| Hattenhauer, Hans/Buschmann, Arno, Textbuch zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit Übersetzungen, 2. Aufl. Beck, München 2008. XVII, 300 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In Kiel widmeten im September 1967 Hans Hattenhauer und Arno Buschmann ihren Frauen zum Dank ein Textbuch zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit Übersetzungen im Umfang von 348 Seiten. Zwecks Belebung des akademischen Unterrichts sollte es die vorhandenen Lehrbücher ergänzen und zusätzliche Anschauung vermitteln, zwecks allgemeinerer Bildung sollte es den gebildeten Laien ansprechen, weswegen Originalität und Vollständigkeit hinter der Lesbarkeit zurücktreten mussten. Deswegen musste die Kunst des Weglassens in der Form der Beschränkung auf das besonders Wichtige im Meer des Wichtigen bestehen.
Mehr als dreißig Jahre sind seitdem vergangen. Nach längerer Ankündigung ist endlich die zweite Auflage der Sammlung tatsächlich erschienen. Damit hat sich das Textbuch als durchaus erfolgreich erwiesen.
Die Neuauflage lässt die bisherige Übersicht über die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit weg. Dies ist bei einem Textbuch sicher gut vertretbar. Gleichwohl geht damit ein wertvolles Element der Einführung dem Leser verloren.
Demgegenüber sind die Grundsätze der Textgestaltung neu formuliert. Grundregel ist entsprechend dem Zweck der Sammlung, jeden Text so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Allerdings sind beispielsweise Abkürzungen in Übersetzungen aufgelöst, übergeschriebene Umlautandeutungen in Umlaute harmonisiert und neuere Editionen bei Bedarf trotz ihrer Abweichungen vom Original verwendet, was sich in dieser Textsammlung sicher sehr gut vertreten lässt.
Die Gliederung des Textbuches ist überarbeitet (Mittelalter 1-34, 16. und 17. Jahrhundert 35-70, 18. Jahrhundert 71-99, 19. Jahrhundert 100-142 und 20. Jahrhundert 143-180). Einige Überschriften sind verändert oder durch andere ersetzt. Die biographischen Daten zu den einzelne |
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| Haunfelder, Bernd, Die liberalen Abgeordneten des deutschen Reichstags, 1871-1918. Ein biographisches Handbuch. Aschendorff, Münster 2004. 412 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Würzburg 1951 geborene Historiker Bernd Haunfelder hat sich neben Anderem durch die biografische Aufarbeitung des deutschen Parlamentarismus und zugehöriger Parteien einen guten Namen gemacht. Ausgehend von den politischen Wahlen im Regierungsbezirk Münster 1848-1867 und Wahlen und Wahlverhalten im Kreis Warendorf 1848/49 (1982) hat er etwa den Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867-1870 (1989), das biographische Handbuch für das preußische Abgeordnetenhaus 1849-1867 (1994) oder die Reichstagsabgeordneten der Deutschen Zentrumspartei 1871-1933 (1999) bearbeitet. 2004 hat er ein gewichtiges Werk über die liberalen Abgeordneten des deutschen Reichstags 1871-1918 als biographisches Handbuch vorgelegt, für das auch der beste Rezensent gefunden wurde, für das aber ein bestelltes Rezensionsexemplar aus unbekannten Gründen niemals eintraf, so dass der Herausgeber wenigstens an Hand einer Ausleihe in wenigen Worten verspätet auf die bedeutende Leistung hinweisen muss.
In dem Band werden insgesamt 979 Reichstagsabgeordnete liberaler Prägung vorgestellt. Sie gehören der nur von 1871 bis 1874 bestehenden Liberalen Reichspartei, der Nationalliberalen Partei, der Deutschen Fortschrittspartei, der Liberalen Vereinigung, der Deutschfreisinnigen Partei und ihren beiden Nachfolgeorganisationen und der 1910 gegründeten Fortschrittlichen Volkspartei einschließlich aller innerparteilichen Abspaltungen, Neuformierungen und erfolglosen Parteigründungen der Untersuchungszeit an. Als prominent hebt der Bearbeiter selbst Ludwig Bamberger, Theodor Barth, Ernst Bassermann, Eduard Lasker oder Eugen Richter beispielhaft hervor, als einflussreich Robert Friedberg, Ernst Müller-Meiningen, Heinrich Rickert, Heinrich Prinz zu Schoenaich-Carolath oder Karl Schrader.
Zu Beginn |
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| Haus- und Familienbücher in der städtischen Gesellschaft des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hg. v. Studt, Birgit (= Städteforschung A, 69). Böhlau, Köln 2007. 166 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Sammelband vereinigt insgesamt sechs Studien überwiegend zu Familienbüchern. Er wird eröffnet durch eine Einführung der Herausgeberin. Ein Index der Orts- und Personennamen von Alberti bis Zwingli erschließt seinen Inhalt.
Die Einführung geht von der mittelalterlichen Stadtgemeinschaft als Erinnerungsgemeinschaft aus, die ihr Selbstverständnis aus geschichtlicher Erinnerung bezieht und sich um deren Tradierung bemüht. Zu den sie speisenden unterschiedlichen Quellen zählen neben der offiziellen Stadtchronistik auch die privaten Aufzeichnungen. Angestoßen von einer Sektion über House books in the late medieval urban society des 11. International Medieval Congress in Leeds sollen hier die verschiedenen Strategien untersucht werden, mit denen der Anspruch auf eine exklusive politische oder gesellschaftliche Stellung in der Stadt nachgewiesen wurde.
Im ersten Beitrag deutet die Herausgeberin die Sammlung familiengeschichtlicher Nachrichten insgesamt als soziale Praxis, mit der sich die homogene, exklusive gesellschaftliche Gruppe führender Familien fassen lässt. Als erstes Beispiel legt dabei Marc von der Höh am in Köln in der Mitte des 15. Jahrhunderts entstandenen Familienbuch des Werner Overstolz die Beziehungen zwischen religiöser memoria und Familiengeschichte dar. Alexa Reggeli zeigt am oberrheinischen, im ausgehenden 15. Jahrhundert geschaffenen Familienbuch Hans Voglers des Älteren und des Jüngeren konkrete Entstehung und praktische Bedeutung auf.
Gregor Rohmann untersucht am intertextuellen Beispiel der Familienbuchschreibung der Kölner bzw. Hamburger Ratsherren Hermann von Weinsburg und Joachim Moller die Produktion familienhistorischen Wissens durch die Einspeisung mündlich weitergegebenen Wissens, neu |
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| Hävernick, Walter, Das ältere Münzwesen der Wetterau bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts, Elwert, Marburg 1936, kommentierte Neuauflage mit biographischem Vorwort von Klüßendorf, Niklot (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 18, 1 = Das hessische Münzwesen Band 1 Das ältere Münzwesen der Wetterau). Elwert, Marburg 2009. 42*, XII, 116 S., 1 Kart. XXI Taf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In seiner Einführung der kommentierten Neuauflage mit biographischem Vorwort bezeichnet Niklot Klüßendorf Walter Hävernicks Werk über das ältere Münzwesen der Wetterau bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts als einen Klassiker der deutschen Münzcorpora für das Mittelalter. Deswegen bot sich nach dem Verkauf eines im Frühjahr 2008 aufgetauchten Restpostens eine Neuauflage an. Die numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat das Vorhaben gefördert.
Dem Nachdruck stellt der mit Hävernick aus eigenem Erleben vertraute Bearbeiter einen Überblick über Leben und Werk Walter Hävernicks (Hamburg 1905-Hamburg 1983), der in seiner Dissertation über den Kölner Pfennig im 12. und 13. Jahrhundert erstmals großflächig Urkunden und Münzschatzfunde gemeinsam auswertete, voraus. Danach beschreibt er die Beziehungen zwischen Hävernick und Hessen. Schließlich führt er die wissenschaftlichen Fortschritte seit dem Erscheinen des Werkes, die neuen Funde und das Schrifttum auf (25 Schatzfunde, 13 Einzelfunde).
Der Neudruck selbst gibt die seinerzeit grundlegende Arbeit unverändert wieder. Sie beschreibt das Münzgebiet der Wetterau in seiner fortschreitenden Erweiterung nach (zehn) Münzherren und Münzstätten, die Wetterauer Währung, die Prägungen nach dem Kölner Fuß und im zweiten Teil das Münzgebiet um Wetzlar bis 1254 (Wetzlar, Leiningen, Gleiberg, Worms, Cleeberg, Münzenbergs und unbestimmte Münzherren. Zahlreiche, den gegebenen Möglichkeiten entsprechende Abbildungen bereichern das zum Wohle der Numismatik nun wied |
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| Heimann, Ralf, Die Entwicklung der handelsrechtlichen Veröffentlichung vom ALR bis zum ADHGB (= Schriften zur Rechtsgeschichte 138). Duncker & Humblot, Berlin 2008. 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Ulrich Eisenhardt angeregte und betreute, während der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter entstandene, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrachtet einen interessanten, praktisch bedeutsamen Gegenstand. Nach einer kurzen Einleitung gliedert sie ihn in insgesamt vierim Wesentlichen chronologisch geordnete Teile.
An den Beginn stellt der Verfasser entgegen seinem Titel die Entwicklung des Handelsregisters in Frankfurt am Main in den städterechtlichen Regelungen von 1666 bis 1861. Dementsprechend untersucht er zuerst die im Anhang abgedruckte (erneuerte)Wechselordnung des Jahres 1666, der er Wechselordnungen von 1676, 1739, eine Erläuterung von 1741, eine Verordnung von 1825 und eine Modifikation von 1844 folgen lässt. Er stellt hierfür fest, dass die Protokollierung deklaratorische Wirkung hatte, für die wirksame Aufhebung oder Änderung von Tatsachen aber deren Protokollierung Voraussetzung war, und dass die erste Wechselordnung von 1666 die Protokollierung nur durch anderweitige Forthaftung zu erreichen versuchte, während 1741 auch Ordnungsstrafen hinzukamen.
Im zweiten Teil wendet sich der Verfasser den Kodifikationen der Aufklärung zu. Dabei befasst er sich mit dem preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 und dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811. Auf den Code de commerce Frankreichs von 1808 und das Landrecht des Großherzogtums Baden geht er im dritten Teil ein, der auch den spanischen codigo de comercio von 1829 einschließt.
Der vierte Teil behandelt die Kodifikationen und Entwürfe zur Zeit des Deutschen Bundes, zu der wohl auch das Jahr 1829 zählen müsste. Dabei geht es |
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| Heise, Volker, Der calvinistische Einfluss auf das humanistische Rechtsdenken – Exemplarisch dargestellt an den „Commentarii de iure civili“ von Hugo Donellus (1527-1591) (= Osnabrücker Schriften zur Rechtsgeschichte 7). V&Runipress, Göttingen 2004. 314 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Wulf Eckart Voß angeregte und betreute, im Graduiertenkolleg Bildung in der frühen Neuzeit mit Unterstützung der deutschen Forschungsgemeinschaft erstellte, in Osnabrück angenommene Dissertation des Verfassers. Unter Ulpians Beschreibung der Jurisprudenz als divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia fragt der Verfasser nach dem Grund, der das Recht trägt. Ohne Bezug zu außerrechtlichen Faktoren hält er eine Findung einer gerechten Lösung bei der Entscheidung nicht nur bei Grenzfällen nicht möglich, wobei er stellvertretend für humanistisches Arbeiten das Werk Hugo Donellus’ nimmt und untersucht, wie sich in seinem juristischen Denken humanistische Ansätze mit calvinistischen Gedanken verbinden und dem Recht einen neuen Aussagegehalt verleihen.
Gegliedert ist die Arbeit außer in Einleitung und Ergebnis in drei Abschnitte. Dabei folgt den Grundlagen der Untersuchung die Beschäftigung mit den Commentarii de iure civili. Danach wird der calvinistische Einfluss aufgespürt.
Bei den Grundlagen bietet der Verfasser zunächst Donellus’ Biographie in Grundzügen mit den Hauptstationen Bourges, Heidelberg, Leiden und Altdorf, wobei am Ende die Commentarii als Lebenswerk erfasst werden. Im Anschluss hieran wendet sich der Verfasser dem juristischen Humanismus zu und erklärt nach Ermittlung des besonderen Ansatzes des Donellus zwischen mos Italicus und mos Gallicus Donellus als humanistischen Praktiker. Danach untersucht er Naturrecht und Gesetzesbegriff als Grundbegriffe calvinistischer Ethik.
Bei den Commentarii beginnt er mit der Rechtslehre des Donellus, in der das römische Recht als herau |
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| Henning, Eckart, 175 Fragen & Antworten rund um die Historischen Hilfswissenschaften. Verlag BibSpider, Berlin 2009. 136 S., 26 Abb. Besprochen von Armin Wolf. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henning, Eckart, 175 Fragen & Antworten rund um die Historischen Hilfswissenschaften. Verlag BibSpider, Berlin 2009. 136 S., 26 Abb. Besprochen von Armin Wolf.
Das nützliche Bändchen dient nicht allein Studenten zur Prüfungsvorbereitung, sondern richtet sich ebenfalls an Historiker, Archiv- und Bibliotheksbenutzer sowie Museumsbesucher. Was Henning „eiserne Ration“ nennt, ist durchaus anspruchsvoll und hat gleichzeitig „einen gewissen Unterhaltungswert für gebildete Laien“. So ist z. B. zu erfahren, was „mit Brief und Siegel“ bedeutet (eine beglaubigte Urkunde) und woher die Redewendung „von echtem Schrot und Korn“ kommt (Gesamtgewicht und Gewicht des Edelmetalls einer Münze). Wem ist bewusst, dass im Streit zwischen Deutsch- und Lateinschrift der Reichstag 1911 die Zweischriftlichkeit weiterhin zuließ, Hitler aber Anfang 1941 entschied, die deutsche Schrift und den Druck in Fraktur zugunsten der lateinischen Buchstaben abzuschaffen (S. 88)? In meiner Grundschule fand der Wechsel im Herbst 1941 statt.
