Oltmer, Jochen, Migration. Geschichte und Zukunft der Gegenwart. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017. 288 S., 24 Tab., 13 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oltmer, Jochen, Migration. Geschichte und Zukunft der Gegenwart. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2017. 288 S., 24 Tab., 13 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Auch wenn die Welt sich seit ihrer Entstehung in das Unendliche erweitert, ist die Erde seit ihrem Beginn endlich. Dies bereitete den ersten Menschen keine Schwierigkeit, weil ihre Zahl gering war und das Land im Verhältnis dazu riesig. Mit dem Siegeszug der Menschheit über viele sie bedrohende Gefahren verändert sich aber dieses Verhältnis und jedermann beansprucht das Recht, sich bestmöglich zu entwickeln, woraus sich in Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt durch günstige Fortbewegungsmittel eine Vermehrung von Wanderung ergeben hat. Mit der daraus entstandenen Migration als einem Massenphänomen befasst sich seit langem der 1995 mit einer Dissertation über bäuerliche Ökonomie und Arbeitskräftepolitik im ersten Weltkrieg am Beispiel des Emslands promovierte, als außerordentlicher Professor seiner Heimatuniversität wirkende Verfasser des vorliegenden Werkes, der bereits 2005 eine Untersuchung über Migration und Politik in der Weimarer Republik vorlegte. Sein neuestes Ergebnis hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Deswegen genügt an dieser Stelle eine Beschränkung auf einen allgemeineren Hinweis. Gegliedert ist die Darstellung in insgesamt neun Abschnitte. Diese betreffen nach einer Einführung über Konjunkturen des Begriffs Migration und Ansätze und Untersuchungsfelder der historischen Migrationsforschung die Migration und ihre Hintergründe, die Migration vom 16. bis 18. Jahrhundert, die Massenmigration im langen 19. Jahrhundert, die Industrialisierung und Agrarmodernisierung, den Kolonialismus und seine Folgen, Flucht, Vertreibung und Deportation, den kalten Krieg und boomende Märkte sowie den Weg von der Ost-West-Migration zur globalen Flüchtlingsfrage in dem späten 20. und dem frühen 21. Ja |
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Vormbaum, Thomas, Die Schule Franz von Liszts |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Schule Franz von Liszts. Sozialpräventive Kriminalpolitik und die Entstehung des modernen Strafrechts, hg. v. Koch, Arnd, Löhnig, Martin. Mohr (Siebeck), Tübingen 2016, VI, 247 S. Besprochen von Thomas Vormbaum.
Hält der Trend an, so ist die „Erste Liga“ der Strafrechtsdenker des 19. und 20. Jahrhunderts bald mit Sammelbänden abgedeckt – nach Paul Anselm Feuerbach und seinem bayerischen Strafgesetzbuch von 1813[1] und Hans Welzel[2] jetzt also die Schule Franz von Liszts. Dem Vernehmen nach ist in Kürze ein Band über Karl Binding zu erwarten. Verglichen freilich mit dem „Hype“, den der 250. Jahrestag des Erscheinens von Beccarias Buch „Von den Verbrechen und von den Strafen“ in Italien ausgelöst hat, erscheinen diese Aktivitäten moderat. Und bemerkenswert ist auch, dass alle erwähnten Bände ihre Protagonisten durchaus differenziert betrachten und neben den Lichtseiten auch die Schattenseiten – mitunter sogar sehr deutlich – sichtbar werden lassen, während die Referenten der zahlreichen italienischen Beccaria-Tagungen nicht selten ihr Bestreben darin erblicken, den Schild ihres Heroen unbefleckt zu erhalten[3]. Wer also der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaft – die auch den Großteil der Autoren der erwähnten Bände stellt – glaubt vorwerfen zu sollen, sie verharre in provinzieller Selbstgenügsamkeit und erhebe zugleich einen Suprematie-Anspruch gegenüber ausländischen Schwesterwissenschaften, hat nicht zuletzt ihre Debattenkultur und Bereitschaft zur Selbstkritik ausgeblendet, die auch in diesen Bänden sichtbar wird.
Die Herausgeber des hier besprochenen Bandes sind auch die Herausgeber – wenn nicht die einzigen, aber doch wohl die maßgeblichen – des Bandes über Feuerbachs Strafgesetzbuch von 1813. Sie haben in beiden Fällen dem Haupttitel einen Untertitel hinzugefügt. Und wie im damaligen Fall[4] wirft auch im jetzigen Fall der Untertitel Fragen auf – zunächst eine Frage, die aus dem Vergleich der beiden Untertitel hervorgeht. Wurde nämlich Feu |
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Rohe, Mathias. Der Islam in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Beck, München 2016. 416 S., 16 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rohe, Mathias, Der Islam in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Beck, München 2016. 416 S., 16 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit der Flucht großer Massen von Menschen islamischen Glaubens aus den Krisenherden des Nahen Ostens und Nordafrikas in das Herz Mitteleuropas wurde diese Religion zum Kristallisationspunkt öffentlicher Erörterungen zwischen den Polen einer offenen, selbst ordentliche Verfahren hintanstellenden Willkommenskultur und einer strikten, vorwiegend aus der Besorgnis um den Verlust der Identität der eigenen Heimat gespeisten Ablehnung. Ein Kennzeichen des stark emotionsgesteuerten kulturkämpferischen Diskurses ist auf allen Seiten die Tendenz zu simplifizierenden Verkürzungen dieser Staat und Gesellschaft herausfordernden Problematik. Es darf wohl vorausgesetzt werden, dass der überwiegende Teil der autochthonen deutschen Bevölkerung bisher wenig Veranlassung gesehen hat, sich mit dem Islam näher zu beschäftigen; dementsprechend ist zu vermuten, dass das Wissen zu diesem Thema im Schnitt kaum über das hinausgehen dürfte, was der eigene Religions- und Geschichtsunterricht vermitteln konnte, nun angereichert durch die tagesaktuelle Berichterstattung unterschiedlicher Medien. Ein solcher Informationsstand ist nicht ausreichend, um den komplexen Sachverhalt angemessen zu erfassen und zu korrekten Einschätzungen der Sach- und Rechtslage zu gelangen. Umso mehr sind nun Experten gefragt, nicht, damit sie den Bürger mit dem erhobenen Zeigefinger belehren, sondern um dafür zu sorgen, dass wissenschaftliche Erkenntnis nicht im Elfenbeinturm verharrt, sondern vielmehr zum gesellschaftlich wirksamen Ferment wird. Die vorliegende Bestandsaufnahme zum Islam in Deutschland könnte diesem Anspruch gerecht werden. Sie stammt aus der Feder Mathias Rohes, eines Juristen und Islamwissenschaftlers, der als Professor Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt und als Gründ |
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Kaser, Max/Knütel, Rolf/Lohsse, Sebastian, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. Beck, München 2017. XXIX, 518 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaser, Max/Knütel, Rolf/Lohsse, Sebastian, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. Beck, München 2017. XXIX, 518 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Anfänge des Privatrechts der Römer sind unbekannt, die Wirkungen dauerhaft und raumübergreifend. Spätestens mit dem Zwölftafelgesetz von 451/450 v. Chr. wird es in Grundzügen erkennbar und seitdem wird es von Scharen von Rechtskundigen und später Juristen aufgegriffen und ständig weiter durchdrungen, gepflegt und weitergereicht. Max Kaser (Wien 1906-Ainring bei Salzburg 1997), der 1931 bei Otto Eger in Gießen mit einer Schrift über Restituere als Prozessgegenstand habilitiert worden war, fasste es auf Grund zahlreicher Arbeiten seit 1955 in einem großen Lehrbuch zusammen, das er 1960 in ein Kurzlehrbuch im Umfang von IX und 336 Seiten umformte.
Damit gelang ihm ein außerordentlich erfolgreiches Standardwerk, das Zehntausende Studierender mit dem römischen Privatrecht bestens vertraut machte. 1962, 1964, 1963, 1966, 1968, 1972, 1974, 1976, 1977, 1979, 1981, 1983, 1986 erschienen weitere Auflagen, die mit Unterstützung durch Rolf Knütel 1992, 2003, 2005, 2008 und 2013 fortgesetzt werden konnten. Zwei Jahrzehnte nach dem Tode des Erstverfassers hat nunmehr sein Schüler seinerseits in dem 2008 durch eine Schrift über die Anwachsung im römischen Vermächtnisrecht hervorgetretenen, in Bonn habilitierten Sebastian Lohsse in Münster eine hilfreiche, tatkräftige Unterstützung für die 21 Auflage gewonnen.
Die Neuauflage umfasst auf Grund der ununterbrochenen Einbeziehung des in weit mehr als fünfzig Jahren entstandenen Schrifttums einen gegenüber der Erstauflage um mehr als die Hälfte erweiterten Umfang. Sie nimmt wiederum eine Auswahl der internationalen Forschungsliteratur ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf, ergänzt die Darstellung um manche Zusätze, bemüht sich um eine weitere Verbesserung der Verständlichkeit und überarbeitet verschiedene Passagen vor allem zu grundlegenden schuldrechtlichen |
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Quellen zum Aktiengesetz vom 18. Juli 1884, hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 467). Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 20117. XXII, 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zum Aktiengesetz vom 18. Juli 1884, hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 467). Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2017. XXII, 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die als deutsches Wort vielleicht 1492 und damit zufällig ziemlich gleichzeitig mit der Entdeckung der neuen Welt durch Christoph Kolumbus erstmals bezeugte Aktie ist der Anteil an der sprachlich seit 1828 belegten Aktiengesellschaft. Auf der Grundlage erster Durchbrechungen des Grundsatzes der persönlichen Haftung des handelnden Kaufmanns infolge des wachsenden Kapitalbedarfs in Bergbau und Fernhandel in dem 15. Jahrhundert entsteht sie auf römischrechtlichen Grundlagen in dem Kolonialhandel zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Gesetzlich geregelt wird sie erstmals 1807 in dem Code de commerce Frankreichs.
Der vorliegende Band ist nach der kurzen und klaren Einleitung des Herausgebers eine Fortsetzung der Quellensammlung zur Aktienrechtsnovelle von 1870 und eine Vervollständigung der Textsammlung und Quellensammlung zu der Aktenrechtsreform von 1884 (Hundert Jahre modernes Aktienrecht 1984, hg. v. Schubert, Werner/Hommelhoff, Peter, 1985), in der wegen der umfangreichen Materialien wichtige Quellenbereiche nicht berücksichtigt werden konnten. Da der neue Band auch ohne diesen früheren Band verständlich sein soll, wurden nochmals der Text der Novelle von 1870, der Entwurf von 1882 und der Text des Gesetzes von 1884 wiedergegeben, nicht aber die umfangreichen Materialien zur Entstehung des Entwurfs von 1882. Die Einleitung beschränkt sich auf einige Erläuterungen zu diesen edierten Quellen, weil die ausführliche Entstehungsgeschichte nicht nochmals zu wiederholen war.
Gegliedert ist die Edition nach der kurzen Einleitung und den hilfreichen Kurzbiographien der hauptsächlich beteiligten Minister, Ministerialbeamten und Mitglieder des Reichstags in sechs Teile. Sie betreffen Art. 173-249a des HGB in der Fassung der Aktienrechtsnovelle vom 11. |
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Lowe, Chun-yip, Zum ewigen Frieden. Die Theorie des Völkerrechts bei Kant und Rawls (= Treffpunkt Philosophie 13). Lang, Frankfurt am Main 2015. 186 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lowe, Chun-yip, Zum ewigen Frieden. Die Theorie des Völkerrechts bei Kant und Rawls (= Treffpunkt Philosophie 13). Lang, Frankfurt am Main 2015. 186 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Welt ist vielfältig und in ihr mit vielen anderen Lebewesen auch der Mensch grundsätzlich egoistisch und der Gesellschaft bedürftig. Auf dieser Grundlage sind Interessenverschiedenheiten, Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und auch Kriege durchaus naheliegend und wahrscheinlich bis kaum vermeidbar. Wie der Mensch aber in eigenem Interesse die Gesundheit der Krankheit vorzieht, so schätzt er in Nutzung seines Verstandes insgesamt auch den Frieden als vorteilhafter ein als den Krieg, weshalb sich rechtliche Überlegungen zu Krieg und Frieden unter den Völkern bereits in dem Altertum zu Ansätzen eines Völkerrechts entwickelten.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik in der jüngeren Vergangenheit beschäftigt sich die von Wilhelm Schmidt-Biggemann betreute, in dem Wintersemester 2013/2014 in dem Institut für Philosophie an der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation des in Geschichte ausgebildeten, in der Chinesischen Universität von Hongkong zu der Philosophie Kants geführten Verfassers, dem der Deutsche Akademische Auslandsdienst die Promotion in Deutschland ermöglichte. Seine Untersuchung gliedert sich nach einer Einführung in die Theorie des Völkerrechts bei Kant und Rawls im Sinne einer kontinuierlichen Annäherung an eine unausführbare Idee in zwei Teile mit fünf Kapiteln. Zunächst legt der Verfasser die Grundbedingungen des Völkerrechts dar (Gesellschaftsvertrag, Schutz der Grundfreiheit und der Grundgleichheit, Öffentlichkeit, Wahrhaftigkeit und Vermögensumverteilung) und dann wendet er sich den drei öffentlichen Rechten zum ewigen Frieden zu (Völkerrecht, Staatsbürgerrecht und Weltbürgerrecht).
