| Deutsch, Andreas, Ein Geheimbund mit Lizenz zum Töten. Der Anti-Illuminaten-Orden des Johann Ludwig Klüber. Edition der Geheimbundsatzung mit Einleitung. Steiner, Stuttgart 2010. 120 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsch, Andreas, Ein Geheimbund mit Lizenz zum Töten. Der Anti-Illuminaten-Orden des Johann Ludwig Klüber. Edition der Geheimbundsatzung mit Einleitung. Steiner, Stuttgart 2010. 120 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 1. Mai 1776 gründete der achtundzwanzigjährige Philosoph und Kirchenrechtler Adam Weishaupt in Ingolstadt einen Geheimorden der Erleuchteten (illuminati), der durch Aufklärung und sittliche Verbesserung die Herrschaft von Menschen über Menschen überflüssig machen sollte, nach Gewinnung von etwa 2000 Mitgliedern aber 1785 in Bayern verboten wurde und wohl bald danach zerschlagen war. In der vom Heidelberger Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft bewahrten Privatbibliothek des bedeutenden Heidelberger Öffentlichrechtlers Johann Ludwig Klüber (Tann in der Rhön 10. 11. 1762-Frankfurt am Main 16. 2. 1837) fand Andreas Deutsch bei der Durchsicht des Klüber’schen Nachlasses ein 53 Seiten umfassendes Manuskript ohne Titel und Überschrift, das sich die Verfolgung und Vertilgung der Jakobiner und Illuminaten zwecks Schutzes von Regierung, Religion, innerer Sicherheit und Privateigentum zum Ziel setzt. Fasziniert von seiner Rätselhaftigkeit hat es der Herausgeber dankenswerterweise mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft ediert.
In seiner überzeugenden Einführung stellt er zunächst den in der anonymen Handschrift satzungsmäßig erfassten Geheimbund vor und datiert die Satzung einleuchtend auf die Jahre zwischen 1797 und 1802. Danach verbindet er mit gewichtigen Argumenten Klübers Professorenjahre in Erlangen (1786-1804) mit der Satzung. Im Anschluss hieran stellt er den Inhalt der Satzung, nach der beispielsweise Versammlungen der Mitglieder eine absolute Ausnahme sein sollten, ausführlich dar.
Nach ausführlicher Abwägung stuft er den Klüber’schen Geheimbund als angedachtes politisches Sammelbecken der Regierungstreuen ein. Demgegenüber hält er die - aus heutiger Sicht - nicht zu beantwort |
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| Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Augsburg 1555, in vier Bänden bearb. v. Aulinger, Rosemarie/Eltz, Erwein H./Machoczek, Ursula (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 20). Oldenbourg, München 2009. 1-644, 645-1677, 1679-2577, 2579-3223 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Augsburg 1555, in vier Bänden bearb. v. Aulinger, Rosemarie/Eltz, Erwein H./Machoczek, Ursula (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 20). Oldenbourg, München 2009. 1-644, 645-1677, 1679-2577, 2579-3223 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Zusammen mit dem „Geharnischten“ Reichstag von 1547/1548 ist der Augsburger Reichstag von 1555, mit dem eine Wende in der Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches eingeleitet wurde, der wohl wichtigste Reichstag der Reichsgeschichte im 16. Jahrhundert überhaupt. Nicht ohne Grund ist diesem deshalb die bisher umfangreichste Quellenedition der Reihe „Deutsche Reichstagsakten“ gewidmet. Zugleich wurde nach den dem Augsburger Reichstag von 1547/1548 gewidmeten drei Teilbänden (Rezension ZRG GA 125, S. 724-725) und den dem Augsburger Reichstag von 1550/1551 gewidmeten zwei Teilbänden (Rezension ZRG GA 124, S. 550-552) die Serie der „Jüngeren Reihe“ zum Abschluss gebracht, auch wenn nach wie vor einige der zeitlich frühere Bände ausstehen. Die Bearbeiter der Bände 18 und 19, Ursula Machoczek und Erwein Eltz, sind zusammen mit Rosemarie Aulinger zugleich Bearbeiter der vorliegenden vier Teilbände, so dass auch die Kontinuität in der Anwendung der bisher praktizierten Bearbeitungsprinzipien gewahrt blieb (vorgestellt in Band 10 der Reihe, erschienen Göttingen 1990, auf S. 59 bis 69, ergänzt in Bd. 16, München 2003, S. 51-54). Angesichts des umfangreich vorhandenen Quellenmaterials mussten indes weitere Abstriche gemacht werden; vor allem sind nicht alle Akten der Hauptverhandlungen vollständig abgedruckt. Auswahlkriterien für die Aktenstück waren deren reichsrechtliche Relevanz bzw. ihre Bedeutung für die Dokumentation des Reichstags von 1555.
Die Akten einschließlich der Vorakten des Augsburger Reichstags von 1555 sind in insgesamt neun Kapiteln zusammengestellt. Im ersten Kapitel geht es um die Vorbereitung des Reic |
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| Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662. Der Reichsdeputationstag zu Worms 1564, bearb. v. Knorring, Marc von. Oldenbourg, München 2010. 555 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
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Zur neuen Reihe der Reichsversammlungen der Jahre 1556 bis 1662 liegen nun inzwischen sieben Bände aus der Zeit von 1559 bis 1586 vor, davon einige in zwei Teilbänden. Es sind dies nicht immer bedeutende Reichstage, die hier angesprochen sind; auch weniger wichtige Versammlungen, Reichsdeputationstage und Reichskreisversammlungen sind von der Serie betroffen. Erst durch einen Gesamtüberblick über alle Zusammenkünfte maßgebender Stände des Reichs lässt sich die Geschichte des Heiligen Römischen Reichs seit dem Augsburger Religionsfrieden bis zu seiner anderthalb Jahrhunderte währenden Endphase rekonstruieren. Bis zu dieser Phase, in dem das Reich eigentlich nur noch ein Bund unabhängiger „Staaten“ und Herrschaften war, der sich auf dem Regensburger Reichstag durch seine Gesandten vertreten ließ, war die Reichsverfassung in ständiger Bewegung; der Religionsfrieden von 1555 hatte zwar einen modus vivendi geschaffen, der das Nebeneinander der Konfessionen zuließ und eine Weiterentwicklung der Verfassung vorzeichnete. Die wechselnden Kräfte-Verhältnisse provozierten jedoch politische und kriegerische Auseinandersetzungen, zumal dann, wenn sich Staaten außerhalb des Reiches aus etwaigen Erb- und Schutzansprüchen heraus Vorteile aus einem Eingreifen in die „inneren Verhältnisse“ versprachen.
Nach den zuletzt (2007) in dieser Reihe erschienenen Editionen der Reichsversammlungen von 1567 in Regensburg und Erfurt (Rezension ZRG 125, S. 726f.) und von 1582 in Augsburg (Rezension ZRG 126, S. 602f.) ist mit dem Wormser Reichsdeputationstag eine Versammlung zur editorischen Bearbeitung ausgewählt worden, weil dies die erste Zusammenkunft auf Reichsebene war, die der Reichsexekutionsordnung von 1555 entsprach. Mit dem Treffen wurde „ein genuiner, in |
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| Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 2 Bayern, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Berlin 2007. XL, 2038 S. Besprochen von Andreas Kley. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 2 Bayern, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Berlin 2007. XL, 2038 S. Besprochen von Andreas Kley.
Michael Kotulla legt den zweiten Band seiner monumentalen Dokumentensammlung dar. Der Band wird durch eine umfangreiche historische Einleitung eröffnet (S. 3-390). Die Einleitung ist ausgesprochen sachhaltig und verweist stets auf die Dokumente und die entsprechenden Artikel. Wie präzise der Autor arbeitet, zeigt sich beispielhaft im Abschnitt über Bayerns verfassungsrechtliche Stellung im Deutschen Reich nach 1871. Kotulla erläutert die Regelungen der Reichsverfassung von 1871. Freilich hatte sich Bayern – außerhalb der Verfassung – zusätzliche Sonderrechte ausbedungen. Im Bereich des Militärwesens galten nicht die Bestimmungen der Art. 61-68 der Reichsverfassung, sondern die Regelungen von Abschnitt III § 5 Nrn. I-VII des Bündnisvertrages; „was der ungeachtet dessen prinzipiell nur noch beschränkt weiter bestehenden Militärhoheit des bayerischen Königs gegenüber derjenigen anderer Einzelstaaten immerhin eine besondere Note verlieh“ (S. 340).
Der dokumentarische Teil ist äußerst reich ausgestattet: Er umfasst die gesamte verfassungswesentliche Gesetzgebung. Im Konstitutionalismus waren das vor allem kurfürstliche bzw. königliche Verordnungen, später Gesetze des Landtags und der Krone. Die historischen Dokumente verweisen stets auf die umfangreiche Einführung und erlauben dem Leser vorab eine gute Orientierung. Das Werk ist deshalb auch für die interessierten Laien sehr geeignet, da es zum Verständnis der Dokumente die nötigen Hilfestellungen bietet.
Das Werk endet, seinem Konzept entsprechend 1918. Dort ist als letztes Dokument, die Anifer Erklärung des Königs von Bayern, abgedruckt. Dieser bekannte, dass er Zeit seines Lebens stets mit dem Volk und für das Volk gearbeitet habe. Schon diese Formulierung zeigt, dass das Königtum in sein le |
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| Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR), hg. von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv – Serie I Alte Prager Akten, Band 1 A–D, Serie I Alte Prager Akten, Band 2 E-J, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Ortlieb, Eva. Erich Schmidt, Berlin 2010, 803 S. – Serie II Antiqua, Band 1 Karton 1–43, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Machoczek, Ursula. Erich Schmidt, Berlin 2009, 2010, 645, 803 |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR), hg. von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv – Serie I Alte Prager Akten, Band 1 A–D, Serie I Alte Prager Akten, Band 2 E-J, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Ortlieb, Eva.– Serie II Antiqua, Band 1 Karton 1–43, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Machoczek, Ursula. Erich Schmidt, Berlin 2009, 2010, 645, 803, 773 S. Besprochen von Bernd Schildt.
Sowohl in der historischen als auch in der rechtshistorischen Forschung dominierte lange Zeit das Interesse am Reichskammergericht. Die allgemein beklagte und wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende Vernachlässigung des Reichshofrats resultierte zum einen aus der unterschiedlichen Überlieferung des hinterlassenen Quellenmaterials und zum anderen aus dem Umstand, dass die Österreichische Rechts- und Geschichtswissenschaft lange Zeit wenig Interesse am frühneuzeitlichen Reich hatte und insoweit die umfangreiche Quellenüberlieferung zum Reichshofrat im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien wenig Beachtung fand. Hinzu kommt, dass insbesondere die landesgeschichtliche Forschung im Reichshofrat zunächst ein durch konfessionelle Parteilichkeit bestimmtes Machtinstrument des Kaisers gesehen hat. Mit dem Aufschwung der Forschungen zum Reichskammergericht seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts war dieses Verdikt zwar grundsätzlich überwunden, allerdings wurden die beiden höchsten Reichsgerichte nunmehr zunächst und vorwiegend als Konkurrenten verstanden. Erst in jüngster Zeit scheint sich diese Sicht insoweit zu relativieren, als mehr und mehr gesehen wird, dass sich beide Gerichte in ihrer judiziellen Tätigkeit auch ergänzten und z. T. wohl sogar zusammengewirkt haben. Das gegenwärtige Defizit bei der Erforschung der judiziellen Tätigkeit des Reichshofrats ist insoweit nicht mehr auf mangelndes Interesse der Forschung zurückzuführen, sondern |
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| Die Berliner Universität im Kontext der deutschen Universitätslandschaft nach 1800, um 1860 und um 1910, hg. v. Bruch, Rüdiger vom unter Mitarbeit von Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des Historischen Kollegs 76). Oldenbourg, München 2010. XVII, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Berliner Universität im Kontext der deutschen Universitätslandschaft nach 1800, um 1860 und um 1910, hg. v. Bruch, Rüdiger vom unter Mitarbeit von Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des Historischen Kollegs 76). Oldenbourg, München 2010. XVII, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit 52 Lehrenden und 256 Studierenden nahm die auf Betreiben des von Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Schleiermacher beeinflussten Wilhelm von Humboldt (Leiter der Abteilung für Kultus und Unterricht im Ministerium des Inneren Preußens) am 16. August 1809 gegründete Universität Berlin unter dem Rektor Theodor Schmalz in den Fakultäten Jura, Medizin, Philosophie und Theologie ihren Betrieb auf. 1828 nach dem gründenden König in Friedrich-Wilhelms-Universität und nach derm Untergang Preußens 1949 nach dem Initiator in Humboldt-Universität umbenannt, beging sie 2010 die zweihundertste Wiederkehr ihres Eröffnungsjahrs. Rüdiger vom Bruch, 1978 mit der Arbeit Wissenschaft, Politik und öffentliche Meinung - Gelehrtenpolitik im wilhelminischen Deutschland (1890-1914) in München promoviert, 1987 mit der Untersuchung Von der Kameralistik zur Wirtschaftswissenschaft habilitiert und seit 1993 als Professor für Wissenschaftsgeschichte an der Humboldt-Universität tätig, nahm dies zum Anlass, den Obliegenheiten eines Stipendiaten des Historischen Kollegs gemäß vom 29. bis 31. März 1997 ein Kolloquium zu dem Thema Die Berliner Universität im Kontext der deutschen Universitätslandschaft nach 1800, um 1860 und um 1910 abzuhalten, dessen Ergebnisse der vorliegende Band jubiläumsgerecht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Das Personenverzeichnis der Tagung weist insgesamt 12 Teilnehmer aus Bonn, Berlin, Jena, Frankfurt am Main, Graz, Göttingen, Albuquerque/New Mexico, Leipzig, Dresden, Würzburg und Bern aus, das Inhaltsverzeichnis neben der kurzen Einführung des Veranstalters elf damit nicht vollständig deckungsgleiche Referate. Sie gliedern sich in vier Abte |
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| Die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, Teil 2 Die Berichte des Berliner Polizeipräsidenten über die sozialdemokratische Bewegung in Berlin während des Sozialistengesetzes 1878-1890, bearb. und eingel. v. Falk, Beatrice/Materna, Ingo (= Veröffentlichungen des brandenburgischen Landeshauptarchivs 57 = Schriftreihe des Landesarchivs Berlin Band 8, Teil 2). BWV Berliner Wissenschafts-Verlag 2009. 721 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am Ende des 18. Jahrhunderts setzte sich teils revolutionär, teils evolutionär in Teilen Europas die Vorstellung durch, dass die Freiheit des Menschen gegenüber hergebrachten Unfreiheiten zum Wohle der Allgemeinheit verwirklicht werden müsse. Der Sieg des Liberalismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verursachte aber derart große gesellschaftliche Ungleichheiten, dass sozialistische Überlegungen entwickelt und verbreitet wurden. Von ihnen fühlten sich die bestimmenden Politiker des Deutschen Reiches bald derart bedroht, dass eine Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten des Reichstags mit 221 gegen 149 Stimmen am 19. Oktober 1878 das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie mit 30 Bestimmungen verabschiedete, das sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Tätigkeit im Deutschen Reich außerhalb des Reichstags und der Landtage verbot und „die roten Reichsfeinde in einem Vernichtungskrieg ausschalten“ sollte.