Henning beginnt mit dem Titelblatt der „Auxilia historica oder Behülff zu den Historischen und dazu erforderlichen Wissenschafften“ des Benediktiners Anselm Desing aus dem Jahre 1741. Dazu gehörte damals noch ein breites Feld von Disziplinen: Elementare Geographie und Astronomie, historisch-politische Geographie der einzelnen Länder, ius publicum, Universal-Historie, verschiedene Sprachen, Münzen, Chronologie, alte Schriften in Urkunden, Wappen-Kunst, Genealogie, Politica, Historia literaria, „allenthalben mit den Geschichten, politischen Zustand, Absichten, Ansprüchen etc. derer Herrschafften … gezieret“ (9). Diese Liste verrät, dass es sich ursprünglich um juristische Hilfswissenschaften handelte, die sich erst später zu den „Historischen Hilfswissenschaften“ (Johann Christoph Gatterer 1761) verengten: Diplomatik, Paläographie, Heraldik, Sphragistik (Siegelkunde), Genealogie, Numismatik und Chronologie. Heinrich Meisner fügte 19 |
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| Henning, Eckart, 175 Fragen & Antworten rund um die Historischen Hilfswissenschaften. Verlag BibSpider, Berlin 2009. 136 S., 26 Abb. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henning, Eckart, 175 Fragen & Antworten rund um die Historischen Hilfswissenschaften. Verlag BibSpider, Berlin 2009. 136 S., 26 Abb. Besprochen von Hiram Kümper.
Dieses schmale Bändchen ist ungewöhnlich; es ist das erste seine Art. Zusammengestellt sind 175 kurze Fragen und Antworten zu zwölf hilfswissenschaftlichen Arbeitsgebieten sowie den historischen Hilfswissenschaften im Allgemeinen, die – das muss mit Blick auf das Prüfungsgebiet durchaus noch betont werden – losgelöst vom Material funktionieren. Hier werden keine Schriften klassifiziert, keine Datierungen mittels „Grotefend“ aufgelöst, werden keine Rekognitionszeichen gesucht und keine Titularabbreviaturen enträtselt. Kurz: Genau jene Kompetenzen, die von den historischen Hilfswissenschaften gemeinhin vermittelt werden sollen, werden hier nicht geübt. Der Aspekt des „technischen Hilfswerks“ (S. 125), den Henning selbst so sehr betont, wird im Grunde nicht bedient. Dafür wäre freilich auch ein Übungsbuch ganz anderer Art von Nöten. Was dieses Buch leisten kann, ist die Überprüfung von erworbenem Orientierungswissen (allerdings eben nicht: Kompetenzen!) in bereits absolvierten Lehrveranstaltungen oder durch anderweitige Lektüre. Das allerdings muss erst einmal gegeben sein. Volle Frucht könnte der Band tragen, wenn ein entsprechend darauf abgestimmtes Lehrbuch existierte, das sich dem an sich löblich pragmatischen Ansatz des Verfassers verpflichtete. Bis dahin aber bleibt es ein Steinbruch, dessen Wert ausschließlich vom Nutzer bestimmt wird. Die Fragen sind sinnvoll gewählt und lassen sich (mehrheitlich) eindeutig und einigermaßen bündig beantworten. Manche gehen gar über die Überprüfung von bloßem Faktenwissen hinaus und regen zur Reflexion an. Beispielsweise: „Sterben Familien ‚aus’?“ (S. 59). Positiv hervorzuheben ist ferner, dass auch die neuere und neueste Geschichte, deren Einschluss in das Zuständigkeitsgebiet der historischen Hilfswissenschaft immer wieder betont wird, bei |
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| Heuser, Rita, Namen der Mainzer Straßen und Örtlichkeiten. Sammlung, Deutung, sprach- und motivgeschichtliche Auswertung (= Geschichtliche Landeskunde 66). Steiner, Stuttgart 2008. XVI, 677 S., Kart., CD-ROM. Besprochen von Dieter Kugelmann. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heuser, Rita, Namen der Mainzer Straßen und Örtlichkeiten. Sammlung, Deutung, sprach- und motivgeschichtliche Auswertung (= Geschichtliche Landeskunde 66). Steiner, Stuttgart 2008. XVI, 677 S., Kart., CD-ROM. Besprochen von Dieter Kugelmann.
Die Geschichtsschreibung der Orts- und Regionalgeschichte ist auf die gründliche Auswertung teils verstreuten Materials angewiesen. Die vorliegende Mainzer Dissertation Rita Heusers stellt eine akribisch gearbeitete Untersuchung dar, die durch die Erhebung und Deutung der Namen von Mainzer Strassen und Örtlichkeiten eine wertvolle Grundlage für die künftige Beschäftigung mit der Mainzer Stadtgeschichte und allgemein mit Stadtgeschichte bildet. Die Verfasserin bindet in ihrer Einleitung den Untersuchungsgegenstand in den Rahmen ein, den die Namen (Mikrotoponymie), die Stadtgeographie und die Stadtgeschichte vorgeben. Im ersten Hauptteil, der über 400 Seiten umfasst, führt sie die Namen der Ortsteile und Straßen auf und analysiert jeden einzelnen auf der Grundlage der jeweils verfügbaren Quellen und der historischen sowie sprachlichen Zusammenhänge. Die Verfasserin fördert spannende und schwer zugängliche Details zu Tage. In Zweifelsfällen werden die unterschiedlichen Möglichkeiten dargelegt, die zur Herausbildung des Namens geführt haben könnten. Ortsteile wie Bretzenheim, Hechtsheim oder Laubenheim gehen auf Personennamen zurück und bezeichneten römische oder fränkische Siedlungen: Der Name Mainz selbst ist keltischen Ursprungs und könnte auf die Gottheit Mogon als Namenspatron zurückzuführen sein, die in römischer Zeit mit Apollo gleichgesetzt wurde. Die Auswertung stellt den zweiten Hauptteil dar und beginnt mit der Erörterung der einzelnen Laute. Dialektgeographisch gehört Mainz zum Pfälzischen, aufgrund seiner günstigen Lage integrierte es dann aber Menschen unterschiedlicher ethnischer und sprachlicher Herkunft. Aufschlussreich sind die Darlegungen zu den Motiven der Straßennamensgebung. Der Verfass |
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| Hirschmann, Frank G., Die Stadt im Mittelalter (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 84). Oldenbourg, München 2009. XII, 146 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hirschmann, Frank G., Die Stadt im Mittelalters (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 84). Oldenbourg, München 2009. XII, 146 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Die Reihe, in der dieser Band erscheint, hat eine lange Erfolgsgeschichte hinter sich und nähert sich langsam der Vollendung. Dass einer der für die Mittelaltergeschichte zentralen Bände erst jetzt erscheint, spricht für sich: Die deutschsprachige Stadtgeschichtsforschung, so die These des Verfassers, ist in einer durchgreifenden Neuorientierung begriffen, und das erleichtert bekanntlich Synthesen nicht gerade. Wenn dazu noch als zentraler Bestandteil dieser Neuorientierung der Abschied von einer rechtshistorischen Betrachtungsweise der mittelalterlichen Stadt hervorgehoben wird, wie das Hirschmann tut, ist vollends Grund genug gegeben, sich an dieser Stelle mit dem Band intensiver auseinanderzusetzen. Um es vorwegzunehmen: Wenn man die Voraussetzungen des Verfassers teilt und seine Neigung dazu akzeptiert, Deutschland und seine Städte von westlich des Rheines her zu sehen und eher die Niederen Lande in die Betrachtung einzubeziehen als die Gebiete des Lübischen oder des Magdeburger Rechts, dann – aber nur dann! – liegt eine überzeugende Einführung in das Panorama moderner Stadtgeschichtsforschung vor.
Wie in der Reihe üblich, ist auch dieser Band konsequent dreigeteilt aufgebaut: Ein enzyklopädischer Überblick bietet eine stringente und angesichts des zur Verfügung stehenden Raumes notwendig knappe Einführung in den Gegenstand. Der zweite Abschnitt informiert über den Gang der Forschung, mit einem starken Akzent auf der gegenwärtigen Forschung zur Stadtgeschichte. Den Abschluss bildet eine umfangreiche, fast fünfhundert Titel aufführende Bibliographie (S. 95-129), die in erfreulicher Fülle auch nichtdeutschsprachige Titel verzeichnet und damit versucht, die traditionelle Verengung mancher Stadtgeschichtsforschung auf alleine Deutschsprachiges zu überwinden. Dieses Layout der |
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| Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Rückert, Joachim/Zimmermann, Reinhard, Band 2 Schuldrecht, Allgemeiner Teil §§ 241-432, Teilband 1 vor § 241-§ 304, Teilband 2 §§ 305-432. Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XXXIV, 1-1412, XX, 1413-2776 S. Besprochen von Klaus Richter. |
Ganzen Eintrag anzeigen Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Rückert, Joachim/Zimmermann, Reinhard, Band 2 Schuldrecht, Allgemeiner Teil §§ 241-432, Teilband 1 vor § 241-§304, Teilband 2 §§ 305-432. Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XXXIV, 1-1412, XX, 1413-2776 S. Besprochen von Klaus Richter.
Der vorliegende Band des Historisch-kritischen Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch behandelt das allgemeine Schuldrecht und umfasst zwei Teilbände, von denen Teilband 1 die §§ 241-304 und Teilband 2 die §§ 305-432 BGB behandelt. Unter der Herausgeberschaft von Mathias Schmoeckel, Joachim Rückert und Reinhard Zimmermann hat sich eine Reihe von Autoren zur Kommentierung der Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts zusammengefunden, geradezu ein who-is-who der Privatrechtsgeschichte: Franz Dorn (§§ 241, 241a, 243-248), Thomas Duve (§ 242), Peter Gröschler (§§ 256-274), Hans-Peter Haferkamp (§ 242) , Jan Dirk Harke (§ 311 II und III, §§ 311a-311c), Christian Hattenhauer (§§ 323-325, 398-413), Phillip Hellwege (§§ 305-310), Hans-Georg Hermann (§§ 336-345), Sibylle Hofer (vor 241, §§ 305-310, §§ 315-319), Nils Jansen (§§ 249-255), Jens Kleinschmidt (§ 397), Sebastian Lohsse (§§ 286-292), Sonja Meier (§§ 420-432), Rudolf Meyer-Pritzl (§§ 313-314, Ralf Michaels (vor 241), Martin Pennitz (§§ 320-322), Tilman Repgen (§§ 362-386), Martin Josef Schermaier (vor § 275, §§ 275-278, 280-285, 326), Andreas Thier (§§ 311 I, 346-359), Stefan Vogenauer (§§ 305-310, 328-335) sowie von den Herausgebern Mathias Schmoeckel (vor §§ 312ff., §§ 312-312f) und Reinhard Zimmermann (§§ 387-396).
Das Werk ist sehr umfangreich, der erste Teilband umfasst 1412 Seiten, der zweite Teilband sogar 2776 Seiten. Hier bleiben für einen Rezensenten nur zwei Möglichkeiten: Entweder ausführlich oder knapp. Eine ausführliche Rezension würde wohl den Rahmen, den die ZRG hier bietet, sprengen, so dass es bei einer knappen Rezension bleiben soll. Aber manches Mal lässt sich mit weni |
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| Höbelt, Lothar, Franz Joseph I. Der Kaiser und sein Reich. Eine politische Geschichte. Böhlau, Wien 2009. XII, 171 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Höbelt, Lothar, Franz Joseph I. Der Kaiser und sein Reich. Eine politische Geschichte. Böhlau, Wien 2009. XII, 171 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Leben und Regierungszeit der Symbolfigur des seit 1804 bestehenden Kaisertums Österreich waren mit 86 bzw. 68 Jahren außergewöhnlich lang. Allein schon deshalb stellt der Versuch, die Ära Franz Joseph I. auf so knappem Raum als „eine politische Geschichte“ zu präsentieren, eine Herausforderung dar.
Kenner der Arbeiten des Wiener Historikers Lothar Höbelt wissen, was sie von diesem einmal als „intellektuellster Agent Provocateur des dritten Lagers“ charakterisierten Autor erwarten dürfen: Spannend geschriebene Geschichte mit pointierten Formulierungen und originellen, unkonventionellen Fragestellungen auf einer soliden Quellenbasis. Hier ist es sein erklärtes Ziel, den Charakter der Habsburgermonarchie als Vielvölkerstaat nicht in anachronistischer Weise dergestalt zu betrachten, dass aus heutiger Sicht rückblickend über mögliche „Lösungen“ der Nationalitätenproblematik spekuliert wird, sondern statt dessen zu analysieren, „wie … dieses Reich funktioniert … hat“ (Vorwort S. VII).
Offensichtlich wegen des beschränkten Umfangs verzichtet der Autor auf den üblichen, durch fortlaufende Fußnoten angezeigten Anmerkungsapparat. Dennoch findet sich im Anhang manches Nützliche: eine detaillierte Nationalitätenstatistik für Cisleithanien laut Umgangssprachenerhebung 1880 (leider ohne Quellenangabe), ein Personenregister, eine chronologische Auflistung der Ministerpräsidenten für beide Reichshälften und der Außenminister von 1848 bis 1916/1917 sowie – zuerst allgemein zum Thema und dann separat für neun der insgesamt zehn Kapitel des Bandes – Hinweise zur wichtigsten Literatur. Die vom Autor verwendeten wörtlichen Zitate, zum Teil archivalischer Provenienz, sind durch einen gesonderten Nachweis belegt.