Im Ergebnis seines interessanten Vergleichs der Theorie des Völkerrechts bei Kant und dem als kantischen Philosophen eingeordneten Rawls v |
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Rubel, Alexander, Religion und Kult der Germanen. Kohlhammer, Stuttgart 2016. 174 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rubel, Alexander, Religion und Kult der Germanen. Kohlhammer, Stuttgart 2016. 174 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
So groß das Bedürfnis des Menschen ist, die Geheimnisse der ihn umgebenden Welt zu enträtseln, so bescheiden ist häufig das gesicherte Wissen, das er zu gewinnen vermag. Gilt es dabei noch die zeitliche Dimension zu überwinden, also Sachverhalte zu klären, die in einer weit zurückreichenden Vergangenheit liegen, auf die nicht mehr unmittelbar zugegriffen werden kann, führen selbst ausgeklügelte wissenschaftliche Methoden und fächerübergreifendes Arbeiten meist nur zu Hypothesen höherer oder geringerer Wahrscheinlichkeit. Phantasie und Ideologie füllen dann die Lücken und suggerieren Gewissheiten, die mit der Realität oft wenig zu tun haben. Auch unsere populären Bilder von „den Germanen“ sind so in Wahrheit nicht viel mehr als eine Klitterung heterogener Elemente bisweilen zweifelhafter Provenienz.
In Anbetracht dieser zunehmend rezipierten Erkenntnis sind seriöse Publikationen zu den alten Völkern in dem, was sie als gesichertes Wissen postulieren, heute deutlich zurückhaltender als noch vor einigen Jahrzehnten. Das gilt auch für Alexander Rubels „kurze(n) Überblick für ein breites Publikum, das über keine fachspezifischen Vorkenntnisse in den für dieses Forschungsfeld relevanten Disziplinen Alte Geschichte, Archäologie und germanistische Linguistik verfügt“ (S. 10). Der Direktor des Archäologischen Instituts der Rumänischen Akademie in Iaşi macht klar, dass ein zeitgenössisches Gemeinschaftsbewusstsein der durch ihre germanischen Dialekte verwandten Stämme höchst unwahrscheinlich sei, ihre Zusammenfassung unter fragwürdigen Gesichtspunkten als „Germanen“ gehe auf Caesar zurück und sei wohl von den so Bezeichneten irgendwann übernommen worden. Analog habe es auch „(e)ine Religion der Germanen als einheitliche Größe nie gegeben“, was „angesichts der weitgehend mündlichen Tradierung, der regionalen Untersc |
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Savigny international?, hg. v. Rückert, Joachim/Duve, Thomas (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 291 = Savignyana 13). Klostermann, Frankfurt am Main 2015. 481 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Savigny international?, hg. v. Rückert, Joachim/Duve, Thomas (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 291 = Savignyana 13). Klostermann, Frankfurt am Main 2015. 481 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Friedrich Carl Savigny wurde in einer begüterten, bis 1630 lothringischen Adelsfamilie in Frankfurt am Main an dem 21. Februar 1779 geboren und starb in Berlin an dem 25. Oktober 1861. Anlässlich des 150. Todestags des großen Frankfurter Juristen fand auf Einladung der Herausgeber in dem Rahmen der International Max Planck Research School for Comparative Legal History eine Tagung „Savigny international?“ statt, in der nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber ein etwas anderer Blick auf sein Werk geworfen werden sollte. Es sollte um Savigny-Übersetzungen, um Savigny-Bilder und Savigny-Schlüsselwörter gehen, wobei die Veranstalter mehr wissen wollten über die Aneignung der Texte dieses „vielleicht bekanntesten deutschen Juristen des 19. Jahrhunderts“ in unterschiedlichen epistemischen Gemeinschaften und dazu Wissenschaftler aus Amerika, Asien und Europa einluden.
Die Ergebnisse dieser internationalen Tagung stellt der vorliegende Band seit 2015 der Allgemeinheit zur Verfügung. Er gliedert sich nach einer kurzen Einführung Joachim Rückerts, in der er als Schlüsselwörter innere stillwirkende Kräfte, Wissenschaft, bis zur Wurzel verfolgen, zweifachen Sinn, Rechtsverhältnis, organische Natur, sich offenbaren, lebendige Konstruktion, Gestalt des Rechts, stete organische Entwicklung, natürlich(en Entwicklungsprozess), freie Geistestätigkeit und Gesetz in seiner Wahrheit samt einigen zugehörigen Passagen besonders hervorhebt, in zwei Schwerpunkte. Sie betreffen Savigny-Übersetzungen und Savigny-Bilder einerseits und Savigny-Übersetzungen und Savigny Schlüsselwörter andererseits.
Diesen wichtigen interessanten Fragen widmen sich insgesamt 16 Ref |
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Küppers, Julia, Die wahre Wahrheit über die Bodenreform – Theoretische Betrachtungen rechtsgeschichtswissenschaftlicher Praxis. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2014. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Küppers, Julia, Die wahre Wahrheit über die Bodenreform – Theoretische Betrachtungen rechtsgeschichtswissenschaftlicher Praxis. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2014. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Bodenreform ist nach allgemeinem Verständnis die Umwandlung von Großgrundeigentum in kleinere bäuerliche Einzelbetriebe im Anschluss an staatliche Umwälzungen teils liberalistischer, teils sozialistischer Zielsetzung (z. B. Sowjetunion 1929, 1945 sowjetische Besatzungszone). Die vorliegende Untersuchung hierzu ist nach der eingangs dargelegten Vorgeschichte aus einem Problem entstanden und war zunächst insofern anders geplant, als die Verfasserin in dem Winter 2008 eigentlich die Entstehung und Entwicklung des Wirtschaftsrechts in der sowjetischen Besatzungszone des Deutschen Reiches und der anschließenden frühen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den Jahren 1945 und 1952 an den Hochschulen in Berlin, Halle, Jena und Leipzig untersuchen wollte und sich fragte, was die damaligen Hochschullehrer für dieses Rechtsgebiet unterrichteten. Dazu ermittelte sie als einschlägig Arno Barth, Arwed Blomeyer, Gerhard Buchda, Karl Geisenheyner, Richard Halgasch, Clemens Hochkeppler, Georg Klaus, Martin Posch, Bruno Warnke (in Jena), Günther Brandt, Hermann Dersch, Heinrich Mitteis, Hans Nathan, Walter Neye, Eduard Reimer, Heinz Sanke, Günter Scheele und Kurt Schuman (in Berlin), Friedrich Behrens, Heinz Berger, Heinrich Bikowski, Hans Otto de Boor, Gerhard Dornberger, Friedrich Geyler, Gerhard Görner, Richard Hähnert, Arthur Nikisch, Karl Polak, Ernst Schmidt, Gertrud Schubart Fikentscher und Heinz Such (in Leipzig und wollte Halle folgen lassen). Danach sichtete sie zeitgenössische wirtschaftsrechtliche Publikationen.
Angesichts der bei dieser Materialsuche allmählich entstehenden Fragen, wem und welcher Darstellung sie glauben sollte, beschloss sie, in Abänderung ihres Themas sich auf die Bodenreform als eine der vier ursprünglich angenomme |
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Rückert, Joachim/Schäfer, Frank L., Repertorium der Vorlesungsquellen zu Friedrich Carl von Savigny, (= Savignyana 14 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 296). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XIII, 291 S. , Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rückert, Joachim/Schäfer, Frank L., Repertorium der Vorlesungsquellen zu Friedrich Carl von Savigny, (= Savignyana 14 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 296). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XIII, 291 S. , Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Friedrich Carl von Savigny (Frankfurt am Main 21. 2. 1779-Berlin 25. 10. 1861) ist der bekannteste Jurist deutscher Sprache, dessen Werk und Wirken Joachim Rückert lebenslang interessiert hat, so dass er bereits 1980 eine erste systematische Umfrage zu den Manuskripten, Nachschriften und sonstigen Vorlesungsquellen zu Savignys Kollegien in Marburg, Landshut und Berlin unternahm, deren Ergebnis er in seiner Habilitationsschrift über Idealismus, Jurisprudenz und Politik bei Friedrich Carl von Savigny 1984 auf den Seiten 63f., 142-144 veröffentlichte. Nach Bereicherung der weitergeführten Recherchen besonders durch Christian Wollschläger entstand nach dem kurzen Vorwort der Verfasser seit der Jahrtausendwende auf dieser Grundlage der Plan einer gemeinsamen Edition mit Frank Schäfer, der dann fast sämtliche Daten erneut verifizierte und entsprechend ergänzte, so dass mit einer Fülle weiterer Quellenfunde insgesamt mehr als 140 Nachschriften nachgewiesen werden konnten, denen bereits kurz nach dem Abschluss vier weitere Texte folgten. Frank Schäfer brachte den gesamten Band in Form und schrieb die Einleitung, der Mitherausgeber sah alles durch und ergänzte nur einiges wenige.
In dem ersten Teil des nunmehr vorgelegten wichtigen Werkes behandelt Frank Schäfer in seiner Einleitung die Bedeutung der Vorlesungsquellen, Savignys Vorlesungen in Marburg, Landshut und Berlin, Vorlesungsmanuskripte und ähnliche Materialien, die Gliederung der Vorlesungen , die Übersicht über Vorlesungen und Hörer und die Vorlesungsnachschriften. Der zweite Teil besteht aus dem Repertorium der vorhandenen Vorlesungsmanuskripte und ähnlichen Materialien mit zahlreichen veranschaulichenden Abbildungen in kleinen Format |
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Korsmeier, Claudia Maria, Die Ortsnamen des Kreises Coesfeld (= Westfälisches Ortsnamenbuch 10). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 504 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Korsmeier, Claudia Maria, Die Ortsnamen des Kreises Coesfeld (= Westfälisches Ortsnamenbuch 10). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 504 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Coesfeld (noch in dem 20. Jahrhundert auch Koesfeld, mit e als Dehnungszeichen) liegt westlich Münsters in der Mitte des Münsterlands an der Grenze zwischen Sandboden im Westen und Lehmboden im Osten. Es ist in der Gegenwart eine kleine Mittelstadt mit 36000 Einwohnern, deren um 1975 neu zugeschnittener Landkreis die zehn weiteren Gemeinden Rosendahl, Billerbeck, Havixbeck, Nottuln, Dülmen, Senden, Lüdinghausen, Olfen, Nordkirchen und Ascheberg einschließt. Es wird in einer Fälschung des frühen 15. Jahrhunderts zu 779 als (in) monte Coisio bzw. zu 809 (Coasfeld) in der Lebensbeschreibung des heiligen Ludger erstmals genannt.
Der Ortsnamenbestand des Kreises Coesfeld erscheint als zehnter Band des 2007 begonnenen, auf insgesamt 19 Bände ausgelegten und möglicherweise bis 2019 abgeschlossenen Ortsnamenbuchs Westfalens. Er enthält etwa 450 Ortsnamen, von denen mehr als drei Viertel als Komposita oder Zusammenrückungen mit apa, ard, au, beke, berg, bom, born, brink, brok, brücke, bur, burg, burschap, dorp etwa 70, ende, esch, feld, furt, garde, hagen, hasal, hem, hof, holt, horn, horst, hövel, hüls, hus, kamp, kirche, kule, lage, lar, loh, mar, menni, rike, rode, schar, sele, seti, stede, sten, water, wede, wik, winkel und wolf gebildet sind. Rund 40 Ortsnamen sind mit Hilfe der Suffixe ia, ing, ithi, l, , meno, n, ndr, s und t(a)r(i) geschaffen, etwa 60 beruhen auf Grundwörtern.
An dem Beginn des Bandes steht Aldenhövel (spätes 10. Jahrhundert in einem Werdener Urbar), am Ende der lagemäßig nicht bekannte frühere Freistuhl Wolfskuhle bei Ottmarsbocholt, der nur einmal aus dem Jahre 1256 in dem Westfälischen Urkundenbuch bezeugt ist. Den Ortsnamen Coesfeld verbindet die bereits die Ortsnamen Soests und Münster/Warendorfs bearbeitende Verfasserin |
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Pöhlmann, Markus, Der Panzer und die Mechanisierung des Krieges. Eine deutsche Geschichte 1890 bis 1945 (= Zeitalter der Weltkriege 14). Schöningh, Paderborn 2016. 604 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pöhlmann, Markus, Der Panzer und die Mechanisierung des Krieges. Eine deutsche Geschichte 1890 bis 1945 (= Zeitalter der Weltkriege 14). Schöningh, Paderborn 2016. 604 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Reduziert man die militärischen Charakteristika der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts auf ihren Nukleus, wird man festhalten können, dass der Erste Weltkrieg als statischer Stellungskrieg in Erinnerung geblieben ist, in dem marginale Geländegewinne unter massivstem Einsatz von Artillerie und verlustreichen Infanterieangriffen erzwungen werden mussten. Ganz im Gegensatz dazu firmiert das populäre Bild des Zweiten Weltkriegs als eines dynamischen Bewegungskrieges, in dem hochmobile Verbände unter Missachtung eigener Flankenbedrohung die gegnerischen Linien durchbrachen, die Feindkräfte in riesigen Kesseln umfassten und zerschlugen. Ermöglicht hat diese Revolutionierung der Landkriegsführung das fortentwickelte Waffensystem des Panzers als Kernelement der Waffengattung der Schnellen Truppen (ab 1. April 1943 Panzertruppen). Ob dieses Stellenwertes wenig überraschend, liegen bis heute zahllose Schriften vor, die sich in der einen oder anderen Weise mit dem Panzer beschäftigen. Allerdings mit einem Schönheitsfehler: „Das Ungleichgewicht zwischen der Masse an populärer Literatur und dem Mangel an wissenschaftlicher Fachliteratur verbunden mit der unheimlichen Wirkmächtigkeit der Erinnerungsliteratur bildet […] ein spezifisches Quellenproblem bei der Beforschung des Panzers als Waffe und als Symbol“ (S. 14). Die Frage, in welcher Weise und unter welchen Bedingungen die Entwicklung einer deutschen Panzerwaffe, wurzelnd in der im ausgehenden 19. Jahrhundert einsetzenden Motorisierung bis hin zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945, tatsächlich vonstattenging, war daher in vielen Aspekten nicht befriedigend und nicht in einer wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Weise geklärt worden. Markus Pöhlmann hat sich dieses Desiderats mit Sor |
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Darabeygi, Lena, Die Causa „Blinkfüer“ und die Grundrechtsdogmatik zur Pressefreiheit in Weimar und Bonn (= Rechtshistorische Reihe 466). Lang, Frankfurt am Main 2016. 231 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Darabeygi, Lena, Die Causa „Blinkfüer“ und die Grundrechtsdogmatik zur Pressefreiheit in Weimar und Bonn (= Rechtshistorische Reihe 466). Lang, Frankfurt am Main 2016. 231 S.
