| Commentationes Historiae Iuris Helveticae curantibus Hafner, Felix/Kley, Andreas/Monnier, Victor, Band 1, Band 2. Stämpfli, Bern 2007, 2008. 98, 126 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In der Schweiz gibt es, so eröffnet das Vorwort der Herausgeber den ersten schmalen Band des Jahres 2007, keine Zeitschrift für Rechtsgeschichte als solche. „Mit der Herausgabe dieser Zeitschrift möchten wir daher nun zu Beginn des 21. Jahrhunderts diese Lücke schließen und auf diese Weise die Bedeutung dieser Materie unterstreichen. Sie ist unumgänglich für die gute Kenntnis und das Verständnis der Institutionen, die uns heute regieren.“
Nach den Worten der Herausgeber (Felix Hafner 1956 Kirchenrecht und öffentliches Recht, Andreas Kley 1959 Staatsrecht, Verfassungsgeschichte, Victor Monnier Histoire constitutionelle) verstärkt das Ziel die Bande der gleichermaßen beteiligten juristischen Fakultäten der Universitäten Basel, Genf und Zürich und ist Zeugnis ihrer gemeinsamen Zuneigung für das in ihrem Rahmen gelehrte Rechtsgebiet. Sie hoffen, dass sich dieser Zusammenschluss auf die ganze Schweiz und darüber hinaus erstrecken wird. Daraus soll sich eine freundschaftliche Gemeinschaft wissenschaftlichen Interesses um den gemeinsamen Gegenstand bilden.
Das angepeilte Forschungsfeld erfasst im weitesten Sinne nicht nur die Geschichte der politischen und rechtlichen Institutionen und die politische Ideengeschichte, aber auch die Privatrechtsgeschichte von ihren Ursprüngen bis heute, wobei besonderes Augenmerk auf der Schweiz und ihren Kantonen liegt, ohne aber andere Länder ausschließen zu wollen, und regelmäßig Quellen des Rechts miteinbezogen werden sollen. Der erste Band begünstigt auf Grund der Jubiläen verschiedener großer Kodifikationen die Privatrechtsgeschichte, ohne aber die Geschichte der Institutionen zu vernachlässigen. So beleuchtet der erste Beitrag die mittelalterliche institutionelle Wirklichkeit der der Schweiz benachbarten ehemali |
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| Cuadernos de Historia del Derecho, hg. v. Departamento de Historia del Derecho, Bd. 14. Servicio de publicaciones Universidad Complutense, Madrid 2007. 398 S. Besprochen von Thomas Gergen. |
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Das rechtsgeschichtliche Institut der Universität Complutense von Madrid bringt bereits seit 1994 die Jahrbücher für Rechtsgeschichte heraus, von denen im Rezensionsteil dieser Zeitschrift die letzten Bände besprochen wurden[1]. Anzeigungswürdig sind auch die acht Beiträge des vierzehnten Bandes, die viele Aspekte der Rechtsgeschichte mit Schwerpunkt auf der iberischen Halbinsel bieten[2].
Gérard D. Guyon, Professor an der Universität Montesquieu in Bordeaux, schreibt über den Anwalt im Prozess des mittelalterlichen Gewohnheitsrechts von Bordeaux. Es werden die Ursprünge und die Aufgaben der Rechtsanwälte untersucht, die im Gerichtsbezirk von Bordeaux im Spätmittelalter vor Gericht auftraten. In der Untersuchung, die anhand der aufgezeichneten Praxis im alten Gewohnheitsrecht des Bezirkes von Bordeaux angelegt ist, fragt der Autor überdies nach Auftreten und Pflichten der Anwälte, die in dieser Gesetzgebung vorkamen, sowie nach ihrer immer stärker werdenden Rolle in jener Epoche.
Juan Antonio Alejandre García widmet sich den Steuererhebungen in den ersten Jahren der Franco-Zeit. Dadurch, dass es während des spanischen Bürgerkriegs (1936-1939) unmöglich war, im aufgewiegelten Spanien das Steuersystem aus der republikanischen Zeit Spaniens anzuwenden, war die Regierung unter Franco verpflichtet, fiktive Steuerformulare aus dem Boden zu stampfen, die sehr unterschiedlich und ungenau im Hinblick auf die zahlreichen sozialen Schwierigkeiten waren. Der Beitrag setzt sich in Sonderheit mit der einschlägigen Vorschrift auseinander, auf die diese Einnahmen gestützt wurden.
Die „geschichtliche Entwicklung der Delikte gegen die Präsenzpflicht in der Geschichte des Militärrechts: Vom Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart“ th |
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| Das Siegel. Gebrauch und Bedeutung, hg. v. Signori, Gabriela unter Mitarbeit v. Stoukalov-Pogodin, Gabriel. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2007. 219 S., Ill. Besprochen von Irmgard Fees. |
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Der Titel könnte Erwartungen wecken, welche die Herausgeberin im Vorwort sogleich zurechtrückt: Intendiert ist keine Siegelkunde, kein weiteres Handbuch der Sphragistik, sondern ein „einführendes Lesebuch, ... das dem Leser auf möglichst anschauliche Art und Weise die kulturellen Dimensionen der vormodernen Siegelpraxis näherbringt“ (S. 5). Zahlreiche Autoren bemühen sich in meist kürzeren, reich bebilderten Beiträgen, dieses Ziel zu erreichen: Gabriela Signori fügt ihrer Einleitung (S. 9-14) Auszüge aus der Summa de arte prosandi des Konrad von Mure in deutscher Übersetzung und eine Wiedergabe der von Stengel edierten ältesten deutschen Übersetzung der Dekretale Innozenz’ III. bei (S. 15-20). - Rüdiger Brandt, Schwachstellen und Imageprobleme: Siegel zwischen Ideal und Wirklichkeit (S. 21-28), stellt Aussagen mittelhochdeutscher Quellen des späten Mittelalters zu Siegeln vor. - Enno Bünz, Spätmittelalterliche Pfarrei- und Pfarrersiegel (S. 31-43), weist auf die zahlreichen offenen Fragen in der noch wenig erforschten Siegelführung durch Pfarrgeistlichkeit und Pfarrkirchen hin; sein Beitrag, der die Zeit der Verbreitung (langsames Aufkommen im 13., allgemeine Durchsetzung seit dem 14. Jahrhundert), die Siegelpraxis der Pfarrer und ihrer Vertreter, die Größe, Form und Gestaltung der Siegel ebenso behandelt wie die Vorschriften für die Siegelführung in kirchenrechtlichen Quellen, kann als grundlegend für jede weitere Beschäftigung mit dem Thema gelten. - Isabelle Guerreau, Otto I. von Wohldenberg. Form und Funktion der Selbstdarstellung eines norddeutschen Weltgeistlichen im Spiegel seiner Siegel (S. 45-52), untersucht die acht von unterschiedlichen Typaren stammenden Siegelbilder, die der Bischof von Hildesheim (1319-1331) im Laufe seiner Karr |
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| Deferme, Jo, Uit de ketens van de vrijheid. Het debat over de sociale politik in België, 1886-1914. Universitaire Pers Leuven, Leuven 2007. 512 S. Besprochen von Bruno Debaenst. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deferme, Jo, Uit de ketens van de vrijheid. Het debat over de sociale politik in België, 1886-1914. Universitaire Pers Leuven, Leuven 2007. 512 S. Besprochen von Bruno Debaenst.
Das Jahr 1886 wird in der belgischen Geschichtsschreibung noch immer als wichtiger Meilenstein betrachtet: Blutige Arbeiteraufstände zogen damals nicht nur eine Spur der Verwüstung durch die Industriegebiete im Süden des Landes, sondern bildeten auch den direkten Anlass für die ersten tiefgreifenden Debatten im Parlament über das Problem der miserablen Arbeitsbedingungen der Mehrheit der Arbeiter. In seinem Buch, in dem seine Promotionsforschung ihren Niederschlag findet, analysiert Jo Deferme auf haarscharfe Weise die Art, auf welche die Debatte über die ,question sociale’ innerhalb der politischen Elite in Belgien innerhalb und außerhalb des Parlaments in der Zeit von 1886 bis zum Ersten Weltkrieg geführt wurde. Im Zentrum der Diskussion stand stets das Konzept der Freiheit der Arbeit; ein Begriff, der im Laufe der Jahre anscheinend mit immer mehr unterschiedlichen Bedeutungen gefüllt wurde. So stand die Debatte zu Beginn noch voll unter dem Eindruck der vorherrschenden atomistischen freien Ideologie, die davon ausging, dass die Gesellschaft nur aus Individuen besteht, die in aller Freiheit ohne Einmischung der Regierung miteinander umgehen können müssen. Dieses klassische Weltbild des 19. Jahrhunderts wurde dann in zunehmendem Maße von einer mehr holistischen Sichtweise abgelöst, die unter dem Einfluss der aufkommenden Wissenschaft der Soziologie davon ausging, dass die Gesellschaft aus viel mehr besteht als aus der Summe ihrer Teile und die Intervention der Regierung nicht nur als nützlich, sondern letztendlich gar als notwendig betrachtete. Dieses andauernde Kräftemessen zwischen zwei in ihrem Wesen diametral entgegengesetzten Sichtweisen erklärt den mühsamen Weg der frühe belgischen Sozialgesetzgebung. Anfänglich beschränkte man sich noch auf das schlichte Abar |
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| Deinhardt, Katja, Stapelstadt des Wissens. Jena als Universitätsstadt zwischen 1770 und 1830 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 20). Böhlau, Köln 2007. X, 424 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. |
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Einem Goethe-Wort verdankt das Buch seinen Titel: Eine „Stapelstadt des Wissens und der Wissenschaft“ nannte Johann Wolfgang v. Goethe in einem Brief vom 29. Juli 1800 an Friedrich Schiller die Universitätsstadt Jena. Aber nicht um das an der Universität angehäufte Wissen, sondern um das städtische Umfeld der in Jena betriebenen Wissenschaft geht es in dem Buch, wie dessen Untertitel ausweist. Die Arbeit – eine philosophische Dissertationsschrift von 2005/06 – reiht sich in die Forschungsergebnisse ein, die aus dem im Jahre 1998 gegründeten Jenaer Sonderforschungsbereich „Ereignis Weimar-Jena. Kultur um 1800“ bereits hervorgegangen und als Publikationen im Anhang aufgeführt sind.
Den Leser erwartet eine stadtgeschichtliche Studie, in deren Mittelpunkt die Frage nach den typischen Merkmalen einer Universitätsstadt und deren Widerspiegelung am Beispiel Jenas steht. Den „Typus Universitätsstadt“ – ein zentraler Begriff der Arbeit – sieht Deinhardt dort verwirklicht, wo Stadt und Universität in einer Art Symbiose leben, also in ihrer Existenz aufeinander angewiesen sind. Die Universität ist für die städtische Einwohnerschaft der Haupterwerbszweig; von ihr leben Handwerker, Dienstboten, Gastwirte und Zimmervermieter. Im modernen Sprachgebrauch ausgedrückt: Die Universität ist der größte „Arbeitgeber“ und dominiert schon allein in dieser Eigenschaft die Stadt. Dieser Zustand wechselseitiger Abhängigkeit war freilich kein auf Jena beschränktes Charakteristikum, sondern – wie in universitätsgeschichtlichen Untersuchungen mehrfach beschrieben – im vorindustriellen Zeitalter für alle Städte, die eine Hohe Schule beherbergten, mehr oder weniger typisch.
Dieses symbiotische Verhältnis von Sta |
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| Denkmäler des Amberger Stadtrechts, bearb. v. Laschinger, Johannes (= Bayerische Rechtsquellen 3,1, 3,2). Bd. 1 1034-1450, Bd. 2 1453-1556. Beck, München 1994, 2004. 40*, 425, 63*, 406 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Es kommt noch vor, dass sich junge Forscher zu besonderen Sachkennern des mittelalterlichen Stadtrechts entwickeln. Dann freut sich ein Herausgeber, wenn er sie für eine Rezension gewinnen kann. Werden sie aber von neuen Aufgaben überfordert, muss er das Werk nach geraumer Zeit doch selbst anzeigen.
Vor fast 75 Jahren begann die 1927 gegründete Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften mit der Veröffentlichungsreihe Bayerische Rechtsquellen. 1933 konnte Karl Otto Müller die Edition der Nördlinger Stadtrechtsbücher abschließen. Unmittelbar danach legte der Direktor des Münchener Stadtarchivs (Pius Dirr) zusammen mit verschiedenen Mitarbeitern Denkmäler des Münchener Stadtrechts mit Register und Glossar vor, doch erlahmte die Gesamtarbeit fast unmittelbar nach Konrad Beyerles plötzlichem Tod (1933).
Etwa sechzig Jahre später erwies sich eine Fortsetzung als möglich. Der Stadtarchivar Ambergs sammelte neben seinem Dienst die für die Rechtsgeschichte Ambergs wichtigen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen. Dazu gehören vor allem Verfassungsurkunden und Satzungsbücher.
In seiner Einleitung berichtet er über das vorliegende Schrifttum und seine Quellen im Überblick. 1034 erscheint danach die villa Ammenberg erstmals in einer Urkunde Konrads II. für das Hochstift Bamberg .Aus dem Jahr 1294 stammt die erste erhaltene (deutsche) Bestätigung des Stadtrechts des im 12. Jahrhunderts oppidum forense und 1242 Stadt genannten, vor allem gewerbliche Bedeutung erlangenden Ortes.