Die Studie setzt inhaltlich mit dem Revolutionsjahr 1848 ein und reicht bi |
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| Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Band 1 Ein dynastisch-topographisches Handbuch, hg. v. Paravicini, Werner, bearb. v. Hirschbiegel, Jan/Wettlaufer, Jörg, Teilbd. 1 Dynastien und Höfe, Teilbd. 2 Residenzen. Band 2 Bilder und Begriffe, Teilband 1 Begriffe, Teilband 2 Bilder. Thorbecke, Ostfildern 2003, 2005. XXXIII, 915, 721, XVI, 562, 264 S. Ill. graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Band 1 Ein dynastisch-topographisches Handbuch, hg. v. Paravicini, Werner, bearb. v. Hirschbiegel, Jan/Wettlaufer, Jörg, Teilband 1 Dynastien und Höfe, Teilband 2 Residenzen. Band 2 Bilder und Begriffe, Teilband 1 Begriffe, Teilband 2 Bilder. Thorbecke, Ostfildern 2003, 2005. XXXIII, 915, 721, XVI, 562, 264 S. Ill. graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das anspruchsvolle Projekt eines dynastisch-topographischen Handbuchs des Heiligen römischen Reiches geht auf den bekannten Historiker Hans Patze zurück, der sich seit 1972 dieses Themas annahm. Bis 1982 konnte ein schematisches, durch die Ergebnisse der Stadtgeschichtsforschung und der Pfalzenforschung gefördertes Arbeitsprogramm entwickelt werden, dem 1985 die Gründung einer Residenzenkommission folgte. 1990 wurde das Programm in Richtung Hofforschung ausgeweitet und auch bereits ein erster Band der Reihe Residenzforschung vorgelegt.
1992 wurde das Projekt Residenzen-Handbuch vorgestellt, das den Titel Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich 1200-1600 tragen und in einem Band den Forschungsstand wiedergeben sollte. Dabei sollte der Residenz als dem Ort der Herrschaft der Hof als ihre Organisationsform zur Seite gestellt werden. Durch die Verzeichnung und Aufbereitung der einschlägigen Quellen und durch die Erörterung geeigneter Frageraster und Modellvorstellungen sollte eine umfassende Beschäftigung mit dem Thema möglich gemacht werden.
Um die Verwirklichung nicht zu gefährden, wurde in der Folge Abstand davon genommen, die ganze an das Projekt der Pfalzenforschung anschließende Zeit von 1200 bis 1600 zu berücksichtigen. Vielmehr wurde die überprüfte Reichsmatrikel von 1521 zum Ausgangspunkt genommen. Von ihrem möglichst vollständig erfassten Zustand aus sollte der Blick zurück und voraus auf das Reich nördlich der Alpen einschließlich der Niederlande, Lothringens, der Schweiz, Böhmens, Schlesiens, Schles |
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| Hofmann, Dietrich/Popkema, Anne Tjerk unter Mitwirkung von Hofmann, Gisela, Altfriesisches Handwörterbuch. Winter, Heidelberg 2008. XXXV, 603 S., 1 Kte., 12 S. Siglenliste im Anhang. Besprochen von Andreas Deutsch. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofmann, Dietrich/Popkema, Anne Tjerk unter Mitwirkung von Hofmann, Gisela, Altfriesisches Handwörterbuch. Winter, Heidelberg 2008. XXXV, 603 S., 1 Kte., 12 S. Siglenliste im Anhang. Besprochen von Andreas Deutsch.
Einst ein bevorzugter Untersuchungsgegenstand der Rechtsgermanistik, sind die altfriesischen Rechtsquellen in der deutschen rechtshistorischen Forschung der letzten Jahre deutlich in den Hintergrund geraten. Dabei klingt die Bewertung des Karl Freiherr von Richthofen in der Vorrede seiner „Friesischen Rechtsquellen“ (1840), die „rechtsdenkmäler Frieslands [seien] … in solchem reichthum vorhanden, wie bei keinem andern deutschen stamme“, auch in heutigen Ohren kaum übertrieben. Und die Mahnung von Rudolf His (Das Strafrecht der Friesen im Mittelalter, Leipzig 1901), dass „das Recht der Friesen“, welches „wegen seiner Eigenart, seines zähen Festhaltens an alten, anderswo längst überwundenen Grundsätzen ganz besondere Aufmerksamkeit verdient hätte, bis jetzt noch immer des Bearbeiters“ harrte, könnte kaum verändert noch heute ausgesprochen werden. Zwar bieten gerade die Editionen und Monographien des 19. und frühen 20. Jahrhunderts einen guten ersten Zugang zu den Quellen, auch garantiert die von Wybren Jan Buma und Wilhelm Ebel ab 1963 herausgegebene kritische Edition der wichtigsten Altfriesischen Rechtsquellen (mit neuhochdeutscher Übersetzung) ein sicheres Fundament für weitere Untersuchungen, großer Forschungsbedarf, der rechtswissenschaftlichen Sachverstand erfordert, besteht aber nach wie vor. Sucht man nach den Gründen, weshalb sich insbesondere jüngere Rechtshistoriker kaum mehr an altfriesische Quellen wagen, so ist zweifellos die schwere Verständlichkeit ein entscheidender Punkt. Das Fehlen eines modernen, zuverlässigen altfriesischen Handwörterbuchs verstärkte zudem die allgemeine Zurückhaltung. Hier ist nun mit dem neuen altfriesischen Handwörterbuch endlich Abhilfe geschaffen.
Richthofens - aus dem Glossar sein |
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| Holzmann, Christiane, Brüssel IIa VO - Elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführungen (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 18). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2008. 357 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Holzmann, Christiane, Brüssel IIa VO - Elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführungen (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 18). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft , Jena 2008. 357 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Ansgar Staudinger betreute, während einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin entstandene, im Wintersemester 2007/2008 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt interessante Fragen der gegenwärtigen Zivilverfahrensrechtsvereinheitlichung mit tatsächlichen Auswirkungen auf das Familienrecht. Hierfür betrachtet sie zentrale Behörden, gerichtliche Zuständigkeit, Zulassung zur Zwangsvollstreckung, Kindesentführungsfälle und innerstaatliche Vollstreckungsmaßnahmen und zeigt dabei auf einem besonderen Bereich, wie sich trotz beschränkter Zuständigkeit der Europäischen Union die allmähliche Europäisierung des Rechts bei schwindender Bedeutung von Grenzen von Zeit zu Zeit ein wenig verstärkt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Houben, Hubert, Kaiser Friedrich II. (1194-1250). Herrscher, Mensch und Mythos (= Urban Taschenbuch 618). Kohlhammer, Stuttgart 2008. 262 S., 6 Ktn., 5 Taf., 28 Abb. Besprochen von Alois Gerlich. |
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Friedrich II. findet in jüngerer Zeit breite Beachtung in der Forschung in Deutschland, Italien und Frankreich. Federführend sind in Deutschland Wolfgang Stürner, Kurt Görich, Michael Borgolte, Hans Martin Schaller, Johannes Fried, Theodor Kölzer, Thomas Zotz und mit vielfältigen Studien der Verfasser dieses Buches. In der Stauferstadt Göppingen bildete sich eine Gemeinschaft von Fachleuten, die sich der Stauferzeit allgemein wie Friedrich II. im engeren Sinne zuwandten.
Die neue Biographie und Würdigung des Lebenswerkes dieses Kaisers nahm der Verlag Kohlhammer in seine „Urban-Reihe“ und fand einen ausgewiesenen Verfasser. In klarer Gliederung und Diktion wird eine Darstellung des Lebenswerks, verbunden mit der Schilderung der Persönlichkeit des Herrschers und Charakterisierungen der in seiner Umgebung Wirkenden geboten. Schwerpunkte werden gesetzt auf die Anfänge in der wirren mediterranen Umwelt an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert. Dem folgt die Analyse des Verhältnisses zu Papst Innozenz III. In der Darstellung des ersten Aufenthaltes des jungen Königs in Deutschland bis 1220 finden Platz die ausgewogene Schilderung des Aufstieges seit den Krönungen in Mainz und Aachen, des Ringens mit Otto IV. und dessen Anhängern, der fürstlichen und gräflichen Gruppen in den westlichen Reichsteilen, der Regelung des Verhältnisses mit der Kirche und zu den zwischen Papst und König lavierenden geistlichen Großen. – Die gleiche Prägnanz zeichnet die auf Italien bezüglichen Teile des Buches aus. Knapp gefasst sind Erwägungen über das Streben nach universaler Herrschaft und deren Grenzen, Siziliens und Unteritaliens strukturelle Eigenheiten, das Erstarken der Kommunen in der Lombardei und Mittelitalien, die Vorbereitung und Durchführung des Kreuzzug |
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| Hundert Jahre sudetendeutsche Geschichte. Eine völkische Bewegung in drei Staaten, hg. v. Hahn, Hans-Henning (= Die Deutschen und das östliche Europa. Studien und Quellen 1). Lang, Frankfurt am Main 2007. 324 S., 23 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Sudeten sind der das böhmische Becken im Nordosten abschließende, 310 Kilometer lange und 30 bis 45 Kilometer breite Gebirgszug, als dessen höchste Erhebung die Schneekoppe im Riesengebirge 1602 Meter über den Meeresspiegel aufsteigt. Der als Wildschweinberge erklärte Name leitet sich von einer Erwähnung durch Claudius Ptolemäus im zweiten nachchristlichen Jahrhundert ab. Seit dem frühen 20. Jahrhundert ist Sudetenland der Name für das Siedlungsgebiet der Sudetendeutschen - als der im Grenzgebiet der aus Österreich neu entstandenen Tschechoslowakei zum Deutschen Reich und zu Österreich wohnenden deutschen bzw. deutschsprachigen Minderheit, das im Münchener Abkommen vom 29. 9. 1938 mit 29000 Quadratkilometern und 3,4 Millionen Einwohnern von der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich Adolf Hitlers abgetreten wurde.
Mit dem wohl von Franz Jesser 1903 erstmals gebrauchten Wort sudetendeutsch werden nach der Einleitung des Herausgebers in der allgemeinen deutschen Wahrnehmung Bilder von Aufmärschen und kämpferische Reden auf den alljährlich ausgerichteten Pfingsttreffen der sudetendeutschen Landsmannschaft als dem bekennenden Überrest der 1945 aus dem Sudetenland vertriebenen Deutschen verbunden. Dabei ist die tatsächliche Geschichte weitgehend unerforscht geblieben. Zu ihr gehört nach Ansicht des Herausgebers, dass viele in den böhmischen Ländern beheimatete Deutsche es vehement ablehnten, als Sudetendeutsche bezeichnet zu werden.
Zur deswegen erforderlichen Schließung der Lücke fand vom 1. bis 4. Juni 2005 im Peter-Friedrich-Ludwig-Hospital in Oldenburg eine Tagung im Rahmen des oldenburgischen Projekts sudetendeutsche Geschichte statt. Die dort vorgetragenen Beiträge sind im vo |
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| Hundertfünfzig (150) Jahre Amtsgericht Diepholz, hg. v. Kruthaup, Elisabeth/Röder, Michael. Schröder, Diepholz 2002. 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Alles begann, so erklärt Christian Pfeiffer als Justizminister Niedersachsens in seinem kurzen Vorwort, mit der Forderung der Revolutionsregierung (Hannovers) von 1848 nach einer Justizreform im Sinne der französischen Ideen, die ihren Niederschlag in § 9 des Landesverfassungsgesetzes vom 5. September 1848 fand, nach dem die Gerichtsverfassung nach den Grundsätzen der Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, der Aufhebung des bevorzugten Gerichtsstandes, der Mündlichkeit und Öffentlichkeit in bürgerlichen und peinlichen Sachen sowie der Einführung von Schwurgerichten in letzteren gerichtlich geregelt werden sollte. Auf dieser Grundlage traten am 1. Oktober 1852, nach Wilhelm Schröder am 1. August 1852, die Justizorganisationsgesetze von 1850 in Kraft, mit denen die Idee der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verwirklicht, die Rechtspflege neu organisiert und dazu insbesondere die (168, 1859 104) Amtsgerichte eingeführt wurden. 150 Jahre danach nimmt das Amtsgericht Diepholz die Gelegenheit wahr, seine Bedeutung für die Rechtsfortbildung und den alltäglichen Interessenausgleich zwischen den Bürgern in einem schmalen, mit einem Farbfoto unter blauem Himmel eindrucksvoll geschmückten Sammelband der Öffentlichkeit darzulegen.
In seinen Inhalt leitet die Direktorin des Amtsgerichts als Hauptherausgeberin ein. Unterstützt wurde sie von dem Vorsitzenden des Agenda 21-Fördervereins in Diepholz e. V. Ermöglicht wurde die Drucklegung der Festschrift durch die Kreissparkasse Grafschaft Diepholz.
Aufgenommen sind insgesamt elf Beiträge. In ihnen schildert Wilhelm Schröder das Gerichtswesen vor 1852 (unter Einbeziehung der germanischen Zeit und der Arbeiten von Hans Planitz, Theodor Roscher und Schröder/Künßberg), beleuchtet Wilfried Gerke (7) Hexenprozesse, den Schlossturm, älter |
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| Hundertfünfzig (150) Jahre Amtsgericht Freiburg - Festschrift 1857-2007, hg. v. Kummle, Thomas. Selbstverlag, Freiburg im Breisgau 2007. 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am 18. Juli 1857 wurde in Erfüllung eines Versprechens der badischen Verfassung von 1818 und als Folge der revolutionären Unruhen des Jahres 1848 durch Verordnung des Großherzogs Friedrich I. von Baden auch das Amtsgericht Freiburg im Breisgau geschaffen. 150 Jahre danach konnten nach den Worten des Oberlandesgerichtspräsidenten Münchbach mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger in einer Justiznacht und einer Jubiläumsausstellung das Amtsgericht Freiburg als offenes, modernes, leistungsstarkes Gericht im Dienst der Rechtspflege für den Bürger erleben. Zur Feier und Erinnerung dieser Ereignisse ist eine eigene Festschrift erschienen, in die der derzeitige Präsident umsichtig einleitet.