Der „Blinkfüer“-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde des Kommunisten Ernst Aust gegen den Boykott des Verlags Springer wegen der Veröffentlichung ostdeutscher Programmvorschauen hat dogmatische und historische Bedeutung für die Entwicklung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Die Studie, eine Frankfurter Dissertation, untersucht die demokratie-theoretische Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1969 und der darauf basierenden weiteren Entwicklung. Diese äußerst bemerkenswerte Arbeit stellt nicht nur einen Rückblick dar auf die Wissenschaftsgeschichte der Grundrechte, sondern fragt nach den grundsätzlichen Linien des Bundesverfassungsgerichts seit dem Lüth-Urteil (1958) und nach der Fundierung auf der Lehre Rudolf Smends. Damit verbunden ist eine interessante Historisierung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Arbeit liegt daher auf der Linie eines erst in neuerer Zeit entwickelten Forschungsfeldes als Teilstück der juristischen Zeitgeschichte. Die Grundlage bieten auch neue, archivalische Quellen. Das macht die Lektüre besonders interessant, weil über die bisherige dogmatische Bearbeitung der Thematik hier weit hinausgegangen wird: als Gesellschafts-. Wissenschafts- und staatsrechtlicher Interpretationsgeschichte.
Nach der Darstellung des Boykottfalles im Einzelnen und der Konsequenzen des Boykottaufrufs von Springer richtet sich der Blick auf die Zivilprozesse zu Beginn der 1960er Jahre. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung verlief parallel zu Debatten um Pressekonzentration. Das Oberlandesgericht Hamburg griff diese gesellschaftliche Debatte in seinem Urteil auf (1962). Nachdem die Springer-Verlage auch in der zweiten Instanz gescheitert waren, konnten sie bei dem Bundesgerichtshof durc |
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Casemir, Kirstin/Ohainski, Uwe, Die Ortsnamen des Landkreises Peine (= Niedersächsisches Ortsnamenbuch 8 = Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen 60). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2017. 240 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Casemir, Kirstin/Ohainski, Uwe, Die Ortsnamen des Landkreises Peine (= Niedersächsisches Ortsnamenbuch 8 = Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen 60). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2017. 240 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Peine an der Fuhse zwischen dem Harz und der Lüneburger Heide sowie zwischen Hannover und Braunschweig wurde um 1220 (als Stadt) gegründet und hat in der Gegenwart rund 50000 Einwohner, die etwa zur Hälfte in der Kernstadt und im Übrigen in 14 zugehörigen Ortschaften bzw. Ortsteilen leben. Es ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Bekannt ist es in der Gegenwart wegen seiner Stahlwirtschaft.
Die vorliegenden Ortsnamen des Landkreise Peine sind der achte Teil des nach einer etwas längeren Unterbrechung wieder fortgesetzten Ortsnamensbuchs Niedersachsens und nach Wolfenbüttel/Salzgitter und Helmstedt/Wolfsburg der dritte Band aus dem Nordharzvorraum bzw. dem Bördegebiet, dem bald die Stadt Braunschweig und der Landkreis Goslar folgen sollen. Er umfasst neben Peine die Gemeinden Edemissen, Wendeburg, Vechelde, Lengede, Lahstedt, Ilsede und Hohenhameln. Er enthält 129 Ortsnamen, von denen fast 100 (99?) Zusammensetzungen (mit au, beke, bere, berg, burg, dal, dorp feld, furt, hagen, hem, holt, horst, hus 18, kel, lage, lar, lete, loh, mar, rode, stede, strang, wisch, wurt), 20 Bildungen mit einem Suffix (ing, ithi, l, n, r, sk, s, und 10 Einzelwörter (bei Bergermühle, Clauen, Damm, Glinde, Horst, Landwehr, Neubrück, Schilpe, Sundern und Telgte) sind.
Das verdienstvolle Werk beginnt mit Abbensen (1221) und endet mit Zweidorf (1132-1141).. Von den sechs mit p beginnenden Ortsnamen wird Peine (Berctoldus de Pagin 1130 bzw. Fälschung der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts) mit der indogermanischen Ausgangsform *(s)pan-k- verbunden, die an einen Ansatz mit der Bedeutung „Sumpf, Morast“ anknüpft und dem Problem des anlautenden p- Rechnung |
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Peters, Robert, Sprachgeschichte des lippischen Raumes (= Westfälische Beiträge zur niederdeutschen Philologie 15). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 134 S., 17 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Peters, Robert, Sprachgeschichte des lippischen Raumes (= Westfälische Beiträge zur niederdeutschen Philologie 15). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 134 S., 17 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Fürstentum Lippe, das nach einem 1113/1123 erstmals nachweisbaren Geschlecht benannt ist, hatte in dem Jahre 1900 eine Fläche von 1215 Quadratkilometern und 138000 Einwohner. Es ist also mit den großen deutschen Landschaften Bayern, Sachsen, Schwaben und Franken oder auch mit den gegenwärtigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in seiner Größe und seinem Gewicht kaum zu vergleichen. Dessenungeachtet hat es eine eigene Tradition mindestens von seinen hochmittelalterlichen Anfängen bis zu seinem Aufgehen in Nordrhein-Westfalen am 21. Januar 1947 und offensichtlich auch noch darüber hinaus.
Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden schlanken Werkes wurde sein in Lipperode bei Lippstadt 1944 als Staatsbürger des Freistaats Lippe in dem Deutschen Reich geborener, in Münster 1976 mit einer Dissertation über Nathan Chytraeus‘ Nomenclator Latinosaxonicus, Rostock 1582 (Ein Beitrag zur Erforschung der Lexikographie des 16. Jahrhunderts) promovierter, mit Valentina Diatlowa 2003 ein Wörterbuch des Verler Platts vorlegender Verfasser gebeten, für die im Entstehen begriffene „Lippische Geschichte“ einen Artikel zur Sprachgeschichte zu übernehmen. Die Vorarbeiten zu diesem geplanten Artikel waren aber so umfangreich, dass es sich anbot, den vorgesehenen Aufsatz zu einem kleinen Buch zu erweitern. Dieses gliedert sich nach einer Einleitung in zehn chronologisch geordnete Kapitel über Sprachvorgeschichte, lateinische und engrische Schriftlichkeit und Mündlichkeit im Frühmittelalter, den Sprachwandel vom Altsächsischen zum Mittelniederdeutschen im 12. Jahrhundert, die lateinische Schriftlichkeit und mittelniederdeutsche Mündlichkeit im 13. Jahrhundert, den Schreibsprachenwechsel vom Lateinischen zum Mittelniederdeutschen, die regionalen west |
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Arnhold, Elmar, Aus Stein gebaut. Goslars mittelalterliche Wohnhäuser (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar – Goslarer Fundus 56). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 207 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Arnhold, Elmar, Aus Stein gebaut. Goslars mittelalterliche Wohnhäuser (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar – Goslarer Fundus 56). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 207 S., 318 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf seinem Wege in die Gegenwart hat der Mensch vielleicht nach dem Vorbild der natürlichen Höhle an unbekanntem Ort zu nicht genau eingrenzbarer Zeit das Haus erfunden, mit dem er zur Sesshaftigkeit überging. Dabei verwendete er die ihm geeignet erscheinenden vorhandenen Rohstoffe unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes. In dem als Siedlung urkundlich erstmals 1005 erwähnten, wirtschaftliche Bedeutung allmählich infolge des seit dem späten 10. Jahrhundert im nahegelegenen Rammelsberg betriebenen Silberbergbaus erlangenden, durch eine Königspfalz ausgezeichneten Goslar traten dabei neben längst verschwundene Holzhäuser mit der Zeit auch Häuser aus Naturstein und Fachwerkbauten.
Mit dem aus Stein gebauten mittelalterlichen Wohnhaus Goslars beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1964 geborenen, an der Technischen Universität Braunschweig in Architektur ausgebildeten, anschließend in einem dortigen Architekturbüro für historische Bauforschung und Sanierung wirkenden und seit 2003 freiberuflich als Bauhistoriker tätigen Verfassers, der bereits durch vielfältige Untersuchungen zu Hannover, Corvey, Hildesheim, Braunschweig, den Nordharz oder das unzerstörte Erbe Deutschlands hervorgetreten ist. Sein jetziger, von vielen Seiten geförderter Bildband gliedert sich im Wesentlichen in vier Sachkapitel. Sie betreffen das mittelalterliche Goslarer Wohnhaus aus Stein im Allgemeinen, die mittelalterlichen Wohnhäuser in den Goslarer Quartieren Marktquartier, Pfalzbezirk, Unterstadt, Kloster Neuwerk, Frankenbergerstraße und Bürgerstraße, Bergstraße und Schreiberstraße, das Patrizierhaus Schreiberstaße 10, mit dessen Bild die Fortseite geschmückt ist, und eine Häuserliste mit Übersichtsplan.
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Die Eheberedungen des Amts Stadthagen. Ein analytisches Verzeichnis, bearb. v. Sturm-Heumann, Margarete. Teil 4 1741-1770 (= Schaumburger Beiträge 3). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2017. 494 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach der knappen und klaren Einleitung der Bearbeiterin enthält die „normale“ Eheberedung als die Vereinbarung über die geplante Eheschließung eines Hoferben oder einer Hoferbin mit Zustimmung der noch lebenden Eltern Einzelheiten über die einzubringende Mitgift, die Hofübergabe der übergebenden Eltern, die entweder sofort nach der Hochzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden konnte, die Beschreibung der Leibzucht der Eltern (Altenteil), die Abfindung der nichterbenden Geschwister und die mögliche Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger sowie möglicherweise zusätzliche bestimmte testamentarische Verfügungen. Im Einzelnen behandelt die Bearbeiterin dabei sechs Unterpunkte wie etwa Brautschatz und Abfindung näher. Damit ist der Inhalt der Quellen abstrakt überzeugend erfasst.
Dem vorliegenden Band gehen drei frühere Veröffentlichen der Jahre 2004, 2007 und 2011 voraus. Sie setzen mit dem Jahr 1582 ein und endeten bisher mit dem Jahr 1740. Mit dem jetzigen, an anderer Stelle und in anderem Rahmen als seine Vorgänger veröffentlichten Band sind bisher 6781 Regesten von Eheberedungen erfasst.
Die Einleitung der Bearbeiterin verbindet den Band im geschichtlichen Überblick ganz mit der Militärgeschichte dieser Zeit, in deren Rahmen der Graf am 19. April 1751 eine Verordnung über die Aufstellung und Ausbildung einer Landmiliz erließ. Neu gebildet sind von der Bearbeiterin insgesamt 1879 Stücke bis 17. Dezember 1770. Benutzerfreundlich erschlossen werden sie auf den Seiten 415 ff. durch umfangreiche Register der Orte und Personen sowie ausgewählter Sachen und Wörter von Abzugsgeld bis Zollmeister, während Auszüge etwa aus den gedruckten Landesverordnungen und anderen Texten in dem |
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Herrmann, Stefanie, Die Entwicklung des Urheberrechtsbewusstseins sowie das Aufkommen urheberrechtlicher Regelungen in Deutschland. Kovač, Hamburg 2017. 407 S. Zugleich Diss. jur. Köln 2016. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Die zeitlich weit ausgreifende Arbeit will ergründen, weshalb und wie in Deutschland ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Urheberrechtsschutzes entstand. Sie will nach ihrem hohen Anspruch die Entwicklungstendenzen und Parallelen zu den einzelnen Epochen aufzeigen und zudem den Zusammenhang mit der gegenwärtigen Legitimationskrise des Urheberrechts herstellen. Untersucht wird von der Antike über das Mittelalter und die frühe Neuzeit vor allem dann das Zeitalter der Privilegien bis hin zu dem des Nachdrucks und bis zum Beginn der urheberrechtlichen Gesetzgebung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Basis bilden dabei keine eigenen archivalischen Untersuchungen, sondern vor allem die bisher vorliegenden Forschungen, aus neuerer Zeit insbesondere die von Dölemeyer, Ludwig Gieseke, Gergen, Höffner, Klippel, Mohnhaupt, Siegrist, Wadle, Vogel u. a., wobei auch literatur-, kunst- und buchgeschichtliche Arbeiten z.T. mit einbezogen werden. Zuweilen liest sich die sehr belesene Studie fast wie ein bibliografischer Essay zum Thema. Die reiche englische und französische Literatur wird im Zusammenhang mit der Thematik allerdings wenig konsultiert, obwohl sie selbst bei einer Begrenzung auf Deutschland doch von erheblicher Bedeutung ist. - Ein methodisches Problem ist sicherlich, dass man schwerlich von einem einheitlichen Begriff des „Urheberrechtsbewusstseins“ epochenübergreifend ausgehen kann. Das erschwert die Untersuchung der Frage nach Parallelen, aber auch nach den Gründen, welche Faktoren das Aufkommen eines Urheberrechts in Deutschland begünstigt oder behindert haben. Der vor allem geistesgeschichtliche Ansatz, der sich in einer Reihe von Einzeldarstellungen der rechtshistorischen Lehren ausprägt, muss |
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Tiwald, Markus, Die Logienquelle. Text, Kontext, Theologie. Kohlhammer, Stuttgart 2017. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Als der Mensch Jesus Christus von seinen bestimmenden Menschen wegen einer behaupteten Straftat an ein Kreuz genagelt wurde, hat er selbst wohl an eine weiterreichend Wirkung seines kurzen Lebens geglaubt, doch konnte er nicht vorhersehen, dass er im Laufe der Geschichte Milliarden von Gläubigen finden könnte. Deswegen überrascht es kaum, dass die genauen und sicheren Daten seines Seins eigentlich gänzlich fehlen. Gleichwohl sind der Wissenschaft in langer Forschung doch vielfältige Erkenntnisse über sein Wirken gelungen.