Seine praktische Verwirklichung musste verwaltungsmäßig abgesichert werden. Dies geschah unter anderem durch Berichte von wichtigen Behördenleitern über die sozialdemokratische Bewegung. Von ihnen erschien bereits im Jahre 2005 ein erster Teil mit den Berichten der Regierungspräsidenten in den Regierungsbezirken Frankfurt an der Oder und in Potsdam. Dem schließt sich der schon angekündigte zweite Teil des Gesamtprojekts mit Berichten über die Hauptstadt Berlin an, der sich am Aufbau des |
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| Die Geschichte(n) der württembergischen Staatsanwaltschaften, hg. v. Pfleger, Klaus. IPa-Verlag, Vaihingen an der Enz 2009. 384 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Geschichte(n) der württembergischen Staatsanwaltschaften, hg. v. Pfleger, Klaus. IPa-Verlag, Vaihingen an der Enz 2009. 384 S. Besprochen von Werner Schubert.
Bei der Bedeutung, welche der Staatsanwaltschaft in der deutschen Strafrechtsgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte zukommt, ist es zu begrüßen, dass nunmehr auch eine Geschichte der Staatsanwaltschaft in Württemberg vorliegt. In einem Überblicksaufsatz stellt Klaus Pfleger (Generalstaatsanwalt in Stuttgart) die Entwicklung der Staatsanwaltschaft und deren gesetzliche Grundlagen in Württemberg dar (S. 11-55). Mit Recht stellt er fest, dass die deutsche Staatsanwaltschaft letztlich, wenn auch in zum Teil anderer Gestalt, auf das französische Recht zurückgeht (S. 15f.). Württemberg erhielt erstmals aufgrund der Strafprozessordnung von 1843 Staatsanwälte, die jedoch noch keine Rechtsmittelbefugnisse hatten. Seit dem Schwurgerichtsgesetz von 1849 hatte die Staatsanwaltschaft die abschließenden Ermittlungen zu führen sowie das Recht, Anklage zu erheben und Rechtsmittel einzulegen. Im Rahmen der Neufassung der Strafprozessordnung im Jahre 1868 wuchs die Bedeutung der Staatsanwaltschaft weiter, bis sie in der Reichsstrafprozessordnung von 1877 ihre bis heute im Wesentlichen gültige Gestalt erhielt. Fast die Hälfte des Werkes nimmt die Darstellung der landgerichtlichen Staatsanwaltschaften (Ellwangen, Hechingen, Heilbronn u. Hall, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm), der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung der NS-Verbrechen ein (S. 56-270). Soweit Unterlagen vorhanden waren, enthalten die Einzeldarstellungen auch Kurzbiographien, zumindest aber die Lebensdaten und die Amtsdauer der jeweiligen Behördenleiter (S. 250f. über den bekannten Stuttgarter Oberstaatsanwalt [1945-1953] und späteren OLG-Präsidenten [1953-1964] Richard Schmidt). Die meisten Beiträge umfassen Abschnitte über herausgehobene Verfahren u |
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| Die Goldene Bulle. Politik - Wahrnehmung - Rezeption, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a., 2 Bände (= Berichte und Abhandlungen, Sonderband 12). Akademie Verlag, Berlin 2009. 1-550, 551-1249 S., Abb. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Goldene Bulle. Politik - Wahrnehmung - Rezeption, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a., 2 Bände (= Berichte und Abhandlungen, Sonderband 12). Akademie Verlag, Berlin 2009. 1-550, 551-1249 S., Abb. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die zu besprechenden 2 Bände sind das Ergebnis einer internationalen Tagung über die Goldene Bulle von 1356, die im Herbst 2006 von der Arbeitsstelle der Monumenta Germaniae Historica an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ausgerichtet wurde. 24 der abgedruckten Beiträge sind damals vorgetragen worden, 10 und eine Zusammenfassung wurden nachgereicht. Anlass für diese wissenschaftliche Großveranstaltung war sowohl das Faktum, dass sich die Proklamation der Goldenen Bulle zum 650. Mal jährte, als auch der Abschluss der Reihe „Constitutiones et acta publica imperatorum et regum“ der Leges-Abteilung der MGH. Die Herausgeber / Veranstalter betonen aber darüber hinaus, dass sie auch ein seit Jahrzehnten schwaches Interesse der Forschung an dem Gegenstand angetrieben habe. Das gilt für das Verfassungswerk bedingt, für die Epoche, die in diesen Bänden ebenfalls breit behandelt wird, kaum. Hier wird vieles wiederholt, was seit dem 600. Todestag von Karl IV. im Jahre 1978 vorgelegt worden ist. Die Wucht der so zustande gekommen 1200 Seiten, die opulente Ausstattung und die zahlreichen Abbildungen unterstreichen den Anspruch eines Standardwerks. Der Gegenstand, die „Goldene Bulle“, ist dem würdig; war sie doch eines der sogenannten „Grundgesetze“ des Alten Reiches, das 450 Jahre, wenn auch teils geändert und in wechselnder Handhabung in Geltung war.
Die Beiträge sind in vier Abteilungen zusammengefasst. Die erste erfüllt die durch die Überschrift „Kaiser und Reich im 14. Jahrhundert“ geweckten Erwartungen nur begrenzt. Denn ihr Schwergewicht liegt auf den Einflüssen auf und den Voraussetzungen für die Goldene Bulle. Dabei werden die gesetzgeberischen Vorarbeiten Ludwigs |
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| Die Grimms - Kultur und Politik hg. v. Heidenreich, Bernd/Grothe, Ewald, 2. Auflage. Societäts-Verlag, Frankfurt 2008. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 52. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Grimms - Kultur und Politik hg. v. Heidenreich, Bernd/Grothe, Ewald, 2. Auflage. Societäts-Verlag, Frankfurt 2008. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer den Namen Grimm in die derzeit erfolgreichste Suchmaschine eingibt, erhält ungefähr 11100000 Hinweise. Es ist also viel und oft von Grimms und über Grimms geschrieben. Deshalb darf sich jeder freuen, der durch eine zweite Auflage, wie es den Herausgeber gelungen ist, aus dem unübersehbaren Meer der Informationen über die Grimms ein wenig hervortritt.
In ihrem mit einem Doppelporträt der Brüder Grimm geschmückten Sammelband berichtet Bernd Heidenreich nach einem Geleitwort von Aloys Lenz über die Grimms und ihre (herausragende) Bedeutung für Kultur und Politik der Deutschen. Danach schildert Bernhard Lauer die Herkunft und Heimat der hessischen Familie Grimm. Heidrun Helwig beleuchtet die Kasseler Jahre zwischen Forscherdrang und Freundschaftsbanden.
In der Folge sind die beiden Brüder Gegenstand siebener verschiedener Studien über ihre Sammlung von Märchen und Sagen (Hans-Jörg Uther), ihre Bedeutung für die Germanistik (Ruth Schmidt-Wiegand), ihre Beiträge zu Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte (Barbara Dölemeyer), Wissenschaft und Politik (Hans-Christof Kraus), die hessische Politik (Ewald Grothe), die Freundschaft mit Friedrich Christoph Dahlmann (Wilhelm Bleek) und die ersten Germanistenversammlungen (Katinka Netzer). Dem sind weitere Beiträge zu Ludwig Emil Grimm (Egbert Koolman, Karin Mayer-Pasinski) und Herman Grimm (Holger Ehrhardt, Peter Staengle) und ein Anhang über die Brüder Grimm-Gesellschaft sowie eine ausgewählte Brüder Grimm-Bibliographie (Bernhard Lauer) angeschlossen. Auf diese Weise ist ein schmucker Band entstanden, der jedem Freund der Grimms gefallen und weitere Freunde einwerben kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Die kaiserlichen Druckprivilegien im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Verzeichnis der Akten vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Deutschen Reichs (1806), mit Erläuterungen hg. v. Koppitz, Hans-Joachim (= Buchwissenschaftliche Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv München 75). Harrassowitz, Wiesbaden 2008. XXVII, 685 S. Besprochen von Elmar Wadle. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Reske, Christoph, Die Buchdrucker des 16. und 17. Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet. Auf der Grundlage des gleichnamigen Werkes von Josef Benzing (= Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen 51). Harrassowitz, Wiesbaden 2007. XXXI, 1090 S. Besprochen von Elmar Wadle.
II. Die kaiserlichen Druckprivilegien im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Verzeichnis der Akten vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Deutschen Reichs (1806), mit Erläuterungen hg. v. Koppitz, Hans-Joachim (= Buchwissenschaftliche Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv München 75). Harrassowitz, Wiesbaden 2008. XXVII, 685 S. Besprochen von Elmar Wadle.
Wer sich mit der Geschichte des Buch- und Druckwesens im deutschen Sprachraum beschäftigt, kommt an den beiden hier vorzustellenden Bänden nicht vorbei; dies gilt selbstverständlich auch für jeden, der sich für die rechtshistorischen Aspekte dieser Forschungsbereiche interessiert.
Für den Zugang zum deutschen Buchdruck des 16. und des 17. Jahrhunderts hat Reske ein unverzichtbares Nachschlagewerk vorgelegt. Es basiert - wie der Untertitel anzeigt – auf dem von Josef Benzing in zwei Auflagen (1963 und 1982) publizierten Vorgängerlexikon und bietet unter Beibehaltung der gewohnten Darstellungsweise zuverlässige Informationen über die inzwischen erschienene Spezialliteratur. Wie Benzing orientiert sich auch Reske an dem Stichdatum 31. Dezember 1500. Es werden demnach auch jene Buchdrucker vorgestellt, die schon früher mit der Druckerei begonnen und nach dem Stichtag weitergearbeitet haben; ältere Buchdrucker, die - wie etwa Johannes Gutenberg (um 1400-1468) – bereits im 15. Jahrhundert gestorben sind, werden nicht erwähnt. Die Abgrenzung zum Buchwesen des 18. Jahrhunderts wird weniger rigide durchgehalten; auf diese Weise ist wenigstens ein Teil des Buchwesens des 18. Jahrhunderts erfasst. Er bleibt zu wünschen, dass eines Tages ein Werk zur Verfügung steht, das mit gleicher Präzision über die ganze Gesch |
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| Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059, hg. v. Jasper, Detlev (= Monumenta Germaniae Historica, Concilia 8). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XXIV, 463 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023-1059, hg. v. Jasper, Detlev (= Monumenta Germaniae Historica, Concilia 8). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XXIV, 463 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Konzilien zählen seit vielen Jahren zu den zentralen Quellen der frühmittelalterlichen Geschichte. Deswegen wurden Konzilienbeschlüsse auch bereits früh ediert, doch entsprechen die älteren Editionen seit langem nicht mehr dem modernen Stand der Forschung. Deswegen sind die 1893 mit den Concilia aevi merovingici Friedrich Maassens einsetzenden Ausgaben der Monumenta Germaniae Historica besonders verdienstlich, von denen nunmehr der achte Band vorliegt, mit dem die Concilia-Edition der Monumenta abschließt (Band 1 511-695, Band 2 742-842, Band 3 843-859, Band 4 860-874, Band 5 875-909, Band 6 916-1001, noch in Vorbereitung Band 7 1002-1022).
Das Werk erfasst insgesamt 43 Kirchenversammlungen des untersuchten Zeitraums. Davon fand nach dem Bearbeiter eine in Frankreich statt, während 15 im deutschen Raum abgehalten wurden. Das Schwergewicht liegt dementsprechend auf den 27 in Italien durchgeführten Konzilien.
Von diesen Kirchenversammlungen sind allerdings nur wenige als Kanones verabschiedete Synodalbeschlüsse erhalten, so dass das Konzil von Seligenstadt des Jahres 1023 mit seinen 20 Bestimmungen bereits auffällig hervorsticht. Demgegenüber rühren die meisten Nachrichten aus historiographischen Quellen, Briefen oder Urkunden. Aus diesem Grund hat der Band nach den eigenen Worten des Bearbeiters vor allem den Charakter einer Dokumentation des synodalen Geschehens, bei dem die Edition der Konzilstexte nicht den meisten Raum beanspruchen kann.
Wo weniges ist, hat das Wenige aber besonderen Wert. Deswegen ist der mühevollen Sammelarbeit des verdienstvollen Bearbeiters der Konzilien von Mainz (2. Juni 1023), Aachen, Seligenstadt, Höchst, Rom, Grone, Seligenstadt, Rom, Rom, Frankfurt, Geisleden, Pöhlde, Trier, Tr |
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| Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916-1001, hg. v. Hehl, Ernst-Dieter, Teil 1 916-960 unter Mitarbeit v. Fuhrmann, Horst, Teil 2 962-1001, unter Mitarb. v. Servatius, Carlo (= Monumenta Germaniae Historica, Concilia 6). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1987, 2007. XXXV, 1-212, XL, 213-795 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916-1001, hg. v. Hehl, Ernst-Dieter, Teil 1 916-960 unter Mitarbeit v. Fuhrmann, Horst, Teil 2 962-1001, unter Mitarb. v. Servatius, Carlo (= Monumenta Germaniae Historica, Concilia 6). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1987, 2007. XXXV, 1-212, XL, 213-795 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als die Goten, Burgunder, Franken, Alemannen, Bayern, Thüringer, Sachsen und Friesen mit der christlichen Bekehrung Schrift und Buch kennen lernten, zeichneten Geistliche ganz zu Beginn das Recht auf, wenn auch fast ausschließlich in lateinischer Sprache. Mit Karl dem Großen versiegen diese Volksrechte und die anschließenden Kapitularien aber weitgehend. Dementsprechend verengt sich das schmale Rinnsal der allgemeinen Bestimmungen auf die Konzilien der christlichen Kirche, deren optimale Verfügbarkeit umso dringlicher ist.