Gegliedert ist sie in zwei ungleiche Teile. Davon umfasst der zweite Teil die Beschäftigten des Amtsgerichts Freiburg im Jahre 2007 in den Fachbereichen Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, in der Verwaltung, im Registergericht, in der Insolvenz- und ZVG-Abteilung, in der Infothek und Wachtmeisterei, im Ausbildungszentrum, im Reinigungsdienst und in der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle (mit Abbildungen). Außerdem werden die Eröffnung der Jubiläumsausstellung und die Justiznacht beschrieben.
Der erste Teil enthält elf einzelne Beiträge. Sie betreffen 150 Jahre Amtsgericht Freiburg (Heinz Müller-Dietz), die Geschichte des Amtsgerichtsgebäudes an der Ecke Holzmarkt-Kaiser-Joseph-Straße (Jochen Teigeler), das Ausbildungszentrum, die Personalvertretung, einen statistischen Rückblick (Holger Jäckel), die Personal- und Geschäftsentwicklung von 1996 bis 2006, die Eidesleistung vor 150 Jahren (Wilhelm Güde), den Großherzog (Wilhelm Güde), einen Salpeterer (Wilhelm Güde), den Mordprozess Tillessen (Thomas Kummle) |
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| Hundertfünfzig (150) Jahre Amtsgericht Soltau. Justiz im steten Wandel (1852-2002), hg. v. Rundt, Sigmar. Mundschenk, Soltau 2002. 96 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hundertfünfzig (150) Jahre Amtsgericht Soltau. Justiz im steten Wandel (1852-2002), hg. v. Rundt, Sigmar. Mundschenk, Soltau 2002. 96 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Dienst am Recht vollzieht sich nicht nur in den Sphären der am ehesten im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehenden Höchstgerichte, sondern auch auf der einfachen Ebene der niederen Eingangsgerichte auf dem flachen Land. Von daher hat das Amtsgericht Soltau eine eigene Geschichte, die es sich zu Recht bewusst zu machen versucht. Zweistöckig, weißgetüncht ruht es zwischen Himmel und Rasen und kündet von Standhaftigkeit und Zuverlässigkeit und wohl auch von Recht und Ordnung.
Nach Grußworten von Justizminister, Landgerichtspräsidenten, Bürgermeisterin und Rechtsanwalt und Notar bietet der Herausgeber einen kurzen Überblick über das schmale Bändchen, dessen Quellenlage als gut bezeichnet wird. Es haben sich noch ausreichend viele General- und Sammelakten im Archiv des Amtsgerichts aus der Zeit ab 1947 erhalten, während ein wertvoller Bestand des 19. Jahrhunderts 1967 abgegeben wurde. Ältere Funde haben sich nicht als wirklich bedeutend erwiesen.
Danach berichtet Bernhard Jokusch aus seiner Zeit bei den Amtsgerichten Soltau und Osterburg. Einen geschichtlichen Überblick bietet der Herausgeber von 1852 bis in die Nachkriegszeit. Verzeichnisse und Nachweise runden die mit vielen Bildern veranschaulichte Schrift zu einem wichtigen örtlichen Fest ab, das zwar die Welt nicht bewegen, aber doch Einblick in den Alltag der Gerichtsbarkeit vor Ort gewinnen lassen kann, die sich erfreulicherweise auch an dieser Stelle ihrer Geschichte bewusst geworden ist..
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Hunkel, Andreas, Eduard Dietz (1866-1940) - Richter, Rechtsanwalt und Verfassungsschöpfer (= Rechtshistorische Reihe 384). Lang, Frankfurt am Main 2009. XVI, 254 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hunkel, Andreas, Eduard Dietz (1866-1940) - Richter, Rechtsanwalt und Verfassungsschöpfer (= Rechtshistorische Reihe 384). Lang, Frankfurt am Main 2009. XVI, 254 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Klaus-Peter Schroeder angeregte und betreute, auf Einsicht in zahlreichen Archivstücken beruhende, von Detlev Fischer geförderte, im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in zwei Teile. Zunächst betrachtet der Verfasser Leben und Wirken, danach das Werk.
Eduard Dietz wurde als uneheliches Kind des Legationsrats Nikolaus von Blume als Eduard Robert Franzen in Karlsruhe am 1. November 1866 geboren und 1888 von einem Münzarbeiter adoptiert. Nach dem Besuch des Gymnasium in Karlsruhe studierte er nach dem Abitur (1885) Rechtswissenschaft in Heidelberg (Burschenschaft Frankonia), Berlin und Heidelberg, wo er die erste juristische Staatsprüfung mit gut bestand und 1889 promoviert wurde. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung (1892, gut) trat er 1893 in den höheren Justizdienst Badens ein, verließ diesen aber 1900 und ließ sich als Rechtsanwalt nieder.
Wohl um 1900 ist sein Eintritt in die Sozialdemokratische Partei anzusetzen. Am 16. November 1918 erhielt er zusammen mit Karl Glockner und Johann August Zehnter von der in den Revolutionswirren gebildeten Volksregierung den Auftrag zur Ausarbeitung eines Verfassungsvorentwurfs. Der nach Abhaltung von Wahlen am 5. Januar 1919 der badischen Nationalversammlung zur Beratung vorgelegte Regierungsentwurf stützte sich im Wesentlichen auf einen Entwurf Dietzs, der aber am 2. April 1919 aus der Nationalversammlung ausschied und danach auch aus der SPD austrat.
Der zweite Teil stellt die Verfassung von 1919 in den Mittelpunkt. Detailliert werden die einzelnen Bestimmungen erörtert. Gegenüber dieser wichtigen Leistung treten die Schriften über die Geschichte der Bur |
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| Hüntelmann, Axel C., Hygiene im Namen des Staates. Das Reichsgesundheitsamt 1876-1933. Wallstein, Göttingen 2008. 488 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hüntelmann, Axel C., Hygiene im Namen des Staates. Das Reichsgesundheitsamt 1876-1933. Wallstein, Göttingen 2008. 488 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt wurde 1876 vom Reichskanzler auf Drängen von Kommunalbeamten und der nationalliberalen Majorität der Ärzte gegründet, die standespolitische Professionalisierungsbestrebungen und Probleme der kommunalen Verwaltung im Auge hatten. Das Gesundheitsamt war dem Reichsamt des Innern nachgeordnet. 1918 wurde aus ihm das „Reichsgesundheitsamt“, dessen Nachfolger von 1952 an das „Bundesgesundheitsamt“ war, dessen Aufgaben 1994 auf drei eigenständige Einrichtungen verteilt wurden. Mit dem in fünf Abschnitte gegliederten Werk Hüntelmanns liegt die erste umfassende Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des (Reichs-)Gesundheitsamtes während der Kaiserzeit und der Weimarer Zeit vor. Zunächst stellt Hüntelmann dar, aus welchen Gründen die Errichtung einer zentralen Medizinalbehörde gefordert wurde und welches gesellschaftliche Umfeld hierfür maßgebend war, in dem die Gründung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes vollzogen wurde (S. 27-75). Im zweiten Abschnitt behandelt Hüntelmann die institutionelle Entwicklung des Gesundheitsamts und die ihr zugrunde liegenden politischen und gesellschaftlichen Faktoren. Erst nachdem die Leitung des Amtes 1885 auf juristisch vorgebildete Staatsbeamte des Reichsamts des Innern übergegangen war (Ära Köhler bis 1905 und Ära Bumm bis 1926), entwickelte sich das Amt zu einer Großforschungseinrichtung und zur „Hochburg der Hygiene“ (S. 76-176). Auf dem Gebiet der Rassen- und Sozialhygiene verpasste das Reichsgesundheitsamt in der zweiten Hälfte der Weimarer Zeit jedoch den ,Anschluss’ an „die in jeder Hinsicht zukunftweisende Forschung“ (S. 168). Gleichwohl, so stellt Hüntelmann fest, sei zu konstatieren, dass die Entwicklung des Gesundheitsamtes von einem „Zeitungsauswertungsbüro“ hin zu einem „Quasiministerium und zu einem ,Großbetrieb der Wissen |
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| Im Namen der Freiheit! Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Deutschland 1849 - 1919 - 1949 - 1989, im Auftrag des Deutschen Historischen Mueseums hg. v. Blume, Dorlis/Breymayer, Ursula/Ulrich, Bernd, Sandstein Verlag, Dresden 2008. 343 S., 258 meist farb. Abb. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Bei dem zu besprechenden Buch handelt es sich um den Katalog einer Ausstellung, die das Deutsche Historische Museum im Vorgriff auf das vielfältige Gedenkjahr 2009 vom September 2008 bis zum Januar 2009 in seiner Ausstellungshalle präsentiert hat. Es sollten die historischen Erfahrungen und Entwicklungen, die sich mit den Verfassungen des deutschen Nationalstaates verbinden, zur Anschauung gebracht werden. Dies geschah ikonografisch vor allem entlang der Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold. Dabei wurde wohl eine doppelte Absicht verfolgt: Zum einen sollte die Wirklichkeit hinter den jeweiligen Verfassungen veranschaulicht werden, zum anderen galt es, die Kontinuitäten, aber vor allem wohl noch mehr die Brüche zwischen diesen aufzudecken.
Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats haben Essays zu den Stationen deutscher Verfassungsentwicklung beigesteuert. Nach einer einführenden Zusammenfassung des ehemaligen Verfassungsrichters Dieter Grimm stellt der Öffentlichrechtler Jörg-Detlef Kühne die Konstitution der Paulskirche vor. Er betont die Pionierleistung bei der Formulierung der Grundrechte und der Schaffung eines Rechtsstaats ebenso wie den weitreichenden Vorbildcharakter des Dokuments für die demokratische Entwicklung in Deutschland. Auf der Strecke bleibt dabei etwas die historische Situation, der es seine Entstehung verdankt. Dem Verfassungshistoriker Arthur Schlegelmilch gelingt es anhand der Frage, ob die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 eine Bismarcks gewesen sei, deren wesentlichen Grundzüge herauszuarbeiten. Im Ausstellungstitel ist diese Verfassung wohl des Neunermythos wegen schamhaft verschwiegen worden. So intensiv wie |
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| Institut für juristische Zeitgeschichte. Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte, hg. v. Vormbaum, Thomas, Band 9 (2007/2008). BMV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008. XXIII, 418 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Institut für juristische Zeitgeschichte. Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte, hg. v. /Vormbaum, Thomas, Band 9 (2007/2008). BMV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008. XXIII, 418 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die juristische Zeitgeschichte hat bereits eine eigene Geschichte erfahren. Sie ist in Parallele zur allgemeinen Zeitgeschichte entstanden. Weil Geschichte immer mehr wird und die an ihr Interessierten auch, bietet sich die Differenzierung als wohl unumkehrbarer Prozess an, so dass eine besondere juristische Zeitgeschichte als etabliert und inzwischen selbverständlich anzusehen ist.
Neben anderen hat sich um diese Entwicklung Thomas Vormbaum besonders verdient gemacht. In acht Abteilungen blüht und gedeiht inzwischen die von ihm institutionalisiert geführte juristische Zeitgeschichte. Fast 140 Veröffentlichungen (vieler verschiedener Autoren) weisen allein die letzten Seiten dieses Bandes nach.
Im Vorwort berichtet der Herausgeber über sein neuntes Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte. Dabei geht er davon aus, dass im Jahr 2008 die Welt die größte Finanzkrise seit 1929 erlebte. Danach fasst er den Inhalt der verschiedenen Beiträge kurz zusammen.
Insgesamt enthält der Band 6 allgemeine Beiträge über das Neutralitätsrecht in der späten Aufklärung (Paolo Bernardini), aufklärerische Tendenzen im ungarischen Strafrecht (Georg Steinberg), das österreichische Verteidigungsverbot von 1768 bis 1873 (Ettore Dezza), den Weg von der Arbeiterversicherung zum Sozialgesetzbuch (Thilo Ramm), die Kriegsopferfürsorge (Hannes Ludyga) und die Justizanstalt Leoben im Kontext der Gefängnisarchitektur (Heinz Müller-Dietz). Das Forum juristische Zeitgeschichte bietet Abhandlungen zu Italien (Domenico Pulitanò) und Brasilien (Juarez Tavares), während sich bei den Beiträgen zur modernen deutschen Strafgesetzgebung Hannes Ludyga den Reichstagsverhandlungen zur Republikschutzgesetzgebung von 1921/1922 widmet.
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| Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert. Festschrift für Winfried Baumgart zum 65. Geburtstag, hg. v. Elz, Wolfgang/Neitzel, Sönke. Schöningh, Paderborn 2003. XIX, 533 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert. Festschrift für Winfried Baumgart zum 65. Geburtstag, hg. v. Elz, Wolfgang/Neitzel, Sönke. Schöningh, Paderborn 2003. XIX, 533 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Winfried Baumgart, in Streckenbach/Schlesien am 29. 9. 1938 als Sohn eines Eisenbahnbeamten geboren, war nach dem Studium der Geschichte in Saarbrücken, Edinburgh und Genf und der Promotion (1966) und Habilitation (1970) seit 1973 Professor in Mainz. Besonders bekannt geworden ist er durch sein seit 1971 vielfach aufgelegtes Bücherverzeichnis zur deutschen Geschichte (15. Auflage 2003, 16. A. 2006). Bei Gelegenheit seiner Emeritierung haben Freunde, Schüler und Kollegen ihm eine Festschrift gewidmet.
