*A Handbook of Dates, for Students of British History, ed. by Cheney, C. R., revised by Jones, Michael (= Royal Historical Society Guides and Handbooks 4). Cambridge University Press, Cambridge 2000. XVII, 246 S. Besprochen von Susanne Jenks. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen JenksAhandbook20010123 Nr. 10298 ZRG 119 (2001) 00
A Handbook of Dates, for Students of British History, ed. by Cheney, C. R., revised by Jones, Michael (= Royal Historical Society Guides and Handbooks 4). Cambridge University Press, Cambridge 2000. XVII, 246 S.
Eine Neuauflage des Klassikers von Cheney, eine sich auf die englische Geschichte konzentrierende Version des Grotefend, ist generell zu begrüßen, erst recht eine verbesserte Neuauflage. Neu aufgenommen wurden folgende Tabellen: die Daten der Gerichtsquartale (1066-1830), der keltischen Ostertage, der Ostertage nach dem alten und neuen Stil, der Übernahme des Gregorianischen Kalenders in Europa sowie des französischen Revolutionskalenders. Für Rechtshistoriker, die sich mit den englischen Quellen beschäftigen, sind die Tables of law terms from AD 1066 to AD 1830 besonders interessant. Allerdings werden falsche Daten für den Beginn und das Ende aller vier Gerichtsquartale angegeben, was diesen Abschnitt des Handbuchs (immerhin 30 Seiten) somit unbrauchbar macht. Die Regeln, die in dem von Paul Brand überarbeiteten Teil (Legal Chronology, S. 99-111) genannt werden, werden nicht einhalten. Das Michaelis-Quartal begann (S. 99), one week after Michaelmas, at the end of the first week of October, also stets am 6. Oktober (der Zusatz at the end of the first week of October ist unnötig verwirrend und sollte in einer überarbeiteten Neuauflage entfallen). In den Tabellen wird jedoch für die Jahre bis 1640 als erster Tag des Michaelis-Quartals immer der 9. bzw. 10. Oktober angegeben. Das Michaelis-Quartals dauerte in der Regel bis zum 1. Advent und endete zumeist um den 1. Dezember, allerdings mit Ausnahme der Jahre 1200 und 1223 (7. Dez.) und 1195 (9. Dez.). Schaut man in die Tabelle für Michaelis (S. 136-143), so findet man als Enddatum den 28. oder 29. November, selbst bei den drei erwähnten Ausnahmejahren. Als Regel für den Beginn des Hilary-Quartals nennt das Handbuch o |
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*Achtzehnhundertundachtundvierzig 1848. Revolution in Europa. Verlauf, politische Programme, Folgen und Wirkungen, hg. v. Timmermann, Heiner (= Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen e. V. 87). Duncker & Humblot, 1999. 558 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelrezension). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
Wichtige Beiträge unterschiedlicher Art enthält auch die Publikation von Ch. Jans |
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*Achtzehnhundertachtundvierzig/neunundvierzig (1848/49) in Europa und der Mythos der französischen Revolution, hg. v. Götz von Olenhusen, Irmtraut. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998. 154 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelrezension). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
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*Achtzehnhundertachtundvierzig/neunundvierzig (1848/49). Revolution der deutschen Demokratie in Baden, hg. v. badischen Landesmuseum. Badisches Landesmuseum, Karlsruhe 1998. 538 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelrezension). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
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*Achtzehnhundertachtundvierzig/neunundvierzig (1848/49) - Revolutionen in Ostmitteleuropa. Vorträge der Tagung des Collegium Carolinum in Bad Wiessee vom 30. November bis 1. Dezember 1990), hg. v. Jaworski, Rudolf/Luft, Robert (= Bad Wiesseer Tagungen des Collegium Carolinum 18). Oldenbourg, München 1996. 456 S. Besprochen von Werner Ogris. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
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*Amministrazione, formazione e professione - gli ingegneri in Italia tra Sette(cento) e Ottocento, a cura di Blanco, Luigi (= Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento Quaderno 52). Società editrice il Mulino, Bologna 2000. 538 S. Besprochen von Filippo Ranieri. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen RanieriAmministrazione20001211 Nr. 10174 ZRG 119 (2002) 56
Amministrazione, formazione e professione: gli ingegneri in Italia tra Sette e Ottocento, a cura di Blanco, Luigi (= Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento Quaderno 52). Società editrice il Mulino, Bologna 2000. 538 S.
Im vorliegenden Band werden die Akten eines Kongresses publiziert, der Ende November 1995 am Italienisch-deutschen Historischen Institut in Trient stattfand. Das damalige Thema „Ingegneri, pubblica amministrazione e istruzione tecnico-scientifica in Italia dall’età napoleonica all’unificazione nazionale“ ist im Titel leicht abgeändert worden. Sowohl das Thema der damaligen Tagung als auch die Schwerpunkte der in diesem Band versammelten Beiträge verdeutlichen das zunehmende Interesse, das die italienischen Historiker in den letzten Jahren der Problematik der Professionalisierung der freien Berufe und der damit verbundenen Modernisierung der italienischen Territorialstaaten im 18. und 19. Jahrhundert entgegenbringen. Der Herausgeber, Historiker an der Universität Trient, hat bereits vor einigen Jahren eine umfassende Monographie zum Thema veröffentlicht: Luigi Blanco, Stato e funzionari nella Francia del Settecento: gli „ingénieurs des ponts et chaussées“, Bologna 1991. Zur Modernisierung der juristischen Professionen, insbesondere der Anwaltschaft, sei hier ferner auf Aldo Mazzacane/Christina Vano (eds.), Università e professioni giuridiche in Europa nell’età liberale, Napoli 1994, sowie auf M. L. Betri/A. Pastore (eds.), Avvocati, medici, ingegneri. Alle origini delle professioni moderne (secoli XVI-XIX), Bologna 1997, verwiesen. Schwerpunkt des vorliegenden Bandes ist die Modernisierung und naturwissenschaftliche Technisierung der Profession des Ingenieurs, des Architekten und des Technikers vor allem als Glieder der staatlichen Verwaltung. Nach einer Einführung des Herausgebers (S. 7-29), in der der Forschungsstand dargelegt und die |
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*Auf dem Weg zur Paulskirche. Die Heidelberger Versammlung vom 5. März 1848. Begleitband zu der Ausstellung im kurpfälzischen Museum der Stadt Heidelberg vom 5. März-3. Mai 1998, bearb. v. Engehausen, Frank/Hepp, Frieder. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 1998. 143 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelrezension). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
Wichtige Beiträge unterschiedlicher Art enthält auch die Publikation von Ch. Jans |
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*Augsburger Buchdruck und Verlagswesen. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, hg. v. Gier, Helmut/Janota, Johannes. Harrassowitz, Wiesbaden 1997. 1413 S. Besprochen von Elmar Wadle. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen WadleImperium20000929 Nr. 1181, 1000, 1246, 1070, 1134 ZRG 119 (2002) 00
Imperium und Papsttum. Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts. Gerhard Baaken. Festschrift zum 70. Geburtstag, hg. v. Frech, K./Schmidt, U. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1997. 357 S.
Haverkamp, Alfred, Verfassung, Kultur, Lebensform. Beiträge zur italienischen, deutschen und jüdischen Geschichte im europäischen Mittelalter. Dem Autor zur Vollendung des 60. Lebensjahres, hg. v. Burgard, F./Heit, A./Matheus, M. Zabern, Mainz 1997. 552 S.
Burg, Dorf, Kloster, Stadt. Beiträge zur hessischen Landesgeschichte und zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte. Ausgewählte Aufsätze von Fred Schwind. Festgabe zu seinem 70. Geburtstag, hg. v. Braasch-Schwersmann, U. (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 17). Elwert, Marburg 1999. 602 S.
Fehrenbach, Elisabeth. Politischer Umbruch und gesellschaftliche Bewegung. Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Frankreichs und Deutschlands im 19. Jahrhundert, hg. v. Hahn, H./Müller, J. Oldenbourg, München 1997. 421 S.
Strauch, Dieter, Kleine rechtsgeschichtliche Schriften, Aufsätze 1965-1997 aus Anlaß seines 65. Geburtstages hg. v. Baldus, M./Neuheuser, H. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. 445 S.
In den fünf durch runde „Geburtstage“ veranlaßten Sammelbänden sind Aufsätze zusammengestellt, die auch bei Rechtshistorikern auf großes Interesse gestoßen sind und es verdienen, in Erinnerung gehalten zu werden.
Aus dem wissenschaftlichen Werk Gerhard Baakens, dessen besonderes Interesse der hochmittelalterlichen Kaiser- und Papstgeschichte gilt, sind elf Beiträge ausgewählt, die sich Themen der Verfassungs-, Geistes- und Rechtsgeschichte, vor allem der Stauferzeit, widmen. Mit den Stichworten „Königserhebungen“ und „Nachfolgefragen“, „sizilisches Königtum“ und „Thronstreitigkeiten“ einerseits, „Rechtsgeschichte des Privilegs“ und „Recht und Macht“ andererseits können die Schwerpunkte lediglic |
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*Ausschuß für die Reform der Sozialversicherung/für Sozialversicherung (1934-1944). Versorgungswerk und Gesundheitswerk des deutschen Volkes (1940-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse 10). Lang, Frankfurt am Main 2000. XXXIV, 619 S. Besprochen von Eberhard Eichenhofer. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen EichenhoferAusschuss20010126 Nr. 10269 ZRG 119 (2002) 73
Ausschuß für die Reform der Sozialversicherung/für Sozialversicherung (1934-1944). Versorgungswerk und Gesundheitswerk des Deutschen Volkes (1940-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse 10). Lang, Frankfurt am Main 2000. XXXIV, 619 S.
Zwei Diktaturen überwand Deutschland im 20. Jahrhundert: jede von ihnen legitimierte sich sozialpolitisch. Die den Bürgern vorenthaltenen Freiheits- und Mitspracherechte sollten durch Sozialleistungen aufgewogen werden. Für die DDR-Diktatur war dieser Zusammenhang offenkundig. In der offiziösen Rhetorik dominierte das sozialpolitische Argument: Arbeitsplatzsicherheit und eine zureichende Gesundheitsversorgung seien für den Menschen von elementarerer Bedeutung als alle anderen Rechte. Auch der NS-Staat hatte ein positives Verhältnis zur Sozialpolitik. In dem Parteiprogramm der NSDAP fand sich die Forderung einer aller Staatsbürger umfassenden, durch Steuern finanzierten Alters- und Gesundheitssicherung - was ja auf nichts geringeres als den radikalen Umbau einer von der Beitragsfinanzierung geprägten Sozialversicherung von Arbeitern und Angestellten hinauslief.
Der anzuzeigende Band dokumentiert eindrucksvoll die Gutachten, Beratungen und Beschlüsse des bei der Akademie für Deutsches Recht errichteten Ausschusses für die Reform der Sozialversicherung/für Sozialversicherung. Ferner wurden die zwischen 1940 und 1942 vorgelegten Pläne zum Aufbau einer Versorgungswerkes und eines Gesundheitswerkes des Deutschen Volkes dokumentiert. Diese Pläne setzen die Konzepte der Staatsbürgerversorgung in ein konkretes Paragraphenwerk um. Eindrucksvoll enthüllen die Protokolle der Sitzungen des Jahres 1934 die positive Grundeinstellung des Nationalsozialismus zur Sozialversicherung. Sie wird als Hinterlassenschaft Bismarcks und als Verwirklichung der Volksgemeins |
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*Bahl, Peter, Der Hof des großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven preußischer Kulturbesitz Beiheft 8). Böhlau, Köln 2000. VIII, 777 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen SchubertBahl20010814 Nr. 10459 ZRG 119 (2002) 45
Bahl, Peter, Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven preußischer Kulturbesitz Beiheft 8). Böhlau, Köln 2000. VIII, 777 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk von Bahl, hervorgegangen aus einer historischen Dissertation im Fachbereich Geistes- und Kulturwissenschaften an der Freien Universität Berlin, trug in seiner ursprünglichen Fassung den Untertitel: „Prosopographische Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens“. Damit wird die Zielsetzung und der Inhalt des Bandes ziemlich genau umschrieben. Die Hofforschung ist für die Zeit des Alten Reichs zu einem bevorzugten Arbeitsgebiet geworden, nachdem man festgestellt hatte, daß die Höfe des Reichs keine bloße Imitation von „Versailles“ waren und sich auch nicht vorschnell typisieren lassen, daß vielmehr zunächst jeder Hof für einzelne Herrscher und Zeiträume für sich zu untersuchen ist. Wie der Verfasser feststellt, ist die rechtshistorische Forschung seit jeher mit der Genese des modernen Staates und Beamtentums befaßt. Neuerdings näherten „sich aber auch hier die Fragen immer mehr jenen an, die auch den Historiker im engeren Sinn am Hof interessieren“ (S. 8). Der Verfasser nennt hier vor allem das Werk von Christian Becker: Beata Justorum Translatio. Juristen in Schleswig-Holsteinischen Leichenpredigten (Diss. iur. Kiel; Frankfurt am Main 1996) und die Biographischen Repertorien der Juristen im Alten Reich von Filippo Ranieri (1976). Auch von historischer Seite ist mit der Arbeit von Sigrid Jahn, Juristenkarrieren in der Frühen Neuzeit (1995) vor allem anhand des Reichskammergerichts Wesentliches zu den Juristenkarrieren ermittelt worden. Neben den archivalischen Quellen bilden die sog. Leichenpredigten für den behandelten Personenkreis die wichtigste biographische Quelle, eine Erkenntnis die bereits Becker in der |
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*Baker, John H., The Common Law Tradition. Lawyers, Books and the Law. Hambledon Press, London 2000. XXXIV, 404 S. Besprochen von Susanne Jenks. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen JenksBaker20000927 Nr. 10162 ZRG 119 (2001) 31
Baker, John H., The Common Law Tradition. Lawyers, Books and the Law. Hambledon Press, London - Rio Grande/Ohio 2000. XXXIV, 404 S.