Innerhalb der Monumenta Germaniae Historica sind (1) die Concilia aevi Merovingici (511-695) 1893 von Friedrich Maassen ediert (Neudruck 1989), (2) die Concilia aevi Karolini (742-842) von Albert Werminghoff (Teil 1 1906, Neudruck 1997, Teil 2 1908, Neudruck 2003, mit zwei Supplementbänden von 1998), (3) die Konzilien der karolingischen Teilreiche 843-859 von Wilfried Hartmann 1984, (4) die Konzilien der karolingischen Teilreiche 860-874 von Wilfried Hartmann 1998 (mit zwei Supplementbänden). Die Edition der Konzilien der karolingischen Teilreiche 875-909 ist noch in Vorbereitung durch Wilfried Hartmann und Gerhard Schmitz. Damit beginnt für das quellenarme 10. Jahrhundert eine besonders schmerzliche Lücke.
Sie konnte allerdings bereits 1987 dadurch verkleinert werden, dass Ernst-Dieter Hehl unter Mitarbeit Horst Fuhrmanns einen ersten Teil der Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916-960 vorlegte. Er umfasst 21 Synoden in Hohenaltheim (916), in der Kirchenprovinz Köln (920), in Rom (921), in Koblenz (922), in Trier (928), in Duisburg (929), in Regensburg (932), in Erfurt |
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| Die Landshuter Justiz im Dritten Reich - Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut, zusammengestellt und kommentiert v. Gössl, Helmuth. Gössl, Landshut 2009. VII, 378 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Landshuter Justiz im Dritten Reich - Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut, zusammengestellt und kommentiert v. Gössl, Helmuth. Gössl, Landshut 2009. VII, 378 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut für die NS-Zeit bringt in einem ersten Abschnitt Quellen über die „allgemeinen Folgen der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten“ (S. 1-77), in dem u. a. die Einführung der „Schutzhaft“, die Einrichtung von Konzentrationslagern, die „Säuberung“ der Beamtenschaft, die Gleichschaltung der Länder, die Benachteiligung und Verfolgung der Juden sowie die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts behandelt werden. Es folgt ein knapperer Abschnitt über die innere Lage Deutschlands vor der „Machtergreifung“ (S. 78-87). Der umfangreiche Abschnitt: „Ereignisse in Landshut und im Landgerichtsbezirk“ (S. 88-292) bringt zunächst eine Übersicht über den Landgerichtsbezirk (10 Amtsgerichte) und die Behördenleiter (S. 88ff.), deren Biographien leider nicht näher dargelegt werden. Im Verlauf der Dokumentation teilt Gössl die Namen der Schutz- und Strafhäftlinge und deren Verweildauer im Landgerichtsgefängnis Landshut und im Gerichtsgefängnis Eggenfelden mit. Zu den Schutzhäftlingen gehörte (für einen halben Tag) auch der abgesetzte Oberbürgermeister von Landshut, Dr. Josef Herterich. Zahlreiche Fälle wie denjenigen des Landgerichtsrats Dr. Ignatz Tischler (S. 201ff.), des Gerichtsassessors Georg Wachinger und der Ermordung eines jüdischen Vieh- und Güterhändlers (März 1933) werden angesprochen. Im Einzelnen geht es um die Schutzhaftverfahren sowie um die strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf Verurteilungen von NS-Tätern nach 1945. Der Band wird abgeschlossen mit Abschnitten über das Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Landshut mit statistischen Übersichten (S. 299f.) und über den „Übergang zum Neubeginn“ (S. 338-3 |
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| Die Protokolle des Kölner Domkapitels. Erster Band Regesten 1454-1511, bearb. v. Militzer, Klaus (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 77). Droste, Düsseldorf 2009. XXXIX, 784 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des Kölner Domkapitels. Erster Band Regesten 1454-1511, bearb. v. Militzer, Klaus (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 77). Droste, Düsseldorf 2009. XXXIX, 784 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des durch zahlreiche grundlegende Arbeiten bestens ausgewiesenen Bearbeiters hat die Veröffentlichung der Domkapitelsprotokolle eine lange, nicht näher erläuterte Geschichte, in deren Verlauf eine Publikation als Volltext oder in Regestenform immer wieder ventiliert wurde, ohne dass etwas zustande gebracht worden wäre.. Der verdienstvolle Bearbeiter hat sich aber die Mainzer Domkapitelsprotokolle als leuchtendes Vorbild genommen. Trotz aller Schwierigkeiten ist ihm sein Vorhaben in beeindruckender Weise gelungen.
In seiner klaren Einleitung beschreibt er seine aus drei Bänden bestehende, teilweise stark verkürzte und nur schwer lesbare Vorlage (Akten 141-143 des Domstifts). In den drei von Kapitelsnotar Johann Hoeffman und dem ihn ablösenden Kapitelsnotar Emmerich Kastenholz geführten Bänden folgen die eigentlich mit dem 4. Mai 1461 einsetzenden Eintragungen grundsätzlich chronologisch aufeinander (1461-1478, 1480-1495, 1498-1511, die Jahre 1500-1504 fehlen). Die Sprache ist in der Regel Latein. Nach den Bearbeitungsgrundsätzen sollte der Inhalt der lediglich durch die Zuständigkeit des Domkapitels zusammengefassten Eintragungen aus mancherlei Gründen nicht buchstabengetreu wiedergegeben werden.
Am Beginn der gesamten Regesten steht ein eingeklebter Zettel vom 27. März 1454 über einen Güterverzicht des Propstes und des Subdekans. Den Beschluss bildet das Regest 2314 über eine Ernennung von Bevollmächtigten durch Bernhard Herzog von Sachsen am 28. 11. 1511. Erschlossen wird das hilfreiche, hoffentlich weithin wirksame Werk durch eine Liste der in den Protokollen genannten Kapitulare, der außer in den Protokollen anderweitig nachgewiesenen Personen, ein Orts- und Person |
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| Die Quellen sprechen lassen. Der Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer 1737/38. hg. v. Emberger, Gudrun/Kretzschmar, Robert. Kohlhammer, Stuttgart 2009. 135 S., 47 Abb., 2 CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Quellen sprechen lassen. Der Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer 1737/38. hg. v. Emberger, Gudrun/Kretzschmar, Robert. Kohlhammer, Stuttgart 2009. 135 S., 47 Abb., 2 CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler.
Joseph Ben Issachar Süßkind Oppenheimer wurde in Heidelberg vermutlich im Februar oder März 1698 in einer angesehenen jüdischen Kaufmannsfamilie geboren. Als Kreditvermittler und Kreditgeber lernte er 1732 in Wildbad Karl Alexander von Württemberg kennen, der trotz seines frühen Übertritts zur katholischen Konfession nach dem Tode seines Onkels am 31. Oktober 1733 Herzog von Württemberg wurde, 1736 Joseph Süß Oppenheimer zum geheimen Finanzrat und politischen Ratgeber berief und ihm dabei weiten merkantilistischen Handlungsspielraum überließ. Nach dem unerwarteten Tod des Herzogs am 12. März 1737 wurde „Jud Süß“ verhaftet, wegen Hochverrats, Majestätsbeleidigung, Beraubung der staatlichen Kassen, Amtshandels, Bestechlichkeit, Schändung der protestantischen Religion und sexuellem Umgang mit Christinnen angeklagt, am 9. Januar 1738 zum Tode verurteilt und am 4. Februar 1738 am Galgen gehängt.
Dieser Aufsehen erregende Vorgang wurde im Nachhinein mehrfach literarisch oder politisch bearbeitet (z. B. 1827 Wilhelm Hauff, 1925 Lion Feuchtwanger, 1940 Veit Harlan). 2006 erstellte Gudrun Emberger eine aus Exkursionen des pädagogisch-kulturellen Centrums ehemalige Synagoge Freudental seit 2004 erwachsene Quellenedition und 2007 wurde in Stuttgart erstmals eine von Robert Kretzschmar bearbeitete Wanderausstellung mit dem Titel Beschlagnahmte Briefschaften gezeigt. Diese zwei Unternehmungen flossen in der vorliegenden Veröffentlichung zusammen.
In ihr beschreibt Robert Kretzschmar die Überlieferung zum Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer, Joachim Brüser die Rolle Joseph Süß Oppenheimers in der Politik Herzog Karl Alexanders und Gudrun Emberger Joseph Süß Oppenheimers Stationen des Lebens und Sterbens in Ludwigsb |
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| Die Rechtsstellung der Frau um 1900 - eine kommentierte Quellensammlung, hg. v. Meder, Stephan/Duncker, Arne/Czelk, Andrea (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 12). Böhlau, Köln 2010. 1105 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Mit dem von Meder, Duncker und Czelk herausgegebenen Band liegt erstmals eine umfassende Quellensammlung zur den Forderungen der bürgerlichen Frauenbewegung zur Reform des überkommenen Familienrechts insbesondere für die Zeit der Entstehung des BGB vor. In seiner Einleitung: „Die Kämpfe um ein neues Ehe- und Familienrecht in der Entstehungsphase des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs“ (S. 9-33) geht Meder zunächst auf die Stellung der Frauenbewegung zu den BGB-Entwürfen, auf die Entstehung und die Ziele der Kodifikation des bürgerlichen Rechts und auf Plancks Regelung des ehemännlichen Herrschaftsrechts sowie die Idee einer selbstregulativen Kompetenz der Sitte ein. Die Reformforderungen der Frauenbewegung sind Teil der von Krause, Ahrens und Röder betriebenen „Reethisierung des Rechts“ (S. 17ff.) und im Zusammenhang damit auch Teil der sozialpolitischen Forderungen an die Zivil- und Strafgesetzgebung, die sich in voller Breite mit der Veröffentlichung des ersten BGB-Entwurfs manifestierten. Meder stellt die Frage, inwieweit die Frauenbewegung um 1900 eine eigene Rechtstheorie verfolgt habe und weist in diesem Zusammenhang auf die rechtsethischen Argumente in den Gegenentwürfen zum Familienrecht der BGB-Entwürfe hin (S. 22ff.). Eingehend befasste sich die Schweizerin Emilie Kempin (1843-1901), die erste habilitierte deutschsprachige Rechtswissenschaftlerin, mit der „Individualisierung“ der Frau als „Kern der rechtsethischen Seite der Frauenbewegung“ (S. 24ff.).
Der Quellenteil bringt zunächst die Texte zu den zeitgenössischen Positionen zum Frauen- und Familienrecht (S. 35-916) und anschließend die zum Verständnis der Stellungnahmen erforderlichen Rechtsquellen (S. 917-1081). Den Quellentexten sind einge |
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| Die Regesten der Bischöfe von Freising, Band 1 739 bis 1184, bearb. v. Weißthanner, Alois, fortgesetzt und abgeschlossen durch Thoma, Gertrud/Ott; Martin (= Regesten zur bayerischen Geschichte). Beck, München 2009. L, 390 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Regesten der Bischöfe von Freising, Band 1 739 bis 1184, bearb. v. Weißthanner, Alois, fortgesetzt und abgeschlossen durch Thoma, Gertrud/Ott; Martin (= Regesten zur bayerischen Geschichte). Beck, München 2009. L, 390 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts erstellte Alois Weißthanner (Gferet 1. 4. 1909-29. 9. 1967) im Auftrag der Kommission für bayerische Landesgeschichte ein Manuskript, das im Rahmen der „Monumenta Boica“ erscheinen sollte und als ein Gesamtkompendium der Freisinger Quellen (Band 1 bis 1258) angelegt war. Es enthielt nach zeitgemäßen Grundsätzen kritisch edierte Urkundentexte und - in wesentlich größerem Umfang - Regesten. Der Tod Weißthanners ließ das Werk in einer in wesentlichen Teilen noch redaktionsbedürftigen Fassung zurück, die wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten erst vierzig Jahre später einen Druck erlaubte, wobei ein nicht ganz einfacher Kompromiss zwischen der ursprünglichen Anlage und der 1992 geänderten Konzeption der Herausgeber (Wechsel von den Monumenta Boica zu den Regesten zur bayerischen Geschichte) erforderlich war.
In der sorgfältigen Einleitung beschreibt Gertrud Thoma das Verhältnis Alois Weißthanners zu den geplanten Freisinger Regesten, analysiert das Manuskript der Freisinger Regesten bis 1258 und teilt die Überlegungen, Entscheidungen und Vorgehen bei der Bearbeitung für die Drucklegung mit. Dabei setzt sie sich besonders mit dem pauschalen Verdacht der Fälschung aller Freisinger Königsurkunden vor 1140 durch Bischof Otto von Freising und Wibald von Stablo auseinander. Da inzwischen moderne Untersuchungsmethoden ergeben haben, dass das Pergament einer der angegriffenen Urkunden aus den zwanziger Jahren des 11. Jahrhundert stammt, müsste für diese beispiellos umfangreiche Fälschung dem Fälscher (zumindest in diesem Fall) Pergament zur Verfügung gestanden haben, das wenigstens hundert Jahre alt war, was sie für so wenig wahrschein |
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| Die Regesten des Kaiserreiches unter Lothar III. und Konrad III., zweiter Teil Konrad III. 1138 (1093/94)-1152 (nach Böhmer, Johann Friedrich neu) bearb. v. Niederkorn, Jan Paul/Hruza, Karel (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, erste Abteilung, zweiter Teil ). Böhlau, Wien |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Regesten des Kaiserreiches unter Lothar III. und Konrad III., zweiter Teil Konrad III. 1138 (1093/94)-1152 (nach Böhmer, Johann Friedrich neu) bearb. v. Niederkorn, Jan Paul/Hruza, Karel (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, erste Abteilung, zweiter Teil ). Böhlau, Wien 2008. XII, 453 S. Besprochen von Gudrun Pischke.