Sie enthält außer einem Vorwort der Herausgeber 30 Beiträge, von denen einige entsprechend der Internationalität des Geehrten auch in Englisch gehalten sind. Sie reichen von Lord Stratford de Redcliffe bis zur Weltanschauung und Profitmaximierung in der Form der Gegenüberstellung von protestantischer Ethik und euro-asiatischer Unternehmensgesinnung. Mit Indien, Russland oder Mittelafrika sind die internationalen Fäden zweier Jahrhunderte weit gespannt.
Auch das Recht ist zumindest in der Form der Rechtsvergleichung im ansprechenden Band vertreten. Darüber hinaus kann die Rechtsgeschichte aus wohl allen geschichtlichen Darlegungen zumindest mittelbar reichen Gewinn erzielen. Angenehm abgerundet wird das schöne Geburtstagsgeschenk durch ein Schriftenverzeichnis des Jubilars und ein Verzeichnis der von ihm betreuten Habilitation Sönke Neitzels und neunundzwanziger Dissertationen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Ioriatti Ferrari, Elena, Codice civile europeo. Il dibattito, i modelli, le tendenze (= Dipartimento di scienze giuridiche Università di Trento 54). CEDAM, Padua 2006. XI, 340 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ioriatti Ferrari, Elena, Codice civile europeo. Il dibattito, i modelli, le tendenze (= Dipartimento di scienze giuridiche Università di Trento 54). CEDAM, Padua 2006. XI, 340 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Eine europäische Kodifikation des Vertragsrechts existiert bis heute noch nicht, und ob das ehrgeizige Projekt eines europäischen Vertragsgesetzbuchs in den nächsten Jahren überhaupt verwirklicht werden kann, scheint heute, wenigstens nach Ansicht des Rezensenten, eher fraglich zu sein. Wir haben allerdings bereits ein Buch zum Thema. Die Verfasserin, Mitarbeiterin der Rechtsfakultät der Universität Trient, will die Debatte, die Vorschläge und die Entwicklungstendenzen zu den derzeitigen Plänen einer europäischen Kodifikation des Zivilrechts aufzeigen. Das Werk gliedert sich in sechs Kapitel. Ein erstes Kapitel „Il dibattito sulla codificazione civile europea“ (S. 17-46) führt in die allgemeine Thematik ein, wobei die unterschiedlichen Standorte der Diskussion kurz aufgezeigt werden. Ein zweites Kapitel „Il codice civile europeo alla luce della codificazione nazionale“ (S. 47-116) ist der Geschichte des Problems gewidmet. Die Darstellung führt den Leser von der gemeinrechtlichen Tradition des Ius Commune über die Naturrechtszeit bis zu den modernen Kodifikationen des 20. Jahrhunderts. Deutlich wird hier, dass die Verfasserin nichts von den rechtshistorischen Versuchen hält, eine Angleichung der europäischen Privatrechtskultur am Vorbild der gemeinrechtlichen Tradition zu messen. Eine solche habe es, wenigstens nach Ansicht der Verfasserin, nur in Italien gegeben, aber keinesfalls gesamteuropäisch. Als Hauptquellen werden vornehmlich italienische Rechtshistoriker dazu zitiert. Ein drittes Kapitel „I formanti nella codificazione civile europea“ (S. 117-154) ist den institutionellen Diskussions- und Gesetzgebungsbeteiligten gewidmet. Ein viertes Kapitel „La competenza della comunità europea a codificare il diritto privato“ (S. 155-180) i |
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| Irrlitz, Gerd, Rechtsordnung und Ethik der Solidarität. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Arthur Baumgarten (1884-1966). (= Deutsche Zeitschrift für Philosophie Sonderband 22). Akademie Verlag, Berlin 2008. 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Irrlitz, Gerd, Rechtsordnung und Ethik der Solidarität. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Arthur Baumgarten (1884-1966). (= Deutsche Zeitschrift für Philosophie Sonderband 22). Akademie Verlag, Berlin 2008. 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Arthur Baumgarten, dem sich der Berliner Philosoph Gerd Irrlitz verdienstvollerweise erstmals monographisch annimmt, wurde in Königsberg am 31. März 1884 als Sohn des Anatomen, Pathologen und Bakteriologen Paul Baumgarten und seiner aus einer schottischen Familie stammenden Ehefrau geboren und wechselte mit dem Vater 1890 nach Tübingen. In Tübingen, Genf und Leipzig studierte er Rechtswissenschaft und Philosophie und legte 1907 die erste juristische Staatsprüfung ab. 1909 promovierte er bei Franz von Liszt in Berlin über die Lehre von der Idealkonkurrenz und der Gesetzeskonkurrenz.
Noch im gleichen Jahr wurde er auf Grund dieses Werkes als außerordentlicher Professor für Strafrecht nach Genf berufen. Elf Jahre später wechselte er nach Köln auf eine Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie, 1923 nach Basel und 1930 nach Frankfurt am Main. In Ablehnung des Nationalsozialismus gab er im Sommer 1933 seine Professur im Deutschen Reich auf und kehrte als Honorarprofessor nach Basel zurück.
Von hier aus unternahm er 1935 eine Studienreise in die Sowjetunion, die ihn fortan mit der Kommunistischen Partei in Verbindung brachte. 1944 beteiligte er sich an der Gründung der Partei der Arbeit in der Schweiz. 1946 übernahm er, der nicht nach Frankfurt am Main zurückberufen wurde, eine Gastprofessur in Leipzig, wurde 1948 als ordentlicher Professor an die Universität Berlin berufen und 1962 zum Präsidenten der deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft bestimmt und blieb trotz der erworbenen Schweizer Staatsbürgerschaft aus Überzeugung bis zu seinem Tod am 27. 11. 1966 in der Deutschen Demokratischen Republik.
Durchdrungen war der Rechtsphilosoph Baumgarten von der Vor |
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| Jahnel, Markus J., Das Bodenrecht in „Neudeutschland über See“ - Erwerb, Vergabe und Nutzung von Land in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika1884-1919 (= Rechtshistorische Reihe 386). Lang, Frankfurt am Main 2009. 583 S., 27 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jahnel, Markus J., Das Bodenrecht in „Neudeutschland über See“ - Erwerb, Vergabe und Nutzung von Land in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika1884-1919 (= Rechtshistorische Reihe 386). Lang, Frankfurt am Main 2009. 583 S., 27 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Drucklegung einer im März 2006 inhaltlich abgeschlossenen und 2007 an der Universität Regensburg approbierten rechtswissenschaftlichen Dissertation, die einen umfassenden Einblick in das Grundstücksrecht der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, des heutigen Namibia, gibt.
Mit dem 100-Jahr-Jubiläum des Aufstandes der Herero von 1904/05 und seiner Unterdrückung durch die von ihrem umstrittenen Kommandeur, dem Generalleutnant Lothar von Trotha, befehligte Schutztruppe, die zwischen 60 und 80 Prozent der Volksgruppe auslöschen sollte, ein Vorgang, dem das Odium des Völkermordes anhaftet, sind die koloniale Vergangenheit Deutschlands und ihr Erbe wieder verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit geraten.
Markus J. Jahnel zeigt in seiner Doktorarbeit, in welcher Weise und in welchem Umfang gerade auch die Ausgestaltung des Bodenrechts für vergangene und aktuelle Konflikte verantwortlich zeichnet. Der Autor führt vier Grundpfeiler des deutschen Kolonialrechts an (S. 96ff.): Unterschiedliche Verhältnisse in den Kolonien erforderten die Schaffung eines Kolonialföderalismus, der die Schutzgebiete als Gebietskörperschaften einer eigenverantwortlichen Verwaltung zuführte. Die übergeordnete Kolonialregierung in Berlin hatte sowohl die Homogenität der Rechtsordnungen dieser Gebiete untereinander als auch jene mit dem deutsch-preußischen Recht zu gewährleisten. Der Bedarf an einer flexiblen, rasch korrigierbaren Rechtssetzung führte zur weitgehenden Ausformung des Kolonialrechts als Exekutivrecht, das sich – auf der Basis der sogenannten Schutzgebietsgesetze (SchGG) von 1886 und 1900 als „Kolonialverfassung“ – weitgehend |
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| Jhering, Rudolf von, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, neu hg. v. Leitner, Max. Linde, Wien 2009. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jhering, Rudolf von, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, neu hg. v. Leitner, Max. Linde, Wien 2009. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Scherz und Ernst sind im menschlichen Leben vielfach vorhanden, wenn auch ungleichmäßig verteilt. Auf dem Gebiet der Jurisprudenz überwiegt der Ernst, weil das Recht nur die Gewalt im Kampf der Individuen um ihre optimale persönliche Existenz ersetzt. Aus diesem Grund erweckt der seltene Scherz in der Rechtswissenschaft wie von selbst die Neugierde der lesenden Öffentlichkeit.
Dies war dem vitalen, genussfreudigen, anregbaren wie reizbaren Rudolf „Caspar“ Jhering, der das große Publikum nicht nur suchte, sondern als einer der wenigen Fachjuristen aller Zeiten durch echte Vorzüge seiner Schriften wie durch Einverständnis mit dem Zeitgeist auch fand, wohl bewusst, als er in Göttingen 1884 den Scherz dem Ernst in der Jurisprudenz in einer Veröffentlichung voranstellte. Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum benötigte außer einem ansprechenden Inhalt auch einen anreizenden Titel. War er gefunden, konnte es nicht wirklich schaden, dass sich hinter ihm sechs aus Gießen anonym veröffentlichte vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz aus den Jahren 1860 bis 1866 in der preußischen bzw. deutschen Gerichtszeitung, 1880 in den österreichischen juristischen Blättern publizierte Plaudereien eines Romanisten, etwa 1884 erschaute Träume im juristischen Begriffshimmel und (Träume) wieder auf Erden. Wie soll es besser werden? verbargen.
Dementsprechend erfuhr die Sammlung vierer scherzhafter wie ernsthafter Überlegungen, von denen nach den Worten des Verfassers die drei ersten dem Scherz gewidmet sind, innerhalb von vierzig Jahren 13 Auflagen, obwohl der 1818 geborene Verfasser bereits 1892 im Alter von 73 Jahren gestorben war. Obgleich dabei der Scherz nach Ansicht Jherings im Wesentlichen nur dazu da war, den Ernst um so wirksamer zu machen, fand das Werk fast so viel Aufme |
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| Johann, Ulrich, Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland von 1983 bis 1998. Die Zeit der christlich-liberalen Koalition (= Europäische Hochschulschriften 2, 4301). Lang, Frankfurt am Main 2006. XXVII, 289 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Johann, Ulrich, Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland von 1983 bis 1998. Die Zeit der christlich-liberalen Koalition (= Europäische Hochschulschriften 2, 4301). Lang, Frankfurt am Main 2006. XXVII, 289 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Klaus Offergeld betreute, 2005 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des 1976 geborenen, in Bonn Rechtswissenschaft und in Osnabrück Steuerwissenschaft studierenden Verfassers. Sie geht davon aus, dass der Bundestagswahlkampf des Jahres 2005 auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat, auf welchen Widerstand Bemühungen in Deutschland stoßen, das Steuerrecht umfassend zu reformieren, da eine Vision eines einfachen und verständlichen Steuerrechts durch die Etikettierung mit Schlagwörtern wie unsozial und ungerecht zu Fall gebracht werden kann, ehe sie überhaupt konkret in Gesetzesform gegossen ist. Deswegen erscheint es lohnend, die Reformbemühungen des deutschen Gesetzgebers zwischen 1983 und 1998 („Ära“ Kohl) zu untersuchen.
Zu diesem Zweck gliedert der Verfasser seine Untersuchung in 12 Teile. Sie sind überwiegend chronologisch nach den einzelnen Legislaturperioden geordnet. Der kurzen Einleitung folgt ein Überblick über den Zustand der Steuergesetzgebung zu Beginn der zehnten Legislaturperiode, an die sich die sorgfältige Darstellung der Steuergesetzgebung in der zehnten, elften, zwölften und dreizehnten Legislaturperiode anschließt.
In den Mittelpunkt stellt der Verfasser dabei jeweils den Gang der einzelnen Gesetzgebungsinitiativen durch das parlamentarische Verfahren. Dabei fragt er überzeugend nach den Vorstellungen der Initiatoren und den verschiedenen Einflüssen auf sie. Als Quellen verwendet er hauptsächlich die Bundestagsdrucksachen, Bundesratsdrucksachen und die stenographischen Bereichte über die zugehörigen mündlichen Beratungen.
Am Ende der durch jeweilige Rückblicke aufgeschlossenen Untersuch |
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| Jurisprudence of the Baroque - A Census of 17th Century Italian Legal Imprints, compiled by Osler, Douglas J. (= Bibliographica iuridica, Band 4, 5, 6 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 235, 236, 237). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. LVII, 849, XXIX 833, XXIX, 737 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wissen wächst immer weiter. Seit der Mensch die Schrift erfunden hat, kann er sein Wissen durch Lesen vermehren und durch Schreiben verbreiten. Mit dem Buchdruck sind Leichtigkeit, Schnelligkeit und Preiswertheit dieser Wissensvermittlung sprunghaft gestiegen.
Mit dem wachsenden Wissen ist aber zugleich auch seine Ordnung schwieriger geworden. Deswegen gibt es nicht nur seit den ersten Bibliotheken Verzeichnisse der dort befindlichen Bücher, sondern seit der Erfindung des Buchdrucks auch Buchhandelskataloge. Spätestens mit der Digitalisierung des Wissens wird auch die Sehnsucht nach dem vollständigen Überblick noch größer.