Die Edition bringt im ersten Band 82 Urkunden zwischen 1034 und 1450, die sieben Blätter des ältesten Zinsbuchs, die 52 Blätter des ältesten Stadtrechtsbuchs, die 169 |
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| Der bayerische Landtag 1918/19 bis 1933 - Wahlvorschläge - Zusammensetzung - Biographien, bearb. v. Lilla, Joachim (= Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 21). Kommission für bayerische Landesgeschichte 2008, München 2008. XLI, 618 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der bayerische Landtag 1918/19 bis 1933 - Wahlvorschläge - Zusammensetzung - Biographien, bearb. v. Lilla, Joachim (= Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 21). Kommission für bayerische Landesgeschichte 2008, München 2008. XLI, 618 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1978 erstmals durch die gemeinsam mit Hans-Joachim Behr und Peter Veddeler erfolgte Bearbeitung der Quellen zur Zeitgeschichte in den staatlichen Archiven des Landes Nordrhein-Westfalen - nichtstaatliches Schriftgut, nichtschriftliches Archivgut, Nationalsozialismus hervorgetretene Bearbeiter hat in den letzten Jahren Quellen zu den Krefelder Eingemeindungen (1999), Krefelder Abgeordnete (2000), Die stellvertretenden Gauleiter und die Vertretung der Gauleiter der NSDAP im Dritten Reich (2003), Statisten in Uniform (2004), Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46) (2004), Der preußische Staatsrat 1921-1933 (2005) und Der Reichsrat (2006) vorgelegt und sich dadurch als Experte profiliert. Die Kommission für bayerische Landesgeschichte hat gleichzeitig ihrem Auftrag der planmäßigen Erforschung der bayerischen Geschichte entsprechend die bisher vernachlässigte Erforschung und Darstellung der Geschichte Bayerns zwischen 1918 und 1933 zu einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit gemacht, weil sie die Kenntnis der Geschichte Bayerns während der Weimarer Republik für unverzichtbar hält für das Verständnis aller grundlegenden Entwicklungen, die den Freistaat im 20. Jahrhundert prägten, und trotz zahlreicher erhellender Spezialstudien bis heute die Grundlagenwerke, die Quelleneditionen und die wissenschaftlichen Hilfsmittel fehlen, die eine sinnvolle Beschäftigung mit dieser Zeit in Unterricht und Studium, in Forschung und Lehre erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ging sie gern auf die Anregung ein, ein biographisches Nachschlagewerk über die Abgeordneten des bayerischen Landtages zwischen 1918 und 1933 in ihr Publikationsprogramm aufzuneh |
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| Der Codex Theresianus und seine Umarbeitungen, hg. und mit Anmerkungen versehen v. Harrasowsky, Philipp Harras Ritter von, Band 1-3 Codex Theresianus. Carl Gerold’s Sohn, Wien 1883, 1884, 1884. 290, 534, 440 S., digitalisiert von Gerhard Köbler, bearbeitet v. Struber, Bianca und anderen Innsbrucker Studierenden. http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodexTheresianus1766-hgvHarrasowsky1883.pdf http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodexTheresianus.htm. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Codex Theresianus und seine Umarbeitungen, hg. und mit Anmerkungen versehen v. Harrasowsky, Philipp Harras Ritter von, Band 1-3 Codex Theresianus. Carl Gerold’s Sohn, Wien 1883, 1884, 1884. 290, 534, 440 S., digitalisiert von Gerhard Köbler, bearbeitet v. Struber, Bianca und anderen Innsbrucker Studierenden. http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodexTheresianus1766-hgvHarrasowsky1883.pdf http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodexTheresianus.htm. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der den dreißigjährigen Religionskrieg im Heiligen römischen Reich beendende westfälische Friede von Münster und Osnabrück gestand den etwa 300 vorhandenen Reichsgliedern verschiedener Größe und Bedeutung wesentliche Rechte wie etwa das Bündnisrecht zu. Damit verstärkte er die verhältnismäßige Selbständigkeit der Teile. Dementsprechend erwachte allmählich ein Interesse an Vereinheitlichung auch bei fehlender gebietlicher Geschlossenheit.
Für die habsburgischen Herrschaftsgebiete regte deshalb bereits Leibniz einen das Recht vereinheitlichenden Codex Leopoldinus Leopolds I. an und setzte Joseph I. 1709 Kompilationskommissionen in Prag und Brünn ein. In Brandenburg-Preußen richtete Friedrich Wilhelm I. 1714 an die juristische Fakultät der Universität Halle ein Ersuchen um einige einheitliche Konstitutionen. Beiden Vorhaben blieb aber ein Erfolg versagt.
In Preußen griff Friedrich der Große diese Überlegungen wieder auf. In kurzer Zeit verfasste sein Großkanzler Samuel von Cocceji 1747 ein Project eines Codicis Fridericiani Pomeranici und 1748 ein Project eines Codicis Fridericiani Marchici. Als nächstes war ein Project eines Corpus juris Fridericiani geplant.
Zur gleichen Zeit veröffentlichte Charles Montesquieu 1748 seine allgemeinen Überlegungen zur Gesetzgebung. In seinem anonym publizierten Hauptwerk De l’esprit des lois sah er zum Schutz der persönlichen Freiheit des Einzelnen gegen das Gewaltmonopol des Herrschers die Dreiteilung der Gew |
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| Der Statt Wormbs Reformation, digitalisiert von Gerhard Köbler. http://www.koeblergerhard.de/Fontes/ReformationderStattWorms-DerStattWormbsReformacion.pdf http://www.koeblergerhard.de/Fontes/ReformationderStattWormbs1499.htm. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Statt Wormbs Reformation, digitalisiert von Gerhard Köbler. http://www.koeblergerhard.de/Fontes/ReformationderStattWorms-DerStattWormbsReformacion.pdf http://www.koeblergerhard.de/Fontes/ReformationderStattWormbs1499.htm. Besprochen von Gerhard Köbler.
1498 schuf die Stadt Worms eine Reformation ihres Rechtes. 1499 erfolgte der Druck dieses Textes. 1984 wurde er im Reprint mit Einführung und Wortregister der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten schienen auf Grund des weiteren technischen Fortschritts auch eine digitalisierte Fassung außer als Bild auch als Text vorteilhaft, zu dessen Erarbeitung sich Daniel< Simbeni erbot. Gemeinsam haben wir eine maschinenlesbare digitalisierte Fassung hergestellt. Ihre unausbleiblichen Fehler kann jedermann selbst mit Hilfe der bereits veröffentlichten Bildfassung ermitteln.
Für den Text wurden etwa 88900 graphische Einheiten erfasst. Sie ließen sich auf rund 8900 Wortformen reduzieren. Vielleicht findet sich eines Tages noch jemand, der auf der Grundlage des 2055 Ansätze umfassenden Registers des Neudruckes hieraus ein vollständiges Wörterbuch der Wormser Stadtrechtsreformation herzustellen vermag, das die bloßen Wortformen in weniger Ansätzen zusammenführt und zugleich das Register um die sachlich weniger bedeutsamen Wörter erweitert.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| „Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Sowjetunion, Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939-1941, hg. v. Bayerlein, Bernhard H., unter Mitarbeit v. Lebedewa, Natalja S./Narinski, Michail/Gleb, Albert, mit einem Zeitzeugenbericht v. Leonhard, Wolfgang, mit einem Vorwort v. Weber, Hermann (= Archive des Kommunismus - Pfade des 20. Jahrhunderts 4). Aufbau-Verlag, Berlin 2008. 540 S., 200 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen „Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Sowjetunion, Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939-1941, hg. v. Bayerlein, Bernhard H., unter Mitarbeit v. Lebedewa, Natalja S./Narinski, Michail/Gleb, Albert, mit einem Zeitzeugenbericht v. Leonhard, Wolfgang, mit einem Vorwort v. Weber, Hermann (= Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts 4). Aufbau-Verlag, Berlin 2008. 540 S., 200 Abbildungen. Besprochen von Martin Moll.
In den späten 1980er Jahren begann die damalige kommunistische Führung der Sowjetunion unter Michael Gorbatschow, die lange geleugnete Existenz des geheimen Zusatzprotokolls zum Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 zuzugeben; diese anfangs zaghaften Schritte wurden nach dem Zerfall der UdSSR durch das Russland Boris Jelzins konsequent fortgesetzt. Seit den frühen 1990er Jahren wird dieses Protokoll, das seinerzeit ganz Ostmitteleuropa in eine deutsche und eine sowjetische Interessensphäre aufgeteilt hatte, von niemand mehr in Abrede gestellt. Mit einer gewissen Konsequenz erlahmte deshalb das Interesse der Forschung an diesem sensationellen Pakt zwischen den beiden ideologischen Todfeinden Hitler und Stalin. Es gilt mittlerweile als communis opinio, dass Stalins Vorgehen gegen Polen den Weg für Hitlers Entfesselung des Zweiten Weltkriegs freimachte.
Weniger bekannt war und ist, wie diese überraschende Kehrtwendung der sowjetischen Außenpolitik auf die in der Komintern zusammengeschlossenen, straff von Moskau geführten kommunistischen Parteien außerhalb der UdSSR wirkte. Klar war im Wesentlichen nur, dass dort allenthalben Konfusion und Verwirrung herrschten, die den zuvor ständig beschworenen antifaschistischen Kampf praktisch zum Erliegen brachten und eine Lähmung bewirkten, die erst im Juni 1941 mit Hitlers Überfall auf die Sowjetunion („Unternehmen Barbarossa“) ein Ende fand. Was zwischen August 1939 und Juni 1941 in den KP-Führungen Europas geschah, welche Lag |
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| Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel - Dokumentation. Akademische Druck- und Verlags-Anstalt, Graz 2006. [14] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel - Dokumentation. Akademische Druck- und Verlags-Anstalt, Graz 2006. [14] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel wurde wahrscheinlich in Obersachsen im dritten Viertel des 14. Jahrhunderts von einem unbekannten Schreiber und einem unbekannten Bildner für einen unbekannten Auftraggeber hergestellt. Auch sein weiteres anfängliches Schicksal vor dem 1651/1652 erfolgten Erwerb durch Herzog August den Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg liegt im Dunkel. Seitdem befindet sich das eindrucksvolle Werk in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel.
In Zusammenarbeit mit der Bibliothek legt die Akademische Druck- und Verlagsanstalt nach der Oldenburger Bilderhandschrift und der Dresdner Bilderhandschrift die Wolfenbütteler Bilderhandschrift als dritte und zugleich prächtigste der insgesamt vier Bilderhandschriften des berühmtesten mittelalterlichen Rechtsbuchs Deutschlands als Vollfaksimile vor. Alle 86 Blätter der Handschrift werden vollständig, im Originalformat von 35 x 27 cm, mit authentischem Lagenverlauf und Randbeschnitt faksimiliert. Jede einzelne Farbnuance der kolorierten 776 Bildstreifen, alle Goldflächen und der abgestufte Pergamentton des ursprünglichen Beschreibstoffes werden sorgfältig wiedergegeben, wofür die zwecks Anschauung zur Verfügung gestellten drei Musterblätter beredtes Zeugnis ablegen.
Die Dokumentation transkribiert in den betreffenden Ausschnitten den handgeschriebenen Text und macht ihn dadurch für jedermann lesbar. Sie übersetzt ihn und macht ihn dadurch jedermann verstehbar. Sie beschreibt schließlich jeden der vier Bildstreifen jeder Seite und bietet damit dem Betrachter eine fachmännische Erklärung der mit den Bildern verbundenen Ziele.
Der als Lizenzausgabe der 1993 im Akademie Verlag erschienenen Ausgabe zugehörige vollständige Kommentar zur Faksimile-Ausgabe umfasst zwei von Ruth Schmidt-Wiegand herausgegebene und von ein |
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| Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe. Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Achter Band Der Reichstag zu Köln 1505. Teil 1, Teil 2, bearb. v. Heil, Dietmar. Oldenbourg, München 2008. 1-950, 951-1557 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe. Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Achter Band Der Reichstag zu Köln 1505. Teil 1, Teil 2, bearb. v. Heil, Dietmar. Oldenbourg, München 2008. 1-950, 951-1557 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Während die von Hermann Wiesflecker begründeten „Regesten des Kaiserreichs unter Maximilian I.“ bislang mit ihrem vierten Band erst bis 1504 fortgeführt werden konnten (Rezension der beiden Teilbände in: ZRG GA Bd. 121, S. 732-734, und Bd. 123, S. 506-508), konnte nun für einen wichtigen Teilbereich kaiserlicher Politik für das darauf folgende Jahr 1505 ein Editionswerk vorgelegt werden. Erstmals wird damit die zweite Hälfte der Amtszeit Maximilians erfasst. Der vor allem durch den „Kölner Spruch“ im Landshuter Erbfolgestreit bekannt gewordene, aber auch sonst für die Frage der Reichsbefriedung und der Reichshilfe gegen die Ungarn ebenso wie für die Nachfolge des Kaisersohns Philipp in Kastilien wichtige Reichstag stellt eine bedeutsame Wegmarke der habsburgischen Reichspolitik dar. Zusammen mit der gleichzeitig erscheinenden Edition der Maximilians-Reichstage der Jahre 1491 bis 1493 und den schon 1981 publizierten Reichstagsakten von 1495 führt gerade dieser Kölner Reichstag von 1505 zu der wohl kaum noch zu bezweifelnden Einsicht, dass man es bei Maximilian I. mit einem Herrscher zu tun hat, dessen politisches Interesse nur noch wenig dem Reich selbst galt. Vor allem konzentrierte er sich auf die Größe seines Hauses und damit eigentlich auf ein dynastisches Imperium, wobei er seinen Blick auf ganz Europa von Ungarn bis England samt dem Mittelmeerraum von der Türkei bis Spanien richtete. Es ging ihm nun um die Herrschaft eines Familienverbands, weniger um die mittelalterlich-christliche Friedensgemeinschaft Mitteleuropas. Auf den Reichstagen der maximilianeischen Zeit standen deshalb auch die Begehren um Kriegshilfe im Vordergrund, während Fragen der Reichsverfassung und innere Reichsprobleme, |
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| Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662: Der Reichstag zu Augsburg 1582, Teilband 1, Teilband 2, bearb. v. Leeb, Josef. Oldenbourg, München 2007.. 1-745, 747-1540 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662: Der Reichstag zu Augsburg 1582, Teilband 1, Teilband 2, bearb. v. Leeb, Josef. Oldenbourg, München 2007.. 1-745, 747-1540 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Der in vorliegender Edition erfasste Augsburger Reichstag von 1582 hat im Hinblick auf die Wirkungen des Ius reformandi und die Reichsstandschaft für die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs einige Bedeutung. Gestritten wurde um das Konfessionsrecht der Reichsstädte – besonders anhand des Falles Aachen – und um die sog. Magdeburger Session, danach nämlich, ob dem Magdeburger Administrator Joachim Friedrich von Brandenburg ein Sitz im Reichsfürstenrat zukomme. Historisch gesehen steht der Reichstag von 1582 etwa in der Mitte zwischen den noch vom Geist des Religionsfriedens geprägten Versammlungen und den konfessionell polarisierten Zusammenkünften. Offensichtlich vermochte noch immer die Integrationskraft der Reichsverfassung das Auseinanderbrechen der Opponenten und die Zuspitzung der religionspolitischen Gegensätze weiterhin zu verhindern.
