| 2005-04-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands gilt für eine Gemeinde das Grundrecht aus Art. 3 I nicht, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnimmt, doch gilt das Willkürverbot auf Grund des Rechtsstaatsprinzips (2 BvR 622/2003 28. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands wird die Vermutungswirkung des § 1006 II BGB durch den Nachweis eines späteren Eigentumserwerbs nicht widerlegt (II ZR 318/2002 20. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Prämien für eine Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines endfälligen Darlehens bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses des Kredits nicht zu berücksichtigen (XI ZR 17/2004 18. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt für Anstiftung zum Heimtückemord bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist, und kann bei Fehlen des Vorsatzes des Anstifters hinsichtlich des tatsächlichen Mordmerkmals (z. B. Heimtücke) und Vorliegen des Vorsatzes hinsichtlich eines anderen Mordmerkmals (z. B. Habgier) tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag versuchte Anstiftung zum Mord gegeben sein (2 StR 229/2004 12. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat ein Verein (z. B. Alpenverein) seine Mitglieder grundsätzlich (beschränkt) von einer Haftung freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (II ZR 17/2003 13. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Verzicht auf weitere unerkannt untaugliche Versuche gemäß § 24 I 2 StGB zur Straffreiheit führen (5 StR 239/2004 24. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands kann der Aufwand für die Restaurierung denkmalsrechtlich geschützter Wandmalereien eines Gutshauses Betriebsausgabe sein (IV R 30/2002 27. Mai 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin wird der Grundsatz der Chancengleichheit nicht dadurch verletzt, dass bei einem Sachverhaltsfehler einer Aufsichtsarbeit Schreibzeitverlängerung nur gewährt wird, wenn der Fehler geeignet war, durch seinen Aussagegehalt einen Durchschnittsprüfling in seinen bisherigen Überlegungen zur Lösung des Falles zu irritieren (188/2003 28. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm darf ein Wirtschaftsberater nicht im Internet für Testamentsvollstreckungen werben (4 U 122/2003 3. Februar 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestimmen sich die Rechte des Käufers bei anfänglicher Unmöglichkeit wegen eines Rechtsmangels nach § 311a II 1 BGB (8 U 97/2004 14. September 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist das richterliche Beratungsgeheimnis ein Dienstgeheimnis (8 Ss 460/2004 211. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist eine Aufrechnung mit einer weder rechtskräftig festgestellten noch unbestrittenen rechtswegfremden Forderung unbeachtlich (4 LC 408/2002 26. Mai 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum besteht für wissenschaftliches Arbeiten ein berechtigtes Interesse an Urteilspassagen zur Prozessgeschichte nicht (1 AR 16/2004 10. November 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Landshut ist ein Fund (z. B. von 118000 Euro) in einem Papiercontainer eines Abfallwirtschaftsverbands ein (in einem Geschäftsraum erfolgter) Behördenfund (43 O 1224/2004 12. August 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Lahr ist ein auf der Grundlage eines fehlerhaft im Internet eingegebenen Preises zustande gekommener Kaufvertrag anfechtbar, doch kann der Käufer einen Anspruch auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten aus Verschulden bei Vertragsschluss haben (5 C 245/2004 21. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg ist die Verwendung des Ausdrucks Bomben-Holocaust für die Bombardierung Dresdens durch die Alliierten des zweiten Weltkriegs nicht strafbar. |
| Milorad Trbic wird an das Kriegsverbrechertribunal für Jugoslawien in Den Haag überstellt. |
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| 2005-04-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands bemisst sich die Frage, ob eine umfangreiche Sache vorliegt, nach dem zeitlichen Aufwand der Verteidigertätigkeit (2 BvR 2456/2004 1. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kraft konkludent erteilter Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn ihm der andere Gesellschafter den Abschluss nahezu aller Verträge der Gesellschaft allein gestattet (II ZR 11/2003 14. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall die Vollkaskoversicherungskosten grundsätzlich als adäquate Schadensfolge anzusehen (VI ZR 74/2004 15. