| 2009-11-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Honorarvereinbarung nicht deswegen unwirksam, weil der Mandant darin bestätigt, eine Abschrift der Vereinbarung erhalten zu haben (IX ZR 174/2006 19. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands endet die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Strafhaft entlassen wird, weshalb für die weiteren Entscheidungen das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (2 ARs 98/2009 6. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands trägt der Geschädigte die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen, aus denen nach den Grundsätzen für die Verkehrssicherungspflicht eine Streupflicht erwächst, doch kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Geschädigten eingreifen, sobald er nachweist, dass der Unfall in einem Zeitraum geschehen ist, in dem gestreut hätte werden müssen (III ZR 225/2008 26. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands hindert die Entlassungssperre nach § 18 I KSchG weder den Ausspruch einer Kündigung nach Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit während des Laufs der Sperrfrist nach § 18 I oder II KSchG noch verlängert die Sperrfrist die gesetzlichen Kündigungsfristen (2 AZR 935/2007 6. November 2008). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen ist, wenn der im europäischen Ausland lebende, als Vater in Betracht kommende Mann sich weigert, bei einem Abstammungsgutachten mitzuwirken, für die Frage der Pflicht zur Duldung der dafür notwendigen Untersuchung deutsches Prozessrecht (§ 372a I ZPO) maßgeblich, für die Frage der Durchsetzung im Wege der Rechtshilfe das Recht des ersuchten Staates (4 UF 99/2008 20. Januar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist, wenn ein elfjähriges Kind einen gerichtlich festgelegten Umgang mit dem Vater nachhaltig ablehnt und nicht absehbar ist, dass die Weigerung durch erzieherische Maßnahmen abgebaut werden kann, dem Antrag auf Androhung von Zwangsmitteln gegen die Mutter nicht zu entsprechen (6 UF 191/2008 27. März 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München können mehrere Nießbraucher nicht als „Mitberechtigte gem. § 432 BGB“ in das Grundbuch eingetragen werden (34 Wx 40/2009 25. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock reicht es in FGG-Verfahren für die Begründung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 621 II ZPO aus, dass die neue Familiensache vor Rechtskraft der Ehesache anhängig gemacht worden ist (10 UF 85/2009 12. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist eine optisch-elektronische Überwachung nach § 29b I 1 NWDSG (z. B. in einer Universitätsbibliothek) nicht erst dann unzulässig, wenn feststeht, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen überwiegen (16 A 3375/2007 8. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist eine Demonstration vor einem Geschäftslokal (Pelzgeschäft) nicht rechtswidrig, wenn die Demonstranten nur Informationsangebote über die Art des betreffenden Geschäfts (z. B. Pelzhandel) an die Passanten richten (3 O 221/2009 3. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ist eine Vollstreckungsgebühr erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels ist, die Fälligkeit der titulierten Forderung eingetreten ist und dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung belassen war (5 T 395/2009 28. Juli 2009). |
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| 2009-11-07 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands kommt es für ein Versammlungsverbot (z. B. gegen Autonome Nationalisten) auf die Einzelumstände an, die Gewaltanwendung befürchten lassen könnten (1 BvR 2147/2009 4. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands scheidet eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von nicht im Grundbuch eingetragenen Rechten aus (V ZB 19/2009 23. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands setzt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB analog voraus, dass die beeinträchtigende Einwirkung (z. B. durch Silvesterraketen) von einer konkreten Nutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen Bezug hat (V ZR 75/2008 18. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht, wenn keine Geschäftsgebühr entstanden ist, sondern die Partei ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorprozessuales Tätigwerden ein von einzelnen Aufträgen unabhängiges Pauschalhonorar schuldet (VIII ZB 17/2009 18. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 ZPO nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist, nicht auch Beeinträchtigungen aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten (z. B. Vermieterpfandrecht, I ZB 91/2008 13. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die eine formularmäßige Gewährleistungsbürgschaft mit umfassendem Einredeverzicht vorsehende allgemeine Werkvertragsgeschäftsbedingung des Werkbestellers eine unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers (XI ZR 145/2008 16. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands genießt ein Auszubildender den Schutz des § 9 BPersVG auch dann, wenn er erst kurz vor Ausbildungsende zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt worden ist (6 PB 26/2009 22. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands ist die Vereinbarung der unveränderten Weiterführung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstands einer Aktiengesellschaft für den Fall der Beendigung der Organstellung als objektive Gesetzesumgehung unwirksam (5 AZR 522/2008 26. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften nach § 94 VI 2 SGB IX, 25 I 1 SächsPersVG nicht berechtigt, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung anzufechten (7 ABR 25/2008 29. Juli 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist durch die Berichterstattung über eine Inhaftnahme eines Mitglieds einer Girlband wegen des Verdachts der Verbreitung einer HIV-Infektion zwar bereits die Privatsphäre verletzt, aber noch nicht die Intimsphäre (9 W 122/2009 12. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg begründet ein einmaliger Frühstart bei Rotlicht bei Vorliegen besonderer Umstände kein Fahrverbot (2 Ss OWi 573/2009 29. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss der Versicherungsnehmer kein ungewisses Restwertangebot annehmen (12 U 90/2009 28. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd sind die im Verfahren der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung entstandenen Rechtsanwaltskosten als Vorbereitungskosten erstattungsfähig, weil sie in Bezug auf den nachfolgenden Rechtsstreit entstanden sind (2 C 214/2009 24. August 2009). |