Schon wenige Monate nach dem den Regensburger Reichstag von 1567 sowie den Erfurter Reichskreistag vom gleichen Jahr erfassenden Reichstagsaktenband (Rezension ZRG GA 125 [2008]) liegt nun in der von Heinz Angermeier begründeten und von Maximilian Lanzinner als Projektleiter fortgesetzten Editionsreihe zu den späteren Reichsversammlungen ein weiterer Doppelband vor, der erfolgreich an die bisherigen Editionen anknüpfen kann. Die zunehmende Aktenfülle dieser Zeit machte es – anders als in den älteren Reihen der Reichstagsakten – erforderlich, dass viele Quellen nur noch zusammengefasst wiedergegeben werden konnten oder auch Kürzungen und Auslassungen in Kauf genommen werden mussten. Ziel war es, den Gesamtverlauf des Reichstags, die mit ihm in Verbindung stehenden Schriftstücke und die verhandelten Inhalte möglichst vollständig zu erfassen. Eine stets wörtliche Wi |
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| Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 5. Aufl. (= UTB 578). C. F. Müller, Heidelberg 2008. XVI, 605 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 5. Aufl. (= UTB 578). C. F. Müller, Heidelberg 2008. XVI, 605 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1976 erschienen erstmals Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten, um auch in einer für Nichtjuristen und juristische Studienanfänger verständlichen Weise in die Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft einzuführen. Auf 390 Seiten umfassten sie 72 Juristen der letzten fünfhundert Jahre und Eike von Repgow. Hinzu kamen etwa 130 weitere im Text erwähnte Juristen mit notwendigsten Kurzinformationen in einem Anhang.
Dieses Werk hat sich rasch einen festen Platz in der deutschsprachigen rechtsgeschichtlichen Literatur gesichert. In der vierten Auflage ist es räumlich wie zeitlich erheblich erweitert worden. Nach Ausweis der jetzt vorgelegten, um etwa 25 Seiten erweiterten fünften Auflage hat sich diese Veränderung bestens bewährt.
Für die fünfte Auflage wurden alle Artikel durchgesehen und die bibliographischen Angaben auf den Stand von 2007 gebracht. Im Anhang ist ein Beitrag über Franz Böhm neu hinzugekommen. Auf 605 Seiten werden jetzt mehr als 100 (108) Biografien und 244 Kurzbiographien geboten.
Ob sich Studienanfänger durch diese hervorragende Leistung in die Geschichte der europäischen Jurisprudenz einführen lassen, mag zweifelhaft sein. Zu viel Wissen und Sachverstand steckt in den kurzen und prägnanten Formulierungen, als dass sie jedermann ohne Vorverständnis offen stehen. Die gesamte Geschichts- und Rechtswissenschaft darf sich aber mit den Herausgebern und Autoren über die gelungene Aktualisierung sehr freuen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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| Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter, hg. v. Moraw, Peter (= Vorträge und Forschungen 48). Thorbecke, Stuttgart 2003. 624 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der vorliegende Band, der aus zwei Tagungen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte, so beginnt der Herausgeber seine Einführung, hervorgegangen ist, die anscheinend 1992 stattfanden, behandelt zwei unterschiedliche, jedoch eng zusammengehörende Institutionen der Reichsverfassung. Dem Hof sind zehn Studien gewidmet. Den Hoftag betreffen sieben Beiträge, wobei insgesamt erstmals der schwierige Versuch unternommen wird, ein Gesamtbild anzubieten und die rückständige deutsche Forschung an den Stand der westeuropäischen Wissenschaft anzunähern.
Die Untersuchungen zum deutschen Königshof sollen vom 12. Jahrhundert bis zum 15. Jahrhundert reichen. Tatsächlich beginnt Theo Kölzer mit dem Hof Kaiser Barbarossas und den Reichsfürsten. Karl-Heinz Spieß betrachtet enger den Hof Kaiser Barbarossas und die politische Landschaft am Mittelrhein.
Beschrieben wird der durch den jeweiligen Aufenthaltsort des Herrschers und seiner personalen Umgebung bestimmte Hof als unstet, amöbenhaft und multifunktional. Örtlicher Schwerpunkt unter Friedrich Barbarossa ist, wie zwei beigefügte Itinerare und eine Karte gut veranschaulichen, das Gebiet zwischen Rhein, Main und Donau. Besonders häufig ist der Herrscher in Worms, Würzburg und Regensburg, wobei ein Drittel aller bezeugten Aufenthaltsorte Bischofssitze sind, mehr als ein Viertel Pfalzorte.
Mit Julius Ficker werden für 1190 22 weltliche Reichsfürsten gezählt. Sie stammen aus den Familien der Welfen, Staufer, Andechser, Zähringer, Balduine, Reginare, Chatenois, Přemysliden, Babenberger, Traungauer, Sponheimer, Askanier, Wittelsbacher, Wettiner und Ludowinger. Von ihnen schieden Balduine und Traungauer noch vor 1200 aus.
Eine Übersicht über die Anwesenheit rheinfr |
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| Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. d. preußischen Akademie der Wissenschaften bzw. v. d. Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Band 7-11, bearb. v. Speer, Heino. Böhlau/Böhlaus Nachfolger, Weimar/Stuttgart 1972-2007. ca. 4000 S., 8000 Spalten. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Gerade war das neue deutsche, erstmals weitgehende Rechtseinheit für das Privatrecht im größten Teil des deutschen Sprachraumes herstellende Bürgerliche Gesetzbuch abgeschlossen, dessen Entwurf Otto von Gierke als undeutsch und unsozial gegeißelt hatte, da entschied sich die königlich preußische Akademie der Wissenschaften in Erwartung ausreichender Mittel der Hermann und Elise geb. Heckmann Wentzel-Stiftung zu einer Kommission für ein seit mehreren Jahren (1893 Heinrich Brunner, Karl Weinhold) vorgeschlagenes und in Aussicht genommenes Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Ihr gehörten die namhaften Rechtshistoriker Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke und Richard Schröder, der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Sie befürwortete neben dem seit 1837 vorbereiteten, 1854 veröffentlichten - und 1971 mit einem Quellenverzeichnis abgeschlossenen - Deutschen Wörterbuch Jacob und Wilhelm Grimms, vom dem zu dieser Zeit die ersten Bände bereits vollständig und weitere Bände teilweise vorlagen und das in der ersten Auflage rund 350000 Stichwörter enthielt und nach Abschluss der Neubearbeitung der älteren ersten Bände vielleicht 470000-500000 Stichwörter aufweisen wird, ein eigenes Wörterbuch der deutschen Rechtssprache, über dessen Grundzüge sie in ZRG GA 18 (1897), 211ff. sorgfältig Rechenschaft legte.
Deutsch war dabei zwar an sich weniger als Germanisch. Es war hier aber gleichzeitig doch mehr als sonstiges Deutsch, es wurde nämlich von den Gründern als Westgermanisch verstanden. Zu ihm wurde außer dem Friesischen und dem nur Weniges umfassen |
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| Di Simone, Maria Rosa, Istituzioni e fonti normative in Italia dall’antico regime al facismo. Giappichelli editore, Turin 2007. XIV, 425 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
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Mit diesem Band veröffentlicht die Verfasserin, eine bekannte italienische Rechtshistorikerin, ihre Vorlesungen zur italienischen Verfassungsgeschichte. Die Darstellung richtet sich also an Studenten und erhebt keinen besonderen Originalitätsanspruch. Sie fasst aber den derzeitigen Forschungsstand in vollständiger und übersichtlicher Weise zusammen. Die Darstellung beginnt mit der Beendigung des Ancien Régime im 18. Jahrhundert und findet ihr Ende mit der faschistischen Diktatur der 30er und 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. In einem ersten Teil „L’antico regime e le riforme del settecento“ (S. 3-99) wird die Verfassungssituation der italienischen Halbinsel am Ende des 18. Jahrhunderts im Einzelnen dargestellt. Hier strukturiert sich die Darstellung nach den verschiedenen Staaten und Territorien. Die Präsentation des Stoffes erfolgt mit relativ großer Präzision und Ausführlichkeit. Auch Aspekte, die selten vertieft werden, wie etwa die Rechtslage Triests, Dalmatiens oder des Fürstbistums Trient, finden ihren angemessenen Platz. Im Zentrum steht die verfassungspolitische Stellung des jeweiligen Territoriums, aber auch dessen finanz- und verwaltungsmäßige Struktur. Auch die wichtigsten Rechtsquellen werden jeweils erwähnt. Im zweiten Teil „L’età rivoluzionaria e napoleonica“ (S. 103-141) werden die Revolutionszeit und die napoleonische Herrschaft präsentiert. Hier kommt die Gründung der Jacobinischen Republiken zur Sprache, der bekanntlich das Eindringen der napoleonischen Revolutionsarmee nach 1796 folgte. Besonders ausführlich wird das Italien der napoleonischen Zeit präsentiert, und zwar auch hinsichtlich der Verwaltung und Gerichtsverfassung der jeweiligen Territorien. Der dritte Teil „Dalla restaurazione all’unità“ (S. 145-262) ist den italienischen Staaten von1 |
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| Dictionnaire historique des juristes français (XIIe-XXe siècle), hg. v. Arabeyre, Patrick/Halpérin, Jean-Louis/Krynen, Jacques. Presses universitaires français, Paris 2007. XXXVI, 828 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Während Spanien bereits über zwei neue biographische Juristenlexika und Deutschland über die Juristenlexika von Michael Stolleis (1995) und von Gerd Kleinheyer/Jan Schröder (4. Aufl. 1996) verfügen, liegt nunmehr auch für Frankreich ein umfangreiches historisches Lexikon über französische Juristen des 12.-20. Jahrhunderts vor. Das Lexikon erfasst 1278 Juristen, davon 168 aus dem Mittelalter, 688 Juristen des 16.-18. Jahrhunderts und 422 Juristen aus dem 19. und 20. Jahrhundert, soweit ihr Geburtsdatum vor dem Ersten Weltkrieg liegt. Das Lexikon berücksichtigt nicht nur Wissenschaftler, sondern in gleicher Weise auch Richter und Advokaten sowie auch als Herausgeber oder Verleger tätige Juristen wie Jean-Baptiste Sirey und vor allem Victor-Alexis-Désiré Dalloz (1795-1869), den Begründer umfassender juristischer Repertorien (S. 229f.), eine Verlegerpersönlichkeit, wie sie es in Deutschland des 19. Jahrhunderts für juristische Werke nicht gab. Die Biographien stammen von 152 Autoren (Übersicht S. XXIXff.), die von den drei Herausgebern und einem Redaktionskomitee von weiteren elf Autoren (S. XII) betreut wurden. In einem Table des entrées (S. XVff.) sind sämtliche behandelten Juristen (einschließlich der Autoren der Biographien, unter denen insbesondere die Herausgeber, vor allem aber Halpérin herausragt), aufgeführt. Die einzelnen Beiträge sind mit Recht unterschiedlich umfangreich. Die wichtigeren Juristen haben Beiträge mit ca. 3-4 Seiten (6-8 Spalten) erhalten, die auch eine kritische Analyse ihrer juristischen Werke oder ihrer rechtspolitischen Tätigkeit bringen.
Ein nicht geringer Teil der Namen ist auch den deutschen Rechtshistorikern bekannt. Für das Mittelalter gilt dies für die Juristen an den Universitäten Toul |
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| Dictionnaire historique des juristes français (XIIe-XXe siècle), hg. v. Arabeyre, Patrick/Halpérin, Jean-Louis/Krynen, Jacques. Presses universitaires français, Paris 2007. XXXVI, 828 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die nach dem Vorbild Pomponius’, Kleinheyer-Schröders, Stolleis’ (56 bzw. 53 französische Juristen), Domingos und mancher anderer von den Herausgebern für ihr Land in ihrem von Werner Schubert sachkundig besprochenen Werk zusammengestellten (1278) Juristen (darunter vielleicht 28 anonyme Verfasser bekannter Schriften) sind in alphabetischer Reihenfolge der von den den Verfassern gewählten Namensform
Abbatucci, Jacques Pierre Charles (Zicavo/Korsika 1791-Paris 1857)
Abel, Pierre (Pseudonym 1689)
Ableiges, Jacques d’ (vor 1350?-1402)
Abrial, André-Joseph (Annonay 1750-Paris 1828)
Accarias, Calixte (Mens 1831-Raincy 1903)
Acollas, Émile Pierre René Paul (La Châtre 1826-Asnières 1891)
Agulhon, Jean (1426)
Alauzet, Isidore (Alessandria/Italien 1807-Monaco 1882)
Albon, Claude d’ (E. 16. Jh.)
Alibert, Raphael (Saint-Laurent 1887-Paris 1963)
Allard, Pierre (Rive-de-Gier M. 16. Jh.-um 1608)
Allarmet, Jean (1342-Rome 1426)
Amellon, Marin (Mans M. 16. Jh.-A. 17. Jh.)
Ancel, Marc (Izeste 1902-Paris 1990)
Ancillon, Joseph (Metz 1629-Berlin 1719)
André, Jean-François (Forcalquier 1809-Vaucluse 1881)
André, Michel (Avallon 1803-Fleury 1878)
Andrieu, Charles (pays de Caux 18. Jh.)
Andrieux, François Guillaume Jean Stanislas (Straßburg 1759-Paris 1833)
Anglebermes, Jean Pyrrhus D’ (Orléans um 1480-Mailand 1521)
Antiboul, Pierre († 1357)
Appleton, Charles-Louis (Rennes 1846-Lyon 1935)
Appleton, Jean Charles Joseph (Charolles 1868-Lyon 1942)
Argenson, René Louis de Voyer de Paulmy (Paris 1694-Paris 1757)
Argentrè, Bertrand d’ (Vitré 1519-Tizé 1590)
Argou, Gabriel (Vivarais 1640-1703)
Arnauld, Antoine (Paris 1560-1619)
Arpadelle, Arnaud (um 1250-1312)
Arrérac, Jean d’ (um 1624)
Artur Émile (Tinténiac 1852-Rennes 192 |
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| Die deutschen Herrscher des Mittelalters, hg. v. Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan. Beck, München 2003. 624 S., 5 Abb., 3 Kart., 7 Stammb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die deutschen Herrscher des Mittelalters, hg. v. Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan. Beck, München 2003. 624 S., 5 Abb., 3 Kart., 7 Stammb. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Monarchie nimmt der Herrscher den wichtigsten Platz ein. Deswegen sind für die ältere Geschichte der Deutschen die Könige und Kaiser von ausnehmender Bedeutung. Sie für das Mittelalter in einem Band übersichtlich zusammenzustellen, ist das einleuchtende Ziel der beiden bestens ausgewiesenen Herausgeber.