Dieser Sammelband enthält 18 Aufsätze und Vorträge des bekannten Cambridger Rechtshistorikers, die in den Jahren 1970 bis 1998 veröffentlicht wurden, sowie zwei bislang ungedruckte, bearbeitete Vorträge. Für den Neuabdruck wurden nur offensichtliche Fehler korrigiert und zwischenzeitlich erschienene Werke in den Anmerkungsapparat aufgenommen. Das Buch ist durch einen Namens- und Sachindex erschlossen.
„The Third University of England“ (S. 3-28) geht auf die Anfänge der Inns of Court (Gray´s Inn, Inner Temple, Middle Temple, Lincoln´s Inn) im 14. Jahrhundert ein und beschreibt die dort gepflegte Art der Juristenausbildung. Die Inns of Chancery, die zusammen mit den Inns of Court die „Third University of England“ bildeten, werden nur beiläufig erwähnt, obwohl beide „may fairly be said to have helped create the common law“ (S. 28). Im folgenden Aufsatz (S. 29-36) spricht sich Baker gegen eine „Division of the Temple: Inner, Middle and Outer“ z. Z. Henrys VI. aus und argumentiert, „that the lawyers had from the outset taken separate leases of the two portions of the Temple and lived as two distinct societies.“ (S. 34) Die Möglichkeit des Outer Temple als einer dritten „legal society“ wird eingeräumt, wobei betont wird, daß ihr allerdings ein geringerer Stellenwert zukommt. In „The Inns of Court and Legal Doctrine“ (S. 37-51) argumentiert Baker, daß die Inns of Court zur Entwicklung des Common Law im 15. und 16. Jahrhundert beitrugen. Die Readers der Inns of Court „established a tradition as to what was received learning and what was dubious“ (S. 43), und das Strafrecht der frühen Tudorzeit „was reduced to a coherent and sophisticated science, and in that sense made, by the inns of court“. Diese Rolle endete in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Motivati |
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*Baker, John, The Law’s Two Bodies. Some Evidential Problems in English Legal History (= Clarendon Law Lectures). Oxford University Press, Oxford 2001. XIX, 197 S. Besprochen von Susanne Jenks. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen JenksBaker20010905 Nr. 10482 ZRG 119 (2002) 30
Baker, John, The Law’s Two Bodies. Some Evidential Problems in English Legal History (= Clarendon Law Lectures). Oxford University Press, Oxford 2001. XIX, 197 S.
In dieser Publikation werden drei Vorlesungen des renommierten Cambridger Professors John Baker der rechtsgeschichtlich interessierten Leserschaft zugänglich gemacht, die sich dem Zusammenspiel des in den Statuten, Year Books und Gerichtsprotokollen aufzufindenden formal law und des hauptsächlich mündlich tradierten informal law widmen. Die erste Vorlesung (S. 1-31) beschäftigt sich mit den aus dem Fallrecht (Case-Law) und der Statutengesetzgebung (Statute-Law) zu gewinnenden Informationen über das englische Recht und weist auf die diesen Quellen inhärenten Beschränkungen hin. In der zweiten, für das Verständnis des Common Law sehr hilfreichen Vorlesung werden Legal Fictions (S. 33-57) dargestellt, u.a. die fiktiven Bills of Middlesex, die das Einbringen von Schuldklagen vor der King’s Bench ermöglichten, der durch eine abgesprochene Ertappung des Ehebrechers in flagranti ermöglichten Ehescheidung sowie der Interpretation der Leseprobe bei Beanspruchung des Klerikerprivilegs. Die dritte Vorlesung, Common Usage and Common Learning (S. 59-90), schließlich beschäftigt sich mit der Art und Weise, wie das informal law von Generation zu Generation weitergegeben wurde (u.a. in den Inns of Court). Der Autor plädiert dafür, sich im Rahmen der Rechtsgeschichte nicht nur auf einen Teil des englischen Rechts zu beschränken, sondern das Recht in seiner Vielfalt zu betrachten (the law´s two bodies). Zur Illustration einiger der in den Vorlesungen angesprochenen Probleme ist eine Auswahl an Quellen in englischer Übersetzung beigegeben, die vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert reichen. Ein Index schließt diesen gut zu lesenden, informativen Band ab.
London |
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*Baruch, Marc Olivier, Das Vichy-Regime. Frankreich 1940-1944 (= Universalbibliothek 17021). Reclam, Stuttgart 1999. 224 S. Besprochen von Wilfried Fiedler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerBaruch20010616 Nr. 10444 ZRG 119 (2002) 70
Baruch, Marc Olivier, Das Vichy-Regime. Frankreich 1940-1944 (= Universalbibliothek 17021). Reclam, Stuttgart 1999. 224 S.
Die staatliche Konstellation im Westen Europas nach dem Waffenstillstand vom Juli 1940 war lange Zeit unübersichtlich und wird in der Gegenwart überdeckt durch das Schlagwort von der deutsch-französischen Freundschaft, ohne daß die näheren Konturen dieses Phänomens noch bekannt wären. Das gilt vor allem für die historische Ausgangsposition.
Diese ist gekennzeichnet durch die Schaffung eines Satellitenstaates, der als „Etat français“ unter Marschall Pétain in die Geschichte eingehen sollte. Diesem sog. Vichy-Regime ist der gesamte Band gewidmet, der so das „andere“ Frankreich darstellte, dessen Lebenselement die „Kollaboration“ wurde, obwohl Marschall Pétain mehr die Wahrung der Souveränität im Mittelpunkt sah und „Intelligenz“ und „Arbeit“ in den Vordergrund schob. Der Autor bietet mit eingeschobenen Zitaten aus schwer zugänglichen Quellen ein stets lebhaftes Bild seines Themas (z. B. S. 36ff.).
Auf diese Weise gelingt es ihm, die „innere Struktur“ des neuen Staates herauszuarbeiten (vor allem S. 111ff.), bevor im letzten Kapitel recht deutliche Worte über „Vichy und den Geist von Vichy“ fallen (S. 193ff.). Zu den Besonderheiten zählen sicher die Vorwürfe in Bezug auf die Unterstützung der Judenverfolgung und die dadurch übernommene Verantwortung. Nicht unterschätzt werden sollte die Brisanz des Themas noch im gegenwärtigen Frankreich. Baruchs nicht geringster Verdienst liegt darin, daß er die Literatur bis in die Gegenwart verfolgt und sich nicht einseitig auf juristisches Terrain begibt. Folglich bleibt der Stimmungsumschwung im Jahre 1942 nicht auf die Erörterung von Legalität und Legitimität beschränkt. Die vorab gedruckte Zeittafel erweist sich als außerordentlich nützlich (S. 15ff.), auch wenn die Konzentration auf das Vichy-Regime wenig Raum für |
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* Baumann, Anette, Die Gesellschaft der frühen Neuzeit im Spiegel der Reichskammergerichtsprozesse. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung zum 17. und 18. Jahrhundert (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 36). Böhlau, Köln 2001. 178 S. Besprochen von Filippo Ranieri. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen RanieriProzessakten/Baumann20010622 Nr. 10393 ZRG 119 (2002) 43/Nr. 10378 42
Prozessakten als Quelle. Neue Ansätze zur Erforschung der höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich, hg. v. Baumann, Anette/Westphal, Siegrid/Wendehorst, Stephan/Ehrenpreis, Stefan (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 37). Böhlau, Köln 2001. X, 281 S.
Baumann, Anette, Die Gesellschaft der frühen Neuzeit im Spiegel der Reichskammergerichtsprozesse. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung zum 17. und 18. Jahrhundert (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 36). Böhlau, Köln 2001. 178 S.
Die rechts-, sozial- und verfassungshistorischen Untersuchungen zur Rechtsprechung des Reichskammergerichts und im allgemeinen zur Justiz im Alten Reich haben in den letzten Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erfahren. Die bis heute weit fortgeschrittene Neuverzeichnung der kammergerichtlichen Prozeßakten sowie der Einfluß der von Bernhard Diestelkamp angeregten Dissertationen und weiteren Forschungen haben inzwischen einen sichtbaren Niederschlag in einer Reihe bedeutsamer Bände der Reihe der „Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ gefunden. Hierzu gehören die beiden hier zu präsentierenden Bände. Sie gehen beide in einer gewissen Weise ebenfalls auf den wissenschaftlichen Einfluß Bernhard Diestelkamps zurück. Beide Projekte sind nämlich im Umfeld der Forschungsstelle zur Reichskammergerichtsforschung, die in Wetzlar Mitte der 80er Jahre auf Initiative Diestelkamps errichtet wurde, entstanden. Im Jahre 1996 fand sich am Rande des Historikertags in München eine Gruppe von Archivaren, Doktoranden und Habilitanden der Geschichts- und Rechtswissenschaft zusammen, die auf dem Gebiet der Forschung zu den Reichsgerichten tätig waren. Aus dem wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch ist damals ein „Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit“ hervorgegangen. Diese enge Kooperation mit der Gese |
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*Beck, Lorenz Friedrich, Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422) (= Bibliothek der brandenburgischen und preußischen Geschichte 6). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000. 338 S., 2 Faltkart. Besprochen von Karlheinz Blaschke. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen BlaschkeBeck20010131 Nr. 10189 ZRG 119 (2002) 31
Beck, Lorenz Friedrich, Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422) (= Bibliothek der brandenburgischen und preußischen Geschichte 6). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000. 338 S., 2 Faltkarten.
Die Arbeit ist ein Zeugnis dafür, daß die auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur „marxistischen Regionalgeschichte“ verkommene Landesgeschichte im zehnten Jahre nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes wieder ihre alte Höhe und den Anschluß an den allgemeinen Leistungsstand der deutschen Geschichtswissenschaft erreicht hat. Dabei liegt der Wert der Studie besonders darin, daß hier ein Thema angepackt wurde, für das es im System der landesgeschichtlichen Forschung keinen traditionsbewußten und „zuständigen“ Träger gibt. Die Organisationsformen der deutschen Landesgeschichte, wie sie bis heute gelten, sind im 19. Jahrhundert in Anlehnung an die damals bestehenden deutschen Einzelstaaten ausgebildet worden. Das hat dazu geführt, daß ein in der Geschichte des Mittelalters so bedeutendes Territorium wie das askanische Herzogtum Sachsen-Wittenberg einfach unter den Tisch fiel, weil es keinen Staat gab, der sich als sein Traditionsträger ansehen konnte. Das wettinische Königreich Sachsen hatte auf dem Wiener Kongreß das namengebende Herzogtum Sachsen an Preußen abtreten müssen, war also für dessen Geschichte nicht mehr zuständig, während Preußen an dem annektierten sächsischen Gebiet kein Interesse hatte. Darunter litt die Geschichtspflege in den altsächsischen, nunmehr neupreußischen Gebieten ganz allgemein.
Die als Dissertation an der Technischen Universität Berlin angenommene Untersuchung eines brandenburgischen Archivars füllt somit tatsächlich die oft nur floskelhaft gemeinte Lücke aus. Sie stellt sich in die Tradition der deutschen Verfassungsgeschichte mit ihrer „wichtigsten Frage“ nach der Entstehung der Landesherrschaft |
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*Becht, Michael, Pium consensum tueri. Studien zum Begriff consensus im Werk von Erasmus von Rotterdam, Philipp Melanchthon und Johannes Calvin (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 144). Aschendorff, Münster 2000. XII, 589 S. Besprochen von Ralf Frassek. ZRG GA 119 (2002) |
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FrassekBecht20010606 Nr. 10240 ZRG 119 (2002) 39
Becht, Michael, Pium consensum tueri. Studien zum Begriff consensus im Werk von Erasmus von Rotterdam, Philipp Melanchthon und Johannes Calvin (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 144). Aschendorff, Münster 2000. XII, 589 S.
Die von Peter Walter betreute, im Wintersemester 1998/1999 von der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg i. Br. angenommene Dissertation widmet sich einem Begriff, der sowohl im theologischen als auch im juristischen Kontext eine zentrale Bedeutung für sich beanspruchen kann. Der bereits in seiner Grundbedeutung: Übereinstimmung, Einigkeit, Harmonie, sehr komplexe Begriff Konsens findet in beiden Disziplinen auf zwei verschiedenen Ebenen Verwendung. Konsens kann einerseits die fundamentalen Gemeinsamkeiten bezeichnen, die in einer Gesellschaftsordnung als Grundlage und Voraussetzung einer gemeinsamen Glaubens- oder Rechtsordnung bestehen. Andererseits kann ein Konsens das Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses darstellen, das, ausgehend von einer kontroversen Interessenlage, auf einer gemeinsamen Suche nach Verständigung gefunden wurde. Ein solches Ergebnis kann sich in Form eines Beschlusses eines kirchlichen Gremiums oder schlicht in Form von Verträgen zeigen, wie sie alltäglich von den Menschen geschlossen werden, um ihre persönlichen Verhältnisse ihren Vorstellungen und Interessen gerecht werdend zu regeln. Steht in der Rechtswissenschaft, zumindest in quantitativer Hinsicht, die zuletzt beschriebene Bedeutungsebene des Konsenses als Ergebnis im Vordergrund, so kommt im theologischen Bereich dem Konsens als Grundlage, als Zustimmung zu Gottes Handeln an den Menschen und an der Welt zentrale Aufmerksamkeit zu. Dies gilt insbesondere für den historischen Zeitraum, dem sich Becht in seiner Untersuchung widmet. Gerade die Ereignisse des Reformationsjahrhunderts mußten die Frage des Bestehens und der E |
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*Bellabarba, Marco, La giustizia ai confini. Il principato vescovile di Trento agli inizi dell’età moderna (= Annali dell’Istituto storico italo-germanico Monografia 28). Società editrice il Mulino, Bologna 1996. 449 S. Besprochen von Frank Theisen. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen TheisenBellabarba20001009 Nr. 887 ZRG 119 (2002) 47
Bellabarba, Marco, La giustizia ai confini. Il principato vescovile di Trento agli inizi dell’età moderna (= Annali dell’Istituto storico italo-germanico Monografia 28). Società editrice il Mulino, Bologna 1996. 449 S.
