| 2008-03-03 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat eine Fluggesellschaft auch dann keinen Anspruch auf Rückzahlung bestandskräftig festgesetzter Zwangsgelder, wenn sich später herausstellt, dass eine unzuständige Behörde gehandelt hat (3 K 1003/2007 14. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße darf die Fahrerlaubnisbehörde eine zwecks Umgehung der Folgen einer bevorstehenden Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis erworbene ausländische Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs entziehen (3 L 1568/2007 14. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Güstrow sind vier Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs bei einem Stadtfest in Bützow im August 2007 zu Haftstrafen, teilweise mit Bewährung, verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist eine die Abnahme des Schleiers im Gerichtssaal ablehnende Angeklagte des Saales verwiesen. |
| Die Volkswagen AG will Scania in Schweden übernehmen und Porsche leitet die Übernahme der Mehrheit der Volkswagen AG ein. |
| Die Inflation im Euroraum beträgt im Januar und Februar 2008 3,2 Prozent. |
| Der Wert des Euro steigt auf 1,5275 Dollar. |
| Kanada hebt seine Visumspflicht für Polen, Ungarn, Litauen und die Slowakei auf. |
| Thailand hebt seine 2006 festgelegten Kapitalverkehrskontrollen auf. |
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| 2008-03-02 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist nach Zulassung der Revision eine gesonderte Revisionsbegründung (notfalls durch Bezugnahme) notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 III 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (III ZR 27/2006 20. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat bei Nichteröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens) der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner (IX ZR 196/2006 13. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann eine zur Sicherung eines durch Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruchs eingetragene Vormerkung ohne erneute Eintragung durch Bewilligung auf weitere Rücktrittsgründe erstreckt werden, wobei sich der Rang der durch die Vormerkung weiter gesicherten Ansprüche nach dem Zeitpunkt der neuen Bewilligung bestimmt (V ZR 21/2007 7. Dezember 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Zwangsversteigerung eines Grundstücks unter Auflagen auf Zeit einzustellen, wenn der mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Gefahr der Selbsttötung des Schuldners nur durch dessen dauerhafte Unterbringung entgegengewirkt werden könnte (V ZB 67/2007 6. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands führt eine in einer D/H 101-Bescheinigung bestätigte Anwendbarkeit ungarischen Sozialrechts nicht zu einer Befreiung von der inländischen Sozialversicherungspflicht (1 StR 160/2007 24. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann ein Rechtsanwalt nicht verlangen, dass er sich nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe selbst als Rechtsanwalt beigeordnet wird, kann aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach den allgemeinen Regeln verlangen (3 AZB 26/2007 14. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands können bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten (nur) berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt wird (VI R 57/2006 18. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands sind Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens auch dann als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung besteuert wird (VI R 59/2006 18. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist ein die Geltendmachung einer anwaltlichen Honorarvereinbarung betreffender Prozessfinanzierungsvertrag nichtig, sofern der Mandant der Weitergabe der Informationen an den Prozessfinanzierer nicht zugestimmt hat (18 U 179/2006 29. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München sind die zulässigen Trittschallwerte in Wohnungseigentumsanlagen unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln (34 Wx 114/2007 9. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs München können die Anbringung eines Praxisschildes und die Veranlassung eines Eintrags in das Telefonbuch nicht mehr als Anforderung an die Einrichtung einer Kanzlei angesehen werden (2 AnwG 46/2005 24. Juli 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist der Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz auch als Beschwerdegericht zu einer vollen Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen berufen und kann die gemäß § 65 I VwGO erforderliche Ermessensentscheidung über die Beiladung selbst treffen (3 TG 2196/2007 30. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sind öffentlichrechtliche Erschließungsverträge notariell zu beurkunden, wenn sie entweder selbst eine Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks enthalten oder wenn sie als Vorvertrag mit einem Grundstücksüberlassungsvertrag derart rechtlich verbunden sind, dass eine wechselseitige Abhängigkeit besteht (2 LA 107/2006 12. September 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Konstanz ist für sofortige Beschwerden in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit das nach § 19 II FGG übergeordnete Landgericht zuständig (62 T 134/2007 9. Januar 2008). |