| *Filthaut, Werner, Haftpflichtgesetz, 8. A. 2010 |
| *Gehre, H./Koslowski, Steuerberatungsgesetz, 6. A. 2009 |
| *Zöller, ZPO, 28. A. 2009 |
| *Vorwerk, Volkert, Das Prozessformularbuch, 9. A. 2009 |
| *Kanitz, G. Graf v., Bilanzkunde für Juristen, 2. A. 2009 |
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| 2009-11-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es wegen fehlerhafter Annahme der Postlaufzeit eines gerichtlichen Schreibens irrigerweise vom Ablauf der von ihm selbst gesetzten Äußerungsfrist ausgeht und so ohne Berücksichtigung eines später fristgerecht eingegangenen erheblichen Schriftsatzes entscheidet (1 BvR 2355/2008 23. Juni 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt, wenn der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft und diese infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger unmittelbar zufließen, eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter in Betracht (IX ZR 191/2005 6. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist, wenn ein Gerecht einen von mehreren Klageanträgen übergeht, neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 I ZPO auch der Rechtsmittelzug eröffnet, wenn sich dieses Versäumnis nicht nur in einer bloßen Unvollständigkeit der getroffenen Entscheidung erschöpft, sondern zu einem sachlich unrichtigen Urteil (z. B. umfassende Klageabweisung bei fehlendem Tatbestand) führt (VIII ZR 29/2009 20. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist § 4 BEEG, wonach zusammenlebende Eltern nur dann für 14 statt 12 Monate Elterngeld erhalten können, wenn jeder Elter mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, verfassungsmäßig (13 EG 27/2009 12. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Nordrhein-Westfalen können auch Hintermänner einer Strohmann-GmbH bei Werbungskostenabzug Empfänger nach § 160 AO sein (2 K 508/2008 F 11. Februar 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist ein Grundschullehrer aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schülerinnen freigesprochen, obwohl der Richter den Mädchen glaubte (130 Js 34647/2007 KLs jug 5. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat Wülfrath keinen Erstattungsanspruch gegen Wuppertal auf Zahlung (z. B. von 78000 Euro) wegen Betreuung Wuppertaler Kinder in Wülfrather Kindergärten, weil die Aufnahme freiwillig in Kenntnis der Sachlage erfolgt ist (24 K 1012/2009 5. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat eine Fraktion (z. B. die Linke) in einer Stadtverordnetenversammlung (z. B. Frankfurt am Main) nach der Gemeindeordnung Hessens keinen Anspruch auf Beantwortung von Fragen gegenüber dem Magistrat (7 K 1481/2009 5. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz darf ein einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden der Landesapothekenkammer nicht vorlegender Apotheker wegen Verletzung der Berufspflichten mit einem Verweis (und einer Geldbuße von 7000 Euro) belegt werden (BG-H ´3/2009 2. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim ist das Verhalten Pforzheimer Gymnasiasten gegenüber einem jüdischen Mitschüler aus Mangel an Beweisen nicht als Volksverhetzung strafbar (5. November 2009). |
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| 2009-11-05 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Verurteilung der Eltern des Mädchens Jacqueline wegen Mordes zu lebenslanger Haft rechtmäßig (2 StR 317/2009 23. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands sind die Klagen mehrerer Nachbarstädte Montabaurs gegen einen raumordnerischen Zielabweichungsbescheid für eine Bauleitplanung zur Errichtung eines Factory-Outlet-Centers im Bereich des ICE-Bahnhofs Montabaur wegen der fehlenden Verletzung eines subjektiven Rechts als unzulässig abgewiesen (4 C 1/2009 5. November 2009 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln durfte SAT.1 Filmmaterial aus der Vorauswahl zur Casting-Show Deutschland sucht den Superstar RTLs verwenden, weil es der Berichterstattung über Tagesereignisse diente. |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen hat ein Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Rollladenreparatur des selbst genutzten Wohnungseigentums, weil die angeführten Gesundheitsbeschwerden nicht auf den Schäden beruhen dürften (7 AS 334/2009 B). |
| Nach einer Entscheidung des Tribunals der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien ist Radovan Karadzic ein Pflichtverteidiger zugeordnet. |
| Peter Müller wird im Saarland nicht nur wieder Ministerpräsident, sondern zusätzlich auch Justizminister. |
| Bundesinnenminister Thomas de Maizière versetzt Staatssekretär August Hanning zum Jahresende in den einstweiligen Ruhestand. |
| Berlins Innensenator verbietet die Gruppe Frontbann 24. |
| Der Otto-Versand erwirbt die Rechte an der Marke Quelle. |
| Telefónica kauft Hansenet für 900 Millionen Euro. |
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| 2009-11-04 |
| General Motors verkauft Opel nicht an Magna. |