Im Bereich der deutschen Sprache fehlt bekanntlich schon ein vollständiger Katalog aller dort jemals erschienenen Schriften, so erwünscht er auch wäre. Spezialverzeichnisse können für Teilbereiche zwar diesen Mangel lindern, beseitigen lässt er sich aber trotz der komfortablen Verlinkung aller real getrennten Bibliotheken durch einen virtuellen Katalog nicht wirklich. Insofern bleibt selbst hier nur die Hoffnung auf eine ändernde Zukunft.
Für die deutsche Rechtswissenschaft hat es an Versuchen der Lückenschließung nicht gefehlt. Sie sind aber bisher stets der bloßen Menge und Vielfalt unterlegen. Deswegen ist auch ein Gesamtverzeichnis aller rechtswissenschaftlichen Schriften bislang nur ein Desiderat, an dessen Stelle sich die Wirklichkeit mit den unterschiedlichsten Hilfsmitteln notdürftig behelfen muss.
Umso mehr muss man es begrüßen, wenn im Mutterland der Rechtswissenschaft für einen Teilbereich ein umfangreiches Teilvorhaben gelingt. Nach vielen Jahren mühsamer Forschung kan |
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| Juristen werdent herren ûf erden. Recht – Geschichte – Philologie. Kolloquium zum 60. Geburtstag von Friedrich Ebel, hg. v. Fijal, Andreas /Leuchte, Hans-Jörg/ Schiewer, Hans-Jochen. V & R unipress, Göttingen 2006. VIII, 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Göttingen 1944 als Sohn Wilhelm Ebels geborene, nach dem Studium von Theologie und Rechtswissenschaft in Tübingen, Heidelberg und Bonn bei Ferdinand Elsener in Tübingen über Legaldefinitionen promovierte, 1977 über Berichtung, transactio und Vergleich bei Knut Wolfgang Nörr für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht, neuere Privatrechtsgeschichte und Versicherungsrecht habilitierte und über Bielefeld 1981 nach Berlin berufene Friedrich Ebel ist an seinem letzten Wirkungsort bereits am 11. Dezember 2005 verstorben. Auch wenn ihm damit die Gnade eines langen Gelehrtenlebens versagt blieb, hat er doch eine damit vielfach verbundene Würdigung noch erleben dürfen. Zu seinem 60. Geburtstag fand vom 9.-10. Juli in der Berlin-brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ein Colloquium statt, das der transdisziplinären Vernetzung der Rechtsgeschichte mit den Philologien und den Geschichtswissenschaften gewidmet war.
Referenten waren fünf Rechtshistoriker, zwei Juristen, ein Historiker und fünf Germanisten. Nach dem Vorwort der Herausgeber wurde Ruth Schmidt-Wiegand vermisst, konnte aber leider aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Der Ertrag der Vorträge und Diskussionen überzeugte alle Beteiligten davon, dass es die Mühe lohnte, einen Tagesband zu planen und zu veröffentlichen, auch wenn der Geehrte sein Erscheinen nicht mehr erleben durfte und die gedruckte Fassung in beiderlei Richtung nicht dem Colloquium entspricht.
Insgesamt haben in den Band neun Beiträge Aufnahme gefunden. Sie gliedern sich in drei Abteilungen. Dabei vertritt das Recht die Studie des akademischen Lehrers über die Idee des Rechtsstaats als eines Beitrages zur Geschichte des Lib |
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| Juristische Argumentation – Argumente der Juristen, hg. v. Cordes, Albrecht (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 49). Böhlau, Köln 2005. IX, S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung hält mit beeindruckender Verve zu Recht die Erinnerung an eines der bedeutendsten Gerichte des deutschen Sprachraums wach. Dafür ist in erster Linie die unablässige Präsenz vor Ort unabdingbar. Ebenso bedeutsam ist aber auch die Außenwirkung, die durch Vorträge und Kolloquien und deren Veröffentlichung getragen wird.
In diesem Sinne hat im Oktober 2004 ein wissenschaftliches Kolloquium über den Quellenwert frühneuzeitlicher Argumentation, wie sie ihren Niederschlag in Gerichtsurteilen und Gutachten fand, stattgefunden. Die dort gehaltenen Referate vereint der vorliegende verdienstvolle Band. Er umfasst insgesamt neun Studien.
Den Beginn macht Albrecht Cordes mit einem „allzu scharf gerittenen Pandectenhengst“, in dem er richterliches Selbstbewusstsein und juristische Argumente gegenüberstellt. Jürgen Weitzel untersucht demgegenüber Werte und Selbstwertung juristisch-forensischen Begründens heute. In die andere Richtung greift Ulrich Falk unter dem Titel „Un reproche que tous font à Balde“ auf die gemeinrechtliche Diskussion um die Selbstwidersprüche der Konsiliatoren über die Neuzeit und das Reichskammergericht aus.
Alain Wijfels steuert Argumentationsmuster in belgisch-niederländischen Konsiliensammlungen des 16. Jahrhunderts bei. Thomas Lau beschäftigt sich mit dem Rechtsanwalt und dem juristischen Argument. Stefan Ehrenpreis behandelt Religionsprozesse vor dem Reichshofrat zwischen 1555 und 1620.
Serge Dauchy und Véronique Demars-Sion entschlüsseln Argumentation et motivation dans les recueils d’arrêts des cours souveraines de France am Beispiel des Parlement de Flandre vom Ende des 17. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Ignacio Czeguhn vergleich |
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| Kadgien, Michael, Das Habsburgergesetz (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 60). Lang, Frankfurt am Main 2005. XVIII, 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Gilbert Gornig betreute, im Wintersemester 2004/2005 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft ein wichtiges, noch geltendes Verfassungsgesetz Österreichs. Für dieses schildert sie in acht Abschnitten die Entwicklung von der Entstehung bis zur Gegenwart.
In der kurzen Einleitung geht der Verfasser knapp auf die seit 1278/1282 mit Österreich verbundenen bzw. durch ein Vater-Söhne-Geschäft belehnten Habsburger und das ihre Herrschaft gesetzlich beendende Habsburgergesetz im Allgemeinen ein. Danach schildert er den Weg Österreichs von der Monarchie zur Republik einschließlich des Zerfalls der Monarchie und die erste Republik Österreichs auf der Grundlage der Gründung des Staates Deutsch-Österreich. Im Anschluss daran wendet er sich dem Habsburgergesetz vom 3. April 1919 zu.
Dafür zeigt er zunächst die Vorbilder in Ungarn, der Tschechoslowakei, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in Polen, im Deutschen Reich und Preußen, Bayern, Baden und Lippe. Danach spürt er die Beweggründe der Gesetzgebung auf, die von der unzureichenden Verzichtserklärung des Kaiser und der Restaurationsgefahr bis zur Sühne für einen mutwillig vom Zaun gebrochenen Krieg, der allgemeinen zeitlichen Veränderung („das Erzhaus hat sich ausgelebt und überlebt“) und dem Entgegenkommen gegenüber dem Ausland reichen. Im Anschluss hieran untersucht er ausführlich die (neun) einzelnen Bestimmungen des Gesetzes.
Dem folgt die Entwicklung des Habsburgergesetzes bis 1945, die aber mit der Reform des Bundesverfassungsgesetzes von 1929 endet. Dementsprechend untersucht er im vierten Teil Österreich während des Ständestaates und (während) der Besetzung (durch das Deutsche Reich). |
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| Kapossy, Béla, Iselin contra Rousseau. Sociable Patriotism and the History of Mankind (= Schwabe Philosophica 9). Schwabe, Basel 2006. 348 S. Besprochen von Marcel Senn. |
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Diese in englischer Sprache bei Istvan Hont an der Universität of Cambridge verfasste PhD-These stellt eine ebenso interessante wie fundierte Untersuchung zur Funktion des Patriotismus auf der Grundlage von Aufklärung und Philanthropie dar. Ihr Gegenstand bilden Republikanismus und Ordre Social mit Schwerpunkt auf den helvetischen Verhältnissen des späten 18. Jahrhunderts.
Im Zentrum stehen dabei Werk und Person des Baseler Geschichtsphilosophen und Juristen Isaak Iselin (1728-1782), der mit seinen Werken Geschichte der Menschheit (1764) und Träume eines Menschenfreundes (1776) seine Zeitgenossen nachhaltig beeinflusst hat, obwohl die postrevolutionäre Historiographie seine Spuren verwischte. Iselins Werke entstanden unter anderem in Auseinandersetzung mit dem Discours (1755) und dem Contrat Social (1762) Jean-Jacques Rousseaus In diesem Kontext stellt sich daher zentral die Frage, weshalb das Werk des seinerzeit hochgeschätzten Iselin im Verhältnis zu demjenigen Rousseaus in Vergessenheit geraten konnte. Die Antwort darauf lässt auch eine Klärung von dessen historischer Bedeutung für die Zeitgenossen erwarten.
Kapossy, der an der Universität Lausanne Geschichte lehrt, geht zunächst von den allgemeinen Gesichtspunkten der aufgeklärten Naturrechtsdiskussion aus. Diese Diskussion spielt sich vor dem Hintergrund der damals weitgehend als normal angesehenen patriarchalisch strukturierten Gesellschaft ab, der auch Iselin verpflichtet war (85-101). Nach Ansicht des Autors vollzieht sich die damalige Diskussion aber weniger im Sinne eines idealistischen Politikdiskurses, wie dies meist so dargestellt wird, sondern faktisch als realpolitische Auseinandersetzung mit Bezug zur praktischen Ökonomie, die als das Fundament der zeitgenössischen Gesellschaft angesehen wu |
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| Karl I. (IV.), der Erste Weltkrieg und das Ende der Donaumonarchie, hg. v. Gottsmann, Andreas (= Publikationen des Historischen Instituts beim österreichischen Kulturforum in Rom, Abhandlung 14). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2007. 305 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
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„Die Seligsprechung Kaiser und König Karls bot dem Österreichischen Historischen Institut in Rom die Möglichkeit, abseits hagiographischen Lobes Ende November 2004 ein international besetztes Symposion mit Teilnehmern aus allen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie abzuhalten, auf dem nicht so sehr die Person des Monarchen selbst, als vielmehr das politische und gesellschaftliche und kulturelle Umfeld, in dem er wirkte, im Mittelpunkt stand“, berichtet der Herausgeber in seiner Einleitung über das Zustandekommen des Tagungsbandes (9f.). Dieser hebt sich wohltuend von anderen leider auch zu diesem Anlass erschienenen Büchern ab und ist ein Musterbeispiel für eine geglückte internationale Zusammenarbeit europäischer Historikerinnen und Historiker. Der Lesbarkeit sicherlich dienlich ist es, dass die Beiträge nicht, wie aufgrund der Themen und der Provenienz der Autor/inn/en zu erwarten gewesen wäre, in sieben oder zehn, sondern lediglich in drei verschiedenen Sprachen (deutsch, italienisch und englisch) abgefasst sind; noch schöner wäre es gewesen, hätten alle Beiträge ein englischsprachiges Abstract erhalten. Aus der Fülle der behandelten Themen seien hier lediglich einige wenige willkürlich herausgegriffen.
So äußert Helmut Rumpler gleich zu Beginn des Bandes in seinem Aufsatz über „Kaiser Karl, die Friedensprojekte und das deutsch-österreichische Bündnis“ die These, dass den Mitgliedern des österreichisch-ungarischen Ministerrates schon 1914 bewusst war, dass der Krieg in jedem Fall das Ende der Monarchie bedeuten würde, auch wenn dies letztlich „unausgesprochen“ blieb (13) und daher vom Rezensenten - zumindest in dieser apodiktis |
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| Kaufhold, Martin, Die Rhythmen politischer Reform im späten Mittelalter. Institutioneller Wandel in Deutschland, England und an der Kurie 1198-1400 im Vergleich (= Mittelalter-Forschungen 23). Thorbecke, Ostfildern 2008. 350 S. Besprochen von Alois Gerlich. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaufhold, Martin, Die Rhythmen politischer Reform im späten Mittelalter. Institutioneller Wandel in Deutschland, England und an der Kurie 1198-1400 im Vergleich (= Mittelalter-Forschungen 23). Thorbecke, Ostfildern 2008. 350 S. Besprochen von Alois Gerlich.
Nach einem Überblick über die Jahre von 1198 bis 1215 als Zeit politischer Umbrüche, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels greift Martin Kaufhold die Magna Carta 1215 in der Ausgestaltung von 1225 und das IV. Laterankonzil 1215 als zwei das gesamte 13. Jahrhundert mit ihren 62 Artikeln und 71 Kanones bestimmenden Ordnungen auf. Gegenübergestellt werden die Entwicklungen in England mit dem dort bestimmenden Gegensatz zwischen Königtum und einer Opposition von Adel und voranschreitendem Bürgertum und den im Deutschland des 13. Jahrhunderts eignen Doppelwahlen durch Fürsten, die in parteiischen Erhebungen jeweils einen Landfremden kürten, ehe man endlich 1273 zur Wahl des ‚reichseingesessenen‘ Rudolf von Habsburg kam. Eine Grundtendenz in dessen Regierung, die Wiedergewinnung von seit den letzten Jahrzehnten verlorenem Reichsgut, wird zutreffend gesehen als ein Agens für den Fortbestand des Dualismus zwischen Gewähltem und Wählern.