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| 2008-03-01 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verleiht das allgemeine Persönlichkeitsrecht kein Recht auf ein bestimmtes Verständnis von tatsächlich gefallenen, in der authentischen Form auch zum Gegenstand einer Deutung und Einschätzung ihrer Auswirkung auf Dritte gemacht werdenden Äußerung (z. B. eines Rechtsanwalts gegenüber der deutschen Presseagentur) (1 BvR 150/2006 23. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann in der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner allein getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 I1 BGB ausschließt (XII 184/2005 9. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei einer anwaltlichen Dienstleistung ein Bargeschäft zu verneinen, wenn zischen Beginn der Tätigkeit und Erbringung der Gegenleistung mehr als 30 Tage liegen (IX ZR 113/2006 6. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Anlagenberater auch über ein Mietausfallrisiko beraten (V ZR 284/2006 30. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann bei Erstattung der Anmietkosten eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nach einer Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs eine Nutzungsentschädigung mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden (VI ZR 241/2006 4. Dezember 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bleibt bei Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung eine Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unberührt, so dass über ihre Aufhebung vom neuen Tatrichter zu entscheiden ist (2 StR 477/2007 28. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden (II ZR 236/2006 15. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands hat ein in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebender Beamter keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 (2 C 33/2006 15. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands darf ein Gericht über die Richtigkeit bestrittener Tatsachenbehauptungen nicht ohne hinreichende Prüfung entscheiden (3 AZN 449/2007 13. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss der Arbeitgeber die von einem Vorgesetzten einem Arbeitnehmer durch schuldhafte Pflichtverletzung zugefügte Schäden ersetzen (z. B. Schmerzensgeld wegen Mobbings) (8 AZR 593/2006 25. Oktober 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist ein ohne Gegenleistung erklärter formularmäßiger Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine unangemessene Benachteiligung i, Sinne von § 307 I 1 BGB (2 AZR 722/2006 6. September 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen sind Fahrtkosten für den Kindesumgang grundsätzlich bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen (4 WF 155/2007 23. Oktober 2007). |
| Nacheiner Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg darf bei Kindergartenentgelt bei gleichzeitigem Besuch der Kindertagesstätte durch mehrere Geschwister eine Ermäßigung gewährt werden (9 LA 336/2006 7. November 2007). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hat eine Mutter bei Nichtzahlung des Unterhalts durch den Vater und Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters in Höhe des nicht gezahlten Kindesunterhalts einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (3 F 237/2007 5. November 2007). |
| *Sauren, Marcel M., Wohnungseigentumsgesetz, 5. A. 2008 |
| *Thüsing, Gregor, Europäisches Arbeitsrecht, 2008 |
| *Schmitt, Jochen, Entgeltfortzahlungsgesetz Aufwendungsausgleichsgesetz, 6. A. 2007 |
| *Schrader/Straube, Insolvenzarbeitsrecht, 2008 |
| *Wlotzke/Wißmann/Koberski/Kleinsorge, Mitbestimmungsrecht, 3.A. 2008 |
| *Finkelnburg, Klaus/Dombert, Mathias/Külpmann, Christoph, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. A. 2008 |
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| 2008-02-29 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln waren Abberufung und Hausverbot eines Vorstandsmitglieds der ClickandBuy AG durch den neu gewählten Aufsichtsrat am 29. November 2007 rechtswidrig (28. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg darf ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant zur Gewichtsverringerung bei krankhaftem Übergewicht nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden (7 B 112/2007 27. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen besteht nach Weggang aller anderen Mitarbeiter von einer Weihnachtsfeier außer dem Abteilungsleiter und einem Angestellten für diese der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch dann nicht mehr fort, wenn das Ende der Feier nicht festgelegt war (3 U 71/2006 26. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist ein eine sexuelle Beziehung zu einer Schülerin unterhaltender Musiklehrer rechtmäßig aus dem Schuldienst entlassen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist ein gegen eine verbeamtete Lehrerin erlassenes Kopftuchverbot im Unterricht rechtmäßig (1 K 1466/2007 27. Februar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat ein Lehrer keinen Anspruch auf ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule (3 K 1901/2007 28. Januar 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist das Rauchverbot der Stadt Köln rechtmäßig und haben Bedienstete keinen Anspruch auf einen Raucherraum oder Rauchpausen während der Kernarbeitszeit (19 K 3459/2007 29. Februar 2008). |