Der Verfasser stellt in seinem Buch die Beziehung zwischen dem alten Reich und dem Fürstentum Trient vor. Weiterhin beschreibt er die Strukturen innerhalb dieses Reichsterritoriums, insbesondere bezieht er sich dabei auf die Grenzgebiete zu Venedig. Bei seinen Ausführungen bezieht sich Bellabarba auf das 15. und 16. Jahrhundert. Mittelpunkt seiner Darstellung ist einerseits das Fehdewesen zwischen verschiedenen Adelsfamilien Tirols und Trients sowie die bischöfliche Gerichtsbarkeit, die in diese Streitigkeiten ab dem Ende des 15. Jahrhunderts vermehrt eingriff.
Zunächst geht der Autor auf die momentane Forschungslage, bezogen auf die Herrschaftsbildung in Trient, ein, um sich dann in seinen Ausführungen dem Fehdewesen zu widmen. Das erste Kapitel des Buches führt in die besondere Problematik eines Territoriums ein, das in einer Grenzregion liegt. Als Exempel werden hier Adlige herangezogen, deren Lehen und Eigenbesitzungen nicht nur in Trient, sondern auch in Tirol und im Herrschaftsgebiet von Venedig liegen. Bezogen auf das Fehdewesen und dessen Bekämpfung erläutert Bellabarba Ausführungen des Fürstbischofs von Brixen, Nikolaus von Kues, zu diesem Thema und bezieht sich dann insbesondere auf die Ausarbeitungen Bartholomaeo Cipollas, der verschiedene consilia zu diesen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen (47-51) verfaßte. Cipolla wurde nicht alleine vom Fürstbischof, sondern ebenfalls von städtischen Gremien beauftragt, juristische Ratschläge in den Rechtsstreitigkeiten der verschiedenen Trienter Adligen zu erteilen (62-63). Nicht nur sein Ruf prädestinierten ihn zu dieser Aufgabe, auch seine Herkunft aus dem benachbarten Verona trug dazu bei.
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*Benz, Wolfgang, Geschichte des Dritten Reiches. Beck, München 2000. 340 S., 180 Abb. Besprochen von Michael Stolleis. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen StolleisBenz20001026 Nr. 10231 ZRG 119 (2002) 71
Benz, Wolfgang, Geschichte des Dritten Reiches. Beck, München 2000. 340 S., 180 Abb.
Der Zeithistoriker Wolfgang Benz, früher am Münchner Institut für Zeitgeschichte, seit einigen Jahren an der Technischen Universität Berlin lehrend und Direktor des dortigen Zentrums für Antisemitismusforschung, hat schon oft gezeigt, wie es ihm gelingt, große Stoffmassen zu komprimieren, über den Forschungsstand zu informieren und über ihn hinauszuführen. Seine lange Reihe der Taschenbücher (etwa zusammen mit Hermann Graml, „Sommer 1939“, 1979; Bewegt von der Hoffnung aller Deutschen, 1979; Benz/Pehle, Lexikon des deutschen Widerstandes, 1994; Dimension des Völkermords, hg. v. Benz, 1991; Benz, Potsdam 1945, 1986; Von der Besatzungsherrschaft zur Bundesrepublik, 1984; Die Bundesrepublik Deutschland. Geschichte in drei Bänden, hg. v. Benz, 1983) gehören zum unentbehrlichen Handwerkszeug. Das gilt auch für „Die Juden in Deutschland“ (4. Auflage 1996), für „Der Holocaust“ (3. Auflage 1997) sowie für das Gemeinschaftswerk „Enzyklopädie des Nationalsozialismus“ (1997) und das mit Graml herausgegebene biographische Lexikon zur Weimarer Republik (1988).
Nun versammeln sich herausragende Quellenkenntnis und Fähigkeit zur gemeinverständlichen Synthese an einem relativ knappen, reich bebilderten Werk, das so kühn ist, eine „Geschichte des Dritten Reiches“ zu bieten. Abgesehen von Prolog und Epilog sind es 15 Stationen, an denen sich „Aufstieg und Fall“ des Regimes entwickeln. Kurzporträts der wichtigsten Akteure sind eingestreut (Hitler, Göring, Goebbels, Himmler, Speer). Die geschickt ausgewählten Fotos bilden hier einen eigenen fortlaufenden Text, der die kritische Reflexion unterstützt, gerade auch wenn die Suggestivkraft des Propagandamaterials den Leser bei der „verstehenden Aneignung“ fast zu weit zu führen scheint.
Recht und Justiz des NS‑Staates sowie die jeweils im Sachzusammenhang erw |
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*Bilder, Texte, Rituale. Wirklichkeitsbezug und Wirklichkeitskonstruktion politisch-rechtlicher Kommunikationsmedien in Stadt- und Adelsgesellschaften des späten Mittelalters, hg. v. Schreiner, Klaus/Signori, Gabriela (= Zeitschrift für historische Forschung Beiheft 24). Duncker & Humblot, Berlin 2000. VI, 199 S. Besprochen von Louis Carlen. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen CarlenBilder20001228 Nr. 10265 ZRG 119 (2002) 30
Bilder, Texte, Rituale. Wirklichkeitsbezug und Wirklichkeitskonstruktion politisch-rechtlicher Kommunikationsmedien in Stadt- und Adelsgesellschaften des späten Mittelalters, hg. v. Schreiner, Klaus/Signori, Gabriela (= Zeitschrift für historische Forschung Beiheft 24). Duncker & Humblot, Berlin 2000. VI, 199 S.
Der Band enthält die Vorträge einer Sektion auf dem deutschen Historikertag in Frankfurt 1998. Der Mitherausgeber Klaus Schreiner umreißt einleitend Ziel und Gegenstand der als Medien öffentlicher Kommunikation in Gesellschaften des späten Mittelalters behandelten Texte, Bilder und Rituale (S. 1-15). Es wird gefragt, ob sich in ihnen die politisch-soziale Umwelt widerspiegelt und welche Motive und Interessen politischen, rechtlichen und sozialen Fiktionen zugrunde lagen, wobei die Gegebenheiten der jeweiligen Zeit zu beachten sind: „Evident ist, dass sich in fiktionalen Texten realgeschichtliche Interessen von Gruppen und Gesellschaften, von Kirchen und Klöstern, artikulieren“ (S. 3), wobei auch erfundene Texte bedeutsam sind. Gemeinsam vollzogene Rituale mit Zeichen und zeichenhaften Handlungen erzeugen unter den Beteiligten Gemeinschaftlichkeit. Schreiner resümiert die einzelnen Vorträge und fügt ihnen beachtliche Gedanken zum Thema bei.
Valentin Groebner befasst sich mit städtischen Geschenken, städtischer Korruption und politischer Sprache am Vorabend der Reformation (S. 17-34). Er zählt Geschenke „zu den am besten dokumentierten politischen Kommunikationsmitteln des europäischen Mittelalters“, legten sogar große und mittelgroße Handels- und Gewerbestädte eigene Schenkbücher an, da Ratswahlen, Fürstenbesuche, Amtsernennungen von Geschenken begleitet waren, wobei auch reichlich Wein floss. In Bildern, Dichtung, Liedern, Predigten und sprachlichen Anleihen aus dem Strafrecht wird Korruption beleuchtet und gezeigt, dass die Missetat am Körper sichtbar gemacht wurde und H |
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*Biographisches Lexikon zur Weltgeschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, hg. v. Dankelmann, Otfried/Glasneck, Johannes/Kessler, Ralf/Kircheisen, Inge/Rüdiger, Hartmut/Zöllner, Walter unter Mitarbeit von Girbardt, Andreas/Hartmann, Ulf/Lücke, Monika. Lang, Frankfurt am Main 2001. 1416 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerBiographischeslexikon20010909 Nr. 10447 ZRG 119 (2002) 00
Biographisches Lexikon zur Weltgeschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, hg. v. Dankelmann, Otfried/Glasneck, Johannes/Kessler, Ralf/Kircheisen, Inge/Rüdiger, Hartmut/Zöllner, Walter unter Mitarbeit von Girbardt, Andreas/Hartmann, Ulf/Lücke, Monika. Lang, Frankfurt am Main 2001. 1416 S.
Das in Anlage, Auswahl und Ausführung deutliche Unterscheidung von anderen biographischen Nachschlagewerken anstrebende einbändige Lexikon gibt sich als langjährige Frucht von mehr als 70 Wissenschaftlern zu erkennen. Es beschränkt sich auf Mittelalter und Neuzeit und spart damit das Altertum aus. Räumlich strebt es die Erfassung möglichst vieler auch kleinster Territorien und Staaten der Erde an.
Ausgewählt sind mehr als 2000 Menschen. Auswahlkriterium ist die Eigenschaft als wichtiger Akteur. Dies reicht von Abbas I. bis Zwingli.
Mehr Augenmerk als üblich ist den Repräsentantinnen politischer, sozialer, ethnischer und religiöser Strömungen gewidmet. Stärker als üblich sind auch die Völker und Reiche der Dritten Welt vertreten. Besondere Plätze nehmen die Politiker der ehemals sozialistischen Länder ein.
So sind etwa Nicolae Ceausescu, Radovan Karadzic oder Slobodan Milosevic ebenso sorgfältig verzeichnet wie Hermann Axen, Otto Grotewohl, Erich Honecker, Willi Stoph oder Walter Ulbricht. Crazy Horse, Red Cloud, Sitting Bull und Tecumseh erscheinen neben Lumumba, Tschombé und Tutu. Andreotti und Craxi finden sich ohne Berlusconi neben Luxemburg, Meinhof und Zetkin.
Ziemlich ausführlich ist Robert Grimm dargestellt, während die Brüder Grimm nicht verzeichnet sind. Manche nur Spezialisten besser bekannte Persönlichkeiten wie Santiago Carrillo sind verhältnismäßig umfänglich behandelt, während ältere Große der Weltgeschichte eher kurz wegkommen. Gerhard Schröder der Gegenwart fehlt im Gegensatz zu Helmut Kohl noch ganz. Juristen kommen von wenigen Ausnahmen abgesehen (Bacon |
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*Bischofberger, Hermann, Rechtsarchäologie und rechtliche Volkskunde des eidgenössischen Standes Appenzell Innerrhoden. Ein Inventar im Vergleich zur Entwicklung anderer Regionen, 2 Bände (= Innerrhoder Schriften 8). Druckerei Appenzeller Volksfreund, Appenzell 2000. 1062 S. 34 Abb. Besprochen von Franz Xaver von Weber. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen WeberBischofberger20010824 Nr. 10213 ZRG 119 (2002) 33
Bischofberger, Hermann, Rechtsarchäologie und rechtliche Volkskunde des eidgenössischen Standes Appenzell Innerrhoden. Ein Inventar im Vergleich zur Entwicklung anderer Regionen, 2 Bände (= Innerrhoder Schriften 8). Druckerei Appenzeller Volksfreund, Appenzell 2000. 1062 S. 34 Abb.
Der kleinste Stand der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Halbkanton Appenzell-Innerhoden, genießt mehrere Privilegien: landschaftlicher Reiz, eigenständiger Menschenschlag, träfer Witz, lebendige Landsgemeinde, politische Überschaubarkeit, ereignisreiche Geschichte. Seit der Dissertation von Dr. iur. utr. et lic. phil. Hermann Bischofberger kommt ein weiteres, wissenschaftliches Privileg dazu: eine umfassende Darstellung und Würdigung der Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde innerhalb des innerrhodischen Sprengels - ein zweibändiges Werk mit 1062 Seiten Umfang, fast so groß wie der Kanton selber. Das detaillreiche Doppelbuch setzt - wie es ein Rezensent zu einem andern Werk des Autoren sinngemäß ausdrückte - einen farbigen Kontrapunkt der Kleinmaßstäblichkeit gegen die derzeit herrschende kulturelle Nivellierung, wirtschaftliche Konzentration und politische Zentralisation. Ohne die größeren historischen Zusammenhänge und die Einbettung in die wissenschaftliche Diskussion - die Forschung von Karl von Amira und Claudius Freiherr von Schwerin zur Rechtsarchäologie in geglückter Symbiose von theoretischer Ergründung und praktischer Darstellung weiterführend - zu vernachlässigen, schafft Hermann Bischofberger ein enzyklopädisches Kompendium, das Fachkreisen und Lokalhistorikern gleichermaßen dient. Das Quellen- und Literaturverzeichnis umfasst 177 Seiten (S. 852-1029) und enthält rund 5000 Titel. Klar ist, dass ein tausendseitiges Werk auch die eine oder andere Redundanz aufweist oder dass die Disposition entschlackt und damit transparenter hätte gemacht werden können (z. B. ist die Gl |
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*Björner, Ulf, Die Verfassungsgerichtsbarkeit im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich (1867-1918). Eine rechtshistorische Untersuchung über Gerichtsbarkeit im Spannungsfeld von Politik und Recht innerhalb der von Bismarck geschaffenen Bundesstaaten (= Rechtshistorische Reihe 214). Lang, Frankfurt am Main 2000. XIX, 183 S. Besprochen von Thomas Olechowski. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen OlechowskiBjörner20010329 Nr. 10157 ZRG 119 (2002) 55
Björner, Ulf, Die Verfassungsgerichtsbarkeit im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich (1867-1918). Eine rechtshistorische Untersuchung über Gerichtsbarkeit im Spannungsfeld von Politik und Recht innerhalb der von Bismarck geschaffenen Bundesstaaten (= Rechtshistorische Reihe 214). Lang, Frankfurt am Main 2000. XIX, 183 S.
