| 2009-08-17 |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (2 S 1400/2008 16. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin darf die Verbraucherzentrale Hamburg ihren Ratgeber Ampelcheck Geldanlage nicht verbreiten (14. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines Teiles des Reisepreises (z. B. einer Reise auf die Seychellen), wenn am Urlaubsort wegen stürmischen Wetters das vorgesehene Baden und Schnorcheln nicht möglich ist (1 O 209/2007). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ein Antrag Werner Winklers auf Amtsenthebung Gabriele Paulis als Vorsitzende der Freien Union abgewiesen. |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sind ein Zuschlag von 50 Cent für die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Tegel und dessen Umlage auf die Fahrgäste rechtmäßig (11L 321/2009 13. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ist die Klage Jochen Walters gegen die Reihung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in Warendorf am 30. August 2009 unzulässig (1 K 1447/2009 10. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs Österreichs handeln Internet-Zugangsprovider rechtswidrig, wenn sie Daten an die Urheberrechtsindustrie (z. B. Verwertungsgesellschaften) herausgeben (4 Ob 41/2009x 14. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Australiens dürfen die Pfleger Christian Rossiters nicht bestraft werden, wenn sie auf seine Bitte seine künstliche Ernährung einstellen und ihn verhungern lassen. |
| Die Deutsche Post AG will bis zum Ende des Jahres 2011 alle Filialen an Privatleute übertragen. |
| Die Colonial Bank in Montgomery/Alabama meldet Insolvenz an. |
| Nach einem Bericht der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat Israel in Gaza durch Folter, standrechtliche Tötungen und mutwillige Zerstörungen von Gebäuden Menschenrechte verletzt. |
| Senator John Webb erreicht in Burma die Freilassung des wegen Schwimmens zu Aung San Suu Kyi verurteilten John Yettaw. |
| Siemens zieht eine Klage gegen Argentinien wegen Vertragsbruchs vor einem Schiedsgericht der Weltbank zurück. |
| Saudiarabien lässt ausländische Rechtsanwälte zu. |
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| 2009-08-16 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands begründet allein der Umstand, dass an die Antragsbefugnis nach § 107 II GWB grundsätzlich keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind und das Interesse am Auftrag im Sinne dieser Vorschrift weit auszulegen ist, noch keine geschützte Rechtsposition (1 BvR 3424/2008 23. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude grundsätzlich schallschutztechnisch nicht mangelhaft, wenn der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht (VIII ZR 131/2008 17. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands genügt ein Hinweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf Schalldämmung nach DIN 4109 nicht für die Erfüllung der Aufklärungspflicht über geplante Abweichungen vom für den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandard (VII ZR 54/2007 4. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn es sich bei dem vermeintlichen Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes handelt, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann, ein Ermächtigungsbeschluss zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt ist (VII ZR 206/2007 28. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands schließt die Ernennung eines Testamentsvollstreckers die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Grundstück auch gegenüber einem Gläubiger eines Miterben aus, der dessen Anteil an dem Nachlass gepfändet hat (V ZB 176/2008 14. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands lässt der temporäre Verlust der Rechte eines Aktionärs gemäß § 20 VII AktG das Verbot eines Rechtsmissbrauchs der übrigen Aktionäre ihm gegenüber unberührt (II ZR 148/2007 20. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gilt das Zahlungsverbot des § 92 II 1 AktG ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist (II ZR 280/2007 16. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die Mehraufwandsentschädigung für so genannte Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsentgelt und hat der Maßnahmeteilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Fahrkosten, wenn er diese aus der Mehraufwandsentschädigung zahlen kann (B 14 AS 66/2007 R 13. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hat ein anwaltlicher Berufsbetreuer, der nach Anklageerhebung keinen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger nach § 140 StPO stellt, keinen Anspruch auf Liquidation gegenüber der Staatskasse (16 Wx 213/2008 24. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen begründet die Wahl durch den Wahlausschuss nach § 29 VwGO unmittelbar die Rechtsstellung als ehrenamtlicher Richter (3 F 13/2009 15. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist eine Fahrzeit von etwa einer Stunde zum Gericht für einen ehrenamtlichen Richter, der voraussichtlich nur viermal im Jahre zu einer Sitzung herangezogen wird, zumutbar (3 F 1/2009 28. April 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf nicht sofort gelöschte e-mails des Arbeitnehmers auf Arbeitsplatzrechnern des Arbeitgebers nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses (6 A 2672/2008.Z 19. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen ist eine verfestigte Lebensgemeinschaft gemäß § 1579 Nr. 2 BGB in der Regel schon nach einem Jahr anzunehmen (106 F 296/2008 11. März 2009). |
