Kirchheimer, Otto, Gesammelte Schriften. Band 2 Faschismus, Demokratie und Kapitalismus, hg. v. Buchstein, Hubertus/Hochstein, Henning, unter Mitarbeit v. Klingsporn, Lisa/Langfeldt, Moritz/Peetz, Merete/Schmider, Eike Christian. Nomos, Baden-Baden 2018. 515 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kirchheimer, Otto, Gesammelte Schriften. Band 2 Faschismus, Demokratie und Kapitalismus, hg. v. Buchstein, Hubertus/Hochstein, Henning, unter Mitarbeit v. Klingsporn, Lisa/Langfeldt, Moritz/Peetz, Merete/Schmider, Eike Christian. Nomos, Baden-Baden 2018. 515 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Otto Kirchheimer wurde in Heilbronn an dem Neckar an dem 11. November 1905 in einer jüdischen Familie geboren und studierte nach dem Schulbesuch in seiner Heimatstadt, in Heidelberg und Ettenheim Rechtswissenschaft und Soziologie an den Universitäten München, Köln, Berlin und Bonn. 1928 promovierte er an der Universität Bonn bei Carl Schmitt mit einer Dissertation zur Staatslehre des Sozialismus und Bolschewismus mit magna cum laude und galt bald als ein Lieblingsschüler Schmitts. 1930 wurde er Mitarbeiter der sozialdemokratischen Zeitschrift die Gesellschaft, wurde früh inhaftiert und floh nach der Haftentlassung von dem 22. Mai 1933 als Wanderer getarnt nahe Trier in dem Juni 1933 über die grüne Grenze nach Luxemburg und von dort nach Paris, wo er unter großen Schwierigkeiten zumindest vorläufig unterkam.
Bald danach brach er mit Carl Schmitt und emigrierte an seinem 32. Geburtstag in die Vereinigten Staaten von Amerika, wo er langen schweren Jahren 1960 Professor für Political Science an der Columbia University wurde, aber wenige Tage nach seinem 60. Geburtstag nach einem Herzanfall in Washington starb. Sein reiches wissenschaftliches Erbe fassen nunmehr die Herausgeber in einer auf sechs Bände angelegten Edition zusammen. Dem 2017 erschienenen ersten Band folgt nach erfreulich kurzer Zeit der zweite Band mit den Arbeiten, die in der Zeit von der Flucht aus Deutschland bis zu der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in dem November 1943 entstanden.
Hubertus Buchstein beschreibt in der Einleitung diese Zeit bewegend und detailgetreu in sechs Gliederungspunkten über Schriften aus dem Londoner und Pariser Exil |
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Sozialistische Straftheorie und –praxis in Europa, hg. v. Steinberg, Georg (= Grundlagen des Strafrechts 2). Nomos, Baden-Baden 2018. 271 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sozialistische Straftheorie und –praxis in Europa, hg. v. Steinberg, Georg (= Grundlagen des Strafrechts 2). Nomos, Baden-Baden 2018. 271 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Strafrecht ist von dem Menschen in der Geschichte entwickelt worden und ist dementsprechend in der Zeit veränderlich. Das bedeutet auch, dass sein Gewicht und viele seiner Einzelheiten in unterschiedlichen politischen Systemen verschieden bestimmt werden können. Für die Strafrechtsgeschichte kann es folglich eine interessante und bedeutsame Aufgabe sein, die einzelnen Vorgänge nachträglich zu beleuchten und zu erhellen.
Das vorliegende Werk stellt auf dieser allgemeinen Grundlage die Ergebnisse zusammen, die auf einer Tagung an der Universität Potsdam in dem November 2017 von den entsprechenden Sachkennern vorgetragen wurden. Gegliedert sind die insgesamt zehn Referate in drei Teile. Diese betreffen die ideengeschichtlichen Bezugspunkte und Hintergründe, die sozialistische Straftheorie und Strafpraxis in Ländern des Warschauer Paktes und danach besonders die Straftheorie und Strafpraxis in der früheren Deutschen Demokratischen Republik.
Dementsprechend fragt zunächst der 1974 geborene, in Heideberg (!), Genf und München in der Rechtswissenschaft ausgebildete, in Halle an der Saale 2004 mit einer Dissertation über Christian Thomasius als Naturrechtslehrer promovierte und in Hannover 2008 mit einer Schrift Herausgeber über richterliche Gewalt und individuelle Freiheit in dem Rahmen einer allgemeinen Prozesslehre habilitierte und dann an der Universität Köln, der European Business School Universität Wiesbaden sowie seit 2016 in Potsdam tätige Herausgeber, ob Karl Marx‘ Schriften eine theoretische Basis sozialistischer Strafrechtspraxis liefern, während Jochen Bung die Rechtsformanalyse bei Paschukanis betrachtet und Benno Zabel allgemein Theorie und Praxis herrschaftsbegründender Gewalt in dem Recht der postrevolutionären Gesellschaft behandelt. Anschließend |
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Nussbaum, Martha/Levmore, Saul, Älter werden. Gespräche über die Liebe, das Leben und das Loslassen. Theiss, Darmstadt 2018. 272 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nussbaum, Martha/Levmore, Saul, Älter werden. Gespräche über die Liebe, das Leben und das Loslassen. Theiss, Darmstadt 2018. 272 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Gegenüber den Anfängen der Menschheit ist die Lebenserwartung bis in die Gegenwart aus zahlreichen Gründen, zu denen vor allem in den entwickelten Ländern der Erde in erster Linie die bessere Ernährung und die fortschrittlichere Medizin zählen, deutlich gestiegen. Immer mehr Einzelne erreichen ein so hohes Alter, wie es sich ihre Vorgänger in ihren kühnsten Träumen kaum erhoffen konnten. Damit entstehen viele neue Möglichkeiten, die allerdings auch von neuen Schwierigkeiten begleitet sein können.
Mit diesen vielfältigen Fragen beschäftigt sich das vorliegende Werk der Philosophin und Professorin für Rechtswissenschaft und Ethik der Universität Chicago Martha Nussbaum und des an der Yale University in Wirtschaftswissenschaft und Recht ausgebildeten, seit 1998 ebenfalls an der Universität Chicago tätigen Saul Levmore. Sie gliedern ihr Werk nach Danksagungen und Einleitung in insgesamt acht Kapitel. Diese betreffen das Lernen von König Lear, Richtlinien für den Eintritt in den Ruhestand, das Altern mit Freunden, die alternden Körper, den Blick zurück, Liebe und Sexualität jenseits des mittleren Lebensalters, die Ungleichheit in Bezug auf eine alternde Bevölkerung und die Großzügigkeit.
In ihren vielfältigen Fragen und Antworten wechseln sich Martha und Saul sowie Saul und Martha dabei immer wieder ab und behandeln etwa so bedeutsame Fragen wie die Frage, ob Falten glamourös sein können. Behandelt werden dabei nach König Lear etwa Cicero, Richard Strauss, Shakespeare, Benjamin Franklin, Ivana Trump und viele andere Menschen sowie Themen wie die Gefährlichkeit von Verallgemeinerungen, die Verteilung der Güter, die Kosten der Pflege, der Wert der Freundschaft, der Werdegang der Zellen, die rückwärtsgewandten Emotionen, Lüge und Wahrheit, Lebensgemeinschaft und Abenteuer, Armu |
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Gottschalk, Maren, Johannes Gutenberg. Mann des Jahrtausends. Böhlau 2018. 160 S., Abb. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gottschalk, Maren, Johannes Gutenberg. Mann des Jahrtausends, Böhlau, Köln 2018, 160 S., zahlr. Abb. Besprochen von Reinhard Schartl.
In den letzten Jahrzehnten sind mehrere Biografien über Johannes Gutenberg, dessen richtiger Name Johannes Gensfleisch lautete, verfasst worden (Helmut Presser 1967; Friedrich Feld, 1979; Andreas Venske, 2000; Stefan Füssel 2013; Klaus-Rüdiger Mai 2016). Die in mittelalterlicher Geschichte promovierte Autorin legt nunmehr anlässlich Gutenbergs 550. Todestages eine weitere Biografie zu Gutenberg vor. Sie wendet sich an den historisch interessierten Leser, will aber keine neuen Erkenntnisse beisteuern. Der Umstand, dass nur wenige urkundliche Belege zum Lebenslauf des Erfinders des Buchdrucks mit „beweglichen“ – die Verfasserin plädiert für eine Korrektur: „bewegbaren“, noch genauer kann man formulieren: „beliebig kombinierbaren“ – Lettern überliefert sind, hat die historische Forschung veranlasst, auf weitere Einzelheiten aus seinem Leben aus zusätzlichen Tatsachen und naheliegenden Überlegungen zu schließen. So wird allgemein vermutet, dass Gutenberg an der Universität Erfurt unter dem in den Matrikelbüchern für das Jahr 1418 eingetragenen Namen Johannes de alta villa (Eltville) studierte. Die wenigen Lebenszeugnisse zu Gutenberg sind großenteils auch rechtshistorisch interessant, so dass die Befassung mit ihm für die Rechtsgeschichte nicht nur deshalb von Bedeutung ist, weil seine Erfindung ganz wesentlich die Verbreitung der gerade durch die Aufnahme des römischen Rechts veranlassten Gesetze (wie den Reformationen des späten 15. und 16. Jahrhunderts) sowie rechtswissenschaftlichen Schriften ermöglichte. Daneben sind die zu Gutenberg erhaltenen urkundlichen Überlieferungen selbst interessante Belege zum Recht des 15. Jahrhunderts. Dies beginnt bereits mit der Frage nach Gutenbergs Geburtsjahr. Er wird 1420 erstmals urkundlich erwähnt, als er mit seinen Geschwistern eine Auseinandersetzung über den Nachlass des gem |
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Breuer, Stefan, Die Nordische Bewegung in der Weimarer Republik (= Kultur- und sozialwissenschaftliche Studien 18). Harrassowitz, Wiesbaden 2018. VI, 270 S., 5 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Breuer, Stefan, Die Nordische Bewegung in der Weimarer Republik (= Kultur- und sozialwissenschaftliche Studien 18). Harrassowitz, Wiesbaden 2018. 271 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die überbordende Gewalt, mit der die nationalsozialistischen Machthaber einst Deutschland und den Kontinent überzogen, war in wesentlichen Bereichen dem Versuch geschuldet, ihre rassenideologischen Postulate mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu realisieren und dem als „nordisch“ Definierten eine dauerhafte Vorherrschaft über alle aus dem Blickwinkel dieser Weltanschauung als minderwertig oder feindlich eingestuften Ethnien zu verschaffen. Es verspricht daher Gewinn zu fragen, wo diese Begeisterung für den Norden ihre historischen Wurzeln hat, wie sie sich rassistisch auflud, welche Persönlichkeiten sie forcierten, wie sie sich in Netzwerken zu organisieren und zu vergesellschaften verstand und auf welchen Wegen und in welcher Form sie ihren fatalen Einfluss auf die Ideologie und die Herrschaftsrealität des „Dritten Reichs“ gewinnen konnte.
Der Politikwissenschaftler und Soziologe Stefan Breuer, 1982 mit einer Sozialgeschichte des Naturrechts habilitiert und bis zu seiner Emeritierung 2014 Professor für Soziologie an der Universität Hamburg, hat sich in seinen Forschungen vorrangig mit Ideengeschichte befasst und ist dabei mit einer größeren Anzahl von Publikationen zur Geschichte der völkischen Bewegung und der radikalen Rechten in Deutschland im Zeitraum von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Erscheinung getreten. Da sich die Entwicklung der Nordischen Bewegung in diesem Kontext vollzogen hat, ist der Verfasser in besonderer Weise befähigt, die relevanten Querverbindungen herzustellen und nachzuzeichnen, die den Weg dieser Idee und ihrer Proponenten charakterisieren. Dabei wird deutlich: Ihr partieller Erfolg war keineswegs das folgerichtige Ergebnis besonders überzeugender Inhalte oder eines schlüssigen Konzeptes; |
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Bleidick, Dietmar, Die Ruhrgas 1926 bis 2013. Aufstieg und Ende eines Marktführers (= Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 30). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2017. IX, 639 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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An seinem Anfang hatte der Mensch außer der wärmenden Sonne nur die aus seiner Umwelt entnommene Nahrung und die durch das beherrschbare Feuer verbrennbaren Stoffe wie Holz und Torf als Energiequellen zu seiner Verfügung. In dem Laufe seiner Geschichte gelang ihm allmählich der immer weitere Ausgriff. Dadurch stiegen freilich auch seine Bedürfnisse, so dass schließlich die Energiegewinnung über die damit verbundene Umweltverschmutzung für ihn zu einer kaum mehr übersehbaren Bedrohung geworden ist.
Mit einem Teilaspekt dieser außerordentlich wichtigen Entwicklung beschäftigt sich die vorliegende Habilitationsschrift des in Bochum ab 1989 in Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft ausgebildeten, nach einer freiberuflichen Tätigkeit in Unternehmenspublikationen und Archivwesen seit 1996 als wissenschaftliche Mitarbeiter und danach als wissenschaftlicher Assistent Wolfhard Webers tätigen, 1998 mit einer Dissertation über die Hibernia-Affäre bzw. den Streit um den preußischen Staatsbergbau in dem Ruhrgebiet zu Beginn des 20. Jahrhunderts promovierten und nach einer Tätigkeit in dem Konzernarchiv ThyssenKrupps seit 2006 das historische Archiv BP/Arals leitenden Verfassers. Sie gliedert sich nach einem Vorwort und einer kurzen Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen in chronologischer Reihenfolge die Anfänge der Ruhrgas 1926 bis 1934, die Mangelverwaltung unter staatlicher Direktive 1934 bis 1958, den Übergang von dem Kokereigas zu dem Erdgas in den 1960er Jahren, die Ruhrgas als Drehscheibe des europäischen Erdgasverbunds, die Gaswirtschaft in dem zusammenwachsenden Europa und die Ruhrgas in dem E.ON-Konzern zwischen 2003 und 2013.