177 Jahre nachdem Johann Böhmer in seinen chronologisch-diplomatischen Regesten der Urkunden der Römischen Könige und Kaiser von Konrad I. bis Heinrich VII. 911-1313 Konrad III. 122 Einträge (S. 114-121/Nr. 2177-2298), angereichert mit – ohne Quellenbelege – Festtagsaufenthalten und einigen weiteren Ereignissen –, gewidmet hat und 39 Jahre nach Erscheinen der Diplome Konrads III. (298 Urkunden) erhält mit Konrad III. der erste staufische König „seine“ Regestensammlung. Sein Vorgänger Lothar III., der mit dem ersten Teilband der ersten Abteilung unter den Staufern vereinnahmt wird, der aber im strengen Sinne das die Regesten einteilende Schema der Dynastien durchbricht, hat 14 Jahre zuvor den Regestenband erhalten. Mit dem Band zu Konrad III. wird die Lücke der für die Forschung so nötigen Regestenbänden kleiner. Bis 1313 fehlt immer noch Heinrich V.
Neben den Urkunden, deren Kenntnisstand seit Böhmer (1831) durch DK III (1969) bereits erheblich erweitert worden ist, fanden chronikalische Quellen Aufnahme wie auch Literatur, so dass nun ein vollständigeres Bild der Regierungszeit Konrads III. gezeichnet werden kann. Darüber hinaus ist die Forschung bei erzählenden Quellen nicht mehr vorrangig auf die Jahrbücher der deutschen Geschichte von Wilhelm Bernhardi zu Konrad III. angewiesen. Konrad III. ist nicht länger als glückloser, beinahe inkompetenter Herrscher zu sehen, sondern eher a |
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| Die Renaissance der Rechtspolitik. Zehn Jahre Politik für den sozialen Rechtsstaat, hg. v. Zypries, Brigitte. Beck, München 2008. VIII. 201 S. Besprochen von Wilhelm Wolf. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Renaissance der Rechtspolitik. Zehn Jahre Politik für den sozialen Rechtsstaat, hg. v. Zypries, Brigitte. Beck, München 2008. VIII. 201 S. Besprochen von Wilhelm Wolf.
Was darf man erwarten, wenn man dieses Büchlein zur Hand nimmt? Nach den einleitenden Worten der Herausgeberin „eine Zwischenbilanz“ in ihrem Bemühen um die Erledigung ihrer Handlungsaufträge als Bundesministerin der Justiz von 2002 bis 2009, nämlich „Sicherheit schaffen – Opfer schützen. Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern. Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren.“ Eine spezifische rechtspolitische Programmatik wird aus diesen Kapitelüberschriften kaum zu destillieren sein. Vielmehr herrscht wohlklingende begriffliche Beliebigkeit, die den unbestreitbaren Vorzug bietet, unter Verzicht auf inhaltliche Festlegungen kaum Widerspruch fürchten zu müssen. So oder so ähnlich könnten auch Überschriften in Programmpapieren demokratischer Parteien – der Leser sehe mir den ebenso unscharfen Begriff nach – der „Mitte“ lauten. Und dennoch findet sich gerade in der begrifflichen Unbegrenztheit von der Sicherheits- bis zur Standortpolitik ein Bekenntnis zum Eigentlichen sozialdemokratischer Rechtspolitik, nämlich der Überzeugung, dass das Recht Instrument der Gesellschaftspolitik zu sein hat, oder wie die Herausgeberin es selbst formuliert: „Recht ist Politik in Form von Paragraphen. Es ist ein Instrument, um politische Werte durchzusetzen und sozialen Wandel zu verwirklichen.“[1] Das ist Klartext und lässt Rückschlüsse zu: etwa auf das mit diesen Vorstellungen einhergehende Richterbild oder den Glauben an die Vorhersehbarkeit der Folgen gesetzgeberischen Tuns. Wer Recht als Instrument zur Durchsetzung politischer Werte versteht, der konzipiert den Richter als Sozialingenieur, als Gestalter von Rechtsverhältnissen, denn ihm allein käme danach unter der Geltung des Grundgesetzes auf Grund der Gesetzesbindung die Aufgabe zu, die in Paragraphen gegosse |
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| Die Wiener Stadtbücher 1395-1430, Teil 4 1412-1417, hg. v. Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris, Band 10/4). Böhlau, Wien 2009. 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Wiener Stadtbücher 1395-1430, Teil 4 1412-1417, hg. v. Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris, Band 10/4). Böhlau, Wien 2009. 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das seit 1989 im Erscheinen befindliche umfangreiche, in seinen ersten drei Bänden mit Verspätung in Band 127 (2010) angezeigte wichtige Quellenwerk hat erfreulicherweise bereits nach kürzerer Zeit eine Fortsetzung erfahren. Sein vierter Teil betrifft die sechs Jahre zwischen 1412 und 1417, denen in der Handschrift 285/2 des Wiener Stadt- und Landesarchivs die Folien 132a bis 254b entsprechen. In der grundsätzlich unveränderten Edition enthält der Eintrag Nr. 1867 die Mitteilung einer Verwandtschaftsweisung mit Beistandsersuchen für Thomas Phanzagil (Hainburg, 2. Januar 1412), der Eintrag 2521 eine Verwandtschaftsweisung vom 18. Dezember 1417 für den minderjährigen Martin Viertaler.
Im Geleitwort hofft Werner Ogris als Obmann der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs auf weiteren zügigen Fortschritt der Edition bis zu ihrem Abschluss mit Teil 7 im Jahre 2015. Erst danach wird ein vollständiges Register im Druck erscheinen. Bis dahin sind die laufend aktualisierten Register der bisher vorliegenden Bände im Internet unter der Adresse http://www.imarealoeaw.ac.at/wtb.html abrufbar.
Am häufigsten enthält der Band Verwandtschaftsweisungen, Geschäfte, Bestellung von Willensvollstreckern und Volljährigkeitsweisungen. Die meisten übrigen Eintragungen betreffen einzelne unterschiedliche Vorgänge. In ihrem rechtshistorischen Glossar klären die verdienstvollen Bearbeiter neu über Geschäft und Volljährigkeitsweisung auf, so dass auch die hier von ihnen neu veröffentlichten Vorgänge dem Leser gut verständlich werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Diehl, Thomas, Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg im Prozess der Grunldegung frühmoderner Staatlichkeit (Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrhunderts) (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 159). Selbstverlag der Hessischen historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Marburg 2010. 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Diehl, Thomas, Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg im Prozess der Grundlegung frühmoderner Staatlichkeit (Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrhunderts) (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 159). Selbstverlag der Hessischen historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Marburg 2010. 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die stattliche, von Heide Wunder angeregte und von Werner Troßbach betreute Arbeit ist die bereits während des Studiums in Angriff genommene, von der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Gerda Henkel Stiftung geförderte, am 27. 10. 2009 am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die 1107 nach einer Zerstörung durch den Kaiser erstmals erwähnte, das Gebiet an der Werra beherrschende, an der höchsten Stelle der Ringgauer Hochebene errichtete, vom Kaiser als Reichslehen an die Grafen von Northeim gegebene Burg Boyneburg bei Eschwege, nach der sich (seit 1123) Nachkommen Ottos von Northeim benannten. Sie kam 1144 bei dem Aussterben der Grafen als erledigtes Lehen an das Reich zurück und wurde durch Ministeriale verwaltet, aber 1292 von König Adolf von Nassau mit Eschwege als Reichslehen an den Landgrafen von Hessen gegeben.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung nach einer kurzen Einleitung, in der er das Fehlen erforderlicher Forschung zur neuzeitlichen Geschichte seiner Herrschaft darlegt, in sieben Abschnitte. Sie betreffen die Geschichte der in die drei Geschlechter Hohenstein, Bischhausen und Laudenbach sowie Stedtfeld geteilten Familie(n?), das Gericht Boyneburg mit seinen Dörfern (Rittmannshausen, Netra, Röhrda, Grandenborn, Wichmannshausen, Hoheneiche, Thurnhosbach, Rechtebach, Kirchhosbach, Bischhausen, Oetmannshausen, Reichensachsen, Langenhain, Dünzebach, Jestädt, Motzenrode und Neuerode), die Struktur der Herrschaft, die beiden Polizeiordnungen von 1591 und 1604, mit den |
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| Diewald-Kerkmann, Gisela, Frauen, Terrorismus und Justiz. Prozesse gegen weibliche Mitglieder der RAF und der Bewegung 2. Juni (= Schriften des Bundesarchivs 71). Droste, Düsseldorf 2009. VII, 363 S., 8 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Diewald-Kerkmann, Gisela, Frauen, Terrorismus und Justiz. Prozesse gegen weibliche Mitglieder der RAF und der Bewegung 2. Juni (= Schriften des Bundesarchivs 71). Droste, Düsseldorf 2009. VII, 363 S., 8 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wer während der siebziger und achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts Europa bereist hat, dem werden an den Grenzübergängen und in den Polizeistationen jene mit Kopfbildern bestückten, im Anhang des hier zu besprechenden Werkes in Farbdruck reproduzierten Plakate in Erinnerung geblieben sein, auf denen Mitglieder der zunächst als „Baader-Meinhof-Bande“, später als Rote Armee Fraktion (RAF) bzw. Bewegung 2. Juni bekannten linksterroristischen Organisation zur Fahndung ausgeschrieben waren. 113 Namen - 65 Männer und 48 Frauen - hat die Autorin zusammengetragen, die bis ins beginnende neue Jahrtausend hinein mit Masse unterschiedlicher Straftaten überführt und von den Gerichten abgeurteilt werden konnten. In einer Zeittafel, die Jahre von 1968 bis 2001 umfassend, finden sich die wesentlichen Ereignisse in gebotener Kürze vereinigt.
Gisela Diewald-Kerkmann wurde mit der vorliegenden Schrift 2008 als Historikerin habilitiert und lehrt als Privatdozentin an der Universität Bielefeld, wobei ihr die Erforschung der Geschichte des Terrorismus und dessen weiblicher Dimension ein besonderes Anliegen ist. Mit viel Mühe musste sie sich „vor dem Hintergrund der politischen Brisanz des Themas Terrorismus […], die sich in politischen Grabenkämpfen, kaum überbrückbaren Polarisierungen oder in wechselseitigen Ressentiments widerspiegelt“ (S. 17f.), den Zugang zu ihrem beeindruckenden Quellenmaterial erkämpfen: zu Anklageschriften, Strafurteilen, Beweisanträgen, Gutachten, offiziellen Protokollen der öffentlichen Hauptverhandlungen, Korrespondenzen zwischen Beschuldigten, Verteidigern und juristischen Instanzen, Observationsberichten, Polizeianalysen, Haftprüfungsunterlagen, Beurteilungen durch Justizvoll |
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| Dimensionen der Moderne. Festschrift für Christof Dipper, hg. v. Schneider, Ute/Raphael, Lutz unter Mitarbeit v. Hillerich, Sonja. Lang, Frankfurt am Main 2008. 737 S., 21 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 00. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dimensionen der Moderne. Festschrift für Christof Dipper, hg. v. Schneider, Ute/Raphael, Lutz unter Mitarbeit v. Hillerich, Sonja. Lang, Frankfurt am Main 2008. 737 S., 21 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Christof Dipper verlässt mit Vollendung seines 65. Lebensjahrs seine universitäre Wirkungsstätte - so beginnen Lutz Raphael und Ute Schneider das kurze Vorwort der von ihnen herausgegebenen umfangreichen Festschrift - und hinterlässt ein reiches Erbe bzw. viel wissenschaftliches Kapital. Entstanden ist es durch beharrlichen Einsatz für das an unteilbarer neuerer Geschichte orientierte Gemeinwohl. Zum Ausdruck gekommen ist es in der von Rudolf von Albertini (1923-2004, 1957 Heidelberg) beeinflussten Heidelberger Dissertation über politischen Reformismus und begrifflichen Wandel - eine Untersuchung des historisch-politischen Wortschatzes der Mailänder Aufklärung (1764-1796) von 1976, drei weiteren Monographien, 16 Sammelbänden über den spanischen Bürgerkrieg, Entdeckungen, napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien, Faschismus, Revolution in Deutschland, Rechtskultur, Rechtswissenschaft, Rechtsberufe im 19. Jahrhundert, Strukturwandel einer Region (Odenwald), Deutschland und Italien (1860-1960), Italiani in Germania, Kartenwelten und vieles andere sowie rund 150 am Ende des Bandes verzeichnete Beiträge. Geschaffen wurde dies alles außer in Heidelberg in Trier (1970-1980), in Düsseldorf (1981-1987) und Darmstadt.
Die Festschrift beginnt mit einem Christof Dipper gewidmeten Einleitungsessay Jürgen Reuleckes über die Generation 1943 als einem ein biographisches Porträt vertretenden Gruppenbild. Dem folgen knapp 40 Festschriftbeiträge. Sie sind gegliedert in Annäherungen `(Theorie und Begriffe), Deutungsversuche (Mythen und Wissenschaft), Wahrnehmungsmuster (Bilder und Diskurse), Modernisierung (Akteure und Institutionen) sowie Übergangsgesellschaft (Länder und Strukturen).
Den Beginn macht Petra Gehring mit entfloch |
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| DRQEdit - Deutschsprachige Rechtsquellen in digitaler Edition, projektgeleitet v. Speer, Heino, Heidelberg 2010. http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drqedit/ Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen DRQEdit - Deutschsprachige Rechtsquellen in digitaler Edition, projektgeleitet v. Speer, Heino, Heidelberg 2010. http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drqedit/
Während seines jahrzehntelangen aufopfernden Einsatzes für das Deutsche Rechtswörterbuch in Heidelberg ist sein Forschungsstellenleiter Heino Speer zu der überzeugenden Erkenntnis gelangt, dass die Quellennutzung angesichts der fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten der Jetztzeit noch verbessert werden kann. Insbesondere die gedruckten Texte des 15. und 16. Jahrhunderts sind wegen der seinerzeitigen niedrigen Auflagen und der Vergänglichkeit alles Irdischen in der Gegenwart vielfach nur noch in wenigen Exemplaren vorhanden, die wegen ihrer Seltenheit vor Ort in jeweiligen Handschriftenlesesälen aufgesucht werden müssen. Dies kostet so viel Zeit und Geld, dass dadurch die Möglichkeiten wissenschaftlichen Fortschritts deutlich eingeschränkt werden.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass Heino Speer aus dieser Erkenntnis die einleuchtende Folgerung gezogen hat, einen ausgewählten Quellenbestand im Rahmen eines öffentlich geförderten und damit auch öffentlich wirksamen wissenschaftlichen Projekts jedermann überall als Corpus in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und nach verschiedenen Metadaten recherchierbar zu machen. Noch einen wesentlichen Schritt hierüber hinaus reicht der Plan, die Werke auch nach Möglichkeit durch Transkription der relativ individuellen gesetzten Drucktypen der Veröffentlichungszeit in normierte digital lesbare Schriftzeichen der Gegenwart von der bloßen Bildkopie zur überlegenen Textkopie zu machen, die auf der Wortebene durchsucht werden und teststellenspezifisch mit Zusatzinformationen angereichert werden kann. Dadurch werden zusätzliche Suchmöglichkeiten und Kommentiermöglichkeiten eröffnet.