Das vorliegende schlanke Werk geht in diesem Zusammenhang zutreffend davon aus, dass Studienbücher zur so genannten Logienquelle in dem deutschsprachigen Raum selten sind. Dies hat ihn auf Anregung des Verlags dazu bewegt, ein Studienbuch über die neueren Entwicklungen in der Q-Forschung zu erarbeiten, dass sich in drei Teile gliedert. Sie betreffen nach einem Vorort den Text der Logienquelle, ihren Kontext und ihre Theologie.
Im Ergebnis sieht der an der Universität Duisburg-Essen Neues Testament lehrende Verfasser die den beiden Evangelien der Evangelisten Matthäus und Lukas schriftlich vorliegende Logienquelle Q als wichtiges Verbindungsstück zwischen dem Frühjudentum und den Anfängen der Jesusbewegung einerseits und zwischen dem geschichtlichen Jesus und dem späteren Christentum andererseits. In diesem Sinne wünscht er abschließend der Logienquelle zahlreiche neue Sympathisanten. Dafür hat seine Untersuchung, die den Text der Logienquelle in der rekonstruierten Form auf den Seiten 43-70 in knapp 80 Positionen wiedergibt, einen ansprechenden Grund gelegt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Kneis, Anne-Kristin, Die Richter am Landgericht Köln in der Zeit zwischen 1933 und 1954. Diss. jur. Köln 2015. 2016. 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bei der Ernennung Adolf Hitlers zu dem Reichskanzler des Deutschen Reiches an dem 30. Januar 1933 war das Landgericht Köln mit Richtern herkömmlicher Ausbildung grundsätzlich so besetzt wie andere deutsche Gerichte auch. Das Verhalten der Richter unter der Herrschaft Adolf Hitlers ausreichend detailliert zu untersuchen, wäre eine die Arbeitskraft des Einzelnen überfordernde Aufgabe. Von daher ist die Beschränkung der Aufgabenstellung auf ein einzelnes Gericht ausreichender Größe (zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 179 planmäßig angestellte Richter des Landgerichts Köln) naheliegend und erfolgversprechend.
Ihr stellt sich die wohl 1980 geborene, überdurchschnittlich qualifizierte Verfasserin in ihrer von Hans-Peter Haferkamp betreuten, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln angenommenen Dissertation. Ihre Arbeit gliedert sich nach einer Einleitung über Quellenlage, Forschungsstand, Fragestellungen und Methode in zwei Teile. Sie betreffen Arbeitsbedingungen und Kontext vor und nach 1933 und das Personalprofil der Richter an dem Landgericht Köln einschließlich der Entnazifizierung bzw. der Karriere nach 1945.
Im Ergebnis gelangt die sorgfältig und umsichtig tätige Bearbeiterin zu der erwartungsgemäßen Feststellung, dass es keine grundlegenden Unterschiede zwischen den betrachteten Richtern und ihren Kollegen in anderen Teilen Deutschlands gab, wenn auch katholische Richter in Köln in der Überzahl waren. Die Autorin kann ebenfalls erwartungsgemäß keine wie auch immer geartete Resistenz der Richter des Landgerichts Köln gegen den Nationalsozialismus ermitteln, was angesichts einer überwiegend passiven Parteimitgliedschaft in der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei von 90 Prozent nicht überrascht. Auf Grund des Gesetzes zu |
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Huber, Florian, Hinter den Türen warten die Gespenster. Das deutsche Familiendrama der Nachkriegszeit. Berlin Verlag in der Piper Verlag GmbH, München/Berlin 2017. 348 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Mensch ist Individuum und Sozialwesen zugleich und erlebt dementsprechend individuell und sozial nebeneinander, ohne dass das soziale Erleben der Individuen identische Auswirkungen haben muss oder kann. Jeder sieht die Welt aus seiner Sicht und kann im Grunde nur sich selbst erklären. Folglich kann das Zusammentreffen der unterschiedlichen Vorstellungswelten die unterschiedlichsten Auswirkungen nach sich ziehen.
Mit einem typischen Geschehen der Nachkriegszeit in dem Deutschen Reich beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1967 geborenen, nach einem Studium von Geschichte, Romanistik und Volkswirtschaft in München, Freiburg im Breisgau, Köln und Orlando mit einer Dissertation zur Besatzungspolitik Großbritanniens promovierten, journalistisch und seit 2007 auch filmerisch tätigen Verfassers, der 2014 durch das Buch „Kind, versprich mit, dass du dich erschießt“ hervorgetretenen Verfassers. Es gliedert sich nach einer editorischen Notiz und einem Vorwort in insgesamt neun Abschnitte. Sie betreffen eine zerrissene Welt, Reisen durch die Stunde eins, die Welt der Frauen, den Geruch nach Zukunft, die Welt der Männer, den Aufstand in dem Land der Angepassten, die Welt der Kinder, ein Gespenst namens Jugend und die Kisten der Pandora.
Im Kern geht es auf der Grundlage von Tagebüchern, Briefen, Erinnerungen und mündlichen Berichten aus den ersten 15 Jahren nach dem zweiten Weltkrieg und Erinnerungen der Kriegskinder und Enkel um einen Kriegsheimkehrer, der als Soldat manches tat, was im zivilen Leben strafbar war, um eine Mutter, welche die Abwesenheit des Vaters zu verarbeiten hatte, und zwei Kinder, die sich den unterschiedlichen Welten der Erwachsenen stellen mussten. Exemplarisch verarbeitet der Verfasser vielfaches tatsächliches G |
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Horowski, Leonhard, Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts. Rowohlt, Reinbek 2017. 1119 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der König ist in den Anfängen Roms wie wohl auch bei vielen Germanenstämmen der durch Zugehörigkeit zu einem mächtigen Geschlecht ausgezeichnete Anführer des Volkes, ohne dass die Entstehung des Königtums quellenmäßig einigermaßen abgesichert werden kann. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit setzt der König sich in Europa weitgehend durch. Spätestens seit der französíschen Revolution des Jahres 1789 ist jedoch seine tatsächliche politische Macht geschwunden, selbst wenn in Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, den Niederlanden oder Spanien der König auch in der Gegenwart formal noch an der Spitze des Staates steht.
Mit Macht und Spiel an den Höfen der Könige in Europa im 17. und 18. Jahrhundert beschäftigt sich das voluminöse Werk des 1972 geborenen, in Berlin und Durham in Geschichte, Anglistik und Politik ausgebildeten, 2003 an der Technischen Universität Berlin mit einer Dissertation über die Belagerung des Thrones (Machtstrukturen und Karrieremechanismen an dem Hof Frankreichs zwischen 1661 und 1789) promovierten Verfassers, der nach dem Umschlag derzeit an einer Habilitationsschrift über brandenburg-preußische Staatsminister arbeitet. Gegliedert ist das vorliegende Werk nach einer kurzen Vorbemerkung in 20 Kapitel. Sie betreffen Rheinberg am 27. Juli 1642, Saint-Germain-en-Laye am 28. Juni 1665, den Genfer See vor Versoix am 26. April 1674, Pignerol am 24. Februar 1676, Berlin am 15. November 1684, London am 20. Dezember 1688, Königsberg am 24. Mai 1690, Oranienburg am 4. Juni 1700, Malplaquet am 10. September 1709, Marly am 5. Mai 1710, das Gebirge zwischen Jadraque und Atienza am 24. Dezember 1714, Paris am 25. März 1719, Versailles am 5. April 1725, Crossen an der Oder am 11. Januar 1733, Kensington Palace am 6. November 1735, Prag am 26. November 1741, Warsch |
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Brewing, Daniel, Im Schatten von Auschwitz. Deutsche Massaker an polnischen Zivilisten 1939-1945 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg 29). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 363 S. Besprochen von Werner Augustinvic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brewing, Daniel, Im Schatten von Auschwitz. Deutsche Massaker an polnischen Zivilisten 1939-1945 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 29). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 363 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Kein anderer Ort wird so sehr mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen verknüpft wie Auschwitz. Das in Oberschlesien gelegene Konzentrations- und Vernichtungslager wurde als Vernichtungsort von mehr als einer Million jüdischer Menschen aus Europa zum überragenden Symbol des Holocaust. Die Strahlkraft eines solchen Symbols wirft aber auch Schatten, die andere Gewissheiten verdunkeln: Denn zum einen starb die Mehrzahl der ermordeten europäischen Juden nicht in Auschwitz, sondern an unzähligen weiteren Orten, zum anderen wurde Auschwitz auch für viele Nichtjuden zur „Endstation“, unter ihnen Zehntausende von Polen. Typisch für Auschwitz sei, dass dort „in einem mit Stacheldraht umzäunten Raum eine spezifische Tätergruppe ohne zeitliche Begrenzung unterschiedliche Gewaltpraktiken, die im Zeitablauf den Tod zahlloser Menschen forderte[n](, verübte)“ (S. 35). Doch in den 2078 Tagen der deutschen Besatzung Polens traf der mutwillige gewaltsame Tod die polnische Bevölkerung keineswegs vorwiegend oder gar ausschließlich in diesem institutionalisierten Rahmen; viele Polen habe er, unkalkulierbar und heute noch wenig beachtet, in Gestalt der von der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft zu verantwortenden und oft unter Beteiligung lokaler Helfershelfer begangenen Massaker ereilt. Ausschließlich diese besondere Form der Gewalt ist daher Thema der vorliegenden Arbeit. Klaus-Michael Mallmann, bis 2014 wissenschaftlicher Leiter der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, hat die Zeitgeschichtsforschung insbesondere durch seine dreibändige Edition der „Dokumente der Einsatzgruppen in der Sowjetunion“ (zusammen mit Andrej Angrick, Martin Cüppers und Jürgen Matthäu |
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Osterhammel, Jürgen, Die Flughöhe der Adler. Historische Essays zur globalen Gegenwart. Beck, München 2017. 200 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Osterhammel, Jürgen, Die Flughöhe der Adler. Historische Essays zur globalen Gegenwart. Beck, München 2017. 200 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Adler sieht mehr, lautet der Werbeslogan einer Tageszeitung, die aber auch nur sieht, was ihre führenden Köpfe gerade gesehen haben wollen. Darüber hinaus sind sowohl Weite wie Höhe der Flüge der Adler in aller Welt gegenüber den Erfahrungsmöglichkeiten der Menschen der Gegenwart durchaus begrenzt. Davon abgesehen ist die Flughöhe der Adler ein ansprechendes Symbol für vielfältige Betrachtungen über die Globalisierung.
Mit ihrer Geschichte hat sich der in Wipperfürth 1952 geborene, in Marburg und London in Geschichte, Politikwissenschaft, Germanistik und Philosophie ausgebildete, in Kassel 1980 promovierte, 1990 in Freiburg im Breisgau habilitierte, nach Tätigkeiten in Hagen, Berlin und Genf seit 1999 in Konstanz wirkende Jürgen Osterhammel, der 2003 mit Niels P. Peterson eine Geschichte der Globalisierung vorlegte und 2009 die Verwandlung der Welt während des 19. Jahrhunderts beschrieb. Diesen umfassenderen Darstellungen folgt nunmehr eine Zusammenstellung von kleineren Beiträgen unterschiedlicher Art. Dabei fragt er nach der Erkennbarkeit von Entwicklungen und der Erwartbarkeit von Beschreibungen.
Einzelne konkrete Untersuchungsfelder sind beispielsweise der Westen (im Verhältnis zum Osten) oder die Globalisierung (im Verhältnis zu Globalisierungen). Weitere Gegenstände sind die Schutzverantwortung von Kolonialmächten, die Bedeutung Asiens, die Brücke, die Öffentlichkeit, die Jagd oder der Krieg. In jedem Falle gelingt es dem Verfasser, den Leser erleben zu lassen, dass die Flughöhe des Adlers den Gesichtskreis deutlich erweitern kann, auch wenn selbst dem Adler vielfache Grenzen gesetzt sind.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Schulmeister-André, Irina, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischen Einfluss - Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 27). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 580 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schulmeister-André, Irina, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischen Einfluss - Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 27). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 580 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nähere Untersuchungen über den Einfluss der UdSSR auf die „Prozessidee“ der Einsetzung eines internationalen Strafgerichts zur Ahndung der nationalsozialistischen Kriegsverbrechen sowie die „Vorbereitung und Durchführung des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses“ liegen bisher nicht vor (S. 24). Dies dürfte vornehmlich mit dem „durch administrative und sprachliche Barrieren erschwerten Zugang zu den maßgeblichen historischen Quellen“ zusammenhängen (S. 24). Auch fehlte bislang eine kritische Bewertung des sowjetischen Hauptanklägers Rodenko. Ziel der Untersuchungen Irina Schulmeister-Andrés ist „eine von den im westlichen wie russischen Wissenschaftsraum jeweils dominanten Narrativen unbeeinflusste Rekonstruktion des sowjetischen Beitrags zur Vorbereitung und Durchführung des Prozesses insbesondere anhand von russischen Archivquellen und sonstigen edierten Materialien amtlicher Provenienz“ (S. 26). Nach einem einleitenden Teil S. 23-32 untersucht Schulmeister-André die „juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen“ als „Herausforderung“ der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre (S. 33-79). Nach der Abkehr von der „nihilistischen Auffassung von Recht und Staat“ wandte sich die sowjetische Rechtswissenschaft einer „neuen, positivistisch-eigenständigen Rolle des sowjetischen Rechts“ zu (S. 37). Im Zusammenhang damit setzte sich auch eine wohlwollendere pragmatischere Behandlung des Völkerrechts durch (S. 77), allerdings innerhalb „eines politisch festgelegten Rahmens“ (S. 243). Der Hochschullehrer Trajnin und Nikolaj N. Poljanski befürworteten eine Bestrafung der deutschen Hauptkriegsverbrecher durch ein internationales Militärtr |
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Friedberg, Robert, Gold Coins oft he World – From ancient Times to the Present – An illustrated Standard Catalog with Valuations, 1958, 9. Aufl., bearb. v. Friedberg, Arthur L./Friedberg, Ira S. Coin and Currency Institute, Williston/Vermont 2016. 800 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Friedberg, Robert, Gold Coins of the World. From Ancient Times to the Present. An Illustrated Standard Catalog with Valuations, 9. Auflage, bearb. v. Friedberg, Arthur L./Friedberg, Ira S. The Coin and Currency Institute, Williston 2017. 800 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Das nur begrenzt verfügbare Edelmetall Gold (kolportiert wird, dass sämtliches Gold der Erde in einem Würfel mit einer Kantenlänge von etwa zwanzig Metern Platz finden soll) hat die Menschen seit jeher fasziniert und steht epochenübergreifend als Symbol für Reichtum und Wertbeständigkeit. So nimmt es nicht wunder, dass viele Anleger gerade in Zeiten tatsächlicher oder gefühlter Krisen ihr Heil in diesem gefragten Element suchen. Eine elegantere Alternative zur Hortung von Barrengold stellt für solche Investoren der Erwerb von Goldmünzen dar, die als Nachprägungen historischer Vorbilder zum Tageskurs angeboten werden. Darüber hinaus existiert weltweit ein Kreis von Sammlern und Liebhabern der seit 700 v. Chr. nachweisbaren historischen Originalprägungen in Gold, über deren genauere Bestimmung diverse numismatische Spezialliteratur Auskunft gibt. Standardkataloge wie der vorliegende erfüllen hingegen die Funktion, die bislang bekannt gewordenen Prägungen in Wort und Bild allgemein zu erfassen, zu beschreiben und ihren jeweils aktuellen Handelswert gemäß dem Erhaltungszustand als groben Anhalt zu taxieren.