Nach der überzeugenden Darstellung des Verfassers befanden sic |
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Die Verwaltungsrechtswissenschaft in der frühen Bundesrepublik (1949-1977), hg. v. Kremer, Carsten (= Jus Publicum 269). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. VII, 422 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Verwaltungsrechtswissenschaft in der frühen Bundesrepublik (1949-1977), hg. v. Kremer, Carsten (= Jus Publicum 269). Mohr Siebeck, Tübingen 2017. VII, 422 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In dem Laufe der Geschichte des Menschen ist die Selbstverwaltung gegenüber der Fremdverwaltung immer stärker zurückgedrängt worden. Irgendwann hat der Mensch den Staat entwickelt, der immer mehr Besitz ergreift. Mit der zunehmenden Verwaltung des Menschen durch den Staat hat sich die Notwendigkeit des Verwaltungsrechts und daraus das Erfordernis der Verwaltungsrechtswissenschaft ergeben.
Nach der Einleitung des seit 1992 in Rechtswissenschaft und neuerer sowie neuester Geschichte in Freiburg im Breisgau und München sowie nach der zweiten juristischen Staatsprüfung in European and Comparative Law in Oxford ausgebildeten, 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter Thomas Vestings in Frankfurt am Main mit einer Dissertation über die Willensmacht des Staates in der Form der gemeindeutschen Staatsrechtslehre Carl Friedrich von Gerbers promovierten, in Frankfurt am Main 2016 auf Grund seiner Schrift über die Vorsorge im allgemeinen Sicherheitsverwaltungsrecht für öffentliches Recht, Europarecht sowie neuere Rechtsgeschichte und neuere Verfassungsgeschichte habilitierten Herausgebers begann mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland für die Verwaltungsrechtswissenschaft eine neue Phase. Zwar knüpften die Vertreter des Faches nach 1945 überwiegend an die die in der konstitutionellen Monarchie des zweiten Deutschen Reiches und in der anschließenden Republik entwickelten verwaltungsrechtswissenschaftlichen Konzepte an. Aber ihnen stellte sich auch die Frage, inwieweit nach der überwundenen nationalsozialistischen Herrschaft die Rückkehr zu parlamentarischer Demokratie und die neue Verfassung des Grundgesetzes von 1949 Veränderungen der Dogmatik erforderten.
Für die geschichtliche Betrachtung dieser Fragestellung wurde 2012 ein von der Deutschen F |
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Sellert, Wolfgang, Die Geschichte des Göttinger Universitätsbundes – Zum 100-jährigen Jubiläum, hg. vom Universitätsbund e. V. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018. 345 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sellert, Wolfgang, Die Geschichte des Göttinger Universitätsbundes – Zum 100-jährigen Jubiläum, hg. vom Universitätsbund e. V. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018. 345 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Erfahrung lehrt, dass ein großer Erfolg leicht zusätzliche Nebenerfolge nach sich zieht. Als Kurfürst Georg August von Hannover in Göttingen 1737 nach dem aufgeklärten Vorbild Halles eine Universität einrichten ließ, wusste er zwar noch nicht, dass seine Gründung eine schon bald führende Universität des Heiligen römischen Reiches werden würde, konnte aber in jedem Fall darauf hoffen. Da die Wirklichkeit ihn rasch bestätigte, ließ sich daran nach einiger Zeit ein weiteres Unternehmen anknüpfen, das die mit dem Erfolg auch verbundenen Kosten zu dem Wohle der Allgemeinheit zu senken versprach.
Zu dem hundertjährigen Jubiläum dieses Unternehmens legt Wolfgang Sellert, der in Göttingen von 1977 bis 2002 als ordentlicher Professor für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht wirkte, eine Geschichte des Göttinger Universitätsbunds vor. Gegliedert ist sie nach einem Geleitwort der amtierenden Universitätspräsidentin und des gegenwärtigen Vorsitzenden sowie einem Vorwort des Verfassers in insgesamt 13 chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen die vor allem durch den Physiker und seinerzeit amtierenden, aber bereits an dem 22. Dezember 1918 verstorbenen Rektor Hermann Theodor Simon nach dem etwa gleichzeitigen Muster Bonns und Gießens mitten in dem ersten Weltkrieg betriebene Gründung von dem 26. Juni 1918, die ersten Jahre nach der Gründung, die Zeit der Geldentwertung bis 1923, Jahre der Konsolidierung und neue Krisen, das Spannungsfeld nationalsozialistischer Hochschulpolitik, die ersten Jahre der Nachkriegszeit, die Neuorientierung nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die Herausforderungen durch die Massenuniversität, das Jahrzehnt studentischer Unruhen und Reformen, die Entwicklung bis 1988, di |
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Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich, hg. v. Just, Thomas/Kininger, Kathrin/ Sommerlechner, Andrea u. a. (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 69 = Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs Sonderband 15). Böhlau, Wien 2018. 388 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich, hg. v. Just, Thomas/Kininger, Kathrin/Sommerlechner, Andrea u. a. (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 69 = Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs Sonderband 15). Böhlau, Wien 2018. 388 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach den einführenden Darlegungen des erstgenannten Herausgebers zählen neben der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 und der Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815, die sich auf der Liste des Weltdokumentenerbes der UNESCO befinden, auch die Urkunden des Privilegium maius-Komplexes zu den bedeutendsten historischen Dokumenten, die das seit 1945 zu der Organisation des österreichischen Staatsarchivs gehörende Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt. Dazu gehören die als Lesetexte und bzw. oder in einfachen Abbildungen dem vorliegenden Werk vorangestellten, überwiegend auf Drucken in den Diplomata und Constitutiones der Monumenta Germaniae Historica und in dem Urkundenbuch zu der Geschichte der Babenberger beruhenden angeblichen Urkunden König Heinrichs IV. für den Markgrafen Ernst von Österreich von dem 4. Oktober 1058, Kaiser Friedrichs I. für den Herzog Heinrich von Österreich, seine Frau Theodora und ihre Erben von dem 17. September 1156, König Heinrichs (VII.) für den Herzog Leopold VI. von Österreich und Steier von dem 24. August 1228, Kaiser Friedrichs II. für Herzog Friedrich II. von Österreich von Juni 1245 und König Rudolfs I. von Habsburg und den Kurfürsten für Rudolfs Söhne Albrecht und Rudolf von Österreich und Steier von dem 22. Juni 1283 sowie (sechstens) das große Vidimus von Bischof Gottfried von Passau, Bischof Aegidius von Vicenza, Abt Eberhard von der Reichenau und Abt Lambert von Gengenbach von dem 11. Juli 1360. Sie waren unter dem Titel Das Privilegium maius oder Wie man eine Urkunde fälscht Gegenstand der Jahrestagung 2017 des Instituts für Österreichische Gesch |
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Nordhofen, Eckhard, Corpora. Die anarchische Kraft des Monotheismus. Herder, Freiburg im Breisgau 2018. 331 S. ZIER 8 (2018) 04. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nordhofen, Eckhard, Corpora. Die anarchische Kraft des Monotheismus. Herder, Freiburg im Breisgau 2018. 331 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem gegenwärtigen Stand des menschlichen Wissens begann das aktuelle Universum zu einem in der Dimension Zeit einigermaßen genau berechenbaren Augenblick wunderbarerweise mit einem bisher unerklärlichen Urknall oder big bang. Danach bildeten sich allmählich aus dem dabei entstandenen Gasen Wasserstoff und Helium Galaxien, die weiteren 90 natürlichen Elemente, das Sonnensystem mit dem Planeten Erde, die Luft, das Wasser und das Leben. Irgendwann entstanden daraus die Einzeller und die späteren, in Pflanzen und Tiere teilbaren Lebewesen und schließlich aus den Wirbeltieren die Primaten sowie als deren bisheriger Schlussstein der Mensch mit der in ihm und von ihm entwickelten Sprache.
Den besonderen Teilaspekt des Monotheismus behandelt in diesem Zusammenhang das vorliegende Werk des 1945 geborenen, in Frankfurt am Main in Theologie, Germanistik und Philosophie ausgebildeten, 1974 mit einer philosophischen Dissertation über das Bereichsdenken im kritischen Rationalismus promovierten, ab 1990 Religionslehrer für Gymnasien ausbildenden, 1997 von der Deutschen Bischofskonferenz zu dem Leiter der Zentralstelle Bildung gewählten, von 2006 bis 2010 als Leiter des Dezernats Bildung und Kultur in dem Bistum Limburg tätigen und von der Universität Gießen zu einem Honorarprofessor für theologische Ästhetik und Bildtheorie berufenen Verfassers. Er gliedert seine vielfältige, viele bekannte Zitate einbindende Darstellung nach einer Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die großen Medien (Kult und Differenz), Geschichte und Motive sowie das Medium der Vorenthaltung.
Dabei geht der Verfasser auf der Suche nach dem Monotheismus von der Schrift als dem Körper der Offenbarung und einer Entscheidung zwischen Griechenland und Israel aus und verbindet die Entstehung des Monotheismus der Juden mit der Dep |
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Xenakis, Stefan, Untertanenprozesse an Reichsgerichten. Ein systematisch-bibliographischer Überblick (= Rechtshistorische Reihe 476). Lang, Frankfurt am Main 2018. 350 S. Besprochen von Schildt, Bernd. |
Ganzen Eintrag anzeigen SchildtXenakisuntertanenprozesseanreichsgerichten20180814 Nr. 16748a ZIER 8 (2018) 47. IT
Xenakis, Stefan, Untertanenprozesse an Reichsgerichten. Ein systematisch-bibliographischer Überblick (= Rechtshistorische Reihe 476). Lang, Frankfurt am Main 2018, 351 S. Besprochen von Bernd Schildt.
Die Einleitung beginnt mit einem leider in mehrfacher Hinsicht fehlerhaften Zitat aus zweiter Hand (Winfried Schulze, Die Entwicklung des „teutschen Bauernrechts“ in der Frühen Neuzeit, ZNR 1990, S. 134), und das obwohl der dort zitierte Titel (Johann Melchior Hoscher, Beiträge zur neuesten Geschichte der Empörung teutscher Unthertanen wider ihre Landesherren 1790) bereits seit 2012 als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek verfügbar ist. Bei Xenakis wird daraus dann aber Johann Melchior Hoscher, Historische Entwicklung der heutigen Staatsverfassung des teutschen Reiches. Teil 2, 183-184. Dieses ebenfalls digital verfügbare Werk stammt aber von Johann Stephan Pütter, den Schulze im gleichen Kontext zuvor zitiert hatte.
Erklärtes Ziel vorliegender Publikation ist die Erstellung eines Handbuchs der Literatur zu Untertanenprozessen an den Reichsgerichten zwischen Reichsreform und Französischer Revolution nach dem Zweiten Weltkrieg in Gestalt einer „kommentierten Bibliographie“ verbunden mit „Interpretationsvorschlägen“ aus der „Akteursperspektive“ als „methodische(r)m Ansatz“. Die Notwendigkeit einer Untersuchung der in großer Zahl überlieferten Quellen an Hand der Repertorien zum Reichskammergericht räumt Verfasser zwar ein, weicht ihr aber gleichwohl aus (S. 12 N. 7). Die Verzeichnung der RHR-Akten scheint er aber nicht zu kennen, jedenfalls werden die entsprechenden Repertorien nicht berücksichtigt. Immerhin sind seit 2009 für den Reichshofrat sieben Bde. erschienen – Serie APA seit 2014 komplett und Serie Antiqua. Band 1 und 2 2009-2013. Untertanenkonflikte sind dort – wie in den rund 30 bislang zumeist nahezu vollständig vorli |
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Stepan, Sebastian, Scaevola noster – Schulgut in den libri disputationum des Claudius Tryphoninus? (= Ius Romanum 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XV, 275 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stepan, Sebastian, Scaevola noster. Schulgut in den ‚libri disputationum‘ des Claudius Tryphoninus? (= Ius Romanum, 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XV, 273 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Die Abhandlung wurde im Wintersemester 2016/2017 von der juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg als Dissertation angenommen. Christian Baldus hat die Arbeit betreut. Thema der Untersuchung ist das Verhältnis zwischen den beiden klassischen Juristen Q. Cervidius Scaevola und Claudius Tryphoninus. Scaevola wurde um 135 nach Christus geboren und wirkte bis in die Zeit um 200 nach Christus. Tryphonin lebte am Ende des zweiten und zu Beginn des dritten Jahrhunderts nach Christus. Einige Indizien, zum Beispiel die von Tryphonin zweimal verwendete Formel Scaevola noster, sprechen dafür, dass Tryphonin, ebenso wie sein etwa gleichaltriger Kollege Paulus, ein Schüler Scaevolas war. Da die Rechtsschulen der Sabinianer und der Proculianer zu Lebzeiten Scaevolas und Tryphonins wohl nicht mehr bestanden, lässt sich die vermutete Beziehung zwischen den beiden Juristen nicht mit diesen Rechtsschulen in Verbindung bringen.
Der erste Abschnitt der Untersuchung umfasst Darlegungen zur Problemstellung sowie zu den beteiligten Juristen und ihrem Werk. Ferner geht der Verfasser der Frage nach, was unter einer „Schule“ und einem „Lehrer-Schüler-Verhältnis“ im vorliegenden Zusammenhang verstanden werden soll. Er versteht darunter ein konkretes Lehrer-Schüler-Verhältnis (wobei der Lehrer möglicherweise mehrere Schüler hat), nicht jedoch eine damit verbundene Denkrichtung bzw. ein gemeinsames philosophisches Fundament (S. 16f.). Vor allem jedoch wird das Ziel der Untersuchung erläutert. Es geht dem Verfasser darum, Indizien im Werk Tryphonins, genauer: in seinem Hauptwerk, den libri disputationum, auszumachen, die möglicherweise Ausdruck eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses zu Scaevola sind. Ziel der Arbeit ist es jedoch nicht, „die These, dass Tr |
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Conze, Eckart, Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt. Siedler, München 2018. 558 S., Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Conze, Eckart, Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt. Siedler, München 2018. 558 S., Abb., Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der in dem Streben nach Macht 1914 von dem Kaiser Österreich-Ungarns gegenüber dem von Russland und Frankreich gestützten Königreich Serbien erklärte Krieg war ein Fehler, aus dem gleichwohl allgemein günstigere Folgerungen hätten gezogen werden können. Nach dem Siege der alliierten Mächte hätten diese den weiteren Verlauf der Weltgeschichte dadurch gestalten können, dass sie sich nachhaltig und entschieden für einen Ausgleich der gegenläufigen Interessen eingesetzt hätten. Dadurch wäre freilich die klare Unterscheidung zwischen Gewinnern und Verlierern sowie zwischen berechtigten Interessen und nichtberechtigten Interessen in Gefahr geraten.