Für ein deutsches Rechtswörterbuch sind dabei naheliegenderweise die deutschen Texte besonders ergiebig und interessant. Deswegen betrifft das Quell |
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| Du compromis au dysfonctionnement - les destinées du Code d’instruction criminelle, 1808-2008. Actes du colloque international, Lille, 24 et 25 janvier 2008 (organisé par) le Centre d’histoire judiciaire, textes réunis et présentées par Aboucaya, Chantal/Martinage, Renée. Lille, Centre d’histoire judiciaire 2009. 256 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Code pénal et code d’instruction criminelle – Livre du bicentenaire. Dalloz, Paris 2010. XI, 828 S. Besprochen von Werner Schubert.
II. Du compromis au dysfonctionnement – les destinées du Code d’instruction criminelle, 1808-2008. Actes du colloque international, Lille, 24 et 25 janvier 2008 (organisé par) le Centre d’histoire judiciaire, réunis et présentées par Aboucaya, Chantal/Martinage, Renée, Lille, Centre d’histoire judiciaire 2009. 256 S. Besprochen von Werner Schubert.
III. 200 Jahre Code d’instruction criminelle – Le Bicentenaire du Code d’instruction criminelle, hg. v. Heike Jung/Jocelyne Leblois-Happe/Claude Witz (= Saarbrücker Studien zum internationalen Recht 44). Nomos, Baden-Baden 2010. 248 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Bicentenaire des Code d’instruction criminelle war Gegenstand von Tagungen in Lille im Januar 2008 und in Saarbrücken im März 2009. Im April 2010 ist eine umfangreiche Festschrift der Université Panthéon-Assas (Paris II) zum Code pénal, der 1810 erlassen wurde und zusammen mit dem Code d’instruction criminelle am 1. 1. 1811 in Kraft trat, erschienen. Die Festschrift von 2010 und der Saarbrücker Tagungsband berücksichtigen in weitem Umfang auch die Neukodifikationen des französischen Strafrechts im Code de procédure pénale von 1958 und im neuen Code pénal von 1992/94.
I. Die Pariser Festschrift umfasst 48 Beiträge von Hochschullehrern der Université Panthéon-Assas und hat ihren Schwerpunkt in einer kritischen, oft rechtspolitisch ausgerichteten Auseinandersetzung mit dem geltenden Strafprozess- und Strafrecht. Das in drei Teile gegliederte Werk (Des Mots et des Codes; Des hommes et des juges; Des délits et des crimes) beginnt mit einer Abhandlung von Y. Mayaud über „La loi pénale, instrument de valorisation sociale“, die sich mit den gesellschaftlichen Werten (valeurs sociales) bzw. den Grundlagen des Strafrechts befasst. Der folgende Beitrag von J.-L. Sourioux beschäftigt sich mit der Ve |
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| Düding, Dieter, Parlamentarismus in Nordrhein-Westfalen 1946-1980. Vom Fünfparteien- zum Zweiparteienlandtag (= Handbuch zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus). Droste, Düsseldorf 2008. 823 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Düding, Dieter, Parlamentarismus in Nordrhein-Westfalen 1946-1980. Vom Fünfparteien- zum Zweiparteienlandtag (= Handbuch zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus). Droste, Düsseldorf 2008. 823 S. Besprochen von Werner Schubert.
In seiner geschichtswissenschaftlichen Studie über den Parlamentarismus von Nordrhein-Westfalen zwischen 1946 und 1980 erweitert Düding auf breiter Quellenbasis (Einbeziehung der archivalischen Quellen und zahlreicher Nachlässe sowie Berücksichtigung von Zeitungen und Periodika sowie von Zeitzeugengesprächen) den Kenntnisstand der politischen Geschichte des größten Bundeslandes. Die Gliederung des Werkes in sieben Teile entspricht den Entwicklungsperioden des NRW-Parlamentarismus (1946/47, erster Landtag sowie die folgenden gewählten sieben Landtage, wobei die Landtage von 1966 und 1970 in einem Abschnitt zusammengefasst sind). Schwerpunkte der Darstellung sind die Frühzeit des Parlamentarismus in Nordrhein-Westfalen bis 1950, die Parteien und Fraktionen, die Opposition und deren Verhalten, das parlamentarische Personal sowie die Interdependenz zwischen Bundes- und Landespolitik. Für den Rechtshistoriker ist vor allem die Darstellung der Gesetzgebungsprozesse von Interesse. Die Landesverfassung wurde im Vergleich zu den anderen Bundesländern erst sehr spät, am 6. 6. 1950, kurz vor Schluss des ersten gewählten Landtages gegen die Stimmen der SPD verabschiedet. Sehr breit geht Düding auf die „neuralgischen“ Verfassungsfragen ein: Staatlichkeit des Landes, Volksbegehren und Volksentscheid, Sozialisierung/Mitbestimmung, parlamentarisches System, Wahlsystem, konstruktives Misstrauensvotum, Gesetzgebungsnotstand sowie Zweite Kammer (S. 234ff.). Die kontroversen Diskussionen über die Schulartikel der Verfassung kündigten das „Mega-Streitthema“ (S. 755) im Parlament Nordrhein-Westfalens an. Stark umstritten war noch vor Verabschiedung der Verfassung das Rahmengesetz zur Sozialisierung der Kohlenwirtschaft, das von der SP |
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| Duss, Vanessa, Gericht, Gesetz und Grundsatz. Entstehung und Funktion von Prinzipien des Rechts in der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts vor und nach Einführung der zivilrechtlichen Kodifikation (OR und ZGB) (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte 60). Schulthess, Zürich 2009. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Duss, Vanessa, Gericht, Gesetz und Grundsatz. Entstehung und Funktion von Prinzipien des Rechts in der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts vor und nach Einführung der zivilrechtlichen Kodifikation (OR und ZGB) (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte 60). Schulthess, Zürich 2009. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Marie Theres Fögen bis zu ihrem Tod im Januar 2008 betreute, im Frühjahr 2008 auf Grund von Gutachten Michele Luminatis und Wolfgang Ernsts von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich angenommene Dissertation der als Assistentin Michele Luminatis tätigen Verfasserin. Sie geht davon aus, dass sich Gerichtsentscheide nicht selten an einer Art Leitgedanken oder Prinzip orientieren. Ein solches Prinzip verhilft dem Richter zur Auslegung der geltenden positiven Norm, wird aber oft auch zur einzigen Urteilsbegründung.
Gegenstand der Untersuchung sind die Prinzipien des materiellen Privatrechts, wie sie in den Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts in zwei beschränkten Zeiträumen von jeweils fünf Jahren vor dem Jahr und fünf Jahren nach dem Jahr des Inkrafttretens des Obligationenrechts (1883) und des Zivilgesetzbuchs (1912). Aus praktischen Überlegungen ergaben sich dabei die Zeiträume zwischen 1879 und 1889 mit den Bänden 5 bis 15 sowie zwischen 1907 und 1917 mit den Bänden 33 bis 43 der Entscheidungssammlung, wobei ausschließlich die publizierten und damit leicht zugänglichen Entscheide des Bundesgerichts erfasst wurden. Ziel war die Ermittlung der Sätze, denen das Bundesgericht durch nachhaltige Verwendung zu einer gewissen Allgemeingültigkeit verhalf, sei es, dass es einen Grundsatz selbst schuf, sei es, dass es eine gesetzgeberische Intention, eine wissenschaftliche Ansicht oder die Praxis kantonaler oder ausländischer Gerichte zum Prinzip erhob.
Gegliedert ist die Arbeit in drei Teile, wobei die Verfasserin mit Darlegungen über Prinzipien in der Theo |
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| Eiden, Joachim, Johann Peter Hebel. Zwischen Literatur und Recht. Nomos, Baden-Baden 2008. 311 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
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| Ein Zivilprozess am Reichskammergericht. Edition einer Gerichtsakte aus dem 18. Jahrhundert, eingeleitet und hg. v. Oestmann, Peter (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 55). Böhlau, Köln 2009. XXIII, 615 S. Besprochen von Hans-Georg-Knothe. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein Zivilprozess am Reichskammergericht. Edition einer Gerichtsakte aus dem 18. Jahrhundert, eingeleitet und hg. v. Oestmann, Peter (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 55). Böhlau, Köln 2009. XXIII, 615 S. Besprochen von Hans-Georg-Knothe.
Die in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts maßgeblich von Bernhard Diestelkamp initiierte Forschung auf dem Gebiet der Reichsgerichtsbarkeit des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse über Geschichte, Einrichtung, Verfahren, politische Bedeutung u. ä. von Reichskammergericht und Reichshofrat spiegeln sich besonders in der nunmehr auf über 50 Bände angewachsenen Reihe „Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ und der „Schriftenreihe für Reichskammergerichtsforschung“ wider. Die grundlegenden normativen Quellen zu Verfassung und Verfahren des Reichskammergerichts (RKGO v. 1555, JRA v. 1654) liegen mittlerweile in den von Adolf Laufs besorgten modernen Editionen vor.
Die Auswertung der jeweils über 70.000 Prozessakten der beiden Reichsgerichte als den wichtigsten Quellen für das law in action befinden sich dagegen noch in den Anfängen. Mit dem hier zu besprechenden Werk hat sich Peter Oestmann der anspruchsvollen Aufgabe unterzogen, eine äußerst umfangreiche Akte über ein beim Reichskammergericht in der Mitte des 18. Jahrhunderts anhängig gewesenes Appellationsverfahren erstmals vollständig zu edieren. Für diese von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Arbeit ist der Herausgeber aufgrund seiner Habilitationsschrift „Rechtsvielfalt vor Gericht“ (2002), der Monographie „Hexenprozesse am Reichskammergericht“ (1997) und weiterer einschlägiger Veröffentlichungen hervorragend ausgewiesen. Bei der Auswahl der Prozessakte ist ihm denn auch eine glückliche Hand zu bescheinigen. Die Akte gibt den Verlauf eines vollständig durc |
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| Einführung in das litauische Recht, hg. v. Galginaitis, Juozas/Himmelreich, Antje/Vrubliauskaitė, Rūta, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010. XXII, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Einführung in das litauische Recht, hg. v. Galginaitis, Juozas/Himmelreich, Antje/Vrubliauskaitė, Rūta, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010. XXII, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit dem 13. Jahrhundert steht das Baltikum über den Deutschen Orden in einer besonderen Beziehung zu Deutschland, die auch durch die Verbindung Litauens mit Polen und die Unterdrückung Litauens durch Russland bzw. die Sowjetunion nicht völlig beseitigt wurde und sich nicht zuletzt auch im Deutschen Rechtswörterbuch niedergeschlagen hat. Seit dem 1. 5. 2004 ist Litauen mit etwa 3,3 Millionen Einwohnern Mitglied der Europäischen Union. Jeder dieser beiden Gründe rechtfertigt eine besondere Befassung mit dem Recht Litauens, wie sie die Herausgeber erfreulicherweise vorlegen und damit insbesondere auch die neueste litauische Rechtsgeschichte erkennbar und verständlich machen.
Erwachsen ist das Buch aus dem Programm „Recht im Ostseeraum“, das die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel 2002 mit Unterstützung des Deutschen akademischen Austauschdiensts einrichten konnte. In seinem Rahmen hielt Juozas Galginaitis in Kiel im Sommer 2003 eine Vorlesung über das litauische Recht. Sie bildete den ersten Ansatzpunkt für das größere, von Alexander Trunk als dem Direktor des Instituts für osteuropäisches Recht der Universität Kiel im Vorwort kurz und klar vorgestellte Vorhaben.
Gegliedert ist das daraus entstandene Werk in insgesamt acht Teile, die von 17 litauischen und deutschen Bearbeitern geschaffen wurden. Bei den Grundlagen wird dabei auch die Entwicklung des litauischen Rechts insgesamt kurz vorgestellt. Dem folgen öffentliches Recht (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht), Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie Straf-, Strafprozess- und Strafvollzugsrecht (mit abschließender Strafvollzugspopulation von etwa 7000 Häftlingen |
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| 150 Jahre Geschichtsforschung im Spiegel der Historischen Zeitschrift (= Historische Zeitschrift Band 289 Heft 1). Oldenbourg, München 2009. 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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1959 erschien, herausgegeben von Theodor Schieder, ein Sonderheft der Historischen Zeitschrift unter dem Titel „Hundert Jahre Historische Zeitschrift 1859-1959 - Beiträge zur Geschichte der Historiographie in den deutschsprachigen Ländern“ mit zwei ursprünglich vorgesehenen, aber nicht erschienenen Beiträgen Heinrich Sybels (1817-1895) und Hermann Onckens sowie fünf zum Teil sehr umfangreichen Aufsätzen zur Historiegraphiegeschichte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Dabei wurde die dem Ausscheiden Friedrich Meineckes aus der Herausgeberschaft und dem Eintritt Alexander von Müllers im Jahre 1935 folgende Zeit nur sehr knapp erfasst. Herausgeber und Beirat der Zeitschrift nehmen dies und die seit 1959 vergangenen weiteren fünfzig Jahre zum Anlass, 150 Jahre Geschichte im Spiegel der Historischen Zeitschrift (einschließlich der von 1943 bis 1948/1949 reichenden Einstellung) der Öffentlichkeit in Erinnerung zu rufen.