Zur Beurteilung der Abläufe in England, Deutschland und an der Kurie seien Vergleichszahlen eingeschoben: In den von Kaufhold ausgewählten beiden Jahrhunderten kannte England „nur“ 7 Könige, Deutschland aber 12, von denen 6 Gegenkönige, 2 zeitweilig auftretende Herrschersöhne waren, so dass hier im Unterschied zu den englischen Adelsfraktionen in Deutschland das Bild bestimmt wurde von Fürsten und deren Anhang mit nicht seltenem Parteiwechsel. Ganz wirr sind die Zahlen an den Kurien in Rom, Avignon, Pisa und abermals in Rom, mit insgesamt 31 Päpsten, zum Teil Schismatikern oder Anspruchspäpsten. Es gab mithin sehr unterschiedliche Zahlen von Vakanzen und Herrschaftsantritten und in solchen Konstellationen die Notwendigkeit der Legitimationen. Da |
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| Kaupisch, Julia, Das Grundrecht der Religionsfreiheit in seiner historischen Entwicklung. Werdegang in den norddeutschen Ländern (= Schriften zum deutschen und europäischen öffentlichen Recht 18). Lang, Frankfurt am Main 2008. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaupisch, Julia, Das Grundrecht der Religionsfreiheit in seiner historischen Entwicklung. Werdegang in den norddeutschen Ländern (= Schriften zum deutschen und europäischen öffentlichen Recht 18). Lang, Frankfurt am Main 2008. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die 2007 in Marburg angenommene Dissertation der in Georgsmarienhütte 1969 geborenen, nach der ersten juristischen Staatsprüfung am Institut für öffentliches Recht in Marburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätigen Verfasserin. Gegenstand der Untersuchung ist es, die Entwicklung der individuellen Komponente der Religionsfreiheit in den norddeutschen Ländern hauptsächlich an Hand schriftlicher Verbürgungen in Verfassungstexten und Verfassungsdebatten, aber auch einfachgesetzlicher Normen und tatsächlicher Handhabungen zu verfolgen. Schwerpunkt ist Preußen.
Nach der kurzen Einleitung geht die Verfasserin auf das Zeitalter der Aufklärung in Norddeutschland ein. Dabei beginnt sie mit den philosophischen Voraussetzungen der preußischen Toleranzpolitik und betrachtet die Entwicklung unter Friedrich II. unter Einbeziehung des Religionsedikts von 1788 und des preußischen Allgemeinen Landrechts. Für die Situation in den anderen norddeutschen Ländern dient hauptsächlich Hannover als kurzes Beispiel.
Entsprechend dem chronologischen Ablauf folgt der Übergang zum Konstitutionalismus in Norddeutschland (Art. XVI der Deutschen Bundesakte, preußische Verfassung von 1848 bzw. 1850, Hannover, Braunschweig, Kurfürstentum Hessen, Schleswig und Holstein, Hamburg, Bremen, Lübeck, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz). Danach betrachtet die Verfasserin die Zeit zwischen Reaktion und Reichsverfassung von 1871. Den Beschluss bildet die Zeit nach der Gründung des deutschen Reiches einschließlich des Toleranzantrags von 1900 mit seinen Auswirkungen auf die Weimarer Reichsverfassung, so dass insgesamt ein weiterführender Beitrag zur Entwicklung der indivi |
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| Kempen, Bernhard/Dorf, Yvonne, Bodenreform 1945-1949. Eine verfassungsrechtliche Neubewertung (= Kölner Schriften zu Recht und Staat 20). Lang, Frankfurt am Main 2004. IX, 104 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kempen, Bernhard/Dorf, Yvonne, Bodenreform 1945-1949. Eine verfassungsrechtliche Neubewertung (= Kölner Schriften zu Recht und Staat 20). Lang, Frankfurt am Main 2004. IX, 104 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit der Mensch die Möglichkeit wahrgenommen hat, Gegenstände sich mehr oder weniger ausschließlich zuzuordnen und andere Menschen von der Herrschaft über sie auszuschließen, gibt es Reichtum und Vermögen. Die verschiedensten Umstände haben dabei jeweils Ungleichheiten der Verteilung bewirkt. Während die Begünstigten dies meist als Erfolg betrachten und verteidigen, sehen die Benachteiligten das Ergebnis vielfach als ungerecht und der Veränderung bedürftig an.
In diesem Rahmen befasst sich das schmale Werk mit der Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone des Deutschen Reiches in den Jahren zwischen 1945 und 1949. Auch viele Jahre nach der deutschen Einheit des Jahres 1990 lässt das dafür geschaffene Regelwerk die Opfer der damaligen Maßnahmen nicht ruhen. Deswegen haben sie einen rechtswissenschaftlichen Gutachtenauftrag erteilt, der die rechtlichen Folgen ermittelt, welche die von der Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath in der in Duisburg-Essen 2003 mit der Note summa cum laude bewerteten Dissertation Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945-1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung (2004) aufgestellte These - dass es die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland behauptete Zwangslage, dass Bedingung der deutschen Einheit ein Rückgabeverbot enteigneten Bodens gewesen sei, tatsächlich nicht gegeben, sondern die Regierung selbst das Rückgabeverbot gewollt habe - nach sich zieht.
Dem eingangs erwähnten Gutachtenauftrag folgt eine Darstellung der Bodenreformurteile des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands vom 23. April 1991 und vom 18. 4. 1996, in denen das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der das Eigentum betreffenden Regelungen des Einigungsvertrages bestätigte. Daran schließen die Verfasser |
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| Keupp, Jan Ulrich, Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters 48). Hiersemann, Stuttgart 2002. X, 572 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Keupp, Jan Ulrich, Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters 48). Hiersemann, Stuttgart 2002. X, 572 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Neithard Bulst betreute, von der deutschen Forschungsgemeinschaft durch ein dreijähriges Stipendium geförderte, im Wintersemester 2001/2002 von der Fakultät für Geschichtswissenschaften und Philosophie der Universität Bielefeld angenommene Dissertation des Verfassers. Angesichts zahlreicher herausragender Vorarbeiten fühlt der Verfasser sich mit Bernhard von Chartres wie ein Zwerg auf den Schultern von Riesen. Deswegen bemüht er sich nicht um mehr und weitere Einsicht aus gewohnter Blickrichtung, sondern um neue Einsichten unter veränderter Perspektive.
Leitende Fragestellung ist ihm dabei auf der Grundlage der Habilitationsschrift Karl Bosls über die Reichsministerialität der Salier und Staufer von 1950/1951, welcher soziale Standort sich den Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. zuweisen lässt und welchen Wandlungen dieser unterlag. Weiter sucht er nach den Voraussetzungen, Methoden und Motivationen des Handelns zwischen regionaler Besitzstellung und raumübergreifendem Reichsdienst. Schließlich möchte er erkunden, welche Funktionen und Aktionsfelder die Ministerialen im Umfeld staufischen Herrschaftshandelns ausfüllten und welche Folgen dies für die Gestaltung der Reichspolitik hatte.
Die dreiteilige Untersuchung beginnt auf der Grundlage der Diplomata der staufischen Herrscher, der Urkunden geistlicher wie weltlicher Herrschaftsträger einzelner Landschaften, historiographischer Texte, vieler Bilder, Münzen, Siegel, Bauten und literarischer Zeugnisse mit der Ministerialität zwischen Formierung und Konsolidierung. Danach sucht der Verfasser im umfangreichsten zweiten Teil nach dem Verhältnis von regionalen Handlungsspielräumen und imperialem Dienst an den Beispielen d |
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| Klein, Peter, Die „Gettoverwaltung Litzmannstadt“ 1940-1944. Eine Dienststelle im Spannungsfeld von Kommunalbürokratie und staatlicher Verfolgungspolitik. Verlag Hamburger Edition, Hamburg 2009. 683 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klein, Peter, Die „Gettoverwaltung Litzmannstadt“ 1940-1944. Eine Dienststelle im Spannungsfeld von Kommunalbürokratie und staatlicher Verfolgungspolitik. Verlag Hamburger Edition, Hamburg 2009. 683 S. Besprochen von Werner Schubert.
Unter der reichhaltigen Literatur über das Getto Litzmannstadt (Lodz) (hierzu zuletzt umfassend Gordon J. Horwitz, Gettostadt: Łódź and the making of a Nazi city, Cambridge/ Mass.; London 2008) nimmt das Werk Peter Kleins insofern eine Sonderstellung ein, als dieses erstmals primär von der Gettoverwaltung vor Ort durch den Bremer Großkaufmann Hans Biebow ausgeht. Klein beschreibt zunächst die Einrichtung der Gettogründung, die Ende 1940 abgeschlossen war, nachdem sich eine Evakuierung der Juden vornehmlich in das Generalgouvernement zerschlagen hatte. Die Gettoverwaltung unterstand im unmittelbaren Reichsauftrag der Ernährungs- und Wirtschaftsstelle Getto der Stadt Lodz (später „Gettoverwaltung Litzmannstadt“). Biebow war zuständig für die Sicherung und Finanzierung der Ernährung von 160.000 Personen, deren Durchführung der (Schein-)Autonomie der Judenältesten oblag. An deren Spitze stand Chaim Romkowski, der eine umfangreiche Verwaltung aufbaute, die auch eine eigene Polizei und Justiz mit einem „Getto-Rechtssystem“ umfasste (hierzu, leider nur sehr knapp, Andrea Löw, Juden im Getto Litzmannstadt. Lebensbedingungen, Selbstwahrnehmung, Verhalten, Göttingen 2006, S. 112ff.). Die Ältesten der Juden sahen es als ihre Aufgabe an, die Ernährung der Eingesperrten durch Arbeitsleistung zu sichern und die Subsistenz der beraubten Juden zu professionalisieren. Die deutsche Gettoverwaltung war, auch wenn sie eigene Interessen verfolgte, ein Instrument der Judenverfolgung und Judenvernichtung, deren Mitwirkung in der Anfangszeit der Verwaltung Romkowskis auferlegt wurde. Besonderes Gewicht legt Klein auf die polykratische Organisationsstruktur, die bestimmt wurde durch den Reichsstatthalter, die SS-Führung, die |
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| Kloepfer, Michael, Dichtung und Recht. Duncker & Humblot. Berlin 2008. 59 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kloepfer, Michael, Dichtung und Recht. Duncker & Humblot. Berlin 2008. 59 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Jurist bedarf, so der Verfasser im Vorwort, angesichts der spezifischen Anforderungen seines Berufs der Ergänzung durch das Interesse für Kunst oder gar durch künstlerische Betätigung. Die Kunst kann ihm Dimensionen jenseits seiner beruflichen Fixierung erschließen. Im Idealfall kann er sogar aus der Kunst Anregungen und Deutungen für seinen Beruf gewinnen.
Mit dieser Zielsetzung befasst sich der Verfasser als erstes in der Festschrift für Peter Raue mit Rainer Maria Rilkes Panther, dessen Blick vom Vorübergehen der Stäbe so müd geworden, das er nichts mehr hält. Danach wendet er sich in der Neuen Juristischen Wochenschrift dem Verfassungsdenken in Schillers Don Karlos zu, in dessen Bemühen um den Reichtum des menschlichen Lebens durch Freiheit er das bis heute gültige Schlüsselanliegen unseres Verfassungsdenkens bestmöglich beschrieben sieht. Schließlich erkennt der Verfasser in der Festschrift für Detlef Merten auch in Wilhelm Tells Anwendung von Gewalt in höchster Gefahr ein bleibendes Zeugnis politischer Kultur und rechtlicher Wertefundierung in der deutschen Dichtung.
Dementsprechend gelangt der Verfasser insgesamt zu der Erkenntnis, dass Kunst und Recht einander brauchen. Möge es ihm gelingen, möglichst viele Leser durch sein Bändchen dazu zu bewegen, in einen Gedichtband, in ein Drama oder vielleicht auch in ein Theater hineinzuschauen. Ein weiter Blick kann einem Urteil nie schaden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Klose, Fabian, Menschenrechte im Schatten kolonialer Gewalt. Die Dekolonisierungskriege in Kenia und Algerien 1945-1962 (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 66). Oldenbourg, München 2009. X, 346 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klose, Fabian, Menschenrechte im Schatten kolonialer Gewalt. Die Dekolonisierungskriege in Kenia und Algerien 1945-1962 (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 66). Oldenbourg, München 2009. X, 346 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Die Untersuchung wurde im April 2007 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München als Dissertation eingereicht; betreut wurde die Arbeit von Martin H. Geyer. In der Einleitung (S. 1 ff.) stellt der Autor das Thema vor: den von Großbritannien in Kenia geführten Krieg gegen die Widerstandsbewegung der Mau-Mau (1952-1956) und den Algerienkrieg Frankreichs (1954-1962). Von zentraler Bedeutung ist für ihn die Frage, „wie Großbritannien und Frankreich als demokratische Rechtsstaaten in Europa einerseits den internationalen Menschenrechtsdiskurs wesentlich mitbestimmten und andererseits in ihren Überseegebieten zu Maßnahmen entgrenzter Gewalt greifen konnten.“ (S. 6) Im Anschluss an die Einführung in das Thema werden der Forschungsstand dargestellt, die ausgewerteten Quellen behandelt und der Aufbau der Untersuchung erläutert.