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erwirbt eine gewerbliche Leasinggesellschaft bei Kauf eines Kraftfahrzeugs von einem Vertragshändler eines Herstellers ohne Übergabe des Kraftfahrzeugbriefs nicht gutgläubig Eigentum am Kraftfahrzeug (VIII ZR 82/2003 9. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands erfordert eine Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren eine Antragsberechtigung des Beschwerdeführers und ist ein auf den Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (V ZB 44/2004 3. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht, wenn infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten ein Schaden an einem Bauwerk entsteht, kein Anspruch aus § 823 I BGB, wenn der Schaden sich mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt (VII ZR 158/2003 27. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Kosten der Zuziehung eines Rechtsanwalts einer Partei bei einer Zeugenvernehmung in aller Regel als für die Rechtsverfolgung erforderlich anzusehen und deshalb von einem ausgebliebenen Zeugen zu tragen (I ZB 23/2004 16. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind Versorgungsanrechte der Zahnärzteversorgung Niedersachsen mit Hilfe des Deckungskapitals gemäß § 1587a III Nr. 1 BGB in volldynamische Anrechte umzurechnen (XII ZB 136/2001 15. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind nach Eintritt eines Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen einer zugesagten Hinterbliebenenversorgung gerechtfertigt (3 AZR 557/2003 12. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (z. B. Operateure) ein Teilurteil bei Gefahr widerstreitender Urteile unzulässig (7 U 163/2003 8. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes durch eine getrennt lebende Ehefrau ab Erreichen eines Alters des Kindes, das der Ehefrau die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ermöglichen würde, dieser ein Einkommen aus einer solchen Tätigkeit fiktiv zuzurechnen (7 UF 562/2004 23. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Prüm ist Kitzeln unter Kindern grundsätzlich keine Körperverletzung und gehören Treppengeländer mit Abbruchstellen von einem halben Zentimeter Breite als Gefahrenstellen zum allgemeinen Lebensrisiko (6 C 381/2004 19. Januar 2005). |
| Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005 |
| Kropholler, Jan, Studienkommentar BGB, 8. A. 2005 |
| Medicus, Dieter, Schuldrecht I Allgemeiner Teil, 16. A. 2005 |
| Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich, Besonderes Schuldrecht, 30. A. 2005 |
| Wolf, Manfred, Sachenrecht, 21. A. 2005 |
| Frank, Rainer, Erbrecht, 3. A. 2005 |
| Bölke, Dorothee, Presserecht für Journalisten, 2005 |
| Lackmann, Rolf, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. A. 2005 |
| Gogger, Martin, Insolvenzrecht, 2005 |
| Bosch, Edgar/Schmidt, Jörg, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 8. A. 2005 |
| Wolff, Heinrich Amadeus/Decker, Andreas, Studienkommentar VwGO, VwVfG, 2005 |
| Ernemann, Andreas/Fuhse, Ekkehard/Johannsen, Jens u. a., Die Station in Strafsachen, 7. A. 2005 |
| Rengier, Rudolf, Strafrecht Besonderer Teil I, 7. A. 2005 |
| Herdegen, Matthias, Völkerrecht, 4. A. 2005 |
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| 2005-04-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschland können die Versorgungsansprüche eines ausscheidenden Beamten nicht durch Vertrag aufrechterhalten werden (2 C 5/2004 7. April 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands dürfen durch Arbeitsmarktmaßnahmen geförderte Arbeitnehmer an Betriebsratswahlen teilnehmen (7 ABR 6/2004 13. Oktober 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands hat ein infolge vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auf der Heimfahrt von der Kaserne verunglückender Wehrpflichtiger keinen Anspruch auf eine Beschädigtenrente (B 9 VS 1/2004 R 16. Dezember 2004). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Grundstücksschenkung trotz einer Auflassungsvormerkung noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte die Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen darf (II R 26/2002 2. Februar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands hängt die Notwendigkeit von Aufwendungen für ein Studium (vorab entstehende Aufwendungen) für künftige Einnahmen von den Umständen des Einzelfalles ab (VI R 71/2003 26. Januar 2005). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Kindergeldzahlungen an den überwiegend Obhütenden verfassungsgemäß (VIII R 106/2003 14. Dezember 2004). |
| Nach Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist die Versendung unlauterer Gewinnmitteilungen nach § 16 UWG strafbar (3 Ws 113/2005 u. a.). |