Dies geschieht in Form insgesamt achter Aufsätze. Sie eröffnet Lothar Gall mit dem weitgespannten Beitrag 150 Jahre Historische Zeitschrift, der sich auf Alexander von Müller, Ludwig Dehio und Theodor Schieder konzentriert und Willy Andreas, Rudolf Stadelmann, Karl Dietrich Erdman(n), Fritz Fischer, Percy Ernst Schramm, Hermann Aubin, Hermann Heimpel, Wolfgang Mommsen, Helmut Berve, Theodor Mayer, Karl Bosl und Johannes Vogt als Autoren der ersten Bände nach dem Wiedererscheinen besonders namhaft macht. Seine Bilanz der vergangenen fünfzig Jahre hebt überzeugend hervor, dass trotz eines Schwerpunkts auf der neueren Geschichte alle historischen Zeitabschnitte erfasst sind und dass sich in der Zeitschrift die Hauptthemen und Hauptentwicklungslinien der Geschichtswissenschaft trotz Gründung neuer Zeitschriften gespiegelt haben.
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| Eisenried, Ulrich, Die bürgerlich-rechtliche Anweisung und ihre Entstehung. Von der römischen delegatio bis zum Inkrafttreten der Anweisung des BGB (= Rechtsgeschichtliche Studien 35). Kovač, Hamburg 2010. XVIII, 361 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eisenried, Ulrich, Die bürgerlich-rechtliche Anweisung und ihre Entstehung. Von der römischen delegatio bis zum Inkrafttreten der Anweisung des BGB (= Rechtsgeschichtliche Studien 35). Kovač, Hamburg 2010. XVIII, 361 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk Eisenrieds bringt erstmals eine geschlossene Darstellung der Entstehung der BGB-Bestimmungen über die Anweisung (§§ 783-792) im Zusammenhang mit der römischrechtlichen delegatio solvendi und deren Fortentwicklung insbesondere durch die Pandektistik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Mit Recht stellt Eisenried fest, dass die Anweisung des geltenden Rechts in weiten Teilen auf der delegatio des römischen Rechts beruhe und wie diese ein Rechtsinstitut zur Verkürzung von Leistungsbeziehungen darstelle. Eisenried baut seine Untersuchungen nach den wichtigsten Regelungsbereichen des BGB-Anweisungsrechts auf: Begriff der Anweisung (S. 5-188; Abstraktheit; Doppelermächtigung des Anweisenden; Leistungsermächtigung; Formfreiheit; keine Stellvertretung), Annahme der Anweisung und die Folgen (S. 189-302; Anweisungsakzept; Einwendungsausschluss; Anweisung nicht als Zahlung; Unwiderruflichkeit), Rückgriffsansprüche aus der Anweisung (S. 305-329) und Übertragbarkeit der Anweisung (S. 331-338). Die Abstraktheit der Anweisung setzte sich erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch. Nicht übernommen wurde die novatorische delegatio obligandi, für die mit der Anerkennung der Zession und der Schuldübernahme ein Bedürfnis nicht mehr bestand (S. 150f.). Mit der Trennung des Mandats von der Vollmacht (S. 177) durch Laband (1866) stand fest, dass die Anweisung kein Fall der Stellvertretung war. Die Begründung einer selbstständigen abstrakten Verbindlichkeit durch die Annahme der Anweisung dürfte, wie Eisenried feststellt, auf der Übernahme des Wechselakzepts in das bürgerliche Recht beruhen (S. 201ff.). Die bereits auf das römische Recht zurückgehende Regelung, dass der Angewiesene |
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| Elobied, Tarig, Die Entwicklung des Strafbefehlsverfahrens von 1846 bis in die Gegenwart. (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung 36). De Gruyter, Berlin 2010. XVI, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die 2009 von der Fernuniversität Hagen approbierte Dissertation des Verfassers. Nach einem vorangestellten Satz befasst sie sich mit einem Kind der Praxis, das aus einem Kompetenzkonflikt zwischen Polizei und Justiz hervorging, sich dann als integraler Bestandteil des Verfahrensrechts etablierte und schließlich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Strafprozessordnung wurde. Dort in den §§ 407-412 geregelt, zeigt sich die enorme praktische Bedeutung des Strafbefehlsverfahrens bereits in der Tatsache, dass das Ermittlungsverfahren etwa genauso häufig durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wie durch Erhebung der Anklage endet.
Die Arbeit beschränkt sich auf den Verfahrensgang Strafbefehlsverfahren. Dieser steht in Gegensatz zum ordentlichen Anklageprozess, für den seit dem Liberalismus des frühen 19. Jahrhunderts die Grundsätze der Mündlichkeit, der Öffentlichkeit und des rechtlichen Gehörs kennzeichnend sind. Demgegenüber entscheidet bei dem Strafbefehlsverfahren der Richter über einen Antrag des Anklägers ohne Anberaumung einer Hauptversammlung auf Grund der Aktenlage, so dass Mündlichkeit, Öffentlichkeit und rechtliches Gehör nicht oder nur unzulänglich beachtet werden.
Da der Verfasser im Gegensatz zu Erbe, Mayer und Müller nicht nach Vorläufern des Strafbefehlsverfahrens sucht, beginnt er seine erstes Kapitel über den Strafbefehl im Strafverfahrensrecht der Staaten des Deutschen Bundes mit den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts, in denen in Preußen die durch den schriftlichen, geheimen Inquisitionsprozess gekennzeichnete Kriminalordnung des Jahres 1805 galt, neben der es eine konfliktbehaftete Administrativjustiz der Polizeibehörden mit ausg |
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| Elzer, Herbert, Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die „kleine Wiedervereinigung“. Die Bundesministerien im außenpolitischen Ringen um die Saar 1949 bis 1955 (= Schriftenreihe Geschichte, Politik & Gesellschaft der Stiftung Demokratie Saarland 9). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2008. 1137 S., zahlreiche Abb. Besprochen von Thomas Gergen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Elzer, Herbert, Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die „kleine Wiedervereinigung“. Die Bundesministerien im außenpolitischen Ringen um die Saar 1949-1955 (= Geschichte, Politik & Gesellschaft 9). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2008. 1137 S., zahlreiche Abbildungen. Besprochen von Thomas Gergen.
In seinem Buch „Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der pro-deutschen Opposition 1949 bis 1955“ stellte Elzer bereits die „kleine Wiedervereinigung“ der Saar vor und berichtete von dem Machtkampf der Verbände und Parteien für und gegen die Rückkehr der Saar zur Bundesrepublik Deutschland[1].
Das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (BMG) oder ab 1969 das Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen (BMB) kümmerte sich in den 1950er Jahren unter den Ministern Jakob Kaiser und später Ernst Lemmer um die Rettung der staatlichen Einheit Deutschlands und die Wahrung des Zusammenhalts der Deutschen in Ost und West. Da man kein kommunistisches Deutschland wollte, musste der Kommunismus nicht nur in der „Zone“, sondern auch in Westdeutschland entschlossen bekämpft werden. Daneben kümmerte sich das BMG nicht nur um Nord-Schleswig, Eupen und sogar Südtirol, sondern war ebenfalls für das Saarland zuständig[2].
Elzer macht sich in seinem neuen Werk zur Aufgabe, nachzuweisen, dass sich Adenauers Einflüsse keineswegs auf die Verhandlungen mit Frankreich, sondern auch auf das Saarland ausdehnten; Adenauer streckte nämlich in aller Stille seine Fühler aus, die bis zu Ministerpräsident Johannes Hoffmann reichten. Der regierungsinterne Gegenspieler, der Bundesminister für Gesamtdeutsche Fragen Jakob Kaiser, plädierte indes deutlich für die „kleine Wiedervereinigung“ des Saarlandes mit der Bundesrepublik Deutschland. Dabei spielte die Diskussion über die völkerrechtliche Zugehörigkeit der Saar zu Deutschland eine wichtige Rolle. Elzer legt hierzu ein |
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| Engel, Rabea, Doping in der DDR - eine rechtshistorische und strafrechtliche Aufarbeitung (= Strafrecht in Forschung und Praxis 174). Kovač, Hamburg 2010. XLV, 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Engel, Rabea, Doping in der DDR - eine rechtshistorische und strafrechtliche Aufarbeitung (= Strafrecht in Forschung und Praxis 174). Kovač, Hamburg 2010. XLV, 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die 2009 von der Freien Universität Berlin approbierte Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt einen durchaus interessanten Gegenstand, weil die ehemalige Deutsche Demokratische Republik insbesondere im Leistungssport öffentlich eindrucksvoll mit der Bundesrepublik Deutschland konkurrierte. Gegliedert ist das auf eine umfangreiche literarische Grundlage gestützte Werk in insgesamt fünf Teile.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das gegen Manfred Ewald und Manfred Höppner vor dem Landgericht Berlin im Sommer 2000 durchgeführte Strafverfahren. Dieses machte nach der kurzen Einleitung der Verfasserin deutlich, dass im Rahmen weltweiter Vorgänge im Leistungssport die Dopingpraxis in der Deutschen Demokratischen Republik im Ausmaß und in der systematischen Durchdringung eine Klasse für sich war. An Tausenden von Sportlern wurden seit etwa 1970 (oder 1960) unter der Leitung der Regierung und ihres sportmedizinischen Dienstes Dopingpräparate getestet und in weiter Verbreitung angewendet.
Im ersten Teil definiert die Verfasserin Doping, behandelt die Arten pharmakologischer Manipulationen und legt die Folgen in Hauptwirkungen und Nebenwirkungen dar. Der zweite Teil befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Politik und Sport, der dritte Teil mit der Beteiligung von Trainern, Sportärzten, Wissenschaftlern, Funktionären, staatlichen Verantwortungsträgern, Eltern, Verantwortlichen der Pharmaindustrie und auch Staatsanwälten und der vierte Teil mit der Verfolgbarkeit vor allem als Körperverletzung.Der fünfte Teil behandelt ausführlich die Strafbarkeit des Dopings bezüglich der genannten Beteiligtengruppen.
Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass seit 1990 in 38 Dopingverfahren eine strafrechtliche Bewä |
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| Enzyklopädie Migration in Europa - Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. v. Bade, Klaus J./Emmer, Pieter C./Lucassen, Leo/Oltmer, Jochen, 3. Aufl. Schöningh, Paderborn. 2010. 1156 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Enzyklopädie Migration in Europa - Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. v. Bade, Klaus J./Emmer, Pieter C./Lucassen, Leo/Oltmer, Jochen, 3. Aufl. Schöningh, Paderborn. 2010. 1156 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit Recht hält Klaus J. Bade in seinem Vorwort fest, dass Migration und Integration im Europa des späten 20. und frühen 21. Jahrhunderts „zentrale Sorgenthemen“ (S. 15) geworden sind, die eine historische Ausnahmesituation suggerieren mögen, weshalb es hoch an der Zeit sei, diese Phänomene im Rückblick zu beleuchten und als „seit jeher zentrale Elemente der europäischen Kulturgeschichte“ darzulegen. Von der Geburt der Idee 1996/97 bis zum Abschluss dieses ersten von Beginn an gemeinsamen Projekts des Netherlands Institute for Advanced Study (NIAS) in Wassenaar und des Institute for Advanced Study/Wissenschaftskolleg zu Berlin, dem Erscheinen der ersten Auflage der Enzyklopädie 2007, sollten zehn arbeitsintensive Jahre vergehen. Geistige Heimat des Herausgeberteams war auf deutscher Seite die Universität Bielefeld, auf niederländischer die Universität Leiden. Zuletzt sollten weit über 200 namhafte Historiker und Historikerinnen aus aller Herren Länder für fast 250 Beiträge in dem Band verantwortlich zeichnen, der einleitend in zwei Grundsatzartikeln einen Überblick über Idee, Konzept und Realisierung der Enzyklopädie sowie über Terminologien und Konzepte in der Migrationsforschung vermittelt. Die Lektüre dieser Basisinformation lohnt sich auf jeden Fall und offenbart in gut verständlicher Weise die Entwicklung wie den aktuellen Stand dieser Forschungsrichtung.
Für die Herausgeber von Belang waren demnach in erster Linie „dauerhafte Zuwanderungen innerhalb Europas und aus außereuropäischen Regionen nach Europa“, wobei „zumindest über die Dauer von zwei Generationen verfolgbare Eingliederungsprozesse“ und „die zeitgenössischen Selbst- und Fremdbeschreibungen“ von Prozessen von „sozialer Kompo |
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| Erinnerungsorte der DDR, hg. v. Sabrow, Martin. Beck, München 2009. 619 S., 54 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erinnerungsorte der DDR, hg. v. Sabrow, Martin. Beck, München 2009. 619 S., 54 Abb.
Nach deutschen Erinnerungsorten I, II, III, deutschen Erinnerungsorten in Auswahl, Erinnerungsorten Frankreichs und Erinnerungsorten der Antike lagen Erinnerungsorte der Deutschen Demokratischen Republik für einen deutschen, Geschichte vertretenden Verlag nicht allzu fern. Der 20. Jahrestag des Mauerfalls bot einen zeitlich geeigneten Anknüpfungspunkt. Sachlich gehört selbst die Geschichte von Unrecht neben der Geschichte von Recht immer auch zur Geschichte.
Das auf Grund solcher Überlegungen geschaffene Sammelwerk umfasst insgesamt 50 einzelne Beiträge. Im Vorwort will der Herausgeber „die DDR erinnern“. Danach folgen die Abschnitte Gesichter der Macht, Herrschaftskultur, Leben im Staatssozialismus, kleine Fluchten, gemeinsame Grenzen, Aushalten und Aufbegehren.
Dabei beginnt etwa Annette Leo mit Antifaschismus. Hans Otto Bräutigam behandelt die ständige Vertretung, Franziska Augstein die Zone, Joachim Gauck Ohnmacht. Von Bautzen über Buchenwald, Eisenhüttenstadt, dem Palast der Republik, der Ostsee, dem Intershop, der Mauer, der Transitautobahn, dem Tunnel, Westberlin, Helsinki und dem runden Tisch bis zur Universitätskirche Leipzig erscheinen dabei viele für die Deutsche Demokratische Republik bedeutsame Orte neben anderen gewichtigen Gegebenheiten wie der Partei, sowjetischen Speziallagern, der Stasi, der Zensur, dem Frieden, der Jugendweihe, dem Sozialismus, dem Arbeiter, dem Blauhemd, dem Kollektiv, dem Plan, der Platte, dem Sandmännchen, Sparwassers Tor, dem Trabant, den Montagsdemonstrationen, dem siebzehnten Juni und dem Umbruch, so dass jedem, der sich wehmütig oder erlöst an die letztlich vergeblich ein besseres neues Deutschland anstrebende Deutsche Demokratische Republik erinnern will oder muss, vielseitige interessante Erinnerungen als Material zur Verfügung stehen.