Nach der allgemeinen Beschreibung in der Einleitung folgen in ungefährer chronologischer Reihung die einzelnen Artikel vorzüglicher Sachkenner. Das bunte und vielfältige Ringen von bisweilen zwei oder drei Königen um die Krone lässt nach Ansicht der Herausgeber eine streng chronologische Folge der Biographien nicht zu. Deswegen bündeln sie die Geschichte von 41 Kaisern und Königen, Mitkönigen und Gegenkönigen in 28 Kapiteln, die verlässlich und wissenschaftlich korrekt historische Portraits im Sinne eines historischen Lesebuchs bieten wollen.
Im Einzelnen sind Heinrich I. (Schneidmüller), Otto I. (Schneidmüller), Otto II. (Schneidmüller), Otto III. (Weinfurter), Heinrich II. (Weinfurter), Konrad II. (Wolfram), Heinrich III. (Becher), Heinrich IV. mit Rudolf, Hermann und Konrad (Becher), Heinrich V. (Althoff), Lothar III. (Althoff), Konrad III: mit Heinrich (Althoff), Friedrich I. (Ehlers), Heinrich VI. (Ehlers), Otto IV. und Philipp (van Eickels), Friedrich II. mit Heinrich (VII.) (van Eickels), die Könige des Interregnums Konrad IV., Heinrich Raspe, Wilhelm, Alfons, Richard (Kaufhold), Rudolf I. (Zotz), Adolf (Reinle), Albrecht I. (Reinle), Heinrich VII. (Thorau), Ludwig der Bayer und Friedrich der Schöne (Menzel), Karl IV. mit Günther von Schwarzburg (Kintzinger), Wenzel (Kintzinger), Ruprecht (Auge/Spieß), Sigmund mit Jobst von Mähren (Kintzinger), Albrecht II. (Heinig), Friedrich III. (Heinig) und Maximilian I. (Lutter) erfasst. Am Ende find |
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| Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Heiko Faber wurde als Sohn eines Rechtsanwalts in Wuppertal am 1. Oktober 1937 geboren. Nach dem von einem Gastsemester in Berlin unterbrochenen Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, wo ihn Helmut Ridder besonders beeindruckte, und den beiden juristischen Staatsprüfungen (1963, 1966) wurde er in Bonn 1966 mit dem von Helmut Ridder betreuten Thema Innere Geistesfreiheit und suggestive Beeinflussung promoviert und in Konstanz 1973 mit der von Ridders Schüler Ekkehart Stein betreuten Schrift über das Organisationsrecht in der Planung habilitiert. 1974 nach Frankfurt am Main berufen, wechselte er 1978 nach Hannover, wo er von 1979 bis 2002 Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg im zweiten Hauptamt wurde.
Herausgeber und Autoren wollen mit ihrer zum 70. Geburtstag des erfolgreichen Lehrers, Forschers und Richters veröffentlichten Festschrift Person und Werk Heiko Fabers ehren. Diese sind von der interdisziplinären Verbindung von Theorie und Praxis geprägt. Dementsprechend setzt sich der Kreis der Beiträger zusammen.
Insgesamt umfasst er 20 Autoren. Deren vielfältige interessante Untersuchungen sind in vier Themenbereiche gegliedert. Sie betreffen den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung (Ekkehart Stein, Walter Schmidt, Jörg-Detlef Kühne, Klaus Otto Nass, Horst Callies, Heinrich-Wilhelm Langrehr, Hans-Ernst Folz), kommunale Verfassung – Die Verantwortung der Amtsträger – Wahlen im Rechtsvergleich (Axel Saipa, Jens Lehmann, Götz Frank), kommunale Planung (Wolfgang Schrödter, Rainer Wolf, Hans Karsten Schmaltz, Hartmut Fischer) und die kommunale Wirtschaft (Kay Waechter, Hubert Treiber, Konrad Hummel, Heinrich Ganseforth, Ernst-Wilhelm Luthe, Otwin Massing).
Davon befasst sich beispielsweise Horst Callies ausdrüc |
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| Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, … 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land, Redaktion Welp, Jörgen (= Veröffentlichungen der oldenburgischen Landschaft 13). Isensee, Oldenburg 2008. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, … 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land, Redaktion Welp, Jörgen (= Veröffentlichungen der oldenburgischen Landschaft 13). Isensee, Oldenburg 2008. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit dem 1857 geschaffenen, am 1. November 1858 in Kraft getretenen Ämtergesetz Oldenburgs und dem gleichzeitigen Gerichtsverfassungsgesetz Oldenburgs wurden bei den Ämtern des seinerzeitigen Herzogtums Oldenburg flächendeckend Amtsgerichte eingerichtet. Zugleich wurden damit grundlegende Forderungen der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main von 1848/1849 verwirklicht. Deswegen sieht der Justizminister Niedersachsens in dem 150jährigen Jubiläum der elf Amtsgerichte des heutigen niedersächsischen Landgerichtsbezirks Oldenburg zu Recht einen würdigen Anlass, auf die Bedeutung der Rechtspflege mittels einer Festschrift hinzuweisen.
Nach weiteren kurzen Grußworten der Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburgs und des Landgerichts Oldenburg befasst sich der erste Beitrag des nach den Eingangsworten des Artikels 7 des Oldenburger Gerichtsverfassungsgesetzes vom 29. August 1857 benannten Werkes mit der Entstehung und Entwicklung der oldenburgischen Amtsgerichte im 19. und 20. Jahrhundert im Allgemeinen. Dabei weist Hartmut Reineke, vormals Richter am Amtsgericht Oldenburg, zutreffend darauf hin, dass es bereits vor 1858 die Bezeichnung Amtsgericht im Oldenburgischen gegeben hat. Schon im 17. und 18. Jahrhundert werden Amtsgerichte in Landwürden, Schwei und Varel genannt, die ähnliche Zuständigkeiten wie die für jeweils mehrere Vogteien zuständigen Landgerichte und wie die Stadtgerichte Oldenburg und Delmenhorst hatten, aber 1814 zu Gunsten einer Neuorganisation der Verwaltung aufgehoben wurden, weswegen sie in der Festschrift nicht weiter berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage behandelt der Verfasser sehr sorgfältig die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation vor dem 1. No |
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| Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig II., hg. v. Schmid, Alois/Weigand, Katharina. Beck, München 2001. 447 S., 4 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig II., hg. v. Schmid, Alois/Weigand, Katharina. Beck, München 2001. 447 S., 4 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1966 veröffentlichte der Münchener Historiker Ludwig Schrott ein handliches, gefälliges, populär gehaltenes Werk über die Herrscher Bayerns, das drei Auflagen erfuhr. Es wurde Vorbild für eine im Sommersemester 2000 und im Wintersemester 2000/2001 gehaltene Ringvorlesung an der Universität München. Eine Besprechung der binnen Kurzem als Buch verlegten Texte sagte Konrad Amann zwar zu, konnte seine Zusage aber trotz Erinnerungen nicht einhalten, so dass der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf sie hinweisen muss.
Der kurzen Einleitung der Herausgeber folgen sechs Studien zu den ältesten Herrschergeschlechtern in Bayern. Sie betreffen die Agilolfinger (Friedrich Prinz), die Karolinger in Bayern (Peter Schmid), die Luitpoldinger (Ludwig Holzfurtner), die Ottonen und Salier in Bayern (Rudolf Schieffer), die Welfen, eine europäische Dynastie in Bayern (Ferdinand Kramer) und die frühen Wittelsbacher, unter denen der Grund für das Land Bayern gelegt wurde (Alois Schmid). Zwar werden im jeweiligen Rahmen auch einzelne Herrscher behandelt, das Schwergewicht liegt aber auf den familiären Zusammenhängen.
Der einzelne Herrscher tritt erst mit Ludwig dem Bayern (Michael Menzel) im Spätmittelalter in den Mittelpunkt. Ihm folgen die Herzöge von Straubing und Ingolstadt (Joachim Wild), von Landshut (Walter Ziegler) und von München (Reinhard Stauber). Nach Wiederherstellung der Landeseinheit am Beginn der Neuzeit sprudeln die Quellen reichlicher und werden die Studien individueller.
Fünfzehn Bilder betreffen einzelne Herzöge und Könige. In zeitlicher Reihenfolge sind dies Wilhelm IV. und Ludwig X. (Manfred Weitlauff), Albrecht V. (Reinold Baumstark), Wilhelm V. (Marianne Sammer), Maximilian I. - der große Kurfürst auf der Bühne der europäi |
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| Die Langenbeck’sche Glosse zum Hamburger Stadtrecht von 1497. Die vollständige Glossenhandschrift von Bartholdus Eggheman von 1532 sowie Lappenbergs Auszüge aus späteren Handschriften, hg. und übers. v. Eichler, Frank, mit Einführungen von Eichler Frank und Repgen, Tilman. Verlag Mauke, Hamburg 2008. 485 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Langenbeck’sche Glosse zum Hamburger Stadtrecht von 1497. Die vollständige Glossenhandschrift von Bartholdus Eggheman von 1532 sowie Lappenbergs Auszüge aus späteren Handschriften, hg. und übers. v. Eichler, Frank, mit Einführungen von Eichler, Frank und Repgen, Tilman. Verlag Mauke, Hamburg 2008. 485 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wenn richtiges Objekt und richtiges Subjekt zueinanderfinden, kann sich daraus eine fruchtbare Symbiose entwickeln. Dies scheint bei Frank Eichler und dem Hamburger Stadtrecht in besonderem Maße der Fall. Im Jahre 2005 hat er das Hamburger Ordeelbook von 1270 herausgeben, 2007 seine Erstfassung von 1270. Nach kurzer Zeit legt er nun die älteste überlieferte Handschrift der vollständigen Langenbeck’schen Glosse zum Stadtrecht Hamburg von 1497 in sehr stattlicher Form vor.
Seine Edition begründet der Herausgeber, obwohl dies nicht wirklich notwendig gewesen wäre, damit, dass einer der im Spätmittelalter nicht so häufigen Fälle vorliegt, dass der Verfasser eines Rechtstextes selbst den Kommentar dazu schreibt. Dazu kommt, dass die Situation besonders reizvoll war, weil die betreffende Neukodifikation (!) unter einem besonderen Druck stand, nämlich dem wissenschaftlichen Druck der Rezeption in Verbindung mit dem politischen Druck des gerade neu begründeten Reichskammergerichts und der ihm vorgegebenen Anwendung (auch) des gemeinen Rechts. In dieser Lage habe der Hamburger Ratsherr scheinbar (gemeint ist wohl anscheinend) all sein Geschick daran gesetzt, Form und Inhalte des gemeinen Rechts und des alten Hamburger Stadtrechts miteinander zu verbinden.
Nach seinem kurzen Vorwort bietet der Herausgeber übersichtliche Einführungen in das Hamburger Stadtrecht von 1497 und Langenbecks Glosse, wobei er das Ordeelbook von 1270 dem dieses in seinen wesentlichen Inhalten bestehen lassenden Stadtrecht von 1497 mit seinem Original in 301 Pergamentblättern mit ganzseitigen Miniaturen gegenüberstellt. Danac |
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| Die lokale Policey. Normensetzung und Ordnungspolitik auf dem Lande. Ein Quellenwerk, hg. v. Wüst, Wolfgang, red. v. Petry, David/Untheim, Carina/Heller, Marina (= Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des alten Reiches 4). Akademie Verlag, Berlin 2008. 607 S., Ill. Besprochen von Michael Stolleis. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die lokale Policey. Normensetzung und Ordnungspolitik auf dem Lande. Ein Quellenwerk, hg. v. Wüst, Wolfgang, red. v. Petry, David/Untheim, Carina/Heller, Marina (= Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des alten Reiches 4). Akademie Verlag, Berlin 2008. 607 S., Ill. Besprochen von Michael Stolleis.
Um ein anschauliches Bild vom Normbestand der frühneuzeitlichen „Policey“ zu gewinnen, genügt es nicht, ein möglichst umfassendes Repertorium der normsetzenden Territorien und Städte zu erstellen. Ein solches Repertorium ist zwar als Basis unverzichtbar und Schritt für Schritt wird das Unternehmen des Frankfurter Instituts einem Ende zugeführt werden[1]. Notwendig ist vielmehr auch die konkrete Anschauung durch leicht lesbare Texte, die einen Einblick in das regional verfügbare Material geben. Der Erlanger Historiker Wolfgang Wüst hat sich dieser Aufgabe in verdienstvoller Weise verschrieben. Drei Bände sind bereits erschienen[2]. Nun nimmt er sich die die ländliche, in der Herrschaftspyramide die „unterste“ Ebene vor, unterhalb der Territorien und Städte. Es geht um die Normen der Ortsgemeinde, um die genossenschaftlichen Formen der Agrarwirtschaft und der Handwerke, also um Weistümer, Ehaften, Taidingen und Dorfordnungen. Man kann, das ist heute Konsens, diese Normen nicht mehr als Instrumente der Selbstregulierung unter Freien und Gleichen idealisieren. Wolfgang Wüst tut dies auch nicht. Mit Recht weist er darauf hin, dass die Interessen und Aktionen von Einzelnen, Genossenschaften und Obrigkeiten ineinander greifen, wenn auch mit einer langfristigen Tendenz zu hoheitlicher Regelung. Eine schlichte Dichotomie von herrschaftlichem Gebot und genossenschaftlicher Freiheit gibt es also nicht. Als zeitliche Begrenzung bleibt er, wie zuvor, im 15. bis 18. Jahrhundert, in der Hauptepoche der „guten Policey“[3]. Geographischer Raum sind im wesentlichen Orte in Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-Ansbach, im |
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| Die Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1914-1945, hg. v. Fischer, Wolfram unter Mitarbeit von Hohlfeld, Rainer/Nötzoldt, Peter (= Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Forschungsberichte 8 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert). Akademie, Berlin 2000. XI, 594 S., 18. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1914-1945, hg. v. Fischer, Wolfram unter Mitarbeit von Hohlfeld, Rainer/Nötzoldt, Peter (= Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Forschungsberichte 8 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert). Akademie, Berlin 2000. XI, 594 S., 18. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Berliner Akademie der Wissenschaften arbeitet an einer der Selbstvergewisserung und der Außenrechnungslegung dienenden Geschichte. Zielsetzung und Fragestellung der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe sind von Jürgen Kocka in dem ersten 1999 erschienenen Band Die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Kaiserreich ausführlich dargelegt. Sie gelten auch für den zweiten, die schwierigen Jahre der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus behandelnden Band, der die für den Druck überarbeiteten Referate enthält, die auf einem Symposion vom 29. bis 31. Oktober 1998 gehalten wurden.