Das nun in neunter, aktualisierter Auflage verfügbare, von Robert Friedberg erstmalig 1958 publizierte großformatige Medium des im US-amerikanischen Williston, Vermont ansässigen Coin and Currency Institutes basiert auf der Expertise einer größeren Zahl namentlich genannter, international dislozierter Beiträger und ist in englischer Sprache verfasst. Die wesentlichen Angaben zur Benutzung sind einem Vorwort zu entnehmen, das auch in französischer, italienischer, spanischer und deutscher (S. 11f.) Übersetzung abgedruckt ist und jeweils vier Spalten einnimmt. |
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Dirks, Florian, Konfliktaustragung im norddeutschen Raum des 14. und 15. Jahrhunderts. Untersuchungen zu Fehdewesen und Tagfahrt (= Nova Mediaevalia 14). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 341 S. Besprochen von Gudrun Pischke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dirks, Florian, Konfliktaustragung im norddeutschen Raum im 15. und 16. Jahrhundert (= Nova Mediaevalia. Quellen und Studien zum europäischen Mittelalter 14). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, 341 S. Besprochen von Gudrun Pischke.
Anhand von beispielhaft ausgewählten Fehden im norddeutschen Raum mit geographischen Schwerpunkt auf den Städten Bremen, Lüneburg und Hildesheim (S. 83), spürt der Autor Konfliktlösungen ausgebrochener Fehden nach und handelt sie in fast chronologischer Abfolge ab: aus dem 14. Jahrhundert die Fehde der Herren von Mandelsloh gegen die Stadt Bremen (1380/1381) und aus dem 15. Jahrhundert die Hornburger Fehde (1425-1443), die Fehde der Familie Klencke gegen die Stadt Bremen (1455), die Fehden des Grafen Gerhard von Oldenburg gegen Bremen (1460er und 1470er Jahre), die Konflikte um die Pfandburg Bleckede (1450er-1470er Jahre) und die Hildesheimer Bischofsfehde (1471-1474). Das Hauptaugenmerk liegt auf den zur Konfliktlösung angesetzten Tagfahrten und den dortigen Akteuren sowie die über die Fehde berichtende Historiographie.
Vor Darlegung und Analyse der sechs Fallbeispiele ordnet der Verfasser in der umfangreichen Einführung einleitend (1.1) die „vorliegende Arbeit ... als ein Beitrag zur ‚Geschichte der Konfliktlösung und des Kriegsendes auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden‘“ ein (S. 15), stellt den Forschungsgegenstand (1.2) sowie Quellenlage und Quellenauswahl (1.3.) vor und formuliert als Ziel seiner Studie „zu untersuchen, bei welchen als Fehde geführten Auseinandersetzungen sich die Konfliktparteien persönlich zu Verhandlungen im Rahmen einer sogenannten Tagfahrt trafen oder einen Vermittler hinzuzogen, statt die Parteien über ein Schiedsgericht zu sühnen“ (S. 84) und sieht dadurch die Diskussion über das Fehdewesen u.a. um die Untersuchung des Phänomens der Tagfahrt bereichert (S. 86).
Die Fallbeispiele (2.) gehen den ausgewählten Fehden hinsichtlich Ursachen, Konfliktlage, Kontext, A |
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Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Dreizehnter Band, Heft 5/6 Sittenrichter - Spielzettel, bearb. und redigiert in der Forschungsstelle bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften von Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2016. 641-960 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Dreizehnter Band, Heft 5/6 Sittenrichter - Spielzettel, bearb. und redigiert in der Forschungsstelle bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften von Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2016. 641-960 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Spätestens seit der Antike lebten Menschen, die über die bloße Nahrungsgewinnung und Überlebensfürsorge ihr Interesse auch anderen Gegenständen der Zivilisation und Kultur zuwenden konnten und in diesem Rahmen Wörtersammlungen vornahmen. Als die Brüder Grimm 1837 nach ihrer Entlassung aus politischen Gründen zwecks Lebenssicherung das Unternehmen eines alphabetisch geordneten Deutschen Wörterbuchs der neuhochdeutschen Sprachstufe begannen, konnten sie Dauer und Umfang nicht sicher vorhersehen und als Folge der Zeitlichkeit menschlichen Wesens das erst 1971 mit 34 Bänden und etwa 319083 Stichwörtern erreichte Ende auch nicht mehr erleben. Das auf der Grundlage des 1896 gerade erreichten Zustands in diesem Jahre von Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler und Karl Weinhold vorgeschlagene, ebenfalls alphabetisch geordnete Deutsche Rechtswörterbuch im Sinne eines Wörterbuchs der älteren deutschen Rechtssprache hat nach 120 Jahren in seinem zuletzt geplanten Umfang von 16 Bänden mit der vorliegenden Lieferung das Stichwort Spielzettel erreicht.
Legt man 16 Bände a fünf Doppellieferungen zu Grunde, so kann man mit 80 Doppellieferungen rechnen. 63 bisherige errechnete Doppellieferungen sind demnach ein stolzer Stand und das Ende nicht mehr allzu fern. Allerdings besteht über die Verteilung der deutschen Wörter auf die 26 Buchstaben des deutschen Alphabets auch keine wirkliche Gewissheit. Bei dem Wörterbuch der Brüder Grimm dürfte die Anfangsbuchstaben von A bis F auf e |
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De Wall, Heinrich/Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 5. Aufl. (= Juristische Kurz-Lehrbücher). Beck, München 2017. XXV, 412 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen De Wall, Heinrich/Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 5. Aufl. (= Juristische Kurz-Lehrbücher). Beck, München 2017. XXV, 412 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In der Geschichte der Menschheit haben Einzelne auf allgemeineren Hintergründen immer wieder herausragende Ideen entwickelt, die auch durch ihr sonstiges Leben gekennzeichnet werden. Dazu gehören die überwiegend gut bekannten Stifter der Weltreligionen. Für Europa und weite Teile der übrigen Kontinente ist in diesem Rahmen der Zimmermannssohn Jesus Christus entscheidend geworden, dessen Leben und Lehren das christliche Abendland prägen und nach dessen vermutetem Geburtsjahr die Gegenwart ihre Zeitrechnung eigentlich weltweit bestimmt.
Das auf seine Lehren zurückzuführende Kirchenrecht, das nach den beiden Autoren fast so alt wie die Kirche selbst ist und damit jetzt beinahe zweitausend Jahre zählt, ist als die Gesamtheit der durch eine Kirche kraft ihrer Selbstbestimmung gesetzten Rechtsnormen Gegenstand des vorliegenden Studienbuchs. Dieses wurde von den beiden 1961 geborenen, in Erlangen-Nürnberg und Köln tätigen Autoren 2009 im Umfang von XLV und 367 Seiten erstmals veröffentlicht. Seitdem ist es in den Jahren 2010, 2012 und 2014 in letztlich nur wenig verändertem Umfang erschienen.
Nach dem kurzen Vorwort der Verfasser vom Dezember 2016 ist das nach Christi Kreuzigung von seinen Anhängern allmähliche entwickelte Kirchenrecht an einer Reihe juristischer Fakultäten Teil der Schwerpunktbereichsausbildung im Studium der Rechtswissenschaft, nachdem es vom Mittelalter bis mindestens in das 19. Jahrhundert gleichen Rang mit dem weltlichen, hauptsächlich römischen Recht einnahm. In der Gegenwart ist es (nur) noch an einer Reihe juristischer Fakultäten (des deutschen Sprachraums) Teil der Schwerpunktbereichsausbildung in dem Studium der Rechtswissenschaft, wodurch nach den Verfassern der Stellenwert dieses traditionsreichen Faches unterstrichen wird. Das vorliegend |
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Karst, Judith, Der Fiskus im liberalen Rechtsstaat (= Ius vivens, Abteilung B Rechtsgeschichtliche Abhandlungen 26). LIT, Berlin 2016. XIII, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Karst, Judith, Der Fiskus im liberalen Rechtsstaat (= Ius vivens, Abteilung B Rechtsgeschichtliche Abhandlungen 26). LIT, Berlin 2016. XIII, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der als Fremdwort in der deutschen Sprache anscheinend 1497 erstmal belegte Fiskus ist Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit er in privatrechtlichen Formen tätig wird. Er geht auf den römischen fiscus zurück. Das lateinische Wort fiscus bezeichnet im Frühmittelalter (vereinzelt das herzogliche und) meist das königliche Vermögen (u. a. das einzelne Landgut), wobei bis zu dem 13. Jahrhundert Hausgut und Reichsgut und damit Person des Königs und Fiskus getrennt werden.
Mit dem Fiskus seit der Antike beschäftigt sich die vorliegende, von Andreas Roth angeregte und in dem Sommersemester 2014 von dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz angenommene Dissertation der Verfasserin, die „an dessen Lehrstuhl als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig sein durfte und der diese Arbeit in vorbildlicher Weise unterstütze und betreute“. Sie gliedert sich außer einer kurzen Einleitung in drei Sachkapitel. Sie betreffen den Fiskus von der Antike bis zu dem Ende der frühen Neuzeit, den Fiskus im 19. Jahrhundert und den Fiskus im 20. Jahrhundert.
Im Ergebnis gelangt die Verfasserin zu der Einsicht, dass dem Fiskus juristische Persönlichkeit erst für die Zeit des polizeistaatlichen Absolutismus zugeschrieben wurde. Auch während der Epoche des liberalen Rechtsstaats in dem 19. Jahrhundert war die Fiktion eines Fiskus aber nicht wirklich erforderlich. Nachdem das Enumerationsprinzip vor den im späteren 19. Jahrhundert geschaffenen Verwaltungsgerichten entfallen und eine verwaltungsgerichtliche Generalklausel eingeführt worden war, hatte die inzwischen entstandene Fiskustheorie ihre Grundlage verloren, so dass der alte Fiskusbegriff nur eine überkommene Tradition ist, die keine Rechtfertigung mehr findet, sondern ein bloßes Relikt vergang |
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Wappen – Handbuch der Heraldik, 20. Aufl., bearb. v. Biewer, Ludwig/Henning, Eckart. Böhlau, Wien 2017. 382 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wappen – Handbuch der Heraldik, 20. Aufl., bearb. v. Biewer, Ludwig/Henning, Eckart. Böhlau, Köln 2017. 382 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
In der Reihe der historischen Hilfswissenschaften kommt der eng mit der Genealogie verquickten Wappenkunde oder Heraldik weiterhin ein nicht unerheblicher Stellenwert zu. Während die Disziplin in der universitären Ausbildung heute bedauerlicher Weise vielfach zu kurz kommt, ist sie vor allem in der Grundlagenforschung zur Mediävistik unverzichtbar. Der seit 1869 existierende HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin, bemüht sich auf vielfältige Art, dieses Gebiet mit seinem Fachwissen zu sichern, zu erweitern und zu administrieren; so befindet beispielsweise ein auf fünf Jahre gewählter, aus einem Heraldiker, einem Genealogen und einem Rechtskundigen zusammengesetzter HEROLDs-Ausschuss der Deutschen Wappenrolle (DWR) mit der Stellung eines Organs nach § 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ehrenamtlich über Aufnahme, Beurkundung und Veröffentlichung deutscher Familienwappen. In ihrer Dokumentationsleistung ist die seit 1884 bestehende, 1962 in das Gebäude des Geheimen Staatsarchivs überführte und über mehr als 150.000 Nachweise verfügende Wappenbilderkartei des Vereins besonders hervorzuheben. 1887 erschien erstmalig die „Wappenfibel“ als erste Vorläuferin der nunmehr vorliegenden, von den Bearbeitern aktualisierten und neu gestalteten 20. Auflage des „Handbuch(s) der Heraldik“. Ludwig Biewer leitete von 2003 bis 2014 das Politische Archiv des Auswärtigen Amts und nahm Lehraufträge für Heraldik an der Universität Bonn und der Freien Universität Berlin wahr; Eckart Henning war ebenfalls in leitender Stellung im Archivwesen tätig und wirkte seit 1993 als Honorarprofessor am Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin. Beide sind Beisitzer des HEROLDs-Ausschusses für die Deutsche Wappenrolle.