Der in Coburg 1963 geborene, in Erlangen, Bonn und Köln sowie an der London School of Economics in Geschichte, Politikwissenschaft und öffentlichem Recht ausgebildete, in Erlangen bei Michael Stürmer mit der Dissertation Hegemonie durch Integration – Deutsch-französische Beziehungen in der amerikanischen Europapolitik promovierte, in Tübingen 1999 mit der fragenden Arbeit Adel im Niedergang an Hand familienbiographischer Studien über die Grafen von Bernstorff in dem 20. Jahrhundert habilitierte und seit 2003 in Marburg für neuere und neueste Geschichte tätige Verfasser widmet sich in dem vorliegenden, mit Karten des Deutschen Reiches und wichtigen Teilen Europas und zahlreichen Abbildungen versehenen Werk dem Kern dieser schon vielfach behandelten Thematik. Gegliedert ist die neue gewichtige, in dem größten Teil des Manuskripts in Genf von Februar bis April 2018 entstandene Untersuchung nach einer Einleitung mit Fragen an einen Frieden in drei Teile. Sie betreffen Wege aus dem Krieg zwischen 1916 und 1918, das Schließen des Friedens 1919/1920 und den Weg von Versailles zu dem Zweiten Weltkrieg.
In seinem Ergebnis verbindet der Verfasser das |
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Intuition und Wissenschaft. Interdisziplinäre Perspektiven, hg. v. Bachhiesl, Christian/Bachhiesl, Sonja Maria/ Köchel, Stefan. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2018. 419 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Intuition und Wissenschaft. Interdisziplinäre Perspektiven, hg. v. Bachhiesl, Christian/Bachhiesl, Sonja Maria/ Köchel, Stefan. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2018. 419 S.
Was und wieviel von dem, was man nicht denkt, hat Einfluss auf das, was man denkt?
Paul Valéry
„Ich grase meine Gehirnwiese ab.“ Die charmante beherzigenswerte, deskribierende Parole der selbstreflexiven Vor-Sätze Valérys in seinen verborgenen Cahiers steht am Beginn der Überlegungen Christian Bachhiesls, Historiker und Jurist, über die komplizierten Relationen von Intuition und Wissenschaft. Intuitionen können nicht „notiert“ werden, sie sagen viel mehr als sie denken, so Valéry. Das wache Bewusstsein ist zur intuitiven Erkenntnis nicht fähig. Wohin führt der „Schock“ der Intuition? Zu einer „Oszillation“, die periodisch „das Wahre“ demaskiert? Mit solchen Gedanken, schwer zu tragen, wird der gehaltvolle Band eingeleitet, der sich den großen Fragen nach der Herkunft des Neuen, nach gedanklichem Eigenleben und dem seltsamem, schwer ergründbaren Walten des Zufalls inmitten von gedanklichen Kausalitätserwägungen widmet.
Ausgangspunkt des Werkes war eine von den Universitätsmuseen der Karl-Franzens-Universität Graz mit diesem Titel veranstaltete Tagung vom 10. bis 12. 11. 2016. Sie stellt jedoch eine Sammlung von weitergehenden Beiträgen dar. Mit erstaunlicher thematischer Bandbreite werden hier Zugangsweisen und Funktionen von Intuition im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess zusammengestellt und in ein neues „synoptisches Licht“ (Christian Bachhiesl) gerückt. Die Weite der unterschiedlichen Ansätze und Herangehensweisen reicht von der Philosophie, der Ideen- und Wissenschaftsgeschichte über Literatur-, Musik-, Kunst- und Rechtswissenschaften, Archäologie, Zoologie, Theologie und Geschichte bis hin zu Naturwissenschaft, Medizin und Psychopathologie.
Die Intuition zählt, wie Bachhiesl, einer der maßgeblichen Herausgeber und Organisator der Tagung en |
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Ferchland, Dana, Fotografieschutz im Wandel. Auswirkungen technischer, künstlerischer und rechtlicher Veränderungen auf den Urheberrechtsschutz von Fotografien. Kovač, Hamburg 2018. 278 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ferchland, Dana, Fotografieschutz im Wandel. Auswirkungen technischer, künstlerischer und rechtlicher Veränderungen auf den Urheberrechtsschutz von Fotografien. Kovač, Hamburg 2018. 278 S.
Ist der geltende Schutz der Fotografie nach deutschem und europäischem Urheberrecht und Leistungsschutzrecht auch in seinen Wandlungen sachgerecht und zeitgerecht? Die Arbeit, eine von Eva Inès Obergfell an der Humboldt-Universität in Berlin betreute Dissertation, fragt nach der Fotografie als künstlerischem Medium, nach dem Werkbegriff von virtuellen Fotogrammen, Computerbildern und anderen fotografieähnlichen Produkten, auch nach europäischem Recht, unter Einbeziehung latenter, nicht dauerhaft fixierter Bilder. Das betrifft vor allem auch Fotogramme an der Schnittstelle von fotografischer und bildender Kunst. Die Verfasserin bietet zugleich, was dem Titel merkwürdigerweise nicht zu entnehmen ist, auch einen Rechtsvergleich zum britischen Recht. Die Gemengelage zwischen Unionsrecht und zwei unterschiedlichen Rechtssystemen (Deutschland und Großbritannien) charakterisiert die Arbeit also entscheidend. Eine gedrängte Übersicht über den Forschungsstand wäre eingangs von Nutzen gewesen.
In der auch rechtshistorisch aufschlussreichen Entwicklung gemäß der Revidierten Berner Übereinkunft im Vergleich zur Schutzdauer-Richtlinie und innerhalb der unterschiedlichen Systeme nach deutschem und britischem Recht zeigen sich besondere Probleme bei sog. mehrkategorialen Werken (wie beispielsweise Kunstwerken von Man Ray, Gerhard Richter, Sigmar Polke, Travess Smalley, Marlo Pascual u. a.) und bei den sog. manipulierten Fotowerken. Die komplexen Probleme des Werkschutzes von Fotografien nach Unionsrecht werden unter Berücksichtigung der bekannten Rechtsprechung (Painer u. a.) sehr eingehend und kritisch erörtert. Das schließt die z. T. wenig ergiebige und kritisch gewürdigte Auslegung (Wortlaut, historisch, systematisch etc.) der Judikatur ein.
Die Ausf |
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Matti, Siegfried/Pirhofer, Gottfried/Gangelmayer, Franz J., Wien in der nationalsozialistischen Ordnung des Raums – Lücken in der Wien-Erzählung (= VWI Studienreihe 3). New Academic Press, Wien 2018. 227 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Matti, Siegfried/Pirhofer, Gottfried/Gangelmayer, Franz J., Wien in der nationalsozialistischen Ordnung des Raums – Lücken in der Wien-Erzählung (= VWI Studienreihe 3). New Academic Press, Wien 2018. 227 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Als Wien auf keltischer bzw. römischer Grundlage nahe dem Einfluss der Wien in die mittlere Donau um die später nach Christus bestimmte Zeitenwende gegründet wurde, sah niemand seine gegenwärtige Bedeutung voraus. Spätestens als die Babenberger als die neuen Herzöge des für sie errichteten Herzogtums Österreich dort einen Sitz nahmen, war der Aufstieg jedoch wahrscheinlich. Mit dem von dem 18. 9. 1814 bis zu dem 9. 6. 1815 dort tagenden so genannten Wiener Kongress, auf dem wie wichtigsten Mächte Europas nach dem Untergang Napoleons ihren Kontinent neu zu ordnen trachteten, erlangte es gesamteuropäische Bedeutung.
Zwar verließ der von Wien enttäuschte Adolf Hitler die Stadt nach wenigen Jahren zu Gunsten Münchens, doch war er durch seine Herkunft mit Österreich zeit seines Lebens emotional tief verbunden. Dementsprechend versuchte er nicht nur den 1919 von den alliierten Siegermächten des ersten Weltkriegs abgelehnten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich insgesamt, sondern bemühte sich auch um detailliertes Gestalten an unterschiedlichen Stellen. Diesem Unternehmen widmet sich das vorliegende in dem Rahmen des von dem Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung, von Wien Kultur, von dem Bundeskanzleramt, von Wien! voraus, der Stadt Wien und dem ZukunftFonds der Republik Österreich geförderte, durch ein Vorwort des Bürgermeisters Ludwig und der Vizebürgermeisterin Vassilakou eröffnete Werk.
Zu Beginn leitet Gottfried Pirhofer in den in 12 Abschnitte gegliederten Band unter einem Leitbild der Stadtfeindschaft ein. In der Folge werden als Themen behandelt die Raumordnung in der Mission der nationalsozialistischen Raumpolitik, Groß-Wien als Operationsbasis, die raumpolitischen |
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Rick, Kevin, Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Geschichte des westdeutschen Konsumtionsregimes, 1945-1975 (= Wirtschafts- und Sozialgeschichte des modernen Europa 5). Nomos, Baden-Baden 2018. 455 S., Graphik., Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Bei Beginn der Menschheit gab es als Produzenten nur die Natur, deren Güter der Mensch in dem Rahmen seiner Möglichkeiten verbrauchte. Mit der Sesshaftwerdung entwickelten sich aus den verbrauchenden Menschen auch Produzenten, die neben die Natur traten, um sie nach ihren Bedürfnissen durch Pflanzenbau und Tierhaltung zu ergänzen und zu verbessern. Mit der Entdeckung von Tausch, Handel, Gewerbe, Geld, Markt, Stadt, Staat, Arbeit, Industrie, Fabrik, Verwaltung und Büro verschwand die Selbstversorgung weitgehend und wurde durch die Marktversorgung der vielen Konsumenten seitens der differenzierten Produzenten ersetzt, deren Wohl davon abhing, dass sie die von ihnen geschiedenen Verbraucher von der Notwendigkeit und den Vorteilen ihrer Erzeugnisse mit Hilfe von Reklame und staatlichen Normen überzeugten.
Einen Teilaspekt dieser allgemeinen, weltweiten und immer schneller ablaufenden Entwicklung behandelt die zwischen 2013 und 2016 an dem Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Universität Marburg unter Finanzierung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes entstandene, von Christian Kleinschmidt betreute Dissertation des 1989 geborenen Verfassers. Sie gliedert sich in zwei Teile mit insgesamt zehn Abschnitten. Sie betreffen die Anfänge der Verbraucherpolitik in dem besetzten Westdeutschland zwischen 1945 und 1949, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherpolitik zwischen Agrarprotektionismus und Hausfraueninteressen in der frühen Bundesrepublik, die Wirtschafts- und Verbraucherpolitik an dem Beginn des Wirtschaftswunders, die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände von 1953, Verbraucheraufklärung, In |
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Thiel, Matthias, Studien zu den Urkunden Heinrichs V., hg. v. Hartmann, Martina unter Mitarbeit v. Ewerling, Sarah/Nierhoff, Anna Claudia (= Monumenta Germaniae Historica – Studien und Texte 63). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. XI, 140 S., 7 Abb., 1 Tab. Besprochen von Gudrun Pischke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Thiel, Matthias, Studien zu den Urkunden Heinrichs V., hg. v. Hartmann, Martina unter Mitarbeit v. Ewerling, Sarah/Nierhoff, Anna Claudia (= Monumenta Germaniae Historica – Studien und Texte 63). Harrassowitz, Wiesbaden 2017. XI, 140 S., 7 Abb., 1 Tab. Besprochen von Gudrun Pischke.
Aus dem seitens der Tochter der Monumenta Germaniae Historica übergebenen Nachlass von Matthias Thiel liegen hier seine wohl zwischen 2004 und 2014 entstandenen Studien vor. Thiel, von 1977 bis 1997 Ordinarius für historische Hilfswissenschaften in Göttingen, hatte 1984 die Edition der Urkunden Heinrichs V. übernommen und hat bis zu seinem Tod Anfang 2015 daran gearbeitet. Die insgesamt neun Studien sind im vorliegenden Band zu zwei Themenkomplexen zusammengestellt: Studien zu Kanzlei und Herrscheritinerar (Teil 1) und Studien zu einzelnen Diplomen (Teil 2).
In den „Datierungen der Kanzleinotare“ weist Thiel auf die als „radikale Vereinfachung“ (S. 3) zu sehenden Neuerungen des ab November 1119 zu greifenden dritten Notars Heinrichs V. im Vergleich mit seinen beiden Vorgängern, die bisherigem Brauch folgten, hin. Angehängt ist eine Tabelle der „Jahreskennzahlen der Notare Adalbert A und Adalbert B (1106-1118)“ (S. 29-36). In der zweiten Studie folgt auf die Untersuchung des Itinerars der Anfangsjahre des Königs, 1106 und 1107, der Blick auf die Variationen des Monogramms (s. dazu die Abbildungen am Ende des Bandes) während der gesamten Herrscherjahre. Vorab widerlegt Thiel zwei in der Literatur zu findende, nicht quellenmäßig zu belegende Aufenthalte Heinrichs V. im September und November 1106 in Sachsen (S. 38-41) und korrigiert den Winter-Reiseweg 1107 von Tennstedt-Quedlinburg-Goslar-[Quedlinburg]-Merseburg zu eher Tennstedt-Merseburg-Quedlinburg-Goslar (S. 42f.). In seinen Ausführungen zum Itinerar des ersten Italienzuges 1110/1111 (Aufbruch Ende August in Speyer, Rückkehr letzte Juni-Dekade in Passau) beschränkt sich Thiel außer auf Ergänzungen und Präzi |
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Gerwarth, Robert, Die größte aller Revolutionen. November 1918 und der Aufbruch in eine neue Zeit, aus dem Englischen von Weber, Alexander. Siedler, München 2018. 383 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerwarth, Robert, Die größte aller Revolutionen. November 1918 und der Aufbruch in eine neue Zeit, aus dem Englischen von Weber, Alexander. Siedler, München 2018. 383 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach der Ermordung des Thronfolgers Österreichs und seiner Frau durch den zwanzigjährigen, einem serbisch-kroatischen Geheimbund unter der Leitung Ivo Andrics angehörenden, mit sechs Mitverschwörern unter die Zuschauer einer Ausfahrt gemischten Bauernsohn Gavrilo Princip mittels einer von dem militärischen Geheimdienst Serbiens gestellten Pistole in Sarajewo an dem 28. Juni 1914 erklärte der greise Kaiser Österreichs an dem 28. Juli 1914 Serbien den Krieg. Er war auf ihn nicht ausreichend vorbereitet und unterschätzte die Folgen in jeder Hinsicht. Es entstand der erste Weltkrieg zwischen den Großmächten Europas um die Herrschaft über die wichtigsten Teile der Welt mit von jeder Seite unterschiedlich gewünschten Folgen.