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| 2009-08-15 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein erstinstanzliches Urteil nicht nur deshalb aufzuheben, weil es der beschwerten Partei nicht innerhalb von 5 Monaten ab Verkündung zugestellt worden ist (IX ZR 197/2008 9. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann das erstinstanzliche Gericht die Zulassung der Berufung gegen sein Urteil auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränken, der Gegenstand eines Teilurteils oder Grundurteils sein kann und auf den der Berufungskläger selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (z. B. Vollstreckungsabwehrklage) (V ZB 40/2009 2. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners für den Ehegattenunterhalt der Kindesunterhalt mit dem um das (anteilige) Kindergeld geminderten Zahlbetrag (im Gegensatz zum Tabellenbetrag) abzuziehen (XII ZR 161/2008 24. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 S. 1, 2 GmbHG (II ZR 147/2008 8. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beginnt bei Behörden und öffentlichen Körperschaften die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 199 I BGB zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt (VI ZR 294/2008 12. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands bestimmte sich für Empfänger von Arbeitslosenhilfe, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Betrags der zuvor bezogenen Arbeitslosenhilfe zu zahlen war, die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch nach dem 1. Januar 2000 weiter nach 80 vom Hundert des der Leistung zur Grunde liegenden Arbeitsentgelts (12 AL 2/2007 R 21. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss der Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses nicht darüber aufklären, dass er Marken mit politischem Bezug in seinem Modegeschäft vertreiben will (14 O 139/2009 12. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken muss sich der auf einem öffentlichen Parkplatz in eine freie Parktasche Einfahrende auf ein Türöffnen des Nachbarfahrzeugs einstellen und darf nicht darauf vertrauen, dass sich dessen Insassen verkehrsgerecht verhalten (13 S 181/2008 29. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen besteht auch bei einem unfallbedingten Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedenfalls dann, wenn der Einsatz des Fahrzeugs nicht unmittelbar der Gewinnerzielung dient (9 C 529/2008 3. April 2009). |
| *Handbuch des Fachanwalts Familienrecht hg. v. Gerhardt, P./Heintschel-Heinegg v./Klein, 7. A. 2009 |
| *Crezelius, Georg, Unternehmenserbrecht, 2. A. 2009 |
| *Grabenwarter, Christoph, Europäische Menschenrechtskonvention, 4. A. 2009 |
| *Scholtissek, Friedrich-Karl. HOAI 2009, 2009 |
| *Förster/Rühmann/Cisch, Betriebsrentengesetz, 12. A. 2009 |
| *Münchener Prozessformularbuch Familienrecht, hg. v. Gottwald, Peter, 3. A. 2009 |
| *Münchhalffen, Gaby/Gatzweiler, Norbert, Das Recht der Untersuchungshaft, 3. A. 2009 |
| *Diller, Martin, AVB-RSW - Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, 2009 |
| *Schmeckenbecher, Manfred, Kostenübersichtstabellen, 23. A. 2009 |
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| 2009-08-14 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung eines einen Befangenheitsantrag für einen Bekannten verfassenden und gegen die Ablehnung eine sofortige Beschwerde verfassenden und darüber selbst entscheidenden Richters des Landgerichts Freiburg im Breisgau wegen Rechtsbeugung rechtmäßig (1 StR 366/2009 5. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine allgemeine Geschäftsbedingung eines Darlehensgebers bei einem Verbundgeschäft, die den Eindruck erwecken kann, dass ein Widerruf nur vom Verbundgeschäft, aber nicht vom Darlehen möglich ist, rechtswidrig (XI ZR 156/2008 23. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden sind bei der Bemessung der Tagessatzhöhe gemäß § 40 II StGB auch Sachbezüge (z. B. von Asylbewerbern) dem Einkommen hinzuzurechnen, doch kann es bei niedrigen Einkommen geboten sein, vom Nettoeinkommensprinzip abzuweichen und die Tagessatzhöhe zu senken (2 Ss 163/2009 3. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bildet § 101 IX UrhG einen Erlaubnistatbestand nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten und ist eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß jedenfalls dann gegeben, wenn eine vollständige Spielfilm-DVD drei Monate nach ihrer Erstveröffentlichung im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (11 W 21/2009 12. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist, wenn der Betrieb eines Verkaufsstands auf einem Weihnachtsmarkt die Verlegung eines 25 Millimeter starken Wasserschlauchs erfordert, der Verkehrssicherungspflicht genügt, wenn der Schlauch durch eine 5 Millimeter starke, rechts und links je 60 Zentimeter überlappende Gummimatte gesichert ist (5 U 76/2009 24. März 2009). |