Diese 1999 an der Universität Kiel approbierte Dissertation untersucht die Geschichte der Verfassungsgerichtsbarkeit in einer Zeit, als es in Deutschland noch kein „Verfassungsgericht“ wie das heutige Bundesverfassungsgericht gab. Dies zwingt den Autor zunächst zu einer näheren Beschäftigung mit der Funktion Verfassungsgerichtsbarkeit. Björner versteht darunter „jede auf die Erhaltung und Durchsetzung der Verfassung gerichtete Rechtsprechung ..., insbesondere soweit es sich bei dieser um eine echte, verbindliche Entscheidungen fällende Rechtsprechung handelt und nicht etwa um eine bloße Vermittlungs- oder Aufsichtstätigkeit.“ (S. 3). Das organisatorische Kriterium eines Gerichts wird nicht genannt. Wäre daher aus der Sicht des Rezensenten der Begriff „Verfassungsrechtsprechung“ vielleicht passender als der der „Verfassungsgerichtsbarkeit“ gewesen, so ist doch der Forschungsgegenstand zweckmäßig gewählt und auch juristisch präzise formuliert.
Juristische Präzision ist überhaupt die Stärke des Autors. Der Abschnitt „Die Behandlung von Verfassungsstreitigkeiten im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich“, der den Hauptteil seiner Arbeit darstellt (S. 33–148), untersucht Streitigkeiten zwischen mehreren Bundesstaaten, zwischen einem Bundesstaat und dem Reich, innerhalb eines Bundesstaates, Thronstreitigkeiten, den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen, Organstreitigkeiten sowie die Frage der Normenkontrolle. Dabei wird jeweils nach einem strengen Schema vorgegangen, indem zunächst der in Frage stehende Begriff definiert wird und sodann die zent |
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*Blasius, Dirk, Carl Schmitt. Preußischer Staatsrat in Hitlers Reich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001. 250 S. 1 Abb. Besprochen von Bernd Rüthers. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rüthers20010503Blasius Nr. 10390 ZRG 119 (2002) 64
Blasius, Dirk, Carl Schmitt. Preußischer Staatsrat in Hitlers Reich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001. 250 S. 1 Abb.
Über Carl Schmitt ist in den letzten drei Jahrzehnten viel geschrieben worden. Es ist nahezu alles gesagt, aber immer noch nicht von allen. Sein bewegtes Leben als ein bedeutender „Jurist in drei Reichen“, vor allem aber seine Rolle in Hitlers Drittem Reich zieht immer neue Autoren mit immer neuen Deutungsmustern an. Die einen sehen in ihm den skrupellosen Anpassser an die jeweils Mächtigen, andere erklären sein Verhalten aus seinem Katholizismus und einem daraus genuin zu erklärenden Antisemitismus, wieder andere bewundern in Geburtstagsartikeln noch 1999 den „Reichstheologen“ oder den „Kämpfer gegen den Antichrist“, den Sachwalter der „konservativen Revolution“ und konservativen Revolutionär, den Repräsentanten einer konservativ-autoritären Staatsidee. Dirk Blasius, Jahrgang 1941, Schüler von Theodor Schieder und Wolfgang Mommsen, hat sich eine neue Erklärung ausgesucht:
„Die Berufung in den Preußischen Staatsrat durch Göring war für Schmitt ein Lebensereignis von provokativer Antriebskraft. Hier liegt der Schlüssel für seinen Weg im Dritten Reich.“(S. 14)
Das ganze Büchlein dient dem Verfasser dazu, diese These zu rechtfertigen. Um es vorwegzunehmen: Ich halte sie, zumal in der monokausalen Zuspitzung, mit der sie vorgetragen wird, für fragwürdig bis falsch. Leben und Wirken Schmitts im Dritten Reich lassen sich monokausal weder aus seiner Mitgliedschaft im Preußischen Staatsrat noch aus seiner angeblichen tiefen Verwurzelung in preußischen Traditionen erklären.
Zum Staatsrat ernannt wurde Schmitt am 11. Juli 1933, seinem 45. Geburtstag. Zu verdanken hatte er diese Ehre dem damaligen preußischen Ministerpräsidenten und Innenminister Hermann Göring, der sich mit der umfassenden Neubesetzung nach der Machtübernahme eine „Tribüne der Regimetreuen“ |
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*Blickle, Peter, Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform. Band 1 Oberdeutschland, Band 2 Europa. Oldenbourg, München 2000. XII, 196 S., X, 422 S. Besprochen von Bernd Schildt. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen SchildtBlickle20010917 Nr. 10177 ZRG 119 (2002) 02
Blickle, Peter, Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform. Band 1 Oberdeutschland, Band 2 Europa. Oldenbourg, München 2000. XII, 196 S., X, 422 S.
Die beiden vorliegenden Bände ziehen die Summe einer zwanzigjährigen Entwicklung und Interpretation des von dem Berner Historiker Peter Blickle entwickelten Kommunalismuskonzepts. Im ersten Band stellt Blickle in einer begriffsgeschichtlichen Einleitung – wie entsteht ein Begriff – einige grundsätzliche methodologische Überlegungen (wohl nicht zufällig) am Beispiel des Feudalismusbegriffs an. Offenbar versteht er den von ihm entwickelten Ordnungsbegriff Kommunalismus – mindestens auch – als Gegenbegriff zum Feudalismus.
Im ersten Kapitel – Institutionen – werden verfassungsrechtliche Grundprobleme behandelt. Der Verfasser fragt in diesem Zusammenhang anhand von vier konkreten Fallbeispielen aus dem oberdeutschen Raum nach der Verfaßtheit des Alltags. Kommunalismus ist für Blickle zunächst Ausdrucksform für Institutionen und Formen der Organisation des alltäglichen Lebens in Stadt und Land; wobei die Unterschiede zwischen den beiden von der traditionellen Forschung zumeist scharf geschiedenen Sphären als eher gradueller denn prinzipieller Natur erscheinen. Von zentraler Bedeutung für die kommunalen Verfassungsstrukturen in Stadt und Land sind zum einen die Gemeindeversammlungen und Gerichte, aber auch Vierer und Amman in den Dörfern und die dementsprechenden Institutionen Rat und Bürgermeister in den Städten. Der so verfaßte Alltag in Stadt und Dorf basiert auf einer nicht von der Herrschaft herrührenden Organisationsform – der Gemeinde. Damit sind auch die Antipoden kommunaler Verfassungsstrukturen benannt: Herrschaft und Gemeinde. Dieses Begriffspaar erinnert stark an die in der Rechtsgeschichte gängige Formel von Herrschaft und Genossenschaft (Gierke), einer Traditionslinie der sich Blickle – wenn auch e |
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*Boshof, Egon, Die Salier. 4. Aufl. (= Urban Taschenbuch 387). Kohlhammer, Stuttgart 2000. 343 S. Besprochen von Alois Gerlich. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerlich20010306Boshof Nr. 10178 ZRG 119 (2002) 30
Boshof, Egon, Die Salier. 4. Aufl. (= Urban Taschenbuch 387). Kohlhammer, Stuttgart 2000. 343 S.
Wenn ein Werk innerhalb von dreizehn Jahren vier Auflagen erlebt, belegt dies Anerkennung für ein wissenschaftliches Unternehmen in einer repräsentativen Reihe. Die Salier sind in den Vordergrund getreten seit der Speyerer Ausstellung und dem von Stefan Weinfurter 1991 betreuten dreibändigen Werk, in dem die Salier und das Reich Gegenstand von drei Dutzend Studien sind, unter denen sich eine auch von Boshof befindet. Weinfurter ließ dem noch zwei Bücher folgen über die Reichsgeschichte des 11. Jahrhunderts und den Kaiser Heinrich II. Jüngst reihte dieser Abfolge Herwig Wolfram sein Buch über Konrad II., den ersten Salier auf dem deutschen Thron, an. Man erfährt selten eine derartige Publikationsballung, zu der nicht zuletzt auch eine Fülle von Aufsätzen in mediävistischen Fachzeitschriften zu zählen ist.
Ein Werk wie das hier anzuzeigende setzt beim Leser zwar einige Kenntnisse voraus, will ihm aber als Komprimierung des Forschungsstandes den Überblick über eines der wichtigsten Jahrhunderte der europäischen Geschichte und in vielerlei Weise dazu Wissensvermittlung in Spezielfragen bieten. Boshof geht entsprechend der Genealogie in der Hauptsache chronologisch dem Gang der Ereignisse zwischen 1024 und 1125 nach. Thronanspruch und Erfolg Konrads II., Einordnung der Wahl in die dynastischen und reichskirchlichen Konstellationen, Gefahren in Sachsen und mehr noch in Lothringen, die Auseinandersetzung mit dem Stiefsohn und das Durchgreifen bei der Sicherung der Herrschaft in Italien sind die Hauptpunkte des ersten Großkapitels. Hervorzuheben sind die sorgsam anerkennende Bewertung der Herrschergemahlin Gisela, einer im Unterschied zu anderen Damen der Zeit großen Frau der deutschen Geschichte, dann die überzeugende Zurückweisung der Fehlinterpretation der Kirchenpolitik Konrads II., d |
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*Brüder Grimm, Briefwechsel mit Herman Grimm (einschließlich des Briefwechsels zwischen Herman Grimm und Dorothea Grimm, geb. Wild), hg. und bearb. v. Ehrhardt, Holger (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 1). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 1998. 616 S. und 16 z. T. farbige Bildtafeln. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen EckhardtBrüdergrimm20010910 Nr. 10462, 10424 ZRG 119 (2002) 53
Brüder Grimm, Briefwechsel mit Herman Grimm (einschließlich des Briefwechsels zwischen Herman Grimm und Dorothea Grimm, geb. Wild), hg. und bearb. v. Ehrhardt, Holger (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 1). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 1998. 616 S. und 16 z. T. farbige Bildtafeln.
Brüder Grimm, Briefwechsel mit Ludwig Hassenpflug (einschließlich der Briefwechsel zwischen Ludwig Hassenpflug und Dorothea Grimm, geb. Wild, Charlotte Hassenpflug, geb. Grimm, ihren Kindern und Amalie Hassenpflug), hg. und bearb. v. Grothe, Ewald (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 2). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 2000. 448 S. mit 37 z. T. farbigen Abb.
Die Briefwechsel von Jacob und Wilhelm Grimm sind nicht nur für Germanisten, sondern auch für Rechtshistoriker von großem Interesse. Die von der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. in Angriff genommene Kasseler Ausgabe hat 1998 und 2000 die ersten beiden vorzüglich ausgestatteten Bände Briefwechsel vorgelegt, die 640 von insgesamt mehr als 38.000 Briefen edieren bzw., sofern nur erschlossen, wenigstens verzeichnen. Es ist ein Mammutunternehmen, das hier mutig angegangen worden ist, das aber auch mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch auftritt, an dem es sich messen lassen muß.
In den Einleitungen beider Bände wird in einer „editorischen Notiz“ auf „Richtlinien zur Edition und Kommentierung“ der Briefekommission der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. verwiesen, die im Jahrbuch der Brüder Grimm-Gesellschaft veröffentlicht werden sollen. Inzwischen sind zwei Jahrbücher erschienen, Jahrbuch VI 1996 im Jahr 2000, Jahrbuch VII 1997 im Jahr 2001. Man findet darin zwar (vielleicht nicht mehr ganz) „aktuelle Überlegungen zur Vorbereitung einer kritisch-kommentierten Ausgabe der Werke der Brüder Grimm in Einzelausgaben“ von Bernhard Lauer (VI S. 175ff.), nicht aber di |
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*Brüder Grimm, Briefwechsel mit Ludwig Hassenpflug (einschließlich der Briefwechsel zwischen Ludwig Hassenpflug und Dorothea Grimm, geb. Wild, Charlotte Hassenpflug, geb. Grimm, ihren Kindern und Amalie Hassenpflug), hg. und bearb. v. Grothe, Ewald (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 2). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 2000. 448 S. mit 37 z. T. farbigen Abb. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen EckhardtBrüdergrimm20010910 Nr. 10462, 10424 ZRG 119 (2002) 53
Brüder Grimm, Briefwechsel mit Herman Grimm (einschließlich des Briefwechsels zwischen Herman Grimm und Dorothea Grimm, geb. Wild), hg. und bearb. v. Ehrhardt, Holger (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 1). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 1998. 616 S. und 16 z. T. farbige Bildtafeln.
Brüder Grimm, Briefwechsel mit Ludwig Hassenpflug (einschließlich der Briefwechsel zwischen Ludwig Hassenpflug und Dorothea Grimm, geb. Wild, Charlotte Hassenpflug, geb. Grimm, ihren Kindern und Amalie Hassenpflug), hg. und bearb. v. Grothe, Ewald (= Brüder Grimm, Werke und Briefwechsel, Kasseler Ausgabe, Briefe Band 2). Brüder Grimm-Gesellschaft, Kassel 2000. 448 S. mit 37 z. T. farbigen Abb.
Die Briefwechsel von Jacob und Wilhelm Grimm sind nicht nur für Germanisten, sondern auch für Rechtshistoriker von großem Interesse. Die von der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. in Angriff genommene Kasseler Ausgabe hat 1998 und 2000 die ersten beiden vorzüglich ausgestatteten Bände Briefwechsel vorgelegt, die 640 von insgesamt mehr als 38.000 Briefen edieren bzw., sofern nur erschlossen, wenigstens verzeichnen. Es ist ein Mammutunternehmen, das hier mutig angegangen worden ist, das aber auch mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch auftritt, an dem es sich messen lassen muß.
In den Einleitungen beider Bände wird in einer „editorischen Notiz“ auf „Richtlinien zur Edition und Kommentierung“ der Briefekommission der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. verwiesen, die im Jahrbuch der Brüder Grimm-Gesellschaft veröffentlicht werden sollen. Inzwischen sind zwei Jahrbücher erschienen, Jahrbuch VI 1996 im Jahr 2000, Jahrbuch VII 1997 im Jahr 2001. Man findet darin zwar (vielleicht nicht mehr ganz) „aktuelle Überlegungen zur Vorbereitung einer kritisch-kommentierten Ausgabe der Werke der Brüder Grimm in Einzelausgaben“ von Bernhard Lauer (VI S. 175ff.), nicht aber di |
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*Bührer-Thierry, Geneviève, Évêques et pouvoir dans le royaume de Germanie. Les Églises de Bavière et Souabe 876-973. Picard, Paris 1997. 278 S. Besprochen von Thomas Gergen. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen GergenBührer-Thierry20000927 Nr. 1231 ZRG 119 (2002) 21
Bührer-Thierry, Geneviève, Évêques et pouvoir dans le royaume de Germanie. Les Églises de Bavière et Souabe 876-973. Picard, Paris 1997. 278 S.