Mit seinem unvorhergesehenen Ende beschäftigt sich das vorliegende Werk des in Berlin 1976 geborenen, in Berlin und Oxford in Geschichte ausgebildeten, in Oxford 2005 mit einer Dissertation über The Bismarck myth (Weimar Germany and the legacy of the Iron Chancellor) promovierten, 2011 eine Biographie Reinhard Heydrichs und 2017 ein Werk über die Besiegten (das blutige Erbe des ersten Weltkriegs) veröffentlichenden, in Dublin lehrenden und das dortige Zentrum für Kriegsstudien leitenden Verfassers. Es gliedert sich nach einer Einleitung über einen schönen Traum in 13 Kapitel. Sie betreffen 1917 und die Revolution der Erwartungen, das Hoffen auf den Sieg, das Endspiel, den Matrosenaufstand, den Ölfleck der Revolution, den Showdown in Berlin, den Friedensschluss im Westen, Herausforderungen für die Demokratie, den Kampf der Radikalisierung, den Triumph des Liberalismus, die Frühjahrsunruhen von 1919, Versailles als Torpedierung von außen und Deutschland als streitbare Demokratie zwischen 1919 und 1923.
Die Einleit |
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Die NS-Volksgemeinschaft. Zeitgenössische Verheißung, analytisches Konzept und ein Schlüssel zum historischen Lernen?, hg. v. Danker, Uwe/Schwabe, Astrid (= Beihefte zur Zeitschrift für Geschichtsdidaktik 13). V&R, Göttingen 2017. 224 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Mensch ist zwar stets ein individuelles Wesen, aber zugleich auch schon nach dem Wissen des Altertums notwendig sozial. Deswegen möchte er zwar am liebsten größtmögliche persönliche Freiheit und fühlt sich doch zugleich ohne Mitmenschen einigermaßen verloren. Aus diesem Grunde schließt er sich immer wieder, teils aus eigenem Bestreben, teils auf eine von außen an ihn ergangene Einladung an unterschiedliche Gemeinschaften an, wobei sich auch nachträglich immer nach den maßgeblichen, nicht stets bestmöglichen Gründen fragen lässt.
Auf dieser Grundlage ist der vorliegende Band entstanden, der nach der Einführung der Herausgeber mit einer Ausnahme die zu einem Teil erheblich überarbeiteten Beiträge einer in Schleswig an dem 28. und 29. Mai 2015 abgehaltenen Konferenz versammelt, die gedanklich mit den interessierten Fragen einer siebten Klasse einer schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsschule verbunden werden, die besonders an Holocaust, Hitler und den positiven Seiten des Nationalsozialismus Interesse gezeigt hatten. Gegliedert ist der insgesamt zwölf Beiträge umfassende Sammelband in drei Abteilungen. Sie betreffen fachwissenschaftliche Diskurse, Potenziale und Herausforderungen in geschichtsdidaktischer Perspektive und „Vermittlungskonkretionen“ im schulischen Unterricht sowie am Ende einen Abschlusskommentar Detlef Garbes als Direktors der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Neuengamme zu der Tagung Der fachdidaktische Gehalt eines wissenschaftlichen Analysekonzepts – Zum Vermittlungspotenzial der NS-Volksgemeinschaft.
Dabei beginnt Frank Bajohr mit der Entwicklung von dem Herrschaftssystem zu der Volksgemeinschaft auf dem langen Weg zu einer Gesellschaft |
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Grünstäudl, Georg, Richterauswahl und Richterausbildung im Systemvergleich – Österreich, Deutschland und die Schweiz seit 1945 (= Schriftenreihe zur Justizforschung 16). Stämpfli/Nomos/Verlag Österreich, Bern/Baden-Baden/Wien 2018. XIX, 539 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Richter ist der zu der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen mehreren Beteiligten zuständige Mensch, der möglicherweise in der Zukunft zumindest teilweise von einer Maschine abgelöst werden könnte. Seit wann er in der Geschichte entstanden ist, ist zwar nicht sicher bekannt, doch kennen jedenfalls die Hochkulturen des Altertums unter beispielsweise lateinischen oder griechischen Bezeichnungen bereits sachlich den Richter. Das deutsche, mit anderen wohl älteren Benennungen konkurrierende Wort ist seit etwa 765 belegt und könnte durch lateinisch rector beeinflusst sein, wobei in der älteren deutschen Gerichtsverfassung der Richter zwar das Ungerade gerade machen soll, aber dafür nur die Leitung der zuständigen Versammlung zu seiner Verfügung hat, während die inhaltliche Entscheidung über die meist gegensätzlichen Begehren der Parteien die dafür noch nicht beruflich besonders gebildeten merowingischen Rachinburgen oder die karolingischen Schöffen als Gemeinschaft treffen dürfen und müssen.
Einen besonderen, grundsätzlich zeitlich bestimmten und dafür örtlich weiter ausgreifenden Teilaspekt der mit der gesamten geschichtlichen Entwicklung des Richters bis zu der Gegenwart verbundenen Fragen behandelt der Verfasser in seiner von Gerald Kohl betreuten und in dem Sommersemester 2017 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien angenommenen und für den Druck nur geringfügig bearbeiteten Dissertation. Sie gliedert sich nach einem kurzen Vorwort und einer Einleitung in fünf Teile. Sie betreffen Allgemeines (begriffliche Grundlagen, methodische Grundlagen, Quellengrundlage und Forschungsfragen), Österreich mit der Verklammerung von Auswahl und Ausbildung, Deutschland m |
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Ellsperger, Regina Margarethe, Zum Verhältnis von unmittelbarer und mittelbarer Stellvertretung unter besonderer Berücksichtigung der Schlossmann’schen Vertretungslehre (= Europäische Hochschulschriften 2, 5827). Lang, Frankfurt am Main 2016. XIV, 202 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ellsperger, Regina Margarethe, Zum Verhältnis von unmittelbarer und mittelbarer Stellvertretung unter besonderer Berücksichtigung der Schlossmann’schen Vertretungslehre (= Europäische Hochschulschriften 2, 5827). Lang, Frankfurt am Main 2016. XIV, 202 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Stellvertretung (Wort 1799, Stellvertreter 1695) ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter) für eine andere Person (Vertretenen), was grundsätzlich mittelbar (verdeckt) oder unmittelbar (offen) erfolgen kann. Das römische Recht schließt die Stellvertretung wegen der grundsätzlichen Höchstpersönlichkeit der schuldnerischen Bindung aus, kennt aber in der Rechtswirklichkeit andere Wege, um die Ziele der Stellvertretung zu erreichen (wie etwa das peculium des Sklaven). In dem Mittelalter entwickelt sich die Stellvertretung aus der Vertretung vor Gericht, nach der im Spätmittelalter die Bevollmächtigung von Angestellten bedeutender Kaufleute üblich wird.
Mit einem besonderen Teilaspekt der diesbezüglichen Problematik beschäftigt sich die von Jan Wilhelm angeregte und betreute, maßgeblich zwischen Oktober 2003 und Februar 2007 während einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl ihres Betreuers geschaffene, 2014 gründlich überarbeitete und daraufhin 2015 von der juristischen Fakultät der Universität Passau angenommene Dissertation der inzwischen als Richterin tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einführung über das so genannte Trennungsdogma in dem Recht der mittelbaren Stellvertretung und Gegenstand, Methodik sowie Ziel der Untersuchung in zwei Sachkapitel. Diese betreffen die Schlossmann’sche Vertretungslehre und die Relevanz eines einheitlichen Vertretungsinstituts im geltenden Recht.
Ausgangspunkt der Verfasserin ist die in den §§ 164ff. BGB geregelte unmittelbare Stellvertretung, der im deutschen Recht die gesetzlich nicht geregelte mittelbare Stellvertretung gegenübergestellt wird, die von dem s |
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Hauer, Gesine, Hexenprozesse an der Ludoviciana. Die Spruchpraxis der juristischen Fakultät Gießen in Hexensachen (1612-1723) (= Studia Giessensia, Neue Folge 4). Olms, Hildesheim 2016. VIII, 240 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Hexe (Zaungeist?) soll die bereits dem Altertum bekannte zauberkundige Frau mit magisch-schädigenden Kräften sein, die angeblich durch die Luft fliegen, sich in Tiere verwandeln und giftige Zaubertränke herstellen kann. Das Wort ist um 1300 bei Hugo von Langenstein bezeugt, seine gerichtliche Verwendung in Luzern 1419. Vielleicht in dem späten 14. oder frühen 15. Jahrhundert beginnen um den Genfer See bzw. in Savoyen bei der Verfolgung der aus Heterodoxien seit dem 12. Jahrhundert entstandenen, von piemontesischen Inquisitionen des 14. Jahrhunderts beeinflussten, Armut und Frieden fordernden, Eid und Amt verweigernden Waldenser (des Lyoner Kaufmanns Pierre Valdes) Hexenverfolgungen mit vermutlich mit Unterstützung von Theologen aus Inquisitionsprozessen entstandene Hexenprozesse (um 1430, 1431/1432 und 1457/1459 38 Hexenprozesse im Tessin bzw. in der Leventina, Hamburg 1444, Heidelberg 1446), die mit päpstlicher Unterstützung durch die Hexenbulle (1484) nach 1500 rasch um sich greifen und auch der Herrschaftsausübung dienen können.
Einen besonderen Teilaspekt dieser Prozesse untersucht die Verfasserin in einem Nachklang zu der vierhundertsten Wiederkehr der Universitätsgründung in Gießen in ihrer 2015 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität angenommenen, mit einer Reihe von Abbildungen versehenen Dissertation. Sie gliedert sich nach einer Einführung in vier Sachkapitel. Diese betreffen eine Grundlegung (Hexenverfolgung, Hexenprozesse in Gießen und Umgebung, Hexenprozesse an der Universität Gießen als Folge der Aktenversendung), die Überlieferungssituation in dem Aktenbestand Hexensachen mit den Sachkomplexen Schadenzauber, Vertrag mit dem Teufel und Teufelstaufe, Teufelsbuhlschaft und Hexenritt un |
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Heinemeyer, Christian, Zwischen Reich und Region im Spätmittelalter. Governance und politische Netzwerke um Kaiser Friedrich III. und Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg (= Historische Forschungen 108). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 746 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heinemeyer, Christian, Zwischen Reich und Region im Spätmittelalter. Governance und politische Netzwerke um Kaiser Friedrich III. und Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg (= Historische Forschungen 108). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 746 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Zusammenleben der Menschen besteht von den ersten Anfängen an auch in dem Streben nach Macht über Mitmenschen. Aus ihm ist in dem Laufe der Geschichte der Staat erwachsen, bei dem es sich nur fragt, welchem der Beteiligten jeweils der Gewinn der wichtigsten Entscheidungsbefugnisse gelingt. War hierfür in den Anfängen wohl vor allem die körperliche Kraft bedeutsam, so haben sich anscheinend allmählich die Gewichte hauptsächlich auf die Möglichkeit des Verstands und der Verbindung verlagert.
Einen Teilaspekt in dem weiten Rahmen der deutschen Geschichte behandelt die umfangreiche, von Ellen Widder betreute und in dem Wintersemester 2013/2014 von der philosophischen Fakultät Tübingen angenommene sowie für den Druck geringfügig überarbeitete Dissertation des als wissenschaftlichen Mitarbeiters seiner Betreuerin vielfältig geförderten Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt acht Abschnitte. Diese betreffen nach einer kurzen Einleitung einen sachkundigen Forschungsüberblick mit Darstellung des eigenen Ansatzes und des analytischen Ausgangspunkts sowie der Eingrenzung des Untersuchungszeitraums und der Beschreibung der verwendeten ungedruckten Quellen (S. 615ff.) und ungedruckten Quellen (S. 617-623), Politiknetzwerke und Governance auf Reichsebene, Politiknetzwerke und Governance im außenpolitischen Kontext, Politiknetzwerke und Governance auf regionaler und lokaler Ebene, Politiknetzwerke und Governance in reichstädtischem Kontext, Elemente politischer Netzwerke zwischen 1470 und 1475 sowie Vergleiche und Folgerungen mit einer abschließenden Zusammenfassung der Ergebnisse in insgesamt 32 Punkten.
Ziel der Forschungsleistung des Verfassers war es, m |
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Schmidt, Georg, Die Reiter der Apokalypse – Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Beck, München 2018. 810 S., 44 Abb., 3 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schmidt, Georg, Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Beck, München 2018. 810 S., 44 Abb., 3 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Heute, vierhundert Jahre nach seinem Ausbruch, ist der Dreißigjährige Krieg (1618 – 1648) für die meisten Menschen nur mehr ein historisches Ereignis unter vielen in einer mehr oder minder fernen Vergangenheit. Unter den Stereotypen, die im Allgemeinen mit der Schulbildung transportiert werden, findet sich häufig der Begriff eines sich zu Machtkriegen ausweitenden Religionskrieges, der, mit dem zweiten Prager Fenstersturz von Böhmen ausgehend, bald Akteure auf der gesamten europäischen Bühne auf den Plan rief, mit Tilly, Wallenstein und dem Schwedenkönig Gustav II. Adolf von charismatischen Heerführern geführt wurde und nach Jahrzehnten ein verwüstetes Zentraleuropa zurückließ. Als erster Zeitzeuge wird häufig Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausens „Simplicissimus“ zitiert, ein Schelmenroman, dessen Inhalt gerne als authentische Eins-zu eins-Abbildung des grauenvollen Zeitgeschehens gelesen wird. Der in Münster und Osnabrück verhandelte Westfälische Friede habe im Ergebnis die kaiserliche Zentralgewalt geschwächt und die absolute Macht der Fürsten in ihren Territorien durchgesetzt. Außenpolitisch sei damit ein Machtverfall des Reiches vor allem zu Gunsten Frankreichs einhergegangen.