Innsbruck |
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| Esch, Arnold, Wahre Geschichten aus dem Mittelalter. Kleine Schicksale selbst erzählt in Schreiben an den Papst. Beck, München 2010. 223 S., 25 Abb. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Esch, Arnold, Wahre Geschichten aus dem Mittelalter. Kleine Schicksale selbst erzählt in Schreiben an den Papst. Beck, München 2010. 223 S., 25 Abb. Besprochen von Hiram Kümper.
Dies ist ein lehrreiches und elegantes, vor allem aber ein spannendes Buch. Der Verfasser, selbst langjähriger Direktor des Deutschen Historischen Instituts zu Rom, das mit der Herausgabe des Repertorium Poenitentiariae Germanicum betraut ist, erzählt aus ‚seinem’ Material. Da hören wir viele Stimmen, die andernfalls wenig „Überlieferungschance“ – eine ebenfalls von Esch in einem heute geradezu klassischen Aufsatz (Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift 240, 1985, S. 529-570) geprägte Figur – gehabt hätten. Dabei handelt es sich in vorliegendem Bändchen hauptsächlich um geistliche Bittsteller des 15. Jahrhunderts an den Papst; aber auch Kaufleute, Söldner und Wirtshauspersonal kommen zu Wort. Jüngst hatte schon Ludwig Schmugge in einem ganz ähnlich angelegten Band (Ehen vor Gericht. Paare der Renaissance vor dem Papst, Berlin 2008) die Überlieferung der päpstlichen Pönitentiarie zum Sprechen gebracht. Diesmal steht das Erzählen noch mehr in Vordergrund, weil es weniger um das Verstehen eines wichtigen gesellschaftlichen Instituts (eben der Ehe), sondern vielmehr um Eindrücke aus der Vielfalt der Probleme und Konflikte des Spätmittelalters geht. Das sind Geschichten, die oft genug an die Novellen eines Boccaccio erinnern mögen – womit Esch ganz zu Recht auch selbst kokettiert (S. 172f.). Dem Rechtshistoriker kann dieses Büchlein vieles über die Entstehung und das Eskalieren von Konflikten in ziemlich alltäglichen Situationen – im Wirtshaus, im Kloster, am Dorfteich – sagen. Tiefer gehende Einsichten oder Neuigkeiten mit Blick auf Prozessgeschichte oder Kirchenrecht darf man naturgemäß nicht erwarten. Dafür ist ein solcher Band nicht konzipiert; mit Esch selbst wäre dem interessierten Neuli |
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| Europäische Rechtskultur - Analyse und Kritik der europäischen Rechtssetzung und Rechtsprechung - Symposion für Heinrich Honsell zum 65. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Gruber, Michael. Beck, München 2009. XVII, 143 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäische Rechtskultur - Analyse und Kritik der europäischen Rechtssetzung und Rechtsprechung - Symposion für Heinrich Honsell zum 65. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Gruber, Michael. Beck, München 2009. XVII, 143 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Heinrich Honsell (München *28. Juli 1942), 1969 in München bei Wolfgang Kunkel promoviert und 1972 bei Karl Larenz habilitiert, über Bielefeld (1972) und Salzburg (1977) 1989 nach Zürich berufen, wurde mit Vollendung des 65. Lebensjahrs nach dem Sommersemester 2007 an der Universität Zürich emeritiert. Da er beschloss, seine Tätigkeit an der Universität Salzburg wieder aufzunehmen, sollte der Neubeginn durch ein wissenschaftliches Symposion eingeleitet werden. Weil sich der Geehrte in Vorträgen und Publikationen auch mit dem Europarecht auseinandergesetzt hat, lag es nahe, bei der Wahl der Tagungsthemen hieran anzuknüpfen.
Der die fünf Referate des Symposions umfassende, festlich gehaltene schmale Band enthält nach dem Vorwort der Herausgeber und dem seine grundlegenden Einsichten zur Thematik zusammenfassenden Geleitwort des Jubilars insgesamt fünf Beiträge. Peter-Christian Müller-Graff behandelt für den Stil der europäischen Rechtsetzung Befunde, Herausforderungen und Aufgaben, Wulf-Henning Roth Rechtsetzungskompetenz und Rechtspolitik in der Europäischen Union, Günter H. Roth die Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH, Friedrich Rüffler die Erosion des Gesellschaftsrechts durch das Europarecht an Hand einer kritischen Analyse der Judikatur des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften und Wolfgang Ernst Entwürfe, Kritik und Perspektiven für das europäische Vertragsrecht. Obwohl damit die Rechtsgeschichte nicht in den Mittelpunkt des Symposions gestellt ist, bietet der erfreulicherweise durch ein kurzes Sachregister von Abrundungskompetenz bis Zuzugsbeschränkungen erschlossene Band wertvolle kritische Einblicke in die Leben und Werk Heinrich Honsells begleitende e |
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| Europäisches Spitalwesen. Institutionelle Fürsorge in Mittelalter und früher Neuzeit. Hospitals and Institutional Care in Medieval and Early Modern Europe, hg. v. Scheutz, Martin/Sommerlechner, Andrea/Weigl, Herwig/Weiß, Alfred Stefan (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Ergänzungsband 51) Oldenbourg, München 2008. 477 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäisches Spitalwesen. Institutionelle Fürsorge in Mittelalter und früher Neuzeit. Hospitals and Institutional Care in Medieval and Early Modern Europe, hg. v. Scheutz, Martin/Sommerlechner, Andrea/Weigl, Herwig/Weiß, Alfred Stefan (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Ergänzungsband 51) Oldenbourg, München 2008. 477 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Spital als das Haus zur Beherbergung Fremder, Kranker, Alter und Armer, das in seinen Anfängen auf das ausgehende Altertum zurückgeht und im Mittelalter zunächst vor allem von der Kirche eingerichtet wird, hat schon 1932 Siegfried Reicke für die Rechtsgeschichte besonders thematisiert. In der jüngeren Vergangenheit ist es Gegenstand allgemeinerer geschichtswissenschaftlicher Betrachtungen geworden, so dass eine Reihe von zugehörigen Sammelbänden erschienen ist. Die Verfasser des vorliegenden Werkes wollen das europäische Spitalwesen im weiteren Rahmen der institutionellen Armenfürsorge an Hand von ausgewählten Ländern und Regionen beschreibend darstellen und handbuchartig erfassen, jeweils Abschnitte über das Mittelalter und die frühe Neuzeit einander gegenüberstellen, Längsschnitte setzen und Eigenart und Gemeinsamkeiten der Zeiten und Räume kontrastieren oder zusammensehen, wofür sie in Wien im Mai 2006 ein Workshop abhielten.
Ziel des insgesamt 15 Beiträge umfassenden Bandes ist nach Aussage der Verfasser weder ein thematischer Schwerpunkt noch ein Absolutheitsanspruch. Vielmehr geht es darum, die Voraussetzung für Vergleichbarkeit zu schaffen, einen Überblick über die Quellenlage und den Bearbeitungsstand zu geben, Lücken aufzuzeigen, Probleme bewusst zu machen und erwünschte Untersuchungen zu benennen. Vorangestellt werden verschiedene einschränkende Vorgaben und pragmatische Lösungen wie etwa die Betonung des institutionengeschichtlichen Aspekts oder die Ausklammerung von Medizingeschichte und jüdischem Spitalwesen.
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| Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2010. Sellier, München 2010. XXVIII, 1081 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerEuropäischeszivilprozess-undkollisionsrecht20101108 Nr. 13352 ZRG GA 128 (2011) 87
Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2010. Sellier, München 2010. XXVIII, 1081 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Für die einen zu langsam, für die anderen zu schnell entsteht seit mehr als 50 Jahren gemeinschaftliches europäisches Recht, das aller Voraussicht nach immer mehr Staaten Europas erfassen wird. Dadurch wird mitgliedstaatliches Recht teils ersetzt und teils ergänzt. Der Betroffene muss dankbar sein, wenn Sachkenner Klarheit in das schwer übersehbare Geflecht bringen.
Für das europäische Zivilprozess- und Kollisionsrecht organisiert dies in einem Teilbereich der in Erlangen am 7. 2. 1956 geborene, nach dem Studium von Mathematik und Rechtswissenschaft 1983 in München mit einer Arbeit über Verpflichtung und Erfüllungsort in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ promovierte, 1990 mit einer Untersuchung über Reformen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht habilitierte, 1993 für internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie bürgerliches Recht nach Leipzig berufene Thomas Rauscher. Zu diesem Zweck ist er eingebunden in ein Gesamtwerk EuZPR/EuIPr mit vier Bänden. Band 1 betrifft Brüssel I-VO, LugÜ 2007, Band 3 Rom I-VO, Rom II -VO und Band vier Brüssel IIa-VO, EG-UntVO, EG-ErbVO-E und HUntStProt.
Der zweite Band kommentiert auf dem Stand des Jahres 2010 EG-VollstrTitelVO, EG-MahnVO, EG-BagatellVO, EG-ZustVO 2007, EF-BewVO und EG-InsVO. Bearbeiter sind Steffen Pabst, Urs Peter Gruber, István Varga, Bettina Heiderhoff, Jan von Hein und Gerald Mätsch. Wichtiges Schrifttum, Text und Einleitung gehen dabei jeweils der umfangreichen Kommentierung voraus, ein ausführliches Register rundet den gewichtigen Band ab, der unter Berücksichtigung der europäischen und mitgliedstaatlichen Rechtsprechung grenzüberschreitende Fragen der Gestaltung und Durchsetzung im Ber |
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| European Perspectives on Producers’ Liability. Direct Producers’ Liability for Non-conformity and the Sellers’ Right of Redress, hg. v. Ebers, Martin/Janssen, André/Meyer, Olaf. Sellier, München 2009. XIII, 600 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 89 IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen European Perspectives on Producers’ Liability. Direct Producers’ Liability for Non-conformity and the Sellers’ Right of Redress, hg. v. Ebers, Martin/Janssen, André/Meyer, Olaf. Sellier, München 2009. XIII, 600 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Recht in Europa ist in großen Teilen partikular, weil die politischen Repräsentanten der Völker wie einst die Monarchen die Macht lieben, welche die Souveränität auch im Bereich der Gesetzgebung ihnen vermittelt. Deswegen ist vor allem im Privatrecht eine Rechtsvereinheitlichung oder auch nur eine Rechtsangleichung in der Europäischen Union schwierig. Der gemeinsame Markt setzt aber einen einheitlichen Verbraucherschutz eigentlich voraus, so dass für ihn bereits eine gewisse Rechtsvereinheitlichung stattfindet.
Ein wichtiger Teilbereich ist dabei die unmittelbare Verantwortlichkeit des Herstellers für seine Erzeugnisse gegenüber dem Verbraucher. Für ihn ist der vorliegende Band bestimmt. Er vereinigt rund 30 durchwegs in englischer Sprache abgefasste Referate.
Im ersten Teil bieten die drei Herausgeber eine rechtsvergleichende Übersicht zu ihrem Thema. Der zweite Teil betrifft horizontale Perspektiven und enthält unter anderen eine rechtsgeschichtliche Abhandlung Martin Schermaiers über auf alte Regeln gegründetes neues Recht und daneben psychologische, wirtschaftliche und internationalprivatrechtliche Überlegungen. Der dritte Teil stellt in alphabetischer Ordnung der 24 Studien das geltende Recht in Österreich (Susanne Augenhofer), Belgien (Stefan Rutten/Gert Straetmans/Daily Wuyts), Bulgarien (Christian Takov), Dänemark (Morten M. Fogl), England (Christian Twigg-Flesner), Estland (Irene Kull), Finnland (Olli Norros), Frankreich (Michel Cannarsa/Olivier Moréteau), Deutschland (Silke Bittner/Peter Rott), Griechenland (Ioannis K. Karakostas/Aikaterini Chr. Voulgari), Ungarn (Judit Fazekas/Gabriella Sós), Irland (Didelma White), Italien (Stefano Troiano/Giovanni Bisazza), Litauen ( |
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| European Private Law - A Handbook, hg. v. Bussani, Mauro/Werro, Franz, Band 1. Stämpfli, Bern u. a. 2009. XIV, 586 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand trotz der vielfach erwiesenen grundsätzlichen Aggressivität des Menschen in Europa weitgehende Einigkeit darüber, dass ein dritter Weltkrieg, wenn irgend möglich, vermieden werden sollte. Das wichtigste Ergebnis dieser bisher erfolgreichen Bestrebungen ist die Europäische Union mit derzeit 27 Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zur weitgehenden politischen und wirtschaftlichen Einigung ist eine rechtliche Vereinheitlichung bisher nur in Ansätzen erfolgt.
Wie schon im berühmten deutschen Kodifikationsstreit des Jahres 1814 stehen sich auch heute Befürworter und Gegner einer Rechtseinheit gegenüber. Wer sich für Vergemeinschaftung ausspricht, muss auf partikulare Identität verzichten. Dies fällt naturgemäß dem Träger gestalterischer Macht schwer, weil er damit an individuellen Möglichkeiten verliert.
Gleichwohl zeichnet sich seit nunmehr rund sechzig Jahren eine allmähliche Europäisierung auch des Rechtes ab. Wenn dabei die nationalen Hoheitsträger auch retardierend wirken, werden sie die allgemeine Entwicklung in einem in vielerlei Hinsichten sich verdichtenden Raum kaum auf Dauer aufhalten können. Deswegen sind wissenschaftliche Überblicke über den jeweiligen Stand dieser wichtigen rechtlichen Vorgänge in jedem Zeitpunkt von Vorteil.