Bereits 1994 an der Universität Paris IV-Sorbonne verteidigt, wurde die vorliegende Dissertation von Frau Bührer-Thierry zu Ende des Jahres 1997 publiziert. Die Veröffentlichung füllt eine wissenschaftliche Lücke v. a. für unser Wissen um den Machtzusammenhang der Bischöfe im Süddeutschland des 10. Jahrhunderts.
Einen „klassischen“ Weg schlägt die Studie ein in der Betrachtung des Übergangs von der karolingischen Kirche zum Reichskirchensystem. Der Machtzuwachs der Bischöfe, die im 12. Jahrhundert zu Reichsfürsten aufstiegen, hatte indes bereits am Ende der Karolingerzeit begonnen, als der Episkopat zur Regel erklärte, eine wesentliche Rolle bei der Ausübung der königlichen Macht spielen zu wollen und gar zu sollen.
Frau Bührer-Thierry problematisiert die politische Rolle der Bischöfe in den Herzogtümern Bayern und Schwaben, indem sie in drei Teilen folgendes untersucht. Zum einen den Episkopat und seine Rolle in der königlichen Politik und im königlichen Rat („L´épiscopat, au coeur des destinées politiques du royaume oriental“), wozu sie minutiös die diplomatischen Quellen erschließt.
Der zweite Abschnitt, „Le concile comme instrument de gouvernement“, wirft Licht auf die Frage, auf welche Weise die Konzilien ein Regierungsinstrument bildeten; hier ist insbesondere wichtig, wieweit die Konzilien Gerichtsprozesse behandelten und diese sogar ersetzen konnten (S. 89-106). Die Untersuchung zeigt, daß das Konzil das beste Mittel war, um die Ordnung im Königreich als auch in der Christenheit am besten wiederherzustellen. Diese „Therapie-Funktion“ („Le concile comme thérapie“, S. 106) konnte das Konzil von Hohenaltheim im Jahre 916 jedoch nicht mehr erfüllen und scheiterte. Unter Konrad I., dem „letzten Karolinger“[1], war der Kons |
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*Bülow, Birgit von, Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1952) (= Berliner juristische Universitätsschriften. Grundlagen des Rechts 2). Berlin-Verlag/Nomos, Berlin/Baden-Baden 1996. 213 S. Besprochen von Wilfried Fiedler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerBülow20010222 Nr. 795 ZRG 119 (2002) 85
Bülow, Birgit von, Die Staatsrechtslehre der Nachkriegszeit (1945-1952) (= Berliner Juristische Universitätsschriften. Grundlagen des Rechts 2). Berlin-Verlag/Nomos, Berlin/Baden-Baden 1996. 213 S.
Die Schaffung der neuen Bundesländer und die Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland bieten den äußeren Anlaß für diese willkommene Untersuchung eines heiklen Themas. Die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte kennt in den letzten zweihundert Jahren eine Reihe von Umbrüchen, die sich bis in die letzten Jahre fortsetzen. Immer war die Frage gestellt, wie das Verhalten der Staatsrechtslehrer vorher und nachher zu beurteilen sein könnte, folglich auch das spezielle Verhältnis der deutschen Staatsrechtslehre zum Nationalsozialismus. Dies wird von der Autorin, die bei Bernhard Schlink promovierte, in einer empfehlenswerten Publikation zum Thema gemacht. Die Arbeit entstand zwischen 1991 und 1994 in Bonn und Berlin und führt zu einer interessanten Aufarbeitung der Nachkriegszeit. Gleichzeitig wird bewußt, wie lange Zeit inzwischen vergangen ist und wie schwierig es ist, die Verantwortlichkeiten zu personalisieren. Die Arbeit widmet sich speziell der Staatsrechtswissenschaft, obwohl gelegentlich der Eindruck entsteht, als seien die Juristen schlechthin gemeint. Denn schon in der Einleitung stellt die Verfasserin fest, daß der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten unter den Rechtswissenschaftlern deshalb die Aufmerksamkeit erregt, weil sich die „Juristen in Universität und Staatsämtern oft genug zu den Hütern von Recht und richtigem Handeln bestimmt haben und deswegen besondere Glaubwürdigkeit für sich beanspruchen“.
Interessant ist, warum die Autorin gerade den Zeitraum von 1945 bis 1952 ausgewählt hat. Der Zeitraum von 1933 bis 1945 erscheint dagegen als selbstverständlich. Die Dimensionen haben sich freilich bis heute verschoben, die Zahl der an der Diskussion Beteiligten ist |
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*Burg, Dorf, Kloster, Stadt. Beiträge zur hessischen Landesgeschichte und zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte. Ausgewählte Aufsätze von Fred Schwind. Festgabe zu seinem 70. Geburtstag, hg. v. Braasch-Schwersmann, U. (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 17). Elwert, Marburg 1999. 602 S. Besprochen von Elmar Wadle. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen WadleImperium20000929 Nr. 1181, 1000, 1246, 1070, 1134 ZRG 119 (2002) 00
Imperium und Papsttum. Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts. Gerhard Baaken. Festschrift zum 70. Geburtstag, hg. v. Frech, K./Schmidt, U. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1997. 357 S.
Haverkamp, Alfred, Verfassung, Kultur, Lebensform. Beiträge zur italienischen, deutschen und jüdischen Geschichte im europäischen Mittelalter. Dem Autor zur Vollendung des 60. Lebensjahres, hg. v. Burgard, F./Heit, A./Matheus, M. Zabern, Mainz 1997. 552 S.
Burg, Dorf, Kloster, Stadt. Beiträge zur hessischen Landesgeschichte und zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte. Ausgewählte Aufsätze von Fred Schwind. Festgabe zu seinem 70. Geburtstag, hg. v. Braasch-Schwersmann, U. (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 17). Elwert, Marburg 1999. 602 S.
Fehrenbach, Elisabeth. Politischer Umbruch und gesellschaftliche Bewegung. Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Frankreichs und Deutschlands im 19. Jahrhundert, hg. v. Hahn, H./Müller, J. Oldenbourg, München 1997. 421 S.
Strauch, Dieter, Kleine rechtsgeschichtliche Schriften, Aufsätze 1965-1997 aus Anlaß seines 65. Geburtstages hg. v. Baldus, M./Neuheuser, H. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. 445 S.
In den fünf durch runde „Geburtstage“ veranlaßten Sammelbänden sind Aufsätze zusammengestellt, die auch bei Rechtshistorikern auf großes Interesse gestoßen sind und es verdienen, in Erinnerung gehalten zu werden.
Aus dem wissenschaftlichen Werk Gerhard Baakens, dessen besonderes Interesse der hochmittelalterlichen Kaiser- und Papstgeschichte gilt, sind elf Beiträge ausgewählt, die sich Themen der Verfassungs-, Geistes- und Rechtsgeschichte, vor allem der Stauferzeit, widmen. Mit den Stichworten „Königserhebungen“ und „Nachfolgefragen“, „sizilisches Königtum“ und „Thronstreitigkeiten“ einerseits, „Rechtsgeschichte des Privilegs“ und „Recht und Macht“ andererseits können die Schwerpunkte lediglic |
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*Carl, Horst, Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 24). DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2000. XII, 592 S. Besprochen von Adolf Laufs. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen LaufsCarl20010808 Nr. 10199 ZRG 119 (2002) 35
Carl, Horst, Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 24). DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2000. XII, 592 S.
„In summa der bund zu Schwaben das ordentlich wesen teutscher nation gewest, welcher bund auch von menniglich geforcht und in vil weg den landfrieden und recht beschutzt und erhalten hat“. Dieses durchaus gültig gebliebene Urteil eines Nürnberger Gutachters aus dem Jahr 1537 erkennt dem schwäbischen Landfriedensbund aufgrund der kaiserlichen Gründungsinitiative und der Berufung auf den Reichslandfrieden eine überregionale Dimension zu und stellt die südwestdeutsche Einigung einer Vielzahl weltlicher und geistlicher Territorialherren und Städte durch die Bezeichnung als das ordentliche Wesen in den Kontext der Verfassungsgeschichte des Reiches. In der Tat hat der Schwäbische Bund als Landfriedensorganisation nicht nur ein halbes Jahrhundert südwestdeutscher Geschichte geprägt und im Schwäbischen Kreis nachgewirkt, sondern auch der Verdichtung von Reich und Reichsverfassung im Zeitalter der Reichsreform Anstöße gegeben und Auftrieb vermittelt. Bezeichnenderweise handelten Kaiser Maximilian, Eberhard im Bart oder Berthold von Henneberg im Reich wie im Bund gleichermaßen als Protagonisten des Verfassungswandels.
Der Schwäbische Bund hat je und je das Interesse von Historikern auf sich gezogen. In jüngster Zeit haben vornehmlich Ernst Bock und Heinz Angermeier ‑ im Zusammenhang mit der Arbeit an der Edition der Deutschen Reichstagsakten ‑ Bahnbrechendes geleistet. Die auf Studien in zahlreichen Archiven gegründete Tübinger geschichtswissenschaftliche Habilitationsschrift führt darüber hinaus. Das mit Abbildungen, Farbtafeln, Karten und Graphiken reich ausgestattete Buch kann als Musterbeispiel dieser leider bedrohten Literaturgattung gelten. Nach |
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*Clavero, Bartholomé, Ama Llunku, Abya Yala - Constituencia indígena y Código Ladino por América (= Estudios Constitucionales). Centro de Estudios Políticos y Constitucionales, Madrid 2000. 483 S. Besprochen von Filippo Ranieri. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen RanieriClavero20001113 Nr. 10235 ZRG 119 (2002) 55
Clavero, Bartholomé, Ama Llunku, Abya Yala: Constituencia indígena y Código Ladino por América (= Estudios Constitucionales). Centro de Estudios Políticos y Constitucionales, Madrid 2000. 483 S.
Die ersten Wörter aus dem Titel des hier vorzustellenden Bandes stammen aus der andinischen Sprache „quichua“. Es handelt sich dabei um einen indianischen Dialekt der einheimischen andinischen Bevölkerung in Ecuador. Ein Satz aus derselben Sprache figuriert ebenfalls als Titel des Vorworts. Hier handelt es sich um einige Formulierungen aus der Übersetzung der neuen Verfassung von Ecuador aus dem Jahre 1998 in diese einheimische Sprache. Diese Hinweise sind nicht zufällig. Sie führen uns unmittelbar zu Inhalt und Zielsetzung der vier Studien, die der Verfasser im vorliegenden Band veröffentlicht. Es geht nämlich um das zentrale Problem, welche Rolle die einheimische indianische Bevölkerung bei der konstitutionellen und privatrechtlichen Gesetzgebung in Nordamerika und vor allem in Mittelamerika und Südamerika im 19. Jahrhundert gespielt hat. Mit der Emanzipations- und Unabhängigkeitsbewegung der ehemaligen europäischen Kolonien - dies gilt in gleicher Weise für die nordamerikanischen englischen Kolonien sowie für die spanischen Kolonialgebiete in Mittelamerika und Südamerika - beginnt zugleich eine Gesetzgebungsarbeit in den neu entstandenen Staaten. Verfassungen und Zivilgesetzbücher sind damals weitestgehend europäischen Modellen verpflichtet gewesen. Welche Rolle spielte in den Augen der damaligen amerikanischen Gesetzgeber die einheimische indianische Bevölkerung? Dieser Frage geht der Verfasser in vier ausführlichen Studien nach, die die Zeitspanne von zwei Jahrhunderten - von Anfang des 19. bis zum Ende unseres Jahrhunderts - umfassen. Diese Zielsetzung erläutert der Verfasser, Ordinarius für spanische Rechtsgeschichte, an der Universität Sevilla im Vorwort (S. 11-17). Von den v |
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*Collin, Peter, „Wächter der Gesetze“ oder „Organ der Staatsregierung“? Konzipierung, Einrichtung und Anleitung der Staatsanwaltschaft durch das preußische Justizministerium von den Anfängen bis 1860 (= Rechtsprechung 16). Klostermann, Frankfurt am Main 2000. XX, 452 S. Besprochen von Mathias Schmoeckel. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen SchmoeckelCollin20010824 Nr. 10319 ZRG 119 (2001) 57
Collin, Peter, „Wächter der Gesetze“ oder „Organ der Staatsregierung“? Konzipierung, Einrichtung und Anleitung der Staatsanwaltschaft durch das preußische Justizministerium von den Anfängen bis 1860 (= Rechtsprechung 16). Klostermann, Frankfurt am Main 2000. XX, 452 S.
Einer der fundamentalen Wandel des Rechts vollzog sich im Strafprozessrecht des 19. Jahrhunderts. Während um 1800 scheinbar noch das alte Prozessrecht der Carolina in besonders ungehemmter Weise galt, trat reichseinheitlich 1877 die Strafprozessordnung in Kraft, die ein ganz anderes Modell der Strafrechtspflege einführte und damit letztlich einem grundlegend neuen Staatsverständnis entsprach. Ihr zugrunde liegen die preußischen Reformen um die Jahrhundertmitte. Die von K. Marxen betreute Dissertation widmet sich der Einführung der Staatsanwaltschaft in den altpreußischen Territorien und deren ersten Entwicklung bis 1860 und damit einer der markantesten Neuerungen.