Wappen sind aller Voraussicht nach |
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Lauterbach, Wolfgang Adam, Compendium Juris, in der Bearbeitung von Schütz, Johann Jacob, neu hg. v. Schepers, Heinrich/Herberger, Maximilian, eingeleitet v. Herberger, Maximilian. Verlag Alma Mater, Saarbrücken 2015. X, 589 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lauterbach, Wolfgang Adam, Compendium Juris, in der Bearbeitung von Schütz, Johann Jacob, neu hg. v. Schepers, Heinrich/Herberger, Maximilian, eingeleitet v. Herberger, Maximilian. Verlag Alma Mater, Saarbrücken 2015. X, 589 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Wolfgang Adam Lauterbach (1618-1678) zählt zu den herausragenden deutschen Rechtslehrern des 17. Jahrhunderts. Sein besonderer Ruhm beruht auf der außerordentlich erfolgreichen Publikation von Mitschriften seiner Vorlesungen in Tübingen seit 1648. Das hier neu aufgelegte Compendium juris gilt als Hauptwerk Lauterbachs, auch wenn es sich dabei „nur“ um eine Arbeit seines Schülers Johann Jakob Schütz handelt, der ein Jahr nach dem Tod Lauterbachs diesen Grundriss der Pandekten publizierte. Sofort wurde das Werk ein starker Erfolg. Bis 1736 erschienen mindestens 63 Auflagen. An fast allen deutschen Fakultäten benutzte man es als Leitfaden für den Rechtsunterricht. Es gilt als ein „Klassiker“ des Usus modernus pandectarum. Dabei geht es in diesem Werk nur um das gemeine Recht, nicht das württembergische Partikularrecht. Das ist ein wichtiger Unterschied zu dem seit 1690 von dem Sohn Wolfgang Adam Lauterbachs Ulrich Thomas Lauterbach auf der Grundlage der Aufzeichnungen seines Vaters publizierten „Collegium theoretico-practicum ad quinquaginta libros Pandectarum“, das Literatur und partikularrechtliche Rechtsprechung in reichem Maß enthielt. Wem es um ein plastisches Bild (privat-)rechtlicher Lehre im 17. Jahrhundert geht, der wird gerade auch zu dem zuletzt genannten „Collegium“ greifen.
Die Zielrichtung des „Compendium“ ist eine andere: Es ist gerade deshalb auch heute von besonderem Interesse, weil es eine damals neuartige und offenbar erfolgreiche Didaktik verwendet, die Lauterbach in seiner Vorlesung angewandt hat, um den gewaltigen Stoff der Pandekten übersichtlich zu gestalten. Hierfür sah er von einer Darstellung des Partikularrechts völlig ab. In dieser Hinsicht ist ihm später d |
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Prozessakten – Parteien – Partikularinteressen – Neue Forschungen zur Höchstgerichtsbarkeit in der Mitte Europas vom 15. bis zum 19. Jahrhundert, hg. v. Denzler, Alexander/Franke, Ellen/Schneider, Britta (= bibliothek altes reich 17). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2015. VIII, 214 S. Besprochen von Roland Kleinhenz. |
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Das Forschungsinteresse an den Höchstgerichten des Alten Reichs, Reichskammergericht und Reichshofrat, ist erfreulicherweise hoch, wie der hier zu besprechende Band einmal mehr zeigt. Er enthält die in Aufsatzform gebrachten Beiträge der 12. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit, die im November 2013 in Wetzlar stattfand. Die meisten der sogleich vorzustellenden zehn Beiträge entspringen noch laufenden Promotionsvorhaben oder noch ungedruckten Dissertationen und geben einen Ausschnitt aus der neuesten Forschung rund um Reichskammergericht und Reichshofrat wieder. In einer umfangreichen Einleitung ziehen die Herausgeber des Bandes zunächst eine Bilanz der neueren und neuesten Forschung zu den Höchstgerichten des Alten Reiches, etwa ab den 1990er Jahren. Ausgeblendet ist die ältere Forschung. Hier wäre jedoch ein Abgleich zwischen älterer und neuerer Forschung durchaus von Interesse, um eine Gesamtforschungsbilanz zu ziehen und neue Forschungsvorhaben sicherer festzulegen. Die Herausgeber thematisieren vor allem den unterschiedlichen Stand der Akteninventarisierung. Diese ist für das Reichskammergericht bereits seit einigen Jahren abgeschlossen, während für den Reichshofrat mit der Serie Alte Prager Akten erst eine von zehn Judizialserien erschlossen ist; von den Beständen an Verwaltungsakten ganz zu schweigen, aufgrund der Doppelnatur des Reichshofrats als Höchstgericht und oberste Verwaltungsbehörde. In einem Forschungsausblick (S. 26) geht es um die weitere Vertiefung des Verhältnisses zwischen Reichskammergericht und Reichshofrat, wo besonders die Bedeutung des Lehnswesens für die Einheit des Reichs hervorgehoben wird.
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Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Bürger und Gelehrter, hg. v. Hattenhauer, Christian/Schroeder, Klaus-Peter/Baldus, Christian (= Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen 15). Mohr, Tübingen 2017. X, 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Anton Friedrich Justus Thibaut wurde als Sohn eines Offiziers hugenottischer Herkunft in Hameln an dem 4. Januar 1772 geboren und nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, Königsberg und Kiel 1798 (mit 26 Jahren) außerordentlicher und 1801 ordentlicher Professor mit einem Jahresgehalt von 400 Talern, wechselte 1802 von Kiel nach Jena, wo er unter Abgehen von der römischrechtlichen Legalordnung in dem von Friedrich Schiller erworbenen Gartenhaus ein zweibändiges System des Pandektenrechts erarbeitete, dessen Erfolg ihm 1806 bei einem Salär von fünfzehn Malter Spelz oder Dinkel, zehn Malter Korn und 1800 Gulden Rheinisch sowie tausend Gulden jährlicher lebenslänglicher Zulage für die Person den weiteren Wechsel an das darniederliegende, von Thibaut als in einem Zustand der besorgniserregenden Dissolution befindlich beschriebene, 1804 102 Hörer zählende, von Feuerbach wegen mangelnder Nebenämter und von Savigny wegen einer längst geplante längeren Studienreise zu diesem Zeitpunkt verschmähte Heidelberg ermöglichte, wofür Thibaut gegenüber dem Kurator und dem vermittelnden Arnold Heise von ganzer Seele dankbar war und in der Mitte seines Lebens lebenslängliche Dankbarkeit versprach. Rasch wurde er in Heidelberg unbestrittener Mittelpunkt eines mit Georg Arnold Heise und Christoph Martin gebildeten juristischen Triumvirats. Seine begeisternde und fesselnde Lehre zog in kurzer Zeit zahlreiche Studierende des Rechtes an seinen Wirkungsort am Neckar.
1814 veröffentlichte Thibaut wegen des von ihm zu Recht angenommenen praktischen Bedürfnisses und aus Vaterlandsliebe die Modernität einfordernde Schrift Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches für Deutsc |
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„Akten-Einsichten“. Beiträge zum historischen Ort der Staatssicherheit, hg. v. Heidemeyer, Helge,. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2016. 170 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Staat bedeutet Herrschaft von Menschen über Menschen unter Einschränkung von Freiheit. Herrschaft kann dabei rigide oder schwach und damit die Freiheit stark oder weniger stark eingeschränkt sein. Je stärker die Einschränkung der Freiheit ist, desto gefährdeter wird die Herrschaft wegen des Widerstands der Unterdrückten und desto intensiver müssen die Herrschenden ihre Herrschaft durch weitere Zwänge absichern.
In der früheren Deutschen Demokratischen Republik wurde zwar die Republik des Volkes behauptet, tatsächlich zwang aber eine politische Minderheit mit Hilfe der Sowjetunion der Mehrheit der anderen ihre Vorstellungen auf. Dementsprechend erwies sich eine umfangreiche Staatssicherheitsbürokratie als erforderlich, die in dem Augenblick fallen musste, in dem die Unterdrückten sich unter Duldung durch Michael Gorbatschow die Möglichkeit der freien politischen Willensäußerung durch friedliche Demonstrationen erwarben. In dem vorliegenden schmalen Sammelband werden unter der veranschaulichenden Abbildung eines Aktenbündels die von der Staatssicherheit hinterlassenen und der Vernichtung entgangenen Akten in elf Beiträgen untersucht, von denen fünf die Akten unmittelbar betreffen und je drei das Verhältnis von Staatssicherheit und Herrschaftssystem. sowie die Dysfunktionalität des MfS behandeln.
Dabei beschäftigt sich nach dem einführenden Vorwort des seit 2008 als Leiter der Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen tätigen Herausgebers Ilko-Sascha Kowalczuk mit dem Mithören und Abhören in dem geteilten Deutschland und werden die Berichte der Abteilung Information für das Jahr 1956, die Verfahren gegen Robert Havemann, die ST |
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Collin, Peter, Privat-staatliche Regelungsstrukturen im frühen Industrie- und Nationalstaat (= Methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 2). De Gruyter, Berlin 2016. XIV, 209 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Auch denn er Mensch in der Universalgeschichte erst sehr spät entstanden ist, ist er doch erheblich älter als der von ihm frühestens nach der Sesshaftwerdung im Altertum entwickelte Staat. Dieser hat sich allerdings seit der Neuzeit so verfestigt, dass er inzwischen das Individuum weitgehend beherrscht. Einen Teilaspekt dieser Veränderung behandelt das vorliegende Werk des 1967 geborenen, in Berlin seit 1987 in Rechtswissenschaft ausgebildeten, 1999 mit einer strafrechtsgeschichtlichen Dissertation an der Humboldt-Universität promovierten, 2008 in Greifswald als Mitarbeiter Erk Volkmar Heyens für öffentliches Recht, neuere Rechts- und Verwaltungsgeschichte sowie Verwaltungswissenschaft habilitierten Verfassers, der seit 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main wirkt.
Er ist bereits früher durch Arbeiten zur Wirtschaftsrechtsgeschichte wie etwa seine Schriften zur Selbstregulierung im 19. Jahrhundert oder zur regulierten Selbstregulierung in der westlichen Welt des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts hervorgetreten Das vorliegende Buch befasst sich mit der Herausbildung und Entwicklung privat-staatlicher Regelungsstrukturen in „Deutschland“ im 19. und 20. Jahrhundert bis zu dem Ende der Weimarer Republik. Veranschaulicht wird diese Thematik auf dem Umschlag durch Repräsentanten des Ruhrtalsperrenvereins bei der Eröffnung der Möhnetalsperre in dem Jahre 1913.
Die Einführung bietet nach einem kurzen Überblick zur Forschungsgeschichte einen Überblick zur Rechtsentwicklung, der mit der unmittelbaren Vorgeschichte am Ende des 18. Jahrhunderts beginnt, dann die lange Inkubationsphase von dem Vormärz bis zu den 1870er Jahren betrach |
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Decock, Wim/Birr, Christiane, Recht und Moral in der Scholastik der frühen Neuzeit 1500-1750 (= Methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 1). De Gruyter, Berlin 2016. XII, 135 S. Angezeigt von Gerhard Köbler . |
Ganzen Eintrag anzeigen Decock, Wim/Birr, Christiane, Recht und Moral in der Scholastik der frühen Neuzeit 1500-1750 (= Methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 1). De Gruyter, Berlin 2016. XII, 135 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Recht und Moral sind zwei lange miteinander verbundene Verhaltenssysteme des Menschen, deren Frühgeschichte mangels ausreichender Quellen ziemlich unbekannt und damit der Vermutung anheimgegeben ist. Die moderne Rechtsentwicklung trennt sie voneinander, auch wenn die mores bei den Römern ein wichtiger Gefährte des ius und der lex war. Gleichwohl bestehen bis in die Gegenwart viele Schnittstellen zwischen Recht, Moral und Theologie.
Wer sich in die diesbezügliche Literatur einlesen will, verzweifelt nach den Worten der beiden Verfasser oft bereits an der reinen Fülle des Materials. Aus diesem Grunde haben sie es übernommen, für Interessierte eine Einführung zu schaffen, die den Lesern dabei hilft, die Grenzen zwischen verschiedenartigen Forschungstraditionen zu überwinden und sich einen Überblick über die Quellen zu verschaffen. Dementsprechend will der vorliegende Band in erster Linie Wegweiser zu einer eigenständigen Erforschung der Quellen und kritischen Auswertung der Sekundärliteratur sein sowie Wege der Forschung aufzeigen statt eine persönliche Auslegung aufzudrängen. Dazu folgt er einer für eine umfangreichere Reihe entwickelten Grundstruktur.
In dem ersten Teil Einführung stellt er die Scholastik mit den Meilensteinen Thomas, Scotus, Rimini, frühe Neuzeit bis zur Neuscholastik sowie die Beziehungen zwischen Recht und Moral bzw. Juristen und Theologen vor. Daran schließt sich eine Übersicht über Quellen, Editionen und Hilfsmittel an, die mit Fallstricken bei der Textauslegung endet. Die Probleme und Perspektiven der Forschung betreffen die wirtschaftliche Perspektive bis Adam Smith, die juristische Perspektiven von Grotius bis zu der liberalen Staatsrechtsphilosophie, die philosophische Perspekt |
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Groth, Carsten, Hanse und Recht. Eine Forschungsgeschichte (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge Band 74 Abteilung B Abhandlungen zur deutschen Rechtsgeschichte). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Groth, Carsten, Hanse und Recht. Eine Forschungsgeschichte (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge Band 74 Abteilung B Abhandlungen zur deutschen Rechtsgeschichte). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hanse (ahd. hansa, Schar) ist der von hochmittelalterlichen Kaufleuten ausgehende, ziemlich offene norddeutsche Städtebund und Kaufleutebund. Seinen Anfang bildet vielleicht die schon im beginnenden 11. Jh. bevorrechtigte Genossenschaft deutscher Kaufleute in England. Bedeutsam wird danach die Gründung deutschbesiedelter Städte von Lübeck (1143) bis Riga (1201), Reval (nach 1219) und Dorpat (um 1230), wobei seit den Wirren des Interregnums (1254-1273) die einander nahestehenden Städte auf Hansetagen oder im Umlauf gemeinsame Beschlüsse fassen.
