| 2010-03-28 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung einer Mietrückstandsratentilungspflicht übernommene Verpflichtung, die Mietwohnung zu räumen, kein nach § 555 BGB unwirksames Vertragsstrafversprechen, wenn im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses der Räumungsanspruch des Vermieters bei Zugrundelegung des im Vergleich festgestellten Mietrückstands begründet war (VIII ZR 272/2008 14. Oktober 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg kann eine Kombination von Staffelmiete und Indexklausel eine zulässige Mietvertragsgestaltung sein, wenn die vereinbarten Staffeln nach fünf und nach zehn Jahren eingreifen (3 U 135/2008 19. August 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm kommt, wenn eine amtsgerichtliche Entscheidung nicht erkennen lässt, in welcher Verfahrensform ein mehrfach zuständiger Richter entschieden hat, der Vergabe des Aktenzeichens eine erhebliche Indizwirkung zu (15 Wx 22/2009 5. Mai 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist gegen die einstweilige Anordnung einer Unterbringung nach § 1631b BGB durch das Familiengericht eine Beschwerde nicht statthaft (11 UF 766/2009 14. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken bestehen gegenüber einer in einem Bauvertrag enthaltenen Bestimmung, wonach der Besteller zur sechsprozentigen Skontierung berechtigt ist, wenn er innerhalb einer Skontierungsfrist zahlt, gemäß §§ 307, 310 BGB keine Bedenken (4 U 311/2009 8. Dezember 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist ein Überholen mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10 Stundenkilometern zwischen zwei Lastkraftwagen auf einer Autobahn mit zwei Fahrspuren ein erlaubtes Überholen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit (1 SsRs 45/2009 16. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommt nach Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen mittellosen Kläger mangels Erfolgsaussichten der Klage die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung dann in Betracht, wenn die Anreise auch bei einem bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung seiner Rechte als notwendig anzusehen ist (1 S 1682/2009 29. September 2009). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist Antoine Zacharias (Autobahnbetreiber Vinci) vom Vorwurf der Veruntreuung von Unternehmensmitteln freigesprochen. |
| Wolski, Karin tritt nach Verurteilung ihres Ehemannes wegen Steuerhinterziehung als Richterin des Staatsgerichtshofs Hessen zurück. |
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| 2010-03-27 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist im Mahnverfahren die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann nicht geboten, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (IX ZB 175/2007 11. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der Rechtsanwalt die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwortlich prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt worden ist (II ZB 10/2009 8. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (VI ZB 58/2009 2. Februar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine nochmalige Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach § 697 I 1 ZPO eine letzte Verfahrenshandlung des Gerichts gemäß § 204 II 2 BGB, wenn die Aufforderung zur Anspruchsbegründung gegen Postzustellungsurkunde zugestellt wird (VII ZR 174/2008 28. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands gelten für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters die Beweislastgrundsätze für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter und sind bestimmte Ausschlussklauseln in den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung nach § 307 II Nr. 2, I1 BGB unwirksam (IV ZR 129/2009 27. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist ein Verweisungsbeschluss wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit trotz Verletzung des rechtlichen Gehörs bindend, wenn der Verfahrensmangel nicht innerhalb der für die Anhörungsrüge geltenden Frist von dem vor der Gehörsverletzung Betroffenen geltend gemacht wird (12 SF 18/2009 3. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz sind die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes in den in den Unterhaltstabellen ausgewiesenen Unterhaltsbeträgen nicht enthalten, können aber unter entsprechenden Umständen angemessener Unterhalt des Kindes sein (11 UF 620/2009 19. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg kann es für die Zusätzlichkeit einer Leistung auf den Inhalt von Musterbaubeschreibungen ankommen, deren Inhalt der Auftragnehmer durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Angebots gemacht hat (1 U 43/2009 3. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann ein einen pflegebedürftigen Elter betreuendes Kind seine Unterhaltspflicht durch die damit in Natur erbrachten Unterhaltsleistungen erfüllen, so dass daneben kein Anspruch auf Geldrente besteht, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte (14 UF 134/2009 14. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf ein Gericht zur Schätzung von Mietwagenkosten den Mittelwert der Schwacke-Liste und des Marktspiegels des Fraunhofer Instituts verwenden (4 U 294/2009 22. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe darf ein Lastkraftwagenfahrer nirgendwo gegenstoßen und muss den durch Beschädigung einer Oberleitung entstehenden Schaden an Elektronikgeräten eines Betroffenen ersetzen (9 S 67/2009 5. Februar 2010). |
| *Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. A. 2010 |
| *Laufs. Adolf/Kern, Bernd-Rüdiger, Handbuch des Arztrechts, 4. A. 2010 |
| *Kopp, Ferdinand O./Ramsauer, Ulrich, Verwaltungsverfahrensgesetz, 11. A. 2010 |
| *Sauthoff, Michael, Öffentliche Straßen, 2. A. 2010 |
| *Becker, Bernd, Das neue Umweltrecht 2010, 2010 |