Die Darstellung beginnt um 1830 in einer Zeit, in denen in Preußen die Einführung der Staatsanwaltschaft aufgrund der positiven Erfahrungen im Rheinland erwogen wurde. Mit dem Rücktritt des Justizministers L. Simons 1860 wird ein klarer Endpunkt der Untersuchungszeit markiert. Die französischen Erfahrungen des Rheinlands liegen zu Beginn des Berichts also schon weit zurück, so dass die Beschränkung auf die rein preußische Entwicklung begründet ist. Das alte, gemeinrechtlich geprägte Recht ist zwar noch in dominanter Weise vorhanden: Inquisitionsprozess, königliches Bestätigungsrecht, Unsicherheiten bezüglich der Notwendigkeit von Publikationen bestimmen noch den Alltag. Die Juristen sind sich jedoch einig z. B. über die Ablehnung des Inquisitionsprozesses oder über die Trennung der Prozessrollen von Ankläger, Verteidiger und zwischen beiden stehenden, unparteiischen Richter (45, 50). Die Weichenstellung vom alten zum neuen Prozessverständnis ist d |
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*Daileader, Philip, True Citizens. Violence, Memory, and Identity in the Medieval Community of Perpignan 1162-1397 (= The Medieval Mediterranean 25). Brill, Leiden 2000. 280 S. Besprochen von Eva Lacour. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen LacourDaileader20001024 Nr. 10217 ZRG 119 (2002) 32
Philip Daileader, True Citizens, Violence, Memory, and Identity in the Medieval Community of Perpignan, 1162‑1397, Brill, Leiden-Boston-Köln, 2000, 280 S.
Das Leitmotiv dieser Harvarder Dissertation zur mittelalterlichen Stadtbürgerschaft am Beispiel der katalanischen Stadt Perpignan ist interessanterweise das Thema „Erinnerung“. Die „Identität“ der Stadt habe sich nicht in einem Prozess der Reifung entwickelt, sondern aus „wiederholten Versuchen, an der Vergangenheit zu kleben“ (S. 209). Die in einem Privileg von 1197 fixierte Organisation der Stadt wurde noch Jahrhunderte später als ideal empfunden - in einem Verfassungskonflikt beriefen sich 1346 beide Parteien darauf -, obwohl sie eigentlich damals schon rückwärts gewandt und unzeitgemäß war.
Perpignan erhielt im Jahr 1197 durch Peter II. von Aragon zu einem Zeitpunkt ein Privileg, als der König noch nicht volljährig war und sich gegen Anfechtungen behaupten musste; nach diesem Privileg besaß Perpignan das Recht, einen Magistrat bestehend aus fünf consules zu wählen. Dieser Magistrat hatte vor allem die Aufgabe, die Rechte des Königs und der Bürger zu verteidigen und ihre bewegliche und unbewegliche Habe zu schützen. Zu diesem Zweck stand ihm die ma armada zur Verfügung, ein Bürgerheer unter dem Befehl des königlichen Schultheißen und des Vikars. Philip Daileader bewertet den Wunsch der Bürger nach eigener Jurisdiktion und Exekutivgewalt unter Führung der consules als Reaktion gegen den königlichen Landfrieden. Das Ausscheren aus dem königlichen Schutz im Rahmen des Landfriedens brachte für die Bewohner Perpignans natürlich Vorteile hinsichtlich der Schnelligkeit und Rücksichtslosigkeit der Behauptung ihrer Rechte, für die Parteien, mit denen sie in Konflikt lagen - Landadel und umliegende kleinere Städte -, war die ma armada jedoch eine ständige Bedrohung, ein Schritt hinter das bereits Erreichte zurück zum R |
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*Das älteste Greifswalder Stadtbuch (1291-1332), bearb. v. Poeck, Dietrich W. unter Heranziehung der nachgelassenen Vorarbeiten von Schroeder, Horst-Diether (= Veröffentlichungen der historischen Kommisssion für Pommern Reihe 4, Quellen zur pommerschen Geschichte 14). Böhlau, Köln 2000. CLXXII, 301 S., 5 Abb., 2 Karten. Besprochen von Götz Landwehr. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen LandwehrDasältestegreifswalder20010918 Nr. 10180 ZRG 119 (2002) 33
Das älteste Greifswalder Stadtbuch (1291-1332), bearb. v. Poeck, Dietrich W. unter Heranziehung der nachgelassenen Vorarbeiten von Schroeder, Horst-Diether (= Veröffentlichungen der Historischen Kommisssion für Pommern Reihe 4, Quellen zur pommerschen Geschichte 14). Böhlau, Köln 2000. CLXXII, 301 S. 5 Abb., 2 Karten.
Das Greifswalder Stadtbuch ist ein Zeugnis des vielfältigen. insbesondere im lübischen Rechtskreis in vielfacher Gestalt anzutreffenden Stadtbuchwesens. Der hier edierte Liber civitatis ist das älteste überlieferte Stadtbuch der Stadt lübischen Rechts, dessen dokumentierter Vorläufer (vgl. Nr. 871) nicht erhalten ist. Er gehört zum Typus der älteren Einheitsstadtbücher. Erst im Laufe des 14. Jahrhunderts fand eine Aufteilung nach Geschäftszweigen und Geschäftsarten statt und es wurden ein Statutenbuch (liber de arbitrio consulum von 1322-1358), ein nach 1329 eingerichtetes Privilegienbuch, ein Stadtrentenbuch (liber de redditibus civitatis, seit 1349), ein Obligationenbuch (liber debitorum, von 1349-1442), ein Erbebuch (von 1350-1450), ferner Kämmereibücher (seit 1361) und schließlich Gerichtsbücher (libri judiciales, von 1383-1526) angelegt. die sämtlich nicht ediert sind.
Das älteste Stadtbuch, das wahrscheinlich mit dem 1451 in der sog. Rubenowschen Stadtverfassung erwähnten Großen Buch identisch ist, enthält für den 42 Jahre umfassenden Zeitraum von 1291-1332 insgesamt 1236 Eintragungen in lateinischer Sprache vornehmlich über Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zwischen Bürgern vor dem Rat vorgenommen wurden. Die notula in dem Stadtbuch hatten, ohne daß dies vor dem 16. Jahrhundert (im Revidierten Lübecker Stadtrecht von 1586) ausdrücklich normiert ist, Beweiskraft vor Gericht. In zeitlicher Reihenfolge haben die Eintragungen zum Gegenstand: insbesondere Rechtsgeschäfte über Liegenschaften (hereditates), wie Kaufverträge (vendiciones |
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*Das Freiburger ABGB-Gutachten. Gutachten der vorderösterreichischen Juristenfakultät Freiburg im Breisgau zum „Entwurf eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ (1797), hg. v. Schott, Clausdieter (= Rechts- und sozialwissenschaftliche Reihe 25). Lang, Frankfurt am Main 2000. 213 S. Besprochen von Werner Ogris. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen OgrisDasfreiburger20010116 Nr. 10160 ZRG 119 (2002) 43
Das Freiburger ABGB-Gutachten. Gutachten der vorderösterreichischen Juristenfakultät Freiburg im Breisgau zum „Entwurf eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ (1797), hg. v. Schott, Clausdieter (= Rechts- und Sozialwissenschaftliche Reihe 25). Lang, Frankfurt am Main 2000. 213 S. 5 Abb.
Vorderösterreich, die „Schwanzfeder des Kaiseradlers“, ist erst vor kurzem (1999/2000) durch eine eindrucksvolle Ausstellung (Rottenburg, Schallaburg, Freiburg; dazu Katalog: Vorderösterreich nur die Schwanzfeder des Kaiseradlers?, hg. v. Württembergischen Landesmuseum Stuttgart. Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm, 2. Auflage 1999, 448 S., zahlreiche Abbildungen) in das Bewußtsein breiterer Bevölkerungskreise gehoben worden. Nun beleuchtet die vorliegende Edition des Zürcher Ordinarius einen bislang kaum bekannten Aspekt, nämlich den Beitrag der Freiburger Juristenfakultät zur Kodifikationsgeschichte des ABGB von 1811. Dabei handelt es sich um ein Gutachten, das der Freiburger Studien-Konsess im Jahre 1797 über den „Entwurf eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ erstattete. Dieser „Entwurf Martini“ war im Februar 1797 etwas überstürzt als „Bürgerliches Gesetzbuch für Westgalizien“ (WGGB) in Kraft gesetzt worden. Die Beratungen der Freiburger Fakultät liefen daher de facto auf eine Begutachtung des WGGB hinaus. Diese fand ihren Niederschlag in einem 171 Seiten umfassenden Konzept, das in 12 Sitzungen zwischen 21. April und 27. September 1797 von den (damals nur vier!) Rechtsprofessoren erarbeitet wurde. Entsprechende Voten wurden auch von den anderen erbländischen Fakultäten (Wien, Prag, Innsbruck) eingefordert; doch ist nur jenes aus Freiburg erhalten. Es stellt einen nicht gerade sensationellen, aber doch bedeutsamen Beitrag der Freiburger Juristenfakultät zur Gestaltung des Orbis iuris Austriacus dar.
Die übersichtliche und auch sonst ansprechend gestaltete Edition bringt i |
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*Das preußische Allgemeine Landrecht. Politische, rechtliche und soziale Wechsel- und Fortwirkungen, hg. v. Wolff, Jörg (= Motive - Texte - Materialien 70). C. F. Müller, Heidelberg 1995. 351 S. Besprochen von Wilfried Fiedler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerGemeinwohlKleinheyerDaspreußische Nr. 640,653, 685 ZRG 119 (2002) 43Das
Das Preußische Allgemeine Landrecht in der Literatur der Gegenwart (Sammelbesprechung)
Gemeinwohl - Freiheit - Vernunft - Rechtsstaat. 200 Jahre Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (= Juristische Gesellschaft zu Berlin. Symposium 27.-29. Mai 1994 Berlin), hg. v. Ebel, Friedrich. De Gruyter, Berlin 1995. 160 S.
Kleinheyer, Gerd, Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten vom 1. Juni 1794 (= Juristische Studiengesellschaft 216). C. F. Müller, Heidelberg 1995. 27 S.
Das Preußische Allgemeine Landrecht. Politische, rechtliche und soziale Wechsel- und Fortwirkungen, hg. v. Wolff, Jörg (= Motive – Texte – Materialien 70). C. F. Müller, Heidelberg 1995. 351 S.
Der Geburtstag des preußischen allgemeinen Landrechts (1794) hat zu mehreren erstaunlichen Würdigungen im Schrifttum geführt. Es ging dabei entweder um Vortragsveranstaltungen oder um Symposien, die zum Teil auch in dieser Zeitschrift behandelt worden sind (vgl. ZRG. Germ. Abt. 116, 602ff.). Dem Speyerer Symposium entsprach dabei das Symposium der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, das bereits 1994 stattfand. Es ist erstaunlich, daß ein doch schon betagtes Werk auf diese Weise heute gewürdigt wird, wobei es sich einerseits um Vorträge wichtiger Art handelt, andererseits um einen Einzelvortrag, wie demjenigen von Kleinheyer. Der Band des De Gruyter-Verlages enthält mehrere Vorträge und ihre Diskussion. Er beginnt mit einem Vortrag von Willoweit über „die bürgerlichen Rechte und das gemeine Wohl“, das rechtspolitische Profil des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794 (S. 1ff.). Dieser Vortrag enthält wie derjenige Kleinheyers auch eine Würdigung des geistigen Vaters der preußischen Kodifikation. Klaus Luig widmet sich der privatrechtlichen Seite des ALR (S. 17ff.), während Wolfgang W. Schild die strafrechtliche Seite aufgreift (S. 41ff.). Auc |
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*Dasler, Clemens, Forst- und Wildbann im frühen deutschen Reich. Die königlichen Privilegien für die Reichskirche vom 9. bis zum 12. Jahrhundert (= Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 10). Böhlau, Köln 2001. XI, 310 S. Besprochen von Heinz Mohnhaupt. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen MohnhauptDasler20010915 Nr. 10463 ZRG 119 (2002) 23
Dasler, Clemens, Forst- und Wildbann im frühen deutschen Reich. Die königlichen Privilegien für die Reichskirche vom 9. bis zum 12. Jahrhundert (= Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 10). Böhlau, Köln 2001. XI, 310 S.
Der Rechtshistoriker nimmt die überarbeitete historische Göttinger Dissertation von 1996 mit erwartungsvollem Interesse zur Hand, da sie im Titel und Untertitel mit „Forst“, „Wildbann“, „Privilegien“ und „Reichskirche“ Begriffe aufnimmt, die sämtlich juristisch geprägt sind, jedoch im Mittelalter noch keineswegs über einen präzisen Inhalt verfügen. Bis heute müht sich die Forschung um Klarstellungen mit unterschiedlichem Erfolg. Die Bemühungen des Verfassers vermögen nur wenig zu befriedigen.
Das Untersuchungsziel besteht darin, die „praktische Bedeutung“ (S. 1) und „Wirkungsgeschichte der Forste und Wildbänne“ (sic!) darzustellen, die von den „ostfränkisch-frühdeutschen Herrschern“ des 9. bis 12. Jahrhunderts verliehen wurden (S. 257). In knappen Fallstudien werden 87 einzelne Forstgebiete in alphabetischer Reihenfolge daraufhin untersucht, welcher Art diese Verleihungen gewesen sind. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich bis in das heutige Frankreich (Cambrai, Metz), die heutige Schweiz, Südtirol, Slovenien und das heutige Belgien; Reichsitalien bleibt ausgespart. Behandelt werden die Verleihungen an geistliche Empfänger und solche Forstgebiete, die eine namentliche Bezeichnung tragen und für die eine Grenzbeschreibung gegeben ist.
Der Verfasser möchte vor allem (S. 257) die „gängigen Vorstellungen über die Eigenschaften des Wildbanns“ korrigieren (inhaltlicher Umfang des Wildbanns; Herrschaftsbegründung durch Wildbann), indem er diesen „mit den Quellen konfrontiert“ (S. 1). Daran, dies in angemessener kritischer Interpretation zu tun, hindert ihn oft das Fehlen der rechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Daraus resultiert wiederum eine Fülle von kon |
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*Deißler, Johannes, Antike Sklaverei und deutsche Aufklärung im Spiegel von Johann Friedrich Reitemeiers „Geschichte und Zustand der Sklaverey und Leibeigenschaft in Griechenland“ (1789) (= Forschungen zur antiken Sklaverei 33). Steiner, Stuttgart 2000. VII, 507 S. Besprochen von Cosima Möller. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen MöllerDeißler20010916 Nr. 10333 ZRG 119 (2002) 42
Deißler, Johannes, Antike Sklaverei und deutsche Aufklärung im Spiegel von Johann Friedrich Reitemeiers „Geschichte und Zustand der Sklaverey und Leibeigenschaft in Griechenland“ (1789) (= Forschungen zur antiken Sklaverei 33). Steiner, Stuttgart 2000. VII, 507 S.