Inwieweit stimmt dieses allgemein gängige Bild, wo ist es zu korrigieren? In seiner ausführlichen Studie zum Dreißigjährigen Krieg setzt Georg Schmidt, Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Jena, deutliche Akzente. Zwischen Prolog und Epilog erörtert er zunächst die „Spuren“, also die geistigen und politischen Voraussetzungen des kommenden Unheils, sodann unter dem Titel „Dreißig Jahre“ die zahllosen, drei Jahrzehnte andauernden, im Zeichen unterschiedlicher Bündnisse stehenden militärischen Auseinandersetzungen und zuletzt den „Frieden“, der nicht weniger als „dem Ruhm |
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Dingel, Irene, Geschichte der Reformation (= Theologische Bibliothek 5). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018. 306 S. Angezeigt von Gerhard Köbler, |
Ganzen Eintrag anzeigen Dingel, Irene, Geschichte der Reformation (= Theologische Bibliothek 5). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018. 306 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In der Geschichte des Universums stehen Werden und Sein als eigentlicher Gegensatz und zugleich zu einem Ganzen vereint einander gegenüber. Das Sein begann mit einem unerklärlichen Werden und aus dem Werden wird vielfach vergängliches Sein. In diesem Sinne ist auch Reformation ein Werden aus Sein in Richtung auf gewordenes Sein, weil sie die Wiedergewinnung einer verlorenen Form des Seins durch Rückkehr als Ziel hat.
Mit der besonderen Reformation in der Theologie des seit rund 2000 Jahren viele Menschen berührenden, von Jesus Christus um und in Jerusalem als eine Erlösungslehre des Menschen schlechthin begründeten Christentums beschäftigt sich die vorliegende Darstellung der in Werdohl 1956 geborenen, in evangelischer Theologie und Romanistik in Heidelberg und Paris ausgebildeten, in Heidelberg seit 1982 als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätigen, dort 1986 mit einer Dissertation über Beobachtungen zur Entwicklung des französischen Vokabulars - Petit Larousse 1968 – Petit Larousse 1981 promovierten, 1993 mit einer Schrift über die öffentlichen Diskussionen um das lutherische Konkordienwerk an dem Ende des 16. Jahrhunderts habilitierte, 1994 nach Frankfurt am Main berufene und 1998 nach Mainz gewechselte Verfasserin. Ihre Geschichte der Reformation ist eine gekürzte und verbesserte Fassung der 2016 erschienenen Veröffentlichung Reformation – Zentren – Akteure – Ereignisse und soll eine schnelle und doch fundierte Orientierung über eine hoch komplexe Zeit gewährleisten, die sich auf das Wesentliche konzentriert. Sie beschränkt sich nach dem Vorwort auf die großen Zentren der Reformation in Zentraleuropa, die entscheidenden Akteure und die ausschlaggebenden Ereignisse.
Gegliedert ist sie nach Vorwort und Einleitung in zwölf Abschnitte. Sie betreffen politische, gesellschaftlic |
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Das Politbüro der DDR vor Gericht, hg. v. Wolff, Friedrich, mit einem Nachwort von Albrecht, Peter-Alexis. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2016. 1115 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Politbüro der DDR vor Gericht, hg. v. Wolff, Friedrich, mit einem Nachwort von Albrecht, Peter-Alexis. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2016. 1115 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
An dem Ende des zweiten Weltkriegs entschieden sich mit der Sowjetunion zusammenarbeitende deutsche Kommunisten und Sozialisten für die mögliche Bildung eines sowjetsozialistisch geprägten deutschen Staates auf dem Boden des geschlagenen Deutschen Reiches Adolf Hitlers. Von 1949 bis 1989 setzten sie und ihre von ihnen ausgewählten Nachfolger ihre Vorstellungen durch, ohne den freien wirklichen Willen der Beherrschten zu ermitteln. Nach der Feier des Jubiläums wurde der unvermutet deutlich sichtbare Volkswille vielleicht wegen Michael Gorbatschow in der Sowjetunion nicht mehr wie früher gewaltsam unterdrückt und nach freien Wahlen endete ziemlich rasch die Deutsche Demokratische Republik durch Beitritt zu der Bundesrepublik Deutschland, wodurch die strafrechtliche Verfolgung bis dahin begangener Straftaten möglich wurde.
Da sie in einzelnen Verfahren erfolgte, bestand zunächst keine Übersicht über das Gesamtergebnis. Dem hilft der vorliegende gewichtige, von dem in Berlin-Neukölln 1922 als Sohn eines jüdischen Arztes geborenen, 1941 bis 1943 zu einem Kaufmann ausgebildeten und danach als Munitionsarbeiter tätigen, 1945 der Kommunistischen Partei Deutschlands beigetretenen und nach einem kurzen Versuch eines Medizinstudiums in Berlin an der Humboldt-Universität in Rechtswissenschaft ausgebildeten und von 1954 bis 1990 als Vorsitzender des Rechtsanwaltskollegiums Berlin in der Deutschen Demokratischen Republik tätigen und in vielen bedeutenden Strafverfahren sowie in Fernsehsendungen wirkenden Juristen (und Politiker) herausgegebene Band in gewisser Weise ab. Er ist in drei Abschnitte über die rechtliche Verfolgung von Politbüromitgliedern in der DDR, die rechtliche Verfolgung von Politbüromitgliedern in der BRD und einen kurzen Abschnitt über krit |
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Meckel-Pfannkuche, Sabrina, Die Rechtsstellung der Kleriker in der Rechtsordnung der lateinischen Kirche – Rechtsgeschichtliche Entwicklung, theologische Begründung und rechtliche Kontur (= Kirchen- und Staatskirchenrecht 24). Schöningh, Paderborn 2017. 474, LIII S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Meckel-Pfannkuche, Sabrina, Die Rechtsstellung der Kleriker in der Rechtsordnung der lateinischen Kirche – Rechtsgeschichtliche Entwicklung, theologische Begründung und rechtliche Kontur (= Kirchen- und Staatskirchenrecht 24). Schöningh, Paderborn 2018. 474, LIII S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die christliche Kirche begann mit einem einzelnen Menschen, der an sich und seine Gedankengänge glaubte und diese Vorstellungen in dem Rahmen seiner Möglichkeiten an seine anfangs auf wenige Menschen beschränkten Jünger weitergab. Nach seinem aus der Gegenüberstellung seiner Überlegungen und den hergebrachten Lebensweisen seiner ihn ablehnenden Umwelt folgenden, Aufsehen erregenden Tod durch Kreuzigung vermehrte sich die Zahl seiner Anhänger allmählich trotz anfänglicher staatlicher Verfolgung weltweit immer mehr. Damit wurde eine angemessene Organisation der Bewegung erforderlich, die in ihrem Ergebnis letztlich eine Trennung von verhältnismäßig wenigen Klerikern und ziemlich vielen Laien bewirkte.
Mit den damit verbundenen Fragen beschäftigt sich die gewichtige, von Matthias Pulte geförderte und betreute, in dem Sommersemester 2016 von der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Mainz angenommene Dissertation der während des Promotionsstudiums von 2010 bis 2016 an dem Lehrstuhl ihres Betreuers und seitdem als Mitarbeiterin der Kanzlei der Kurie des Bistums Würzburg tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einem Abkürzungsverzeichnis, einem Vorwort, der Behandlung von Fragestellung und Aufbau sowie methodischen Vorbemerkungen in acht Sachkapitel. Diese betreffen die Rechtsstellung der Kleriker in den statuta ecclesiae antiqua des fünften nachchristlichen Jahrhunderts, die Rechtsstellung in dem Decretum Gratiani, die Rechtsstellung in den Dekretalen Gregors IX., die Rechtsstellung in den Dokumenten des Konzils von Trient, die Rechtsstellung in dem Codex iuris canonici von 1917, die Entwicklung auf der Grundlage des zweien vatikanisch |
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Bergstermann, Sabine, Stammheim. Eine moderne Haftanstalt als Ort der Auseinandersetzung zwischen Staat und RAF (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 112). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2016. VIII, 338 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bergstermann, Sabine, Stammheim. Eine moderne Haftanstalt als Ort der Auseinandersetzung zwischen Staat und RAF (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 112). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2016. VIII, 338 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In dem Laufe seiner Geschichte hat der Mensch zwecks Verbesserung seiner Lebensverhältnisse allmählich den Staat entwickelt und seitdem ist die Gefahr entstanden, dass der Staat mehr und mehr den Menschen zu beherrschen versucht und beherrscht. Dadurch werden nicht mehr nur Lebensverhältnisse für den Einzelnen verbessert, sondern wird der Einzelne auch in seinen Rechten und Möglichkeiten eingeschränkt. Die jeweils optimale Balance zwischen beiden Bestrebungen ist schwierig und deswegen auch immer wieder in Einzelfällen umstritten.
Einen bekannten Sonderfall dieser Problematik behandelt die nach Studium und Promotion als Mitarbeiterin des strategischen Innovationszentrums der Polizei Bayerns tätige Verfasserin in ihrer von Martin Geyer betreuten, von der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützten und in dem Sommersemester 2013 in der neueren/neusten Geschichte der Universität München angenommenen Dissertation über die Justizvollzugsanstalt Stammheim bei Stuttgart. Diese interessante Arbeit gliedert sich nach einem kurzen Vorwort in neun Abschnitte. Sie betreffen ein Gefängnis als fragliches Symbol für einen tödlichen Ort in bleierner Zeit, das Verhältnis von Strafrechtsreform und innerer Sicherheit, die umstrittene Organisation des Haftvollzugs, die Haftbedingungen und Strategien der Roten Armee Fraktion vor Stammheim, die tatsächlich von dem Staat den Gegnern gewährten Privilegien der Roten Armee Fraktion in Stammheim, legislative Reaktionen und Prozess neben Stammheim, Stammheim in dem so genannten deutschen Herbst, den Diskurs über den Staat in Zusammenhang mit Stammheim und schließlich die Frage, was nach Stammheim bleibt.
Ziel des ersten, verschiedenen früheren Skandalen um Inhaftierun |
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Schlögel, Karl, Das sowjetische Jahrhundert. Archäologie einer untergegangenen Welt. Beck, München 2017. 912 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schlögel, Karl, Das sowjetische Jahrhundert. Archäologie einer untergegangenen Welt. Beck, München 2017. 912 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die Sowjetunion ist vor über 25 Jahren untergegangen und mit ihr - trotz vielfacher nostalgischer Anwandlungen - ihre Gesellschaftsordnung, die Karl Schlögel eine „Zivilisation sui generis“ nennt (S. 18). Schlögels großes Buch über das „sowjetische Jahrhundert“ will keine politische Geschichte sein, die chronologisch die Jahre des Sowjetkommunismus nacherzählt und dessen Ereignisse analysiert und deutet, sondern die Geschichte einer spezifischen Lebensform. Der Untertitel spricht daher von der „Archäologie einer untergegangenen Welt“ (S. 20). Die Praktiken und Routinen dieser Welt, deren Sprache und Baustil, deren Infrastruktur und deren Umgangsformen werden in 65 einzelnen Beiträgen unterschiedlicher Länge beschrieben (S. 20). So ermöglicht der Autor anhand von Bibliotheken und Straflagern, Plattenbauten und Hochöfen die „Besichtigung eines Zeitalters“ (S. 22f.).
Unter den vielen Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens wird man das sowjetische Modell nicht als glücklich und erfolgreich bezeichnen können. Die Misslichkeiten begannen schon im Alltagsleben. Der Autor gewährt dem Leser Einblicke in die Realität der Lebensmittelversorgung, indem er anschaulich die Märkte und die Warteschlangen schildert (S. 305, 553ff.). Die Warteschlangen seien hingenommen worden „wie ein Naturereignis“ (S. 555). Und wie es bei Jelena Osokina heißt, „in der sowjetischen Warteschlange [hätte] fast das ganze Land angestanden“ (S. 553).
Nach außen sichtbar waren vor allem die Plattenbausiedlungen, die Paraden und die kollektiven Arbeitseinsätze zur Straßenreinigung im Winter oder Herbst, aber auch die Ordnungen des Alltags von der Eheschließung und der Aufnahme in Parteiorganisationen bis hin zu den Feiern zum Jahreswechsel oder zum Betriebsjubiläum (S. 544ff.).
Dem westlichen Betrachter |
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Schäfer, Joachim, Otto Gönnenwein. 16. Mai 1896-9. Januar 1963. Verwaltungsmann – Politiker – Rechtsgelehrter (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 2013. 486 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schäfer, Joachim, Otto Gönnenwein. 16. Mai 1896-9. Januar 1963. Verwaltungsmann – Politiker – Rechtsgelehrter (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 2013. 486 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Otto Gönnenwein hat, wie es das vorliegende Werk bereits in dem Titel erkennen lässt, vielfältige Interessen als Mann des Ausgleichs erfolgreich in seinem Leben vereinigt. Er lebte in schwierigen Zeiten. Vielleicht deswegen hat er auch erst etwa ein halbes Jahrhundert nach seinem Tode in Heidelberg an dem 9. Januar 1963 eine verdiente ausführliche biographische Würdigung erfahren.
Sie ist das Werk des in Kaiserlautern 1944 geborenen, nach dem Abitur in Schwetzingen und dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Kiel in die Gerichtsbarkeit Baden-Württemberg eingetretenen und 2009 als vorsitzender Richter an dem Oberlandesgericht Karlsruhe pensionierten Verfassers, den Klaus-Peter Schroeder auf Otto Gönnenwein aufmerksam gemacht und in dem erfolgreichen Promotionsvorhaben sorgfältig betreut hat. Die daraus erwachsene, Gönnenwein in zwei Abbildungen in nicht näher bekannten jüngeren und späteren Jahren vorstellende Heidelberger Dissertation gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in fünf Abschnitte mit insgesamt 12 Kapiteln. Diese betreffen die Vaterstadt Heilbronn, den Rechtsgelehrten, den Verwaltungsbeamten, Oberbürgermeister und Politiker, Kommunalrecht in Praxis und Wissenschaft und Gönnenweins Stadträtin (an dem 12. Dezember 1944 geheiratete Rosa Rees).