In diesem Sinne ist der erste Band eines zweibändigen, von Mauro Bussani (Triest) und Franz Werro (Freiburg im Üchtland) betreuten Handbuchs des europäischen Privatrechts sehr zu begrüßen. Es stellt durchgehend in englischer Sprache nach einem einleitenden Vorwort insgesamt 14 bisher in dieser Form noch nicht veröffentlichte Studien zusammen. Sie betreffen das Verhältnis der Grundrechte zum europäischen Privatrecht (Samantha Besson), das westliche Eigentumsrecht (Antonio Gambaro), die vertragliche Übertragung |
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| „Fackelträger der Nation“. Elitebildung in den NS-Hochburgen, hg. v. vogelsang ip gemeinnützige GmbH. Böhlau, Köln 2010. 249 S., 48 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen „Fackelträger der Nation“. Elitebildung in den NS-Hochburgen, hg. v. vogelsang ip gemeinnützige GmbH. Böhlau, Köln 2010. 249 S., 48 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Der Truppenabbau in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges zeitigt mitunter eigenartige erinnerungspolitische und geschichtswissenschaftliche Ergebnisse: So räumte die belgische Armee 2005 die von ihr bis dahin als Kaserne genutzte, südwestlich von Köln gelegene, ehemalige Ordensburg Vogelsang der NSDAP, was die Frage nach der weiteren Nutzung des weitgehend erhaltenen Schulungsortes auf die Tagesordnung setzte. Inzwischen steht fest, dass die rund 100 Hektar große, denkmalgeschützte Anlage zu einem Ausstellungs- und Bildungszentrum umfunktioniert werden wird, dies alles unter dem zeitgeistigen Label „vogelsang ip – Internationaler Platz im Nationalpark Eifel“. Im Zuge der Umgestaltungsarbeiten fanden Anfang April 2009 die ersten „Internationalen Vogelsang-Tage“ statt, deren Referate der hier vorzustellende Sammelband im Druck vorlegt.
Wenn, wie im vorliegenden Fall, Forschungsimpulse primär von den Notwendigkeiten der Denkmalpflege bzw. der Gedenkstättengestaltung ausgehen, besteht die Gefahr der Isolierung bzw. der Konzentration auf den im Fokus stehenden Ort. Einer solchen Engführung kann auch dieser Sammelband nur teilweise entkommen, denn entgegen dem Buchtitel geht es in den Beiträgen ganz überwiegend um Vogelsang und nicht um die NS-Ordensburgen insgesamt. Die ebenfalls erhaltenen und nach wie vor militärisch genutzten Anlagen Sonthofen im Allgäu und Krössinsee in (Pommern bzw.) Polen spielen in dem Band nur eine sporadisch zu Vergleichszwecken herangezogene, bescheidene Rolle.
Wie bei Sammelbänden häufig zu beobachten, sind die darin versammelten Beiträge sehr heterogen, was sich hier schon an deren Umfang ablesen lässt: Der kürzeste umfasst gerade vier, der längste 63 Druckseiten, davon allein 26 Seiten Anmerkungen. Die etwas konfuse Einleitung Jost Dü |
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| Faulenbach, Björn Florian, Rolle und Bedeutung der Lehre in der Rechtsprechung der internationalen Gerichtshöfe im zwanzigsten Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 407). Lang, Frankfurt am Main 2010. 335 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Faulenbach, Björn Florian, Rolle und Bedeutung der Lehre in der Rechtsprechung der internationalen Gerichtshöfe im zwanzigsten Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 407). Lang, Frankfurt am Main 2010. 335 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Mathias Schmoeckel „in außergewöhnlich guter und intensiver Zusammenarbeit“ unterstützte, 2010 von der Universität Bonn angenommene Dissertation des nach dem Studium in Bonn und am University College London zweitweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn tätigen Verfassers. Sie behandelt die wichtige Frage nach der Bedeutung der Lehre als Rechtsquelle des Völkerrechts. Dabei konzentriert sie sich innerhalb eines sachgerecht weiter gespannten Rahmens im Kern auf die Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs (1920-1946) und des Internationalen Gerichtshofs (1945/1946ff.). Einleuchtend gliedert sie sich in Einleitung, Hauptteil und Schlussbetrachtung.
Im Hauptteil fragt der Verfasser zunächst nach Unterschieden zwischen Mehrheitsentscheidungen und Sondervoten einzelner Richter, dann nach Veränderungen im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts. Im Anschluss hieran verfolgt er die Bedeutung der klassischen Autoren des Völkerrechts und die Bedeutung der internationalen Juristenvereinigungen. Als Auswertungsabschnitte verwendet er die Entscheidungen und Rechtsgutachten der Jahre 1922-1927 (13 bzw. 14), 1948-1953 (13 bzw. 7) und 1993-1998 (19 bzw. 2), in denen er in den Gutachten 4, 55 und 162 und in den Entscheidungen 41, 159 und 693 Bezugnahmen auf die Lehre findet.
Dabei gelangt er zu einleuchtenden Ergebnissen. Während in Mehrheitsentscheidungen Bezugnahmen auf die Lehre fast völlig fehlen, sind sie in Sondervoten einzelner Richter verhältnismäßig häufig, wobei insgesamt im Laufe des 20. Jahrhunderts eine deutliche Zunahme erkennbar ist, so dass der vielfach angenommene Bedeutungsverlust der Doktrin im Material der Verfassers nicht na |
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| Feigl, Helmuth/Stockinger, Thomas, Die Urbare der Herrschaften Maissau und Sonnberg anlässlich der Teilung des Erbes nach Georg von Eckartsau im Jahre 1497 (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung 20). Böhlau, Wien 2008. XV, 327 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Feigl, Helmuth/Stockinger, Thomas, Die Urbare der Herrschaften Maissau und Sonnberg anlässlich der Teilung des Erbes nach Georg von Eckartsau im Jahre 1497 (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung 20). Böhlau, Wien 2008. XV, 327 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wien am 5. Dezember 1926 als Sohn eines Mittelschulprofessors geborene, das Studium in seiner Vaterstadt 1950 mit einer von Alphons Lhotsky betreuten Dissertation (Beiträge zur Biographie des Freiherrn Georg Erasmus von Tschernembl) und der Lehramtsprüfung für Geschichte und Deutsch abschließende, die dreijährige Ausbildung am Institut für österreichische Geschichtsforschung 1953 mit der Staatsprüfung beendende, ab 1. August 1961 im höheren Archivdienst am Niederösterreichischen Landesarchiv (in Wien) tätige, 1977 habilitierte und am 6. November 1984 zum Direktor des Niederösterreichischen Landesarchivs bestellte Helmuth Feigl hat sich in vielfältiger Weise um die Landesgeschichte Niederösterreichs besonders verdient gemacht. Sein letztes Projekt war der vorliegende Band, für den ihm freilich nach langer schwerer Krankheit der Tod am 4. März 2008 die Feder aus der Hand nahm. Durch Thomas Stockinger gelang erfreulicherweise gleichwohl seit Sommer 2007 die Vollendung.
Der Band beginnt nach einem Geleitwort von Werner Ogris als Obmann der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs mit einem einfühlsamen Nachruf auf Helmuth Feigl. Das angeschlossene Schriftenverzeichnis weist sechs Monographien, elf Editionen und Regestenwerke sowie rund 100 Aufsätze gesondert und weit über 200 Rezensionen und zahlreiche kleine Beiträge und Herausgeberschaften summarisch aus. Wichtigen Grund für alles legte bereits die 1964 veröffentlichte Untersuchung über die niederösterreichische Grundherrschaft vom ausgehenden Mittelalter bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen, die 1998 in zweiter Auflage erscheinen konnte.
Im Vorwort der anschließenden Edition erklärt der He |
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| Feller, Claudia, Das Rechnungsbuch Heinrichs von Rottenburg. Ein Zeugnis adeliger Herrschaft und Wirtschaftsführung im spätmittelalterlichen Tirol. Edition und Kommentar (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 4). Böhlau, Wien 2009. 412 S. Besprochen von Christof Paulus. |
Ganzen Eintrag anzeigen Feller, Claudia, Das Rechnungsbuch Heinrichs von Rottenburg. Ein Zeugnis adeliger Herrschaft und Wirtschaftsführung im spätmittelalterlichen Tirol. Edition und Kommentar (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 4). Böhlau, Wien 2009. 412 S. Besprochen von Christof Paulus.
„Einkünfte in geradezu enormer Höhe“ für einen nichtfürstlichen Adligen attestiert Claudia Feller dem 1411 verstorbenen Heinrich von Rottenburg (S. 118), obzwar das historiographisch überlieferte Jahreseinkommen von 20 000 Dukaten allzu sagenhaft erscheint. Die Forscherin hat in ihrer Innsbrucker Dissertation das im Tiroler Landesarchiv aufbewahrte Rationarium Heinrichs in einer sorgfältigen Edition kommentiert, umfassend ausgewertet und eingeordnet. Die Handschrift, wohl auf oberitalienischem Papier, enthält Rechnungslegungen der Jahre zwischen 1403 und 1410 und ist schon aufgrund ihres Umfangs außergewöhnlich zu nennen. Auch umfasst sie – was rechtsgeschichtlich besonders interessant – etwa ein Weistum über die Malefizgerichtsbarkeit in den Gerichten Rottenburg und Freundsberg sowie über Fischerei und Jagd (S. 324–326).
Feller hat ihrer Edition eine historische Einbettung vorausgeschickt, in der sie zunächst das ab der Mitte des 12. Jahrhunderts nachzuweisende Geschlecht der Rottenburger prägnant und quellennah vorstellt. Es folgt ein Biogramm Heinrichs von Rottenburg, des letzten männlichen Nachkommens. Abschließend geht Feller kurz auf die Erbstreitigkeiten ein; erst 1452 konnte hierüber zwischen den Grafen von Laufen und den Habsburgern eine Einigung erzielt werden. Es schließt sich ein hilfswissenschaftliches Kapitel zu der wohl von Otto Stolz foliierten Handschrift an. Feller untersucht hierbei etwa die Wasserzeichen und geht knapp auf Schreiber (hauptsächlich eine Hand) und Schrift (jüngere gotische Kursive) ein. Tabellarische Übersichten eröffnen Anlage und Aufbau des Rechnungsbuchs.
Die im Rationarium genannten He |
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| Festschrift 150 Jahre Deutscher Juristentag, hg. v. d. Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages durch Busse, Felix. Beck, München 2010. XVIII, 763 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Anders als die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erschienenen Festschriften von 1960 (Hundert Jahre Deutsches Rechtsleben 1860-1960, hg. v. E. v. Caemmerer/E. Friesenhahn/R. Lange; Fortsetzung durch die Darstellung von G. Dilcher, Der Deutsche Juristentag 1860 bis 1980. Zeitgeschichte und Rechtspolitik) und von 1994 (Der Deutsche Juristentag 1860-1994, hg. v. H. Conrad/G. Dilcher/H.-J. Kurland, 1997) wird die Arbeit des Deutschen Juristentags, wie bereits in der Festschrift von 1910 (Ph. Olshausen: Der deutsche Juristentag. Sein Werden und Wirken), in der neuen Festschrift für alle wesentlichen Rechtsgebiete einer rechtswissenschaftlichen Gesamtschau und Wirkungskontrolle unterworfen (S. VI, Busse).
Der Band wird eingeleitet mit einer Geschichte des Vereins Deutscher Juristentag und seiner Deutschen Juristentage unter der Überschrift: „Der Deutsche Juristentag – Ein Charakterbild – 1860 bis 2010“ (Rainer Maria Kiesow, S. 3-100). Wie der Herausgeber in seinem Vorwort feststellt, hat Kiesow „etwas abweichend von dem von mir vorgeschlagenen Konzept eine sehr subjektive und sehr kritische ,Kulturgeschichte des Deutschen Juristentages’ geschrieben“, die bei manchen Widerspruch herausfordern werde (S. VII). Der Beitrag Kiesows, der auch über zahlreiche Einzelheiten aus dem Ablauf der Juristentage berichtet, beginnt nach einer knappen Einleitung mit der Schilderung des nationalsozialistischen Deutschen Juristentags vom 30. 9.-3. 10. 1933 in Leipzig – der DJT, dessen Präsidium sieben Juristen jüdischer Herkunft angehörten, hatte bereits im April 1933 den für September 1933 geplanten 37. DJT abgesagt (1937 Auflösung des Vereins Deutscher Juristentag). Nach Kiesow hat der DJT es versäumt, sich nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Rolle der Juristen |
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| Festschrift 50 Jahre österreichischer Juristentag 1959-2009 - Dogmatik, Politik, Geschichte, hg. v. österreichischer Juristentag. Manz, Wien 2009. XXVI, 418 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der erste deutsche Juristentag als politische Standesvertretung der deutschen Juristen mit dem Ziel der Mitgestaltung der Rechtsentwicklung im damaligen Deutschen Bund fand in Berlin 1860 statt. Demgegenüber ist der besondere österreichische Juristentag noch jung. Gleichwohl sind fünfzig Jahre ein stolzer Grund, um das Erreichte gebührend in ansprechender Ausstattung im traditionellen Rot der Juristen und goldenen Schriftzügen zu feiern.
Das aus diesem Grund veröffentlichte Werk setzt mit Geleitworten des Präsidenten des Österreichischen Juristentages (Nikolaus Michalek), seines Generalsekretärs (Günther Winsauer), einem Grußwort der Bundesministerin für Justiz (Claudia Bandion-Ortner) und einem Geleitwort des Bundespräsidenten (Heinz Fischer) ein. Dem folgen gewichtige Sachbeiträge. Sie gliedern sich insgesamt in sechs Abschnitte.
Zunächst sieht Christoph Grabenwarter den Juristentag als Spiegel des öffentlichen Rechts und behandelt dabei neben Allgemeinem Grundsatzfragen, Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit und Verfassung, Organisation der Verwaltung, allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Europarecht, Völkerrecht, Umweltrecht und Wirtschaftsrecht. Heinz Krejci widmet sich dem Privatrecht (Allgemeines, Allgemeiner Teil, Familienrecht, Sachenrecht, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Internationales Privatrecht, Unternehmensrecht, privates Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht, Einfluss anderer Rechtsgebiete). Peter J. Schick verfolgt das Strafrecht im Rahmen des Juristentags (Allgemeiner Teil, Besonderer Teil, Strafprozessrecht, fächerübergreifende Themen), während Michael Lang dem Steuerrecht wegen seiner großen Bedeutung einen besonderen Platz außerhalb |