Mit dem forschungsgeschichtlichen Verhältnis zwischen Hanse und Recht beschäftigt sich die von Albrecht Cordes in Frankfurt am Main angeregte, von der Dr.-Carl-Böse-Stiftung in Lübeck großzügig geförderte, von Frank L. Schäfer betreute und in dem Sommersemester 2015 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg angenommene Dissertation des Verfassers über ein Objekt, das nach seinen Worten der Wissenschaft bis heute mehr Fragen aufgibt als es Antworten bereit hält. Aus diesem Grunde war es (für ihn) angezeigt, dieses Objekt nicht als solches zu behandeln, sondern vielmehr wissenschaftsgeschichtlich zuzugreifen, wobei es nur um den Randbereich ihres vermeintlichen Rechtes ging. Wenngleich dieser Aspekt nach den Worten des Verfassers mindestens so schillernd ist wie die sich zu diesem Bereich äußernden Wissenschaftler und das hansische Recht dunkel bis okkult und die Bemerkungen dazu vage und allgemein blieben, reizte dies dennoch viele, die ihr Augenmerk auf die Hanse legten.
Gegliedert ist die interessante weiterführende Untersuchung außer in eine Einleitung in fünf chronologisch gereihte Kapitel über das alte Reic |
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Gerwarth, Robert, Die Besiegten – Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs, aus dem Englischen von Weber, Alexander. Siedler, München 2017. 479 S. , Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerwarth, Robert, Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs, aus dem Englischen von Weber, Alexander. Siedler, München 2017. 479 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Manche Historiker bedienen sich heute des Begriffskonstrukts vom zweiten Dreißigjährigen Krieg in Europa, um den engen Kausalzusammenhang zwischen den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts zu veranschaulichen. Vertreter der „Brutalisierungsthese“ wie George Kennan, der das allgegenwärtige Diktum von der „Urkatastrophe“ geprägt hat, verweisen auf eine allgemeine Verrohung der Gesellschaft als Folge der Gewalterfahrungen des Ersten Weltkriegs und als Voraussetzung der noch schlimmeren Grenzüberschreitungen des folgenden. Doch was auf den ersten Blick schlüssig erscheint, entpuppe sich nach Robert Gerwarth bei näherem Hinsehen als korrekturbedürftig. Denn das allen Kombattantenstaaten gemeinsame Kriegserlebnis zeitigte mitnichten überall die gleichen Folgen; das in den „Verliererstaaten“ nachweisbare Ansteigen innerer politischer Gewalt fehlt bei den „Siegermächten“ weitestgehend, und auch unter den Verlierern zog die Masse der Veteranen ein ziviles Leben weiteren Kampfhandlungen vor. Damit stelle sich erneut die Frage, wo die tieferen Ursachen für jene Verwerfungen liegen, die den Kontinent nahezu ein halbes Jahrhundert nicht zur Ruhe kommen ließen. Von einem „blutige(n) Erbe“ ist im deutschen Untertitel des vorliegenden Buches die Rede – so schauerlich wie wenig aussagekräftig. Präziser ist hier wie so oft der englische Originaltitel „The Vanquished. Why the First World War Failed to End, 1917-1923“ (2016), weil er zum Ausdruck bringt, worum es dem Verfasser primär geht, nämlich zu erklären, weshalb der Erste Weltkrieg zwischen 1917 und 1923 de facto kein Ende fand und finden konnte. Seine Kernthese lautet: „Der Schlüssel zum Verständnis des weiteren gewaltsamen Verlaufs der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert […] ist […] nicht zwingend in den Kriegserfahr |
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Die DDR im Blick der Stasi 1956. Die geheimen Berichte an die SED-Führung, bearb. v. Bispinck, Henrik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016. 320 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die DDR im Blick der Stasi 1956. Die geheimen Berichte an die SED-Führung, bearb. v. Bispinck, Henrik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016. 320 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Seit seiner Entstehung beherrscht der Staat seine Bürger, auch wenn er sie gerne glauben macht, dass sie ihn beherrschen. Daran dürfte sich auch mit der Durchsetzung des Grundsatzes der Volkssouveränität wenig geändert haben, wie beispielhaft der Erlass von Steuergesetzen auch in der Demokratie zeigt. Umso mehr gilt dieses Prinzip auch in den so genannten Volksdemokratien.
Dementsprechend vertraute die Sozialistische Einheitspartei der Deutschen Demokratischen Republik ihren Arbeitern und Bürgern ebenfalls nicht. Um deren Stimmung zu erkunden und Gefährdungen der eigenen, in Scheinwahlen abgesicherten Herrschaft vorzubeugen, sammelte die Parteiführung geheime Berichte. Nach dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik war deren Veröffentlichung möglich, die ein besseres Bild der damaligen Wirklichkeit vermittelt als die parteiliche Propaganda, wenn auch kein unbegrenzt wahres Abbild der Wirklichkeit.
Seit 2009 sind in diesem Zusammenhang 12 Veröffentlichungen erschienen, die etwa die Jahre 1976, 1989, 1988, 1977, 1953, 1965, 1960, 1981 und 1961 betreffen. Der vorliegende weitere Band beginnt nach einem kurzen Vorwort mit einer Einleitung über den zeitgeschichtlichen Hintergrund, bietet ausgewählte Themenfelder (Stimmung zum XX. Parteitag der KPdSU, Diskussionen in der Arbeiterschaft, Arbeitsniederlegungen und Streiks, Gründung der Nationalen Volksarmee, Flucht und Abwanderung, Intelligenz, Intellektuelle und Studenten), behandelt das Ministerium für Staatssicherheit und die Abteilung Information, legt die Struktur der Berichte dar und enthält zusätzliche Informationen. Ausgewählten Dokumenten (S. 85-294) folgt eine Gesamtübersicht der 397 Dokumente vom 4. Januar bis 28. Dezember 1956, so dass damit auch für das Jahr 1956 jedem Interessierten da |
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Bienert, Michael C., Zwischen Opposition und Blockpolitik. Die „bürgerlichen“ Parteien und die SED in den Landtagen von Brandenburg und Thüringen (1946-1952) (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 171). Droste, Düsseldorf 2016. 595 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bienert, Michael C., Zwischen Opposition und Blockpolitik. Die „bürgerlichen“ Parteien und die SED in den Landtagen von Brandenburg und Thüringen (1946-1952) (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 171). Droste, Düsseldorf 2016. 595 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Als die alliierten Siegermächte nach dem Ende des zweiten Weltkriegs das Deutsche Reich in Besatzungszonen aufteilten, hatten sie unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft. Die Sowjetunion verfolgte die Zielsetzungen des Marxismus/Leninismus, die Vereinigten Staaten das Ideal des Liberalismus und Frankreich und Großbritannien versuchten die Zurückdrängung des deutschen Einflusses in Europa. Dementsprechend wurden auch unterschiedliche Parteien in den einzelnen Gebieten zugelassen und gefördert.
Einen Teilaspekt dieses Geschehens verfolgt der 1978 geborene, in Geschichte und Literaturwissenschaft/Germanistik in Potsdam ausgebildete Verfassers mit seiner von Manfred Görtemaker in Potsdam und Stefan Creuzberger in Rostock begleiteten, in einem langen Zeitraum von Jahren entstandenen, in dem Wintersemester 2013/2014 an der philosophischen Fakultät der Universität Potsdam angenommenen Dissertation. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über ein Ende als Verwaltungsakt, Fragestellungen und Methodik sowie Forschungsstand und Quellenlage in sieben Kapitel. Sie betreffen den politischen Neuanfang in Thüringen und Brandenburg nach dem Zusammenbruch 1945/1946, die Sowjetunion und den Weg zur Bildung von Landtagen, den Beginn der parlamentarischen Arbeit, die begrenzten Möglichkeiten der Verfassungsberatungen und Gesetzgebung der Landtage, die Landtage und die Sowjetisierung der Besatzungszone, die Ausschaltung der „bürgerlichen“ Fraktionen und die gelenkten Landtage der zweiten Legislaturperiode von 1950 bis 1952.
Auf einer sachkundig ermittelten Grundlage archivalischer wie gedruckter Quellen verfolgt der Verfasser sorgfältig und abge |
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Reconsidering constitutional formation I national sovereignty. A comparative analysis of the juridification by constitution, hg. v. Müßig, Ulrike (= Studies in the History of Law and Justice. SpringerOpen, Cham 2016. XIII, 284 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reconsidering constitutional formation I national sovereignty. A comparative analysis of the juridification by constitution, hg. v. Müßig, Ulrike (= Studies in the History of Law and Justice. SpringerOpen, Cham 2016. XIII, 284 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zwar hat grundsätzlich jede Gegebenheit eine Verfassung, doch ist diese an sich naheliegende und dementsprechend selbverständliche Erkenntnis nur allmählich in das Bewusstsein des Menschen getreten. Dass folglich auch die menschliche Gemeinschaft jeweils verfasst ist, ist erst mit der Entstehung des Staates deutlich geworden. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wird in diesem Zusammenhang zwischen der älteren materiellen Verfassung und der seit der Virginia Bill of Rights von 1776 zu Tage getretenen jüngeren formellen Verfassung unterschieden.
Ulrike Müßig, die in dieser und anderen Entwicklungen besonders hervorgetreten ist, stellt mit dem vorliegenden Werk der interessierten Öffentlichkeit die ersten Forschungsergebnisse des mittels europäischer Mittel finanzierten ERC Advanced Grant ReConFort, Reconsidering Constitutional Formation zur Verfügung. Dieses transdisziplinäre Projekt behandelt ausgewählte Verfassungsdiskurse Europas des 18. und 19. Jahrhunderts. Es beruht auf einer Tagung an der Universität von Macerata vom 9. bis 11. März 2015.
Insgesamt enthält es vier Teile. In ihnen behandelt die Hausgeberin die Verrechtlichung durch Verfassungsgebung, Brecht Deseure die nationale Souveränität in Artikel 25 der Verfassung Belgiens von 1831, Giuseppe Mecca die Allmacht des Parlaments unter dem albertinischen Statut in Italien zwischen 1848 und 1861 und Anna Tarnowska Die Souveränitätsfrage in der öffentlichen Diskussion um die Verfassung Polens vom 3. Mai zwischen 1788 und 1792. Möge das durch einen Appendix, ein Verzeichnis der Autoren und einen Index abgerundete europäisierende Werk, dessen Vorbemerkung ReConFort nicht vollkommen überzeugend halbfett formatiert auflöst, |
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Marinello, Riccardo, Von der Arbeit zur Erziehung. Die Bedeutung der englischen Fabrikgesetze für die Herausbildung der Jugend im 19. Jahrhundert (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 298 = Lebensalter und Recht 8).. Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XI, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerMarinellovonderarbeitzurerziehung20170213 Nr. 16326 ZIER 7 (2017) 53. IT
Marinello, Riccardo, Von der Arbeit zur Erziehung. Die Bedeutung der englischen Fabrikgesetze für die Herausbildung der Jugend im 19. Jahrhundert (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 298 = Lebensalter und Recht 8).. Klostermann, Frankfurt am Main 2016. XI, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Leben des Menschen ist von der Natur her in der Weise vorstrukturiert, dass er von nirgendwo oder irgendwo her kommt und an dem Ende wieder nach nirgendwo oder irgendwo vergeht. Diese stetige Entwicklung hat die Menschheit durch Zivilisation und Kultur beeinflusst, indem sie beispielsweise Arbeit und Erziehung erfunden hat. Einen beachtlichen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang auch das Recht, vor allem in der allmählich anerkannten Form der Gesetze.
Mit einem Teilaspekt dieser Fragestellung beschäftigt sich die von Stefan Ruppert betreute, im Rahmen des Projekts Lebensalter und Recht an dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main entstandene, im Wintersemester 2014/2015 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation des seit 2014 als Rechtsanwalt bei Allen & Overy tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Fabrikgesetze als Mittel zur Segmentierung und Synchronisierung der Lebensphase Jugend sowie einen Überblick über Forschungsstand und Methode in insgesamt fünf Teile. Sie betreffen die Entdeckung der Jugend durch das erste Fabrikgesetz (Health and Morals of Apprentices Act) aus dem Jahre 1802, den Eingriff in den Freihandel und das Erziehungsrecht der Eltern durch die Ausweitung des gesetzlichen Jugendschutzes auf die free children (1815 bis 1830), den ersten gesetzgeberischen Schritt in Großbritannien in Richtung auf eine verpflichte |
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Schulmeister-André, Irina, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischen Einfluss – Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 27). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 580 S. Diss. jur. Marburg 2015. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schulmeister-André, Irina, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischen Einfluss – Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (= Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht 27). Duncker & Humblot, Berlin 2016. 580 S. Diss. jur. Marburg 2015. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wie die Welt und der Mensch so befindet sich auch das Recht trotz einer allgemeinen Konservativität in ständigem Wandel. Mussten die Verlierer kriegerischer Auseinandersetzungen früher stets mit dem tatsächlichen Tod in der Niederlage rechnen, so droht ihnen in der Gegenwart ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem wohl auf die Dauer die Todesstrafe keinen Platz mehr haben wird. Diese Veränderung lässt sich anschaulich an dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg an dem Ende des zweiten Weltkriegs ablesen.
Mit ihm befasst sich die von Christoph Safferling betreute, durch ein Stipendium der International Max Planck Research School for Comparative Legal History an der Universität Frankfurt am Main geförderte, in dem Wintersemester 2014/2015 an dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Marburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Die gewichtige, eine interessante Frage überzeugend untersuchende Arbeit fand unmittelbar bei ihrem Erscheinen das besondere Interesse eines ausgewiesenen Sachkenners. Deswegen genügt an dieser Stelle der Hinweis auf wenige Grundzüge.