Die hier zu besprechende Untersuchung, die als Dissertation bei Heinz Bellen in Mainz entstanden ist, füllt eine wissenschaftsgeschichtliche Lücke. Die von Vogt und Finley einmütig als Beginn moderner Erforschung der antiken Sklaverei gepriesene, wenig bekannte Arbeit von Johann Friedrich Reitemeier „Geschichte und Zustand der Sklaverey und Leibeigenschaft in Griechenland“ wird vom Verfasser gründlich untersucht und in den wissenschaftsgeschichtlichen Kontext gestellt.
Nach der Lektüre des Buches ist man über die Facetten der deutschen Forschungen zur antiken Sklaverei in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts umfassend und detailreich informiert. Die Wertschätzung des Reitemeierschen Werkes erscheint in der vergleichenden Perspektive durchaus berechtigt. Die Betrachtung dieser Untersuchung und ihres wissenschaftlichen Umfeldes vermag daher einen Spiegel dafür abzugeben, wie die antike Sklaverei in der deutschen Aufklärung erforscht und dargestellt wurde.
Die Untersuchung ist in drei etwa gleich lange Kapitel gegliedert, die durch den Gegenstand nahegelegt sind. Im ersten Kapitel (S. 9-152) widmet sich der Verfasser zunächst den Tendenzen der Sklavenforschung während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Dabei erstrebt er einen umfassenden Überblick, indem er Beiträge zur Sklavenforschung aus verschiedenen Fachrichtungen – nämlich der Geschichtswissenschaft, der Altertumswissenschaft, der Jurisprudenz und der Theologie bzw. der Philosophie – beleuchtet. Er schenkt dabei auch den Forscherpersönlichkeiten und dem institutionellen Rahmen ihrer Tätigkeit Beac |
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*Demokratiebewegung und Revolution 1847 bis 1849. Internationale Aspekte und europäische Verbindungen, hg. v. Langewiesche, Dieter. Braun, Karlsruhe 1998. 230 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelbesprechung). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
Wichtige Beiträge unterschiedlicher Art enthält auch die Publikation von Ch. Jans |
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*Demel, Walter, Europäische Geschichte des 18. Jahrhunderts. Ständische Gesellschaft und europäisches Mächtesystem im beschleunigten Wandel (1689/1700-1789/1800). Kohlhammer, Stuttgart 2000. 300 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen JelowikDemel20010521 Nr. 10237 ZRG 119 (2002) 51
Demel, Walter, Europäische Geschichte des 18. Jahrhunderts. Ständische Gesellschaft und europäisches Mächtesystem im beschleunigten Wandel (1689/1700-1789/1800). Kohlhammer, Stuttgart 2000. 300 S.
An allgemein- wie spezialhistorischen Darstellungen zum 18. Jahrhundert mangelt es, wie allein schon die dem Buch beigegebene Literaturauswahl ausweist, gemeinhin nicht. Der Verfasser fügt der also schon reichlich vorhandenen Literatur eine Arbeit hinzu, die gewiß nicht den Anspruch erheben kann, eine Lücke wissenschaftlicher Erkenntnis zu schließen, wohl aber den, eine handliche Gesamtschau europäischer Geschichte des 18. Jahrhunderts zu versuchen. In diesem Sinne nennt Demel selbst sein Buch eine „Entwurfsskizze“, ein „Experiment“ (S. 11). Es eignet sich folglich weder als Lehrbuch, als das es zweifellos auch nicht gedacht ist, noch als Quelle rascher sachlicher Information. Vielmehr erwartet den Leser eine eher unterhaltsame, aber nichtsdestoweniger lehrreiche Lektüre.
Die Materialfülle, der Demel sich gegenüber sah, gestattete weder eine Darstellung der europäischen Geschichte im Sinne einer „Addition von Nationalgeschichten“ (S. 11) noch ein chronologisch getreues Abbild auch nur der wichtigsten Ereignisse und Entwicklungslinien im europäischen Maßstab. Statt dessen kam es ihm darauf an, „die europäischen Gemeinsamkeiten und die internationale Kommunikation (im politischen, wirtschaftlichen ebenso wie im kulturellen Bereich) herauszuarbeiten“ (S. 9). Obgleich Demel den naheliegenden Verdacht, er wolle auf diese Weise „gegenwärtige Tendenzen europäischer Integration historisch legitimieren“ (S. 9), sachlich begründet zurückweist, ist zumindest die Vermutung, daß das Buch verlagsseitig dieser Intention seine Entstehung verdankt, nicht ganz abwegig.
Die Arbeit, aufgelockert durch 11 Abbildungen zeitgenössischer Gemälde, Kupferstiche und Zeichnungen, 5 statistische Tabellen und zwe |
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*Demokratisches Denken in der Weimarer Republik, hg. v. Gusy, Christoph (= Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 16). Nomos, Baden-Baden 2000. 681 S. Besprochen von Bernd Rüthers. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen RüthersDemokratischesdenken20010328 Nr. 10326 ZRG 119 (2002) 61
Demokratisches Denken in der Weimarer Republik, hg. v. Gusy, Christoph (= Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 16). Nomos, Baden-Baden 2000. 681 S.
Über antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik ist, angestoßen durch K. Sontheimers Buch dazu von 1962[1], viel geschrieben und geredet worden; soviel, dass es zeitweilig scheinen konnte, als habe es demokratisches Denken in den vierzehn Jahren der ersten Republik kaum gegeben.
Vom 22.-24. März 2000 fand im Zentrum für interdisziplinäre Forschung in Bielefeld eine Tagung zum demokratischen Denken in der Weimarer Republik statt. Der hier anzuzeigende Sammelband gibt überwiegend die dort gehaltenen Vorträge wieder. Das Thema wurde unter vielfältigen Aspekten und mit unterschiedlichen Vorverständnissen und Perspektiven behandelt. Nach einer Einführung in das Thema („Entstehungsbedingungen und Vorfragen“) von Ch. Gusy werden in einem ersten Abschnitt („Vorbedingungen“) die Ausgangslagen einzelner Lebensbereiche analysiert: das Phänomen der „Massendemokratie“ (M. Llanque), das demokratische Denken in der Weimarer Geschichtswissenschaft (A. Wirsching), in der Philosophie (U. Steinvorth), in der Verfassungsdiskussion der Nationalversammlung (J.-D. Kühne) und bei Thomas Mann (R. Mehring) erörtert.
Der zweite Abschnitt behandelt die Weimarer Ansätze zu einer modernen Demokratieauffassung und ist auf das Denken und die Rolle einzelner staatsrechtlicher Professoren gerichtet, nämlich Richard Thoma (C. Schönberger), Gustav Radbruch (R. Poscher), Hans Kelsen und Hugo Preuß (D. Lehnert), Hermann Heller (D. Schefold), Rudolf Smend (R. Lhotta) sowie Gerhart Leibholz (M. Wiegandt).
Im dritten Abschnitt werden als „Hauptprobleme demokratischen Denkens“ in Weimar erörtert: „Staatstheorie und Demokratiebegriff“ (O. Lepsius), „Das parlamentarische Gesetz als Entscheidungsform“ (C. Möllers), „Nationale Demokratie und P |
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*Denunziation. Historische, juristische und psychologische Aspekte, hg. v. Jerouschek, Günter/Marßoleh, Inge/Röckelein, Hedwig. Edition diskord, Tübingen 1997. 304 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen Müller-DietzDenunziation20010209 Nr. 931 ZRG 119 (2002) 08
Denunziation. Historische, juristische und psychologische Aspekte, hg. v. Jerouschek, Günter/Marßoleh, Inge/Röckelein, Hedwig. Edition diskord, Tübingen 1997. 304 S.
Der Sammelband dokumentiert ein interdisziplinäres Symposium, das 1996 in Halle über das Thema „Denunziation. Zur Psychologie justizförmiger Anschuldigungsstrategien im historischen Vergleich“ stattfand. Die 16 Beiträge erörtern diese Problematik unter historischen, juristischen und psychoanalytischen Aspekten. Anlass dazu bot ein Vergleich einschlägiger Erfahrungen im nationalsozialistischen System und in der Deutschen Demokratischen Republik. Einleitend geben die Herausgeber einen Überblick über die Beiträge und stellen geschichtliche Modelle der Denunziation sowie methodische Ansätze des Zugangs zu diesem Phänomen vor. Tagung und Drucklegung des Werkes wurden durch die Volkswagen-Stiftung gefördert.
Drei thematische Schwerpunkte machen den Inhalt des Bandes aus. Zunächst beschäftigen sich fünf Beiträge mit der Entstehungsgeschichte und historischen Erscheinungsformen der Denunziation. Drei weitere Studien befassen sich mit der (politischen) Denunziation im NS-Staat. Die anschließenden sechs Beiträge gehen Erscheinungsformen des Phänomens in der Sowjetunion und in der DDR nach. Eine psychoanalytische Deutung derartigen Anzeigeverhaltens rundet den Band ab, der an einem rechtsgeschichtlich bisher wenig diskutierten Thema die Fruchtbarkeit des interdisziplinären Ansatzes überzeugend zu demonstrieren weiß.
Lothar Kolmer zufolge ist die Denunziation seit dem 11. Jahrhundert aus der sog. denunciatio canonica als innerkirchliches Instrument zur Wahrung des „rechten Glaubens“ entwickelt und praktiziert worden. Daraus entstand dann das Inquisitionsverfahren. Dessen Anwendung gegen Häretiker im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert stellt Amalie Fößel dar. Am Beispiel der Homosexuellenverfolgungen des 15. Jahrh |
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*Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung, hg. und mit einer Einleitung versehen von Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 236). Lang, Frankfurt am Main 2001. 266 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDercodepénal2000618 Nr. 10452 ZRG 119 (2002) 53
Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung, hg. und mit einer Einleitung versehen von Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 236). Lang, Frankfurt am Main 2001. 266 S.
Mit dem auf revolutionären Vorläufern von 1791 und 1795 sowie auf Entwürfen der Jahre 1802 und 1808 beruhenden Code pénal vom 1./2. März 1810 schuf Frankreich auch für das Strafrecht eine neue gesetzliche Grundlage. Sie wurde mit dem 1. Januar 1811 in den linksrheinischen Departements, den hanseatischen Departements und den münsterländischen Departements sowie auch im Großherzogtum Berg übernommen. Das den Code Napoléon 1807, den Code d’instruction criminelle in drei Gesetzen der Jahre 1808 bis 1810 und den Code de procédure civile in einer abgeänderten Fassung einführende Königreich Westphalen befasste sich mit der Übernahme des Strafgesetzbuchs bereits kurz nach seinem Inkrafttreten. Dabei wurde der Vorschlag Joseph Jérôme Siméons, den Code pénal unmodifiziert in Kraft zu setzen, im Herbst 1810 abgelehnt. Stattdessen wurde mit einer Umarbeitung begonnen, die schon im Juli 1811 zur Hälfte vorlag. Berichterstatter und verantwortlicher Verfasser scheint Justus Christoph von Leist (1770-1858) gewesen zu sein. Unter beträchtlichen Veränderungen der Vorlage gelang bis 1813 eine Fassung, deren Drucklegung aber nach wenigen Artikeln infolge der politischen Veränderungen des Jahres 1813 abgebrochen wurde.
Die verdienstvolle Edition Werner Schuberts macht die von Jérôme Napoléon vollzogene Fassung des 498 Artikel umfassenden Code pénal von 1813 erstmals allgemein zugänglich, wobei der französischen Fassung bis Art. 28 die amtliche deutsche Übersetzung zur Seite gestellt ist und der westphälischen Artikelzählung die Zählung der französischen Vorlage beigefügt ist. Zwecks Erleichterung des Vergleichs mit dem 484 Artikel aufweisenden Co |
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*Der Jakobuskult in „Kunst“ und „Literatur“ - Zeugnisse in Bild, Monument, Schrift und Ton, hg. v. Herbers, Klaus/Plötz, Robert (= Jakobus-Studien 9). Tübingen, Narr 1998. XII, 303 S. Besprochen von Thomas Gergen. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen GergenDerjakobuskult20000927 Nr. 1257 ZRG 119 (2002) 32
Der Jakobuskult in „Kunst“ und „Literatur“ – Zeugnisse in Bild, Monument, Schrift und Ton, hg. v. Herbers, Klaus/Plötz, Robert (= Jakobus-Studien 9). Tübingen, Narr 1998. XII, 303 S.
Die vorliegende Sammlung von Aufsätzen ist bereits der neunte Band der Jakobus-Studien, für die hauptsächlich Klaus Herbers verantwortlich zeichnet. Während in Band 8 Auszüge aus dem Jakobusbuch des 12. Jahrhunderts ins Deutsche übertragen und kommentiert wurden[1], der Haupttextquelle des Mittelalters zu dieser Pilgerfahrt, umfaßt der hier besprochene Aktenband Studien zur Kunst- und Literaturgeschichte aus verschiedenen Ländern, von denen aus Pilger nach Santiago de Compostela zogen. Nicht nur Erzählungen und Berichte der Pilger, sondern auch Vorstellungen und Bilder förderten und fördern die Verbreitung dieses Kultes bis in die heutige Zeit. Dabei betreten die Autoren wissenschaftliches Neuland, indem sie die Rezeption dieser Wallfahrt in Bild-, Schrift- und Tonmedien untersuchen[2]. Nach diesen Kriterien ist auch das Buch gegliedert, ein Register der Ortsnamen und der Personennamen (S. 285-303) erleichtert die Übersicht über das Werk.