Dieser mit einem Lichtbild des Akademiegebäudes (seit 1914) und der Staatsbibliothek, Unter den Linden nach 1937 eröffnete Band enthält insgesamt 20 Beiträge. Sie gliedern sich in Einleitung, 18 Studien und ein Resümee. Die Beiträge betreffen die Abteilungen Akademie, Staat und Politik, wissenschaftliche und kulturelle Kontexte der Akademie, Akademien im nationalen und internationalen wissenschaftlichen Rahmen sowie Disziplinenentwicklung und Arbeitsformen der Akademie.
Dabei schildert etwa Wolfgang Hartwig den schwierigen Übergang in die Weimarer Republik, in der sich die Mehrzahl der Akademiemitglieder als Vernunftrepublikaner erwies. Peter T. Walther erörtert, welche Freiräume sich die Akademie im Nationalsozialismus zunächst erhalten konnte, bis ihre Führung in den späten dreißiger Jahren mit Nationalsozialisten besetzt wurde, die ihrerseits sich im zunehmend chaotischen System des Dritten Reiches gegenüber Ministerium und Parteiorganisationen zu behaupten suchten, |
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| Die Rheinlande und das Reich. Vorträge gehalten auf dem Symposium anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde am 12. und 13. Mai 2006 im Universitätsclub in Bonn, veranstaltet von der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde in Verbindung mit dem Landschaftsverband Rheinland, hg. v. Groten, Manfred, Redaktion Bartsch, Frank (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Vorträge 34). Droste, Düsseldorf 2007. X, 258 S. Besprochen von Alois Gerli |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Rheinlande und das Reich. Vorträge gehalten auf dem Symposium anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde am 12. und 13. Mai 2006 im Universitätsclub in Bonn, veranstaltet von der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde in Verbindung mit dem Landschaftsverband Rheinland, hg. v. Groten, Manfred, Redaktion Bartsch, Frank (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Vorträge 34). Droste, Düsseldorf 2007. X, 258 S. Besprochen von Alois Gerlich.
Die Erinnerung an die Gründung der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 1881 bot den Anlass für ein Kolloquium über die Bedeutung des Reiches für das Niederrheingebiet. Damit griff man Themen der Reichsgeschichte und auch das historiographische Anliegen auf, der Genese des Faches Geschichtliche Landeskunde nachzugehen. Diese Doppelaufgabe mit ihrer Vielfalt der Erscheinungen bestimmt die Inhalte der etwas lose aneinander gereihten zehn Beiträge.
An die Spitze der Abhandlungen stellte man drei Studien, in denen die Stellung der Rheinlande vom 6. bis 14. Jahrhundert erörtert wird. Matthias Becher, Die Rheinlande und das Reich in der Karolingerzeit: Von einer Rand- zu einer Zentrallandschaft des Reiches (S.1-26), zeigt auf, dass erst Karl der Große durch die von Aachen aus unternommenen Feldzüge zur Eroberung Sachsens den Raum beiderseits des Niederrheins zu einer Zentrallandschaft machte. Detailreich macht der Verfasser deutlich, wie die unglückliche Politik Ludwigs des Frommen, die Kämpfe seiner Söhne und deren Nachfolger, der Reichszerfall in den Teilungen unter den Vorzeichen der Wikinger- und Ungarneinfälle, nicht zuletzt die Entstehung der Herrschaft Ludwigs des Deutschen mit den Kernräumen um Regensburg und Frankfurt den Niederrhein ins lotharingische Mittelreich abgleiten ließen. Den vielfachen Positionswechseln des Adels und der Bischöfe in der Folgezeit geht der Verfasser nach. – In eine andere Epoche mit ihren n |
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| Die Urbare Abt Hermanns von Niederalteich, bearb. v. Klose, Josef, Teil 1, Teil 2 (= Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte, Neue Folge 43). Beck, München 2003. 76*, 550, 5*, 551-1101 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urbare Abt Hermanns von Niederalteich, bearb. v. Klose, Josef, Teil 1, Teil 2 (= Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte, Neue Folge 43). Beck, München 2003. 76*, 550, 5*, 551-1101 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Bearbeiter legte im Sommersemester 1965 der philosophischen Fakultät der Universität München seine von Peter Acht betreute Untersuchung über das Urkundenwesen Abt Hermanns von Niederalteich (1242-1273), seine Kanzlei und Schreibschule als Dissertation vor. Ihre wichtigsten Quellen waren zahlreiche Originalurkunden sowie die umfangreichen Urbare des Abtes. Da die Quellen bisher in unbefriedigender Qualität veröffentlicht waren, ergab sich aus ihrer Verwertung zugleich die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Edition, die jedoch wegen des Umfangs der von Niederabsdorf an der Zaya bis Ingolstadt und von Kötzting und Zwiesel bis in das Rotttal reichenden Urbare zunächst auf dieses beschränkt werden musste.
Seit1970 befasste sich der seit 1961 im höheren Schuldienst in Nittenau und Regensburg tätige, 1996 als Oberstudiendirektor des Regental-Gymnasiums in Nittenau in den Ruhestand getretene Bearbeiter auf Anregung Peter Achts mit den Handschriften. Auf zahlreichen Reisen bemühte er sich um die Bestimmung bisher unbestimmter und vielfach in der Quelle erstmals belegter Örtlichkeiten. Etwa vierzig Jahre nach dem Beginn seiner Beschäftigung mit Niederalteich konnte er - wegen des umfangreichen Materials imd der häufig mehrfachen Überlieferung später als ursprünglich geplant - die Urbare als eine der letzten Editionen von insgesamt 40 Bänden der Quellen und Erörterungen zur bayerischenGeschichte, die seit 1950 in Bearbeitung waren, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Die umfangreiche Einleitung beginnt mit dem um 1200 geborenen, am 31. Juli 1275 verstorbenen Hermann von Niederalteich. Daran schließen sich Besonderheiten der urbariellen Überlieferung des Klosters unter dem Abt, die Überlieferung der Ur |
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| Die Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland, bearb. v. Hägermann, Dieter/Kruisheer, Jaap G. unter Mitwirkung von Gawlik, Alfred (= Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae – Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 18). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1989-2006. CXI, 743 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die vorliegende Edition hat ihren Ausgangspunkt darin, dass Dieter Hägermann (* Kreuzburg 1939) 1973 auf Grund seiner in diesem Jahr vorgelegten, von Werner Goez angeregten Erlanger Habilitationsschrift (Studien zum Urkundenwesen Wilhelms von Holland) den Auftrag erhielt, im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica die Königsurkunden des Interregnums zu bearbeiten. Dieses Vorhaben wurde von Anfang an durch Jaap G. Kruisheer (Amsterdam) unterstützt, der in seiner 1971 abgeschlossenen Dissertation über die Urkunden und die Kanzlei der Grafen von Holland bis 1299 auch einzelne Diplome König Wilhelms von Holland behandelt hatte und als Bearbeiter des zweiten Bandes des Oorkondenboek van Holland en Zeeland tot 1299 so unmittelbar mit dieser Aufgabe in Berührung kam, dass ihm 1983 die Betreuung der holländischen Urkunden Wilhelms, die an Empfänger der Grafschaft Holland-Zeeland gingen (und deshalb in das insofern 1986 veröffentlichte Oorkondenboek van Holland en Zeeland aufgenommen wurden), anvertraut wurde. Als erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit erschien 1989 der erste Teil der Edition mit Urkunden Heinrich Raspes (1204-Wartburg 16. 2. 1247) (16) (, seiner Gemahlin Beatrix’ [2]) und Wilhelms von Holland (um 1228-28. 1. 1256) von 1246 bis Juni 1252 (1-218), deren Rohmanuskript Alfred Gawlik kritisch durchgesehen hatte.
Im Anschluss an das Erscheinen des ersten Teilbandes bot sich eine Fortsetzung der Arbeiten ohne Unterbrechung an. Sie stand kurz vor dem Abschluss, als der plötzliche Tod dem arbeitsreichen Leben Dieter Hägermanns am 30. März 2006 ein Ende setzte. Gleichwohl konnte das |
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| Dieses Haus ist gebaute Demokratie. Das Ständehaus und seine parlamentarische Tradition, hg. v. Flemming, Jens/Vanja, Christina (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien 13). euregioverlag, Kassel 2007. 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dieses Haus ist gebaute Demokratie. Das Ständehaus und seine parlamentarische Tradition, hg. v. Flemming, Jens/Vanja, Christina (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien 13). euregioverlag, Kassel 2007. 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Band vereint zwischen einem kolorierten Stich des 19. Jahrhunderts vom Palais der Stände in Kassel und einer Fotografie des preußischen Kommunallandtags im Ständehaussaal von etwa 1900 sowie einer Fotografie des nach der Zerstörung im zweiten Weltkrieg 1952 von Arnold Bode neu gestalteten Ständehaussaals von 1952 10 Aufsätze einer Tagung im November 2006. Sie spannen einen weiten Bogen von den Anfängen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Dabei legen sie Zeugnis ab vom fortwährenden Wandel der Verfassung.
Den Beginn bildet Gerd Fenners Beschreibung des Ständehauses in Kassel als eines sichtbaren Denkmals der Verfassung. Sie erweist das am 22. November 1836 eingeweihte Gebäude als eines der interessantesten und bedeutendsten Baudenkmäler der Stadt. Im Frühling der kurhessischen Freiheit nach einem großartigen Plan im Stil der italienischen Hochrenaissance entworfen, wurde es infolge der Knappheit der Mittel eingeschränkt und eingezwängt, behielt aber für das heutige Hessen den Rang des ersten und einzigen historischen Parlamentsgebäudes, weil in Hessen-Darmstadt und in Nassau vergleichbare Planungen niemals verwirklicht wurden.
Auf der Grundlage der anregend illustrierten Baugeschichte behandelt Winfried Speitkamp vorkonstitutionelle Landtage, Reformpolitik und Verfassungsfrage in Kurhessen. Ewald Grothe untersucht im Zeichen des permanenten Verfassungskonflikts den Parlamentarismus in Kurhessen zwischen Verfassungsgebung und Annexion Kurhessens durch Preußen. Dem Eindringen des preußischen Geistes in die neuen Landesteile an Hand des Kommunallandtags für den Regierungsbezirk Kassel zwischen 1868 und 1919 widmet sic |
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| Dietrich von Apolda, Das Leben der heiligen Elisabeth, hg. und übers. von Rener, Monika (= Veröffentlichungen der historischen Kommission von Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 3). Elwert, Marburg 2007. VI, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Caesarius von Heisterbach, Das Leben der heiligen Elisabeth und andere Zeugnisse (Vita sancte Elyzabeth lantgravie, Sermo de translatione beate Elyzabeth), hg. und übers. v. Könsgen, Ewald, ergänzt durch Summae vitae Konrads von Marburg, Libellus de dictis quatuor ancillarum sancte Elisabeth confectus (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 2). Elwert, Marburg 2007. V, 196 S.
Dietrich von Apolda, Das Leben der heiligen Elisabeth, hg. und übers. von Rener, Monika (= Veröffentlichungen der historischen Kommission von Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 3). Elwert, Marburg 2007. VI, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die heilige Elisabeth, 1207 als Tochter des ungarischen Königs Andreas II. und Gertrud von Andechs-Meraniens geboren, mit vier Jahren an den Hof der Landgrafen von Thüringen gebracht, 1221 im Alter von vierzehn Jahren mit Landgraf Ludwig IV. vermählt, 1226 Beichttochter Konrads von Marburg, 1228 nach dem Tod Ludwigs IV. auf dem Kreuzzug (1227) nach Marburg übersiedelt und in der Nacht vom 16. auf den 17. November 1231 in ihrem Hospital in Marburg mit 24 Jahren als Landgräfin von Thüringen gestorben, galt bereits zu ihren Lebzeiten vielen als außergewöhnlicher Mensch. Bereits 1232 verfasste ihr Beichtvater und Lehrmeister Konrad von Marburg eine kurze Lebensschilderung als Grundstein für eine kirchenamtliche Heiligsprechung. Sein Plan einer anspruchvollen Vita Elisabeths scheiterte an seiner Ermordung im Jahre 1233, doch gelang am 27. Mai 1235 die Heiligsprechung, wobei als Tag für das Elisabethfest der 19. November festgesetzt wurde.
In der Folge ließ sich der Zisterzienser Caesarius von Heisterbach, der bereits zwischen 1219 und 1223 durch einen in mehr als hundert Handschriften überlieferten Dialogus miraculorum hervorgetreten war und ab 1226 für den ermordeten Kölner Erzbischof Engelbert eine eindrucksvolle Vita verfasst hatte, auf der Grundlage eines i |
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| Doehring, Karl, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union - Erinnerungen. wjs Verlag, Berlin 20008. 210 S., Ill. Besprochen von Bernd Rüthers. |
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I. Karl Doehring, einer der bedeutenden Universitätslehrer des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik, hat, neunundachtzigjährig, seine Erinnerungen veröffentlicht.
Doehring, Schüler Ernst Forsthoffs, ist einer der bedeutendsten, international anerkannten Gelehrten des öffentlichen und des Völkerrechts der Nachkriegsgeneration. Er hat umfassend auf den Gebieten des Staatsrechts und des Völkerrechts publiziert. Schwerpunkte sind u. a. die Rechtslage Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, das Selbstbestimmungsrecht, die Menschenrechte, das Fremden- und Asylrecht, das Gewaltverbot, das Völkergewohnheitsrecht und die Funktion der Vereinten Nationen. Seine Lehrbücher zur Allgemeinen Staatslehre, zum Völkerrecht, und seine Grundzüge des Völkerrechts sind in mehreren, z. T. fremdsprachigen Auflagen erschienen.