Der Verfasser geht zunächst, wie es in der Überschrift des ersten Abschnitts heißt, auf die „neue Weltordnung (1941-1948)“ ein (S. 19ff.). Als Antwort auf das nationalsozialistische Regime und den von ihm ausgelösten Zweiten Weltkrieg setzte sich danach in den westlichen Staaten die Idee universeller Menschenrechte durch. Das erklärte Kriegsziel der Alliierten bestand darin, die Grundlagen einer neuen Weltordnung zu schaffen, in der die Menschenrechte respektiert werden. Ausdruck fand dieses Ziel in der von den USA und Großbritannien beschlossenen Atlantik-Charta (12. 8. 1941), wonach die „Freiheit von Furcht und Not“ zu den Prinzipien der neuen Weltordnung gehören sollte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Menschenrechte zum ersten Mal völkerrechtlich umfassend anerkannt - in der UN-Charta (26. 6. 1945), der Konvention über die Verhütung un |
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| Köbler, Gerhard, Jusnews 2009. Juristische Nachrichten des Jahres 2009 aus Deutschland und der Welt. http://www.koeblergerhard.de/index2009/index2009.html. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard, Jusnews 2009. Juristische Nachrichten des Jahres 2009 aus Deutschland und der Welt. http://www.koeblergerhard.de/index2009/index2009.html. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit 2000 sammeln jusnews täglich aus der Medienflut die am weitesten in das Bewusstsein der Allgemeinheit vorgedrungenen rechtlichen Ereignisse in jeweils einem Satz. Durch Aufbewahrung werden diese einfachen tagesaktuellen Nachrichten zu einem auf das als wesentlich Angesehene beschränkten Abbild des gegenwärtigen rechtlichen Geschehens, in dem jedermann mit Hilfe der modernen Elektronik unter jeweils jährlich rund 4000 festgehaltenen Ereignissen überall jederzeit beliebig suchen kann. Die Datei setzt diese für jegliche Unterstützung offene Sammlung für das Jahr 2009 beginnend mit der Übernahme der Präsidentschaft der Europäischen Union durch Tschechien fort und nimmt dabei etwa auch die Steinigung eines Mannes wegen Ehebruchs in Somalia auf.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Köbler, Gerhard, Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 5. Aufl. (1750. Fassung) (= Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft 67). Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft Verlag GmbH, Postfach 110109, D 35346 Gießen 2009. 1135 S. marhelwagner@web.de. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das 1997 erstmals erschienene, zwischen dem systematischen Lehrbuch und dem vollständigeren Handwörterbuch stehende einbändige Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte wird nun in fünfter Auflage vorgelegt. Dabei konnte die erfolgreiche Zielsetzung unverändert bleiben. Der Umfang ist von seinerzeit 657 Seiten auf inzwischen 1135 Seiten angewachsen.
Aufgenommen werden alle aus deutscher Sicht für die europäische Rechtsgeschichte bedeutsamen Gegebenheiten. Am Beginn steht in der Regel eine kurze und einfache Inhaltserklärung. Am Ende werden Literaturhinweise geboten, welche die eigene Vertiefung ermöglichen.
Das im jeweils aktuellen Stand auch im Internet einsehbare Werk ist offen für jegliche weiterführende Anregung, Ergänzung, Vertiefung und Verbesserung. Die fünfte Auflage bietet neben neu aufgenommenen Artikeln zahlreiche aktualisierende Literaturhinweise. Außerdem fügt sie ein Schriftenverzeichnis des Verfassers ein, das auch über den Stand der im Projekt Fontes enthaltenen Digitalisate der wichtigsten europäischen Rechtsquellen zum 20. April 2009 unterrichtet.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Köhler, Ingo, Die „Arisierung“ der Privatbanken im Dritten Reich. Verdrängung, Ausschaltung und die Frage der Wiedergutmachung (= Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 14). Beck, München 2005. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Köhler, Ingo, Die „Arisierung“ der Privatbanken im Dritten Reich. Verdrängung, Ausschaltung und die Frage der Wiedergutmachung (= Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 14). Beck, München 2005. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Dieter Ziegler betreuten, von Stiftungen großzügig geförderten, im November 2003 von der Fakultät für Geschichtswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum angenommenen Dissertation des danach als wissenschaftlicher Angestellter im Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Göttingen tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass die Bankengruppe Privatbankiers mit einer gemeinsamen Bilanzsumme von rund 53 Milliarden DM 1998 nur noch ein halbes Prozent des Geschäftsvolumens aller deutschen Banken auf sich vereinigen konnte. Demgegenüber sei es unbestritten, dass die Privatbanken einen grundlegenden Beitrag bei der Entwicklung Deutschlands zu einem modernen Industriestaat geleistet haben, so dass es sich frage, ob ihr Niedergang gesetzmäßig erfolgt sei oder andere Ursachen habe.
Hierfür klärt der Verfasser als erstes die Begriffe Privatbank und Privatbankier. Die strenge juristische Abgrenzung erweist sich ihm dabei als unzulänglich. Vielmehr fasst er in der Rechtsform von Einzelunternehmen und Personengesellschaften betriebene Bankgeschäfte mit ursprünglich als Privatbanken gegründeten, die eigenständige persönliche Geschäftsführung beibehaltenden Kapitalgesellschaften zu einer Einheit zusammen.
Bei der Betrachtung des Forschungsstands und des Erkenntnisinteresses weist er überzeugend darauf hin, dass die Sammelklagen von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung vor amerikanischen Gerichten, die öffentliche Diskussion um die Verstrickung deutscher und Schweizer Geschäftsbanken beim Handel mit NS-Raubgold und die Debatten um den elimatorischen Antisemitismus der Deutschen das Interesse an der Geschichte der deu |
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| Konfessionalität und Jurisprudenz in der frühen Neuzeit, hg. v. Strohm, Christoph/de Wall, Heinrich (= Historische Forschungen 89). Duncker & Humblot, Berlin 2009. VIII, 443 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Konfessionalität und Jurisprudenz in der frühen Neuzeit, hg. v. Strohm, Christoph/de Wall, Heinrich (= Historische Forschungen 89). Duncker & Humblot, Berlin 2009. VIII, 443 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach allgemeiner Ansicht sind die Sollenssysteme Religion und Recht in ihren Anfängen nahe verwandt. Im Laufe der Geschichte haben sie sich freilich stärker voneinander verselbständigt. Gleichwohl ist die Frage berechtigt, ob und, wenn ja in welcher Weise konfessionelle Orientierungen in der frühneuzeitlichen Jurisprudenz einen Niederschlag gefunden haben.
Zur Beantwortung ist in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden vom 12. bis 14. Oktober 2006 ein von der Johannes-Althusius-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit einem an der Johannes a Lasco-Bibliothek angesiedelten und im Rahmen des Forschungsprogramms Kulturwirkungen des reformierten Protestantismus durchgeführten Forschungsprojekt über Recht und Jurisprudenz im Bereich des reformierten Protestantismus 1550-1620 ein internationales Symposium veranstaltet worden. Dabei bestand Einigkeit, dass die sich formierenden Konfessionen bei deren Entstehung des frühmodernen Staates eine wichtige Rolle gespielt und bei der Sozialdisziplinierung, mentalen Kontrolle und Verdichtung von Staatlichkeit mitgewirkt haben. Vor diesem Hintergrund sollte jedoch genauer gefragt werden, ob bei aller funktionalen Gleichheit nicht doch auch kennzeichnende Unterschiede der lutherischen, reformierten und tridentinisch-katholischen Konfession in ihrem Beitrag zur Gestaltung der Moderne festzustellen sind.
Insgesamt enthält der Band 17 Beiträge. Eröffnet werden sie von Christoph Strohm vom Wissenschaftlich-Theologischen Seminar der Universität Heidelberg als einem der Herausgeber. Er bietet vorweg Fragestellungen, methodische Probleme und (vier) Hypothesen hinsichtlich der konfessionellen Einflüsse auf das Werk reformierter Juristen.
Danach beschäftigt sich Isabelle Deflers mit Konfe |
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| König Lustik!?- Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen, red. v. Bartsch, Maike u. a., übers. v. Müller, Michael/Richter, Melanie (= Kataloge der Museumslandschaft Hessen-Kassel 39). Hirmer, München 2008. 567 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen König Lustik!?- Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen, red. v. Bartsch, Maike u. a., übers. v. Müller, Michael/Richter, Melanie (= Kataloge der Museumslandschaft Hessen-Kassel 39). Hirmer, München 2008. 567 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Werner Schubert.
Zum 200. Jahrestag der Gründung des Königreichs Westphalen fand vom 19. 3. bis 29. 6.2008 in Kassel eine aufwändige Ausstellung mit rund 600 Exponaten statt, die im vorliegenden Band weitgehend abgebildet und fachkundig beschrieben sind (S. 176-496). 22 Essays (S. 25-175) befassen sich in erster Linie mit der Kunst- und Gesellschaftspolitik des Königreichs Westphalen. Zehn Beiträge sind der Kunstpolitik Napoleons, dem Kunstraub in Kassel (Kehrseite und Konsequenz des napoleonischen Modernisierungsprojekts; S. 38ff.) sowie kulturpolitischen Themen gewidmet (Erfindung des style Empire; Porträtaufträge Jérômes; Herrschereinzug; Kasseler Bauwesen; Tafelkultur; Musik und Theater sowie Mode). Th. Lentz zeichnet ein sehr kritisches Bild der Gründe der napoleonischen Deutschlandpolitik (S. 25ff.). Dagegen vermittelt Berding in dem Beitrag: „Imperiale Herrschaft, politische Reform und gesellschaftlicher Wandel“ (S. 107ff.) ein im Ganzen sehr positives Bild der Gesellschaftspolitik des Königreichs, nicht ohne zum Schluss darauf hinzuweisen, dass, gemessen an den Zielen, die Napoleon mit der Gründung des Königreichs verfolgt habe, die Gründung der „moralischen Eroberung“ gescheitert sei (S. 112). Die von Berding angesprochene Bedeutung der westphälischen Reformen für die Rheinbundstaaten und auch für die Folgezeit bedürfte noch detaillierterer Untersuchungen. Siebeneicker arbeitet in seinem Beitrag über die westphälische Ständeversammlung die Unterschiede zwischen dem französischen Vorbild und dem westphälischen „Parlament“ heraus und geht auch auf die parlamentarische Sitzordnung ein (S. 113ff.). Die strafrechtlichen Probleme, die mit der Einführung der Wehrpflicht (Konskr |
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| Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit, hg. v. Schumann, Eva. Wallstein, Göttingen 2008. 376 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der Band enthält die 13 Vorträge, die in der Göttinger Ringvorlesung über Rechtswissenschaft und Justiz im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit im Wintersemester 2006/2007 gehalten worden sind. Insgesamt befassen sich die Autoren mit der Fortdauer persönlicher Netzwerke und juristischer Konzeptionen und gehen darüber hinaus auch der Frage nach, wie die in der NS-Zeit schon amtierenden bzw. ausgebildeten Juristen nach 1945 mit dem Justizunrecht der NS-Zeit umgingen. Joachim Rückert zeigt die gesellschaftlichen und verfassungspolitischen Alternativkonzepte der Widerstandsbewegungen am Beispiel des Kreisauer Kreises auf (S. 11ff.), das wenig demokratisch und freiheitheitlich-liberal war. Es folgt die Abhandlung von Ralf Frassek: „Göttinger Hegel-Lektüre, Kieler Schule und nationalsozialistische Juristenausbildung“ (S. 45ff.). Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die Zielsetzung der von Karl August Eckhardt betriebenen Studienreform von 1935 und das Lehrbuch von Larenz: „Vertrag und Unrecht“, das Frassek auch in der 2., nicht mehr ausgelieferten Auflage heranzieht. Auf umfassenden Archivrecherchen beruht der Beitrag Eva Schumanns über die Göttinger Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät von 1933-1955 (S. 65ff.). Wegen der Materialfülle behandelt Schumann primär die Fakultätsgeschichte und deren Personalpolitik; eine Beschäftigung mit dem Werk der Göttinger Hochschullehrer, deren äußerer Lebenslauf beschrieben und deren NS-Mitgliedschaften detailliert nachgewiesen werden, bleibt späteren Studien vorbehalten. 40% der ordentlichen Professoren der Göttinger Fakultät wurden aus rassischen oder politischen Gründen entlassen bei einem Gesamtdurchschnitt von 20% für die gesamte Universität. Keiner der 13 ordentlichen Professoren, welche die Fakultät 1933 |
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| Koop, Volker, Himmlers letztes Aufgebot. Die NS-Organisation „Werwolf“. Böhlau, Köln 2008. 309 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Der Nationalsozialismus war sowohl vor als auch nach seiner Machtübernahme in Deutschland Ende Januar 1933 eine zutiefst in archaischen Mythen verhaftete Weltanschauung, in der Ideen einer nationalen Wiedergeburt ebenso ihren Platz hatten wie phantastische (Wahn-)Vorstellungen von angeblichen jüdischen Rasseschändern und einer jüdisch-bolschewistisch-plutokratischen Weltschwörung. Weniger bekannt dürfte sein, dass das NS-Regime in seiner Endphase bzw. sogar nach seiner definitiven Beseitigung neue und nicht weniger langlebige Mythen in die Welt setzte, die zu einem erheblichen Teil selbst heute noch zirkulieren: Das Regime hätte gegen Kriegsende über Wunderwaffen verfügt, Hitler selbst und sein Adlatus Martin Bormann hätten das Ende in Berlin im April/Mai 1945 überlebt und sich mittels Flugzeugen und U-Booten nach Südamerika abgesetzt, es habe nach Kriegsende eine überaus effiziente Hilfsorganisation ehemaliger SS-Angehöriger namens „Odessa“ gegeben usw.
Derlei Legenden sind von der seriösen Forschung längst entweder ins Reich der Fabel verwiesen oder nachhaltig relativiert worden – die von der NS-Propaganda vielbeschworenen Wunderwaffen, etwa Raketen und Düsenjäger, gab es zwar tatsächlich, sie konnten jedoch wegen ihres viel zu späten und marginalen Einsatzes den Kriegsverlauf nicht beeinflussen oder gar zugunsten Nazi-Deutschlands verändern. All diesen Mythen gemeinsam ist das Element der Verzweiflung, des letzten Aufbäumens eines Regimes, das seinen Untergang vor Augen hatte, sich jedoch mit allen Mitteln, koste es was es wolle, dagegen auflehnte.
Es war diese vom nahenden Untergang bestimmte Atmosphäre, die im letzten Kriegsjahr in Deutschland – oder was noch davon übrig war – allerhand phantastische Ideen ins Kraut schießen ließ, wie man den Sieg der Alliierten verhindern könne. Paradoxerweise |