Der in Heilbronn an dem 16. Mai 1896 als Enkel eines Bauern in Beinstein und Sohn eines 1887 von Basel nach Heilbronn gelangten Lehrers geborene Gönnenwein wird nach dem Studium von Philosophie, Geschichte, Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft in Tübingen und Heidelberg 1917 bei Eberhard Gothein mit einer Dissertation über Württemberg und die Vereinheitlichung des Reichseisenbahnwesens in der Philologie promoviert und tritt nach der ersten juristischen Staat |
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Agstner, Rudolf, Handbuch des k. (u.) k. Konsulardienstes. Die Konsulate der Donaumonarchie vom 18. Jh. bis 1918, hg. v. Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aus dem Nachlass von Agstner, Rudolf in Zusammenarbeit mit Gonsa, Gerhard. New Academic Press, Wien 2018. XII, 503 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Neben dem diplomatischen Dienst verdichten konsularische Vertretungen die außen- und wirtschaftspolitische Präsenz eines Staates im Ausland. Der einleitenden Erinnerungsadresse der aktuellen österreichischen Außenministerin Karin Kneissl zufolge umfasst heute „das Netzwerk der österreichischen Diplomatie 89 bilaterale und multilaterale Vertretungsbehörden und 343 Honorarkonsulate“ (S. VIII). Im Vergleich dazu habe die Donaumonarchie 1914 bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs nur 33 diplomatische (10 Botschaften, 23 Gesandtschaften), aber stattliche 468 konsularische Vertretungen (104 von Beamten geleitete „effektive“ Berufskonsulate, 364 „von unbesoldeten Konsularfunktionären mit dem Recht zum Bezug der tarifmäßigen Konsulargebühren“ geführte Honorarkonsulate; S. 497) unterhalten. Den erst ab 1914 der fachlichen Aufsicht eines Konsularinspektors im k. u. k. Ministerium des Äußern unterstellten Konsulaten oblag „die Förderung des Exports, die Unterstützung der heimischen Schiffe, Berichterstattung über Wirtschaftsthemen […]. Wichtig war der Schutz und die Betreuung der österreichischen und ungarischen Staatsbürger, ab 1878 auch der bosnisch-herzegowinischen Landesbürger [… ,] im k. u. k. Amtsdeutsch einfach ‚Konationale‘ genannt. Und fast noch wichtiger war damals die Evidenthaltung der militärdienstpflichtigen Staatsbürger und deren militärärztliche Untersuchung durch eine von den Konsuln vor Ort zu organisierende Stellungskommission“ (S. 4).
Im Hinblick auf dieses Aufgabenspektrum ist die Erforschung der Geschichte der Institutionen des konsularischen Dienstes als Teil der allgemeinen Diplomatiegeschichte ein b |
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Skiba, Dieter/Stenzel, Reiner, Im Namen des Volkes – Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in der DDR gegen Nazi- und Kriegsverbrecher. edition ost, Berlin 2016. 463 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Seit ihren Anfängen verhalten sich Menschen abweichend von den Erwartungen ihrer Mitmenschen, weswegen in dem Laufe der Zeit zur Lösung von Interessengegensätzen, das Recht, das Verfahrensrecht und auch das Strafrecht geschaffen wurden. In diesem Zusammenhang hatten sich Vertreter der von dem Deutschen Reich unter Adolf Hitler während des zweiten Weltkriegs besetzten Staaten in London 1941 dazu entschlossen, von Adolf Hitler veranlasste oder geduldete Straftaten nach Kriegsende zu verfolgen, was die alliierten Großmächte Sowjetunion, Vereinigte Staaten von Amerika und Großbritannien in Teheran 1943 und Jalta 1945 unterstützten. Obwohl nach dem Siege der Alliierten und der Kapitulation des Deutschen Reiches in dem besetzten Gebiet der Alliierte Kontrollrat die Hoheit ausübte, wurden von deutschen Behörden und Gerichten seitdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen den Frieden verfolgt und nach Möglichkeit bestraft.
In der Folge erschien in Amsterdam in 63 Bänden eine Dokumentation, die alle entsprechenden in Europa geführten Verfahren zusammenstellen wollte, wobei allein die Verfahren in der sowjetischen besetzten Zone bzw. in der daraus 1949 entstandenen Deutschen Demokratischen Republik 14 Bände füllten. Der vorliegende, von einem 1938 geborenen als Diplomjurist ausgebildeten und von 1958 bis 1990 in dem Ministerium für Staatssicherheit mit der letzten Dienststellung als Leiter der Hauptabteilung IX/11 tätigen, und einem 1942 geborenen, zunächst als Graugussformer und nach Abitur an der Volkshochschule und Eintritt in das Ministerium für Staatssicherheit und Ausbildung 1960 zu einem Diplomjuristen als Untersuchungsführer in der Hauptabteilung IX/10 zuletzt als Offizier für Sonderaufgaben wirkenden Verfasser erarbeitete Band gliedert sic |
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Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld. Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich, hg. v. Pötschke, Dieter/Lingelbach, Gerhard/Feicke, Bernd unter Mitarbeit von Oppitz, Ulrich-Dieter (= Harz-Forschungen 30). Lukas, Berlin 2014. 256 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Seit dem Übergang von dem Frühmittelalter zu dem Hochmittelalter wird in dem deutschen Reich ein allmählicher Wandel von den älteren Volksrechten zu den Landrechten und Stadtrechten sichtbar. In diesen Zusammenhang gehört das sich selbst als burges lantrecht bezeichnende Burger Landrecht, das sich auf den nordwestlich Magdeburgs gelegenen Ort Burg bezieht, aber nach den neuen Erkenntnissen des Sammelbands nachweislich nicht in der Stadt Burg galt, für welche Fragmente eines Schöffenbuchs und eines Stadtrechts nachgewiesen werden konnten. Es ist auf zwölf Seiten in einer einzigen Handschrift aus dem zweiten oder dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts überliefert, deren Text innerhalb des Mittelniederdeutschen als elbostfälisch anzusehen ist.
In Vergleich zu dem Landrecht des Sachsenspiegels, von dem es sich wie auch das brandenburg-berlinische Recht und die Landrechte in den Herzogtümern Mecklenburg und Pommern sowie in dem Fürstentum Rügen vor allem in dem Erbrecht unterscheidet, ist es nicht nur von geringerer sachlicher Bedeutung, sondern hat dementsprechend auch weniger wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren: Nach zwei Ausgaben durch P. Markmann (1938) und Keno Zimmer (2003) widmete sich ihm 2014 aber ein eigener Sammelband. Er enthält nach einem Geleitwort Gunter Fritschs, einem Vorwort Clausdieter Schotts und Dieter Pötschkes, einem Grußwort Violaine Varins und einer Einführung Dieter Pötschkes in drei Abteilungen fünfzehn Beiträge, die auf einer Tagung an dem 12. und 13. Oktober 2012 vorgetragen worden waren.
Dabei stellt Keno Zimmer das Burger Landrecht als spätmittelalterliches Rechtsbuch |
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Köbler, Gerhard, Erbfolgestreit in der deutschen Landesgeschichte, ZIER 8 (2018) |
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Bentinck (Ritter, Freiherren, Grafen, Fürsten). Seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts (1304) ist das reich begüterte geldrische Rittergeschlecht von B. bezeugt. 1550 wurde es in den Freiherrenstand erhoben und im 17. Jahrhundert von Wilhelm von Oranien mit dem Grafentitel ausgezeichnet. Auf der Grundlage der Herrschaften Varel und Kniphausen, die Wilhelm von B. aus der 1733 erfolgten Ehe mit Sophie von Aldenburg erlangt hatte, entstand die reichsständische Dynastie B. 1808 wurde die Herrschaft von Oldenburg mediatisiert und von 1810 bis 1813 mit Oldenburg Frankreich eingegliedert. 1815 wurde die Selbständigkeit für Kniphausen mit 2800 Einwohnern wiederhergestellt. 1825 erhielt das Haus B. vertraglich unter Oberhoheit Oldenburgs die Hoheit über Kniphausen, 1830 auch über Varel. Nach dem Tode des letzten Reichsgrafen (1835) erwuchs ein langwieriger Erbfolgestreit, an dessen Ende 1854 das Großherzogtum Oldenburg Kniphausen und Varel für nahezu zwei Millionen Taler von den nichtehelichen Söhnen und den englischen Vettern des Erblassers übernahm. L.: Huber, E., Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 1 766ff.; Schatzmann, P., The Bentincks. The History of an European Familiy, 1976; Koolman, A., Die Bentincks, 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12.docx)
Berg (Grafen, Herzöge, Grafschaft, Herzogtum, Großherzogtum). In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts erscheint am Niederrhein ein Geschlecht mit den Leitnamen Adolf, Eberhard und Engelbert, das sich nach dem Stammsitz B. an der Dhün (Altenberg, vor 1152 als Zisterzienserabtei gestiftet) benannte, um 1150 ansehnliche Güter (Allod, Vogtei über die Klöster Werden, Deutz, Siegburg) zwischen Sieg und Lippe innehatte und in enger Verbindung zum Erzstift Köln stand. Um 1100 erwarb es Güter aus dem Erbe der Grafen von Werl. Seit 1101 führte es den Grafentitel. Von 1133 bis 1288 war der Hauptsitz B. (= Burg an der |
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Du Bois, Christine, M., The Story of Soy. Reaktion Books, London 2018. 304 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Auf der Erde wachsen seit der allmählichen Abkühlung der Erdkruste und der langsamen Entstehung des Lebens zahllose verschiedene kleinere und größere Pflanzen. Einige von ihnen haben sich für den Menschen als sehr interessant erwiesen, weshalb er sie sucht und verwertet, alle anderen kann er nicht für seine Zwecke gebrauchen, weshalb er sie allgemein als Unkraut einordnet und dort, wo sie ihn stören, mit allen möglichen Mitteln vertilgt. Die innerhalb der Familie der Hülsenfrüchtler zu der Unterfamilie der Schmetterlingsblütler zählende Sojabohne hat sich in dem Laufe der Zeit als eine für den Menschen besonders wertvolle Pflanze erwiesen.
Mit ihrer Geschichte beschäftigt sich das vorliegende Werk der 1962 geborenen und 2004 mit der Untersuchung über Images of West Indian immigrants in mass media sowie 2008 als Mitherausgeberin des Sammelbands The world of soy hervorgetretenen Verfasserin. Dabei kann sie zeigen dass die Sojapflanze wohl in Nordostasien vor rund 5000 erstmals von Menschen angebaut wurde. Grund dafür war der sehr hohe Anteil von Öl und Eiweiß in der Frucht.
Während des zweiten Weltkriegs erwies sich die Sojapflanze, die vor allem in der Mandschurei angebaut wurde, für die meisten Beteiligten als besonders wichtig für die Ernährung der Bevölkerung und der Soldaten. Nach der Rückkehr zu normalen wirtschaftlichen Verhältnissen litt die Sojabohne, für die bereits 1942 die Vereinigten Staaten von Amerika erfolgreichster Produzent geworden waren, zunächst unter ihrer geringen geschmacklichen Attraktivität, bis es gelang, Sojamehl zu einem Tierfutter zu verarbeiten. In der Gegenwart ist die seitdem entstandene Sojaindustrie von den vier weitgehend unbekannten Konzernen ADM, Bunge, Cargill und Louis Dreyfus Commodities beherrscht, wobei hinsichtlich des inzwischen weltweit international am stärksten gehandelte |
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Parlamentsdeutsch – Lexikon der parlamentarischen Begriffe, hg. v. Deutscher Bundestag – Referat Öffentlichkeitsarbeit, Text und Redaktion Rauer, Georgia. Deutscher Bundestag, Berlin 2017. 79 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Deutsch als die in einer allgemeinen Rangfolge aller Sprachen der Menschen der Erde als Folge allgemeiner Gegebenheiten politischer Art an zehnter Stelle stehende Sprache hat einen relativen Umfang. Während der noch in der Erfassung befindliche aktive Wortschatz Johann Wolfgang Goethes knapp hunderttausende Wörter umfasst haben könnte, soll Konrad Adenauer mit auffällig wenigen Wörtern sein politisches Dasein bestritten haben. Von daher ist ein besonderes Parlamentsdeutsch als eigenes Lexikon der parlamentarischen Begriffe durchaus interessant, weil es die Einstufung des Parlaments in die Gesamtsprache ermöglicht.
Dabei gibt es nach Auskunft des Karlsruher Virtuellen Katalogs ein von Uta Martensen verantwortetes Parlamentsdeutsch des Jahres 2001 in einem Umfang von 56 Seiten (sowie der Jahre 2004, 2006, 2008, 2011, 2012, 2014). Die aktuelle Fassung ist demgegenüber etwas erweitert. Sie enthält die Stichwörter Abgeordnete, Abstimmung, aktuelle Stunde, Alterspräsident, Ältestenrat, Ausschuss, Aussprache s. Debatte, Auszählverfahren d’Hondt, Auszählverfahren Hare/Niemeyer, Auszählverfahren Sainte Laguë/Schepers, befriedete Bezirke, Berichterstatter, Berliner Stunde, Beschlussempfehlung, Beschlussfähigkeit, Bundeshaushaltsordnung, Bundeskabinett, Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, Bundesminister, Bundesministerium, Bundespräsident, Bundesrat, Bundesrechnungshof, Bundesregierung, Bundesstaat, Bundestag, Bundestagsdrucksache, Bundestagspräsident (mit Fotos seit 1949 einschließlich Annemarie Rengers und Rita Süssmuths), Bundestagspräsidium, Bundestagswahl (mit Abbildung der Plakate eines Bundestagswahlkampfs), Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung (mit Abbildung), Bundeswahlleiter, Bundeswehr, Debatte, Demokratie, Diäten, |
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Freiheit und Verantwortung – Verfassung und Menschenrechte im Wandel der Zeit in Ungarn und Deutschland, hg. v. Darák, Péter/Kube, Hanno/Molnár-Gábor, Fruszina u. a. (= Akademiekonferenzen 30). Winter, Heidelberg 2018. 252 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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An dem Anfang seiner Geschichte war der Mensch vermutlich frei und eigentlich nur für sich selbst verantwortlich sowie wohl für seine nächste mitmenschliche Umgebung auch irgendwie mitverantwortlich. In der Folge bewirkte der in ihm angelegte Selbsterhaltungstrieb das Streben nach Herrschaft über Mitmenschen und damit die Unfreiheit anderer. Auf einer dritten Stufe gelangte er auf Grund des aufgeklärten Strebens nach unvoreingenommener Einsicht in die Wirklichkeit seines Seines zu der formellen Verfassung des Staates mit der verhältnismäßigen öffentlichen Sicherung angeborener Menschenrechte.