Der schmale, gut lesbare Band der Erinnerungen ist nicht nur für Juristen fesselnd. Der Autor, 1919 in Berlin geboren, ist Zeitzeuge eines Jahrhunderts radikaler Umwälzungen in vielen Bereichen. Der Autor hat mehrere politische Systeme er- und überlebt: Weimar, das Hitlerregime, in dem sein Vater 1934 aus politischen Gründen verhaftet wurde und danach ständig von Verfolgung bedroht war, den Krieg als überzeugter Panzeroffizier unter Rommel in Nordafrika, fünf Jahre Kriegsgefangenschaft, die Besatzungszeit, die Bundesrepublik und parallel dazu die Deutsche Demokratische Republik, schließlich die Wiedervereinigung und die Integration Deutschlands in die Europäische Union. Sein Buch ist ein Kaleidoskop wechselvoller Vorgänge der politischen Geschichte von Weimar, des aufkommenden NS-Regimes, der Kriegsgeschichte aus der Sicht eines Mannes, der nach dem vorgezogenem Abitur 1937 „Reichsarbeitsdienstmann“, anschließend sofort Soldat wurde, nach elf Jahren aus der Kriegsgefangenschaft nachh |
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| Donnert, Erich, Die Universität Dorpat-Jurév 1802-1918. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochschulwesens in den Ostseeprovinzen des russischen Reiches. Lang, Frankfurt am Main 2007. 256 S., 35 Abb. Besprochen von Christian Neschwara. |
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Der vorliegende Band stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der Geschichte der ältesten baltischen Universität dar. Ihr Autor, langjähriger Professor an den Universitäten Halle, Jena und Leipzig, zählt zu den namhaftesten deutschen Baltikum-Forschern. Aus der wechselvollen Geschichte der im estnischen Dorpat 1632 gegründeten Universität hat er den Zeitabschnitt herausgegriffen, in dem diese – seit 1802 als kaiserliche Universität eingerichtet – in den Ostseeprovinzen und im Russischen Reich eine hervorragende Bedeutung als Träger westeuropäischer Kulturvorstellungen sowie Bildungs- und Wissenschaftsstandards eingenommen hat. Trotz des Status als Reichsuniversität konnte sie ihre innere Autonomie zunächst weitgehend wahren, eine geschickte Berufungspolitik sorgte auch dafür, dass der Lehrkörper überwiegend aus deutschbaltischen bzw. aus Wissenschaftern deutscher Staaten zusammengesetzt blieb. Erst mit einer einschneidenden Reform im Jahr 1893, womit auch die Umbenennung des Standortes in Juŕev verbundenen war, hat sie diese Selbstbestimmung verloren. Eine strikte Russifizierung führte zu einem raschen Austausch der (deutsch-)baltischen Universitätselite durch entsprechende neue Kräfte aus Russland. Nach dem Untergang des Russischen Reiches bestand die Universität – nach dem Fehlschlag der Fortführung als deutsche Hochschule unter deutschem Besatzungsregime – 1919 im unabhängigen Estland fort und überdauerte schließlich auch das Sowjetregime.
Die Universität Dorpat hat eine wechselvolle Geschichte: Zunächst als schwedische Akademie mit deutsch(-lateinischer) Unterrichtssprache und schwedisch-finnischem Lehrkörper mitten im Dreißigjährigen Krieg ins Leben getreten, mußte sie nach der russisc |
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| Dressel, Carl-Christian, Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826 im Vergleich (= Schriften zur Verfassungsgeschichte 79). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 975 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das Herzogtum Coburg-Gotha-Saalfeld erhielt 1821 eine vergleichsweise fortschrittliche Verfassung, die in § 68 erstmals für den Haushaltsplan die Form eines förmlichen Gesetzes vorsah (S. 457) und den Landständen das Recht zur Abnahme und Prüfung der Rechnung der Landeskasse zugestand. Der genaue Ursprung der Finanzverfassung von Sachsen-Coburg konnte bisher nicht ermittelt werden (S. 469). Sachsen-Coburg ist zu unterscheiden von Sachsen-Coburg-Gotha, das erst Ende 1826 im Rahmen einer umfassenden Neuregelung der sächsisch-thüringischen Fürstentümer mit Coburg zum „Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha“ unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Verfassungen vereinigt wurde. Die beiden Landesteile erhielten erst 1852 eine gemeinsame Verfassung (Landesgrundgesetz); seit 1919 gehört Coburg zu Bayern. Dressel beschreibt zunächst die „althergebrachte“ landständische Verfassung des Fürstentums Sachsen-Coburg-Saalfeld, einer ständisch beschränkten Monarchie, die allerdings völlig überschuldet war. Herzog Franz Friedrich Anton (1800-1806) berief 1801 Theodor Konrad von Kretschmann zum leitenden Minister, der an der Reorganisation der bayreuthischen Verwaltung unter Hardenberg beteiligt gewesen war und nunmehr das Finanzsystem des Herzogtums Coburg sanieren sollte. Im Zusammenhang mit umfassenden Verwaltungsreformen lag 1804 der erste Coburgische Verfassungsentwurf vor (S. 171ff., 566ff.), dessen reformabsolutistische Ziele insbesondere auf den Widerstand der Stände stießen. Nach dem Ende des Reichs und dem Beitritt Coburgs zum Rheinbund kam es unter Herzog Ernst (1806-1844) zu neuen Reform- und Verfassungsüberlegungen. Der zweite Verfassungsentwurf Kretschmanns von 1807 (S. 278ff., 609ff., 617ff.) sah eine beratende Mitwirkung |
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| Dusil, Stephan, Die Soester Stadtrechtsfamilie. Mittelalterliche Quellen und neuzeitliche Historiographie (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 24). Böhlau, Köln 2007. 439 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dusil, Stephan, Die Soester Stadtrechtsfamilie. Mittelalterliche Quellen und neuzeitliche Historiographie (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 24). Böhlau, Köln 2007. 439 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die unter dem Titel Die Soester Stadtrechtsfamilie und ihre Quellen im Vexierspiegel rechtshistorischer Forschung in Frankfurt am Main im Wintersemester 2005/2006 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität angenommene Dissertation des Verfassers. Das Interesse an stadtgeschichtlichen Fragen hatte Gerhard Dilcher geweckt, den Anstoß zur Beschäftigung mit der Soester Stadtrechtsfamilie Neithard Bulst gegeben. Das Überlegungen einer Bielefelder Magisterarbeit über das Verhältnis des Stadtrechts von Medebach zur Soester Alten Kuhhaut wiederaufnehmende Dissertationsprojekt hat Albrecht Cordes während einer dreijährigen Tätigkeit des Verfassers als Mitarbeiter seines Lehrstuhls betreut.
Der Verfasser beginnt seine Einleitung mit dem Satz Die Soester Stadtrechtsfamilie ist in der rechtshistorischen Forschung keine Unbekannte: Kein Lehrbuch zur Rechtsgeschichte, kein Artikel über Stadtrechtsfamilien, in denen nicht Soest nach Lübeck und Magdeburg genannt würde. Davon ist der erste Teil kaum bestreitbar. Der zweite Teil ist aber kaum ausreichend belegt, wenn in der zugehörigen Anmerkung außer Gerhard Dilchers (dem Schüler naheliegenden) Rechtsgeschichte der Stadt, nur Isenmanns Deutsche Stadt im Spätmittelalter und Karl Kroeschells Deutsche Rechtsgeschichte als Zeugen angeführt werden, von Artikeln über Stadtrechtsfamilien ganz zu schweigen.
Gleichwohl ist es völlig zutreffend, dass die Soester Stadtrechtsfamilie in der deutschen Rechtsgeschichte einen wichtigen Platz einnimmt. Sie umfasst nach den Forschungen Luise von Winterfelds aus dem Jahre 1955 mehr als 70 Städte. Zu ihnen gehört der Großteil der Städte und Freiheiten im westfälischen Teil des Herzogtums Köln, in den Grafschaften Arnsberg und M |
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| Duve, Thomas, Sonderrecht in der frühen Neuzeit. Studien zum ius singulare und den privilegia miserabilium personarum, senum und indorum in alter und neuer Welt (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 231). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XII, 358 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Duve, Thomas, Sonderrecht in der frühen Neuzeit. Studien zum ius singulare und den privilegia miserabilium personarum, senum und indorum in alter und neuer Welt (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 231). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XII, 358 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Thomas Duve hat bereits 1998 eine in München 1996/1997 angenommene Dissertation mit dem Titel Normativität und Empirie im öffentlichen Recht und der Politikwissenschaft um 1900 - Historisch-systematische Untersuchung des Lebens und Werks von Richard Schmidt (1862-1944) und der Methodenentwicklung seiner Zeit vorgelegt. Außerdem hat er kenntnisreich Fabian Wittrecks Arbeit über Thomas von Aquin rezensiert, im Rahmen des Arbeitskreises Augen der Rechtsgeschichte Beiträge über den Bischof, die Nonnen und das Ei sowie Las Casas in Mexiko erarbeitet und am historisch-kritischen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mitgewirkt. Nun hat der ursprünglich bei Peter Landau, nach dessen Emeritierung bei Harald Siems und nach dem Vorwort zuletzt an der Pontificia Universidad Católica Argentina in Buenos Aires tätige Verfasser seine als Mitarbeiter bzw. Leiter eines Teilprojekts des Münchener Sonderforschungsbereiches Pluralisierung und Autorität in der frühen Neuzeit entstandene, im Wintersemester 2004/2005 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene, Peter Landau in dankbarer Verehrung gewidmete Habilitationsschrift in gestraffter, um neuere Literatur ergänzter Form veröffentlicht.
Die in fünf Teile gegliederte Untersuchung beginnt mit einer Einführung und Perspektivenbildung zum frühneuzeitlichen ius singulare. Ausgangspunkt ist dabei eine Eingabe der Bischöfe von Chiapas, Guatemala und Nicaragua an den Vorsitzenden der für sie zuständigen königlichen Audiencia de los Confines vom 19. Oktober 1545, in der sie unter Androhung der Exkommunikation verlangten, dass ab sofort alle die Indianer betreffenden Rechtsstreitigkeiten der kirchlic |
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| Düwel, Klaus, Runenkunde (= Sammlung Metzler 72), 4. Aufl. Metzler, Stuttgart 2008. XII, 278 S., 40 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Grundsatz gilt, so schreibt der Verfasser 40 Jahre nach der Erstauflage seines erfolgreichen Werkes: Alles ist denkbar, vieles ist möglich, wenig ist wahrscheinlich, nichts ist sicher, so dass es insgesamt kaum eine Runeninschrift gibt, die übereinstimmend gelesen und gedeutet wird. Deswegen ist es für den Sachkenner ein gelegentlich halsbrecherisches und hazardöses Unternehmen, einen Überblick über die etwa 6500 bisher bekannten Runeninschriften (Schweden 3600, darunter gut 2500 Runensteine, Norwegen 1600, Dänemark 850, Island 100, England 90, Deutschland 80, Orkneys 50, Irland 20, Niederlande 20, Färöer 10) von den Anfängen im zweiten nachchristlichen Jahrhundert (?) bis in die frühe Neuzeit zu geben. Der Erfolg zeigt freilich, dass Nachfrage dafür besteht und der hierfür beschrittene Weg als überzeugend anerkannt wird.
Gegliedert ist das Werk nach Vorwort und Abkürzungsverzeichnis in 20 Einheiten. Sie wechseln zwischen Allgemeinem und Besonderem. Im Grunde führen sie dabei von den Anfängen bis zur Gegenwart.
Die Einführung legt den Nachdruck auf das ältere Futhark. Von seinen (S. 3) etwa 350 oder (S. 11) rund 370 Inschriften lassen sich nur wenige einhellig lesen und deuten. Als Sprache ermittelt der Verfasser neben Ostgermanischem und Südgermanischem vor allem das Nordwestgermanische.
Bei der näheren Betrachtung der Runeninschriften aus der älteren, bis etwa 700 n. Chr. reichenden Runenperiode geht er von der ältesten Runeninschrift auf der 1979 als Runenträger erkannten Fibel von Meldorf im Kreis Süderdithmarschen aus, die aus typologischen Gründen in die erste Hälfte des ersten Jahrhunderts nach Christus gesetzt wird. Sorgsam erörtert er die mit ihren vier Zeichen verbundenen Deutungsschwierigkeiten. Zu Recht weist er darauf besonders hin, dass die zeitlich nächsten Runend |
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| Dzeja, Stephanie, Die Geschichte der eigenen Stadt. Städtische Chronistik in Frankfurt am Main vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (= Europäische Hochschulschriften 3, 946). Lang, Frankfurt am Main 2003. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dzeja, Stephanie, Die Geschichte der eigenen Stadt. Städtische Chronistik in Frankfurt am Main vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (= Europäische Hochschulschriften 3, 946). Lang, Frankfurt am Main 2003. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Günther Lottes betreute, vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie geht davon aus, dass das Selbstverständnis einer Gesellschaft entscheidend durch die Vorstellung einer besonderen gemeinsamen Vergangenheit geprägt wird. Einleuchtend will sie die Frage nach dem Umgang mit der eigenen Geschichte am Beispiel einer Stadt wie Frankfurt am Main beantworten, weil die Mauer einen Raum schafft, in dem etwa soziale und politische Wechselbeziehungen und andere für die Entstehung und Verbreitung von Historiographie wichtige Voraussetzungen gut in den Blick zu bekommen sind.
Die Fragestellung steht in engem Zusammenhang mit dem Projekt „die Erinnerungskultur der Stadt vom 14. bis zum 18. Jahrhundert“ im Sonderforschungsbereich Erinnerungskulturen der Universität Gießen. Deswegen war die Verfasserin dort auch Mitarbeiterin. Zugleich war sie Stipendiatin des Graduiertenkollegs „Mittelalterliche und neuzeitliche Staatlichkeit der Universität Gießen“.