Gegliedert ist das weiterführende, abgewogen ermittelnde Werk nach einer Einleitung über Anlass, Zweck, Quellen und Aufbau in acht Abschnitte. Sie betreffen die juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen als Herausforderung der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre, die Ahndung von Kriegsverbrechen als Gegenstand sowjetischer Regierungspolitik, die Entwicklung von dem 3. Mai 1945 bis zu dem 26. Juni 1945, die Ausarbeitung des Statuts für das internationale Militärtribunal in dem Zuge der Verhandlungen in Londo |
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Ehlers, Caspar, Rechtsräume. Ordnungsmuster im Europa des frühen Mittelalters (= Methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 3). De Gruyter, Berlin 2016. X, 181 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ehlers, Caspar, Rechtsräume. Ordnungsmuster im Europa des frühen Mittelalters (= Methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 3). De Gruyter, Berlin 2016. X, 181 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Raum ist dem Menschen wie die Zeit als eine Dimension vorgegeben. Aus diesem Grunde kann auch das Recht als eine kulturelle Schöpfung des Menschen nur im Raum verwirklicht werden. Dies ist im vorliegenden schmalen Einführungsband in die rechtshistorische Forschung für das Europa des frühen Mittelalters zu einem interessanten methodischen Ausgangspunkt gemacht.
Sein als Sohn (Caspar Joachim) des Historikers Joachim Ehlers in Hamburg 1964 geborener, von 1985 an in Frankfurt am Main und Bonn in Geschichte ausgebildeter, 1995 in Bonn bei Rudolf Schieffer mit einer Dissertation über die Bedeutung Speyers für das Königtum promovierter, danach 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen für das Repertorium der deutschen Königspfalzen tätiger, 2005 mit einer Schrift über die Entstehung einer sächsischen Infrastruktur unter dem Einfluss weltlicher und kirchlicher Ordnungsvorstellungen des früheren Mittelalters habilitierter, seit Anfang 2007 als wissenschaftlicher Referent an dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main wirkender, 2012 in Würzburg zum außerplanmäßigen Professor ernannter Verfasser hat sich seit seiner Erstlingsarbeit stets auch mit dem Raum in besonderer Hinsicht befasst. Seine dabei gewonnenen weiterführenden Einsichten gliedert er insgesamt in vier Teile. Sie beginnen mit einer Einführung über Rechtswissenschaft und Raum, Rechtsräume und ihre Quellen sowie einem Überblick über die zugehörige Forschungsgeschichte von dem 19. Jahrhundert bis heute.
Danach wendet sich der Verfasser den wichtigsten rechtshistorischen Quellen und Methodenfragen in Rechtsgeschichte, Geschichte, Soziologie, Politikwissenschaft, Religionswissenschaft |
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Kershaw, Ian, Höllensturz. Europa 1914 bis 1949, aus dem Englischen von Binder, Klaus/Leineweber, Bernd/Schröder, Britta. Deutsche Verlagsanstalt, München 2016. 764 S., 30 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen AugustinovicKershawhöllensturz20170213 Nr. 16269 ZIER 7 (2017) 60. IT
Kershaw, Ian, Höllensturz. Europa 1914 bis 1949, aus dem Englischen von Binder, Klaus/Leineweber, Bernd/Schröder, Britta. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016. 764 S., 30 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Er zählt zweifellos zu den herausragenden Köpfen seines Metiers: Ob seiner wissenschaftlichen Verdienste in seiner britischen Heimat geadelt, hat der 1943 geborene Sir Ian Kershaw, der in Manchester, Bochum, Nottingham und zuletzt bis zu seiner Emeritierung 2008 in Sheffield gelehrt hat, die Zeitgeschichtsforschung zum Nationalsozialismus mit erhellenden Werken vorangetrieben, unter denen seine zweibändige Biographie Adolf Hitlers (1998/2000) besondere Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte. Ihr Verfasser vermochte darin, basierend auf Max Webers Konzept der charismatischen Herrschaft, das Werden und Wirken des nationalsozialistischen Diktators überzeugend aus den Bedürfnissen der deutschen Gesellschaft erklären, deren Befriedigung sich im wechselseitigen Austausch zwischen beiden vollzogen habe. Nach Untersuchungen zu den entscheidenden Wendepunkten des Zweiten Weltkriegs (2008) und dem Phänomen des deutschen Durchhaltewillens in dessen Endphase (2011) hat sich Ian Kershaw nun an ein besonderes Unterfangen gewagt: Er will, wiederum verteilt auf zwei Bände, eine (europäische) Geschichte des 20. Jahrhunderts erzählen. Die englische Originalausgabe des ersten Bandes, der nunmehr auch in der deutschen Übersetzung vorliegt, wurde 2015 unter dem vielsagenden Titel „To Hell and Back: Europe, 1914-1949“ der Öffentlichkeit präsentiert.
Die besonderen Herausforderungen der aktuellen Arbeit bestehen in der Aufgabe, für den ins Auge gefassten Zeitraum zunächst eines halben Jahrhunderts unter bestimmten Gesichtspunkten die wesentlichen und typischen Strömungen zu erfassen, sie in ihrer Interdependenz darzustellen, in der Auswahl des Materials arg |
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Haas, Sebastian, Die preußischen Jahrbücher zwischen neuer Ära und Reichsgründung (1858-1871). Programm und Inhalt, Autoren und Wirkung einer Zeitschrift im deutschen Liberalismus (= Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 47). Duncker & Humblot, Berlin 2017. 535 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Haas, Sebastian, Die preußischen Jahrbücher zwischen neuer Ära und Reichsgründung (1858-1871). Programm und Inhalt, Autoren und Wirkung einer Zeitschrift im deutschen Liberalismus (= Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 47). Duncker & Humblot, Berlin 2017. 535 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die preußischen Jahrbücher, die von 1858 bis 1935 erschienen, waren zunächst eine politische Zeitschrift, die von preußischen Altliberalen und Vertretern der Casino-Fraktion des Frankfurter Parlaments 1857 begründet wurde. Ihr „beherrschendes Ziel“ war ein „deutscher Nationalstaat“, „der auf vier Grundprinzipien aufbaute: Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten, Sicherung des parlamentarischen Systems, verantwortungsvoll agierende Regierende und politisch gebildete Bürger“ (S. 427). In seinem Werk untersucht Haas die „Berichterstattung und Kommentierung“ der Zeit zwischen 1858 (Neue Ära in Preußen) und der Reichsgründung (1871). Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen die Themen, mit denen sich die preußischen Jahrbücher befassten. In diesem Zusammenhang analysiert Haas anhand der Korrespondenz der Herausgeber und Autoren, wie diese das politische Geschehen interpretierten und inwieweit ihre Kontakte „zur Staatsführung über ein kritisch-distanziertes Maß hinausgingen“ (S. 22). Ferner geht es um die Rolle der preußischen Jahrbücher und Altliberalen „innerhalb der liberalen Nationalbewegung“ (S. 23). Schwerpunkt der Untersuchungen sind die einzelnen Beiträge in den preußischen Jahrbüchern, die monatlich erschienen und bis Ende 1862 anonym blieben (S. 52f.). Erst ein Register von Ende 1870 benannte etwa die Hälfte der Autoren von 1858 bis 1862. Die höchste Auflage erlangten die Jahrbücher 1875/1876 mit 1700 verkauften Exemplaren (S. 25). Herausgeber der preußischen Jahrbücher war zunächst Rudolf Haym (1821-1901), der nach dem Scheitern seiner Habilitation 1845 erst 1868 eine ordentliche Professur in Halle für deut |
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Liebrecht, Johannes, Fritz Kern und das „gute alte Recht“. Geistesgeschichte als neuer Zugang für die Mediävistik (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 302). Klostermann, Frankfurt am Main 2016. VIII, 161 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser des vorliegenden schlanken Werkes ist seit 1993 in Rechtswissenschaft und Philosophie ausgebildet, seit 2007 bzw. 2013 (als wissenschaftlicher Referent) an dem Max-Planck- Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig und seit 2013 mit einer Dissertation über Brunners Wissenschaft (im Spiegel seiner Rechtsgeschichte) in Regensburg promoviert. Seiner jetzigen Abhandlung stellt er den aus Fritz Kerns 1919 in der Historischen Zeitschrift veröffentlichtem Aufsatz über Recht und Verfassung im Mittelalter entnommenen Satz voran, dass wer „aus klassischen Werken wie Brunners Rechtsgeschichte die Rechtsanschauungen der betreffenden Zeit“ kennenlernen wolle oder zu rekonstruieren versuche, „zu einer wunderlich unzeitgemäßen Vorstellung“ gelangen werde. Sein Interesse an Kerns Lehre ist dabei bereits in einer Untersuchung über das gute alte Recht in der rechtshistorischen Kritik dokumentiert, die in dem von Karl Kroeschell 1996 herausgegebenen Band über Funktion und Form in Bezug auf Quellen- und Methodenprobleme der mittelalterlichen Rechtsgeschichte aufgenommen wurde.
Max Friedrich Ludwig Hermann Kern war in Stuttgart am 28. September 1884 als Sohn eines Staatsrats geboren worden und hatte nach dem Abitur des Jahres 1802 zunächst in Lausanne Rechtswissenschaft studiert, war aber nach zwei Semestern nach Tübingen zur Geschichtswissenschaft und nach weiteren zwei Semestern nach Berlin gewechselt, wo er 1906 bei Fritz Tangl mit einer Dissertation über Dorsualkonzept und Imbreviatur – Zur Geschichte der Notariatsurkunde in Italien promoviert wurde. Nach der in Kiel 1909 er |
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Hähnel, Paul Lukas, Föderalismus in historisch vergleichender Perspektive Band 3. Föderale Interessenvermittlung im Deutschen Kaiserreich (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 26). Nomos, Baden-Baden 2017. 505 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Jeder, der sich mit der Gesetzgebungsgeschichte des Kaiserreichs befasst, wird bald feststellen, dass die veröffentlichten Quellen (u. a. Reichstagsverhandlungen, Bundesrats-Drucksachen und Bundesrats-Protokolle) nur ein unvollkommenes Bild einer Gesetzesgenese vermitteln. Diese kann man nur voll in den Blick bekommen, wenn man berücksichtigt, dass das Kaiserreich ein Bundesstaat war, und die einzelnen Staaten und zunehmend auch die Interessenverbände an der Vorbereitung und Verabschiedung der meisten Gesetze des Kaiserreichs beteiligt waren. Ziel der politikwissenschaftlich orientierten Untersuchungen von Hähnels ist es, „neue Informationen über föderales Regieren im Kaiserreich zu liefern und die Genese des Föderalismus differenziert zu interpretieren“ (S. 21), und zwar am Beispiel des „neuen Politikfeldes der Nahrungsmittelregulierung“, die als ein Teil der Medizinalpolizei und Veterinärpolizei zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung gehörte (S. 85). Als Quellen für seine Untersuchungen zieht Hähnel außer den Beständen des Bundesarchivs und den insoweit nicht sehr ergiebigen Beständen Preußens im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz vor allem die Materialien in den (Haupt-)Staatsarchiven München, Stuttgart, Dresden und Hamburg sowie in den Archiven der Thüringischen Staaten heran (S. 48ff.). Wichtig sind insoweit die Bestände der Innenministerien und Außenministerien sowie die Gesandtschaftsberichte und die Berichte der Bundesratsbevollmächtigten. Auf dieser Basis werden untersucht die Genese des Nahrungsmittelgesetzes von 1879 und anschließend jeweils für die Zeit von 1879 bis 1890, von 1890-1900 und von 1900 bis 1914 sieben weitere Rechtssetzungsakte, und |
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Deutscher Kolonialismus. Fragmente seiner Geschichte und Gegenwart, hg. v. dem Deutschen Historischen Museum Berlin. Stiftung Deutsches Historisches Museum/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 334 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Deutsche Kolonialgeschichte ist heute im allgemeinen Bewusstsein der deutschen Bevölkerung bestenfalls ein Randthema. Das war nicht immer so: Zwischen 1884/1885 und 1919 hatte das wilhelminische Kaiserreich als „verspätete Nation“ versucht, sich den, wie man meinte, gebührenden „Platz an der Sonne“ durch die Inbesitznahme eines Teils der zu jener Zeit durch den Vorsprung der klassischen Kolonialmächte global ohnehin nur mehr sehr beschränkt verfügbaren Territorien zu sichern und zu erhalten. Der zersplitterte deutsche Kolonialbesitz erstreckte sich schließlich vom äquatorialen und südlichen Afrika (Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika = Namibia, Deutsch-Ostafrika = Tansania, Burundi, Ruanda) über Ostasien (die chinesische Kiautschou-Bucht mit der Stadt Tsingtau) und Indonesien (Deutsch-Neuguinea) bis in den Südpazifik (Samoa). Während Reichskanzler Otto von Bismarck derlei Bestrebungen aus grundsätzlichen Erwägungen der Mächtebalance reserviert betrachtet und sich in der Sache nur halbherzig engagiert hatte, verlagerte wiederum Adolf Hitler in Anerkennung der maritimen Vormachtstellung Großbritanniens das koloniale Interesse Deutschlands auf den kontinentalen Osten. Die nur drei Jahrzehnte andauernde deutsche Übersee-Kolonialgeschichte diente seiner Propaganda vor allem als willkommene Manifestation deutschen Pioniergeistes. Folglich ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass sich das Deutsche Historische Museum (DHM) Berlin nach zwei thematisch spezialisierten Vorgängern zu Tsingtau (1998) und Namibia (2004/2005) für eine modern konzipierte Ausstellung entschieden hat, die vom 14. Oktober 2016 bis zum 14. Mai 2017 dem Besucher nunmehr einen facettenreichen Einblick in das Phänomen und die Geschich |