Einen Teilaspekt dieser Entwicklung behandelt der vorliegende schlanke, mit einer Abbildung der Gerechtigkeit veranschaulichte Sammelband einer internationalen Konferenz von dem 24. und 25. November 2016, mit der die Heidelberger Akademie der Wissenschaften (schon seit 2002) den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern will. Nach einem Gleitwort des Präsidenten der Akademie und drei Vorworten enthält er insgesamt zehn Einzeluntersuchungen. Sie betreffen vielleicht vorrangig Ungarn, aber gleichzeitig auch Deutschland und allgemeine internationale Fragen.
An dem Beginn führt Zoltán Szente in die Verfassung(en) Ungarns von 1949/1989 und von 2011 ein, während Matthias Cornils die Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland erörtert. Danach werden verfassungsrechtliche Garantien und medienpolitische Verkürzungen der Medienpolitik, die Herausforderung des Datenschutzes durch die Informationsfreiheit in Deutschland und Europa, die Entwicklung und Herausforderungen der Informationsfreiheit in Ungarn, Ungarns (relativ abweisendes) Asylrecht und Asylpolitik, die Flüchtlingskrise in dem Konflikt zwischen of |
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Die Heilige Allianz – Entstehung - Wirkung – Rezeption, hg. v. Schubert, Anselm/Pyta, Wolfram. Kohlhammer, Stuttgart 2018. 280 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Wer wo wann wie und warum die politischen Geschicke der Menschen in der Welt bestimmt, ist insgesamt wohl eher dem Einzelnen unbekannt. Er erfährt zwar immer wieder Entscheidungen einzelner Entscheidungsträger, aber deren Hintergründe bleiben ihm zumeist weitgehend verschlossen, weil die Gedanken des Einzelnen bisher nur ihm bekannt sind und er sie auch der Allgemeinheit kaum je vollständig offenbart. Umso interessanter sind Verabredungen oder Abstimmungen mehrerer Einzelner, weil sie sich dabei grundsätzlich miteinander austauschen (müssen).
Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das in Paris an dem 26. 9. 1815 zwischen Zar Alexander I. von Russland, Kaiser Franz I. von Österreich und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen nach dem von den Alliierten bei Waterloo an dem 18. Juni 1815 errungenen Sieg über Napoleon abgesprochene religiös-moralische Manifest, das neben dem Bekenntnis zu der christlichen Religion und zu den Grundsätzen der Legitimität, Legalität und Stabilität auch ein allgemeines Beistandsversprechen enthält und bald von fast allen christlichen Staaten Europas übernommen wird. Nach der sachkundigen Einleitung der in Erlangen-Nürnberg und Stuttgart bzw. Ludwigsburg tätigen Herausgeber haben allerdings schon Zeitgenossen dieser Proklamation misstraut. Dementsprechend scheint es notwendig und sinnvoll, die Entstehung und Bedeutung der Heiligen Allianz neu zu bewerten, was auf einer interdisziplinären Tagung in Erlangen-Nürnberg in dem Nachgang des 200. Jahrestags des Abschlusses 2016 versucht wurde.
Der vorliegende schlanke, mit einem Kupferstich der Befreier Europas Friedrich Georg Weitschs (1815) geschmückte Sammelband stellt 16 Referate der Allgemeinheit zur Verfügung, die in vier Bereiche geteilt sind. Diese betreffen die politischen Dimensionen, die militä |
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Die Reichenauer Lehenbücher der Äbte Friedrich von Zollern (1402-1427) und Friedrich von Wartenberg (1428-1453), bearb. v. Derschka, Harald (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 61). Kohlhammer, Stuttgart 2018. LXXXVI, 416 S., 20 Abb., 1 Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die von dem Wanderbischof Pirmin auf einer Insel in dem unteren Bodensee um 724 gegründete Benediktinerabtei Reichenau wurde rasch bedeutend. Die mit Hilfe König Karls des Großen 782 aus der Abhängigkeit des Bischofs von Konstanz gelöste Abtei hatte bald höhere Leistungen für einen Römerzug zu erbringen als der frühere Oberhirte selbst. Dennoch gelang der später gefürsteten Abtei die Gewinnung eines weltlichen Herrschaftsgebiets nicht und 1535/1540 verzichtete der Abt zugunsten des Hochstifts Konstanz auf seine Würde und die Reichenau wurde dem Hochstift Konstanz einverleibt.
Nach dem Vorwort des verdienstvollen, in Konstanz 1969 geborenen, nach dem Studium von Geschichte und Philosophie in seiner Heimatstadt bei Helmut Maurer mit einer Dissertation über die Ministerialen des Hochstifts Konstanz promovierten, 1998 bis 2008 als Mitarbeiter Hans-Wolfgangs Strätz‘ beschäftigten, 2011 als akademischer Mitarbeiter an dem Exzellenzcluster Kulturelle Grundlagen von Integration mit einer Schrift über die Viersäftelehre als Persönlichkeitstheorie des 12. Jahrhunderts für mittelalterliche Geschichte habilitierten Herausgebers entstand die vorliegende Quellenedition in den Jahren 2013 bis 2016 an der Universität Konstanz unter Finanzierung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die beiden Lehenbücher sind die beiden ältesten erhaltenen Lehenbücher der Abtei Reichenau. Ihre Veröffentlichung belegt damit die Lehensgüter der Abtei in der betreffenden Zeit.
Gegliedert ist das Werk nach einem Quellen- und Literaturverzeichnis, Abkürzungen und Siglen sowie einem Nachweis der Abbildungen in eine umfangreich |
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Geschichtliche Rechtswissenschaft. 100 Jahre Heidelberger Institut (1918-2018), hg. v. Baldus, Christian/Hattenhauer, Christian/Schroeder, Klaus-Peter (= Miscellanea juridica Heidelbergenisa 7). Jedermann Verlag GmbH, Heidelberg 2018. 199 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichtliche Rechtswissenschaft. 100 Jahre Heidelberger Institut (1918-2018), hg. v. Baldus, Christian/Hattenhauer, Christian/Schroeder, Klaus-Peter (= Miscellanea juridica Heidelbergenisa 7). Jedermann Verlag GmbH, Heidelberg 2018. 199 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Hundert Jahre können eine Last sein und eine Ehre. Wenn eine menschliche Einrichtung die derzeitige menschliche Lebenserwartung deutlich übertrifft, zeugt dies von der besonderen Lebenskraft der entsprechenden Gegebenheit. Deswegen ist dieses Jubiläum ein guter Grund für entsprechenden Stolz und eine gerechtfertigte Rückbesinnung der Nachfolger auf ihre mutigen und selbstbewussten Vorgänger.
Hundert Jahre und 12 Tage nach seiner Gründung an dem 22. April 1918 mitten in dem ersten Weltkrieg konnte der geschäftsführende Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg seine Gäste zu einem glanzvollen Festakt begrüßen. Eine klare Antwort auf die schwierige Frage, wieso gute hundert Jahre nach Friedrich Carl von Savignys Programmschrift (Über den Zweck dieser Zeitschrift, ZGR 1 1815, 1) in der von ihm 1815 mit anderen gegründeten Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft die Gründung eines Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft erfolgte, wird nach seinen Worten kaum zu finden sein, weil sich mit geschichtlicher Rechtswissenschaft unterschiedliche Inhalte verbinden lassen. Dementsprechend haben die Referenten des Festakts die Bedeutung geschichtlicher Rechtswissenschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet.
In diesem Rahmen behandelt Klaus-Peter Schroeder Rudolf Mosse – einen der großen jüdischen Pioniere des Zeitungswesens, der Heidelberg 1917 Stipendien in Höhe von 100000 Mark gab und in dem gleichen Jahr in Anerkennung dieser Spende und in Hinblick auf sein vielfältiges soziales Engagement die Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät erhielt - und die Begründung oder Stiftung des Instituts mittels weiterer 400 |
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Namen und Geschichte am Oberrhein - Orts-, Flur- und Personennamen zwischen Mainz und Basel, hg. v. Riecke, Jörg unter Mitwirkung von Greule, Albrecht/Hackl, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 217). VII, 292 S., 13 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Namen und Geschichte am Oberrhein - Orts-, Flur- und Personennamen zwischen Mainz und Basel, hg. v. Riecke, Jörg unter Mitwirkung von Greule, Albrecht/Hackl, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 217). VII, 292 S., 13 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Vielleicht sind die Namen für Einzelgegebenheiten erst nach den ersten Benennungen für allgemeinere Erscheinungen entstanden, vielleicht war auch das erste Wort ein Name. Jedenfalls sind die Namen ebenfalls grundlegende Bestandteile von Sprachen, selbst wenn sie wissenschaftlich meist von den sonstigen Wörtern getrennt geführt werden. Dementsprechend haben sie für die allgemeine Sprachgeschichte erhebliche Bedeutung und können eine Grundlage oder Hilfe für die Erschließung schlecht überlieferter oder schwer erkennbarer Wörter bieten.
Der vorliegende Sammelband beruht auf einer an dem 1. und 2. Oktober 2015 in dem germanistischen Seminar der Universität Heidelberg abgehaltenen, von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg in ihr Veranstaltungsprogramm aufgenommenen und großzügig geförderten interdisziplinären Fachtagung, mit der die Zusammenarbeit zwischen Landeshistorikern und Namensforschern beiderseits des Oberrheins belebt und gefördert werden sollte. Er enthält insgesamt 15 Referate. Dabei konnten zwar nicht alle Pläne drucktechnisch verwirklicht werden, doch konnte zwecks Abgrenzung von einer älteren Heidelberger Tradition der von dem Namensraum ausgehende Beitrag Jörg Rieckes über Namen und Geschichte am Oberrhein in Heidelberg (1931-1956) hinzugefügt werden.
An dem Beginn steht Dieter Geuenichs Untersuchung der Erfassung, Überlieferung und ethnischen Zuordnung alemannischer Personennamen des 4. bis 9. Jahrhunderts. Danach werden etwa hessische Familiennamen zwischen Mainz und Neckar, weibliche Familiennamen unter besonderer Berücksichtigung der Pfalz, der Oberrhein in de |
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Kunze, Rolf-Ulrich, Lehrbuch Familiengeschichte – Eine Ressource der Zeitgeschichte. Kohlhammer, Stuttgart 2018. 232 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Familie ist nach vielfältiger Ansicht die Keimzelle der Gesellschaft, des Volkes, des Staates oder des Faschismus und ein vorzügliches Beispiel für die Vielfalt und die Geschichtlichkeit von Gegebenheiten. Ihre Geschichte gehört nach den Erkenntnissen des Verfassers des vorliegenden Werkes zu den gut erforschten Querschnittsgebieten der Sozialgeschichte und Mentalitätsgeschichte. Da dies aber nur für die Neuzeit bis 1914 und nicht für die Zeitgeschichte gilt, ist ein neuer Ansatz vielleicht erfolgversprechend.
Ihn unternimmt der familiär aus dem in der Gegenwart polnischen Teil Gubens und aus Berlin stammende, in Osnabrück 1968 geborene, von 1989 bis 1994 als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes in Rechtswissenschaft, Geschichte, Germanistik und politischen Wissenschaften in Frankfurt am Main und Würzburg mit einem Abschluss als Magister Artium in dem Bereich neuere und neueste Geschichte ausgebildete, in Würzburg 1995 mit einer Dissertation über den Auslandsbischof der deutschen evangelischen Kirchen (DEK) Bischof D. Theodor Heckel (1894-1967) promovierte, an der Universität Mainz 1999 als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter Betreuung durch Wolfgang Altgeld mit einer Schrift zur Geschichte der Studienstiftung des deutschen Volkes für neuere und neueste Geschichte habilitierte und nach vielfältigen anderen Tätigkeiten an dem Institut für Geschichte der Fakultät für Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften des Karlsruher Instituts für Technologie wirkende Verfasser. Seine Dankesworte stammen von dem 30. Juni 2017, an dem der Bundestag Deutschlands mit deutlicher Mehrheit die Ehe für alle beschloss. Obwohl nach Kunzes Meinung Kurt Tucholsky 1922 in seiner Satire Die Familie in der Weltbühne von 1922 alles Wesentliche zum Thema bereits gesagt hat, legt er auf Grund e |
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Demokratie wagen?, Baden 1818-1919, hg. v. Exner, Peter – Begleitband zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg im Generallandesarchiv Karlsruhe, April-August 2018, und im Regierungspräsidium Freiburg, September-Oktober 2018. Kohlhammer, Stuttgart 2018. 212 S., 123 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Demokratie wagen?, Baden 1818-1919, hg. v. Exner, Peter – Begleitband zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg im Generallandesarchiv Karlsruhe, April-August 2018, und im Regierungspräsidium Freiburg, September-Oktober 2018. Kohlhammer, Stuttgart 2018. 212 S., 123 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Baden im Oostal erscheint nach einer römischen Siedlung Aquae Aureliae erstmals 987 und seit 1112 benennt sich nach ihm eine mit Markgraf Hermann († 1074) erkennbare, von den Herzögen von Zähringen abstammende Familie. Sie gewinnt umfangreiche Güter, die nach Vervierfachung unter Napoleon an dem Beginn des 19. Jahrhunderts (1806) bis zu der Abdankung an dem 22. 11. 1918 gehalten werden können, doch geht das danach demokratisierte Land 1951/1952 in Baden-Württemberg auf. Gleichwohl hat es in der Vergangenheit eine eigene Geschichte, an die von Zeit zu Zeit eindrucksvoll erinnert werden kann.