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| 2010-03-26 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gilt für kommunale Immobiliengeschäfte mit Privatinvestoren ohne unmittelbares wirtschaftliches Interesse der öffentlichen Hand (z. B. bei bloßem städtebaulichem Interesse) nicht das europäische Vergaberecht (C-451/2008 25. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Hersteller eines Videofilms bei unerlaubter Ausstrahlung einen Anspruch auf Auskunft über die damit am Tage der Veröffentlichung erzielten Werbeeinnahmen (I ZR 130/2008 25. März 2010 u. a.). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat im Einzelfall ein Fluggast mangels schuldhafter Pflichtverletzung des Flugunternehmers keinen Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges wegen Nebels (Xa ZR 96/2009 25. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf ein Tatrichter einen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht mit der Berufung auf eigene Sachkunde zurückweisen und danach in seiner Entscheidung das Erstgutachten ohne Erörterung der geltend gemachten Mängel zu Grunde legen (2 StR 535/2009 27. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands unterliegt die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrag der gerichtlichen Anfechtung und müssen für einen Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Durchsetzung einer abweichenden Kostenverteilung im Einzelfall alle Voraussetzungen vorliegen (V ZR 114/2009 15. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die Bescheinigung der begrenzten Fortgeltungswirkung gemäß § 84 II 2 AufenthG kein Verwaltungsakt, sondern nur eine dokumentierende Urkunde, deren Befristung der Geltungsdauer auf drei Monate verhältnismäßig ist (1 B 17/2009 21. Januar 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands greift der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ein, wenn der Arbeitgeber auf Grund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme tarifvertragliche Normen anwendet (3 AZR 895/20087 22. Dezember 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss im öffentlichen Dienst der Schwellenwert des § 23 KSchG in derjenigen Verwaltung überschritten werden, in welcher der Arbeitnehmer beschäftigt ist (z. B. eine Einheit, die als Arbeitgeber eine eigene Rechtspersönlichkeit hat) (2 AZR 383/2008 5. November 2009). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt ist Rechtsanwalt Michael Wolski (Ehefrau Richterin am Staatsgerichtshof Hessens, CDU) wegen Steuerhinterziehung (1,66 Millionen Euro, Empfänge seitens einer 87jährigen Witwe) zu 34 Monaten Haft verurteilt. |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I darf eine Bank ein Konto (z. B. einer Mahnanwältin) kündigen, wenn die Geltendmachung der darauf eingehenden Zahlungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfüllt (28 O 398/2009 12. Mai 2009, rechtskräftig durch Rücknahme der Berufung 5 U 3352/2009 vor dem Oberlandesgericht München). |
| Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Heidelberg ist die Klage Marcel Schuons gegen die fristlose Kündigung durch den SV Sandhausen wegen Spielmanipulation abgewiesen. |
| Nach einer Entscheidung des Generalstaatsanwalts am Oberlandesgericht Nürnberg sind die Ermittlungen im Verfahren gegen zwei Polizisten im Fall des erschossenen Studenten Tennessee Eisenberg eingestellt. |
| Nach einer Entscheidung des Obergerichts des Kantons Zug hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die Unicreditbank Austria als Rechtsnachfolgerin der Bank Austria einen Schadensersatzanspruch über 230 Millionen Euro wegen Geldwäsche Novums (Tarnunternehmen der SED). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Spaniens ist Jaume Matas als ehemaligem Ministerpräsidenten der Balearen wegen Fluchtgefahr der Reisepass entzogen. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Vierunddreißigjähriger wegen Brandstiftung an einer Moschee zu 15 Jahren Haft verurteilt. |
| Der Bundesrat Deutschlands stimmt dem Bundeshaushalt für das Jahr 2010 zu. |
| Die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG wird auf andere Postdienstleister ausgedehnt, doch werden Großkundensendungen, Paketsendungen mit mehr als 10 Kilogramm Gewicht, Bücher, Kataloge und Zeitungen mit mehr als 2 Kilogramm Gewicht, Expresssendungen und Nachnahmesendungen mehrwertsteuerpflichtig. |
| Der Automatisierungsspezialist Rohwedder beantragt am Amtsgericht Konstanz die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. |
| BMG Rights Management (Bertelsmann) übernimmt für 85 Millionen Dollar Cherry Lane. |
| Das Sponsoring der CDU Nordrhein-Westfalens (Gesprächstermine mit Politikern gegen Spenden) soll nicht rechtswidrig gewesen sein. |
| Bundeseigene Gewässer (z. B. in den neuen Bundesländern) können weiterhin verkauft werden. |
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| 2010-03-25 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands dürfen Teilzeitbeschäftigte unverhältnismäßig schlechter stellende Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes nicht weiter verwendet werden (2 C 72/2008 25. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands begründet sexueller Missbrauch eines Kindes durch einen Beamten grundsätzlich die Entfernung des Beamten aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts (2 C 83/2008 15. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist die (weitere) Auskunftsklage eines vom Bundesnachrichtendienst Deutschlands ausgespähten Journalisten wegen entgegenstehender Auskunftsverweigerungsgründe abgewiesen (6 A 2/2009 24. März 2010). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands steht, wenn eine tariflich für einen Zulagenanspruch erforderliche Schicht nur deshalb ausfällt, weil der Beschäftigte sich in Urlaub befindet und deshalb von seiner Arbeitsverpflichtung frei ist, dies dem Anspruch auf die Zulage nicht entgegen (10 AZR 58/2009 24. März 2010). |