Gegliedert ist die Arbeit nach einer einleitenden Übersicht über Stadtchronistik, kulturelles Gedächtnis und Stadtchronistik, Überlieferungssituation der Frankfurter Chronistik und Frankfurt als Untersuchungsraum in drei Teile. Davon beschreibt der erste Teil insgesamt 12 bzw. 29 Frankfurter Chroniken von Johannes Latomus (1525) bis 1718, wobei am Ende der Dissens in der Erinnerung steht. Der zweite Teil befasst sich mit den Themen, der dritte Teil mit den Intentionen und Funktionen (Sammeln und Speichern, Identitätsstiftung und Traditionsbildung).
Im Ergebnis sind nach der Verfasserin das späte Einsetzen, die unvollendete Form und das Fehlen einer |
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| Ehrhardt, Michael, „Dem großen Wasser allezeit entgegen“. Zur Geschichte der Deiche in Wursten (= Geschichte der Deiche an Elbe und Weser 4 = Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden 29). Verlag des Landschaftsverbandes der ehemaligern Herzogtümer Bremen und Verden e. V., Stade 2007. XVI, 693 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ehrhardt, Michael, „Dem großen Wasser allezeit entgegen“. Zur Geschichte der Deiche in Wursten (= Geschichte der Deiche an Elbe und Weser 4 = Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden 29). Verlag des Landschaftsverbandes der ehemaligern Herzogtümer Bremen und Verden e. V., Stade 2007. XVI, 693 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte des Deiches, so führt das Geleitwort überzeugend aus, ist immer auch eine Geschichte von Gesellschaft, Kultur und Mentalität der Küstenregion. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass sich die Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden zusammen mit dem Landschaftsverband Stade für eine vertiefte Kenntnis auch der Deichgeschichte einsetzen. Im Rahmen eines breit angelegten Forschungsprogramms widmen sie sich auch der Erforschung des Deichbaus an Nordsee, Elbe, Weser und Oste.
In diesem Rahmen sind bereits zwei gewichtige Arbeiten im Jahre 2003 erschienen. Michael Ehrhardt (1966) hat unter dem Titel Ein guldten Bandt des Landes die Geschichte der Deiche im alten Land geschrieben. Norbert Fischer hat die Geschichte der Kehdinger Deiche dargestellt (Wassersnot und Marschengesellschaft) und dem vor kurzem eine Geschichte der Deiche in Hadeln folgen lassen.
Auf dieser Grundlage liefert Michael Ehrhardt nunmehr einen weiteren wichtigen Baustein für das Land Wursten. Dabei beschreibt er nach Geleit und Vorwort in einer Einleitung zunächst den Forschungsstand und die Quellenlage. Danach widmet er sich allgemein dem Land der Wurten und erklärt die Wurster Marsch und Siedlung und Wurtenbau in vor- und frühgeschichtlicher Zeit.
Der zweite Abschnitt erfasst die Wurtfriesen und ihre Deiche samt der Entstehung der Wurster Deichverfassung im Mittelalter und dem Wurster Deichwesen in erzbischöflicher Zeit. Eine besondere Vertiefung erfährt das Projekt Neufeld. Dem folgen eindringliche Ausführungen zur Deichkommunion des 17. Jahrhunderts, zu Eibe Siade J |
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| Ehrlich, Eugen, Politische Schriften, hg. und eingeleitet v. Rehbinder, Manfred (= Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung 88). Berlin, Duncker & Humblot 2007. 206 S. Besprochen von Stephan Meder. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ehrlich, Eugen, Politische Schriften, hg. und eingeleitet v. Rehbinder, Manfred (= Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung 88). Berlin, Duncker & Humblot 2007. 206 S. Besprochen von Stephan Meder.
Kurz vor seinem Tod arbeitete Eugen Ehrlich (1862-1922) an drei Beiträgen, von denen „Das Ende eines großen Reiches“ (1921) und „Die Memoirenmanie der Generäle“ (1921) noch zu Lebzeiten und „Karl Marx und die soziale Frage“ (1922) erst nach seinem Tod erscheinen konnten. Diese letzten drei, in Bukarest aufgefundenen Arbeiten gibt der vorliegende Sammelband in Rückübersetzung aus dem Rumänischen wieder. Darüber hinaus enthält der Band eine Reihe weiterer neu aufgefundener und übersetzter Arbeiten aus der Spätzeit von Ehrlichs Schaffen. Der Titel „Politische Schriften“ ist gut gewählt, zumal Ehrlich selbst bemerkt, er habe vor 1914, da „mit anderen Arbeiten vollauf beschäftigt, keine politischen Artikel geschrieben“ (S. 105). Die „Politischen Schriften“ sind in drei Hauptgruppen gegliedert: „Zur Zeitgeschichte des Ersten Weltkriegs“ (I), „Zur Sozialpolitik“ (II) und „Zur Friedensbewegung“ (III). Ein Vortrag Ehrlichs „Über das ,lebende Recht’“ aus dem Jahre 1920 ist in einem Anhang untergebracht worden (IV).
I. Die erste Gruppe „Zur Zeitgeschichte des Ersten Weltkriegs“ besteht aus fünf Aufsätzen, die den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie im Ersten Weltkrieg, den Verlust also von Ehrlichs bisheriger politischer Heimat, analysieren. In „Das Ende einer großen Revolution“ (S. 19-80) setzt sich Ehrlich mit der These auseinander, dass nur die Idee eines Nationalstaates lebensfähig und die Monarchie daran gescheitert sei, dass es keine österreichische Nation gegeben habe. „Warum eine österreichische Nation nicht geboren wurde“, erklärt Ehrlich wie folgt: Was „anderswo von selbst geschehen ist“, hat man „in Österreich im Interesse des Staates gemacht“ (S. 21 - Hervorhebung im Original). „Denn auch i |
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| Eibach, Joachim, Frankfurter Verhöre. Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jahrhundert. Schöningh, Paderborn 2003. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eibach, Joachim, Frankfurter Verhöre. Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jahrhundert. Schöningh, Paderborn 2003. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Helmut Berding, Diethelm Klippel, Friedrich Lenger, Günther Lottes und Peter Moraw begutachtete, vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen angenommene Habilitationsschrift des 1993 mit dem Staat vor Ort - Amtmänner und Bürger im 19. Jahrhundert am Beispiel Badens in Konstanz promovierten, danach bei Günther Lottes wirkenden und sich gern der Diskurse im unprätentiösen 70er-Jahre Ambiente der Teppich-Mensa in Gießen erinnernden, derzeit als Assistenzprofessor in Bern tätigen Verfassers. Sie zeigt auf dem Umschlag einen Prospect außer der St. Catharinen-Pfort zu Franckfurth am Mayn (um 1750) mit der 1730 neu erbauten Hauptwache. Zwei Stadtpläne von 1770 und 1792 führen den überschaubaren Grundriss des untersuchten Ortes vor Augen.
In der Einleitung nähert sich der Verfasser seinem Thema auf dem Weg vom Galgen im Westen zur Hauptwache in der Mitte langsam an. Bei der Darstellung des Forschungsstandes macht er im Rahmen der seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts zunächst in den Vereinigten Staaten von Amerika belebten Kriminalitätsgeschichte eine Lücke für Frankfurt aus. Sie versucht er mit Hilfe von 11000 Straffällen zwischen dem Anfang des 16. Jahrhunderts und dem Anfang des 19. Jahrhunderts zu schließen.
Dazu schildert er im zweiten Kapitel die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wobei er mit einem Rundgang durch Frankfurt im 18. Jahrhundert beginnt. Danach wendet er sich den sozialen Strukturen und den Institutionen und ihrer Nutzung (Gerichte, Rechtsnormen und Verfahren) zu. Er stellt fest, dass zwei Drittel der Fälle von Eigentumsdelinquenz und Gewaltdelinquenz durch den Geschädigten und nur ein Zehntel durch das Sicherheitspersonal vor Gericht gebracht wurde und geht grundsätzlich für die Frank |
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| Eichenhofer, Eberhard, Geschichte des Sozialstaats in Europa. Von der „sozialen Frage“ bis zur Globalisierung (= Beck’sche Reihe 1761). Beck, München 2007. 219 S. Besprochen von Gerold Neusser. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eichenhofer, Eberhard, Geschichte des Sozialstaats in Europa. Von der „sozialen Frage“ bis zur Globalisierung (= Beck’sche Reihe 1761). Beck, München 2007. 219 S. Besprochen von Gerold Neusser.
Diese knappe, übersichtliche Darstellung des Jenenser Sozialrechtlers ist besonders gut geeignet zur schnellen und dennoch solide grundlegenden Unterrichtung zu einem wichtigen europäischen Rechtsgebiet. So sehr Europa als Wirtschaftsgemeinschaft eine fast selbstverständliche Realität geworden ist, so wenig konnte es bislang die vor allem von den Bürgern erwartete Bedeutung als Sozialgemeinschaft gewinnen. Aber die geschilderte Entwicklung „von der ,sozialen Frage’ bis zur Globalisierung“ zeigt eben auch, dass Sozialpolitik häufig einen „langen Atem“ haben musste und muss. Die christlichen Wurzeln bestimmten das Mittelalter und reichten bis in die frühe Neuzeit. Die von der Industrialisierung ausgelöste „soziale Frage“ wurde von den verschiedenen Nationalstaaten Europas unterschiedlich beantwortet, jeweils unter Zugrundelegung der eigenen wirtschaftlichen Interessen. Dabei spielte insbesondere der Schutzgedanke eine wichtige Rolle. War der Sozialstaat in Europa entstanden und vor allem im 19. Jahrhundert in seinen Nationalstaaten eigenständig, aber stets auch mit dem Blick auf die anderen, geprägt worden, so brachte das 20. Jahrhundert mit dem Zusammenschluss Europas die Notwendigkeit des „europäischen Blicks“ auf die sozialen Probleme. Damit geht der Verfasser mitten hinein in eine laufende Entwicklung, in der unterschiedliche Sozialkulturen, unterschiedliche politische und wirtschaftliche Interessen, die Notwendigkeiten gemeinsamen Handelns zur sozialen Ausgestaltung eines gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums und die Auswirkungen der Globalisierung eine Rolle spielen. Der Institutionalisierung Europas als Wirtschaftsgemeinschaft ist (noch) keine solche einer „Sozialunion“ gefolgt, aber es wird „geradezu rastlos“ daran gearbeitet, obwohl die re |
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| Ein Platz an der Sonne. Die Geschichte der Kolonialreiche, hg. v. Aldrich, Robert. Theiss, Stuttgart 2008. 320 S., Ill. Besprochen von Christoph Holtwisch. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein Platz an der Sonne. Die Geschichte der Kolonialreiche, hg. v. Aldrich, Robert. Theiss, Stuttgart 2008. 320 S., 250 Abb. Besprochen von Christoph Holtwisch.
Das hier vorgestellte Buch ist im englischen Original im Jahr 2007 unter dem Titel „The Age of Empires“ bei Thames & Hudson in London erschienen. Es richtet sich nicht in erster Linie an das Fachpublikum, sondern an breitere Leserkreise, die ein Interesse an (weit verstandener) Kolonialgeschichte mitbringen. Die Modalitäten und Zyklen von Expansion und Schrumpfung werden ebenso untersucht wie die zugrunde liegenden Ideologien und die – bis heute andauernden – Rückwirkungen auf die Kernstaaten. Der Zugang zu diesem spannenden Themenkomplex wird erleichtert durch eine äußerst leserfreundliche Gestaltung des großformatigen Buches mit nur knappen, im Anhang untergebrachten Anmerkungen und Quellenhinweisen (die für ein Fachpublikum nicht genügen würden). Positiv hervorzuheben sind zudem die zahlreichen – farbigen und sehr gelungenen – Illustrationen. Fast jede Seite ist üppig bebildert, teilweise füllen die Abbildungen und Karten ganze Doppelseiten. Man kann sich dem Buch also nicht nur textlich, sondern auch optisch nähern.
Der konzeptionelle Aufbau des Buches ist sicherlich nicht zwingend und eher konventionell, ermöglicht jedoch durch die Einführung von Robert Aldrich einen schnellen Einstieg in die Thematik und durch die sich anschließenden Kapitel zu den einzelnen Kolonialmächten eine Vertiefung je nach Interesse: „Das Osmanische Reich – ein flexibler Vielvölkerstaat“ (Nicholas Doumanis), „Spanien – der Ursprung des modernen Kolonialismus“ (Josep Fradera), „Portugal – Aufbau eines Kolonialreiches in der Alten und Neuen Welt“ (Jill Dias), „Die Niederlande – ein kleines Land mit imperialen Zielen“ (Ester Captain/Guno Jones), „Skandinavien – Außenseiter des europäischen Kolonialismus“ (Knud J. V. Jespersen), „England – das Imperium der guten Absichten“ (Kirsten McKenzie), „F |
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| Ein Staatsstreich? Die Reichsexekution gegen Preußen („Preußenschlag“) vom 20. Juli 1932 und die Folgen. Darstellungen und Dokumente, red. Weiduschat, Gerhard. Bundesrat, Berlin 2007 167 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein Staatsstreich? Die Reichsexekution gegen Preußen („Preußenschlag“) vom 20. Juli 1932 und die Folgen. Darstellungen und Dokumente, red. Weiduschat, Gerhard. Bundesrat, Berlin 2007 167 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler.
Die europäische Großmacht Preußen ist heute vollständig in der Geschichte versunken, aber dennoch weiterhin Gegenstand des historischen Interesses. Seine Liebhaber sehen eine kontinuierliche territoriale Expansion verbunden mit der Idee einer effektiven, sparsamen und korruptionsfreien Verwaltung, mit religiöser Toleranz, Gewerbefleiß und Aufklärung, mit der Humboldtschen Universität und einer spezifischen Ästhetik (Schinkel, Lenné usw.).
Die Geschichte Preußens zu erzählen, müsste spätestens im 17. Jahrhundert beginnen. Das Ende dieses bemerkenswerten Staates ist nicht erst mit dem Jahr 1947 gekennzeichnet, als die Siegermächte Preußen „auflösten“. Den Anfang vom Ende markiert das Jahr 1871 mit dem Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten ohne Österreich zum Deutschen Reich. Und das Ende vom Ende Preußens war cum grano salis der 20. Juli 1932, der Tag des Preußenschlags.