Nach dem vorangestellten Grußwort der Präsidentin des Landtags Baden-Württembergs und dem Vorwort des Leiters des Generallandesarchivs Karlsruhe unterzeichnete der auf Kur befindliche, erkrankte Großherzog Karl von Baden in Bad Griesbach an dem 22. August 1818 die erste Verfassung des selbständigen, nur in dem Deutschen Bund mit den anderen deutschen Staaten verflochtenen Landes, mit der das Großherzogtum eine konstitutionelle Monarchie wurde. An dem 21. März 1919 beschloss das badische Volk durch die an dem 5. Januar 1919 gewählte verfassunggebende Nationalversammlung des inzwischen in das Deutsche Reich eingegliederten Landes eine neue demokratisch-republikanische Verfassung. Zwischen diesen beiden Ereignissen liegt ein wichtiger Demokratisierungsvorgang, an den die Ausstellung und der zugehörige Begleitband erinnern, wobei auch ein detaillierter Textvergleich zusätzliche Aufschlüsse über Altes, Gleiches und Neues bieten könnte.
Der anschließende Inhalt des schmucken Bandes gliedert sich nach einer kurzen Einleitung des Herausgebers in |
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Schroth, Fabian, Praxistest für das ALR – Das Nichtehelichenrecht des Preußischen Allgemeinen Landrechts in der Rechtsprechung des Kammergerichts 1794-1803 (= Rechtsprechung, Materialien und Studien = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 33). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XV, 339 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schroth, Fabian, Praxistest für das ALR – Das Nichtehelichenrecht des Preußischen Allgemeinen Landrechts in der Rechtsprechung des Kammergerichts 1794-1803 (= Rechtsprechung, Materialien und Studien = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 33). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XV, 339 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten als das zu dem 1. Juni 1794 wenige Jahre nach der bürgerlichen Revolution in Frankreich mit Vorbehalten in Kraft gesetzte umfassende Vernunftrechtsgesetzbuch des Königreichs Preußen in dem Heiligen römischen Reich war, wie auch die anderen Kodifikationen dieser Zeit, der Vernunft des Menschen zumindest theoretisch besonders verpflichtet. Auch wenn es auf der Kenntnis einer langen und reichen Vergangenheit beruhte, konnte es für die Zukunft nur ein ungewisser Lösungsversuch sein. Dementsprechend ist seine Bewährung in der Praxis des täglichen Lebens an Hand der Entscheidung des zuständigen Obergerichts eine bedeutsame und gewichtige Fragestellung.
Sie versucht die von Rainer Schröder bis zu seinem überraschenden Tod betreute und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Anfang 2012 vorliegende Dissertation des seit 2000 an der Universität Bonn, 2002 in Genf und danach an der Humboldt-Universität Berlin in Rechtswissenschaft ausgebildeten, nach der zweiten juristischen Staatprüfung des Jahres 2008 als wissenschaftlicher Assistent und seit Februar 2012 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Gegenstand der Untersuchung, die Relevanz des Themas und die Zielsetzung und Vorgangsweise in zwei Teile. Sie betreffen die Hintergründe und Rahmenbedingungen und die Implementierung des Nichtehelichenrechts des Allgemeinen Landrechts.
In seinen Ergebnissen kann der Verfasser zeigen, dass das gesamte Nichtehelichenrecht des Landrechts von dem aufge |
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Zotz, Thomas, Die Zähringer – Dynastie und Herrschaft (= Urban-Taschenbuch 776). Kohlhammer, Stuttgart 2018. 296 S., 10 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Seit dem Ende des 11. Jahrhunderts nannte sich ein alemannisches bzw. schwäbisches Adelsgeschlecht nach der ihm gehörigen Burg Zähringen auf einem Ausläufer des Roßkopfs in dem Ortsteil Wildtal bei Gundelfingen oberhalb von Freiburg-Zähringen, die in der Gegenwart nur noch als Ruine mit einem Rundturm des späten 13. Jahrhunderts erhalten ist. Als erste sichere Erwähnung der Burg Zähringen gilt eine Urkunde in dem Rotulus Sanpetrinus, die 1128 apud castrum Zaringen ausgestellt wurde. Das darunterliegende Dorf Zähringen wird (neben Herdern, Wiehre und Gundelfingen) erstmals 1008 in einer Urkunde König Heinrichs II. für das Hochstift Basel genannt.
Nach Eduard Heycks Geschichte der Herzöge von Zähringen aus dem Jahre 1891 und Ulrich Parlows kommentierter Quellendokumentation zu dem südwestdeutschen Herzogsgeschlecht der Zähringer von 1999 legt nunmehr Thomas Zotz, geboren in Prag 1944 als Sohn eines aus einer österreichisch-deutschen Unternehmerfamilie und Gelehrtenfamilie stammenden Prähistorikers, ausgebildet in Geschichte, Latein, Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Geographie in Freiburg im Breisgau, Wien und Hamburg, 1972 bei Josef Fleckenstein mit einer Dissertation über den Breisgau und das alemannische Herzogtum – Zur Verfassungs- und Besitzgeschichte in dem 10. und beginnenden 11. Jahrhundert promoviert, von 1973 bis 1989 Mitarbeiter an dem Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen, 1989 auf die Professur für mittelalterliche Landesgeschichte in Freiburg berufen, eine aktuelle Geschichte der Dynastie und Herrschaft der Zähringer vor. Gegliedert ist sie nach einer Einleitung über Spuren und Zeichen der Erinnerung, Streiflichter der Forschungsgeschichte und Konzeption und Anliegen des Buches in neun chronologisch geordnete Abschnitte. Sie betreffen den Ursprung der Familie in |
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Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, Band 11 Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg, hg. v. Härter, Karl, Halbband 1, Halbband 2 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 293). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XIV, X, 1-671, 673-1018 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Polizeiordnung als die zur Wahrung und Schaffung der guten Polizei gedachte Ordnung findet sich der Sache nach bereits in der Stadt des Mittelalters (Nürnberg 1281). Seit der frühen Neuzeit verdichtet sich die diesbezügliche Tätigkeit der Obrigkeit zu dem Wohle der Menschen wie zu der Einschränkung ihrer bestehenden Freiheit erheblich. Die Erfassung der diesbezüglichen Quellen ist daher gewichtig, interessant und verdienstvoll.
Von Michael Stolleis angestoßen, hat sie inzwischen den Band 11 erreicht. Er zeigt nach dem einführenden Vorwort des Herausgebers, dass die geistlichen Reichsstände bzw. Territorien auf wesentlichen Feldern früher Staatstätigkeit den weltlichen Reichsständen bzw. Territorien, unter deren Krummstab an sich grundsätzlich gut zu leben war, in dem Süden wie auch in dem Norden durchaus vergleichbare Tätigkeiten in Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung entwickelten. Dementsprechend beträgt die Zahl der in dem vorliegenden Band aufgeführten Ordnungsgesetze und Polizeigesetze fast 6000 Texte (5989) und damit für jedes der rund 300 Jahre durchschnittlich rund 20.
Dabei beginnt Stefan Breit mit Augsburg (1353 Nummern), behandelt Münster (993 Nummern) Benno König, Speyer (1855 Nummern) Lothar Schilling und schließt Imke König mit Würzburg (1788). Stets stellen die Bearbeiter eine sachkundige Einleitung voran, bieten anschließend ein Quellen- und Literaturverzeichnis und führen zum Abschluss die betreffenden Policeygesetze in grundsätzlich chronologischer Ordnung auf. Ein Sachregister der Policeymaterien und Regelungsgegenstände schließt systematisch und alphabetisch den vielfältigen verwickelten Befund für den |
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Hetterich, Hellen, Mensch und „Person“ – Probleme einer allgemeinen Rechtsfähigkeit. Eine rechtshistorisch-kritische Untersuchung zu § 1 BGB (= Schriften zur Rechtsgeschichte 174). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 345 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Zwar kam der Mensch in der Entwicklung des Universums sehr spät, aber immerhin wohl noch kurz vor der Person. Abgeleitet ist seine deutsche Bezeichnung von einem für das Germanische und Indogermanische erschließbaren Ansatz für Mann oder Mensch, während die Person aus dem Lateinischen, zuerst belegt bei Plautus um 250-184 v. Chr., aufgenommen ist. In das Deutsche übernommen wurde die Person wohl in dem Mittelhochdeutschen (1348/1350), wobei inhaltlich die Person in der systematischen Jurisprudenz des 16. Jahrhunderts entstanden zu sein scheint (Althusius, Dicaeologica 1,4 persona est homo, iuris commercium habens).
Mit einem Ausschnitt dieses Fragenkreises beschäftigt sich die von Martin Lipp betreute, 2015 von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Gießen angenommene Dissertation der in Gießen ausgebildeten und nach der ersten juristischen Staatsprüfung an dem Lehrstuhl ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in fünf Kapitel. Diese betreffen Person und Rechtsfähigkeit in der aktuellen Diskussion – eine Bestandsaufnahme, Problemverdichtung und Erklärungsansätze, historische Modelle zu Persönlichkeit, Person und Rechtsfähigkeit, BGB und 20. Jahrhundert sowie eigene Perspektiven.
In ihrem Ergebnis gelangt die Verfasserin zu der Feststellung, dass Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt Elementarbegriffe des modernen Rechtsdenkens mit langer Tradition und Entwicklungsgeschichte sind, während an dem Anfang und Ende des Lebens die bisherige Konstante „Mensch“ auf Grund medizinischer Möglichkeiten in Verunsicherung gerät. Ihre historische Analyse zu Savigny und Puchta sowie die Betrachtung der Kodifikationsmaterialien zu |
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Stepan, Sebastian, Scaevola noster – Schulgut in den libri disputationum des Claudius Tryphoninus? (= Ius Romanum 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2018. XV, 275 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Zahl der Rechtskundigen des römischen Altertums ist der Gegenwart nicht sicher bekannt, dürfte aber angesichts der Güte und späteren Wirkung des römischen Rechtes auf die Nachwelt nicht ganz gering gewesen sein. In die vielleicht ab 527 n. Chr. erarbeiteten Digesten des Kaisers Justinian haben immerhin wohl mehr als 9142 Auszüge aus mehr als 200 von fast 2000 zu dieser Zeit noch vorhandenen Schriften Aufnahme. Einer dieser römischen Rechtskundigen war Claudius Tryphoninus, von dem libri disputationum als einziges selbständiges Werk und notae zu Gutachten und Responsen Scaevolas bekannt sind.
Mit ihm beschäftigt sich die von Christian Baldus betreute, in dem Wintersemester 2016/2017 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation des 1986 geborenen, in Heidelberg und in Ottawa ausgebildeten, zeitweise in der germanistischen Abteilung des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität tätigen Verfassers. Seine schlanke Untersuchung gliedert sich nach einem kurzen Vorwort in drei Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einführung über die Problemstellung, die beteiligten Rechtskundigen Claudius Tryphoninus und Quintus Cervidius Scaevola, den Forschungsstand zu Rechtsschulen oder Rechtsunterricht in dem Prinzipat und weitere Einzelfragen wie die nicht-apriorische Natur der Kategorien noch einen Hauptteil (mit Exegesen) und eine Schlussbetrachtung.
Dem Verfasser geht es in erster Linie um die Frage, ob durch eine inhaltliche Untersuchung eines spätklassischen Werkes eines römischen Rechtskundigen weiterführende Hinweise auf eine Schulenbildung oder Schultraditionen (wie beispielsweise der Sabinianer und Proculianer) auch nach der Klassik gewonnen werden können. Diese Fragestellung hat unmittelbar n |
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Isola, Lisa, Venire contra factum proprium. Herkunft und Grundlagen eines sprichwörtlichen Rechtsprinzips (= Wiener Studien zu Geschichte, Recht und Gesellschaft 6). Lang, Frankfurt am Main 2017. XVI, 515 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. C |
Ganzen Eintrag anzeigen Isola, Lisa, Venire contra factum proprium. Herkunft und Grundlagen eines sprichwörtlichen Rechtsprinzips (= Wiener Studien zu Geschichte, Recht und Gesellschaft 6). Lang, Frankfurt am Main 2017. XVI, 515 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Recht als von Menschen gebildetes Mittel zu einer möglichst gewaltfreien Lösung von menschlichen Interessengegensätzen beruht in dem Grundsatz auf dem Verstand der damit befassten Einzelnen. Deswegen hat die Übereinstimmung aller ebenso Bedeutung wie bei fehlender Einstimmigkeit aller die Entscheidung etwa einer Mehrheit oder eines Einzelnen. Wenn dabei die Vernunft eine wesentliche Rolle spielen soll, liegt es nahe zu verlangen, dass ihre Umsetzung nicht durch Beliebigkeit, sondern nac Möglichkeit durch Einheitlichkeit geprägt wird.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Franz-Stefan Meissel betreute, während einer Tätigkeit als Universitätsassistentin angefertigte, in dem Frühjahr 2014 abgeschlossene und in dem Herbst 2014 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien angenommene Dissertation der 1988 geborenen und bis 2010 an ihrer Heimatuniversität in Rechtswissenschaft ausgebildeten und nach der Promotion zuletzt in Linz tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Inhalt des Verbots von venire contra factum proprium, die Entwicklung des Verbots des Selbstwiderspruchs und den Plan der Darstellung in fünf Abschnitte. Diese betreffen die Literaturgattung der Brocardica, den Grundsatz venire contra factum proprium nulli conceditur in der Brocardica aurea, den Vergleich zu vier anderen legistischen Brocardica (dolum per subsequentia purgari, initium est spectandum, Dunelmensia, Pillius de Medicinas Libellus disputatorius und quaestiones), Argumenta pro bzw. contra in den Brocardica aurea sowie zusätzliche argumenta in den Brocardica dolum sowie initium.
In sorgfältigem Studium der Quellen kann die Verfasserin in ihrem mit e |