Die Kirchen San Salvador de Leyre, Santa María la Real de Sangüesa, Nuestra Señora de Eunate, die Pfarrkirchen von Olcoz und San Miguel de Estella werden beispeilhaft behandelt, um das Bildprogramm romanischer Portale und Portalfassaden in Navarra zu beschreiben. Dort sind häufig solche Sünden verkörpert, denen die Pilger auf ihrer Fahrt erlegen sein konnten, also Nachlässigkeit im Glauben und bei der Feier der heiligen Messe sowie Völlerei und Geiz[3]. Die didaktische Bedeutung der Bilder verdeutlicht auch die Studie über „Ikonographie des Apostels Jakobus im Kontext der Darstellungen des Credo Apostolorum“ (S. 15-50), in der Ryszard Knapinski unterstreicht, wie wichtig es war, den Rang des Apostels Jakobus im Apostelkollegium angemessen zu würdigen. Die |
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*Der Rhein-Neckar-Raum und die Revolution von 1848/49. Revolutionäre und ihre Gegenspieler, hg. v. Arbeitskreis der Archive im Rhein-Neckar-Raum. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 1998. 464 S. Besprochen von Wilfried Fiedler (Sammelrezension). ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen FiedlerDierevolution20001219 Nr. 1249, 1150, 1213, 1211, 1236, 1212, 1115, 1186, 1031, 1103, 1145, 1146, 1092, 1080, 1101, 1132, 1087, 1100, 1099, 1187, 1091 ZRG 119 (2002) 51
Die Revolution von 1848/49 in Deutschland nach 150 Jahren (Sammelbesprechung der in den Anmerkungen bibliographisch nachgewiesenen Werke)
Die Revolution von 1848 gilt zwar als gescheitert, aber spätestens nach der Monographie von J.‑D. Kühne[1] ist geläufig, daß diese Aussage so nicht stimmt und die Folgewirkungen nicht zu unterschätzen sind. Kühne hat pünktlich zum Jubiläum eine zweite Auflage vorgelegt[2] und diese mit einer Rarität versehen: mit einem „Nachwort“,[3] in dem er auf die geäußerte Kritik, auf Korrekturen und Anregungen verschiedenster Art eingeht. Die Revolution von 1848/49 mußte auf ganz unterschiedliche Reaktionen stoßen, da sie sich an das vorherrschende Staatsbild nicht hielt und nach 1945 in Deutschland Verwunderung erregte, da seine Ausdehnung die gewohnten Grenzen deutlich überschritt. Der Revolutionsgedanke fand in Deutschland stets eine lebhafte Reaktion, ganz im Gegensatz zu der anders lautenden Überlieferung.[4] Nach 1945 bot die Revolution von 1848/49 Halt in einer wenig erfreulichen Situation. Auch die Aufarbeitung der wichtigsten Daten der Abgeordneten der Paulskirche in dem Werk von Best/Weege[5] änderte nichts daran, daß die Revolution von 1848/49 in Deutschland eher belächelt wurde und ihre Fortwirkung unterschätzt worden ist.
In einer die europäischen Dimension betonenden Publikation[6] konnte H. Reinalter daher zutreffend feststellen, die wenigen neueren Arbeiten hätten „das gesamte Bild der Revolution kaum wesentlich“ verändert.[7] Die europäische Dimension der Revolution von 1848/49 war zwar schon zuvor bekannt, jedoch liefert dieser Ansatz zunächst eine erste Anknüpfung für manche Publikationen zum Jubiläumsjahr.[8]
Wichtige Beiträge unterschiedlicher Art enthält auch die Publikation von Ch. Jans |
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*Der sassen speygel. Sachsenspiegel - Recht - Alltag. Band 1 Beiträge und Katalog zu den Ausstellungen - Bilderhandschrift des Sachsenspiegels - Niederdeutsche Sachsenspiegel und Nun vernehmet in Stadt und Land - Oldenburg - Sachsenspiegel - Stadtrecht, hg. v. Koolman, Egbert u. a. (= Veröffentlichungen des Stadtmuseums Oldenburg 21 = Schriften der Landesbibliothek Oldenburg 29). Band 2 Beiträge und Katalog zur Ausstellung - Aus dem Leben gegriffen - Ein Rechtsbuch spiegelt seine Zeit, hg. v. Fansa, Mamoun |
Ganzen Eintrag anzeigen EbelDersassen20010123 Nr. 688 ZRG 119 (2002) 33
Der sassen speygel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag. Band 1 Beiträge und Katalog zu den Ausstellungen: Bilderhandschrift des Sachsenspiegels – Niederdeutsche Sachsenspiegel und Nun vernehmet in Stadt und Land – Oldenburg – Sachsenspiegel – Stadtrecht, hg. v. Koolman, Egbert u. a. (= Veröffentlichungen des Stadtmuseums Oldenburg 21 = Schriften der Landesbibliothek Oldenburg 29). Band 2 Beiträge und Katalog zur Ausstellung: Aus dem Leben gegriffen – Ein Rechtsbuch spiegelt seine Zeit, hg. v. Fansa, Mamoun (= Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland Beiheft 10). Isensee, Oldenburg 1995.
Wie bespricht man ein Werk, das sich aus 36 einläßlichen Beitrag zu einem Thema, dem Sachsenspiegel, und zwei Katalogabteilungen gehaltvoller Ausstellungen zu demselben zusammensetzt? Der Inhalt ließe sich nur durch eine Themenliste wiedergeben; Auswahl wäre Umgewichtung, die der Sache nicht entspräche. Anzeigenswertes, Würdigungs‑Wünschbares gibt es in Fülle. Es erstreckt sich von Rahmenthemen, die die Quelle „Sachsenspiegel“ in ihr breitgebundenes Umfeld stellen, Beiträge zu Oldenburger Bilderhandschrift, die den Anlass der Ausstellungen bildete, bis zum Inhaltlichen. Fast jedes Expositum gab ein Thema für einen Beitrag ab. Der Katalog macht Appetit auf den gleichzeitig erschienenen Faksimile‑Band des Oldenburger Codex picturatus, dessen splendide Ausstattung sich leider auch im Kaufpreis widerspiegelt. Die vielen Facetten der beiden Bände fügen sich zu einem Auge, mit dem der Blick namentlich auf die nordwestdeutsche Überlieferung des Rechtsbuchs, Forschungsschwerpunkte und sprachliche wie inhaltliche Fragen seiner Rolle im Spätmittelalter deutlich werden. Die Themen der 36 Aufsätze und die reich bebilderten Erläuterungen der Kataloge muss sich jeder Leser aus den Verzeichnissen selbst aussuchen, doch er wird belohnt, denn man liest den Sammelband mit großem Gewinn.
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*Der Stralsunder Frieden von 1370. Prosopographische Studien, hg. v. Jörn, Niels/Werlich, Ralf-Gunnar/Wernicke, Horst (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte neue Folge 46). Böhlau, Köln 1998. XII, 405 S. Besprochen von Albrecht Cordes. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen CordesDerstralsunder20000929 Nr. 1128 ZRG 119 (2002) 31
Der Stralsunder Frieden von 1370. Prosopographische Studien, hg. v. Jörn, Niels/Werlich, Ralf–Gunnar/Wernicke, Horst (= Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte N. F. 46). Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. XII, 405 S.
Die Auswahl und Art und Weise der Begehung von Jubiläen und historischen Gedenktagen wäre ihrerseits ein reizvolles historiographisches Thema. Im Bereich der Hansegeschichte gilt das für kein anderes Ereignis so sehr wie für den Stralsunder Frieden von 1370. Der Vertrag der Kölner Konföderation nach ihrem Sieg über den dänischen König Waldemar IV. Atterdag gilt gemeinhin als zäsurbildender Höhepunkt der hansischen Machtentfaltung (in seinem Eröffnungsbeitrag relativiert Horst Wernicke diese Sicht freilich etwas), und als solcher wurde er 1870, kurz nach dem erneuten Sieg über Dänemark, auch gefeiert. Auf diesem nationalistischem Fundament wurde 1870 auch der Hansische Geschichtsverein (HGV) gegründet – eine Hypothek, an der die renommierte Vereinigung lange abzutragen hatte. Hundert Jahre später, noch mitten im kalten Krieg, zerbrach mit dem Exodus der DDR-Hansehistoriker aus dem Hansischen Geschichtsverein scheinbar endgültig eines der letzten gesamtdeutschen Bänder. So war es 1995 sicher eine gute Idee, das ein wenig krumme 625. Jubiläum zum Anlaß einer erneuten wissenschaftlichen Beschäftigung zu nehmen – auch dieses Mal natürlich mit Konzessionen an den Zeitgeist, nämlich unter dem Vorzeichen der deutschen Wiedervereinigung, der europäischen Integration und eines die Hanseforschung übergreifenden modernen historiographischen Ansatz: der Prosopographie.
Für diesen Zweig der Personenforschung, der sich mehr für Gruppen als für Individuen interessiert und sich daher eher um ein „Korpus individueller Biographien“ (de Boer, S. 342) als um die Analyse einer einzelnen Vita bemüht, sind serielle Quellen wie Bürgerlisten, Steuerregister usw. gut ge |
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*Dehesselles, Thomas, Policey, Handel und Kredit. Klostermann, Frankfurt am Main 1999. IX, 219 S. Besprochen von Albrecht Cordes. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen CordesDehesselles20001103 Nr. 10037 ZRG 119 (2002) 46
Dehesselles, Thomas, Policey, Handel und Kredit. Klostermann, Frankfurt am Main 1999. IX, 219 S.
Die von Joachim Rückert betreute Dissertation Thomas Dehesselles’ entstand im Rahmen des Forschungsprojekts „Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit“ des Frankfurter Max‑Planck‑Instituts für europäische Rechtsgeschichte und ist auch in dessen Schriftenreihe „Studien zu Policey und Policeywissenschaft“ (ohne Bandzählung, auch ohne ISBN und Angabe des Publikationsjahres) erschienen.
Die Arbeit untersucht den handelsrechtlichen Inhalt von Polizeiordnungen des Wolfenbütteler Teils des Herzogtums Braunschweig‑Lüneburg und hat damit schon deshalb einen reizvollen Ansatz gewählt, weil dieser Zusammenhang leicht zwischen die Raster der heutigen juristischen Fächereinteilung fällt. Modern gesprochen würde man das Thema wohl dem Wirtschaftsverwaltungsrecht zuordnen. Während die Policeyforschung außer den wissenschaftsgeschichtlichen vor allem die strafrechtlichen und alltagsgeschichtlichen Themen inzwischen gut im Griff hat, blieben die wirtschaftslenkenden Maßnahmen der frühneuzeitlichen Polizei bisher manchmal unterbelichtet. Ob es sich dabei deshalb schon um das missing link in der Geschichte der Handelsgesetzgebung zwischen den einschlägigen spätmittelalterlichen Normen aus Oberitalien und dem Code de Commerce von 1808 handelt (S. 1), sei dahingestellt.
Die ersten beiden Teile enthalten einiges Nützliches zur territorialen Entwicklung und Verwaltungsorganisation in Braunschweig‑Wolfenbüttel, was man freilich wegen des weiten Titels der Arbeit zwischen diesen Buchdeckeln nicht suchen wird, eine in ihrer Oberflächlichkeit überflüssige Passage über das mittelalterliche Handelsrecht (S. 10f.) und einige willkommene Bemerkungen zur Hierarchie der Normgeber im alten Reich. Das so vorbereitete Feld wird dann in den Teilen 3 (Handel, insbesondere mit Ge |
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*Deutsch als Wissenschaftssprache im 20. Jahrhundert. Vorträge des Internationalen Symposions vom 18./19. Januar 2000, hg. v. Debus, Friedhelm/Kollmann Franz Gustav/Pörksen, Uwe (= Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse, Jahrgang 2000, Nr. 10). Steiner, Stuttgart 2000. 314 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 119 (2002) |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDeutsch20010914 Nr. 10449 ZRG 119 (2002) 80
Deutsch als Wissenschaftssprache im 20. Jahrhundert. Vorträge des Internationalen Symposions vom 18./19. Januar 2000, hg. v. Debus, Friedhelm/Kollmann Franz Gustav/Pörksen, Uwe (= Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse, Jahrgang 2000, Nr. 10). Steiner, Stuttgart 2000. 314 S.
Vielleicht begann die den Menschen kennzeichnende Sprache einst an einem einzigen Ort, vielleicht an mehreren von einander getrennten Stellen. Danach jedenfalls ergab sich mit dem Gedeihen der Menschheit auch eine beeindruckende Vielfalt ihrer unterschiedlichen Sprachen. Die gegenwärtige Verdichtung der Kommunikation der vernetzten Welt erlebt diesen Reichtum als problematisch.
Der Grund dieser Schwierigkeit scheint die Knappheit der Mittel zu sein. Wohl schon seit Beginn des Lebens gibt es die Suche nach guten Lebensbedingungen. Ihrer Erlangung dienen auch unter den Menschen Wettbewerb und Auseinandersetzung.
In diesem Ringen wechseln Gewinn und Verlust, Sieg und Niederlage, Entstehen und Vergehen. Soweit uns unser Wissen den Rückblick in die Vergangenheit gestattet, ist nichts so beständig wie der Wandel. Dies gilt auch und gerade für die Sprache.
Dass Deutsche das Deutsche am meisten betrifft, ist natürlich. Deswegen kann es nicht überraschen, dass eine Krise des Deutschen Deutsche am stärksten tangiert. Darum müssen sie sich in erster Linie damit analytisch befassen.
Der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz ist ein internationales Symposion zu verdanken, das Deutsch als Wissenschaftssprache im 20. Jahrhundert thematisierte. In 23 Beiträgen wurde dort die Entwicklung des Deutschen in der wissenschaftlichen Welt betrachtet. Sie besteht im Kern im Glanz des 19., vom Werden des deutschen Nationalstaats gekennzeichneten Jahrhunderts und im kaum aufhaltbar erscheinenden Niedergang seit dem ersten Weltkrieg.
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