorbenen Rauchers verurteilt. |
| In Sarajewo/Bosnien nimmt ein Kriegsverbrechergericht seine Tätigkeit auf. |
| Ramush Haradinaj stellt sich nach Rücktritt von der Regierung des Kosovo dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. |
| Der Innensenator Berlins verbietet die Kameradschaft Tor samt Mädelgruppe und die Berliner Alternative Süd-Ost. |
| Island verleiht dem in Japan wegen Ausreiseversuchs mit einem ungültigen Pass festgehaltenen Bobby Fischer zu seinem 62. Geburtstag die Staatsbürgerschaft Islands. |
| Die Regierung Australiens verzichtet durch Erlass auf die Abschiebung einer 1995 mit einem Touristenvisum eingereisten 104 Jahre alten Chinesin. |
| † Ralf Vieregge 6. November 1925-27. Februar 2005. |