An diesem Tage wurde der rechtskonservative Reichskanzler von Papen durch Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt - formal mehr schlecht als recht gestützt auf Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung. Papens erste Amtshandlung bestand darin, den SPD-Ministerpräsidenten Braun und den preußischen Innenminister Severing ihrer Ämter zu entheben. Papen selbst übernahm die Dienstgeschäfte des Ministerpräsidenten. Die Verfassungsmäßigkeit dieses unerhörten Vorgehens war im Herbst 1932 Gegenstand eines berühmten Prozesses vor dem Staatsgerichtshof, ist aber weder dort, noch an anderer Stelle überzeugend dargelegt worden. Im Prozess standen sich unter anderem Gerhard Anschütz und Carl Schmitt gegenüber.
Das hier zu besprechende Buch, das auf Betreiben des Deutschen Bundesrates e |
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| Elmshäuser, Konrad, Geschichte Bremens (= Beck’sche Reihe, Wissen 2605). Beck, München 2007. 128 S. Besprochen von Gerold Neusser. |
Ganzen Eintrag anzeigen Elmshäuser, Konrad, Geschichte Bremens (= Beck’sche Reihe, Wissen 2605). Beck, München 2007. 128 S. Besprochen von Gerold Neusser.
Dem Verfasser, durch viele eigene Arbeiten ausgewiesener Direktor des Bremer Staatsarchivs, ist es gelungen, mehr als 1200 Jahre vielschichtiger und reicher bremischer Geschichte, die bislang nur in ausführlichen mehrbändigen Darstellungen zusammengefasst waren, in einem schmalen und gut lesbaren Band der angesehenen Reihe „einzufangen“, eine beachtliche Leistung. Für jedes der deutschen Bundesländer ist ein solcher Band vorgesehen, mit dem vorliegenden sind nun bereits sechs erschienen. Damit wird nicht nur wissenschaftliches Anliegen befriedigt, sondern auch den Bürgern, jungen zumal, die Möglichkeit gegeben, sich auf seriöser wissenschaftlicher Basis über die Geschichte ihres Landes zu informieren. Dies ist gerade heutzutage von besonderer Bedeutung, da die Zahl derjenigen, die das Werden der deutschen Länder und der Bundesrepublik Deutschland miterlebt haben, zusehends abnimmt, andererseits politische Entscheidungen - auf allen Ebenen - nach wie vor, ja mehr denn je, historische Kenntnis erfordern. Jeder, der solche Kenntnis über Bremen neu gewinnen will, wird künftig mit Elmshäusers Buch beginnen müssen. Deutlich wird: Bremen trat in die bekannte Geschichte mit den Sachsenkriegen Karls des Großen und der Furt über die Weser, auf deren höchster Düne dann die Domkirche des Bischofs Willehad errichtet wurde, neben der sich später die Handelssiedlung entwickelte. Diese Bipolarität sollte Jahrhunderte lang die Entwicklung der Stadt - auch zur Reichsfreiheit - ebenso behindern, wie die Interessen der norddeutschen Nachbarn die Bildung eines bedeutenden Territoriums - wie dies süddeutschen Städten wie Ulm und Nürnberg gelang - verhinderten. Immerhin konnte Bremen die Skandinavien-Mission durch bedeutende Bischöfe (Ansgar als „Apostel des Nordens“) vorantreiben und nach der Zerstörung Hamburgs durch die Dänen Sitz d |
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| Elzer, Herbert, Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar – Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955 (= Geschichte, Politik & Gesellschaft 8). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2007. 1040 S., 84 Ill. Besprochen von Thomas Gergen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Elzer, Herbert, Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar – Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955 (= Geschichte, Politik & Gesellschaft 8). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2007. 1040 S., 84 Ill. Besprochen von Thomas Gergen.
Herbert Elzer ist in den letzten Jahren mit zahlreichen Detailstudien zum Saarreferendum von 1955 in Erscheinung getreten, die verstreut publiziert sind. Über die Rolle wichtiger Landespolitiker aus Baden-Württemberg bei der Europäisierung der Saar hat er genauso geschrieben[1] wie über die Tätigkeit Adolf Süsterhenns, welcher Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts war[2]. Bemerkenswert sind ferner die Studie zum Verhalten Konrad Adenauers in der Saarfrage[3] sowie die Analyse der Saarpolitik der FDP[4].
In seiner nun vorliegenden umfänglichen Studie stellt Elzer die „kleine Wiedervereinigung“ der Saar dar und schlägt damit des Näheren die Brücke zum Zusammenhang mit der in den 1950er Jahren noch im Entstehen begriffenen Einigung Europas.
Prodeutsche Parteien und Teile der Bevölkerung kämpften in Verbänden und Parteien für die Rückkehr der Saar. Dabei richtete sich der Widerstand weniger gegen Frankreich als gegen die Regierung von Ministerpräsident Johannes Hoffmann. Erstmals wertet der Autor den umfänglichen Aktenbestand des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (BMG) aus, der im Bundesarchiv in Koblenz verwahrt wird. Auf dieser neuen Quellenbasis will Elzer zu einer Neubewertung der Hoffmann-Regierung gelangen, die nach seiner Auffassung in vergangenen Studien zu positiv beurteilt worden sei.
Die Großstudie Elzers enthält vier Hauptteile. Im ersten Teil werden die Entstehungsgeschichte der Abteilung III (Westliche Grenzgebiete) des BMG und die Grundzüge der außenpolitischen Konzeption in der Saarfrage skizziert. Die Teile II und III sind zeitlich gestaffelt: Zunächst rückt die Phase bis Som |
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| Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 1ff. Metzler, Stuttgart 2004ff. Band 6 (Jenseits-Konvikt). Metzler, Stuttgart 2007. XXII, 1199 Spalten. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 1ff. Metzler, Stuttgart 2004ff. Band 6 (Jenseits-Konvikt). Metzler, Stuttgart 2007. XXII, 1199 Spalten.
Nach August Friedrich Paulys 1837 begonnener, bis 1852 in sechs Bänden erschienener, seit 1890 von Georg Wissowa neu bearbeiteter, bis 1978 zu 66 Halbbänden, 15 Supplementbänden, einem Register der Nachträge und Supplementbände, einem Index (1980), einem Gesamtregister (1997) und einem systematischen Sach- und Suchregister auf CD-ROM erweiterter Realenzyklopädie des klassischen Altertums (1964-1975 Der kleine Pauly, 1996ff. Der neue Pauly) war ein Lexikon des Mittelalters lange Zeit ein großes Desiderat. Nach seiner zwischen 1977 und 1998 in neun Bänden mit mehr als 36000 Artikeln und einem Registerband erfolgten, von Studienausgabe, Taschenbuchausgabe, CD-ROM und Online-Version begleiteten Verwirklichung musste ein die Neuzeit betreffendes Werk in gleicher Weise erwünscht sein. Seit 2005 sind, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern herausgegeben von Friedrich Jaeger, im Verlag Metzler in Stuttgart in kurzer Zeit sechs Bände erschienen, von denen die ersten fünf die Strecken Abendland bis Beleuchtung, Beobachtung bis Dürre, Dynastie bis Freundschaftslinien, Friede bis Gutsherrschaft und Gymnasium bis Japanhandel in der Zeit zwischen 1450 und 1850 behandeln.
Die zehn berücksichtigten Fachgebiete des insgesamt auf 15 Bände und einen Registerband (mit zu erwartenden etwa 4000 Artikeln auf rund 10000 Seiten) angelegten, Personen und Orte als Artikel ausschließenden, durch Interimsregister zu den laufenden Bänden vorab im Internet (http://www.enzyklopaedie-der-neuzeit.de) greifbaren, durch verschiedene Abbildungen aufgelockerten Werkes sind Staat, politische Herrschaft und internationales Staatensystem, globale |
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| Enzyklopädie des Mittelalters, hg. v. Melville, Gert/Staub, Martial, 2 Bände. Primus/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008. XIV, 432, VI, 498 S. Besprochen von Arno Buschmann. |
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Enzyklopädien haben heutzutage Konjunktur. Fast fühlt man sich in das Zeitalter der Aufklärung zurückversetzt, als nach dem Vorbild der großen französischen Enzyklopädie Europa geradezu von einer enzyklopädischen Bewegung erfasst wurde. Auch jetzt erscheinen Enzyklopädien in großer Zahl, sei es von Teilgebieten des Wissens oder sei es von ganzen Wissensbereichen, die unterschiedlich gestaltet sind, die einen alphabetisch angelegt, andere systematisch geordnet, wieder andere in Form von bloßen Reihen von monographischen Darstellungen, die in ihrer Gesamtheit eine enzyklopädische Präsentation des Wissens liefern sollen.
Die Herausgeber der vorliegenden Enzyklopädie des Mittelalters, Gert Melville, Professor für mittelalterliche Geschichte an der TU Dresden und zugleich Direktor der Forschungsstelle für vergleichende Ordensgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt, und Martial Staub, Professor für mittelalterliche Geschichte an der University of Sheffield, haben einen eigenen Weg gewählt und ihrer Enzyklopädie ein spezifisches Konzept zugrunde gelegt, das von bestimmten geschichtstheoretischen Prämissen ausgeht, die für sie die Grundlage für die Erfassung und Präsentation unseres derzeitigen Wissens über das Mittelalter bilden. Wichtigste dieser Prämissen ist, dass die Geschichte des Mittelalters nicht aus nationalstaatlicher Perspektive zu betrachten und zu erfassen ist, sondern in ihrem europäischen Struktur- und Entwicklungszusammenhang gesehen und aus diesem auch verstanden werden muss. Die regionale Ereignisgeschichte soll demgegenüber zurücktreten und als nachrangig behandelt werden. Zugleich will man die Bedeutung des Nationalstaates für die Erforschung der Geschichte des Mittelalters, die vielfach bis in die Gegenwart die jeweilige |
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| Ernst Forsthoff - Carl Schmitt. Briefwechsel 1926-1974, hg. v. Mußgnug, Dorothee/Mußgnug, Reinhard/Reinthal, Angela. Akademie Verlag, Berlin 2007. 592 S., 1 Farbabb., 24 Abb. Besprochen von Bernd Rüthers. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst Forsthoff - Carl Schmitt. Briefwechsel 1926-1974, hg. v. Mußgnug, Dorothee/Mußgnug, Reinhard/Reinthal, Angela. Akademie Verlag, Berlin 2007. 592 S., 1 Farbabb., 24 Abb. Besprochen von Bernd Rüthers.
I. Lehrer und Schüler als Briefpartner in bewegten Zeiten
Carl Schmitt (geb. 1888) als Lehrer und Ernst Forsthoff (geb. 1902) als sein neben Ernst Rudolf Huber wohl bedeutendster Schüler haben die Geschichte des deutschen öffentlichen Rechts, vor allem des Staats- und Verwaltungsrechts im 20. Jahrhundert maßgeblich mitgeprägt. Mit ihren Schriften und durch ihren international zusammengesetzten Schülerkreis wirkten sie zudem weit über die nationalen Grenzen hinaus.
Die Publikation von 359 Briefen (neben Postkarten, Telegrammen und nicht abgesandten Briefentwürfen) aus den beiden Nachlässen ist daher für die historische wie rechtswissenschaftliche Forschung, nicht zuletzt für das Verständnis der Zusammenhänge der Rechtsentwicklung vor und nach 1945 ein Gewinn.
Die Herausgeber Dorothee und Reinhard Mußgnug widmen den beiden Briefpartnern in der Einleitung kurze Bemerkungen über die Personen und ihre Werke. Sie verweisen auf Ähnlichkeiten ihrer Lebensschicksale nach dem Krieg, neben Diffamierung und Kritik den Verlust ihrer Gattinnen und der menschlichen Isolation in unterschiedlicher Schärfe, aber auch das Etikett, Häupter von wissenschaftlichen „Schulen“ zu sein und als Klassiker ihrer Disziplinen zu gelten. Die Skizzen der beiden Lebensläufe umfassen für Schmitt im Hinblick auf die dazu umfangreich vorhandene Literatur 2 Seiten, für Forsthoff 25 Seiten.
II. Der Bruch der Beziehungen zwischen 1934 und 1948
Die Herausgeber gehen zutreffend davon aus, dass das Verständnis der Briefe durch die Kenntnis der Lebenssituationen und der Erlebnisse der Briefschreiber erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht wird. Das trifft nicht nur auf die Nachkriegszeit, sonder vielleicht mehr noch auf die Einstellungen und das Ver |
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| Ernst, Wolfgang, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages. Zur historischen Entwicklung des synallagmatischen Vertragsvollzugs im Zivilprozess (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 34). Duncker & Humblot, Berlin 2000. 169 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst, Wolfgang, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages. Zur historischen Entwicklung des synallagmatischen Vertragsvollzugs im Zivilprozess (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 34). Duncker & Humblot, Berlin 2000. 169 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bearbeitet jemand, so beginnt der bekannte Verfasser, sein Vorwort, ein Thema, für das bereits eine gediegene Monographie vorliegt, sollte er angeben, wodurch sich eine neue, verschiedene Detailstudien zusammenfassende und ergänzende Untersuchung rechtfertigt. Gegenüber dem reifen Erstlingswerk einer der Lichtgestalten des zwanzigsten Jahrhunderts (Cassin, René, De l’exception tirée de l’inexécution dans les rapports synallagmatiques - Exception non adimpleti contractus, Diss. jur. Paris 1914) will er in dreierlei Hinsicht hinausführen. Dies betrifft das antike römische Recht, die hoch- und spätmittelalterliche Rechtswissenschaft und die deutsche Entwicklung seit der frühen Neuzeit.
Im römischen Recht habe erst Justinian randständige Ausnahmeentscheidungen des klassischen Rechts verallgemeinert. Die mittelalterliche Rechtswissenschaft habe eine im justinianischen Recht nur erst postulierte Einrede in eine funktionierende Prozesstechnik umsetzen müssen. In der Neuzeit habe sich Cassin verständlicherweise vorwiegend an Frankreich gehalten und Deutschland nicht besonders betrachtet.
Dementsprechend behandelt der Verfasser sein Thema in drei Teilen, von denen der erste das römische Recht in der Untergliederung in das Recht des Formularprozesses, die Richterbefugnis zur Klägerverurteilung in Kaiserkonstitutionen bis Justinian und das Recht der justinianischen Kompilation betrifft. Im zweiten Teil fasst der Autor die Behandlung der exceptio non adimpleti contractus im Mittelalter und in der Neuzeit bei Glossatoren, Kanonisten, Jacobus de Ravanis, Kommentatoren, französischer Renaissancejurisprudenz, römisch-holländischem Recht, deutscher Rezeptionsj |